Gerald Grünert

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts - es ist übrigens mittlerweile die 29. Änderung der Gemeindeordnung - konnte keine inhaltliche Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes, wie es eingangs suggeriert wird, hin zu mehr kommunaler Selbstverwaltung, geschweige denn ein Mehr an bürgerschaftlicher Partizipation festschreiben. Es ist und bleibt, wie ich es bereits bei meiner Eingangsrede gesagt habe, eine Mogelpackung der Landesregierung.
Auch die vom Sprecher der CDU-Fraktion Herrn Kolze in der Pressemitteilung vom 1. Dezember 2005 dargestellten Sachverhalte, dass die Änderungen das Ehrenamt stärken, lässt an Populismus nichts zu wünschen übrig. Ich zitiere aus der Pressemitteilung:
„Mit der Änderung des Kommunalverfassungsrechts soll zudem das Ehrenamt gestärkt werden. Kommunale Mandatsträger können künftig ihre Aufwendungen gerechter abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird durch die Möglichkeit einer Fahrkostenabrechnung ergänzt.“
Und:
„Ebenfalls sehr praxisnah ist eine Änderung, die gewährleistet, dass Gemeinde- und Stadträte sowohl schriftlich als auch per E-Mail einberufen werden können. Bisher musste dies auf schriftlichem Weg erfolgen.“
Tatsächlich wurden folgende Bedingungen verschlechtert: Das Recht von Bürgerinitiativen, sich mit Anregungen an den Rat zu wenden und über die Behandlung ihres Anliegens informiert zu werden, wurde abgeschafft.
Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen ab 20 000 Einwohnern wurden abgeschafft.
Es gibt ein direktes Durchgriffsrecht der Fachaufsicht auf die Gemeindeorgane, den Gemeinderat und den Bürgermeister.
Überörtliche Prüfungen der Zweckverbände bleiben bei den kreislichen Rechnungsprüfungsämtern, obwohl Sachsen und Thüringen hierzu die überörtliche Prüfung auf den Landesrechnungshof übertragen haben. Wie hieß es heute: Harmonisierung im mitteldeutschen Raum? - Ich kann in dem Gesetzentwurf davon nichts finden.
Es gibt des Weiteren keinerlei Erweiterungen der Prüfungsrechte nach den §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes für den Landesrechnungshof, ob
wohl der Finanzausschuss dies im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2003 empfohlen hatte.
Meine Damen und Herren! Das von Ihnen unterstellte Ziel haben Sie nicht im Ansatz erreicht. Es erfolgt eher eine Bevormundung statt einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
In diesem Artikelgesetz sind eine Reihe selbstverständlicher Rechtsangleichungen und Rechtsklarstellungen vorgenommen worden, die auch von unserer Fraktion mitgetragen werden, beispielsweise die Fahrtkostenabrechnung, die frühere Ausschreibung der Neuwahl von Bürgermeisterinnen oder die Nutzung moderner Medien für die Einberufung von Ratssitzungen.
Offensichtlich wurden Sie in der Sitzung des Innenausschusses im November durch Ihren eigenen Änderungsantrag - vorgetragen durch das Innenministerium - überrascht. Zumindest lässt Ihr heute vorliegender Änderungsantrag in der Drs. 4/2536 dies vermuten. Die Änderung ist jedoch folgerichtig.
Wie halbherzig Sie an Ihre eigenen Vorschläge herangegangen sind, wird an der Neuregelung zu den Beiräten sichtbar. Es ist zwar zu begrüßen, dass erstmalig in der Kommunalverfassung von Beiräten gesprochen wird und die Bildung von Beiräten möglich ist. Doch mit welchen Intentionen und mit welcher Verbindlichkeit die Ergebnisse der Beratung der Beiräte in der Ratsarbeit berücksichtigt werden sollen, wurde wiederum offen gelassen.
Dies, meine Damen und Herren von der Koalition, hat jedoch mit Zukunftsfähigkeit hin zu mehr bürgerschaftlichem Engagement und zur Ausweitung der Selbstgestaltungs- und Mitspracherechte der gewählten Vertretungen und der Bürger nichts zu tun.
Unsere Fraktion hat im Innenausschuss entsprechende Anträge zur Änderung der Kommunalverfassung eingebracht, die jedoch von Ihnen, vielleicht weil sie die Rechte der ehrenamtlichen Räte und der sachkundigen Einwohner tatsächlich stärken würden, abgelehnt wurden. Dies waren unter anderem folgende Regelungen:
Möglichkeit der Übertragung von Stimmrechten per Hauptsatzung auf sachkundige Einwohner in beratenden Ausschüssen, Rederecht von Mitgliedern von Gemeinderäten auch in Ausschüssen, denen sie nicht als Mitglied angehören, Anbindung der Arbeitsergebnisse von Beiräten an die Tätigkeit des Rates sowie Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes gegenüber Zweckverbänden und nach den §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes für kommunale Beteiligungsgesellschaften.
In unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses beantragen wir die Beibehaltung der Regelungen zu Bürgerinitiativen nach § 24a bzw. § 17a der Gemeinde- bzw. der Landkreisordnung, die Beibehaltung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ab einer Einwohnerzahl von 20 000 und die Anbindung von Beiräten an die Entscheidungen sowohl des Gemeinderates als auch des Kreistages.
Diese Anbindung an die Entscheidungen der genannten Gremien ist insofern notwendig, als es bereits eine Vielzahl von Beiräten gibt, deren Mitglieder nicht von den Fraktionen vorgeschlagen wurden oder die sich aufgrund von Satzungen bilden, wie Ausländerbeiräte, Wissenschaftsbeiräte, Baukunstbeiräte oder Kulturbeiräte, um nur einige zu nennen. Um diese fachlichen Anregun
gen auch in die Beratungen der Gemeinderäte und Kreistage und deren Ausschüsse einbinden, beraten und abwägen zu können, ist es notwendig, dass mindestens eine Angleichung an die Regelungen für Bürgerinitiativen vorgenommen wird.
Meine Damen und Herren! Wenn ich eingangs von einer Mogelpackung sprach, so ist abschließend festzustellen, dass weder die Landesregierung noch Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, eine echte Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes im Sinne von mehr Selbstverwaltung, Bürgermitspracherechten und Stärkung der Mandatsträger wollen.
Ganze Komplexe notwendiger Änderungen blieben bei der Erarbeitung und Beratung Ihres Gesetzentwurfes unberücksichtigt, sei es die Absenkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die Erweiterung der Zulässigkeit dieser Beteiligungsformen, wie bereits in Bayern und Thüringen gang und gäbe, die Stärkung der Bürgerinformationsrechte, die Qualifizierung des Ortschaftsverfassungsrechtes einschließlich der Einführung von Stadtteilbeiräten, die Notwendigkeit eines begründeten Antrages für die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister sowie Regelungen für die Aufstellungsverfahren von Bürgerhaushalten, die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre und Regelungen im Umgang mit Ergebnissen aus Kinder- und Jugendparlamenten. Dies alles wurde nicht zu einem Gegenstand Ihrer Änderungen gemacht, hätte aber tatsächlich zu einer Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes im eigentlichen Sinne geführt.
Die Linkspartei richtet nochmals einen Appell an Sie, meine Damen und Herren von der Koalition: Treten Sie unserem Änderungsantrag bei und bekennen Sie sich zu dem Fortbestand der bewährten Regelungen für die Bürgerinitiativen und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion bezogen auf das Lebensalter bei der Bewerbung zu einem Bürgermeisteramt stimmt die Linkspartei.PDS zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kosmehl, ich habe eingangs gesagt, dass es mittlerweile die 29. Änderung ist. Der Minister ist in seinen Ausführungen davon ausgegangen, dass es heute der Abschluss der Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts ist - was übrigens nicht ganz stimmt, weil die Einführung der Doppik auch noch kommt. In den Beratungsarien über diese 29 Änderungen habe ich die Änderungen, die ich hier angemahnt habe, bereits eingebracht bzw. angeregt, aber der Innenausschuss ist in keiner Weise auf die inhaltlichen Anregungen eingegangen. Das möchte ich klarstellen.
