Petra Emmerich-Kopatsch

Appearances

15/17 15/38 15/47 15/51 15/63 15/65 15/70 15/83 15/88 15/100 15/107 15/108

Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach dem schweren Busunglück im Landkreis Osterode mit zahlreichen verletzten Kindern war in der Ostfriesen-Zeitung zu lesen, Minister Hirche wolle den Unfall lückenlos aufklären. Aus Presseberichten lässt sich die Vermutung ableiten, als wolle der Minister jetzt die Schuld bei denjenigen suchen, die am wenigsten für das Unglück verantwortlich sind. So war es der Wunsch des Ministers, im Bereich der Straßenmeisterei Herzberg einen Pilotversuch zur Privatisierung zu etablieren.
Inzwischen haben Vergleichsrechnungen gezeigt, dass die Kosten seitens der beauftragten Arbeitsgemeinschaft aus Kemna-Bau, Eurovia-Infra und Hastrabau-Wegener mit 6,8 Millionen Euro plus einer Nachforderung von 800 000 Euro im vergangenen Winter um etwa 35 bis 50 % höher liegen, als wenn die Leistung durch die Straßenmeisterei Herzberg selbst erbracht worden wäre. Auch der Landesrechnungshof bestätigt diese erhebliche Verteuerung.
Am Tage des Unfalls, um 3.45 Uhr, hat der Einsatzleiter der Arbeitsgemeinschaft vom zuständigen Wettermelder der Straßenmeisterei die Mitteilung bekommen, die sieben Räum- und Streuschleifen aufgrund von Glätte unverzüglich abzustreuen. Da bei dem von der Arbeitsgemeinschaft beauftragten Subunternehmer, der TSI Nordhausen, nur drei statt der vereinbarten sieben Fahrzeuge zur Verfügung standen, wurden ab 5 Uhr, also mit erheblicher Verspätung, nur die Strecken der vierspurigen Schnellstraße Herzberg - Seesen, deren Auf- und Abfahrten sowie eine Schleife Osterode - Riefensbeek - Clausthal-Zellerfeld gestreut. Die Strecke Herzberg - Pölde, die Landesstraße 530, auf der es zu dem Unfall kam, blieb aus den oben genannten Gründen ungestreut. Weitere Fahrzeuge trafen erst weit nach dem Unglück um 8.40 Uhr ein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum hat der zuständige Verkehrsminister versucht, die aufgrund des Pilotversuchs nicht mehr für den Betriebsdienst zuständigen Mitarbeiter der Straßenmeisterei Herzberg dennoch für den Busunfall verantwortlich zu machen? Warum übernimmt er nicht selbst die Verantwortung für den Unfall, der vor allem auf die vom Minister veranlasste Privatisierung zurückzuführen ist?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die erhebliche Kostensteigerung durch die Privatisierung? Entspricht es den Tatsachen, dass zur Entkräftung des Vorwurfs der Verteuerung ein weiteres Gutachten angefordert wurde, das bis April 2007 bestätigen soll, die Privatisierung sei doch günstiger?
3. Wie aus einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 30. Oktober 2006 hervorgeht, ist es unverändertes Ziel, im Betriebsdienst Kosten zu reduzieren. Nimmt die Landesregierung billigend eine Zunahme der Zahl schwerer Unfälle bei Glätte im Harz in Kauf, um dieses Ziel zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich kann Ihnen versichern, dass Streuen bei Glätte bei uns generell wichtig ist. Streuen ist vielleicht nicht die einzige notwendige Maßnahme, aber es ist generell wichtig.
Meines Wissens haben Sie vorhin bei der mündlichen Beantwortung gesagt, dass vertraglich die Einsatzbereitschaft der Arge ab 15. November zu gewährleisten sei. Ich frage mich, ob ich mich verhört habe. Ich bin der Auffassung, dass die Arge ab 1. Oktober verpflichtet ist, alle Fahrzeuge betriebsbereit und auch einsatzfähig zu halten und innerhalb einer Stunde am Einsatzort zu sein. Herr Minister, ich stelle deshalb an Sie die Frage: Wie lange brauchen die Fahrzeuge der TSI bei schwierigen Wetterbedingungen von Nordhausen nach Herzberg?
Frau Zachow, ich finde das, was Sie eben gesagt haben, unglaublich. Sie wissen es doch wirklich besser.
Diese - im Übrigen lächerlich geringen - Mittel, die die Landesregierung eingestellt hat, sind erst eingestellt worden, nachdem ich eine umfangreiche Anfrage gestellt hatte. Auf diese Anfrage hin haben Sie tatsächlich gesagt, Sie wollten sanieren. Aber was Sie in Oker machen wollen, reicht hinten und vorn nicht. Das ist eine Kurzzeitsanierung, die nicht ausreichend sein dürfte.
Im Übrigen sind es nicht „unsere“ Altlasten. Sie wissen ganz genau, woher sie kommen. Warum erzählen Sie hier solche Dinge, von denen Sie selber wissen, dass sie nicht stimmen?
- Die kommen zum Teil noch aus dem Bergbau und zum Teil von Harz-Metall bzw. jetzt von der TUI.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Eine Benachteiligung des Ehrenamtes oder steuerrechtliche Nachteile bei Vereinen und Verbänden wird es mit uns nicht geben.
Herr Althusmann, man kann sich nur wundern, wie Sie darauf kommen, diesen Punkt als Thema der Aktuellen Stunde auf die Tagesordnung zu nehmen. Sie wissen doch bestens, dass sich die Große Koalition in Berlin und alle dort beteiligten Parteien darin einig sind, dass den genannten Vorschlägen - dies ist übrigens kein Gutachten des Finanzministeriums, sondern des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium - überhaupt nicht gefolgt werden soll.
- Ich kann Ihnen das alles geben. Frau Hendricks hat sich stark davon distanziert. Sie benehmen sich auf jeden Fall wie Herr Stoiber: Sie sind ein Brandstifter, der sich zum Feuerwehrmann aufspielt.
Der Wahlkampf ist auch in Lüneburg vorbei. Sie haben das dort ja immer erzählt. Sie machen Menschen mit Dingen, die gar nicht zur Diskussion stehen, Angst, um sich dann als Retter aus einer imaginären, nur von Ihnen selbst herbeigeredeten Notlage darstellen zu können.
Sie haben ja schon etwas anderes erzählt. Das ist in höchstem Maße unredlich und sollte in Zukunft unterbleiben.
Die SPD in Niedersachsen hat bereits 2004 einen Entschließungsantrag gegen die Steuervereinfachung zulasten von Ehrenamt und Vereinen eingebracht. Diesen Antrag haben Sie damals, 2004, abgelehnt. Das war die Drucksache 788.
Grundlage unserer Entschließung waren seinerzeit die Ideen Ihres Parteikollegen Friedrich Merz, der sämtliche Steuervergünstigungen, also auch die für Vereine und Verbände, streichen wollte.
Übrigens hat sich auch der von Ihnen sehr geschätzte und inzwischen fast vergessene Professor aus Heidelberg, Herr Kirchhoff, in gleicher Weise geäußert. Damals haben Sie jedoch mit Herrn Noack und anderen auf Parteitagen vor Freude auf den Tischen getanzt, weil Ihnen die Vorschläge so gut gefallen haben.
Niedersachsen braucht gerade heute ein starkes Ehrenamt. Wir wollen es möglichst gemeinsam stärken - dies umso mehr, als Ihre reale Politik in
Niedersachsen unsere Vereine und Verbände in eine bedrohliche Lage gebracht hat.
Es sind doch Ihre Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich, die bis 2007 ein Minus von fast 500 Millionen Euro bei den Kommunen ausmachen werden. Diese Kürzungen werden von den Kommunen natürlich an Vereine und Verbände weitergegeben. Anderenfalls genehmigte Ihr Innenminister die Kommunalhaushalte nicht.
