Wir kommen nun zur Frage 922 (Neues Leitplankensystem) des Abgeordneten Wilfried Schrey, dem ich Gelegenheit gebe, sie zu formulieren.
Presseberichten war zu entnehmen, dass die Landesregierung auf der B 169 südlich von Cottbus bei Lindchen und auf der L 47 bei Laubsdorf ein neues Leitplankensystem, welches die Folgen schwerer Unfälle mindern soll, eingesetzt hat, um Erfahrungen mit diesem System zu sammeln.
Ich frage die Landesregierung: Wann werden nach Kenntnisstand der Landesregierung die Testversuche abgeschlossen sein?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schrey, die Landesregierung hat Interesse an innovativen passiven Schutzeinrichtungen, insbesondere wegen der in Brandenburg häufigen Straßenführung in Alleen. Leitplanken sind Schutzeinrichtungen. Schutzeinrichtungen werden nicht durch das Land oder durch ein Straßenbauamt geprüft, sondern durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.
Unsere Aufgabe ist die Prüfung vor Ort, wie dieses System als kurzes Plankensystem vor einzelnen Bäumen oder Baumgruppen und in engen Kurven reagiert. Wir prüfen auch, wie sich die Montage dieses Systems im Vergleich zu den herkömmlichen Systemen verhält, wie die Unterhaltung dieses Systems aussieht, wie wir die Pflege- und Mäharbeiten durchführen können und was es pro laufenden Meter kostet. Wenn wir die Prüfung an einigen Einsatzorten durchgeführt haben, werden wir Vergleiche anstellen.
Sollte Ihre Frage darauf abzielen, dass unser Test so aussieht, dass wir das Leitplankensystem an einer Baumgruppe anbringen
und warten, dass jemand dagegen fährt, dann hätte ich Sie sicherlich ganz falsch verstanden. - Ich danke Ihnen für Ihre Reaktion. Wir hoffen, dass es nicht zu einem Auffahrtest kommt.
Wir werden also die Prüfungen vor Ort durchführen, die Vergleiche abwarten und danach dieses System sicherlich auch in der Fläche stärker einsetzen. Wir wollen Unfälle vermeiden und hoffen, dass durch den Einsatz dieses neuen Systems, das den Aufprall weicher abfängt, tatsächlich Verbesserungen zu erreichen sind. - Schönen Dank.
Frage 2: Sie sagten vorhin, das Land sei nicht verantwortlich, sondern führe nur Tests durch. Wer bezahlt dann die Kosten? Ich hoffe, der Bund, nicht das Land.
Die Tests bezahlt natürlich der Hersteller. Der Hersteller will sein Produkt auf den Markt bringen. Die Bundesanstalt führt die Tests im Auftrage des Herstellers durch.
Zu Ihrer ersten Frage: Ich kann und werde hier nicht sagen, dass das System flächendeckend eingesetzt wird. Wenn das neue System an dieser oder jener Stelle Vorteile gegenüber den herkömmlichen Systemen bringt, etwa vor kleinen Baumgruppen oder in engen Kurven, dann bedeutet dies nicht, dass das alte System grundsätzlich abgelöst wird. Vielmehr haben wir dann für einzelne Anwendungsfälle unterschiedliche technische Maßnahmen zur Verfügung, die auch unterschiedliche Kosten verursachen. Dementsprechend wird dann jeweils entschieden werden. - Danke schön.
Ich danke auch. - Wir kommen nun zur Frage 940 (Gemeinde- strukturreform), gestellt vom Abgeordneten Claus.
Mit den Leitlinien des Innenministeriums zur Gemeindereform wird nach Ansicht von Verwaltungsexperten unzulässiger Druck auf kleinere Gemeinden ausgeübt. So erklärte der Leiter des Instituts für kommunale Angelegenheiten an der Fachhochschule Wildau gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung”, dies sei ein „verfassungsrechtlicher Formenmissbrauch”. Bislang reichten bereits elf Gemeinden Verfassungsklagen ein und zehn weitere wollen ebenfalls klagen.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um eine Einigung mit den brandenburgischen Kommunen herbeizuführen, welche sich einer Eingemeindung bzw. einem Zusammenschluss mit anderen Kommunen verweigern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, ich möchte zunächst einmal richtig stellen, dass lediglich der von Ihnen zitierte Prof. Götz Meder von der Fachhochschule Wildau den Vorwurf erhoben hat, das Innenministerium übe mit der Umsetzung der Leitlinien für die Entwicklung der Gemeindestruktur unzulässigen Druck auf die Gemeinden aus. Diesem Vorwurf möchte ich mit aller Deutlichkeit entgegentreten.
