Sarah Philipp
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Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns heute – vorläufig – letztmalig mit der Landesbauordnung in diesem Parlament beschäftigen, geht es vermutlich allen so wie mir: Ich bin sehr froh darüber, dass dieser sehr lange, sehr intensive, aber auch sehr gute Prozess heute ein Ende findet.
Noch mehr bin ich froh darüber, dass sich das heute vorliegende Ergebnis wirklich sehen lassen kann.
Die novellierte Landesbauordnung ist eine sehr gute Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen.
Was regelt diese Landesbauordnung? Wofür ist sie eigentlich da? Die Landesbauordnung regelt alle Voraussetzungen, unter denen bauliche Anlagen errichtet oder verändert werden dürfen, was bei einer Änderung der Nutzung zu beachten ist und wie diese instand zu halten sind.
Die letzte umfangreiche Novellierung der Landesbauordnung wurde im Jahr 2000 durchgeführt; das ist also schon ein bisschen her. Seitdem haben sich für die Themenbereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung an etlichen Stellen neue Herausforderungen ergeben, und neue Erkenntnisse sind gereift.
Die Landesregierung hat sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel gesetzt, spürbare Erleichterungen und Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu erreichen und neue relevante Themen aufzunehmen. Um mein Fazit vorwegzunehmen: Das ist mit dieser neuen Landesbauordnung ausdrücklich gelungen.
Bevor ich inhaltlich konkreter auf ausgewählte Teilaspekte eingehen möchte, will ich zunächst noch einige Worte zum Verfahren verlieren, das diese neue Landesbauordnung durchlaufen hat. Seit Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs hat sich einiges getan. Das können wir heute sehen.
Die erste Verbändeanhörung, die ressortübergreifende Einbindung, die Konsultation der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und vieler weiterer Betroffener und Experten aus verschiedenen Bereichen – all das zeigt:
Dieser Vorlauf und vor allen Dingen die Anhörung, die im Oktober dieses Jahres im Landtag stattgefunden hat, haben dazu geführt, dass die breite Beteiligung an diesem Entwurf nicht nur reiner Selbstzweck gewesen ist, sondern dass noch viele Anliegen und konstruktive Hinweise berücksichtigt werden konnten. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es unter den angehörten Expertinnen und Experten widerstreitende Interessen gibt; das ist ganz normal. Aber grundsätzlich ist zu sagen, dass die Landesbauordnung Verbesserungen bringt, die eng mit der Praxis abgestimmt worden sind.
Welche Verbesserungen sind das im Einzelnen? Einen wichtigen Bereich können wir unter der Überschrift „Barrierefreiheit“ zusammenfassen.
Da gibt es zunächst die Anforderungen an öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, von der Arztpraxis
über Schulen bis hin zu Universitäten oder zu Supermärkten. Um endlich den Anforderungen gerecht zu werden, die die UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft stellt, soll bei künftigen Bauprojekten darauf geachtet werden, dass die entstehenden Anlagen für alle Menschen nutzbar sind.
Der zweite wichtige Bereich ist das barrierefreie Wohnen. Hierbei besteht – das wissen wir – dringende Notwendigkeit, die Zahl der barrierefreien Wohnungen deutlich zu steigern, nicht zuletzt um dem demografischen Wandel begegnen zu können. Wir müssen dafür sorgen, dass wir für ältere und eingeschränkte Menschen künftig genügend adäquaten Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Hier setzt die Landesregierung wichtige Akzente. Die Pflicht zur Errichtung vollständig barrierefreier Wohnungen und auch die Einführung einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen gehören dazu. Die R-Quote gilt nun bei Bauprojekten ab der neunten Wohnung. Das ist eine Veränderung zum Entwurf, so wie wir ihn heute vorliegen haben. Damit tragen wir den berechtigten Befürchtungen vor zu großen Kostensteigerungen in diesem Bereich Rechnung.
Wir haben immer gesagt: Wohnraum muss nicht nur bedarfsgerecht sein, sondern er muss am Ende auch bezahlbar bleiben. – Das war unser großes Ziel. Dieser Ausgleich ist in der vorliegenden Landesbauordnung gelungen.
Positiv herauszuheben ist außerdem, dass künftig der Überblick über Angebot und Bedarf bei barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen auf eine valide Datengrundlage gestellt werden soll.
Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass die Landesregierung dafür unter anderem eine Arbeitsgruppe zur Förderung von Barrierefreiheit im Bauministerium eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe existiert nicht nur auf dem Papier, sondern sie hat bereits Anfang dieser Woche getagt. Damit hat sich insofern eine gute Sache durchgesetzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den sich Rot und Grün verständigt haben, ist die perspektivische Weiterentwicklung des Wohnraumförderprogramms unseres Landes dahin gehend, dass rollstuhlgerechte Wohnungen in Zukunft besonders über dieses Programm gefördert werden können. Das zeigt: Wir behalten den Wohnungsmarkt auch in diesem Bereich genau im Blick und werden, wenn nötig, auch noch nachsteuern können.
Der nächste Teilaspekt, den ich herausgreifen möchte, ist das Thema „Bauen mit Holz“. Durch die Anpassung der Landesbauordnung an das Brandschutzsystem der Musterbauordnung wird das Bauen mit Holz jetzt erheblich erleichtert. Aktuell liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit hinter Baden-Würt
temberg und Bayern auf Platz drei bei den Genehmigungen von Bauten mit Holz. Das ist aus unserer Sicht noch ausbaufähig.
Gute Gründe sprechen dafür, Holz als Baustoff auch weiterhin zu fördern. Holzbau schützt das Klima und hat eine sehr gute Ökobilanz, wenn er nachhaltig betrieben wird. Holzbaulösungen sind heutzutage technisch und ökonomisch absolut konkurrenzfähig.
Deswegen wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalen als Holzbauland auch weiterhin fördern und unterstützen.
Zuletzt möchte ich noch auf die Stellplatzvorschriften als weiteren wichtigen Einzelpunkt eingehen. Auch hier sieht die neue Landesbauordnung eine wichtige Änderung vor. Mit der Novelle entscheiden nun allein die Kommunen, ob und in welchem Maße die Errichtung von Pkw- und Fahrradabstellplätzen zu regeln ist. Seitens des Landes werden diesbezüglich in Zukunft keine Vorgaben mehr gemacht.
Das macht aus unserer Sicht Sinn, weil wir damit der Tatsache Rechnung tragen, dass die Frage, wie viele Stellplätze für ein Gebäude notwendig sind, maßgeblich von der städtebaulichen Konzeption und der örtlichen Verkehrsplanung beeinflusst werden.
All das sind Entscheidungen, die aus unserer Sicht in den Räten der Städte und in den Gemeinden fallen sollten. Deswegen sollen künftig die Experten vor Ort über die Anzahl der nötigen Stellplätze entscheiden können. Somit gewinnen die Kommunen eine wertvolle Handlungsmöglichkeit, um ihre städtebauliche Konzeption noch enger mit der Verkehrs- und Infrastrukturplanung in Einklang zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Die Landesregierung hat eine ausgewogene Novellierung der Landesbauordnung vorgelegt. Den demografischen Zwängen im Wohnungsbau wird Rechnung getragen, ohne dabei die Bezahlbarkeit aus dem Auge zu verlieren. Darüber hinaus werden öffentlich zugängliche bauliche Anlagen in Zukunft barrierefreier gestaltet. Über die Errichtung von Stellplätzen bestimmen künftig nicht mehr die Bauaufsichtsbehörden, sondern die Expertinnen und Experten vor Ort in den Räten; dort, wo die Entscheidung zu treffen ist.
