Hermann-Josef Scharf

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine gerechte Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes, eine Entlohnung, mit der jeder seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben unseres Landes teilhaben kann, ist und bleibt ein zentraler Punkt der Politik der CDU. Dumping- und Niedriglöhne tragen nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung bei und sind somit auch in hohem Maße gesamtwirtschaftlich schädlich, sondern sie verstoßen darüber hinaus in eklatanter und nicht hinnehmbarer Weise gegen die Grundsätze der Menschenwürde. Ganz zu schweigen davon, dass sie auch mit den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft in keiner Weise übereinstimmen.
Das historische Credo Ludwig Erhards - Wohlstand für alle - ist eine klare Absage an Niedriglöhne, denn Wohlstand für alle ist nur realisierbar, wenn alle am wirtschaftlichen Erfolg angemessen teilhaben können und dies bedeutet in erster Linie eine angemessene Entlohnung. Ludwig Erhard hat dann später als Bundeskanzler formuliert, Ziel der deutschen Sozialpolitik muss es sein, alle sozialen Gruppen vor einer Entwicklung zu bewahren, in der sie bloß Objekte staatlicher Fürsorge werden. Die Forderung nach einer Mindesthöhe des Lohnes ist daher etwas, das die CDU schon von ihrem Selbstverständnis her als ein äußerst wichtiges politisches Anliegen auf ihrer Agenda hat. Und wer die Arbeitsmarktpolitik und
speziell den Lohnbereich in der Geschichte der Bundesrepublik analysiert, der wird zu dem Schluss kommen, dass gerade die von der CDU geführten Bundesregierungen auf diesem Politikfeld Entscheidendes und Nachhaltiges bewirkt haben. Im Übrigen ist die Zielvorstellung der CDU, was den Mindestlohn betrifft, durchaus identisch mit den Vorstellungen der Opposition. Lediglich die Wege, um dieses Ziel zu erreichen, unterscheiden sich. Wir wollen nicht per se einen direkten Eingriff in die Lohnfindung. Das heißt, wir sind zwar für einen gesetzlichen, aber nicht für einen staatlich festgesetzten Mindestlohn.
Ich möchte daran erinnern, dass im Jahre 1996 erstmals die damalige CDU-geführte Bundesregierung mit der Verabschiedung des Arbeitnehmerentsendegesetzes die Möglichkeit geschaffen hat, für bestimmte Bereiche einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn festzulegen. Wir haben auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes derzeit für elf Branchen eine Mindestlohnregelung und verhindern damit in diesen Branchen eine Entwicklung hin zu Niedriglöhnen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich festhalten: An der Einführung aller in diesen elf Branchen bestehenden Mindestlöhnen war die Union federführend beteiligt. In der Fixierung und Quantifizierung dieser Mindestlöhne sehen wir von der CDU eine wichtige und primäre Aufgabe der Tarifpartner und dies muss auch so bleiben.
Lohnverhandlungen gehören in die Hände von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Wer die Tarifautonomie diesbezüglich unterläuft und infrage stellt, untergräbt eine der wichtigsten Säulen der sozialen Marktwirtschaft. Wir sind offen für alle Vorschläge, die dazu beitragen, dass Billiglöhne verhindert werden. Dazu haben wir auf unserem Parteitag in Leipzig weitreichende Beschlüsse gefasst. Wir wollen unter Einbeziehung der Tarifpartner dazu beitragen, dass jeder Arbeitnehmer den Lohn erhält, der ihm zusteht, und wir wollen Missstände in diesem Bereich unterbinden und verhindern. Den Weg über einen generellen gesetzlichen Mindestlohn halten wir für falsch, weil er die Tarifparteien nicht in angemessener Form einbezieht und wir letztlich dann staatlich verordnete Löhne haben. Dies bedeutet in der Konsequenz auch ein Weniger an Regelkompetenz für Gewerkschaften. Wer sich hier als Verfechter von Gewerkschaftsrechten darstellt, der muss sich den Vorstellungen der CDU anschließen, die wir auf dem Leipziger Parteitag beschlossen haben. Dabei gilt, dass die jeweilige Lohnuntergrenze durch eine Kommission bestehend aus den Tarifpartnern ausgehandelt wird. Diese legen dann auch die Höhe und etwaige Differenzierungen fest. Solche Differenzierungen müssen entsprechend den Vorstellungen der Tarifpartner nach Branchen und Re
gionen möglich sein. Wir als CDU wollen, dass die Erfolgsgeschichte der sozialen Marktwirtschaft fortgeschrieben wird.
Arbeitet jemand in Vollbeschäftigung, so muss er dafür einen Lohn erhalten, der ihn am Wohlstand unseres Landes teilhaben lässt und ihm ein eigenständiges Leben ermöglicht. Wir alle, die an politisch verantwortlicher Stelle tätig sind, dürfen nicht zulassen, dass Löhne ins Bodenlose fallen und Arbeitnehmer ausgenutzt werden, damit einige wenige daraus einen übergroßen Nutzen ziehen können. Wir brauchen in Deutschland allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen, um sowohl Wettbewerbsverzerrungen als auch menschenverachtende Entlohnung zu unterbinden. Dabei vertrauen wir auf die Tarifpartner: Diese können Regelungen treffen, die einen solchen Missstand verhindern. Eine Lohnuntergrenze, festgelegt durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bietet eine Lösung im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards.
Mir ist durchaus bewusst, dass bei der Feststellung der Lohnuntergrenzen durch die Tarifpartner beachtet werden muss, dass es wenig zielführend ist, wenn zwar nicht länger polnische oder rumänische Arbeiter mit Werkverträgen bei uns tätig werden, dafür aber deutsche Firmen ihre Produktion nach Polen oder Rumänien auslagern. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck bringen: In den Fällen, in denen die Höhe des Lohnes und die Rahmenbedingungen der Arbeit in Schieflage geraten, in den Fällen, in denen es nicht gelingt, dies durch die Tarifpartner so zu regulieren, dass auch die unteren Lohngruppen am allgemeinen Wohlstand partizipieren, besteht zwingender politischer Handlungsbedarf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe in meinen Ausführungen mehrfach betont: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Einkommen sein Leben angemessen gestalten können. Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für die Leiharbeit.
Es hilft jedoch wenig, die Leiharbeit in Bausch und Bogen zu verurteilen. Sie erfüllt unter bestimmten Voraussetzungen eine wichtige arbeitsmarktpolitische Funktion. Allerdings müssen Auswüchse und Fehlentwicklungen, wie wir sie in den vergangenen Wochen leider erleben mussten, verhindert werden. In diesem Zusammenhang danke ich unserer Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ausdrücklich für ihre klare und konsequente Haltung zum Thema Leiharbeit. Ich begrüße, dass Betriebe, die vom Land gefördert werden wollen, auch in Bezug auf die Leiharbeit bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Derjenige, der Leiharbeit nicht verantwortungsbewusst einsetzt, der seine Mitarbeiter in den
Niedriglohnsektor einstuft, der geringfügige Beschäftigungsverhältnisse über alle Maßen hinaus realisiert, der seine Mitarbeiter grundlos über Jahre in immer wieder neu auflebenden befristeten Arbeitsverhältnissen einstellt, der mit unterbezahlten Praktika primäre Arbeitsaufgaben im Betrieb abdeckt, derjenige, der so handelt, der handelt nicht verantwortungsvoll im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft und darf nicht auch noch durch öffentliche Mittel für sein unsoziales Verhalten belohnt werden.
Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nicht versäumen, all jenen Betrieben unseres Landes zu danken, die in der Vergangenheit auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen ihre sozialen Pflichten sehr ernst genommen und sich vorbildlich und verantwortungsbewusst gegenüber ihren Mitarbeitern verhalten haben.
Vielleicht müssen wir alle, meine Damen und Herren, uns auch fragen, ob wir uns nicht allzu oft von den Werbemachern und ihren verführerischen Sprüchen manipulieren lassen. „Hauptsache, billig“, und dann soll Geiz auch noch „geil“ sein. Billig sind an dieser Werbelinie leider nur die Intention und die Assoziationen, die geweckt werden sollen. Wer dieser Werbestrategie folgt und sein Kaufverhalten durch sie nachhaltig manipulieren lässt, trägt originär und nachhaltig zu diesen Fehlentwicklungen bei. Menschliche Arbeit muss immer mehr sein als nur eine Ware, sie darf nicht nur der Logik von Warenmärkten unterliegen.
Schließen möchte ich mit einem Bibelwort: Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. - Der Lohn ist also ein Wert und darf nicht zu einem Almosen verkommen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushalt des Jahres 2012 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport macht deutlich, welch außerordentlich hohen Stellenwert die Koalitionsfraktionen der Sozialpolitik einräumen. Frau Kollegin Kolb, trotz Schuldenbremse und eingeengter finanzieller Spielräume, werden auch im kommenden Haushaltsjahr deutliche Akzente gesetzt für die Menschen in unserem Land, die auf die besondere Unterstützung und Hilfe des Staates angewiesen sind. Trotz aller Unkenrufe zeigt dies: Diese Koalition ist dem Sozialen verpflichtet. Unser sozialer Kompass stimmt.
Der Arbeitsmarkt in unserem Land hat sich im zu Ende gehenden Jahr hervorragend entwickelt. Wir haben in der Bundesrepublik den höchsten Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung; das größte Sorgenkind des Arbeitsmarktes, nämlich die Langzeitarbeitslosigkeit, konnte fast halbiert werden. Im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit sind die Erfolge am deutlichsten. Das Ziel, dass jeder Jugendliche, der eine Ausbildung absolvieren will, ein entsprechendes Angebot vorfinden muss, ist so gut wie erreicht. In meinem Heimatlandkreis, dem Kreis St.
Wendel, haben wir im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit eine Quote von unter 1 Prozent und im BGJ und BVJ so wenig Schüler wie schon lange nicht mehr. Eine solch positive Situation hat es selbst im Landkreis St. Wendel seit Jahrzehnten nicht gegeben.
Ein Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Unternehmen in unserem Land, dass sie ihre Ausbildungsaufgabe sehr ernst genommen haben und den jungen Menschen Zukunftschancen eröffnen. Vor allem möchte ich an dieser Stelle namens der CDUFraktion den kleinen Handwerksbetrieben meinen ganz besonderen Dank aussprechen.
Viele haben auch in der jüngsten Wirtschaftskrise ihren Mitarbeiterstamm gehalten, obwohl das nicht immer einfach war, und somit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht so extrem ausfielen, wie dies von vielen Experten prognostiziert wurde.
Diese Bewältigung der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 war in Bezug auf den Arbeitsmarkt auch damit verbunden, dass mehr ESF-Mittel als geplant verausgabt werden mussten, um insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit so deutlich zu reduzieren. Die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Sicherung der Arbeitsplätze konnten nur unter aktiver Mitwirkung des ESF gelingen, allerdings mit der Folge, dass für die nächsten beiden Jahre deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Auch aus diesem Grund hat die Koalition im Haushalt des Jahres 2012 zusätzlich 1,5 Millionen Euro eingestellt, mit welchen das neue Landesprogramm „Zuwendungen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen“ ermöglicht wird. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 35 Prozent. Die Koalition ist Ministerin Monika Bachmann und allen Beteiligten zu großem Dank verpflichtet. Liebe Monika, das Bohren der dicken Bretter hat sich wirklich gelohnt!
