Protocol of the Session on March 6, 2003

Es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, dem Drogenkonsum beizukommen. Das kann niemand allein bewältigen. Dazu sind in erster Linie und zuvorderst die Eltern gefragt, aber auch Lehrer, Ausbilder und Verwandte; alle sind in der Pflicht. Wir müssen den Eltern immer wieder Hinweise geben, worauf sie achten sollten. Wie sehen beispielsweise die Pupillen aus, wenn Kinder und Jugendliche geraucht haben? Welche Instrumente lassen darauf schließen, dass zu Hause illegale Drogen konsumiert werden? Der Lehrer muss darauf achten, was in der Klasse, aber auch was außerhalb des Schulzauns passiert. Ich meine, dass auch jeder Ausbilder gefragt ist, wenn es um seinen Umgang mit den Azubis geht.

Aber auch Landtagsabgeordnete sind gefragt. Es ist eine Schülergruppe zu Gast, die den Flur auf dieser Seite des Gebäudes entlanggehen muss. Zwei Flure sind „zugequarzt“. Ich will nicht besserwisserisch auftreten, aber das ist nicht gerade vorbildlich und positiv zu bewerten. - Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall bei allen Fraktionen)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Hammer, bitte.

Herr Minister, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen fehlenden Lebensperspektiven und steigendem Drogenkonsum? Wenn ja, welchen?

Sicher kann man einen solchen Zusammenhang nicht leugnen; es wird zweifelsohne so sein, wie Sie sagen. Aber ich warne davor, zum Beispiel zu meinen: Weil so viele Menschen arbeitslos sind, wird auch so viel getrunken. Denn das führt sehr schnell zur Nutzung dieser Feststellung als Alibifunktion, dass man etwa sagt: Ich trinke ja, weil ich arbeitslos bin. - So herum darf man es natürlich nicht sehen.

Es bestehen da sicherlich Zusammenhänge; das kann man auch empirisch nachweisen. Aber ich warne, wie gesagt, davor, daraus eine Alibifunktion zu konstruieren. - Danke.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 1512 (Verfahrens

rüge im BBF/BBI-Verfahren), gestellt von der Abgeordneten Tack.

Nach Presseberichten hat das Bieterkonsortium um IVG und Hochtief im Flughafen-Vergabeverfahren eine Verfahrensrüge vorgebracht. Es wirft den BBF-Gesellschaftern Bund, Berlin und Brandenburg sowie der Vergabestelle PPS vor, bereits am 7. Februar 2003 die Verhandlungen zur Privatisierung der Flughafenholding BBF und Privatfinanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg International - BBI - offiziell für beendet erklärt zu haben, ohne das Konsortium darüber in Kenntnis zu setzen. Die Rüge sei beim Vergabeüberwachungsausschuss des Landes Brandenburg vorgebracht worden, um Fristen zu wahren, die es IVG und Hochtief ermöglichen, gegenüber dem Bund, Berlin und Brandenburg Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie den geschilderten Vorgang unter tatsächlichen, rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, zunächst möchte ich Folgendes richtig stellen: Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass eine Rüge des Bieterkonsortiums BBIP, also Berlin Brandenburg International Partner GmbH & Co. KG, bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg anhängig ist. Richtig ist, dass das Bieterkonsortium mit Schreiben vom 18. Februar 2003 gegenüber der PPS, also unserer Vergabestelle, vorsorglich Folgendes gerügt hat:

„Das Bieterkonsortium ist der Ansicht, durch angebliche, in der Presseberichterstattung wiedergegebene Erklärungen über eine wahrscheinliche Beendigung des Vergabeverfahrens sei gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot verstoßen worden. Weiter ist das Bieterkonsortium der Ansicht, eine etwaig bereits erfolgte Entscheidung über den Abbruch der Verhandlungen und die Aufhebung des Vergabeverfahrens sei vergaberechtswidrig.“

Die Rüge ist von der Vergabestelle als unbegründet zurückgewiesen worden, weil tatsächlich bis heute keine Entscheidung über den Abbruch des Vergabeverfahrens oder eine andere Beendigung des Verfahrens getroffen worden ist. Die Vergabestelle prüft derzeit ordnungsgemäß und vergabekonform, wie mit dem Angebot des Bieterkonsortiums weiter zu verfahren ist. Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Vergabestelle im vollen Umfang. Rechtliche Konsequenzen aus den rein spekulativen und tatsächlich nicht zutreffenden Mutmaßungen des Bieterkonsortiums werden zurzeit nicht erwartet. - Danke schön.

Frau Tack, bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Vorab möchte ich noch eine Ergänzung anbringen: Ich habe mich ausschließlich auf Presseberichte bezogen, weil ja eine Unterrichtung des Parlaments in diesem Fall einfach nicht stattgefunden hat.

