Danke sehr. - Die beiden folgenden Fragen - 945 und 946 stammen von zwei Abgeordneten aus der Prignitz und beziehen sich auf dasselbe Thema. Aus diesem Grunde meine Frage: Ist es den Fragestellern und der Landesregierung genehm, die beiden Fragen zusammen zu beantworten?
- Wunderbar. Dann beginnen wir mit der Frage 945 (Industrie- park Holz Wittenberge), gestellt vom Abgeordneten Neumann aus der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Am 30. Juni 1999 unterzeichneten die KUNZ Holding, die Klenk Holz AG und die im Auftrag der Stadt Wittenberge tätige brandenburgische Landesentwicklungsgesellschaft im Beisein des Ministerpräsidenten eine Vereinbarung zur Entwicklung des Geländes des Industriegebietes Wittenberge-Süd zu einem Industriepark Holz.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung mit den Investoren wurden seitens der LEG Mittel für die Durchführung der Bauleitplanung, für die Erschließungsplanung sowie für den Kauf der Flächen eingesetzt.
Nach meinen Informationen hat nun einer der beiden Investoren für den Industriepark Holz erklärt, dass er von dieser verbindlichen Absichtserklärung zurücktritt und von der geplanten Errichtung eines Faserplattenwerkes in Wittenberge Abstand nimmt. Der zweite Investor will natürlich seine Entscheidung darauf abstimmen und noch einmal überdenken.
Ich frage die Landesregierung: Was ist der konkrete Inhalt dieser verbindlichen Absichtserklärung der Investoren?
Am 16. November 2000 sicherte die Landesregierung in der Antwort auf die Frage 490 zu, „alles Machbare und rechtlich Vertretbare zu unternehmen, dass die geplante Investition zustande kommt”.
Am 1. März 2001 teilte die Landesregierung auf die Frage 637 mit, dass der Landesförderausschuss den Antrag auf Förderung der Grunderschließung des betreffenden Areals grundsätzlich befürwortet. Es wurde aber die Forderung erhoben, einen aktualisierten Ansiedlungsvertrag vorzulegen. Die LEG war seinerzeit intensiv bemüht, die geforderten Vertragsanpassungen herbeizuführen.
Am 11. Juli 2001 erklärte der Minister in der Antwort auf die Frage 808, „dass die Realisierung des Industrieparks Holz in Wittenberge im besonderen Interesse des Landes liegt. Herr Ministerpräsident Stolpe hatte dies während der Kabinettssitzung am 26. Juni in Wittstock unterstrichen.” Weiterhin ging
der Minister auf das damals noch fehlende Versicherbarkeitsgutachten ein. Seit August 2001 liegt dem Wirtschaftsministerium nun auch besagtes Gutachten vor. Am 11. Juli ging das Ministerium davon aus, dass dann „zügig entschieden werden kann”.
Nun teilte das Ministerium für Wirtschaft am 12. November 2001 mit, dass einer der beiden Investoren von der Errichtung einer geplanten Betriebsstätte in Wittenberge Abstand nimmt.
Ich frage die Landesregierung, wie sie sich weiterhin für die Weiterentwicklung des Industriestandortes Wittenberge einsetzen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bedauert außerordentlich die Entscheidung der KUNZ Holding, sich aus dem Projekt Industriepark Holz Wittenberge zurückzuziehen. Wir bedauern das auch deswegen, weil sich die KUNZ Holding als ein außerordentlich verlässlicher Partner in Baruth und auch bei dem Bemühen, Unternehmenspartnerschaften zustande zu bringen, erwiesen hat.
Die Begründung der KUNZ Holding war, dass es unternehmerische Gründe - langfristige strategische Gründe - sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben, ausdrücklich nicht die Frage der finanziellen Zuwendungen des Landes. Sie wissen, wir haben wirklich alles Erdenkliche getan, um die Finanzierung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in diesem Bereich sicherzustellen.
Die von Ihnen, Herr Neumann, genannte und am 30. Juni 1999 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der KUNZ Holding und der LEG enthält die für solche Verträge üblichen Regelungen, wie den Vertragsgegenstand, den Vertragsablauf sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner. Dieser Vertrag wird von beiden Partnern zu erfüllen sein. Es wird jetzt Sache der Juristen sein, sich die notwendigen Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen das haben wird.
Gegenstand des Vertrages ist auch die Verpflichtung - es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen -, unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen und Pflichten Vertragsanpassungen vorzunehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Nach Vertragsabschluss - um Ihnen zwei Beispiele zu nennen - haben Gesprächsrunden stattgefunden, die diesen Vertrag modifizieren sollten, zum einen bezüglich der Höhe und Form der erforderlichen Aufschüttung mit der Konsequenz, dass mehr Fördermittel dafür notwendig waren, und zum anderen hinsichtlich der Fragen der Altlastenbeseitigung, was ebenfalls zu einer Verstärkung des staatlichen Engagements geführt hat.
Ich will Ihnen damit nur sagen, dass der Staat in diesen Verhandlungen jeweils bis an die Schmerzgrenze dessen gegangen
ist, was aus Sicht der Landesregierung vertretbar war, weil es ihr wichtig ist, in Wittenberge ein Signal zu setzen und deutlich zu machen, dass sich das Land, wenn sich ein Unternehmer verabschiedet, nicht von der Verpflichtung für diesen Standort verabschieden will.
Was die Revitalisierung des Standortes insgesamt betrifft, sind wir der Auffassung, dass diese vorangetrieben werden muss mit KUNZ Holding oder ohne. Deshalb haben wir mit der Firma Klenk ausführliche Gespräche geführt und werden weitere Gesprächsrunden führen, um zu klären, was mit der Klenk AG am Standort möglich ist; denn die Klenk AG hat bisher nicht abgesagt, obwohl dabei, wie Sie wissen, eine enge unternehmerische Verzahnung geplant war.
