Bernd-Carsten Hiebing

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist in diesem Hause bereits öfter Gegenstand einer Erörterung gewesen. Diese Diskussion ist nicht neu, Frau Kollegin Rübke, die Argumente sind es ebenfalls nicht. Wie Sie alle wissen, haben wir uns in der 13. und 14. Wahlperiode und auch zu Beginn der 15. Wahlperiode - ich habe es einmal in den Protokollen nachgelesen mit diesem Thema befasst. Der Niedersächsische Landtag hat sich in den vergangenen Wahlperioden mehrfach intensiv damit auseinandergesetzt und jeweils mit Mehrheit - auch als Sie Regierungsverantwortung trugen - entschieden, dass es bei der Gewährung von Leistungen in Form von Wertgutscheinen an Asylbewerber bleiben solle.
Es ist richtig, die Zahl der Asylbewerber ist rückläufig. Ich bin durchaus der Auffassung, dass dies
keine positive Zahl an sich ist. Aber als wir in den 90er-Jahren 500 000 Asylbewerber pro Jahr hatten, wussten wir allesamt und über alle Fraktionen hinweg nicht, wie wir mit diesem Problem fertig werden sollten. Ich glaube, es ist kein Argument für oder gegen die Wertgutscheine, dass die Zahl der Asylbewerber gesunken ist.
Meine Damen und Herren, nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind im Regelfall und vorrangig Sachleistungen zu gewähren. Im Einzelfall kann als Ausnahme auch eine Bargeldleistung gewährt werden.
Als Fazit bleibt festzustellen: Das Wertgutscheinverfahren hat sich in Niedersachsen, wie ich finde, bewährt, und zwar auch unter humanitären und verwaltungspraktischen Gesichtspunkten. Die Form der Leistung berücksichtigt sowohl die Wahrung der Selbständigkeit als auch - das scheint mir auch wichtig - die Eigenverantwortung der Asylbewerber. Die Erfahrungen vieler, wenn auch nicht aller Kommunen bestätigen: Der Verwaltungsaufwand ist durchaus vertretbar. Es wird nicht bestritten, dass dieses Verfahren etwas kostenintensiver ist, aber es ist inzwischen durchaus praktikabel und unkompliziert. So habe ich es mir vom Fachpersonal meiner Heimatgemeinde erklären lassen. Ich glaube, wir sollten in diese Aussagen durchaus Vertrauen haben. Ich verlasse mich darauf, dass das funktioniert. Auch auf die Frage, ob die Asylbewerber selbst diese Praxis als inhuman oder menschenverachtend empfinden, ist mir deutlich geantwortet worden, dass dies nicht der Fall ist.
Ein Missbrauch von Wertgutscheinen, den wir alle nicht wollen, ist nahezu ausgeschlossen. Wertgutscheine können und sollen nicht zweckentfremdet eingesetzt werden.
Eben gerade haben wir eine Debatte über Kinderarmut geführt. In diesem Zusammenhang ist aus Ihren Reihen vorgeschlagen worden, zu prüfen, ob die Mittel richtig verwendet werden. Jetzt wollen Sie, dass z. B. bei der Auszahlung der Wertleistungen für Nahrungsmittel für Erwachsene und Kinder freigestellt wird, in welcher Form die Leistungserbringung erfolgt. Aber bei einer Leistungserbringung in bar ist doch der Missbrauch wahrscheinlicher als in Wertgutscheinen. Frau Kollegin Rübke, das werden auch Sie nicht bestreiten können.
Meine Damen und Herren, im Übrigen hat der Bundesgesetzgeber noch einmal deutlich gemacht - Frau Kollegin Rübke, in diesem Fall sitzen wir doch in einem Boot -, dass ihm dieses Prinzip des Vorrangs der Sachleistungen wichtig ist, und zwar so wichtig, dass er die Frist, in der es angewendet werden soll, im Asylbewerberleistungsgesetz von 36 auf 48 Monate verlängert hat. Das ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages, der mit der Mehrheit der Großen Koalition zustande gekommen ist.
Im Übrigen können wir im Ausschuss noch sehr intensiv über dieses Thema diskutieren. In der vorliegenden Fassung lehnen wir die Forderungen des Antrags der Fraktion der Grünen jedenfalls ab. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend Folgendes in Erinnerung rufen: Wir, d. h. die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP, haben eine erfolgreiche Verwaltungsreform auf den Weg gebracht.
Wir haben die Bezirksregierungen abgeschafft, wir haben Verwaltungsebenen verschlankt und Bürokratie abgebaut, und wir haben Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert, und zwar - das ist mir wichtig - einschließlich der dazugehörigen finanziellen Mittel.
Meine Damen und Herren, viele staatliche Aufgaben sind so näher an die Bürgerinnen und Bürger herangebracht worden - dorthin, wohin sie gehören. Wir haben entsprechend dem einhelligen Beschluss des Niedersächsischen Landtages mit der Aufnahme der entsprechenden Vorschrift in die Verfassung für Konnexität gesorgt. Das gibt den Kommunen Sicherheit in der Frage, welche Aufgaben sie zusätzlich zu erfüllen haben. Das haben Sie in den 13 Jahren Ihrer Regierungstätigkeit nicht geschafft.
