Bernhard Bönisch
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Frau Ministerin hat eigentlich alles gesagt, was inhaltlich in diesem Gesetzentwurf steckt. Wir
haben ein sehr altes Gesetz in Angriff genommen und zu einer positiven Veränderung gebracht. Ich bin froh darüber, dass wir die Zeit, die wir seit der ersten Einbringung hatten, intensiv für sachliche und kollegiale Zusammenarbeit nutzen konnten. Ich denke, das, was uns zum Schluss gelungen ist, ist ganz in Ordnung.
Ich möchte deshalb auf den Inhalt nicht weiter eingehen und nur zwei Aspekte herausgreifen. Wir haben entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Einführung der gemeindepsychiatrischen Verbünde und auch die Einführung des Patientenfürsprechers zur Pflichtaufgabe für die Kommunen erhoben, wohl wissend, dass damit das Konnexitätsprinzip greift.
Wer daran zweifelt, dass das richtig ist, den möchte ich auf die schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf verweisen. Darin war nicht ein einziges Wort in Bezug auf die Sorge um das Wohl der Patienten zu finden, sondern es ging darin ausschließlich um Geld.
Das hat mich letztendlich dazu bewogen, genau für diese Verpflichtung zu stimmen. Es macht mir Sorge, wie die kommunalen Spitzenverbände an dieser Stelle agiert haben, und ich finde es auch ärgerlich. Aber ich will darauf jetzt nicht weiter eingehen.
Es ist richtig, Frau Ministerin, ein paar Punkte sind strittig geblieben. Deshalb haben wir die Möglichkeit der Evaluation in den Gesetzentwurf geschrieben, sodass sich das Hohe Haus in vier Jahren noch einmal damit befassen muss. Das ist auch vernünftig. Es gab sicherlich Gründe dafür, zum Beispiel in den Gesetzentwurf zu schreiben, dass eine Kriseninterventionsinstitution geschaffen werden solle, und es gab sicherlich auch Gründe dafür, dass man kinder- und jugendpsychiatrische Dienste in spezieller Weise etablieren sollte. Es gibt aber auch sachliche Gründe, die dagegen sprechen. Wir würden damit nämlich neue bürokratische Strukturen schaffen.
Frau Zoschke, es gibt Gründe dafür. Ich habe mich mit vielen Menschen über dieses Thema unterhalten. In Halle funktioniert das, so wie es ist, ganz gut, und zwar ohne dass Zwänge erhoben werden. Wenn man auf Kreisebene zu dem Schluss kommt, dass es richtig ist, einen kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst einzurichten, dann wird man es dort tun können. Das ist nicht verboten, auch heute nicht.
Die Krisenintervention ist auch ein Thema, das im Rahmen der sozialpsychiatrischen Dienste etabliert und organisiert werden kann, wenn man es vor Ort nur will; ohne dass wir jetzt bürokratische Hürden neu aufgebaut hätten.
Unterm Strich ist das ein gutes Gesetz, das zukunftsweisend ist. In vier Jahren wird es sicherlich eine weitere spannende Diskussion dazu geben. Ich hoffe, dass die Umsetzung auf der kommunalen Ebene jetzt zügig erfolgen kann; denn wir haben dort nicht nur mit finanziellen Problemen, sondern auch mit einem Fachkräftemangel zu tun.
Ich hoffe, dass wir die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass es gut werden kann. Die Umsetzung liegt nicht mehr bei uns. Ich wünsche allen psychisch Kranken gute Bedingungen für die Behandlung ihrer Krankheit.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nein.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir, meine Fraktion und ich, stehen dem Gesetzentwurf sehr wohlwollend gegenüber. Aber wie das so üblich ist, wir bearbeiten solche Gesetzentwürfe routiniert, mehr oder weniger, jeder Einzelne. Aber dieser Gesetzentwurf hat mir durch die Diskussionen in der gestrigen Sitzung des Psychiatrieausschusses noch einmal deutlich gemacht, dass wir nicht nur mit Routine hier heranzugehen haben, sondern uns bewusst sein müssen - mir jedenfalls wurde es wieder einmal nahegebracht -, dass wir damit auch eine sehr hohe Verantwortung wahrzunehmen haben.
Dieser besondere Respekt, den mir dieser Gesetzentwurf abnötigt, resultiert vor allem aus der Sensibilität des Themas und daraus, dass wir gerade gestern - Frau Zoschke wird mir sicher zustimmen - gemerkt haben, dass selbst die Fachleute sich in vielen Fragen nicht nur nicht einig sind, sondern mitunter sogar diametral entgegengesetzte Auffassungen haben. Die Komplexität und die Sensibilität des Themas erfordern also eine sehr ausführliche und intensive Befassung.
Die Dreiminutendebatte hier ist sicher nicht geeignet, um Inhalte aufzugreifen. Ich will deswegen auch nicht weiter darauf eingehen, bin nur froh, dass nach fast 30 Jahren für das jetzt geltende PsychKG endlich eine Novelle erfolgt. Ich bin auch froh darüber, dass wir uns diese unliebsame Aufgabe, sage ich einmal, bereits im Koalitionsvertrag selbst auferlegt haben.
Ich will nur einen kurzen direkten Bezug zum Gesetzestext nehmen und will mich dabei bei der Überschrift aufhalten. Das alte Gesetz, das jetzt noch gültig ist, heißt „Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt“. Das neue Gesetz hat die Überschrift „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit psychischen Erkrankungen des Landes Sachsen-Anhalt“. Das sieht auf den ersten Blick vielleicht ganz harmlos aus, aber wenn man sich näher damit befasst, merkt man sehr schnell, dass das nicht nur bloße Rhetorik ist, sondern dass eine ganze Menge Inhalt dahinter steckt.
Wir werden viel Zeit in den Ausschüssen brauchen. Deswegen sollten wir es zügig angehen. Aber es sollte auf jeden Fall auch hierbei der Grundsatz gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Wir überweisen die Gesetzesvorlage zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung, in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Ich möchte Sie bitten, etwas zum letzten Punkt des Alternativantrags zu sagen. Dem Vernehmen nach geht es dort nicht recht voran.