Tatsache ist doch, dass die Leitlinien den auch vom Landtag gebilligten Orientierungsrahmen für die Neugliederung der mehrheitlich kleinen Gemeinden unseres Landes bilden. Solche Zielvorgaben, die auch Gemeindereformen in anderen Bundesländern zugrunde gelegen haben, sind mehrfach verfassungsgerichtlich überprüft und bestätigt worden. Die Leitlinien stellen die mit Blick auf die Erfordernisse der Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung präzisierten Gründe des Gemeinwohls dar, die bei allen Gemeindezusammenschlüssen zu beachten sind.
Das Thema des Gemeinwohls steht im Mittelpunkt aller unserer Überlegungen. Damit stehen diese Leitlinien nicht zur beliebigen Disposition. Sie entfalten Bindungswirkung gegenüber der Verwaltung in erforderlichen Genehmigungsverfahren und bilden darüber hinaus auch einen Orientierungsrahmen für den Gesetzgeber.
Sie - der Landtag - haben in Ihrer Entschließung zur Fortsetzung der erfolgreichen Gemeindestrukturreform vom 24. Oktober dieses Jahres die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Gemeindestrukturreform auch weiterhin mit hoher Priorität zu verfolgen und die Gemeinden und Ämter bei diesem Prozess zu unterstützen. Und das tun wir. Es besteht in diesem Bereich weiterhin Handlungsbedarf. Die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen werden gemeinsam diese Aufgabe schultern.
Wir haben doch aber auch schon sehr viel erreicht, und das wird dabei von Ihnen übersehen. Die bisher erreichten Resultate, die auch ein hohes Maß an Verständnis für die Erfordernisse effizienter kommunaler Selbstverwaltung seitens der Gemeinden und ihrer Mandatsträger beweisen, sind doch offenkundig. Mit Stand vom 15. November dieses Jahres sind bereits 44 Neugliederungsverträge mit 126 daran beteiligten Gemeinden genehmigt worden und 128 Verträge mit 564 daran beteiligten Gemeinden liegen zurzeit im Ministerium zur Genehmigung vor. Während wir hier diskutieren, werden überall weitere Befragungen der Bevölkerung, Bürgerentscheide, vorbereitet. Dies zeigt, dass im Augenblick sehr viel auf dem Weg ist.
Die gegen einzelne Regelungen nicht der Leitlinien, sondern des Gesetzes zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden im Land Brandenburg vom 13. Mai 2001 klagenden Gemeinden stellen eine Minderheit von Kommunen im Lande dar. Von einer Klagewelle zu reden halte ich für leicht überzogen.
phase der Gemeindestrukturreform ist es, möglichst viele der noch zögerlichen oder sich einer Neugliederung verweigernden Gemeinden in den Prozess leitliniengerechter freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse einzubeziehen. Dazu können Sie alle einen Beitrag leisten. Ich werde meinen Beitrag dazu leisten.
Ich gehe davon aus, dass noch weitere Gemeinden die Vorteile und die Sinnhaftigkeit freiwilliger Neugliederung erkennen und sich dann auf leitliniengerechte Vereinbarungen zur Gemeindeneugliederung einigen werden, da bei diesen Vereinbarungen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, die bei einem gesetzlichen Zusammenschluss nicht mehr bestehen werden.
Von daher gesehen bin ich optimistisch, dass wir den Weg, den ich skizziert habe, auch erfolgreich beenden.
Herr Minister! In letzter Zeit gab es Spekulationen, dass das Ende der Freiwilligkeitsphase im März nächsten Jahres nicht zu halten ist und dass bei dieser Entwicklung unter Umständen der Termin der regelmäßigen Kommunalwahl im Jahr 2003 in Gefahr ist.