Statt einer Kreis- oder Gebietsreform das Wort zu reden, setzen die Fraktionen der CDU und der FDP auf interkommunale Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit wurde in der Vergangenheit begonnen. Ihre Möglichkeiten sind meines Erachtens aber noch längst nicht ausgeschöpft.
Ich darf die Anfänge in Erinnerung rufen: Als sich die Landesregierung vor zwei Jahren entschloss, im Rahmen der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung interkommunale Zusammenarbeit anzuregen, war das Interesse durchaus wenig intensiv ausgeprägt. Inzwischen wird interkommunale Zusammenarbeit von den Kommunen mehr als bisher als wichtiges Thema begriffen. Für die Notwendigkeit, Aufgaben künftig mit anderen Kommunen gemeinsam zu erfüllen, sprechen meines Erachtens mehrere Gründe. Kommunen suchen eine Zusammenarbeit aus der häufig vorhandenen Finanznot und einer deswegen notwendigen Kostenreduzierung. Personelle und finanzielle Ressourcen sollen effektiver und effizienter eingesetzt werden. Darüber hinaus eröffnet meines Erachtens der technologische Wandel organisatorische Möglichkeiten, die vor wenigen Jahren noch als undenkbar erschienen. Diese Beispiele reichen von der Ausweisung gemeinsamer Gewerbegebiete über den gemeinsamen Zweckverband zur Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung und die gemeinsame Organisation des Brandschutzes bis hin zu Projekten im Bereich des Tourismus oder des Regionalmarketings. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die effiziente Leistungserbringung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Zusammenarbeit ist als Prozess zu verstehen, immer auf freiwilliger Basis und ohne staatliche Gängelung. Diese Möglichkeiten sind aber wohl auch längst nicht ausgereizt. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig und auch in Zukunft zu forcieren. Deshalb sehen zahlreiche Städte und Gemeinden eine zunehmende Bedeutung der interkommunale Zusammenarbeit, z. B. bei internen Servicebereichen wie dem gemeinsamen Einkauf und den Personaldienstleistungen. Das sind aber nur wenige Beispiele.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens gibt es im Lande Niedersachsen inzwischen eine Reihe von guten kommunalen und interkommunalen Formen der Zusammenarbeit. Ich darf an den Landkreis Nienburg an der Weser, an die Samtgemeinde Liebenau, an die Gemeinden Hermannsburg und Bergen sowie an den Landkreis Lüchow-Dannenberg erinnern. Es gibt im Landkreis Soltau-Fallingbostel gute Beispiele für eine meiner Ansicht nach gut anlaufende interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis Osnabrück vermerkt durchaus deutlich, dass diese interkommunale Zusammenarbeit zielführend ist und dazu beiträgt, dass sich kommunale Aufgaben kostengünstiger wahrnehmen lassen. Der Landkreis Os
nabrück spricht immerhin von einer Summe von rund 650 000 Euro, die pro Jahr eingespart worden sind. Das Beispiel ist ein Beleg für die Einsparungsmöglichkeiten durch interkommunale Zusammenarbeit.
Ich habe bereits gesagt, dass das ein Prozess ist und es in Niedersachsen viele gute Ansätze gibt. Ich sage aber auch sehr deutlich, dass die Rahmenbedingungen stimmen müssen. Darum ist das Land Niedersachsen gefordert, auf der europäischen Ebene dafür zu sorgen, dass die Kommunen Sicherheit darin haben, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit steuerlich nicht zu ihren Lasten entwickelt.
Meine Damen und Herren, die interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen niedersächsischen Kommunen in vielfältiger Form betrieben.
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die Potenziale noch nicht ausgeschöpft werden können. Ich meine gleichwohl, dass die interkommunale Zusammenarbeit ein richtiger Weg ist. Insbesondere der demografische Wandel wird uns allen noch enorme Anstrengungen abverlangen. Die Regionen Niedersachsens sind von den demografischen Entwicklungen zwar durchaus auf unterschiedliche Art und Weise betroffen. Mit einer durch das Land unterstützten und geförderten kommunalen Zusammenarbeit fällt es den Kommunen meines Erachtens aber leichter, diesen Auswirkungen begegnen zu können. Im Rahmen einer Zusammenarbeit können Lösungen angedacht und realisiert werden, die sonst nicht leistbar wären. Dies führt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die wir alle befürworten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird alles tun, um auf freiwilliger Basis Kommunen bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Hierbei sind die vier Regierungsvertretungen gefordert. Darüber hinaus ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zwischen dem Land und den Kommunen notwendig. Ich halte es für wichtig, dass das immer auf gleicher Augenhöhe geschieht.
