Jürgen Barth
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Nein. - Wir als SPD möchten den Antrag stellen, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird.
Ja.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag schon mehrfach des Themas nachwachsende Rohstoffe angenommen, insbesondere auch im Landwirtschaftsausschuss. Diejenigen, die in diesem Ausschuss tätig sind, werden das sicherlich bestätigen können. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass ich es für notwendig und gut erachte, dieses Thema noch einmal im Landtag zu behandeln und sich ernsthaft mit ihm auseinander zu setzen.
Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe spielt in unserem Land, gemessen am Bundesdurchschnitt, eine herausragende Rolle. So hat sich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Unternehmen etabliert, die zukunftsweisend für eine ganze Region sind. Wenn heute von Vernaro oder Cobbelsdorfer Naturstoff GmbH die Rede ist, so haben diese Unternehmen eine Ausstrahlung sowohl in die Region als auch weit über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Sie stehen für das, was wir wollen, nämlich einen innovativen Unternehmergeist mit hervorragenden Entwicklungschancen.
In sonst weitgehend gesättigten Märkten haben wir gerade im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe mit unseren für die Landwirtschaft vorzüglich geeigneten Standortbedingungen große Chancen, uns mit neuen Technologien am Markt zu etablieren. Ich bin mir sicher, dass nachwachsende Rohstoffe einen wesentlichen Bestandteil der Märkte der Zukunft ausmachen werden.
Schaut man zurück, so kann man feststellen, dass sich die Ansiedlung von Unternehmen einer Branche hauptsächlich dort vollzieht, wo bereits umfangreiches Wissen und Erfahrungen vorhanden sind. Nun ist der Aufbau einer neuen Branche nicht ohne Reibungsverluste möglich. Ein großes Problem für die Verarbeiter nachwachsender Rohstoffe ist ihre Eigenkapitalschwäche. Von daher ist es notwendig, dass wir ihnen über ihre Anfangsschwierigkeiten hinweghelfen.
Auch wir haben das Problem, dass landwirtschaftliche Betriebe angesichts der Ausgleichszahlungen für Marktordnungsfrüchte nicht leicht davon zu überzeugen sind, nachwachsende Rohstoffe anzubauen, zumal wenn dafür zusätzliche Investitionen in die Technik erforderlich sind. Ohne die Übernahme einer ordentlichen Portion unternehmerischen Risikos läuft da nichts.
Zu der in unserem Antrag gestellten Forderung weise ich darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Investitionen für Anbau, Vermarktung und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe in erheblichem Maße durch das Wirtschafts- und das Landwirtschaftsministerium gefördert wurden. Dennoch vertreten wir die Ansicht, dass den nachwachsenden Rohstoffen in der Förderpolitik ein höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte. Als Beispiele möchte die Landesprogramme des Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, EAGFL, erwähnen.
Im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ besteht die Möglichkeit, Investitionen in eine artgerechte Tierhaltung oder den Gartenbau zu fördern. Dennoch hat sich das Land entschieden, ein Veredlungsprogramm, Rindvieh-Stabilisierungsprogramm und Gartenbauprogramm im Rahmen der operationellen Programme aufzulegen. Der Hintergrund hierfür bestand darin, dass im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms nur Zinsverbilligungen gewährt werden und Eigenleistungen nicht angerechnet werden können. Gleichzeitig wurde mit den Landesprogrammen deutlich gemacht, welchen Stellenwert die artgerechte Tierhaltung und der Gartenbau haben.
Nun wird es Sie sicherlich nicht verwundern, wenn ich als Altmärker die Ansicht vertrete, dass den nachwachsenden Rohstoffen ein mindestens ebenso hoher Stellenwert beizumessen ist.
Ich halte es im Rahmen einer flexibleren Gestaltung der Förderung nachwachsender Rohstoffe für angebracht, die bei Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titelgruppe 78 enthaltene Förderung durch die nachwachsenden Rohstoffe zu ergänzen. Vor dem Hintergrund, dass es beim Agrarinvestitionsprogramm Verbesserungen gegeben hat, wie zum Beispiel die Zuschussgewährung in Höhe einer abgezinsten Zinsverbilligung, muss sich aus der Aufnahme der nachwachsenden Rohstoffe in die Landesprogramme nicht zwangsläufig eine Verschlechterung für die Förderung der Tierhaltung und des Gartenbaus ergeben.
Ich denke, vor diesem Hintergrund dürfte der Antrag mehrheitsfähig sein. Wir beantragen eine direkte Ab
stimmung über den Antrag. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht noch einmal reden, aber ich muss natürlich auf das, was mein verehrter Kollege Herr Sommerfeld gesagt hat, reagieren.
Mein lieber Egon, wir beide stammen aus der Landwirtschaft, und du weißt genauso gut wie ich, dass im Frühjahr wieder die Bestellung erfolgt, und aus aktuellem Anlass habe ich diesen Zeitpunkt gewählt. Nicht weil wir Wahlen haben,
sondern weil es bei einer bestimmten Firma vor Ort Probleme gibt, Anbauflächen in genügender Weise zu finden, um die Produktionspalette nachher absichern zu können.
Gerade auch dieser Antrag soll dazu beitragen, den Landwirten, die jetzt noch überlegen, ob sie Hanf anbauen oder nicht, zu helfen. Natürlich ist mir klar, dass das erst im nächsten Haushaltsjahr relevant sein könnte, wenn wir das Geld dafür finden. Aber wir Landwirte sind erfinderisch und werden das schaffen.
Von der Warte her kann ich nicht verstehen, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag jetzt ablehnt; denn es ist ein Signal nach außen für unsere Landwirte, die zurzeit in der Entscheidungsfindung stehen, ob sie sich für nachwachsende Rohstoffe entscheiden oder nicht. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist heute schon mehrmals zu diesem Thema das Wort „Kompromiss“ gefallen und ich möchte das noch einmal eindeutig betonen. Die angestrebte Entlastung der Landkreise, die vertretbare Belastung des Landeshaushalts sowie die maximal zumutbare Beteiligung der Landwirte, das ist dieser ausgehandelte Kompromiss. Ich bitte eindringlich darum, diesen Kompromiss nicht aufzugeben.
Unabhängig von diesem Kompromiss dürfte das für die Futterbetriebe bei den heute zur Debatte stehenden Regelungen eine weitere, wenn auch geringe Belastung ihrer wirtschaftlichen Situation darstellen. Unter den heutigen Bedingungen - das möchte ich ausdrücklich anmerken - werden die Futterbetriebe ohne zusätzliche Unterstützung kaum noch existenzfähig sein. Wenn der
Viehbestand, wie auch im Rahmen der Enquetekommission unseres Hohen Hauses angemahnt wurde, langfristig aufgestockt werden soll, geht dies nur durch tiefgreifende Veränderung der agrarpolitischen Förderpolitik.
In meiner Rede zur ersten Lesung habe ich darauf verwiesen, dass eine Einführung des Verursacherprinzips bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung durchaus zu überdenken wäre, wenn die eingesparten Mittel an anderer Stelle sinnvoll zur Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation Vieh haltender Betriebe eingesetzt werden würden. Leider lässt die notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts diese Vorgehensweise zum heutigen Tage nicht zu.
Unter dem Gesichtspunkt der Kostentransparenz ist dem in der Beschlussempfehlung enthaltenen direkten Verursacherprinzip durchaus auch einiges Positives abzugewinnen.
Zum einen wird damit sichergestellt, dass nur die Tiere in Rechnung gestellt werden, die auch wirklich in der Tierkörperbeseitigungsanlage ankommen. Zum anderen ist schon kritisch zu hinterfragen, wieso ein Landkreis zum Beispiel für die Beseitigung verendeter Legehennen aufkommen soll, wobei in der Geflügelhaltung die Tierkörperbeseitigungskosten durchaus den Betriebskosten zugeordnet werden können.