Aber noch eine Nachfrage in diesem Zusammenhang: Ist Ihnen bekannt, dass sich der Sozialausschuss namens des Vorsitzenden Herrn Wigbert Schwenke an den Innenausschuss gewandt hat mit der Maßgabe, doch bitte schön die Regelung, ab 20 000 Einwohnern einen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen, nicht zu verändern? Ist Ihnen das bekannt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundwasserabsenkung im Westfläming bereitet den Bewohnern und Landwirten der Region nach wie vor große Probleme. Nicht nur die Quelle der Ehle ist unwiederbringlich versiegt, auch Feuerwehrlöschteiche sind ausgetrocknet und die Versteppung des Gebietes nimmt zu. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu einer entsprechenden Petition stehen noch einige Entscheidungen offen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt der Jahresbericht der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH für das Jahr 2004 vor und wurde auf dieser Grundlage eine weitere Reduzierung der Grundwasserentnahme eingeleitet?
2. Zu welchen Schlussfolgerungen kommt die Defizitanalyse des Gewässerkundlichen Landesdienstes bezogen auf die Grundwasserabsenkung und welche Maßnahmen werden zur Verbesserung des Wasserhaushaltes im Fläming durch die Landesregierung konkret ergriffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits mit der Verabschiedung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes mit der Mehrheit der Regierungskoalition wurde klar, dass unter der derzeitigen CDU-FDP-Regierung eine zukunftsfähige Verwaltungs- und Gebietsreform, gekoppelt mit einer kommunalen Politik- und Funktionalreform - Letzteres ist das eigentlich Wichtige -, im Land Sachsen-Anhalt nicht stattfinden wird.
Man kann noch so umfangreiche Begründungen herausgeben, Herr Wolpert, dass die Fläche nicht beherrschbar sei. Das ist klar: Unter den gegenwärtigen Maßregelungen der Gemeinde- und der Landkreisordnung ist sie das nicht. Aber das muss qualifiziert werden.
Das Festhalten am dreistufigen Verwaltungsaufbau im Land Sachsen-Anhalt, die Zentralisation vormals durch die Landkreise getätigter Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt und nicht zuletzt die Kleinteiligkeit der von der Regierung vorgeschlagenen Landkreisstruktur, welche eben nicht die administrativen Räume an die sich entwickelnde Wirtschaftsstruktur anpasst, verhindern eine Weichenstellung hin zu modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen und verhindern eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Waren Sie, meine Damen und Herren der Koalition, gleich nach der Landtagswahl ziemlich schnell mit der Erklärung bei der Hand, alles bleibe beim Alten, wurden von Ihnen rigoros die Beschlüsse der Vorgängerregierung zur Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform gecancelt, so wird nunmehr mit Hochdruck eine Landkreisneugliederung auf den Weg gebracht, die eine zukunftsfähige politische Zielrichtung der Landesregierung vermissen lässt.
Am Ende bitte. - Zwar bekannten Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, sich zu dem Entschließungsantrag vom Januar 2002 bezüglich einer Funktionalreform und der Kommunalisierung von Aufgaben, aber bei Ihrer bisherigen Tätigkeit verließen Sie sehr schnell diesen Weg.
Ihre Kreisneugliederung wird losgelöst von der Funktionalreform durchgeführt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Äußerung der CDU-Fraktion im Innenausschuss der dritten Wahlperiode: eine Gebietsreform erst nach einer Kommunalreform. Das ist bei Ihnen wahrscheinlich Schnee von gestern.
Die am 19. April 2004 verabschiedete Wernigeröder Denkschrift des Städte- und Gemeindebundes SachsenAnhalt unter dem Titel „Weil es um unsere Zukunft geht“ fand und findet im Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen keinen Widerhall.
Im Gegenteil: Neben den durch die Bundespolitik verursachten Veränderungen haben sich dank Ihrer Arbeit, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, die finanziellen und rechtlichen Handlungsspielräume und Bedingungen der Kommunen in unserem Land seit der Landtagswahl im Jahr 2002 drastisch verschlechtert. Das belegen nicht nur die Äußerungen des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach - er ist nicht von der Linkspartei.PDS -
vom 29. September 2005, der tief beunruhigt ist wegen der aktuellen Situation, bezogen auf die finanziellen Defizite und die zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen der Landkreise oder bezogen auf die neueste Botschaft der Bundesregierung hinsichtlich der Rückzahlung von Unterbringungs- und Betriebskostenzuschüssen durch die Landkreise an den Bund.
Vor diesem Hintergrund brachte die Linkspartei bereits im Juni 2005 einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes in den Innenausschuss ein, welcher eine zukunftsfähige Ausrichtung der Landkreise verbunden mit einer umfassenden Funktionalreform zum Inhalt hatte. Dieser Antrag wurde von dem Gremium jedoch, ohne eine inhaltlichen Wertung vorzunehmen, abgelehnt.
Folgende inhaltliche und grundsätzlich weitergehende Prämissen waren unter anderem Gegenstand unseres Antrages: Sicherung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus und Teilung des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt auf der Grundlage der eindeutigen Voten der Bevölkerung beim Bürgerentscheid vom 28. August 2005. Die Gemeinden des Altkreises Aschersleben wer
den dem Neukreis Landkreis Harz zugeordnet. Diese Forderung wurde letztlich auch in dem Bürgerentscheid und in den Bürgervoten zum Ausdruck gebracht. Bereits vollzogene Eingemeindungen und bereits gebildete Verwaltungsgemeinschaften sollten davon unberührt bleiben, sodass es kein Rein-in-die-Kartoffeln-raus-aus-denKartoffeln geben konnte.
Weitere Prämissen waren:
Bildung des Landkreises Region Harz, bestehend aus den Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und dem eben genannten Altkreis Aschersleben,
Bildung eines Landkreises Region Halle-Merseburg, bestehend aus den Landkreisen Merseburg-Querfurt und Saalkreis sowie der bisherigen kreisfreien Stadt Halle; die Stadt Halle sollte eingekreist werden und ihre Kreisfreiheit verlieren.
Übrigens ist das noch eine Altlast aus der Zeit der ersten Landesregierung; denn damals wurde per Gesetz festgeschrieben, dass die Fragen der Stadt-Umland-Beziehungen zu regeln sind. Sie sind bis heute nicht geregelt und sie werden auch durch dieses Gesetz nicht geregelt.
Eine weitere Prämisse war die Bildung eines Landkreises Region Anhalt, bestehend aus den Landkreisen Anhalt-Zerbst, Köthen, Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau. Die Stadt Dessau sollte eingekreist werden und ihre Kreisfreiheit verlieren.
Des Weiteren ging es um die Bildung der Doppelstadt Dessau-Roßlau.
Die Entscheidung über den zukünftigen Kreisnamen sollte der Kreistag des neu gebildeten Landkreises abweichend vom Regierungsentwurf mit einfacher Mehrheit treffen können.
Eine weitere Übertragung von Aufgaben auf die Kreisebene sollte auf der Grundlage eines Funktionalreformgesetzes bis zum 30. Juli 2006 erfolgen.
Wir forderten eine Erhöhung der Zahl der Mandatsplätze in Landkreisen mit mehr als 200 000 Einwohnern entsprechend den vergrößerten Territorien auf 74. Selbst diese Forderung haben Sie abgelehnt. Auf der anderen Seite sagen Sie, dass das Ehrenamt nicht in der Lage ist, die Fläche zu beherrschen. Nun müssen Sie uns bitte einmal sagen, was Sie wollen.
Als Folgeänderung wäre eine Streichung der Oberbegrenzung bezüglich der Einwohnerzahl und der Fläche im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom Mai 2005 erforderlich sowie eine Angleichung der Planungsregionen entsprechend den veränderten Kreisstrukturen im Landesplanungsgesetz. Übrigens: Eine Regelung dazu, welche Folgen das für die Planungsregionen hätte, fehlt auch in Ihrem Gesetzentwurf.
In den Fällen, in denen ein Landkreis die Aufgaben der regionalen Planungsgemeinschaft erledigt, wie es in den von uns vorgeschlagenen Landkreisen Region Harz, Halle und Anhalt der Fall wäre, würde der neu gewählte Kreistag anstelle der Planungsgemeinschaft entscheiden können.
Aufgrund der in der Anhörung zu den Kreissitzgesetzen von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten Kritik dahin gehend, dass der Verlust von Kreissitzen nicht über eine Entnahme von 0,8 % des allgemeinen Finanzausgleiches befristet realisiert werden kann und dass diese Verlustfinanzierung gegebenenfalls über den Soziallastenausgleich kompensiert werden muss, haben wir unseren diesbezüglichen Vorschlag zurückgezogen.