Dieses neue Programm setzt auch sehr hohe Maßstäbe an die Qualität der Leistungserbringung durch die Bildungsträger in unserem Land. Es wird von diesen erwartet, dass sie ihr Leistungsangebot an diesen neuen Maßstäben und an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren und kontinuierlich weiterentwickeln. Mit der Einstellung dieser zusätzlichen 1,5 Millionen Euro verbinden wir die Hoffnung, dass wir die Eingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen mit komplexen Profillagen und besonderen Vermittlungshemmnissen noch weiter verbessern können.
Lassen Sie mich ergänzend zur gestrigen Resolution noch einen Gedanken anmerken. Ein sehr wichtiges Mittel, um den Rechtsextremismus zu bekämpfen, ist das Bemühen, den jungen Menschen in unserem Land eine gute Ausbildung und zukunftsorientierte Arbeitsstellen anzubieten. Dies muss auch in den nächsten Jahren über alle Parteigrenzen hinweg unser aller Bemühen sein. Ich sage es mit einem Satz: Zukunftsperspektiven sind also das beste Mittel gegen Extremismus jeglicher Art.
Die saarländische Landesregierung hat sich in den Jahren 2007 bis 2010 an dem Bundesprogramm „Vielfalt tut gut - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ beteiligt, um wirkungsvolle Strategien gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu entwickeln. Diese beiden Programme wurden in der zweiten Förderperiode von 2012 bis 2013 unter einem gemeinsamen Dach im Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenzen stärken“ zusammengefasst, um dadurch Synergieeffekte besser nutzen zu können. Wir müssen auch weiterhin alles Menschenmögliche tun, dass jegliche Form von Extremismus in unserem Land keinen Nährboden findet und ein breites Klima von Toleranz und Vielfalt sich entfalten kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf dem Arbeitsmarkt werden wir in den nächsten Jahren mit einem Problem konfrontiert, dem wir uns heute schon vorausschauend stellen müssen: Es wird uns an Fachkräften fehlen, wenn wir nicht zielorientiert und passgenau entsprechende Maßnahmen einleiten. Daher hat die saarländische Landesregierung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der Handwerkskammer sowie dem VSU, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Arbeitskammer eine Strategie zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebedarfs beschlossen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Saarland auch in den nächsten Jahren eine wachstumsstarke Region mit hoher Lebensqualität bleibt.
Was das Thema Pflege angeht, stehen wir zukünftig vor sehr großen Herausforderungen in unserem Land. Wir alle haben zwei große Wünsche, nämlich alt zu werden und jung zu bleiben. Es muss daher das Bestreben aller Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft sein, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass jeder im Alter individuelle Voraussetzungen vorfindet, dass er sein Leben im Rahmen seiner Möglichkeiten optimal gestalten kann.
Wir haben ein flächendeckendes Netz von stationären und ambulanten Einrichtungen geschaffen, durch welche eine optimale Versorgung der älteren Menschen erfolgen kann, die auf Pflege und Hilfe
angewiesen sind. Um auch hier ein Zeichen zu setzen, hat die Landesregierung die Haushaltsmittel für die Ausbildung von Altenpflegern und die entsprechenden Helferberufe von 1,2 Millionen auf 1,5 Millionen Euro erhöht.
Diese Einrichtungen der Altenpflege erfüllen eine sehr wichtige gesellschaftliche Funktion. Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut werden, sei es durch den Ehepartner, die Kinder oder nahe Verwandte. Diese persönliche Fürsorge im häuslichen Bereich ist eine Leistung, die wir nicht hoch genug einschätzen können. Hier hat das Saarland durch ein landesweit flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten erreicht, dass eine deutliche Steigerung an Beratung und Service für die betroffenen hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen zu verzeichnen ist.
Wir haben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland 1,2 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind; aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich diese Zahl auf circa 2,6 Millionen Menschen bis zum Jahre 2050 erhöhen. Vor dieser Entwicklung dürfen wir nicht die Augen verschließen. Wir müssen rechtzeitig die Voraussetzungen schaffen, dass wir dieser enorm großen Verantwortung gerecht werden können. Der Wert einer Gesellschaft und eines Landes wird daran gemessen werden, wie sie mit ihren älteren, kranken und behinderten Mitbürgern umgeht. Gerade die Menschen, die an Demenz erkrankt sind, bedürfen unserer ganz besonderen Fürsorge und Zuwendung.
Wir müssen auch in Zukunft eine ganz besonderen Schwerpunkt darauf legen, dass diese Erkrankung mit allem Nachdruck erforscht wird und wir vielleicht neue Erkenntnisse gewinnen können, um diese Krankheit wirkungsvoll und lebensverbessernd therapieren zu können. Daher sind für diesen Bereich spezielle Haushaltsmittel eingesetzt worden. Auch an dieser Stelle zeigt die Koalition, dass sie sich in besonderer Weise den Menschen verpflichtet fühlt, die sich nicht auf der Sonnenseite des Lebens befinden.
Auch für die letzte Phase des Lebens haben wir in unserem Land ein flächendeckendes Netz an Palliativversorgung. Wir haben zwei stationäre Hospize mit dem St. Jakobus Hospiz in Saarbrücken und dem Hospiz Emmaus in St. Wendel. An dieser Stelle möchte ich für die CDU nochmals sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir jegliche Form von aktiver Sterbehilfe strikt ablehnen. Diese ist das Unmenschlichste, was man sich nur vorstellen kann. Wir stellen dem in aller Deutlichkeit die Hospizbewegung und die Palliativmedizin entgegen. Ich möchte
an dieser Stelle allen in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen meinen ganz besonderen Dank aussprechen. Sie begleiten die Sterbenden in ihren letzten Stunden und erfüllen damit einen äußerst wichtigen Dienst im Sinne der Nächstenliebe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu einem Thema, das mir persönlich sehr am Herzen liegt: „Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz“. Ich bin sehr froh feststellen zu können, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind. Wir haben es erreicht, dass für 99 Prozent aller Kinder, die in unserem Land geboren werden, die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 durchgeführt werden. Unser Netz, das hier mit den Hebammen aufgebaut wurde, hat sich bestens bewährt. Auf diesem Weg werden wir zielorientiert fortschreiten. Kinder sind unsere Zukunft und daher müssen wir alles dafür tun, dass sie in ihrer Entwicklung optimal gefördert werden.
Es darf nicht sein, dass die Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes davon abhängig sind, in welche Familie ein Kind geboren wird und wo diese Familie lebt. Alle Kinder haben ein Recht auf besondere Förderung, optimale Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wer mich näher kennt, kann gewiss nachvollziehen, dass mich die Entwicklung des Haushaltsansatzes im Bereich der Behindertenarbeit in diesem Jahr freut. Die Behindertenarbeit in unserem Lande umfasst alle Lebensbereiche eines Menschen, von der Wiege bis zur Bahre. Wir haben ein System im Saarland aufgebaut, das den Menschen mit Behinderungen in allen Lebensphasen zur Verfügung steht und für sie hervorragende, individuell abgestimmte Angebote schafft. Hier erfüllen die Frühförderstellen, die integrativen Krippen, die integrativen Kindergärten, die Tagesförderstätten, die Freizeitgruppen, die Wohnheime und die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine äußerst wichtige Funktion, die sie auch in Zukunft behalten werden.
Wir haben auch in der Umsetzung der UN-Konvention hinsichtlich der Inklusion vieles auf den Weg gebracht. Liebe Frau Kollegin Kolb, der entsprechende Bericht des Otto-Blume-Instituts wird uns im Frühjahr des nächsten Jahres vorliegen. Ich freue mich auf eine spannende und fruchtbringende Diskussion und auf eine weiterhin positive Entwicklung, damit die Chancengleichheit behinderter Menschen weiter gefördert werden kann. Jede Art von Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu unterbinden sowie einen optimalen Lebensstandard und sozialen Schutz zu gewährleisten, das ist unsere Aufgabe.
Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, Ministerin Monika Bachmann, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport und der nachgeordneten Stellen sehr herzlich zu danken, dass sie sich in besonderer Weise um die Menschen kümmern, die auf unsere Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Das ist einfach klasse.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, meine Rede möchte ich abschließen mit einem Gedicht, der aus Nicaragua stammenden Schriftstellerin Gioconda Belli mit dem Titel „Niemand sucht aus". Möge es uns alle, die wir politische Verantwortung zum Wohle aller Bürger unseres Landes wahrnehmen, zum Nachdenken anregen und vielleicht, dies wäre ein sehr hoher Anspruch, auch ein Stück Orientierung sein:
Niemand sucht aus. Man sucht sich das Land seiner Geburt nicht aus und liebt doch das Land, wo man geboren wurde. Man sucht sich die Zeit nicht aus, in der man die Welt betritt, aber man muss Spuren in seiner Zeit hinterlassen. Seiner Verantwortung kann sich niemand entziehen. Niemand kann seine Augen verschließen, nicht seine Ohren, stumm werden und sich die Hände abschneiden. Es ist die Pflicht von uns allen zu lieben, ein Leben zu leben, ein Ziel zu erreichen. Wir suchen den Zeitpunkt nicht aus, zu dem wir die Welt betreten, aber gestalten können wir diese Welt, worin das Samenkorn wächst, das wir in uns tragen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend Gesetz zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Drucksache 14/570, wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport überwiesen.
Mit diesem Gesetz wird zum einen die Anpassung des Titels dieses Gesetzes an die Bezeichnung des für die Jugend zuständigen Ministeriums vorgenommen, also eine redaktionelle Korrektur. Zum anderen wird die Geltungsdauer dieses Gesetzes um weitere neun Jahre auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Die Eingliederung des Landesjugendamtes in das zuständige Ministerium hat sich offenbar gut bewährt und wird somit mit Zustimmung aller Fraktionen fortgeschrieben.
Ich darf berichten, dass der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport mit dieser Vorlage in seiner Sitzung am 28. September 2010 befasst war. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig, das Eingliederungsgesetz Drucksache 14/570 in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wirkungsvolle Arbeitsmarktpolitik ist ein Thema, dem wir uns alle mit ganz besonderer Verantwortung und ohne parteipolitischen Opportunismus stellen müssen. Bei diesem Thema geht es um Menschen und deren Möglichkeiten, sich durch eine menschenwürdige und erfüllende Tätigkeit die Mittel zu verschaffen, die den Einzelnen in die Lage versetzen, nicht nur seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern auch am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unseres Landes teilzunehmen. Unter diese Prämissen stelle ich meinen Redebeitrag, verbunden mit dem Willen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit jeder arbeitswillige und arbeitsfähige Bürger einer adäquaten Arbeit nachgehen kann.
Wie sieht es derzeit auf dem Arbeitsmarkt aus? Die Zahlen für den Monat August sind durchaus sehr erfreulich, denn die grundsätzlich positive wirtschaftliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat sich auch im August fortgesetzt. Bundesweit haben wir 2.945.000 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 7 Prozent entspricht. Interessant ist der Vorjahresvergleich. Damals hatten wir im August bundesweit 238.000 Arbeitslose mehr. Maßgeblich für diese anhaltend positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist das gute konjunkturelle Umfeld, das zu einem deutlichen Zuwachs der versicherungspflichtigen Beschäftigung geführt und damit die Chancen erhöht hat, aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu kommen.