Die vom Innenausschuss angestrebte Drittel-Lösung mag aus der Sicht der Kommunalpolitiker verständlich sein, berücksichtigt aber die angespannte Situation Vieh haltender Betriebe nur unzureichend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass die Beschlussempfehlung angesichts der aufgezeigten Argumente einen tragfähigen Kompromiss darstellt, an dem nicht mehr gerüttelt werden sollte. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich einstimmig zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bekannt. Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung. Dem vorliegenden Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter kann aus den genannten Gründen nicht zugestimmt werden.
Abschließend möchte ich noch auf zwei notwendige redaktionelle Änderungen im Gesetzestext hinweisen und dessen Korrektur mündlich beantragen. In Artikel 1 ist in § 5 Abs. 3 das Wort „ihm“ durch das Wort „ihr“ zu ersetzen. In Artikel 2 müssen bei § 8 Abs. 1 die Worte „vorgeschriebenen Entschädigung“ durch die Worte „vorgeschriebenen Entschädigungen“ ersetzt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion steht dem vorliegenden Antrag der PDS aufgeschlossen gegenüber. Er behandelt wesentliche Aspekte für eine zielgerichtete Umsetzung der Leitlinie Wald. Die im Antrag geforderte Festlegung von Flächenpauschalen entspricht einer Budgetierung, welche neben der wirtschaftlichen Nutzung vor allem die Wohlfahrtsleistung entlohnen soll.
Es geht also um ein Anliegen, dem man sich gar nicht verschließen kann. Ich glaube, auch ohne diesen Antrag wären die Zuschüsse an den LHO-Betrieb in dieser oder ähnlicher Form berechnet worden. Neben der qualitativen Aufführung der einzelnen Kriterien für eine Flächenpauschale dürfte deren Gewichtung mindestens ebenso interessant sein.
Lassen Sie mich zum Alternativantrag der CDU feststellen, dass er in den wesentlichen Punkten die ohnehin geplante Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen beinhaltet. Ohne diese Möglichkeit macht die Bildung eines LHO-Betriebes auch keinen Sinn.
Wir sollten aber an dieser Stelle nicht weiter in die Details eindringen. Ich plädiere im Namen meiner Fraktion für eine Überweisung der Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt und in den Ausschuss für Finanzen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Minister Keller eine umfangreiche Einführung in die geplanten tierkörperbeseitigungsrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Änderungen gegeben hat, möchte ich mich in meinem Redebeitrag auf einige Detailfragen bzw. -überlegungen beschränken.
Im Wesentlichen geht es um die zukünftige Gestaltung der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung. Schaut man
über die Landesgrenzen hinweg - der Minister hat es auch schon getan -, so gibt es dort eine große Bandbreite bei der Kostenverteilung. So wird nur in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen die Tierkörperbeseitigung vollständig nach dem Gemeinlastprinzip geregelt.
Auch wenn einige Kommunalpolitiker das anders sehen, so ist nach meiner Auffassung die Frage, ob die Landkreise oder das Land die Kosten trägt, erst einmal sekundär. Primär stellt sich doch die Frage, ob die Tierkörperbeseitigung nach dem Gemeinlast- oder nach dem Verursacherprinzip geregelt werden soll. Diese Frage ist meiner Auffassung nach nicht unabhängig von den gegebenen Rahmenbedingungen zu sehen.
Da wir heute den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 auf der Tagesordnung hatten, möchte ich nur darauf verweisen, dass die Sparzwänge eine Nichtausschöpfung der Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund komme ich selbst als Landwirtschaftslobbyist nicht umhin, über die Notwendigkeit der Einführung des Verursacherprinzips nachzudenken. Dabei sollte aber im Vordergrund stehen, welche Kosten vom Tierhalter beeinflussbar sind und welche nicht. Leider gibt es auf diese Frage keine konkrete Antwort, da jeder Fall einzeln zu betrachten wäre.
Bedenklich erscheint mir jedoch, dass gerade im Seuchenfall die Landkreise aus der Verantwortung genommen werden, wodurch sich die Kostenübernahme der öffentlichen Hand halbiert. Andererseits erscheint mir die Überlegung, was man im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe mit zusätzlichen Geldern vom Bund zielgerichtet auf tierhaltende Betriebe anfangen könnte, durchaus diskussionswürdig. Für 2002 sind diesbezüglich die Messen aber gesungen; denn es bedarf einer nicht zu unterschätzenden Vorlaufzeit, um akzeptable Lösungen zu finden.
Festhalten möchte ich aber, dass wir, wenn wir in Zukunft Politik gestalten wollen, knappe Ressourcen zielgerichteter einsetzen und politische Verlässlichkeit garantieren müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend bleibt festzustellen, dass der eingebrachte Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen ökonomischen Zwängen und dem kurzfristig politisch Machbaren darstellt.
Ich bitte daher um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres, in den Ausschuss für Finanzen und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag schon mehrfach den Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise auf die Landwirtschaft und den Gartenbau gewidmet. Erst vor wenigen Minuten wurde eine Beschlussempfehlung verabschiedet, in der es inhaltlich um die Entlastung der Landwirtschaft durch die Gasölbeihilfe bzw. den Agrardiesel ging. Außerdem ist im Rahmen der Berichterstattung über die Agrarwirtschaft in Sachsen-Anhalt das Thema durchaus beinhaltet, sodass wir beim besten Willen keine Veranlassung sehen, das Thema in Kürze im Agrarausschuss wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.
Den von Minister Keller hervorgehobenen Argumenten zu dem Antrag habe ich weiter nichts hinzuzufügen. Die SPD-Fraktion wird den vorliegenden Antrag folgerichtig ablehnen.
Zu den teilweise polemischen Auslassungen von Frau Wernicke möchte ich ebenfalls nichts sagen. Ich denke, nach der Sommerpause werden wir den Wahlkampf richtig eröffnen und dann können wir zurückschlagen. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es keine einfache Aufgabe ist, zu diesem Thema zu sprechen. Ich tue dies mit sehr gemischten Gefühlen und versuche,
den in unserer Fraktion weitgehend Konsens findenden Standpunkt wiederzugeben.
In den vergangenen zehn Jahren haben wir einen gesellschaftlich sehr umfassenden Umstrukturierungsprozess durchgemacht, der ohne Zweifel notwendig war, aber bei dem auch viele Menschen schwierigen Situationen ausgesetzt worden sind. Dabei haben wir uns bemüht, Bewährtes zu erhalten, auch wenn das im Vergleich zu den alten Bundesländern einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeutete. Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an die Kinderbetreuung, bei der sich nach unserer Auffassung die Leuchttürme unter den wirtschaftlich potenten Ländern als Entwicklungsländer entpuppen.
Im Gegenzug, meine Damen und Herren, müssen wir allerdings zugeben, dass wir unsere auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtete Politik leider nicht aus eigener Wirtschaftskraft finanzieren konnten, sondern gezwungen waren, auch Kredite aufzunehmen. Dies kann man nicht ewig fortsetzen, ohne sich der eigenen Zukunft zu berauben. Folgerichtig ist die Landesregierung bereits seit Jahren bemüht, die Nettoneuverschuldung zu reduzieren, um so einen Konsolidierungskurs für die Landesfinanzen einzuleiten. Ein Bestandteil dessen ist der Aufbau effizienter Verwaltungsstrukturen, verbunden mit dem dabei notwendigen Personalabbau.
