Horst Mertens
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Über die abzustimmende Änderung des Jagdgesetzes für Sachsen-Anhalt wurde meiner Einschätzung nach ausreichend diskutiert. Ich hoffe, dass mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein für alle Parteien tolerierbarer Konsens gefunden wurde.
Die Unterstellung der betroffenen Tierarten unter das Jagdrecht durch das Landesjagdgesetz bietet besonders für die Aaskrähe und die Elster den Vorteil des erhöhten Schutzes.
Wir folgen der Beschlussempfehlung und stimmen zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Grundwasserproblem im westlichen Fläming ist nicht erst seit gestern bekannt. Von den Folgen des ständigen Sinkens des Grundwasserspiegels sind vor allem die Nuthe, der Deetzer Teich und die Teiche bei Schweinitz betroffen. Unumstritten ist sicherlich, dass die tägliche Entnahme von annähernd 50 000 m³ Grundwasser durch das Lindauer Wasserwerk ein weiteres Absinken des Grundwasserspiegels zur Folge hat, was die Gefahr der Versteppung des Deetzer Teiches erhöht und die sich verschärfende Situation entscheidend beeinflusst.
Meine Damen und Herren! Sollte der Deetzer Teich austrocknen, wird mit ihm auch die Fischerei sterben und damit ein weiteres Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Die Folgen für die in dieser Region befindlichen Land- und Forstbetriebe werden ebenfalls nicht unbedeutend sein.
Sicherlich muss die Trinkwasserversorgung gesichert sein. Aber hinsichtlich der daraus entstehenden Folgen für die Region Vorfläming muss eine für alle Betroffenen akzeptable Lösung gefunden werden. Ein bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser ist sicherlich eine Möglichkeit zur Lösung der Grundwasserproblematik. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen erreichten uns wieder neue erschreckende Nachrichten über die katastrophalen Folgen des Treibhauseffektes. Ein neuer UN-Bericht warnt vor den Folgen der zunehmenden globalen Erwärmung. Steigende Meeresspiegel bedrohen Millionen Menschen in den Küstenregionen. Das antarktische Eis ist schon um bis zu 15 % zurückgegangen. Das Abschmelzen der Gletscher erfolgt schneller als von den Forschern bislang angenommen. Küsten und Inseln versinken langsam in den Meeren und Ozeanen. Stürme, Überschwemmungen, Dürre- und Hitzewellen sowie damit verbundener Hunger, Seuchen und Wasserverknappung bedrohen immer öfter gerade die ärmsten Länder der Welt.
Aber auch wir Mitteleuropäer spüren, wenn auch nicht in diesem Ausmaß, die Folgen der Klimaveränderung. Viele Alpengletscher zeigen bereits seit einigen Jahren einen deutlichen Rückgang. Die Kosten für die Behebung der beginnenden Folgen der Klimaveränderung lagen in den 90er-Jahren bereits über 40 Milliarden Dollar, Tendenz steigend.
Meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, der weiteren Klimaveränderung, an der Treibhausgase wie Kohlendioxid in erheblichem Maße beteiligt sind, entgegenzuwirken. Ob die zum 1. Januar 2005 geplante Einführung eines Handelssystems für Treibhausgase in den Mitgliedsstaaten der EU den erwarteten Erfolg für den Klimaschutz erreichen wird, bleibt abzuwarten.
Dem Antrag auf Berichterstattung in den Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten stimmen wir zu. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade in Zeiten einer ständig steigenden Energieverteuerung, an
der die Landesregierung und Sie von der SPD-Fraktion durch die Befürwortung der Ökosteuer nicht ganz unbeteiligt sind, erleben alte Pflanzenkulturen mit neuen Verwendungsmöglichkeiten und die Verwendung von Holz als zukunftsträchtiger Energielieferant eine neue Blütezeit.
Im Wohnungs- und im Automobilbau werden seit einigen Jahren immer mehr industrielle Dämm- und Baustoffe durch solche aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Stroh, Hanf, Schafswolle und Flachs, ersetzt. Raps und andere Ölfrüchte liefern den Rohstoff für Biodieselkraftstoff und Schmierstoffe. Holz gewinnt als Brennstoff im kommunalen Bereich und im privaten Haushalt immer mehr an Bedeutung. Die Aufzählung könnte fortgeführt werden.
Die Energie- und Rohstoffverteuerung sowie die Verknappung bringen einen Strukturwandel in der Wirtschaft mit sich. Besonders in Deutschland als rohstoffarmem Land wird dies immer deutlicher. Der Trend entwickelt sich zu einer wirtschaftlichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe und zum Austausch endender Energieträger.
Hierin sehen wir als Fraktion eine Chance für die Landwirtschaft und die Industrie in Sachsen-Anhalt. Der Standort Sachsen-Anhalt bietet im Bereich nachwachsender Rohstoffe aufgrund der Größe seiner landwirtschaftlichen Fläche, der Bereitschaft der Landwirte zum Anbau entsprechender Pflanzen und der mehr als 50 Institute und Firmen, die sich mit nachwachsenden Rohstoffen beschäftigen, günstige Voraussetzungen, um diesen wachsenden Markt zu beliefern und sich nutzbar zu machen.
Meine Damen und Herren! Die von SPD-Fraktion in ihrem Antrag geforderte Förderung von Investitionen zum Anbau, zur Vermarktung und zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen würde dabei sicherlich hilfreich sein. Aber das Land kann nur finanzielle Mittel bereitstellen, wenn diese auch vorhanden sind. Angesichts der Steuermindereinnahmen in der Größenordnung von einigen Hundert Millionen scheint es bei der Umsetzung noch Probleme zu geben. Die neue Landesregierung wird dann diesbezüglich in der Pflicht stehen. Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kürzungen von Förderungen in der Landwirtschaft sind immer massive und vor allem negative Eingriffe auf Kosten der Landwirte. In diesem Fall sind nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe Sachsen-Anhalts, sondern auch verstärkt der Verbraucherschutz und damit der durch MKS und BSE sensibilisierte Verbraucher betroffen.
