Ralf Wunschinski

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die DDR wurde dem selbst gestellten Ideal eines Arbeiter- und Bauernstaates in keiner Weise gerecht. Demokratische Entscheidungsprozesse von unten nach oben waren nicht vorhanden. Ein Staat ohne unabhängige Justiz, ohne demokratisch legitimierte Exekutive und Legislative. Kurz gesagt: Die DDR war ein Unrechtsstaat.
Die Stasi als sogenanntes Schild und Schwert der Partei half, den autoritären Führungsanspruch und die sich daran anschließenden Denkverbote durchzusetzen. Bloße Ansätze von Kritik und Verbesserungsvorschlägen führten zu Verdächtigungen, Benachteiligungen und politischer Verfolgung, wie sie in Rechtsstaaten nicht vorstellbar sind. Eine rechtliche Gegenwehr war für die Betroffenen nicht möglich.
Die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen soll in keiner Weise die Lebensleistung und die Lebensbiografien von Bürgern der DDR abwerten.
Der Begriff Unrechtsstaat gilt vor allem der politischen Wirklichkeit mit allen sich daraus ergebenden Folgen für diejenigen, die sich nicht an die staatlichen Vorgaben halten wollten und konnten.
Die Aufarbeitung des DDR-Unrechtsregimes ist insbesondere aus der Sicht der Opfer längst nicht abgeschlossen. Wir stehen an der Seite der Opfer des DDR-Unrechtsregimes.
Die Landesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Lande Sachsen-Anhalt mit ihren engagierten Mitarbeitern, der Landesbeauftragten an der Spitze, leistet seit zwei Jahrzehnten eine enorm wichtige Arbeit für die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung der DDRDiktatur und der Arbeit der Staatssicherheit. Sie ist ein verlässlicher Ansprechpartner für alle, die unter der DDR-Diktatur und der Staatssicherheit gelitten haben. Sie hat für sehr viele Menschen eine auch persönlich wichtige Beratungshilfe geleistet und für viele Betroffene Wege der Rehabilitierung aufgezeigt.
Durch den Ihnen vorliegenden Entwurf eines Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes werden die Koalitionsfraktionen - wohl mit Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - das Aufgabenprofil und die Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR verändern und das Amt institutionell an den Landtag anbinden.
Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist es, das Gesamtsystem staatlicher Repression und Verfolgungspolitik zu erfassen. Die Beschränkung der Aufarbeitung auf die Behörden der Staatssicherheit wird den vielen Erfahrungen mit den anderen Unrechtserfahrungen in der DDR und aus der Zeit nach dem 8. Mai 1945 nicht gerecht. Diese Unrechtserfahrungen, die weit über die Staatssicherheit hinausgehen, gilt es gleichermaßen aufzuarbeiten.
Man muss auch dem Irrglauben vorbeugen, dass die DDR ohne das MfS ein ganz normaler Rechtsstaat gewesen wäre. Das Wirken des Repressionssystems der SED lässt sich nicht allein mit der Fokussierung auf die Stasi und die StasiUnterlagen vermitteln.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt für die Landesbeauftragte ist die Opferberatung, die nach wie vor noch nicht abgeschlossen ist. Die Unrechtserfahrungen wirken auch 25 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur fort. In jüngster Zeit sind auch immer wieder neue Fälle von Unrecht bekannt geworden, die in der DDR mit Billigung oder gar auf Anweisung staatlicher Organe geschehen sind.
Ich erinnere nur an die sehr intensive Ausschussbefassung auf Antrag meiner Fraktion zum Thema „Venerologische Station in Halle“. Frauen wurden in der Poliklinik Halle durch medizinisch nicht notwendige Zwangsbehandlungen Opfer krimineller Handlungen. Es ist dabei völlig unklar, wie viele Frauen heute noch aufgrund dieser Zwangsbehandlungen traumatisiert sind.
Denken wir aber auch an die ehemaligen Heimkinder, von denen heute viele unter den Spätfolgen von Misshandlung und Arbeitszwang leiden, oder an die Vertuschungsversuche staatlicher Organe hinsichtlich der Infizierung tausender schwangerer Frauen mit Hepatitis.
Weiterhin wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass die psychosoziale Betreuung auch weiterhin zu einer gesetzlichen Aufgabe der Landesbeauftragten gehört.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Zukünftig wird das Amt der Landesbeauftragten zu einer Einrichtung des Landtags, über die der Landtagspräsident die Dienst- und Rechtsaufsicht führt. Dies ist richtig so. Damit wird auch die inhaltliche Autonomie und Unabhängigkeit von staatlichen und po
litischen Weisungen für die Landesbeauftragte gestärkt.