Minister Konrad Keller hat sicherlich nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Verwaltungserfahrung eine Vorreiterrolle in der Landesregierung übernommen. Man kann dazu stehen, wie man will, aber letztlich brauchen wir solche Zugpferde, um im Land etwas zu bewegen. Wenngleich ich betriebsbedingten Kündigungen im öffentlichen Dienst als letztem Mittel zur Personalreduzierung wie wohl die meisten in diesem Raum kritisch gegenüberstehe, sehe ich doch die Notwendigkeit, auch davor nicht Halt zu machen, wenn es darum geht, die Zukunft unseres Landes zu sichern.
Frau Wernicke, ich habe es vorhin schon angesprochen: Der Wahlkampf hat begonnen. Ich kann die Argumente, die Sie bezüglich des Handelns unseres Ministers angeführt haben, nicht nachvollziehen. Wir haben uns im Ausschuss mehrfach darüber unterhalten, wie es mit den Forstarbeitern weitergehen soll. Der Minister wäre sicherlich auch jederzeit bereit gewesen, Ihnen auf eine persönliche Anfrage eine Antwort zu geben. Ich weiß nicht, ob Sie davon Gebrauch gemacht haben. Ihm Handeln im Sinne von Gutsherrenart vorzuwerfen, das ist, denke ich, das Letzte, was man unserem Minister vorwerfen könnte.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft und zur Mitberatung in den Finanz-, den Innen- und den Sozialausschuss, um dort noch einmal über die aufgebrochenen Probleme zu diskutieren. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde mich kurz fassen. Wenngleich ich zugeben muss, dass ich dem Antrag der CDU als Agrarpolitiker eine gewisse Sympathie entgegenbringe, möchte ich trotzdem einige Aspekte anmerken.
Meine ersten Überlegungen zu dem Antrag waren: Wieso wird im Frühjahr ein Antrag gestellt, der doch eher haushaltsrelevant ist? Man kann sich gar nicht ausmalen, was geschähe, wenn wir dieses Schule machen ließen. Dann hätten wir die Haushaltsverhandlungen über das ganze Jahr verteilt. Ich denke, das wollen wir so sicherlich nicht und das intendiert der Antrag von Herrn Sommerfeld wohl auch nicht. Dann habe ich mir aber gesagt, dass es im Rahmen der Haushaltsverhandlungen schwierig ist, Veränderungen über Einzelpläne hinweg vorzunehmen. Insofern hält sich meine Kritik an dieser Verfahrensweise in Grenzen.
Zum Inhalt des Antrages möchte ich sagen, dass es nach Auskunft einiger Professoren, so wie Herr Sommerfeld das geschildert hat, in Halle in der letzten Zeit tatsächlich Probleme mit der Genehmigung von Forschungsanträgen gab. Inwiefern diese ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass die Forschungsmittel vom Kultus- und vom Wirtschaftsministerium verwaltet werden, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen.
Da die fachliche Beurteilung von Projektanträgen sowieso vom Landwirtschaftsministerium übernommen wird, stellt sich die Frage, ob die Verwaltung der Mittel an einer anderen Stelle überhaupt sinnvoll ist. Inwiefern demgegenüber positive Wirkungen einer Konzentration von Forschungsgeldern den Mehraufwand an Verwaltung rechtfertigen, wäre zu klären. Ich denke, hierüber können wir uns im Ausschuss sicherlich unterhalten. Wir wären dankbar, aus den anderen Bereichen hierzu Erfahrungswerte zu hören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag der PDS nur feststellen, dass er zielgerichteter ist als der Antrag der CDU. Nichtsdestotrotz steht die Fraktion der SPD der Überweisung beider Anträge in den Ausschuss nicht im Wege. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Waldarbeiter und die Landesforstverwaltung haben uns in den letzten beiden Jahren schon mehrfach beschäftigt.
Sicherlich wird jeder an der Zählebigkeit der Entscheidung gemerkt haben, dass sich das Ministerium hierbei ich sage es einmal so - sehr viel Mühe gibt, diese Arbeitsplätze zu erhalten, da es sich um Arbeitsplätze von Menschen in unserem Land handelt, deren Interessen als Arbeitnehmer man sicherlich auch berücksichtigen muss. Aus diesem Grund, denke ich, sollte man hier keine unüberlegten Schritte tun, sondern sich ruhig etwas mehr Zeit nehmen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns im Agrarausschuss dieses Themas schon des Öfteren angenommen haben. Es ist sozusagen ein Dauerbrenner. Erst in der letzten Sitzung vor vier Wochen wurde von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, die zukünftige Struktur der Landesforstverwaltung hinterfragt.
Der Staatssekretär Herr Altmann, der in dieser Sitzung zugegen war, hat Ihnen daraufhin zugesagt, in der Sitzung des Ausschusses im April einen ausführlichen Bericht über die Pläne der Landesregierung zur zukünftigen Gestaltung der Landesforstverwaltung zu geben.
- Herr Czeke, ich muss es an dieser Stelle noch einmal eindeutig sagen: Es handelt sich hierbei um einen Entwurf, um eine Kabinettsvorlage. Das Kabinett hat sich damit noch nicht befasst. Es stehen auch noch keine Beschlüsse fest.
Ich verstehe Ihre Diskussion dazu überhaupt nicht; denn letztendlich muss diese Vorlage erst durch das Kabinett, und danach können wir darüber diskutieren, wie die Dinge dort gestaltet werden sollen. Im Moment diskutieren
wir selbst und auch das Ministerium noch über dieses Thema. Wie das Kabinett letztendlich entscheidet, kann Herr Keller zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls noch nicht sagen.
Ich komme also nicht umhin, meine liebe Frau Wernicke, an ihrem heutigen Geburtstag zu sagen, dass Ihr Antrag eigentlich überflüssig ist;
denn zwei ähnliche Anträge liegen bereits im Ausschuss vor. Ich denke, Sie haben sich des Spruches befleißigt: Aller guten Dinge sind drei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten klar zwischen den Aufgaben der Exekutive und der Legislative unterscheiden. Wir sind uns sicherlich darüber einig, die Verwaltungsorganisation ist in erster Linie eine Aufgabe der Exekutive.
Unabhängig davon ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass der Ausschuss über die Vorhaben der Landesregierung informiert wird und dass Anregungen von ihm dankbar entgegengenommen werden.
Zumindest ist das bisher so gehandhabt worden. - Herr Czeke, das können Sie nicht bestreiten.
Was die Frage der Bildung von LHO-Betrieben betrifft, so bedarf es im Rahmen der Haushaltsverhandlungen der Zustimmung des Landtages. Ich vermag an dieser Stelle nicht zu sagen, ob die Bildung von LHO-Betrieben gegenüber dem Einheitsforstamt vorteilhaft ist. Aufgrund der Stärkung der Eigenverantwortung und der Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse vor Ort könnte ich mir aber positive Impulse hinsichtlich der Zielorientierung, der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit vorstellen.
Frau Wernicke, ich denke, wir sind uns einig darüber, dass zu viele Arbeitskräfte vorhanden sind und dass es ein Recht der Opposition ist, Vorschläge der Landesregierung zu kritisieren. Aber ich vermisse, dass Sie selbst einmal konkrete Vorschläge machen, über die wir diskutieren können.
Ich denke, wir sollten dieses Thema im Umweltausschuss und im zeitweiligen Ausschuss „Funktional- und Verwaltungsreform“ vertiefen und uns dazu auch mit Vertretern des Berufsverbandes nochmals verständigen.
In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir heute in der Agrarpolitik erleben, macht uns wohl alle sehr betroffen. Das Ziel einer auf Verbraucher- und Umweltschutz orientierten landwirtschaftlichen Produktion ist sicherlich auch in diesem Hause unstrittig, die Umsetzung allerdings ganz offensichtlich äußerst problematisch.