Es ist doch Ihr Finanzminister, der sich für die Absenkung der freiwilligen Ausgaben auf null ausspricht. Machen Sie also erst einmal eine vernünftige Politik für die Menschen in Niedersachsen, bevor Sie sich mit Berliner Themen befassen, die noch nicht einmal dort aktuell sind! - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Mundlos, ich habe ja schon eine ganze Weile darauf gewartet, wie denn die Ablehnungsbegründung lauten würde. Aber das war ja wirklich ein bisschen schlapp. Denn wenn man den Antrag mit Mehrheit ablehnt - der nichts weiter will, als Streit zu lösen
und die Region Braunschweig zu stärken -, dann heißt das im Umkehrschluss, dass man den Streit fortführen und die Region Braunschweig schwächen will. Aber das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein.
Herr Althusmann hat in gnadenloser Unkenntnis falsche Aussagen seines Wirtschaftsministers weiterverbreitet, die bei uns in der Region sehr heftige und allergische Reaktionen ausgelöst haben. Die Braunschweiger Zeitung hat ausführlich
darüber berichtet; alle Dementis liegen Ihnen vor. Herr Althusmann, ich finde, Sie sollten sich bei den Braunschweigern entschuldigen.
Minister Möllring hat beim Sponsoring durch die NORD/LB ein bisschen übertrieben. Aber so, wie er es dargestellt hat, klang es ja auch viel beeindruckender. Klar, im Nachhinein lässt sich beim Aufsichtsratsposten nicht mehr viel ändern. Aber entschuldigen, das kann man sich immer. Das, finde ich, sind Sie der Öffentlichkeit und den Wählerinnen und Wählern schuldig.
Außerdem sollten Sie weder wissentlich noch unwissentlich Unwahrheiten verbreiten. Zum Beispiel sollten Sie aufhören zu sagen, dass der Sparkassenverband dafür verantwortlich war, dass die Region den Sitz im Aufsichtsrat verloren hat. Das stimmt nämlich nicht.
- Es stimmt wirklich nicht. Sie können da auch den Sparkassenverband fragen.
Es hilft auch nicht, den Finanzminister den Bösen spielen zu lassen, um als Ministerpräsident in die Rolle eines - ich zitiere aus einem Interview der Braunschweiger Zeitung - neutralen Maklers zu schlüpfen. Der Ministerpräsident ist kein neutraler Makler. Er bestimmt nach der Verfassung die Richtlinien der Politik.
- Na ja, das hält sich in Grenzen.
All Ihr Handeln und Reden kann nicht über die Vernachlässigung unserer Region Braunschweig hinwegtäuschen.
Offensichtlich haben nicht nur wir diese Wahrnehmung. Selbst die IHK, die vielleicht nicht unbedingt nur aus SPD-Mitgliedern besteht, hat laut Braunschweiger Zeitung vom 5. Mai erhebliche Zweifel
an dem Willen und der Bereitschaft Ihrer Regierung, für unsere Region tätig zu werden, geäußert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die von Ihnen vollmundig angekündigte Metropolregion Hannover/Braunschweig/Göttingen besteht doch in Wahrheit aus einem Beschäftigten und den Kommunen. Sie schmücken sich - wie häufig - mit fremden Federn und halten sich dann bei der Finanzierung sehr vornehm zurück. Die Menschen merken das.
Braunschweig ist „Stadt der Wissenschaft“ geworden, und was passiert? - Zumindest landesseitig gar nichts.
Der TU Braunschweig und der TU Clausthal wurden mit dem so genannten HOK die Mittel und die Stellen überproportional gekürzt.
- Ich komme gleich dazu. - Meine Damen und Herren, dabei war es doch der heutige Ministerpräsident und damalige Oppositionsführer Wulff, der in Goslar die Fachhochschule gefordert hat. Nun sollen sich die Menschen in Goslar freuen, dass sie aus den in Braunschweig und Clausthal schmerzlich eingesparten Mitteln statt einer FH ein viel kleineres Energieforschungszentrum bekommen. Wir in der Region Braunschweig stehen jedenfalls nicht mit leuchtenden Augen vor Ihren Taschenspielertricks.
Ein weiteres Beispiel für Ihr Desinteresse an unserer Region ist unsere RegioStadtBahn. Sie haben bisher keinen Finger gerührt, um die Region nach vorn zu bringen, und beschuldigen stattdessen den Bund.
Dabei haben Sie die gleiche Summe wie immer zur Verfügung, hätten Sie in der Vergangenheit nicht 100 Millionen Euro jährlich fremdbestimmt eingesetzt.
Kolleginnen und Kollegen, doch nun zurück zur NORD/LB. Die Braunschweiger und die Grünen
sind nicht verantwortungslos. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben aus der Regierung heraus mit sonderbarem Gebaren provoziert, indem seitenweise Interna der NORD/LB in der Zeitung standen. Das hat der Landesbank geschadet.
Ferner haben Sie es verursacht, dass das Rechtsgutachten zur Gründung einer Braunschweigischen Sparkasse letztendlich in Auftrag gegeben wurde - anders als Frau Mundlos eben ausführte, als sie aus einem Brief zitierte, was ich im Übrigen auch nicht in Ordnung finde. Das Ergebnis kann Ihnen auch nicht gefallen. Es besteht nämlich nachweislich ein öffentlich-rechtlich einklagbarer Anspruch der Kommunen des alten Landes Braunschweig gegen das Finanzministerium auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer kommunalen Sparkasse.
Für Ermessenserwägungen ist kein Platz. Sie wären gesetz- und verfassungswidrig; denn im vertikalen Verhältnis der NORD/LB zu den kommunalen Sparkassen gilt das sparkassenrechtliche Kommunalprinzip nicht. Dem Finanzministerium steht ohnehin und ausschließlich die Rechtsaufsicht zu. Außerdem wäre es interessant zu klären, ob der Finanzminister wegen seines Amtes als Aufsichtsratsvorsitzender der NORD/LB nach dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz als Beteiligter im Genehmigungsverfahren auszuschließen wäre.
Ich bin froh über das Gutachten. So können Sie sich das Land nicht einfach zur Beute machen. Sie hätten sich, der NORD/LB und der ganzen Region eine Menge Ärger ersparen können, wenn Sie solche Dinge politisch und rechtlich richtig einschätzen könnten. Die Menschen im Land haben erkannt, dass aus Ihren Wahlversprechen und Aussagen in Regierungserklärungen, sich für die Regionen und Kommunen im Land einzusetzen, wenig bis nichts übrig geblieben ist: angefangen bei den Kürzungen im Finanzausgleich, die bisher in der Region Braunschweig minus 60 Millionen Euro ausmachen, über Ihre Schattenhaushalte, die Sie selbst keiner Kommune genehmigen würden, über die geplanten Verkäufe von Anteilen an öffentlichen Versicherungen, deren Eigentumsverhältnisse Sie überhaupt nicht kennen, bis hin zu
Ihrem einfach zu durchschauenden Machtspiel mit den Aufsichtsratsmandaten bei der NORD/LB.
Die Menschen im Land bekommen das intuitiv mit
und fragen sich mit Recht - wie in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung -: Was haben wir in Braunschweig zu feiern? - Seit Sie regieren jedenfalls nichts. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist durchaus vertretbar. Eigentlich könnte sofort über ihn abgestimmt werden.
- Nein.
- Ich habe da kein Antragsrecht.
Dieser Antrag stellt jedoch nur einen Teil des gesamten Problems dar.
Das Drama um das Aufsichtsratsmandat in der NORD/LB ist nur ein weiteres Symptom, ein Baustein dafür, wie sehr diese Landesregierung die gesamte Region Braunschweig benachteiligt.
Es geht hier nicht um den Streit zwischen einigen CDU-Politikern.
Hier geht es im Wesentlichen um Strukturpolitik. Braunschweig ist, wie andere Regionen auch, auf ein funktionierendes Banken- und Kreditwesen angewiesen. So ist es notwendig, Herr Rolfes, dass Vertreter aus der Region Braunschweig dem Aufsichtsrat angehören.
