Lutz Lienenkämper

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kollege Wißen, Ihre Rede hatte insofern in der Tat etwas mit dem Verkehrsmittel zu tun, über das wir hier reden, nämlich über das Auto, als eine Menge Autosuggestion bei Ihnen Platz gegriffen hat. Sie scheinen sich nämlich einreden zu wollen, dass die Welt wirklich so ist, wie Sie sie gerne hätten. Oder mit Pippi Langstrumpf gesprochen: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. – Das war sozusagen die Überschrift Ihrer
Rede. Denn das hatte relativ wenig mit der tatsächlichen Gemengelage zu tun.
Die tatsächliche Gemengelage ist mit einer Komödie in drei Akten zu beschreiben. Der erste Akt hat seinen Ausgangspunkt in Berlin. Da hat ein Anwohner per Gerichtsurteil erreicht, dass in seinem speziellen Einzelfall das Tempo aufgrund von Lärmbelastungen von 50 auf 30 km/h gesenkt werden musste. Daraufhin hat sich die Berliner Verwaltung – chaotisch, wie sie ist – darüber in die Haare bekommen, ob die daraus resultierenden Begehrlichkeiten der Wohnbevölkerung besser durch eine Umkehr des Status quo zu beherrschen seien, wenn auf Innerortsstraßen generell Tempo 30 gelte und Tempo 50 quasi als Ausnahme nur noch auf entsprechend gekennzeichneten Strecken gefahren werden dürfe.
Dieser Streit innerhalb der Berliner Verwaltung ist dann in der Presse als Bundesratsinitiative dargestellt worden. Ich konnte danach der Zeitung entnehmen, dass Sie sich zu dieser Bundesratsinitiative positiv geäußert haben – zu einer Initiative, die es gar nicht gibt. Wie gesagt, es ist nur eine Diskussion innerhalb der Berliner Verwaltung und keine Bundesratsinitiative gewesen.
Es ist Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Also springen wir auf jeden Zug, der gerade abfährt, und gucken einmal, lieber Kollege Wißen, wo wir denn hinkommen,.
Diese chaotische Reaktion auf einen Pressevorgang, Herr Kollege Wißen, verdient wirklich einer breiten Öffentlichkeit vorgeführt zu werden. Deswegen war der Eilantrag goldrichtig.
Im Übrigen will ich auch keine Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Denn jetzt kommt der zweite Akt: Sie haben offenbar bemerkt, auf was Sie draufgesprungen sind, haben Ihren Fehler eingesehen und flugs einen Entschließungsantrag eingebracht,
der sich mit der Regelung des § 45 Abs. 1 c StVO beschäftigt. Diese Regelung sei zu restriktiv und hindere Kommunen an der Einrichtung von Tempo-30-Zonen außerhalb von Hauptverkehrsstraßen. Das ist interessant.
Wer hat diese Regelung eingeführt? – Das war im Jahr 2000. In Bund und Land haben SPD regiert. Das ist eine von Ihnen eingeführte Vorschrift, um gerade die Anordnung von Tempo-30-Zonen zu erleichtern und räumlich auszudehnen. Auch insofern ist das in Ihrem Entschließungsantrag ein völliger Fehlgriff.
Lassen Sie uns einmal kurz überlegen, was passieren würde, gäbe es die Bundesratsinitiative. Gäbe es diese Bundesratsinitiative, erhielte sie zu Recht
im Bundesrat keine Mehrheit, weil sie nämlich sinnlos ist. Würde sie aber doch eine Mehrheit erhalten, stünden die Kommunen vor der Aufgabe, Tempo 30 tatsächlich durchzusetzen zu müssen. Wie Sie alle wissen, geht das nicht mit Schildern, sondern das geht im Endergebnis nur über den Umbau von Straßen. Das wollen wir unseren Kommunen doch nun wirklich nicht auch noch aufdrücken.
Was würde also passieren? – Unter Verkehrssicherheitsaspekten würde überhaupt nichts passieren. Professor Steinhauer von der RWTH und Professor Friedrich von der Universität Stuttgart sind übrigens auch der Überzeugung, dass die flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu Verdrängungseffekten in bisher ruhige Wohngebiete führt. Sie würden damit den Verkehr gleichmäßig verteilen und auch dort Lärm verursachen, wo bisher keiner war.
Die Verkehrssicherheit würde ebenfalls nicht verbessert. Akzeptanzprobleme wären vorprogrammiert. Der Verkehrssicherheit würde ein Bärendienst erwiesen. Also ist der Umgang, den Sie mit diesem Thema an den Tag gelegt haben, Herr Kollege Wißen, ein Synonym für die Verkehrspolitik der SPDFraktion der letzten fünf Jahre: Das war chaotisch und ging in die falsche Richtung. Das ist nach hinten und nicht nach vorne gerichtet.
Demgegenüber kann sich unsere Bilanz mehr als sehen lassen. Wir haben endlich die Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen auf neue Füße gestellt. Wir bauen endlich wieder Straßen. Wir bauen die Schienenverbindungen aus und wir haben nachhaltige Entwicklungschancen sowohl für die Häfen wie auch die Flughäfen geschaffen.
Diese Verkehrspolitik ist modern, sie ist innovativ und verdient fortgesetzt zu werden. Das, was Sie an chaotischem Komödienstadl aufgeführt haben, ist dazu jedenfalls keine Alternative.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kollege Priggen, ich habe die große Zuversicht, dass es ganz unerheblich sein wird, ob diese Landesregierung oder die nächste Landesregierung aufgefordert wird. Denn auch die nächste Landesregierung wird von den gleichen Fraktionen getragen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass der Antrag insgesamt ein zu düsteres Bild des Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen zeichnet. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in Wahrheit differenziert zu betrachten.
In der Sachverständigenanhörung am 25. Februar ist in Bezug auf die Äußerungen des stellvertretenden Landesvorsitzenden Jochen Ott zu möglichen Zwangsenteignungen von Immobilien deutlich geworden: Tauglich ist das wohnungsaufsichtliche Instrumentarium des Anfang 2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz stellt den Kommunen geeignete Instrumente zur Verfügung, um im Bedarfsfall repressiv gegen Immobilienunternehmen vorzugehen.
Zu nennen sind unter anderem die Pflicht zur Instandhaltung, die Anordnungsbefugnis zur Nachholung notwendiger Instandhaltungsarbeiten, die Erfüllung von Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse, die Bußgeldbewehrung bei Vernachlässigung sowie als Ultima Ratio die Möglichkeit, Wohnraum für unbewohnbar zu erklären mit der Verpflichtung des Eigentümers, Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wirtschaftliche Vernunft und soziale Verantwortung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Genau deshalb haben wir als eines von nur vier Bundesländern
gesetzlich ein Instrumentarium verankert, das ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen der freien wirtschaftlichen Betätigung einerseits und der staatlichen Eingriffsverwaltung andererseits garantiert.
Hinzu tritt der Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Mieterinnen und Mietern erlaubt, bei Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten die Miete zu mindern, das Recht einräumt, Mängel selbst zu beseitigen und dafür Aufwendungsersatz zu verlangen sowie zusätzlich Schadensersatz zu fordern.
Auch bei einer Kündigung des Mieters aufgrund der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sind die Mieterinnen und Mieter geschützt. Das garantiert die bundesgesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren nach § 577 a BGB. Bei geförderten Sozialwohnungen besteht zusätzlich ein zwingender gesetzlicher Schutz von Belegungsrechten, der die Geltendmachung von Eigenbedarf bis zum Ende der Belegungs- und Mietpreisbindungen ausschließt.
Ausführlich beschreiben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, in Ihrem Antrag die Geschäftsmodelle international tätiger Finanzinvestoren. Doch nicht nur, dass eine Vernachlässigung von Wohnungsbeständen, die von Finanzinvestoren erworben wurden, als flächendeckende Erscheinung auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten nicht wirklich beobachtbar ist, sondern allenfalls in Einzelfällen auftritt, auch die Behauptung, dass Hartz IV Immobilienspekulanten wegen der garantierten Mieteinnahmen als Geschäftsmodell diene, ist als flächendeckendes Phänomen nicht erkennbar und daher aus unserer Sicht Unsinn.