Ich habe bereits im Januar-Plenum gesagt, dass sich die kommunalen Strukturen seit der Kreis- und Gebietsreform der 70er-Jahre zu erfolgreichen
örtlichen Gemeinschaften entwickelt haben, die man nicht ohne Not zerschlagen sollte, weil insbesondere die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat einen Wert an sich darstellt, der nicht hoch genug angesiedelt werden kann und dem wir alle uns verpflichtet fühlen sollten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquete-Kommission „Demografischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ hat sich bisher sehr intensiv mit verschiedenen, sehr komplexen Fragestellungen der Folgen der demografische Entwicklung auf allen Ebenen auseinandergesetzt. Ich bin mir sicher, dass das noch zu vielfältigen Konsequenzen führen wird - aber ich sage auch deutlich: hoffentlich zu den richtigen.
Meine Damen und Herren, in dieser EnqueteKommission ist u. a. die Entwicklung in den verschiedenen Regionen Niedersachsens sehr sorgfältig untersucht worden. Wir wissen: Bei aller Vielfalt und Schönheit unseres Landes gibt es auch deutliche Unterschiede. Deshalb bedarf Niedersachsen meines Erachtens einer sehr differenzierten Betrachtung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen, wenn man Ihren Entschließungsantrag liest, kann man sehr schnell zu dem Ergebnis kommen: Sie liebäugeln mit einer Gemeindeund Kreisreform. Sie wollen Regionen. Bei den Damen und Herren der Sozialdemokraten weiß man nur, dass sie zum Teil Sympathie für solche Ideen haben.
Meine Damen und Herren, ich sage sehr deutlich: Mit dieser Landesregierung und den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP ist diese von Ihnen gewollte Veränderung nicht zu machen. Dazu gibt es Alternativen.
Ein Jahr vor einer Landtagswahl ist es immer gut, wenn die Wählerinnen und Wähler des Landes wissen, woran sie sind. An Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Grünen, wird deutlich, was Sie wollen. Die Sozialdemokraten wollen - das habe ich eben gesagt vermutlich etwas Ähnliches. Sie mögen es aber nicht ganz so deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben eine erfolgreiche Verwaltungsreform auf den Weg gebracht, die die kommunale Ebene gestärkt hat.
Wir haben eine gesamte Verwaltungsebene abgeschafft, nämlich die Bezirksregierungen. Wir haben Verwaltungen verschlankt
und Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert, und zwar - ich finde, das ist wichtig - inklusive der entsprechenden Mittel. Viele staatliche Aufgaben sind so näher an die Bürgerinnen und Bürger herangebracht worden, also dorthin, wo sie hingehören.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Größe allein bringt noch keinen Erfolg und bedeutet auch noch nicht Effizienz im Verwaltungshandeln.
Meine Damen und Herren, Defizite, die durch eine kommunale Neugliederung behoben werden könnten, gibt es meines Erachtens nicht. Es mag hier und da, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, in strukturschwachen Räumen des früheren Zonenrandgebietes, Bereiche geben, in denen besondere Problemlagen zu verzeichnen sind. Die Klärung dieser Sonderfälle erfordert jedoch nicht
die Einsetzung einer Enquete-Kommission, sondern bedarf individueller Lösungen.
Es ist meines Erachtens falsch, den Herausforderungen im Hinblick auf den demografischen Wandel mit der Zerschlagung von Landkreisen und der Schaffung von Regionen begegnen zu wollen. Im Gegenteil: Angesagt ist eine weitere Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, wo immer das möglich ist. Das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, ich erinnere auch daran, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen dafür gesorgt haben, dass die für die Kommunen sehr wichtige Konnexität mit großer Landtagsmehrheit in der Landesverfassung verankert worden ist. Sie hatten 13 Jahre lang Gelegenheit, das zu tun, aber Sie haben es nicht geschafft.
Ich erinnere auch daran, dass die Gewerbesteuerumlage von 28 Punkten auf 20 Punkte gesenkt worden ist. Sie können jeden Bürgermeister fragen, was das aktuell in seiner Kasse ausmacht. Das sind 200 Millionen Euro für die Kommunen in Niedersachsen. Das und vieles mehr hat diese Landesregierung über den Bundesrat auf den Weg gebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, statt einer Kreis- und Gebietsreform das Wort zu reden, setzt die CDU-Fraktion und sicherlich auch die FDP-Fraktion auf interkommunale Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit wurde schon in der Vergangenheit begonnen. Deren Möglichkeiten sind aber noch längst nicht ausgeschöpft. Die interkommunale Zusammenarbeit beruht - das finde ich sehr wichtig - auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Vor dem Hintergrund anhaltender Probleme aller öffentlichen Haushalte können durch interkommunale Zusammenarbeit strukturelle Probleme erfolgreicher gemeinsam gelöst und effiziente Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden.
Die zunehmende räumliche Verflechtung zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen und der Strukturwandel erfordern künftig eine noch stärkere Kommunikation über Verwaltungsgrenzen hinweg.
Daher kann auch eine Abstimmung über die Aufgabenverteilung zweckdienlich sein, um die Aufgabenerfüllung auf Dauer wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten.
Auch aus der Veränderung der technischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Leistungssteigerungen ergeben sich weitere Chancen. Aus verschiedenen Pilotprojekten, in denen bereits Erfahrungen gemacht worden sind, sollen übertragbare Erkenntnisse und Ergebnisse in den Prozess einfließen. Das heißt, es ist ein intensiver Erfahrungsaustausch auch zwischen dem Land und seinen Kommunen notwendig, und zwar - das halte ich für wichtig - immer auf gleicher Augenhöhe.