Wie beurteilt die Landesregierung diese Spekulation? Ist der Zeitplan zur Gemeindestrukturreform aus Ihrer Sicht in Gefahr, Herr Minister?
Wir gehen davon aus, dass bis zum 31. März wie vorgesehen die Freiwilligkeitsphase beendet ist. Wir werden danach Anhörungen in den Gemeinden durchführen, die sich in der Freiwilligkeitsphase nicht zu einem Zusammenschluss entscheiden konnten, und Ihnen, dem Gesetzgeber, dann einen Gesetzentwurf zur Neugliederung der Gemeinden vorlegen.
Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz im nächsten Jahr verabschiedet werden kann. Verfassungsrechtliche Klagen können diesen Prozess beeinflussen. Wir sind aber auch nach einer Besprechung von heute Morgen ganz sicher, dass wir den Termin halten werden, die Kommunalwahlen im Jahr 2003 zwischen dem 15. September und dem 15. Dezember durchführen zu können.
Danke sehr. - Damit hat Herr Petke Gelegenheit, seine nun folgende Frage 941 (Herbsttagung der ständigen Innenminister- konferenz) zu formulieren. Bitte sehr.
Im Mittelpunkt der Herbsttagung der Innenminister standen die Bekämpfung von Terrorismus, die Vorbeugung sowie die Änderung von ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, alles, was wir im Zusammenhang mit der Innenministerkonferenz tun, hat Auswirkungen auf das Land Brandenburg.
Wir haben uns bei dieser Innenministerkonferenz intensiv mit dem Thema der inneren Sicherheit befasst und haben festgestellt, dass über die Frage, wie das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aufzulösen ist, zwischen den Innenministern eine große Übereinstimmung besteht. Wir haben vor diesem Hintergrund verschiedene Beschlüsse gefasst. Zum einen haben wir unseren Beschluss vom 18. September bekräftigt und damit die Vorschläge des Arbeitskreises II - das ist der polizeiliche Arbeitskreis - zu Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen zur Kenntnis genommen. Zum anderen haben wir uns darauf verständigt, dies gemeinsam zu tun. Ich nenne diese nur auszugsweise: Abstimmung von Schutzmaßnahmen, Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden im Rahmen von Visa- und Asylantragstellungen, verstärkter Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung militärischer Einrichtungen einschließlich Einrichtungen der NATO. Diese Beschlusslage ist in der Zwischenzeit ausgeweitet und mit den weiterführenden Beschlüssen, die danach gefasst wurden, zusammengeführt worden.
Gestern fand eine Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates auf Ministerebene statt, bei der wir den Entwurf der Bundesregierung intensiv erörtert und gemeinsame Vorschläge an den Bundesrat gemacht haben, wie damit umzugehen ist. Es gibt dazu noch einige unterschiedliche Auffassungen. Wir gehen davon aus, dass bis zur 2. Lesung im Bundesrat, die am 20. Dezember dieses Jahres stattfinden wird, Übereinstimmung erzielt worden ist. Wir wollen erreichen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger wissen: In der Frage der Sicherheit lassen sich die großen Parteien nicht auseinander dividieren.
Von daher gesehen werden alle diese Maßnahmen Auswirkungen auf Brandenburg haben. Vor diesem Hintergrund haben wir auch das Sicherheitspaket beschlossen, über das nach der parlamentarischen Beratung noch endgültig zu entscheiden ist. Mit diesem Sicherheitspaket haben wir für die Aufgaben der Polizei und des Verfassungsschutzes in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt knapp 24 Millionen DM zusätzlich bereitgestellt, und zwar für die am dringendsten für erforderlich gehaltenen Maßnahmen sowie für die Bereiche der Gesundheitsvorsorge, siehe Katastrophenschutz.
Ich glaube, die Auswirkungen auf Brandenburg haben wir in dieser Phase so gemeistert, wie es unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten können.
Die Stadt Königs Wusterhausen ist bei einigen polizeilichen Maßnahmen als Ort mit besonderer Belastung durch Straftaten eingestuft worden. Vor allem der Einsatz der MEGA-Kräfte und die TOMEG-Maßnahmen haben offenbar zu einer wirksamen Verfolgung und Prävention bei Straftaten geführt. Den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gilt für das von ihnen gezeigte Engagement unsere Anerkennung.