Gleich bleibend hohe und dabei kontrollierte Qualität von Nahrungsmitteln muss in Zeiten von BSE und MKS eine Selbstverständlichkeit sein. Hierbei den Rotstift anzusetzen ist meiner Meinung nach der falsche Weg. SachsenAnhalt als eines der deutschen Bundesländer, die in erster Linie Milch produzieren, treffen die geplanten Kürzungen am meisten.
Meine Damen und Herren! Es muss an dieser Stelle wohl kaum erwähnt werden, dass die wirtschaftliche Situation der in Sachsen-Anhalt ansässigen Milch produzierenden Betriebe alles andere als gut ist. Jahrelangen Versäumnissen der verschiedenen Landesregierungen in der Landwirtschaftspolitik unseres Bundeslandes, vor allem aber unter der rot-roten Regierung des Ministerpräsidenten Höppner, ist dieser Umstand zu verdanken.
Hinzu kommen allerdings noch die nicht unerheblichen wirtschaftlichen Folgen von BSE, die auch in SachsenAnhalt erhebliche Spuren in den landwirtschaftlichen Betrieben und in unseren Rinderbeständen hinterlassen haben. Auch dabei bleiben die Landwirte mit ihren Problemen zum größten Teil allein - von einer erwähnenswerten Unterstützung durch die zuständige Landesregierung kaum eine Spur.
Sollen ab dem Jahr 2002 Kürzungen in der seit dem Jahr 1991 bestehenden Förderung, welche eine flächendeckende Milchleistungs- und vor allem Qualitätsprüfung absichert, durchgeführt werden, kann unter der eben erwähnten wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe Sachsen-Anhalts nicht erwartet werden, dass diese die Zeche dafür zahlen. Dazu sind die Betriebe nicht mehr in der Lage.
Die Folgen sind allen sicherlich bekannt: Wegfall der Milchleistungs- und Qualitätsprüfung und somit ein nicht unerheblicher Einschnitt in den Verbraucherschutz. Das ist weder tolerierbar, noch kann sich Sachsen-Anhalt das leisten. Der Ruf unserer Landwirtschaft und das Vertrauen des Verbrauchers in einheimische Produkte stände bei nachlassender Kontrolle auf dem Spiel. Das hätte weitere Einbußen für die Landwirtschaft zur Folge. Eine Einbehaltung von Teilen der Direktzahlung ist abzulehnen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach nunmehr elf Monaten liegt uns nach den vielen Änderungen, Diskussionen und Einigungen endlich ein relativ tolerierbarer Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark Hochharz des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Der Schutz der einmaligen Landschaft in und um den Nationalpark mit seiner Artenvielfalt und der hinsichtlich ihrer Naturausstattung einmaligen Mittelgebirgsregion steht außer Frage. Auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes ist in hoffentlich absehbarer Zeit eine unproblematische Zusammenführung der beiden Nationalparks der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt möglich.
Einige Punkte entsprechen im Detail nicht meinen Erwartungen, sodass das Abstimmungsverhalten zum Gesamtentwurf dem entsprechen wird. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen die Aufforderung der PDS-Fraktion an die Landesregierung, im Bundesrat aktiv zu werden, um das in der so genannten Elbe-Erklärung zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbeseitenkanals zwischen dem Bundes
ministerium für Verkehr und den Naturschutzverbänden vom 5. September 1996 vereinbarte Gesamtkonzept durch den Bund erarbeiten zu lassen, ist erst einmal nichts einzuwenden.
Der Bund hatte über fünfeinhalb Jahre Zeit, dieses Konzept zu erarbeiten. Der Handlungszeitraum ist wohl mehr als ausreichend. Dass sich jetzt alle Beteiligten vor Ort über das Fehlen des Gesamtkonzepts beklagen, ist in Anbetracht dieser langen Zeit mehr als verständlich.
Betrachten wir jedoch die Ausführungen von Minister Keller in der 50. Sitzung des Landtages zum Antrag der PDS-Fraktion in Drs. 3/4070 - Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe - etwas genauer, ist festzustellen - ich zitiere -:
„Die Nutzung der Elbe zur Verlagerung des besonders ressourcenintensiven und umweltbelastenden Straßengüterverkehrs ist grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Binnenhäfen als Schnittstellen der Verkehrsträger und die Binnenschifffahrt selbst müssen angesichts der erheblichen Zuwachsprognosen im Güterverkehr zu vollwertigen Gliedern der integrierten Transportkette werden. Der Bundesverkehrswegeplan 1992 sieht deshalb die Verbesserung der Fahrwasserbedingungen auf der Elbe zwischen Hamburg und der Staatsgrenze zu Tschechien vor.“
Meine Damen und Herren! Das ist nur mit massiven Ausbaumaßnahmen im Flussbett der Elbe möglich. Die katastrophalen Folgen für die Stromlandschaft der Mittelelbe und ihr naturnahes Ökosystem sind noch nicht annähernd vorauszusehen.
Die Naturschützer und die Bürgerinitiativen teilen diese Befürchtung. Vielleicht ist das der Grund dafür, warum bis zum heutigen Tag kein Konzept für den Ausbau und die Unterhaltung der Elbe vorliegt. Natur- und Umweltschützer kämpfen schon seit Jahren gegen jeden Eingriff in das Ökosystem Elbe. Jede Unterstützung dieser Initiativen trägt zur Erhaltung der Elbe und ihrer Nebenflüsse bei.