Daher hat der Landtag ab dem Haushaltsjahr 2007 Finanzmittel, nämlich 300 000 Euro, bereitgestellt, um sinnvolle kommunale Kooperationen zu unterstützen. Gleichwohl, meine Damen und Herren - das ist auch eine Sorge der kommunalen Spitzenverbände- , hat das Land gegenüber dem Bund und der EU die Verpflichtung, einen gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmen zu schaffen, der diese interkommunale Zusammenarbeit stützt.
Die kommunalen Strukturen der Gemeinden und der Landkreise in Niedersachsen haben seit der Kreis- und Gebietsreform der 1970er-Jahre dazu geführt, dass sich erfolgreiche örtliche Gemeinschaften gebildet haben, die nicht ohne Not zerschlagen werden sollten,
weil insbesondere die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat und ihrer örtlichen Gemeinschaft einen Wert an sich darstellt, der nicht hoch genug angesiedelt werden kann und dem sich der Niedersächsische Landtag in besonderem Maße verpflichtet fühlen sollte. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Melderechtsrahmengesetz des Bundes wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert und dabei auch vereinfacht. Dadurch ist es uns als Landesgesetzgeber möglich geworden - wie vielen anderen Landesgesetzgebern auch -, ein, wie ich finde, modernes und bürgerfreundliches Meldegesetz zu beraten und heute Abend hoffentlich auch zu verabschieden.
So ist in Zukunft von Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Bundesgebiet die Meldebehörde nur noch bei einer Anmeldung aufzusuchen; auch ist inzwischen eine elektronische Anmeldung möglich. Eine Abmeldung - das ist ebenfalls neu - ist nicht mehr erforderlich. Damit ist der Bürger deutlich entlastet worden. Darüber hinaus legt der Gesetzgeber fest, dass Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden künftig nur noch elektronisch erfolgen dürfen.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Umgang mit den Meldebehörden - das ist normalerweise die Kommune seines Heimatortes - dadurch erheblich vereinfacht und auch schneller. Ein umfassender IT-Einsatz lässt eine verbesserte Qualität und Aktualität der Melderegister erwarten. Datenschutz und Datensicherheit haben hierbei höchste Priorität, was für uns alle ebenfalls wichtig ist. Auch muss sichergestellt sein, dass die Daten bei elektronischer Übermittlung nicht unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden bundesrechtliche Vorgaben vollständig in Landesrecht umgesetzt. Den Meldebehörden werden weitergehende Möglichkeiten zur Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken eröffnet. Darüber hinaus werden entbehrliche Mitwirkungs- und Meldepflichten abgeschafft. Damit ist das uns vorliegende Meldegesetz kommunal- und bürgerfreundlich.
Eine Projektgruppe der kommunalen Spitzenverbände hat sich in den vergangenen Monaten mit dieser Thematik sehr intensiv auseinander gesetzt. Die Kommunen sehen diesen Gesetzentwurf, Herr Kollege Lennartz, als sehr wichtig an. Daher legen sie auch großen Wert darauf, dass wir ihn heute möglichst zügig beraten. Zentrale Forderungen der kommunalen Spitzenverbände wurden aufgegriffen. Die Kommunen in Niedersachsen erwarten eine Verabschiedung dieses Gesetzes. Dazu, meine Damen und Herren, fordere ich Sie auf. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes und anderer Gesetze soll zum einen - so ist es Absicht der Landesregierung - die kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften den tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen anpassen. Zum Zweiten sind einige Passagen darin, die Reaktionen auf obergerichtliche Rechtsprechung in die richtige Richtung bringen. Weitere Änderungen zielen u. a. auf Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung bei der Abgabenerhebung ab. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch einige Klarstellungen erfolgen.
Meine Damen und Herren, geändert wird ebenfalls mit gleicher Zielrichtung das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz. Die Änderungen der NLO und des Gesetzes über die Region Hannover bezwecken, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in das Ermessen der Landkreise bzw. der Region Hannover gestellt werden. Da gehören sie auch hin.
Meine Damen und Herren, nun zu den wesentlichen Änderungen. Ich sollte versuchen, Ihnen hier das Wesentliche vorzutragen.
Erstens. Zu den gebührenfähigen Kosten gehören neben den Verwaltungskosten auch die Gemeinkosten einschließlich anteiliger Kosten der Quer
schnittsämter. Das hat in der Vergangenheit durchaus zu strittigen Entscheidungen geführt.
Zweitens. Bei grundstücksbezogenen Abgaben wird aus Gründen der Transparenz ein gesetzliches Einsichtsrecht in die Ermittlungsgrundlagen eingeführt. Das ist sehr bürgerfreundlich und trägt dazu bei, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat durchaus befördert wird.
Drittens. Im Beitragsrecht wird auch ein Rückzahlungsanspruch für Vorausleistungen begründet. Das ist ebenfalls sehr wichtig, damit der Bürger nicht das Gefühl hat, er gibt das Geld dem Staat und sieht es nie wieder und hat keinerlei Rechtsansprüche. Das ist hier durchaus sehr bürgerfreundlich geklärt.