Die bisherigen Versuche der Europäischen Kommission, eine Marktentlastung auf dem Rindfleischsektor herbeizuführen und gleichzeitig zum Umsteuern in der Agrarförderung Geld freizuschaufeln, haben sich als wenig zielführend erwiesen. Die vorgeschlagene Einführung von Obergrenzen für Tierprämien sowie die Kürzung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von den Betriebsgrößen mögen zwar hocheffiziente Mittel für die Geldbeschaffung und Marktentlastung sein, haben aber rein gar nichts mit einer verbraucher- und naturnahen Produktion zu tun. Nun wäre es allerdings auch eine Illusion, davon auszugehen, dass für die europäische Agrarpolitik in absehbarer Zeit mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.
Die monatlichen Ausgaben der Bundesrepublik für den Agrarsektor inklusive des Finanzierungsanteils an der EU-Agrarpolitik belaufen sich etwa auf die Größenordnung des Preises von einem Kilogramm Supermarktroastbeef je Kopf der Bevölkerung. Für alle, die nicht jede Woche einkaufen gehen: Das sind ungefähr 25 DM. Die Einschätzung, ob das für eine bisher immerhin sichere und mit einer breiten Angebotspalette verbundene Ernährung zu viel ist, überlasse ich Ihnen selbst. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass der Anteil der Ausgaben für Lebensmittel in den letzten Jahrzehnten dramatisch gesunken ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass immer betont wird, dass der Verbraucher für hochwertige Lebensmittel eben einen höheren Preis bezahlen müsse. Für meine Begriffe sollte man die derzeit so oft zitierte Preissteigerung für Lebensmittel auf das Verbot der Verramschung begrenzen.
Natürlich bin ich dafür, dass die Landwirte für qualitativ hochwertige Produkte mehr Geld bekommen, nur habe ich die Befürchtung, dass bei einer Steigerung der Preise für Lebensmittel bei den Produzenten nicht viel ankommt. Marktwirtschaftliche Mechanismen lassen sich auch durch eine BSE-Krise nicht einfach außer Kraft setzen. Es mag vielleicht sein, dass der Verbraucher bereit ist, für Nahrungsmittel mit bestimmten Qualitätseigenschaften mehr zu bezahlen. Der Preis für den Produzenten wird sich jedoch nach Angebot und Nachfrage richten.
Damit will ich Ihnen Folgendes sagen: Nach meiner Auffassung werden von einer Preissteigerung für Lebensmittel in erster Linie der Handel und die Verarbeitungsindustrie profitieren. Aus diesem Grunde wäre es meiner Meinung nach viel sinnvoller, ein flächendeckend wirkendes verbraucher- und umweltschutzorientiertes Förderprogramm zu installieren.
Die Rahmenbedingungen für ein solches Programm sind durch die flankierenden Maßnahmen der Agenda 2000 gegeben. Nicht Obergrenzen und Degression in Abhängigkeit von der Betriebsgröße sind die entscheidenden Instrumentarien zur Umsteuerung in der Agrarpolitik, sondern die bereits bei der Verabschiedung der Agenda hervorgehobene, wenngleich nicht konsequent verfolgte Umstellung auf die Greenbox.
Langfristig - davon bin ich überzeugt - wird es vor dem Hintergrund der WTO-Verhandlungen gar keinen anderen Weg geben, als zukünftig die Honorierung bestimmter Umwelt- und Sozialstandards in den Vordergrund der Förderpolitik in der Landwirtschaft zu stellen.
Eine weitere Frage - damit bin ich bei Punkt 4 - betrifft den zukünftigen Verwaltungsaufwand für die Agrarförderung. Das bisherige System unterschiedlicher Flächenbeihilfen und Tierprämien hat zu einem überdimensionierten Verwaltungsaufwand geführt. Auch die dabei eingeführten Quoten wie der nationale Rindfleischplafond vermögen es zudem nicht, die angestrebte Marktentlastung umzusetzen. Vielmehr führen diese zum Einfrieren von Bestandsgrößen.
Aus diesem Grund halte ich es für unerlässlich, das Prämiensystem dahin gehend zu vereinfachen, dass zukünftig Tierprämien auf die Grobfutterfläche, also auf das Grünland umgelegt werden.
Hinsichtlich der allgemeinen Grünlandproblematik sei an dieser Stelle auf unseren Antrag vom Dezember des letzten Jahres verwiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch ein Stück weitergehen und ein paar Ideen dazu äußern, wie ich mir eine Umgestaltung der Agrarförderung vorstellen könnte. Für meine Begriffe sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoll wäre, die allgemeinen Direktzahlungen um 5 bis 10 %, eventuell auch um bis zu 15 % zu kürzen. Dieses Geld müsste allerdings auf der Ebene gekürzt und dann auch wieder eingesetzt werden, auf der die flankierenden Maßnahmen umzusetzen sind, in diesem Fall also auf Landesebene.
Nun liegt es auf der Hand, dass eine Kürzung und der damit verbundene Aufwand sowohl bei den Landwirten als auch in der Verwaltung nicht sonderlich beliebt sein dürften. Es muss also auch auf der anderen Seite einen Anreiz geben.
Dieser wäre meiner Meinung nach gegeben, wenn die gekürzten Mittel als nationale Kofinanzierungsmittel für entsprechende Agrar-Umwelt-Maßnahmen ausgegeben werden könnten. Zumindest in Ziel-1-Gebieten sehe ich dies als zwingende Notwendigkeit, denn sonst werden sich wohl nur reiche Länder diese Umsteuerung leisten können. Eine entsprechende Änderung der EU-Richtlinie sollte im Rahmen der Evaluierung der Agenda 2000 angestrebt werden.
Ich möchte als Nächstes kurz auf die unter Punkt 5 vorgenommene Ergänzung eingehen. Wie bereits aus dem Antrag hervorgeht, handelt es sich bei „Repro“ um eine Agrarsoftware zur Beurteilung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebssysteme, welche mit beträchtlichen Mitteln des Landes gefördert wurde und heute im Rahmen von Pilotprojekten bereits bundesweit Anwendung findet.
Mit dem Modell Repro erreichen wir genau das, war wir wollen, nämlich eine gläserne Produktion, die uns darüber hinaus bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf betriebliche Maßnahmen zur Seite steht. Es kommt nun also darauf an, die Einführung von Repro in der Praxis zu unterstützen. Hervorragende Instrumente hierfür sind zweifelsohne die Betriebsberatung und die Einführung in die Agrar- und Umweltverwaltung.
Wir sollten dieses Modell - das geht ebenfalls aus unserem Antrag hervor - als Grundlage für die geplante Einführung eines Gütesiegels für landwirtschaftliche Betriebe auf Bundesebene ins Gespräch bringen, denn die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien dieses Gütesiegel vergeben werden soll, wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich auf die beiden Änderungsanträge von CDU und PDS eingehen. Die beiden Punkte des Änderungsantrages der CDU halte ich für sinnvolle Ergänzungen.
Um das dahinter stehende Anliegen jedoch noch stärker zu konkretisieren und nicht den Eindruck zu erwecken, der Landtag wolle sich den von Fischler vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung von BSE vollständig verschließen, beantrage ich, den zweiten Punkt wie folgt zu fassen:
„Der Landtag lehnt aus dem von Agrarkommissar Fischler vorgelegten Sieben-Punkte-Plan die Punkte ab, die ostdeutsche Landwirtschaftsbetriebe in besonderer Weise benachteiligen.“
Der erste Punkt des Änderungsantrages der PDS zielt in die gleiche Richtung; nur scheinen mir die beiden Punkte der CDU weiterzugehen. Da wir den ersten Punkt des PDS-Änderungsantrages nicht unbedingt wegstimmen wollen, es aber auch keinen Sinn macht, in einem Antrag zweimal das Gleiche zu beschließen, würden wir es begrüßen, wenn die PDS den ersten Punkt ihres Änderungsantrages zurückzöge.
