Wolfgang Ontijd
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander, vor dem Hintergrund, dass in den Niederlanden, nämlich in Eemshaven, zwei Kohlekraftwerke errichtet werden sollen - der Herr Ministerpräsident hat das gestern wie auch heute in seinen Wortbeiträgen erwähnt -, frage ich die Landesregierung und Herrn Minister Sander: Sind der Landesregierung die Technologie, die dort angewendet werden soll, und der CO2-Ausstoß bekannt?
Ich schließe gleich eine zweite Frage an: Ist vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfes bei uns in Niedersachsen dann, wenn es Handlungsdefizite gibt, gewährleistet, dass der Strom, der dort in den Niederlanden erzeugt wird, nicht auch in Niedersachsen zur Anwendung kommt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege, lassen Sie sich einmal sagen, dass Bundesratsinitiativen einer Landesregierung immer noch ein gutes Zeichen dafür sind, dass man seine Rechte auch gegenüber dem Bund wahrnimmt. Das wollte ich Ihnen vorab sagen. Wir sind dankbar dafür, dass die Justizministerin Frau Heister-Neumann diese Bundesratsinitiative ergriffen hat.
Sie haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angesprochen, die heute im Fachausschuss des Bundestages aufgekommen sein sollen. Eine solche Meinung kann man vertreten und meinetwegen mögen auch Experten dieser Meinung sein. Es müsste aber erst eine entsprechende Feststellung erfolgen. Es muss erst festgestellt werden, ob man mit einer solchen Initiative die Verfassung tangiert oder sie sogar nicht einhält. Auch dies wollte ich als Vorbemerkung noch sagen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie wenden sich mit Ihrem Entschließungsantrag gegen eine Gesetzesinitiative, die der Bundesrat beschlossen hat und die nunmehr, wenn der Fachausschuss dazu eine Empfehlung abgegeben hat, dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. Bei uns wird genauso verfahren.
Worum geht es bei dieser Gesetzesinitiative? - Es geht darum, dass diejenigen, die es sich leisten können, stärker an den Kosten eines Gerichtsverfahrens beteiligt werden, um nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Kern der Bundesratsinitiative der Justizministerin. Zu diesem Zweck soll das Existenzminimum bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe ähnlich berechnet werden wie das Existenzminimum im Bereich der Sozialhilfe. Das ist nur logisch. Mir ist kein Grund ersichtlich, warum unterschiedliche
Berechnungsmethoden existieren sollen.
Es erhebt sich die Frage, welche Folgen eine solche Berechnung hat. Aufgrund der höheren Eigenbeteiligung derer, die es sich leisten können, würde ein stärkeres Kostenbewusstsein geschaffen. Die Betroffenen werden die Kosten in ihre Überlegungen einbeziehen, bevor sie ein Gerichtsverfahren anstrengen, und vielleicht auch andere Varianten zur Streitbeilegung wählen, beispielsweise den außergerichtlichen Weg. Diese Schärfung des
Kostenbewusstseins befürworte ich ausdrücklich.
Der Entschließungsantrag beschreibt selbst die Kostenentwicklung im Bereich der Prozesskostenhilfe. Sie bezeichnen die Kostensteigerung als immens. Mein Kollege Dr. Biester hat in der ersten Beratung die Verdoppelung der anfallenden Kosten innerhalb der sechs Jahre von 1999 bis 2006 von 44 auf 80 Millionen Euro benannt. Er hat auch die Kosten im Familienrecht mit 36 Millionen Euro seit 2005 beziffert. Das sind natürlich, wie Sie es richtig beschreiben, immense Kosten. Deswegen
erscheint es nicht länger vertretbar, dass Antragsteller, die nicht bedürftig sind, im Prozesskostenhilfeverfahren Vergünstigungen erhalten. Ich
denke, es ist ein sozialer Ansatz, dem wir hier nachkommen.
Schließlich soll Prozesskostenhilfe eine bedürftige Partei in die Lage versetzen, einen Rechtsstreit zu führen, wenn in dem konkreten Fall auch eine wirtschaftlich vernünftig denkende, nicht bedürftige Partei das Gericht anrufen würde. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, das ist nicht meine Interpretation, sondern die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Das heißt aber gerade nicht, dass die Prozesskostenhilfeempfänger von jeglichem Kostenrisiko freizustellen sind. Es heißt auch gerade nicht, dass der Prozess auf Kosten der Allgemeinheit geführt werden muss. Vielmehr kann und muss der Staat nach meiner festen Überzeugung von dem Prozesskostenhilfeempfänger verlangen, dass das Einkommen, das das Existenzminimum übersteigt, zur Finanzierung des Prozesses eingesetzt wird. Genau das will der Bundesrat mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf erreichen.
Was daran sozial ungerecht sein soll, erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil, auch eine vernünftige, nicht bedürftige Partei riskiert mit einem Prozess erhebliche Einschränkungen. Wer Bedürftigen
dieses Risiko abnimmt, stellt sie nicht mit den Nichtbedürftigen gleich, sondern sogar besser.
Mein Fazit ist somit, dass die Vorwürfe, die auch heute wieder von dem Vorredner von der SPD erhoben wurden, unbegründet sind. Gerade für sozial Schwache ändert der Gesetzentwurf nichts. Bedürftige, z. B. Empfänger von ALG II, sollen auch weiterhin Prozesskostenhilfe erhalten. Sie unterliegen auch weiterhin nicht der Verpflichtung, Prozesskosten in Raten zurückzuzahlen. Ich stelle also fest: Der Bundesrat hat einen sozial ausgewogenen Gesetzentwurf beschlossen, der ganz im Gegensatz zu Ihrem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren von der SPD, unsere Unterstützung verdient und auch bekommt. - Danke schön.
Herr Minister Hirche, angesichts der Tatsache, dass dieser Landesregierung bisher noch keine Fehler in irgendeinem Vergabeverfahren unterlaufen sind,
frage ich Sie: Herr Minister, woher nehmen Sie die Zuversicht,
dass in diesem Fall beim JadeWeserPort der Zeitplan tatsächlich eingehalten wird? Sie haben bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der SPD und bei der Beantwortung weiterer Fragen diese Zuversicht ja schon zum Ausdruck gebracht. Ich hätte aber doch ganz gern gewusst, ob im Oktober mit dem Bau begonnen werden kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Briese, wenn Sie eben zuhören wollen. Wir sind zwar nicht in der Schule, aber in einem Parlament. Auch hier hat man ein bisschen zuzuhören. - Herr Janßen, das war hier eben so etwas wie eine Lehrstunde über das Recht und die
damit verbundene Praxis - das Ganze auch noch von einem kompetenten Mann wie Herrn Buß - das muss ich eingestehen -, der eine nautische Ausbildung absolviert hat, der zur See gefahren ist und zudem auch noch das Polizeirecht kennt. Das war meiner Meinung nach schon ganz prima. Dem ist nichts hinzuzufügen, was die Sache und die Praxis anbelangt.
Nachdem sich der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ mit dem vorliegenden Antrag am 7. Februar dieses Jahres beschäftigt hatte, hat er festgestellt - in der Auseinandersetzung im Plenum ist das ja auch schon deutlich geworden -, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmungsfähig ist; auch nicht in veränderter Form. Das haben wir auch von Herrn Buß gehört.
Ich möchte hier noch einmal in aller Kürze bestätigen, dass außer von Ihnen von keiner Seite sonst - auch nicht vonseiten der Inselbürgermeister, wie Sie behauptet haben - die Einrichtung einer nationalen Küstenwache gefordert worden ist. Insoweit war auch eine Anhörung überhaupt nicht zielführend. Sie haben die Diskussion im Ausschuss nicht auf diese Frage zugespitzt und eine Anhörung nicht verlangt. Wir hätten aber durchaus eine Anhörung durchführen können. Dann hätten Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir voll bestätigt worden wären und Ihr Antrag auch von dieser Seite als überflüssig angesehen worden wäre.
