Vor diesem Hintergrund ist von der Bundesrepublik bei der EUKommission beantragt worden, das Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der Zoo-Richtlinie ruhen zu lassen. Über diesen Antrag ist - soweit mir bekannt noch nicht entschieden worden.
Am 8. Mai 2003 läuft die Frist zur rechtlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie ab. Anders als bei der Umsetzung der ZooRichtlinie ist hier aber noch kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Aus rechtlichen Gründen ist auch nicht zu erwarten, dass das derzeit laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Gebietsmeldung mit einem möglicherweise bevorstehenden Verfahren wegen mangelhafter rechtlicher Umsetzung gekoppelt wird.
Mein Ziel ist es, dass nach Abstimmung in der Landesregierung eine Einbringung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in den Landtag noch vor der Sommerpause erfolgt. Ich bin zuversichtlich, dass auf diese Weise Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission,
die Festsetzung von Zwangsgeldern oder gar die Sperrung von Strukturfondsmitteln vermieden werden können.
Danke sehr. - Damit kommen wir zur Frage 1516 (Rückforde- rung von EU-Agrargeldern), gestellt von der Abgeordneten Wehlan.
Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission soll die Bundesrepublik 26,44 Millionen Euro an Agrarfördergeldern zurückzahlen. Begründet wird diese Forderung mit der vorschriftswidrigen Verwendung der Mittel im Bereich der Ackerbaukulturen.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Form ist das Land Brandenburg von den Rückforderungen betroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wehlan, im Ergebnis einer Prüfung der Europäischen Kommission zur ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln aus dem EAGFL - Garantie der Flächenprämie für Kulturpflanzen im Antragsjahr 2000 - in Landwirtschaftsbetrieben in den Kreisen Uckermark und Märkisch-Oderland für die Antragsjahre 1999 und 2000 wurde eine Anlastung in Höhe von 26,44 Millionen Euro ausgesprochen. Die Kommission begründet ihre Entscheidung folgendermaßen:
Das in Brandenburg eingerichtete System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen - LPIS - ist nicht in angemessener Weise auf die Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ausgerichtet, weil das ALB, das Automatische Liegenschaftsbuch, keine zuverlässigen aktuellen Angaben zu den Parzellen enthält. Es gestattet keine ordnungsgemäße Unterscheidung zwischen den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen bzw. Nutzungsarten. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, mithilfe von Gegenkontrollen die Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Parzellen festzustellen oder Doppelanträge aufzudecken.
Es ist auch deshalb nicht in angemessener Weise auf die Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ausgerichtet, weil kaum eine oder gar keine Verbindung zwischen den im Kataster erfassten und den landwirtschaftlich genutzten Parzellen besteht; das Kataster für ausreichende Kontrollen nicht genau genug ist und sämtliche Grenzmarkierungen der im Kataster erfassten Parzellen entfernt worden sind.
Darüber hinaus betrugen - so heißt es in der Begründung weiter - die repräsentativen Erträge für Nichtnahrungsmittelkulturpflanzen in den Erntejahren 1999 und 2000 weniger als 70 % der Erträge für die entsprechenden Nahrungsmittelkulturen. Dies gebe Anlass zu der Vermutung, dass nicht alle auf den Vertragsflächen geernteten Ausgangserzeugnisse im Sinne der
So weit das EU-Chinesisch, das man wahrscheinlich nur versteht, wenn man das Protokoll gründlich liest.
Zu den belastenden Argumenten der EU-Kommission hat mein Ministerium umfangreiche Unterlagen zur Entkräftung vorgelegt, die das Antrags- und Bewilligungsverfahren transparent machen und auch die korrekte Abarbeitung der Verfahrensschritte dokumentieren. Darauf wurde im Schlichtungsverfahren in keiner Weise eingegangen.