Dem zweiten Punkt des PDS-Antrages werden wir zustimmen, da wir durchaus Verständnis dafür haben, dass es im parlamentarischen Raum noch Informationsbedarf zu Repro gibt. Da der Agrarausschuss ohnehin am 21. März an der landwirtschaftlichen Fakultät in Halle ist, sehen wir bei der von der PDS vorgeschlagenen Formulierung auch keinen allzu großen zeitlichen Verzug.
Mit der Bemerkung, dass die Mitglieder des Agrarausschusses von Repro begeistert sein werden,
möchte ich meinen Beitrag schließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde nicht ganz so lange sprechen wie der verehrte Abgeordnete Herr Sommerfeld, aber ich denke, es war einmal notwendig, die Problematik auch in diesem breiten Rahmen darzustellen. Das ist ein wesentliches Problem, das die Landwirte in diesem Hause sicherlich bewegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Motto „Was lange währt, wird gut“ haben wir heute über eine Beschlussvorlage zu befinden, die auch in Zukunft dafür Sorge tragen soll, dass die Landschaftspflege durch Schafhaltung in Naturschutzgebieten erhalten bleibt.
Ich denke, die jüngsten Entwicklungen haben verdeutlicht, dass eine maßgebend auf Marktentlastung ausgerichtete europäische Agrarumweltpolitik die Herausforderung einer modernen Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzpolitik nicht zu bewältigen vermag. Es ist in diesen Tagen vielfach davon die Rede, die Agrarförderung umzugestalten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den aktuellen Bezug zu dieser vorliegenden Beschlussempfehlung herzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der hier angesprochenen Schafhaltung in Naturschutzgebieten handelt es sich um wirtschaftlich problematische Produktionsverfahren, die bisher durch den Vertragsnaturschutz aufrechterhalten wurden. Dies ist von meinen Vorrednern schon angesprochen worden.
Die Teilnahme und Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ist EU-rechtlich nicht mehr möglich, da die im Vertragsnaturschutz enthaltenen Bewirtschaftsbeschränkungen, wie zum Beispiel der Verzicht auf mineralische Düngemittel und synthetische Pflanzenschutzmittel, nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sondern in der Naturschutzgebietsverordnung vorgeschrieben sind.
Es mögen sicherlich Gründe dafür sprechen, dass die Honorierung ökologischer Leistungen auf Freiwilligkeit beruhen soll, aber - das bitte ich zu bedenken - die Definition dessen, was freiwillig ist, bedarf einer umfassenden Betrachtung.
Ein Trockenrasen ist für die landwirtschaftliche Nutzung heute weitgehend unwirtschaftlich, aber - das sollten wir nicht vernachlässigen - ohne Bewirtschaftung der Fläche bleibt es kein Trockenrasen oder Magerrasen, und die Vielfalt zum Teil vom Aussterben bedrohter Arten geht
unwiederbringlich verloren. Aus diesem Grund darf sich die Freiwilligkeit ökologischer Leistungen nicht nur auf den Verzicht auf die Anwendung von mineralischen Düngemitteln und synthetischen Pflanzenschutzmitteln beschränken, sondern erfordert eine auf das Produk- tionsverfahren bezogene spezifische Betrachtung.
Niemand kann einen Schäfer dazu zwingen, die für den Erhalt der Artenvielfalt notwendige Schafbeweidung durchzuführen. Es ist vielmehr eine freiwillige ökologische Leistung, die zugegebenermaßen mit der Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, korreliert. Diese Abhängigkeit zu nutzen, um die meines Erachtens gerechtfertigten Ansprüche zu verweigern, führt mittel- bis langfristig zur Bewirtschaftungsaufgabe und zu den damit sowohl für den Betrieb als auch für den Naturschutz absehbaren Folgen.
Lassen Sie mich, um den Bezug zur Beschlussempfehlung wieder herzustellen, zum Ausdruck bringen, dass wir unsere Gedanken zur Umgestaltung der Agrarförderung auf allen Ebenen einbringen sollten. Die SPDFraktion hat sich in diesem Zusammenhang bereits an den EU-Agrarkommissar Fischler gewandt, um auf die Schwierigkeiten im Hinblick auf die Definition von freiwilligen ökologischen Leistungen aufmerksam zu machen.
Ich möchte die Anmerkung von Herrn Minister Keller aufgreifen und zum Änderungsantrag in Bezug auf die Beschlussempfehlung erheben. Ich beantrage im Namen der SPD-Fraktion, den letzten Satz unter Punkt a, der lautet „Im Haushaltsjahr 2001 soll die Auszahlung für 2001 und rückwirkend für das Jahr 2000 erfolgen“, zu streichen. Der so geänderten Beschlussvorlage wird die SPD-Fraktion zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über BSE wurde in den letzten Wochen schon viel und ausführlich debattiert. Es ist tragisch, und wir hätten uns alle gewünscht, dass Deutschland von dieser Seuche verschont bleibt. Aber in Zeiten der Globalisierung, der Liberalisierung der Märkte und der unbegrenzten Mobilität gehört schon ein gutes Stück Gläubigkeit dazu, anzunehmen, dass gerade vor unseren Grenzen, die ja im europäischen Warenhandel keine mehr sind, BSE Halt macht.
Bezüglich des unser Land betreffenden Falles in der Altmark möchte ich meine vorsichtige Erleichterung zum Ausdruck bringen; denn ich halte es für zwingend geboten, die Herkunft des infizierten Rindes zweifelsfrei zu ermitteln, bevor eindeutig nachgewiesen werden kann, dass es in Sachsen-Anhalt noch keinen Fall von BSE
gegeben hat. Ich denke, hier ist noch Aufklärungsbedarf vorhanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! BSE ist - das haben die Diskussionen der letzten Wochen gezeigt - immer noch mit vielen Fragezeichen behaftet. Ob es sich bei BSE wirklich um eine neuartige Krankheit handelt oder ob erst das massive Auftreten von Fällen diese ans Licht gebracht hat, bleibt wahrscheinlich für immer ein Geheimnis und würde letztendlich an den Konsequenzen nichts ändern.
Fest steht aber, dass die Verfütterung von infiziertem Tiermehl der Auslöser der Epidemie gewesen ist. In England - und das muss man sich vor Augen halten - sind seit der Entdeckung der Seuche fast 200 000 infizierte Rinder registriert worden. Die Zahlen weisen seit mehreren Jahren eine Jahr für Jahr fallende Tendenz auf, für meine Begriffe ein Beweis dafür, dass ernsthafte Anstrengungen unternommen worden sind, der Epidemie Einhalt zu gebieten.
Nun kann uns das angesichts der immer noch auftretenden Neuinfektionen und der steigenden Anzahl der Fälle beim Menschen wenig trösten. Eine relative Sicherheit - das möchte ich explizit erwähnen - bietet unter den gegebenen Umständen nur die Nutzung regionaler Märkte, wie von meinen Vorrednern schon ausgeführt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen 100prozentigen Schutz vor BSE oder ähnlich gelagerten Krankheiten wird es nach meiner Auffassung nicht geben. Es kann also nur darum gehen, die Risiken so weit wie möglich zu minimieren. Ich denke, dazu haben die Bundesregierung und die Europäische Kommission jetzt den richtigen Weg eingeschlagen. Meine Vorredner haben auf die vielfältigen Probleme in dieser Hinsicht schon hingewiesen. Ich möchte das nicht wiederhohlen.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der mir angesichts der Diskussion um BSE aufgestoßen ist und den ich deshalb zur Sprache bringen möchte. Es geht mir darum, in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Verbreitung von BSE keine Frage der Betriebsgröße oder der Rechtsform landwirtschaftlicher Unternehmen ist.