Glauben Sie eigentlich wirklich, dass – wie Sie in Ihrem Antrag thematisieren – Wohnungsbestände aufgekauft werden, weil dort Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung für Arbeitsuchende wohnen? Oder wohnen Grundsicherungsempfänger nicht eher in vernachlässigten Wohnungsbeständen, weil dort häufig die Mieten niedriger sind? – Fakt ist: Bei nicht angemessenem Wohnraum können natürlich auch Grundsicherungsempfänger die Miete kürzen. Dass dabei die Mietminderungen oder die finanziellen Kürzungen von unangemessen hohen Unterkunftskosten an die Kostenträger, nämlich die Kommunen, zurückfließen, versteht sich meines Erachtens von selbst. Diese Kosten sind steuerfinanziert und damit zielgenau und wirtschaftlich einzusetzen.
Im Bereich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes ist die Landesregierung bereits sehr aktiv und erfolgreich. Die Maßnahmen des Landes reichen von der Information und Motivation der Gebäudeeigentümer durch Maßnahmen wie die Gemeinschaftsaktion „Mein Haus spart“ sowie Informationsveranstaltungen, Messebeteiligungen, Internettools und Seminaren über geförderte Ener
gieberatungsprogramme wie den „Gebäude-Check Energie“, die „Start-Beratung Energie“, die Beratung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und KfW-Programme und ergänzende direkte Förderung aus „Progres.NRW“ bis hin zur Kommunikation von Best-Practice-Beispielen über die 50 Solarsiedlungen und „Energiesparer Nordrhein-Westfalen“.
Sie sehen, meine Damen und Herren, im Bereich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes ist die Landesregierung bereits sehr aktiv. Wir wollen diese Aktivitäten fortsetzen.
Der Erfolg dieser aufeinander abgestimmten Vorgehensweise zeigt sich übrigens auch darin, dass im letzten Jahr allein in den von der KfW mit 1,3 Milliarden € geförderten Programmen in Nordrhein-Westfalen ca. 125.000 Wohneinheiten energetisch aufgewertet werden konnten.
Kollege Priggen, Sie haben den Verkauf der LEG zum wiederholten Male angesprochen. Ich kann auch nur zum wiederholten Male erwidern, dass der Verkauf der LEG mit einer Sozialcharta stattgefunden hat, wie es bei derartigen Verkäufen überhaupt noch nicht der Fall war. Insofern stehen sich alle Mieterinnen und Mieter in LEG-Wohnungen nach dem Verkauf besser als vorher. Da waren sie nämlich nur durch die umfangreichen Mietschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt. Jetzt sind sie sowohl von diesen umfangreichen Schutzvorschriften als auch von der Sozialcharta geschützt. Es stehen sich also Mieterinnen und Mieter besser. Deswegen war und ist der Verkauf der LEG ein Erfolg dieser Landesregierung.
Sie haben im Übrigen, Herr Kollege Priggen, auch die Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK nach meinem Dafürhalten nicht ganz richtig dargestellt. Denn das Primat der Politik bleibt nach dem Gesetz, das dieses hohe Haus beschlossen hat, erhalten. Das Wohnraumförderungsprogramm in seinem Umfang, seinen Grundsätzen und Grundlagen wird vom Kabinett beschlossen, nicht von den Managern der NRW.BANK. Insofern ist Ihre wiederholte Darstellung jedenfalls unvollständig. Wahr ist: Das Primat der Politik war und bleibt erhalten. Es gelingt mit dieser Vollintegration, die Förderumfänge der NRW.BANK sowohl in der sozialen Wohnraumförderung wie im allgemeinen sonstigen Fördergeschehen deutlich stärken zu können, weil das Eigenkapital eben höher anerkannt wird.
Weiterhin ist, meine Damen und Herren, die NRW.BANK keine allgemeine Geschäftsbank. Hier wird manchmal so getan, als sei das eine Heuschreckenbank, die auf Geldmaximierung ausgelegt sei. Das Gegenteil ist der Fall: Die NRW.BANK ist unsere Förderbank und fördert Anliegen und wirtschaftliche Entwicklungen im Interesse des Landes
Nordrhein-Westfalen. Deswegen ist es auch im Interesse dieses Landes Nordrhein-Westfalen, die Handlungsmöglichkeiten der NRW.BANK zu stärken und nicht zu schwären. Das haben wir mit der Vollintegration erreicht.
Im Übrigen noch einmal zurück zu dem Antrag: Die Forderung, den Kommunen Fördermittel zu gewähren, um verwahrloste Bestände anzukaufen, ist aus meiner Sicht ungeeignet; denn Eigentum verpflichtet. Ich verstehe nicht, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Immobilieneigentümer mit den Forderungen Ihres Antrags aus dieser Verpflichtung entlassen wollen.
Wenn es möglich ist, dass Immobilienbesitzer ihre Bestände erst herunterwirtschaften, in dieser Zeit die Gewinne und Renditen abschöpfen und sie als Endergebnis auch noch von den Kommunen aufgekauft bekommen, dann kann irgendetwas an diesem Geschäftsmodell nicht stimmen. Also ist auch die Forderung, die Sie aufgestellt haben, nicht in Ordnung, sie geht nach meinem Dafürhalten in die falsche Richtung.
Nicht in die falsche Richtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, lief in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit im Bau- und Verkehrsausschuss dieses Hohen Hauses. Kollege Röken, das ist nicht zuletzt Ihrer immer souveränen Sitzungsleitung als Vorsitzender des Ausschusses zu verdanken. Ich darf mich namens der Landesregierung dafür, für die Zeit im Bereich Bauen und Verkehr und die Akzente, die Sie während der gesamten Zeit regelmäßig gesetzt haben, herzlich bedanken, für die gute Zusammenarbeit auch persönlich in meinem Namen noch obendrauf.
Das Gleiche gilt für den Kollegen Heinz Sahnen. Wir kennen uns aus der politischen Zusammenarbeit schon länger, weil wir aus dem gleichen Kreis kommen. Insofern war es für mich keine große Überraschung, dass es hier genauso gut geklappt hat wie vorher. Ich darf auch für deine Zeit hier, lieber Heinz, sehr herzlich danken und wünsche beiden, aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss, die nicht mehr für den nächsten Landtag kandidieren, in ihrer persönlichen Lebensplanung alles Gute. Ich drücke die Daumen, dass all Ihre Pläne in Erfüllung gehen, die Sie in der politikfreieren Zeit für sich selber haben.
Ich wünsche dem Wohnungsbau in NordrheinWestfalen eine ähnlich gute Entwicklung, wie ich Sie Ihnen persönlich gewünscht habe. Dann kann dort nichts schiefgehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich denke, die unterschiedlichen Auffassungen in diesem Hause sind durch die Diskussionsbeiträge der Fraktionen deutlich geworden und stehen uns allen vor Augen.
Auch aus Sicht der Landesregierung zeigt der Antrag der Grünen mit seinen Vorschlägen überhaupt keine geeigneten Lösungsansätze auf.
Die Landesregierung konzentriert sich lieber auf die Fakten. Die Tierhaltung ist ein Schwerpunkt unserer Landwirtschaft. Mit der Tierhaltung werden über 70 % der landwirtschaftlichen Einkommen erwirtschaftet.
Gleichzeitig stehen die Tierhalter vor großen Herausforderungen. Sie müssen einerseits auf die Globalisierung der Märkte reagieren. Im Übrigen müssen sie die Erwartung der Gesellschaft an hochwertige und gleichzeitig preisgünstige Lebensmittel erfüllen. Diese Erwartungen steigen. Sie müssen genauso auch die Anforderungen an den Umweltschutz und den Naturschutz sowie den Tierschutz und den Verbraucherschutz erfüllen.
Dabei ist aus unserer Sicht die Umweltfreundlichkeit der Tierhaltung keine Frage der Betriebsgröße. Denn gerade moderne Tierhaltung trägt auch zum Umweltschutz bei. Spezielle Futtermischungen und
spezielle Zusatzstoffe verringern den Nährstoffaustrag.