Meine erste Frage bezieht sich auf die Absichtserklärung, die PPS und Bieterkonsortium unterschrieben haben. Dort findet sich ja für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen eine Regelung, wie die Entschädigung aussehen soll. Auch das stand in der Presse. Es geht um 60 Millionen DM. Wenn diese Regelung zum Tragen kommen sollte, frage ich Sie: Sind entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt? Gestern haben wir ja über den Haushalt diskutiert und ich habe in Bezug auf jene 60 Millionen in den Haushaltsplänen nichts gefunden. Also: Wo sind die 60 Millionen zu finden?

Eine zweite Frage. Ich habe von Ihnen eine Antwort auf meine Kleine Anfrage erhalten, in der Sie mir mitteilen, dass gegenwärtig ein neues Wertgutachten für die BBF erstellt wird, das noch bewertet werden muss. In diesem Zusammenhang frage ich: Liegt dieses Wertgutachten vor? Denn ein solches Gutachten wäre ja eine wesentliche Grundlage dafür, dass man Entscheidungen treffen kann.

Frau Tack, in der Tat ist das, was Sie ansprechen, Gegenstand des zurzeit ablaufenden Vergabeverfahrens. Deshalb möchte ich mich hier auch nicht an Spekulationen beteiligen, mit denen ein Zustand definiert wird, der als solcher nicht eingetreten ist. Ich bitte daher um Verständnis, auch deswegen, weil ich in Wahrnehmung der Verfahrensverantwortung alle verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte abwägen muss.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich möchte bestätigen, dass uns das Gutachten vorliegt, sodass wir mit ihm innerhalb des Verfahrens umgehen können. Was die haushälterische Vorsorge betrifft - so möchte ich Ihre Frage einmal umschreiben -, so möchte ich sagen, dass dafür noch keine Mittel eingestellt wurden, weil wir, auch im Einklang mit dem Willen der Parlamente aller beteiligten Länder, von einem anderen Verfahrensziel ausgehen. - Danke schön.

Ich danke auch. - Aufgrund der ungeklärten Vertretung des Abgeordneten Bochow wird die Frage 1493 schriftlich beantwortet.

Wir kommen nunmehr zur Frage 1514 (Illegale Drogen im Land Brandenburg), die der Abgeordnete Petke von der Fraktion der CDU formulieren wird.

Meldungen über die Entdeckung von Hanfplantagen im Land Brandenburg erwecken den Eindruck eines verstärkten Handels mit und einer verstärkten Nachfrage nach illegalen Drogen. Der Umgang mit illegalen Drogen ist strafbar. Deswegen muss der Staat Gegenmaßnahmen ergreifen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen gibt es konkret, um illegale Drogen zurückzudrängen?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, zunächst einmal möchte ich eine gute Nachricht nennen: Im Jahr 2002 gab es weniger Straftaten im Zusammenhang mit Rauschgift als im Jahr 2001. Die schlechte Nachricht ist: Wir haben festgestellt, dass es eine vermehrte Nachfrage nach Rauschgift gibt. Ferner haben wir festgestellt, dass die Mengen gehandelten Rauschgiftes zugenommen haben. Diese Feststellungen haben wir auch aufgrund eines verstärkten Ermittlungsdrucks bei der Polizei treffen können. Ferner haben wir herausgefunden, dass mit dem Rauschgifthandel höhere Gewinne erzielt wurden und dass der Schwerpunkt gewerbsmäßigen Handels im Umfeld von Diskotheken, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Jugend- und Lehrlingswohnheimen zu suchen ist. Es gibt aber keine offene Drogenszene; vielmehr können wir nur in Bezug auf bestimmte Räume sagen, dass dort mit Drogen gehandelt wird.

Was tun wir dagegen? Als Erstes möchte ich die umfassenden polizeilichen Maßnahmen gegen Kleinhändler an Brennpunkten im Umfeld von Schulen, Diskotheken und Jugendzentren nennen. Wir arbeiten mit den Schulen und auch mit einigen Diskotheken und Jugendzentren zusammen. Zweitens führen wir deliktbezogene Kontrollmaßnahmen bei Großveranstaltungen durch. Wir haben ja auch flächendeckende Kontrollmöglichkeiten eingeführt, sodass wir mit einfachen Mitteln feststellen können, ob jemand Drogen zu sich genommen hat oder nicht. Zum Dritten schöpfen wir die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten voll aus, die wir gegenüber Besitzern von Diskotheken bei Feststellung der Duldung des Handels oder des Konsums von Betäubungsmitteln haben. Viertens bekämpfen wir überörtlich agierende Täter im Bereich des bandenmäßigen oder gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln. So haben wir durch intensivierte Kontrollen im vergangenen Jahr 109,7 Kilogramm Marihuana, 7,5 Kilogramm Amphetamine und eine Vielzahl der von Ihnen angesprochenen Pflanzen sichergestellt.