Im Land Brandenburg gab es bereits in den vorhergehenden Jahren je zwei Kontrollen durch die Europäische Kommission bzw. den Europäischen Rechnungshof zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Mitteln aus dem EAGFL für Kulturpflanzenbeihilfe, ohne dass ernsthafte Kritik bestand. Dabei wurde die Anwendung des ALB auf der Grundlage des Katasters als Referenzsystem zur Identifizierung landwirtschaftlicher Antragsflächen bestätigt, obwohl Grenzmarkierungen der Flurstücke in den ostdeutschen Bundesländern nur noch lückenhaft vorhanden waren.
Im Prüfungsbericht 2000 der Europäischen Kommission wird nunmehr erstmalig die zuverlässige Verwendung der EU-Mittel angezweifelt, obwohl den neuen Bundesländern im Jahre 1995 seitens der EU-Kommission bestätigt wurde, dass das ALB grundsätzlich zur Flächenidentifizierung in den neuen Bundesländern geeignet sei.
Ein auffälliges Indiz ist dabei, dass die Kommission diese Textbausteine wortgleich auch für Prüfungsverfahren in anderen neuen Bundesländern verwendet hat, was in einem Fall zu einem Protest des Bundes bei der EU führte. Nach Auffassung meines Hauses hat die Kommission in der Anlastungsentscheidung vom 14.02.2003 mangelhafte und damit verfahrensfehlerhafte Ermittlungen des entscheidungsrelevanten Sachverhalts zugrunde gelegt, sodass gegenwärtig eine Klageschrift für den Europäischen Gerichtshof erarbeitet wird. Allerdings hat solch eine Klage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, es muss ohne Rücksicht auf das schwebende Verfahren zunächst gezahlt werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 1517 (Deich- neubau in Ratzdorf), gestellt vom Abgeordneten Claus. Bitte.
Anlässlich des Oderhochwassers im Jahre 1997 musste in Ratzdorf der Ausnahmezustand ausgerufen werden. Ein Wall aus Sandsäcken widersteht bislang auf einer Länge von etwa 1 000 Metern den Wassermassen der Oder. Bei einem erneuten Hochwasser besteht höchste Gefahr für Ratzdorf. Der damalige Umweltminister und heutige Ministerpräsident hatte im Jahre 1997 der Bürgermeisterin von Ratzdorf versprochen, dass umgehend ein neuer Deich gebaut wird. Das Genehmigungsverfahren zieht sich seit Jahren hin. Wann der neue Deich fertig gestellt sein wird, ist noch nicht abzusehen.
chen des heutigen Ministerpräsidenten aus dem Jahre 1997 bezüglich des Deichneubaus in Ratzdorf erfüllt sein und welche Kosten werden entstehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als 1997 nach dem Oderhochwasser ein zügiger Deichneubau in Ratzdorf in Aussicht gestellt wurde, waren die vielen Bürgereinwendungen und Schwierigkeiten, vor denen das Landesumweltamt als Vorhabenträger seit geraumer Zeit steht, nicht absehbar.
Zurzeit laufen die letzten Präzisierungen der Ausführungsplanung, die durch Bürgereinwendungen notwendig geworden sind. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Sommer vorliegen. Da die Ausschreibungsfrist nach EU-Recht drei Monate beträgt, kann nach derzeitigem Zeitplan im Spätherbst mit den Bauarbeiten begonnen werden.
An einem Deichneubau kann im Unterschied zu einer Deichrekonstruktion auch im Winterhalbjahr gearbeitet werden. Sofern es die Wasserstände und die aktuellen Witterungsbedingungen zulassen, wird die Fertigstellung des Deichneubaus in Ratzdorf im März 2004 erfolgen.
Das Wort erhält der Abgeordnete Domres, der die Frage 1518 (Landesmusikschultage 2003 in Gefahr?) stellen wird.