Für unser Bundesland sehen die August-Zahlen noch günstiger aus, denn bedingt durch das frühe Ferienende setzte die im Herbst übliche Belebung des Arbeitsmarktes bereits im August ein. So ist die Arbeitslosigkeit im Saarland im August um 795 zurückgegangen und liegt damit bei 34.095. Somit beträgt die Arbeitslosenquote im Saarland im August 6,7 Prozent. Dies bedeutet gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat einen Rückgang um 3.153 Personen. Unter den Bundesländern steht das Saarland bezüglich der Arbeitslosenquote auf dem fünften Rang. Sicherlich ist dies ein besonderer Verdienst der Wirtschaft in unserem Lande, denn sie schafft die Arbeitsplätze. Dafür darf ich im Namen der CDULandtagsfraktion ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Aber es ist auch ein Verdienst der politisch Verantwortlichen, denn sie schaffen die entsprechenden Rahmenbedingungen und die können angesichts dieser Zahlen doch nicht so schlecht sein, wie Sie, meine Damen und Herren der Opposition, es oft gerne herbeireden. Aber auch Sie werden diese positiven Zahlen zur Kenntnis nehmen müssen.
Allerdings dürfen diese positiven Arbeitsmarktdaten uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass es immer noch 34.000 Menschen in unserem Bundesland gibt, die derzeit ohne Arbeit sind, und dass wir uns alle weiterhin bemühen müssen, möglichst viele dieser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher ist das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium auch weiterhin von sehr großer Bedeutung, trotz des allgemein gültigen Sparzwangs ist gerade in diesem Politikfeld sehr viel Augenmaß vonnöten.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben in Ihrem Antrag die anstehende Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt einer kritischen Betrachtung und Bewertung unterzogen. Dass Sie in diesem Zusammenhang von einem Kollaps der aktiven Arbeitsmarktpolitik sprechen, halte ich für polemisch und übertrieben; deswegen lehnen wir Ihren Antrag auch ab. Allerdings müssen wir den Gesetzentwurf sachlich und - Kollege Roth, da gebe ich Ihnen recht - durchaus kritisch analysieren und danach die saarländische Landesregierung auffordern, ihren Einfluss in Berlin geltend zu machen, um an der einen oder anderen Stelle Veränderungen und Nachbesserungen zu erreichen.
Die konkreten Auswirkungen der Instrumentenreform und ihre Folgen für die Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen laufen in Ihrem Antrag für die Jahre 2012 bis 2015 auf eine Kürzung von 367 Millionen Euro hinaus. Dieser Betrag ist rein spekulativ und hält einer fachbezogenen Analyse nicht stand.
Recht gebe ich Ihrem Ansinnen, dass wir als Land jede Kürzung der arbeitsmarktpolitischen Mittel zunächst kritisch sehen und alles tun müssen, damit die Möglichkeiten, einen dynamischen Arbeitsmarkt zu gestalten, nicht beschnitten werden. Eine Arbeitsmarktpolitik, die auf Teilhabe und Integration aller setzt, braucht entsprechende Finanzmittel, um die erforderlichen Instrumentarien einsetzen zu können. Alle auf dem Arbeitsmarkt aktiven Institutionen und Organisationen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, den Arbeitslosen in ihren unterschiedlichsten Problemsituationen zu helfen, sodass diese imstande sind, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dazu bedarf es abgestimmter und intelligenter Förderinstrumente, die leider auch viel Geld kosten.
Mir ist bewusst, dass auch in diesem Bereich ein absoluter Sparzwang gilt und jeder Euro dreimal umgedreht werden muss, bevor er ausgegeben wird. Allerdings bittet die CDU-Landtagsfraktion die saarländische Landesregierung, gemeinsam mit anderen Bundesländern zu versuchen, Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf dahingehend vorzunehmen, dass weiterhin eine optimale Arbeitsmarktpolitik realisiert werden kann.
Meine Damen und Herren, gerade die sogenannten Problemgruppen am Arbeitsmarkt - das heißt diejenigen, die aus eigener Kraft den Sprung in Arbeit und Ausbildung nicht schaffen, in der Mehrzahl Arbeitslosengeld-II-Bezieher -, müssen durch aktive Arbeitsmarktpolitik eine neue Perspektive erhalten. Diese Perspektive wird vor allem durch berufliche Qualifizierung geschaffen. Gerade um diese berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und insbesondere Langzeitarbeitslosen haben sich die Bildungsträger in unserem Land große Verdienste erworben. Daher gilt auch ihnen unser besonderer Dank.
Hoch qualifizierte Ausbilder, Lehrer und Sozialpädagogen haben zu den positiven Ergebnissen der saarländischen Arbeitsmarktpolitik mit beigetragen. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt dürfen diese Bildungsträger nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Zwar werden auch sie den Gürtel enger schnallen müssen, aber es muss gewährleistet werden, dass nicht gerade die Einrichtungen, die sich bei der Qualifizierung von Arbeitslosen mit sehr gutem Fachpersonal in besonderer Weise engagiert haben, ihre Fachkräfte in Größenordnung entlassen müssen.
Die saarländische Landesregierung hat ein Konzept zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebestandes erstellt. Es legt großen Wert darauf, dass Strategien entwickelt und umgesetzt werden, die mittel- und langfristig die wirtschaftliche und soziale
Entwicklung unseres Bundeslandes fördern. Dazu ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung unerlässlich, und hier muss die Landesregierung auch nachhaltig auf den Bund einwirken, damit die finanziellen Mittel zur Realisierung dieser Strategien weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Bei den ESFFördermitteln besteht ebenfalls großer Handlungsbedarf. Auch hier bitten wir die Landesregierung, bei den entsprechenden Stellen weiterhin nachdrücklich vorstellig zu werden, damit unser Bundesland auch in Zukunft ausreichend ESF-Fördermittel erhält. Und eines betone ich besonders stark: Eine weniger bürokratische Handhabung würde manches erleichtern und viele gute Projekte fördern beziehungsweise am Leben erhalten. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an eine Umschichtung der Mittel in den einzelnen Prioritätsachsen. Hier würde eine unbürokratischere Vorgehensweise sehr helfen. Allerdings liegt dies im Ermessensbereich der Europäischen Kommission. Ich weiß, dass die saarländische Landesregierung bereits entsprechende Abstimmungsgespräche führt. Wenn dieser Abstimmungsprozess über die Umschichtung der ESF-Mittel erfolgreich abgeschlossen werden könnte, würde dies allen Akteuren der saarländischen Arbeitsmarktpolitik sehr helfen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Menschen, die eine Arbeit suchen, zu helfen und sie in die Lage zu versetzen, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ist eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für uns alle hier in diesem Hohen Hause. Ich bitte daher jeden, an seiner Stelle mit dazu beizutragen, dass das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium in unserem Saarland weiterhin auf einem hohen Niveau eingesetzt werden kann und somit viele Menschen eine optimale Chance erhalten, in Arbeit zu kommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz auf Dauer zu sichern. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der schweren Wirtschaftskrise haben wir derzeit ein nicht erwartetes Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. 41 Millionen Menschen haben eine Arbeit. Das ist ein bisher nie erreichter Rekordwert. Wir können uns berechtigte Hoffnungen machen, dass wir in diesem Jahr die Arbeitslosenzahl auf unter 3 Millionen reduzieren können.
Am 01. Mai - es ist angesprochen worden - kommt auf die deutsche Wirtschaft eine neue Herausforderung zu. Dann nämlich endet die Einschränkung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Angehörigen der 2004 beigetretenen acht osteuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Vor allem in der Zeitarbeitsbranche sind daher Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping durch den Import tariflicher Niedriglöhne aus den genannten Ländern nicht auszuschließen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat daher ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, das verhindern soll, dass der deutsche Arbeitsmarkt durch ausländische Billiglöhne verwässert und unterwandert wird. Es wurde in der Leihund Zeitarbeit eine gesetzliche Untergrenze eingezogen, die auf Vorschlag der Tarifpartner durch Rechtsverordnung festgelegt wurde. Somit wird es eine Lohnuntergrenze für die Verleihzeit und die verleihfreie Zeit geben, die für In- und Ausländer Gültigkeit hat.
Ferner wurde festgelegt, dass der Zoll die Einhaltung der Lohnuntergrenze kontrolliert. Hier gilt der gleiche Mechanismus wie bei der Kontrolle der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kontrollbehörden ist in Arbeit, sodass eine Umsetzung dieser Kontrollregelungen in absehbarer Zeit in Kraft treten kann.
Ich möchte mich an dieser Stelle nachdrücklich und nachhaltig für Equal Pay, also den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, einsetzen. Dies muss auch ausdrücklich für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Es kann nicht sein und hat absolut nichts mit den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft zu tun, dass Menschen für gleiche Leistung in demselben Betrieb auf Dauer ungleich bezahlt werden.
In dem Gesetz ist Equal Pay festgeschrieben. Es gilt somit gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Leiharbeiter und Stammbelegschaft. Jetzt sind die Tarifpartner gefordert, ihre gesetzlichen Möglichkeiten und Freiräume zu nutzen und sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen.
Die Bundesarbeitsministerin hat in ihrer Rede am 24. März 2011 vor dem Deutschen Bundestag ausgeführt, dass die Tarifparteien nun ein Jahr Zeit haben, eine Tariflösung zu finden, in der die Regeln für Equal Pay ausgelotet und tariflich vereinbart werden. Es muss gewährleistet werden, dass Zeitarbeit nicht zur Lohndifferenzierung innerhalb der Belegschaft missbraucht wird. Unter Respektierung der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie soll hier den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gegeben werden, eine Angleichung der Arbeitsbedingungen innerhalb eines Jahres zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Gesetzgeber erst danach einen Vorschlag unterbreiten. Auch dies ist gelebte Tarifautonomie, meine Damen und Herren.
Die Zeitarbeitsbranche hat bei uns keinen guten Ruf. Sie hat sich in den letzten Jahren von einem Arbeits
marktinstrument zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, in dem über 800.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Da ist neben Positivem auch einiges gelaufen, was nicht mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft in Übereinstimmung zu bringen ist. Dies bedurfte daher dringend einer Korrektur. Durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind die Schlupflöcher, die auf Kosten der Arbeitnehmer ausgenutzt wurden, geschlossen worden. So erfolgt eine Ausdehnung der Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung auch auf solche Überlassungen, mit denen keine Gewinnabsicht verbunden ist, und auf solche, die nicht auf Dauer angelegt sind. Des Weiteren wird in Zukunft verhindert, dass zuvor arbeitslose Leiharbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen von einem Unternehmen zu einem Nettogehalt beschäftigt werden, das dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld entspricht. Weiter wird dem Zeitarbeitnehmer nun das Recht eingeräumt, Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten zu erhalten. Darüber hinaus muss der Entleiher den Leiharbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen in Kenntnis setzen.
Meine Damen und Herren, die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit habe ich bereits erwähnt. Sie beträgt jetzt immerhin mindestens 7,60 Euro für die alten und 6,65 Euro für die neuen Bundesländer. Diese verbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass der saarländische Landtag im September 2010 das Saarländische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zum fairen Wettbewerb bei öffentlich zu vergebenden Aufträgen geschaffen hat, um negativen Auswirkungen der am 01. Mai in Kraft tretenden Erweiterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegenzuwirken.