Und genauso wenig ist es eine Frage der artgerechten Tierhaltung. Aus meiner Sicht behaupte ich sogar, hinsichtlich der illegalen Verfütterung von Tierkörpermehl dürften größere Betriebe sicherer sein, da sie weitaus besser zu kontrollieren sind und der mögliche Schaden für diese Betriebe beträchtlich größer wäre. Wenn also jetzt von den Südländern und von einigen Lobbyisten die Miniaturlandwirtschaft als das heilbringende Mittel angepriesen wird, kann ich dem nur mit Unverständnis und energischem Protest entgegentreten.
Unsere Fraktion wird dem Antrag der PDS zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, auch zu vorgerückter Stunde und kurz vor Toresschluss ist dies ein Thema, das alle in diesem Hause bewegen sollte. Vorweg möchte ich zum Ausdruck bringen, dass die Thematik des Antrages ein vor allem langfristiges Problem betrifft, welches nach unserem Dafürhalten im Agrar- und im Umweltausschuss aufgegriffen werden sollte.
In weiten Teilen unseres Landes hat das historisch gewachsene Grünland als Bestandteil unserer Kulturlandschaft den ländlichen Raum geprägt. Es ist maßgebend
für die Artenvielfalt und den ästhetischen Wert von Landschaften.
Der Anpassungsdruck im Rahmen des europäischen Wettbewerbs und die damit verbundene rasante Entwicklung der Landwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren haben dazu geführt, dass Grünland in SachsenAnhalt zunehmend verdrängt wird. Hintergrund ist die Tatsache, dass hohe Tierleistungen eine hohe Energiekonzentration im Futter erfordern, welche durch den Einsatz von Grobfutter nicht zu erreichen ist. Aus diesem Grund verdrängt der Anbau energiereicher Futterpflanzen, zum Beispiel der Maisanbau, die Grünlandnutzung.
Es ist zu beobachten, dass Grünland aufgrund mangelnder Verwertungsmöglichkeiten in größerem Maße umgebrochen wird. Diese Flächen sind zwar im Rahmen der EU-Agrarpolitik nicht ausgleichsberechtigt, führen aber im Marktfruchtanbau entsprechend den Grenzkosten zu kostendeckenden Erlösen für die Landwirte und sind somit die letzte Möglichkeit der Verwertung. Der Vertragsnaturschutz ist derzeit vielfach die einzige Möglichkeit, Grünland kostendeckend als solches zu nutzen.
Neben der bereits anfangs erwähnten Notwendigkeit des Grünlandes zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der Artenvielfalt haben uns gerade die letzten Wochen gezeigt, dass zur artgerechten Ernährung von Wiederkäuern Grobfutter als Garant für eine optimale Tierernährung gehört. In diesem Sinne wünsche ich mir als Ergebnis der BSE-Krise ein Umdenken der Verbraucher im Sinne eines bewussteren Umgangs mit Agrarprodukten.
Um Ihnen mein Anliegen zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen ein Beispiel vortragen. Untersuchungen haben ergeben, dass ungesättigte Fettsäuren im Fleisch von Hochleistungsmasttieren in erheblich geringerem Umfang vorkommen als im Fleisch von extensiv auf Grünlandstandorten gehaltenen Rindern. Ungesättigte Fettsäuren - so viel vielleicht zum Verständnis - besitzen die Eigenschaft, vorbeugend gegen Krebs-, Herz- und Kreislauferkrankungen zu wirken,
eine Tatsache, die für meine Begriffe im Rahmen des Agrarmarketings dem Verbraucher nahe zu bringen ist. Daher sollten ökologisch wertvolle Haltungsmethoden, verbunden mit einer hervorragenden Fleischqualität, richtungsweisend sein.
Meine Damen und Herren! Nun dürfte es weithin bekannt sein, dass Agrarpolitik weitestgehend durch Entscheidungen von Brüssel dominiert wird. Dies ist aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sollte dazu ermuntern, in den verschiedenen Gremien Vorschläge zur Gestaltung einzubringen.
So könnte ich mir zum Beispiel vorstellen, dass an den Ausschuss der Regionen Vorschläge zur Gestaltung der Marktordnung für Rindfleisch herangetragen werden. Inhaltlich sollte es dabei um die verstärkte Förderung extensiver Produktionsverfahren gehen, die bei einer Verschiebung des Prämiensystems neben ökologischen Vorteilen auch eine Marktentlastung und eine Qualitätssteigerung zur Folge haben könnte.
Weiterhin könnte der zumindest punktuell recht kurzfristige Ansatz der Agrarumweltprogramme thematisiert werden. Ich meine damit die Koppelung der Förderung an die unterschiedlichen Einkommenssituationen mit
und ohne Wirtschaftsbeschränkungen; denn damit wird negiert, dass ökologisch notwendige Produktionsverfahren unabhängig von Auflagen nicht mehr wirtschaftlich sind, da sie der harten Konkurrenz durch die intensive Landwirtschaft unterliegen.
Im Hinblick auf die Bundespolitik möchte ich anregen, dass sich der Bund zukünftig an Agrarumweltprogrammen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes angemessen beteiligen sollte. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass sich langfristig nur noch reiche Länder diese Programme leisten können.
Ich denke, ich habe genügend Ansatzpunkte für eine ergebnisorientierte Beratung in den Ausschüssen aufgezeigt. Ich bitte um eine direkte Annahme. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich Ihnen sagen, dass ich mich bei der Begründung des Antrages im Wesentlichen auf nachwachsende Rohstoffe und deren Nutzung, die natürlich auch energetischer Art sein kann, beschränken werde. Auf die regenerativen Energien über die Biomasseproduktion hinaus wird in der Diskussion Peter Oleikiewitz vertiefend eingehen.
Meine Damen und Herren! Der Anbau und die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe sind in SachsenAnhalt zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor geworden. Gute strukturelle Voraussetzungen, engagierte Wissenschaftler und Unternehmer haben es, nicht zuletzt auch durch die Unterstützung des Landes, geschafft, Sachsen-Anhalt in der Produktion und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland eine führende Position zu geben. Vor allem in der strukturschwachen Region Altmark sind dadurch - das möchte ich hier besonders betonen - zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstanden und weitere sind im Entstehen.
Lassen Sie mich aus aktuellem Anlass meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass im Rahmen des Innoregio-Wettbewerbs das Naturstoffinnovationsnetzwerk Altmark - die Kurzbezeichnung lautet „Nina“; das wird mehr bekannt sein - als eines der drei Forschungsprojekte in Sachsen-Anhalt, die sich der Nutzung nachwachsender Rohstoffe widmen, vom Bund gefördert wird. Die Höhe liegt bei 20 Millionen DM. Das ist, denke ich, für unsere strukturschwache Gegend um Garde- legen eine gute Sache.
Nun werden Sie sich sagen: Das hört sich alles gut an. Warum dann dieser Antrag? Ich denke, wir befinden uns derzeit, was nachwachsende Rohstoffe betrifft, in einem Aufbruch. Die steigenden Preise für Energieträger, das wachsende Interesse an natürlichen Rohstoffen und nicht zuletzt die zukunftsorientierte Energiepolitik der Bundesregierung sind Ursachen bzw. Indikatoren dafür.