Wir werden also mit dem Sägewerksunternehmen die neue Situation in Wittenberge intensiv diskutieren. Mit weiteren Zulieferern, die sich bereits für Wittenberge engagiert und die entsprechende Aussagen gemacht haben, sind wir ebenfalls im Gespräch, ebenso mit der Kommune und dem Kreis, um das weitere Verfahren abzustimmen.
Wir werden an unseren Verpflichtungen gegenüber dem Standort festhalten - auch unbeschadet der Entscheidung bezüglich LEG -, weil die Verpflichtungen, die wir als Landesregierung in diesem Zusammenhang haben, Verpflichtungen sind, die sozusagen nicht in der Garderobe der LEG abgegeben werden können. Die Verpflichtungen bleiben und wir werden uns ihnen stellen.
Wir werden intensiv mit der Zukunftsagentur und mit allen anderen Instrumenten, die wir haben, daran arbeiten, dass dieser Standort eine Chance hat. Aber wir sind nur ein Teil der Partnerschaft. Des Weiteren brauchen wir die Stadt, brauchen wir die Unternehmerschaft, brauchen wir den Kreis, brauchen wir alle anderen, die daran mitwirken müssen. - Vielen Dank.
Sehen Sie aufgrund der Lage in Wittenberge eine Chance, dass die ältere Idee, das Holzzentrum Eberswalde, unter etwas veränderten Vorzeichen wieder aufleben könnte?
Ich halte es nicht für klug, das Problem des einen Standortes in einen Vorteil für den anderen umzuwandeln.
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Sind die Gründe für die Absage auch mit dem Standort verbunden?
Das habe ich gerade gesagt. Wir setzen uns zusammen und reden. Ich kann doch keine Signale aussenden, bevor die Gespräche stattgefunden haben. Wenn bei den Gesprächen zum Beispiel herauskommt, dass die Klenk Holz AG sagt, wir verabschieden uns auch vom Standort, dann können wir nicht von Signalen reden, sondern müssen möglicherweise vom Ausfall der Gleisanlage sprechen. Also lassen Sie uns erst einmal reden.
Sie haben deutlich gemacht, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt mit Äußerungen zurückhalten sollte, weil offensichtlich noch nicht klar ist, warum diese unternehmerische Entscheidung gefallen ist.
Ich bin dabei. - Wenn sich dies tatsächlich so herausstellen sollte, dann ergibt sich natürlich logischerweise die Frage, ob die Investition des Unternehmens an einem Standort, der möglicherweise etwas bessere Bedingungen hat, zu halten ist.
Herr Gemmel, natürlich werden wir auch dieses mit der Firma erörtern. Das ist klar. Aber die erste Auskunft, die wir von der KUNZ Holding bekommen haben, war eindeutig. Die Entscheidung ist nicht standortorientiert. Es geht nicht darum, dass der Standort nicht gut genug ist, sondern es sind andere mit dem europäischen Holzmarkt und der Produktion, vor allen Dingen mit der von Faserplatten, zusammenhängende Entscheidungen gewesen.
Es geht um Aufenthaltsverbote nach dem Polizeieinsatz Anfang August in Cottbus. Im Rahmen dieses Einsatzes verhängte die Polizei unter anderem für 134 Personen - überwiegend Einwohner der Stadt - über mehrere Tage Aufenthaltsverbote nach § 16 Brandenburgisches Polizeigesetz für das gesamte Territorium der Stadt Cottbus. Deren gleich lautende Begründungen widersprechen unseres Erachtens dem Wortlaut der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Polizeigesetz vom 5. Juli dieses Jahres. Die Unsicherheit der Polizei selbst bei der Anwendung des Platzverweises belegt die zusätzliche Ausgabe von „Belehrungen”, die in Widerspruch zum verhängten Aufenthaltsverbot stehen.
Inzwischen werden wegen angeblicher Verstöße gegen die Aufenthaltsverbote Bußgeldbescheide erteilt. Die im Land Brandenburg erstmals so große Zahl erteilter Aufenthaltsverbote als auch deren gleich lautende Begründungen ließen aus Sicht der PDS-Fraktion auch nach der Berichterstattung des zuständigen Polizeipräsidenten im Innenausschuss des Landtages am 13.09. mehrere Fragen offen, so zum Beispiel nach der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen. Der von uns hierzu beantragte Bericht liegt bislang nicht vor, ebenso wenig die vom Staatssekretär zugesagten Antworten, die er „ungefragt” mitteilen wollte.
Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen zur Anwendung des Aufenthaltsverbotes gemäß § 16 Brandenburgisches Polizeigesetz lagen vor, weshalb dieses mit Mitteln des polizeilichen Zwangs durchgesetzt werden musste und keine Rechtsmittel zugelassen werden konnten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, am 13. September ist im Innenausschuss im Beisein der Polizeipräsidenten darüber berichtet worden. Am 11.10. ist im Innenausschuss darüber berichtet worden. Am 17.10. ist der Vorsitzende des Innenausschusses über den Sachverhalt unterrichtet worden und der Staatssekretär hat Ihnen zugesagt, Sie kontinuierlich zu unterrichten, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Ich sage das deswegen, weil Sie mit Ihrer Fragestellung den Eindruck erwecken, als würden wir Ihnen eine Information vorenthalten wollen.
Es war kein Polizeieinsatz, sondern es war ein Einsatz der Polizei zur Gefahrenabwehr, um es präziser zu beschreiben. Dazu war die Polizei eingesetzt.
Ich möchte dazu noch einige Ausführungen machen, dann komme ich zu den Punkten, die Sie angesprochen haben.