Hans Peter Thul

Appearances

15/23 15/26 15/27 15/42 15/54 15/62 15/65 15/85 15/95 15/99

Last Statements

War ich so schlimm, Herr Präsident? - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den bisherigen Beiträgen gehen wir alle davon aus, dass wir dieses Problem in den Ausschüssen mit größtmöglicher Übereinstimmung behandeln werden.
Herr Möhrmann, ich muss gegenüber Ihnen nur eine Erwiderung anbringen. Das Unbundling, also das Auseinandernehmen von Erzeugung, Netzbetrieb und Verwaltung, ist ja vorgesehen. Jetzt kann man schlechterdings geißeln, dass es Unternehmen gibt, die sich herausgründen, um Netze zu betreiben. Aber das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Ich erinnere mich an ähnliche Debatten, als es seinerzeit um die Einführung der Kostenträgerrechnung bei der Genehmigung der Tarife ging. Auch da gab es eine ganze Reihe von Aufgeregtheiten. Aber ich denke, dass sich das wieder legen wird, wenn wir das betriebswirtschaftlich vernünftig angehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die meisten von uns sind oder waren kommunalpolitisch tätig, sodass ich davon ausgehen kann, dass Ihnen allen die Bedeutung von Unternehmen, insbesondere von Versorgungsunternehmen, für unsere Gemeinden, für unsere Städte, für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr wohl bekannt sein dürfte. Ich gehe auch davon aus, dass eine gesicherte, eine verlässliche und auch eine preiswerte Versorgung mit Strom, mit Erdgas, aber auch mit Trinkwasser eine der wichtigsten Daseinsvorsorgeaufgaben in unseren Gemeinden ist. Auch das hatten wir schon einmal gemeinsam festgestellt.
Das darf man meiner Meinung nach nicht infrage stellen, und das wird hier im Hause auch nicht infrage gestellt, und zwar offensichtlich von keiner Seite. Daneben ist im Übrigen auch der Anspruch auf eine möglichst umwelt- und ressourcenschonende Erzeugung und Versorgung aufgestellt worden. Das gehört meiner Meinung nach heute ganz selbstverständlich dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat sich allerdings bereits sehr früh, als andere in diesem Land noch mehr mit ideologischen Fragen der Energieerzeugung und -verteilung beschäftigt waren, in die Diskussion eingebracht.
- Herr Meinhold, Ihre Zwischenrufe kann ich nicht in Ihrem Handeln widergespiegelt finden; denn bei den Resolutionen, die einige Stadtwerke unterschrieben haben, fehlt Ihre Unterschrift bzw. eine Unterschrift Ihres Unternehmens. Vielleicht warten Sie einmal das Ende der Darstellungen ab. Dann können wir darüber reden, wo Raum für Zwischenbemerkungen geblieben ist.
Die CDU hat sich schon sehr früh in die Diskussion eingebracht und hat betriebswirtschaftlich optimale Unternehmensformen eingefordert, so wie sie heute von den Querversorgungsunternehmen im Lande mit Mehrheit praktiziert werden. Die damit einhergehende Herauslösung der Unternehmen aus den allgemeinen Verwaltungen und in vielen Fällen auch die Zuweisung weiterer meist technischer Aufgaben hat diese Unternehmen flexibler in ihren Reaktionen auf das Marktgeschehen werden lassen und hat darüber hinaus ein bis dahin nicht
bekanntes betriebswirtschaftliches Denken bei den Unternehmensleitungen, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert. Nebenbei sind diese Unternehmen dadurch auch für Übernahmegelüste der oftmals überregional tätigen Unternehmen weniger angreifbar geworden. Das alles, meine ich, ist gut so. Oft genug haben wir das gegen den Widerstand des politischen Gegenübers umsetzen müssen. - Ich weiß, wovon ich rede. Ich selbst habe mehrere dieser Umwandlungsprozesse persönlich begleiten können.
Die Folge von alldem ist, dass wir heute eine verlässliche Versorgung mit Elektrizität und Erdgas, dass wir die höchste Verfügbarkeit bei der Erzeugung und Verteilung, den weltweit führenden Anteil erneuerbaren Energieformen und trotz erheblicher, fiskalisch bedingter Preisbestandteile immer noch relativ günstige Erdgaspreise und - auch das muss gesagt werden - die höchsten Umweltstandards haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt zu Ihrem Antrag. Es ist in Teilen doch verwunderlich, wenn jetzt aus der gleichen Ecke, aus der vor nicht allzu langer Zeit der Ruf nach Auflösung der sogenannten Demarkationsgrenzen und der Versorgungsmonopole in nicht allzu ferner Zukunft kam, ein solcher Antrag gestellt wird. Es ist ebenso verwunderlich, wenn aus der Ecke, in der Sonderabgaben auf die Energiepreise erdacht und politisch durchgesetzt wurden, heute über diese Preisniveaus lamentiert wird.
Ich bin aber mit den meisten hier vorgetragenen Überlegungen einverstanden, etwa, wenn es darum geht, betriebswirtschaftlich notwendige Kosten bei der Kalkulation der Netzentgelte anzuerkennen. Wir alle wissen aus den Vorkommnissen in den Vereinigten Staaten von Amerika, welche fatalen Folgen eine über Jahre unterlassene Instandhaltung von Verteilungsnetzen oder unterlassene Ersatzinvestitionen in vorhandene Netze gehabt haben können. In vielen Fällen hat nämlich nicht die Erzeugungsebene, sondern die ÜberlandVerteilungsebene zu Versorgungsunterbrechungen geführt.
Ebenso kommt bei der Einspeisung elektrischer Energie aus Windkraft den vorgelagerten Netzen und deren Steuerung eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Energiewirtschaft in unserem Lande wird allein schon aufgrund der zur Verfügung stehenden Primärenergien und der Erzeugungstechnologien noch auf absehbare Zeit dezentral
organisiert sein. Auch deshalb und aufgrund der noch nutzbar erscheinenden Einsparpotenziale etwa bei den elektrischen Übertragungsverlusten kommt den Netzen insgesamt eine sehr große Bedeutung zu. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass auch das ein dankbares Feld für Forschung junger Wissenschaftler ist.
Ich bin weiter mit Ihnen einverstanden, wenn es um die Berücksichtigung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung geht - aber eben eine angemessene. Hingegen müssen wir bei der Bewertung der Sachanlagevermögen, etwa beim Kauf oder Verkauf von Netzen, schon etwas genauer hinschauen und überlegen, ob wir von Wiederbeschaffungswerten, von Zeitwerten oder von Neuwerten ausgehen; denn im Idealfall sind diese Werte über Abschreibungen schon in die Kalkulation der Tarife eingeflossen, und sie wurden im Idealfall bei den Investitionen auch wieder verwendet.
Auf alle diese Fragen hin hat der Länderausschuss der Bundesnetzagentur die Einzelfragen schon eingehend erörtert und - auch das muss gesagt werden - einvernehmlich mit den Ländern behandelt und beschlossen.
Was wir aber höchstwahrscheinlich nicht gemeinsam mit Ihnen tragen werden, ist die auch im rundblick - Nr. 160 - nachzulesende Forderung nach einer eigenständigen niedersächsischen Regulierungsbehörde. Wir bauen Verwaltungsstrukturen ab. Wir verschlanken die Verwaltungen und sparen so auf Dauer strukturelle Kosten ein. Das ist auch für die Zukunft unser Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Antrag vom Erhalt einer „ausreichenden“ Versorgungssicherheit. Ich sage Ihnen: Wir sind „Spitze“ in Europa und „Spitze“ in der Welt. Das muss unser Anspruch bleiben, auch für die Zukunft.
Die Stadtwerkeresolution richtet sich in der Sache aber auch auf die Netznutzungsentgelte für die Erdgasversorgung. Hierbei haben wir es mit ganz anderen Kostenbestandteilen und Kostengewichtungen im Endpreis zu tun. Deshalb werden wir uns in den Fachausschusssitzungen sehr umfassend mit Ihrem Antrag beschäftigen müssen. Der Erhalt unserer kommunalen Unternehmen sollte uns meiner Meinung nach alle Mühe wert sein. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zielrichtung des vorliegenden Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre insgesamt zu begrüßen, wenn er denn die Zielrichtung verfolgte, für mehr Akzeptanz und mehr Bürgerbeteiligung gerade bei Haushaltsberatungen zu sorgen. Aber nun sind gerade die konsequente und sparsame Haushaltspolitik, gerade der nachhaltige Umgang mit den Finanzen dieses Landes und die Wiederherstellung der politischen Handlungsfähigkeit sowie die hoch zu lobende Arbeit dieser Landesregierung, die bereits jetzt höchste Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt, voranzustellen. Gerade der Finanzminister hat in den letzten Wochen und Monaten in einer Vielzahl von schwierigsten Verhandlungen zum wiederholten Mal ein hohes Maß an Kompetenz und Verantwortung für dieses Land bewiesen. Dafür noch einmal auch von dieser Stelle herzlichen Dank!
In wenigen Wochen werden wir die Entwürfe für den Haushalt des Jahres 2007 in den Fächern finden. Ich bin mir sehr sicher, dass wir dann auch die Fortsetzung dieser langfristig angelegten Konsolidierungspolitik wieder finden werden. Ich denke, auch insofern können sich die Menschen im Lande darauf verlassen, dass sie bei dieser Landesregierung in den besten Händen sind. Das soll auch für die nächsten Jahrzehnte noch so bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt aber zu Ihrem Antrag. Ob und inwieweit das von Ihnen bemühte Hamburger Modell ein erfolgreiches Modell ist, konnten wir in der Tat in einer Anhörung im Haushaltsausschuss hinterfragen. Dabei ist nach meiner Überzeugung eine ganze Reihe nicht unerheblicher Mängel aufgetaucht.
Im Übrigen, Herr Wenzel: Nicht die Anzahl der Anfragen, der aufgerufenen Seiten ist entscheidend, sondern immer noch die Ergebnisse sind entscheidend. Ich möchte auf einige eingehen.
Die meisten Kommentatoren waren sich sehr einig, wenn es darum ging, pauschale Subventionskürzungen zu verlangen. Aber sobald es in Einzelvorschläge hineinging, haben wir die Vielfalt, die wir auch in diesem Parlament kennen, wieder gefunden. Oder: Die Einigkeit war auch dahin, wenn die Bereitschaft, Mittel etwa beim Nahverkehr zu kürzen, durch die entsprechende Erhöhung der Fahrentgelte hinterfragt werden sollte. Auch dabei war die Bereitschaft sehr viel geringer ausgebildet als
noch bei dem pauschalen Ansinnen. Und diesem System fehlt ganz pauschal die vollständige Aufzählung aller möglichen Handlungsoptionen, etwa im Bereich der Folgewirkungen, wenn es darum geht, dass beim Wegfall von Kofinanzierungsmitteln natürlich auch die Fördermittel insgesamt entfallen.
Die meisten Vorschläge haben sich im Übrigen auf einzelne Vorhaben bezogen. Sehr viel wichtiger ist es aber nach meiner Überzeugung, dass wir weiter an den strukturellen Veränderungen von Verwaltung, von Gesetzgebung und von Organisation arbeiten; denn das ist geeignet, die Gesundung dieses Landes langfristig und strukturell voranzubringen. Wir mussten uns aber in den zuletzt geführten Debatten insbesondere von der linken Seite dieses Hauses immer wieder sagen lassen, dass das Reformtempo zu schnell und zu heftig sei. Man mag gar nicht daran denken, was geschieht, wenn aufgrund von Auswertungen solcher Bürgerbefragungen den Oppositionsparteien ein noch höheres Arbeitstempo, eine noch höhere Geschwindigkeit abverlangt werden würde oder wenn es insbesondere in Politikbereiche ginge, die vielleicht nicht so ganz Ihrem politischen Terrain entsprechen. Ich erlaube mir auch hierzu einige Beispiele. Mit Erlaubnis des Präsidiums zitiere ich aus Punkt 6 dieser Auswertungen. Wenn nach diesen Auswertungen weniger für Sport und für politische Bildung, weniger für Kulturförderung, weniger für Museen, weniger für Denkmalschutz, weniger für Theater und Musik, weniger für Soziales und Integration, weniger für Familien, Jugend und Sozialordnung ausgegeben werden soll, dann wird an diesen wenigen Beispielen meiner Meinung nach deutlich, in welches Fahrwasser wir dann kommen. Ich würde mich auf diese Diskussion mit Ihnen freuen.
Ganz allgemein kann meiner Meinung nach festgestellt werden, dass es schwierig sein dürfte, alle für eine sachlich und fachlich richtige Entscheidung erforderlichen Informationen in diesem System bereitzustellen. Alle Wirkungszusammenhänge müssten in der Tat allgemein verständlich zu erläutern sein und verlässlich geeignet sein, um gemeinsame Ziele zu formulieren.
Hier im Haus habe ich es bei den Debatten in den letzten Jahren oft genug erlebt, wie widersprüchlich auf der einen Seite zu hohe Verschuldung
beklagt und auf der anderen Seite Mehrausgaben eingefordert werden - und das nicht nur von interessierten Laien, sondern von Fachleuten, von gewählten Volksvertretern. Gerade noch gestern haben wir hier streitig über schlankere Strukturen bei der Ausbildung und - ein paar Minuten später auch bei neuen verwaltungs- und kostenintensiven Gesetzgebungen debattiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der CDU verstehen uns als Teil einer repräsentativen Demokratie und gedenken, uns dieser Verantwortung auch zu stellen
und uns nicht hinter vermeintlich abgefragten Mehrheitsmeinungen wegzuducken. Wir werden uns deshalb intensiv mit dem vorliegenden Antrag beschäftigen. Ob wir dann eine funktionierende niedersächsische Formel finden werden, sei dahingestellt und bleibt den Beratungen vorbehalten. Wir werden aber ganz sicherlich nicht den Kommunen auch noch aufoktroyieren, dieses Instrument ebenfalls für ihre eigenen Haushalte zu nutzen.
Mein lieber Herr Wenzel, was wir Ihnen ganz bestimmt nicht durchgehen lassen, ist Ihre nebulöse Finanzvorstellung; denn es kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sie den gleichen Ansatz für das Flächenland Niedersachsen wie für den Stadtstaat Hamburg nehmen wollen. Allein die Werbemittel, die hier verwendet werden müssten, würden den entsprechenden Mittelansatz in Hamburg um ein Vielfaches übersteigen.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Erfahrungen mit dieser Bürgerbeteiligung können durchaus für die Politik, für die Bürger und für die Verwaltung erfolgreich und gut sein. Sie müssen richtig gemacht werden. Darüber sollten wir gemeinsam beraten. Schauen wir einmal, was dabei herauskommt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich bitte Sie, entsprechend zu votieren. Aus Gründen der Zeitökonomie gebe ich meinen vollständigen Bericht zu Protokoll. - Schönen Dank.
Da der Gesetzentwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich meinem Bericht eine Erläuterung des Gesetzeszwecks voranstellen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Aufhebung eines Landesgesetzes um ein Jahr vorverlegt werden. Dieses Landesgesetz regelt eine Zweckbindung für Mittel, die von den Empfängern der Wohnungsbaudarlehen in Form von Zins- und Tilgungsleistungen an die Landestreuhandstelle zurückfließen. Nach dem bisher geltenden Recht sind derartige Rückflussmittel wieder für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist diese Zweckbindung bereits mit Wirkung zum Ende des Jahres 2006 aufgehoben worden. Der vorliegende Gesetzentwurf verlegt diesen Aufhebungszeitpunkt rückwirkend auf den 1. Januar dieses Jahres.
Die Zweckbindung soll aufgehoben werden, weil die Landesregierung plant, die Forderungen auf die noch zu zahlenden Rückflussmittel zu veräußern. Inzwischen hat sich nämlich herausgestellt, dass zur Finanzierung der noch für dieses Jahr geplanten Wohnungsbauförderung bereits ausreichend Rückflussmittel vorhanden sind. Die Darlehensnehmer zahlen schneller als erwartet die Mittel zurück. Daher ist die Rückflussbindung für das Jahr 2006 nicht mehr erforderlich. Sie soll daher früher als noch mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgesehen aufgehoben werden, damit die nun noch zurückfließenden Mittel als Einnahmen für den Landeshaushalt 2006 zur Verfügung ste
hen. Gleichzeitig wird die ansonsten notwendige Kreditaufnahme entbehrlich.
Im federführenden Haushaltsausschuss wurde nicht in erster Linie über die gesetzliche Regelung, sondern über die Darstellung der zugrunde liegenden Zahlungsund Veräußerungsvorgänge im Landeshaushalt diskutiert. Vertreter des Finanzministeriums erläuterten, wie sich der Eingang der Rückflussmittel bei der Landestreuhandstelle entwickelt hat und wie dieses Mittelaufkommen mit dem geplanten Forderungsverkauf zusammenhängt. Sie wiesen darauf hin, dass der Veräußerungserlös einerseits als Deckungsmittel für den Haushalt 2006 und andererseits zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der NORD/LB eingesetzt werden solle.
Die Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen begründeten ihre Ablehnung jeweils damit, dass die Landesregierung
die Zahlungsströme, die den Hintergrund der Gesetzesänderung bildeten, und
die Gründe dafür, warum sich die Beurteilung des Sachverhalts seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wesentlich geändert habe,
nicht hinreichend deutlich gemacht habe. Für die Ausschussmehrheit war diese Argumentation nicht schlüssig, sie hielt die gegebenen Informationen für ausreichend; des Weiteren seien diese Informationen für die Beurteilung der vorgeschlagenen Regelung auch nicht erforderlich.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion im mitberatenden Rechtsausschuss sprach sich gegen die Veräußerung der Wohnungsbaumittel aus, weil seiner Meinung nach damit zugleich die Chance auf die Bindung der entsprechenden Bundesmittel vergeben werde. Bedenken im Hinblick auf die Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Januar 2006 wurden im Rechtsausschuss von den Vertretern des Finanzministeriums wie auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht geäußert.
Namens und im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und damit zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten zehn Minuten haben mir zwei Dinge besonders gut gefallen, Herr Aller. Das Eine war Ihr Lob an unseren Finanzminister. Das Zweite, was mir sehr gut gefallen hat, war das befreiende Lachen in Ihren Reihen auf den Hinweis von Silke Weyberg, dass Sie es in zwei Monaten in Berlin überstanden haben. Das hat mir richtig gut gefallen. Machen Sie weiter so.
Was den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion angeht, so hätte ich mir gewünscht, dass Sie das Ganze ohne weitere Kommentierung gleich zu Beginn zurückgezogen hätten; dann hätten Sie sich die Dinge erspart, die Sie sich bereits in den Fachausschusssitzungen haben anhören können und die Sie heute noch einmal gesagt bekommen; denn wir werden - das kann ich als Fazit vorwegnehmen - diesen Antrag ablehnen.
Damit ereilt diesen Antrag der SPD-Fraktion das gleiche Schicksal wie viele andere, die ebenso unausgegoren waren, Herr Aller.
Herr Aller, wenn Sie ein bisschen lernfähig gewesen wären - -
Wenn der Präsident mich nicht auseinander nimmt: Mich von der Opposition durcheinander bringen zu lassen, habe ich nicht vor.
Herr Aller, dieser Antrag beginnt dummerweise schon mit der völlig falschen Formulierung, der Landtag möge den Finanzminister rügen. Im Gegenteil, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir müssen diesen Finanzminister in den allerhöchsten Tönen loben und ehren.
Wir müssen ihn loben, weil er konsequent und mit großem Eifer seit fast drei Jahren die dringend notwendige finanzielle Sanierung des Landes voranbringt. Wir müssen ihn loben, weil er sich stetig - jetzt bereits im dritten Jahr - um die Absenkung der Neuverschuldung kümmert. Auch das ist einmalig in dieser Republik. Auch dafür gebührt ihm Lob.
Auch dafür, dass er ein hohes Maß an Verantwortung im Umgang mit den ihm anvertrauten Finanzmitteln zeigt, was insbesondere der nachfolgenden Generation zugute kommt, verdient er Lob.
Seine Arbeit wird bei den Unternehmen, bei den Menschen und über Parteigrenzen hinweg in hohem Maße anerkannt, in einem weitaus höheren Maße, Herr Aller, als Sie es möglicherweise in den letzten Jahren jemals erfahren haben.
Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag war von vornherein völlig falsch
ausgerichtet. Er ist nicht geeignet, die erfolgreiche Arbeit von FDP und CDU zu begleiten. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Sie wissen ja, Herr Aller: Wenn es bereits am Anfang schief läuft, dann kommt am Ende auch nichts Gescheites dabei heraus. Denken Sie an Ihre Plakataktion zu Beginn des Landtagswahlkampfes 2003. Das ging genauso in die Hose.
Aber zur Sache selbst.
Es ist seit dem Vortrag von Herrn Briese scheinbar Mode geworden, dass man in Reimen spricht. Ich möchte Ihnen gerne in Reimen antworten:
Manchmal gibt es guten Mut, wenn man denkt, bevor man tut, auch denke ich, es schadet nicht, wenn man denkt, bevor man spricht.
Nehmen Sie sich das einfach einmal zu Herzen.
- Der Spruch gilt für Sie genauso! Nehmen Sie ihn ruhig an! - Zur Sache selbst. Ein in die Vergangenheit gerichteter Vergleich bringt uns bei aktuellem Handlungsbedarf keine Erkenntnis. Im Gegenteil, es wäre ein fatales Beispiel für ein sehr personal-, zeit- und sachintensives Verwaltungshandeln, wenn wir ohne erkennbaren Nährwert die Lösung so angehen würden, wie Sie es in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben. Wir würden unnötige Verwaltungskosten produzieren, und wir würden kostbare Ressourcen an Arbeitskraft und an Personalpower binden. Das alles machen wir nicht mit; denn wir sind gerade dabei, Verwaltungsebenen und Verwaltungshandeln abzubauen und zu verschlanken. Deshalb werden wir das nicht mitmachen.
Erklären Sie doch einmal, Herr Aller, den staunenden Zuhörern, welchen Erkenntnismehrwert es Ihnen und uns allen bringt, wenn Sie wissen, dass den 67 156 Fällen in Niedersachsen soundso viele
im Saarland und in Bayern gegenüberstehen. Erklären Sie einmal den Zuhörern auf den Rängen, was Ihnen das an Erkenntnis bringt.
- Sie können es mit Lautstärke versuchen, wenn Sie argumentativ nicht mehr weiterkommen. Das ist überhaupt kein Problem.
Herr Aller muss schon die Hände hinter die Ohren halten, damit er etwas verstehen kann.
Ich denke, wir diskutieren hier für die Öffentlichkeit. Das mögen Sie anders sehen. Einige von uns sehen es so, dass die Bürger wissen wollen, wie ihrer Meinung Rechnung getragen wird oder nicht.
Ich will es bei diesen Beispielen einmal belassen.
- Haben Sie es immer noch nicht verstanden? Sie müssen etwas leiser sein, dann verstehen Sie auch etwas; oder legen Sie die Hände hinter die Ohren!
Darüber hinaus - der Finanzminister hat es schon gesagt - ist anzunehmen, dass bei einer uneinheitlichen und unsicheren Datenlage möglicherweise die zu ziehenden Folgerungen falsch wären. Das sehen im Übrigen auch die Fachbeamten der Finanzbehörden so; denn sie halten es für völlig ausreichend, wenn über die wenigen verbleibenden Finanzfälle, die wir noch zu klären haben, jährlich einmal berichtet wird.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben allem Anschein nach die ersten Jahre dieses Verfahrens verschlafen und nicht gemerkt, dass wir, was die abzuarbeitenden Bankenfälle angeht, weit über den Zenit hinaus sind. Sie kommen also einfach einige Jahre zu spät.
Der zweite Spiegelstrich in Ihrem Antrag ist natürlich von besonderer Bedeutung. Da geben Sie nämlich nichts anderes zu, als dass Sie Ihrem eigenen Finanzminister mit großen Misstrauen begegnen; denn Sie glauben, dass er die Bankenfälle über das Regulativ des Länderfinanzausgleichs wieder einkassieren kann. Da sieht man einmal mehr, wie sehr Sie in Ihren eigenen Misstrauensvoten gefangen sind.
- Ich deute Ihr Klingeln so, dass ich zum Ende kommen soll. - Ich darf deshalb das Fazit ziehen.
- Es gibt Unterschiede; Sie merken es.
Ich denke, dass die derzeitige Endzeitstimmung in Berlin, was Rot und Grün eint, uns auch hier Zutrauen gibt, dass wir die Dinge hier in wenigen Wochen etwas anders regeln können. Toben Sie sich noch ein bisschen im kommenden Sommerloch aus. Am Abend des 18. September sprechen wir in anderer Zusammensetzung dann erneut über diese Dinge. Wir werden also, um das Fazit vorwegzunehmen, diesen Antrag ablehnen. Ich meine, dass sollte dann auch Ihr letzter Versuch gewesen sein. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Angesichts dieser unseligen Diskussion, in der Sie das Ergebnis des angestrebten Modellversuches vorwegnehmen wollen, frage ich die Landesregierung: Bleibt es bei der derzeit bundesweit geltenden Rechtslage, wonach die Müllvermeidung Vorrang vor der thermischen und der stofflichen Verwertung hat? Bleibt es auch angesichts der angestrebten Modellversuche bei diesem Prioritätenkatalog?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe bezüglich des Theaters am Küchengarten. Der Petent hat gebeten, die Förderung, die bisher als institutionelle Förderung gewährt wurde, auch im Jahr 2005 so weiterzuführen.
Wir haben mit der Verabschiedung des Haushalts 2005 auf die Projektförderung umgestellt. Dazu
muss man wissen, dass dieses Theater das einzige Theater in Niedersachsen war, das eine institutionelle Förderung erhalten hat. In der Zwischenzeit ist die Eingabe also, wie gesagt, durch die Verabschiedung des Haushaltes 2005 erledigt. Wir haben deshalb „Sach- und Rechtslage“ und „Erledigung“ für diese Petition gefordert. Wir werden heute auch so abstimmen.
Im Übrigen muss man wissen, dass sich der Petent inzwischen mit einer Projektförderung in Höhe von 35 000 Euro einverstanden erklärt hat. Auch insofern hat sich diese Petition erledigt. - Schönen Dank.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch waren die Ausgaben der Pressestelle der Staatskanzlei in den Jahren 1990 bis 1994? Stellen Sie bitte einmal einen Bezug her, wenn Sie die Gesamtsumme dieses Zeitraumes mit den jetzigen Ausgaben vergleichen. - Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung: Erstens. Was ist im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept unter „Pfadfindervertrag“ zu verstehen? Zweitens. Welches monetäre Volumen - in Euro - hätten wir von einem solchen Pfadfindervertrag erwarten müssen? Schönen Dank.
Guten Abend, Frau Präsidentin! Guten Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist immer einer, der das Abendgebet sprechen muss; so ist das nun mal.
Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck heftiger Geschäftigkeit. Aber er verkennt zugleich, dass die neue Landesregierung längst an den dringend notwendigen Verwaltungsreformen arbeitet. Dabei sind nach vielen Jahren des endlosen Tischpalavers mit beauftragten Gutachtern endlich Entscheidungen zu sehen. Es wird deutlich, dass die Regierung das, was sie vor der Wahl versprochen hat, unmittelbar nach der Wahl angeht.
Ganz offensichtlich ist von dem Antrag der SPDFraktion „Neues Leitbild für die niedersächsische Steuerverwaltung“, Drucksache 14/3188, nicht allzu viel umgesetzt worden. Wie sonst erklärt sich die dringende Reformbedürftigkeit in so kurzer Zeit?
Seit geraumer Zeit laufen gerade im Bereich der Steuerverwaltung vielfältige Reformvorhaben. Ich denke nur an „FISCUS“ und „Finanzamt 2003“.
Es ist in letzter Zeit zu Recht darauf hingewiesen worden, dass ein großer Teil der Beschäftigten nur organisatorisch zur OFD gehört. So sind ca. 550 Bedienstete allein mit den Aufgaben der Zollverwaltung und nahezu 210 Bedienstete bei den Bundeskassen in Bremen und Halle beschäftigt. Weitere 470 Landesbedienstete sind in den beiden Steuerabteilungen der OFD tätig. 284 Bedienstete betreuen unsere Finanzämter mit allen personalwirtschaftlichen Fragen bis hin zur Ausbildung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die Liste der Gemeinsamkeiten, was Ihren jetzt eingebrachten Antrag angeht, ist deshalb relativ schnell abgearbeitet. Sie haben Recht, wenn Sie Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Reformen in diesem Lande anmahnen. An dieser Stelle zeigt Ihr Antrag - das betone ich ausdrücklich - in die richtige Richtung. Recht haben Sie auch mit der Einschätzung, dass sich die vorherige Regierung immer wieder vom Landesrechnungshof sagen lassen musste, sie arbeite an dieser Stelle unwirtschaftlich.
Apropos: Falls Sie die gesamte Fehler- und Mängelliste interessiert, können Sie das in der Drucksache 14/3523 nachlesen.
Des Weiteren haben Sie Recht damit, dass der Ausschuss für Haushalt und Finanzen der damaligen Regierung empfohlen hat, die Organisationsstruktur zu straffen, Kosten- und Leistungsrechnungen einzuführen und Projekte für elektronische Informationssysteme einzurichten. Umgesetzt wurde - wie in vielen anderen Bereichen auch - davon herzlich wenig.
Ganz offensichtlich verkennen Sie, Herr Wenzel, dass mit der nicht vorgenommenen neuen Aufteilung von Bundesund Landeszuständigkeiten auch die möglichen Chancen, die mit einer Neuregelung verbunden wären, nicht ergriffen worden sind. Außer Acht gelassen wurde auch der räumliche Zuständigkeitsbereich der einzelnen OFDs. Vergleichen Sie nur einmal die OFD-Bereiche von Hannover und München. Ferner verkennen Sie, dass Niedersachsen ein Flächenland ist. Der von Ihnen in dem Antrag vorgenommene Vergleich mit Bremen, Hamburg und dem Saarland geht schon
deshalb ins Leere, weil diese Länder noch nicht einmal eine eigene Bundesabteilung haben.
Eine Aufgabenverlagerung oder gar ein Verzicht auf Kompetenzen zugunsten einer Bundesbehörde können nach den bisherigen Erfahrungen aus Berlin doch nicht im Interesse des Landes sein.
Toll, dass der Bundesfinanzminister jetzt sogar in dieser Frage die Rolle rückwärts versucht. Ich prophezeie Ihnen, er wird die gleiche Bauchlandung erleben wie sein Ministerkollege Stolpe.
Wir sollten also auf dem Weg, den die Landesregierung geplant hat, weiter gehen und die Neustrukturierung entsprechend umsetzen; denn - ich wiederhole mich - das, was aus Berlin kommt - sehen Sie sich nur die Beispiele Lkw-Maut und Dosenpfand an -, kann beim besten Willen nicht überzeugen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, an dieser Stelle sollten Sie all Ihren Einfluss geltend machen, damit wir Industrie, Handel und Gewerbe endlich die finanziellen Spielräume zurückgeben, die sie benötigen.
Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die Kommunen. Das können Sie tun, indem Sie etwa einer Erhöhung des Anteils der Umsatzsteuer zustimmen, die Sie erst vor kurzem im Vermittlungsausschuss abgelehnt haben. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Vorschlag zuzustimmen, anstelle der Gewerbesteuer ab 2005 ein eigenes Hebesatzrecht für einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommenund Körperschaftsteuer zuzustimmen.
Solange das alles auf Bundesebene nicht erbracht ist, bleibt es bei uns dabei, die größten Kostenarten - das sind nun einmal die Personalkosten - anzupacken und sie wirksam zu reduzieren. Ich bin mir sicher, dass das Finanzministerium bzw. Sozialministerium insgesamt an sozialverträglichen Lösungen arbeitet.
Nach unserer Auffassung wird die zugesagte Stellenkürzung innerhalb der Finanzverwaltung und teilweise auch in den einzelnen Steuerabteilungen erbracht werden. Die Oberfinanzdirektion wird ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten.
In diesem Zusammenhang wird selbstverständlich auch eine mögliche Aufgabenverlagerung, was die Abteilungen in Hannover und in Oldenburg angeht, mit dem Ziel der Nutzung von Synergieeffekten konsequenter als in der Vergangenheit geprüft. Auch die schwierige Frage einer länderübergreifend organisierten Zusammenarbeit kann in diesem Zusammenhang geprüft werden.
Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen, so wie wir dies bereits im Haushaltsausschuss am 11. Februar getan haben.
Guten Abend, Frau Präsidentin! Guten Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Ja, ich glaube, es kann auch noch ein schöner Abend und ein guter, versöhnlicher Abschluss werden, wenn der vorliegende Antrag, der letztendlich von den Fraktionen der CDU und FDP eingebracht wurde und der ganz sicherlich Ihre Zustimmung finden wird, heute Abend mit großer Mehrheit beschlossen wird.
Die Gemeinsamkeiten mit dem vorliegenden Antrag der Grünen werden - so meine ich - relativ schnell abgearbeitet sein. Ich werde trotzdem versuchen, Ihnen unsere Position einmal darzulegen.
Meine Damen und Herren, sauberes und gesundes Trinkwasser ist eine unverzichtbare Voraussetzung für jegliches Leben auf unserem Planeten und - so meine ich - unbestritten Lebensmittel Nr. 1.
Daher verdient es unser aller Schutz und sicherlich alle Sorgfalt im Umgang mit diesem Gut. Der Zugang zum Trinkwasser - darin stimme ich mit Ihnen
auch überein -, vor allen Dingen in guter Qualität, muss für jedermann nachhaltig sichergestellt und zu marktgerechten Preisen ermöglicht werden. Daher müssen alle am Wasserkreislauf beteiligten Komponenten, also Luft, Boden und Gewässer, leistungsfähig gehalten und dürfen nicht über ihre jeweilige Selbstreinigungskraft hinaus belastet werden. Nullbelastungen, meine Damen und Herren, in einer großen Industrienation, wie wir es sind, was die Grundlage unseres Wohlstandes darstellt, sind gleichermaßen illusorisch, wie vermeidbare Belastungen selbstverständlich sein sollten.
Regenwassernutzungsanlagen sind in diesem Zusammenhang eben nicht der richtige Weg zu mehr Trinkwasserschutz, weil sie nur das Wasserangebot verbreitern, aber im gleichen Moment diese Wässer der natürlichen Grundwasserbildung vorenthalten. Der Schutz der vorgenannten Komponenten ist nur zusammen mit den Menschen und Unternehmen, etwa mit unseren Landwirten, zu vollbringen und nicht gegen sie,
so wie wir im Übrigen Umweltschutz gemeinsam mit Umweltminister Sander und mit Landwirtschaftsminister Ehlen mit und nicht gegen die Menschen verstehen.
Meine Damen und Herren, die Wasservorkommen sind weltweit und regional sehr unterschiedlich verteilt. Die Wassermenge auf unsere Erde war noch nie größer oder geringer als in unseren Tagen. Wasser kann eben nicht verbraucht, sondern bestenfalls genutzt werden. Wir leben zudem in einer der wasserreichsten Regionen dieser Welt und nutzen diesen Schatz nur zu einem Bruchteil der jeweiligen natürlichen Neubildung. Nutzungsrechte in Trinkwasserschutzgebieten werden aus diesem Grunde auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz dieser Neubildungsrate bewilligt. Das ist auch gut so, denn Wasser muss ja auch in ausreichender Menge für das pflanzliche Leben zur Verfügung stehen.