Der letzte Punkt des Alternativantrages betrifft die geplante Wasserrettungsstelle in Halle.
Gut, wenn das die Perspektive ist; denn gestern klang das in einem Gespräch, das dort stattgefunden hat, leider nicht ganz so. Dort wurde avisiert, dass bestenfalls im vierten Quartal ein Fördermittelbescheid zu erwarten wäre. Das wäre sehr bedauerlich. Ich wollte fragen, ob es dafür besondere Gründe gibt oder ob es nur einen falschen Zungenschlag in der Verhandlung gestern gab.
Frau Ministerin, Sie wissen ja, dass ich gern den § 8 noch etwas verändert, verstärkt hätte in Bezug auf die Kinder, die keine Grundanerkenntnis erhalten, aber trotzdem einen zusätzlichen Förderbedarf haben. Wir haben jetzt nur die Erweiterung in § 23 Abs. 3 mit dem Verweis auf § 27 Abs. 3 SGB VIII; das sind die Hilfen zur Erziehung. Das ist ein individueller Anspruch, der erfüllt werden muss. Insofern findet das Problem wenigstens einen gewissen Niederschlag im Gesetz.
Weil wir gemerkt haben, dass die Arbeitsebene des Ministeriums die Realität ein wenig anders wahrnimmt als die betroffenen Träger und die Kitaleiterinnen, haben wir vereinbart, dass das Ministerium eine Erhebung zur tatsächlichen Situation besonders betreuungsbedürftiger Kinder durchführen wird.
Für den Fall, dass die Erhebung zu Konsequenzen führen wird - so denn die Erkenntnisse vorliegen -, muss etwas neu geregelt werden. Ich frage Sie einfach nur, ob Sie das genauso sehen und ob Sie meine Schilderung unserer Vereinbarung bestätigen würden, damit es im Protokoll steht. Das ist für mich die Voraussetzung dafür, dass ich diesem Gesetz zustimmen kann.
Eine kurze Anmerkung dazu. Die Kommunen finden und nutzen tatsächlich irgendwelche Schlupflöcher. Wir sind jetzt gemeinsam auf dem Weg, diese zu finden und zu beseitigen. Sollte es weiteren Regelungsbedarf geben, werden wir eine weitere Regelung überdenken.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, insbesondere der Minister hat in seiner ausführlichen Rede alle Sachverhalte ausreichend erläutert und dargestellt, und meine Vorredner haben Weiteres hinzugefügt. Ich möchte deshalb inhaltlich nicht weiter darauf eingehen, sondern möchte mich nur einer kurzen Wertung Ihres Antrages nicht entziehen.
Ich glaube, Ihr Antrag ist nicht geeignet, Probleme zu lösen. Ich denke, Sie wissen das.
Er ist lediglich dafür geeignet, Stimmung zu machen. Was Sie vorschlagen, ist rechtlich nicht möglich und praktisch vernünftig nicht umsetzbar. Das wissen Sie, denke ich, genauso gut wie wir anderen hier im Saal.
Trotzdem haben Sie diesen Antrag eingebracht. Man könnte sich jetzt fragen: Wussten Sie es nicht besser? Oder haben Sie alle Hintergründe gekannt und haben den Antrag trotzdem eingebracht?
Letzteres wäre nicht redlich; denn ich unterstelle einmal, Sie kennen den Rechtsrahmen in der Bundesrepublik Deutschland so gut wie wir und Sie verfolgen mit diesem Antrag das Ziel, Stimmung zu machen. Ich nenne das Heuchelei, ich nenne das unseriöse Politik.
Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein ursprüngliches Redekonzept strotzte von bedeutsamen Aussagen und tollen Ergebnissen unserer Beratungen. Aber alles - das ist leider das Schicksal desjenigen, der fast als Letzter spricht - ist schon einmal gesagt worden.
Insofern will ich mich nicht in Wiederholungen üben und beginne mit dem letzten Satz meines Konzeptes, der lautet: Wir haben uns bemüht und, ich denke, ein rundes Gesetz hinbekommen, auch wenn nicht alle Träume wahrgeworden sind.
Ich bitte ebenfalls um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und zum vorliegenden Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die klare Position der CDUFraktion an den Anfang meiner Rede stellen. Es gibt bei uns im Land Linksextremismus und Rechtsextremismus, rechtsextreme und links
extreme Politiker oder solche, die im Geiste dieser extremistischen Bewegungen tätig sind. Wir verurteilen beide Seiten.
Denn in aller Regel ist es so, dass diesen tollen Worten, die dort gesprochen werden, dann auch bald Taten folgen, die in der Regel gewaltbelastet sind. Deswegen haben Linksextremismus wie Rechtsextremismus eigentlich keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft und auch nicht hier im Hause.
Ich denke, kein legitimierter Abgeordneter, Verwaltungsmitarbeiter oder Wahlbeamter in einer Stadt hat das Recht, links- oder rechtsextremistische Aktivitäten zu unterstützen.
Ich will einmal mit der Frage anfangen, ist es legitim, ein Haus zu besetzen, um hinterher etwas Tolles daraus zu machen. Meine Großmutter hat mir den Spruch beigebracht bzw. ich habe ihn von ihr in Erinnerung: Unrecht Gut gedeiht nicht. Sie meinte, mir damit eine Weisheit zu vermitteln. Aber ich fürchte, das ist ein dummer Kinderspruch; denn allzu oft hat auch in der Geschichte unrecht Gut gewaltige Früchte getrieben und viele konnten davon profitieren, leider.
Ich will Ihnen eine kleine Geschichte erzählen. Ich wohnte in der Mittelstraße in Halle in einem Haus, das leider von dem Besitzer nicht sehr gepflegt wurde. Wir waren zu dieser Zeit die einzigen Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Da fand in der Mittelstraße, einer kleinen Nebenstraße in der Innenstadt, eine Veranstaltung von Attac statt. Sie kennen diese Bewegung sicherlich noch. Momentan ist es etwas ruhiger um sie geworden. Das war damals so ein Hype.