Mit der Einrichtung der EURES-Beratungsstellen haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Grenzregion Saar-Lor-Lux darüber hinaus ein Informations-, Beratungs- und Vermittlungsnetzwerk, das künftig durch die „Task Force Grenzgänger“ weiter ausgebaut wird. Nicht vergessen werden darf man in diesem Zusammenhang, dass der saarländische Arbeitsmarkt auch bezüglich der möglichen Folgen der Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) beobachtet und analysiert wird. Auf der Grundlage dieser Analysen entwickelt die IBA Prognosen und auch Handlungsempfehlungen für die künftige Arbeitsmarktentwicklung in der Großregion.
Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen nochmals betonen, dass die CDU-Fraktion in der Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und in der Festsetzung der Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein
wertvolles Instrument sieht, gleiche Wettbewerbschancen für inländische und ausländische Zeitarbeitsfirmen zu gewährleisten und gleichzeitig negative Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle nochmals die vorrangige Verantwortung der Tarifpartner bei der konkreten Ausgestaltung der angesprochenen Punkte. Wer die Tarifautonomie ernst nimmt, muss den Tarifpartnern dieses Feld überlassen, solange sich die Möglichkeit auf eine Einigung ergeben kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Tarifautonomie ist ein in hohem Maße schützenswertes Instrument unserer sozialen Marktwirtschaft. Allen politisch Verantwortlichen kommt über Parteigrenzen hinweg die Aufgabe zu sicherzustellen, dass der Sozialstaat wirkt. Dies geht am besten in Gemeinsamkeit, in einem breiten Konsens und nicht im Streit. Lassen Sie uns daher die noch anstehenden Probleme gemeinsam angehen und gemeinsam Verbesserungsmöglichkeiten in die Wege leiten. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Politikfelder, die für die Kinder und Jugendlichen unseres Landes von Bedeutung sind, nehmen bei dieser Koalition einen außerordentlich hohen Stellenwert ein und haben immer erste Priorität.
Uns ist in unserem politischen Handeln stets bewusst, dass Kinder unsere Zukunft, unsere Hoffnung, ja unser größter Schatz sind. Daher setzen wir alles daran, für unsere Kinder und Jugendlichen optimale Bedingungen zu schaffen, Nachteile auszugleichen und die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung optimal zu fördern. Dabei, meine Damen und Herren, hilft es wenig, nur große Fensterreden zu halten und sich dabei an utopischen und unrealistischen Forderungen zu weiden. Handeln ist angesagt, denn nur dadurch können wir kontinuierlich weitere Verbesserungen erreichen. Da es sich bei den Aufgaben dieses Politikfeldes in großem Maße um Querschnittsaufgaben handelt, können wir nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten, Bund, Land, Städte und Gemeinden und die Landkreise, an einem Strang ziehen und Hand in Hand arbeiten. Diese Zusammenarbeit funktioniert in unserem Bundesland gut. Dafür möchte ich allen Beteiligten, über die Parteigrenzen hinweg, herzlich danken.
Es wäre sehr schön, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn auch Sie zumindest registrieren würden, dass auch in den Kommunen, in denen Sie das politische Sagen haben, für die Kinder viel getan wird und die politisch Verantwortlichen gut und zielorientiert mit der Landesregierung zusammenarbeiten. Während Sie von einer „Verschleppungstaktik“ sprechen, wird an anderer Stelle pragmatische Poli
tik im Interesse unserer Kinder sehr erfolgreich umgesetzt.
Ihnen dauert es zu lange, bis der Aktionsplan zur Armutsbekämpfung endgültig vorgelegt wird. Allerdings entbehrt Ihre Kritik an der zeitlichen Umsetzung des Aktionsplanes jeder sachlichen Grundlage. Die Landesregierung hat unverzüglich und sehr zielstrebig alles veranlasst und in Bewegung gesetzt, damit der Aktionsplan dem Landtag möglichst zügig vorgelegt werden kann. Im Übrigen verweise ich auf die Rede, die Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 15. September 2010 an dieser Stelle gehalten hat. Der Zeitplan, den die Ministerin damals vorgegeben hat, wird exakt eingehalten.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals daran erinnern, dass sich diese Koalition zur Erstellung eines Aktionsplanes zur Armutsbekämpfung auf der Grundlage der Sozialstudie Saar verpflichtet hat. Bereits im Februar 2010 hat die Landesregierung, um gerade den Bereich der Kinder und Jugendlichen besonders intensiv analysieren zu können, eine Vertiefungsstudie zum Thema „Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland“ in Auftrag gegeben. Der Zwischenbericht zu dieser Vertiefungsstudie hat gezeigt, dass vor allem aufgrund der sehr umfangreichen Rückmeldungen der Fachkräftebefragung eine sorgfältige und somit zeitaufwendige Auswertung notwendig ist. Daher wurde in Abstimmung mit dem Beirat dem ISG die für die Auswertung gewünschte und auch notwendige Zeit gewährt. Ende dieses Monats wird nun der Endbericht erstattet werden und es wird seine Übersendung an die Beiratsmitglieder erfolgen.
Bereits im Februar 2011 hat die Landesregierung die Handlungsfelder des Aktionsplanes festgelegt: Entstehung von Armut verhindern, Vererbung von Armut verhindern, Auswirkungen von Armut mildern, Armut beenden. Diese vier Handlungsfelder werden nun mit Maßnahmen, Projekten, Zielgrößen und Umsetzungsverantwortlichen konkretisiert. Die Erarbeitung des Aktionsplanes ist in Abstimmung mit dem Beirat der Sozialstudie und den beteiligten Ministerien in vollem Gange.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, gerade im Bereich der Armutsbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Kinder und Jugendlichen in unserem Lande sind voreiliges Handeln und politischer Aktionismus wenig zielführend. Daher halte ich die Vorgehensweise der Landesregierung, basierend auf einer sorgfältigen Analyse unter Einbeziehung des besonderen Sachverstandes der Personen und Institutionen, die auf diesem Politikfeld seit vielen Jahren tätig sind, einen Aktionsplan, der Hand und Fuß hat, zu entwickeln, für richtig. Armutsbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der alle gefordert sind. Alle Aktivitäten auf kommunaler, Landkreis- und Bundes
ebene sind so aufeinander abzustimmen und so miteinander zu vernetzen, dass gerade in Zeiten knapper staatlicher Finanzen größtmögliche Synergieeffekte erzielt werden können.
Ich möchte an dieser Stelle insbesondere auch noch einmal hervorheben, dass diese Landesregierung nicht nur an einem wirkungsvollen Aktionsplan arbeitet, sondern durch die ihre politischen Maßnahmen die Armut in unserem Land Tag für Tag bekämpft. Daher ist, so auch nachzulesen in der von Ihnen oft zitierten Sozialstudie, im Vergleich der Bundesländer die Spaltung zwischen Arm und Reich in unserem Bundesland am wenigsten ausgeprägt. Es gibt nicht wenige wirtschaftliche Daten, bei denen das Saarland im oberen Drittel liegt. Wir alle können stolz darauf sein, dass in vielen Bereichen die Lebensbedingungen im unserem Bundesland besser sind als im Bundesdurchschnitt.
So haben wir trotz sehr angespannter Haushaltslage im Haushalt des Jahres 2011 unter dem Titel 684 01 insgesamt 1,85 Millionen Euro für Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe bereitgestellt, beispielsweise auch für das Projekt „Schoolworker“. 90 Schoolworker an 60 Schulen, und das wurde auch auf die Grundschulen ausgeweitet. Ferner werden in allen Kreisen Projekte gegen Kinderarmut installiert. 100.000 Euro wurden im Haushalt speziell für die Reformklassen eingestellt. 700.000 Euro stehen für Projekte zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Familien zur Verfügung. Mit der Zielsetzung, die Familien zu stärken, wurden lokale Netzwerke initiiert, die sukzessive ausgebaut werden. Die quantitativen und qualitativen Verbesserungen im Kinderkrippen-, Kindergarten- und Kindertagesstättenbereich sind sehr beachtlich und Ihnen allen hinreichend bekannt. Um den Übergang in die Grundschule zu erleichtern, läuft seit Beginn dieses Schuljahres an Modellstandorten die Kooperation zwischen dem letzten Kindergartenjahr und dem ersten Grundschuljahr. Auch auf die Bezuschussung des Schulessens möchte ich besonders hinweisen. Ferner dürfte es Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht entgangen sein, dass wir das Angebot an ganztägiger Betreuung und Bildung deutlich intensiviert haben.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle auch, dass das Saarland ein Schulbuchleihsystem hat, das die Eltern massiv von Kosten entlastet und in bestimmten Fällen sogar ganz von den Kosten befreit. Für einen Teil der Jugendlichen war der Übergang von der Schule in den Beruf mit Problemen verbunden. Um diesen Übergang zu erleichtern, haben wir Werkstattschulen und Reformklassen eingerichtet, Schoolworker eingesetzt, die Jugendsozialarbeit und die Schulsozialarbeit sinnvoll vernetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies waren nur einige Beispiele, die eindrucksvoll belegen, dass diese Landesregierung auch in diesem Politikfeld sehr zielorientiert arbeitet und nicht etwa bis zur Vorlage des von Ihnen eingeforderten Aktionsplans untätig ist.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass diese Koalition sich sehr um die Belange der Kinder und Jugendlichen in unserem Lande kümmert und auch in diesem Bereich Hervorragendes geleistet hat, das weit über die Grenzen unseres Landes auf positive Resonanz gestoßen ist. Wir werden auch weiterhin alles in unserer Kraft Stehende tun, dass für unsere Kinder und Jugendlichen bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden. Daran konstruktiv mitzuarbeiten, sind wir alle über die Parteigrenzen hinweg aufgefordert.
Sehr geehrte Frau Hoffmann-Bethscheider! Den Schluss meiner Rede möchte ich heute Ihnen widmen. In wenigen Tagen werden Sie als Landrätin die Verantwortung für den Landkreis Neunkirchen übernehmen. Sie werden in der realen Welt ankommen. Auch der Landkreis Neunkirchen steht vor großen Problemen. Er hinkt in vielen Bereichen der positiven Entwicklung anderer Landkreise hinterher.
Die Jugendarbeitslosigkeit, die Arbeitslosigkeit von Frauen und von Älteren über 55 liegt über dem Landesdurchschnitt. Sie müssen jetzt Ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, die Sie vorhin selbst formuliert haben. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises wünsche ich Ihnen dabei viel Erfolg und Ihnen persönlich alles Gute und Gottes Segen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushalt des Jahres 2011 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport steht wie alle anderen Politikbereiche auch unter dem Primat der Schuldenbremse, die die Spielräume bei der Erstellung des Haushaltes zwar einengt, die aber dennoch notwendig ist, außer, wir alle wollen weiterhin zukünftigen Generationen die ungeheure Last der Schulden aufbürden, die wir heute wissentlich verursachen.
Ich bin jedoch froh, dass diese Koalition trotz des unabdingbaren Spargebotes einen Sozialhaushalt für das Jahr 2011 vorlegt, der deutlich zeigt, welche überragende Bedeutung die Koalition der Sozialpolitik zuordnet. Trotz der prekären und angespannten Haushaltssituation können wir bei der Sozialpolitik weiterhin deutliche Akzente setzen, die ein Beleg dafür sind, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auf die CDU und die Koalition verlassen können.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, verkünden landauf landab das Märchen vom Kahlschlag in diesem Politikbereich. Die Zahlen für den Haushalt 2011 widerlegen Sie und Ihre opportunistische Argumentation. Dies wissen Sie und trotzdem wiederholen Sie gebetsmühlenartig Ihre Untergangsargumentation. Wo ist denn Ihre Alternative zu dieser Sparpolitik mit Augenmaß? Am Samstag im Aktuellen Bericht wie auch heute konnten die Saarländer von einem Ihrer politischen Heilsverkünder - die meisten fehlen ja - die Alternative erfahren.
Ihre Alternative ist sehr einfach, nämlich Steuererhöhungen, und zwar wie Sie, Herr Kollege Bierbaum verkündet haben, Steuererhöhungen bei der Erbschaftssteuer und der Vermögenssteuer. Sie wollen die Kuh so lange melken, bis sie tot umfällt, und Sie
wollen an der Oma ihr klein Häuschen. Das, meine Damen und Herren von der Opposition, ist Ihre wahre Alternative.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, gerade der Bereich der Sozialpolitik erfordert von den verantwortlichen Politikern ein hohes Maß an Verantwortung, Kreativität und auch Rückgrat.
Rückgrat deshalb, weil seriöse Politik nicht zu allen Forderungen ja sagen kann. Diese Koalition kann auf ihre Erfolge auch im Bereich der Sozialpolitik stolz sein, und der Haushalt 2011 zeigt, dass wir diesen erfolgreichen Weg fortsetzen werden.
Sie sind der größte Dummschwätzer, den wir im Land haben. Dass Sie das einmal genau wissen.
Leider gibt es immer noch viele Menschen, die in ihren Sorgen, Nöten und besonderen Schicksalslagen auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Diesen Menschen wird uneingeschränkt geholfen. Die Hilfe muss allen die Möglichkeit eröffnen, ihr Existenzminimum als absolut gesichert anzusehen und darüber hinaus am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Ich persönlich bin froh und als Sozialpolitiker auch dankbar dafür, dass wir mit dem vorliegenden Haushalt den besonderen Ansprüchen der Solidarität und auch der Subsidiarität in besonderer Weise gerecht werden. Dies, meine Damen und Herren, ist die Qualität und das Maß an Verantwortung, das in der Sozialpolitik in besonderer Weise erfüllt werden muss. Nicht Stammtischparolen und blanker Opportunismus sind hier angesagt, sondern verantwortliches Handeln.
Dies ist der Maßstab, der für die CDU und diese Koalition gilt, nicht die kurzfristige Effekthascherei.
Im Folgenden möchte ich in der gebotenen Kürze auf einige Bereiche des Sozialhaushalts eingehen. In der Arbeitsmarktpolitik werden wir weiterhin dazu beitragen, dass die äußerst positive, imponierende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ihre Fortsetzung findet. Die vor einigen Tagen veröffentlichten Arbeitsmarktdaten im Saarland zeigen für den Monat November den niedrigsten Arbeitslosenstand des Jahres 2010 an. Die Zahl von lediglich knapp 35.000 Arbeitslosen ist ein deutlicher Beleg für die erfolgreiche Krisenbewältigung an der Saar. Damit nimmt das Saarland bei der Arbeitslosenquote bezogen auf alle abhängig Beschäftigten zusammen mit Niedersachsen den fünften Platz ein. Die Zahl der sozial
versicherungspflichtig Beschäftigten lag im Herbst dieses Jahres um 6.000 höher als vor einem Jahr. Auch andere Indikatoren wie die Zahl der offenen Stellen und die positiven Geschäftserwartungen zeigen, dass auch im kommenden Jahr die Chancen für einen weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit gut sind. Diese guten Arbeitsmarktdaten erklären auch, warum unsere Haushaltsansätze im Bereich der Arbeitsmarktpolitik im Wesentlichen an Haushaltsdaten vor der Finanz- und Wirtschaftskrise ansetzen.
Der Sozialhaushalt des Jahres 2011 setzt weiterhin deutliche Akzente zur Förderung des Arbeitsmarktes. Für die berufliche Qualifizierung sowie die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen, Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt sind die Mittelansätze so gestaltet, dass ein wichtiger Beitrag zur nachhaltig positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt geleistet wird. Dazu gehört auch die Förderung der grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsmobilität. Darüber hinaus legen wir auf den Übergang von der Schule in den Beruf ein besonderes Augenmerk. Das dualisierte Berufsgrundbildungsjahr, die Produktionsschule und die Werkstattschule sind absolute Erfolgsmodelle, die im Saarland völlig neu konzipiert und weiterentwickelt wurden. Gerade die sozialpädagogische Betreuung trägt in diesem Bereich entscheidend mit dazu bei, die Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zu stabilisieren und ihnen zu helfen, eine berufliche Orientierung und letztendlich einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Zahl der in Ausbildung vermittelten Jugendlichen, die diesen Weg gegangen sind, zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind und dass es sich hier um ein absolutes Erfolgsmodell handelt. Auch die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungsagenturen ist weiterhin Bestandteil des Sozialhaushalts.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, einen Arbeitsplatz zu haben ist nicht nur ein wichtiger existenzieller Faktor, sondern trägt auch zum Selbstwert des Menschen bei. Das Gefühl „ich werde gebraucht, meine Arbeit wird geschätzt, anerkannt, adäquat entlohnt und damit honoriert“ ist sehr wichtig. Auch daher müssen alle politisch Verantwortlichen durch Kreativität und verantwortungsvolles politisches Handeln einen Beitrag dazu leisten, dass wir das Ziel der Vollbeschäftigung nie aus den Augen verlieren und jedem Menschen die Chance eröffnen, mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Das Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik muss daher darauf ausgerichtet bleiben, die Menschen in Arbeit und zwar möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt - zu bringen und sie auch dort zu halten. Wo dies nicht gelingt, werden wir den Menschen dank des Instruments der Bürgerarbeit weiterhin begleitend Unterstützung anbieten, so wie wir dies bisher auch bei
den öffentlich geförderten Arbeitsplätzen wie zum Beispiel der „Job-Perspektive“ getan haben.
Auch die Frauenpolitik wird im Sozialhaushalt mit über 2 Millionen Euro bedacht. Schwangerschaftsberatungsstellen, die Förderung von Projekten von Frauengruppen, die Beratungsstelle „Familie und Beruf“ sowie Projekte gegen sexuelle Ausbeutung seien an dieser Stelle exemplarisch erwähnt. Die Förderung der Familie und die spezielle Jugendpolitik sind dieser Koalition ein ganz besonderes Anliegen. Um hier gezielt fördern zu können, wurden in den Haushalt 2011 umfangreiche Mittel eingestellt. Damit werden die Schoolworker finanziert, ferner die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, der Kinderschutz, die Jugendbildungsreferenten und die Verbesserung der Teilnahme an Maßnahmen der gesundheitlichen Vorsorge - um nur einige Beispiele zu nennen.
Anführen möchte ich an dieser Stelle auch das Landesamt für Präventives Handeln, das ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Sozialministeriums fällt. Dort wird im Bereich der Prävention Hervorragendes geleistet, wobei die unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen einbezogen werden, um eine kontinuierliche und nachhaltige Wirkung zu erzielen. Dieses Landesamt ist ein sehr positives Beispiel dafür, dass mit der Mobilisierung und Einbeziehung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen sehr viel erreicht werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss meiner Ausführungen noch einige Anmerkungen zum Bereich der Behinderten. Hier ist im Saarland in den letzten Jahren ein Stand erreicht worden, der als außerordentlich gut bezeichnet werden kann. Diese Koalition garantiert, dass die Politik im Bereich der Behinderten auch weiterhin einen herausragenden Stellenwert hat. Wir stehen dafür, dass jeder Mensch die individuelle Förderung erhalten muss, die er für seine Entwicklung und seine Integration in die Gesellschaft benötigt.
Die Eingliederungshilfen betragen im Sozialhaushalt 2011 fast 255 Millionen Euro. Diese Zahl spricht eine deutliche Sprache. Die Mittel werden bei den Werkstätten für Behinderte, dem differenzierten Wohnen, den Frühförderstellen, den Tagesförderstellen und den Arbeitsstellen für Integration eingesetzt - um nur einige Bereiche zu nennen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hier von einer Kahlschlagpolitik sprechen, dann wissen Sie nicht, von was Sie reden.
Ich möchte Ihnen dies nur an einem Beispiel verdeutlichen. Im Jahr 1998 hatten wir im Saarland 2.825 Plätze in Werkstätten für Behinderte mit einem Mittelansatz von 31,7 Millionen Euro. Heute, 2010, haben wir 3.460 Werkstattplätze - das ist eine Steigerung von 22,5 Prozent - und einen Mittelansatz von 51 Millionen Euro, was einer Steigerung von 66 Prozent entspricht.
Für betreutes Wohnen steigt der Ansatz von 2,4 Millionen auf 4,05 Millionen Euro. Für stationäres Wohnen geben wir im kommenden Jahr 47,5 Millionen Euro aus. Die Mittel für die therapeutischen Wohngruppen steigen auf 3,49 Millionen Euro. Für alle Einzeltitel haben wir steigende Zahlen. Wer in diesem Zusammenhang von politischem Kahlschlag zulasten der Behinderten spricht, legt ein in hohem Maße bösartiges Verhalten an den Tag oder ist ein politischer Ignorant.
Auch dass behinderte Mitmenschen in diesen Tagen vor einen parteipolitischen Karren gespannt werden, ist sehr übel.
Deshalb sage ich heute klar und deutlich, die CDU und die Koalition sind gemeinsam mit der saarländische Landesregierung auch weiterhin ein absoluter Garant dafür, dass alles unternommen und in die Wege geleitet wird, um den Menschen mit Behinderungen ein bestmögliches Leben mit dem bestmöglichen Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, gerade die Sozialpolitik ist der Politikbereich, der das höchste Maß an Sensibilität erfordert.
Fensterreden und unrealistische, nicht erfüllbare Forderungen helfen ebenso wenig wie Gleichgültigkeit und Abgestumpftheit gegenüber den Menschen, die unsere besondere Hilfe und Unterstützung brauchen.
Erhalten wir uns dieses hohe Maß an Sensibilität und versuchen wir, gemeinsam mit Ideenreichtum und hohem Engagement weitere Fortschritte in der Sozialpolitik zu erzielen. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu den Äußerungen des Kollegen Jost Stellung nehmen. Wir haben es heute Morgen schon gehört: Gegen Adam Riese kommt man schlecht an. Deswegen bitte ich nochmals, einen Blick in den Einzelplan 05 zu werfen. Im Bereich der Eingliederungshilfe stehen für das Jahr 2011 255 Millionen Euro zur Verfügung, so viel wie noch nie in diesem Lande.
Deswegen sage ich noch einmal klipp und klar: Wer hier von einem Kahlschlag spricht, hat etwas Böses im Sinn. Sehen wir uns auch die Zahlen bei den Werkstätten an. 1998 hatten wir 2.825 Plätze bei Kosten von 31,7 Millionen Euro; aktuell sind es 3.460 Plätze mit 51 Millionen Euro. Es ist nicht weniger Geld, Herr Jost; das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen. Und die Ministerin hat eines klar und deutlich angesprochen: Jeder Behinderte, der einen Platz in den saarländischen Werkstätten benötigt, wird ihn erhalten. Das ist, denke ich, doch die wichtigste Aussage.
Genauso wird - auch das wurde angesprochen - bei Schlüsseln keine Rücknahme gemacht. Die Schlüssel bleiben die gleichen. Das sind Verträge, die von der LAG der Werkstätten und dem Ministerium unterschrieben wurden, und wir halten uns an unsere Verträge, damit das auch klipp und klar ist.
Kollege Jost, Sie haben versucht, auf die Tränendrüse zu drücken. Ich kann Ihnen nach 20 Jahren Behindertenarbeit sagen: Ich hätte mir manches Mal gewünscht, dass wir in den letzten Jahren mehr Verbündete für unsere behinderten Menschen gehabt hätten. Was wir erreicht haben, haben wir zusammen mit den Betroffenen und vor allem mit den Werkstätten erreicht, die sehr viel Herzblut investieren, und auf diesem Weg werden wir in jedem Fall weitermachen.
Eines möchte ich auch noch einmal klar und deutlich herausarbeiten. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in einer Behindertenwerkstatt waren. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich habe in den letzten Tagen sehr viele Gespräche mit den Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, geführt. Das Schlimme ist wirklich, dass dort Ängste vorhanden sind. Deswegen müssen wir diese Ängste ernst nehmen, und deshalb noch einmal, Herr Jost: Wir sollten nicht mit den Ängsten der behinderten Mitmenschen spielen. Niemand verliert nämlich seinen Arbeitsplatz.
Und dass wir hier unter einer besonderen Beobachtung stehen - auch von anderen -, das müssen wir, denke ich, auch noch einmal deutlich machen. Ich kann Ihnen aus meiner Arbeit mit Behinderten sagen: Wenn alles so rosarot wäre, wie Sie es hier malen, wäre es wunderschön, aber es gibt auch Menschen, die diesen Dingen kritisch gegenüberstehen und meinen, es gehe zu viel Geld dorthin. Mit denen müssen wir uns auch auseinandersetzen. Deswegen laden wir jeden ein, sich die Dinge anzusehen. Im Wohnbereich, wo wir ebenfalls Zuwächse haben, ist es so, dass die Menschen auf 13 Quadratmetern in einem Einzelzimmer und auf 25 Quadratmetern in einem Doppelzimmer wohnen. Das müssen wir doch alles rechtfertigen können. Deswegen sage ich klipp und klar: Hier wird nicht an den behinderten Menschen gespart. Wir haben diese Dinge in einem guten Kontext, und auf diesem Weg werden wir weitermachen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, Drucksache 14/269, wurde vom Plenum des saarländischen Landtag in seiner Sitzung
am 15. September 2010 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport überwiesen.
Diese Gesetzesänderung ist zum einen notwendig, weil das geltende Blindheitshilfegesetz zum 31.12. dieses Jahres ausläuft. Zum anderen müssen die dort geltenden Regelungen an die Vorgaben des höherrangigen EU-Rechts angepasst werden. Dies betrifft vor allem Bezieher von sozialen Leistungen, die diese im Saarland zwar erworben haben, aber jetzt allein aufgrund der Tatsache, dass sie in einem anderen EU-Land wohnen, nicht erhalten. Dieser Ausschluss verstößt gegen geltendes EU-Recht und muss deshalb korrigiert werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass der Ausschuss den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. September gelesen und von einer Anhörung abgesehen hat. Dieser Verzicht erfolgte nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Ausschuss am 23. Juni dieses Jahres Gast des saarländischen Blindenvereins in seinem Zentrum in der Küstriner Straße war und sich vor Ort über die Situation des Blindenverbandes informieren konnte.
In Fortsetzung dieses Informationsaustausches war im Gegenzug der Blindenverein am 01. September 2010 Gast des Ausschusses, im Verlauf der Sitzung wurde auch ausführlich über das jetzt zu verabschiedende Gesetz gesprochen. Da offenbar zum Zeitpunkt der Sitzung am 22. September die Meinungsbildung zu diesem Gesetzentwurf noch nicht in allen Fraktionen abgeschlossen war, wurden die Behandlung von eventuellen Abänderungsanträgen sowie die Abstimmung auf die Sitzung am 07. Oktober 2010 verlegt. Ich darf festhalten, dass in dieser Sitzung von keiner Fraktion Abänderungsanträge gestellt worden sind. Vielmehr hat der Ausschuss dem vorliegenden Gesetzentwurf einstimmig, ohne Enthaltungen, zugestimmt. Im Auftrag des Ausschusses für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport bitte ich das Plenum, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung der Blindheitshilfe, Drucksache 14/269, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende September dieses Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des 2. und 12. Gesetzes des Sozialgesetzbuches im Deutschen Bundestag eingebracht. Mit den drei neuen Bausteinen zur Ausgestaltung des SGB II, dem Bildungspaket, den neu berechneten Regelleistungen für Erwachsene und Kinder sowie dem neuen Fortschreibungsmechanismus, erfüllt dieser Entwurf zunächst alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
In den kommenden Wochen durchläuft dieser Entwurf die vorgeschriebenen Instanzen, bevor er in Kraft tritt. Seit Wochen wird dieser Gesetzentwurf, wie wir soeben auch hier noch einmal erfahren durften, heftig und leider auch sehr opportunistisch und polemisch diskutiert. Es wird von mauscheln, tricksen und klüngeln gesprochen.
Man versucht, den Eindruck zu erwecken, als ginge es an die Grundfesten unseres Sozialstaates. Ich halte diese Art der öffentlich geführten Diskussion für wenig produktiv, für nicht an der Sache orientiert und für bewusst irreführend. Ich halte es auch für wichtig, dass wir bei dieser Diskussion nochmals den Kausalzusammenhang beachten. Notwendig ist diese Gesetzesänderung, weil das Bundesverfassungsgericht die unter der Regierung Gerhard Schröder in Kraft getretene Regelung als nicht verfassungskonform beanstandet hat. Dabei will ich deutlich hervorheben, dass die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, also der Gedanke, Menschen zu mobilisieren und sie nicht in staatlicher Hilfe abzuschreiben, damals absolut richtig war und dies auch heute noch ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt, jedoch nicht deren Höhe. Die Bundesregierung hat nun auf der Basis eines transparenten und für jeden nachvollziehbaren Verfahrens die Bedarfssätze für Erwachsene und Kinder neu ermittelt. Dabei musste der Gesetzgeber auch Wertentscheidungen treffen und sachgerecht und schlüssig begründen, welche Positionen existenzsichernd sind und welche nicht.
Diese Entscheidung muss beiden Seiten erklärt werden, nämlich denen, die das Geld beziehen, aber auch denjenigen, die es erarbeiten und dabei unter dem Strich oftmals nicht viel mehr haben als die Empfänger der Leistungen.
Zu den Wunschvorstellungen zum Beispiel der LINKEN, die 500 Euro im Monat plus Warmmiete fordern, kann nur gesagt werden, dass dies zum einen nicht finanzierbar ist,
zweitens würde das den sozialen Frieden in unserem Land erheblich stören.
Wenn man sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hält, kommt man nämlich nicht annähernd auf diesen Betrag, noch nicht einmal, wenn man Alkohol, Zigaretten, illegale Drogen, Pauschalurlaube oder Flugreisen einrechnet.
Dieser von Ihrer Partei in den Raum gestellte Betrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, stellt ein opportunistisches Wunschkonzert dar, er ist weder finanzierbar noch begründbar.
Es wird von den Kritikern des Gesetzentwurfs nur von den 364 Euro Lebensunterhalt gesprochen. Dass noch eine Reihe von Leistungen dazukommt, wird verschwiegen. Es kommen die Kosten für Wohnung und Heizung dazu, ferner die Beiträge in Höhe von 164 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dies leistet der Staat für die Absicherung der ALG-II-Bezieher. Auch muss man berücksichtigen, dass Kommunen und Länder ALG-II-Beziehern zusätzlich zur Grundleistung Vergünstigungen im Öffentlichen Personennahverkehr geben. Außerdem sind sie von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit. So erhält ein alleinstehender ALG-II-Bezieher in der Summe zwischen 800 und 850 Euro monatlich. Eine Familie mit zwei Kindern kommt auf mindestens 1.600 Euro netto. Hier von Almosen zu sprechen, halte ich für mehr als überzogen.
Durch die im Gesetzentwurf festgelegten Leistungen soll jedem ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Was in dieser opportunistischen Diskussion um 5 Euro von den Kritikern ganz verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung Ernst macht mit der Unterstützung und
Förderung der Kinder. Es geht nicht um 5 Euro, sondern es geht darum, dass wir die Kinder der ALG-IIBezieher durch jährlich 620 Millionen Euro gezielt unterstützen, ihre Bildungschancen erhöhen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und ihnen eine echte Perspektive eröffnen, dass sie als Erwachsene ihr Leben selbst bestimmen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Daher sind diese 620 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, nicht als Bargeld, sondern als Bildungsleistung, damit den Kindern der Start ins Leben gelingt, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern Arbeit haben oder nicht, damit sie Erfolgserlebnisse haben und dabei vermittelt bekommen: Du kannst etwas, du wirst gebraucht, du hast eine Zukunft, und zwar unabhängig von Hartz 4.
Dieses Bildungspaket wird für unsere Kinder dann zu einem großen Erfolg führen, wenn alle mit anpacken, der Bund, die Länder, die Kommunen, die Vereine, die Verbände und die gesamte Gesellschaft. Wenn alle an einem Strang ziehen und wir endlich damit aufhören, nur zu jammern und uns zu beklagen über das, was wir nicht tun, wenn jeder seinen persönlichen Einsatz bringt, wird dies für die Kinder zu einem großen Gewinn führen. Mit Fug und Recht kann das Bildungspaket im Rahmen der Neuregelungen der SGB-II-Regelsätze als ein sozialpolitischer Meilenstein bezeichnet werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verantwortliche Sozialpolitik fördert nicht die Abhängigkeit von Menschen, sondern sie fördert die Chancen, unabhängig zu werden. Dies soll, wie ich schon ausgeführt habe, unter anderem mit dem Bildungspaket erreicht werden. Aber wir müssen auch alles daran setzen, dass wir die Menschen in Arbeit bringen. Die aktuellen Daten des Arbeitsmarktes sind außerordentlich positiv. Trotzdem dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, auch diejenigen, die schon lange ohne Arbeit sind und die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz bereits aufgegeben haben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Daher müssen alle politisch Verantwortlichen in den nächsten Monaten darangehen, Überlegungen anzustellen, wie wir weitere Anreize zur Integration in den Arbeitsmarkt schaffen können, wie wir die arbeitsmarktpolitischen Instrumente überarbeiten, erweitern und innovativ fortentwickeln können
mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit, vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zu senken. Die jetzigen Konjunkturdaten und auch die Prognosen sind positiv, sodass in der Folge auch die Chancen auf
weitere Beschäftigungsanreize weiter verbessert werden können.