Die Tierzucht reduziert auch die Umweltbelastung. Wie Sie wissen, ist der Futterverbrauch in der Schweinemast zurückgegangen: Um 1 kg Schweinefleisch zu erzeugen, ist der Futterverbrauch von den 70er-Jahren bis heute von 3,5 kg auf 2,9 kg zurückgegangen.
Die Methanemission pro Liter Milch sank von 40 auf 30 g, während sich gleichzeitig die Tagesleistung der Kuh von 10 auf 30 Liter Milch erhöhte.
Emissionen werden im Übrigen durch fachgerechtes Lagern und auch fachgerechtes Ausbringen von Gülle gemindert. Die bodennahe Ausbringung von Gülle mit Schleppschläuchen reduziert beispielsweise die Ammoniakemissionen um bis zu 90 %. Wenn die Güllebehälter abgedeckt werden, verringert sich die Emission um bis zu 95 %.
Im Übrigen stellt die Energieerzeugung durch Biogas auch noch einen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Nicht nur aus Marktgründen, sondern auch im Sinne des Umweltschutzes benötigen wir eine moderne Tierhaltung. Darauf zielt auch die Politik von Herrn Kollegen Eckhard Uhlenberg ab.
Durch die 1:1-Umsetzung europäischen Umweltrechts hat die Landesregierung für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt. Der Anwohnerschutz vor Geruchsemissionen wurde verbessert. Mit der Erarbeitung eines Stickstoffleitfadens für das Verfahren zur Genehmigung von Ställen werden empfindliche Ökosysteme geschützt. Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Kontrollmöglichkeiten des Verbleibs von Nährstoffen, unter anderem aus gewerblichen Tierhaltungsanlagen, zu verbessern. Schließlich – das ist nicht am unwichtigsten – ist die Agrarförderung in Nordrhein-Westfalen an die Einhaltung von Umweltstandards und von tiergerechten Haltungsverfahren gebunden. Das heißt im Klartext: Alle Direktzahlungen werden insbesondere auch im Hinblick auf den Tierschutz kontrolliert. Bei Verstößen werden diese Direktzahlungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen.
Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die heimischen Tierhalter unterstützt, um den Herausforderungen globalisierter Märkte und den Ansprüchen an den Umwelt-, den Tier- und den Verbraucherschutz gerecht zu werden.
Eckhard Uhlenberg macht eine moderne und eine zukunftsgerichtete Politik für die Landwirtschaft und für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Deswegen sage ich Ihnen: Träumen Sie ruhig weiter von der Regierungsübernahme! Landwirte wer
den Sie jedenfalls nicht wählen – mit diesen Anträgen schon gar nicht.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Spätschicht! In NordrheinWestfalen besteht ein dringender Handlungsbedarf: Etwa 50 % der heimischen Tier- und Pflanzenarten sind nach Angabe der „Roten Liste NRW“ in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Deshalb betrachtet die Landesre
gierung den Erhalt der biologischen Vielfalt als eine zentrale Aufgabe der zukünftigen Naturschutzpolitik.
Das funktioniert allerdings in einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen nur, wenn die Menschen diese Politik mittragen und wenn sie die berechtigten Ansprüche des Natur- und Umweltschutzes mit den Notwendigkeiten einer wirtschaftlichen Entwicklung in einen vernünftigen Einklang bringen.
Damit hat die Landesregierung im Jahre 2005 begonnen. Dabei hat sie eine ganze Reihe von Erfolgen erzielt. Seit November 2007 nutzen wir das „Bündnis für die Natur“. Es kommt endlich zu partnerschaftlicher Kooperation und nicht zum Ausbremsen der einen gegen die anderen.
Ferner ist der Aufbau eines landesweiten Netzes von Schutzgebieten auf ca. 11 % der Landesfläche fertiggestellt worden. Bis Ende 2011 wird das LANUV ein Biotopverbundkonzept für unser Land erarbeiten, dessen wichtiger Baustein auch Grünbrücken sind. Herr Minister Uhlenberg hat sich sehr darüber gefreut, dass vier dieser Grünbrücken aus dem Konjunkturpaket II finanziert wurden und bis 2011 gebaut sein werden.
Ein weiter wichtiger Punkt der Politik des Kollegen Eckhard Uhlenberg ist das möglichst wohnortnahe Erleben der Natur für alle Menschen. Hier sind zuallererst unsere 14 Naturparke zu nennen, die immerhin rund ein Drittel der Landesfläche ausmachen. Sie weiterzuentwickeln, wird eine der Aufgaben für die nächsten zehn Jahre sein. Das gilt auch für die Naturerlebnisgebiete, die gezielt der Beobachtung von Pflanzen und Tieren dienen, sowie für einzelne Wildnisgebiete, die sich ohne direkten Einfluss des Menschen entwickeln dürfen und für die Bevölkerung erlebbar sind.
Bei der Umsetzung der Naturschutzziele vor Ort spielt auch die Arbeit der Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen eine große Rolle.
Eine erfolgreiche Naturschutzpolitik lässt sich im Übrigen nur mit einer angemessenen und dauerhaften finanziellen Ausstattung realisieren. Deshalb konnte im vergangenen Jahr der Naturschutzhaushalt auf über 53 Millionen € aufgestockt werden. Im Vergleich dazu lag der Haushalt des Jahres 2005 bei nur 41 Millionen €. Dies kommt auch unmittelbar Projekten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zugute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesregierung ist es endlich gelungen, Landwirtschaft und Naturschutz wieder miteinander zu versöhnen. Auf der Grundlage des Vertragsnaturschutzes werden landesweit etwa 24.000 ha trotz schwieriger Rahmenbedingungen durch Landwirte gepflegt und erhalten.
Im Mai 2006 hat Herr Minister Uhlenberg die Allianz für die Fläche in Nordrhein-Westfalen begründet, um dem anhaltend hohen Flächenverbrauch entgegenzuwirken.
Die Erfolge bei der Wasserrahmenrichtlinie sind schon genannt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Politik ist aber noch nicht am Ende. Es sind noch wichtige Schritte zu gehen. Ich will jedenfalls nicht, dass die alte Politik der Vergangenheit wieder Platz greift. Deswegen würde es viel Sinn machen, wenn diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auch die nächsten fünf Jahre Gelegenheit bekommen würden,
diese erfolgreiche Politik soweit vorzubereiten, dass die nächsten zehn Jahre regiert werden kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ihnen allen ist der 3. März 2009 sicherlich noch gut in Erinnerung – wahrscheinlich genauso gut in Erinnerung wie mir. Für mich war das mein erster Diensttag. Ich bin seinerzeit aus meiner ersten Kabinettssitzung sofort nach Köln an den Unfallort geeilt und habe mich über die Verläufe informiert.
Die Landesregierung hat daraufhin in Übereinstimmung mit der technischen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten Düsseldorf sofort die notwendigen Konsequenzen gezogen: sowohl aus dem tragischen Einsturz des Archivs in Köln als auch aus der notwendigen Veränderung bei der Organisation der Wehrhahnlinie in Düsseldorf.
Wir haben sichergestellt, dass Aufsicht und Bauausführung personell und organisatorisch sofort getrennt worden sind, und haben in NordrheinWestfalen sofort dem Eindruck entgegengewirkt, dass das zusammenlaufen kann und Hand in Hand greift.
Damit haben wir eine 40-jährige ununterbrochene Handhabung bei U-Bahn-Bauten in NordrheinWestfalen beendet. Alle U-Bahnen in NordrheinWestfalen sind nach dem gleichen organisatorischen Prinzip gebaut worden. Es gab eine technische Aufsicht, die sich bei der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben durch den jeweiligen Vorhabenträger bei allen U-Bahn-Bauten hat unterstützen lassen. Das waren ganz überwiegend, aber nicht immer die Kommunen. Wer jeweils Vorhabenträger war, hat der technischen Aufsichtsbehörde zugearbeitet. Das war über 40 Jahre lang die Praxis in NordrheinWestfalen. Alle U-Bahnen – darauf hat Regierungspräsident Büssow völlig zu Recht hingewiesen – sind einwandfrei gebaut worden und werden einwandfrei betrieben.