Herr Janßen, der zuständige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine klare Erklärung dahin gehend abgegeben, dass eine nationale Küstenwache nicht notwendig ist und die Bundesregierung auch gar nicht daran denkt, eine solche einzurichten. Die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven erfüllt mit dem derzeit vorhandenen Konstrukt küstenländerübergreifend in vollem Umfang all die Aufgaben, die zur Sicherung der Seeschifffahrt auf Nordund Ostsee erforderlich sind. Gleichwohl soll - das kommt Ihnen sicherlich auch entgegen, und das zeichnet ja diejenigen aus, die solche Einrichtungen für notwendig halten - ihre Leistungsfähigkeit nach drei bis vier Jahren evaluiert werden. Das ist doch eine Sache, die von Ihnen wieder aufgegriffen werden könnte. Sie könnten Ihre Vorstellungen dann noch einmal einbringen, nachdem Sie sich mit der Fachwelt in Verbindung gesetzt haben. Vielleicht kommen Sie dann
zu dem Ergebnis, dass wir auf Bundesebene keine Küstenwache brauchen.
Meine Damen und Herren, Sie haben in der ersten Beratung hier im Landtag - das will ich Ihnen nun doch noch einmal sagen - von „Blockierern“, von „Besitzstandswahrern“ und von „Zuständigkeiten, denen die Alltagserfahrungen fehlen“ gesprochen. Das halte ich nicht nur für überzogen, sondern auch für frivol. Das muss ich hier zugunsten der Bediensteten der Küstenwache einmal feststellen. Sie haben das im Ausschuss wiederholt, indem Sie von „Kompetenzwirrwarr“ gesprochen haben. Auch heute haben wir das wieder gehört. Meiner Meinung nach ist es nicht anständig, wie Sie mit dem Personal der Küstenwache umgehen.
Meine Damen und Herren, hier ist eindeutig belegt worden, dass an dieser Stelle eine klare Kompetenzzuweisung vorliegt und dass die Zuständigkeiten richtig zugewiesen worden sind und entsprechend praktiziert werden. Das wissen wir inzwischen. Wir sind in vollem Umfang damit einverstanden, wie es in Cuxhaven läuft. Wer aus den Arbeitskreisen sich dort umgesehen hat, der kann dies auch bestätigen.
Nach dem Pallas-Unglück sind längst die notwendigen Konsequenzen gezogen worden. Ich bin der Meinung, dass Sie die Ableitung - Herr Buß hat es auch schon gesagt - gerade im Hinblick auf die paramilitärische Coast Guard in den USA gar nicht als Beispiel hätten bemühen müssen; denn Sie sind doch eigentlich gegen alles, was aus Amerika kommt. Aber ausgerechnet hier bemühen Sie dieses Beispiel. Das grenzt schon an Lächerlichkeit, meine Damen und Herren.
Nein, lieber Herr Janßen, mit der Einrichtung einer nationalen Küstenwacht kann die Sicherheit auf See nicht verbessert werden. Man würde kontraproduktiv vorgehen, wenn man eine gut funktionierende Einrichtung in Frage stellen würde.
Im Übrigen erfüllt die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven in vollem Umfang ihren Dienst - ich habe es schon gesagt -, und zwar auch im Zusammenwirken - das will ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen - mit der Bundespolizei, was die Zwölfseemeilenangelegenheiten anbelangt. Wenn in unserem föderalen System etwas gut funktioniert, dann die maritime Sicherheitszentrale in Cuxhaven. Wir sollten sie arbeiten lassen und unterstützen. Wir sollten all das, was an Qualitätsverbesserungen vorgenommen werden kann, in
Angriff nehmen. Wir sollten aber eines nicht tun: Wir sollten keine Ängste schüren, Herr Janßen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Die Küstenbevölkerung weiß, was sie an der zentralen Küstenwache hat. Ich denke, dass das etwas ist, womit man wuchern kann. Man sollte aber keine Ängste schüren. Danke schön.
Ich frage die Landesregierung: Liegen der Landesregierung Hinweise vor, wonach der Bundesgesetzgeber etwa den Strafverfolgungsauftrag gemäß § 152 oder § 163 StPO ändern und den Korruptionsbekämpfungsbereich damit aushebeln will?
Herr Minister, Sie haben die zusätzlichen Kosten, die wegen der Meeresstrategie-Richtlinie auf die EU-Staaten zukommen werden, auf 135 Millionen Euro beziffert. Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, diese MeeresstrategieRichtlinie so auszugestalten, dass die finanziellen und administrativen Belastungen der Mitgliedstaaten und damit letztlich auch des Landes Niedersachsen möglichst gering gehalten werden können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ein Glückstag für dieses Parlament, aber auch für die Region Ostfriesland.
Wenn ich auf den vorherigen Tagesordnungspunkt zurück blicke, darf ich sagen, dass sich sowohl Ostfriesland als auch Braunschweig beim Land Niedersachsen und vor allen Dingen bei dieser Landesregierung gut aufgehoben fühlen. Für Ostfriesland darf ich dies auf jeden Fall unterstreichen.
Meine Damen und Herren, der Antrag liegt dem Landtag jetzt in einer geänderten, und zwar in einer realistischeren Form zur Abstimmung vor. Dass es bis zur Beschlussfassung drei Jahre gedauert hat, bedauern wir alle. Das hat aber im Wesentlichen an dem Antragsteller gelegen, weil seine Forderungen von einer solchen Art waren, dass sie nicht erfüllt werden konnten. Jetzt hat die Vernunft Platz gegriffen, und dies freut mich ganz besonders.
Auf der Strecke Aurich - Abelitz wird der Güterverkehr unter ganz bestimmten Bedingungen, die auch bahntechnisch zu sehen sind, wieder zugelassen, und zwar nicht nur für die Firma ENER
CON, sondern auch für andere Nutzer. Wir alle wollen hoffen, dass es noch mehr Nutzer werden. Einige haben sich dazu schon bereit erklärt, meine Damen und Herren.
Dass jetzt alle vier Fraktionen zu dieser Erkenntnis gekommen sind, ist allseitig zu begrüßen. Herr Hagenah, dass es lange gedauert hat, ist zu bedauern, aber das ist eben so. Zuletzt ist es doch noch so gekommen, wie wir alle es wollen.
Aber leider hat die Vorgängerregierung - dies muss ich an dieser Stelle einmal sagen - und hier speziell die damalige Wirtschaftsministerin Frau Knorre nicht die Fantasie gehabt, ein solches Konzept zu entwickeln, damit wir diese Bahn wieder reaktivieren können.
Nach dem Regierungswechsel war es unser Ministerpräsident Christian Wulff, der, auch auf meine Anregung hin, gleich nach der Amtsübernahme nach Aurich gekommen ist und gesagt hat, dass die Bahnstrecke eine Chance hat, reaktiviert zu werden. Das hat er in einem Schreiben am 12. August 2003 noch einmal unterstrichen und damit den positiven Hinweis gesetzt, dass das Konzept realisiert werden kann.
Allerdings - meine Damen und Herren, das muss ich an dieser Stelle auch sagen - ist es verständlich, dass die Finanzierbarkeit und auch die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden mussten. Das ist geschehen. An dieser Stelle darf ich ganz herzlich dem Wirtschaftsministerium danken,
der Eisenbahngesellschaft, die neu gegründet worden ist, und dann auch der NBank. In der nächsten Woche wird darüber noch einmal gesprochen werden. Ich bin sehr glücklich darüber, dass alle Unebenheiten - lassen Sie mich das so sagen - beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, drei wichtige Entscheidungen führten zu diesem Durchbruch, den wir am heutigen Tage zu einem vernünftigen Ergebnis bringen: erstens die Zusage des Ministerpräsidenten anlässlich der 20-jährigen Geburtstagsfeier von ENERCON - das ist ja ein ganz junges Unternehmen -, zweitens die finanzielle Beteiligung von
ENERCON selbst - das wurde hier schon gesagt in Höhe von 2 Millionen Euro und drittens der Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium. Auch an dieser Stelle sei Dank gesagt zur tragfähigen Planung von Bahn und Straße nebeneinander.
