Reinhold Coenen

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Last Statements

Frau Präsidentin! Ich möchte gerne wissen und - damit wir auch bundesweit einen Vergleich ziehen können - an die Landesregierung die folgende Frage richten: Werden die Daten für die Polizeiliche Kriminalstatistik in anderen Bundesländern in
gleicher oder ähnlicher Weise erhoben wie hier in Niedersachsen?
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung: Herr Minister, Sie haben vorhin von den Leitstellen im Lande Niedersachsen gesprochen. Können Sie uns mitteilen, an welchen Orten diese Leitstellen entstanden sind?
Ich möchte gerne von der Landesregierung wissen, wie sie sich vorstellt, Kindern aus bildungsfernen Schichten bei Schulbeginn möglichst gleiche Startchancen zu geben.
Ich habe noch eine Bitte an den Minister, der vorhin kundgetan hat, dass er die Leitstellen jetzt nennen kann. Hier ist immer von Leitstellen die Rede. Ich wäre ihm dankbar, wenn er das hier kundtun würde.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von verschiedenen Seiten wird immer wieder in die Feuerwehr kolportiert, die FeuerwehrUnfallkasse solle aufgelöst werden. Dies löst bei den freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Verunsicherung und Ängste aus.
Da Angst bekanntlich lähmt, wollen die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag zur Versachlichung beitragen. Wir wollen die Angst nehmen und bringen den Mut auf, deutlich Position zu beziehen. Ohne die rund 140 000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in mehr als 3 300 Ortsvereinen in Niedersachsen wäre eine Beherrschung von Notfällen bis hin zu Großschadenslagen nicht denkbar. Sie stehen bei Gefahren und Unglücksfällen immer der staatlichen und kommunalen Gefahrenabwehr zur Seite.
Die Feuerwehrangehörigen müssen darauf vertrauen können, dass sie im Falle eines Unfalls jede Hilfe und Unterstützung erhalten, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Bei bleibenden Schäden muss eine optimale Versorgung gewährleistet sein.
Die Regierungsfraktionen sind der Ansicht, dass nur eine weiterhin eigenständige Feuerwehr-Unfallkasse dem Rechnung tragen kann. Eine Fusion zu einem Unfallversicherungsträger würde bedeuten, dass die Feuerwehrinteressen in der Unfallversicherung mit den Belangen anderer Berufsgruppen gleichgestellt würden. Die spezifischen Bedürfnisse derer, die im Einsatz ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, müssen jedoch anders
behandelt werden als die Bedürfnisse derjenigen, die ein normales Berufsrisiko eingehen.
Die Feuerwehr-Unfallkasse muss daher als eigenständige spezifische Fachversicherung für die Feuerwehrmitglieder erhalten bleiben. Gerade die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in der jüngeren Vergangenheit mit durchgeführten Fusionen von bis dato vier zuständigen Fachversicherungen zu einer Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen erhebliche Vorleistungen erbracht.
Unfallkasse ist nicht gleich Unfallkasse. Das wissen wir aus anderen Versicherungssystemen. Nochmals: Die Feuerwehr-Unfallkasse muss deshalb als eigenständige, von den Versicherten und Kommunen als Träger des Brandschutzes paritätisch selbst verwaltete Kasse erhalten bleiben.
Die gefahrengeneigten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, die um ein Vielfaches unfallträchtiger sind als andere versicherte Tätigkeiten, bedingen einen speziellen Präventionsbedarf. Die Mitarbeiter der Feuerwehr-Unfallkasse betreiben als aktive Feuerwehrkameraden diese maßgeschneiderte Spezialprävention mit Augenmaß. Das spezielle Mehrleistungssystem zur Entschädigung nach Unfällen, die Angehörige der Feuerwehr im Dienst erlitten haben, fördert das ehrenamtliche Engagement und trägt entscheidend zur Bereitschaft für die Ausübung des Ehrenamts bei. Der Feuerwehrangehörige und schlimmstenfalls seine Hinterbliebenen müssen mindestens so gestellt sein, wie sie ohne einen Unfall in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit für den Träger der Feuerwehr gestellt gewesen wären. Dafür steht das oben aufgeführte Mehrleistungssystem. Das sind wir den Ehrenamtlichen auch schuldig.
Im Zuge der Antragsberatungen im Innenausschuss haben sich die Fraktionen im Landtag auf eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung geeinigt. Dies freut uns ganz besonders, unterstützt der Landtag damit doch eindrucksvoll die Landesregierung bei ihren Verhandlungen, sich auf Bundesebene auch weiterhin im Rahmen der vereinbarten Prüfverfahren für den Erhalt einer eigenständigen Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einzusetzen. Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, eine Öffnungsklausel im reformierten Sozialgesetzbuch VII zu fordern, die den Ländern eine Zuständigkeit für die Organisationshoheit der Unfallversicherung gibt.
Noch einmal ganz klar: Eine eigenständige Feuerwehr-Unfallkasse für unsere freiwilligen Feuerwehrkräfte in Niedersachsen, das heißt, die Organisationshoheit auf die Bundesländer zu übertragen, ist die beste Lösung.
Ich möchte unserem Innenminister, Uwe Schünemann, herzlich dafür danken, dass er auf der letzten Innenministerkonferenz, die jüngst stattgefunden hat, ein einstimmiges Votum für den Erhalt der Feuerwehr-Unfallkassen herbeigeführt hat. Für die freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen ist dies ein positives Signal. Wir sind mit unserem Antrag auf dem allerbesten Wege.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Wie viele szenekundige Beamte gibt es in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was erwarten die Niedersachsen bei einem Schadensereignis in unserem Land? - Dass ihnen unverzüglich geholfen wird - prompt, unbürokratisch und professionell. Bis zu diesem Punkt - so hoffe ich - sind wir uns parteiübergreifend einig. Doch mit dem vorliegenden Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, fallen Sie in die Steinzeit zurück.
Leitstellen vernünftig organisieren: 27 Leitstellen analog den Polizeiinspektionen, begrenzte Nutzung modernster Technik, Berücksichtigung von Führungskulturen. - Ich könnte diese Negativliste beliebig fortsetzen. Selbst im Kommunalwahlkampf haben Ihre Vorstellungen von einem Leitstellenkonzept bei den Kommunen nicht überzeugt.
Martin Luther hat zwar gesagt, man soll dem Volk aufs Maul schauen. Dass man den Leuten nach dem Mund reden soll, hat er nirgendwo gesagt.