Die neue Amtsbezeichnung der Landesbeauftragten ist auch den neuen Aufgabenschwerpunkten geschuldet. Dass der Begriff „SED-Diktatur“ historisch und politisch zutreffend ist, verdeutlicht uns nicht zuletzt die große Anhörung im Rechtsausschuss im vergangenen Jahr auf Initiative der Koalitionsfraktionen.
Der Bundesbeauftragte Roland Jahn hat die Formulierung „Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ vorgeschlagen.
Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat hat bei Stimmenthaltung unseres Bundeslandes beschlossen, dass das Institut der Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet werden soll. Mit seinem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Der Entwurf wurde der Bundesregierung übersandt, die ihn nunmehr an den Bundestag weiterleitet.
Durch den Beschluss des Bundesrates hat sich der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt. Dies hat der Rechtsausschuss einmütig festgestellt. Eine Erledigung bezüglich Ihrer Forderung, die Ehe für alle zu öffnen, ist jedoch nicht eingetreten. Wir wissen aber bereits, dass der Bundesgesetzgeber den Gesetzentwurf des Bundesrates nicht in dieser Bundestagswahlperiode beschließen wird und so die Ehe für alle auch nicht auf den Weg bringen wird.
Grund hierfür sind die klaren Festlegungen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bund. Vereinbart wurde, dass die bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet wird. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechterstellen, müssen hierfür beseitigt werden. Vereinbart wurden also weitere Schritte auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
In Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung wird derzeit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in
zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. Meine Fraktion begrüßt die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
Da die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene für die CDU und die SPD in Bund und Ländern verbindlich sind, hätte es meine Faktion besser gefunden, wenn sich die Koalitionsfraktionen in diesem Haus durch einen Alternativantrag zu dem Antrag der GRÜNEN zu dieser Vereinbarung und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bekannt hätten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Frage: In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden
Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. In vielen wesentlichen Bereichen sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt. Das Ehegattensplitting gilt nunmehr auch für Lebenspartnerschaften, sodass Lebenspartner wie auch Ehegatten vom Splittingvorteil bei der Einkommensteuer profitieren. Im vergangenen Jahr wurden die Regelungen zur Sukzessivadoption im Bundestag umgesetzt.
Durch den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner wird nunmehr eine noch umfassendere rechtliche Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft erfolgen. Damit bleiben tatsächlich nur noch die beiden viel diskutierten Punkte, die Begrifflichkeit Ehe und die Volladoption, übrig, die zur vollkommenen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe führen.
Eines sage ich ganz deutlich: Eine begriffliche Unterscheidung ist nicht mit einer Diskriminierung gleichzusetzen. Das sollte man nicht verwechseln.
Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft durch die damalige rot-grüne Bundesregierung war diese Unterscheidung klar gewollt, auch wenn dies einige nunmehr gern unter den Teppich kehren möchten.
Wie bereits gesagt: Der Antrag der GRÜNEN ist erledigt, da der Bundesrat bereits bei Stimmenthaltung unseres Bundeslandes einen Beschluss zur Einbringung gefasst hat.
Dass wir heute in diesem Hohen Haus keine grundsätzliche Entscheidung zu diesem Thema treffen werden, mögen viele Betroffene als ungerecht empfinden; ein Drama ist es allerdings angesichts der bereits erzielten fast vollständigen Angleichung nicht.
Eigentlich wollten wir darum bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfas
sung und Gleichstellung beizutreten. Sollte jedoch über den Ursprungsantrag der GRÜNEN abgestimmt werden, werden wir selbstverständlich dagegen stimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Minister, vielleicht eine Anmerkung. Der Ausschuss würde sich freuen, wenn ihm die vielen Zahlenwerke, die Sie im Ministerium angeblich erstellt haben, auch einmal komplett zur Verfügung gestellt würden. Wir haben Ausarbeitungen erhalten, die wir aus unserer Sicht widerlegt haben. Dazu fehlen aber bis heute die Antworten. Wenn wir das demnächst schriftlich anfordern müssen, dann werden wir das natürlich gern nachreichen.
Sie werden uns unter dem nächsten Tagesordnungspunkt einen Gesetzentwurf vorlegen, der vorsieht, die Einzelunterbringung zur Regelunterbringung zu machen. Mit der Schließung der JVA Dessau schließen wir 83 Einzelhaftplätze und etliche Haftplätze in der Doppelbelegung. Der Gesetzentwurf soll nach Ihrem Wunsch ab dem Jahr 2024 zum Tragen kommen.