Durch die Herunterstufung der Bundesstraße zur Kreisstraße ist der Landkreis Aurich Planungsträger geworden. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Planern des Landkreises Aurich dafür, dass sie eine so vernünftige und durchführbare Planung auf den Tisch gebracht haben.
Meine Damen und Herren, ENERCON mit seinem Stammsitz in Aurich, mit 2 200 Beschäftigten am Ort von jetzt insgesamt rund 6 000 und als größter Windenergiehersteller in Deutschland mit Sitz im Windland Niedersachsen will und wird seine Zukunft mit dem Exporthafen Emden verbinden. Auch dort, lieber Herr Haase - Sie wissen es -, wird er mit mehreren hundert Beschäftigten in Zukunft seine Zu- und Ablieferungstransporte über ein technisch und logistisch ausgeklügeltes Konzept über die Bahn vollziehen, wobei die Bahnstrecke Aurich - Emden die entscheidende Rolle spielen und auch ans DB-Netz gehen wird. Insofern haben wir hier etwas ganz Neues auf den Weg gebracht. Das ist dieser Landesregierung zu verdanken. ENERCON hat Vertrauen zur Bahnreaktivierung und auch zu dieser Landesregierung. Deshalb wird ENERCON am 28. Februar, also in einigen Tagen, am Stammsitz Aurich den Grundstein zu seiner Zukunftsfabrik legen - die steht noch nicht, Herr Hagenah -, und ENERCON wird ein Investvolumen für die Region Ostfriesland dann mit insgesamt 50 Millionen Euro bewegen können. Das ist ein Riesenerfolg aufgrund der Tatsache, dass die Bahn hier wieder in Gang gesetzt wird.
Das ist also ein Glücksfall für Aurich, ein Glücksfall für Ostfriesland, ein Glücksfall für Niedersachsen und für die gesamte Küste für die wirtschaftliche Entwicklung und für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen auch über ENERCON hinaus, meine Damen und Herren.
Nun lassen Sie mich abschließend sagen: Der Erfolg hat, wie es immer so ist, viele Väter, aber auch viele Mütter. Aus Gegnern werden oft die
Entdecker der guten Sache. Was mit Zehen und Klauen bekämpft oder auch verteidigt wurde,
spielt jetzt keine Rolle mehr. Wir haben den Erfolg vor Augen. Wir sehen, dass es mit einer Region, die immer als strukturschwach gegolten hat, erheblich weitergeht. Ich wünsche das allen Regionen in Niedersachsen und bedanke mich dafür, dass wir den Beschluss wahrscheinlich einstimmig fassen werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke nicht, dass Herr Schünemann im Bremserhäuschen sitzt. Ich glaube eher, dass er im Führerhaus sitzt
und versucht, das herauszuholen, was für die Sicherheit unserer Küste wichtig und notwendig ist.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag ist es genauso wie mit dem Placebo-Antrag, über den wir gerade unter dem Tagesordnungspunkt 27 diskutiert haben: Dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in sich unschlüssig, oberflächlich und dadurch eigentlich auch überflüssig.
Man könnte das ganze Antragswerk mit einem Satz beantworten und dazu sagen: Es ist alles grundgesetzlich in Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit dem Bundespolizeigesetz geregelt, nämlich die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bereich innerhalb und außerhalb des deutschen Küstenmeeres an Nord- und Ostsee. Deshalb haben die Küstenländer bereits am 6. September des letzten Jahres eine Vereinbarung geschlossen. Herr Janßen, dabei handelt es
sich um fünf Küstenländer und nicht um vier, wie Sie in Ihrem Antrag formuliert haben.
- Wir sind doch ein Bundesstaat. Dazu gehört auch Mecklenburg-Vorpommern. Das müssen Sie doch wissen. Das ist doch auch ein Küstenland.
- Bessern Sie das aus! Aber das beweist ja auch Ihre Oberflächlichkeit, mit der Sie solche Anträge stellen.
Meine Damen und Herren, gemeinsam mit dem Bund hat man die Einrichtung eines Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven - also vorzugsweise in Niedersachsen - vereinbart. Darin sind alle derzeit tätigen Institutionen integriert. Wir haben es also mit einer Anlaufstelle - so, wie Sie es fordern - zu tun. Vielleicht haben Sie diesen Umstand nicht wahrgenommen. Vielleicht - ich gehe davon aus und vermute das - wollten Sie diesen Umstand gar nicht wahrnehmen, damit Sie wieder einen Antrag stellen können.
Sie sprechen wider besseren Wissens von undurchsichtiger Verantwortungslosigkeit des Innenministers, von unsachgemäßen Vorhaben usw. Das sind alles falsche Behauptungen, meine Damen und Herren. Die von Ihnen geforderte Effektivierung ergibt sich gerade aus dieser Vereinbarung, die Ihnen sicherlich noch durch den Innenminister selbst erklärt werden wird. Es kommt eben nicht auf ideologisch gefärbten Zentralismus an, sondern darauf, dass eine Gefahren abwehrende Einrichtung funktioniert.
Im Übrigen - lassen Sie mich das in diesem Zusammenhang noch einmal sagen - funktioniert die innere Sicherheit in Deutschland in unserem föderativen Aufbau mit den Bundesländern bereits seit über 50 Jahren. Auch nach der Wiedervereinigung funktioniert das in allen 16 Bundesländern sehr gut. Lassen Sie mich sagen: Wenn Sie einmal das Bundeskriminalamt als Bundesbehörde im Zusammenwirken mit den Landeskriminalämtern arbeiten sehen und sich damit befassen, dann werden Sie feststellen, dass es sich um eine funktionsfähige Institution handelt, die gemeinsam alles
das, was notwendig ist, auf den Weg bringt. Auch die Bundespolizei, die früher Bundesgrenzschutz hieß, ist mit den Länderpolizeien in einer ganz guten Gemeinschaft. Auch bei der Fußballweltmeisterschaft, die vor uns steht, wird die innere Sicherheit in Deutschland wohl gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, es kommt darauf an, dass ein Team zusammenarbeitet. Das haben wir beim Havariekommando. Das haben wir in der Seeschifffahrt immer gehabt. Es ist Tradition, dass Teams zusammenarbeiten. Das sind Gefahrengemeinschaften, die gut zusammenarbeiten. So ist es auch hierbei. Wir haben qualifiziertes Personal, und wir haben auch die richtigen Einsatzmittel parat.
In Ihrem Antrag sprechen Sie von Substandardschiffen. Auch die sind auf den Weg gebracht. Sie werden erleben, dass das Lotsenwesen in der nächsten Zeit auch mit einem solchen Schiff ausgerüstet wird.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass es, gemessen an den alltäglichen Lagen, nur zu einem ganz geringen Prozentsatz zu besonderen polizeilichen Lagen kommen kann bis hin zum GAU. Ich gestehe Ihnen zu, das treibt uns alle sehr um. Wir haben immer vor Augen, dass so etwas an unserer Küste passieren kann. Aber wir wissen auch, dass eine übergestülpte Mammutbehörde, wie Sie sie fordern - eine Zentrale mit einer großen Verwaltung und umständlichen Führungsinstituten -, nicht das bringt, was wir in dieser Vereinbarung der fünf deutschen Küstenländer zustande gebracht haben.
Nein, danke schön. - Es kommt darauf an, dass die gemeinsam beschlossene Zentrale, nämlich das Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven, bereits geschlossen und qualitativ gut aufgestellt ist. Alles spricht dafür, dass das auch so funktioniert.
Also: Effizienz und Synergien sind gewährleistet. Dass es dennoch zu einem von Ihnen in Szene gesetzten Schiffsunfall - ich sagte es bereits - mit den Folgen bis hin zum GAU kommen kann, haben wir vor Augen. Wir müssen alles tun, dass diese Gefahr, auch wenn sie nicht ganz beseitigt werden kann, so gering ist, dass wir nach aller Wahr
scheinlichkeit einen solchen GAU nicht bekommen.