Die wichtigsten Entscheidungen sind, dass der Fremdenverkehrsbeitrag in Zukunft in anerkannten Erholungsorten für das gesamte Gemeindegebiet erhoben werden kann, wenn dort der Tourismus auch wirtschaftliche Vorteile bietet. Dasselbe gilt vom Grundsatz her in Zukunft auch für den Kurbeitrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse die wichtigsten Punkte dieses Gesetzentwurfes zusammen. Zum einen wird damit den Wünschen der kommunalen Spitzenverbände recht umfänglich gefolgt. Es gibt durchaus - das hat die Anhörung ergeben - Bedenken der Industrie- und Handelskammern. Aber auch die werden wohl noch ausgeräumt werden können.
Ich darf feststellen, dass bei den Benutzungsgebühren für Grundstücke Bürgerinnen und Bürger künftig - das finde ich sehr wichtig - grundsätzlich ein Einsichtsrecht haben. Das schafft auch Vertrauen in staatliches Handeln. Das schafft mehr Kostentransparenz. Selbst bei durchaus etwas vertretbarem Mehraufwand bei der Verwaltung rechtfertigt es dieses Vertrauen in staatliches Handeln, dass wir so verfahren.
Bei Fremdenverkehrsgemeinden können die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass in allen Teilen des Gemeindegebietes ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben wird. Das erscheint zumindest mir als Kompromiss sehr sinnvoll und geeignet. Damit werden die Lasten auf viele Schultern verteilt. In den Tourismusgemeinden haben viele für diese Verbesserung gekämpft.
Ich wünsche mir aber auch - davon bin ich fest überzeugt -, dass gerade vor Ort mit hoher Ver
antwortung und auch mit hohem Augenmaß hinsichtlich der Höhe des Kurbeitrages oder des Fremdenverkehrsbeitrages vorgegangen wird.
Mehr Verantwortung für die Kommunen, meine Damen und Herren, bedeutet Stärkung von Selbstverwaltung. So wird Verantwortung nach unten verlagert. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verantwortung der Gemeindegremien sind hier gefragt. Das ist im besten Sinne bürgerfreundlich.
Daher meinen wir, dass wir nach intensiven Beratungen diesem Gesetzentwurf, wenn es so weit ist, die Zustimmung geben können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 10. September dieses Jahres finden bekanntermaßen in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Diese Wahlen sind für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Wichtigkeit und von hohem Interesse, weil damit auf kommunaler Ebene eine Vertretung gewählt wird - sei es für die Gemeinden, für die Städte, für die Samtgemeinden oder für die Kreisparlamente - oder weil die Wahlen für die Eingleiser stattfinden.
Um trotz der geplanten Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg auch dort die Wahlen vorbereiten zu können, ist es notwendig, Fristen und Termine so zu bestimmen, dass trotzdem die Kommunalwahl dort am 10. September durchgeführt werden kann. Ebenfalls sollte dieser Gesetzentwurf auf den Landkreis Verden Anwendung finden. Hier wollen sich die Gemeinden Morsum und Thedinghausen zu einer Gemeinde zusammenschließen. Das wollen sie freiwillig. Ich meine, das ist gut. Der Gesetzentwurf soll dazu dienen, das schon in der Beratung befindliche Gesetz fachlich korrekt zu begleiten. So wird sichergestellt, dass ebenfalls in Thedinghausen ordnungsgemäß und fristgerecht gewählt werden kann.
Dem Landeswahlleiter soll, wie eben gesagt wurde, die Möglichkeit eingeräumt werden, Fristen und Termine, wenn es notwendig ist, zu ändern, damit die Kommunalwahl in beiden Gebietskörperschaften ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf fällt keine Vorentscheidung über die Neustrukturierung im Bereich LüchowDannenberg. Das ist mir sehr wichtig. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und haben uns in der Anhörung durchaus einige Dinge sagen lassen müssen, die uns sehr wichtig sind, und wir haben auch darauf reagiert. Ich meine, dass uns das auszeichnet. In der nächsten Woche wird eine weitere Anhörung stattfinden. Ich erachte es als wichtig, sich das anzuhören, was auf der kommunalen Ebene, vor Ort, gedacht wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, denn so, wie sich die Lage in Lüchow-Dannenberg gegenwärtig darstellt, kann sie meines Erachtens nicht bleiben. Die finanziell desolate Situation dieses Landkreises und der Städte und Gemeinden kann so nicht bleiben, sondern daran muss sich etwas ändern. Ich
hoffe, dass sich darüber alle einig sind. Es gibt kein „Weiter so“.
Herr Kollege Bartling, Sie waren lange Jahre niedersächsischer Innenminister.
Vielleicht wäre manches heute etwas leichter, wenn Sie die Dinge seinerzeit nicht so hätten schleifen lassen.
Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Ihnen das hier heute sage.