Es bleibt jedoch die Aufgabe bestehen, vorhandene Disparitäten zwischen Aufgabenüberweisung und finanzieller Ausstattung über eine generelle Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zu regeln. Ebenso besteht die Aufgabe, über ein Städtenetzwerk bzw. einen Städteverbund bisherige Verwaltungen durch eine dezentrale Verwaltungsstruktur der neuen Kreisverwaltung zu kompensieren.
Diese von uns vorgeschlagenen Änderungen wurden von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, abgelehnt, werden jedoch von unserer Fraktion auch nach der Landtagswahl im Jahr 2006 wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren! Mit diesen Vorschlägen wollten wir unsere Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zukunfts- und bürgerorientiert zu lösen. Es macht aus der Sicht der Linkspartei.PDS weder finanzpolitisch noch verwaltungsorganisatorisch Sinn, Strukturen zu schaffen, von denen jeder weiß, dass sie spätestens im Jahr 2015 einer weiteren Korrektur bedürfen.
Die Zwischenfragen gingen bereits darauf ein.
Gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung. Wenn ich die Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2003 heranziehe, komme ich natürlich zu einem ganz anderen Ergebnis, als wenn ich die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2004 zugrunde lege. Danach wiesen mehr als sechs Landkreise bereits dieses Manko auf, von Dessau ganz zu schweigen.
Es macht also wenig Sinn, hieran Korrekturen vorzunehmen. Diese Erfahrungen haben wir bereits in den seit 1991 von uns durchgeführten jährlichen kommunalen Touren vor Ort sammeln können, und zwar unabhängig von der politischen Zugehörigkeit der jeweiligen Verantwortungsträger.
Weil es um unser Land geht, stehen wir als Parlamentarier in der Pflicht, das Land sowohl strukturpolitisch als auch finanzpolitisch für die Zukunft fit zu machen. Dies erfordert von uns allen, Parteiegoismen zu überwinden und eingefahrene Gleise sowie lieb gewordene Gewohnheiten zu verlassen.
Nicht das Wort des Ministerpräsidenten oder das eines Ministers über die Zukunftsfähigkeit ist entscheidend; vielmehr ist eine objektive Bewertung der sozialen, der wirtschaftlichen und der administrativen Entwicklung sowie die rechtzeitige Weichenstellung durch die Politik entscheidend, um Sachsen-Anhalt tatsächlich zukunfts
fähig zu gestalten. Nur dann, meine Damen und Herren, stehen wir wirklich früher auf.
In den letzten Wochen glichen die Vorstellungen der Regierungskoalition in Bezug auf die Kommunalneugliederung eher einem Ameisenhaufen als einem geordneten Verfahren. Erst wollte sie keinerlei Bürgerentscheide in ihrer Willensbildung berücksichtigen, dann doch.
Hatte der Regierungsentwurf noch die Zuordnung der Stadt Falkenstein in den Harz vorgesehen, verkündeten Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Die CDU lehnt diesen Übertritt ab, um zu vermeiden, dass es zu Begehrlichkeiten und möglicherweise zu Verfassungsklagen kommt. In der Sitzung des Innenausschusses am 26. September 2005 war diese CDU-Position bereits wieder Schall und Rauch.
Ihre Konfusion wird am deutlichsten in Bezug auf die Region Anhalt. Die Bildung eines Landkreises Region Anhalt mit dem Kreissitz Dessau wird von allen Bürgerinnen und Kreistagen getragen und wäre damit auch die einzige Chance, das Oberzentrum Dessau langfristig zu stärken.
- Ich sprach von Kreistagen. - Dies wurde in der Anhörung in Dessau auch von allen beteiligten Landräten ausgeführt. Mit dieser Regelung wäre ein Auseinanderdriften von Teilen des Landkreises Anhalt-Zerbst auszuschließen und die Wirtschaftsregion Wittenberg-Bitterfeld würde nicht vom Oberzentrum Dessau getrennt.
Nun kenne ich die Probleme, die Sie mit Ihrem Koalitionspartner FDP haben. Herr Wolpert ging bereits darauf ein.
Im Gegenzug machte Ihr Koalitionspartner politischen Druck, indem er eine Fusion von Bitterfeld und Wolfen verfolgt, womit gleich noch eine Konkurrenz zu Dessau geschaffen würde. Das macht natürlich viel Sinn. Käme dann noch eine Vereinbarung zwischen den Landkreisen Wittenberg, Bitterfeld und Delitzsch zur Wirtschaftskooperation zustande, wie es durch die Medien ging, dann würden wichtige Teile des Ordnungsraumes AnhaltDessau auf Leipzig fokussiert und das Oberzentrum Dessau hätte das Nachsehen. Zukunftsorientiert ist das nicht.
In diesem Zusammenhang stellen wir einen Änderungsantrag - er korrespondiert inhaltlich mit dem der SPDFraktion -, der vorsieht, dass auf der Grundlage der Beschlüsse der Kreistage der beteiligten Landkreise die Landkreise Anhalt-Zerbst und Köthen zu einem neuen Landkreis Anhalt und die Landkreise Wittenberg und Bitterfeld zu einem neuen Landkreis Wittenberg-Bitterfeld fusionieren können.
Dieser Vorschlag wird übrigens - im Gegensatz zu dem Regierungsentwurf, den Sie jetzt offensichtlich durchbringen wollen, der die Sparkasse schwächt und nicht stärkt - auch von den Sparkassen der Region befürwortet. Letztlich trägt auch die Landeskirche Anhalt diese Entscheidung mit.
Dadurch würde die künftige Bildung eines Landkreises Region Anhalt nicht behindert und das Oberzentrum Dessau - auch darum geht es - würde über das Ausscheiden des Landkreises Bernburg hinaus nicht noch durch den Wegfall des Altkreises Zerbst geschwächt.
Meine Damen und Herren! Vielerorts werden Bürgerinitiativen gegründet mit dem Ziel nachzuweisen, dass nur ihre Stadt oder ihre Region die wirtschaftlich beste ist oder dass sie die meisten Einwohner zählt. Durch willkürliche Entscheidungen werden jahrhundertealte Traditionen und Bindungen durchbrochen, werden breite Bevölkerungsmassen gegeneinander aufgebracht oder ausgespielt. Diese Aktivitäten vergeuden immense finanzielle und materielle Mittel, fördern die Politikverdrossenheit und tragen nicht zur Identitätsfindung und zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes bei. Darüber hinaus werden durch einen großen Teil der Bevölkerung getragene gesetzeskonforme Änderungswünsche wie die in der Region Anhalt einfach ignoriert, da sie offenbar nicht in die Politik der Regierung passen.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS wirbt ausdrücklich für ihren Änderungsantrag. Sie sollten Ihre Entscheidung selbstbewusst und losgelöst von wahltaktischen Überlegungen treffen. Nicht das Direktwahlmandat oder der Listenplatz steht in dieser Stunde zur Abstimmung. Es geht um die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit unseres Landes.
Namens der Linkspartei.PDS beantrage ich eine namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge von SPD und Linkspartei.PDS. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Gab es noch Fragen?
Zunächst danke ich Ihnen, Herr Gürth, für Ihre Frage. Erstens ist das keine Wahltaktik. Würden Sie die Programmatik und die Zielstellung der Linkspartei.PDS kennen, hätten Sie sich diese Frage verkniffen.
- Natürlich. Wir gehen von der Zukunftsfähigkeit aus und sagen: Wir möchten eine Neustrukturierung des Landes,
einen durchgängigen zweistufigen Verwaltungsaufbau, der eine Verringerung der Zahl der Landkreise bedingt. Damit verbunden ist eine kommunale Politikreform, die letztlich das Ehrenamt, die Möglichkeit der Bürgerentscheidungen verbessert, Bürgerentscheidungen auch zu Haushaltsfragen und zu anderen Gegebenheiten möglich macht. Das ist auch eine Fassette, die mit hineinspielt.
Das erfordert es natürlich dann auch, dass wir das Landesverwaltungsamt, das offensichtlich in seinen drei Teilen nicht zukunftssicher ist und keine Bürgerorientierung ermöglicht, entsprechend umgestalten und dass wir auch in diesem Bereich kommunalisieren. Damit wären wir wieder bei unserem Entschließungsantrag vom Januar 2002.