Das beste Mittel dagegen sind nach meiner Einschätzung sichere Schiffseinheiten. Die IMOVorschriften sagen es: Bei Tankern gibt es keine einfachen Wandungen mehr, sondern es geht hier immer um die Doppelhüllentanker. Darüber haben wir in diesem Landtag seit Jahren immer wieder diskutiert. Außerdem kommt die ständige Wachsamkeit des Maritimen Sicherheitszentrums hinzu. Das fordern wir, und wir begrüßen, dass unser Innenminister, Herr Schünemann, auf diesen Weg gekommen ist. Es gibt also keinen von Ihnen behaupteten unsachlichen Widerstand des Innenministers - ich finde Ihren Umgang damit schon etwas grob fahrlässig -, zumal die von mir genannte Vereinbarung von ihm paraphiert worden ist. Die Landesinteressen wurden also nicht beschädigt, sondern es besteht ein Vorteil, nicht zuletzt auch mit dem Standort Cuxhaven.
Herr Janßen und meine Kolleginnen und Kollegen von den Bündnisgrünen, Sie wollen, wie bei anderen Anträgen und Initiativen auch - wir haben sie in diesen Tagen wieder erleben dürfen -, ein Negativimage erreichen und Angst verbreiten. Die Angst spielt in Ihren Anträgen immer eine Rolle.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen auch noch etwas zu Ihrem gestern zurückgezogenen Antrag sagen. Auch darin haben Sie genau das gefordert: Die EU soll eingebracht werden. Die EU will eine neue Küstenwache. Wenn sie das will, dann soll sie das tun, dann soll sie auch gleich die Konnexität mit übernehmen. Dann können wir auch die EU noch gerne in die vereinbarte Küstenwache in Cuxhaven aufnehmen und alles noch funktionsfähiger machen. Ich glaube, das wäre ein guter Weg. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab das, was Herr Buß soeben über NPorts gesagt hat, kurz berichtigen. Wir alle wissen, dass am kommenden Dienstag, am 13. Dezember, eine Sitzung des Unterausschusses „Häfen und Schifffahrt“ stattfindet. Dort wird im Rahmen einer Unterrichtung all das, was Sie nicht zu wissen glauben, im Rahmen einer Unterrichtung bekannt gegeben. Sie werden sich wundern, wie viele Aktivitäten in unseren Häfen - bis hin zu Investitionen - bereits stattfinden. Darauf freue ich mich jetzt schon.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Folge der Ereignisse des 11. September 2001 steht die Hafensicherheit heute erneut auf der Tagesordnung des Landtages. Als Küstenland mit seiner Vielfalt an See- und Binnenhäfen ist Niedersachsen mit diesem Thema ganz besonders konfrontiert. Die verheerenden Anschläge der Terroristen treffen letztlich alle Häfen weltweit und damit den gesamten Welthandel. Wir in Niedersachsen haben frühzeitig und zielorientiert auf dieses Erfordernis reagiert. Dafür danke ich der Landesregierung von dieser Stelle aus.
Die Landesregierung hat 4,67 Millionen Euro in die niedersächsischen Häfen investiert, um sie sicherer zu machen und damit sie sich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Schiffe, die einen gesicherten Hafen verlassen, können alle anderen Häfen der Welt anlaufen. Schiffe, die aus ungesicherten Häfen kommen, können dies aber nicht. Das ist der eigentliche Grund für ein solches Gesetz, das wir heute unter dem neuen Titel „Hafengesetz“ mit dem Untertitel „Hafensicherheit“ beschließen wollen. Mit diesem Hafensicherheitsgesetz steht somit ein wesentlicher Baustein in einem Gesamtinstrumentarium zur Verfügung, um unsere Häfen, wie gesagt, sicherer zu machen.
Das Gesetz beruht auf dem ISPS-Code, dem internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, wie der offizielle Titel lautet. Außerdem beruht dieses Regelwerk, das wir heute beschließen, auf einer daraus abgeleiteten EU-Verordnung. Aus diesen Vorgaben musste ein handhabbares Gesetz entstehen. Das ist richtig. Das ist eine, wie wir gesehen haben, nicht ganz einfache Angelegenheit. Deshalb bedurfte es einer sorgfältigen Abwägung nach allen Seiten hin. Dies gilt insbesondere auch für die Beleihung berechtigter und geeigneter Personen mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Obwohl in anderen Landesgesetzen wie z. B. im Nahverkehrsgesetz gelungene Beleihungsregeln enthalten sind, gestaltete sich die Regelung der Beleihung Dritter mit hoheitlichen Aufgaben im vorliegenden Fall komplexer und komplizierter, und zwar insbesondere mit Blick auf den Personaleinsatz - ich erwähne in diesem Zusammenhang die Hafenkapitäne -, aber auch im Hinblick auf andere Gesetze wie z. B. das Beamtengesetz.
Deshalb war es erforderlich, nach allen Seiten hin eine sorgfältige Abwägung - insbesondere auch
unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. Das ist gelungen. Deshalb an dieser Stelle mein Dank an das Wirtschaftsministerium und an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unseres Hauses! Beide haben in monatelanger Arbeit - zum Teil auch Kleinstarbeit - ein gutes Ergebnis erzielt. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf bekanntlich am 16. September 2004 in den Landtag eingebracht. Der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ hat den Gesetzentwurf intensiv begleitet und sich ständig über den weiteren Verlauf, insbesondere über die rechtliche Bewertung, unterrichten lassen. Die Detailarbeit musste jedoch bei den Fachleuten liegen. Das gilt nicht nur für die juristische Seite, sondern auch für die Handhabbarkeit dieses Gesetzes.
Meine Damen und Herren, ich meine, es ist ein gutes Gesetz geworden, das im Sinne einer klaren Gesetzgebung, wie sie die Landesregierung vorsieht, letztendlich standhalten wird, zumal es als Artikelgesetz in seinem zweiten Teil auch die Hafenfinanzierung umfasst und weitere Optionen zulässt. Das nenne ich eine moderne Gesetzgebung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, wie sie das Land Niedersachsen anstrebt.
In den Gesetzestext sind Erfahrungen eingeflossen, die bereits bei der Privatisierung der Häfenund Schifffahrtsverwaltung aktuell gemacht werden konnten, Herr Buß. So ist die Landesregierung ohne ideologische Sichtweise davon abgegangen, hoheitliche Aufgaben auf die neue Hafengesellschaft NPorts zu übertragen, und belässt diese Aufgaben beim Staat. Das ist einfacher zu organisieren und durchzuführen, als Dritte mit der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben zu beleihen.
Die Gesetzesvorlage verdient nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die uneingeschränkte Zustimmung des Hauses, wie sie bereits im Unterausschuss in der zweiten Beratung empfohlen worden ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich darüber, dass wir einstimmig ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Der Minister hatte zu Beginn seiner Ausführungen in dieser Fragestunde das Institut Förderstufe, das die SPD in ihrer Agonie, also in der Endphase ihrer Regierungszeit, noch propagiert hat, angesprochen. Ich frage den Minister, ob das nur eine propagierte Angelegenheit war oder ob diese Förderstufe im Haushalt zumindest im Ansatz mit Lehrern abgelichtet war.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass ich nur sehr wenig Redezeit habe. Deshalb nur stichwortartig Folgendes: Wir haben monatelang und wochenlang erlebt, dass Abgeordnete der SPD, aber auch der Fraktion der Grünen durch das Land gezogen sind und die FFH-Meldung propagiert haben. Das gilt insbesondere für den SPD-Landtagskollegen aus meiner Region, Herrn Haase.
Die niedersächsische Hafenwirtschaft und die Werftenindustrie haben mich anlässlich der Vierten Maritimen Konferenz in Bremen vor einigen Tagen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht und mich beauftragt, diesem Plenum heute zu sagen, dass sie in riesengroßer Sorge sind, wenn die Anmeldung so erfolgt, wie sie vorgesehen war. Deshalb bin ich auch einigermaßen dankbar dafür, dass Herr Gabriel heute eine Wende vollzogen hat, die hoffentlich anhält. Wenn wir 300 000 Arbeitsplätze an der Küste im Umfeld der Werften und der Hafenwirtschaft aufs Spiel setzen wollen,
dann müssen wir vorab anmelden und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes schlicht missachten. Darin wird nämlich ausgeführt, dass alles das, was vorab gemeldet wird, zum Nachteil gereichen wird. Das ist die Sorge der Betroffenen an der Küste und in den Häfen, meine Damen und Herren.
