Ingeborg Sahler-Fesel
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 07 bildet mit den Bereichen Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen große und intensive Kostenblöcke ab. Bei all den großen finanziellen Herausforderungen gerade im Bereich der Flüchtlingspolitik ist es gelungen, die nötigen Finanzmittel einzustellen, ohne Verschiebungen in den Schwerpunkten vorzunehmen. Das heißt, insbesondere die Gelder im Bereich Flüchtlinge gehen nicht zulasten irgendeines anderen Bereichs. Es kann also niemand behaupten, wegen der hohen finanziellen Mittel im Bereich der Flüchtlingspolitik ist da oder da oder da gekürzt worden. Es war uns ganz besonders wichtig, dass Neiddiskussionen und solche Dinge gar nicht in unserem Haushalt vorkommen können.
Frau Kohnle-Gros, ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre freundlichen Worte zu der sehr guten Ausschussarbeit und zum sehr guten Miteinander. Das sehen wir genauso. Das hat sich dann aber ein kleines bisschen damit gebissen, dass Sie, glaube ich, das Ministerium doch nicht wollen. Ich muss aber sagen, es hat sich bewahrheitet, dass es gut und richtig war, ein Ministerium zu bilden, das diese Bereiche abbildet, obwohl man natürlich zu Beginn der Legislaturperiode noch nicht wissen konnte, dass gerade der Bereich Flüchtlinge und Asylpolitik ein solcher Schwerpunktbereich wird. Ich bin mir aber sehr sicher, dass uns gerade die Synergieeffekte in diesem Bereich gutgetan haben und für die Arbeit sehr hilfreich waren.
Ich verstehe es nicht so ganz, warum Sie wieder mit den Ad-hoc-Ausschüssen anfangen. Es gab das Angebot, dass wir zusätzliche Sitzungen auch mit den anderen Ministerien, die involviert sind, machen. Wir haben eine Sitzung zusätzlich mit guten und wichtigen Informationen durchgeführt. Bei der zurückliegenden regulären Sitzung wurde vom Vorsitzenden ausdrücklich noch einmal gefragt, ob Bedarf besteht, eine zusätzliche Sitzung durchzuführen. Daraufhin wurde gesagt, nein, es besteht kein Bedarf an einer weiteren Sitzung. Also war es offensichtlich so, dass die Informationen da sind. Das zur Gegendarstellung und zu unserer Sichtweise.
Ich freue mich natürlich, dass die CDU-Fraktion ankündigt, dass sie die Haushaltsansätze und die Änderungen in diesem Bereich sowie auch das Landesaufnahmegesetz mittragen möchte. Ich muss allerdings sagen, bei Ihrem großen Einsatz in Richtung Flüchtlingskonferenzen, oder wie Sie die einzelnen Sachen genannt haben, war ich schon sehr gespannt auf Ihre Asylpolitik und darauf, wie Sie das Ganze mit Geldern unterlegen. Dies insbesondere deshalb, weil Sie zwischendurch wieder darauf hingewiesen haben, die Kommunen hätten da noch mehr gewollt und Sie hätten ihnen da auch noch mehr gegeben. Wie gesagt, auf diese Deckblätter war ich richtig gespannt. Na gut, die Spannung bleibt noch ein bisschen. Dann schauen wir einmal, wie es in der Richtung mit den Haushalten bzw. mit dem Management der Flüchtlingszahlen und mit allen den Herausforderungen, die auf uns zukommen, weitergeht.
Ich möchte allerdings meine Rede mit den Kindern beginnen, nämlich mit der Beitragsfreiheit für die Kita. Dies
insbesondere deshalb, weil die Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung für die CDU-Fraktion seit Jahren wohl ein Dorn im Auge ist. Ich kann es Ihnen deshalb in der Wiederholung nicht ersparen, noch einmal herauszustellen, dass die Beitragsfreiheit die Chancengleichheit aller Kinder sichert. Die Beitragsfreiheit entlastet auch den oft schmalen Geldbeutel der Familien. Die Beitragsfreiheit ist mit der SPD-Fraktion – nebenbei bemerkt auch mit den GRÜNEN – nicht verhandelbar. Das einfach noch einmal zur Klarstellung.
Wir sind der Meinung, die für die Beitragsfreiheit in den Haushalt eingestellten rund 122 Millionen Euro, die an die Kommunen zum Ausgleich der wegfallenden Elternbeiträge fließen oder in 2016 fließen werden, sind für uns gut angelegtes Geld.
Frau Kohnle-Gros, werte CDU, deshalb wird es niemand verwundern, dass wir Ihrem Antrag „Mehr Zeit für Kinder“, der als Fazit nur beinhaltet, wir wollen Elternbeiträge einführen und das mit mehr Zeit für Kinder überschreiben – das finde ich schon spannend –, natürlich nicht stattgeben werden, auch wenn Sie ein bisschen Tricki im Haushalt herum geschafft haben. Sie nehmen auf der einen Seite aus der Beitragsfreiheit 47 Millionen Euro heraus, die Sie dann für andere Bereiche zuweisen, sodass es unter dem Strich scheinbar gleich aussieht. Wer weiß, wie es dann im nächsten Jahr gleich aussehen würde. Das ändert nichts daran, die Familien würden wieder belastet. Wir wollen, dass die Familien entlastet sind und sie Zeit für ihre Kinder haben und nicht noch ein paar Überstunden mehr machen müssen, damit das Geld für die entsprechenden Elternbeiträge hereinkäme.
Diese Zeit gönnen wir dann nämlich den Kindern und den Familien und werden natürlich diesem Antrag auch in dieser Form nicht zustimmen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Land noch weiteres Geld an die Kommunen leitet. Nicht nur die Beitragsfreiheit schlägt zu Buche, sondern auch die Gelder aus dem mit ziemlichen Krachen gescheiterten Betreuungsgeld. Das heißt, mehr als die Hälfte, 48 Millionen Euro, fließen in den Jahren 2016 bis 2018 an die Kommunen. Um es zusammenzufassen, kann man sagen, so hat das Betreuungsgeld doch noch etwas Positives bewirkt. Das Land bekommt Geld. Die Kommunen bekommen Geld zur Verbesserung im Bereich der Kitas, womit übrigens sogar ein Punkt Ihres zweiten Antrags erfüllt wird, in dem Sie da etwas blumig umschreiben: Respekt und Wahlfreiheit als Merkmale einer modernen Familienpolitik. – Da fordern Sie zum Beispiel, dass die Vielfalt der öffentlichen Betreuungsangebote gefördert wird. Dieses zusätzliche Geld fließt speziell in den Kita-Bereich. Da werden die Kommunen mit Sicherheit die Gelder entsprechend anlegen und verwenden.
Ansonsten ist dieser Antrag leider auch nicht mit Geld unterlegt. Aber man hat geschafft, zumindest einmal in den Forderungen im vorderen Teil wenigstens das Landeserziehungsgeld hineinzuschreiben, damit es nicht ganz untergeht, nachdem es ursprünglich einmal intensivst ge
fordert war.
Damit auch meine Kollegin für den Frauenbereich noch an die Reihe kommt, möchte ich auf einen weiteren Schwerpunkt eingehen, natürlich das Landeshaushaltsgesetz. Wir sind mehr als froh, dass aller Querschüsse aus der CDUFraktion zum Trotz – kann man schon sagen – der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ein Kompromiss über die Verteilung der zusätzlichen Bundesgelder gelungen ist. Das finden wir absolut toll und freuen uns sehr darüber; denn man kann immer mehr wünschen. Man wäre auch dumm, wenn man es nicht tut. Aber ein Kompromiss bedeutet, dass beide Seiten damit leben können.
Für diese ganze Geschichte werden 183,3 Millionen Euro mehr in den Haushalt eingestellt. Vorher waren es schon 165 Millionen Euro. Die Folge dieser sehr kurzfristig gelungenen Vereinbarung war aber dann, dass die Kämmerer in den Kommunen ihre kommunalen Einnahmen um Millionen in den positiven Bereich verändern durften.