Brandenburg ist unverändert ein Transitland. Der Verkehr fließt von Polen nach Brandenburg und dann weiter in den Westen. So konnten aufgrund unserer Zusammenarbeit mit dem polnischen Zoll und der polnischen Polizei die Polen im Dezember vergangenen Jahres 2 000 Kilogramm Heroin sicherstellen, bevor es nach Deutschland geschmuggelt werden konnte. Ferner gibt es in erheblichem Umfang Drogentransfer von den Niederlanden in unseren Raum hinein. In dieser Frage arbeiten wir sehr eng mit dem Bundeskriminalamt, mit den Behörden in den Niederlanden und den Behörden in Polen zusammen. Wir müssen verhindern, dass aus dem Transitland Brandenburg ein Zielland wird, wobei vieles über Brandenburg dann natürlich nach Berlin geht. Von daher gesehen ist eine enge Zusammenarbeit mit Berlin unabdingbar.

Fünftens haben wir die Möglichkeiten dafür geschaffen, konsequent Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung zu ergreifen, denn die Grundlage des Drogenhandels ist das Geld bzw. die Geldwäsche. Aus diesem Grunde haben wir in diesem Bereich unsere Möglichkeiten beim Landeskriminalamt verstärkt.

Sechstens führen wir flächendeckend Verkehrskontrollen durch,

um festzustellen, ob Fahrer am Wochenende zum Beispiel nach dem Besuch von Diskotheken unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen. Gerade die Kontrollen an den letzten Wochenenden haben erhebliche Ergebnisse gebracht und ich hoffe, dass das auch einen gewissen abschreckenden Effekt hat.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Claus, bitte.

Herr Minister, Sie sprachen verschiedene Drogen, darunter auch Cannabis, an. Vor nicht allzu langer Zeit wurden in Brandenburg zwei verschiedene Objekte untersucht, in denen man sowohl Cannabispflanzen als auch vorbereitete Drogenpackungen gefunden hat, die dann vernichtet wurden.

Bitte die Frage.

Ist dies zutreffend oder war es eine Falschmeldung der Presse?

Die Frage ist eindeutig zu beantworten: Es war keine Falschmeldung, sondern entsprach leider der Wirklichkeit.

Herr Domres, bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Mit welchen Initiativen hat das Innenministerium speziell das Landesprogramm gegen Sucht unterstützt?

Die zweite Nachfrage: Welche Vorstellungen gibt es in Ihrem Haus bzw. Ihrem Verantwortungsbereich, die Präventionsarbeit in Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen vor dem Hintergrund der Kürzung gerade in der Suchthilfe zu intensivieren?

Wir haben im Rahmen des Landespräventionsrates eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit Drogenkonsum beschäftigt. Auf diesem Gebiet arbeiten wir sehr eng mit dem MASGF zusammen. Es werden gemeinsame Programme entwickelt. Einen Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit den Schulen. Es bestehen auch Patenschaften zwischen der Polizei und den Schulen.

Wir haben in den Schutzbereichen so genannte Drogenkoffer, anhand derer den Jugendlichen gezeigt wird, welche Gefährdungen von Drogen ausgehen und wie man Drogen erkennt. Es werden auch die Folgen des Drogenkonsums erläutert. Das gehört zur Präventionsarbeit der Polizei und ergänzt die anderen Programme. Die Abstimmung findet zwischen den Fachebenen statt. In diese habe ich bisher nicht eingegriffen.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1515 (Umsetzung europäi- scher und bundesdeutscher Naturschutzvorschriften in Landes- recht). Frau Dr. Enkelmann hat Gelegenheit zur Formulierung ihrer Frage.

Bekanntlich kann eine nicht rechtzeitige Umsetzung der gesetzlichen EU-Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat- bzw. der ZooRichtlinie zu erheblichen Sanktionen infolge von Vertragsverletzungsverfahren oder sogar zur Sperrung von Strukturfondsmitteln führen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den Stand der Umsetzung in Brandenburg?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Enkelmann, in der Tat ist es so, dass in der nächsten Zeit einige Fristen für die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften ablaufen.

Wie Ihnen bekannt ist, befindet sich derzeit das Gesetz zur Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Mit diesem Gesetzentwurf werden die FFH-Richtlinie und die Zoo-Richtlinie umgesetzt.

Die Frist für die Umsetzung der Zoo-Richtlinie ist streng genommen bereits am 9. April 2002 abgelaufen. Allerdings ist das Rahmenrecht - das Bundesnaturschutzgesetz - auch erst im April vergangenen Jahres entsprechend geändert worden. Bisher haben lediglich fünf Bundesländer die bundesrechtlichen Vorgaben in Landesrecht umgesetzt. Die anderen Bundesländer sind ebenso wie Brandenburg derzeit noch damit befasst.

Vor diesem Hintergrund ist von der Bundesrepublik bei der EUKommission beantragt worden, das Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der Zoo-Richtlinie ruhen zu lassen. Über diesen Antrag ist - soweit mir bekannt noch nicht entschieden worden.