Die Braunschweigische Staatsbank hat bei Errichtung der NORD/LB einen Großteil des Gründungskapitals zur Verfügung gestellt. Es ist doch ein Unding, dass man die bei der Gründung festgelegten Beteiligungsund Entsenderechte des Braunschweigischen Zweckverbands für das kommunale Kreditwesen einfach ignoriert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass niemand in dieser Landesregierung gewusst haben soll, dass eine Satzungsänderung ohne Rücksprache mit dem Zweckverband, dem das Entsenderecht zusteht, ein mehr als zweifelhaftes Vorgehen ist. Der Sparkassen- und Giroverband hat sich entgegen Ihren Aussagen nie in die Besetzungsfrage eingemischt.
Alle Gebietskörperschaften im alten Braunschweiger Land, egal, welche Partei dort die Mehrheit hat, sind sich daher einig, dass die Landesregierung mit ihrem Vorgehen erneut gezeigt hat, wie gering der Stellenwert des Braunschweiger Landes ist.
Die braunschweigischen Städte und Kreise sind der Auffassung, dass der Unwillen dieser Landesregierung, sich objektiv und intensiv mit Belangen und Rechten der Region zu befassen, so nicht weiter hingenommen werden kann. Diese Aussage
findet sich in einer Presseerklärung Ihres Oberbürgermeisters Hoffmann.
Von daher ist der Wunsch, eine eigene Sparkasse auf dem Gebiet des ehemaligen Landes Braunschweig gründen zu wollen, mehr als nachvollziehbar. Schließlich findet seit Auflösung der Bezirksregierung kein Dialog mit den regionalen Akteuren statt, außer vielleicht mit Herrn Schnellecke. Es liegt in der Verantwortung dieses Ministerpräsidenten, diesen Zustand unverzüglich zu verbessern.
Denn mit dem Rausschmiss des Vertreters des ehemaligen Landes Braunschweig aus dem Aufsichtsrat der NORD/LB wird stattdessen eine weitere Stufe der Nichtachtung der Interessen der gesamten Region beschritten.
Auch der Hinweis auf den Unternehmensvertreter geht fehl. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kempfe ist ein hervorragender Unternehmer, der sicherlich nicht nur seine eigenen Interessen oder die seines Unternehmens vertritt. Er kann aber nicht für die gesamte Region Braunschweig mit ihren vielfältigen Problemen insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Betriebe eintreten.
An dieser Stelle sei eine Zwischenfrage gestattet: Wenn Sie der Auffassung sind, Unternehmer seien die besseren Aufsichtsräte, warum räumen dann Herr Wulff, Herr Hirche, Herr Möllring und andere nicht ihre Stühle im Aufsichtsrat von Volkswagen, Salzgitter und NORD/LB?
Dass die Region Braunschweig bei Ihnen nicht gut aufgehoben ist, sieht man doch schon daran, dass Sie Ihre Ministerin aus der Region, Frau HeisterNeumann, nicht mit einem gestaltenden Ministerium bedacht haben.
- Knäste gestalten ist vielleicht etwas anderes als aktive Wirtschaftspolitik.
Herr Hirche, seit Dienstbeginn Minister im Vorruhestand, führt die bekannten SPD-Projekte fort und weiß ansonsten wenig über die Probleme in der Region.
Oder glauben Sie etwa, dass der Masterplan Harz wesentlich zur Strukturverbesserung beitragen wird? Das glauben Sie doch nicht ernsthaft!
Herr Wulff, der sich manchmal für den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen hält, glaubt damit schon alle Belange des Braunschweiger Landes abgedeckt zu haben. Übrigens hat er mit seinem Versuch, die Salzgitter AG zu überreden, Anteilseigner von Volkswagen zu werden, seine wirtschaftspolitischen Mängel einer breiten Fachwelt offenbart.
Kolleginnen und Kollegen, dem Ministerpräsidenten ist es bis heute nicht gelungen, diesen einfachen Streit zwischen Herrn Möllring und Herrn Hoffmann zu entschärfen. Stattdessen spricht er lieber über politikfreie Inhalte oder kümmert sich um bundespolitische Themen, für die er nicht gewählt wurde. Die zentralistischen Bestrebungen dieser Landesregierung, die einzig und allein der Machtabsicherung dienen, haben dazu geführt, dass Ihr Blick für Details und die kleinen Menschen bei uns in der Fläche völlig verloren gegangen ist.
Das im Grundgesetz und in unserer Niedersächsischen Verfassung verankerte Bemühen um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen wird von Ihnen stetig verletzt. Die Region Braunschweig und Teile Südniedersachsens sind bisher die größten Verlierer dieser letzten Landtagswahl. Ich will Ihnen das beispielhaft kurz erläutern. Die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich von bisher 312 Millionen Euro treffen uns in der Region besonders hart. Abgesehen von einigen Städten führt die Umsetzung Ihrer Beschlüsse nachhaltig zu katastrophalen Infrastrukturschädigungen.
Sie zwingen die Gemeinden mit so genannten Zielvereinbarungen in die Knie
und verlangen, dass man dort in der Fläche, wo viele ältere Menschen wohnen, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, und wo hohe Sozialleistungen zu erbringen sind, wie z. B. in den Landkreisen Goslar, Osterode und Northeim, auch noch die Gewerbe- und Grundsteuer deutlich über den Landesdurchschnitt anhebt. Das Gegenteil wäre der richtige Weg.
Danke. - Die Strukturförderung des Bundes und der EU kann von den Gemeinden nicht mehr beantragt werden, weil die Gegenfinanzierung nicht aufgebracht werden kann. Sie haben die Polizei im Bereich der Direktion Braunschweig um 10 % verringert.
Die Kulturförderung haben Sie nach Gutsherrenart weitestgehend zerschlagen. Die Unterrichtsversorgung ist nach Erhebungen des Elternrates in der gesamten Region eine Katastrophe. Und - jetzt hören Sie einmal gut zu, Sie Mittelstandspolitiker
unser Handwerk gefährden Sie mit einer unnötigen und gefährlichen Änderung beim Landesvergabegesetz, obwohl Sie wissen müssten, dass der
Konkurrenzkampf mit dem angrenzenden Ziel-1Gebiet in Sachsen-Anhalt und demnächst auch Lüneburg die Lage für unsere Handwerksbetriebe in der Region Braunschweig und in Südniedersachsen verschärfen wird. Auch hierbei haben Sie übrigens vorab nicht mit der zuständigen Handwerkskammer Braunschweig gesprochen.
Kolleginnen und Kollegen, wir wollen in diesem Jahr den 60. Geburtstag des Landes Niedersachsen, das aus vier Landesteilen entstanden ist, groß feiern. Wir müssen feststellen, dass es bei dieser Feier offensichtlich auch Landesteile gibt, die Sie wie Zaungäste behandeln. Wir wissen nicht, was die Landesregierung gegen die Region Braunschweig hat. Ich appelliere jedoch an den Ministerpräsidenten, der die politische Verantwortung für das gesamte Regierungshandeln trägt: Werden Sie Ihrer Verantwortung endlich gerecht
und geben Sie Ihre Aufsichtsratspostenspielchen zugunsten einer sinnvollen und notwendigen Strukturpolitik auf! Sorgen Sie dafür, dass das Thema NORD/LB endlich im Sinne der Region Braunschweig gelöst wird! - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, es ist schön, wie selektiv Sie Wahlprogramme der CDU lesen können und dabei noch glücklich sind.
Es ist auch nett, nach so langer Zeit die alten Protokolle zur Einbringung des Antrags zu lesen. Im Nachhinein muss man feststellen, was ohnehin jeder gewusst hat - da hat auch Herr Wenzel Recht -: Auch die CDU will die Eigenheimzulage abschaffen. Sie wollte allerdings verhindern, dass mit diesen frei werdenden Mitteln von der rotgrünen Bundesregierung etwas für Bildung und Forschung getan werden konnte. Noch neun Tage vor der Wahl hat die Landesregierung Niedersachsens die Abschaffung der Eigenheimzulage im Vermittlungsausschuss abgelehnt. Ihr ging es dabei weder um Bildung und Forschung noch um die Häuslebauer, geschweige denn um die Arbeitsplätze in der Bauindustrie. Ihr ging es nicht einmal um Niedersachsen. Nein, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihnen ging es nur um die CDU, gegen alles und für nichts wider besseres Wissen.
Zunächst behaupteten Sie - wie auch Herr Hilbers eben -, für uns sei die Eigenheimzulage so etwas wie der Jäger 90, aus dessen Einsparung, würde man ihn nicht bauen, alles zu bezahlen sei. Sie dagegen hatten ja ein ganz tolles Konzept. Sie haben uns jahrelang vorgetragen, durch Steuersenkungen einen sich selbst tragenden Aufschwung initiieren zu können, bis, ja bis die Ankündigung von Neuwahlen kam. Da wurde aus der Steuersenkung blitzschnell eine Mehrwertsteuererhöhung. Die hat Herr Hilbers in Ihrem Wahlprogramm nämlich nicht gelesen.
Gleichzeitig forderten Sie bereits vor der Bundestagswahl die flächendeckende Streichung von Steuersubventionen. Ausdrücklich zählte auch die Eigenheimzulage zu den Privilegien, die kurzfristig beseitigt werden sollten. Zuzüglich noch 2 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung - das ist den Bürgern dann wohl doch auf den Magen geschlagen. Wir fragen uns daher allen Ernstes, warum Sie der Abschaffung der Eigenheimzulage zugunsten von Bildung und Forschung nicht zugestimmt haben. Sie haben damit wertvolle Zeit vergeudet und für Niedersachsen 227 Millionen Euro verschenkt.
Herr Minister Möllring hat in seiner Rede aus dem vergangenen Jahr Argumente dafür angeführt, dass sich Menschen durch den Anreiz der Zulage für den Hausbau entscheiden könnten. Das glauben Sie doch nicht wirklich.
Die ursprünglich richtige und wirksame Lenkungswirkung hat die Eigenheimzulage doch längst verloren. Allein ein jährlicher Zuschuss von 1 250 Euro kann doch nicht ernsthaft dazu beitragen, dass jemand eine Investition von 250 000 Euro und mehr auf sich nehmen möchte.
Auch Ihr Arbeitsplatzargument kann nicht gelten, sonst müssten Sie sich sehr genau überlegen, was Sie zum Einzeletat Hochbauten gesagt haben. Sie wollen die Hochbaumittel in den kommenden Jahren massiv zusammenstreichen. Und was ist dann mit den Impulsen für die heimische Bauwirtschaft?
Gleiches gilt für den Straßenbau, für das von Ihnen ausgesetzte Programm Soziale Stadt und für die Wohnungsbauförderung. Dabei hat selbst der Verband der Wohnungswirtschaft Sie eindringlich gebeten, die Eigenheimzulage in Teilen für den Wohnungsbau zu verwenden.
Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, die Bauwirtschaft leidet nachhaltig unter Ihrem Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich, mit dem Sie den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinden so weit eingeengt haben, dass kaum noch Aufträge an das Baugewerbe erteilt werden können.
Im universitären Bereich sollen die Hochschulen für die Gebäudesanierung selbst aufkommen oder
aus den von Ihnen geplanten Studiengebühren finanzieren.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage aus Gründen einer verbesserten Förderung von Bildung und Forschung wäre zum Zeitpunkt der Vorlage des Antrages der Grünen ein wichtiges Signal für die Zukunft gewesen. Die Wählerinnen und Wähler haben die Strategie aber durchschaut und Ihnen für Ihre parteitaktischen Spielchen zum Glück keine Mehrheit gegeben. Nur dagegen zu sein reicht eben doch nicht aus. Sehen wir einmal, was in Zukunft mit dieser herrlichen Eigenheimzulage passiert. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben viel über dieses angebliche Konsolidierungspotenzial von 440 Millionen Euro
gehört, von dem 33 % angeblich noch nicht ausgeschöpft sein sollen. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Landesregierung dieses Potenzial zu den nicht ausforschbaren Kernbereichen des Regierungshandelns zählen darf. Wir gehen vielmehr davon aus, dass Bürger und Parlament ein Anrecht auf Auskunft haben. Sie tun hier doch nur so, als hätten Sie den Haushalt im Griff.
Dabei wird Ihnen für das kommende Jahr ein Defizit von mehr als 1 Milliarde Euro prognostiziert. Da wäre es richtig - da haben die Grünen Recht -, bereits heute über Möglichkeiten der Gegenfinanzierung zu debattieren als über irgendwelche Potenziale, die wahrscheinlich gar nicht da sein werden.
Wenn Sie Ihre eigenen Gutachter ernst nehmen würden, dann müssten Sie doch in der Lage sein, zu sagen, wo einzusparen ist.
Planen Sie etwa wieder, wie im vergangenen Jahr, bei den Hochschulen oder bei der Polizei zu kürzen? Was wird eigentlich aus dem Kita-Gesetz? Wie steht es mit der Zusammenlegung Ihrer Ministerien? Wollen Sie weiter die Kommunen belasten? Welche Sozialleistungen wollen Sie diesmal sparen? Was machen Sie mit den Vorschlägen von Professor Homburg? Ich frage Sie: Warum haben Sie die Berger-Gutachten für öffentlich erklärt und Ihre eigenen Pläne für vertraulich? Was haben Sie zu verheimlichen?
Es ist hier in Niedersachsen so wie mit Ihren Ankündigungen zur Steuerpolitik auf Bundesebene. Auch da ist alles so geheim, dass nicht einmal mehr die handelnden Akteure wissen, wovon sie reden.
Noch Anfang 2005 sprachen Sie sich alle zusammen für eine allgemeine Steuersenkung aus. Heute planen Sie offen eine Mehrwertsteuererhöhung.
- Lesen Sie es nach. Ich bringe Ihnen das nachher vorbei.
Der seit Jahren von Ihnen im Bundesrat blockierte Subventionsabbau scheint jetzt Ihr vordringliches Ziel zu sein.
Meine Damen und Herren von der Union, was denn nun? - Steuern rauf und im Land Niedersachsen ein bisschen so tun, als saniere man den Haushalt und senke die Nettoneuverschuldung? Sie glauben das wohl noch immer, oder?
In Wahrheit haben Sie eine um 7,6 % erhöhte Nettoneuverschuldung. Verehrte Damen und Herren, das ist ein Umgang mit Bürgern und Parlament, den man Ihnen so nicht durchgehen lassen darf.
Sie waren es, die bei Amtsantritt die Aufstellung einer ausgeglichenen mittelfristigen Finanzplanung versprochen und sich schon im ersten Jahr darüber hinweggesetzt haben. Sie sind es, die planen, auch für die kommenden Jahre verfassungswidrige Haushalte vorzulegen. Sagen Sie den Bürgern einfach einmal, wie Sie den steuerfinanzierten Anteil Ihrer Kopfpauschale aufbringen wollen. Hierbei dürfte es sich bundesweit um einen Fehlbetrag von rund 50 Milliarden Euro handeln.
- Genau, durch Steuersenkung. Damit kann man alles bezahlen. - Seien Sie doch einmal redlich, und sagen Sie den Menschen, dass Sie gerade diejenigen, die nicht viel haben, zur Kasse bitten wollen.
Hier in Niedersachsen
schummeln Sie sich so durch, nehmen bei der HanBG und bei der LTS Schulden auf - diese wollen Sie dem Landeshaushalt einfach nicht anrech
nen - und spielen die großen Einsparer. Diese Art von Anscheinerweckung hilft in der Realität nicht weiter.
Sie wollen Ihr so genanntes Konsolidierungspotenzial nicht erläutern. Mir ist es auch egal. Nächste Woche können wir es dann ja in der Zeitung lesen. Sie stellen aber gleichzeitig, Herr Althusmann, in der Drucksache 1897 einen Antrag zur Entlastung von Mittelstand und Handwerk. Den sollten Sie mal lesen. Der liest sich nämlich gut,
deutet aber keine einzige Finanzierungsmöglichkeit an. Besser wäre noch der hälftige Mehrwertsteuersatz. Das würde mir persönlich besser gefallen. Da wüsste ich auch gern, wie das bezahlt werden soll. Das ist in höchstem Maße bedenklich und weckt Erwartungen, die Sie gar nicht erfüllen können. Ein bisschen mehr Offenheit wäre Ihnen dringend zu empfehlen.
Dazu gehört außerdem auch der Haushaltsgrundsatz von Wahrheit und Klarheit. Also legen Sie diesem Hause Ihre Potenziale rechtzeitig zur Beratung vor, damit Sie nicht wieder wie im vergangenen Jahr bei der Abschaffung des Blindengeldes die Schwächsten treffen oder, falls Ihnen mal wieder gar nichts einfallen sollte, sich weiter bei den Kommunen bedienen.
Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der Grünen zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Weyberg, ich glaube, Sie sind im Moment ein bisschen zu selbstgerecht. Das muss man sich nicht unbedingt anhören.
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen.
- Wir unterstützen nicht alles von Bündnis 90/Die Grünen, nur weil es von ihnen ist. Aber in diesem Falle darf es meines Erachtens kein Problem für den Finanzminister sein - -
- Warten Sie man erst einmal ein bisschen ab, bis Ihr Chaos Sie auch noch erwischt! - Ich glaube nicht, dass es Herrn Möllring wirklich schwer fallen wird, hier darüber zu berichten, welche Konsolidierungspotenziale angeblich noch vorhanden sein
sollen. Schließlich hat er uns auch in der letzten Plenarsitzung damit unterhalten, dass er uns über 600 seiner mehr als 1 000 Neueinstellungen - vorhin habe ich gelesen, dass es jetzt sogar schon 1 900 neue Stellen sind - vorgelesen hat.
- Ja, da gebe ich Ihnen Recht. - Wenn also tatsächlich noch 33 % des so genannten Konsolidierungspotenzials vorhanden sein sollten, was bezweifelt werden darf, dann sind wir schon der Auffassung, dass eine Bekanntgabe die Landesregierung in ihrem Handlungsbereich nicht einschränken würde. Wir wollen doch gar nicht sofort über ihre tatsächlichen Planungen unterrichtet werden. Aber Sie sollten doch zumindest in der Lage sein, mögliche Handlungsspielräume aufzuzeigen. Es ist für ein Parlament von größter Bedeutung, rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushaltes über das Gesamtmaß der Verpflichtungen und der möglichen Einsparoptionen informiert zu sein. Diffuse Hinweise auf irgendwelche ungenutzten Potenziale helfen uns nicht weiter.
Wichtig wäre es ebenfalls, die Kriterien dafür zu erfahren, nach welcher Maßgabe diese erwähnten 33 % noch nicht ausgeschöpft worden sind. Herr Minister Möllring, Ihr Haushalt 2005 ist doch bereits jetzt eine Mogelpackung. Viele der eingesetzten Zahlen sind reine Spekulation gewesen, und jetzt sind sie nur noch Makulatur.
So haben sich Ihre geplanten Verkäufe und Privatisierungen nicht vollständig realisieren lassen. Sie haben mit Ihrem Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich die Kreise und Städte weiter in die Verschuldung getrieben. Das haben Sie früher selber immer „Raubzug durch die kommunalen Kassen“ genannt.
Ihre überzogenen Einnahmeerwartungen klaffen jetzt als Deckungslücke in Ihrem Haushalt.
Sie haben auch vom Rechnungshof aufgeschrieben bekommen, dass Ihre Mittelansätze für die Wohngeldleistungen völlig unterdeckt sind. Ihr
Saldo bei den Stellenreduzierungen schmilzt dahin wie Butter in der Sonne.
Im Gesamtbudget haben Sie rund 1 000 Stellen unterschlagen. Auch das steht im Rechnungshofbericht. Frau Weyberg, manchmal hilft Lesen wirklich weiter.
Rund 1 000 Stellen und die damit verbundenen Kosten haben Sie einfach unterschlagen. Auch im Kultushaushalt sind nach dem Bericht des Rechnungshofes für 2004 und 2005 die Personalkosten wissentlich und für jeden nachvollziehbar um viele Millionen falsch veranschlagt. Auch die Kosten für die Teilzeitkräfte im Schuldienst und die damit einhergehende Unterrichtsmangelversorgung haben Sie völlig unterschätzt.
Minister Möllring behauptet somit einfach, er habe die Nettokreditaufnahme gesenkt. In Wirklichkeit erweckt er nur den Anschein.
Die Realität ist inzwischen eine andere. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat für Niedersachsen eine Steigerung der Verschuldung von 7,6 % im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr errechnet. Mit diesen Kenndaten, Herr Möllring, werden Sie Ihr eigenes Maastricht-Kriterium zu Ihrem eigenen Waterloo machen.
Da erstaunt es doch schon sehr zu hören - und das immer wieder von allen hier -, man befinde sich auf dem richtigen Weg. Natürlich haben Sie auch Schattenhaushalte, wenn Ihnen das Wort auch nicht gefallen mag. Ihre Ausrede, es handele sich um privatisierbare Aufgaben, ändert doch nichts an der Tatsache, dass Sie Zahlungsverpflichtungen in Millionenhöhe eingegangen sind und diese ablösen müssen. Insofern stimmen die Zahlen nicht. Wie Herr Wenzel schon sagte, wäre es dringend notwendig, diesen Zustand schnellstens zu beenden.
Herr Minister Möllring, um Ihren Haushalt einigermaßen in den Griff zu bekommen, hätten die CDUregierten Bundesländer längst einem umfassenden Subventionsabbau zustimmen müssen.
Jeder Tag, an dem Sie dieses Thema weiter verschleppen, drängt Niedersachsen weiter in die Schuldenfalle.
Die Ausführungen von Minister Möllring vom 22. April dieses Jahres lassen auf bessere Einsichten hoffen. Auch Sie, Herr Rolfes, könnten kurz mal zuhören.
Herr Möllring hat am 22. April uneingeschränkt Maßnahmen befürwortet, welche die Steuergesetze von systemfremden Subventionen befreien würden. Da fragt man sich: Warum machen Sie das nicht? Auf einmal fordert er im Nachsatz dann ein Konzept aus einem Guss mit einer grundlegenden Veränderung des Steuerrechts und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Da fragen wir uns: Was soll denn das sein? Möchte er die Mehrwertsteuer erhöhen?
Dass Sie sich trauen, den von der Union bei ihrem Bundesparteitag verabschiedeten Leitantrag zu Steuergesetzgebung als zielführend zu bezeichnen, zeigt einmal mehr etwas Hilflosigkeit. Dieser Entwurf hatte im Zusammenspiel mit der von Ihnen geplanten Kopfpauschale eine Unterdeckung von vielen Milliarden Euro. Allein für Niedersachsen würde sich daraus ein Fehlbetrag von nahezu 400 Millionen Euro ergeben.
Nein, Herr Minister, so einfach kann man es sich nicht machen. Den Landeshaushalt werden Sie mit Ihrer Darstellung nicht in den Griff bekommen, nicht einmal annähernd. Geben Sie also Ihre rein parteitaktisch motivierte Blockadehaltung im Bundesrat auf, stimmen Sie dem Subventionsabbau zu!
- Die Kohlesubvention ist ja nun maßgeblich degressiv angelegt.
Geben Sie dem Niedersächsischen Landtag diese geheimnisvollen Konsolidierungspotenziale zur Kenntnis. - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, die angekündigten Reformvorhaben sind ja auch mit Kosten verbunden. Wann darf der Landtag eine Kosten-Nutzen-Analyse erwarten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns sehr, dass der Antrag zum Erhalt der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit heute beraten wird. Wir freuen uns deshalb, weil wir hoffen, heute gemeinsam mit den Kollegen der Mehrheitsfraktionen zu erfahren, was die Landesregierung denn nun tatsächlich plant. Denn als der Antrag eingebracht wurde, gab es zwar wortreiche Ausführungen der Ministerin, jedoch keine inhaltlichen Aussagen. Mit keiner Silbe wurde auf die Zukunft der Arbeitsgerichte eingegangen. Sie bemühte zwar die ASJ als Kronzeugen für alles Mögliche, jedoch ebenfalls nicht in Bezug auf die Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit hätte es dann auch Probleme gegeben, tritt doch gerade die ASJ für die Eigenständigkeit dieser Gerichtsbarkeit ein. Aber die Redezeit musste wohl ausgefüllt werden, und so wurde schlicht am Thema vorbeigeredet. Hier war also nichts zu erfahren.
So warteten wir gespannt auf die Ausschusssitzung. Leider waren auch diese Beratungen nicht erhellend. Trotz vorangegangener öffentlicher Anhörung zum Thema, die ein eindeutiges Votum für die Eigenständigkeit ergab, lehnte die Koalition unseren Antrag ab, nicht etwa, weil sie ein zukunftsweisendes Konzept oder andere Erkenntnisse gewonnen hätte. Nein, sie lehnte mit der Begründung ab, es gebe keine Information der Fraktionen durch die Landesregierung darüber, dass überhaupt eine Zusammenlegung geplant sei. Das war nun wirklich eine erstaunliche Begründung. Damit hatten wir so nicht gerechnet. Wären die Abgeordneten von CDU und FDP z. B. zur Ortstagung des Arbeitsgerichtsverbands gegangen, hätten sie den Ausführungen ihres Staatssekretärs entnehmen können, dass neben der Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit auch die Integration der Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit ein wichtiges Vorhaben des MJ darstellt.
Fassen wir also noch einmal die Argumente zusammen, die uns von den Fachleuten für die Beibehaltung der Eigenständigkeit der Arbeitsgerichte an die Hand gegeben worden sind:
Erstens. Die verfassungsrechtliche Brisanz einer Zusammenlegung, die Sie sonst bestritten haben, ist inzwischen wohl anerkannt. Anderenfalls wäre es nicht erklärbar, warum ein Antrag auf Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat auf den Weg gebracht worden ist.
Zweitens. Signifikante Kosteneinsparung muss bei jedem Vorhaben der Landespolitik oberste Priorität haben und muss überprüfbar sein. Das ist mit der Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Justiz nicht zu erreichen. Eine Kosten/Nutzen-Analyse ist somit wohl das Mindeste, was wir heute erwarten können.
Drittens. Eine Beschleunigung der Verfahren ist ebenfalls nicht zu erreichen, da die Arbeitsgerichte bereits heute nachweisbar die kürzesten Verfahrenslaufzeiten aufweisen.
Viertens. Die Synergien können zumindest nicht in der richterlichen Arbeit erwartet werden, da der hohe Spezialisierungsgrad im Arbeitsrecht von Richtern der Zivilgerichtsbarkeit nicht ohne erhebliche und teure Einarbeitungszeit erreicht werden kann.
Fünftens. Schließlich sind für uns die Berechenbarkeit und die Qualität von Entscheidungen ganz wichtig. Diese können nur durch personelle Kontinuität in der Richterschaft gewährleistet werden. Berechenbarkeit ist ein Baustein zum Erhalt des sozialen Friedens, aber, wie eindringlich von den Arbeitgeberverbänden vorgetragen, vor allem ein Beitrag zum Erhalt der wirtschaftlichen Sicherheit der Unternehmen.
Sie, Frau Ministerin, kennen diese Ausführungen genauso gut wie wir. Warum wollen also Sie eine Verschlechterung der Situation in Kauf nehmen? Warum wollen Sie wissentlich gegen die Interessen des Landes, unserer Arbeitnehmer und unserer Wirtschaft verstoßen? Warum gelten die Argumente, die Sie bei der Abschaffung der Bezirksregierungen bemüht haben, nämlich die Verschlankung und Verbesserung der Organisation, hier nicht? Warum wollen Sie gegen jede moderne Organisationslehre aus einer kleinen, schlagkräftigen, schlanken und effizienten Organisation einen Justizmoloch machen? Wieso wollen Sie die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen durch unkalkulierbare organisatorische Experimente gefährden?
All diese Fragen sollten Sie, Frau Ministerin, heute beantworten können. Warum kümmern Sie sich eigentlich um Dinge, deren Existenz in der bisherigen Form unabweisbar richtig und wichtig ist? Nach allem, was wir hier erleben konnten, geht es Ihnen nicht um die vorgeblichen Gründe der Justizmodernisierung. Nein, Ihnen geht es um ein Symbol. Sie wollen die Rechte der Arbeitnehmer
einschränken. Sie wollen dem von der Union geforderten Abbau des Kündigungsschutzes auf diesem Wege Schützenhilfe leisten. Aber wer, wenn er klug ist, macht den zweiten Schritt vor dem ersten? Machen Sie doch einmal etwas, das tatsächlich im Landesinteresse und im Interesse des Steuerzahlers liegt. Kümmern Sie sich darum, dass die vorverauslagte Prozesskostenhilfe nach gewonnenen Prozessen wirkungsvoll zurückgefordert und dem Landeshaushalt wieder zugeführt wird.
Dafür bekommt man zwar keine schönen Schlagzeilen; der Justizhaushalt würde aber maßgeblich entlastet. Wir von der SPD sind nicht die Reformverweigerer. Wir sind für die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten durchaus offen.
Die Arbeitsgerichte sind dafür aber nicht geeignet, Herr Dr. Noack.
Aber vielleicht kommt ja auch alles ganz anders. Wenn man das Sommer-Interview Ihres rechtspolitischen Sprechers in der Bundestagsfraktion liest, haben Sie in ihm auch keinen Verbündeten. Ich möchte ihn daher wörtlich zitieren.
- Bestimmt.
Ich zitiere Herrn Röttgen:
„Die Bundeseinheitlichkeit der Justiz und die Gliederung in Fachgerichtsbarkeiten sind historische Errungenschaften und gehören zu den Grundprinzipien der Justiz in Deutschland. Sie tragen erheblich zur Effizienz, Qualität und Akzeptanz der Justiz bei.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorgestern lautete die Schlagzeile des Göttinger Tageblatts: „Verschmähte Liebe - Student will Mitbewohnerin töten.“ Häufig gibt es ähnliche Meldungen, die dann von einem Beziehungsdrama reden. In vielen dieser Fälle gab es vorher Anzeichen, die, wären sie rechtzeitig erkannt worden, Schlimmeres hätten verhindern können. Oftmals versteckt sich hinter solchen Meldungen ein vorangegangenes Martyrium, das inzwischen auch in Deutschland unter dem Begriff „Stalking“ bekannt ist.
„Stalking“ stammt aus der englischen Jägersprache und bedeutet: sich heranschleichen, heranpirschen. Der Begriff wird inzwischen aber vor allem auf den Sachverhalt der andauernden Belästigung, Verfolgung, Beobachtung, Annäherung, Bedrohung und andere Arten des Psychoterrors angewandt. Hier beginnt aus rechtlicher Sicht bereits das Problem. Es gibt keine so umfassende, den Sachverhalt klar definierende deutsche Übersetzung des Wortes „Stalking“. Stalking ist ein gesellschaftliches Phänomen, das insbesondere durch die Verbesserung technischer Möglichkeiten wie EMail, SMS, Handys usw. stetig ansteigt. Diese technischen Möglichkeiten begünstigen das komplexe Täterverhalten.
Man schätzt, dass es in der Bundesrepublik rund 60 000 Fälle pro Jahr gibt. Opfer sind Frauen und Männer. Die Folgen dieser fortgesetzten, systematischen Belästigung und Verfolgung sind für die betroffenen Personen häufig gravierend, führen zur Einschränkung in der Alltagsgestaltung und lösen Angstzustände bis hin zu Panikattacken aus. Das persönliche Sicherheitsgefühl kommt den Opfern vollständig abhanden. Typisch für Stalking ist auch, dass die Belästigung in ihrer Intensität eher zu- als abnimmt.
Stalking ist ein Delikt, vor dem sich niemand wirkungsvoll schützen kann. Es zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. Ich vermute, dass auch einigen hier anwesenden Abgeordnete solche Fällen bekannt sind. Mir ist z. B. der Fall einer jungen Schuhverkäuferin bekannt, die durch monatelange Belästigung, ständige Anrufe und permanente Verfolgung durch einen ihr nicht bekannten Mann das Haus vor Angst nicht mehr verlassen mag. Sie geht auch nicht mehr ans Telefon. Angst macht vor allem, dass man nicht weiß,
ob ein solcher Mensch nicht auf Dauer gewalttätig wird.
Den Tätern selbst geht es um Machtausübung, darum, das Opfer zu terrorisieren und zu kontrollieren. Stalking ist eine Verhaltensweise, die eine unendliche Reihe von Handlungen beinhalten kann, die jede für sich nicht unbedingt als gravierend angesehen werden muss. Erst das Zusammenwirken mehrerer dieser Handlungen sowie deren Intensität werden zu einem Problem.
Einige Handlungen der Täter verstoßen gegen unsere Rechtsnormen. Sie stellen damit schon heute einen Straftatbestand dar. Gegen diese Verstöße kann dann gerichtlich vorgegangen werden. Andere, es können auch mehrere unterschiedliche Handlungen sein, sind in unseren Gesetzen nicht als Straftatbestand berücksichtigt und können dadurch nicht durch Gesetz verfolgt werden. Der Stalker hätte somit die Möglichkeit, sein Opfer zu schädigen, ohne einen Gesetzesverstoß zu begehen.
In 70 % der Fälle kennt das Opfer den Stalker, sei es aus einer vorangegangenen Beziehung oder aus einer flüchtigen Bekanntschaft. Schlimmer noch ist die Situation jedoch, wenn der Täter anonym bleibt.
In der Bundesrepublik ist Stalking erstmals im Jahr 2000 bekannt geworden. Die Medien griffen vor allem Fälle prominenter Opfer auf und beschäftigten sich eher oberflächlich mit dem Thema. Nachdem die Öffentlichkeit sensibilisiert war und ein Regelungsbedarf erkannt wurde, reagierte der Gesetzgeber 2002 mit der Aufnahme in das Gewaltschutzgesetz. Ziel sollte es sein, die Vollstreckung von zivilgerichtlichen Anordnungen, angeordneten Näherungsverboten, Belästigungsverboten und Platzverweisen zu optimieren.
Der Stalker macht sich strafbar, wenn er gegen eine dieser Anordnungen verstößt, und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Aber wie will man jemandem einen Platzverweis erteilen, der nicht bekannt ist? Wie will man eine Anordnung gegen Unbekannt erwirken? Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten hat ein Opfer, den Täter - selbst mit Hilfe eines Anwalts - zu ermitteln? Und, sollte der Täter bekannt sein, ist es durch die Hürde des Zivilverfahrens schwierig, eine Anordnung für teilweise sub
tile Tathergänge zu erlangen. Das Opfer muss den Beweis selbst erbringen, die Anordnung selbst zustellen lassen und kann erst bei Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung - wenn erneut Taten begangen werden, die zeitlich nach der Zustellung liegen müssen - Strafanzeige erstatten. Schwierig ist auch, dass diese Anordnungen in der Regel befristet sind.
Diese Schilderung macht, glaube ich, deutlich, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend sind. Einige Bundesländer - Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern - haben Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht.
Aber auch diese Gesetzentwürfe haben mit dem Problem der unbestimmten Rechtsbegriffe zu kämpfen und erfassen die Problematik der anonymen Täter nicht. Hier wäre es sinnvoller, das Opfer könnte sich von vornherein auf die Hilfe der Strafverfolgungsbehörden stützen, z. B bei der Ermittlung von Inhabern unbekannter Telefonnummern oder verschleierter Mail-Adressen. Die hierfür erforderliche Regelung zu treffen, liegt schon heute in der Kompetenz des Landes, z. B. auf dem Wege eines Runderlasses oder notfalls über eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Auch ist es zu überlegen, ob Niedersachsen nach dem Beispiel von Bremen Fachbereiche bei der Polizei einrichtet, die in die Fälle eingebunden werden. In Bremen hat man gute Erfahrungen damit gemacht, dass sich die Polizei frühzeitig mit dem Täter auseinander setzt und durch direkte Ansprache des Täters durch Polizeibeamte weitere Belästigungen im Vorfeld vermeidet. Auch könnte im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen bei Polizei, Anwaltschaft und Richterschaft und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit ein wirkungsvoller Beitrag zur Prävention geleistet werden.
Meine sehr verehrten Kollegen, auch wenn Sie das vielleicht nicht so spannend finden: Mir geht es - darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - nicht um Schnellschüsse durch irgendwelche Gesetzesverschärfungen, denn selbst der härteste Straftatbestand läuft leer, wenn die Täter nicht ermittelt werden. Ich bin allerdings sehr dafür, dass der Landtag ein Signal gegen Stalking setzt, um das öffentliche Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es sich beim Stalking um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des Opfers handelt.
Das systematische und zielgerichtete Nachstellen, Belästigen oder Verfolgen von Personen ist mittlerweile zu einem ernst zu nehmenden Problem unserer Gesellschaft geworden. Fortdauernde Angstzustände, Panikattacken, Schlafstörungen und Depressionen sind keine Einzelfälle. Ich bin deshalb sehr dafür zu prüfen, ob die Schaffung eines Stalking-Tatbestandes im Strafgesetzbuch hier Abhilfe schafft.
Wir müssen insbesondere einen Weg finden, die anonyme Belästigung unter Zuhilfenahme der modernen Kommunikationsmittel zu erschweren. Wir müssen auch darüber nachdenken, ob das Gewaltschutzgesetz, das sich im Bereich der innerfamiliären Gewalt ganz hervorragend bewährt hat, so ergänzt werden kann, dass es den StalkingOpfern erleichtert wird, Unterlassungsverfügungen durchzusetzen. Das geht aber nur, wenn der Täter bekannt ist.
Hier erwarte ich ein Konzept der Landesregierung, wie den Opfern bei der Aufklärung solch anonymer Belästigungen geholfen werden kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn alle im Landtag vertretenen Fraktionen unsere Initiative gegen Stalking unterstützen könnten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat im Rahmen ihrer Bereisungen zahlreiche Einrichtungen niedersächsischer Justiz besucht. Wir haben dort vieles vorgefunden: Engagement, Fleiß und vor allem viel Arbeit. Aber nie jedoch die von Ihnen, Frau Heister-Neumann, unterstellte Opulenz.
In der Welt schreiben Sie: „Die Justiz reagiert, anstatt zu agieren.“ Was sollen uns diese Worte sagen? Sollen Urteile künftig schon einmal auf Verdacht, also vor Klageerhebung, gefertigt werden? Sie schreiben weiter, man habe sich zwischen Schnelligkeit und Richtigkeit zulasten der Schnelligkeit entschieden. Wollen Sie zukünftig auf Richtigkeit bei Entscheidungen verzichten? Von dem unsäglichen Vergleich mit der dicken Dame im Zusammenhang mit unserer Justiz gar nicht zu reden. Nein, für uns als SPD ist es unerträglich, wie Sie als oberste Dienstherrin die eigenen Bediensteten diffamieren.
Nun aber zu den Arbeitsgerichten. Es ist schon interessant zu sehen, wie die Landesregierung mit ihrer eigenen Argumentationslinie umgeht. Da sprechen der Innenminister und der Fraktionsvorsitzende der Union von Verschlankung der Verwaltung als einem erklärten Ziel. Und was machen Sie, Frau Heister-Neumann? Sie erklären gebetsmühlenartig, Sie wollten die Justiz modernisieren, und nennen dabei wider besseres Wissen die Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wenn man aber - wie Sie - Schwerfälligkeit unterstellt, dann müsste man froh sein, über eine so schlanke, schlagkräftige und effiziente Arbeitsgerichtsbarkeit zu verfügen.
Diese ist im Vergleich aller Gerichtsbarkeiten diejenige, die die kürzesten Verfahrenslaufzeiten aufweist. Sie haben bisher keinen nachvollziehbaren Grund für Ihr Ansinnen genannt.
Wie schon gewohnt, gibt es natürlich auch hier keine Kosten-Nutzen-Analyse. Sie wollen einfach eine anachronistische Rückkehr in die Kaiserzeit, indem Sie Spezialisierungsvorteile, die die Arbeitsgerichtsbarkeit aufweist, infrage stellen. Gleichzeitig tragen Sie aber einen Gesetzentwurf mit, der mit der Novellierung der Juristenausbildung eben diesen unbestrittenen und notwendigen Spezialisierungen Rechnung trägt.