Nebenbei, da es ja nicht reicht, wie Sie meinen, Frau Kohnle-Gros, im Kreis Trier-Saarburg ist der Bereich des Produktes Asyl von einem Millionen-Minusbetrag auf einen Betrag von rund 74.000 Euro im Plus gelandet, und das mit dieser Geschichte der Pauschalen, die hier erstattet werden, wobei ich auch noch darauf hinweisen möchte, dass der Bund die 670 Euro Pauschale monatlich pro Person ab 1. Januar 2016 nur für 5,5 Monate zahlt, da er davon ausgeht, dass die Verfahren im Schnitt dann erledigt sein werden. Das Land zahlt die 848 Euro, also die alten 513 Euro plus halbe-halbe aus der Pauschale, für die Dauer des Verfahrens unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Das ist in Einzelfällen wesentlich länger als die 5,5 Monate.
Nicht zu vergessen ist, das Land zahlt auch dann, wenn die Verfahren abgeschlossen sind. Wenn sie positiv abgeschlossen sind, haben wir dann die Sozialgesetzgebung. Aber wenn die Verfahren mit einer Ablehnung abgeschlossen sind, zahlt das Land für die Geduldeten eine jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro. Für diese 35 Millionen Euro, die jährlich gezahlt werden, haben es die Landkreise in der Hand. Sie sprachen eben von Rückführungsmanagement. Die Landkreise und die Städte haben es hier in der Hand, hier in dem Rückführungsmanagement gut und aktiv zu werden und dann entsprechend mehr Gelder zu requirieren.
Wenn ich sehe, dass in der letzten Woche auch wiederum im Landkreis Trier-Saarburg Landrat Schartz zugeben musste, dass seine Ausländerbehörde ganze zwei Abschiebungen und 120 Rückführungen im Jahr 2015 durchgeführt hat, dann kann ich nur sagen, dieses Verhältnis von Abschiebung zu Rückführung finde ich absolut Spitze. Die zwei Abschiebungen hätte man auch noch sein lassen können und hätte eine Rückführung daraus machen können.
Das ändert aber nichts daran, dass in der Gesamtperspektive bei den Rückgeführten im Land Rheinland-Pfalz der Kreis Trier-Saarburg ganz, ganz deutlich nachhinkt und hier entsprechend seine Anstrengungen sehr wohl verstärken muss, insbesondere weil auch gerade über den
Bereich der AfAs hier Personal verstärkt wird, das auch vonseiten des Landes bezahlt wird. Man sieht also, auch da, wo CDU-Politiker in kommunaler Verantwortung stehen, ist die reine Lehre aus der CDU-Landtagsfraktion nicht mehr anwendbar, sondern es wird dann sehr pragmatisch und anders gehandelt, als man das hier meint sagen zu müssen. Also so viel dann zu Wasser predigen und zu Wein trinken.
Ich möchte hier an der Stelle einfach noch einmal zusammenfassend sagen, damit es nicht verloren geht, der Einzelplan 07 bildet die Herausforderungen in der jetzigen Zeit ab. Noch einmal: Sie haben gesagt, Sie werden dem auch zustimmen. Er ist solide finanziert, und trotz aller Anstrengung und trotz aller Millionen, die in diesen Haushalt hineingesteckt werden, geht das Land weiter auf seinem Weg in die Konsolidierung. Das zeigt, wie gut der Haushalt insgesamt aufgestellt ist.
Ich möchte aber auch noch zum Jugendbereich etwas sagen, da Sie es eben angesprochen haben. Sie sprachen davon, dass in diesem Jahr Ansätze aufgegeben worden wären. Im Vollzug des Haushaltes sind gewisse Gelder gesperrt oder nicht gezahlt worden. Das ist zwar richtig, ich verstehe nur eines nicht.
Wenn Sie gerade klagen, dass im Haushaltsvollzug bei den familienfördernden Maßnahmen gespart wurde, gleichzeitig aber ein Deckblatt vorlegen, dass im Bereich kinderfreundliches Rheinland-Pfalz bei einem Ansatz von 641.800 insgesamt 308.700 Euro gestrichen werden sollen, verwundert mich doch jetzt dieser Redebeitrag etwas. Das beißt sich nämlich schon ein bisschen, weil Sie jetzt genau in dem Bereich selbst fast die Hälfte, also 48 % des eingesetzten Geldes, einsparen wollen, obwohl Sie auf der anderen Seite sagen, Sie finden das gar nicht okay, dass das Ministerium im Haushaltsvollzug an der einen oder anderen Stelle eingespart hat.
So viel zu dem, was man fordert und schreibt, und dem, was man dann doch beklagt in Richtung dessen, was das Land macht. Ich freue mich auf die weitere Beratung, auf die Abstimmung und auf die Umsetzung. Ich darf dann meiner Kollegin das Feld überlassen.
Schönen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben über die grenzüberschreitende Beteiligung gesprochen. Wir wissen aus dem Interregionalen Parlamentarierrat – das habe ich dort selbst gehört –, dass die französische Seite immer wieder sagt, der Verhandlungspartner befindet sich in Berlin. Deshalb meine Frage: Ist mit Frau Merkel, mit Berlin, gesprochen worden, ob jetzt seitens Berlin dieser Einspruch oder Anspruch eingereicht wird? Reicht es aus, wenn der Anspruch wegen dieser Verhandlungsebene aus Rheinland-Pfalz eingereicht wird, oder ist Frau Merkel nach wie vor der Meinung, dass es sich um eine nationale Angelegenheit handelt, und hält sich weiterhin zurück?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Klöckner, ganz zu Beginn möchte ich auf Sie eingehen. Ich wollte das nicht machen, aber Sie haben Frau Spiegel so gerne berichtigt. Dass die Menschen aus den sicheren Herkunftsländern keine Anträge stellen dürfen, ist mir total neu. Da muss ich Sie Gott sei Dank berichtigen.
Auch diese Menschen dürfen Anträge stellen. Sie werden nur in einem vereinfachten Verfahren beantwortet. Zu
sagen, wir hätten uns Tausende von Anträgen sparen können, ist völlig falsch.
Das entspricht nicht dem geltenden Recht. Dann müssen Sie sich einfach auch einmal richtigstellen lassen.
Herr Schreiner war eben ganz fleißig dabei, die Pressestimmen über das zu studieren, was heute Morgen über das Chaos in Berlin in der Zeitung stand. Da müssten sowohl in Berlin, aber auch bei der CDU in Rheinland-Pfalz die Ohren klingeln: Die Krise überfordert das BAMF, personell und technisch. Trauerspiel, Chaos und ein völlig überforderter Bundesinnenminister, der eine Nebelbombe nach der anderen zündet, auch wenn Sie ihm gerne die Stange halten wollen.
Werte CDU, Ihre Versuche, sich in Rheinland-Pfalz als Manager in Flüchtlingsfragen zu profilieren, sind längst als Ablenkungsmanöver enttarnt.
Sie haben wunderbare Vorschläge und Worthülsen: Zuzugsbegrenzung! – Wie denn das? Wollen Sie auch noch ein paar Zäune bauen, oder wie stellen Sie sich das vor? Sie werfen so wunderbare Worte dort hinein, als ob die Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten, damit aufzuhalten sind, dass die CDU ein großes Schild an die Grenze stellt und sagt: Zuzugsbegrenzung. – Mehr haben Sie bisher nicht gesagt.
Verschlafen und Fehleinschätzung! – Allein mit markigen und frechen Worten kann man keine Punkte sammeln; denn das ist alles an die Adresse des Bundesinnenministers gerichtet. Er ist verantwortlich für die Situation in Deutschland, er ganz alleine mit seinem untergeordneten Amt, wobei dies natürlich harmlos ist. Sie können nicht mehr arbeiten, als sie Menschen haben.
Zum x-ten Male muss ich sagen, zuständig für die Verfahren ist allein der Bund. Wir haben gestern gehört, wieviel Hundertausende von Verfahren auf Halde liegen, die noch gar nicht beantwortet sind.
Der nächste Termin, überhaupt einen neuen Antrag zu stellen, liegt im Juni 2016; denn vorher haben die Entscheider keinen einzigen Termin mehr frei. Das ist doch der Punkt des Flaschenhalses. Sorry, da liegt doch der Hund begraben.
Täglich kommen durchschnittlich rund 500 neue Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz, verteilt und angerechnet über den Königsteiner Schlüssel.
Eben wurde eben schon einmal von meiner Kollegin Anne Spiegel dargestellt, wir haben dann einen einzigen Sonderentscheider für die unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge, deren Zahlen jetzt auch ab dem 1. November 2015 durch die Verteilung entsprechend hochschnellen und über 1.000 kommen werden.
Dieser Mann hat weder eine Vertretung, noch darf er wahrscheinlich Urlaub machen. Er darf auch nicht krank werden. Es ist unverantwortlich dem Personal gegenüber und unverantwortlich als Dienstherr. Wie kann man eine solche Regelung treffen, dass sich einer ganz alleine darum kümmert und überhaupt keinen Partner an der Seite hat, der ihn mit unterstützt? Das kann es doch wohl nicht geben können.
Deshalb ist unsere einzig wirkliche Forderung, einmal abgesehen davon, dass wir sagen, es soll jemand dort hingesetzt werden, der seine Arbeit macht, dass bitte schön nun endlich die Arbeit übernommen wird, die der Bund zu tun hat. Es müssen die Verfahren bearbeitet und Entscheidungen getroffen werden; denn nur nach getroffenen Entscheidungen können weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Ich danke ausdrücklich der Landesregierung für Ihre Rückführungspolitik, die sich als erfolgreich erweist, sodass sogar in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr mehr Menschen zurückgeführt werden – nicht werden, sie wurden zurückgeführt, es ist keine Zukunft, sondern es ist Fakt –, als überhaupt Anträge in Rheinland-Pfalz vom Bund her abgelehnt wurden. Wir arbeiten hier also wesentlich besser und stehen viel besser da, als der Bund es überhaupt ermöglicht. Genau diese Politik wollen wir fortsetzen. Zu dieser Politik stehen wir.
Frau Klöckner hat meine Frage, die ich in den Raum stellen wollte, wo die zugesagten bis zu 1.000 neuen Entscheider bis Ende 2015 bleiben, schon beantwortet. Ich habe gedacht, der Bundesinnenminister hätte sie irgendwo für seine neuen Einzelfallprüfungen für die Syrer gebunkert. Nein, er hat sie in diesen Sonderämtern gebunkert. Wir stehen in den Bundesländern immer noch da und haben keine Antworten und keine Entscheidungen.
Das Weitere in der zweiten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Also, Frau Klöckner, irgendwo verstehe ich ja, dass Sie sich in der Pflicht sehen, Ihren Bundesinnenminister zu verteidigen und ihm zur Seite zu springen.
Aber dass Sie sich da so aufregen müssen und schon wieder anfangen müssen zu schreien, das ist wirklich hanebüchen und dann hier im Protokoll nachher nachlesbar, Behauptungen in die Welt zu setzen, die hinten und vorne zu widerlegen sind, und auf Versäumnissen herumzuprügeln, die gar nicht da sind.
Zur Erstaufnahme möchte ich einmal ganz klar sagen: Wer hat denn das weitere Einrichten von Erstaufnahmen blockiert? – Ihr stellvertretender Landesvorsitzender Günter Schartz, der Landrat von Trier-Saarburg, hat monatelang mit der Landesregierung über Kinkerlitzchen verhandelt so nach dem Motto „Man kann uns doch keine Erstaufnahme
dahin packen, das muss man ja vertraglich bis auf den letzten Krümel da regeln“,
sodass man schon den Eindruck haben konnte, dass es von oben her, von der Landesvorsitzenden her, offensichtlich da eine gewisse Doktrin gab.
Ja, und deshalb weiß ich auch genau, wer das ganze Spiel gespielt hat. Das hat nicht der Kreistag gespielt, das hat der Landrat mit seinen Bürgermeistern und seinen Verbandsbürgermeistern ganz alleine gespielt. Das war offensichtlich sein gewisser Auftrag.
Die Kommunen – da danke ich ausdrücklich dafür – haben sich inzwischen vom Joch und von der offensichtlichen Devise der CDU-Landespartei frei gemacht und entscheiden sehr ad hoc und sehr einfach, ja, hier kommt eine Erstaufnahme mit hin, und hier kommt noch eine hin, sodass wir in kürzester Zeit diese 25 Erstaufnahmen ins Land hochgefahren haben. Da meinen ausdrücklichen Dank an all die kommunalen Vertreter, egal welches Parteibuches, dass Sie auf diese Art diese gemeinschaftliche Aufgabe erkannt haben und sich mit in diese Aufgabe hineinstellen und mitarbeiten, im Gegensatz zur CDU-Landtagsfraktion.
Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen heute in der ersten Beratung der Änderung des Landesaufnahmegesetzes, welches dem Grunde nach die Umsetzung der zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeiteten Eckpunkte zum Umgang mit den Bundesgeldern hier verwirklicht.
Ich möchte an der Stelle zunächst einmal den Verhandlungspartnern, der Landesregierung und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, danken, die partnerschaftlich in einer sehr schwierigen Konstellation den Kompromiss ausgehandelt haben.
Herr Kessel, Sie sagten richtig, es wurde ein hoher Druck vonseiten der CDU auf die Verhandlungspartner ausgeübt, um der Landesregierung nach dem Motto „alles oder nichts“ unmögliche Zugeständnisse abzuringen.
Sie wissen selbst, dass die Aufgabe eine kommunale Aufgabe ist, deren Kosten sich Land und Kommunen teilen. Endlich beteiligt sich auch der Bund mit namhaften Beträgen an der Aufnahme von Asylbewerbern, übrigens nicht aus eigener Einsicht, auch nicht, weil die stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU besonders viel geworben hätte,
sondern auf Druck der Bundesländer federführend durch unsere Ministerpräsidentin, die diesen Kompromiss abgerungen haben, sodass der Bund zumindest einmal die Verantwortung für die Verfahren übernimmt und eine Pauschale von 670 Euro je Flüchtling und je Monat bezahlt. Übrigens geht der Bund davon aus, dass die Pauschale kostendeckend ist.
Dann ist es schon so, dass man nachweisen sollte – diese Rechnung habe ich bis heute nicht gesehen –, wie es sein kann, dass gerade in Rheinland-Pfalz alle Kommunen Kosten haben, die über 1.000 Euro pro Flüchtling liegen, während im Bundesdurchschnitt die Kosten ganz anders sind.
Da müssten sie in anderen Bereichen noch weiter unter 670 Euro liegen,
wenn der Bund die Zahl von 670 Euro ausgerechnet hat.
Im Übrigen möchte ich nur zu Ihrer Info mitteilen – das dürfte Ihnen aber bekannt sein; zumindest einem der Herren, der bei Ihnen sitzt, ist es sehr gut bekannt –, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat schon im Januar dieses Jahres eine Rechnung aufgestellt, was uns jeder Asylbewerber eigentlich kostet, übrigens auch inklusive der Kosten für die Krankenversicherung. Dabei kam heraus – ich vereinfache es ein wenig –, dass bei einer vierköpfigen Familie der Kreis mit einer Pauschale von 513 Euro noch ein leichtes Plus macht, bei Einzelreisenden legt er etwas drauf. Wenn Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht
werden, macht er sogar selbst bei Einzelpersonen 37 Euro plus. Daher ist es sehr seltsam, dass dann im Laufe der nächsten neun Monate bei derselben Kostenlage, nur, weil man weiß, es ist Geld vom Bund da, die Kosten auf einmal so hoch aufgelaufen sind.
Bei der Spitzabrechnung bin ich ganz bei Ihnen. Es würde mich sehr freuen, wenn der Bund ab dem 1. Januar 2016 spitz abrechnet; denn er geht davon aus, dass die Verfahren fünfeinhalb Monate dauern, und für diese Zeit zahlt er auch die Pauschale in 2016.
Wir haben heute und auch gestern schon genügend darüber gestritten, wie lange es denn wirklich dauert. Erst ab dem Januar 2017 wird laut der Vereinbarung spitz abgerechnet.
Was tut das Land? – Das Land – sei’s drum, was der Bund tut – gibt die Hälfte der Pauschale on top auf die Landespauschale obendrauf und zahlt somit ab dem 1. Januar 2016 insgesamt 848 Euro je Flüchtling bis zum Abschluss des Verfahrens. Die weiteren Kosten werden mit einer Pauschale zum Jahresbeginn jeweils mit 35 Millionen Euro abgegolten und auch entsprechend abgerechnet und umgerechnet.
Die Flüchtlingsmilliarde des Bundes – 48 Millionen Euro – wird komplett weitergegeben, 24 Millionen Euro noch in 2015 und 24 Millionen Euro in 2016. In 2015 zahlt das Land noch einmal zusätzlich 20 Millionen Euro, sodass haushaltswirksam 2015 der Betrag von 44 Millionen Euro an die Kommunen geht.
Das Land verzichtet für das Jahr 2015, ab dem März 2015, auf die Absenkung der Pauschale, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes möglich wäre; denn dafür bräuchte man nur Kosten in Höhe von 498 Euro zu erstatten. Auch diese 2,5 Millionen Euro gehen komplett zulasten des Landes, also zugunsten der Kommunen. Auf gut Deutsch gesagt, um es einfach auszudrücken, mit diesen Änderungen leistet die Landesregierung einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der kommunalen Haushalte.
Dass das die CDU-Opposition nicht anerkennt, ist schade, aber ich habe es nicht wirklich anders erwartet. Herr Kessel, Sie haben einige Dinge in den Raum gestellt. Wir haben noch weitere Beratungen im Ausschuss – dies ist die erste Lesung –, und dort kann man noch einmal darauf eingehen. Aber eines zeigt es mir deutlich: Sie glauben nicht daran, dass Sie ab Mai nächsten Jahres regieren; denn dann würden Sie von diesen Forderungen eingeholt und könnten sie nicht umsetzen.
Schönen Dank für diese Beruhigung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass wir nicht nur dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind, sondern auch unserer Verfassung in Rheinland-Pfalz. Auch in unserer Verfassung in Rheinland-Pfalz steht glasklar, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind.
Übrigens haben wir im Jahr 2010 unsere Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation der Frauen in RheinlandPfalz genau mit diesem Einstieg begonnen und haben die Fragen abgestimmt.
Frau Spiegel hat eben deutlich gesagt, alle diese Bereiche sind natürlich für Frauen, die geflohen sind, genauso offen und genauso notwendig.
Frau Kohnle-Gros, ich hatte mich schon gefragt, warum Sie eine Große Anfrage zur Aussprache stellen, die sich zahlenmäßig – dafür können Sie nichts – durch die Ereignisse sehr überholt hat, aber dann nicht wirklich zur Großen Anfrage sprechen, sondern im Grunde genommen die Große Anfrage dazu nutzen, uns Ihr Programm zu verkaufen, indem Sie mehrfach sagten: Wir wissen ja, wir wissen ja.
Die Dinge, die Sie uns sowohl von den Zahlen als auch von den Abläufen her dargestellt haben, finden Sie nicht in der Antwort der Großen Anfrage, nicht, weil die Antwort nicht spezifisch genug wäre, sondern weil sie das überhaupt nicht erst nachgefragt haben.
Wir hätten gerne mit Ihnen über das Papier des Familienbundes, wie heißt das Ding
Deutschen Frauenrates, Entschuldigung, ich hätte beinah Ethikrat gesagt –, diskutiert, wenn Sie das hier zur Diskussion gestellt hätten. Das hätten wir gerne gemacht.
Selbstverständlich sind unsere Erstaufnahmeeinrichtungen kein rechtsfreier Raum. Ich kann es aber hier nicht so stehen lassen, dass man den Eindruck erhält, dass die Frauen in der Erstaufnahmeeinrichtung immer Angst haben müssen vor sexuellen Übergriffen und Gewalt und als ob es da kein Personal gäbe, als ob nicht jede Menge Sicherheitspersonal und anderes Personal da wäre, an das sich die Menschen wenden können.
Natürlich gelten unsere Gesetze. Sie gelten auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen; dort entsprechend geahndet.
In der Großen Anfrage steht zum Beispiel, dass selbst in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier und Ingelheim Frauenflure eingerichtet sind, wo Frauen getrennt untergebracht werden und sich sicherer fühlen können. Das geht zum Beispiel aus einer solchen Großen Anfrage hervor.
Beim Bildungsstand wird nur nach Analphabetismus gefragt. Mit Blick auf die Frauenkurse dürfe nicht einfach etwas unterstellt werden. Das finde ich ein bisschen einfach. Man müsste die Bildungspolitiker einmal mit einer Anfrage löchern, ob es wirklich so ist, dass die Frauen, die aus dem Ausland zu uns kommen, ganz automatisch einen schlechteren Bildungsstand als die inländischen Frauen haben. Die Fachfrau der GRÜNEN schüttelt genauso energisch den Kopf, wie ich ihn innerlich geschüttelt habe. Das sind Vorurteile, die leider mit einzelnen Äußerungen bedient wurden, die ich in der Form und Art nicht stehen lassen will.
Zum Beispiel haben wir auch eine Hausordnung in der
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende. Da brauchen wir keine neue einzuführen.
Man kann es nicht oft genug sagen. Es gibt da keine Sondergesetze. Selbstverständlich unterliegen alle Menschen, die in Deutschland sind, egal, wo sie herkommen, unseren deutschen Gesetzen und werden auch genau danach behandelt. Deshalb ist eine solche Darstellung hier und so, als ob das alles aus der Großen Anfrage hervorgeht, schwierig, und zwar schwierig im Umgang und schwierig in der Außenwirkung. Ich würde bitten, dass wir das nicht so hopplahopp machen, sondern intensiv miteinander auch im Ausschuss besprechen, wie die Situationen sind, weil die Zahlen in der Statistik nicht erhoben werden. Das sind nicht wir, sondern das ist das Bundesamt. Wir müssen da noch ein bisschen schärfer ran. Das wünsche ich mir in der weiteren Diskussion.
Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz setzt das Asylrecht konsequent um, auch wenn es der CDU nicht passt. Das muss an dieser Stelle einmal genau so gesagt werden.
Sie sollten sich als CDU in Rheinland-Pfalz einfach einmal ein Beispiel nehmen an der Bundesregierung: Problemlos und unbürokratisch nimmt die Bundesregierung aktuell zusätzlich 31.000 Flüchtlinge auf, und – oh Wunder – ich habe kein Wort von einer Einteilung nach sicheren Herkunftsländern, von Balkanstaaten oder von sonst irgendetwas gehört. Die Menschen werden aufgenommen, und es ist schon nicht mehr nachzuvollziehen in diesem Hause, wenn Sie, werte CDU, angesichts der Flüchtlingszahlen und im Hinblick auf die Situation an der ungarischen Grenze den Menschen in Rheinland-Pfalz den Eindruck vermitteln wollen, das ganze Elend wäre mit der Festlegung weiterer sicherer Herkunftsländer zu beenden. – Nein, das können Sie nicht glauben, und das glauben Sie auch einfach nicht selbst.
Sie wissen, dass in Deutschland das Asylrecht ein Gesetz ist, und Sie wissen auch – Herr Lammert, das haben Sie soeben kurz entschlossen einfach einmal vergessen –, dass jeder und jede Asylsuchende ein Anrecht auf ein Ver
fahren und ein Recht auf Prüfung seines Antrages hat. Es ist nun einmal nicht möglich, den Bus mit den Menschen einfach zu wenden und die Menschen wieder nach Hause zu schicken.
Selbstverständlich kommen alle diese Menschen zunächst einmal in die Erstaufnahmeeinrichtung, das ist nun einmal so, und das werden Sie auch mit all dem, was Sie soeben dargestellt haben, nicht ändern.
Werte CDU, Sie versuchen nur, davon abzulenken, dass für die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz ganz offensichtlich eine gute Asyl- und Flüchtlingspolitik gleichbedeutend ist mit hohen Abschiebezahlen.
Das ist mit uns in der Form nicht zu machen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen, die Einstufung in sichere Herkunftsländer darf das Recht auf Asyl und das Recht auf Prüfung eines jeden Antrages nicht unterlaufen und auch nicht aufweichen.
Unter dieser Prämisse ist alles zu prüfen, was zur Beschleunigung der Asylverfahren beiträgt, und dazu steht die SPD, das ist gar keine Frage. Aber die Verantwortung für die Verfahren und auch die Verfahrensdauer liegt allein beim Bund, und auch wenn der Koalitionsvertrag aussagt, dass die Verfahren nach drei Monaten abgeschlossen sein sollen, ist es nun einmal so, dass zurzeit die Verfahrensdauer bei sechs Monaten liegt, und es ist noch keine Besserung in Sicht trotz aller Versprechungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lammert! Bei einer Bugwelle von 250.000 unbearbeiteten Anträgen, die das Bundesamt für Flüchtlinge vor sich herschiebt, konzentrieren Sie sich auf den Schaum, der bei jeder Welle entsteht. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich doch mit Fug und Recht eine Schaumschlägerei nennen.
Um einmal bei den Bildern zu bleiben – ich glaube, man versteht sie am einfachsten –, diese Aktuelle Stunde der CDU fällt für mich unter die Kategorie „Augenwischerei“; denn die konsequente Umsetzung des Asylrechts hat nun einmal überhaupt nichts mit der Einstufung in sichere Herkunftsländer zu tun.
Da gibt es keine Abhängigkeit. Übrigens, wenn die EU, wie es jetzt aussieht, tatsächlich eine Rechtsverordnung zu
den sicheren Herkunftsstaaten verabschiedet, dann muss die CDU hier im Hause nach einem neuen Thema suchen. Schon dumm gelaufen!
Ihnen geht es offensichtlich nicht um das Schicksal der Flüchtlinge, sondern um die Inszenierung eines Details im Rahmen der Asylpolitik, das Sie zum rot-grünen Konflikt aufbauschen wollen.
Mir ist nicht bekannt, was die CDU unter dem Begriff Partnerschaft versteht. Ich möchte das Thema auch gar nicht vertiefen. Aber Koalitionspartner dürfen selbstverständlich – wie in jeder guten Ehe – eine eigene Meinung haben. Auch dazu stehen wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam zum Schluss einen Blick nach Berlin richten. Auch Sie, Frau Klöckner, werden mir bestätigen, dass sich in der Großen Koalition Schwarz und Rot nicht immer grün sind.
Schönen Dank.
Schönen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lammert, Sie haben in Ihrem zweiten Durchgang sehr genau gezeigt, was Sie mit dieser Aktuellen Stunde wollen. Sie ist weder konsequent noch sonst irgendetwas.
Sie sagen, es ist selbstverständlich, dass geltendes Recht umgesetzt wird. Ja, genau das fordern Sie von uns, Asylrecht konsequent umzusetzen. In Ihrer Rede sagen Sie aber, es ist doch selbstverständlich, dass es umgesetzt wird. Sie wollen die Tatsachen gar nicht hören. Sie führen hier eine Scheindebatte. Sie freuen sich, dass Sie ein bisschen lauter werden können, und bauschen scheinbar Probleme auf, die gar nicht da sind. Die Probleme, die wir haben, sehen Sie aber nicht.
Die Menschen, die kommen – egal, wo sie herkommen –, haben ein Recht auf Aufnahme, haben ein Recht auf menschenwürdige Behandlung und haben ein Recht darauf, dass jeder Antrag geprüft wird und sie zu dem Antrag gehört werden oder sich in einfachen Fällen, sofern das geht, schriftlich äußern können, sodass es etwas schneller gehen kann. Das ist das Recht. Da sind wir dran.
Der Flaschenhals wurde genannt. Wir brauchen die schnelleren Verfahren. Da sind wir uns alle einig; da müssen wir gar nicht herumschreien. Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegen soll. Da muss der Bund ran. Da müssen die Menschen, die zugesagt worden sind, die Mitarbeiter und Verwaltungsleute, eingestellt bzw. geschult werden. Dann können auch die Verfahren beschleunigt werden.
Natürlich muss die Aufnahme hochgefahren werden. Es waren aber nicht wir, Rot und Grün in Rheinland-Pfalz, die gesagt haben, es kommen nicht so viele Flüchtlinge. Die Zahlen lagen längst vor, waren längst hochgeschätzt und wurden lange, lange vom Bund geleugnet, von dem es immer hieß, es sind nicht so viele. 400.000, 450.000, aber dann über Nacht hatte der Innenminister die Erleuchtung – de Maizière meine ich natürlich, damit ich nichts Falsches sage – und hat gesagt, stopp, es werden doch 800.000. Manchmal werden es bei ihm jetzt sogar schon 1.000.000. Sorry, eine vernünftige, konsequente Politik sieht anders aus.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU macht es scheinbar nach dem Motto, man nehme die letzten Reden, werfe sie in einen Topf, rühre, um zu schauen, welchen Zettel man herausnimmt. Es sind immer wieder dieselben Vorwürfe.
Es ist eine Aktuelle Stunde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu Beginn meiner Rede ein Beispiel aus meiner
Nähe anzubringen. In Bitburg ist ebenfalls mit großer Unterstützung der Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, insbesondere der Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier (AfA), die sich ganz besonders einbringen, schnell mit Zelten Abhilfe geschaffen und unterstützt worden. Die Bitburger standen dazu. Dazu gehört das DRK mit seiner Leiterin, Monika Fink, unser ehemaligen Kollegin. Die ist allen hier noch gut bekannt. Sie wollten schon einmal aufnehmen und wurden leider durch den Brandschutz daran gehindert. Sie sind mit den Zelten sehr aktiv. Es läuft gut.
Auch von unserer Seite gibt es den Dank an die Ehrenamtlichen, aber auch den Dank an die vielen Hauptamtlichen, die sich über alle Maßen engagieren und ganz klar zeigen, dass die Aufnahmekultur, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in Rheinland-Pfalz verstanden wurde, nur offensichtlich nicht von der CDU in diesem Hause.
Sie erzählen uns gerne, die Flüchtlingskonferenz der Ministerpräsidentin kam ein halbes Jahr zu spät. Sie übersehen, dass am 13. Januar ein Maßnahmenpaket des Landes verabschiedet wurde, das all die anstehenden Punkte von der Integration über Sprache und psychosoziale Maßnahmen für Traumatisierte usw. in den Blick genommen und auf den Weg gebracht hat. Scheinbar haben Sie nur das halbe Jahr geschaut und nicht davor.
Im zweiten Maßnahmenkatalog auf der Flüchtlingskonferenz sind die Sachen bestätigt und einzelne Punkte mit aufgenommen worden. Es wurden die weiteren Schwerpunkte dargestellt. Zu den Schwerpunkten gehört, dass wir die Aufnahmekapazität weiter ausbauen.
Die Zahlen werden vonseiten des Bundes immer wieder herunter- und schöngerechnet. Der Bund rechnet die Anträge, die noch nicht bearbeitet sind, nicht mit dazu. Das können Sie dem Land Rheinland-Pfalz wirklich nicht vorwerfen.