- Ja, genau. Er hat es geschafft, sie zum Phantom zu machen. - Also, es gab eine Veranstaltung von Attac. Und als ich nach Hause kam, habe ich festgestellt, dass unsere Haustür aufgebrochen war und dass ein Elektrokabel durch den Flur in den Keller und dort in eine Steckdose führte. Ich bin den Kabeln nachgegangen. Es war ja nicht zu schwer herauszufinden, wer da etwas betrieb. Es führte zu einer musikalischen Verstärkeranlage.
Dort musizierten junge Leute. Ich fragte sie: Hey, wie können Sie denn die Haustür aufbrechen, in den Keller gehen und sich Strom aus der Steckdose nehmen? - Da war der junge Mann, mit dem ich sprach, völlig konsterniert. Er sagte: Aber wir brauchen doch Strom für unsere Musik. Ich sagte: Aber dann können sie doch nicht einfach eine
Haustür aufbrechen. - Aber wir brauchten das doch.
Ich will nur sagen: Wenn junge Leute mit solch einer Einstellung rangehen, ich habe doch etwas Hehres vor, ich will Musik machen, die Umwelt unterhalten und was Nettes tun, dann habe ich doch verdammt nochmal das Recht, Ihre Kellertür aufzubrechen und Strom zu holen,
wenn das unterstützt wird durch irgendwelches Verhalten der Politik, dann sind wir auf einem falschen Weg.
Genauso ist es mit der Hausbesetzung. Eine Hausbesetzung ist ein Gewaltakt, gewöhnlich Hausfriedensbruch.
Herr Herrmann aus Bayern wird zitiert mit der Aussage: Gucken Sie einmal, ob es in Bayern ein besetztes Haus gibt Das gibt es nicht. Wenn es passiert, dass jemand ein Haus besetzt, ist es nach 24 Stunden geräumt.
Nun bedarf das natürlich der Klage desjenigen, dem das Haus gehört. In Halle ist das leider bei der HWG nicht so gelaufen, wie es hier möglicherweise gedacht wurde, die Besetzer hätten die HWG erpresst oder so etwas. Nein, nein, das war gar nicht nötig. Der Oberbürgermeister hat dem damaligen Geschäftsführer der HWG - nun ja, ich sage es einmal so - mit Nachdruck die Richtung gewiesen. Und wer Oberbürgermeister Wiegand in Halle kennt, der weiß, was damit gemeint ist. Die HWG hatte also gar keine Chance, sich zu wehren.
Momentan ist es so, der jetzige Geschäftsführer hat eine klare Ansage gemacht. Das Weiterbetreiben ist für die HWG ein nachteiliges Geschäft. Dann ist das eben im Aufsichtsrat der HWG wahrscheinlich nicht durchzukriegen. Über Interna aus dem Aufsichtsrat darf ich leider nicht sprechen, weil ich glaube, an der Stelle wäre unser Oberbürgermeister wieder sehr rechtstreu
und würde mich des Geheimnisverrats
bezichtigen oder irgend so etwas. Aber ich weiß natürlich auch nicht, was im Aufsichtsrat passiert ist, weil ich es nicht wissen darf.
Jedenfalls, als das mit dem Aufsichtsrat nicht so klappte, wie es sollte, also bloß eine Verlängerung
bis zum Jahresende erreicht wurde, kamen plötzlich zwei oder drei Fraktionen aus dem Stadtrat - ich bin, ehrlich gesagt ein bisschen betroffen, dass die beiden Mitantragsteller, die hier im Raum sitzen, nichts hierzu gesagt haben -
und sagten, wir sollten das Haus kaufen. Nun kommt von der Kommunalaufsicht die Ansage, 112, ihr könnt eigentlich nicht so ohne Weiteres kaufen, nur wenn das wirklich wichtig ist für die Stadt usw.
Was macht der Oberbürgermeister in seiner Stellungnahme zum Antrag? - Er schreibt, er verweist diesen Antrag in den Ausschuss für Finanzen und in den Hauptausschuss, um dort einmal darüber zu reden, ob das doch eine wirtschaftliche Angelegenheit ist oder möglicherweise ein Erbbaupachtvertrag geschlossen werden kann. Der wird nämlich nicht expressis verbis in diesem Paragrafen des KVG erwähnt. Es wird also wieder versucht, Umgehungstatbestände zu definieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass demokratische Parteien - wir arbeiten im Stadtrat in Halle mit allen Fraktionen mal so und mal so ohne Koalitionsbildung gut zusammen, das kann man wirklich so sagen, dort ist eine relativ starke sachliche Basis für die Zusammenarbeit vorhanden -, dass Vertreter von demokratischen Parteien sagen können, ja, diese Hausbesetzung war nicht schlimm, die wollten ja etwas machen, etwas Tolles, etwas Hehres.
Wir haben aber Regeln für solches Verhalten. Die Regel heißt: Wenn ich etwas Gutes machen will, das aber kostendeckend nicht funktioniert, dann beantrage ich öffentliche Mittel oder bei einem Privaten - man kann auch zur Stiftung gehen oder ganz und gar bei Privatiers anfragen - und frage, ob die mich unterstützen. Dann nehme ich mir nicht einfach irgendetwas und sage, was ich mache, ist doch so toll, das müsst ihr einfach mittragen.
Wir handeln zum Nachteil der Stadt Halle, wenn wir Ihrem Antrag nachgeben, wenn wir als Stadt Halle das Haus übernehmen, weil das mit enormen Kosten verbunden wäre, Dekontaminierung, bauliche Sicherung usw. Insofern sollten wir da schon differenzieren.
Also, ich glaube, es ist nicht richtig, junge Leute dazu zu erziehen, zu meinen, wenn sie denken, dass das richtig ist, was sie tun, dann müsse die Gesellschaft das mittragen.
Die DDR ist im Prinzip an diesem Problem gescheitert. Ich kann mich noch sehr gut erin
nern, dass es dann plötzlich in den 80er-Jahren hieß:
Leiste was - leiste dir was. Da wurde klar gesagt, bevor du dir etwas leisten kannst, solltest du selbst etwas tun. Ansonsten geht das nicht. Das war in der Tat eine DDR-Parole. Das ist denen dort leider zu spät eingefallen.