Gleichwohl waren die Konsequenzen erforderlich, weil man in einer derartigen Situation niemandem erklären kann, dass schon der böse Anschein besteht, dass diejenigen, die selbst das Interesse an der Bauausführung haben, gleichzeitig die Beratung der Aufsichtsbehörde übernehmen.
Wir haben das Stellenpotenzial der technischen Aufsichtsbehörde sofort verdoppelt. Das Personal wächst in dem Maße, wie man gute Leute bekommt, entsprechend auf. Wir haben im Ausschuss angekündigt, dass wir die technische Aufsichtsbehörde weiter personell verbessern werden. Wir werden zusätzliche Stellen einrichten.
Die technische Aufsichtsbehörde arbeitet auf unsere Initiative hin intensiv und sehr gut daran, ein Qualitätssicherungsmanagement einzuführen und mo
dernste Anforderungen an die eigene Organisation sicherzustellen. All diese Maßnahmen sind notwendig, weil bei allen Baumaßnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und bei den Entscheidungen aller Beteiligten die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen muss.
Deswegen sage ich mit Respekt vor allen Beteiligten, dass ich die Aufarbeitung der Vorgänge im zuständigen Fachausschuss trotz der ansonsten allgemein aufgeheizten Stimmungslage für ausgesprochen sachorientiert und für sehr sachlich gehalten habe. Dafür danke ich allen Beteiligten.
Das könnte man in solchen Zeiten auch anders machen; das haben alle nicht getan. Das war richtig so.
Richtig ist weiterhin, dass wir zum tragischen Unglück in Köln eine weitere Entwicklung im Laufe der Zeit hinzubekommen haben, die sich mit kriminellen Handlungen befasst, die auf der Baustelle in Köln passiert sind. Kriminalität hat auf deutschen Baustellen nichts zu suchen. Alle Beteiligten müssen das ihrige dazu beitragen, dass das unterbleibt. Denn langsam beginnt der Ruf der gesamten deutschen Bauwirtschaft, Schaden zu nehmen. Zuerst war es der Diebstahl in Köln, jetzt gibt es belastbare Erkenntnisse, dass möglicherweise ähnliche Vergehen an einer U-Bahn-Trasse in Süddeutschland stattgefunden haben. Es gibt allererste Anzeichen dafür, dass auch in Düsseldorf nicht alles – zumindest die Protokolle – in Ordnung ist. Das birgt die Gefahr, dass das Ansehen der deutschen Bauwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird.
Deswegen habe ich früh in einem Gespräch mit der Deutschen Bauwirtschaft, der Deutschen Bauindustrie und den zuständigen Gewerkschaften eindringlich an alle Beteiligten appelliert, auf deutschen Baustellen die Sicherheit herzustellen. Zuallererst ist es Aufgabe der bauausführenden Firmen, dafür zu sorgen, dass sauber gearbeitet und nicht kriminell agiert wird. Alle müssen sich daran halten. Das fordere ich von der gesamten Deutschen Bauwirtschaft und dem deutschen Bauhandwerk eindringlich ein.
Meine Damen und Herren, diesen Zustand müssen die Bauherren, die für ihre Baustellen verantwortlich sind, mit den von ihnen beauftragten Bauunternehmen herstellen. Das ist auch Aufgabe der bauausführenden Firma und des Bauherren. Ferner muss die technische Aufsicht stimmen. Deswegen tun wir auch das Unsrige; die Maßnahmen dazu habe ich schon genannt.
Spätestens seitdem diese Diebstähle allmählich bekannt geworden sind und eine bundesweite Dimension angenommen haben, ist es richtig, andere
Bundesländer vor den Vorfällen zu bewahren, die bei uns in Nordrhein-Westfalen passiert sind und die auch dort passieren können. Insofern halte ich es für richtig, in einer solchen Situation die Klarstellung bei der BOStrab vorzunehmen, dass Aufsicht und Bauausführung nicht zusammenfallen dürfen.
Ich würde mich darüber freuen, wenn alle Fraktionen dieses Hauses ihre Kontakte in Berlin nutzen, um dort für eine Mehrheit zu werben; denn das ist, Herr Kollege Börschel, in der Tat nicht so ganz einfach. In den anderen Bundesländern wird diese Vorschrift ebenfalls seit vielen Jahrzehnten ohne nennenswerte Probleme angewendet. Sie können sich vorstellen, dass es dem einen oder anderen bei einer so langen, einwandfreien Tradition nicht ganz leicht fallen wird, davon Abstand zu nehmen und die Vorschriften zu ändern, die sich bei ihnen bisher noch nicht in einem Risiko niedergeschlagen haben. Gleichwohl versuchen wir es. Aber ganz einfach – darauf ist hingewiesen worden – ist es naturgemäß nicht.
Insofern sind – jedenfalls nach dem tragischen Einsturz des Archivs –sowohl die Baustelle in Köln als auch die Baustelle in Düsseldorf gut organisiert. Dort tun alle Beteiligten alles daran, sowohl aufzuklären – das muss in Köln für die Zeit vor dem Archiveinsturz federführend die Staatsanwaltschaft übernehmen – wie auch die Baumaßnahme jetzt zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Ich denke, das ist das oberste Prinzip.
Der Antrag der Grünen ist deswegen in der Sache unrichtig, Herr Kollege Becker, weil die technische Aufsicht schon immer eine hoheitliche Aufgabe war. Auch wenn sich die technische Aufsicht bei der Erfüllung ihrer ureigenen Aufgabe eines Dritten bedienen kann, bleibt es eine hoheitliche Aufgabe der technischen Aufsichtsbehörde. An dem Punkt ist der Antrag in der Sache schlicht falsch. Deswegen begrüße ich ausdrücklich den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der das, was getan werden muss, richtig, sinnvoll und vollständig wiedergibt.
Ich danke dem Hohen Haus für die sachliche Behandlung dieses Themas.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Antrag ist eine wunderbare Gelegenheit für das gesamte Haus, erneut zu betonen, wie die Sach- und Rechtslage aussieht. Das ist schon mehrfach geschehen, aber es schadet sicherlich nicht, wenn man es noch einmal wiederholt. Unnötig ist es gleichwohl, weil es jeder draußen weiß, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Landesregierung und Landtag sind nach wie vor übereinstimmend der Auffassung, dass nächtlicher Passagierflugverkehr nicht durchgängig erfolgen und eine Kernruhezeit eingeführt werden sollte. Das war so, das ist so, und das bleibt so.
Meine Damen und Herren, ich liefere Ihnen noch eine klare Einschätzung der Interessenlage des
Kölner Flughafens direkt frei Haus: Jeder Flughafen ist nicht nur ein wichtiger Arbeitsplatzfaktor und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, ein Standortfaktor und deswegen von uns uneingeschränkt als wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur zu unterstützen, sondern darüber hinaus zum Teil auch ein Wirtschaftsunternehmen. Jedes Wirtschaftsunternehmen ist gut beraten, mit der Umgebung, in der es sich befindet, jedenfalls in einem erzielbaren minimalen Konsens zu leben, wenn es Interessengegensätze gibt.
Am Flughafen gibt es naturgemäß Interessengegensätze zwischen dem Flughafen selber, der auf einen möglichst ungestörten und expansiven Flugbetrieb setzt, und den Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht sagen: Wir haben unsere eigenen Lärmschutzinteressen, die genauso ernst genommen werden müssen. Wenn ein Wirtschaftsunternehmen in solch einem Interessengegensatz ist, dann tut es gut daran, diesen ein Stück weit aufzulösen. Deswegen glaube ich, liegt es im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse des Flughafens Köln/Bonn, in dieser Sache beweglicher zu sein als in der Vergangenheit.
Aber, meine Damen und Herren – auch das ist glasklar –: Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einem Rechtsstaat, und das ist gut und richtig so. In einem Rechtsstaat kann sich jeder Beteiligte darauf verlassen, dass die Genehmigungen, die in ordnungsgemäßen Verfahren unter Abwägung aller Belange und relevanten Interessen ergangen sind, Bestand haben. Das gilt auch für den Flughafen Köln/Bonn. Deswegen können wir die Genehmigung jedenfalls solange nicht zwangsweise teilweise widerrufen, wie der Flughafen seine Auflage erfüllt, alle fünf Jahre lang nachzuweisen, dass die Lärmemissionen insgesamt geringer geworden sind. Das ist 2000 und 2005 passiert. Das steht für 2010 wieder bevor.