In vielen Teilen unseres Landes bewegt sich Erhebliches. Das Osnabrücker Land ist auf dem besten Weg und wird mit Einführung des Digitalfunks eine kooperative Leitstelle einrichten. Die Lenkungsgruppe zwischen Polizeidirektion, Landkreis Osnabrück und Stadt Osnabrück arbeitet sehr konstruktiv an diesem zielorientierten Projekt. Im Oldenburger Land ist die kooperative Leitstelle auf dem allerbesten Weg. In Hameln gibt es konstruktive Gespräche und sehr konkrete Absichten, durch den Bau, mit dem der Landkreis übrigens bereits begonnen hat, zu einer kooperativen Leitstelle zu kommen. In Göttingen ist die kooperative Leitstelle beschlossene Sache.
Wenn sich der Pulverdampf der Kommunalwahl verzogen hat, wird in Kürze mancher Landkreis zur sachlich-fachlichen und konstruktiven Arbeit zurückkehren. Sie werden dann schnell feststellen, dass es zu dem seit Monaten auf dem Tisch liegenden Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann, die Leitstellen im Lande Niedersachsen neu zu organisieren und von zurzeit 77 auf 10 bis 12 zu reduzieren, keine Alternative gibt, und zwar
wegen der Effektivität geballter Hilfeleistungen aus einer Hand, aus Kostengründen - Einführung des Digitalfunks - und um qualifizierte und umfassende Hilfe von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Kräften zu bekommen.
Ich bin sicher: Ende dieses Jahres wird ein landesweites, detailliertes Konzept für die Leitstellenstruktur vorliegen. Ich fordere die Landkreise, die Feuerwehren, die Polizei in unserem Lande auf: Arbeiten Sie zusammen an einem zukunftsweisenden Konzept für unser Niedersachsen! Nicht lange reden, sondern Handeln ist angesagt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser vorliegende Antrag ist so überflüssig wie die zwei Gegentore der Fußballnationalmannschaft bei der Fußballweltmeisterschaft.
Mit diesem Antrag beweisen Sie, dass Sie nicht reformfähig und erst recht nicht regierungsfähig sind, sondern von diesem Problem so fasziniert sind, dass es fast schade wäre, es zu lösen.
Während Sie durchs Land laufen und versuchen, Angst und Neid zu verbreiten, und Sie immer noch auf den Bäumen schlafen, haben andere Kommunen schon längst gehandelt. Am 11. Mai dieses Jahres hat Minister Schünemann den Startschuss für die erste kooperative, bunte Leitstelle gegeben. Und wie könnte es anders sein? - Natürlich im Osnabrücker Land. Weitere Anwärter für eine kooperative Leitstelle stehen vor der Tür.
Auch wenn Sie es immer noch nicht glauben wollen. Fahren Sie doch einmal nach Istanbul: Eine Leitstelle für 10 Millionen bzw. 15 Millionen Einwohner.
Wer nicht nach Istanbul fahren kann, dem empfehle ich gerne diese Lektüre, die wir mitgebracht haben, in der alles Weitere steht.
Danke, Herr Präsident. - Wie lange wollen Sie den Organisationen und Kommunen noch etwas vorgaukeln? - Das, was Sie beantragen, ist nicht mehr bezahlbar. 27 Leitstellen analog der PIs binden Finanzmittel und noch mehr Polizei in den Stäben.
Die Polizei brauchen wir aber auf der Straße. Wollen Sie so lange warten und schieben, bis die Kostenträger massiv eingreifen? Irgendwann kommt dann der Zeitpunkt, an dem freiwillig gar nichts mehr läuft.
Allein durch die Einführung des Digitalfunks wird sich einiges in der Leitstellenstruktur verändern bzw. verändern müssen. Herr Innenminister Schünemann hat einen landesweiten Vorschlag unterbreitet, die Zahl der Leitstellen im Lande Niedersachsen von zurzeit 77 auf 10 bis 12 zu reduzieren; freiwillig, ohne Zwang, aber zukunftsorientiert. Sie vergessen: Die Menschen in Niedersachsen interessiert es gar nicht, woher im Notfall Hilfe kommt - Hauptsache, sie kommt
schnell, zuverlässig und kompetent. Sie sind einfach technik- und fortschrittsfeindlich. Die neuen Techniken sind so präzise und überlegen, dass sie die Hilfeleistenden bis auf ca. 1 m an das Objekt heranführen können. Selbst Amateurfotokameras sind jetzt schon mit GPS-Navigationsempfängern ausgestattet. Bei Aufnahmen werden die aktuell ermittelten geografischen Koordinaten zusammen mit dem Foto gespeichert. Während fast jedes neue Auto über ein Navigationssystem verfügt und präzise geführt wird, erwecken Sie den Anschein, als ob man noch Pfadfinder brauchte, um die richtigen Wege und Orte zu finden.
Tief im Innern glauben Sie, nörgeln sei ein Zeichen von Intelligenz.
Wir sollten diese Leitstellendiskussion beenden und die verantwortlich handelnden Kommunen zur abschließenden Diskussion und Entscheidung auffordern und nicht - um in der Fußballsprache zu bleiben - wie mit diesem Antrag immer nachtreten. Dafür gibt es die rote Karte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem Antrag der SPD-Fraktion auseinander setze, möchte ich Folgendes voranstellen: ein besonderes Lob an die 10 000 THW-Helferinnen und Helfer in Niedersachsen.
Es ist gut zu wissen, dass sie da sind. Wenn uns allabendlich die Fernsehbilder über Katastrophen im In- und Ausland ins Haus geliefert werden, ist es wohltuend und beruhigend, wenn THW-Helfer im Bild auftauchen.
Diese Männer und Frauen sind hervorragend ausgebildet und verstehen ihren Job. Die Zusammenarbeit von Einheiten des THW mit den kommunalen Feuerwehren, den Landkreisen und dem Land läuft grundsätzlich hervorragend. Man ergänzt sich, man trifft sich, teilweise sind örtliche THWEinheiten fest in die Einsatzplanung der Kommu
nen im Hinblick auf besondere Einsätze eingebunden, wie es z. B. bei der Bewältigung von größeren Bahnunfällen im Osnabrücker Land der Fall gewesen ist.
An das THW ein ganz herzliches Dankeschön und Anerkennung. Wir schätzen Ihre Arbeit!
Nun zu dem Antrag der SPD-Fraktion. Dieser Antrag ist so überflüssig wie die Vogelgrippe.
Gerade in der augenblicklich schwierigen Situation sollte man keine Schreckgespenster aufbauen und nicht die Menschen durch solche Anträge verunsichern.