Das Zweite ist.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen. - Wir haben seit 1960 den Ems-Dollart-Vertrag. Dieser Vertrag ist noch nie mit Konflikten belegt gewesen. Auf der Grundlage dieses Vertrages haben wir bisher noch bei jeder Problematik mit den Niederländern einen Kompromiss erzielt. Dies wäre der erste Konfliktfall zwischen zwei europäischen Staaten und zwei Nachbarländern, die zwei Kriege hinter sich haben, meine Damen und Herren.
Deswegen: Lassen Sie die Ems frei, und lassen Sie auch die Weser frei, damit unsere Wirtschaft an der Küste weiter boomen kann!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Buß, hören Sie ein bisschen zu, vielleicht können Sie auch etwas lernen.
Ihr Antrag, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, so kurz vor der Entscheidung zur Privatisierung ist nach unserer Auffassung, um es freundlich zu sagen, wenig glaubwürdig.
Sie haben es in Ihren Eingangsbemerkungen selbst gesagt, Herr Buß: Anfangs war die Rede von Verkauf, und Sie haben von „ergebnisoffen“ gesprochen. - Wir haben niemals gehört, dass wir die Häfen verkaufen wollen. Gleichwohl haben wir gesagt, dass Teilflächen in private Hand gehen
können. Und das war es. Also haben Sie wahrscheinlich nie richtig zugehört, denn die Begründung ist wenig schlüssig, zum Teil falsch wiedergegeben - ich denke an die Ausführung in der Expertenanhörung im Unterausschuss vom 31. August -, und sie geht von der Devise aus, meine Damen und Herren: weiter so mit der Behördenstruktur! - Wenn diese Haltung dann noch zukunftsorientiert apostrophiert wird, dann zeigt das, dass die Zeichen der Zeit bei Ihnen nicht erkannt worden sind. Ihre Verwaltungsreform - in den 90erJahren angefangen - ist auch deswegen gescheitert, weil Sie nicht mutig genug gewesen sind und nicht Ihr Ziel verfolgt haben, wie Sie es damals propagiert haben. So kann man Verwaltungsreform eben nicht machen.
Ich lasse jetzt keine Zwischenfragen zu. Der Kollege Haase kann mich noch nachher fragen.
Es geht hier um die Privatisierung und, wenn man es richtig formuliert, um die Änderung der Rechtsform der Hafenverwaltung. Das ist eine folgerichtige Entscheidung, meine Damen und Herren, nach Einführung der Budgetierung vor einigen Jahren mit der Kosten-Leistungs-Rechnung. Diese hat die Landesregierung durch Minister Hirche auf dem Hafentag 2003 in Brake angekündigt. Insoweit konnte man sich mit der Thematik früh genug beschäftigen und bräuchte deswegen den Antrag heute nicht mehr eingebracht zu werden.
Was die Regierung von CDU und FDP ankündigt, das führt sie auch durch.
Das sehen Sie heute - im Gegensatz zu dem, was Sie früher angekündigt und später wieder kassiert haben. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass Ende der 90er-Jahre die Rede davon war, dass in der Projektgruppe sehr wohl über die Privatisierung der niedersächsischen Häfen diskutiert worden ist. Das war bei Ihnen aber politisch nicht durchsetzbar. Insoweit haben Sie die Möglichkeit zu mehr Flexibilität und zu weniger Kostenintensität nicht genutzt. Ich meine, dass die Experten in der Anhörung im Unterausschuss „Häfen und
Schifffahrt“ insgesamt, außer denjenigen, die dort die Arbeitnehmerseite vertreten haben, sehr wohl positiv eingestellt waren. Das will ich Ihnen auch gleich belegen.
Die Budgetierung war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit waren die Häfen gut aufgestellt; das will ich auch gerne attestieren. Aber es war eben nur ein erster Schritt. Es musste ein weiterer Schritt folgen, und der kommt jetzt.
Es ist geradezu bezeichnend, dass die Vertreter des Bezirkspersonalrats und die Vertreter der Gewerkschaftsseite in der Expertenanhörung gesagt haben, dass es bei der Budgetierung zwar nicht sprunghaft, aber eben doch sukzessiv nach vorne gegangen sei. Das ist der beste Beweis dafür, dass wir den nächsten Schritt tun müssen. Das habe ich jedenfalls daraus entnommen, und ich glaube, so war das auch gemeint.
Ferner hat die Arbeitnehmerseite in der Anhörung gesagt, dass sich bei einer Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaft in Sachen Steigerung der Kundenfreundlichkeit, Verbesserung des Marktauftritts und Personalmanagement nichts ändern würde. Das heißt für mich: Man ist gar nicht bereit mitzugehen. Das ist für uns der nächste Beweis, dass wir diesen Schritt tun müssen, einfach um die Beschäftigten in der Hafenwirtschaft mitzunehmen. Sie müssen nämlich motiviert sein. Würden wir an einer staatlichen Behörde festhalten, dann würden wir die Häfen nicht wettbewerbsfähig halten.
- Das ist eine Binsenweisheit, Herr Kollege Buß, und das wissen Sie genauso gut wie ich.
Schauen wir auf Bremen, auf Lübeck, auf das westliche Ausland! Wir waren vor einigen Tagen in Delfzijl. Dort haben uns die Vertreter von Groningen Seaports ganz klar gesagt, dass sie in der Lage seien, Kredite aufzunehmen oder Grundstückstransaktionen vorzunehmen. Alles das ist in den Niederlanden - 3 km westlich von Emden! möglich, aber bei uns bisher nicht. Das wollen wir ändern, und das tun wir.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat uns sehr deutlich gezeigt, dass wir die Privatisierung,
die Änderung der Rechtsform, durchführen müssen. Die Vertreter der Hafenwirtschaft haben uns auch heute noch einmal in dieser Auffassung bestätigt. Ich habe heute noch mit einem von der Hafenwirtschaft hier im Landtag gesprochen. Er hat mir gesagt: Wir stehen der Privatisierung positiv gegenüber.
Zwar gibt es immer noch einige Wünsche, über die man reden muss. Aber die können in der Folgezeit noch eingearbeitet werden. Insgesamt jedoch ist das Konzept schlüssig. Es wird von der Hafenwirtschaft angenommen, und selbst die Behördenvertreter, die an der Anhörung teilgenommen haben, haben, wenn auch mit etwas Verzögerung - als Behördenleiter hat man schließlich eine andere Haltung; man mag sich nun fragen, ob wir die richtigen Leute angehört haben, da die Behördenleiter in einem Zielkonflikt standen -, gesagt, die Privatisierung mit der Abschaffung der Kameralistik sei der richtige Weg. Man muss mit einer kaufmännischen Buchführung arbeiten, und das kann man nur auf der Grundlage einer Änderung der Rechtsform tun. - Das ist ein weiterer Punkt.
Es bleibt also die Feststellung:
Erstens. Der Antrag der SPD-Fraktion enthält falsche Ansätze hinsichtlich der Expertenaussagen und hält ausschließlich an denen fest, die von der Arbeitnehmerseite gekommen sind.
Zweitens. Der Antrag wiederspricht dem schlüssigen Konzept der Landesregierung,
das sinnvoll und zugegebenermaßen innerhalb kurzer Zeit vorgelegt worden ist. Aber das zeichnet die Landesregierung ja geradezu aus: Sie schiebt nicht alles auf die lange Bank, sondern entscheidet.
Meine Damen und Herren, mit der Einführung des zweistufigen Verwaltungsaufbaus und der Abschaffung der Bezirksregierungen ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung getan worden. Damit kommen wir auch davon weg, dass Aufgaben doppelt wahrgenommen werden.