Wenn dem das Flughafen tatsächlich gelingt – dafür sprechen in der Wirtschaftskrise und angesichts der zurückgegangenen Flugbewegungen das eine oder andere –, ist es rechtlich so, meine Damen und Herren, dass es einen Vertrauensschutz gibt, in den wir als Landesregierung eben nicht rechtswidrigerweise eingreifen. Wir stehen zum Rechtsstaat und akzeptieren das, was Genehmigungslage ist.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist der Interessengegensatz weiter vorhanden. Wir versuchen, ihn aufzulösen, indem wir auf den Flughafen einwirken. Das habe ich gerade wieder getan. Noch einmal: Es geht nur freiwillig.
Eines geht allerdings nicht, meine Damen und Herren, dass man nämlich – an der Stelle möchte ich an Sie appellieren – mit solchen Debatten immer wieder versucht, den Menschen Hoffnung zu
machen, dass irgendetwas möglich wäre, obwohl es rechtlich nicht möglich ist. Das belastet und verunsichert die Menschen. Das möchte ich auch nicht, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Nach dieser Diskussion stelle ich die politische Botschaft an den Anfang und frage: Wer hat denn die räumliche Bevorzugung von bestimmten Bereichen in diesem Land beendet? Wer hat endlich für Qualität bei den Wettbewerben gesorgt?
Wer vergibt die Ziel-2-Mittel an die besten und nicht an landesmäßig definierte Projekte? – Das waren doch diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen. Sie haben endlich Schluss mit der Bevorzugung von Regionen gemacht, und das war richtig so.
Das zeigt sich bei allen 45 Ziel-2-Wettbewerben, die zwischenzeitlich durchgeführt worden sind, und im Ergebnis genauso beim Wettbewerb InnoMeT.NRW. Auch dieser Wettbewerb ist nach den neuen, inzwischen etablierten Verfahren der Forschungs- und Technologieförderung durchgeführt worden. Er war so angelegt, dass sich alle Interessenten aus Nordrhein-Westfalen beteiligen konnten.
Der landesweite Aufruf hat dementsprechend keinerlei Einschränkungen vorgenommen und auch niemanden ausgeschlossen.
Wir haben natürlich darauf geachtet, dass keine Doppelungen zu anderen Wettbewerben erfolgten, etwa zu dem vom Gesundheits- und vom Wirtschaftsministerium angestoßenen Wettbewerb „made in NRW“, der bereits eine breit angelegte Förderung einzelner Medizintechnikprojekte ermöglicht hat.
Ich will Ihnen auch schildern, welche Grundüberlegungen den Zuschnitt des Wettbewerbs InnoMeT.NRW geprägt haben. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits unbestritten über eine hohe Anzahl von Innovationspotenzialen im Bereich der Medizintechnik. Das bestätigen auch das RWI und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. An gleicher Stelle diagnostizieren diese unabhängigen Experten, dass der Vernetzungsgrad und die Intensität der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft noch längst nicht ausreichen, um dem Land den Status einer Spitzenposition in der Medizintechnik zu verleihen.
Um genau dieses strukturelle Defizit wirksam anzugehen und unser Land am Zukunftsmarkt Medizintechnik bestmöglich partizipieren zu lassen, werden daher mit dem Wettbewerb InnoMeT.NRW gezielt die besten Konzepte zur Formierung oder Stärkung eines Clusters für innovative Medizintechnik identifiziert. Ähnlich wie beim Spitzencluster-Wettbewerb der Bundesregierung sollten hier Konsortien von thematisch aufeinander bezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten miteinander in den Wettbewerb treten, die gemeinsam, getragen von Wissenschaft und Wirtschaft, in ein schlüssiges thematisches Gesamtkonzept eingebunden werden.
Ganz bewusst werden dabei die Fördermittel auf eine Siegerregion fokussiert, die damit Mittel in einer dem Spitzencluster-Wettbewerb etwa vergleichbaren Größenordnung und so die Chance erhält, einen international wettbewerbsfähigen Innovationskern in der Medizintechnik überhaupt zu etablieren.
Um den potenziellen Antragstellern in den verschiedenen Regionen die Chance zu bieten, ihre jeweiligen Stärken einzubringen, wurden auch keine thematischen Beschränkungen vorgegeben.
Jetzt steht der Vorwurf im Raum, das Innovationsministerium habe die Wettbewerbsbedingungen so gestaltet, dass nur eine einzige Region teilnehmen konnte. Ich weise für die Landesregierung diesen Vorwurf mit allem Nachdruck zurück. Das entspricht nicht den Tatsachen. Der Wettbewerb wurde in gleicher Weise wie alle anderen Wettbewerbe der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Der Vorwurf, das Innovationsministerium habe bewusst Hürden gebaut, ist an den Haaren herbeige
zogen. Im Gegenteil: Es sind Brücken gebaut worden. Leute sind zu Bewerbungen ermutigt worden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des landesweiten Aufrufs haben drei sehr gut besuchte Informationsveranstaltungen stattgefunden: am 15. Mai 2009 in Düsseldorf, am 26. Mai 2009 in Jülich und am 28. Mai 2009 in Bochum.
Die Teilnahmebedingungen und die Fristen waren ab dem Wettbewerbsstart nicht nur auf den Homepages des Innovationsministeriums und des Ziel-2Sekretariats dokumentiert, sondern auch in einem eigenen Flyer und einer Broschüre zum Wettbewerb nachzulesen. In allen diesen Veröffentlichungen finden sich überhaupt keine Belege für die von Ihnen heute erhobenen Vorwürfe.
Meine Damen und Herren, nach Abschluss der Bewerbungsfrist wurde klar, dass sich nur ein einziges Konsortium an diesem anspruchsvollen Wettbewerb beteiligt hat. Zuvor war angesichts der vielen im Land bereits vorhandenen einschlägigen Kompetenzen davon auszugehen, dass sich durchaus mehr als ein Konsortium formieren und am InnoMeT.NRW-Wettbewerb teilnehmen würde. In Nordrhein-Westfalen firmieren allein sechs Regionen mit dem Titel Gesundheitsregion. Die meisten von ihnen sehen sich gerade in der Medizintechnik so stark aufgestellt, dass sie sich in der Arbeitsgruppe Medizintechnik.NRW gemeinsam engagieren.
Im Ergebnis – das ist richtig – bewarb sich ein Aachener Konsortium aus insgesamt 45 Projektpartnern mit einem aus acht Teilprojekten bestehenden Gesamtantrag.
Mit diesem Ergebnis stand übrigens keinesfalls fest, dass dieser einzige Förderantrag auch vollständig gefördert würde; denn der Fachjury oblag es natürlich, zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Teilprojekte ihrer Auffassung nach grundsätzlich förderwürdig sind und ob die verbleibenden förderwürdigen Projekte in Verbindung mit dem Clusterkonzept im Sinne der Ausschreibung hinreichende Aussicht auf Etablierung eines international sichtbaren Medizintechnikclusters bieten.
Nach eingehender Beratung hat die Fachjury empfohlen, und zwar nachdrücklich, ein Gesamtpaket von sieben Teilprojekten einschließlich einer Clusterstrategie mit rund 15 Millionen € zu fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu keinem Zeitpunkt wurde erwogen, diesem Antragskonsortium die in der Ausschreibung in Aussicht gestellte Förderung zu versagen, nur weil wider Erwarten kein weiteres Konsortium einen Antrag gestellt hat. Kernbestandteil eines Wettbewerbs ist nun einmal auch die freie Entscheidung, ob man daran teilnimmt oder ob man nicht daran teilnimmt.
Auch haben weder die Wettbewerbsbedingungen eine Mindestbewerberzahl enthalten, noch wäre eine solche ein sinnvolles und rechtlich zulässiges Bewertungs- oder Ausschlusskriterium.