Aber genau dieses Prinzip verfolgen wir hier wieder. Wir sagen: Jungs, macht mal, ihr seid doch so taff, ihr wollt so etwas Gutes. Der Oberbürgermeister begegnet einem Einwurf eines jungen Mannes in der Stadtratssitzung, der sagte, lasst „Hasi“ weiterleben, ich will dort Non-ProfitKonzerte geben, ich als Musiker sozusagen, mit den Worten: Ich unterstütze das, ich unterstütze das extrem. Und zum Schluss sagt er noch: Ich unterstütze das extremst.
- Das hat er nicht gesagt. Aber das ist egal.
Ich kann Ihnen sagen, die Leute von Attac, die damals in der Mittelstraße Musik gemacht haben, haben so grottig gespielt,
dass ich die gebeten habe, zu Hause weiter zu üben. Das haben sie dann wohl auch eingesehen und haben damit aufgehört.
Ich bringe es also noch einmal auf den Punkt. Wir sollten, egal welche Ausprägung, ob „Hasi“ jetzt ein gutes oder schlechtes Beispiel ist,
sehen, dass sowohl Links- als auch Rechtsextremismus bei uns im - -
Also, „Hasi“
heißt Hafenstraße 7.
Also, wir sollten sowohl dem Extremismus von linker als auch von rechter Seite hier in diesem
Hause mit Macht und möglichst geschlossen entgegentreten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte doch wenigstens etwas dazu sagen, und ich bin dann auch bereit, Fragen zu beantworten, wenn meine Formulierungen so missverständlich waren. Falls ich gesagt haben sollte, dass es hier im Haus links- und rechtsextreme Politiker gibt, dann nehme ich das ausdrücklich zurück. Ich wollte sagen, hier im Haus gibt es Unterstützter rechts- und linksextremer Politik. Und das vermute ich nur und weiß ich nicht einmal.
Aber ich kann das ja mal so konstatieren.
Ich habe nicht gesagt, es gibt hier linksextreme und rechtsextreme Politiker. Und wenn, dann war das ein Versehen, und dafür würde ich mich entschuldigen wollen.
Frau Quade, der Mangel zur Leistungsbereitschaft war es und das, was Sie den jungen Leuten erzählen, die müssen nichts leisten, die müssen nur machen, was sie wollen, sie können so leben, wie sie wollen, wir bezahlen das schon.
Nein, wenn man sich etwas leisten will, sich einen Freiraum leisten will, dann muss ich den auch bezahlen und kann nicht sagen, bezahlt ihr mir mal meine Freiräume, ich muss ja nichts leisten dafür.
Danke für Ihre Großzügigkeit, Herr Präsident. Ich wollte nur klarstellen, damit Herr Raue nicht in dem Irrtum befangen bleibt, ich würde sein An
liegen unterstützen. Ich unterstütze mein Anliegen und das der CDU-Fraktion.
So freudig bin ich, glaube ich, noch nie begrüßt worden. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Zoschke, es stimmt schon, Ihr Antrag ist beinahe gegenstandslos geworden, jedenfalls in den Punkten, in denen wir Ihnen hätten folgen können; denn Ihr Antrag war wieder mal das Erklimmen einer Leiter,
einer Sprosse der Himmelsleiter.
Für mich ist eine wichtige Maxime ein von mir schon des Öfteren zitierter Spruch, den Karl Popper mal geäußert hat. Der hat gesagt: Alle Gesellschaften, die den Himmel auf Erden versprochen haben, haben eine Hölle hinterlassen. Ich frage mich bei vielen politischen Entscheidungen, ob wir gerade wieder auf dem Weg zum Himmel sind. Ich glaube, Ihr Antrag war so ein Erklimmen einer Sprosse der Himmelsleiter. Es ist einfach nicht machbar.
Aber Sie haben hoffentlich das Bild verstanden, das ich soeben benutzt habe.
Was jetzt übrig geblieben ist, sind natürlich nur, sagen wir mal - - Wir begrüßen das, was in Berlin passiert ist, obwohl die Entscheidungen dort auch ein wenig fragwürdig waren und schnell getroffen worden sind, wenn ich gerade an die dort mit dem Zusatzantrag eingebrachte Pflegepersonal-Mindeststellenausstattung denke. Das ist nicht ausgegoren. Es gibt sehr viele offene Probleme. Die Frau Ministerin hat das alles schon ausführlich beschrieben.
Die Frage ist nun: Was bleibt uns jetzt außer der Empfehlung zu tun? - Das ist natürlich das Umsetzen des Pflegeberufereformgesetzes. Ich hoffe, wir lassen uns nicht die Zeit, die uns der Gesetzgeber für die Umstellung im Lande gelassen hat; denn es drängt wirklich, wir haben tatsächlich Probleme bei der stationären Pflege.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat pauschale Untergrenzen kategorisch abgelehnt. Sie hat darauf hingewiesen, dass vom Bundesgesetzgeber tatsächlich die pflegesensitiven Bereiche gemeint sind. Das sind nicht Abteilungen, sondern das sind all die Bereiche in den Krankenhäusern, in denen pflegesensitive Fälle behandelt werden. Das soll jetzt die Krankenhausgesellschaft mit den GKV-Spitzenverbänden ausdiskutieren.
Das Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, um pflegesensitive Bereiche zu ermitteln, wird von den Spitzenverbänden der GKV abgelehnt und nicht anerkannt, weil angeblich die Datengrundlage dazu nicht vorhanden gewesen sei.
Es gibt also noch viele Probleme in dem Bereich. Es ist ein möglicherweise richtiger Schritt, der durch das Bundesgesetz jetzt unternommen worden ist. Deswegen begrüßen wir das auch. Wir müssen nur aufpassen, dass das, was dabei herauskommt, am Schluss nicht wieder nur ein bürokratisches Monstrum wird, sondern dass es den Patienten und den Pflegenden tatsächlich hilft und den Problemen auch wirklich gerecht wird. - Haben Sie vielen Dank.
Ich empfehle natürlich die Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Datenschutz war schon immer wichtig - eigentlich -, aber erst in den letzten Jahren
bei brisanten Themen hat sich erwiesen, dass er im Bewusstsein der Gesellschaft immer mehr Platz greift. Ich denke, deshalb ist der Druck auf die Politik besonders stark geworden, verlässliche Gesetze vorzulegen, damit der Datenschutz in einer pluralen Gesellschaft bei ständig wechselnden Rahmenbedingungen dauerhaft gewährleistet bleibt.