Zu Ihrer letzten Frage muss ich Folgendes sagen: Wir würden dem Änderungsantrag für die kleinere Variante Anhalt-Zerbst/Köthen und Wittenberg/Bitterfeld in diesem Gesetzespaket zustimmen. Weil aus unserer Sicht die Kleinteiligkeit eben nicht zukunftsfähig ist, weil sich das Land aufgrund der Finanzsituation, wie sie Herr Finanzminister Paqué heute geschildert hat, keinen dreistufigen Verwaltungsaufbau leisten kann, werden wir das Gesetzespaket insgesamt ablehnen. Das ist richtig.
Genau so ist das.
Herr Kolze, Sie haben ausgeführt, dass Sie der Meinung sind, dass die Linkspartei die Zentralität letztlich gepachtet hat und alles, Verwaltung und Externe, zusammenziehen möchte, Bürgernähe nicht haben will usw.
Beantworten Sie mir einmal meine Frage. Das Landesverwaltungsamt wurde von der CDU und der FDP zu
sammengeführt; der Landesbaubetrieb wurde von der CDU und der FDP zusammengeführt; das Landesamt für Vermessung und Geoinformation wurde von der CDU und der FDP zusammengeführt; der Landesforstbetrieb soll jetzt auch noch gegründet werden. Hat das etwas mit Dezentralisierung und mit Entscheidungsnähe zu tun?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Lan
desregierung über das Glücksspiel vom November 2004 wurden in § 9 des Gesetzentwurfes Regelungen bezogen auf die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 des im Jahr 2002 geänderten § 9 Abs. 3 des bis dahin geltenden Lotto-Toto-Gesetzes übernommen.
Demnach soll ein überwiegender Teil aus der Konzessionsabgabe gemeinnützigen Zwecken zufließen.
Mit dem heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 sollen die bisherigen Anteile des Landes Sachsen-Anhalt von 8 073 636 € mit Stand 2001 auf 7 774 814 € mit Stand 2003 angehoben werden.
Entsprechend der Begründung wird ausgeführt, dass die prognostizierten Zuführungen aus dem Aufkommen aus Mitteln der Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis 2004 nicht zu erzielen waren.
Um positive Veränderungen zu erreichen - der Herr Minister ging gerade darauf ein -, wurde vorgeschlagen, dass als Bemessungsgrundlage für die Jahre 2005 und 2006 jeweils der niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt werden soll.
Was jedoch aus der Begründung nicht hervorgeht, ist der derzeitige Stand der Zuführung des Landes Sachsen-Anhalt. Gab es für die Jahre 2001 und 2003 konkrete Zuführungen, sind diese im Haushalt erkennbar. Meines Erachtens gab es nur im Jahr 2003 eine Ausgabe, jedoch keine im Haushalt verbuchte Einnahme.
Während der Staatsvertrag von der Bereitstellung von Mitteln für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Fußball-Weltmeisterschaft ausgeht, weist die Begründung auf die Unterstützung des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der Weltmeisterschaft 2006 hin.
Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung auf klarzustellen, inwieweit diese Mittel tatsächlich zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass es bezogen auf die vierte Fußball-Weltmeisterschaft geistig behinderter Sportler vom 26. August bis zum 16. September 2006, welche im Land Sachsen-Anhalt ausgetragen wird, keinerlei erkennbare Regelungen über Staatsverträge für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit dieser Weltmeisterschaft gibt und dass offensichtlich der genannte Gesetzentwurf nur bezogen auf Veranstaltungen der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 Regelungen ergreift.
Meine Damen und Herren! Bezogen auf das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom November 2004, das mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag eine Änderung erfährt, möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mit dem Glücksspielgesetz und dem Lotto-Staatsvertrag die Möglichkeit eröffnet wurde, über Supermarktketten Lotteriescheine zu vertreiben, womit die Fluxx.com AG begonnen hat. Damit werden die Existenzbedingungen vieler Lottoverkaufsstellen auch in Sachsen-Anhalt erheblich gefährdet und das ordnungsrechtlich begründete staatliche Lotteriemonopol grundsätzlich infrage gestellt. Deshalb besteht unverzüglich Handlungs- und Beratungsbedarf.
Meine Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung basiert auf der Grundlage - - Entschuldigung, ich habe die falsche Rede.
Darf ich noch einmal kurz zurück?
Meine Damen und Herren! Das passiert halt, wenn man das Stichwort „Fortentwicklung der Kommunalverfassungsrechtes“ und die Laudatio des Finanzministers da
zu hört. Man könnte es auch anders betiteln: Über die Finanzen lässt sich vieles regeln.
Jetzt kommen wir zurück zum Kommunalverfassungsrecht. Ich halte schon allein den Titel für eine Mogelpackung. Ich werde in meinen Ausführungen darauf eingehen, warum das so ist.
Eigentlich müsste auf dem Gesetzentwurf das Motto „Vorwärts in die Vergangenheit“ oder „Zurück in die Zukunft“ stehen, weil - das hat der Finanzminister soeben ausgeklammert - damit auch Mitspracherechte beschnitten werden. Dies betrifft insbesondere Mitspracherechte der Bürger oder im Hinblick auf das Eigenbetriebsgesetz Mitspracherechte der Betriebsvertretungen im Rahmen des Betriebsausschusses.
Ich habe es bewusst überspitzt, um zu zeigen, dass dieser Gesetzentwurf eine Mogelpackung ist, weil neben einer Reihe von selbstverständlichen Rechtsangleichungen und Rechtsklarstellungen der Versuch unternommen wird, bewährte bürgerschaftliche Grundlagen der Mitsprache abzuschaffen, und die eigentliche Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes offen bleibt.
Dies, meine Damen und Herren der Koalition, reiht sich ein in Ihr konservatives Staatsverständnis. Es hat jedoch mit Zukunftsfähigkeit hin zu mehr bürgerschaftlichem Engagement und mit der Ausweitung von Gestaltungs- und Mitspracherechten der gewählten Vertretungen und der Bürger nichts zu tun.
Ich möchte mich aufgrund der begrenzten Redezeit auf einige Kritikpunkte beschränken und diese untersetzen. Sie wollen auf die bisherigen Regelungen des § 24a, der sich auf die Rechte von Bürgerinitiativen bezieht, verzichten. Sie wollen es ersatzlos streichen, da aus Ihrer Sicht diese Regelung nur eine deklaratorische Bedeutung hat und ansonsten der Artikel 13 der Landesverfassung über die Vereinigungsfreiheit greift.
Hiermit, meine Damen und Herren der Koalition, machen Sie den Bock zum Gärtner. In § 24a ist nicht die Zulässigkeit des Ob schlechthin geregelt, sondern die Verbindlichkeit der Einbeziehung der Anliegen der Bürgerinitiativen in die Arbeit des Gemeinderates, also das Wie.
Sollte dieser Vorschlag bereits heute umgesetzt werden, dann laufen Ihre Bemühungen, meine Damen und Herren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kommunalverfassungsrecht - „Meine Stadt soll Kreisstadt werden!“, „Pro Anhalt!“, „Pro Dessau!“, Doppelstadt und ähnliches - voll ins Leere. Wie soll man damit danach eigentlich umgehen? Machen Sie das als Bürgerverharmlosung oder wollen Sie im Prinzip auf die sich derzeit bewährende Mitsprachemöglichkeit der Bevölkerung verzichten?
Wir fordern Sie auf: Lassen Sie die bisherige Regelung bestehen.
In Bezug auf die Anhebung der Einwohnerzahl von 20 000 auf 25 000 zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist in Ihrer Begründung nicht die Arbeit dieser Person zur Schaffung gleichwertiger Integrations- und Zugangsvoraussetzungen für Frauen der eigentliche Gegenstand, sondern die schwierigen wirt
schaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen sowie die gegenwärtige Reform zur Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen. Toll! Richtig prima. Dies ist umso mehr nicht nachvollziehbar, als das erklärte Ziel Ihrer Politik darin bestand, mehr Handlungsspielräume durch eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu schaffen.
Nun kommt im Prinzip die Wahrheit ans Tageslicht: Es geht also hierbei insbesondere um Fragen des Haushalts, um Fragen der durch Konsolidierungsmaßnahmen begründeten Streichungsarien und nicht um die Frage eines Mehr an bürgerlichen Mitspracherechten.