Ich fordere alle, auch die notorischen Bedenkenträger, zu einer Versachlichung der Diskussion um diesen Themenbereich auf und bitte sie, mit dazu beizutragen, dass wir die vorhandenen Gestaltungsspielräume dahingehend nutzen, dass jeder, der arbeiten will, auch eine Arbeitsstelle findet. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass immer noch Menschen ohne Arbeit sind und damit auf staatliche Leistungen angewiesen sind. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der saarländische Landtag hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 zwei miteinander konkurrierende Gesetzentwürfe betreffend Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz, die Drucksachen 14/211 und 14/212, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur
weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Bei dem Gesetzentwurf Drucksache 14/211 handelt es sich um eine Vorlage der Regierungsfraktionen, die bei Enthaltung der Opposition einstimmig angenommen wurde. Der Gesetzentwurf der Opposition, Drucksache 14/212, wurde bei Enthaltung der Regierungsfraktionen ebenfalls einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Ziel beider Gesetzentwürfe ist es, vor dem Hintergrund bevorstehender Ausweitung der Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union umfassende Regelungen zum saarländischen Vergabewesen vorzulegen und die bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beachtenden Grundsätze gesetzlich zu fixieren.
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH - ich erinnere an das sogenannte Rüffert-Urteil - werden in beiden Entwürfen Regelungen vorgeschlagen, die sowohl den Bereich des ÖPNV als auch den gesamten Bereich von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfassen. Beide Gesetzentwürfe wollen verhindern, dass der günstigste Bieter seine Position insbesondere mit einer untertariflichen Entlohnung der Arbeitskräfte erzielt. Hierdurch entstünde eine Wettbewerbsverzerrung zum Schaden der tariftreuen Unternehmen, vor allem aber der mittelständischen Wirtschaft. Tarifgebundene Arbeitsplätze würden gefährdet, verbunden mit unabsehbaren Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme. In die Tariftreueverpflichtung sollen deshalb auch Subunternehmen mit einbezogen werden - bei entsprechenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Basis für alle Auftragsvergaben werden künftig die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgesetzten Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitsnormen sein. Während der Oppositionsentwurf den Bereich der Leiharbeit noch mit in das Gesetz einbezogen sehen möchte, ist im Entwurf der Regierungsfraktionen die Forderung nach umweltverträglichem Verhalten mit eingebunden. - So viel in Kürze zu den wesentlichen Inhalten der eingebrachten Gesetzentwürfe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport die Gesetzentwürfe in seiner Sitzung am 23. Juni 2010 gelesen hat. Am 18. August 2010 wurde unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit eine Anhörung von Sachverständigen, Verbänden und Einrichtungen durchgeführt, die folgendes Bild ergab: Während die Arbeitgeberseite die überwiegende Anzahl der Regelungen beider
Gesetzentwürfe für überflüssig erachtet - sie sieht das Wesentliche schon im Arbeitnehmerentsendegesetz des Bundes geregelt -, begrüßen die Vertreter der Arbeitnehmerseite ausdrücklich die überwiegende Anzahl der vorgeschlagenen Regelungen in beiden Gesetzentwürfen. Um diese für Arbeitnehmer noch freundlicher zu gestalten, schlagen Arbeitskammer und Gewerkschaften vor, den Bereich der Tariftreuepflicht nicht allein auf die Höhe des Entgelts zu beschränken. Mit zu berücksichtigen seien vielmehr auch Regelungen wie Urlaub, Erschwerniszulage, Arbeitsausfall, Überbrückungsgeld, Arbeitssicherheit und anderes mehr. Einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sehen sie als angemessen an.
Im Bereich des ÖPNV sollte nach den Vorstellungen der Arbeitnehmerseite als Berechnungsgrundlage ein repräsentativer Tarifvertrag herangezogen werden, das heißt, ein Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten gilt. Dabei sollte er nicht nur für das Fahrpersonal, sondern für das gesamte Personal im Bereich des ÖPNV Gültigkeit besitzen. Dieser Vorstellung konnte sich die Arbeitgeberseite nicht anschließen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Konkurrenzsituation, in der sie bei privat zu vergebenden Aufträgen stehe.
Des Weiteren fordert die Arbeitnehmerseite die Herabsetzung des Schwellenwertes bei Ausschreibungen von 50.000 auf 20.000 Euro. Sie ist auch der Auffassung, dass ein Tariftreuegesetz ohne aktive Kontrollinstanzen nur eingeschränkte Wirkung entfalten dürfte. Deshalb fordert sie analog zu den Regelungen in Hamburg auch für das Saarland die Einführung einer zentralen Kontrollgruppe. Das Außerkrafttreten dieses Gesetzes schon im Jahre 2015 hält die Arbeitnehmerseite für zu früh. Eine Verlängerung der Geltungsdauer bis zum Jahr 2020 erscheint ihr angemessener. Allerdings sollte eine Evaluierung der Gesetzeswirkung in ihren Augen so bald wie möglich erfolgen. - So weit in aller Kürze mein Überblick über die bei der Anhörung vorgetragenen Positionen und Meinungen.
In der Sitzung am 01. September 2010 haben die beiden genannten Ausschüsse die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass über die Fraktionen hinweg hinsichtlich eines saarländischen Tariftreuegesetzes weitgehende Übereinstimmungen bestehen. Lediglich in einigen Detailpunkten gingen die Meinungen auseinander. Dokumentiert wird dies mit den von den Regierungsfraktionen und den Oppositionsfraktionen vorgelegten Abänderungsanträgen. So möchten SPD und LINKE den Schwellenwert für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge von 50.000 auf 20.000 Euro ermäßigen. Ferner möchten sie das Stundenentgelt auf mindestens 8,50 Euro festgeschrieben wissen.
Der Forderung der Opposition nach Einrichtung einer zentralen Kontrollkommission zur Überprüfung
der abgegebenen Angebote konnten die Regierungsfraktionen nicht beitreten. Vor diesem Hintergrund wurde ihr Abänderungsantrag von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Hingegen wurde von allen Fraktionen und damit einstimmig der Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen. Er stellt zum einen sicher, dass der Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs abschließend geregelt wird, und zum anderen, dass das Gesetz möglichst auch bei grenzüberschreitenden Verkehren Anwendung findet. Ebenso wird entsprechend der in der Anhörung erhobenen Forderung das Außerkrafttreten des Gesetzes von 2015 auf 2020 verschoben. Dieser angenommene Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 14/261 vor.
Ich darf weiterhin berichten, dass der Gesetzentwurf der Opposition, Drucksache 14/212, vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Hingegen wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, Drucksache 14/211, mehrheitlich angenommen. Im Auftrag der Ausschussmehrheit bitte ich nun das Plenum, in der Zweiten und letzten Lesung mit diesen Gesetzentwürfen ebenso zu verfahren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Armutsbekämpfung bleibt ein primäres Ziel dieser Koalition. Wir werden alles daransetzen, die Aufwärtsbewegung in unserem Land kontinuierlich fortzusetzen. Die Sozialstudie belegt diesen Aufwärtstrend; sie gibt allerdings auch eine Reihe von Ansatzpunkten für zukünftiges politisches Handeln.
Armut hat viele Facetten. Sie ist ein vielschichtiges, mehrdimensionales Problem, das weit über das Fehlen von materiellen Ressourcen hinausgeht. Erst
eine eingehende Betrachtung von materieller Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung im Sinne von mangelnder Teilhabe wird diesem Phänomen gerecht. Diesen in hohem Maße sozialpolitischen Ansatz verfolgt auch die Sozialstudie Saar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte exemplarisch im Folgenden einige Punkte anreißen, die deutlich machen, dass diese Koalition auf einem guten Weg ist, vieles angeschoben hat und Erfolge vorweisen kann. Das Saarland hat die Strukturkrise der Achtzigerjahre weitgehend erfolgreich bewältigt. Der Angleichungsprozess an das bundesweite Niveau wurde vollzogen. Es gibt nicht wenige wirtschaftliche Daten, in denen das Saarland im oberen Drittel liegt. In vielen Bereichen sind die Lebensbedingungen im Saarland besser als bundesweit. Dies gilt zum Beispiel bei der Ausgeglichenheit der Einkommensverteilung, der geringen Angewiesenheit auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, der geringeren Armut trotz Erwerbstätigkeit, der guten Kinderbetreuung sowie der politischen und zivilgesellschaftlichen Partizipation.
Wer politisch seriös arbeitet, sollte dies nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern trotz der politisch unterschiedlichen Zielsetzung vielleicht sogar anerkennen. Selbst die schwere Wirtschaftskrise der vergangenen Monate konnte im Saarland entgegen allen sehr pessimistischen Prognosen relativ gut gemeistert werden. Seit Ausbruch der Krise im Herbst 2008 stieg die Arbeitslosigkeit nie über 42.000. Im Jahresdurchschnitt 2009 lag sie bei 39.100; dies entspricht 7,7 Prozent. Im Bundesdurchschnitt lag die Quote bei 8,2 Prozent. Damit belegt das Saarland im Vergleich aller Bundesländer einen beachtenswerten fünften Platz. Im Jahre 2010 ist die Arbeitslosigkeit im Saarland weiter zurückgegangen. Im August 2010 waren im Saarland 37.298 Personen arbeitslos; dies entspricht 7,4 Prozent. Damit nähern wir uns wieder dem Niveau vor der Wirtschaftskrise. Insgesamt hat sich die Lage der Saarwirtschaft in den letzten Monaten deutlich verbessert. Prognosen der IHK zufolge wird die Saarwirtschaft, die als exportstarker Industriestandort die Auswirkungen der Wirtschaftsund Finanzkrise deutlicher zu spüren bekam als viele andere Bundesländer, im laufenden Jahr wieder spürbar stärker zulegen als die deutsche Wirtschaft insgesamt.
Um die Erwerbschancen älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Saarland zu verbessern, wurde das Kompetenzcenter Ü 55 ins Leben gerufen. Dadurch soll Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekämpft und die Angewiesenheit auf staatliche Transferleistungen minimiert werden.
Auch auf dem Ausbildungsmarkt sind die besonderen Bemühungen der saarländischen Landesregierung sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner, die
sich unter anderem im Pakt für Ausbildung Saarland 2010 manifestieren, sehr deutlich zu erkennen und von besonderem Erfolg getragen. Hier wird auf breiter Ebene Verantwortung für die Jugendlichen übernommen. Gleichzeitig signalisiert die Ausbildungsbereitschaft Vertrauen in die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Saarland. Mitte August suchten im Saarland noch 1.390 Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Demgegenüber sind noch 1.350 Ausbildungsplätze unbesetzt. Aktuell hat das Saarland nach Bayern und Hamburg das drittbeste Verhältnis von unversorgten Bewerbern um Ausbildungsplätze zu unbesetzten Ausbildungsstellen unter allen westlichen Bundesländern. Insgesamt zeigt sich der saarländische Arbeitsmarkt stabil; dazu hat auch diese Koalition einen positiven Beitrag geleistet.
Ein besonderes Augenmerk - und dies nicht erst seit der jüngsten, öffentlich sehr kontrovers geführten Diskussion - legt diese Koalition auf die Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund. Gerade dieser Politikbereich bedarf einer sachlichen und zielführenden Diskussion. Jede Art von Polemik ist gerade hier verantwortungslos und stärkt die politischen Kräfte, die sich am äußersten Rand bewegen. Ich kann daher nur hoffen, dass alle verantwortungsbereit politisch Handelnden in unserem Land ohne ideologische Scheuklappen und fern von jeglichem Opportunismus diesen Bereich bearbeiten und die nötigen Schritte einleiten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in unserer Gesellschaft zu verbessern.
Noch in diesem Monat findet der zweite saarländische Integrationskongress statt. Schwerpunkt dieses Kongresses ist das Übergangsmanagement Schule/ Beruf sowie die Integration in den Arbeitsmarkt. Ziel und methodischer Ansatz des Kongresses ist die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine erfolgreiche Integration nicht nur durch Fachleute, sondern auch mit den Migranten selbst.
Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Koalition ein zentrales Thema. Wir haben dazu beigetragen, dass in unserem Land genügend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Auch die Anzahl der Krippenplätze stieg von 621 im Jahr 1991 auf über 3.000 im Jahr 2010. Basierend auf dem Koalitionsvertrag gibt es bereits jetzt konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut. Ich verweise unter anderem auf das Projekt „Frühe Hilfen“. Es zielt neben einem Bildungsangebot an alle Eltern insbesondere auf die Identifikation von Familien im Saarland, die einer besonderen Unterstützung bedürfen.
Der nächste Schritt zur erfolgreichen Teilhabe ist die frühkindliche Bildung. Erreicht wird dies vor allem durch den Ausbau weiterer, qualitativ hochwertiger
Betreuungsangebote, die sich gleichzeitig einem Bildungsauftrag verpflichtet fühlen. Besonders hervorheben möchte ich, dass die saarländische Landesregierung den Ausbau der freiwilligen Ganztagsschule forciert hat und dieses Angebot für das Schuljahr 2010/2011 beitragsfrei gestellt hat. Angebote wie eine warme Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche, musische und soziale Aktivitäten am Lern- und Lebensort Schule bieten weitere pädagogische Chancen für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler, und dies unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Ein wunderbares Beispiel.
Auch die Anzahl der Schoolworker wurde von 40 auf 60 Stellen angehoben, um dadurch noch frühzeitiger Defizite erkennen zu können und entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln. Somit kann jetzt im Bedarfsfall erstmals auch an Grundschulen die Betreuung durch Schoolworker angeboten werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dies waren nur einige Beispiele, die eindrucksvoll verdeutlicht haben, dass wir uns in der Umsetzung der Ergebnisse der Sozialstudie auf einem guten Weg befinden. Alle diese bereits begonnenen Maßnahmen, die schon jetzt auf eine präventive und aktive Armutsbekämpfung abzielen, müssen in den nächsten Jahren durch weitere Maßnahmen und Projekte sowie eine Bündelung und Vernetzung bereits bestehender und neuer Aktivitäten verstärkt werden. In all dies müssen alle Partner einbezogen werden, auch die Kommunen und die Kreise, die in diesem Bereich ebenfalls Verantwortung tragen. Daher fordere ich alle Parteien dieses Landtages auf, sich konstruktiv und verantwortungsvoll mit einzubringen, damit im Saarland Armut und insbesondere Kinderarmut wirkungsvoll bekämpft werden. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Landratskandidatin Hoffmann-Bethscheider, was Sie soeben vorgetragen haben, war rein opportunistisch und heuchlerisch.
Sie plakatieren im Moment sehr groß im Landkreis Neunkirchen: „Mehr Miteinander“.
Was Sie heute hier getan haben, war Spaltung und hat mit Versöhnung rein gar nichts zu tun!
Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Mehr Miteinander bedeutet für die Ärmsten der Armen, Hand in Hand die Probleme zu lösen.
Hören Sie doch mal bitte zu! Hören Sie doch einfach zu!
Herr Maas, es ist schön, dass Sie wach geworden sind.
Ich sage Ihnen ganz klar: Es geht nur Hand in Hand. Sie wollen in ein Amt, bei dem die Jugendhilfe mit der größte Brocken ist. Der Landkreis Neunkirchen gibt für die Jugendhilfe knapp 30 Millionen Euro aus. Für wen, meinen Sie, wird das meiste Geld ausgegeben? Stellen Sie sich bitte diese Frage. - Deswegen ist es ganz wichtig, das Paket zu realisieren, das wir heute vorgestellt haben, beginnend bei den Kleinsten der Kleinen.
Wir haben vorgetragen, was wir im Bereich der Krippen und der Kindergärten getan haben, was wir für frühkindliche Bildung tun. Das alles haben Sie kleingeredet.
Deswegen ist mehr Miteinander und mehr Gerechtigkeit gefragt. Das kann man nicht so machen, wie Sie es hier heute vorgeführt haben.
Die Frau Ministerin hat es sehr deutlich gesagt: In allen Themenfeldern sind wir, was die Problematik der Armen angeht, auf einem guten Weg. Das eine oder andere ist nicht hundertprozentig, aber bitte, wo ist es denn so?
Schauen Sie bitte über den Tellerrand hinaus in die Nachbarländer.
Auch dort haben sie mit der gleichen Problematik zu tun. Wir leben nicht auf einer Insel der Glückseligen, sondern wir müssen das in diesem Plan angehen, so wie wir es vorhaben. Ich glaube, der Weg, der heute eingeschlagen wird -
Das war bisher eine sachliche Diskussion, bis Sie eingeschritten sind. Der Weg, den wir vorhaben, ist ein Weg, der für diese Zielgruppe erfolgreich sein wird. Deswegen werden wir - das kann ich Ihnen sagen - unbeirrt weitermachen. Wir werden die Themen, die wir heute vorgetragen haben, in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt bearbeiten. Ich glaube, dann ist den Ärmsten der Armen in diesem Land am meisten geholfen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der bevorstehenden Ausweitung der Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union, der Liberalisierung bestimmter Wirtschaftssektoren auf europäischer Ebene sowie generell dem kontinuierlichen Zusammenwachsen des gemeinsamen Marktes kommt es insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach den in ihrem Bereich geltenden Tarifverträgen entlohnen, und Unternehmen, die teilweise deutlich geringere Entgelte zahlen.
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Das zur Bekämpfung dieser Problematik und damit zur Sicherung unserer einheimischen Arbeitsplätze erlassene Saarländische Bauaufträge- und Vergabegesetz vom 23. August 2000 wurde in seinen wesentlichen Regelungen zur Tariftreue nach Inkrafttreten des Rüffert-Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2008 per Erlass vom 16. April 2008 bis auf Weiteres für nicht anwendbar erklärt.
Im Koalitionsvertrag für die 14. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes hat die saarländische Landesregierung zur Sicherung der einheimischen Arbeitsplätze die grundsätzliche Offenheit zu einem Tariftreuegesetz erklärt und in erster Linie eine länderübergreifende Lösung angestrebt. Die in diesem Zusammenhang geführten Sondierungsgespräche haben jedoch gezeigt, dass die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen eine vom Saarland initiierte, kurzfristig in Kraft tretende gesetzliche Regelung nicht mittragen würden. Wir, die Landtagsfraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben uns daher entschlossen, eine eigene Regelung auf den Weg zu bringen.
Mit dem Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetz sollen umfassende Regelungen zum saarländischen Vergabewesen und den bei Ausschreibungen zu beachtenden Grundsätzen geschaffen werden, und zwar nicht nur im Bereich des ÖPNV, sondern auch für den Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Die vorgesehenen Tariftreueregelungen schreiben zum einen die Einhaltung eines im Bereich des ÖPNV im Saarland geltenden Tarifvertrages vor, zum anderen wird die Bindung an die im Arbeitnehmerentsendegesetz sowie im Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Entgelte festgeschrieben und die Einhaltung menschenwürdiger Bedingungen bei der Produktion sowie die Einhaltung ökologischer Gesichtspunkte bei der Beschaffung betont.
Es ist unser Ziel, einen fairen Wettbewerb bei öffentlich zu vergebenden Leistungen im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie im Sinne der einschlägigen EG-Richtlinien und der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 zu gewährleisten, um hierdurch in arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen Arbeitsplätze erhalten zu können, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf in § 3 Abs. 1 bis 3 verschiedene Formen von Tariftreueregelungen vor. Die weitestgehenden Regelungen waren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Rüffert-Urteil und der einschlägigen EG-Verordnung beziehungsweise Richtlinien im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs möglich. Hier erstreckt sich der Anwendungsbereich des Gesetzes sogar auf kommerzielle Verkehre, soweit diese vom Geltungsbereich der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 erfasst werden. Es handelt sich hierbei um einen nicht unerheblichen Teil der Linienverkehre, wo zukünftig mit circa 110 Verkehren landesweit gerechnet wird.
Anlässlich der konkreten Ausgestaltung der Tariftreueregelungen war zu berücksichtigen, dass im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs mehre
re Tarifverträge zwischen unterschiedlichen Tarifpartnern vereinbart wurden. Mit Blick auf die grundsätzliche verankerte Tarifautonomie, die für uns einen hohen Stellenwert bei der Aufrechterhaltung der Wirtschaftsordnung unseres Landes einnimmt, haben wir in unserem Gesetzentwurf die Einhaltung eines im Saarland für diesen Bereich geltenden Tarifvertrages gefordert und nicht die Einhaltung eines bestimmten Tarifvertrages vorgegeben.
Bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen wurden unter Beachtung des bereits genannten EuGH-Urteils in Sachen „Rüffert“ die derzeit rechtlich unproblematischen Tariftreueregelungen in § 3 Abs. 1 und 3 aufgenommen. Diese Aufnahme führt allerdings in Verbindung mit den vorgesehenen Nachweispflichten, Kontrollrechten und Sanktionsmöglichkeiten dazu, dass die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes im Saarland zukünftig nicht nur auf der Ebene arbeitsrechtlicher Verfahren, sondern auch innerhalb der Vergabeverfahren überprüft werden. Die genannten Rechte und Pflichten gelten im Übrigen auch im Bereich des ÖPNV. Die Sanktionen reichen von der Vertragsstrafe bis hin zum Ausschluss von Vergabeverfahren und berücksichtigen die Sonderregelungen der in Bezug genommenen Bundesgesetze.
Des Weiteren wurde festgeschrieben, dass die öffentlichen Auftraggeber alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend zu behandeln haben und anlässlich der Auftragsvergabe in transparenter Weise vorgehen müssen. Bei begründeten Zweifeln an der Angemessenheit des Angebotes hat die Vergabestelle das Recht, sich die Kalkulationsunterlagen vorlegen zu lassen, und bei einer Weigerung des Bieters diesen von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt, ist die Abgabe einer Tariftreueerklärung auch für diesen verpflichtend. Im Gesetz werden ein Schwellenwert für Auftragsvergaben von Leistungen im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und ein Schwellenwert bezüglich der Notwendigkeit der Abgabe der Tariftreueerklärung durch ein vom Auftragnehmer beauftragtes Nachunternehmen festgelegt. Dadurch soll ein unangemessen hoher Bürokratieaufwand vermieden werden.
Außerdem wurde in § 11 der Gesichtspunkt der umweltverträglichen Beschaffung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit wird hervorgehoben, dass uns auch der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen ist.
Durch die Neufassung des Gesetzes wird ein Außerkrafttreten des Gesetzes über die Vergabe von Bau
aufträgen im Saarland vom 23. August 2000 erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes der Koalition an den zuständigen Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das ausdrückliche Ziel der CDU-Landtagsfraktion, dass die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in unserem Bundesland sehr ernst genommen wird und wir in einem eingehenden Diskussionsprozess alles daran setzen, um die Chancengleichheit behinderter Menschen weiter zu fördern. Jede Art von Diskriminierung in allen Lebensbereichen muss unterbunden werden. Wir wollen einen optimalen Lebensstandard
und sozialen Schutz für alle erreichen. Ich freue mich daher, dass zwischen den Parteien der Koalition darüber große Übereinstimmung herrscht und wir unsere Positionen und Forderungen in dem Ihnen vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebracht haben.