Wir alle wissen doch, dass die Bundeswehr aufgrund der Reduzierung in Niedersachsen für den Katastrophenschutz nur noch begrenzt eingesetzt werden kann. Deshalb ist es gut zu wissen, dass das THW sowohl im Krisenstab beim Innenministerium als auch in den Strukturen des Katastrophenschutzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten beteiligt und vertreten ist.
Die Länder und Kommunen stehen immer in der ersten Reihe, wenn es um wirksame Maßnahmen bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schadensereignisse geht. Die Länder und Kommunen haben unterhalb des Katastrophenfalles aber keine direkte, rechtlich abgesicherte Zugriffsmöglichkeit auf das gut ausgerüstete THW. Deshalb fordert der Innenminister zu Recht, die Länder bei der Verwendung der Katastrophenschutzmittel des Bundes verantwortlich zu beteiligen. Dann könnte die komplette Ausrüstung des THW verbindlich in die Einsatzplanung der Kommunen einbezogen werden. Überschneidungen mit der Ausstattung der Feuerwehren könnten vermieden und die Mittel insgesamt effizienter eingesetzt werden.
Dabei ist es nicht das Ziel, dem THW oder den Feuerwehren irgendetwas vorzuenthalten. Es geht ausschließlich darum, die derzeit eingesetzten Mittel effizienter einzusetzen und damit die Hilfe für die Bevölkerung in Notlagen zu optimieren, ohne - das ist ganz wichtig - dafür zusätzliches Geld in
die Hand nehmen zu müssen, das wir gar nicht haben.
Neue Ideen vom Bund sollten nach Abstimmung mit den Ländern im Wesentlichen in den Katastrophenschutz des Landes integriert werden, so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Es heißt dort wörtlich:
„Das Technische Hilfswerk ist ein unverzichtbares Element in der Katastrophenhilfe im Inland und in der humanitären Hilfe weltweit. Wir werden es deshalb als Bundeseinrichtung erhalten.“
Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion haben, empfehle ich Ihnen die sehr detaillierte Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Bachmann vom 25. Januar 2006 in der Drucksache 15/2669 zur Lektüre.
So sind sie eben von der SPD: Erst wird eine Kleine Anfrage gestellt, dann mit fast gleichem Inhalt ein Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, und alles ist so überflüssig wie die Vogelgrippe.
Die Strukturen des THW im Land Niedersachsen sind gut. Von 80 000 THW-Helfern bundesweit engagieren sich 10 000 in Niedersachsen. Wir sollten ihre Ausbildung und Strukturen stärken und ausbauen und viele junge Menschen für die Arbeit im THW motivieren.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die bisherige Beschlusslage der Innenministerkonferenz zur Frage des Bleiberechtes?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der heute auf dem Tisch liegt, ist das, was die Koalition mit der Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 22. April 2005 gewollt hat. Mit dem Gesetzentwurf wurde das Verfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Ausschüssen von d’Hondt auf Hare-Niemeyer umgestellt. Auf eine Übergangsregelung wurde verzichtet, weil das geänderte Sitzverteilungsverfahren immer nur bei der Neubildung von Ausschüssen zur Anwendung kommt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10. Oktober dieses Jahres diese Rechtsauffassung eindrucksvoll bestätigt. Die gesetzestechnische Korrektur war nötig, weil auf breiter Front versucht worden ist, die Umbildung von Ausschüssen weit über das gebotene Maß auszudehnen. Wir können damit leben, wenn in dem einen oder anderen Fall zwischenzeitlich bei tatsächlicher Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat bzw. Kreistag Ausschussbildungen nach Hare-Niemeyer stattgefunden haben.
Wir haben aber nicht damit leben können - dies war auch nicht unser politischer Wille -, dass auf breiter Front Ausschussbildungen beantragt worden sind, weil sich die Rechtsgrundlage geändert hat. Wir, die Koalition aus CDU und FDP, sind deshalb nach wie vor der Meinung, dass klare Verhältnisse gerade in der Kommunalpolitik für die Kommunalpolitiker das Beste sind. Klare Verhältnisse sind aus unserer Sicht, dass in dieser Wahlperiode Räte und Kreistage ihre Ausschüsse nach d’Hondt bilden. Dies soll überall in Niedersachsen bis zum 1. November 2006 gelten. Das ist der Inhalt des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes. Er schafft auf kommunaler Ebene Rechtssicherheit, Klarheit, Vertrauen und eine gesetzliche Grundlage für unsere Kommunen. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht, um eine sichere, eindeutige Handlungsfähigkeit für unsere kommunalen Parlamente zu haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Bewertung der SPD - ich zitiere aus einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 28. Juni 2005 -, dass sich die Debatte um die kreisfreie Samtgemeinde verfassungsrechtlich auf dünnem Eis bewege?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es unterschiedliche Strukturen bei der Arbeitslosigkeit und bei der Jugendarbeitslosigkeit im Lande, und können Sie das eventuell mit Zahlen belegen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich für meine Fraktion deutlich erklärt, dass wir ihn konsequent ablehnen. Nach der Anhörung und den Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport bleibt unsere Haltung unverändert bzw. ist noch bestärkt worden.
Ich spreche nochmals einige gravierende Punkte an, die uns zur Ablehnung bewogen haben. Der Landeswahlleiter, Herr Strelen, führte bei der Anhörung u. a. aus:
„Das deutsche Wahlrecht seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat es in, wie ich meine, hervorragender Weise verstanden zu vermeiden, dass im Wahlrecht irgendwelche strategischen Ziele mit angelegt werden, vor allen Dingen solche Ziele, die etwa dazu führen könnten, das Wahlrecht auszunutzen, um sich Vorteile zu verschaffen, insbesondere wenn es dabei um kleine Splittergruppen geht.“
Auch die Ansicht eines Praktikers aus einem Wahlbüro des Osnabrücker Landes möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Dieser Praktiker sagt:
„Ich möchte nicht wissen, wie viele Personen dann nicht nur die Möglichkeit haben, doppelt ihre Stimme(n) abzugeben, sondern dieses auch nutzen werden. Gerade die größeren Städte werden nicht in der Lage sein, bei jeder Anmeldung bis zum Wahltag das Wahlrecht mit der bisherigen Gemeinde abklären zu können - auch nicht mit zusätzlichem Personal.“
Wenn das Wählerverzeichnis wirklich zum Wahltag aufgrund eines melderechtlichen Vorgangs ergänzt werden soll, dann kann dies nur geschehen, wenn gleichzeitig die Möglichkeit der Briefwahl abgeschafft wird. Ansonsten werden wir uns in Zukunft sehr häufig mit Wahlanfechtungen beschäftigen können.