Meine Frage an Sie lautet: Warum nutzen wir nicht die Chance, gesetzeskonform schon jetzt die Einzelunterbringung durchzusetzen, indem wir die JVA Dessau-Roßlau weiterführen, und vermeiden damit die Doppel- und Dreifachbelegung, die derzeit in Volkstedt und anderen Einrichtungen zu verzeichnen ist?
Ich weiß, dass jetzt das Argument kommen wird, es fehle am Personal. Daher frage ich Sie: Geben Sie mir darin Recht, wenn ich sage, dass wir heute nicht über die Schließung der JVA Dessau-Roßlau reden müssten, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Amtskollegen Herrn Minister Dorgerloh und Herrn Minister Stahlknecht interveniert hätten und darum gebeten hätten, dass das PEK auch im Justizbereich aufgestockt wird?
In den nächsten zehn Jahren ist also eine Doppel- und Dreifachbelegung hafttechnisch besser als eine Einzelbelegung? Das ist die erste Nachfrage.
Die zweite Nachfrage. Sie sprechen immer davon, die Kosten im Auge zu behalten. Ist es dann sinnvoll, eine Haftanstalt, die das Zweieinhalbfache der Kosten verursacht, die für die JVA Dessau-Roßlau anfallen, - sprich: den Roten Ochsen, der mit laufenden Kosten von 1,8 Millionen € pro Jahr zu Buche schlägt - weiterzubetreiben und eine Haftanstalt, die deutlich weniger Kosten verursacht, zu schließen? Ist das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt? - Ich will einfach nur verstehen, was Sie im Augenblick unter einem ordentlichen Vollzug verstehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Minister, wir haben ja vorher schon darüber gesprochen, dass Sie das Ganze kurzfristig umsetzen wollen. Es scheitert alles am PEK. Die Frage ist: Sie sagten vorhin, es kommen ungefähr 80 Bedienstete aus Dessau, die Sie brauchen, um den Vollzug zu gewährleisten. Wie wollen Sie denn dieses neue Gesetz personell umsetzen? Haben Sie da schon eine Zahl, wie viel zusätzliche Angestellte wir dafür benötigen? - Das ist einfach eine Zahl, die mich jetzt einmal interessiert, damit ich mich auf die erste Sitzung vorbereiten kann. Ich glaube, mit dem jetzigen Personal ist das, was Sie uns jetzt hier alles als Vision vorgegeben haben, nicht umsetzbar. Die Zahl würde mich jetzt wirklich einmal interessieren.
Noch einmal für mich ganz klar zum Verständnis: Sie brauchen kein zusätzliches Personal dafür?
Nur zum Verständnis, Herr Kollege Striegel. Habe ich es richtig verstanden, dass Sie gerade den Rücktritt von Herrn Naatz gefordert haben?
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass den Betroffenen niemand Schaden zufügt und dass sie vor Selbstverletzungen geschützt sind. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit in diesem Haus.
Wir haben ein Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, das klar die rechtlichen Voraussetzungen für den polizeilichen Gewahrsam regelt und damit den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung trägt.
Wird eine Person festgehalten, hat die Polizei nach § 38 SOG unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen. Über die Zulässigkeit und die Fortdauer dieser Freiheitsentziehung nach Artikel 104 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes hat also nur ein Richter zu entscheiden.
Ist die Einholung einer richterlichen Entscheidung vor der Freiheitsentziehung nicht möglich, ist diese unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern herbeizuführen. Der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung bedarf es nur dann nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung des Richters erst nach Wegfall des Grundes der polizeilichen Maßnahme ergehen würde. Denn nach Wegfall des Grundes ist die Person, deren Freiheit entzogen wurde, zu entlassen. Der Grundsatz der richterlichen Entscheidung ist hierbei in den Polizeigesetzen aller Länder gleich ausgestaltet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Tod von Oury Jalloh und Michael Lippert im Jahr 2005 wurden umfangreiche Maßnahmen für den polizeilichen Gewahrsam angewiesen. Eine eigens hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe überprüfte alle Gewahrsamsräumlichkeiten in Sachsen-Anhalt. Durch Erlass wurde angewiesen, dass eine lückenlose Dokumentation des Gewahrsams zu erfolgen hat, täglich die Rechtmäßigkeit der Gewahrsamnahme, einschließlich der Dauer und der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung, geprüft und dokumentiert werden muss, jährlich die Gewahrsamsräumlichkeiten überprüft werden und in die Kontrolle auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vollzogenen Ingewahrsamnahmen einzubeziehen ist.