Ähnlich verhält es sich mit den Interessenvertretern. Zwar wird nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, Beiräte zu bilden, doch welchen gesetzlichen Rang sollen diese einnehmen? Wie erfolgt die finanzielle Entschädigung der in diesen Gremien ehrenamtlich Arbeitenden und welche Verbindlichkeit haben die Vorschläge der Beiräte für die Arbeit der Gemeinderäte?
Regelhaft Konsolidierungsschwerpunkte aufgrund der angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erarbeiten zu wollen, ist nicht gerade Sinn und Zweck.
Mit der Einführung des Selbsteintrittsrechts der Fachaufsichtsbehörde wird der Spielraum der kommunalen Selbstverwaltung weiter eingeengt.
Ich könnte dies anhand einer Petition, die allen Fraktionen zugänglich ist, nämlich zu dem Kiez in Güntersberge, weiter ausführen. In diesem Fall wird durch das Selbsteintrittsrecht sowohl die fachliche als auch die rechtliche Durchsetzung von Aufgaben, bezüglich derer der Gemeinderat der Auffassung ist, es gehe in wirtschaftlich effizienter Weise anders, im Prinzip von vornherein ausgeschlossen. Durch das Ministerium wird gesagt, so wie der Plan es vorsieht, wird es gemacht, und entsprechend durchgesetzt. - Dies halten wir nicht gerade für politikförderlich oder zukunftsgewandt.
Wenn ich eingangs von einer Mogelpackung sprach, so ist abschließend festzustellen, dass die Landesregierung und Sie, meine Damen und Herren der Koalition, nicht eine Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts im Sinne von mehr Selbstverwaltung, Mitspracherechten der Bürger und Stärkung der Mandatsträger wollen, sondern deren Rechte weiter beschneiden hin zur staatlichen Vollzugsebene im kommunalen Bereich.
Nichts ist mehr übrig geblieben von Ihren Wahlversprechen für mehr kommunale Selbstverwaltung, Bürgernähe und Zukunftsfähigkeit.
Die PDS unterstützt eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss federführend und schlägt des Weiteren eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit - weil das Eigenbetriebsrecht betroffen ist - und in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung vor. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesmal ist es die richtige Rede.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung - der Minister ging bereits darauf ein - basiert auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 und schließt bewusst die Wahlmöglichkeit einer erweiterten Kameralistik für das Land Sachsen-Anhalt aus. Auf dieses Thema werde ich in meinen Ausführungen noch zurückkommen.
Die Gesetzesinitiative ist aus der Sicht der PDS-Fraktion eher nicht auf eine Reformfreudigkeit oder eine eventuelle grundsätzlich beabsichtigte Verwaltungsreform der Landesregierung zurückzuführen. Der eigentliche Handlungshintergrund - das offenbart dieser Gesetzentwurf - ist die sich seit Jahren verschlechternde Finanzsituation der Kommunen, die sich durch die drastische Reduzierung der gemeindlichen Finanzen durch die Bundes- und die Landesregierung, durch das Scheitern einer Gemeindefinanzreform in Deutschland und nicht zuletzt auch durch die erheblichen Aufwendungen der Kommunen für die Infrastruktur begründet.
Im Rahmen der seit Jahren von zahlreichen Kommunen auch unseres Landes bereits in Angriff genommenen Umsetzung neuer Steuerungsmodelle, basierend auf Leitbildvorstellungen, Budgetierungen, Produktbeschreibungen, Kontraktmanagement - um nur einige Felder zu nennen -, soll nunmehr der Schritt hin zur kaufmän
nischen Rechnungsführung, kurz zur Doppik, verbindlich für alle Kommunen umgesetzt werden.
Da diese Umstellung zu einem Mehr an Kostentransparenz, interkommunaler Vergleichbarkeit von Leistungen, Nachhaltigkeit sowie einer besseren Darstellung des Ressourcenverbrauchs führt und damit auch die Einführung von Bürgerhaushalten möglich macht, wird dieses Vorhaben prinzipiell auch durch unsere Fraktion unterstützt. - So weit, so gut.
Ich möchte nunmehr zu grundsätzlichen Kritikpunkten überleiten. Nicht nachvollziehbar ist die Beschränkung der Einführung der Doppik auf den kommunalen Bereich. Eine durchgängige Kostentransparenz, Vergleichbarkeit, Ressourcensparsamkeit und Personalverbrauchskostendarstellung aller öffentlichen Leistungen bedingt unmittelbar auch die Einbeziehung der Landesverwaltungsbehörden sowie der Sonderbehörden.
Dies ist wiederum, meine Damen und Herren von der Koalition, offensichtlich nicht gewollt. Während man also die Kommunen, die übrigens zu DDR-Zeiten die kaufmännische Rechnungsführung schon zur Grundlage hatten, zur Umsetzung zwingt, bleibt der größte Ressourcenverbrauch, nämlich der der Landesbehörden, grundsätzlich außen vor. Das ist nicht hinzunehmen und wird von uns scharf kritisiert.
Des Weiteren lässt der Entwurf Rückschlüsse auf eine zwingend notwendige und überfällige Dienstrechtsreform vermissen, da nunmehr die tatsächlichen Aufwendungen, insbesondere die Folgekosten aus den Verbeamtungen im Vergleich zu den Kosten für Angestelltenverhältnisse, sichtbar werden. Auch an diesem Punkt, meine Damen und Herren, wird sichtbar, dass Sie eine Verwaltungsreform auch und insbesondere in der Landesregierung nicht ernsthaft wollen.
Durch den Verzicht auf die Möglichkeit der Wahl der erweiterten Kameralistik gerade für Kommunen mit weniger als 8 000 Einwohnern wird nunmehr jede Gemeinde mit 87 Einwohnern bis hin zu 220 000 Einwohnern und mehr dazu gezwungen, die Doppik einzuführen. Dies ist, gelinde ausgedrückt, volkswirtschaftlicher Unsinn; denn es führt automatisch zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
Richtig wäre die Einführung der Doppik für Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden im übertragenen Wirkungskreis. Im eigenen Wirkungskreis könnten sich die Grundsätze auf Leistungen, die übergemeindliche Wirkungen entfalten, beschränken.
Im Rahmen unserer diesjährigen Kommunaltour haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Mehrheit der von uns besuchten Landkreise die Gleichzeitigkeit von Kreisgebietsreform und Einführung der Doppik nicht für sinnvoll hält und aus diesem Grund eine Erweiterung des Zeitkorridors für notwendig erachtet. Ich bitte darum, auch das zur Kenntnis zu nehmen.
Die Durchsetzung der Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Rechnungsführung bedingt eine umfassende Weiterbildung sowohl des Verwaltungsfachpersonals als auch der ehrenamtlichen Mandatsträger. Dies ist vor dem Hintergrund der fehlenden Finanzausstattung von den meisten Kommunen nicht zu leisten.
Wenn Sie die von Ihnen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf genannten Grundsätze des bisherigen kommunalen Haushaltsrechtes als Ausgangspunkt dafür nehmen, eine angemessene finanzielle Absicherung dieses Weiterbildungsprozesses seitens des Landes auszuschließen, dann verkennen Sie, dass sich die Mehrheit der Kommunen in einem Haushaltskonsolidierungsprozess befindet und deshalb derzeit finanziell nicht in der Lage ist, die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, geschweige denn die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu erfüllen.
Durch die Vermögenserfassung und die Erstellung der Eröffnungsbilanz wird aus unserer Sicht die ganze Dramatik der derzeitigen Finanzsituation der Kommunen, aber auch die mancher Investitionen im Hinblick auf deren Folgekosten offenbar werden. Wie das Land mit diesen Ergebnissen unter Wahrung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 83 der Landesverfassung umgehen soll, erschließt sich aus diesem Gesetzentwurf nicht.
Vollkommen unbelichtet bleiben im Prozess der Einführung der kaufmännischen Rechnungsführung die neuen inhaltlichen Ansätze für die kommunalen Mandatsträger, welche zu einer tatsächlichen Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts führen würden. Dies wäre neben einer umfassenden Funktionalreform aus unserer Sicht jedoch auch eine stichhaltige Begründung dafür, dass größere Landkreise eben nicht zu einer Bürgerferne führen und dass die zukünftige Größe eines Landkreises aufgrund der neuen strategischen Zielsetzungsfunktion der Kreistage eher nebensächlich ist.