Ich würde mir wünschen, wenn sich in einer solchen durchaus schwierigen Situation die Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg in letzter Minute zu einer freiwilligen Lösung zusammenfinden würden. Ich meine schon, dass die Situation sehr schwierig ist. Ich bin mir im Klaren darüber, dass wir keine Patentrezepte haben, bin aber überzeugt davon, dass die Situation so nicht bleiben kann. Vielleicht findet so etwas wie eine freiwillige Gebietsneuordnung noch unseren Zuspruch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts. Der bisherige § 35 der NGO regelt die Wählbarkeit, also das passive Wahlrecht, auf der kommunalen Ebene. Beim aktiven Wahlrecht gilt schon heute, dass unmittelbar und sofort, ohne Zeitverzögerungen, einem neuen Staatsbürger und einer neuen Staatsbürgerin ein Wahlrecht zusteht. Der vorliegende Entwurf sieht nun auch für das passive Wahlrecht die sofortige Wählbarkeit für ein öffentliches Amt oder ein Mandat vor. Bisher gab es eine einjährige Wartefrist.
Es wurde eben gesagt, dass der Bund diesen Sachverhalt im Jahre 2001 für die Bundesebene geändert hat. Herr Kollege Bachmann, Sie haben gerade festgestellt - der Kollege Bartling hat sich genauso geäußert -, dass das, was im Gesetz steht, verfassungsfeindlich sei.
- Verfassungswidrig! - Dann hätten Sie die Regelung schon eher ändern können. Sie hatten doch bis 2003 selbst die Verantwortung.
Sie hatten damals Zeit.
- Jetzt haben Sie es gemerkt! Das ist in Ordnung. Dann nehmen wir das auch so zur Kenntnis, und dann braucht es darüber keinen Streit zu geben.
Meine Damen und Herren, ich persönlich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir diesen Gesetzentwurf sorgfältig beraten.
Mir ist es aber wichtig, zumindest den Versuch zu unternehmen, dass sich die Bundesländer auf einheitliche Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft verständigen.
Ich habe nur wenig Zeit. Ich möchte sie nutzen, meine Ausführungen zu Ende zu bringen. Meines Erachtens ist es wichtig, dass wir uns über die Bedingungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft einigen. Ich meine, dass diese einheitlichen Voraussetzungen feststehen müssen. Herr Kollege Bachmann, ich könnte mir vorstellen, dass man dann, wenn diese Bedingungen feststünden, auch ein passives Wahlrecht besitzen müsste. Das wäre ein durchaus positiver Beitrag zur Integration in die deutsche Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, meiner Auffassung nach sollte man solche Entscheidungen aber nicht übers Knie brechen - insofern bin ich anderer Meinung als Sie - und sollte nicht noch während der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten die Voraussetzungen zumindest in Teilen ändern. Sorgfältige Beratungen und die Anhörung der Spitzenverbände sind erforderlich, sodass die Rechtslage zum 1. November 2006 geändert werden kann. Wir sind der gleichen Meinung wie Sie, dass
man so verfahren sollte. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Infolge einer Havarie auf der Ems bei Rhede - das liegt im Landkreis Emsland - war der Fluss im Oktober 2005 zwei Wochen für den Schiffsverkehr gesperrt. Ein niederländisches Bergungsunternehmen konnte erst nach der Ankunft eines zweiten Krans das Wrack heben. Die Mehrkosten für die Reedereien der ca. 250 festsitzenden Schiffe waren enorm.
Die Bergung des Frachters hatte sich immer wieder stark verzögert, da die Kräne auf Niedrigwasser angewiesen waren.
Es stehen Forderungen im Raum, das EmsSperrwerk bei der Bergung von havarierten Schiffen unterstützend einzusetzen. Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss darf das Ems-Sperrwerk gegenwärtig jedoch nur zur Überführung tief gehender Schiffe, zum Sturmflutschutz und bei Gefahr im Verzug eingesetzt werden. Das Unglück war bereits das dritte innerhalb von fünf Jahren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Erstens. Welche Möglichkeiten bestehen, damit es zukünftig aufgrund von Schiffsunfällen auf der Ems nicht zu übermäßig langen Wartezeiten für die Schifffahrt kommt?
Zweitens. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, den Planfeststellungsbeschluss für das Sperrwerk zu ändern, damit in Zukunft die Bergung havarierter Schiffe schneller möglich ist?
Drittens. Könnte alternativ auch die Anschaffung von Bereitschaftsschleppern die Situation im Notfall entschärfen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunalwahlen sind für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Wahlen sind - das ist, glaube ich, auch unstrittig in einer Demokratie - das wichtigste Mitwirkungsinstrument für unsere Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber - hier also das Land - in einem durchaus sensiblen Rechtsgebiet Regelungen und Vorschriften erlässt, die Rechtssicherheit, Klarheit und Verständlichkeit bringen. Nur durch klare Rechtsnormen kann gewährleistet werden, dass diese Wahlen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden können. Es dürfen deshalb bei der Vorbereitung und Durchführung keine Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Abhaltung dieser Wahlen aufkommen.
Meine Damen und Herren, da allgemeine Kommunalwahlen alle fünf Jahre und die Direktwahlen alle acht Jahre abgehalten werden sollen und müssen, sind klare und verständliche Vorgaben besonders bedeutsam. Wegen dieser zeitlichen Trennung beider Wahlen sind diese eigenständig im Gesetz geregelt. Ich finde, dass das angemessen und gut ist.