Durch Erlass des Ministeriums des Innern - für jeden nachlesbar im Ministerialblatt 11 des Jahres 2006 - wurde die Polizeigewahrsamsordnung aus den 90er-Jahren unter Berücksichtigung der unverzüglich getroffenen Maßnahmen umfassend novelliert.
Die Regelungen des Runderlasses sind in allen Fällen zu beachten, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Bestimmung die Freiheit entzogen
wurde. Der Erlass regelt hierbei insbesondere den Vollzug der Freiheitsentziehung in Polizeigewahrsam und welche Maßnahmen bei Personen zu treffen sind, die in hilfsbedürftiger Lage angetroffen wurden und von der Polizei zum Beispiel zur Verhinderung von Straftaten festgehalten werden müssen, aber in Gewahrsamsräumen der Polizei nicht untergebracht werden können, weil dort keine Betreuung oder Beaufsichtigung durch medizinisch fachkundiges Personal erfolgt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit einem durch Gesetz vorgegebenen klaren Regelungsrahmen, einer angeordneten lückenlosen Dokumentation der Gewahrsamnahme, der Überprüfung und Dokumentation der Rechtmäßigkeit der Gewahrsamnahme einschließlich der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung und mit der Überprüfung der Gewahrsamsräumlichkeiten und der durchgeführten Ingewahrsamnahmen - Missstände liegen hierbei nicht vor, außer den tragischen Ereignissen des Jahres 2005 - wurden die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.
Ich denke, dass unser Regelungsrahmen und die klare Erlasslage rechtsstaatlichen Erfordernissen genügen. Ich denke aber auch, dass es nicht schadet, wenn wir uns im Innenausschuss vom Ministerium die Praxis der polizeilichen Ingewahrsamnahme nach dem Jahr 2005 und den hierfür geltenden Rechtsrahmen noch einmal dezidiert vorstellen lassen. Vielleicht erübrigt sich dann Ihr Antrag.
Zu der von Ihnen geforderten Entschädigung für die Hinterbliebenen von Oury Jalloh nur so viel: Ich denke nicht, dass dieses Hohe Haus der Ort ist, an dem hierüber entschieden werden sollte. Hierfür gibt es den Rechtsweg und Gerichte, die zum Glück von der politischen Willensbildung dieses Hohen Hauses unabhängig sind.
Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport für die weitere Beratung. - Vielen Dank.
Bitte schön.
Herr Striegel, ich kannte die Aussage bis vorhin nicht. Ich werde sie nachlesen und dann werden wir uns im Ausschuss damit noch einmal auseinandersetzen. - Danke.
Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 war ein Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht hat den Landesgesetzgebern ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme eines Beitragsschuldners nach Erlangung des Vorteils nicht möglich sein darf.
Nach Prüfung unserer landesrechtlichen Regelungen und durch die erfolgte Befassung des Innenausschusses steht fest, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch bei der Rechtsetzung in unserem Bundesland zu beachten sind.
So ist durch unser Kommunalabgabengesetz für den leitungsgebundenen Bereich festgeschrieben, dass die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Satzung. Diese muss nicht bereits zum Zeitpunkt der Vorteilslage in Kraft sein. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass erst lange nach dem Entstehen der Vorteilslage eine wirksame Satzung erlassen wird, die die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen bildet.
Der Landesgesetzgeber hat nunmehr gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu regeln, dass der Vorteilsausgleich nicht unbegrenzt nach der technischen Herstellung erfolgen kann. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierzu eine zehnjährige Verjährungshöchstfrist vor, nach deren Ablauf Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht mehr festgesetzt werden dürfen.
Diese zehnjährige Frist ist richtig; denn sie eröffnet allen Beitragsschuldnern nunmehr Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen haben. An dieser Stelle sei an
gemerkt, dass in anderen Bundesländern zulasten der Beitragsschuldner deutlich längere Verjährungshöchstfristen vorgesehen werden.
Neben dieser materiellen Ausschlussfrist beinhaltet der Gesetzentwurf zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung, nach der noch bis Ende nächsten Jahres entsprechende Beiträge erhoben werden können. Meine Fraktion erachtet diesen Regelungsvorschlag der Landesregierung als einen guten Kompromiss, der auch die drohenden Einnahmeausfälle bei den kommunalen Aufgabenträgern nicht aus den Augen verliert. Unserer Auffassung nach muss eine rechtlich vertretbare Möglichkeit der Einnahmenbeschaffung durch die kommunalen Aufgabenträger für die sogenannten Altfälle berücksichtigt werden, um insbesondere einen Gebührenanstieg für die Bürger oder eine Geltendmachung über das FAG zu verhindern.