- Herr Tullner, Sie haben davon offensichtlich nicht allzu viel Ahnung.
Meine Damen und Herren! Innerhalb von nur einer Stunde haben wir bereits das zweite Artikelgesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und des Eigenbetriebsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Wäre es seitens der Landesregierung abgestimmt und langfristig vorbereitet gewesen, hätte ein Artikelgesetz ausgereicht. Damit hätte man Zeit gespart. Herr Polte ging bereits darauf ein. Gerade Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Sie mit Windeseile Gesetze ein- und durchbringen, sind bei diesem Punkt nicht früher aufgestanden; Sie haben schlichtweg verschlafen.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wird von der PDS-Fraktion begrüßt und inhaltlich mitgetragen. Nach dem Bericht der Landesregierung - meine Vorredner gingen schon darauf ein - zum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung - ich betone noch einmal das Wort „Fortentwicklung“ - der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungskraft vom Dezember 2004 offenbarte sich folgendes Bild:
Am 1. Januar 2005 sollte das Land über 125 hauptamtlich verwaltete kommunale Einheiten auf Gemeindeebene - das sind Einheitsgemeinden bzw. Trägergemeindemodelle - verfügen. Damit sollten die bisher 215 Verwaltungsgemeinschaften um mehr als 41 % reduziert werden. Vier Einheitsgemeinden entsprachen bereits zum Stichtag der Erhebung am 31. Dezember 2003 nicht dem Leitbild. Sie hatten weniger als 8 000 Einwohner. Dies sind die Einheitsgemeinden Stadt Falkenstein, Niedere Börde, Stadt Havelberg und die Stadt Elbingerode.
Ähnlich verhält es sich bei den Verwaltungsgemeinschaften, welche die geforderte Zahl von 10 000 Einwohnern nicht erreichen. Dies sind die Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel, Bode-Holtemme, Elbe-Stremme-Fiener, Weida-Land, Gernrode, Südöstliches Bördeland und Annaburg.
Von den zugeordneten Gemeinden wurde in nachfolgenden Fällen Widerspruchsverfahren eingeleitet bzw. zu
damaligen Zeitpunkt noch kein Rechtsmittelverzicht erklärt: Das waren unter anderem die Verwaltungsgemeinschaft Seegebiet Mansfelder Land, die Verwaltungsgemeinschaft Seehausen und teilweise Altmärkische Höhe, die Verwaltungsgemeinschaft Osterburg und teilweise Altmärkische Höhe, die Stadt Stendal und die Verwaltungsgemeinschaft Uchtetal sowie die Verwaltungsgemeinschaften Elsatal und Elbe-Saale-Winkel. Offene Probleme bildeten die Verwaltungsgemeinschaften Bad Kösen sowie Harzvorland-Huy.
Diese Verwaltungsgemeinschaften sowie weitere Gemeinden beschritten den Rechtsweg zur Klärung der Rechtmäßigkeit der durch Verordnungen des Innenministeriums vom 8. September, vom 1. November und vom 10. Dezember 2004 getätigten Zwangszusammenschlüsse. Wiederholt ergingen Gerichtsentscheidungen sowohl von Verwaltungsgerichten als auch vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg, mit denen sich Gemeinden erfolgreich oder teilweise erfolgreich gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften wehrten.
Eine Vielzahl von Verwaltungsgemeinschaften erreicht mittlerweile Mitgliedsbestände zwischen zwölf und 28 Mitgliedsgemeinden. Herr Polte ist schon sehr anschaulich auf diese Fragen eingegangen.
Die Hauptkritik von Städten, die bisher Einheitsgemeinden waren, richtet sich im Grunde gegen die Zuordnung und Wiedereinführung des Trägergemeindemodells und damit letztendlich gegen eine Verwaltung ,die nicht, wie es eigentlich angestrebt war, effizienter und besser ist. Insofern kann von einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungskraft - das war der Ursprungsansatz des Gesetzes - mitnichten gesprochen werden.
In Sachsen-Anhalt herrschen bezogen auf die Verwaltungsneugliederung derzeit teilweise chaotische Zustände. Das verstärkt sich infolge des Kommunalneugliederungs-Grundsätzgesetzes. Neben dem Fehlen der Inhalte einer zukünftigen Funktionalreform - Herr Polte ist darauf eingegangen - scheinen die Gesichtspunkte der Raumordnung, der Landesplanung, örtliche Zusammenhänge usw. auch bei den Entscheidungen für eine Zwangszusammenführung eben keine Rolle gespielt zu haben. Ansonsten gäbe es diese Klageverfahren nicht. Ansonsten würden viele Verwaltungsgemeinschaften sicherlich einen anderen Weg finden.
Aber auch der Vollzug der Zusammenschlüsse ließ Probleme erkennen, die eher das Gegenteil von einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sichtbar machen, ganz zu schweigen von einem Vorteil. So waren zum Beispiel neue Verwaltungsgemeinschaften nach dem 1. Januar 2005 - das wurde an dieser Stelle schon ausgeführt - nicht in der Lage, Personaldokumente auszustellen, da es die alte Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr gab und die neue Verwaltungsgemeinschaft noch keine Bestandskraft hatte und noch nicht über einheitliche Siegel bzw. Namen verfügte.
Es wird nur zu deutlich sichtbar, dass das am 13. November 2003 beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit in seiner Umsetzung eben nicht zu einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit führt, sondern zu einer politisch bewussten Schlechterstellung der Verwaltungsgemeinschaften gegenüber Einheitsgemeinden.
Auf der gemeindlichen Ebene entstanden Verwaltungsgemeinschaften mit zehn und mehr Mitgliedsgemeinden. In der dünn besiedelten Altmark sind Verwaltungs
gemeinschaften mit mehr als 15 Mitgliedsgemeinden der Regelfall. Das führt objektiv zu einer Mehrbelastung im Verwaltungsbereich und zu einer Schwächung der Verwaltungskraft, da die Satzungshoheit jeweils in den Mitgliedsgemeinden verbleibt. Hinzu kommen Aufgabenübertragungen von einzelnen Kommunen, die von den Verwaltungsämtern sicherzustellen sind.
Es ist schon eine Zumutung, wenn Herr Wolpert als Vorsitzender der FDP-Fraktion in einem Interview mit der „Volksstimme“ darstellt, dass ihm der Kämmerer Leid tut, der 28 kommunale Haushalte zu betreuen hat. Zumindest räumt er aber ein, dass eine Verwaltungsgemeinschaft mit 28 Mitgliedsgemeinden nicht so richtig effektiv erscheint.
Weil jedoch die Koalition bewusst auf ein effektiveres Alternativmodell zur Einheitsgemeinde und eine Gemeindegebietsreform verzichtet hat, sollen die Gemeinden, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für eine Verwaltungsgemeinschaft entschieden haben, damit rechnen, dass sie nach den Auffassungen von Herrn Wolpert als finanziell Dürstende zum Brunnen getragen werden sollen. Dies bedeutet, sie müssen, ähnlich wie es die SPD-Fraktion fordert, damit rechnen, dass sie sich im Jahr 2006 und folgende zu Einheitsgemeinden zusammenfinden müssen - wohlbemerkt, erst nach den Landtagswahlen.
Wie war das Versprechen der Koalitionsfraktionen bezogen auf die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung? Warum hat die Koalition die damaligen Grundsätze der Gemeindegebietsreform über den Haufen geschmissen, wenn sie nunmehr im Jahr 2006 darüber nachdenkt, neue Lösungen zu treffen? - Das, meine Damen und Herren von der Koalition, hat nichts mit Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommunen zu tun, das ist politisches Kalkül.
Eben weil unserer Fraktion die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Gliederung über das Jahr 2006 hinaus wichtig ist und sie nicht noch einmal zum Spielball des Wahlkampfes werden darf, unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion auf eine Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Stand der Neustrukturierung der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaft. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag zur Berichterstattung der Landesregierung über den Vollzug von Aufgabenprivatisierung und -verlagerung im Innen- und im Finanzausschuss.