Es ist wichtig, nochmals deutlich zu machen, dass nur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dazu führt, dass die gewählten Kommunalparlamente, ebenso aber auch die direkt gewählten Eingleiser in den Kommunen demokratisch legitimiert sind.
Nun zu den einzelnen Änderungen: Erstens sind deshalb die Fristen für die Wahlbekanntmachung, das Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und das Ende der Frist für die Zulassung von Wahlvorschlägen so verändert worden, dass alle Beteiligten nunmehr mehr Zeit haben. Ich glaube, das ist gut für die Herstellung der Wahlunterlagen, das ist für die rechtzeitige Aussendung der Briefwahlunterlagen gut. Das waren Vorschläge von kommunalen Praktikern, meine Damen und Herren. Hier gilt Sorgfalt vor Geschwindigkeit, und so ist es auch richtig.
Zweitens zu der Abschaffung bisher möglicher Wahlvorschlagsverbindungen. Aus dem Bericht des Kollegen Lennartz - deshalb kann ich das auch abkürzen - ist deutlich hervorgegangen, was wir für dieses Gesetz als richtig ansehen.
Ich komme drittens zu einem sehr wichtigen Punkt des Gesetzes. Das ist die Rückkehr zum modifizierten Proportionalverfahren, nach dem künftig die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber erfolgen soll, also Hare/Niemeyer statt d’Hondt. Hare/Niemeyer begünstigt tendenziell etwas die kleineren Fraktionen. Ich denke aber, damit können wir alle leben.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage „Rückkehr zu diesem Verfahren“, dann möchte ich ganz einfach feststellen, dass wir das schon einmal hatten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie hatten auch seinerzeit einen kleinen Koalitionspartner. Sie haben das auch so gemacht. Ich denke, wir sollten das mit einer gewissen Gelassenheit sehen.
Ich möchte etwas ironisch anmerken: Man könnte in das Gesetz auch hineinschreiben: Gibt es eine Regierungskoalition aus großem und kleinen Partner, dann gilt das eine,
sollte es anders sein, dann gilt das andere. - Ich denke, darüber sollten wir uns heute nicht streiten.
Viertens. Wahlgeräte sollten durchaus zulässig sein. Ich mache im Interesse der Kommunen aber deutlich, dass das nie ein Zwang werden darf. Hier sollte die Freiwilligkeit erhalten bleiben. Der Bund kann es sich nicht leisten, das Land kann es sich nicht leisten und die Kommunen leider Gottes auch nicht. Es wäre aber schon eine Arbeitserleichterung für die Wahlvorstände.
Fünftens noch ein Hinweis: Die Veröffentlichung von Wählerbefragungen am Wahltag selbst ist zu untersagen. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
Meine Damen und Herren, wir sollten dieses Gesetz heute mit möglichst breiter Zustimmung in Kraft treten lassen. Das wäre ein guter Auftakt für das Kommunalwahljahr 2006.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat eben erklärt, wie der Innenminister des Landes Niedersachsen sich die Entwicklung auf diesem Gebiet möglicherweise vorstellt. Ich frage die Landesregierung: Welche möglichen unterstützenden Maßnahmen insbesondere für diese Jugendlichen und jungen Menschen kann sich die Landesregierung in Zukunft vorstellen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Rübke, Sie sollten hier keine Krokodilstränen für die Kommunen weinen. In einer langjährigen Regierungszeit hätten Sie mit Ihrer Mehrheitsfraktion damals genügend Gelegenheit gehabt, den Kommunen zu helfen. Die Versäumnisse liegen in einer langen Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung.
- Herr Bartling, jawohl. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Neuordnung des Haushaltsund Rechnungswesens auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung ist, wie schon gesagt, kein neues Thema. Die Einführung neuer Steuerungsinstrumente und eines modernen Rechnungswesens ist eine Forderung schon aus den 90er-Jahren. Eine Haushaltswirtschaft, die den finanzwirtschaftlichen Herausforderungen der Gemeinden gewachsen sein soll, benötigt vollständige Informationen über den Verbrauch und das Aufkommen der finanziellen, sächlichen und persönlichen Ressourcen. Das ist, wie ich meine, mit der bisherigen kameralistischen Methode weniger gut möglich.
Meine Damen und Herren, Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP ist es, den kommunalen Gebietskörperschaften ein einheitliches neues Haushalts- und Rechnungswesen anzubieten. Dabei verfolgen wir auch das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern Transparenz über den Verbleib der von ihnen gezahlten Steuern und Abgaben zu verschaffen.
Es muss ebenfalls möglich sein, den politisch Verantwortlichen bessere Grundlagen als bisher für Entscheidungen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung finanzwirtschaftlicher Handlungsfähigkeit zu geben. Auch im Hinblick auf eine auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit angelegte Finanz- und Haushaltspolitik zeigt dieses neue System hervorragende Ansätze.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass mit der Einführung der Doppik noch kein finanzielles Problem gelöst ist. Ich denke, darin sind wir
uns einig. Deshalb und auch, um den Kommunen entgegenzukommen, haben wir für die Umstellung auf dieses System einen Zeitraum bis Ende 2011 ermöglicht. Ich gehe davon aus, dass bis auf Ausnahmen eine Umstellung bis zum Ende dieses Zeitraumes durchaus möglich sein wird.