Im leitungsgebundenen Bereich besteht derzeit noch ein offenes Beitragsvolumen von ca. 100 Millionen €, das nicht allein die Aufgabenträger zu vertreten haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine wirksame und rechtssichere Beitragserhebung im leitungsgebundenen Bereich erst seit dem Jahr 2002 möglich ist. Beim sogenannten Herstellungsbeitrag 2 ist eine rechtssichere und obligatorische Erhebung erst ab 2009 möglich.
Lassen Sie mich bitte noch auf eine weitere große Zielrichtung des Gesetzentwurfs der Landesregierung eingehen. Der Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport sieht gemäß den Regelungswünschen der kommunalen Spitzen die erweiterte Möglichkeit für eine degressive Gebührenbemessung im Bereich der Abwasserentsorgung sowie die erstmalige Einführung der entsprechenden Möglichkeiten für den Bereich der Trinkwasserversorgung vor.
Die derzeit geltenden Regelungen haben bezüglich der degressiven Gestaltung der Gebühren zur Folge, dass gewerbliche Wasserverbraucher und Abwassererzeuger weitgehend die zentralen Ver- und Entsorgungssysteme meiden. Um positive Auswirkungen für alle Nutzer der öffentlichen Einrichtungen zu erzielen, sind Anpassungen erforderlich.
Mit der Neufassung der Vorschrift soll den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen der geltenden kommunalabgabenrechtlichen Grundsätze ein praktikabler Handlungsspielraum eingeräumt werden, um wettbewerbsfähige Wasser- und Abwassergebühren für Unternehmen zu ermöglichen.
Der pauschale Vorwurf, dass die Einführung der degressiven Gebührenbemessung zwingend zu einer Verteuerung der Verbraucherpreise für den kleinen Leiter führt, ist nicht richtig. Die degressive Gebührenbemessung kann insbesondere dann mit positiven Effekten verbunden sein, wenn es zu
einer Steigerung der gesamten Verbrauchsmenge kommt, wie etwa bei der Neuansiedlung von Gewerbe. Bei konstanten Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtungen können zusätzliche Leitungsmengen der Großverbraucher bei der degressiven Gebührenbemessung zu einem Kostenvorteil für alle Nutzer führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte den Vorsitzenden des Innenausschusses um ein gestrafftes Beratungsverfahren, selbstverständlich unter Beachtung der hierfür gebotenen Gründlichkeit der Befassung. Ziel muss es sein, dass dieser Gesetzentwurf im November dieses Jahres in zweiter Beratung behandelt werden kann.
Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Migrationsströme in die Bundesrepublik
Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen. Viele Menschen sind aufgrund der geopolitischen Lage auf der Flucht vor Folter, Vergewaltigung und Mord.
Es gibt aber auch viele Menschen, die in ihren Heimatländern keine wirtschaftliche Zukunft sehen und sich in Deutschland gut bezahlte Arbeit und soziale Sicherheit erhoffen.
Wir erleben seit der Visa-Liberalisierung einen massiven Anstieg von Asylbewerberzahlen insbesondere aus den drei Westbalkanstaaten Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina, obwohl dort keine systematische Verfolgung oder andere Gefahren für Leib und Leben drohen, die asylrechtlich relevant wären.
Eine Expertenanhörung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat bestätigt, dass 49 % der Asylbewerber aus diesen Ländern angeben, dass sie nach Deutschland kommen, weil sie hier arbeiten wollen oder der Schulbesuch und die medizinische Versorgung besser seien als bei ihnen zu Hause.
Damit handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Asylbewerber, sondern um Zuwanderer, für die unser Asylsystem nicht zuständig ist. Hier liegt ein Missbrauch unseres Asylsystems vor,
da viele dieser Menschen wissen, dass sie keinen Anspruch auf Asyl haben.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier ist entschlossenes Handeln notwendig. In diesem Sinne hat der Bundestag im Juli 2014 die Novelle zum Asylverfahrenrecht beschlossen, durch die Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste der sichere Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Durch die Einstufung der drei Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten können
die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland damit schneller beendet werden. Das ist ein notwendiger Schritt.
Unter den aktuellen zehn Hauptherkunftsstaaten befinden sich mit Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina drei Balkanstaaten, über deren künftige EU-Mitgliedschaft diskutiert wird. Rund 25 % der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Bewerbern aus diesen drei Ländern.
Während die Asylanerkennung und der subsidiäre Schutz für alle Herkunftsländer bei rund 23 % liegt, liegen die Anerkennungsquoten bei den genannten Balkanstaaten bei nahezu 0 %. Davor darf man nicht die Augen verschließen.