Meine Damen und Herren, Ihre Vorwürfe laufen also ins Leere. Die Spielregeln und das Bewerbungsverfahren waren zu jeder Zeit transparent.
Zu Recht haben Sie die Pressemitteilung mit dem Titel „Innovationsministerium fördert Medizinforscher aus der Region Aachen mit 15 Millionen Euro“ vom 15. Januar 2010 angesprochen. Es ist richtig, dass diese Pressemitteilung einen redaktionellen Fehler enthalten hat. Dieser wurde allerdings umgehend, und zwar noch am gleichen Tag, über die Homepages des Innovationsministeriums und des Ziel-2-Sekretariats korrigiert.
Als Reaktion auf einen Medienbericht vom 1. März 2010 hat das Ministerium am gleichen Tag eine ergänzende Pressemitteilung zu Bewerbungsverfahren, landesweiten Informationsveranstaltungen, Fristen und Bewilligungsverfahren gemeinsam mit dem Wettbewerbs-Flyer versendet.
Meine Damen und Herren, daran erkennen Sie, dass es sich hier um keine Verschleierungstaktik handelt. Alle Bedingungen waren zu jedem Zeitpunkt transparent und öffentlich.
Wenn ich etwas länger als fünf Minuten dafür gebraucht habe, diese Transparenz heute darzustellen, so bitte ich, mir das nachzusehen. Genauso transparent wie unsere Wettbewerbsverfahren ist die Landesregierung auch hier im Plenum.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die letzten Abschnitte, die wir gerade in der Rede des Kollegen Becker gehört haben, werden wir vermutlich in den nächsten Landtagssitzungen noch häufiger hören. Sie charakterisieren tatsächlich die Anträge, die hier gestellt werden und zu denen wir uns hier verhalten.
Wir haben bei dem SPD-Antrag folgenden Tatbestand, um es vorsichtig auszudrücken: Es ist ein Antrag aus der Kategorie „Was wäre, wenn?“ Was wäre zum Beispiel, wenn die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag so oder so ähnlich realisiert würden, wie die SPD sich das gerade vorstellt?
Dann könnten wir irgendwann einmal zu einer Behandlung der Causa im Bundesrat kommen. Sodann müsste sich das Land Nordrhein-Westfalen darüber Gedanken machen. Ich kann aber ungefähr abschätzen, wann das der Fall ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen sage ich Ihnen: Ich nehme meine Zeit etwas effizienter wahr. Ich verhandle Tag für Tag und immer wieder darüber, dass wir eine Verstetigung der Investitionen bekommen, damit wir Straße, Schiene, Flughäfen und Wasserstraßen bedarfsgerecht ausbauen können. Das ist viel wichtiger, als einfach nur in die Zukunft zu gucken.
Aber selbstverständlich, gerne.
Herr Präsident! Herr Kollege Wißen! Die Frage kann ich in der Tat leicht beantworten, nämlich natürlich mit einem klaren Ja. Ich befasse mich aber insbesondere dann damit, wenn diese Initiative des Koalitionsvertrages sich parlamentarisch in tatsächlichen Vorschlägen realisiert.
Jetzt befasse ich mich mit der Frage, wie wir die Infrastrukturfinanzierung hinbekommen, und nicht mit der Vorbereitung des Wahlkampfes zum 9. Mai 2010.
Ich befasse mich mit der Frage nicht vorbehaltlich der Diskussionen, indem ich hier Scheingefechte führe, sondern ich arbeite daran, dass unsere Infrastruktur nach vorne gebracht wird.
Ich verschwende unsere Zeit nicht mit theoretischen Debatten,
sondern arbeite ganz praktisch daran, unsere Probleme zu lösen.
Deswegen nehme ich das alles natürlich ernst. Nehmen Sie das möglicherweise auch etwas ernster! Die Debatte, die Sie zum RRX geführt haben, führt zu nichts anderem als zur Schwächung der Position von Nordrhein-Westfalen in Berlin.
Sie tragen dazu bei, unsere Position zu schwächen und nicht zu stärken. Ich will sie stärken!
Deswegen lasse ich mir das nicht ständig wieder sagen: nur um den Eindruck zu erwecken, dass wir am 9. Mai nicht mit vernünftigen Vereinbarungen dastehen würden. – Wir haben keine Signale, wir haben Verträge, meine Damen und Herren.
Sie führen rein theoretische Debatten über ein Bundesratsabstimmungsverhalten, das möglicherweise irgendwann im Laufe des Jahres 2011 kommt. Ich frage Sie allen Ernstes, Herr Kollege Wißen: Bringt das eigentlich das Land Nordrhein-Westfalen nach vorne? Leistet das einen Beitrag zur Verstetigung der Infrastrukturfinanzierung, die wir dringend brauchen?
Leistet das einen Sachbeitrag, unsere Position im Verteilungskampf und im Kampf der verschiedenen Interessen zu stärken? Kollege Wißen, das leistet nicht nur keinen Beitrag, sondern verschwendet Zeit.
Vorratsbeschlüsse sind nicht das, was wir jetzt fahren und beschließen müssen. Straße und Schiene haben gleichermaßen hohen Investitionsbedarf für wichtige Projekte. Darin sind wir uns mit vielen einig. Wir alle wissen, dass durch die Konjunkturpakete in den Jahren 2009 und 2010 endlich und seit vielen Jahren zum ersten Mal die notwendigen 12 Milliarden € im Bundeshaushalt für alle Verkehrsträger zur Verfügung gestanden haben. Wir wissen auch, dass die Finanzierungslinie schon ab diesem Jahr wieder abzufallen droht. Deswegen ist es notwendig, die Verstetigung der Infrastrukturausgaben zu verhandeln.
In Nordrhein-Westfalen sind inzwischen übrigens 77 % der Maßnahmen des Bundesfernstraßenbedarfsplans über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft finanziert. Auch dieses Faktum kann möglicherweise zur besseren Erkenntnis beitragen.
Deswegen müssen wir uns auch nicht um die Verteilung der Lkw-Maut streiten, sondern Wege finden, wie wir längerfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für alle Verkehrsträger erreichen wollen. Deswegen ist es absolut richtig, dass die Bundesregierung die Schaffung eigener stabiler Finanzierungskreisläufe für die Verkehrsträger prüfen will.
Ergebnisse einer solchen Prüfung – auch da sind wir wieder in der Kategorie „Was wäre, wenn“ – können wir jetzt nicht vorwegnehmen. Wir haben alle keine Kristallkugel, in der wir diese Ergebnisse schon lesen könnten. Deswegen arbeiten wir lieber
daran, dass sie für Nordrhein-Westfalen am Ende des Tages vernünftig sind.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entschließungsantrag gestellt, der völlig unrealistische Initiativen der Landesregierung fordert. Wie Sie wissen, hat sich der Landtag im Vorfeld der Mauterhöhung intensiv mit dem Thema beschäftigt. Diese Diskussion brauchen wir jetzt wirklich nicht zu wiederholen.
Ich möchte aber richtigstellen, dass es keine Festlegung der Landesregierung über die Verwendung der Mautmehreinnahmen gegeben hat. Denn bekanntlich – es lohnt sich, das zu wiederholen – hat sich Nordrhein-Westfalen beim Beschluss des Bundesrates über die Mauterhöhung im Jahre 2008 der Stimme enthalten.
Lassen Sie uns gemeinsam an den Problemen der Menschen arbeiten und nicht unsere Zeit mit Phantomdiskussionen der übernächsten Tage verschwenden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal begrüßt die Landesregierung die Einigkeit der drei großen Fraktionen in diesem Haus betreffend den Antrag der Koalitionsfraktionen.
Ich bin dankbar für den Antrag der Koalitionsfraktionen, weil er erneut die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Münster/Osnabrück unterstreicht. Diese Bedeutung ist nicht nur für das gesamte Münsterland gegeben, sondern – wenn man richtig hinsieht – für die gesamte Euregio. In Zeiten, in denen die Territorialgrenzen kaum noch eine Rolle spielen und erst recht nicht innerhalb Europas, muss man Regionen so betrachten, wie Regionen sich finden und zusammensetzen, und damit grenzüberschreitend. Wenn man diese Region grenzüberschreitend betrachtet, dann verfügt die gesamte Region einschließlich des niederländischen Grenz
gebiets mit Münster/Osnabrück über einen Standort mit hervorragender Qualität und hervorragenden Ausbaumöglichkeiten.