Die Unterstützung der Ausländerbehörden ist uns im Rahmen des Maßnahmenkataloges wichtig. Hier geht die Landesregierung einen innovativen Weg, der auch schon in anderen Bundesländern funktioniert. Es ist nicht allein die Erfindung der Landesregierung. Bereits in Ruhestand befindliche Beamte können auf freiwilliger Basis zur Unterstützung mit eingesetzt werden, sodass im kommunalen Bereich entlastet werden kann.
Gleichzeitig wird das Personal der Clearingstelle aufgestockt, sodass die Ausländerbehörden bei dem zweiten großen Komplex, nämlich bei der Unterstützung beim Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern zu helfen, genügend zusätzliches Personal mit eingespeist wird.
Sie haben den Bund gelobt und auf die schnellen Verfahren hingewiesen. Das hätten wir gerne. Der Bund kündigt an, wir bekommen mehr Personal. Die neu aufgemachte Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Ingelheim hat freundlicherweise 20 Personalstellen für Entscheider bekommen. Das sind die Menschen, die die Entscheidung treffen, ob ein Asylantrag angenommen oder abgelehnt
wird.
Verehrter Herr Kessel, es ist kein Asylmissbrauch, wenn jemand kommt und einen Antrag stellt.
Er macht einen sauberen rechtlichen Weg.
Danke für das christliche Menschenrecht.
Diese Menschen haben ein Recht darauf, hier einen Antrag zu stellen. Direkt Missbrauch zu unterstellen, nur weil Sie der Meinung sind, die haben kein Recht, weil die meisten sowieso abgelehnt werden, ist eine komische, eine seltsame Schlussfolgerung, die wir nicht teilen.
Ich sage noch einmal: Wenn wir die Beschleunigung wollen, brauchen wir das Personal des Bundesamtes für Flüchtlinge. Wenn in Ingelheim von den 20 in den Haushalt eingestellten Stellen der Bundesregierung drei Stellen besetzt werden und zugesagt wird, es werden noch drei Stellen besetzt, dann sieht es so aus, als ob die Bundesregierung rechnet, dass drei plus drei zwanzig ist.
Zudem werden bisher keine weiteren Stellen für Trier vorgesehen, obwohl in Trier auch Entscheiderstellen fehlen. Von den angekündigten 1.000 kommt offensichtlich keiner nach Trier und nach Rheinland-Pfalz. Ich frage mich, wie der Königsteiner Schlüssel bei der Verteilung von Entscheidern auf die Bundesländer berücksichtigt wird.
Das ist eine Frage, die wir zu klären haben.
Ich fasse es noch einmal zusammen. Ganz RheinlandPfalz ist auf einem guten Weg, Hand in Hand mit den Kommunalen, den Ehrenamtlichen, den Verbänden und den Kirchen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, liebe CDU, gehen Sie einmal mit und machen Sie nicht nur, wie es eben Frau Dr. Ganster sagte, einfach nur Oppositionsarbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kessel, ich danke Ihnen, dass Sie mein Weltbild wieder stimmig geamacht haben.
CDU-Asylpolitik misst sich nämlich nicht an Integration, sondern misst sich an den Zahlen der Abgeschobenen und der Ausgewiesenen.
Das haben Sie eben noch einmal ganz klar dargestellt. Das Recht des Landes ist es eben nicht, die Aufnahmen und die Asylverfahren zu entscheiden. Das ist das Recht des Bundes, und das hat er dann auch gefälligst machen.
Da Sie den Kreis Trier-Saarburg so gern zitieren. Es wird bekannt sein, denn schließlich ist der Landrat auch sehr bekannt. Der zuständige Dezernent hat glasklar im Kreise – da hat auch der Landrat dabei gesessen – erklärt, dass freiwillige Rückführungen viel effizienter sind, viel schneller gehen und viel günstiger als Abschiebungen sind.
Das macht er mit viel mehr Freude als alles andere. Dieser Mann hat nun einmal wirklich ein CDU-Parteibuch. Dem können Sie also nicht unterstellen, dass er jetzt unsere Ansichten besonders unterstützen würde.
Wenn Sie weiterhin fordern, wie Sie dies auch schriftlich in Ihrem letzten Antrag getan haben, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht abgeschafft werden soll, weil es einen Anreiz für noch mehr Leute schafft, die zu uns kommen sollen, dann haben Sie es einfach nicht verstanden. Wenn wir das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen, dann zahlt endlich einmal der Bund für die entsprechenden Kosten. Dann können Sie aufhören, über die Pauschale zu jammern. Jammern Sie darüber, dass sich der Bund hieran nicht beteiligt.
Eine unserer Forderungen ist, dass sich der Bund langsam einmal mit einbringt. Das Fazit lautet: Wir fordern – unabhängig welcher Partei – das Zusammenwirken der
gesellschaftlichen und politischen Kräfte. Wir wollen das Asylverfahren beschleunigen. Wir brauchen ein modernes Einwanderungsland.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, hören Sie auf, Steine auf den Weg zu werfen. Kommen Sie doch einmal von Ihren Gipfeln herunter, und schielen Sie nicht immer auf den rechten Wählerrand. Gehen Sie einfach den rheinland-pfälzischen Weg mit. Sie wären gut aufgehoben.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist offensichtlich schon sehr warm draußen. Bei manchen merkt man es.
Deshalb möchte ich zu diesem Thema anständig und sachgemäß reden.
Die SPD-Fraktion begrüßt natürlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das zum 1. August 2013 eingeführte Betreuungsgeld für nichtig erklärt. Ja, dem Bund fehlt die Gesetzgebungskompetenz. Da waren wir uns als SPD von Anfang an sicher und haben noch vor der Verabschiedung angekündigt: Wir werden jeden Gang gehen, auch den bis zum Bundesverfassungsgericht, um das Ganze wieder zu kippen.
Dieses Betreuungsgeld steht für eine absolut verfehlte Familienpolitik der CDU, wobei ich sagen muss, nicht der CDU. Das wäre nicht fair. Denn viele Frauen in der CDU haben genau wie wir und wie die GRÜNEN vehement gegen die Einführung des Betreuungsgeldes gekämpft.
Wir fühlen uns da in einem Boot mit Frau Lohse, Vorsitzende des Städtetages, um das an die Adresse der CDU weiterzugeben.
Also, auch rheinland-pfälzische Frauen der CDU trauen sich, klar und deutlich zu sagen, was sie von Familienpolitik halten, wie sie sich die vorstellen und dass das Betreuungsgeld eben nicht dazugehört. Es geht bisher mit den
Namen Merkel und Seehofer einher. Frau Klöckner, wenn Sie sich da noch einreihen wollen, viel Spaß dabei. Damit haben wir überhaupt kein Problem.
Wir sind uns sicher, dass unsere selbstbewussten Eltern die Wahlfreiheit nicht von 150 Euro monatlich abhängig machen, denn das ist keine Anerkennung einer Erziehungsleistung; das ist reiner Hohn. Es ist auch nicht für diejenigen gedacht, die entsprechend ganz geringe Einkommen haben und Transferleistungen bekommen. Noch einmal: Das wird sich bei den Eltern nicht ändern. Ja, das unterstützen wir. Es werden auch nicht für 100 % aller Kinder Kindertagesstättenplätze angeboten. Aber Wahlfreiheit heißt: Wer sie haben möchte, der bekommt sie auch, und der bekommt sie auch, beste Frau Klöckner, gebührenfrei.
Oder wollen Sie jetzt den kleinen Kunstgriff anwenden – ich habe einmal etwas vom Perpetuum mobile gelesen; ich glaube, es war bei „Lukas, der Lokomotivführer“ –, dass Sie mit dem Landesfamiliengeld, das Sie hier fordern, einmal unauffällig Ihre „Klöckner-Steuer“, also die Kita-Gebühren, finanzieren? Das wäre natürlich ein toller Kunstgriff, um zu zeigen, hier ist alles wunderbar neutral. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir reden von echter Wahlfreiheit, und wir reden von echten gebührenfreien Kindertagesstätten.