Unsere Kommunen sind aufgrund der stetig steigenden Zugangszahlen in einer schwierigen Situation. Seit dem Jahr 2009 hat sich die Zahl der Anträge verfünffacht. In diesem Jahr werden bis zu 200 000 Asylanträge erwartet. Gemäß der derzeit bestehenden Rechtslage werden die Antragsteller aus den drei Westbalkanländern im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt. Dies verstärkt die ohnehin großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkunftsmöglichkeiten bereitzustellen.
Das Land Baden-Württemberg hat alle Mühe, die sprunghaft steigende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen. In der letzten Zeit mussten kurzfristig mehrere Notunterkünfte gefunden werden. Die Gefahr, dass die Stimmung im Land gegen Flüchtlinge umschlagen könnte, beschwor sogar die Integrationsministerin Öney. Wir brauchen den Rückgang bei den Zugangszahlen aus diesen drei Ländern für tatsächlich schutzbedürftige und verfolgte Menschen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu der bereits angesprochenen Situation in den drei Westbalkanländern nur so viel: Die Sicherheitslage dort ist stabil. Es gibt keine Verfolgung oder systematische Menschenrechtsverletzungen. Es ist richtig, dass es in diesen drei Ländern Defizite gibt. Das gilt insbesondere für die Lage der Roma. Unser Asylsystem ist aber nicht der Ort, um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme dieser Länder zu lösen. Dafür gibt es Instrumente, insbesondere die staatliche Entwicklungszusammenarbeit.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle ist richtig und darf daher auch nicht im Bundesrat blockiert oder verhindert werden. Hierbei bin ich insbesondere auf das Abstimmungsverhalten der Länder Brandenburg und Baden-Württemberg gespannt.
Abschließend bitte ich Sie um Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank.
Nein.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Morde und Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns zu
tiefst erschüttert. Dass innerhalb unseres Staates eine rechtsextreme terroristische Vereinigung über Jahre hinweg unentdeckt agieren konnte, war schlichtweg unvorstellbar.
Seit der Aufdeckung des NSU gibt es weitreichende Bemühungen auf Bundes- und Landesebene, um Altfälle systematisch auf Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation zu überprüfen. Die vom Bundesministerium des Innern angestoßene und von der Innenministerkonferenz beschlossene systematische Überprüfung der ungeklärten Altfälle, die mit den NSU-Straftaten vergleichbar sind oder abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation aufweisen, ist bereits zum Teil erfolgt.
Neben den überprüften ungeklärten Tötungsdelikten aus den Jahren 1990 bis 2011 wurden auch Tötungsdelikte einbezogen, die mit der im September 2011 veröffentlichten Publikation „137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ korrespondieren.
Die betrachteten Altfälle wurden in den Ländern anhand der polizeilichen Kriminalstatistik mithilfe des opferbezogenen Indikatorenkataloges erneut ausgewertet. Die Auswertung der insgesamt 240 durch das BKA an die Länder übermittelten Treffermeldungen ergab, dass in keinem der untersuchten Fälle tatsächlich Anhaltspunkte für einen rechtsextremistisch-terroristischen Hintergrund und auch kein Bezug zu Taten des NSU bestehen. Nun beginnt die nächste Phase, nämlich die Überprüfung der in den Jahren zwischen 1990 und 2011 geklärten Tötungsdelikte, bei denen keine Verurteilung erfolgte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch erneut auf die Aktivitäten hier auf der Landesebene hinweisen. In Sachsen-Anhalt wurde bereits im Jahr 2012 durch die Landesregierung die analytische Aufarbeitung und Einzelfallbetrachtung von aufgeklärten Verbrechen, die mit der veröffentlichten Publikation „137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ korrespondieren, initiiert.
Hierbei wurden neun Tötungsdelikte aus SachsenAnhalt untersucht. Dazu wurde auch eine detaillierte Expertise erstellt. Das Justiz- und das Innenressort sind bereits im Frühjahr 2012 in drei Fällen übereingekommen, dass eine politisch-rechtsextreme Motivation naheliege und die statistische Erfassung entsprechend geändert werden soll.
Die Koalitionsfraktionen begrüßen ausdrücklich die Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene zur systematischen Überprüfung von Altfällen auf Anhaltspunkte für eine mögliche politisch-rechtsextreme Tatmotivation. Das war auch nötig. Die schrecklichen Verbrechen der Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrunds haben uns gezeigt,
dass für Angehörige, die geliebte Menschen verloren haben, die jahrelange Ungewissheit über die Täter und deren Motive eine nur sehr schwer zu ertragende Belastung ist.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen.