Meine Damen und Herren von der PDS, gerade hier sollten Sie aktiv werden;
denn die geplanten Ausbaumaßnahmen sind auch ohne das so genannte Gesamtkonzept für den Ausbau und die Unterhaltung der Elbe eindeutig. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! BSE ist wieder auf dem Tagungstisch - dieses Mal nicht von uns, die CDU wagt sich heute an dieses heikle Thema.
Die Folgen der BSE-Krise für unsere Landwirte sind noch nicht einmal ansatzweise eingedämmt, da steht schon das nächste Problem vor der deutschen Haustür: MKS, die gefürchtete Maul- und Klauenseuche. Es geht Schlag auf Schlag. Unsere Landwirte können sich kaum erholen, da werden sie auch schon von der nächsten Krise überrollt.
Die Landwirtschaft liegt in Trümmern. Der Verbraucherschutz kämpft auf verlorenem Posten. Die Landesregierung ist nicht handlungswillig und die Forschung hat den Startschuss verpasst. So ist jedenfalls die Situation in Sachsen-Anhalt.
Die Forschung voranzubringen und finanzielle Mittel für entsprechende Projekte den Forschungsinstituten des Landes zur Verfügung zu stellen, liegt auch in unserem Interesse. Aber, meine Damen und Herren von der Fraktion der CDU, hätten Sie sich mit der Kleinen Anfrage in Drs. 3/4281 zum Thema BSE-Forschung im Land Sachsen-Anhalt des Abgeordneten Herrn Wolf und der Antwort der Landesregierung auseinander gesetzt, hätten Sie feststellen können, dass laut Dr. Gerd Harms bisher durch kein Forschungsinstitut und durch keinen Wissenschaftler des Landes Sachsen-Anhalt Forschungsmittel beantragt wurden.
Das trifft sowohl auf die Martin-Luther-Universität HalleWittenberg, Institut für medizinische Mikrobiologie,
als auch auf die Otto-von-Guericke-Universität, Institut für Neuropathologie, zu - kein Bedarf. Die Landesregierung hat nichts unternommen, um die Forschungsinstitute des Landes zu aktivieren.
Wir forderten bereits in unserem letzten Antrag die Vergabe von Forschungsaufträgen durch die Landesregierung. Bis heute gibt es seitens der Landesregierung keine Eigeninitiativen in diese Richtung. Das zeigt aber eindeutig den leichtfertigen Umgang mit der Seuche und mit den sich daraus ergebenden Problemen der Landwirte im Hinblick auf die Bekämpfung der Folgen in ihren Betrieben und Existenzen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte heute noch einmal auf unseren Antrag in der Drs. 3/4272 - Bewältigung der Folgen von BSE im Land Sachsen-Anhalt -, in dem sehr viele Forderungen mit dem Antrag der CDU-Fraktion übereinstimmen, hinweisen.
Ich frage daher die Fraktion der CDU: Warum haben Sie unseren Antrag abgelehnt, wenn Sie vier Wochen später mit Ihrer gekürzten Version des Antrages in die gleiche Richtung gehen? Bis jetzt kennen Sie solches Verhalten nur von der SPD.
Dass der Landwirtschaft sofort geholfen werden muss, schnelles Handeln erforderlich ist und Landesmittel vonnöten sind, wissen wir alle. Wenn unsere Landwirtschaft überleben soll, muss schnellstens gehandelt werden. Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berichterstattungen der Landesregierung in den Ausschüssen sind grundsätzlich nicht abzulehnen, bieten sie doch die Möglichkeit der grundlegenden Informationsverschaffung. Bedauerlich ist nur, dass die Landesregierung immer wieder dazu gedrängt werden muss. Das kennen wir aber bereits bei anderen brisanten Themen zur Genüge.
Reform und Umstrukturierung bringen immer unweigerlich Unmengen an Problemen und Fragen mit sich, mit denen man sich auseinander setzen muss. Der Informationsfluss von der Landesregierung zum Ausschuss muss dabei rechtzeitig und in ausreichendem Umfang gewährleistet sein. Notfalls sind Verbesserungen nötig.
Die erwähnten Kosteneinsparungen, die den strapazierten Landeshaushalt entlasten sollen, sind mit Sicherheit nur mit Personaleinsparungen zulasten der Waldarbeiter möglich. Anders lautende Beschwichtigungsversuche durch die Landesregierung sind und bleiben Augenwischerei.
Die geplante Gründung eines Betriebes nach § 26 der Landeshaushaltsordnung, LHO, wird die Sicherung der ca. 500 betroffenen Arbeitsplätze der Waldarbeiter in Sachsen-Anhalt auf lange Sicht nicht gewährleisten können. Dem sozialen Abstieg der betroffenen Wald
arbeiter durch den zu befürchtenden Erwerbsverlust ist mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Das geht aber nur, wenn die Landesregierung dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem zeitweiligen Ausschuss „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“ rechtzeitig und ausführlich über die angestrebten Maßnahmen und deren zu erwartende Folgen berichtet.
Der wirtschaftliche Nutzen der Kosteneinsparung im Landeshaushalt ist gegenüber zu erwartenden Ausgaben beim Wegfall von Arbeitsplätzen im Forstbereich genau abzuwägen, sind doch die Arbeitsplätze im Forstbereich meist eine der wenigen Erwerbsquellen im ländlichen Raum.