Ich darf jetzt noch kurz auf die Frage der Beleihung eingehen. Es bleiben drei Aufgaben übrig, die nicht schlicht hoheitlich sind und deshalb beim Staat verbleiben müssen: der Bereich der Ordnungswidrigkeitsverfahren und eventuell auch der Bereich Gefahrenabwehr. Andererseits üben auf allen Flugplätzen in unserem Land die Fluglotsen als Beliehene staatliche Gewalt aus und können sogar ganze Startbahnen sperren, wenn es nötig ist. Insofern meine ich, dass auch ein Hafenkapitän diese Aufgaben wahrnehmen kann. Da sollten Sie mal nicht zu kleinlich sein.
- Es ist jedenfalls verfassungskonform, sonst würden wir das nicht machen.
Meine Damen und Herren, insgesamt bleibt festzustellen: Der Antrag der SPD-Fraktion ist überflüssig. Sie sollten ihn zurückziehen. Sie sollten den Weg mitgehen, den wir gehen, damit unsere 15 niedersächsischen Seehäfen im Verbund mit unseren deutschen Häfen, aber vor allem auch mit den Häfen europaweit und weltweit mithalten können. Das ist das eigentliche Ziel: dranbleiben und die Zukunft richtig gestalten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Minister den Gesetzentwurf eingebracht hat, möchte ich für meine Fraktion einige Anmerkungen dazu machen.
Die Ereignisse um den 11. September 2001 haben die Welt grundlegend verändert. Als Folge dieser Ereignisse ist die Seeschifffahrt weltweit als ein empfindliches Regelund Beziehungswerk der Weltwirtschaft besonders hart betroffen.
Ein großer Teil unseres Im- und Exportes wird über die deutschen Seehäfen abgewickelt. Man muss sich vor Augen führen, dass wesentlich mehr Güter über See zu uns kommen und weggehen als über Land. Das muss man auch unseren Binnenländern immer wieder sagen. Was sich in unseren Häfen abspielt, das ist Güterverkehrszentrumsarbeit größter Ordnung.
Im Rahmen dieser besonderen Gefahrenlage und der Abwehr terroristischer Gewalt in allen ihren Facetten musste deshalb reagiert werden. Daher
ist auf Initiative der USA als direkt betroffene Nation von der IMO bereits am 12. Dezember 2002 - der Minister hat es gesagt - das internationale Abkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See entsprechend geändert worden. Es folgten deshalb Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt und in Hafenanlagen vor terroristischen Gefahren, die es möglichst zu verhindern gilt.
Angesichts der entsprechenden EU-Verordnung vom 31. März dieses Jahres sowie der innerstaatlichen Umsetzung durch den Bund haben sich die fünf bundesdeutschen Küstenländer - also die Hansestädte Bremen und Hamburg sowie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen - recht früh abgestimmt und auch entsprechende Gesetzentwürfe, wie wir im Niedersächsischen Landtag, eingebracht, um eine einheitliche Umsetzung vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen zu erreichen. Dass dabei die Interessen der Hafenwirtschaft und die unterschiedlichen Strukturen unserer Häfen eine Rolle spielen würden, war vorauszusehen, aber eben nicht zu ändern. Der Gesetzentwurf besteht - das hat der Minister gesagt - im Wesentlichen aus zwei Teilen, nämlich dem polizeilichen Teil, dem Gefahrenabwehrteil, und dem rein rechtlichen Teil als Grundlage für die beabsichtigte Privatisierung im Zusammenhang mit der Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben. Ich denke schon, dass dieser Punkt eine sehr bedeutende rechtliche Angelegenheit ist. Hier wird die Beleihung geregelt, die aber auch in anderen Gesetzen bereits geregelt ist, nämlich z. B. im Nahverkehrsgesetz oder auch in der Landeshaushaltsordnung. Insofern meine ich, dass dieser Passus in diesem Gesetz seinen richtigen Platz findet.
Meine Damen und Herren, die Fachausschüsse des Landtages sind in dieser und auch hinsichtlich einzelner Vorgehensweisen rechtzeitig, umfassend und sachgerecht beteiligt worden. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Vertretern des Wirtschaftsministeriums ganz herzlich bedanken.
Wegen der Kürze der Zeit bis zu dem In-KraftTreten der Sicherheitsverordnung zum 1. Juli 2004 mussten die baulichen und personellen Erfordernisse in den niedersächsischen Häfen zügig geleistet werden. Das war schon ein Kraftakt, meine Damen und Herren. Und auch dafür möchte ich
mich ganz herzlich bei denjenigen bedanken, die dazu beigetragen haben.
Dass es hierbei punktuell zu Engpässen, ja auch in einzelnen Fällen zu Einschränkungen herkömmlicher Gewohnheiten in den Häfen gekommen ist, vor allen Dingen bei der Bevölkerung, die ihre Hafenteile gerne betreten will - ich kenne das aus Emden -, ist erklärbar, aber auch nicht vermeidbar. Damit meine ich die Betretungsgewohnheiten, die den Bürgern auch zugestanden werden sollten, aber eben nicht in der Weise, sondern wie es das Erfordernis Sicherheit eben vorschreibt.
Dennoch kann insgesamt festgestellt werden, dass Niedersachsen die Anforderungen zügig und ohne nachteilige Auswirkungen für die Abläufe in den Landeshäfen durchgeführt hat. Zu bemerken ist an dieser Stelle auch, dass insbesondere die USA als betroffene Nation vom 11. September 2001 alle Häfen weltweit blockieren würde, falls die Sicherheitsansprüche nicht erfüllt würden. Für Niedersachsen und Deutschland wäre nicht auszudenken, wenn unsere Häfen damit einen rapiden Rückgang ihrer Umschlagzahlen erfahren würden und andere europäische Häfen den Part unseres Im- und Exportes übernehmen müssten und gerne würden. Vor diesem Hintergrund beweist die Statistik des ersten Halbjahres 2004, dass unsere Häfen gut auf dem Vormarsch sind: 5 % Zunahme der Häfenumschläge - das sind 143 Millionen t. Ich meine, dass dies eine Hausnummer ist, der man mit einem solchen Gesetz Rechnung trägt. Schlimmer noch wäre, wenn z. B. die gesamten VW-Produkte über den Emdener Hafen nicht mehr ausgeführt würden - gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Ems-Pier eingeweiht haben; das sind Investitionen des Landes in Höhe von 28 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, deshalb und gerade auch wegen des zeitlichen Drucks, unter dem die Verantwortlichen standen, ist die zügige Umsetzung durch die Landesregierung im Zusammenwirken mit der Hafenwirtschaft zu begrüßen. Die erforderlichen Investitionen sind im Landeshaushalt dargestellt und vertretbar, und deren Refinanzierung - der Minister hat es gesagt - ist mittelfristig realistisch abgebildet. Das Land hat für die baulichen und technischen Maßnahmen 4,6 Millionen Euro aufwenden müssen. Diese Ausgaben müs
sen von der Hafenwirtschaft durch Gebühren wieder eingebracht werden, jedenfalls teilweise, auch wenn bis jetzt von dort die Ablehnung kommt. Aber es gibt keine andere Alternative.
Abschließend: Wegen der weltweit stattfindenden und sich neu formierenden terroristischen Gewalt mit vielen Gesichtern - dies belegt eine Studie der Universität in Kiel in diesen Tagen - haben wir keine andere Wahl. Und auch vor dem Hintergrund, dass die bundesdeutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht gerade ein sehr gutes Zeugnis in der Welt ausgestellt bekommt,
ist es gut, wenn wir den Entwurf eines solchen Sicherheitsgesetzes jetzt einbringen und auch möglichst einmütig in diesem Landtag verabschieden. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Hirche, lassen Sie mich Ihnen zunächst für die CDU-Fraktion, aber sicherlich auch für die FDP-Fraktion, ein herzliches Dankeschön dafür sagen, dass Sie sich so detailliert und klar für die Landesregierung ausgesprochen haben, den Seehafen Emden zu optimieren, indem die Außenems auf die nötige Tiefe gebracht werden soll.
Ich freue mich natürlich auch, dass Herr Haase - der sich als örtlicher Abgeordneter Emdens ohnehin nicht gegen einen solchen Antrag aussprechen könnte - für die SPD-Fraktion angekündigt hat, dass auch sie diesem Antrag, den die Koalition recht früh und zügig eingebracht hat - nämlich gleich nach der Wahl -, ihre Zustimmung geben will.