In Nordrhein-Westfalen wird übrigens nach der Kommunalwahl in einer Kommune erneut gewählt. Dort hat man festgestellt, dass eine Wählerin am Stichtag noch nicht in der Gemeinde gewohnt hat und somit nicht wahlberechtigt war. Bei der Mehr
heitsbildung im Rat ist jedoch eine einzige Stimme entscheidend gewesen, und nun muss die gesamte Wahl wiederholt werden.
Gerade bei Ortsratswahlen können einzelne Stimmen über Mandate und Mehrheiten entscheiden. Auch ist nicht auszuschließen, dass bei Ortratswahlen zukünftig ein „Wahltourismus“ entsteht mit dem Ziel, sich mal eben vor der Wahl umzumelden und so dem einen oder anderen Kandidaten oder einer Partei Sitz und Stimme und Mehrheiten zu verschaffen. So etwas ist mit der Dreimonatsfrist bisher - auch mit gutem Grund - ausgeschlossen.
Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen sehen ebenfalls keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 30. März 1992 die Dreimonatsfrist für zulässig erklärt bzw. - das ist sehr wichtig - mit Argumenten untermauert. Von 16 Bundesländern weichen nur zwei im Landeswahlrecht von der Dreimonatsfrist ab. Auf die konkrete Nachfrage in der Anhörung beim Vertreter des Landes Brandenburg, wo eine Einmonatsfrist gilt, ob viele Betroffene davon profitiert hätten und ob die Wahlbeteiligung zugenommen habe, konnte keine positive Aussage verzeichnet werden.
Das Wahlrecht ist das Fundament unseres Staatswesens und die Grundlage unserer Demokratie. Es sollte nicht zum Spielball von Splittergruppen werden. Es muss praktikabel, nachvollziehbar, vor allem kontrollierbar und allgemein verständlich sein.
Für mich ist das wichtigste Argument: Das Wahlrecht muss nicht nur ausgeübt, sondern auch festgestellt werden. Wie ich vorhin schon angedeutet habe, lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf konsequent ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass alles getan wird, um sinnvolle Reformen zu verhindern, weil manche nicht von etwas lieb Gewonnenem lassen wollen.
Es sollte doch einfach um die beste Technik, die beste Vernetzung und die kostengünstigste Lösung gehen.
Der Besuch des Ausschusses für Inneres und Sport bei der „bunten Leitstelle“ in Hengelo hat ganz deutlich gezeigt, was einige einfach nicht wahrhaben wollen: Hilfe aus einer Leitstelle ist möglich, sinnvoll und konsequent. Was wir vom Nachbarland Holland lernen können, ist die Tatsache, dass „bunte Leitstellen“ optimal funktionieren und dass keine Organisation Bedenken haben muss, unter die Räder zu kommen.
Wie sagte der holländische Leitstellenleiter Ben Keizer in Hengelo ganz unverfälscht, als er gefragt wurde, ob auch eine „bunte Leitstelle“ in Deutschland möglich sei? - Das müsste können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag ist in vielen Punkten widersprüchlich und nicht durchdacht.
Punktuell möchte ich einiges ansprechen. Ihr Antrag wirft im Kern die Befürchtung auf, dass die Kommunen bei der Leitstellendiskussion nicht die entsprechende Beachtung finden bzw. ihre Kompetenz ausgehebelt wird. Das ist völlig unbegründet und haltlos.
Wir von der CDU setzen auf die freie Entfaltung der Kräfte, neue Ideen und kreative Gedanken im Lande Niedersachsen auch bei der Leitstellendiskussion. Bei den anstehenden umwälzenden Veränderungen im Land Niedersachsen ist es die Pflicht und Schuldigkeit unseres Innenministers Uwe Schünemann, mit den Landkreisen im Lande Gespräche zu führen und auch für die Idee der „bunten Leitstelle“ aus dem Osnabrücker Land nachhaltig bei den Landkreisen einzutreten und zu werben.
Niemand in diesem Hause bestreitet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Leitstellen zuständig sind. Aber angesichts von 49 Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie 28 Notrufzentralen für die Polizei muss doch bei der Einführung des Digitalfunks, der nach meiner Meinung faszinierende Möglichkeiten bietet, in Niedersachsen über die Leitstellenstrukturen nachgedacht werden,
auch oder gerade unter Kostengesichtspunkten, wo erhebliche Summen zur Disposition stehen und eingespart werden können. Wenn neue Technik eingeführt wird, ist auch neues Denken erforder
lich. Erhebliche Kosten für die Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen trägt das Land. Daraus ergibt sich auch ein Mitspracherecht des Innenministers bei der Leitstellendiskussion. Die Verteilung der Kosten zwischen Land und Kommunen kann erst thematisiert werden, wenn ein Ausschreibungsergebnis für die Systementscheidung vorliegt.
Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport haben sich vor Ort in Aachen über den Digitalfunk eingehend informiert. Nach dem Besuch war uns allen klar, so titelte jedenfalls eine überregionale Zeitung: Die Technik bietet so viele Vorteile, dass sie die Polizei nach einem Pilotprojekt in Aachen gar nicht mehr hergeben will.
In den Niederlanden sind „bunte Leitstellen“ wie in Zwolle längst realisiert und arbeiten bei der Einsatzabwicklung effizient und optimal auf höchstem Niveau. Herr Kollege Bachmann, um auch etwas Schärfe aus der ganzen Diskussion herauszunehmen, will ich vorschlagen, dass sich der Ausschuss für Inneres und Sport in Zwolle, genau wie wir es in Aachen getan haben, ein informatives Bild über die „bunte Leitstelle“ macht.
Wichtig dabei ist, mittelfristig auf den Analogfunk nicht zu verzichten. „Bunte Leitstellen“ haben einen gewissen Charme und Reiz: schnelle Hilfe von einer Stelle. Wer in Notlagen schnelle Hilfe braucht, bekommt sie aus einer Hand. Wer selbst einmal in einer Notsituation war, weiß um das beklemmende Gefühl und die Ohnmacht in dieser Situation. Es ist dann völlig egal, woher die Hilfe kommt, Hauptsache, sie kommt schnell, zuversichtlich und zuverlässig.
Wir sollten auf die Menschen im Lande Niedersachsen und nicht auf Strukturen und Organisationsformen schauen. Hier ist kleinkariertes Denken und Burgenmentalität nicht angebracht.
Minister Schünemann ist unterwegs im Lande und führt Gespräche. Er wirbt für die faszinierende Idee „bunte Leitstelle“. Das ist sein gutes Recht. Im Interesse der Menschen Niedersachsens brauchen wir schlagkräftige Hilfeleistung im Notfall. Die Menschen Niedersachsens stehen bei all unseren Überlegungen im Mittelpunkt.
Wie formulierte es Peter Hahne in seinem neuen Buch „Schluss mit lustig“ so treffend: Denn nur wer
durch Nachdenken zum Neudenken kommt, kann auch umdenken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und die Grundlage unseres freiheitlich demokratischen Staatswesens. Wahlrecht muss nicht nur ausgeübt, sondern auch festgestellt werden. Wenn Eingriffe in das Landeswahlgesetz bzw. Kommunalwahlgesetz erfolgen, müssen diese durchdacht, ausgewogen, praktikabel und langfristig angelegt sein.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Dreimonatsfrist vor der Wahl für die Wählerinnen und Wähler bei einem Umzug entfallen. Eine Anmeldung bei der Meldebehörde soll bis 35 Tage vor der Wahl über die Eintragung in das Wählerverzeichnis automatisch zur Wahlberechtigung führen. Ich habe - das muss ich ehrlich sagen - meine Zweifel, ob dies durchdacht, ausgewogen, praktikabel und langfristig angelegt ist.
- Aus Ihrer Sicht, ja. Wir sehen es anders. - Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 30. März 1992 die Dreimonatsfrist vor einer Wahl nicht aufgehoben. Wichtig und unverzichtbar ist, dass die Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf gegeben sein muss. Nach meiner Meinung tut sich meldetechnisch und wahltechnisch eine ganze Menge Fragen auf, und die Technikgläubigkeit ist zu hoch angesetzt. Man sollte nicht alles der Technik überlassen. Wie verwaltungssicher ist dieses Verfahren überhaupt? Was ist mit den Briefwählern?
Auch Wahlmissbrauch kann nicht ausgeschlossen werden. Völkerwanderungen zwischen kleinen Kommunen könnten bei knappen Wahlergebnissen die Wahl beeinflussen.
Manipulationen müssen auf allen Ebenen ausgeschlossen werden, und man darf die kommunale Ebene nicht überfordern. Das gilt insbesondere für ehrenamtliche Wahlhelfer, die vor der Wahl und am Wahltag eingesetzt sind.
Ich komme zu dem Ergebnis: Die Streichung der Bestimmung im Gesetz, nach der Bürgerinnen und Bürger aufgrund eines Umzugs innerhalb von drei Monaten vor der Wahl vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, lässt aus folgenden Gründen keine Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren erkennen:
Erstens: Informationsmöglichkeiten über die örtlichen Verhältnisse. Die Kernaussage der Begründung des Gesetzentwurfs geht fehl. Gerade in kleinen Kommunen ist die Internetpräsenz nicht so ausgereift, dass sich potenzielle Neubürgerinnen und -bürger ausreichend über die Geschehnisse und die politischen Verhältnisse informieren können. Die Informationen erfolgen vielmehr über örtliche Wurfsendungen, die insbesondere Neubürger aus entfernten Gemeinden im Vorfeld der Wahl nicht erhalten können. Dies gilt insbesondere bei Zuzügen aus anderen Bundesländern, da nicht zu erwarten ist, dass überregionale Tageszeitungen über die politischen Verhältnisse von Gemeinden anderer Bundesländer informieren.
Zweitens: höherer Aufwand für die Wahlbüros. Nach dem Aufstellen der Wählerverzeichnisse müssen Korrekturen von Amts wegen vorgenommen werden. Diese erfolgen nicht automatisch. Insofern ist eine Abstimmung erforderlich, die eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Es besteht Abstimmungsbedarf mit der Herkunftsgemeinde zur Vermeidung von Doppeleintragungen in die Wählerverzeichnisse. Wenn diese Abstimmung nicht erfolgt, besteht die Gefahr, dass die betreffenden Personen in der neuen wie auch in der Herkunftsgemeinde wählen können. Dann würde eine Doppelwahl erfolgen. Bei jeder Eintragung ins Wählerverzeichnis ist grundsätzlich zu prüfen, ob bezüglich der Person des Wählenden Wahlausschlussgründe vorliegen. Bei Eintragungen in das Wähler
verzeichnis kurz vor der Wahl reicht die Zeit für eine solche Prüfung nicht aus.
Drittens: Möglichkeiten der Manipulation. Durch bewusste kurzfristige Ummeldung wird es möglich, dass sich Personen nur für den Wahlzeitraum in der entsprechenden Gemeinde anmelden, z. B. um bei knappen Mehrheitsverhältnissen eine Entwicklung zugunsten ihrer Partei herbeizuführen. Ein Wähler kann beispielsweise bei einer Kommunalwahl in seiner Herkunftsgemeinde seine Stimme bereits vor seiner Ummeldung bzw. seinem Umzug durch Briefwahl abgegeben haben. Durch die geplante Eintragung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde hätte er dann auch das Recht, auch in der neuen Gemeinde seine Stimme abzugeben. Dann gäbe es hierbei ebenfalls eine Doppelwahl.
Fazit: Der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen ist aus meiner Sicht weder praktikabel noch hinreichend vor Missbrauch geschützt, noch garantiert er, dass der Wille des Volkes jederzeit in Wahlen eindeutig feststellbar ist. Aus diesen Gründen lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass der Vater der Familie Straftaten begangen hat. Können Sie dem Hause schildern, welche Straftaten das gewesen sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 5. November dieses Jahres berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung vom ersten Stiftungstreffen. In dem Bericht wird ein Stifter wie folgt zitiert: Es gibt eine Hemmschwelle, sich zu Lebzeiten von einem Teil seines Vermögens zu trennen. Wenn es aber gelingt, den Sinn von Stiftungen auch anderen Vermögenden zu vermitteln, dann erzeugt man damit auch Glück. - Besser und eindrucksvoller kann man nach meiner Meinung eine Stiftung nicht beschreiben. Besser kann man auch nicht zum Ausdruck bringen, was eine Stiftung vermag. In diesem Jahrzehnt werden rund 2 Billionen Euro von einer Generation an die nächste vererbt. Allein im Jahr 2002 sind in Deutschland Erbschaften in Höhe von 12,1 Milliarden Euro und Schenkungen in Höhe von 4,6 Milli
arden Euro versteuert worden. Wenn von diesen gewaltigen Summen nur Bruchteile in Stiftungen wandern, sind im Bereich von Kultur, Bildung, Soziales gewaltige Förderungen zu erwarten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit dem Gesetz wird erreicht: Anpassung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes an geändertes Bundesrecht; gesetzliche Regelungen über die Führung von Stiftungsverzeichnissen; Vereinfachung der Stiftungsaufsicht; Verzicht auf Gebühren bei gemeinnützigen Stiftungen.
Während in den USA ein dichtes Netz von Stiftungen besteht, was als vorbildlich zu bezeichnen ist, ist Deutschland im Bereich von Stiftungen noch entwicklungsfähig. In vielen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens werden wir nach meiner Meinung zukünftig ohne Stiftungen nicht mehr auskommen. Viele Zukunftsaufgaben in Niedersachsen sind nur mit der Großzügigkeit des Herzens über Stiftungen zu bewältigen. Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung verbinde ich die große Hoffnung und Erwartung, dass viele neue Stiftungen im Lande Niedersachsen errichtet werden. „Gemeinsam Gutes anstiften“ lautet der Slogan der Deutschen Bürgerstiftung. 85 Stiftungen gibt es bisher im Landkreis Osnabrück. Eine, die Stadt-Stiftung Quakenbrück - die Einladung liegt mir vor -, hat am 1. Oktober auf ihr fünfjähriges Bestehen zurückblicken können und ist somit die zweitälteste Bürgerstiftung in Niedersachsen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig verabschiedet. Selbst der von uns geschätzte, aber immer kritische Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte keinerlei Einwände gegen diesen Gesetzentwurf - was selten vorkommt. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen ausdrücklich die konstruktive Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte sehr sachlich, aber schlaglichtartig und punktuell einige Fakten ansprechen.
Die vorliegende Antwort des Innenministers, die ihresgleichen sucht,
ist sachlich, präzise, kompetent und vorausschauend,
zeigt aber auch das notwendige Fingerspitzengefühl, dass mit dem Kompetenzzentrum Großschadenslagen, welches sich noch im Aufbau und Ausbau befindet, nicht alle Verantwortung nach oben abgeschoben wird, sondern - darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - dass die originären Zuständigkeiten vor Ort bleiben: bei der Polizei, bei der Feuerwehr, bei den Verwaltungsbehörden, bei den Kommunen - zur Gefahrenabwehr - und insbesondere auch bei der Fachaufsicht der Bezirksbrandmeister.
Das Kompetenzzentrum wird von allen politischen Kräften des Hauses mitgetragen. Die Diskussion darüber kann nur fruchtbar sein. Gegebenenfalls ergeben sich weitere Anregungen für die Landesregierung.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Kompetenzzentrum angesichts der Bedrohungslage eines der wichtigsten Handlungsinstrumente der Landesregierung bei der Bekämpfung von Großschadenslagen und zur Vorbereitung darauf ist.
Ich möchte dem Innenministerium und seinem Minister ein großes Lob zollen. Es wurde eine intelligente Lösung dadurch geschaffen, dass das Kompetenzzentrum auf vorhandene Strukturen aufsattelt und dass keine feststehende, unflexible Großorganisation aufgebaut wird - nicht zuletzt
auch mit Blick auf den Landeshaushalt. Vorteil dieser Organisation ist eine flexible, kleine Truppe mit erfahrenen Leuten, die - je nach Schwerpunkt des Schadensereignisses - durch Fachleute der zuständigen Ressorts und Behörden ergänzt wird. Private Fachleute gehören ebenfalls dazu. Damit ist das Kompetenzzentrum ein wichtiger Ansprechpartner der Landesregierung für die Organisation von Sicherheit.
Flexible Reaktionen auf immer anders geartete bedrohliche Szenarien sind gegeben. Jede Situation ist anders, stellt sich anders dar. Die Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen kann man nicht in ein Schema pressen. Menschen müssen geschult und ausgebildet werden. Man muss ein Auge, ein Empfinden für die Situation haben. Man muss Erfahrungen sammeln. Hinzu kommen das Üben, das Zusammenspiel der verantwortlichen Kräfte.
Es ist mir wichtig, Folgendes herauszustellen: Das Kompetenzzentrum ist keine neue Führungsebene, kein Ersatzführungsinstrument. Das Kompetenzzentrum sorgt hauptsächlich dafür, dass die örtliche Schadensbekämpfung so ungestört und so optimal beraten und informiert wie möglich arbeiten kann. Der Einsatz wird nicht durch irgendwelche Unsicherheiten behindert. Die Clearingstelle Kompetenzzentrum wird frühzeitig eingeschaltet. Die Mitarbeiter sind 24 Stunden, also rund um die Uhr, erreichbar.
Das Kompetenzzentrum sollte rechtliche und organisatorische Schwierigkeiten im Vorfeld und während der Schadensbekämpfung beseitigen und eine notwendige Vernetzung auf der Ebene der Landesregierung sicherstellen. Die reibungslose Zusammenarbeit - vertikal und horizontal - ist das oberste Gebot.
Das Kompetenzzentrum ist aber auch für die Sprachfähigkeit der Landesregierung im Krisenfall gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Gerade im Krisenfall ist eine konzertierte Medienarbeit unerlässlich. Die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Das Kompetenzzentrum nutzt Synergieeffekte und zieht im Notfall über Zuständigkeitsgrenzen hinweg das notwendige Knowhow zusammen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Garantie für fehlerfreies Management, aber eine gute Gewähr und eine vernünftige Ausgangsbasis dafür, dass es in Zukunft noch besser klappt.
Seitens der CDU-Fraktion wird die Schaffung einer über Kreis- und Landesgrenzen hinaus agierenden kompetenten Landesdienststelle begrüßt. Die Erfüllung der beschriebenen Aufgaben wird in Großschadensfällen als sinnvoll und notwendig erachtet. Nach Fertigstellung der Feinkonzeption sollten für die Arbeit des Kompetenzzentrums entsprechende Übungen durchgeführt werden.
Herr Minister Schünemann, mein Kompliment für diese Einrichtung, auch im Namen der CDUFraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
In der Drucksache 15/785 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ist die Empfehlung mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD und gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden.
Es hat in den Ausschussberatungen Einverständnis darüber bestanden, dass es mittlerweile dringlich ist, das alte Zweckverbandsgesetz durch ein modernes Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit abzulösen. Auch das politische Grundkonzept dieses Gesetzes ist einhellig gebilligt worden. Aus der Beschlussempfehlung sehen Sie, dass der Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten redaktionell, klarstellend und das Gesetz systematisierend geändert worden ist. Darauf will ich im Rahmen meines Berichts nicht eingehen, denn dies wird Gegenstand des ausführlichen schriftlichen Berichtes sein. Ich will nur drei inhaltlich bedeutsame Punkte ansprechen, die in den Ausschussberatungen vertieft diskutiert worden sind.
Zum ersten Punkt: Es entspricht den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände wie der Auffassung des Innen- und Rechtsausschusses, dass nicht nur in der Zweckverbandsversammlung, sondern auch im Verwaltungsrat einer gemeinsamen kommunalen Anstalt die Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen „geborene“ Mitglieder sein sollten. Entsprechend sind nun § 3 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 formuliert.
Zum zweiten und dritten Punkt: Im Rahmen der Anhörung hat sich der Landeselektrizitätsverband
gegen die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 9 ausgesprochen, nach der bei Zweckverbänden mit mehr als zwei Mitgliedern die Verbandsordnung „die Voraussetzungen der Kündigung eines einzelnen Mitgliedes und die Grundlagen der darauf folgenden Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Mitglied“ bestimmen muss. Der Verband hat sich weiter für eine Streichung des § 20 Abs. 3 ausgesprochen. Diese Vorschrift verbietet bei der Anpassung der Verbandsordnungen der in § 20 Abs. 1 genannten Zweckverbände Klauseln, die die Kündigung der Mitgliedschaft „durch unangemessene formelle oder materielle Voraussetzungen“ erschweren oder verhindern, und sie räumt der Kommunalaufsichtsbehörde die Möglichkeit ein, solche unangemessenen Klauseln zu ändern. In beiden Vorschriften hat der Landeselektrizitätsverband eine unzulässige Einengung der Gestaltungsmöglichkeiten der am Zweckverband beteiligten Kommunen gesehen. Diesen Vorstellungen haben sich die Ausschüsse nur zum Teil anschließen können:
Im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Nr. 9 muss es beim Entwurfstext bleiben. Die Ausschüsse folgen dem übereinstimmenden und überzeugenden Votum der Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, dass es nach der Rechtsprechung Fälle gibt, in denen ein Verbandsglied aus besonders wichtigen Gründen aus einem Zweckverband ausscheiden können muss, auch wenn die anderen Verbandsglieder nicht einverstanden sind. Wenn das so ist, muss die Verbandsordnung zumindest für diese Fälle Vorschriften darüber enthalten, nach welchen Regeln sich die Kündigung und die nachfolgende Auseinandersetzung vollzieht.
§ 20 Abs. 3 soll gestrichen werden. Ein entsprechender Beschluss des federführenden Ausschusses ist mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefasst worden.
Im Hinblick auf § 20 Abs. 3 haben das Ministerium für Inneres und Sport und der GBD übereinstimmend eingeräumt, dass die Aufrechterhaltung dieser Vorschrift weder aus systematischen Gründen noch im Hinblick auf höherrangiges Recht zwingend geboten sei. Ein Verbandsglied, das zu Unrecht am Ausscheiden aus dem Zweckverband gehindert werde, könne sich sein Recht immer auf dem Klagewege erstreiten. Wenn sie sich dennoch
für eine Beibehaltung des § 20 Abs. 3 in einer veränderten, den Begriff der unangemessenen Erschwerung oder Verhinderung der Kündigung konkretisierenden Fassung aussprächen, dann unter dem verwaltungspraktischen Gesichtspunkt der Streitvermeidung. Die Vorschrift stelle klar, welche Klauseln nicht zulässig seien. Zugleich werde aber auch klargestellt, dass der Zweckverband ein Ausscheiden bis zum rechtlich zulässigen Mindestmaß ausschließen dürfe, was generell zur Stabilisierung der betroffenen Zweckverbände beitrage.
Die streitvermeidende Wirkung sei auch nicht nur theoretisch, sondern unmittelbar praktisch relevant: Zumindest zwischen dem Energieverband ElbeWeser und seinem Verbandsglied Cuxhaven schwele seit langem ein Streit um die Berechtigung, unter angemessener Abgeltung des Anteilswerts aus dem Verband auszuscheiden. Über § 20 Abs. 3 könnten rechtswidrige Erschwerungen des Ausscheidens von vornherein verhindert werden; einer rechtmäßigen Kündigungsklausel könne die Rechtmäßigkeit von vornherein attestiert werden. Dies verhindere die Gefahr einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport haben ergänzend auf Folgendes hingewiesen: Die Stadt Cuxhaven sei in erheblicher finanzieller Bedrängnis und habe deshalb mit dem Land einen Sanierungspakt geschlossen. Es sei in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung, dass sich Cuxhaven mit einer angemessenen Vergütung möglichst schnell aus dem Zweckverband lösen könne. Für den betroffenen Zweckverband habe ein anderer Aspekt der Regelung Bedeutung: Folge man dem konkretisierenden Formulierungsvorschlag, so könne die Verbandsordnung für die Abgeltung des Anteilswerts die Maßstäbe des Substanz- und Ertragswerts wählen. Das schütze den Zweckverband vor Diskussionen, ob nicht der – unter Umständen erheblich höhere, der Spekulation ausgesetzte – Verkehrswert maßgeblich sei; denn der Verkehrswert dürfe als Bezugsgröße ausgeschlossen werden.
Während sich danach die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen dafür aussprachen, § 20 Abs. 3 beizubehalten, hielten die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP die Vorschrift für entbehrlich. Bereits § 20 Abs. 1 des Gesetzentwurfes enthalte die Regelung, dass die Satzungen bestehender Zweckverbände innerhalb von zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des Geset
zes an die neue Rechtslage anzupassen seien. Dies gelte auch für die Kündigungsvorschriften nach § 9 Abs. 2 Nr. 9.
Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 785 zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man kein Geld hat, dann muss man wenigstens gute Ideen haben. Das hat die Landesregierung mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Der vorliegende Gesetzentwurf löst das Zweckverbandsgesetz aus dem Jahre 1939 ab, welches schlecht, überholungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß ist. Hintergrund - dies sage ich für all jene, die sich nicht so intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben - ist Folgendes:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die kommunale Zusammenarbeit in Niedersachsen wird ein historisches Gesetz aus dem Jahre 1939 aufgehoben und durch ein modernes, zeitgemäßes Gesetz abgelöst. Viele Regelungen sind nicht mehr auf dem neusten Stand. Sie sind z. B. durch
die Gebiets- und Verwaltungsreform in den 70erJahren überholt und insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land völlig veraltet.