Ich sehe, meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben Erläuterungsbedarf, was die zukunftsorientierte Energiepolitik der Bundesregierung angeht.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass die externen Rahmenbedingungen bei der energetischen Nutzung von Biomasse eine gravierende Rolle spielten. Insofern werden Sie nicht umhin kommen zuzugeben, dass mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein gewaltiger Schritt zur Förderung nachwachsender Rohstoffe getan wurde. Es ist nun an uns, den Prozess der Umsetzung auf Landesebene logistisch bestmöglich zu begleiten. Die Gewährung von Fördergeldern ist das eine, das Schaffen von optimalen Voraussetzungen für Investoren das andere.
In diesem Sinne geht es uns mit unserem Antrag nicht in erster Linie um die Bereitstellung von Fördermitteln. Viel wichtiger erscheint es mir, das aufgebaute Know-how entsprechend zu konzentrieren, um damit potenziellen Investoren gute Standortbedingungen zu bieten. Eine Möglichkeit sehe ich dabei im Ausbau des Bisnarossa zu einem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe. Über die Beratungs- und Informationsdienstleistung hinaus sollte dabei auch die Begleitung von Projekten durch Managementangebote erfolgen.
In diesem Sinne sind die vom Bauernverband in der vorletzten Sitzung des Agrarausschusses unterbreiteten Vorschläge, welche sich im Wesentlichen ja auch im Änderungsantrag der CDU wiederfinden, sicherlich hilfreich. Ich denke, wir sollten uns über den Antrag und über den Änderungsantrag der CDU im Ausschuss verständigen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Becker, mein Kompliment, Sie leisten wirklich gute Lobbyarbeit. Die Jäger in unserer Fraktion sind begeistert.
Wir haben aber nicht nur Jäger in unserer Fraktion, und die Meinungen darüber, ob eine Jagdsteuer heute noch angebracht bzw. gerechtfertigt ist, gehen weit auseinander. Neben fiskalischen Überlegungen gibt es dabei auch inhaltlich unterschiedliche Auffassungen.
Wie bereits mehrfach betont wurde, handelt es sich bei der Jägerschaft um einen nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verband - aus meiner Sicht auch zu Recht, da die Leistungen der Jäger für den Natur- und Artenschutz in der Summe nicht zu unterschätzen sind. Neben den Aktivitäten im Rahmen eines Biotopverbundes möchte ich als Beispiel die in SachsenAnhalt zur Wahrung des ökologischen Gleichgewichts jährlich ca. 40 000 abzuschießenden Füchse erwähnen.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Fälle, in denen die Jagdpächter einmal jährlich eingeflogen kommen, zum Halali blasen und wieder verschwunden sind. Wieso diese von ihrem kleinen Obolus befreit werden sollen, will mir allerdings nicht ganz einleuchten.
Meine Damen und Herren! Die bisherige Erhebung der Jagdsteuer beruht auf einer Kannbestimmung und lässt den Landkreisen somit in gewissem Rahmen den Spielraum, selbst zu entscheiden. Es bedarf auf Landesebene nicht einmal zwingend einer Rechtsgrundlage
für die Jagdsteuer, da keine Spezialvorschrift vorhanden ist und die Gemeinden aufgrund des Steuerfindungsrechts selbst entscheiden können. Daher könnte die Jagdsteuer aus dem Kommunalabgabengesetz bedenkenlos gestrichen werden.
Ich denke jedoch, aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen sollten wir die Diskussion über das Für und Wider der Jagdsteuer in den Ausschüssen vertiefen, und beantrage hiermit die Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat es erläutert: Das Ministerium ist bereits dabei, die witterungsbedingten Ertrags- und Einkommensausfälle zu erfassen und im Agrarausschuß darüber zu berichten. Ich denke, gerade hinsichtlich aktueller Probleme konnte sich der Agrarausschuß über die Informationspolitik des Ministeriums bisher nicht beklagen.
Herr Czeke, zu dem zweiten von Ihnen angesprochenen Punkt, der Einrichtung eines Nothilfefonds, möchte ich folgendes sagen: Hitzeperioden mit anhaltender Trockenheit sind für unsere Breiten zwar nicht häufig, aber auch nicht ungewöhnlich. Allerdings - das stimmt mich schon nachdenklich - konnte in den letzten zehn Jahren gegenüber den Jahren 1965 bis 1989 während der Hauptvegetationsphase ein deutlicher Temperaturanstieg beobachtet werden. Ich habe hierzu von der MLU bereitgestellte Daten in Diagrammform aufarbeiten und vervielfältigen lassen, die ich nach meinem Redebeitrag gern bereit bin zur Verfügung zu stellen.
Inwiefern diese Temperaturerhöhung in der natürlichen Schwankungsbreite liegt und welche Auswirkungen sich bei einem anhaltenden Trend auf die natürliche Vegetation ergeben, ist bisher noch weitestgehend unklar. Fest steht jedoch - davon müssen wir ausgehen -, daß die Landwirtschaft davon in mehrerer Hinsicht betroffen werden würde. Zum einen stellt sich dann die Frage nach neuen Sorten, Anbauverfahren, agrotechnischen Terminen und unter Umständen auch nach neuartigen Kulturpflanzen, die angebaut werden könnten.
Zum anderen wäre bei zunehmender Trockenheit aber auch mit einer geringeren Ertragsstabilität zu rechnen, die - darin stimme ich mit dem Antragsteller überein neue Wege der Risikominimierung landwirtschaftlicher Unternehmen verlangt. Dabei sollte es allerdings in erster Linie die Aufgabe der berufsständischen Verbände sein, sich über Möglichkeiten der Risikominderung durch entsprechende nach dem Solidarprinzip erhobene Rücklagen Gedanken zu machen. In Ihrer Begründung, Herr Czeke, haben Sie dies auch richtig erkannt.
In diesem Sinne ist die Unterstützung der Bemühungen also in erster Linie eine Aufgabe, der sich die Politik stellen sollte. Die Bereitschaft hierzu wurde bereits vom Minister signalisiert, und dies wird auch die Zustimmung der SPD-Fraktion finden.
Ungeachtet dessen aber müssen die Landwirte für eventuelle Ertragseinbrüche selbst Vorsorge treffen. In welcher Form von seiten des Landes eine Unterstützung erfolgen soll und inwieweit finanzielle Mittel des Landes hierfür zur Verfügung gestellt werden könnten, darüber sollten wir uns im Rahmen des Agrarausschusses und der Haushaltsverhandlungen unterhalten.
Hinsichtlich akuter Liquiditätsschwierigkeiten möchte ich darauf verweisen, daß es in Sachsen-Anhalt ein Konsolidierungsprogramm gibt, welches gerade für solche Fälle gedacht ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen, daß der Antrag der PDS-Fraktion unsere Unterstützung findet und wir ihm zustimmen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der PDS-Fraktion geforderte Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände beschäftigt uns seit mehreren Jahren im Rahmen der
Haushaltsberatungen. Es ist richtig - darin stimme ich als Altmärker mit dem Antrag der PDS überein -, daß eine gerechtere Lösung bei der Vergabe der Zuschüsse erreicht werden muß.
Dies muß vor allem auch vor dem Hintergrund der Sparzwänge geschehen, um die Neuverschuldung des Landes zu reduzieren.
Ein Wort zu Ihnen, Herr Hacke. Es ist gut und schön, wenn Sie die Forderung aufmachen, mehr Geld einzustellen. Aber dann hätten Sie auch aufzeigen müssen, an welcher Stelle wir das Geld wegnehmen sollen, um das aufzufüllen.
Das ist immer die Gretchenfrage dabei. Dann möchte man die Dinge bitte mit Hausnummer nennen.
Außerdem, denke ich, ist es notwendig, den Unterhaltungsverbänden durch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung derselben Planungssicherheit zu geben.
Lassen Sie mich kurz unsere Position zur Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände darlegen.