Meine Damen und Herren, mit dem Einbringen des Antrages zur Vertiefung der Außenems und damit auch zur Optimierung des Seehafens Emden hat die Koalition von CDU und FDP nach sehr langer Forderung der Hafenwirtschaft Emdens, aber auch der Wasserbaubehörden, die immer darauf hingewiesen haben, dass hier etwas geschehen muss, reagiert. Ich meine, Herr Haase, dass sich die alte Landesregierung nicht sehr lange darum bemüht hat oder, wie Sie sich ausgedrückt haben, sich längere Zeit damit befasst hat, die Außenems zu vertiefen. Der diesbezügliche Antrag wurde erst am 29. August 2002 gestellt, und zwar administrativ bei dem dafür zuständigen Bundesminister für Verkehr.
- Ja, Ihre! Am 29. August 2002 regierte wahrlich die alte Landesregierung, die nur auf diesem Wege versucht hat, dies aufzunehmen - und zwar erst in den letzten Monaten ihrer Regierungszeit.
Dabei wissen wir alle, dass wir uns viele Jahre lang darüber beklagt haben, dass der Emder Hafen - nicht zuletzt auch aufgrund der nicht angepassten Wassertiefe der Außenems, aber auch im Hafen selbst - rückläufige Umschlagszahlen verzeichnet hat - auch vor dem Hintergrund, dass der Hafen nicht ausgebaut wurde. Ich erinnere nur an das Stichwort „Rysumer Nacken“. Die Hafenwirtschaft hat dann ihr Schicksal selbst in die Hand genommen, als der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Schröder den Emder Hafenausbau begraben hat.
Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als diese Hiobsbotschaft beim Kaufmannsmahl eintraf: Die Betroffenheit war allseits sehr groß. Die Hafenwirt
schaft hat ihr Schicksal selbst in die Hand genommen. Gestern Abend wurden auf der Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg die Anstrengungen, die die Hafenwirtschaft und die IHK gemeinsam unternehmen, um den Umschlag im Hafen weiter zu optimieren, sehr deutlich.
Mit dem Beschluss über die Empfehlung des Ausschusses für die heutige zweite Beratung wird die Parlamentsebene zum Ausdruck bringen, dass mit zügigem Handeln gerechnet wird. Wir wissen auch, dass das Bundesministerium Hürden aufgebaut hat. Diese Hürden äußern sich darin, dass sehr detaillierte Nachbesserungen erfolgen mussten. Deshalb stehen wir jetzt hier vor diesem Problem. Ich meine, dass sich das Verfahren noch weiter verzögern könnte, wenn wir als Parlament nicht tätig würden. Das aber können wir uns vor dem Hintergrund - das hat Herr Haase sehr richtig gesagt -, dass wir neue Fahrten auf Emden akquirieren müssen, überhaupt nicht leisten. Herr Minister Hirche hat die Zahl der 264 Zufahrten auf Emden genannt, die noch ausgeweitet werden müssen.
Natürlich müssen die Umweltprobleme, auch die touristischen Probleme und die Probleme der Fischerei bei einer solchen Maßnahme, der Ausbaggerung um 1 m, berücksichtigt werden. Das drückt sich auch in der Nr. 3 der Beschlussempfehlung aus. Ich meine, dass wir damit auf Verständnis stoßen werden. Das haben wir in der Anhörung gleich zu Beginn der Beratung erfahren.
Meine Damen und Herren, man könnte sich gut vorstellen, dass die Hafenumschläge in Emden schnell zurückgingen und der westlichste Hafen Deutschlands und damit auch Niedersachsens in Bezug auf die Zeitschiene nicht mehr der schnellste Hafen bliebe, wenn die Emsvertiefung um 1 m auf 9,50 SKN nicht erfolgen würde. Wenn die Ems nicht vertieft wird, werden wir diesen Landeshafen nicht mehr mit der Aufwärtsentwicklung weiterführen können, wie es bis jetzt Gott sei Dank der Fall ist.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen, meine Damen und Herren: Wir von der CDUFraktion freuen uns, dass wir mit Herrn Minister Hirche einen so vorzüglichen Verkehrsminister haben,
der diese Aspekte richtig einschätzt, und wir hoffen und wünschen, dass wir die Ziele, die wir mit diesem Antrag verfolgen, sehr schnell erreichen werden. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 452 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird vom mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport und vom mitberatenden Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ geteilt.
Die Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhoben im federführenden Ausschuss verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Sie sahen im Übrigen auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, der es rechtfertigen würde, die nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr anstehende Entscheidung zu den Parallelgesetzen anderer Länder nicht abzuwarten.
Demgegenüber vertraten die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP die Auffassung, das Gesetz sei erforderlich, um eine Sicherheitslücke zu schließen. Dies müsse möglichst umgehend geschehen, sodass es weder des Abwartens der verfassungsgerichtlichen Entscheidung noch der von der SPD-Fraktion beantragten Anhörung bedürfe.
Die wesentlichen Änderungsempfehlungen möchte ich nun kurz darstellen:
In § 1 Abs. 1 soll durch die vorgeschlagene Änderung klargestellt werden, dass allein die formellen Voraussetzungen des § 66 StGB tatbestandliche Voraussetzung der nachträglichen Unterbringung sind. Damit kommt es auch bei Personen, die Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 2 und 3 StGB begangen haben, nicht auf die materiellen Unterbringungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB an.
Der mit „insbesondere“ eingeleitete Halbsatz des § 1 Abs. 1 soll nach § 4 Abs. 1 Satz 3/1 verlagert werden, um zu verdeutlichen, dass eine Therapieverweigerung oder ein Therapieabbruch in erster Linie indizielle Bedeutung für die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt über die Stellung eines Unterbringungsantrages hat.
Die Empfehlungen in § 1 Abs. 2 haben sämtlich zum Ziel, dem aus Kompetenzgründen geforderten Vorrang der tatrichterlichen, also auf der Grundlage des Strafgesetzbuches getroffenen Entscheidung über die Unterbringung Rechnung zu tragen. Dementsprechend sind ergänzend zum Entwurf vor allem die Fälle zu berücksichtigen, in denen das Gericht nach § 66 a StGB die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten hat. Auch ist für eine landesrechtliche Unterbringungsanordnung dann kein Raum, wenn die Unterbringung in einem strafgerichtlichen Verfahren gegen eine bereits inhaftierte Person noch angeordnet oder eine solche Anordnung vorbehalten werden kann.
Die in § 3 vorgeschlagenen Ergänzungen sollen Probleme verhindern, die in den Ländern mit vergleichbaren Vorschriften dann aufgetreten sind, wenn vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Unterbringung die Haftzeit der betroffenen Person endete. In Absatz 5 wird klargestellt, dass die Anordnung auch in diesen Fällen noch erfolgen kann, wenn die Justizvollzugsanstalt bereits vor Ende der Haftzeit den Unterbringungsantrag gestellt hat. In Absatz 6 soll in Ergänzung dazu eine
eindeutige Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, die betroffene Person, die wegen des Endes der Haftzeit freizulassen wäre, bis zur rechtskräftigen Entscheidung einstweilen unterzubringen, wenn dies zur Abwehr der in § 1 Abs. 1 genannten erheblichen Gefahren erforderlich ist. Um hier auch den grundrechtlich geschützten Interessen der betroffenen Person gerecht zu werden, soll die Dauer dieser einstweiligen Unterbringung jedoch höchstens drei Monate betragen dürfen.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht abschließen. Ich bitte namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 452 zu beschließen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieser Entschließungsantrag, der von mir jetzt für die Koalition von CDU und FDP eingebracht wird, betrifft ein Thema, das die neue bürgerliche Mehrheit aufgreift
und das jahrelang von der früheren Landtagsmehrheit nicht aufgegriffen worden ist.
Meine Damen und Herren, als westlichster Seehafen Niedersachsens und auch Deutschlands ist Emden der Eingangshafen unseres Landes.
Emden könnte somit auch der schnellste Hafen sein, allein schon von seiner geografischen Lage her. Er war auch schon der schnellste Hafen; das liegt aber sehr lange zurück. Das war die Zeit, als man noch Massengüter von Emden aus in die Welt schickte oder diese in Emden ankamen. Das ist lange her!