Mit dem Nachtragshaushalt 2003 beabsichtigt die Landesregierung, die Musikschulförderung um 1 Million Euro zu kürzen. Der Landesmusikschulverband hat in einer Resolution sehr deutlich die Auswirkungen dieser Kürzung beschrieben. Alle zwei Jahre organisiert der Landesmusikschulverband die Landesmusikschultage, das größte Musikfestival im Land Brandenburg mit ca. 2500 Musikern und ca. 70 000 Besuchern. In diesem Jahr ist die Durchführung der Landesmusikschultage in Pritzwalk geplant. Aufgrund der Diskussionen um die Kürzungen wächst bei allen Beteiligten die Unsicherheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Domres, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation sieht sich
die Landesregierung gezwungen, auch im Kulturbereich die Förderung einer Reihe von Projekten einzustellen bzw. zu reduzieren. Welche Projekte in welchem Umfang von Kürzungen betroffen sein werden, ist zurzeit noch nicht entschieden, das heißt, es ist auch noch nicht entschieden, in welchem Maße und ob die Landesmusikschultage überhaupt betroffen sein werden. Das hat etwas mit dem Verfahren, das wir gewählt haben, zu tun.
Wir könnten schnell vom grünen Tisch, vom Ministerium aus Listen erarbeiten und die Summe der Kürzungen umlegen. Natürlich gibt es auch Überlegungen, deren Umsetzung im Hause abgewogen wird. Dabei suchen wir wie auch im letzten Jahr das Gespräch mit den Betroffenen, um eine möglichst faire Entscheidung treffen zu können, um Härten zu mildern und auch um - das ist im letzten Jahr gelungen - an der einen oder anderen Stelle Kompensationen zu finden. In diesem Prozess sind wir im Moment.
Danke sehr. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Trunschke, der die Frage 1519 (Schlussfolgerungen der Landesregierung zu dem Seitz-Gutachten hinsichtlich der Hochschulen) stellen wird.
Die Landesregierung stützt sich in ihrer Politik, insbesondere in ihrer Finanzpolitik, wesentlich auf das so genannte Seitz-Gutachten. Den darin angestellten Ländervergleich benutzt sie zur Begründung von Kürzungen immer dann, wenn in Sachsen oder in westlichen Flächenländern die Ausgaben in bestimmten Bereichen niedriger sind. Ich würde gern über dieses Verfahren streiten. Aber wenn man schon die Landesausgaben mit denen in anderen Ländern vergleicht, dann bitte nicht nur dort, wo andere Länder niedrigere Ausgaben haben, sondern auch dort, wo deren Ausgaben höher sind.
Meines Erachtens wird bisher viel zu wenig beachtet, dass das Seitz-Gutachten auch ganz eindeutig feststellt, dass das Land Brandenburg im Hochschulbereich deutlich weniger ausgibt als andere Länder. Es geht sogar noch einen Schritt weiter und benennt ausdrücklich auch den Personalbereich, in dem das Land Brandenburg hinter den Vergleichsländern zurückliegt.
Das ermutigt mich ungeachtet der Finanzsituation zu der Frage an die Landesregierung: Was unternimmt die Landesregierung, um die Ausgaben im Hochschulbereich auf das Niveau der Vergleichsländer anzuheben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Trunschke, im Seitz-Gutachten wird die unterdurchschnittliche Höhe der Hochschulausgaben im Verhältnis zu den Vergleichsländern konstatiert. Aber das ist keine neue Aussage. Das ist bekannt und ist von der Landesregierung in verschiedenen Materialien, die dem
Landtag zugeleitet wurden, festgestellt und auch qualifiziert bewertet worden. Diese Bewertung, die Sie kennen, legt dar, dass diese unterdurchschnittliche Ausstattung nicht eine qualitativ schlechte Ausstattung der einzelnen Hochschulen bedeutet, sondern sie resultiert in allererster Linie daraus, dass sich das Land Brandenburg bezogen auf die Einwohnerzahl zu wenig Studienplätze leistet. Wir müssen also mehr Studienplätze, mehr Hochschulen haben.
Das Kabinett hat im Jahre 2001 Konsequenzen gezogen und einen Aufwuchs der Studienplätze bis 2007 beschlossen, also ganz deutlich in Richtung auf mehr Studienplätze in Brandenburg reagiert. Dieser Aufwuchsbeschluss ist an die Erhöhung von Ausgaben gekoppelt, denn es sind ja Ausgaben dafür vorgesehen. Wenn man einen solchen Aufwuchs vor hat, bedeutet das - so haben wir es getan -, nicht nur die augenblickliche Situation zu betrachten, sondern weit darüber hinaus zu sehen.
Bis zum Jahr 2015 haben wir prognostiziert. Dabei hat sich deutlich gezeigt, dass - demographisch bedingt - ab 2009 die Studienplatznachfrage sinken wird. Wir mussten sozusagen einen Kompromiss finden, einerseits den, die Studienplatzzahl jetzt aufwachsen zu lassen, andererseits aber den, unbedingt sicherzustellen, dass es nach 2009 keine unterausgelasteten Kapazitäten gibt. Dieser Kompromiss ist mit den jetzt vorgelegten Zahlen gewährleistet. Alles andere hielte ich für politisch nicht vertretbar.
Wenn man einem entsprechenden Vorschlag folgen und im Hochschulbereich das Niveau von Sachsen oder anderen Ländern erreichen wollte, würde das bedeuten, in einer Situation, in der das Haushaltsvolumen insgesamt dramatisch sinkt, einen Bereich sehr stark positiv zu bewerten. Das ist aber aufgrund der Haushaltssituation nicht machbar. Leistbar ist aber, auch wenn es mit Schwierigkeiten verbunden ist, dass die Landesregierung ihre Priorität für Wissenschaft und Forschung dadurch zum Ausdruck bringt - Frau Ziegler hat es gestern erläutert -, dass wir beim Nachtragshaushalt 2003 die Hochschulhaushalte von Kürzungen ausgenommen haben und im Jahr 2002 eine einzige Ausnahme bei der Berechnungsbasis der globalen Minderausgabe zuließen, nämlich bei den Hochschulen. Wenn man etwas zur Priorität erklären möchte, muss man sagen, dass es nicht nur um Geld, um Materielles geht, sondern auch um immaterielle Möglichkeiten. Auch hier hat das Parlament den Hochschulen größere Freiheiten bezüglich der Stellenbewirtschaftung gestattet. Diesen Weg wollen wir weiter gehen.
Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass die Hochschulen zwar die Möglichkeit wahrgenommen haben, mehr Studienplätze einzurichten, dass das aber keinesfalls mit mehr Geld verbunden ist, weil ihnen das Geld, das sie dafür bekamen, längst durch globale Minderausgaben und andere Kürzungen wieder weggenommen wurde?
Meine zweite Frage: Würden Sie mir weiterhin zustimmen, dass selbst mit dem von Ihnen angestrebten Aufwuchs an Studienplätzen - da gehen wir durchaus mit - Brandenburg immer noch Schlusslicht im Vergleich mit den anderen Ländern sein wird?
Das Zweite hatte ich eben erläutert. Wir ändern nicht unsere Position, aber unser Vorhaben ist vor dem Hintergrund des Landeshaushalts für die nächsten Jahre und gemäß der Prognose ab 2009 realistisch.
Zur ersten Frage, Herr Trunschke, bin ich dezidiert nicht Ihrer Meinung. Es war so, dass für neue Studienplätze Gelder an die Hochschulen gingen, dass aber die Hochschulen bei der globalen Minderausgabe nicht völlig ausgenommen wurden. Die Hochschulen haben daraus nicht den Schluss gezogen, einfach die Gelder für die neuen Studienplätze einzusparen, sondern sie haben in ihrem Gesamthaushalt die globale Minderausgabe erbracht. Auch wenn man es summarisch sieht, trifft es nicht zu.
Herzlichen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde und ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.
Bevor ich Punkt 2 aufrufe, heiße ich Schüler aus dem Gymnasium in Falkenberg herzlich willkommen. Schön, dass Sie bei uns sind!