Die angekündigten und bereits weit vorangeschrittenen Veränderungen in der Landesforstverwaltung machen eine Berichterstattung durch die Landesregierung notwendig, um eine objektive Beurteilung der Situation durch die Abgeordneten des Landtages zu gewährleisten. Soweit kann ich der Aussage der CDU zustimmen. Die ausführliche Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss wird erwünscht. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Alkoholfahrer von den Drogenfahrern bald zahlenmäßig überholt werden?
2. Welche Bekämpfungsmaßnahmen hat die Landesregierung für das Fahren unter Drogeneinfluss als Schwerpunkte an die Einsatzkräfte ausgegeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frak- tion der FDVP hat dem Antrag der CDU zur Kompensation der Landschaftspflegemaßnahmen und auch dem Antrag der PDS zum Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung im Ausschuss zugestimmt. Im Gegensatz zu den restlichen Fraktionen in diesem Hause - die PDS und die SPD seien hier besonders erwähnt - werden wir immer sinnvollen Anträgen aus allen Fraktionen zustimmen.
Die Landschaftspflege durch Tierhaltung ist kostengünstig und ökologisch sinnvoll. In Naturschutzgebieten ist sie zwingend erforderlich.
Mit den Problemen der BSE-Krise in Deutschland und seit einigen Tagen auch in Sachsen-Anhalt, hervorgerufen durch die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser, erhält die Bewirtschaftung der Grünflächen wie Deiche und Dämme zur Landschaftspflege eine ganz neue Bedeutung. Ökologischer und gesünder kann keine andere Fleischproduktion sein als die unter Nutzung nachwachsender, artgerechter und unbehandelter Futtermittel. Dass dabei noch Naturschutz betrieben wird, ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Unsere Fraktion ist für eine sinnvolle ökologische Landschaftspflege und den damit verbundenen Erhalt der
Kulturlandschaft. Der Berufsstand der Schäfer in Sachsen-Anhalt trägt dazu nicht unerheblich bei. Schafe sind ein wichtiger Bestandteil unserer Auenlandschaft und prägen das Gesamtbild dieser nicht unerheblich mit. Im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt muss alles getan werden, diese Art der Pflege der Kulturlandschaft zu erhalten.
Dass dies in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage der Berufsgruppe der Schäfer nicht zum Nulltarif möglich ist, wissen wir alle. Eine ausreichende Vergütung für die Landschaftspflege muss gewährleistet sein, um diesen Wirtschaftszweig zu stabilisieren. Eine Förderung ist notwendig. Der Überalterung dieser Berufsgruppe ist mit einem angemessenen Förderprogramm für den Berufsnachwuchs entgegenzuwirken. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was zu DDR-Zeiten der Wohnungsnotstand war, ist heute der Wohnungsleerstand. Beide Male versagte die Wohnungsbaupolitik, damals die der PDS-Vorgängerpartei, heute die der rot-roten Landesregierung von SachsenAnhalt und der SPD-geführten Bundesregierung in Deutschland.
Mit dem Machtantritt von Schröders Partei sollte alles besser werden. Aus Fehlern der alten Regierung unter Kohl wollte man lernen. Doch die Realität, vor der sich auch die Landesregierung um Höppner verschließt, sieht leider anders aus. Öffentliche Fördermittel wurden seitdem, wie in den letzten Jahrzehnten, für Neubau und den Zuwachs an Wohnraum ausgegeben. Diese Gelder müssen zur Sanierung des vorhandenen sanierungswürdigen Wohnraums eingesetzt werden, denn die Nachfrage nach Altbauwohnungen mit modernem Komfort besteht.
Der steigende Leerstand an Wohnungen wird infolge der miserablen Arbeitspolitik auch hier im Land SachsenAnhalt noch vorangetrieben. Viele Bürger aus unserem Bundesland wandern in Regionen ab, in denen die Arbeitsmarktsituation entspannter ist. Das Land Sachsen-Anhalt ist mit der höchsten Arbeitslosenquote und dem höchsten Wohnungsleerstand führend in den neuen Ländern. Sie sehen, das Versagen auf einem Gebiet zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche. Bedanken wir uns bei Herrn Höppner und bei der sich bei ihm einschmeichelnden PDS-Fraktion.
In den ostdeutschen Städten und Gemeinden müssen nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich 300 000 bis 400 000 leer stehende Wohnungen abgerissen werden. Dass dieser Abriss mit hohen Kosten für Bund, Länder und Kommunen verbunden ist, dürfte allen bekannt sein. Allerdings ist der PDS-Fraktion offensichtlich nicht bewusst, dass eine Finanzierung in Höhe von 300 Millionen DM pro Jahr aus dem Erblastentilgungsfonds überhaupt nicht möglich ist.
Zur Information: Der Erblastentilgungsfonds wurde im Jahr 1990 gegründet und hat die Aufgabe, Altschulden der Wohnungsunternehmen aus der DDR-Zeit abzupuffern, damit diese überhaupt wirtschaften können. Es heißt eindeutig „Altschulden“ und nicht „Abriss“.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, man kann sich nicht immer aus artverwandten Töpfen be- dienen, nur weil dort „Wohnungen“ draufsteht.
Die PDS-Fraktion versucht nunmehr sehr wirksam und höchst spektakulär, ihren Antrag zu verkaufen. Wir haben ihn durchschaut.
Ein Teil der Empfehlungen in diesem Antrag wird niemals umgesetzt werden. Das wissen Sie. Mit solchen Anträgen versucht man, alte Fehler, an denen man nicht unerheblich beteiligt war, durch gute Taten zu verwischen. Die Wahl ist nicht mehr allzu weit entfernt. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde unseren Redebeitrag zum Antrag der SPD-Fraktion auf einige wesentliche sachliche Hinweise beschränken.