Uns kommt es darauf an - darin stimme ich offensichtlich mit dem Antragsteller überein -, daß die Unterhaltungsverbände, welche in ihrem Territorium die größte Gewässerdichte haben, auch zukünftig mit einem angemessenen Zuschuß rechnen können. Die verschiedenen Modelle sind bei der Einbringung des Antrages der Fraktion der PDS dargelegt worden. Ich denke, darüber kann man diskutieren.
Unseres Erachtens wäre es - der Minister hat es schon angeführt - denkbar, den Sockelbetrag der Förderung von 6 DM zu erhöhen und den Verteilungsmodus zu verändern. Welche Wirkungen sich daraus ergeben oder ob es noch andere, bessere Varianten gibt, sollte im Ausschuß geklärt werden.
Ein Vorschlag zur Novellierung des Wassergesetzes, welcher übrigens von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, stammt, ist bereits in den parlamentarischen Raum eingebracht worden. Um eine zügige Umsetzung Ihrer Forderung zu erreichen, ist es angebracht, daß wir als Landtag das Zepter selbst in die Hand nehmen und nicht erst auf einen Vorschlag der Landesregierung warten. Ich bin mir sicher der Minister hat es stellvertretend für die Umweltministerin zum Ausdruck gebracht -, daß uns die Landesregierung bei diesem Vorhaben fachlich unterstützen wird.
Im Interesse der Unterhaltungsverbände weise ich darauf hin, daß über die mit diesem Antrag verbundene Novellierung des Wassergesetzes zügig zu beraten ist, damit die Auszahlung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände nach dem neuen Modus pünktlich erfolgen kann. Es soll nichts verzögert werden.
Von daher vertreten wir die Ansicht, daß der Antrag der PDS-Fraktion federführend in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in den Ausschuß für Finanzen und in den Ausschuß für Inneres überwiesen werden sollte. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbauernverband hat sich im Dezember 1999 in mehreren Schreiben mit der Bitte um Un
terstützung an die Landesregierung und an das Parlament gewandt. Gegenstand dieser Schreiben ist die von der EU geplante Reform der Marktordnung in bezug auf Hanf und Flachs, die sowohl die Anbauer als auch die Verarbeiter von Hanf in Sachsen-Anhalt stark beunruhigt.
Die EU beabsichtigt im einzelnen, die Flächenbeihilfe für den Hanfanbau schrittweise auf das Niveau der Getreidebeihilfe abzusenken und im Gegenzug eine mengenbezogene, zeitlich befristete und quotierte Verarbeitungsbeihilfe zu gewähren.
Der Hintergrund für die geplante Reform der Marktordnung besteht in der starken Ausdehnung des Hanfanbaus innerhalb der EU. So hat die Ausdehnung des Hanfanbaus in einzelnen Mitgliedsstaaten, vor allem in Spanien, dazu geführt, daß sich die Haushaltsausgaben für die Flächenbeihilfe mehr als verdoppelt haben.
Der ursprüngliche Ansatz, die innovativen Verarbeitungsmöglichkeiten von Hanf zu fördern, konnte dabei das ist regional sehr differenziert - nicht in dem erforderlichen Maße realisiert werden. Es ist daher eine logische Konsequenz, daß sich die EU anderer Steuerungsmechanismen bedienen möchte, um zum einen die Haushaltsausgaben zu senken und zum anderen die Verarbeitung stärker zu fördern.
Von der Idee her ist gegen eine Reform der Marktordnung nichts einzuwenden. Man könnte sogar sagen, sie ist notwendig.
In Sachsen-Anhalt, insbesondere in der strukturschwachen Region Altmark, ist mit dem Anbau sowie der Verarbeitung von Hanf ein wichtiges wirtschaftliches Standbein geschaffen worden. Gerade für unsere Landwirte besteht hierin die große Chance, sich ein Produktionsfeld zu erschließen, das zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Mit dem Produktionsbeginn der Firma Ver-na-ro in Gardelegen ist ein erster Schritt getan, um diese zukunftsträchtigen Technologien in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu etablieren. Weitere innovative Verarbeitungsmöglichkeiten, mit denen die Neuansiedlung von Unternehmen verbunden ist, kündigen sich an. Lassen Sie uns diese Chance nicht vergeben.
Aus dieser Sicht und im Hinblick auf die Interessen Sachsen-Anhalts - darin dürfte im parlamentarischen Raum Einigkeit bestehen - stellen die konkreten Vorschläge der Kommission eine erhebliche Bedrohung für den Hanfanbau und die Verarbeitungsindustrie in unserem Land dar. Lassen Sie mich das kurz erläutern.
Wir haben das Problem, daß die drastische Absenkung der Flächenbeihilfe von ca. 1 300 DM auf 750 DM durch die Verarbeitungsprämie in Höhe von knapp 150 DM bei weitem nicht ausgeglichen wird. Daher ist es notwendig, die geplante Verarbeitungsprämie entsprechend anzuheben.
Weiterhin halten wir eine Produktionsquote - zumindest bei einer Absenkung der Flächenbeihilfe auf das Niveau von Getreide - für nicht erforderlich und hinsichtlich der Entwicklung des Marktes für innovative Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen sogar für kontraproduktiv.
Hinzu kommt, daß die für Deutschland vorgesehene Quote für Hanfkurzfasern bereits unter den gegenwärtigen Bedingungen nur etwa einem Drittel der bisher zugelassenen Verarbeitungskapazitäten entspricht. Allein Sachsen-Anhalt würde mehr als 50 % der Quote abdekken.
Hinsichtlich der geforderten Genehmigung des Hanfanbaus möchte ich sagen, daß die bisherige Regelung der Anzeigepflicht in Verbindung mit den Kontrollen des THC-Gehaltes in Deutschland ausreichend ist. Das Erteilen von Genehmigungen würde lediglich einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich Ihnen einen kurzen Überblick über die geplante Reform der Marktordnung in bezug auf Hanf und über die daraus resultierenden Probleme für Sachsen-Anhalt gegeben habe, halte ich es für notwendig, zu erwähnen, daß es bereits einen Antrag der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Sachsen mit Änderungsvorschlägen bezüglich der entsprechenden Verordnung der EU im Bundesrat gibt.
Am vergangenen Freitag hat sich der Agrarausschuß des Bundesrates einstimmig für diesen Antrag ausgesprochen. Im Kern beinhaltet dieser die von mir bereits genannten Punkte. Ich denke, der Minister wird noch auf diesen Antrag eingehen wollen.
Die heutige Behandlung im Landtag dient also in erster Linie dazu, die bereits laufenden Aktivitäten der Landesregierung zu unterstützen.
Lassen Sie mich abschließend kurz zu dem Antrag der PDS Stellung beziehen. Inhaltlich liegen beide Anträge nicht weit auseinander. Sie haben beide das Ziel, den Anbau und die Verarbeitung von Hanf in unserem Land vor existenzbedrohenden Marktveränderungen zu schützen.
Die Formulierung des PDS-Antrages läßt allerdings vermuten, daß an der gegenwärtigen Marktordnung festgehalten werden soll. Ich denke, das ist angesichts der Tatsache, daß auch ohne Faserverarbeitung mit einem weiter steigenden Anbauumfang zu rechnen wäre, zumindest bei der gegenwärtigen Höhe der Flächenbeihilfe, nicht gewollt.
Ich schlage eine Änderung unseres Antrages vor, über den eigentlich direkt abgestimmt werden sollte. Ich denke, wir stehen nicht unter Zeitdruck. Die Landesregierung, sprich das Landwirtschaftsministerium hat schon gehandelt. Aus diesem Grund wäre es günstig, wenn wir den Antrag der PDS und unseren Antrag - ich beantrage das hiermit - in den Landwirtschaftsausschuß überweisen, um dort in Ruhe einen gemeinsamen Antrag formulieren zu können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.