Ihre wohlgesetzen Worte täuschen einfach nicht darüber hinweg, dass Sie sich hier völlig verrannt haben und diese Familienpolitik, die Sie meinen, betreiben zu müssen, nicht der richtige Weg ist. Wir erwarten allerdings den Vertrauensschutz derjenigen, die auch im Hinblick auf die 150 Euro einen Antrag gestellt haben.
Das ist doch wohl ganz klar. Unabhängig von der Summe, auch wenn es nur 5,50 Euro wären, erwarten wir, dass diejenigen,
die im Bezug sind, natürlich weiterhin das Geld bekommen. Wie sind Sie denn hier unterwegs? Sollen die Eltern jetzt, nachdem das Bundesgeld gekippt wurde, sagen, na, dumm gelaufen? Ab morgen gibt es die 150 Euro oder die 300 Euro für zwei Kinder nicht mehr. Da schauen wir einmal, ob wir noch irgendwo einen Kita-Platz finden.
So können wir doch mit den Menschen nicht umgehen.
Herr Baldauf, Sie leisten einen wunderbaren Beitrag mit Ihrem Zwischenruf zur Politikverdrossenheit. Wir als SPD
Fraktion erwarten, dass selbstverständlich das Vertrauen der Eltern gerechtfertigt wird, dass diejenigen, die in Bezug sind, natürlich auch weiterhin die Gelder bekommen, so lange, wie sie es erwartet haben, und auch eine Regelung auf Bundesebene, werte Frau Klöckner und Herr Baldauf, gefunden wird, wie mit den Anträgen umgegangen wird. Denn es gehört auch zur Wahlfreiheit und Lebensplanung, dass diese Menschen sich bereits entschieden haben, wie sie damit umgehen, und dieser Entscheidung wollen wir Rechnung tragen. Da ist der Bund gefordert, hier entsprechend finanziell mit Regelungen unterstützt.
Ansonsten sind wir mit unserem grünen Partner völlig einig, die im Haushalt des Bundes eingeplanten Gelder gehören in die Kitas. Da haben wir Chancengleichheit, da haben wir Bildung von Anfang an. Genau deshalb muss das Geld dorthin.
Das ist nicht gegen Familienbildung. Das ist doch Unfug. Versuchen Sie das hier doch nicht immer wieder.
Schönen Dank. Bis gleich.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, eine ganz praktische Frage: Sie sagten eben, überwiegend aus dem arabischen Sprachraum. Wissen Sie, ob an die Welcome Center Dolmetscher angebunden sind? Oder wie stellen Sie sicher, dass das auch sprachlich funktioniert?
.... 6565 Abg. Adolf Kessel, CDU:......... 6566, 6569 Abg. Anne Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6567 Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen:........ 6568
Mehrheitliche Annahme des Antrags. Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags. 6569
Umsetzung der Inklusion in RheinlandPfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der
Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/4806/4978/5113 –
dazu:
Inklusion mit Bedacht umsetzen – das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/5185 –
Inklusion an rheinland-pfälzischen Schulen – Qualität des gemeinsamen Unterrichts weiter stärken Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5230 –........... 6570
Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter der Überschrift „Flüchtlingen eine Perspektive bieten – Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen fair verteilen“ stellt sich die rot-grüne Koalition in Rheinland-Pfalz weiterhin der Verantwortung bei der Aufnahme und Betreuung der zu uns geflüchteten Menschen. Land, Kommunen und Zivilgesellschaft leisten in Rheinland-Pfalz unglaublich viel. Dem vielfältigen Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufnahme der Flüchtlinge vor Ort gebührt unser Dank und auch unsere Anerkennung. Sie, die ungezählten Ehrenamtlichen, beweisen jeden Tag, dass Rheinland-Pfalz eine Kultur der Offenheit, des Willkommenheißens und des Miteinanders lebt.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie beweisen mit ihrem gestern eingereichten Alternativantrag, dass CDU-Asylpolitik offensichtlich immer noch geprägt ist von Abschotten, Ablehnen, Abschieben. Ihr Vorzeigeland Bayern, das Sie mehrfach auch im Antrag zitieren, zeigt die bayerische Gesinnung – ich hätte beinahe gesagt, die Ur-CDU-Gesinnung –, und zwar in der bayerischen Asylsozialberatungsrichtlinie. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. Bis zum 31. August 2013 hieß es, die Verteilung und Zuweisung der Flüchtlinge soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern.
Dieser Satz wurde am 30. Juli 2013 gestrichen. Ersetzt wurde er durch den Satz: „Die Verteilung und Zuweisung darf die Rückführung der betroffenen Personen nicht erschweren; (...)“ –
Weiterhin wird ausgeführt: Da der Personenkreis – also der Asylbewerber – lediglich sozial zu versorgen ist, darf die Beratung und Betreuung keine Maßnahmen umfassen, die der sozialen, sprachlichen oder beruflichen Integration in die deutsche Gesellschaft dienen. – Von dieser Richtlinie in Bayern distanzieren wir uns hier in Rheinland-Pfalz ganz
ausdrücklich.
Weiterhin behaupten Sie dann auch noch, dass Bayern in der Kostenerstattung an die Kommunen so vorbildhaft sei. Unsere Kommunen würden sich bedanken. Sie würden sich bedanken; denn in Bayern werden lediglich in den Gemeinschaftsunterkünften, die hier so gewünscht sind, die Kosten vom Land übernommen; da dann komplett. Sobald allerdings die Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften in die Integration, also in die Kommunen gehen, übernimmt das wunderbare Vorzeigeland Bayern keinen einzigen Eurocent.
Sie, werte CDU, haben offensichtlich immer noch nicht gemerkt, dass eine solche Politik in unserem Bundesland keine Chance hat und von den Menschen in RheinlandPfalz längst überholt wurde.
Viel zu lange hat die CDU auch auf Bundesebene die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge heruntergerechnet. Die in Ihrem Antrag, werte CDU, genannte Zahl von 221.000 unbearbeiteten Asylanträgen belegt das ganz deutlich. Für diese Bearbeitung ist nämlich der Bund zuständig. Doch nach wie vor versuchen Sie dem geneigten Zuhörer vorzugaukeln, die Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten würde die Zahlen entscheidend nach unten drücken. Dabei wissen Sie doch – Herr Kessel, wir haben es oft genug besprochen –, dass der Antrag eines jeden Asylbewerbers bearbeitet werden muss, egal, woher dieser Mensch kommt. Hier steht der Bund allein in der Verantwortung. Der Schlüssel liegt nun einmal in Berlin bei den Asylgesetzen, bei den Verfahren und nicht zuletzt bei der fairen Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
An dieser entscheidenden Stelle, werte CDU, sehr geehrte Frau Klöckner, haben Sie durch Abwesenheit geglänzt, während unsere Landesregierung, unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer, deren Fröhlichkeit und deren Lächeln Ihnen irgendwie zuwider ist, es mit ihrer beharrlichen Freundlichkeit geschafft hat, sogar Frau Merkel in Bewegung zu bringen. Bewegung auf Bundesseite, das bedeutet für die Länder, das bedeutet für die Kommunen erstmalig finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und der Kommunen, Beschleunigung der Asylverfahren durch Fiskalaufstockung, Öffnung der Sprachkurse für noch nicht anerkannte Asylbewerber. Das kann natürlich nur der Anfang sei. Der Bund muss sich dauerhaft an den strukturellen Kosten beteiligen.
Rheinland-Pfalz hat aufgestockt, wird weiter aufstocken und stellt sich – wie gesagt – der Verantwortung.
An dieser Stelle bedauere ich ausdrücklich, dass der Innenausschuss des Bundestages der Forderung nach einer Aufenthaltsregelung für Menschen, die in Ausbildung sind, nicht zugestimmt hat.