Beim Arbeitsrecht kommt neben dem materiellen Recht ein besonders wichtiger Ausschnitt der Lebenswirklichkeit zum Tragen: die Wirklichkeit des Arbeitslebens. Hierfür braucht man hochspezialisierte Richter; denn hier wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in Deutschland geleistet.
Was würde denn passieren, wenn Sie sich mit Ihren Vorstellungen durchsetzen und die Integration der Arbeitsgerichte in die Zivilgerichte vollziehen würden? Wie wollten Sie sicherstellen, dass Entscheidungen in einer so komplizierten Materie mit vielfach unbestimmten Rechtsbegriffen und Richterrecht vorhersehbar vor allem für unsere Arbeitgeber bleiben? Welcher Richter, der sonst mit Betreuungsoder Speditionsrecht befasst war, weiß vom BAT, vom BMT-G, dem kollektiven Arbeitsrecht oder gar der betrieblichen Altersversorgung genug, sodass es nicht zu einer Vielzahl von Fehlentscheidungen kommen würde?
Stellen Sie sich einfach einen Betrieb vor, der gezwungen ist, einem Teil seiner Belegschaft betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, um die möglicherweise drohende Insolvenz abzuwenden. Wenn er sich nicht auf die Entscheidung verlassen kann, wird ein verlängertes Verfahren für diesen Betrieb zum Überlebensrisiko. Wollen Sie das in Kauf nehmen? Wollen Sie das verantworten, und das nur, um sich mit einer so genannten Justizreform ein Denkmal zu setzen?
Wir haben gemeinsam im Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen eine Anhörung zu dem Thema der Zusammenlegung von Arbeitsgerichtsbarkeit mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt. Eingeladen waren Experten aus Gewerkschaften, Anwaltschaft, Arbeitgeberverbänden, Wissenschaft und Richterschaft. Die Anhörung ergab, dass die Arbeitsgerichte als eigenständige Gerichtsbarkeit erhalten bleiben sollen. Besonders wichtig sind mir dabei die Stellungnahmen der für Niedersachsen wichtigsten Arbeitgeberverbände, der Gesamtmetall, dem Verband der chemischen Industrie und der Unternehmerverbände in Niedersachsen. Sie haben eindrucksvoll dargelegt, wie wichtig für ihre Mitgliedsunternehmen der Erhalt einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit ist. Glauben Sie nicht auch, dass diese einflussreichen Wirtschaftsverbände in der Lage sind, für sich und ihre Mitgliedsunternehmen zu entscheiden, was für sie richtig ist?
An dieser Stelle möchte ich lobend die gestrige Äußerung von Minister Schünemann zitieren, der sagte: „Was gut ist für die Wirtschaft, hilft dem Standort Niedersachsen.“ Warum schließen Sie sich nicht einfach dieser Auffassung an? Nein, stattdessen geben Sie eine Pressemitteilung heraus, in der Sie sich auf die Äußerungen eines Professors für Wirtschaftsrecht beziehen, der weder mit Arbeitsrecht noch mit Justizorganisation Erfahrung hat. So kann man das machen. Das hilft aber in der Sache nichts.
Mich erstaunt schon sehr, wieso eine CDU-geführte Landesregierung die Meinung der maßgeblichen Wirtschaftsvertreter ignoriert. Wollen Sie unserer Wirtschaft wissentlich schaden? Es sollte Ihnen zu denken geben, dass auch der Richterbund, der von der ordentlichen Gerichtsbarkeit dominiert wird, aus vielen Gründen zu der Erkenntnis gelangt ist, dass es keinen Grund für eine Zusammenle
gung gibt. Eine Kostenersparnis ist weit und breit nicht zu erzielen.
Dass in der Literatur sowie in dem vorliegenden Gutachten des renommierten Wissenschaftlers für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Professor Hanau, verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken gegenüber Ihrem Vorhaben erhoben werden, stört Sie scheinbar auch nicht. Aber Sie werden das Grundgesetz vorab ändern müssen, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Im Übrigen teilt selbst Bayern Ihre Auffassung nicht.
Uns geht es darum, ein falsches Vorhaben im Vorfeld zu verhindern - ich will das noch einmal zusammenfassend verdeutlichen -, erstens weil die Arbeitsgerichtsbarkeit eine ausgezeichnet funktionierende Justizorganisation ist, die durch Zusammenlegung nicht verbessert werden kann und Sie Kosten nicht sparen können, zweitens weil das materielle Arbeitsrecht und die Arbeitswirklichkeit hohe Anforderungen an die Rechtsanwender, insbesondere an die entscheidenden Richter, stellt, sodass es der Beibehaltung der Spezialisierung dringend bedarf, drittens weil die Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit der eindeutig formulierten Interessenlage der niedersächsischen Wirtschaft widerspricht.
Sollten Sie den von Ihnen eingeschlagenen Weg dennoch weiterverfolgen, muss man annehmen, dass es Ihnen in Wirklichkeit gar nicht um die Arbeitsgerichte, sondern um die Anwendung des materiellen Rechts geht, dass Ihnen die Rechtsprechung an sich nicht gefällt. Aber Sie werden Arbeitnehmerinteressen und Arbeitnehmerrechte nicht dadurch schwächen, dass Sie bestehendes Recht schlecht anwenden lassen. Wenn Sie das vorhaben, dann seien Sie wenigstens so ehrlich und sagen Sie, was Sie wirklich erreichen möchten. Verändern Sie das materielle Recht
und basteln Sie nicht an der Organisation herum. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2. September 2003 wurde der Staatssekretär im Umweltministerium im Zusammenhang mit dem 1995 durch das „Zweite Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ eingeführten besonderen Zeitbeamtenverhältnis für Leitungsämter mit den Worten zitiert, dass es sich bei der Nichtverlängerung einer solchen befristeten Leitungsstelle um eine „ganz normale sachliche Entscheidung“ handele. Dabei spiele Parteipolitik keine Rolle. Die Besetzung von Spitzenpositionen auf Zeit sei nach Ansicht des Staatssekretärs schon aus Schutz vor Korruption wünschenswert. Diese Aussage wirft einige Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Niedersächsischen Beamtengesetzes durch die Niedersächsische Landesregierung auf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie gedenkt die Landesregierung die Entscheidungen über die Verlängerung und die dauerhafte Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion künftig zu handhaben, und kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass zukünftig bei sämtlichen zeitbefristeten Leitungsfunktionen zum Schutz vor Korruptionsanfälligkeiten eine Zurückstufung auf das zuvor ausgeübte Amt erfolgt?
2. Wenn die Landesregierung tatsächlich der Auffassung ist, dass bei der Entscheidung über die Verlängerung der Amtszeit von so genannten „zeitbefristeten Ämtern mit leitender Funktion“ die Fähigkeiten und Kenntnisse der Amtsinhaber nicht einmal eine untergeordnete Rolle spielen, welche anderen Kriterien sind nach Ansicht der Landesregierung bei der Entscheidung über eine zweite Amtszeit bzw. über die dauerhafte Übertragung des Leitungsamtes anzuwenden und sachgerecht?
3. Kann davon ausgegangen werden, dass der Staatssekretär im Umweltministerium aus den von ihm angeführten Gründen zu seinem Selbstschutz sein eigenes Amt spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zur Verfügung stellen wird?
Herr Minister Hirche, ich glaube Ihnen gerne, dass Sie der Auffassung sind, dass nach Leistung und Qualifikation ausgewählt worden ist. Dann komme ich allerdings auf meine zunächst gestellte Frage zurück. Damit erklären Sie ja, dass der hier angesprochene Beamte
nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Meine Frage richtet sich an den Innenminister.
- Richtig, an die Landesregierung. - Wie hat die Personalabteilung den Vorgang geprüft, und wie schätzt sie das Klagerisiko für die Landesregierung ein, sofern der Beamte gegen ihre Entscheidung geklagt hätte?