Leider gibt es einige offensichtliche Fehler im Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes
für Sachsen-Anhalt, die ich wie folgt benennen werde:
Zu Nr. 1. In § 107 Abs. 1 wird Satz 3 aufgehoben. Meiner Ansicht nach ist die Aufhebung nicht notwendig. Satz 3 enthält Bezugsjahre, die nicht zu beanstanden sind. Im Gegenteil, Satz 3 müsste sogar vom Gesetzgeber modifiziert werden, sodass die Folgejahre ebenfalls aufgelistet sind.
Zu Nr. 2. § 107 Abs. 2. Die Verordnungsermächtigung ist an sich nicht zu beanstanden. Aber in der Begründung wird ausgeführt, dass ein Zusammenhang zwischen Hektar und Kilometern statistisch nicht hergestellt werden kann. Das ist falsch. Das Gesetz verlangt, dass keine statistischen, sondern inhaltliche Zusammenhänge zwischen Hektar und Kilometern hergestellt werden.
Laut Nr. 2 soll in § 107 Abs. 2 bei der Regelung aber doch von Kilometern und Hektar ausgegangen werden. Das ist ein Widerspruch. Die Begründung wird dadurch unlogisch.
Mit der neuen Regelung soll ein so genannter Sockelbeitrag eingeführt werden. Ich gebe zu bedenken, dass ein Sockelbeitrag immer ungerecht ist. Die Probleme können so nicht gelöst werden.
Zu Nr. 3. Die redaktionellen Änderungen unter den Buchstaben a und b sind nicht zu beanstanden.
Insgesamt wird der Antrag wegen seines unkorrekten Inhaltes von uns abgelehnt. Wir bitten die SPD-Fraktion, ihre Hausaufgaben in Zukunft ordentlich zu erledigen und sich besser vorzubereiten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Altlastensanierung ist in Sachsen-Anhalt ein Begriff für die Beseitigung von Umweltschäden schlimmster Art. Die größten Umweltschäden hinterließ uns die DDR auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts.
In den letzten Jahren wurden viele Flächen saniert und rekultiviert. Auf ehemaligem Militärgelände entstanden Industrieparks, Wohnsiedlungen mit diversen Freizeitmöglichkeiten. Ein Ende der Sanierung ist noch nicht in Sicht.
Zurzeit wird die Finanzierung, soweit Belange der Treuhand berührt werden, nach einem bestimmten Schlüssel zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Bei größeren Projekten übernahm der Bund 75 % der Kosten, im Regelfall 60 %. Die Nachfolgeorganisation der Treuhand, die BvS, wird durch neue vertragliche Vereinbarungen mit Sachsen-Anhalt die Sanierung ökologischer Altlasten komplett dem Land übergeben. Die BvS stellt dafür einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung.
Dieser Pauschalbetrag soll in ein weiteres Sondervermögen eingebracht werden. Hiermit beginnt der Knack
punkt. Die Versuchung ist außergewöhnlich groß, die Pauschalbeträge des Bundes ganz oder teilweise in den hoch verschuldeten Landeshaushalt unter Umgehung des Parlamentes, wie gehabt, einzustellen.
Mit den Sondervermögen haben wir die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht. Denken Sie an den Förderfonds Sachsen-Anhalt mit einem Volumen von 100 Millionen DM.
Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, müssen wir darauf achten, dass der Wirtschaftsplan zusammen mit dem Haushaltsplan durch das Parlament beschlossen wird. Letztlich aber ist für uns entscheidend, dass die Mittel für eine bedeutende Wirtschaftsförderung in dem sonst gebeutelten Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.
Die Landesregierung sollte die Mittel zur Altlastensanierung schnellstens nach Sachsen-Anhalt holen, ehe auf Bundesebene neue Richtlinien zur Altlastensanierung erlassen werden. - Wir stimmen dem Gesetz zu. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mit Freude zu sehen, wie aus einem 300-jährigen Braunkohlebergbaugebiet eine reizvolle, attraktive Region entsteht, mit einem Seenkomplex, bestehend aus dem in Nutzung befindlichen Hasensee bei Roßbach, dem Geiseltalsee zwischen Mücheln und Frankleben, dem Südfeldsee und dem voraussichtlich entstehenden Landschaftssee bei Großkayna. Hier besteht die echte Chance, eine nutzbare Landschaft zu gestalten, die sich harmonisch in die geplante Gesamtentwicklung des Geiseltals als Standort für Natur, Arbeiten, Wohnen und Erholen im Ballungsraum Leuna/Buna/Merseburg einpasst.
In diesem Antrag übt sich die PDS-Fraktion wie gehabt in Spiegelgefechten. Ihr geht es gar nicht mehr um Arbeitsplätze, sondern um den Selbstzweck Tourismus und Erholung. Irgendwie sehen die SPD-Partner die Zusammenhänge nicht mehr.
Der Tourismus ist in Sachsen-Anhalt fast ausgereizt. Ausflügler kommen nur aus dem Umfeld; ca. 25 % Arbeitslosigkeit.
Der Ausdruck „Überregionaler Planungsschwerpunkt der künftigen Metropolregion Halle/Leipzig/Merseburg“ ist Blödsinn erster Klasse. Es gibt den Ballungsraum Leuna/Buna/Merseburg mit einem beschlossen Masterplan. Im Übrigen gibt es zum Geiseltalsee eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur schriftlichen Beantwortung, Drs. 3/3502, und eine umfangreiche Antwort der Landesregierung.
Ich werfe die Frage in den Raum: Schmückt sich die PDS schon wieder mit fremden Federn? - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie allen bekannt sein dürfte, ging die Ausweisung der FloraFauna-Habitat-Schutzgebiete über Jahre hinweg nur sehr schleppend voran. Die Verzögerung des Auswahlverfahrens bringt aber gerade den strukturschwachen, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung rückständigen neuen Bundesländern finanzielle Nachteile. Doch die aktuelle Trendwende, die unter hohem Zeitdruck und mit aller Gewalt versucht, die alte Schlampigkeit innerhalb kürzester Zeit auszugleichen, führt vielerorts zu erheblichen Problemen.
Oft erfolgte die Ausweisung der Flora-Fauna-HabitatSchutzgebiete ohne vorherige naturschutzfachliche Einzelprüfung und ohne Berücksichtigung der Vereinbarkeit der ausgewiesenen Gebiete mit der raumbezogenen Fachplanung in anderen Bereichen. Zum Beispiel wurde in Bezug auf Wasser-, Land- und Forstwirtschaft oft nicht oder nur unzureichend geprüft.
Ebenso wurde es versäumt, die gemeldeten FloraFauna-Habitat-Flächen flurstückgenau auszuweisen, sodass die rechtmäßigen Eigentümer über Lage und Größe der auf ihren Grundstücken ausgewiesenen FFHFlächen bis heute nicht ausreichend informiert sind. Es ist zu prüfen, in welchem Maß die Grundstückseigentümer mit Einschränkungen der Bewirtschaftung dieser Gebiete zu rechnen haben, wenn ihre Flächen dem Schutzgebiet angegliedert werden sollten. Gegebenenfalls müssen Mittel zur Entschädigung aus dem Landeshaushalt in ausreichender Höhe bereitgestellt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn die zukünftigen Schutzgebietsgrenzen genau ausgewiesen werden.
Die Landesregierung ist in der Pflicht, innerhalb kürzester Zeit die Eigentümer über die konkreten Gründe für die Auswahl der bestimmten Flächen und über die genaue Lage und Größe der auf ihren Grundstücken ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete zu informieren; denn nur so kann eine ausreichende Akzeptanz für den Naturschutz erreicht werden. Der richtige Weg ist mit den Eigentümern zu beschreiten und nicht gegen sie.
Da der Antrag der CDU mit unserer Position zum Thema „Ausweisung der Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete“ punktgenau übereinstimmt,
können Sie mit unserer Zustimmung rechnen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Fraktionskollege Mirko Mokry hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt zum Fahrzeugbau Halberstadt bereits darauf verwiesen, worin er die Ursachen für den Stellenabbau bei der Deutschen Bahn AG sieht. Ich kann nur darauf hinweisen, dass auch der Erhalt des traditionsreichen Standortes Halle-Ammendorf von einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik abhängt.
Natürlich muss alles unternommen werden, um den Standort Halle-Ammendorf zu erhalten und nicht preiszugeben. Deshalb unterstützt die Fraktion der FDVP den
vorliegenden Antrag, weil damit für die Inhaber gefährdeter Arbeitsplätze in Halle-Ammendorf ein Zeichen gesetzt wird.
Allerdings befürchte ich, dass es nicht ausreicht, wenn unter Punkt 2 die Landesregierung aufgefordert wird, die Befürchtungen der Mitarbeiter des Waggonbaus aufzunehmen. Ich erwarte und fordere von der Landesregierung konkrete Schritte für den Erhalt des Standortes und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Hier kann auch Bundeskanzler Schröder nachdrücklich beweisen, dass der Aufbau Ost Chefsache ist. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz bestimmt ist es richtig, unseren Bauern aufgrund von erhöhter Trockenheit, geringen Niederschlägen und damit verbundener geringer Luftfeuchte, was zu irreparablen Schäden im Getreide, in den Rapsbeständen und auch bei den Futterkulturen führt, finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Von der lang anhaltenden Trockenheit im Moment sind in Sachsen-Anhalt viele Regionen in der Altmarkt, im Jerichower Land, in Anhalt-Zerbst sowie Wittenberg, der Ohrekreis und der Kreis Stendal betroffen. Dadurch ist der Sachverhalt gegeben, daß einige landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sind.
Nun sind aber diese Wetterlagen in Mitteleuropa nicht neu. Jedes Frühjahr müssen wir uns auf mehr oder weniger Regen, auf mehr Trockenheit - oder auch nicht einstellen, sehr zum Leidwesen der Bauern. Hilfe tut Not. Das Gebot der Stunde ist: Unseren Landwirten muß schnellstens geholfen werden.
Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, permanent auf die Bundesregierung einzuwirken, um Gelder aus Brüssel, also von der EU, zu verlangen.
Neuesten Berichten zufolge sollen die Landwirte in den neuen Bundesländern Hilfe aus Brüssel erhalten. Die zuständigen EU-Gremien erlauben den Bauern hierzulande Ausnahmen von geltenden Vorschriften. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums darf der Aufwuchs stillgelegter Flächen als Tierfutter genutzt werden, allerdings nur unentgeltlich für den Eigengebrauch oder für das Vieh des Nachbarn. Ernten und Verkäufe sind hierbei nicht erlaubt.
Diese sogenannte Großzügigkeit der EU könnte man auch als einen Schlag ins Gesicht unserer Bauern bezeichnen. Diese Hilfen der EU sind schlichtweg aberwitzig und helfen unseren Bauern in keiner Weise. Aber Deutschland als größter Nettoeinzahler der EU - im Jahr 1999 mit 49,2 Milliarden DM - hat Anspruch auf eine entsprechende Gegenleistung. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Weniger Gelder an die EU, dafür mehr Gelder an unsere Land- und Forstwirtschaft!
Wir stimmen dem Antrag zu. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Innovation ein Schlagwort, das wir fast täglich in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu hören bekommen. Innovation - auch ein Schlüssel bei der Anwendung neuer Verfahrenstechnologien, beispielsweise zur Lösung der Abwasserproblematik im Land Sachsen-Anhalt, besonders in ländlichen Gebieten. So sollte man meinen. Dem ist aber nicht so.
Während die kommunalen Aufgabenträger, also die Abwasserzweckverbände, im Land von der Landesregierung Fördermittel von mehreren Millionen D-Mark jährlich erhalten, gehen natürliche Personen, also unsere Bürger, leer aus. Das heißt, vor allem kleine Orte und Gemeinden in ländlichen Gegenden haben eine dezentrale Tradition. Diese müssen jedoch vielfach an zentrale Klärwerke angeschlossen werden. Die überteuerten Preise hiefür sind hinlänglich bekannt. Hinzu kommt Unwirtschaftlichkeit.
Dies geschieht, obwohl erstens die betroffenen Bürger oft aufzuzeigen versuchen oder sogar nachweisen können, daß die von den Behörden vorgelegten Berechnun
gen für die Kosten der Maßnahmen zum großen Teil zu hoch sind, zweitens die ökologischen Folgen eines zentralen Anschlusses für die dünnbesiedelten Gebiete heute keineswegs mehr positiv zu sehen und im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung, siehe Agenda 21, nicht mehr vertretbar sind, drittens die ökonomischen Konsequenzen als Verschleuderung von Steuergeldern und des Geldes der Bürger bezeichnet werden müssen.
Ein Umdenken der verantwortlichen Politiker wäre hierzu längst angebracht. Besonders im ländlichen Raum müssen neue Wege bei der Abwasserentsorgung beschritten werden. Dezentrale ökologische und kostengünstige Entsorgungseinrichtungen besonders im ländlichen Raum sind das Gebot der Stunde, wie zum Beispiel Pflanzenkläranlagen.
Meine Damen und Herren! Ökologie und Ökonomie harmonieren hierbei. So etwas nennt man Innovation zum Fortschritt der Menschen und Schonung unserer Umweltressourcen zugleich.
Auch wir sind der Überzeugung, daß gerade unsere Menschen in ländlichen Gebieten beim Bau von Kleinkläranlagen vom Land Sachsen-Anhalt finanzielle För-derung erfahren müssen. Das wäre dann endlich kein Faß ohne Boden mehr. Hier wäre das zur Förderung von Kleinkläranlagen bereitgestellte Geld sinnvoll ausgegeben.
Wir fordern die Landesregierung auf, die ständigen Sanierungshilfen in Höhe von zig Millionen D-Mark jährlich an unwirtschaftliche Abwasserzweckverbände einzustellen und in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen dieses freigewordene Geld zur Förderung des Baus von Kleinkläranlagen an die Bürger auszureichen.
Fort von den überdimensionierten und den überteuerten zentralen Einrichtungen, hin zur kostengünstigeren, umweltschonenden dezentralen Abwasserentsorgung auf dem Lande. Nicht nur unsere Umwelt wäre dankbar, auch die betroffenen Bürger würden nicht mehr über Gebühr geschröpft. Das sollte eigentlich das erklärte Ziel der Landesregierung sein, Herr Höppner. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt wurde bereits im Jahr 1998 eine Fläche von rund 18 500 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Diese Flächengröße ist eine solide Basis, um darauf auch die ökologische Tierhaltung aufzubauen.
Von den ca. 40 Nutztierarten in Deutschland kommt neben den Schweinen, den Rindern und dem Geflügel auch den Schafen, Ziegen und Kühen eine große wirtschaftliche Bedeutung zu.
Tiere und Natur sind bekanntermaßen miteinander verflochten. Über Jahrtausende erfolgte eine allmähliche Anpassung von Pflanzen und Tieren an die von menschlicher Tätigkeit geprägten Lebensräume. Das wiederum führte zur Herausbildung von sogenannten Landsorten der Kulturpflanzen und Lokalrassen bei Nutztieren.
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ist ein zentrales Element der deutschen Umwelt-, Naturschutz-, Agrar-, Forst- und Fischereipolitik. Ökonomie und soziale Sicherheit sollten auch in Sachsen-Anhalt eine untrennbare Einheit bilden. Dies ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die Staatengemeinschaft im Jahr 1992 in Rio verständigt hat. Aber wie wir alle wissen, hat der wesentliche Kern des Leitbildes einen großen Bogen um das Land Sachsen-Anhalt genommen, auch „Dank“ der rot-roten Landesregierung seit 1994.
Nachhaltig ist eine Entwicklung, die diese drei Aspekte zusammenführt. Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muß mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden.
Natürlich ist unsere Fraktion dafür, eine sinnvolle ökologische Landschaftspflege und den damit verbundenen Erhalt der Kulturlandschaft zu forcieren. Zu deren Erhalt tragen jedoch nicht nur die Landwirte, sondern auch die Hüter der Nutztiere, beispielsweise unsere Schäfer, bei.
Aus diesem Grund muß die wirtschaftliche Situation dieser Berufsgruppe durch die Landesregierung besonders beachtet und gefördert werden. Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verordnung EG Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - EAGFL - und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen hat das Land Sachsen-Anhalt einen Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Interventionsbereich des EAGFL, Abteilung Garantie, vorgelegt. Der Fördererzeitraum ist dabei in einem Runderlaß des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forst des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2000 bis 2006 festgeschrieben worden. Die Anlage 6 - Vertragsnaturschutz - beinhaltet die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Vertragsnaturschutz im Land Sachsen-Anhalt.
Der Vertragsnaturschutz beinhaltet nun einmal auch Landschaftspflege durch Nutztiere zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Aber zum Nulltarif ist das nicht machbar. Möglicherweise ist unsere Landesregierung dabei in der Lage, Wege abzuleiten, um Existenzsicherungsprogramme für unsere Schäfer und den Berufsnachwuchs sicherzustellen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern steckt in einer der tiefsten Krisen überhaupt. Die Leerstände sind besorgniserregend. Die Anzahl leerer Wohnungen hat sich in den neuen Bundesländern von 420 000 im Jahr 1993 auf 1 Million im Jahr 1999 fast verdoppelt. Der Leerstand liegt bei 14 %. In Sachsen-Anhalt sind von dem Leerstand 130 000 Wohnungen betroffen. Besonders davon betroffene Regionen und Städte sind Stendal, Wolfen, Halle, Magdeburg und Sangerhausen.
Ohne finanzielle Hilfe des Bundes und der Länder droht mindestens 35 Wohnungsbauunternehmen in den nächsten eineinhalb Jahren der Konkurs, mit einer einhergehenden Verwahrlosung ganzer Stadtteile, einer steigenden Kriminalität und hoher Arbeitslosigkeit.
Durch die konstant schlechte Wirtschaftspolitik der Landesregierung sind die Städte in dieser Situation machtlos. Sachsen-Anhalt hat seit 1990 fast 250 000 Einwohner verloren, größtenteils aufgrund der Perspektivlosigkeit der dort lebenden Menschen.
Die Arbeitslosigkeit hat die Rekordmarke von 23,4 % erreicht. Durch die ominöse Öko-Steuer und den schlechten Euro-Kurs gegenüber dem Dollar hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch verschlechtert.
Das Land und der Bund sind dringend dabei gefragt, die Wohnungsbauunternehmen in den neuen Ländern stär
ker als bisher vorgesehen zu entlasten. Ursprünglich verpflichtet das Altschuldenhilfegesetz die Wohnungsbaugesellschaften dazu, bis Ende 2003 15 % ihres Wohnungsbestandes zu privatisieren und aus den Erlösen bestimmte Anteile in den Tilgungsfonds einzuzahlen. Im Gegenzug hat der Bund die Altverbindlichkeiten der Wohnungsbaugesellschaften übernommen, wenn diese 150 DM je Quadratmeter überstiegen.
Um die Wohnungsunternehmen für Neubau, Rückbau und Modernisierung handlungsfähig zu machen, sollte der Bund eine sofortige Befreiung von den DDR-Altschulden rückwirkend zum 31. Dezember 1999 beschließen.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger Punkt ist die nicht mehr vollzogene Rückübertragung. Seit Mitte der 90er Jahre verzichten Alteigentümer zunehmend darauf, von den Wohnungsunternehmen verwaltete Häuser zurückzunehmen. Die meisten dieser Häuser sind sehr marode. Dadurch entstehen den Wohnungsunternehmen hohe Kosten, die nicht über Mieten, Modernisierung oder ähnliches abgefangen werden können.
Meine Damen und Herren! Hier muß der Bund auf Ansprüche aus der Ablehnung der Eigentumsrücknahme verzichten und schnellstens eine Härtefallregelung beschließen.
Weiterhin sind 150 DM pro Quadratmeter Kosten zuzüglich Zins und Zinseszins fällig. In den beiden größten Städten von Sachsen-Anhalt stehen in Halle 20 000 Wohnungen und in Magdeburg 14 000 Wohnungen leer. Die genaue Anzahl soll in diesem Jahr durch ABM-Kräfte ermittelt werden. Gleichzeitig müssen in Sachsen-Anhalt weitere 75 000 Wohnungen vollständig saniert werden, um Stadtteilbereiche nicht einseitig veröden zu lassen.
Durch den hohen Leerstand kommen weitere Probleme auf die Wohnungsgesellschaften zu. Die Einnahmen sinken. Wegen der Überkapazitäten sind die Mieten kaum noch kostendeckend. Zum Teil liegen die Mieten schon bei 3 DM pro Quadratmeter. Für viele Wohnungsbauunternehmen ist das ruinös.
Sehr viel Schuld daran hat die Steuergesetzgebung. Durch eine Verunsicherung der Bauherren kam es zu einem massiven Rückgang des Sanierungsvolumens. Neben der dramatischen Abwanderung der Bevölkerung liegt eine weitere Ursache für den Leerstand in dem bisher steuerlich geförderten Neubau auf der grünen Wiese.
Meine Damen und Herren! Die Wohn- und Lebensqualität in den Kommunen muß dringend angehoben werden. Um den angeschlagenen Arbeitsmarkt im Bausektor zu entlasten, reichen aber die von Bund und Land bereitgestellten Mittel bei weitem nicht aus. Die Bauindustrie ist einer der größten Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt. Sie kann bei den durchzuführenden Maß
nahmen wie Wohnungsmodernisierung, Rückbau und Abriß zum Konjunkturmotor werden.
Um den Wohnungsbauunternehmen die notwendigen finanziellen Spielräume zu schaffen, schlagen wir die Streichung sämtlicher Altschulden nach dem Altschuldenhilfegesetz vor.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Ihr Antrag greift nicht weit genug, um hier etwas ins Rollen zu bringen. Auf Selbstbeweihräucherung der SPD können die Bürger Sachsen-Anhalts und erst recht die Wohnungsbaugesellschaften verzichten. Wir lehnen den SPD-Antrag ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.