Wir haben bei den Beratungen um einen guten Gesetzestext und um Lösungen gerungen. Dabei haben wir allein zwölf Vorlagen erarbeitet. Deshalb waren die Beratungen im Innenausschuss intensiv, und es gab über einen langen Zeitraum eine gute Zusammenarbeit mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Lobend möchte ich an dieser Stelle auch den Ausschuss für Recht und Verfassung erwähnen, der gut zugearbeitet hat. Wir wollten und wollen ein gutes Gesetz.
Da ich aus der kommunalen Praxis komme, kann ich nur bestätigen, dass die Wünsche und Anregungen der Kommunalpolitiker weitestgehend berücksichtigt worden sind. Man wartet förmlich - das ist greifbar hier im Lande Niedersachsen - auf dieses Gesetz. Nicht ohne Grund hat mich als Ausschussvorsitzenden der Niedersächsische Städteund Gemeindebund Anfang dieses Jahres angeschrieben und gebeten, die Beratungen zügig wieder aufzunehmen. Aber da hatte der Innenausschuss schon längst reagiert und den Gesetzentwurf wieder auf der Tagesordnung. Wir haben also keinen Zeitverlust erlitten.
Die kommunalen Spitzenverbände im Lande Niedersachsen begrüßen diesen Gesetzentwurf uneingeschränkt, werden die Kommunen künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsfreiheiten, demokratische Kontrollen, Steuerungsmöglichkeiten durch die Vertreterkörperschaften und übersichtliche Zuständigkeiten haben. In der Stellungnahme des Niedersächsischen Städteund Gemeindebundes vom 14. Oktober 2003 wird das Einbringen des Gesetzentwurfs ausdrücklich gelobt. Herr Minister, Sie werden sich über das folgende Zitat freuen:
„Auch die Art und Weise, wie das Niedersächsische Innenministerium im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfs frühzeitig die Wünsche und Positionen der niedersächsischen Kommunen erfragt und entsprechende Anregungen aufgegriffen hat, darf als vorbildlich angesehen werden.“
Ich verhehle an dieser Stelle nicht, dass viele Abgeordnete hier im Landtag diesen Gesetzentwurf mit Herzblut und viel Engagement mit erarbeitet und mit begleitet haben.
Natürlich, wie das bei Gesetzentwürfen so ist, hat es auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf umfassende Stellungnahmen und Wünsche gegeben. Aber ich sage ganz deutlich: Was in Verbandssatzungen bei einigen Zweckverbänden nicht geregelt ist, kann auch im Gesetzestext punktuell nicht geregelt werden. Hier müssen die zurzeit 135 bestehenden Zweckverbände auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs ihre Verbandssatzungen anpassen, und dazu - der Minister hat es vorhin deutlich gesagt - haben sie jetzt zwei Jahre Zeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag sollte den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form verabschieden und das Gesetz sich in der Praxis bewähren lassen, zumal es in der Ausrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit sehr hilfreich sein wird; davon bin ich fest überzeugt.
Aber da Gesetze ja nicht in Stein gehauen sind, sondern nur auf Papier stehen, müssen wir die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Ich hoffe, dass wir für die Zukunft die Strömungen in den Kommunen aufnehmen und dann entsprechend reagieren, um hier und da noch bessere Möglichkeiten zu entwickeln. Der Minister hat vorhin ja noch einige Möglichkeiten der länderübergreifenden Zusammenarbeit skizziert.
Aber bei aller Euphorie möchte ich doch ein altes japanisches Stichwort zitieren: Wenn einer sagt, was im nächsten Jahr passiert, dann lacht als Erster der Teufel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen führt in seinem Wappen das Pferd. Meiner Meinung nach sind die Debatten- und Diskussionsbeiträge, die von dieser Stelle aus geleistet worden sind, dem Thema Pferd nicht angemessen. Wir haben hier ein Volumen in Höhe von 5 Milliarden Euro zu vertreten. Wir haben hier im Landtag wahrlich schon über nichtigere Dinge gesprochen als über dieses Thema.
Ich halte es für wichtig, an dieser Stelle auf ein ganz spezielles Thema zurückzukommen. Ich möchte Ihnen damit klar machen, was Pferdesport für eine Region, für einen Ort bedeutet.
- Warten Sie doch ab! All das werden Sie noch hören. - Ich möchte einen Spruch vorausschicken, der in der Pferdeszene allgemein bekannt ist. Er lautet: Wer durch Pferde reich geworden ist, wird nie wieder arm. - Das aber ist nur eine Seite der Medaille. Wie ich eingangs schon angekündigt habe, möchte ich Ihren Blick jetzt auf einen Ort in Niedersachsen richten, in dem das Pferd eine bedeutende Stellung einnimmt und im Mittelpunkt des Geschehens steht. In diesem Ort findet die weltweit größte Reitpferdeauktion, die PSI - die Performance Sales International - statt. Im Jahr 2003 belief sich der Umsatz auf 11,5 Millionen Euro. Der Spitzenpreis für ein Dressurpferd lag bei 2,5 Millionen Euro. Dort ist die Celler Hengststation mit Hengsten wie Cazal, Cardinal, Weltmeyer und Londondarry zu Hause. Das sind Namen, die bei Pferdekennern glänzende Augen hervorrufen. Eine Hengstvorführung mit 3 000 Besuchern und Zuchthöfe sind hier seit Generationen zu Hause. Ferienhöfe mit Pferden sind selbstverständlich. Jährlich werden hier Distanzritte mit einer Länge von 80 km abgehalten. Außerdem sind hier Wander- und Reitwege ebenfalls mit einer Länge von mehr als 80 km vorhanden.
Jetzt kommt etwas ganz Besonderes: Es gibt dort einen Reiterverein mit 340 Mitgliedern,
bei dem in der Woche vormittags mehr als 80 behinderte Kinder therapeutischen Reitunterricht bekommen. Dieser Reiterverein wurde für sein Engagement mehrfach ausgezeichnet.
- Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss. - Dieser Ort in Niedersachsen heißt Ankum. Ich wollte mit diesem Beispiel deutlich machen, dass es in Niedersachsen viele Orte gibt, die ähnlich wie Ankum gelagert sind
und in denen der Pferdesport sowie die Pferdezucht eine ganz bedeutende Rolle spielen.
Herr Minister, ich frage Sie: Ist von der vorherigen Landesregierung auch Grunderwerb getätigt worden, der heute nicht mehr gebraucht wird?