- Sie begreifen sofort; das habe ich erwartet.
Allein durch einen regional sparsamen Umgang mit Wasser werden wir eine bessere Verteilung auf dieser Erde nicht erreichen. Die Wüste Gobi wird um keinen Tropfen feuchter, nur weil wir in Niedersachsen sparsam mit Wasser umgehen. Trotzdem meine ich, dass die sparsame Nutzung von Trinkwasser oder von Wasser überhaupt im Sinne der Energieeinsparung natürlich nach wie vor sinnvoll ist.
Ebenso, meine Damen und Herren, spielt die jeweilige Unternehmensform für die Verteilung und Sicherstellung von Trinkwasser keine entscheidende Rolle. Jeder Anbieter von Trinkwasser hat sich stets nach den national geltenden Versorgungsbestimmungen und den jeweiligen rechtlichen Vorgaben zu richten. Wasserversorgungsunternehmen sind anlageintensive Betriebe mit einer hohen Kapitalbindung. Die einzelnen Wässer sind aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und Eigenschaften nicht beliebig mischbar. Es macht auch keinen Sinn, einen Wasseraustausch oder einen Wassertransport über weite Strecken zu organisieren. Das ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch technisch besonders klug. Aus diesen Gründen verbietet sich auch der immer wieder strapazierte Vergleich mit der Elektrizitätsversorgung, Frau Steiner.
Wie ich schon sagte, müssen alle Wasseranbieter in unserem Land Wasserangebote nach geltendem deutschen Recht gestalten und sich an die gültigen technischen Regelwerke sowie an die Bestimmungen der AVBWasserV halten. Unser Wasser ist von hoher Qualität und steht in unserer Region mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand in mehr als ausreichender Menge zur Verfügung. Der Kölner sagt es mit der einfachen Feststellung: „Unser Wasser is jut.“ Da wir in Niedersachsen aber alles können, sogar Hochdeutsch, sagen wir: Unser Wasser ist von hoher Güte und - so meinen wir - bei unseren Wasserversorgungsunternehmen in den besten Händen.
Sie verstehen Wasser eben nicht als reines Handelsgut und sind sich ihrer Verantwortung für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung sehr wohl
bewusst. Darüber hinaus spielt auch der sorgsame Umgang mit den Ressourcen und erst recht die Reinhaltung des Grundwassers für unsere Unternehmen eine geradezu existenzielle Rolle.
In den vorliegenden Überlegungen der Welthandelsorganisation geht es allein darum, privates Kapital in einen bestimmten Teil unserer Erde zu lenken, um dort eine dauerhafte Versorgung für die Menschen aufzubauen, weil diese Nationen aus eigener Wirtschaftskraft und eigener Finanzkraft einfach nicht in der Lage sind, dies aufzubringen. Sie müssen sich einmal vorstellen: Der Finanzbedarf wird auf mehrere 100 Milliarden Dollar geschätzt. Ich meine, das ist eine Größenordnung, die in der Tat allein in diesen Regionen nicht zu erwarten ist.
Deshalb ist die Bereitstellung von privatem Kapital insbesondere in diesen Erdteilen ein wichtiger Beitrag zur Regenerierung und zur Bereitstellung einer Trinkwasserversorgung und meiner Ansicht nach auch ein wichtiger Beitrag zur Weltgesundheit. Deshalb, meine Damen und Herren von der Fraktion der Grünen, werden alle Ihre Feststellungen unter a) und den folgenden Punkten so nicht mitgetragen. Bevor wir uns Gedanken über Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit machen, sollten wir alle Überlegungen anstellen, diese Region überhaupt an eine Wasserversorgung heranzuführen. Zu diesem Zweck sind privatwirtschaftliche Initiativen alle Mal zielführender als alle Ihre hier vorgetragenen Bedenken.
- Ich bin sofort fertig. - Dies ist, wie im Übrigen auch Ihre seit Jahren bekannte Einstellung zu einer dauerhaften und nachhaltigen Energieversorgung beweist, zu allererst eine Aufgabe unserer Techniker, Ingenieure und Physiker und eignet sich eben nicht für ideologische Plänkeleien.
Über ein einklagbares Menschenrecht auf Wasserversorgung mag man nachdenken. Ich allerdings wäre froher darüber, wenn wir diesem Problem gerade in den Regionen, die Sie ansprechen,
schneller abhelfen könnten. Das aber ist eine Sache für Macher und eben nicht für Ideologen.
Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Finanznot unserer Städte und Kommunen, die infolge einer jahrelangen Überforderung durch die bisherige Politik dieses Landes mitverschuldet wurde, lässt die Suche nach privaten Unternehmensbeteiligungen nur allzu verständlich erscheinen.
Noch ein Satz. - Spielen wir also nicht mit den Ängsten der Menschen hinsichtlich Versorgungssicherheit und Güte der Wasserversorgung. Trauen wir unseren Städten und Gemeinden eine verantwortungsvolle Auswahl bei der Suche ihrer jeweiligen Versorgungspartner zu. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.