Herr Striegel, da ich noch eine Minute und 45 Sekunden Redezeit habe, möchte ich noch ein, zwei Worte an Sie persönlich richten. Was Sie hier behaupten, ist schlichtweg die Unwahrheit.
Wir beschäftigen uns sehr intensiv damit. Wenn wir es nicht in dem Maße tun, wie Sie es gern hätten, dann ist das unserer Einschätzung nach gleichwohl ausreichend. Das ist der Punkt, den Sie akzeptieren müssen.
Denn Fakt ist eines - das hat der letzte Bericht gezeigt -: Die höhere Gewaltkriminalität liegt beim Linksextremismus und nicht beim Rechtsextremismus.
Damit werden wir uns demnächst beschäftigen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie und Ihr Staatssekretär betonen immer, dass diese Dienstleistungsverträge leben. Ich habe damit ganz besondere Bauchschmerzen, weil für mich eigentlich ein Vertragspartner überhaupt keinen Anlass hat, einen Vertrag zu verändern, wenn es nicht zu seinem Vorteil ist. Von daher muss ich sagen: Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass ein Vertrag gekündigt werden soll, nämlich der für Verpflegung, und die anderen nur nachgebessert werden sollen.
Darum jetzt meine ganz spezielle Nachfrage: Wie viele Verträge werden Sie bis Dienstag, 23.59 Uhr kündigen?
Sollte der Vertragspartner sich nicht so bewegen, wie Sie sich das wünschen, werden Sie dann die anderen Verträge vorsorglich kündigen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Ihnen liegt in der Drs. 6/1901 der interfraktionelle Antrag zur Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss vor.
Der Antrag, der von allen Fraktionen getragen wird, zeigt Einigkeit in der Sache. Für die derzeit beim Oberverwaltungsgericht tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet die Amtszeit am 31. Dezember 2013. Es wird also eine Neuwahl erforderlich.
Die ehrenamtlichen Richter werden nicht direkt gewählt, sondern von einem Gremium aus Vertrauensleuten. Diese Vertrauensleute wiederum sind vom Landtag zu bestimmen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Entweder werden die Vertrauensleute vom Plenum bestimmt oder der Rechtsausschuss des Landtags wird beauftragt, dies zu tun.
Es ist bisher geübte Praxis in diesem Haus gewesen, diesen Auftrag dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu erteilen. So sieht es der Ihnen vorliegende Antrag vor. Ich bitte im Namen aller Fraktionen um Zustimmung zu dem Antrag. - Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme ohne Manuskript aus.
Die Kollegin Edler hat mich völlig aus der Fassung gebracht.
Man kann im parlamentarischen Leben immer wieder erleben, dass alles über den Haufen geworfen wird. Ein Abstimmungsergebnis von 11 : 0 : 1 für die Beschlussempfehlung und dann eine völlig entgegengesetzte Rede - das verstehe ich nicht, Frau Kollegin.
Wir sind uns einig, dass das anonymisierte Bewerbungsverfahren kommen soll. Wir kommen einzig hinsichtlich der Vorgaben für die Frauenförderung nicht überein. Wir als CDU regen außerdem an - das werden wir auch bei der Auswertung einbringen -, dieses Gesetz nicht für kleine Handwerksbetriebe anzuwenden. Denn in diesem Bereich gibt es spezielle Anforderungen. Damit werden wir uns, wenn das Pilotprojekt abgeschlossen ist, noch einmal auseinandersetzen. Das wird die Landesregierung machen, weil wir als Parlament dies einmütig wünschen.
Wir bitten um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Zu einem solchen Gesetz ist nicht allzu viel zu sagen und inhaltlich ist auch schon alles so weit vorgetragen worden.
Wir schließen uns dem, was bislang gesagt wurde, an. Wir bitten darum, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen wird und wir dort alles Weitere besprechen. - Danke schön.
Herr Präsident, die zuständige Ministerin ist nicht anwesend. Sie hat mir aber zugesagt, dass sie die Antwort Minister Bullerjahn überlässt. Meine Frage lautet: Wie sieht es mit dem Frauenstrafvollzug aus? Wann werden die Frauen nach Brandenburg verlegt und wie viele von ihnen werden verlegt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Ein kurzer Hinweis für die Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Auto fahren: Es wird Polizei präsent sein und unter Umständen müssen die, die mit dem eigenen Pkw fahren, den Pkw öffnen. Planen Sie wirklich ein bisschen mehr Zeit ein. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stasi-Unterlagen-Gesetze und deren Ausführungsgesetze in den Ländern sind ein herausragendes Beispiel für eine lebhafte Demokratie. Sie sind gewachsen und veränderten sich durch Anpassung an die Rechtsprechung und an die Erfahrungen der Verwaltungspraxis.