Schönen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Also Herr Kessel, so kenne ich Sie gar nicht. Das Flüchtlingsdrama auf dem Mittelmeer führt uns auf schreckliche Art und Weise die Dimension des Flüchtlingsthemas vor Augen.
Aber wer die Seenotrettung einstellt, wer sich aus der Finanzierung verabschiedet, der musste miterleben, dass nach wie vor Tausende von Menschen lieber den Weg über das Mittelmeer suchen, mit allen Risiken, die dort herrschen, als in völlig aussichtsloser Lage in ihren Heimatländern zu verbleiben.
Eine unter den Mitgliedstaaten abgestimmte europäische Asylpolitik ist notwendiger denn je.
Selbstverständlich unterstützen wir auch, dass die Seenotrettung vonseiten Deutschlands mitfinanziert wird.
Aber wir können nicht auf die EU warten, und Deutschland darf sich nicht hinter der EU verstecken. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz besonders den Dank an unsere Ministerpräsidentin aussprechen.
Sehr geehrte Frau Dreyer, auf Ihre Initiative hin hat die Kanzlerin für den 8. Mai zu einem Flüchtlingsgipfel eingeladen, von dem wir uns sehr viel versprechen. Herzlichen Dank.
Rheinland-Pfalz kann mit Stolz auf seine Bürgerinnen und Bürger schauen. Die hohe Akzeptanz für die Flüchtlinge, die Aufnahmebereitschaft und die Vielzahl der ehrenamtlichen Initiativen, Hilfsangebote und tatsächlichen Hilfen zeugen tagtäglich von gelebter Integration.
Herzlichen Dank an alle im Land Rheinland-Pfalz. Sie alle sind Rheinland-Pfalz.
Danke schön.
Das Land stellt sich gemeinsam mit den Kommunen der Aufgabe, eine humane, also eine menschliche Flüchtlingspolitik umzusetzen.
Herr Kessel, ich kann es nun wirklich nicht nachvollziehen, wie man hier sagt, wir sollten die Ressourcen doch bitte schön dahin setzen, wo tatsächlich Hilfe notwendig ist, bei den wirklich Hilfsbedürftigen, bei den wirklich Flüchtigen. – Das ist eine Entscheidung und eine Anmaßung, die ich mich niemals trauen würde; denn wer will denn hier sagen, der ist wirklich hilfsbedürftig, der ist nicht hilfsbedürftig, insbesondere wenn die Verfahren zur Feststellung dieser Hilfsbedürftigkeit, sprich des Anerkennens des Asyls, solange dauern. Stand letzter Woche – Sie haben es gehört – sind 200.000 Anträge nicht bearbeitet, weil der Bund das Personal nicht aufstockt.
Eine unserer Forderungen an den Bund ist, das Personal aufzustocken, damit die Anträge überhaupt einmal zügig bearbeitet werden können; denn sonst können wir überhaupt gar keine Aussage hier treffen, und die immer
gleichen Anwürfe der CDU-Fraktion entbehren jeder Grundlage, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir in Rheinland-Pfalz machen unsere Hausaufgaben, und zum Glück nicht erst, seitdem die CDU in Rheinland-Pfalz festgestellt hat, da gibt es doch ein spannendes Thema, sehr geehrte Frau Klöckner. Es war erst zum Jahreswechsel, da hat die Landesregierung schon längst hier gearbeitet,
Sie war schon längst dabei, die Aufnahmekapazitäten zu erhöhen, die entsprechenden Integrationsprogramme laufen zu lassen, mit Landesgeld die Aufgabe des Bundes umzusetzen, zum Beispiel beim Spracherwerb, weil der Bund nur den Spracherwerb für anerkannte Asylbewerber mit den Integrationskursen finanziert.
Deshalb sage ich Ihnen, lassen Sie Ihre unhaltbaren Anwürfe, und arbeiten Sie mit uns gemeinsam daran, dass wir eine wirklich humane Flüchtlingspolitik umsetzen können.
Ich kann Ihnen aber auch nicht ersparen, die Verantwortung des Bundes in die Debatte mit einzubringen. Die Asylgesetze liegen alle beim Bund. Der Bund macht die Gesetze, und die Kosten teilen sich Land und Kommune. So ist der Weg.
Der Bund kann sich auch nicht mit einer Einmalzahlung aus der Verantwortung herausstehlen und sagen, wir haben jetzt einiges an Millionen hineingegeben.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dauerhaft an den strukturellen Kosten zu beteiligen, zum Beispiel an den Kosten der Unterkunft, die eine hohe Belastung darstellen. Hier kommt die immer wieder sinnvoll erhobene Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, weil damit automatisch die Kosten der Unterkunft auch im Sinne der Sozialgesetze beim Bund angesiedelt wären.
Ich habe vorhin schon auf den Spracherwerb hingewiesen. Der Spracherwerb, die Deutschkurse sind der Dreh- und Angelpunkt für eine gelingende Integration. Es kann nicht sein, dass das Land über den Europäischen Sozialfonds, aber nicht über den Bund dieser wichtigen Aufgabe nachgekommen ist. Also auch hier erhebe ich die Forderung, sich zu beteiligen.
Wir setzen große Hoffnung darauf, dass der Gipfel auf Bundesebene unsere Forderungen nicht nur hört, sondern auch unseren Forderungen nachkommt. Alles Weitere in der zweiten Runde.
Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss einmal mit einer Mär aufräumen, was die Kosten anbelangt, die ein Bundesland für die Kommunen übernimmt. – Ja, Bayern übernimmt die kompletten Kosten, aber nur dann, wenn die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Sobald sie aus den Gemeinschaftsunterkünften herauskommen, fallen die kompletten Kosten an die Kommunen, und es wird noch nicht einmal wie bei uns die Pauschale in Höhe von 513 Euro pro Person bezahlt. – Also, loben Sie es nicht zu sehr. Diese Umstellung würde Rheinland-Pfalz als Land richtig viel Geld bringen, weil die Kommunen in Bayern im Endeffekt unterm Strich mehr bezahlen, weil sie alles übernehmen, inklusive der kompletten Krankheitskosten, egal, wie krank die Menschen sind.
Zum Zweiten möchte ich zu Ihrer halben und Ihrer ganzen Milliarde sagen, ja, das sind diese Mogelpackungen des Bundes, eine halbe Milliarde für ganz Deutschland, wovon dann 24 Millionen Euro für ein Jahr in RheinlandPfalz ankommen. – Das ist alles richtig, aber zur Hälfte als Darlehen. Das heißt, die Bundesländer müssen dieses Geld zur Hälfte zurückzahlen. Obwohl das Land Rheinland-Pfalz von den insgesamt 48 Millionen Euro 24 Millionen Euro zurückzahlen muss und obwohl zweimal 4 Millionen Euro in den Umsatzsteueranteilen des Landes liegen, die sowieso Landesgelder sind, leitet Rheinland-Pfalz von den 48 Millionen Euro 29 Millionen Euro weiter, also wesentlich mehr, als es eigentlich vom Bund bekommt. Das muss man einfach einmal klarstellen. Aber das haben wir auch im Ausschuss schon mehrmals besprochen.
Um noch einmal auf den Grundsatz zurückzukommen: Wir müssen wegkommen von der Abschottungs- und Abschiebepolitik der CDU. – Für Sie scheint das Motto zu gelten: Nur hohe Abschiebungszahlen bedeuten auch eine gute Flüchtlingspolitik. – Das ist völliger Käse. Wir müssen hin zu einer Politik für Flüchtlinge anstelle zu einer Politik gegen Flüchtlinge. Dafür brauchen wir das Einwanderungsgesetz, damit wir klare Regelungen haben.
Ich sage es noch einmal: Rückführungen sind bei den Ausländerbehörden wesentlich beliebter als Abschie
bungen, und zuständig für die Abschiebungen sind die Ausländerbehörden und nicht das Land.
Schönen Dank.