Deswegen ist aus rein wirtschaftlichen Gründen aus meiner Sicht ein weiterer Verkehrsflughafen in Enschede nicht erforderlich. Das stellt der Antrag völlig zutreffend fest, und er findet auch unsere Unterstützung.
Wie Sie wissen, ist die Landesregierung natürlich schon im Vorverfahren zusammen mit der Bundesregierung und mit der niedersächsischen Landesregierung tätig geworden und hat für Alternativen zur Nachnutzung des Militärfluggeländes als Zivilflughafen geworben. Dafür sind wir bereits intensiv eingetreten. Insofern freuen wir uns, dass wir dieses Engagement, das wir bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, mutmaßlich unterstützt durch einen breit gefassten Beschluss dieses Hohen Hauses fortsetzen können.
Ich freue mich darüber, dass die niedersächsischen Kollegen ähnlich denken wie wir.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass, Herr Kollege Becker, beispielsweise die Schienenanbindung des Flughafens Münster/Osnabrück bereits in der geltenden Luftverkehrskonzeption, in der Handlungsoption 10, festgeschrieben ist. Dort steht schon jetzt etwas von der möglichen Schienenverbindung.
Deswegen müssen wir an dieser Stelle die Luftverkehrskonzeption auch überhaupt nicht überarbeiten. Sie ist tauglich, auch für die Diskussion um den Flughafen Münster/Osnabrück, und bietet uns eine gute Grundlage für eine wirtschaftlich sinnvolle und die Region weiter stärkende Argumentation.
Das ist nämlich in der Tat der Ausbau des vorhandenen Flughafens Münster/Osnabrück. Das ist auch die Einladung – die ich ausgesprochen begrüße – der Gesellschafter des Flughafens an die niederländischen Partner, mit in die Gesellschafterstruktur zu gehen, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam für die Region dadurch zu wirken, dass der Flughafen Münster/Osnabrück deutlich unterstützt und gestärkt wird.
Wir als Landesregierung verfolgen diesen Weg ebenso. Wir sind dankbar für den Antrag und freuen uns auf die mutmaßlich breite Zustimmung dazu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Einzelplan 14 ist auch im Jahr 2010 wieder ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir gestärkt aus der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen. Daher werden wir auch im Jahre 2010 die Schwerpunkte fortführen, die es ermöglichen, mit den entsprechenden Investitionen die erforderliche Modernisierung und die wirtschaftliche Erholung unseres Landes abzusichern.
Im Entwurf 2010 des Haushalts für Bauen und Verkehr ist ein Gesamtetat von rund 3,077 Milliarden € veranschlagt. Für die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung – das ist schon gesagt worden – stellen wir nicht 840 Millionen €, nicht 950 Millionen €, sondern für dieses Jahr über 1 Milliarde € zur Verfügung. Das macht nachdrücklich deutlich, dass wir an unserem Ziel festhalten, alle bewilligungsreifen Anträge auch zu bewilligen. Kein Antrag wird abgelehnt werden. Wir stehen verlässlich zur sozialen Wohnraumförderung, jetzt und auch in Zukunft.
Die Vollintegration, meine sehr geehrten Damen und Herren, ermöglicht uns sowohl eine verstärkte Basis für die soziale Wohnraumförderung als auch eine verstärkte Basis für die übrigen Fördermöglichkeiten der NRW.BANK, die die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen ist und die kein auf Wirtschaftsmaximierung ausgerichtetes Finanzinstitut ist.
Wir haben eine Win-Win-Situation, wie es da so klassisch heißt. Ihre Argumente, Herr Kollege Hilser und Herr Kollege Becker, von gestern Abend waren gestern Abend schon nicht richtig und sind auch über Nacht nicht richtiger geworden.
Die soziale Wohnraumförderung habe ich damit behandelt.
Lassen Sie mich zur Stadterneuerung einige Ausführungen machen. Mit 318 Millionen € für die Stadterneuerung und die Denkmalpflege wird das Budget im Vergleich zum Jahr 2009 um 36 Millionen € bereinigt, um Einmal-Effekte aufgestockt. Die Verstärkung des Ansatzes resultiert aus den gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Land für den Klimaschutz mit der energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden.
In der allgemeinen Städtebauförderung stellen wir 191,5 Millionen € für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bereit. Sie sind für die Umsetzung von fünf Förderprogrammen, die von Bund und Land gemeinsam finanziert werden, vorgesehen. Dabei, meine Damen und Herren, stärken wir die Innenstädte und Ortsteilzentren, entwickeln sie weiter und stellen nachhaltige städtebauliche Strukturen dort her, wo erhebliche Funktionsverluste jetzt zu beklagen sind.
Die REGIONALEN werden fortgeführt. Ich gebe zu: Wir hätten sie erfinden müssen, wenn es sie nicht schon gegeben hätte. Der Zwang zur überregionalen Zusammenarbeit, der durch die REGIONALEN ausgelöst wird, bewirkt übrigens sehr viel mehr als die Projekte in ihrer Addition. Sie alle sind schon gut, weil sie eine überregionale Bedeutung haben. Dass dann wirklich einmal über den Kirchturm hinaus gedacht und Zusammenarbeit in der Region gepflegt wird, ist richtig so, ist gut so. Und wir setzen das fort.
57,2 Millionen € sind für die energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur vorgesehen, 15,6 Millionen € für die kommunale, private und kirchliche Förderung im Bereich der Bau- und Bodendenkmalpflege, so dass Sie sehen, dass wir uns mit allen Bereichen der Baupolitik intensiv auch haushaltsmäßig für das nächste Jahr wappnen.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass beim Wohngeld die notwendigen sozialen Aspekte in unserem Land nicht nur nicht vernachlässigt, sondern vollständig erfüllt werden. Mit der auch auf die
Initiative Nordrhein-Westfalens zurückgehende Leistungsnovelle im Wohngeld 2009 sind deutliche Leistungsverbesserungen eingetreten, die gerade in einer Wirtschaftskrise helfen, die finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen und insbesondere für Geringverdienende mit Kindern sozial abzufedern.
Für das Jahr 2010 gilt eine Wohngeldveranschlagung in Höhe von 393 Millionen € inklusive des Bundesanteils. Sie liegt damit um rund 218 Millionen € höher als im Jahre 2008 vor der Gesetzesnovelle. Sie sehen, meine Damen und Herren, im Bereich des Bauens, der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sind wir für das Jahr 2010 mit diesem Haushaltsentwurf gut aufgestellt. Wir werden gestärkt aus der Krise hervorgehen – und das mit modernen und nachhaltigen Mitteln. Insofern empfehle ich diesem Hohen Hause die Annahme des Einzelplans.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Verkehrshaushaltsentwurf für das Jahr 2010 ist Ausweis unserer klaren Politik, die Verkehrsträger gleich zu behandeln. Es gibt mit uns keine Ideologie in der Verkehrspolitik mehr. Jeder Verkehrsträger wird seinem Bedarf und seinen Möglichkeiten entsprechend ausgebaut. Wir haben alle Verkehrsträger gleichrangig nebeneinander zu betrachten.
Insbesondere ist mit der aus meiner Sicht völlig falschen Ideologie Schluss, die Bürgerinnen und Bürger auf einen von uns bestimmten Verkehrsträger zwingen. Wir müssen niemanden zwingen, son
dern die Verkehrsträger im Angebot so stärken, dass sich die Menschen selbst auswählen können, welchen Verkehrsträger sie benutzen.
Das ist Leitschnur unserer Politik. Sie betrifft den ÖPNV, den wir intensiv mit 1,415 Milliarden € fördern. Wer 1,415 Milliarden € nicht für eine ausreichende Förderung des ÖPNV hält, soll einmal erklären, welche Förderung eigentlich ausreichend ist.
Ich glaube, diese Förderung spricht bereits für sich selbst.
Zudem werden wir die Möglichkeiten unterstützen, die auf Bundesebene durch ein möglicherweise eintretendes Förderprogramm für nicht bundeseigene Eisenbahnen gegeben werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit meiner ausdrücklichen Unterstützung schaffen wir die Voraussetzungen im Haushalt, damit das Land Nordrhein-Westfalen mitmachen kann, wenn der Bund die Chancen eröffnet, nicht bundeseigene Eisenbahnen zu fördern. Dafür wird es 1,5 Millionen € im Haushalt geben.
Die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr im Rahmen des ÖPNV werden wir aufrechterhalten und weiter bedarfsgerecht dotieren. Die Ausbildungsverkehre bleiben im Fokus unserer Politik.
Zur Luftverkehrsförderung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage mich immer, was es eigentlich wert ist, einen nahezu einstimmigen Landtagsbeschluss mit einer Luftverkehrskonzeption 2010 zu haben. Schon die Logik sagt mir, dass wir noch nicht das Jahr 2010 haben. Wir befinden uns im Jahr 2009. Deswegen gilt die Luftverkehrskonzeption 2010.
Sie gilt bis zum Ende des Jahres 2010. So war sie angelegt und dabei bleibt es auch. Im Übrigen haben wir eine Luftverkehrspolitik mit Augenmaß betrieben. Sie hat die notwendigen Interessenabwägungen vorgenommen. Anders als Sie sind wir jedenfalls nicht vor Gericht damit gescheitert.
Zum Thema Schifffahrt ist die Seite 29 unseres Koalitionsvertrages zitiert worden. Zunächst einmal begrüße ich ausdrücklich, dass Sie den Vertrag immer wieder lesen. Das macht Sinn und bildet auch.
Es führt normalerweise auch weiter. Hätten Sie den Haushaltsplan daneben gelegt, hätten Sie gesehen, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2010 weitere 5 Millionen € für den Ausbau der Weststrecke des Mittellandkanals sowie 7 Millionen € für den
Ausbau der rheinisch-westfälischen Kanäle, insbesondere des Rhein-Herne-Kanals und des DattelnHamm-Kanals, zur Verfügung stellt, also rund 12 Millionen € insgesamt. Warum Sie da von unterbleibender Förderung sprechen, erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Ich komme zur Straßenbaupolitik. Ich finde es immer ganz interessant, wenn Sie uns die Staus in Nordrhein-Westfalen vorwerfen.
Ich habe manchmal das Gefühl, Sie gehen davon aus, dass wir die Infrastruktur in diesem Land geschaffen hätten. Wir haben das nicht gemacht, sondern im Jahr 2005 eine Infrastruktur im Verkehrsbereich von Ihnen übernommen, die mit erheblichen Nachholbedarfen im Investitionsbereich behaftet war.
Genau wie in vielen anderen Politikbereichen auch sind wir deshalb dabei, die Scherben Ihrer Regierungszeit wegzuräumen. Wir machen das erfolgreich. Wir bauen endlich wieder Straßen. Wir schließen Lücken. Wir bauen Ortsumgehungen und entlasten die Bürgerinnen und Bürger in den Ortslagen erheblich von Abgasen, Verkehr und Belastungen. Wir erhalten unsere Straßen anständig und dotieren die entsprechende Position im Landeshaushalt mit 73 Millionen € und damit höher, als es vor 2009 der Fall gewesen ist.
Auch die für den Neu- und Ausbau größerer Vorhaben im Landesstraßennetz zur Verfügung stehenden Mittel sind mit 67 Millionen € auskömmlich und gut dotiert.
Nehmen Sie deswegen bitte zur Kenntnis, meine Damen und Herren: Wir bauen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen wieder Straßen und scheitern nicht an verbrämter Ideologie zugunsten der Schiene.
Im Übrigen werden wir die Radwege weiter ausbauen. Die Landesstraßen werden mit Radwegen versehen. Dafür werden im Jahr 2010 rund 5 Millionen € zur Verfügung stehen. Damit liegen wir auch hier deutlich über den Ansätzen der Jahre vor 2009. Neben dem konventionellen Radwegebau kann auch das Modellprojekt des Bürgerradwegs weiter verstärkt werden, der maßgeblich durch das bürgerschaftliche Engagement geprägt wird.
Außerdem stehen noch einmal bis zu 500.000 € aus den Mitteln für das Alleen-Programm der Landesregierung bereit.
Auch den kommunalen Straßenbau unterstützen wir intensiv. 137,5 Millionen € sind ja wohl ein Wort. Auch damit tun wir etwas für die Menschen.
Und wir verstärken die Bundesmittel im Übrigen durch originäre Landesmittel um 7,7 Millionen €, Herr Kollege Tüttenberg. Das Lesen des Haushaltsplans bildet.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, stehen wir für eine Verkehrspolitik, die den Bedarf abbildet. Deswegen werden wir uns in Berlin nachhaltig für eine veränderte Verteilung der Bundesmittel im Straßenbau einsetzen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Die deutsche Einheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, war ein Geschenk des Himmels für unser Land. Sie wurde unter der Regierung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl seinerzeit gut gestaltet.
Deswegen war es zu jeder Sekunde richtig, die Mittel am Anfang in den Aufbau der östlichen Bundesländer zu stecken. Die Infrastruktur und die Lebensverhältnisse mussten angeglichen werden. Daher war es völlig richtig, die Mittel bevorzugt dorthin zu geben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie durch den Osten fahren – Sie werden das mit Sicherheit genauso wie ich zwischendurch tun –, stellen Sie fest: Diese Politik war erfolgreich. Die Infrastruktur ist weitestgehend aufgebaut. Sie ist weitestgehend in einem guten Zustand.
Wenn Sie gleichzeitig durch die nordrheinwestfälischen Straßen fahren, werden Sie feststellen: Der Zustand der Straßen im Osten ist besser als der Zustand der Straßen in NordrheinWestfalen. Deswegen brauchen wir ein Nachholprogramm West für Nordrhein-Westfalen.
Mit diesem Nachholprogramm West werden wir die Verkehrspolitik weiter verstärken können. Ich bin Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer ausgesprochen dankbar dafür, dass er bereits in den ersten Tagen nach Einführung in sein neues Amt genau das zur Leitlinie seiner Politik erhoben hat.
Im Übrigen werden wir uns dafür einsetzen müssen, dass die Investitionsmittel über 2011 hinaus für alle Verkehrsträger in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik Deutschland mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010 gehalten werden.
Das ist schon eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Ich hoffe, dass wir auch Ihre Unterstützung dafür finden können, die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker in Berlin davon zu überzeugen, dass Investitionen in Höhe von 1 Milliarde € in die Infrastruktur etwa 4,4 Milliarden € positive volkswirtschaftliche Erträge bringen. Investitionen in Infrastruktur sind volkswirtschaftlich nützlich. Sie dürfen deswegen nicht abgesenkt, sondern müssen auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Dafür wird sich Nordrhein-Westfalen mit seinem Gewicht intensiv einsetzen.
Herr Kollege Wißen, Ihre Redebestandteile, in denen Sie sich mit dem Fahrrad des Großvaters von Herrn Kollegen Körfges beschäftigt haben, waren die stärksten. Daher rate ich Ihnen: Lassen Sie uns lieber weiter regieren. Das ist besser für dieses Land.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hilser, ich versuche es einmal mit einem nach Ihren bisherigen Beiträgen in dieser Debatte für Sie wahrscheinlich etwas überraschenden Ansatz der Diskussionsführung. Ich halte mich nämlich einfach an ein paar Fakten.
Erstens. Wir stärken die NRW.BANK und die soziale Wohnraumförderung gleichzeitig.
Zweitens. Die NRW.BANK muss sich das Vermögen der Wfa nicht einverleiben. Sie besitzt es schon.
Drittens. Seit diesem Zeitpunkt dient es auch als Haftkapital. Die Zweckbindung wäre übrigens schon heute kein Hindernis für eine Haftung des Landeswohnungsbauvermögens. Sie ist aber ein Hindernis für die volle Anerkennung nach dem KWG und muss deswegen sinnvollerweise beseitigt werden.