Deswegen lässt sich zusammenfassend sagen, dass es der rot-grünen Landesregierung mit der vorliegenden Novelle gelungen ist, die Landesbauordnung fit für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu machen. Wichtige Hinweise und Impulse aus der Praxis wurden bedacht und gezielt in diese Novelle aufgenommen. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf natürlich gerne zustimmen. Ich kann nur dafür werben, dass Sie alle es uns gleichtun. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sucht man heute als Studierender in Köln, Düsseldorf, Bonn oder Münster eine Wohnung, ist das schwierig, manchmal sogar aussichtslos. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 17. Oktober 2016, dass der AStA der Uni Köln eine Notschlafstelle eingerichtet hat, um Studierenden zu helfen, die zu Semesterbeginn noch keine bezahlbare Bleibe gefunden haben. Samstags bilden sich in den Städten lange Schlangen in den Hausfluren, wenn die Leute zum Besichtigungs-Casting vorgeladen worden sind. 1.000 € für 60 m² sind da leider keine Seltenheit mehr.
Wir wissen, dass seit einigen Jahren in bestimmten Ballungsräumen, insbesondere in den Städten der Rheinschiene, die Mietpreise bei der Wiedervermietung explodieren. Zum Teil werden 20, 30 oder sogar 40 % mehr als die ortsübliche Miete verlangt. Das ist unangemessen, aber das kann verlangt werden, weil der Markt das gerade so hergibt. Geringverdienende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Alleinerziehende werden durch dieses Marktversagen peu à peu aus der Stadt vertrieben.
Diese unhaltbaren Zustände zeigen, dass die Notwendigkeit zu einer Regulierung auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor besteht. Die Mietpreisbremse ist und bleibt dazu das richtige Instrument, auch in Nordrhein Westfalen. Sie dient zu einer Begrenzung des Mietpreisanstieges bei der Wiedervermietung, und zum anderen wirkt sie auch preisbegrenzend auf die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, diese Mietpreisbremse ablehnen, wissen wir, bzw. bei der CDU wissen wir es nicht ganz so genau. Sie lassen ja hier in Nordrhein-Westfalen keine Gelegenheit aus, gegen die Mietpreisbremse zu wettern, haben sie aber in Berlin immerhin mit beschlossen.
Das gerne von der Opposition vorgebrachte Argument, dass die Mietpreisbremse abschreckend und investitionshemmend ist, ist schlichtweg falsch. Das wissen wir. Das bestätigt Ihnen der Mieterbund, das bestätigt ebenso der Bauindustrieverband. Das geht
aber auch aus den Zahlen hervor, die in NordrheinWestfalen inzwischen hinlänglich bekannt sein sollten.
Im ersten Halbjahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 31.000 Wohnungen zum Bau freigegeben. Das ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von über 40 %. Damit übertreffen wir sogar den positiven Bundestrend von plus 30 % noch deutlich.
Über unsere positive Bilanz beim sozialen Wohnungsbau haben wir bereits gestern in der Haushaltsdebatte sehr ausgiebig gesprochen. Alle negativen Töne der Opposition ändern nichts daran: Nordrhein-Westfalen ist deutscher Meister beim sozialen Wohnungsbau. Doch gilt auch im Falle der Mietpreisbremse die alte Weisheit: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Deswegen möchten wir dieses gute und sinnvolle Instrument mit dem vorliegenden Antrag fortentwickeln.
In diesem Zusammenhang muss man eines verstehen: Bei dem Antrag geht es nicht um ein pauschales Mieterhöhungsverbot. Die Intention dahinter ist vielmehr die vehemente Abkehr von ungerechtfertigten Mieterhöhungen.
Viele Mieter – das ist die traurige Realität – trauen sich heute aus Angst vor negativen Konsequenzen, die oft auch berechtigt sind, schlicht nicht mehr, von ihrem Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter Gebrauch zu machen. Deswegen ist die verpflichtende Offenlegung der Vormiete ein Instrument, mit dem wir Abhilfe schaffen wollen. Nur wer die Vor- und Vergleichsmieten kennt, kann auch effektiv von seinem Recht Gebrauch machen.
Ich würde gerne weitermachen.
Am Ende kommt es darauf an, dass die Instrumente verbessert und auch verschärft werden. Hierzu gehört, dass die Mieterinnen und Mieter rückwirkend drei Jahre lang Anspruch auf zu viel gezahlte Miete haben sollen, wenn sich der Anspruch als begründet erweist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend ist zu sagen: Die Mietpreisbremse ist ein gutes und ein wichtiges Instrument, um in den
stark nachgefragten Regionen unseres Landes dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sicherstellen zu können. Sie wirkt sich ausdrücklich nicht negativ auf Investitionen aus; vielmehr werden die Rechte der Mieterinnen und Mieter in unserem Land damit gestärkt.
Kollege Hausmann von der CDU hat in einer der letzten Debatten gesagt: Erst den Wohnungsmarkt beleben, dann folgt die Mietpreisbremse. – Wir machen glücklicherweise beides: Wir bauen Wohnungen für die Menschen, und wir schützen sie vor Wucher. Das ist unser Anspruch als Sozialdemokraten, und diesen Weg gehen Sie hoffentlich alle mit uns mit. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Hausmann, das war der erwartete Rundumschlag, was die Wohnungspolitik hier in Nordrhein-Westfalen angeht. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass ich das nicht teile. Ich werde jetzt – das haben Sie weitestgehend ausgelassen – auf den Einzelplan eingehen, auf das, was wir im Haushalt machen, und dann noch einmal auf einzelne Punkte eingehen, die Sie gerade anders bewertet haben, als wir das tun.
Die Herausforderungen im Wohnungsbau haben Sie angesprochen. Bis 2020 werden in Nordrhein-West
falen etwa 400.000 neue Wohnungen – wahrscheinlich sogar noch mehr – gebraucht werden. Vor allem in unseren Städten ist der Wohnraum erforderlich. Deshalb ist es auch gut, dass wir mit diesem vorliegenden Haushaltsentwurf die Erfolgsbilanz rot-grüner Wohn- und Stadtentwicklungspolitik der vergangenen Jahre fortsetzen können.
Bei der Wohnraumförderung sind die wichtigsten Weichen bereits gestellt. Die Mittel für 2016 und 2017 wurden von ursprünglich geplanten 800 Millionen € auf 1,1 Milliarden € aufgestockt. Priorität hat hier ganz klar – das möchte ich unterstreichen – der Mietwohnungsbau. Dafür sind allein 700 Millionen € eingeplant. Denn – da möchte ich Ihnen noch einmal widersprechen – wir fördern da, wo die Nachfrage am größten ist, und wir fördern vor allen Dingen auch da, wo die Leute am meisten Unterstützung brauchen.
Die Mittel werden auch abgerufen. Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Spitzenreiter, deutscher Meister im Bau von Sozialwohnungen, und das trotz der schwierigen Rahmenbedingungen vor allen Dingen auch auf dem Kapitalmarkt.
In diesem Zusammenhang haben Sie auch die Tilgungsnachlässe erwähnt. Die sind mit bis zu 35 % mit Sicherheit auch hilfreich, spielen eine große Rolle. Aber – auch das möchte ich noch einmal unterstreichen – wir geben das Geld vom Bund auch eins zu eins weiter. Das ist leider nicht selbstverständlich. Deswegen unterstreicht das noch einmal die Aktivitäten des Landes beim sozialen Wohnungsbau.
