Ali Bas

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Last Statements

Herr Kollege Berger! Herzlichen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe zwei Anmerkungen. Zum einen bin ich gerade sehr entsetzt, welche Sachen Sie hier alles durcheinander in einen Topf werfen.
Ja, die kommt sofort. Die Frage lautet, Herr Berger: Haben Sie Kontakte zu türkischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die hier in Deutschland zu Gast an Universitäten sind und dort arbeiten, die Ihnen ein wenig über die Lage in der Türkei und den Befürchtungen, die sie haben, wenn sie zurückkehren, erzählen können? Mich würde interessieren, ob Sie diese Kontakte haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Einzelplan aus dem Bereich Innovation, Wissenschaft und Forschung schließt auch den wichtigen Teil der Lehrerbildung mit ein. Wie Sie wissen, gab es in den letzten Jahren mehrere Reformen der Lehrerausbildung, die jüngste noch im April dieses Jahres.
Die Investitionen, die im Haushalt 2017 eingestellt sind, bewegen sich wie im Vorjahr auf einem hohen Niveau. Jeder Euro, der in die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer investiert wird, ist eine wertvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder und in unsere Gesellschaft insgesamt.
So wird es auch 2017 rund 22 Millionen € für den Ausbau der Fachdidaktik-Professuren an den Hochschulen geben, davon ein wesentlicher Bestandteil für die Berufskolleg-Fachdidaktiken. Es werden auch weiterhin über 47 Millionen € als Kompensation für die Universitäten gezahlt, bedingt durch die verlängerte Regelstudienzeit für die Lehrämter Grund-, Haupt-, Real-und Gesamtschulen und den damit verbundenen erhöhten Prüfungsaufwand. Auch wird die Zahl der Studienplätze für diese Lehrämter erhöht.
Mehr Geld wird es ebenso für die Ausbildungskapazitäten für Förderpädagogik geben. Mit 17,5 Millionen € erhöhen wir diesen Posten um 20 % und bauen damit nicht nur die bisherigen Ausbildungsstandorte Köln und Düsseldorf aus, sondern stellen damit auch die Erstausstattung für weitere Standorte sicher. Letztlich wird es mehr Studienplätze in Förderpädagogik geben, die wir für die Inklusion an unseren Schulen unbedingt benötigen. Erfreulich ist auch, dass die Mittel für die Weiterbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache um ein Drittel auf 2 Millionen € angehoben werden.
Sie sehen, dass der vorliegende Haushalt wichtige Meilensteine für die Zukunft der Lehrerbildung setzt. Ich empfehle deshalb die Zustimmung dazu. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende
Antrag der Piratenfraktion befasst sich mit dem geforderten ganzheitlichen Präventions- bzw. Handlungskonzept gegen die Radikalisierung junger Menschen in Richtung hin zum gewaltbereiten Salafismus.
Als ich diesen Antrag das erste Mal gesehen habe, habe ich gedacht: Das könnte auch eine Kleine Anfrage sein; denn damit hätten wahrscheinlich auch viele der Fragen beantwortet werden können, welche die Piratenfraktion jetzt aktuell aufwirft.
Um es vorab zu sagen: Ich finde es gut, dass sich auch die Piratenfraktion mit diesem dringenden Thema befasst und mit ihrem Antrag den Weg der Prävention unterstützen möchte.
Auch möchte ich an dieser Stelle die Differenzierung bei den Begrifflichkeiten des Salafismus lobend erwähnen; denn das gelingt nicht allen politischen Akteurinnen und Akteuren, wenn sie über dieses Thema sprechen.
Jeder junge Mensch, den wir vor einer Radikalisierung in Richtung gewaltbereiter Salafismus bewahren oder den wir da herausholen können, bedeutet einen wichtigen Sieg gegen eine menschenverachtende und gewaltbereite Ideologie, die derzeit unter dem Deckmantel des Glaubens von sich reden macht.
Ich muss sagen, dass mir die vielen während des Ramadans begangenen Attentate sehr ans Herz gegangen sind und dass sie mich schwer aufgeschreckt haben. Diese Taten zeigen, dass die Terroristinnen und Terroristen letztlich keinen Respekt vor der Religion haben und sie die Religion im Grunde nur ausnutzen. Die grausamen Anschläge des sogenannten IS zeigen, dass wir alle unter Handlungsdruck stehen.
Bereits im März 2015 haben wir deshalb zu Recht mit den Stimmen der rot-grünen Koalition in einem Antrag ein ganzheitliches Handlungskonzept gefordert, welches wir baldigst erwarten.
Nun aber zum Antrag der Piratenfraktion. Liest man diesen Antrag, entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung bisher kaum etwas an Maßnahmen gegen den gewaltbereiten Salafismus in die Wege geleitet hätte. Erfolgreiche Präventionsprogramme wie „Wegweiser“ werden kaum gewürdigt. Lediglich die Andockung an den Verfassungsschutz wird hier erwähnt. Auf der einen Seite kann ich dies nachvollziehen. Auf der anderen Seite aber war es letztendlich das Innenministerium, welches im Hinblick auf den Aspekt der Prävention zuerst nach vorne gegangen ist.
Maßnahmen gegen den gewaltbereiten Salafismus müssen immer den Dreiklang „Prävention, Ausstieg und Repression“ beinhalten. Vor diesem Hintergrund sind die einzelnen Ministerien in unterschiedlicher Weise schon länger unterwegs. Das gerade schon
beschriebene „Wegweiser“-Programm wird in diesem Jahr in NRW von sieben auf insgesamt 13 Beratungsstellen – unter anderem im Münsterland und in OWL – ausgeweitet.
„Wegweiser“ hat bisher rund 3.000 Beratungskontakte gehabt. Wöchentlich wenden sich etwa 50 Hilfesuchende an diese Stellen. Diese Kontakte umfassen telefonische Gespräche mit bis zu 100 jungen Menschen, die sich in intensiver Einzelbetreuung befinden. Neben der Sozialarbeit gehört auch das Einbeziehen von muslimischen Gemeinden, Schulen und Jugendämtern dazu, ebenso das Ausstiegsprogramm „Islamismus“, welches derzeit etwa 25 Personen beim Ausstieg aus der Szene behilflich ist.
Im Bereich der Forschung – auch das war eine Frage im Antrag – haben wir für die erste Anschubfinanzierung im Bereich der religiösen Radikalisierung Gelder bereitgestellt. Hier finden derzeit Gespräche mit den Hochschulen statt.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Programme der Landeszentrale für politische Bildung, durch welche derzeit in verschiedenen Schulungen Lehrkräfte, Sozialarbeiter, aber auch muslimische Geistliche in Bezug auf diesen Themenkomplexe fit gemacht werden.
Auch im Justizbereich tut sich etwas. Das Kompetenzzentrum „Islam und Justiz“ ist gerade mit Stellen ausgestattet worden und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema „Radikalisierung im Justizvollzug“. Die Maßnahmen umfassen aber auch die rund 120 muslimischen Imame, welche derzeit in unseren Justizvollzugsanstalten Seelsorgedienste anbieten. Auch hierfür haben wir Gelder bereitgestellt. Ein Ausbau folgt.
All diese Maßnahmen zeigen sehr gut auf, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden, was die Präventionsarbeit gegen den gewaltbereiten Salafismus betrifft.
Am Schluss möchte ich die antragstellende Fraktion sowie selbstverständlich die anderen Fraktionen hier in diesem Hause vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung dazu einladen, sich in den kommenden Ausschusssitzungen konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen es uns wert sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute knapp ein Jahr nach Einbringung und Diskussion sowie einer großen Anhörung in den Ausschüssen für Schule und Weiterbildung sowie für Wissenschaft, Innovation und Forschung das neu gefasste Lehrerausbildungsgesetz. Dies war nötig, nachdem wir bereits im Juni 2014 im hiesigen Landtag festgestellt haben, dass nach der Evaluation des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 aufgrund der großen gesellschafts- und bildungspolitischen Veränderungen die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer zukunftsfähig weiterentwickelt werden muss.
Nachdem bereits 2009 der wichtige Bereich Deutsch als Zweitsprache verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung wurde, um der zunehmenden sprachlichen Heterogenität von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, war es natürlich konsequent, in der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes den Bereich Inklusion zum verpflichtenden Bestandteil für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer zu machen.
Befürchtungen, dass unter dieser neuen Kompetenz der fachwissenschaftliche Anteil des Lehrerstudiums leiden würde, sind in diesem Zusammenhang nicht begründet. So bleibt zum Beispiel beim Lehramt für das Gymnasium die Anzahl der Leistungspunkte je Fach bei 100. Das sind übrigens zehn Leistungspunkte mehr, als die KMK-Vorgaben auf Bundesebene derzeit vorschreiben. Innerhalb der Bildungswissenschaften sind demnach vier Leistungspunkte vorgesehen sowie fünf Punkte in der Fachdidaktik zum Zwecke der individuellen Förderung. Damit machen wir die Fachdidaktik fit für die sich stärker verändernden Anforderungen in der Schule.
Mit der zusätzlichen Schaffung von 220 Fachleiterstellen sichern wir zudem die hohen fachlichen und pädagogischen Standards in der Lehrerausbildung. Flankierend dazu möchte ich noch einmal auf die hohen Zahlen von über 7.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter hinweisen, die jährlich in den Vorbereitungsdienst gehen und gute Perspektiven haben, später auch im Schuldienst in NRW zu arbeiten.
Diese angehenden Lehrkräfte haben dann bereits im Studium einen hohen Anteil an Praxiserfahrung durchlaufen. Dazu gehört neben dem fünfmonatigen Praxissemester und dem 18monatigen Vorbereitungsdienst künftig auch das neugeschaffene Eignungs- und Orientierungspraktikum. Über diese Praxisphase werden wir auch noch mal mit Schulen und Hochschulen reden.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz geht aber auch auf weitere wichtige Aspekte ein. So schaffen wir eine moderne Qualitätssicherung bei der Systemakkreditierung der Lehramtsstudiengänge an den Hochschulen. Wir passen die Latinumspflicht beim Studium einzelner Lehramtsfächer an, die besonders Studierenden der modernen Fremdsprachen entgegenkommt.
Für die Studierenden der auslaufenden Lehramtsstudiengänge haben wir mit der Verlängerung der Fristen um zwei zusätzliche Semester zu den bisher vier Semestern über der Regelstudienzeit Erleichterung geschaffen, die abschließenden Prüfungen in einem überschaubaren Zeitraum zu schaffen.
Darüber hinaus haben wir den Härtefallkatalog um die Gründe Krankheit, Pflege von Angehörigen sowie Schwerbehinderung erweitert, die zusätzliche Semesterverlängerung bringen können.
Die Hochschulen werden vor dem Hintergrund der Internationalisierung angeregt, Lehramtsstudien
gänge zu prüfen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind. Beim Zugang zum Lehramt an Berufskollegs eröffnen wir die Durchlässigkeit im Umstieg von Fachhochschulstudiengängen in das Studium des Berufskolleglehramts.
Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auch die dritte Phase der Lehrerausbildung im Blick haben. Wir geben im Gesetz Kompetenzorientierung vor und haben im vorliegenden Entschließungsantrag die Landesregierung gebeten, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu schaffen.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz setzt hohe Standards für die fachliche und pädagogische Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Die grauen Zeiten, in denen man sich als angehender Lehrer an der Uni freiwillig mit Themen wie Integration oder Inklusion beschäftigen konnte, sind mit diesem Gesetz vorbei. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Lehrerinnen und Lehrer und ganz besonders unserer Kinder und Jugendlichen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt sie im Landtag, es gibt sie in der Arena auf Schalke, und es gibt sie auch an zahlreichen Universitäten und Fachhochschulen in unserem Land. Man geht dorthin, um zur Ruhe zu kommen, zu meditieren, um zu beten. Die Rede ist von den sogenannten Räumen der Stille.
Gerade an den Hochschulen wurden diese Räume in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr eingerichtet – nicht, weil Hochschulen dazu verpflichtet sind, sondern als freiwilliges Angebot an eine zunehmend diverser werdende Studierendenschaft und für den offenen Umgang mit Glauben und Ruhebedürfnissen im Alltag von Hochschulen.
Vor einigen Wochen haben Medien über Probleme mit den Räumen der Stille an der TU Dortmund und an der Universität Duisburg-Essen berichtet, darunter auch die im CDU-Antrag aufgeführte Sendung „Westpol“, das ZDF-Magazin „Forum am Freitag“, „FOCUS online“, „SPIEGEL“ und die „WAZ“.
Wenn man sich die Berichterstattung anschaut, wird man höchst unterschiedliche Schilderungen über die Vorfälle in den beiden Unistädten feststellen – von sachlich bis reißerisch. Hinzu kommt noch eine Welle antimuslimischer Schimpftiraden im Internet zu diesem Thema.
Fest steht, dass weder in Dortmund noch in Essen irgendwelche salafistischen Gruppen versucht haben, die dortigen Räume der Stille für sich zu beanspruchen, so wie der vom „Westpol“-Bericht inspirierte CDU-Antrag suggeriert. Vielmehr haben sich in Dortmund einzelne muslimische Besucher des dortigen Raumes der Stille nicht an die vereinbarte Nutzungsordnung gehalten, was unter anderem die nicht erlaubte Veränderung des Raumes beinhaltete und die gar nicht tolerierbare Abweisung von Nutzerinnen des Raumes. Als Folge davon wurde der Raum nun geschlossen – zum Leidwesen der muslimischen, christlichen und anderen Studierenden, die sich bisher an die Regeln dort gehalten haben.
In Essen stellte sich die Lage aber wiederum anders da. Dort hatten sich sowohl Vertreter der Studierendenschaft, aber auch der Hochschulleitung von Berichten distanziert, die vor einer Schließung des Raumes aufgrund von angeblichen Problemen mit radikal-religiösen Nutzern sprachen. Der bereits seit vielen Jahren in Nutzung befindliche Gebetsraum ist laut Auskunft der Uni aufgrund von Sanierungsarbeiten im Gebäude geschlossen worden. Stattdessen soll ein freundlicher gestalteter Raum der Stille für alle Studierenden entstehen –
eine interessante Darstellung der Situation, die auf der Website der Uni Essen übrigens abrufbar ist.
Ähnliches geschieht derzeit übrigens auch an der Uni Köln, wie gerade berichtet, und bald auch am Standort für Islamische Theologie in Münster.
Aus eigener Erfahrung mit Räumen der Stille kann ich sagen, dass ein solcher Raum am besten funktioniert, wenn dieser im Dialog zwischen Hochschule und Studierendenschaft, zu der auch konfessionelle Hochschulgemeinden wie KSHG, ESG oder IHV gehören, entwickelt und verantwortet wird. Die vielen gelungenen Beispiele für funktionierende Räume der Stille zeigen, dass es ohne Dialog nicht geht.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind Hochschulen nicht verpflichtet, solche Räume bereitzustellen. Wenn sie diese Räume anbieten, muss man den Hochschulen aber auch zutrauen, bei Problemen mit der Nutzung auch dementsprechend besonnen zu reagieren. Dazu bedarf es aber nicht einer Anordnung aus Düsseldorf oder gar der ständigen Konsultation des Verfassungsschutzes, wie es der CDUAntrag vorschlägt.
Ich glaube, dass ein solches Misstrauen der eigentlichen Intention des Raumes der Stille, Studierenden einen würdevollen Rückzugsort zum Abschalten, Beten oder Meditieren zu bieten, zuwiderläuft.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu; dem Antrag an sich werden wir im Ausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lehrerbildung ist ein wichtiger Bestandteil der akademischen Ausbildung an unseren Hochschulen. In einer inklusiven Gesellschaft haben Lehrerinnen und Lehrer eine besondere Schlüsselfunktion, die durch eine zukunftsweisende Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden muss.
Investitionen in die Lehrerbildung sind nachhaltige Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft und in die Zukunft unserer Kinder, meine Damen und Herren.
Im Einzelplan 06 des Landeshaushalt werden deshalb für das Jahr 2016 mehr Zuschüsse für Investitionen in die Lehrerbildung an den Hochschulen getätigt, und zwar insgesamt 22 Millionen €, was einer Erhöhung um 3,4 Millionen € entspricht. Hier soll vor allem der Ausbau von Fachdidaktikprofessuren und Lehrerausbildungszentren vorangebracht werden. Zur Umsetzung der Inklusion an unseren Schulen baut die Landesregierung auch die Studienplätze für die Förderpädagogik aus. Hier sind in der Endstufe
2.300 zusätzliche Plätze vorgesehen. Im Haushalt wird der Etat dabei von 9,2 Millionen auf 13,8 Millionen € erhöht.
Es gibt aber auch noch weitere wichtige Vorhaben, wie zum Beispiel Forschungsprojekte zur Erforschung des gewaltbereiten Salafismus und von Radikalisierungsprozessen junger Männer und Frauen. Hierzu gibt es 400.000 € zusätzlich im Haushalt. Damit wird eine Grundlagenforschung zur Erforschung des radikalen Salafismus ermöglicht, was Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen auch voranbringt.
Eine weitere wichtige Veränderung ist der Etat zur Förderung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft, der derzeit 15 Forschungsinstitute aus NRW angehören. Hier wird es auch zusätzliche 400.000 € zum bisherigen Ansatz geben.
Eine sehr erfreuliche Unterstützung kommt dem Engagement von Studierenden bei der Flüchtlingsarbeit zugute. Mit zusätzlichen Mitteln von
200.000 € wird diese Arbeit auch gewürdigt.
Der Haushalt für das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung reagiert dabei auf wichtige gesellschaftliche Entwicklungen und tätigt die richtigen Investitionen. Ich empfehle an dieser Stelle in aller Kürze die Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin entsetzt über die Äußerungen des Kollegen Kruse zu unserem Antrag. Sie zeigen deutlich, dass Teile der CDU anscheinend noch immer ein großes Problem mit dem Islam in Deutschland haben.
Ich finde es infam, dass Sie das Salafismusproblem zu einem innerreligiösen Konflikt zwischen Schiiten und Sunniten erklären und damit nicht die Trennlinie zwischen Islam und Terrorismus ziehen.
Damit stellen Sie Millionen Muslime unter Generalverdacht. Und das ist unser Problem mit Ihrer Rede, Herr Kruse. – Dazu allerdings auch ein Lob an Herrn Rehbaum, der sich intensiver mit der Materie beschäftigt hat und anscheinend auch begriffen hat, dass Salafismusprävention gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Ich möchte als Lehrer und Pädagoge mein Befremden darüber ausdrücken, dass es einigen Kollegen in diesem Hohen Hause anscheinend nicht einleuchten mag, dass es Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist und sein muss, sich um all unsere Jugendlichen zu kümmern, die in den gewaltbereiten Salafismus abrutschen können. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Das infrage zu stellen, finde ich schon ziemlich frech.
Die Politik muss hierzu wichtige Rahmenbedingungen schaffen. Diese Rahmenbedingungen hat die Landesregierung bereits in den letzten Jahren zum Teil angelegt.
Ich möchte – das fällt unter die Rahmenbedingungen – nur sagen, dass, was die Art und Weise anbelangt, wie die öffentliche Diskussion über den Islam geführt wird, gerade in den muslimischen Gemeinschaften sehr genau hingeschaut wird, welche Töne angeschlagen werden. Ich kann Ihnen sagen: Sie haben hier gerade eindrucksvoll bewiesen, Herr Kruse, wie man diese Diskussion nicht führen soll.
Ich kann Ihnen im Sinne des Dialogs nur empfehlen – auch weil wir bald den Ramadan haben und wieder die Einladungen zum Fastenbrechen kommen; da werden wir wieder hingehen, weil das eine schöne Gelegenheit ist, ins Gespräch zu kommen –, das Gespräch mit den muslimischen Gemeinschaften zu suchen und da auch Ihre persönlichen Probleme, die Sie hier aufgezählt haben, zur Sprache zu bringen. Ich glaube, das wäre ein guter Anlass.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag machen wir als Regierungsfraktion einen durchdachten Aufschlag zu einem dringlichen Thema, welches uns auch in den nächsten Monaten noch öfter beschäftigen wird. Ich setze dabei auf die konstruktive Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen in diesem Landtag und werbe hier noch einmal eindringlich um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine kurze Anmerkung zu der von Frau Güler geäußerten Kritik an der politischen Linken. Wie Sie sicherlich wissen, hat Frankreich eine linke Regierung und schärfere Terrorgesetze als
Deutschland. Das hat die Radikalisierung von bestimmten jungen Menschen auch nicht verhindert. – Nur so viel an dieser Stelle noch einmal in Richtung von Frau Güler.
Die heutige Aktuelle Stunde ist, gedanklich gesehen, ein wenig die Fortsetzung der Debatte rund um die überfraktionell verabschiedete Resolution zur offenen und friedlichen Gesellschaft vom Mittwoch dieser Woche, in der wir alle zusammen festgestellt haben, dass wir das Problem mit Hass, Intoleranz und Radikalismus jeglicher Art nur als Gesamtgesellschaft lösen können. Es ist deshalb auch wichtig, dass wir am Mittwoch den Zusammenhalt aller Menschen, gleich welchen religiösen oder weltanschaulichen Hintergrundes, beschworen haben. In diesem Geiste müssen wir auch die Konsequenzen beraten, die sich aus dem Umgang mit den Gefahren ergeben, die unsere friedliche und offene Gesellschaftsordnung bedrohen.
Die antragstellende Piratenfraktion hat in einem Punkt natürlich recht. In der Tat können wir auf das Phänomen der aus Deutschland stammenden Dschihadkämpfer in Syrien nicht nur mit repressiven Maßnahmen antworten. Viele Syriengänger stammen nicht selten aus eher religionsfernen Familien. Ihre Radikalisierung vollzog sich fast unbemerkt von der großen Öffentlichkeit. Dazu hat meine Kollegin Verena Schäffer bereits gesprochen.
Ich möchte in meinem Redebeitrag auf die Notwendigkeiten angemessener gesellschaftlicher Rahmenbedingungen eingehen, die für einen gleichberechtigten Dialog wichtig sind. In den letzten Wochen war öfters davon die Rede, dass die größte religiöse Minderheit in Deutschland, die Muslime, sich stärker von den schrecklichen Anschlägen in Paris distanzieren sollen, dass sie ihren Glauben reformieren sollen, dass die Moscheegemeinden stärker gegen Radikalisierung vorgehen sollen. Meine Wahrnehmung ist, dass fast alle Muslime in unserem Land Gewalt im Namen der Religion ablehnen, weil sie ihren Glauben als einen friedlichen verstehen.
Auch stehen die meisten Moscheegemeinden für mich nicht als zentraler Ort von Radikalisierung im Fokus. Dies passiert oft ganz woanders.
Die jüngsten Befragungen zeigen, dass eine Mehrheit der Menschen in Deutschland im Islam eine Art
von Bedrohung sieht. Es gibt also Ängste in der Bevölkerung. Diese Ängste wollen natürlich auch Rattenfänger vom rechten Rand gerne für sich nutzen.
Auf der anderen Seite haben aber auch die Millionen friedlichen Musliminnen und Muslime Ängste. Viele meiner Freunde und Bekannten sind es mittlerweile gewohnt, sich für ihren Glauben zu rechtfertigen, wenn irgendwo auf der Welt wieder im Namen Gottes Anschläge durch fehlgeleitete Radikale verübt werden. Die islamfeindlichen Übergriffe und Anschläge auf Gebetshäuser sorgen zudem für Verunsicherung in der muslimischen Community. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die zahlreichen Hassmails, die viele meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag, aus Landtagen, aber auch aus Kommunalparlamenten, die irgendwie als muslimisch oder fremd eingeordnet werden, von bestimmten Leuten erhalten und die vor Menschenverachtung nur so strotzen.
So kann das nicht weitergehen. Deshalb brauchen wir gerade jetzt ein Klima des Dialogs und des Vertrauens. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass wir uns einander besser kennenlernen.
Gelegenheit für die Politik, sich gut zu informieren, gibt es genug. Lesen Sie sich die Interviews von Prof. Dr. Mouhanad Khorchide aus Münster durch, oder schauen Sie sich die Analysen zum verfehlten Islamverständnis von Terroristen an, die Prof. Dr. Bülent Uçar aus Osnabrück angestellt hat. Auch die Stellungnahmen der verschiedenen muslimischen Verbände in Deutschland zu diesem Punkt sind deutlich.
Die Landesregierung hat bereits seit einiger Zeit ebenso wie die Bundesregierung begonnen, den Dialog mit den Muslimen auf Augenhöhe zu führen. Gemeinsam arbeiten wir daran – an verschiedenen Stellen überfraktionell –, dass der Islam als ein selbstverständlicher Teil NRWs wahrgenommen wird und Muslime sich angenommen fühlen. So haben wir zusammen die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache beschlossen. Ebenso sind wir im Gespräch mit den muslimischen Vertretern, was die Anerkennung als Religionsgemeinschaft betrifft. Im Herbst 2014 haben wir auch das Körperschaftsgesetz NRW offiziell in Kraft treten lassen. Dazu kommen das Bestattungsgesetz NRW und die Beratung mit muslimischen Vertretern zu sozialen Fragen im „dialog forum islam“.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihrem Satz, dass der Islam zu Deutschland gehört, eine wichtige Basis für den derzeitigen Dialog auf Bundesebene gelegt. Wir sollten uns trauen, diesen Dialog weiter zu führen.
Ich möchte mit folgendem Zitat des großen islamischen Philosophen und Mystikers Rumi enden:
„Geduld bedeutet, dass man immer weitblickend das Ziel im Auge behält, Ungeduld bedeutet,
dass man kurzfristig nicht die Bestimmung begreift.“
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Übereinkommen zwischen CDU, Grünen und SPD über die Eckpunkte der Schulpolitik in NRW, dem sogenannten Schulfrieden, aus dem Jahre 2011, hat unserem Land gutgetan.
Und nichts weiter, liebe CDU, wird in NRW umgesetzt.
In den vergangenen Jahren sind landesweit viele Schulen des längeren gemeinsamen Lernens entstanden. Gerade im ländlichen Raum hat diese Entwicklung eine neue Dynamik entfaltet, die parteiübergreifend auf kommunaler Ebene vielfach gelobt wird.
Seit der Einführung der Sekundarschule bieten viele Kommunen dieses neue Bildungsangebot an und kommen damit den Bedürfnissen vieler Familien in unserem Land entgegen, die sich genau überlegen, welche Bildung für ihr Kind die beste ist.
In vielen Kreisen und Städten finden wir somit ein breites Angebot an weiterführenden Schulen, zu denen neben dem Gymnasium, der Gesamtschule, der Realschule und unseren Berufskollegs nun auch die Sekundarschule gehört.
Nun aber zum Antrag der FDP, der sich mit der Realschule befasst. Ich muss gestehen, ich habe schon viele plakative Schulanträge der FDP gelesen. Dieser hier aber toppt alles. Auffällig ist, dass sich dieser Antrag aus einer Aneinanderreihung von Vorwürfen und Behauptungen zusammensetzt, die darauf abzielen, der Regierung zu unterstellen, die Realschule in NRW angeblich zu zerstören – getreu dem Motto: Wenn man nur lange genug mit Dreck wirft, bleibt schon irgendetwas hängen.
Nun aber schön der Reihe nach! Sie behaupten, dass Realschullehrkräfte durch die um 2,5 Unterrichtsstunden höhere Unterrichtsverpflichtung gegenüber den Sekundarschullehrkräften demotivierter seien. Worauf stützen Sie diese Behauptung? Haben Lehrkräfte an Sekundarschulen jetzt weniger zu tun als in Realschulen? Wird jetzt weniger individuell gefördert? Glauben Sie das ernsthaft?
Sie behaupten, dass an unseren Realschulen die Lehrerversorgung nicht gesichert sei und dass auslaufende Realschulen personell ausgeblutet würden. Auch hier die Frage: Worauf stützen Sie Ihre Behauptung?
Vielleicht dazu ein Beispiel aus meiner Region, in der ein solches Szenario an einer auslaufenden Realschule in Umlauf gebracht wurde. Hier stellte sich heraus, dass bestimmte Abläufe während der Umwandlung der Schule in eine Sekundarschule der Elternschaft nicht ausreichend kommuniziert wurden und dass die Versorgung der Klassen mit Lehrkräften bis zum letzten Schultag an der auslaufenden Schule gewährleistet ist.
Danach.
Genau.
Dieses wurde sowohl von der Bezirksregierung als auch vom MSW deutlich versichert. Wenn Sie sich hier hinstellen und mit Pauschalvorwürfen die funktionierenden örtlichen Schullandschaften wuschig machen wollen, dann sind Sie hier an der falschen Adresse.
Des Weiteren behaupten Sie, dass die Realschule beim Ausbau von Ganztagsangeboten und bei der Versorgung mit Schulsozialarbeit gegenüber den integrativen Schulen benachteiligt werde, was nicht stimmt. Auch hier die Frage: Worauf stützten Sie Ihre Behauptung?
Es trifft sich gut, dass ich gestern eine Gruppe von Lehrkräften mehrerer Realschulen zu Besuch hatte. Sie konnte ich gleich fragen, und keiner war bekannt, dass die Realschulen ihr Ganztagsangebot nicht realisieren konnten.
Zum beendeten Schulversuch zum Fach Wirtschaft an Realschulen sind wir im vergangenen Jahr mehr als ausführlich im Ausschuss eingegangen. Wie Sie sich erinnern können, gab es dazu eine Anhörung mit einer Reihe von guten Argumenten aus der Wissenschaft, diesen Schulversuch in der bisherigen Form nicht weiterzuführen, sondern in einem neuen Wahlpflichtfach Politik/ökonomische Bildung aufgehen zu lassen. Darüber hinaus wird die Verbraucherbildung künftig an allen Schulformen eine wichtige Rolle spielen.
Zuallerletzt möchte ich noch den Punkt „Anschlussperspektiven“ erwähnen. Hier reden Sie von einer mutwilligen Täuschung der Eltern und beklagen, dass die Realschulen keine verpflichtende Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe eingehen können und dass Rot-Grün angeblich unterschlage,
dass man nach der Realschule an eine gymnasiale Oberstufe wechseln könne. Ich empfehle Ihnen hier einen Blick auf die Homepage des Schulministeriums, wo Sie an vielen Stellen über die zahlreichen Anschlussmöglichkeiten an der Realschule ausführlich informiert werden.
Ganz besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen die Handreichung „Realschule NRW – Chancen für Viele“ wo es unter anderem heißt:
„Daher sollte den Eltern und den Schülerinnen und Schülern stets verdeutlicht werden, dass alle Anschlussmöglichkeiten gegeben sind.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Ihr Antrag ist geprägt von undifferenzierten Behauptungen und Unterstellungen – für mich ein Zeichen bildungspolitischer Orientierungslosigkeit. Letztlich
bauen Sie einen magentafarbenen Popanz auf, mit dem wir uns demnächst sehr gerne im Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschäftigen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich stelle fest, dass Sie da gerade ein Statement abgegeben haben und keine Frage gestellt haben.
Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen antworten, wenn es um die Pflichtstundenzahl beim Unterricht an Realschulen im Vergleich zu Sekundarschulen geht. Wir vergleichen hier zwei unterschiedliche Schulformen. Da gibt es unterschiedliche pädagogische Konzepte, unterschiedliche Anliegen, die sich auch in den Unterrichtsstunden widerspiegeln.
Und wenn Sie schon vergleichen: Es gibt auch an Gymnasien und an Gesamtschulen 25,5 Stunden. Sie können in Ihre Behauptung also gleich die anderen Schulformen miteinbeziehen, statt die ganze Zeit nur zu vergleichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei den Kommunen, christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden, jüdischen und anderen Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbänden,
Hilfsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und privaten Initiativen für ihr bewundernswertes Engagement in der Flüchtlingsarbeit bedanken.
Nun werden Sie sich fragen, warum ich gerade so ausführlich meinen Dank ausgesprochen habe. Das hat zuallererst mit der hohen Bedeutung der Thematik für unsere Gesellschaft zu tun, aber auch mit dem Antrag der CDU, der sich in der Darstellung des Sachverhalts bei fast allen gerade genannten Gruppierungen bedankt, nur den Muslimen diesen Dank irgendwie vorenthält. Sonst hätten Sie diese natürlich in Ihrer langen Aneinanderreihung der Akteure noch einmal genannt.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass auch die Muslime in unserem Land das Schicksal der Millionen Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak im In- und Ausland nicht kaltlässt. Hier einige Beispiele aus NRW:
Zwei arabische Moscheegemeinden aus Münster beraten seit einiger Zeit syrische Flüchtlinge. Sie sind ihnen mit Dolmetschertätigkeiten und Seelsorge behilflich. Den Kindern wird Unterricht in der arabischen Muttersprache und in Deutsch angeboten. Zudem gehen regelmäßig Hilfstransporte in die Krisenregion.
Die türkisch-islamische Gemeinde aus Greven bietet nicht nur Erstberatung in Behördenangelegenheiten an; die Frauengruppe der Moschee kocht auch regelmäßig für Flüchtlinge.
Türkische und marokkanische Moscheegemeinden aus Iserlohn sammeln regelmäßig medizinische Hilfsgüter und Babynahrung, um sie auf die lange Reise in die Flüchtlingslager nahe der Krisengebiete zu schicken.
Dies und noch einiges mehr findet ehrenamtlich tagtäglich in NRW statt, ohne dass wir das immer mitbekommen.
In meinen Gesprächen mit dem Kreis der Düsseldorfer Muslime habe ich herausgehört, dass viele dieser Aktionen bisher nicht ganz so koordiniert sind, wie das hätte sein sollen, und dass sie durchaus mehr Organisation und Hilfe gebrauchen könnten. Genau an diesem Punkt muss man die Hilfsbereitschaft unterstützen –
zum einen durch die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und zum anderen durch den Einbezug in die vielen Netzwerke, in die nicht alle Gemeinden immer mit einbezogen sind. Mit dem Zeigefinger auf diese Gemeinden zu zeigen, zeugt eher von schlechter Erziehung als von politischem Stil.
Dies kann man auch noch an einigen anderen Stellen in dem Antrag ablesen. Dort stehen Sätze wie:
„Den Mitbürgern muslimischen Glaubens und ihren Organisationen kommt in dieser Situation auch Verantwortung zu. Denn viele Flüchtlinge in Deutschland sind Muslime.“
Das Ganze wird noch vehementer im Teil II, in dem es heißt:
„Diese Beiträge einzufordern, ist eine wichtige landespolitische Aufgabe.“
Ihrer Auffassung nach geschieht anscheinend nicht genügend in Sachen Flüchtlingshilfe bei den muslimischen Gemeinden; deshalb müsse der Staat das von den Musliminnen und Muslimen einfordern. Dass sich muslimische Gemeinden im Gegensatz zu den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden fast ausschließlich aus Spenden ihrer Mitglieder finanzieren und dort viel ehrenamtlich gearbeitet wird, ist der CDU wohl entgangen – ebenso, dass das ehrenamtliche Engagement immer von der Freiwilligkeit
der Menschen ausgeht und schon gar nicht mit Nachdruck vom Staat eingefordert werden kann.
Dass das Dialogforum Islam, welches das Land zusammen mit den muslimischen Organisationen unter anderem zu sozialen Themen eingerichtet hat, hier Abhilfe schaffen kann, haben Sie in dem Antrag richtigerweise benannt. Soweit ich weiß, ist das Dialogforum Islam mittlerweile auch an den Gesprächen zu dieser Thematik beteiligt.
Das Highlight Ihres Antrags kommt aber erst, indem Sie in diesem Kontext radikale islamistische Vereine aufzählen, die terroristische Strukturen unterstützen, statt Flüchtlingen zu helfen. Ja, davon muss man sich distanzieren. Sie zeichnen in Ihrem Antrag aber zusammen mit den vielen anderen Punkten ein Bild von Musliminnen und Muslimen, welches nicht positiv ist.
Eigentlich hätten Sie mit diesem Antrag echte Brücken bauen können, zumal Sie sich als CDU seit einiger Zeit verstärkt den Muslimen als Partei des Glaubens anbieten. Das dürften Sie heute hiermit grandios vergeigt haben.
Ich möchte mit einem Zitat des Vorbeters der türkisch-islamischen Gemeinde in Greven enden:
Für uns ist nicht wichtig, was sie für einen Glauben haben. Für uns ist wichtig, dass unser Glaube uns verpflichtet, zu helfen.
Das wissen wir wertzuschätzen. Daran knüpfen wir an.
Den Antrag der CDU in dieser Form lehnen wir als grüne Fraktion ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde ein bisschen mehr sprechen. Denn auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer ist es ganz interessant zu wissen, worum es bei den Jokertagen eigentlich geht. Das ist ein Konzept aus der Schweiz, das besagt, dass sich Schülerinnen und Schüler zwei Tage pro Schuljahr unentschuldigt anderen Dingen widmen können: Freizeit, Familie etc.
Der Antrag der Piratenfraktion verspricht, dass es mehr Zeit für Familie, weniger Fehlzeiten und weniger Schulverweigerer geben werde. Als Lehrer kann ich an dieser Stelle nur sagen: Ich glaube, das ist eine Milchmädchenrechnung, denn die Gründe für Schulverweigerung sind ein bisschen komplexer, als sie durch zwei Tage unentschuldigtes Fehlen in der Schule behoben werden könnten.
Als Lehrer kann ich an dieser Stelle sagen: Ich schätze die Verbindlichkeiten zwischen Schule, Eltern und Schülern sehr. Dazu zählt auch, dass man sich an Absprachen und Regeln hält. Das Schulgesetz und die Schulen in NRW haben da ganz pragmatische Lösungen vorzuweisen – auch durch die bestehenden Regelungen für Beurlaubungen vom Unterricht.
Insgesamt lehnen wir den Antrag der Piraten ab. Ich halte das Ganze für realitätsfern und bitte auch die anderen Fraktionen, dem zu folgen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war vor nicht einmal zwei Wochen mit Kolleginnen und Kollegen aller Landtagsfraktionen bei der feierlichen Gründung des Landesverbandes NRW des Zentralrats der Muslime in Wuppertal. Zusammen haben wir alle, ob Christen, Muslime oder Juden, das friedliche Miteinander der Religionen in der Stadt Wuppertal gewürdigt.
Dass keine vier Tage später eine Gruppe religiös verblendeter Extremisten in Warnwesten aus dem Baumarkt als sogenannte Shariah-Police auf der
Sittenstreife durch Wuppertal zog, hat mich sehr geärgert. Mich hat die Dreistigkeit jener jungen Männer geärgert, die sich mit ihrem Auftritt als selbst ernannte Sittensheriffs in einer Art und Weise über das geltende Recht und die Ordnung gestellt haben, die man im religiösen Kontext durchaus auch als unislamisch bezeichnen kann.
Für den allergrößten Teil der hier lebenden Musliminnen und Muslime ist es selbstverständlich, sich an Gesetze zu halten. Sie sind ebenso wie ich darüber verärgert, dass eine kleine Gruppe Extremisten mit solchen Aktionen dem Ansehen des Islam in Deutschland derart geschadet hat.
Die Diskussionen und Berichte der letzten Tage haben leider auch den Effekt gehabt, dass die Rechnung der sogenannten Neosalafisten nach größtmöglicher Aufmerksamkeit aufgegangen ist. Der klägliche Versuch von Neonazis, mit einer ähnlichen Aktion auch ein Stück von diesem Kuchen abzubekommen, sei hier nur am Rande erwähnt.
Diese unerwünschte Aufmerksamkeit künftig zu vermeiden wird für uns alle eine große Herausforderung werden. Hier ist neben der nötigen Wachsamkeit auch Sachlichkeit bei der Thematik geboten.
Diese Sachlichkeit habe ich in den Redebeiträgen von FDP und CDU zu dieser Aktuellen Stunde vermisst; denn sie werfen Rot-Grün einfach Versagen vor.
Das ist ja auch am einfachsten.
Ich finde, dass Innenminister Ralf Jäger richtig gehandelt hat, indem er die Sicherstellung besagter Polizeiwesten veranlasst hat und die Polizei in einem Erlass angewiesen hat, mit allen Mitteln gegen diese selbst ernannte Sittenpolizei vorzugehen.
Während Vertreter der Union lauthals nach noch schärferen Gesetzen rufen, bin ich der Meinung, dass wir bereits bestehende Gesetze wirksam ausschöpfen müssen.
Ich bin auch der Meinung, dass wir das Problem mit gewaltbereiten Salafisten und deren Ideologie, die sich klar gegen die freiheitlich-demokratische Gesellschaft richtet, nicht alleine mit strafrechtlichen Mitteln angehen können. Vielmehr müssen wir auch die zivilgesellschaftlichen Akteure sowohl auf muslimischer Seite als auch auf der gesamtgesellschaftlichen Seite stärken.
Das geht natürlich nur, indem man sich auf Augenhöhe begegnet. Rot-Grün hat daher den Dialog mit den Muslimen in NRW seit Übernahme der Regie
rung im Jahre 2010 forciert. Gemeinsam arbeiten wir an verschiedenen Stellen daran, dass der Islam als ein selbstverständlicher Teil Nordrhein-Westfalens wahrgenommen wird und Muslime sich hier angenommen fühlen.
So haben wir fraktionsübergreifend die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache beschlossen.
Ebenso fraktionsübergreifend sind wir im Gespräch mit muslimischen Vertretern über die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.
Vorgestern haben wir zusammen das neue Körperschaftsstatusgesetz beschlossen, das auch Auswirkungen für muslimische Religionsgemeinschaften hat.
Dazu kommen das neue Bestattungsgesetz sowie die Beratung mit muslimischen Vertretern zu Fragen der Pflege und Seelsorge im „Dialog Forum Islam“.
Last, but not least ist NRW mit dem vielfach gelobten Präventionsprogramm „Wegweiser“, das einen sozialpädagogischen Ansatz verfolgt, bundesweit Vorreiter im Kampf gegen die Radikalisierung von jungen Muslimen.
Viele Musliminnen und Muslime wünschen sich mehr Dialog mit der Gesellschaft; denn nur der Dialog hilft uns, den anderen besser zu verstehen und Vorurteile abzubauen – gerade vor dem Hintergrund der neben dem aufkeimenden Antisemitismus anwachsenden Islamophobie.
Ich kann Sie nur einladen, sich auf diesen Dialog einzulassen; denn nur eine starke Zivilgesellschaft kann sich gegen Radikalisierung jeder Art wehren.
Gelegenheiten zum Dialog gibt es einige, sei es am 3. Oktober beim Tag der offenen Moschee oder am 19. September, wenn die großen muslimischen Verbände in sieben Städten in der Bundesrepublik mit Mahnwachen und Friedenskundgebungen zum Aktionstag gegen Hass und Unrecht aufrufen, der sich unter anderem gegen die Brandanschläge auf Moscheen und Synagogen richtet, aber auch gegen den schrecklichen Krieg in Syrien und Irak. Zu Ihrer Information: In Nordrhein-Westfalen wird das Ganze in Bielefeld stattfinden. Eine weitere Gelegenheit ist das große Fest „Wuppertaler bewegen die Stadt“ am kommenden Sonntag, wo auch Vertreter der vielen örtlichen Religionsgemeinschaften zugegen sind.
In diesem Sinne wünsche ich mir und Ihnen für die Zukunft eine konstruktive Diskussion und vor allem kluge Strategien zu diesem äußerst wichtigen Thema. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! NRW ist mit seinen rund 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ein buntes und vielfältiges Land. Neben dem Blick auf die verschiedenen kulturellen und nationalen Hintergründe seiner Menschen lohnt sich auch ein Blick auf die Vielfalt von Religion und Weltanschauung.
Wie wir gerade gehört haben, gab es eine Studie der Universität Bochum, bei der sich herausgestellt hat, dass in unserem Bundesland rund 228 verschiedene religiöse Strömungen beheimatet sind, die sich wiederum in über 8.000 Gemeinden abbilden. Dabei zählen sich fast drei Viertel der Menschen einer der vielen Religionsgemeinschaften zu
gehörig, während ein Viertel wiederum keiner Religionsgemeinschaft angehört.
Das Ihnen vorliegende Gesetz zur Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften reagiert auf diese Glaubensvielfalt in NRW. Das Gesetz geht hier besonders auf den künftigen Status von religiösen Minderheiten in unserem Land ein, zu dem bisher recht unterschiedliche Handhabungen bekannt sind. So bekam die Jüdische Kultusgemeinde die Verleihung der Körperschaftsrechte mittels Verwaltungsakt, während andere Religionsgemeinschaften diese Rechte über ein Gesetz verliehen bekommen haben. Mit dem neuen Körperschaftsstatusgesetz schaffen wir jetzt aber notwendige Vereinheitlichungen.
Das Gesetz schafft aber auch erstmals Transparenz und Verlässlichkeit für alle religiösen Minderheiten in NRW. Es führt aus, welcher Voraussetzungen es bedarf, um den Körperschaftsstatus verliehen zu bekommen. Es führt aber auch aus, was zur Aberkennung des Körperschaftsstatus führen kann.
Hiermit wird die Verleihung des Körperschaftsstatus durch Rechtsverordnung der neue Standard. Dazu gehört auch die Beteiligung des Landtags an diesem Prozess.
Sie sehen, dass wir fast ein Jahr seit der Einbringung des ersten Entwurfs zum Körperschaftsstatusgesetz beraten haben und dazu im März dieses Jahres eine sehr ausführliche Anhörung mit mehreren Experten durchgeführt haben. Dass das Gesetz bis Ende 2021 auf seine Wirksamkeit überprüft werden soll, ist zu begrüßen.
Ganz besonders möchte ich dabei die Beteiligung der Vertreter unter anderem der muslimischen Organisationen hervorheben, die mehrere Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingebracht haben und deren konstruktive Ergänzungsvorschläge in die Beratungen eingeflossen sind. Schließlich sind die muslimischen Religionsgemeinschaften nicht nur die größte religiöse Minderheit in unserem Land, sie werden wahrscheinlich auch unter den Ersten sein, die sich nach dem gerade laufenden Prozess der Anerkennung als Religionsgemeinschaft um die Verleihung der Körperschaftsrechte bemühen werden.
Dadurch, dass wir diesen Prozess transparent gestalten und auch hier im Landtag darüber sprechen, senden wir nebenbei ein Signal für die Vielfalt in unserem Land aus. Letztendlich sind die dann anerkannten neuen Partner unter den Religionsgemeinschaften ein guter Weg, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und um der Radikalisierung an den Rändern die rote Karte zu zeigen.
Nur kurz zu den Einwänden der Piratenfraktion bezüglich der Mitgliederzahl der Religionsgemeinschaften: Hier setze ich darauf, dass der Nachweis der Mitgliedschaft in geeigneter und für alle zufrie
denstellenden Form erfolgen wird. Dass Sie nicht mehr mit auf dem Antrag stehen, ist bedauerlich. Den Änderungsantrag der Piratenfraktion werden wir aber auch hier ablehnen.
Insgesamt kann ich von der Grünenfraktion aus die Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Berufsbild der Lehrerinnen und Lehrer hat sich in den letzten Jahrzehnten – das haben wir gerade gehört – grundlegend gewandelt. War die Arbeit der Lehrkraft in den 50er- und 60er-Jahren noch durch klassischen Frontalunterricht und scheinbar einfache Kriterien der Leistungsbewertung gekennzeichnet,
welches durch eine starke Selektion des dreigliedrigen Schulsystems unterstützt wurde, so hat die Lehrkraft von heute einen nicht unwesentlichen Anteil an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Schule haben sich geändert. Heute wollen wir, dass Kinder möglichst lange gemeinsam lernen, dass sie möglichst alle Chancen bekommen, den bestmöglichen Abschluss zu erlangen, und dass sie auf dem Weg dahin optimal und möglichst individuell gefördert werden. Darüber hinaus sollen junge Menschen zu sozialen und demokratisch mündigen Bürgern heranwachsen, bei denen die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer eine wichtige Funktion innehaben.
Von Lehrerinnen und Lehrern wird deshalb neben dem Fachwissen eine didaktische Methodenvielfalt verlangt, die Fähigkeit, individuelle Förderung zu gewährleisten und möglichst flexibel auf Heterogenität im Klassenzimmer und im Ganztag zu reagieren. So muss eine Mathematiklehrkraft nicht nur über die binomischen Formeln bestens Bescheid wissen, sondern sich auch Gedanken darüber machen, wie sie dieses mathematische Prinzip den Kindern auch sprachlich vermitteln kann. Auch der MatheUnterricht ist Sprachunterricht. Ich verweise hier auf die einschlägigen Studien hierzu, die wir im Landtag bereits mehrfach debattiert haben.
Mit dem Weg der Inklusion in unseren Schulen verändern sich die Aufgaben und Fähigkeiten der Lehrkräfte nochmals.
Auf diese und eine Reihe weiterer Veränderungen muss der Gesetzgeber natürlich reagieren. Dabei kommt der Lehrerausbildung eine zentrale Rolle zu. So war es richtig, 2009 das Lehrerausbildungsgesetz im Zuge des Bologna-Prozesses an den Hochschulen auf die neuen Bachelor- und Masterabschlüsse umzustellen und verbunden damit auch die weitere Verknüpfung zwischen dem ersten Ausbildungsabschnitt und dem zweiten, dem sogenannten Referendariat, durch die Einrichtung der universitären Lehrerausbildungszentren und der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit dem Praxissemester und gestrafften Vorbereitungsdienst vorzunehmen.
Die Erfahrungen aus dieser Umstellung sind für uns der Anlass, an dieser Stelle weiterzugehen und die Lehrerausbildung den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen weiter anzupassen und zukunftsfähig zu machen.
Wie eingangs mit dem Mathematikbeispiel erwähnt, müssen Lehrerinnen und Lehrer neben der qualifizierten Fachausbildung auch pädagogisch fit genug sein für die Herausforderungen der Heterogenität und individuellen Förderung. Hierbei kann ein stärkerer lehramtsübergreifender pädagogischer Ausbildungsschwerpunkt ein Weg sein, den es zu prü
fen gilt. Auch das wichtige Feld der Alphabetisierung gehört stärker in die Ausbildung hinein.
Die Zusammenarbeit zwischen erster und zweiter Lehrerausbildungsphase muss weiter ausgebaut werden, gerade im Hinblick auf abgestimmte Ausbildungsinhalte und kontinuierliche Begleitung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer.
Ebenfalls überprüft gehört der Nachweis der altsprachlichen Sprachkenntnisse für fremdsprachliche Fächer sowie für die Fächer Geschichte und Philosophie, die den tatsächlichen fachlichen Notwendigkeiten angepasst gehören.
Für uns essenziell ist auch der attraktive Zugang zu den Lehrämtern des Berufskollegs gerade vor dem Hintergrund des drohenden Mangels an Lehrkräften im gewerblich-technischen Bereich. Hier müssen Absolventen der Fachhochschulen einen unproblematischen Einstieg in das Berufskolleg bekommen, wobei auch die Kooperation zwischen Fachhochschule und Universität verstärkt gehört.
Für Hochschulen sollte, wie mehrfach von diesen gefordert, vom Ministerium geprüft werden, ob bei der Akkreditierung von neuen Studiengängen künftig die Systemakkreditierung ermöglicht werden kann. Hierbei sollte es auch um die Frage gehen, wie dabei die Interessen des Landes mit denen der Hochschulen in Einklang gebracht werden können.
Zur Sicherung der qualitativen und quantitativen Ziele der Lehrerausbildung sollte das Land mit den Hochschulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen treffen.
Für das große Feld der Inklusion gehören förderpädagogische Kompetenzen gesichert und die Erprobung innovativer Formen der förderpädagogischen Qualifizierung gewährleistet. Nicht vergessen werden darf dabei die Prüfung der künftigen Entwicklung des förderpädagogischen Lehramtes.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ist die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer in NRW ein hochkomplexer Prozess, den wir laufend weiterentwickeln müssen. Um den Herausforderungen der inklusiven Gesellschaft gerecht zu werden, müssen wir unseren Lehrkräften in NRW die beste Ausbildung bieten.
Unser Antrag knüpft an die erfolgreiche Weiterentwicklung der Lehrerausbildung der letzten Jahre an und berücksichtigt die aktuell nötigen pädagogischen Erfordernisse zur Verwirklichung der vielen Herausforderungen im Bildungssystem. Darum kann ich Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen.
Zum Entschließungsantrag der CDU zum Thema „Beibehaltung der Lateinpflicht für die genannten Fächer und für die Fächer Geschichte und Philosophie“ nur so viel: Diesen Antrag werden wir natürlich ablehnen. Über mögliche Reformen in diesem Be
reich werden wir aber selbstverständlich diskutieren. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Qualität der Bildung an unseren Schulen ist und bleibt eines der obersten Ziele der Schulpolitik in unserem Land. Dass sich alle Fraktionen im Landtag damit beschäftigen, ist demnach erst einmal lobenswert. Nur sind die Vorstellungen, wie gute Bildung an unseren Schulen funktionieren soll, oftmals grundverschieden.
So befasst sich der vorliegende Antrag der FDPFraktion mit einem wichtigen Instrument für gute Bildung: der Qualitätsanalyse.
Eines möchte ich vorwegschicken. Den ersten Absatz Ihres Antrages finde ich gar nicht so übel. Hierin unterstreicht die antragstellende Fraktion die Bedeutung der Qualitätsanalyse und lobt die Schritte der Landesregierung, mit denen sie seit dem Schuljahr 2013 den Prozess der Qualitätsanalyse für die
Schulen in Nordrhein-Westfalen vereinfacht und die Schulen noch stärker in den Prozess miteinbindet.
Das Ziel der Qualitätsanalyse bleibt auch in der Neufassung erhalten: Stärken und Schwächen in den Schulen erkennen und gemeinsam nachhaltig an der Verbesserung arbeiten. – Dies geschieht mittels Qualitätsprüferinnen und -prüfern, welche über einen bestimmten Zeitraum in die Schulen gehen und mittels eines ausgeklügelten Kriterienkataloges alle Aspekte von Schule unter die Lupe nehmen: vom Unterricht über das Schulprogramm bis hin zur Personalentwicklung.
Nach einiger Zeit wird den Schulen das Ergebnis der Qualitätsanalyse mitgeteilt und erläutert. Dann werden Zielvereinbarungen zur weiteren Entwicklung geschlossen und Unterstützung vonseiten des Landes und der Bezirksregierung angeboten.
In der Vergangenheit gab es öfter Nachfragen von den Schulen, wie die Erwartungen in den verschiedenen Bewertungsaspekten seien. Hierzu gibt es mit dem neuen Referenzrahmen zur Qualitätsanalyse Hilfen vonseiten des Landes – von den vielfältigen Fortbildungen der Bezirksregierung für die weitere Entwicklung an den Schulen ganz zu schweigen.
Natürlich hat die selbstständige Schule immer eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Land. Allerdings steht bei der Qualitätsanalyse die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Stärkung aller Beteiligten – vom Lehrer über die Schulleitung – durch das Land im Vordergrund, um den Schulen zu helfen, die beste Bildung vor Ort nachhaltig zu realisieren. Hier kann man aber auch von einem Bündnis für Schulentwicklung sprechen.
Nun aber zu dem großen Teil des FDP-Antrags, den ich alles andere als toll finde, der aber natürlich seine umfassende Behandlung im Ausschuss finden muss.
Kern des Antrags ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsanalyse einer Schule auf deren Website bzw. der Website der Bezirksregierung. Das gilt ebenso für die Zielvereinbarungen und die fortlaufenden Entwicklungsberichte zwischen Bezirksregierung und Schule.
Mit dieser Maßnahme verspricht sich die FDPFraktion in allererster Linie Transparenz für die Eltern, die ihrer Ansicht nach bisher unzureichend über die Qualität der Schulen informiert seien. Auch verspricht sich die FDP-Fraktion so etwas wie eine Steigerung der Qualität an den Schulen, da diese neben den Qualitätsprüfern vonseiten des Landes verstärkt auch unter dem kritischen Auge der Eltern stünden, die sich regelmäßig informieren würden.
Was auf den ersten Blick nach einem verlockenden Vorhaben klingt, erweist sich bei näherem Betrachten aber als Mogelpackung. Bereits jetzt ist es Eltern und auch Schülern möglich, über die Mitwir
kungsgremien an den Schulen nach den Ergebnissen der Qualitätsanalyse zu fragen. Die meisten Schulen – wozu ich auch meine Schule, an der ich gearbeitet haben, zähle – besprechen diese Ergebnisse in ihren Lehrer- und Schulkonferenzen sehr ausführlich und nehmen die Resultate sehr ernst. Auch hat die Schule die Möglichkeit – wie wir das vorhin schon mehrmals gehört haben –, ihre Ergebnisse auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
Der FDP-Antrag übersieht, dass es bei der Qualitätsanalyse in allererster Linie um die nachhaltige, gemeinsame Verbesserung von Schule, und zwar der einzelnen Schule mit ihren individuellen Einflussfaktoren geht.