Die Schiffe werden zunehmend größer. Nicht zuletzt wegen dieser anderen Dimensionen wollen wir den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven bauen. Er ist notwendig, um Deutschland als Tiefwasserstandort zu halten.
Das bedeutet aber auch, dass die anderen Seehäfen Niedersachsens wettbewerbsfähig bleiben müssen. Das heißt aber auch, dass sie mit anderen deutschen Seehäfen, mit Bremen, Bremerhaven und Hamburg, und natürlich auch mit den Westhäfen Europas konkurrieren müssen. Darüber haben wir in mehreren Wahlperioden dieses Landtages schon des Öfteren gesprochen. Wenn ich Werner Buß und Dieter Haase sehe - sie wissen das auch.
Deshalb ist der heutige Antrag der Fraktionen von CDU und FDP erneut bemüht, diese Thematik zu lösen, bezogen auf den Seehafen Emden deswegen, weil die Ausbautiefe der Außenems als Bundeswasserstraße nur unzureichend gewährleistet ist und dies, meine Damen und Herren, bereits seit Jahren.
Jetzt kann man sagen: Lasst doch die tiefergehenden Seeschiffe an Emden vorbeiziehen, lasst sie andere Häfen aufsuchen. So könnten vielleicht die Bündnis-Grünen denken - ich hoffe es nicht -, aber wir denken darüber völlig anders, weil einiges dagegen spricht.
Es spricht dagegen, dass das Land das Vorhaben Rysumer Nacken längst beerdigt hat. Das hat der frühere Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Schröder getan. Dafür hat das Land sich aber bemüht, in Emden zu investieren. Wenn ich es richtig sehe, sind es etwa 150 Millionen DM, die dort verbaut worden sind oder noch verbaut werden. Das ist schon ein ganz gewichtiger Grund, um diese Investitionen in der Zukunft nicht einfach brachliegen zu lassen. Wir haben die Ems-Pier
gebaut, wir haben den VW-Anleger weitestgehend verbessert, wir haben die Große Seeschleuse erneuert - all das mit Millionen- und AbermillionenBeträgen, die Gott sei Dank in Emden investiert worden sind.
- Das war eine gute Leistung, das wollen wir sehr gern attestieren, wenngleich Emden durch den Rysumer Nacken am Tiefwasser hätte liegen können, wenn dort gebaut worden wäre. Dann würden wir uns mit diesem Problem jetzt nicht beschäftigen müssen, mein lieber Kollege Haase.
Aber die Hafenwirtschaft hat daraus auch etwas Gutes gemacht. Sie hat nämlich Eigeninitiative ergriffen und hat auch langfristig akquiriert. Flüssigkreide für die Nordland Papier wird in Emden angelandet, Holz wird in größeren Ausmaßen umgeschlagen, und der VW-Export hat sich Gott sei Dank auch - für die Region sehr zukunftsweisend ausgeweitet. Aber wir stehen dort mit unserem niedersächsischen Landeshafen auch in einem Wettbewerb mit Bremerhaven. Daran müssen wir in Zukunft nicht nur denken, sondern da müssen wir auch handlungsfähig bleiben.
Meine Damen und Herren, der Borkum-Anleger ist zwar noch nicht ganz fertig gestellt, wird aber auch eine gute Kapitalanlage für das Land sein. Ich denke auch an die Schwierigkeiten, die größere Seeschiffe beim Anlaufen des Seehafens Emden in Zukunft - das gilt für die VW-Transporte bereits jetzt - in Bezug auf die Wendemanöver, die vor dem Hafen stattfinden müssen, haben werden. Damit werden wir uns befassen müssen. Deshalb auch dieser Antrag. Es ist deshalb geboten, die Zufahrt nach Emden über die Außenems entscheidend zu verbessern, und das nicht über eine Warteschleife auf Borkum-Reede, sondern über die Zeitschiene, die Kosten spart, die den Hafen schneller macht, verbunden mit der Möglichkeit, neue Linien für Emden zu akquirieren, also den Hafenumschlag zu erhöhen.
Wir wissen, dass Emden in den letzten Jahren zweistellige Zuwächse im Hafenumschlag hatte. Daran sollten wir uns orientieren, und wir sollten versuchen, die Möglichkeiten auf der Außenems in dieser Weise zu verbessern. Die frühere Landesregierung hat zwar die Aufnahme der Bundeswasserstraße Ems bei der Fortschreibung für den Bundesverkehrswegeplan, der jetzt im Referentenentwurf
vorliegt, gefordert. Sie hat aber nicht - das ist das, was ich eingangs sagen wollte - über das Parlament den Druck erhöht, um die Bundeswasserstraße auch in diesen Bundesverkehrswegeplan hineinzubekommen. Das hätten wir erreichen können, wenn wir von der früheren Mehrheit dieses Landtages damit befasst worden wären.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist beim Bund vorgelegt worden. Das war im Juni letzten Jahres. Aber der Bund hat gesagt, die Begründung reiche nicht aus, es müsse auch die Nachhaltigkeit - wie das neudeutsche Wort heißt - begründet werden.
Trotz eindeutiger Begründung durch das Ministerium des Landes, aber auch durch weitere damit befasste Behörden hat das offenbar nicht ausgereicht. Höhere Wertschöpfung, Erhalt und Vermehrung von Arbeitsplätzen, aber auch die indirekten Wertschöpfungen, wie durch Zulieferer für das VW-Werk und für andere größere Betriebe in Emden, also insgesamt Stärkung der Region, haben für die Bundesregierung von Rot-Grün nicht ausgereicht, um die Wasserstraße in den Plan aufzunehmen, meine Damen und Herren.
Deshalb jetzt von der neuen Mehrheit der parlamentarische Vorstoß mit diesem Entschließungsantrag. Ich hoffe auch, dass sich die SPD-Fraktion unserem Entschließungsantrag anschließen wird, hoffe es auch von der Fraktion der Grünen, denn wir sind alle aufgerufen, die Wirtschaft zu stärken. Der Nordwesten des Flächenlandes Niedersachsen hat es ganz besonders nötig.
Meine Damen und Herren, wir wollen die wirtschaftliche Stabilität, wir wollen, dass die Hafenwirtschaft in Emden für die Region zurechtkommt, und wir wollen, dass die Soll-Tiefe um 1 m ausgebaut wird, das heißt auf SKN 9,50 m kommt, was dann gewährleistet, dass das Anlaufen Emdens unproblematisch ist und dass merklich größere Schiffe diesen Seehafen anlaufen können. Wir wollen auch den dauerhaften Umschlag von VWProdukten erreichen, und wir wollen insgesamt den Hafen Emden für Niedersachsen als einen schnellen Hafen wiederherstellen.
Meine Damen und Herren, die jetzige Praxis des Baggereinsatzes schafft keine Planungssicherheit – weder für die Reedereien noch für die Hafenwirtschaft selbst. Sie verunsichert die Kunden zuneh
mend. Das wissen wir nicht nur von der Hafenwirtschaft, sondern auch von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord-West. Wir wissen das auch von den Lotsen, die damit zu tun haben. Unser Vorschlag ist, zunächst ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die ökologischen Bedingungen, aber auch die Belange der Küsten- und Krabbenfischer mit einbezieht, die auf der Ems ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Landesregierung sollte darüber hinaus auch prüfen, inwieweit die Wassertiefe im Emder Hafen hinreichend ist und was, wie gesagt, Landesaufgabe ist - die Hafeneinfahrt zu vertiefen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, zunächst einmal aber um Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Federführend sollte sich der Unterausschuss für Häfen und Schifffahrt mit dem Antrag befassen.
Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren. Wir halten die Forderung gegenüber dem Bund zur Emsvertiefung im Bereich der Außenems für dringend notwendig. Durchschlagendes Argument bleibt: Der Emder Hafen braucht eine Zukunft, nachdem alle Versuche des Ausbaus – sprich: Vorverlagerung in das tiefe Wasser – gescheitert sind.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung.