Protocol of the Session on November 22, 2001

Die Stadt Königs Wusterhausen ist bei einigen polizeilichen Maßnahmen als Ort mit besonderer Belastung durch Straftaten eingestuft worden. Vor allem der Einsatz der MEGA-Kräfte und die TOMEG-Maßnahmen haben offenbar zu einer wirksamen Verfolgung und Prävention bei Straftaten geführt. Den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gilt für das von ihnen gezeigte Engagement unsere Anerkennung.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen polizeilichen Maßnahmen wird in der Stadt Königs Wusterhausen gewährleistet, dass in Zukunft ein Wiederansteigen der Belastung mit Straftaten im Ort weitgehend auszuschließen ist?

Herr Innenminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ludwig, zunächst einmal bedanke ich mich, dass Sie, Herr Abgeordneter, die Arbeit der MEGA und der TOMEG anerkennen. Denn hier arbeiten Mitarbeiter mit großem Engagement, denen es ein persönliches Anliegen ist, mit dem rechtsextremistischen Umfeld Schluss zu machen.

Diese Arbeitsweisen haben sich als wirkungsvoll erwiesen. Die Überlegungen, die wir sowohl im Innenministerium als auch mit dem Polizeipräsidenten diskutiert haben, haben dazu geführt, dass wir den Ermittlungs- und Repressionsdruck erhöht haben, wie Sie richtigerweise feststellen.

Die Bekämpfung politisch motivierter Straftaten ist weiterhin eine vorrangige Aufgabe unserer Brandenburger Polizei. Polizeilich gesehen werden alle Maßnahmen sozusagen lageangepasst fortgeführt.

Aber eines möchte ich auch sehr deutlich sagen: Wenn es uns nunmehr gelungen ist, die Zahl der Straftaten in diesem Bereich zu reduzieren, dann müssen wir uns auch vor Augen halten, dass es sich um ein allgemeines gesellschaftspolitisches Problem handelt. Die Polizei wird erst am Ende der Entwicklung tätig, wenn die Gemeinschaft versagt hat. Darum ist Prävention eine außerordentlich wichtige Aufgabe. Dazu gibt es regelmäßige Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Bürgermeister von Königs Wusterhausen. Gerade in den letzten Monaten ist - auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung sowohl der Behörden der Stadt als auch der Polizei in Königs Wusterhausen deutlich gewachsen. Zur Stärkung dieses Bewusstseins können alle beitragen, zum Beispiel das Jugendamt, die Freiwillige Feuerwehr und die Sportvereine.

Wir werden dafür sorgen, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, durch MEGA-Kräfte und mit TOMEG-Maßnahmen stärker durchzugreifen, wenn es erforderlich ist. Der entscheidende Punkt aber ist die Mitarbeit des gesellschaftlichen Umfeldes.

Herr Ludwig, bitte.

Herr Minister, ist es zutreffend, dass Sie oder Ihr Haus prüfen, die Einsatzpläne für die MEGA-Einheiten dahin gehend zu ändern, dass Königs Wusterhausen nicht mehr Schwerpunkteinsatzort sein wird?

Mit der Formulierung „lageangepasst” will ich zum Ausdruck bringen, dass die Polizei dort eingesetzt wird, wo es notwendig ist. Wenn die Entwicklung des Lagebildes in Königs Wusterhausen erfreulicherweise zeigt, dass wir den Einsatz dort reduzieren können, dann werden wir vermutlich so verfahren. Mein Problem ist, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufgrund der besonderen Situation schon jetzt Überstunden leisten. Dies möchte ich auf Dauer nur erwarten bzw. verlangen, wenn es vertretbar ist. Das ist eine Überlegung, die wir anstellen, aber Entscheidungen sind noch nicht getroffen worden.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 943 (Lichtpflicht), gestellt vom Abgeordneten von Arnim. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Die Verkehrsunfallstatistik wird von den Ländern MecklenburgVorpommern und Brandenburg angeführt. Verbesserungen bei der Fahrschulausbildung sowie des Straßenzustandes können dazu beitragen, dass die Anzahl der Verkehrsopfer in Brandenburg reduziert wird. Als weiterer Ansatzpunkt, um die Verkehrssicherheit auf Brandenburgs Straßen zu erhöhen, wird von Fachleuten die Einführung der ganztägigen Lichtpflicht empfohlen. Besonders auf Verkehrsverbindungen, die durch einen kurvenreichen und hügeligen Streckenverlauf gekennzeichnet sind, bzw. besonders auf Alleen soll die ganztägige Lichtpflicht dazu beitragen, das Unfallrisiko erheblich zu senken.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie in der Einführung der Lichtpflicht für alle Verkehrsteilnehmer eine Möglichkeit, die Unfallzahlen zu reduzieren?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Arnim, die Lichtpflicht am Tage ist national wie international umstritten. Um diese Regelung über den Bundesrat zu ändern, bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Länder, die zurzeit nicht gegeben ist.

Der Bund ist skeptisch, denn er würde damit die ohnehin schon vom Volumen her stärkeren Fahrzeuge gegenüber den Zweiradfahrzeugen weiter in die Vorhand bringen und die Sicherheit der Motorradfahrer einschränken.

Brandenburg ist der Auffassung, dass wir im Unfallgeschehen insgesamt keine wesentliche Verbesserung zu erwarten haben. Aus der Unfallstatistik des Landes Brandenburg geht hervor, dass es sich beim nicht eingeschalteten Licht nicht um eine Hauptunfallursache handelt.

Der ADAC ist gegen die Lichtpflicht am Tage, weil er ebenfalls die Motorradfahrer benachteiligt sieht.

So weit zur Lage in Deutschland.

Aber - und das ist das Erstaunliche - die Autohersteller in der Europäischen Union handeln, indem sie ab 2002 eine technische Lösung in der Weise installieren, dass beim Start automatisch das Fahrlicht eingeschaltet wird. Diese Verpflichtung haben die Hersteller selbst übernommen. Es bleibt abzuwarten, wie Brüssel darauf reagiert und wie sich diese Neuerung auf die Unfallzahlen auswirken wird. Sobald wir dazu Erkenntnisse haben, wäre der Zeitpunkt gekommen, eine diesbezügliche Initiative über den Bundesrat zu starten. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Die Frage 944 (Keine Gewalt gegen Frauen) stellt Frau Bednarsky. Bitte schön.

Am 25. November 2001 findet der Internationale Aktionstag „Keine Gewalt gegen Frauen” statt. Sie kennen sicherlich alle dieses Plakat.

(Die Abgeordnete Frau Bednarsky [PDS] präsentiert den Anwesenden ein Plakat mit der Aufschrift „Keine Gewalt gegen Frauen”.)

Frauenvereinigungen und Gewerkschaften, Gleichstellungsbeauftragte und viele Engagierte werden landesweit aktiv sein. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang angekündigt, den Aktionsplan des Landes „Keine Gewalt gegen Frauen” vorzustellen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht sie, um diese zusätzlichen Aufgaben zur Erfüllung des Landesplanes „Keine Gewalt gegen Frauen” zu erfüllen?

Das Wort geht an Minister Ziel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Finanzen komme ich gleich zu sprechen, doch zunächst zeige auch ich einmal das Plakat.

(Minister Ziel zeigt den Anwesenden ebenfalls ein Plakat mit der Aufschrift „Keine Gewalt gegen Frauen”. - Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

Frau Kollegin Bednarsky, Sie wissen, dass die Landesregierung am kommenden Montag der Öffentlichkeit einen Aktionsplan

vorstellen wird. Für eine hoffentlich sehr auffallende Plakataktion konnten wir drei bekannte und sehr markante Männerköpfe gewinnen. In diesem Fall müssen es Männerköpfe sein. Wir brauchten markante Männerköpfe, weil Gewalt gegen Frauen von Männern ausgeübt wird.

(Ministerpräsident Dr. Stolpe: Meistens!)

Es soll das Zeichen gegeben werden: Du stehst außerhalb der Gesellschaft, wenn du so handelst!

Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass zu diesen charakteristischen, markanten Männerköpfen an erster Stelle der Herr Ministerpräsident zu zählen ist, aber auch Fußballtrainer Geyer, den Sie sicher alle kennen, und der Schauspieler Sodann, vielleicht besser bekannt als Kommissar Ehrlicher aus dem „Tatort”. Sie sollen symbolisch für unser Anliegen stehen: Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder! Dies gibt den Auftakt für unsere Aktion, die wir mit Unterstützung aller Ressorts - darüber sind wir uns in der Landesregierung einig - mit weiteren nachhaltigen Aktivitäten dauerhaft fördern wollen.

Natürlich kostet es Geld, beispielsweise Frauenhäuser für Betroffene offen zu halten. Wir haben in Brandenburg 24 Frauenhäuser und Schutzwohnungen sowie zahlreiche Frauenzentren.

Alle Maßnahmen, die in der Verantwortung des MASGF stehen, werden aus Kapitel 70 080 Titelgruppe 65 finanziert. Ich bin sehr froh, dass nach den Haushaltsberatungen für die Frauenpolitik mehr Mittel als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung stehen.

Doch ich komme noch einmal zu dem Aktionsplan. Mit seiner Verabschiedung hatte das Kabinett seinerzeit eindeutige Prioritäten gesetzt. Das gilt auch für die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen in Ressortverantwortlichkeit, die gegebenenfalls durch die Umschichtung von Haushaltsmitteln in den zuständigen Ressorts gewährleistet werden muss. Ich rechne fest damit, dass alle angesprochenen Ressorts ihrer Verantwortung gerecht werden. Ebenso gehe ich davon aus, dass unser Aktionsplan aufgrund unserer gemeinsamen Aktivitäten Erfolg haben wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Bednarsky, bitte.

Herr Minister, Sie machten bereits deutlich, dass es noch weitere Maßnahmen geben muss, auch im Zusammenspiel mit dem Aktionsplan „Keine Gewalt gegen Frauen”. Deswegen frage ich Sie: Wie wird die Landesregierung das vom Bundestag verabschiedete Gewaltschutzgesetz untersetzen?

Die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes geht auf Gespräche zurück, in die ich selbst einbezogen gewesen bin. Wie Sie wissen, hat es ein solches Gesetz schon in einem anderen europäi

schen Land gegeben. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir in der Lage sind, bei Auftreten von Gewalt von Männern gegen Frauen und Kinder dafür Sorge zu tragen, dass nicht die Frauen mit den Kindern die Wohnung räumen müssen, dass sie einfach rausfliegen aus der Wohnung, sondern dass die Männer aus der Wohnung fliegen und die Frauen und Kinder darin bleiben können.

Das ist ein ganz wichtiges Anliegen der Bundesregierung gewesen. Das haben wir von der Landesebene aus unterstützt und damit werden, wenn ich das gleich anschließen darf, die Frauenhäuser nicht mehr ausschließlich in ihrer bisherigen Funktion notwendig sein, sondern wir werden sie für die Koordination gerade dieser Aufgaben dringend brauchen. Ich freue mich darüber, dass ich die deutliche Unterstützung des Hohen Hauses gerade für diesen Bereich bekommen habe.

Frau Osten, bitte.

Herr Minister, solch ein Aktionsplan ist natürlich sehr umfangreich. Ich möchte gern wissen, wie viel zusätzliche finanzielle Mittel dafür notwendig sind. Ich frage Sie, ob Ihre Aussage, dass im Haushaltsplan für die Probleme der Frauen und Familien mehr Mittel zur Verfügung stehen, vor dem Hintergrund, dass im Entwurf der Landesregierung von 3 Millionen Euro nur noch 2 Millionen Euro zu finden sind und bisher nur einem Antrag zugestimmt wurde, der 750 000 Euro entspricht, realistisch ist. Das heißt, nach meiner Ansicht wird es insgesamt weniger.

Insgesamt standen 3 Millionen Euro zur Verfügung, nach den Kürzungen standen 2 Millionen Euro zur Verfügung und jetzt haben wir - und Sie wissen das, Sie sind ja Vorsitzende des Haushaltsausschusses - 740 000, nicht 750 000 Euro dazubekommen. Das heißt, es sind noch bestimmte Kürzungen enthalten, es ist nicht die volle Summe, die wir vorher hatten.

Frau Dr. Enkelmann, bitte.

Die Kürzungen betreffen insbesondere die Frauenhäuser. Sie haben wieder betont, wie notwendig die Frauenhäuser auch in Zukunft sein werden. Viele wissen nicht, wie es weitergehen soll; das hat auch ein Bericht im ORB am gestrigen Tag deutlich gemacht. Wie sollen die Frauenhäuser zukünftig ihren Aufgaben gerecht werden, wenn es bei dieser Mittelkürzung bleibt?

Ich habe, Frau Kollegin, gerade die Liste für die Förderung der Frauenhäuser in der Hand. Bei der Förderung der Frauenhäuser wird nicht gekürzt werden.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Danke sehr. - Die beiden folgenden Fragen - 945 und 946 stammen von zwei Abgeordneten aus der Prignitz und beziehen sich auf dasselbe Thema. Aus diesem Grunde meine Frage: Ist es den Fragestellern und der Landesregierung genehm, die beiden Fragen zusammen zu beantworten?