Die Landesregierung garantiert den Kommunen und Investoren die notwendige Planungssicherheit. Wir achten bei unserem Förderprogramm auf die Bezahlbarkeit und auf die Qualität des Wohnens, vor allen Dingen auch für verschiedene Zielgruppen. Das haben Sie völlig außen vor gelassen. Es geht um Studierende, es geht um Familien, es geht um ältere Menschen, und es geht um Menschen mit Handicap. Jeder hat seine ganz eigenen Ansprüche an Wohnen. Dem werden wir mit unserem Wohnraumförderprogramm auch gerecht.
In diesem Zusammenhang sei auch die Landesbauordnung erwähnt. Sie haben sie auch angesprochen. Das ist zwar nicht direkt haushaltsrelevant, aber wir stehen kurz vor der Verabschiedung. Auch da spielt barrierefreies Wohnen eine ganz herausragende Rolle. Neben ganz vielen weiteren Verbesserungen zeigt das auch: Das ist bezahlbar und bedarfsgerecht. Das zeigt diese Landesbauordnung, aber eben auch der Haushalt insgesamt. Das ist Wohnungspolitik nach sozialdemokratischer Prägung hier in Nordrhein-Westfalen.
Kommen wir zum Bereich Stadtentwicklung und Denkmalpflege – auch das ist ein wichtiger Punkt im
Haushalt – oder, um es mit den Worten des Ministers zu sagen, zum Bereich der Heimatförderung. Insgesamt ist hierfür im Haushalt 2017 die Rekordsumme von 328 Millionen € vorgesehen. 109 Millionen € Bundesmittel werden vom Land mit 219 Millionen € aufgestockt.
Profitieren wird davon unter anderem unsere erfolgreiche Städtebauförderung. Das ignorieren Sie immer; das lassen Sie immer außen vor. 151 Millionen € und damit knapp 15 Millionen € mehr als im Haushalt 2016 sollen den Kommunen für Maßnahmen der Stadterneuerung zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiterer wichtiger Bereich, den wir ebenfalls fest im Blick haben, ist die Förderung von benachteiligten Wohnquartieren. Da zeigt sich ganz praktisch, wie das unter anderem mit unserem neuen Förderprogramm zur Förderung von Heimat vor der Haustür gelingen kann. Dieses Programm bringt passgenau Hilfe für 77 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es werden über 140 Einzelmaßnahmen gefördert. Das reicht vom Spiel- und Bolzplatz über Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulen, öffentliche
Plätze, Gemeinschaftseinrichtungen bis zu Bürgertreffs.
„Heimat vor der Haustür“ ist eine wichtige Förderung. Wir kümmern uns um benachteiligte Stadtteile, und das tun Sie leider nicht. Das stärkt nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern auch die Mitverantwortung im öffentlichen Raum. Das war uns bei diesem Förderprogramm ganz besonders wichtig. Und die Resonanz der Kommunen spricht für sich. 97 Kommunen haben sich beteiligt, und wir können Förderzusagen bis 2018 machen.
Das zeigt – damit komme ich zum Schluss –, wir fördern „Heimat vor der Haustür“, wir fördern bezahlbaren Wohnraum für alle und nicht nur für einige wenige, wie Sie sich das wünschen. Wir kümmern uns um benachteiligte Stadtteile und nehmen das Geld da in die Hand, wo es am Nötigsten ist. Dieser Haushalt spiegelt diesen Ansatz einmal mehr wider.
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Deswegen stimmen wir diesem Einzelplan sehr gerne zu. – Herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ein bunter Strauß an Themen, die Sie in Ihrem Antrag und jetzt auch hier gerade, Kollege Ellerbrock, vorgetragen haben. Über dem Antrag steht zwar „Mietpreisbremse“. Aber – wir haben es gestern auch schon in anderem Zusammenhang diskutiert – da ist ein bisschen Grunderwerbsteuer dabei, da ist ein bisschen Landesbauordnung dabei, und da ist ein bisschen steuerliche Abschreibung dabei. Es steht also zwar „Mietpreisbremse“ darüber. Aber es war ein bisschen ein Best-of der Wohnungspolitik hier in NordrheinWestfalen, was Sie hier heute noch einmal zur Diskussion gestellt haben.
Ich will aber auch auf den Antrag eingehen – bzw. auf die Mietpreisbremse; denn das soll ja der zentrale Punkt in Ihrem Antrag sein.
Die Mietpreisbremse – Sie haben es angesprochen – gilt jetzt seit einem Jahr. Schon jetzt können wir festhalten: Alle Horrorszenarien, die Sie seinerzeit prognostiziert haben, sind nicht eingetreten.
Wir hören zwar immer die gleiche Leier von Ihnen; es wiederholt sich. Das Gegenteil ist aber richtig – wir haben es gestern schon in der Debatte gehabt –: Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen boomt. Die Zahl der Baugenehmigungen – um noch einmal eine Zahl zu nennen – ist noch einmal um weitere 10 % gestiegen. Auch alles andere, was Sie hier an Szenarien aufgetan haben, ist nicht eingetroffen.
Durch die Mietpreisbremse haben Vermieter und Mieter jetzt endlich klare Regelungen zur Mietpreisgestaltung.
Mit der Mietpreisbremse – das war uns ein besonderes Anliegen; deswegen finden wir diese Mietpreisbremse auch so wichtig – verhindern wir skrupelloses Vorgehen nicht von allen, aber von wenigen – um das ausdrücklich zu sagen – in angespannten Wohnungsmärkten.
Der Antrag, den wir hier heute beraten, zeigt aber auch: Die FDP bleibt da leider in der Debatte sehr in ihrer eigenen Ideologie gefangen. Wer angesichts eines sehr überhitzten Wohnungsmarktes weiter ausschließlich auf die freien Kräfte des Marktes setzt, handelt nicht im Interesse der Menschen.
Das Soziale, das nicht zuletzt im Sozialstaatsprinzip unseres Grundgesetzes verankert ist, findet bei Ihnen einfach nicht statt. Das hilft den Leuten vor Ort eben auch nicht, eine Wohnung zu einem angemessenen Preis zu finden.
Man kann zusammenfassend sagen: Soziale Marktwirtschaft der FDP ist nicht für alle da; das muss man sich leider einfach leisten können.
Das funktioniert auf dem Wohnungsmarkt nämlich gerade nicht, Kollege Witzel. Das funktioniert ausdrücklich nicht.
Ich sage Ihnen auch deutlich: Dass Sie in Ihrem Antrag fordern, nichts zu tun und die Mietpreisbremse einfach wieder abzuschaffen, wundert mich. Denn Sie haben keinen Alternativvorschlag gemacht, wie man das Problem lösen kann. Das fehlt in Ihrem Antrag komplett.
Was extrem hohe Mieten in einer Stadt verursachen, wie sie dem Wirtschaftsleben und den Menschen schaden, lässt sich in vielen europäischen Städten heute schon sehen. Dort kann sich kaum noch ein Normalverdiener eine Wohnung leisten. So weit sind wir hier noch nicht. Aber wir sind leider in einigen Städten auf dem Weg dahin.
Auch Kreative, Jungunternehmen und die lokale Wirtschaft, die solche Städte beleben, müssen teilweise wirklich den Rückzug antreten.
Junge Familien – über sie haben wir gestern ausgiebig gesprochen – haben kaum Chancen auf eine Wohnung, während teilweise Luxusappartements als Spekulationsobjekte leer stehen. Hier muss gehandelt werden.
Die Mietpreisbremse soll einkommensschwächeren Haushalten helfen – Rentnern, Studierenden –, aber eben auch Durchschnittsverdienern und das Niveau insgesamt konstant halten. Wir stoppen damit die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung aus ihren Quartieren.
Für die FDP scheint das alles nicht so wichtig zu sein. Denn wer sich nicht zum Handlanger von Mietabzockern machen möchte, wer nicht nur Renditemaximierung auf dem Wohnungsmarkt im Blick haben möchte, der muss diese Auswüchse irgendwie unterbinden.
Deshalb kann es eigentlich auch nur unser gemeinsames Interesse sein, dagegen vorzugehen. Die Mietpreisbremse wurde, wie gesagt, vor einem Jahr eingeführt und soll und wird jetzt auch nach und nach ihre Wirkung entfalten. Wir werden das weiter beobachten.
Richtig ist, dass Mieter in Gegenden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten noch mehr – das hat jetzt auch der erste Rückblick gezeigt – über die ihnen zustehenden Rechte informiert werden müssen.
Richtig ist auch, dass sich einige skrupellose Vermieter von Wohnungen in begehrten Lagen offenbar nicht an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir mehr Transparenz schaffen. Da müssen wir die Mieter offensichtlich mehr über ihre Rechte informieren.
Aber die Antwort kann ausdrücklich nicht sein, die Mietpreisbremse deswegen einfach abzuschaffen. Der umgekehrte Weg ist richtig. Wir müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Gleichzeitig brauchen wir mehr Transparenz, damit die Mieter ihre Rechte wahrnehmen.
Wir haben auch immer gesagt – darüber sind wir uns auch einig –: Die Mietpreisbremse ist nicht das alleinige Instrument, das da funktioniert, sondern es ist ein Zusammenspiel aus verschiedenen Instrumenten.
Deswegen – Sie haben es auch angesprochen – ist es so wichtig, dass wir auch bei der Wohnraumförderung tätig geworden sind. Da sprechen die Zahlen für sich. Wir haben über die Aufstockung von 800 Millionen € jetzt auf 1,1 Milliarden € gesprochen.
Der Bund wird uns helfen. Da ist gestern eine Einigung erzielt worden. Daher können wir hier in Nordrhein-Westfalen auch noch einmal auf Bundesmittel hoffen. Das wird das Ganze noch einmal verstetigen und weiter auf den richtigen Weg bringen.
Insofern ist die Wohnungsbauoffensive der rot-grünen Landesregierung sehr wichtig, um dann auch neuen Wohnraum schaffen zu können.
Ja, bitte.
Erstens. Ich habe gerade unter anderem über die Baugenehmigungen gesprochen. Baugenehmigung heißt: Es ist noch nicht gebaut.
Zweitens: Die entsprechenden Maßnahmen haben wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht. Diese Trendwende ist ja noch sehr aktuell. Das heißt: Diese Trendwende wurde geschaffen. Bis sich das in Wohnungen, also in Steinen, niederschlägt, müssen wir noch ein paar Monate warten. Wenn wir im nächsten Jahr oder in einem halben Jahr zusammensitzen, können wir über andere Zahlen reden. Da bin ich mir ganz sicher.
Um noch einmal zu Ihrer These zurückzukommen: Würde die Mietpreisbremse tatsächlich, wie Sie behaupten, Investitionen im Wohnungsbau abwürgen, wäre es unerklärlich, wie wir heute zu diesen Zahlen kommen, die ich hier gerade aufgezeigt habe.
In dem Antrag wird versucht, die Mietpreisbremse, die die Mieter schützen soll, als planwirtschaftliches Instrument darzustellen, was ich unangemessen finde und was auch nicht zutreffend ist. Das ist ausgemachter Quatsch. Deswegen sind wir auch der festen Überzeugung, dass diese Mietpreisbremse noch wirken wird.
Das neoliberale „Jeder gegen jeden“ auf dem Wohnungsmarkt wird so, wie Sie das immer darstellen, nicht funktionieren. Angebot und Nachfrage auf unseren Wohnungsmärkten sind nun einmal aus den Fugen geraten. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Kollege Ellerbrock, wir sind ja vor einigen Wochen gemeinsam in der Schweiz gewesen und haben uns dort viele interessante Dinge aus dem Bereich Wohnen und Verkehr angeschaut. Eine Sache habe ich mitgenommen, weil ich sie sehr schön fand, und zwar die Präambel der Schweizer Verfassung. Daraus möchte ich zum Schluss gerne zitieren. Dort heißt es nämlich:
„… und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst.“
Das möchte ich Ihnen gerne mit auf den Weg geben. Das finde ich gut. Daran sollten wir uns halten. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute den Antrag der CDU, bei dem ich mich wirklich größtenteils gewundert habe, was die inhaltliche Ausrichtung angeht.
Herr Kollege Kern hat es gerade in seinem Wortbeitrag auch bestätigt. Hier wird zunächst die beschriebene Ausgangslage der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt korrekt dargestellt. Angespannte Wohnungsmärkte in einigen großen Universitätsstädten kann und will ja auch niemand abstreiten. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandergesetzt haben. Hierauf hat die rot-grüne Koalition ja auch schon ausreichend reagiert und wird das noch weiter tun.
Umso mehr wundert es aber, dass nach der Beschreibung der Herausforderungen diese aktuellen Entwicklungen völlig ausgeblendet werden, die eben nicht nur Familien betreffen und die sich auf weitere Bereiche erstrecken, als Sie das hier gerade dargestellt haben. Ich finde, Sie haben da teilweise wirklich sehr schräge Rückschlüsse gezogen. Offensichtlich ist die CDU mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt noch nicht ganz konform und hat das noch nicht zur Kenntnis genommen.
Wie anders ist es nämlich zu erklären – das hat in der Rede total gefehlt und fehlt auch in dem Antrag –, dass Sie in keinem Satz die Erhöhung der Wohnraumförderung, die wir mit jährlich 1,1 Milliarden € beschlossen haben, erwähnen.
Es wird nicht erkannt, dass es jetzt absolut keine Förderung von Eigenheimen auf der grünen Wiese bedarf. Ob das mutwillig geschieht oder einfach mangelnde Information ist, dass Sie sich nicht mit Ihrem Baukollegen ausgetauscht haben, das lasse ich einmal dahingestellt.
Klar ist aber: Die Forderungen in Ihrem Antrag machen einfach keinen Sinn. Sie erkennen nicht bereits vorgenommene Maßnahmen und die gegenwärtig bestehende Situation an. Wir haben bei den Eigenheimförderzahlen weiterhin eine stark rückläufige Tendenz. Das müssen Sie von den Zahlen her einfach mal so zur Kenntnis nehmen. Es gibt keinen zusätzlichen Bedarf, kein übermäßiges Interesse an dieser Art der Förderung.
Im Gegenteil – jetzt mal ein paar Zahlen, um das noch einmal klarzumachen und das ein bisschen zu unterfüttern –:
Im Jahr 2015 wurden lediglich 40 % der möglichen Fördersummen ausgeschöpft. Das waren noch einmal knapp 20 % weniger als im Jahr davor. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus, das wir ja weiterhin haben und auch haben werden, geht diese Forderung in Ihrem Antrag nach einer Mittelverdoppelung für die Eigenheimförderung deswegen auch völlig an der Realität vorbei.
Jetzt noch etwas zur grundsätzlichen Entwicklung über die Eigenheimförderung, über die Förderung hinaus: Allein von Januar bis April diesen Jahres wurden übrigens Baugenehmigungen für 117.000 Wohnungen erteilt. Das ist ein Plus von über 31 % im Vergleich zu 2015. Auch bei den Eigenheimen gab es eine zuletzt stetig steigende Zahl. Im Vergleich von April 2015 bis April dieses Jahres sind die Baugenehmigungen noch einmal deutlich gestiegen um über 1.000. Das sind Zahlen, die einfach an der Stelle für sich sprechen.
Auch bei der Gesamtzahl der Baugenehmigungen liegen wir unter Rot-Grün deutlich über dem Niveau der Jahre 2008 und 2009. Das war in Ihrer Verantwortung. Das haben wir also auch getoppt.
Das heißt, mittlerweile wird mehr gebaut, aber nicht dort, wo Sie es den Leuten vorschreiben wollen. Das müssen Sie dann auch zur Kenntnis nehmen.
Die Frage lautet doch: Wo und wem sollte beim Marktversagen eigentlich geholfen werden und wo muss der Staat möglicherweise eingreifen? Wo sind die Bedingungen so, dass eine Ausweitung der Förderung Sinn macht und wo ist das überhaupt gerechtfertigt?
Die Antwort lautet: Bei der Eigenheimförderung, bei der Förderung von Eigenheimen, angesichts der sinkenden Nachfrage nach dieser Art der Förderung ganz sicher nicht.
Der Antrag lässt sich auch weiter in der Sache dann nicht erklären. Denn wir haben es doch mit ganz anderen Phänomenen auf dem Wohnungsmarkt zu tun.
Die Menschen – das haben Sie gerade auch richtig dargestellt – zieht es verstärkt in Städte und in Ballungsräume, wo die Infrastruktur gut ist, aber eben auch der Wohnungsraum zunehmend knapper wird. Das Häuschen im Grünen, das Sie ja immer so als Idealvorstellung – am besten noch mit Vater, Mutter, Kind – darstellen, ist eben kein Sehnsuchtsort mehr.
Die „Welt“ hat schon 2014 geschrieben: Noch vor wenigen Jahren war das Häuschen im Grünen der
Traum vieler Deutscher. Heute zieht es sie lieber in die Großstädte.
Dieser Trend hält auch weiter an. Der wird sich auch noch weiter verstärken, vielleicht auch, weil sich manche Menschen fragen, wie es mit ihrer Versorgung und wie es mit ihrer Mobilität im Alter bestellt ist. Hier entfalten eben die Städte, vor allem die großen Städte, mit ihren kurzen Wegen ihre große Attraktivität.
Aber auch junge Familien mit kleinen Kindern gehen heute viel seltener als früher noch ins Umland. Deswegen werden für die großen Städte auch diese steigenden Bevölkerungszahlen erwartet. Die Auswirkungen für die Wohnungsmärkte und auf die Infrastruktur erleben wir schon heute. Der Trend zum Wohnen in der Stadt, wo der Wanderungssaldo gegenüber den umliegenden Landkreisen positiv ist, gilt nicht nur für Düsseldorf oder für Köln. Das gilt für viele andere Städte mittlerweile auch.
Als Fazit können wir hier festhalten: Die Landflucht hält weiter an. Deshalb ist es auch richtig, dass die rot-grüne Landesregierung aufgrund des Zuzugs in die Städte mit der Städtebauförderung und eben auch mit der Wohnraumförderung diese wichtigen Instrumente massiv gestärkt hat, Instrumente, um die Quartiere weiterzuentwickeln. Da wird auch die Familie in den Quartieren ganz massiv unterstützt.
Aber – um das Argument direkt vorwegzunehmen – auch im ländlichen Raum wird den Leuten unter die Arme gegriffen. Aber in schrumpfenden Regionen immer weiter noch weiteren Flächenverbrauch zu betreiben und weitere Baugebiete auszuweisen, das ist völlig absurd und das möchten wir nicht.
Stattdessen müssen die Ortskerne weiter gestärkt und reaktiviert werden. Das sagen Sie ja auch in Ihrem Antrag. Der Verdoppelung der Mittel bei der Eigenheimförderung – so wie Sie es weiter im Antrag fordern – bedarf es sicherlich nicht. Wir fordern nichts anderes als das Geld eben nicht mit dieser Förderung zum Fenster rauszuwerfen, obwohl es an anderen Stellen viel, viel mehr gebraucht wird.
Wir interpretieren das als Klientelpolitik für Besserverdienende. Denn – Sie haben es ja gesagt – Familien mit mehreren Kindern sind nicht automatisch Geringverdiener. Sie deklarieren das als Familienfreundlichkeit, was wir Ihnen aber nicht abnehmen können. Sie wollen aus unserer Sicht eine Fehlförderung und wir wollen ausgewogene Wohnungsmärkte.
Deshalb gehen wir auch einen ganz anderen Weg. Ich hatte es schon gesagt. Wir orientieren uns an
dem, was die Leute brauchen, an den Bedürfnissen der Menschen.
Aufgrund der großen Nachfrage haben wir deswegen kürzlich das Volumen für den sozialen Wohnungsbau von 800 Millionen € auf 1,1 Milliarden € erhöht. Damit kann der Mietwohnungsbau in den Städten weiter angekurbelt werden und es profitieren gerade die, die auch darauf angewiesen sind, und eben auch Familien, die zunehmend in den Städten auf Wohnungssuche sind.
Das hat mich an dem Antrag auch gestört. Sie haben das sehr auf die Familien ausgerichtet. Das ist ja auch richtig. Aber es gibt eben auch Gering- und Normalverdiener, es gibt Rentner, es gibt Studierende, die genauso auf diesen Wohnungsmärkten unterwegs sind und die auch genauso darunter leiden.
Deswegen ist es richtig, dass da, wo die Leute in den Ballungsräumen ihren Lebensmittelpunkt haben wollen, sie auch alle eine gute und bezahlbare Wohnung finden können. Dafür sorgen nicht zuletzt auch diese verschiedenen Förderprogramme, die auf die verschiedenen Bedarfe ausgerichtet sind. Der Trend zu mehr Wohnungsbau und die bereits erreichten Erfolge bestätigen das. Wir sind uns ganz sicher, dass wir das noch weiterführen sollen und müssen.
Ich will mit einem Zitat von Ihnen langsam zum Ende kommen: Quartiersentwicklung muss die Schaffung attraktiver Quartiere zum Ziel haben, die sozial durchmischt sowie familien- und kinderfreundlich sind.
Diese Ziele sind über das Wohnraumförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bereits abgebildet. Das machen wir schon. Wir legen sehr viel Wert darauf, die Quartiere zu stärken, sowohl mit der Städtebauförderung, mit dem neuen Programm, als auch durch unsere Wohnraumförderprogramme.
Ich schlage vor, wir können das gerne im Ausschuss noch weiter beraten. Wir werden das mit den Kollegen aus dem Bauausschuss tun. Sie werden das wahrscheinlich mit Ihren Familienpolitikern tun.
Vielleicht noch eine letzte Anmerkung zum Schluss: Wenn Sie sich nach der nächsten Wahl wieder darüber wundern sollten, warum Sie in den Großstädten von Familien und auch anderen Leuten nicht gewählt worden sind, dann sollten Sie sich diesen Antrag von heute noch einmal durchlesen. – Ganz herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es in diesem Hohen Hause mal wieder um das Thema „Beschleunigung des Wohnungsbaus in NordrheinWestfalen“. Das ist gut, das ist wichtig. Und es geht heute insbesondere um die Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV.
Vieles, was Sie aufgezählt haben, können wir inhaltlich teilen; das ist nicht alles von der Hand zu weisen. Alle Begründungen zur Verteuerung können wir so nicht teilen, aber deutlich einige Punkte aufnehmen, was das Thema „EnEV“ angeht.
Trotzdem ist die Frage – darum muss es jetzt im Wesentlichen gehen –: Macht dieser Antrag heute Sinn, macht er zu diesem Zeitpunkt Sinn? Ich werde Ihnen
gleich begründen, warum wir diesen Antrag heute für überflüssig eingestuft haben.
Der Antrag war sehr erwartbar. Sie haben sich auch nicht wirklich was Neues einfallen lassen; denn das Thema haben wir hier schon sehr oft besprochen, auch im Ausschuss haben wir es besprochen. Von daher war das Thema „EnEV“ heute sehr erwartbar; aber, wie gesagt, dem Antrag können wir heute nicht zustimmen.
Die Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt ist bekannt und hier schon mehrfach diskutiert worden. Wir brauchen schnell guten und vor allen Dingen auch bezahlbaren Wohnraum. Die Landesregierung und der Minister haben vieles auf den Weg gebracht, um dieses Ziel zu erreichen, und sie haben großen Erfolg, wie die aktuellen Zahlen beim Wohnungsbau ganz eindeutig belegen.
Wichtig ist – da sind wir uns auch alle einig –, dass Wohnen auch nicht unnötig verteuert werden sollte. Das gilt sowohl für überzogene Mieten; das gilt aber genauso für steigende Energie- und anderen Nebenkosten.
Wie wir wissen, entfallen auf den Gebäudebereich rund 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland. Der Heizungsbetrieb in den kalten Monaten oder auch der Einsatz von Klimaanlagen im Sommer stellen dabei den größten Anteil beim Energieverbrauch dar, sowohl in den privaten Haushalten – da sind es ungefähr 28 % –, aber auch in vielen gewerblich genutzten und öffentlichen Gebäuden. Die Raumwärme spielt mit rund drei Viertel des Energieverbrauchs dabei die größte Rolle. Eine Ausschöpfung der hier vorhandenen Einsparpotenziale ist daher aus unserer Sicht besonders geboten.
Diese Notwendigkeit hat einen ernsten und wichtigen Hintergrund; der ist gerade hier in Nordrhein-Westfalen sehr aktuell. Mit dem Klimawandel gibt es immer mehr Wetterextreme; das konnten wir leider alle in den letzten Tagen vor unserer eigenen Haustür beobachten. Der energieeffizienten Stadt kommt eine besondere Schlüsselrolle im Bereich des Klimaschutzes zu. Wer dies ernst meint, der muss sich auch hier besonders für den Klimaschutz einsetzen. Das ist völlig unstrittig.
Wichtig ist aber auch, dass mit Augenmaß geschaut werden muss: Was genau ist sinnvoll? Was an Maßnahmen ist sinnvoll? Was bringt ökonomisch und vor allen Dingen auch ökologisch die gewünschten Effekte?
Mit der gesamten Thematik – der Kollege Höne hat darauf hingewiesen – hat sich bekanntlich auch die Bauministerkonferenz bereits beschäftigt. Die
Bauministerkonferenz, die bekanntermaßen aus verschiedenen Ministern verschiedener politischer Farben besteht, hat längst entsprechende Beschlüsse
gefasst. NRW hat in der Diskussion auch ganz eindeutig Position bezogen. Ihres Antrages mit der Forderung nach einem Moratorium bedarf es deswegen aus unserer Sicht nicht.
Wir halten weitere Verschärfungen der EnEV – auch das ist unsere Position –, die mit noch höheren Kosten als der EnEV-Standard 2016 verbunden wären, für falsch. Sie würden unsere Anstrengungen ganz klar konterkarieren, mehr bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum schnell schaffen zu können.
Genau deswegen haben die Bauminister der Länder Bayern, Hamburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen auf Initiative unseres Bauministers angeregt, dass die fachlich zuständigen Ministerien auf Bundesebene tätig werden. Unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbauministeriums wird deshalb jetzt eine Evaluierung der Anforderungen an Gebäude zur Einsparung von Energie auch vorangetrieben.
Bund und Länder sind sich bereits grundsätzlich einig, dass das gesamte Energieeinsparrecht inklusive EnEV zusammengeführt und in der Anwendung insgesamt vereinfacht werden muss, damit hohe Klimaschutzwirkungen mit möglichst niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten in Einklang gebracht werden können. Die Gespräche hierzu laufen aktuell.
Parallel dazu ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tätig, die das Ziel hat, zur Gewährleistung des einheitlichen Vollzugs der EnEV im Bundesgebiet eine Mustervorschrift zu erarbeiten.
Wir lehnen den Antrag von CDU und FDP heute also ab, weil ein Sonderweg Nordrhein-Westfalens bei dieser Thematik aus unserer Sicht überhaupt nicht sinnvoll ist. Rechtsverordnungen des Bundes können nicht durch Erlasse der Länder umgewandelt werden, so wie Sie das fordern.
Vielmehr kommt es auf einen Konsens aller Länder möglichst im Rahmen einer Mustervorschrift an. Die Umsetzung im Bundesgebiet ist zu gewährleisten, um Wettbewerbsverzerrungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft vermeiden zu können.
Ich komme zum Schluss. – Die Landesregierung hat schon lange und frühzeitig Initiative ergriffen. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum mit wirtschaftlichen Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Das ist völlig klar; das möchten wir. Wir wollen die Fortentwicklung der EnEV-Systematik. Sie bedarf aber einer Neukonzeption insgesamt beim Energieeinsparrecht. Unser Ansatz ist ganzheitlich, quartiersbezogen. Das wünschen wir uns bei der Betrachtung von Energieeffizienz. Wir stärken den klimafreundlichen und bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen eine Abstimmung zwischen den Ländern und der Bundesregierung. Daran werden wir weiter arbeiten – auch in diesem Hause.
Den Antrag müssen wir heute aber leider ablehnen, weil er uns an der Stelle nicht weiterbringt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist klar. Die Herausforderungen sind allen bekannt. Wir haben die anstehenden Aufgaben im Ausschuss und auch im Plenum zur Genüge diskutiert und mögliche Handlungsoptionen mal mehr, mal weniger kontrovers miteinander ausgetauscht.
Klar ist: Die Landesregierung hat auf die wohnungspolitischen Herausforderungen konsequent reagiert und sich frühzeitig Partner für diese erfolgreiche Arbeit an die Seite geholt.
Die aktuellen Förderzahlen sind eindeutiger Beleg, dass diese Politik Früchte trägt und dass die Trendwende beim Wohnungsbau geschafft ist.
Sie von der Opposition bestreiten das immer wieder. Wir haben die Zahlen, die das ausdrücklich belegen. Dieser Trend verstetigt sich nun.
Die in NRW gestartete Wohnungsbauoffensive ist ein Erfolgsprogramm, weil auch die Wohnungsbaubranche mitzieht. Wir haben dies in der letzten Plenardebatte zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus ausgiebig diskutiert und ausreichend dargelegt. Ich muss das hier an dieser Stelle nicht mehr ausführlich wiederholen und darauf eingehen.
Aber eben nicht nur die richtige Förderkulisse hat ihre Bedeutung, sondern gefragt sind jetzt vor allem auch innovative Lösungsansätze. Deswegen geht es heute in dem vorliegenden Antrag auch um eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik.
Wir wollen NRW als Holzbauland weiter fördern. Aktuell liegen wir bundesweit hinter Baden-Württemberg und Bayern auf Platz 3 bei den Baugenehmigungen mit Holz. Und wir sind uns sicher und der Meinung: Das ist noch ausbaufähig.
Es gibt aber auch heute schon gute Beispiele bei uns im Land, wo das Bauen mit Holz vorbildlich und nachahmenswert umgesetzt wird. Da ist das Beispiel Münster zu nennen, wo mit dem H7 Deutschlands größtes Holz-Hybrid-Hochhaus gebaut wird, wo im Zusammenspiel verschiedener Baustoffe – Holz, Stahl und Beton – ein siebenstöckiges Gebäude für verschiedene Nutzungszwecke errichtet wird. Ob serielles, standardisiertes Bauen mit vorgefertigten Elementen oder auch vertikales Bauen – vieles ist schon heute bei Einhaltung aller Standards möglich.
Die Landesregierung unterstützt mit flexiblen Regelungen. Das kommt auch bei Aufstockungsvorhaben zum Tragen, die helfen, den Flächenverbrauch zu vermindern. Eingebettet in die bestehende Infrastruktur der Städte kann oft nachverdichtet und auch höher gebaut werden. Auch hierfür gibt es in den Städten schon heute sehr viele gute Beispiele.
Klar ist – und das gilt nicht nur für den aktuellen Bauboom, den wir hier in Nordrhein-Westfalen haben –: Wir müssen nachhaltig wirtschaften, und wir müssen mit unseren Rohstoffen ressourcenschonend umgehen. Das Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz kann dazu einen äußerst wichtigen Beitrag leisten.
Der Holzbau von heute erfüllt die Anforderungen an das nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Bauen. Es lassen sich viele gute Gründe für Holz als Baustoff aufzählen. Einige Beispiele sind heute zu nennen.
Holzbau ist eindeutig Klimaschutz. Er hat eine sehr gute Ökobilanz. 1 m³ Holz entzieht der Atmosphäre während seines Wachstums 1 t Kohlendioxid. Holz ist ein nachwachsendes Naturprodukt.
Effiziente Holzbaulösungen gibt es für Industrie und Gewerbe, für die Wohnungswirtschaft und auch für private Bauherren.
Holzbauprodukte können sowohl beim Bau mehrgeschossiger Gebäude als auch bei Bauprojekten in Mischbauweisen zum Einsatz kommen.
Die Waldwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger regionaler Wirtschaftsfaktor. Sie bietet Menschen Perspektiven und Arbeit in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen hier in unserem Land.
Eine sinnvolle Nutzung von Holz mit den richtigen Rahmenbedingungen widerspricht nicht dem Schutz unserer Wälder.
Holzbaulösungen sind darüber hinaus schon heute technisch und ökonomisch absolut konkurrenzfähig.
Zusammengefasst: Die Flexibilität des Holzbaus erhöht die Planungsfreiheit und macht spätere Gebäudeanpassungen gut und schnell möglich. Es entsteht neuer Wohnraum, der auch langfristig gut genutzt werden kann. Das ist genau das, was wir auf dem
aktuellen Wohnungsmarkt bzw. in dieser Situation gut brauchen können.
Wir werden uns bei der Ausarbeitung der neuen Landesbauordnung dafür einsetzen, dass dem Thema zukünftig eine höhere Relevanz und mehr Unterstützung bei der Umsetzung zukommen werden. Wir setzen uns ein für eine flächenschonende und zugleich auch bedarfsgerechtere Regionalentwicklung, eine Fokussierung auf Nahverdichtungen da, wo es notwendig ist, und ein weiterhin erfolgreiches Zusammenwirken aller Akteure, die Verantwortung für das Thema „Wohnen“ hier in NRW übernehmen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam diesen richtigen Weg beim Thema „Holz und Bauen“ gehen. Lassen Sie uns gemeinsam mehr bauen. Lassen Sie uns gemeinsam mehr Anstrengungen unternehmen für nachhaltiges Wohnen hier in Nordrhein-Westfalen. Dieser Antrag bietet heute vieles, was für den richtigen Weg notwendig ist. Der Holzweg ist in diesem Falle ausdrücklich nicht der falsche Weg. – Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In zweiter Runde zu sprechen, ist immer ein bisschen undankbar. Vieles ist schon gesagt worden, und der Minister hat schon vieles geradegerückt, was in der Debatte offensichtlich quergelaufen ist und welche Diskussionsbeiträge daneben gewesen sind. Aber der Antrag und das wichtige aktuelle Thema sind es wert, sich heute ausführlicher damit zu beschäftigen.
Ich will mit dem Kollegen Hausmann anfangen, der heute schon oft zitiert und rezitiert worden ist. Ich wollte in meiner Rede auch auf Ihre wirklich peinliche Pressemitteilung aus der vergangenen Woche Bezug nehmen, in der Sie sich auf unser Fachgespräch bezogen haben. Diese Pressemitteilung fand ich sehr schlimm. Das gilt auch für alles, was Sie dazu inhaltlich gesagt haben.
Viel schlimmer finde ich es aber, dass Sie heute alle falschen Behauptungen wiederholt haben, die Sie schon letzte Woche aufgestellt haben.
Ich will einige Punkte herausgreifen, damit noch mal alle hören, was Sie letzte Woche von sich gegeben haben. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Pressemitteilung:
„Desaster der Regierung Kraft
…
Ministerpräsidentin Kraft ist der soziale Sprengstoff nicht bewusst, wenn die Warteschlangen vor dem verbliebenen erschwinglichen Wohnraum immer länger werden.“
Es tut mir leid, aber das habe ich einfach nicht verstanden. Ich weiß auch nicht, woher Sie das haben und wie Sie darauf kommen, dass unsere Wohnungspolitik zu sozialem Sprengstoff führt. Das ist mir wirklich nicht klar geworden. Sie ignorieren dabei völlig die Realität. Dass sich heute gerade die Christdemokraten als das soziale Gewissen auf dem Wohnungsmarkt aufspielen wollen, ist wirklich ein schlechter Witz, und das wird Ihnen in diesem Land niemand abnehmen.
Unser vorrangiges Ziel in der Wohnungspolitik ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbarem Wohnraum. Wohnen für alle ist ganz wichtig.
Auch hier muss etwas geradegerückt werden: Es geht wirklich um guten und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten. Fälschlicherweise wird immer behauptet, wir würden da erst im Zuge der Flüchtlingsentwicklung tätig werden. All das, was wir im Bereich Wohnungspolitik gemacht haben, haben wir schon vor vielen Jahren eingestielt, seit wir regieren, und die Flüchtlingsfrage hat das Ganze noch mal zugespitzt. Aber es geht um Wohnraum für alle; alle müssen bezahlbar und gut versorgt werden.
Für uns ist Wohnen eben nicht nur, eine Bleibe zu haben, sondern wir wollen, wie es Kollege Ott schon richtig dargestellt hat, mit unserem Quartiersansatz die Heimat vor der Haustür, das gewohnte Lebensumfeld in den Wohnquartieren in Nordrhein-Westfalen insgesamt weiter stärken.
Dabei spielt die Städtebauförderung eine ganz entscheidende Rolle. Die ignorieren Sie in Ihren Darstellungen immer komplett; sie scheint Ihnen nicht so richtig zu gefallen. Aber Städtebauförderung spielt bei allem, was wir in der Wohnungspolitik machen, eine wichtige Rolle.
Deswegen haben wir unsere Aktivitäten, unsere Förderprogramme auf den Quartiersansatz und vor allen Dingen auch auf die präventive Politik in den Quartieren, in den Stadtteilen ausgerichtet, um gewisse Fehlentwicklungen, die es teilweise in den Städten und Kommunen gibt, frühzeitig zu verhindern und gute Lebensumstände zu ermöglichen. Dabei verstehen wir die Wohnungspolitik insgesamt als ganzheitliche Stadtentwicklungspolitik.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, uns für sozial ausgewogene Stadtteile und insgesamt lebenswerte Quartiere einzusetzen. Wir setzen nicht zuletzt mit der Wohnraumförderung auf die Schaffung von sozial gemischten Wohnquartieren, um mit möglichst großer Vielfalt verschiedene Wohnangebote und verschiedene Wohnformen für alle anbieten zu können – auch für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Ich will auf die finanzielle Situation eingehen, auf die Finanzierung und auf das, was wir in den letzten Monaten umgesetzt haben. Unser Antrag beschreibt die aktuelle Faktenlage sehr gut. Darüber können auch Sie heute nicht einfach hinwegsehen, auch wenn Sie es versucht haben.
Wir können mit unserer Wohnungsbaupolitik bei der Bevölkerung punkten. Das mag Sie vielleicht ärgern,
das passt Ihnen nicht so gut, wie Ihre Wortbeiträge in der gesamten heutigen Debatte schon gezeigt haben. Aber es macht insgesamt deutlich, wir haben unsere Hausaufgaben in diesem Bereich gemacht.
Wir haben die gemeinsame Wohnungsbauoffensive für jährlich mindestens 120.000 neue Wohnungen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht und nicht Sie. Wir haben die Kräfte im Bündnis für Wohnen zur Schaffung von neuem Wohnraum, aber auch zur Nutzung von leerstehendem, schon vorhandenem Wohnraum auf den Weg gebracht, und wir haben die Wohnraumförderung zu einem Erfolgsprogramm in Nordrhein-Westfalen entwickelt.
Dafür gibt es unisono von der gesamten Wohnungswirtschaft Lob. Kein Land steckt so viel in den sozialen Wohnungsbau wie Nordrhein-Westfalen. In Summe sind es bis zum Jahr 2017 mindestens 3,2 Milliarden €. Wir haben dort in den letzten Wochen und Monaten eine deutliche Trendwende hinbekommen, und das Förderergebnis konnte deutlich verbessert und über alle Programme hinweg gesteigert werden, und zwar nicht nur beim Abruf der Fördersummen, des Volumens, sondern auch bei den tatsächlich gebauten Wohneinheiten. In den letzten Wochen und Monaten konnte die Anzahl der Wohneinheiten im Vergleich zum Vorjahr sogar um 37 % gesteigert werden.
Wer da nicht von einer Trendwende spricht, wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der hat einfach nicht richtig aufgepasst.
Trotz der schon angesprochenen historischen Niedrigzinsphase gibt es eine Belebung insbesondere im mietpreisgebundenen Wohnungsbau in NordrheinWestfalen. Diese Tatsache widerspricht völlig Ihrer gebetsmühlenartig wiederholten These, es werde im Wohnungsbau zu wenig getan. Ihre ständigen Wiederholungen machen es auch nicht besser. Auch darüber haben wir heute schon ausgiebig gesprochen.
Die Maßnahmen der Landesregierung wirken gerade da, wo es notwendig ist: in den Quartieren, in den Ballungsräumen, wo die Nachfrage am Wohnungsmarkt besonders groß ist.
Ich will gar nicht mehr groß auf Ihre Fehlförderung bei der Eigenheimförderung eingehen. Auch darüber haben wir heute schon gesprochen. Wir haben für bedarfsgerechte und attraktive Förderrichtlinien gesorgt. Wir übernehmen für das Land und seine Menschen die Verantwortung in der Wohnungsbau- und Städtebaupolitik.
Wichtig ist, dass die Finanzierungsgrundlagen jetzt weiter stetig an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Da muss der Bund natürlich mitmachen. Wir haben aber heute schon gehört, dass dies der Fall ist.
Wir sind auch sehr zuversichtlich, dass wir als Land demnächst vom Bund noch mehr direkt für die soziale Wohnraumförderung bekommen werden.
Diese Herausforderung braucht ein Zusammenwirken aller Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Wir – die Landesregierung bzw. der Minister – haben es sehr gut hinbekommen, alle an einen Tisch zu holen. Insbesondere der Bund muss jetzt noch reagieren und uns weiterhin unterstützen. Und die bereits beschlossenen Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Dann bleiben wir hier in Nordrhein-Westfalen auf einem erfolgreichen Weg, und die Trendwende kann weiterhin positiv begleitet werden. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Schwerd! Keine Frage, die anhaltend große Zahl von Flüchtlingen ist eine große Herausforderung. Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen, müssen bei uns vernünftig versorgt und untergebracht werden, und wir müssen ihnen eine menschenwürdige Unterkunft bieten. Das ist allgemeiner Konsens, und das gelingt uns hier in NRW auch sehr gut.
Sie hingegen fordern heute in Ihrem Antrag Zwangsmaßnahmen und Beschlagnahmungen von Privatimmobilien. Da sagen wir Ihnen ganz deutlich: Ihre Vorschläge sind aus unserer Sicht nicht dafür geeignet, um bei dem Problem der Unterbringung
von Flüchtlingen insgesamt zu helfen. Denn der Eingriff in Eigentumsrechte ist immer sehr schwerwiegend.
Beschlagnahmungen dürfen nur dann erfolgen, wenn es eine ausdrückliche Notsituation gibt. Außerdem muss es unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stehen. Rechtlich ist das aber – das bezieht sich dann eben auch auf Ihren Antrag – alles heute schon möglich.
Ihr Antrag ist aus unserer Sicht auch deswegen unnötig, weil wir außerdem längst sehr viele Maßnahmen ergriffen haben, auf den Weg gebracht haben, die zur spürbaren Entlastung bei der Unterbringung von Flüchtlingen führen werden. Wir setzen dabei auf Kooperation und Einvernehmen bei allen Beteiligten, jetzt und vor allen Dingen auch in Zukunft.
Es wäre hilfreich gewesen, lieber Kollege, wenn Sie sich einmal damit auseinandergesetzt hätten, was wir jetzt schon machen und was wir in Zukunft planen. Was genau heißt das im Einzelnen?
Wir bauen beim Thema Wohnen und Wohnungsbau bürokratische Hürden im Baurecht ab, und wir schaffen neuen Wohnraum. Wir schaffen neue finanzielle Anreize zur Schaffung von neuem Wohnraum.
Diese Landesregierung hat dafür gesorgt, dass es sehr attraktive Förderkonditionen beim Wohnungsbau gibt. Rot-Grün hat eine Wohnungsbauoffensive hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Und wie die aktuellen Zahlen mit Zuwachsraten von 35 % und mehr zeigen, sind schon eine ganze Menge neue Wohneinheiten durch diese Förderprogramme geschaffen worden.