Eine Vorbemerkung, Herr Kosmehl: Der Haushalt enthielt einen Einnahmetitel, der zu reflektieren war aus Leistungen des staatlichen Kataster- und Vermessungswesens. Wenn uns in der Innenausschusssitzung mitgeteilt worden ist, dass auf eine aktive Akquise - trotz der Haushaltslage und der Aufgabenlage ist sicherlich im Haushalt darauf reflektiert worden - verzichtet worden ist, dann ist das aus meiner Sicht schon ein Einnahmeverzicht, den man sich gegönnt hat.
Mit dem Ersten Funktionalreformgesetz war vorgesehen, einen, wenn auch gemessen am Beschluss des Landtages vom 17. Januar 2002 nur kleinen, Aufgabenbestand zu kommunalisieren bzw. zur Kommunalisierung zu übertragen. Offen bleibt dabei, wie die beschlossene Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Funktionalreform mit den kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt wird. Auch vor dem Hintergrund des Vorrangs der Privatisierung kommunalisierbarer Aufgaben ist es aus unserer Sicht unumgänglich, die konkreten Entscheidungskriterien der Landesregierung zu erfahren, die einem solchen Schritt vorgelagert sind.
Ginge es nach § 123 der Gemeindeordnung, wären umfängliche Darstellungen der Vor- und Nachteile der öffentlichen oder privatrechtlichen Organisationsform, die organisatorischen, personalwirtschaftlichen, mitbestimmungsrechtlichen sowie die wirtschaftlichen, finanziellen, haftungsrechtlichen und steuerlichen Unterschiede und Auswirkungen der Entscheidung vorgelagert. Ein solches Verfahren ist jedoch derzeit von der Landesregierung - zumindest für uns in den Ausschüssen - nicht erkennbar. Ebenso offen gestaltet sich der Nachweis der auskömmlichen Kostenerstattung des Landes an die Kommunen auf der Grundlage von Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung sowie die Regelungen bezogen auf den Personalübergang.
In diesem Zusammenhang war auch unsere Fraktion über die Äußerung des Innenminister im Innenausschuss überrascht. Ich ging eingangs darauf ein. Er sagte, dass bewusst auf eine aktive Akquise von Verwaltungsaufträgen im Vorgriff auf das noch zu verabschiedende Gesetz über die Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung und damit auf Einnahmen verzichtet wurde. Aus unserer Sicht wurde hierbei klar sichtbar, dass es nicht vordergründig um eine Verbesserung der
Vermessungsleistungen im Sinne der schnelleren und qualitativ höherwertigen Erfüllung und die Effektivität geht, sondern dass es offensichtlich von Klientelpolitik geschuldeter Verantwortung getragen war.
Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage des Landes ist eine derartiger Verzicht auf Landeseinnahmen zumindest aus unserer Sicht nicht zu tolerieren. Diesbezüglich bedarf es der Berichterstattung, um derartige Verhaltensweisen zukünftig auszuschließen; denn ich denke, es wird nicht der letzte Bereich sein, der zu privatisieren war.
Auch ist zu prüfen, inwiefern direkt Betroffene von der Entscheidungsfindung auszuschließen sind. Dieser Ausschließungsgrund ist zumindest im kommunalen Bereich rechtlich und gesetzlich geregelt.
Ein generelles Problem stellt sich aus der Sicht der PDS-Fraktion hinsichtlich des Personalübergangs bei der Aufgabenprivatisierung bzw. -verlagerung dar. Am Beispiel des Landesmaterialprüfamtes erwarten wir seitens der Landesregierung klare Aussagen zum zukünftigen personalwirtschaftlichen Umgang und Verfahren bei Aufgabenprivatisierung und -verlagerung sowie zu beabsichtigten Auffanglösungen im Falle des Scheiterns von Privatisierungsvorhaben.
Meine Damen und Herren! Wir hoffen, dass dem Anliegen des Antrags zur Berichterstattung durch die Landesregierung in den genannten Ausschüssen des Landtages entsprochen wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Seifert, Sie sind Mitglied des Kreistages. Ist Ihnen der Runderlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung bekannt? Darin ist unter anderem auch die Forderung enthalten, dass man bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt gegebenenfalls über eine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten nachdenken sollte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die Streichung des Mitwirkungsverbotes für Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung vor. Das wird von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Ansonsten wurde er durch die Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Opposition im Innenausschuss unverändert verabschiedet.
Zeitgleich mit diesem Gesetzentwurf wurde auch der Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes eingebracht und beraten. Beide Gesetzentwürfe verändern nicht nur die Gemeinde- und die Landkreisordnung, sie verändern auch Fachgesetze, die in Kürze durch den Landtag als Vollgesetze novelliert werden. Eine Vereinheitlichung der Gesetzesänderungen in einem Guss ist offensichtlich nicht gewollt oder sie ist durch die Koalition fachlich nicht zustande gekommen.
Während sich die damalige CDU-Opposition in den vergangenen Legislaturperioden dafür ausgesprochen hatte, Gesetzesänderungen gerade in Bezug auf die Kommunalverfassung mit Bedacht und nur in angezeigten Fällen vorzunehmen, scheint es nunmehr zum „Volkssport“ zu werden, die Gemeinde- und die Landkreisordnung permanent zu ändern. Es scheint sich in Anlehnung an ein bekanntes Zitat der Eindruck zu vertiefen, dass die Koalition die Kommunalverfassung so verändert hat, dass es den Kommentatoren langsam schwer fällt, sie zu interpretieren.
Aber damit nicht genug. Gleichzeitig wird aus unserer Sicht neues Unrecht in Gesetzesform gegossen. Wie ist es sonst zu verstehen, dass bezogen auf die hauptamtlichen Bürgermeister die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - der Minister ist gerade darauf eingegangen - vorübergehend ausgesetzt wird, die ehrenamtlichen Bürgermeister, die zum Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes gewählt werden, jedoch von der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat betroffen sind?
Auch die im Innenausschuss dargestellte Argumentation, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister „geborene“ Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses sind und sich damit selbst kontrollieren müssten, greift nicht, da die entsendenden Gemeinden anstelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters auch ein Mitglied aus der Mitte des Gemeinderates wählen könnten.
Befremdlich sind die Regelungen bezogen auf die Behindertenbeauftragten. Durch die Abstellung auf ein reines Ehrenamt wird die Mitsprachemöglichkeit und die Arbeitsfähigkeit der derzeitig hauptamtlichen Beauftragten erheblich beschnitten. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungen gerade in den kreisfreien Städten ist damit zu rechnen, dass zukünftig die hauptamtlichen Stellen in ehrenamtliche Stellen umgebildet werden.
Die von uns unterstützte Forderung der SPD, im Hinblick auf die zu erwartende Kreisgebietsreform generell hauptamtliche Behindertenbeauftragte sowohl in der Gemeinde- als auch in der Landkreisordnung festzuschreiben, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Hier sei nur einmal erwähnt, das die Gewährleistung gleicher Lebensverhältnisse für behinderte Menschen sich nicht nur auf eine barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude bezieht, sondern diese umfasst die gesamten Lebensumstände.
Einige Beispiele hierfür sollen aufgeführt werden: Was nützt dem Stummen ein Rufbus, den er nicht rufen kann? Was nützt dem Gehörlosen die Ansage auf dem Bahnhof, das der Zug auf einem anderen Gleis ankommt, die er nicht hören kann? Was nützt dem Blinden ein optisches Leitsystem im Krankenhaus, das er nicht sehen kann?
Auch die von der Landesregierung angebotenen Internetportale sind in der Regel nicht barrierefrei. Diese Aufzählung wäre ohne Probleme weiterzuführen, was ich jedoch aus Zeitgründen nicht tun werde.
Offen ist in diesem Zusammenhang die Frage nach der Kostenübernahme. Im Gesetzentwurf fehlt eine entsprechende Kostendeckungsregelung. Auch der Vorschlag der SPD-Fraktion, durch die Aufnahme eines Merkpostens im Gesetz die nachträgliche Regelung der Kostenübernahme festzuschreiben, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Hiermit wird der Beschluss des Landesverfassungsgerichtes vom 14. September 2004, in dem das Konnexitätsprinzip beurteilt wurde, schlichtweg ignoriert.
Die Änderung des Straßengesetzes ist eine folgerichtige Korrektur, die auf der veränderten Bevölkerungszahl beruht. Offen bleibt jedoch, wie man mit der Tatsache umgehen will, dass eine Kommune für den Zeitraum eines Jahres wegen des Erreichens der Grenze von 50 000 Einwohnern Straßenbaulastträger für die durch den Ort führenden Landes- und Kreisstraßen wird, diese Trägerschaft jedoch im Folgejahr wegen des Absinkens der Einwohnerzahl wieder abgeben muss. Auch wenn es akademisch klingt, besteht diese Möglichkeit.
Aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer, welche augrund von Straßenschäden verunfallen und Anzeige gegen den Straßenbaulastträger stellen wollen, ist dies nicht nachvollziehbar. Man kann auch nicht verlangen, dass diese Verkehrsteilnehmer ständig die Statistischen Jahrbücher der letzen zwei Jahre mit sich herumtragen, um zu wissen, wer gerade zuständig ist.
Die PDS-Fraktion wird aus den von mir genannten Gründen dieses Gesetz ablehnen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzentwürfe der Landesregierung sowie der Koalitionsfraktionen zur Eingemeindung der Gemeinden Leitzkau, Dornburg und Ladeburg in die Stadt Gommern sowie der Gemeinden Rodleben und Brambach in die Stadt Dessau wurden im Innenausschuss beraten und mehrheitlich bestätigt. Damit wird der Noch-Landkreis Anhalt-Zerbst in seiner Grundstruktur und in seiner Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, ja man kann sagen, er wird praktisch bereits vor einer Kreisgebietsreform aufgelöst.
Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, die beabsichtigten Eingemeindungen bis zur Vorlage des Leitbildes der Landesregierung zur Gebietsreform unter Berücksichtigung der Stadt-Umland-Problematik und der Landesentwicklungsplanung und bis zur Beschlussfassung darüber auszusetzen. Dem gingen die Intentionen der Initiative „Regionalkreis Anhalt“ und der Beschluss des Landkreistages voraus, welcher sich für Vollfusionen von Landkreisen mit einer Einwohnerstärke von 150 000 Einwohnern gemessen am Jahr 2015 ausgesprochen hat.
Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben unseren Antrag, ohne überhaupt die Problemlage zu erkennen und darüber zu diskutieren, abgelehnt. Auch das uns nun von Minister Daehre vorliegende Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetz ist ein Beweis dafür, dass die Regierung weiterhin in die Kleinstaaterei verliebt ist, dass Zukunftsfähigkeit gemeindlicher Strukturen über das Jahr 2015 hinaus und die weitere Ausgestaltung hoheitlicher Rechte und Aufgaben von Landkreisen mit Ihrer Politik nicht gestaltbar sind.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis. Wir werden sicherlich in fünf Jahren erleben dürfen, dass die jetzt so gepriesene Neuzusammenführung der Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden nicht mehr leitbildgerecht ist, das heißt, die gemeindlichen Strukturen dann schon nicht mehr 10 000 Einwohner für Verwaltungsgemeinschaften und 8 000 Einwohner für Einheitsgemeinden aufweisen werden, zumal derzeit sogar schon zwölf Ausnahmefälle existieren.
Zu den einzelnen Gesetzen. Der Gesetzentwurf zur Eingemeindung der Gemeinden Leitzkau, Ladeburg und Dornburg in die Stadt Gommern ist - ich habe es bereits bei der Einbringung Ihres Gesetzes erwähnt - ein Rudiment aus dem Gesetz zur Kreisgebietsreform von 1993. Damals wie heute standen eben nicht die Sachinteressen der beteiligten Kommunen im Vordergrund, sondern politische Interessen der CDU-FDP-Regierung.
Folgt man den Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung, dann ist die Zusammenführung der genannten Kommunen zu begrüßen, da hierbei neben den wirtschaftlichen Interessen die Identifizierung der Bürger
und die historischen Wurzeln eine besondere Gewichtung darstellen und berücksichtigt werden müssen. Demzufolge wird unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben.
Zugleich sind jedoch die berechtigten Interessen des Landkreises Anhalt-Zerbst bezogen auf die finanziellen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen sowie die Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung, die Abfallentsorgungsplanung, die Schulsoziallasten sowie den öffentlichen Personennahverkehr nicht vom Tisch. Allein der aufgenommene Zusatz, dass die Auseinandersetzung durch Vereinbarung der beteiligten Landkreise erfolgen soll, reicht aus unserer Sicht nicht aus.
Da die Landesregierung diese Eingemeindungen gegen die Interessen des Landkreises Anhalt-Zerbst wünscht, sind von ihr auch entsprechende Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Über die Auseinandersetzung der beteiligten Landkreise werden wir im Innenausschuss eine Berichterstattung einfordern.
Meine Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Eingemeindung der Gemeinden Rodleben und Brambach in die Stadt Dessau. Dieser Gesetzentwurf entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage und ist eindeutig politisch motiviert. Hier steht nicht die Entwicklung der Region Anhalt, des Landkreises AnhaltZerbst oder die Stärkung des Oberzentrums Dessau im Mittelpunkt.
Nein, einzig und allein das egoistische Festklammern an der Kreisfreiheit der Stadt Dessau und den damit verbundenen Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz liegen Ihrem Gesetzentwurf zugrunde; denn bei einer Einwohnerzahl von rund 60 000 Einwohnern und der damit verbundenen geringeren Leistungs- und Verwaltungskraft gemessen an Ihren eigenen Grundsätzen des Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetzes ist die Kreisfreiheit nicht aufrechtzuerhalten. Weil dem so ist, versuchen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, alle möglichen Eingemeindungen nach Dessau politisch zu rechtfertigen, koste es, was es wolle.
Was erreichen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf? - Der von Ihnen postulierte Verdichtungsraum Dessau, welcher die zukünftige Entwicklung der Region maßgeblich befördern soll, wird durch die beabsichtigte Eingemeindung aus europäischer Sicht nicht mehr förderfähig, da die Einwohnerdichte weiter erheblich heruntergefahren wird.
Die im regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg festgelegten Schwerpunktstandorte für Industrie und Gewerbe sind in der Gemeinde Rodleben ausgewiesen und sie sind ein wesentlicher Teil der Wirtschaftskraft des Landkreises Anhalt-Zerbst. Der städtebauliche Siedlungszusammenhang und die wirtschaftliche Verflechtung der Gemeinden Brambach und Rodleben bestehen eher mit der Stadt Roßlau als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums als mit der Stadt Dessau. Ein Wegbrechen beider Gemeinden aus dem Gebietsbestand Anhalt-Zerbst wird neben den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen unter anderem auch zur Schließung des Goethe-Gymnasiums in Roßlau führen.
Das beabsichtigte Gesetz widerspricht auch dem Entwurf eines Kommunalneugliederungsgrundsätzegesetzes Ihrer eigenen Landesregierung, der in § 3 eindeutig festlegt, dass Eingemeindungen in eine kreisfreie Stadt statthaft sind, soweit dies aufgrund eines Flächenbedarfs erforderlich ist und ein zusammenhängendes Stadtgebiet entsteht. Beides ist für diese Eingemeindun
gen nicht gegeben. Es mutet schon wie ein Schildbürgerstreich an, wenn ein Besucher zukünftig durch den Ortsteil Tornau des Ortsteils Rodleben der Stadt Dessau nach Roßlau, Landkreis Anhalt-Zerbst, über die Elbbrücken zum Ortsteil Groß Kühnau in die Stadt Dessau fährt.
Auch in diesem Gesetzentwurf bleibt die Auseinandersetzung über die finanziellen und wirtschaftlichen Fragen mit einer Vereinbarung zwischen den beiden Akteuren letztlich offen. Auch das werden wir im Innenausschuss thematisieren.
Im Zusammenhang mit diesen Gesetzen wird das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden entsprechend Artikel 87 als höherrangig eingestuft als das Recht der Landkreise. Wir halten das nach wie vor für verfassungsrechtlich bedenklich.
Zum Schluss möchte ich für die PDS-Fraktion beantragen, dass zuerst der Antrag in der Drs. 4/1877 zur Abstimmung gestellt wird und danach die Gesetzentwürfe, weil sie in einem logischen Zusammenhang stehen.
Die PDS-Fraktion wird dem Gesetzentwurf über die Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau nicht zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Glücksspielgesetzes vereint - der Minister ging bereits darauf ein - auf der Grundlage des Lotteriestaatsvertrages die bisherigen Regelungen des Lotto-Toto-Gesetzes und des Lotteriegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Er dient insofern auch der Gesetzesvereinfachung.