Der Zweck der Gesetze ist die wirksame Aufarbeitung von Vertrauensmissbrauch, Bespitzelung und Verrat sowie deren existenzvernichtender Folgen. Wir sind es den Opfern der Diktatur schuldig, dass ihre Schicksale umfassend aufgearbeitet werden. Die bzw. der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes leistet hierfür einen unverzichtbaren und hoch einzuschätzenden Beitrag.
Es ist erklärtes Ziel der Koalitionsfraktionen, dass das Verfahren zur Besetzung des Amtes der oder des Landesbeauftragten teilweise neu geregelt wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Beschlussempfehlung im Ausschuss zugestimmt, die Fraktion DIE LINKE hat sich, wie zu erwarten war, bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Lassen Sie mich kurz den Inhalt der Neuregelungen zum Verfahren zur Besetzung des Amtes der oder des Landesbeauftragten zusammenfassen. Wir verzichten künftig auf das Vorschlagsrecht der Landesregierung zur Besetzung. Nach unserer Auffassung bedarf es keiner Unterbreitung eines Wahlvorschlages durch die Landesregierung, zumal aufgrund des festgelegten Wahlquorums die Wahl auf einem breiten parlamentarischen Konsens beruhen muss.
Daneben wollen die Koalitionsfraktionen die Regelaltersgrenze als Wählbarkeitsvoraussetzung und als Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit auflockern. Wir müssen auch zukünftig einen Kreis von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit einer entsprechenden Vita, also Bewerber, die die notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllen, sicherstellen. Machen wir uns nichts vor, der Kreis der geeigneten Kandidaten, die den Hintergrund dieser höchstpersönlichen Erfahrungen in der ehemaligen DDR aufweisen können, wird immer enger werden. Aus diesem Grund halten wir eine Angleichung an die Grundsätze der Amtszeit für Bürgermeister nach § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt für absolut zweckmäßig.
Es ist kein Geheimnis, dass die Regierungsfraktionen das Besetzungsverfahren rechtssicher gestalten wollen. Wir wollen nicht, dass sich das Auswahl- und Besetzungsverfahren durch Rechtsbehelfe unterlegener Konkurrenten verzögert. Aus diesem Grund möchten die Koalitionsfraktionen auf einen Hinweis des GBD hin an dem Erfordernis der Stellenausschreibung festhalten. Die Umset
zung eines freien Zugangs zu öffentlichen Ämtern setzt logischerweise eine Information über offene Ämter voraus. Dabei soll es auch bleiben.
Zum Verfahren nur so viel: Nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes könnte die Landtagsverwaltung damit beauftragt werden, eine entsprechende Stellenausschreibung, die nur die Ernennungsvoraussetzungen für das Amt des StasiUnterlagen-Beauftragten beinhaltet, zu veröffentlichen. Es erfolgt lediglich eine Vorauswahl unter den Bewerbern und eine Feststellung in Bezug auf das mögliche Fehlen von Ernennungsvoraussetzungen. Auf sonstige Auswahlentscheidungen wird im Vorfeld des Wahlaktes verzichtet. Alle verbleibenden Bewerber werden dann dem Landtag zur Wahl gestellt.
Das ist ein sehr transparentes Verfahren. Gegen die Ernennung eines in einem solchen Verfahren gewählten Bewerbers dürften Rechtsbehelfe unterlegener Bewerber keine Aussicht auf Erfolg haben, da die Wahlentscheidung der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist. Der Landtag kann somit rechtssicher als Eignungsvoraussetzung für die Besetzung dieser Stelle auch politisches Vertrauen fordern.
Ich bitte Sie um Zustimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Striegel, Sie haben wiederholt gesagt, dass es in Berlin eine Kennzeichnungspflicht gibt. Wir waren in der letzten Woche in Berlin zu einer Tagung und dort wurde uns unmissverständlich gesagt, dass es diese Kennzeichnungspflicht noch nicht gibt. Es gibt lediglich eine Anweisung; es gibt dazu aber kein Gesetz. Das möchten wir an der Stelle einmal festhalten.
Ein weiterer Punkt. Mich würde einmal interessieren, wie Sie sich das bei Ihrem Gesetz vorstellen, wenn wir Verstärkung aus anderen Bundesländern brauchen, die diese Kennzeichnungspflicht nicht haben. Sollen diese Kollegen hier dann zwangsweise gekennzeichnet werden oder wie soll das gehen?