Dass die EU an dieser Stelle jetzt aktiv geworden ist, begrüße ich persönlich ausdrücklich; denn ich glaube schon, dass es zumindest in Europa - denn nur dort greift die EU mit ihren Gesetzen und Regelungen -, aber insgesamt auch international wünschenswert wäre, wenn zumindest die Grundzüge im Datenschutzrecht angeglichen wären und die Regelungen Verlässlichkeit auch über die Landesgrenzen Deutschlands hinaus bekämen.
Ich denke, zur Sache ist nicht mehr viel zu sagen. Ich hoffe, dass man in den Diskussionen in den Ausschüssen keine ausufernd fremden Themen besprechen will; denn wir haben nicht mehr die Frage zu diskutieren, ob wir das umzusetzen haben, was uns die EU vorgibt, sondern es geht nur noch um das Wie. Dazu gibt es noch genügend offene Fragen.
Ich freue mich deshalb auf die Diskussion in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Bull-Bischoff, es ist tatsächlich wahr, dieses Speeddating findet schon seit Jahren statt, aber immer mit Schülern des gleichen Lehrers. Es ist löblich, dass der Mann das macht - keine Frage -, aber ich verstehe nicht - das kommt dann noch
als Frage -, wieso Sie den Umstand, dass die Schüler dafür plädierten, erst nach der 6. Klasse die Teilung vorzunehmen, als positives Votum für die Gemeinschaftsschule ausgelegt haben; denn meines Wissens haben sie alle das Gymnasium gar nicht infrage gestellt. Sie wollten zum größten Teil nur eine spätere Aufteilung.
Wenn ich die Schüler allerdings gefragt habe, was für sie selbst zutraf - das war eine 8. Klasse des Gymnasiums -, ob die Entscheidung nach der 4. Klasse für sie selbst richtig gewesen sei, dann haben sie dies alle bekräftigt. Das hat niemand infrage gestellt. Für sie war das richtig. Also für die Schüler selbst war das Aufteilen nach der 4. Klasse richtig. Ich denke, es ist nicht so sehr eine fundierte Meinung der Schüler, sondern eher Ausdruck dessen, was der Lehrer im Unterricht vermittelt hat.
Zu meiner Frage. Wieso Sie dieses spätere Aufteilen als Votum für die Gemeinschaftsschule interpretiert und damit Ihr Plädoyer begonnen haben, habe ich nicht recht verstanden.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Frau Zoschke, der Antrag klingt gut, das Ziel ist edel. Das wissen wir, darin sind wir uns einig. Es ist nur leider so, dass die Probleme so komplex sind und Ihr Lösungsvorschlag im Prinzip so schlicht ist, dass er zu schön ist, um wahr zu sein. Die Welt wäre sicherlich ein bisschen schöner, wenn man es so machen könnte, wie Sie sagen, und dann wären alle Probleme gelöst. So simpel ist es aber nicht.
Wir hatten dazu deshalb einen Alternativantrag vorbereitet, dem allerdings leider die Luft ausgegangen ist, kurz vor dem Ziel, aus formellen Gründen. So haben wir also keinen Alternativantrag. Deshalb beantrage ich jetzt hier namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.
Sie selbst haben eine ganze Menge zur Darstellung der Probleme und der aktuellen Situation gesagt. Danach - das muss man leider sagen - müssten wir sozusagen in ganz schlimmen Verhältnissen leben. Ganz so krass ist es nicht, Gott sei Dank. Gleichwohl ist das Problem, das mit Pflege verbunden ist, auf allen Ebenen durchaus schon länger im Bewusstsein aller Politiker. Und es ist doch eine ganze Menge auf den Weg gebracht worden, auf der Bundesebene und auch auf der Landesebene, wie wir gerade gehört haben.
Dazu jetzt inhaltlich weiter viel zu sagen, will ich mir verkneifen. Wir haben jetzt - das ist ja der Charme einer Überweisung in den Ausschuss - etwas mehr Zeit, inhaltlich darüber zu reden. Ich habe lange überlegt, was ich denn eigentlich hier in einer Fünfminutendebatte sagen oder worauf ich mich konzentrieren will; denn das ganze Thema - ich weiß nicht, wie lange Sie jetzt in der Einbringung gesprochen haben,
kann man in einer Fünfminutendebatte schlecht besprechen. Deswegen will ich jetzt auch gar nicht weiter versuchen, hier und da einzusteigen oder etwas zu sagen. Wir haben im Ausschuss genügend Gelegenheit dazu. Ich werde mich dann inhaltlich dazu äußern, wenn das Problem wieder hier im Plenum angekommen ist. - Für heute danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte Sie nur fragen: Sie haben den Anschein erweckt, als würden Sie zitieren, das Gericht ist sich sicher, dass es in der CDU Hintermänner gab. Was ist das für ein Zitat? Woraus zitieren Sie?
Okay. Sie sollten es in Zukunft hier erwähnen, wenn Sie eine Zeitung zitieren und so tun, als wäre das die Meinung eines Gerichtes. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist sehr interessant, sehr sympathisch. Wir haben dazu allerdings noch einigen Informationsbedarf. Wir haben heute einen erheblichen Zeitverzug und es gibt eine ausgeprägte Neigung seitens der Vertreter der AfD-Fraktion zu fruchtlosen Interventionen und Anfragen.
Deshalb verzichte ich heute auf einen ausführlichen Redebeitrag und verweise den Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der kommunalen Ebene haben wir gewisse Hürden dafür eingezogen, Anträge immer wieder stellen zu können. Im kommunalen Geschehen geht es dabei meist um kleinere Sachverhalte, um Sachverhalte mit geringerer Dimension. Hier kommt jetzt ein Thema wieder hoch, über das wir schon mehrfach diskutiert haben.
Ich habe gedacht, wenn der Antrag noch einmal kommt, ist er ja vielleicht mit neuen Erkenntnissen oder Argumenten verbunden. Ich habe die Begründung gelesen. Ich habe keine gefunden. Jetzt war ich gespannt auf Frau Zoschkes Einbringungsrede.
Aber ich muss sagen, Frau Zoschke, Sie haben mehr davon gesprochen, dass es Probleme im Gesundheitswesen gebe, Sie haben über Gesundheitspolitik gesprochen. Sie haben zwar einmal eingeflochten, dass Sie begründen wollten, warum Sie das so wollten, aber dann sind Sie auf die Probleme des Gesundheitswesens eingegangen.
- Natürlich hat die Gesundheitspolitik mit der Finanzierung zu tun und umgekehrt. Aber wie wollen Sie es denn begründen, dass die Hebammenproblematik besser gelöst werden würde, wenn die Beiträge wieder paritätisch gezahlt würden? Das ist sehr weit hergeholt.
Ich frage mich ernsthaft - ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss -, ob man das hinkriegen könnte, ob so etwas mal berechnet worden ist bzw. ob man das überhaupt berechnen kann, dass, wenn mehr Geld ins System kommt - Sie haben beklagt, dass so manche Leistung nicht erbracht werden kann -, tatsächlich für viele der Beitrag gegenüber dem Status quo gesenkt werden könnte, wenn gleichzeitig signifikant mehr Leistungen durch das Gesundheitssystem erbracht werden sollen. Die Frage ist, ob das wirklich zusammen geht.
Man kann das ganz schlicht so annehmen, wenn man denkt, dass alle, die nicht in die gesetzliche Versicherung einzahlen, einbezogen werden. Nur, diejenigen zahlen auch ins System ein. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Versicherung ein, aber sie bezahlen Gesundheitsleistungen, auch jetzt schon und auch nicht gerade in kleinem Maße.
Also das wird, denke ich, eine spannende Diskussion werden. Sie stützen sich in Ihrer Begründung wesentlich auf die Begründung aus dem Bundesrat, in der der Geschichte der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung der breiteste Raum eingeräumt wird und wenig von Argumenten zu sehen ist.
Frau Dreyer hat beispielsweise gesagt, sie sei deshalb sehr davon überzeugt, dass man zur paritätischen Finanzierung zurückkommen müsse. Sie ist überzeugt! Friedrich Nietzsche hat einmal gesagt: Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. - Ich will darüber nicht weiter philosophieren. Immerhin ist Frau Dreyers Initiative auch akzeptabel, weil Wahlkampf auch immer ein Argument ist. Es war im Januar, als Frau Dreyer den Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, und im März haben in Rheinland-Pfalz, wie bei uns, Landtagswahlen stattgefunden.
Sehr interessant finde ich, dass Sie sagen, viele Leute - ich sehe diese Sorge durchaus auch - könnten möglicherweise die steigenden Kosten nicht mehr tragen, könnten, wenn man die Finanzierung nicht wieder paritätisch macht, das nicht finanzieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Argumentation, die Ihr Parteifreund Markov aus Brandenburg im Bundesrat gebracht hat. Ja, das darf man vielleicht auch einmal nachlesen, das mache ich auch. Er sagte im Bundesrat:
„Wir haben eine hohe Binnennachfrage auch dank der veränderten Lohnpolitik, weil dadurch der Bürger mehr Geld in der Tasche hat. Deswegen ist dieser Anachronismus der Aufhebung der Parität zu beseitigen.“
Das finde ich nicht schlecht. Na gut, manchmal vergaloppiert sich dieser oder jener. Das kann durchaus mal passieren.
Ich selbst habe eine große Sympathie für eine paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir müssten allerdings auch mal fragen, ob das möglicherweise jemand auf der Bundesebene evaluiert hat.
Ich weiß nicht mehr wer, aber irgendjemand hat gesagt, dass es sich bewährt habe, in Krisenzeiten diese Disparität einzuführen. Ich hoffe, dass das evaluiert und nicht bloß so dahingesagt worden ist. Ich hoffe, dass man auch handfeste Argumente dafür finden kann, dass die paritätische
Finanzierung wieder eingeführt wird, dass man tatsächlich wieder ausgeglichen zahlt.
Das dicke Brett der Bürgerversicherung - wir sollten es uns eigentlich schenken, hier darüber zu diskutieren - werden wir nicht durchbohren. Aber bei dem anderen Punkt bin ich, wie gesagt, möglicherweise auf neue Argumente von Ihrer Seite gespannt. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen, den Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gleichstellung zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, wie viel Redezeit habe ich eigentlich?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auseinandersetzung zu Wahlmanipulationen zum Thema der Aktuellen Debatte zu machen - ich habe mich gefragt: Was soll eigentlich dabei herauskommen? Wollen wir zum Schluss sagen: Jetzt haben wir mal darüber geredet, und das war es dann? - Es wird Zeit, schreibt die AfD in ihrer Begründung, über diese Vorfälle zu sprechen und Lehren daraus zu ziehen. Man kann sagen, auch aus einer Aktuellen Debatte kann man Lehren ziehen.
Wir sind einen anderen Weg gegangen. Auch uns beschäftigt natürlich das zunehmende Vorkommen von Unstimmigkeiten bei Wahlen. Ich will das erst einmal überhaupt nicht weiter bewerten, es gibt ja solche und solche Verfahrensfehler.
Wir haben einen Selbstbefassungsauftrag für den Innenausschuss vorbereitet. Das haben wir bereits getan, bevor wir wussten, dass Sie die Aktuelle Debatte aufrufen. Der Antrag fokussiert sich auf ein bestimmtes Thema, das Aufstellen von Listen, das ebenfalls gerade eine solche Fragestellung ist, und ich denke, das wäre vielleicht ein konstruktiverer Weg, um zu Ergebnissen zu gelangen. Denn nur zu wissen, dass alles schlecht
oder alles gut ist, und wie es geändert werden könnte, darüber sprechen wir nicht, ist ein wenig sinnvolles Verfahren.
Ich habe mich also gefragt: Was wollen Sie bzw. was werden Sie jetzt bringen? - Ich habe mich eigentlich kaum auf diese Diskussion vorbereiten können, weil ich zuerst einmal warten wollte, was der eigentliche Hintergrund ist. Denn was hier steht, ist nicht sehr vielsagend.
Herr Höse, dann fangen Sie an und sagen: Ich habe die Bundesrepublik für ein demokratisches System gehalten, und jetzt erlebe ich, dass es Wahlmanipulationen gibt. Sie haben zwar nicht gesagt, das hieße eigentlich schon, die Bundesrepublik sei jetzt weniger demokratisch, aber das ist der Eindruck, den Sie erwecken: Ich habe sie für ein demokratisches System gehalten, aber es gibt ja Wahlmanipulationen.
Wissen Sie, das ist wirklich ein wenig kurios, weil unser System genau an dieser Stelle funktioniert. Einige Redner sagten es bereits: Sie sind der Nutznießer des Funktionierens dieses Systems, Sie!
Ja, die Manipulationen sind aufgedeckt worden und die Konsequenz war: Die AfD hat einen Sitz mehr bekommen. Das ist doch in Ordnung. Wenn es Manipulationen gab, die dem zugrunde lagen, dass es vorher ein falsches Ergebnis gab, dann sollten Sie das System nicht anprangern,
sondern Sie sollten es loben, da es zu dem Ergebnis geführt hat, das hier zutage getreten ist.
Eine weitere interessante Erkenntnis, die ich aus dieser Debatte gezogen habe. Herr Lehmann hat Frau von Angern gefragt: Sind Sie vielleicht der Vertreter der Landesregierung? - Was ist denn das für eine Diskussion? Wollen Sie das, was in diesem und jenem Wahllokal vorgekommen ist, der Landesregierung anlasten? - Das ist ein bisschen verrückt.
Wenn Frau von Angern dem Inhalt der Rede des Innenministers einmal zustimmt, ihr das dann zum Vorwurf zu machen und zu sagen, dies sei eine schlechte Opposition - diesen Ton sollten wir uns gar nicht erst angewöhnen. Ich finde, es ist eh eine emotional aufgeheizte Stimmung. Herr Striegel hat dazu auch seinen Beitrag geleistet. Insofern sollten wir versuchen, die Emotionen weiter unten zu lassen.
Herr Roi, Sie sagten, das alles habe es noch nie gegeben, deswegen müssten Sie das jetzt anprangern. Ich denke, das, was Sie nicht wissen, hat deswegen nicht nicht stattgefunden.
Manipulationen bei Wahlen, denke ich, gibt es schon so lange, wie es Wahlen gibt. Es hat immer mal irgendjemand einen Fehler gemacht. Den Vorgang in Halle jetzt möglicherweise den LINKEN zu unterstellen, dazu sage ich: So blöd sind auch die LINKEN nicht, so etwas zu beauftragen.
- Niemand wäre so blöd, so etwas zu beauftragen, auch Sie nicht.
Denn in dem Wahllokal, in dem das stattgefunden hat, ist beispielsweise ein politisch engagierter Helfer beteiligt gewesen, der auf der anderen Seite kämpft. Dann hätte ich mir ein Wahllokal ausgesucht, in dem alle ein wenig konform denken und nicht eines, in dem jemand anderes sitzt. Das ist Quatsch. Das hat DIE LINKE nicht beauftragt. Zum Schluss schadet es ihr eher.
- Wenn es doch so gewesen wäre. Ich will doch nur sagen, dass diese Märtyrerdarstellung der AfD und dieses heroisierende „Wir sind diejenigen, gegen die die ganze Welt kämpft, und erst mit uns kommt Aufklärung in die Wahlmanipulation.“ albern ist. Das ist der falsche Punkt, an dem sollten Sie es nicht versuchen.
Das bringt Sie wirklich nicht voran.
Ich will Ihnen sagen, ich bin CDU-Mitglied. Ich war 17 Jahre lang Kreisvorsitzender in Halle, ich bin schon lange im Landesvorstand. In meinem Einflussbereich würden wir niemals so etwas zulassen, wenn sich erkennbar zeigt, dass jemand so etwas vorhat. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Ich werfe mir an dieser Stelle überhaupt nichts vor. Ich habe nie Wahlen manipuliert. Ich habe nie Wahlmanipulation zugelassen oder unterstützt.
Aber sie haben trotzdem stattgefunden. Deshalb kann ich Sie nur warnen. Hier gilt der alte Spruch: Hochmut kommt vor dem Fall. Sie sind noch zu jung im Geschäft, als dass bisher etwas
bekannt geworden wäre und stattgefunden hätte, was zu Ihren Gunsten an Manipulation aufgetreten wäre.
Man sollte an dieser Stelle ein wenig bescheidener sein und einfach auch ein bisschen realistischer. Es ist sehr ärgerlich, dass solche Manipulationen und Fehler vorkommen, ob sie nun wissentlich oder unwissentlich passiert sind.
Was wir uns fragen sollten - deswegen haben wir im Innenausschuss einen Selbstbefassungsantrag gestellt -, ist: Können wir vielleicht noch etwas am System verbessern? - Das Wahlgefüge ist sehr komplex. Im Großen und Ganzen funktioniert es.
Wenn wir noch etwas tun können, um weiteren Manipulationen vorzubeugen oder eben unbeabsichtigten Fehlern, die irgendwo von Ehrenamtlichen gemacht werden, dann sollten wir das tun. Ich würde dabei gern auf Erfahrungen aus anderen Ländern zurückgreifen. Wie können wir das am besten verhindern?
Es gibt zum Beispiel die Diskussion darüber, elektronische Wahlautomaten zu benutzen. Ist das ein sicheres System? - Um über so etwas zu diskutieren, ist im Ausschuss dann Gelegenheit. Ich denke, dabei kann ich es heute bewenden lassen.
Ich habe jetzt jedenfalls gelernt, dass wir uns noch lange nicht kennen. Das ist eine der wichtigsten Lehren aus dieser Debatte. Ich habe auch gelernt, dass wir in solchen Fragen, die geeignet erscheinen, jetzt sehr schnell dazu neigen, die Emotionen hochkochen zu lassen. Das sollten wir tunlichst vermeiden. Das gehört auch zum Politikgeschäft. Natürlich klingt das für manche Außenstehende interessanter, wenn es ein wenig turbulenter zugeht, aber in der Sache hilft es meist wenig weiter. Deshalb bemühe ich mich darum, möglichst wenige Emotionen durchschlagen zu lassen. - Vielen Dank.
Meines Wissens ist der Wahlkampf nur in unmittelbarer Nähe von Wahllokalen nicht zulässig. Aber Wahlkampf dürfte auch am Wahltag nicht verboten sein.
Wir sollten jetzt nicht mit einer solchen Pfennigfuchserei anfangen, Herr Striegel. Diese Gnade der späten Geburt jetzt der AfD als Partei - - Das muss man einfach mal sagen. Das nehmen Sie hoffentlich selber ernst; denn das kann immer passieren. Ich glaube nicht, dass Parteien als Organisationen diese Manipulation in Auftrag geben. Das tun Einzelne, möglicherweise in aus ihrer Sicht bester Absicht, vielleicht auch ganz bewusst, um jemand anderem eins auszuwischen.
Deswegen verwendete ich die Worte „späte Geburt“. Das passiert immer mal, und niemand ist davor gefeit, dass jemand in seinem Namen etwas tut, was derjenige, in dessen Namen das geschieht, eigentlich gar nicht wollte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Felgner, es ist löblich, dass Sie uns jetzt schneller zum Sommerfest bringen wollten, indem Sie die Rede gekürzt haben.
Ich habe mich, ehrlich gesagt, darauf verlassen, dass Sie etwas ausführlicher auf einzelne Inhalte eingehen. Aber gut, ich werde es jetzt trotzdem nicht nachholen und ich werde trotzdem mein Konzept jetzt nicht verändern, in dem ich eigentlich auch beim Grundsätzlichen bleiben und nicht so sehr auf die Einzelheiten eingehen wollte. Zumal das auch wenig fruchtbar erscheint mit dem ganzen Duktus, den Sie eingeschlagen haben.
Frau Hohmann, ich habe mich beim Lesen des Antrags schon ein wenig geärgert, und Ihre Einbringung hat meinen Eindruck verschärft, dass es Ihnen letztendlich nicht unbedingt nur um die Sache alleine geht, dass nämlich einzelne Veränderungen herbeigeführt werden, die auch in Ihrem Sinne begrüßenswert wären.
Das ist im gegebenen Gesetzentwurf bzw. im aktuellen Stand in vielen Fällen der Fall, da hat Herr Felgner noch einiges aufgeführt. Das wollen Sie ignorieren und sagen: Wir sollen den ganzen Gesetzentwurf ablehnen und uns darauf konzentrieren, nach in Ihrem Duktus aufgestellten Grundsätzen noch einmal etwas Neues auf den Weg zu bringen.
Ich halte das weder in der Sache für förderlich noch für besonders redlich. Denn immerhin sind die Verbesserungen, die, denke ich, jetzt unstrittig im Gesetzentwurf enthalten sind, dann auch wieder auf die lange Bank geschoben. Denn Sie können nicht erwarten, dass ein Gesetzentwurf, der jetzt abgelehnt würde, in einer Neuerarbeitung relativ schnell wieder fertig würde.
Natürlich ist es so, dass wir auch nicht mit jeder Regelung zufrieden sind. Das ist aber wahrscheinlich nicht nur auf Partei- und Fraktionsebene gleich, sondern das wird auch nach jeder
manns persönlichem Geschmack sicher ein bisschen mehr in diese und ein bisschen mehr in jene Richtung tendieren.
Aber vor diesem Hintergrund hätte ich es im Prinzip für akzeptabel gehalten, wenn Sie noch einzelne Punkte aufgeführt hätten und gesagt hätten: Es sind zwar schon viele Änderungsanträge diskutiert worden, auch eingeflossen in den Gesetzentwurf, aber wir haben noch etwas zu ergänzen, nämlich dieses und jenes. Aber nein, die Ablehnung des gesamten Gesetzentwurfs lässt eher den Eindruck entstehen, dass Ihr Ziel nicht wirklich wünschenswert und nicht wirklich redlich ist.
Denn es entsteht der Eindruck, dass es weniger darum geht, in der Sache Verbesserungen herbeizuführen, als vielmehr darum, Stimmung zu machen. Dieses Stimmungmachen kommt schon in der Formulierung der Überschrift zum Ausdruck, wo Sie schreiben: „Grundsicherung menschenwürdig reformieren.“ Was in meinen Augen ganz klar impliziert, dass die jetzigen Regelungen im SGB II menschenunwürdig seien oder vielleicht die Regelungen, die herbeigeführt werden, die Veränderungen menschenunwürdig seien. Das ist schon starker Tobak.
Klar, das SGB II ist ein so komplexes Thema, dass seine Regelungen nicht allen Vorstellungen und Wünschen in gleicher Weise gerecht werden können, und es wird auch immer wieder Handlungsbedarf geben, weil neue Erkenntnisse reifen. Deshalb - ich glaube, nur deshalb - werden wir Ihren Antrag nicht einfach ablehnen, sondern wir haben den Alternativantrag formuliert, für den ich um Zustimmung bitte. - Vielen Dank.
Nein, es macht wenig Sinn, hier auf Einzelheiten einzugehen!
Frau Hohmann, wenn Sie das fragen wollten, das hätte ich Ihnen vorhin auch beantworten können. Ich dachte, Sie wollten auf Einzelheiten eingehen.
Aber jetzt frage ich Sie: Glauben Sie, dass es, wenn man nun das gesamte Gesetz ablehnt, noch vor der nächsten Bundestagswahl zu irgendwelchen Änderungen kommt, selbst zu denen, die auch von Ihnen positiv bewertet werden? - Insofern: Nehmen wir doch erst einmal das, was wir haben, und dann sehen wir weiter. Änderungen können immer noch eingebracht werden. Das war meine Intention.
Deshalb habe ich kritisiert, dass Sie sagen, wir fangen noch einmal komplett von vorn an. Denn dann würden auch die positiven Regelungen, die in dem Entwurf enthalten sind, die auch Sie positiv bewerten, nicht in Kraft treten. Das war damit gemeint. Glauben Sie denn, dass es eher kommt, wenn wir das ganze Gesetz noch einmal neu aufrollen?