Meine Damen und Herren, ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass mittelfristig bei öffentlichen Haushalten, auch bei denen des Bundes und der Länder, auch unter den Gesichtspunkten von Rating und Kreditwürdigkeit ein Abschluss in Form einer Bilanz erwartet wird. Zumindest sollten sich alle darauf einstellen. Es sollte möglicherweise - ich stelle es mir zumindest so vor - ein abgestimmtes Verfahren zwischen dem Bund und den Ländern geben, um auch auf diesen Ebenen mit diesem Problem voranzukommen.
Meine Damen und Herren, wie wir alle wissen, hat sich trotz durchaus kontroverser Diskussionen im Land schon eine Reihe von Kommunen, und zwar nicht nur die Pilotkommunen, mit der kommunalen Doppik sehr intensiv befasst und auseinander gesetzt.
- Sie werden es doch abwarten können, Frau Rübke.
Daher haben die Koalitionsfraktionen einige wichtige Änderungsvorschläge zum Regierungsentwurf eingebracht, über die es heute abschließend zu entscheiden gilt. Auch die Anhörung hat durchaus einige interessante Aspekte ergeben. Ich möchte hier beispielhaft die einzelnen Änderungsvorschläge erläutern.
Zunächst geht es um § 9 der NGO, um den Wegfall der Rechtsbehelfsbelehrung. Ich denke, dass sie entfallen kann, weil es in diesem Punkt kein Widerspruchsverfahren mehr gibt. Der Innenminister hat im Frühjahr dieses Jahres schon einmal hier im Plenum erklärt, dass die Bürger stattdessen ein ganzes Jahr Zeit haben, um möglicherweise strittige Fragen im Dialog zu klären. Erst wenn eine Frage auch nach diesem Dialog strittig bleibt, ist eine Klage notwendig. Das ist ein durchaus bürgerfreundliches Vorgehen.
Meine Damen und Herren, weiterhin besagt ein Änderungsvorschlag der CDU/FDP-Koalitionsfraktionen, dass die Genehmigungspflicht für Kassenkredite bestehen bleiben soll. Da gibt es wohl ein Missverständnis. Das war eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände, möglicherweise haben sie das auch übersehen. Die Genehmigungspflicht besteht auf jeden Fall weiter.
Ich möchte, drittens, darauf hinweisen, dass der Vorschlag für § 96 der NGO im Regierungsentwurf lautet: „Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Anschaffungsoder Herstellungswert, vermindert um die Abschreibungen, einzusetzen.“ Unser Vorschlag lautet: „Sollte dieser Wert nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden können, ist der Zeitwert anzusetzen, jeweils um die Verminderung der Abschreibung.“ Ich denke, die Erstellung einer Bilanz sollte mit Sorgfalt vorgenommen werden, aber nicht bürokratisch und auch nicht mit unvertretbarem Aufwand.
Viertens soll es zugunsten einheitlicher Bilanzstrukturen keine Aufspaltung in realisierbares Vermögen und Verwaltungsvermögen geben.
Der fünfte Punkt: Die Kommunen, die schon mit der Doppik angefangen haben, sollten auf diesem Weg weitermachen können, ohne neue Veränderungen vornehmen zu müssen.
Meine Damen und Herren, nun zum Gemeindewirtschaftsrecht.
Wir haben gewährleistet, dass die Neuregelung des § 108 lediglich für Unternehmungen gilt, die nach In-Kraft-Treten des Gesetzes gegründet worden sind. Es ist hier also eine deutliche Bestandssicherung aller bisherigen kommunalen Aktivitäten gegeben.
Das Schreckensszenario, das Sie hier malen, wird auf jeden Fall so nicht eintreten. Es soll auch nicht eintreten.
Meine Damen und Herren, von zusätzlicher Bürokratie kann keine Rede sein, weil die Kommunalaufsicht auch schon bisher immer die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen geprüft hat. Das müssen Sie auch wissen. Wichtig ist mir, dass die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch in Zukunft kommunalaufsichtlich beurteilt werden wird und muss. Damit ist gewährleistet, dass im Zweifelsfall die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleiben. Ich denke, das ist auch richtig so.
- So ist es. - Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzustellen, dass sich ein großer Teil der niedersächsischen Kommunen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung auf das notwendige, der Daseinsvorsorge dienende Maß beschränkt. Das ist richtig und sollte auch in Zukunft so bleiben und uneingeschränkt gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, Ausgewogenheit im Sinne eines Kompromisses zwischen dem Streben nach der wirtschaftlichsten Lösung und einer effizienten kommunalen Aufgabenerfüllung ist der Weg, den wir auch in Zukunft gemeinsam gehen sollten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung noch einmal zu den Finanzhilfen, die für die Gemeinden des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Aussicht gestellt sind. Werden diese Gelder im Rahmen der Finanzverteilung dann anderen Gemeinden nicht zur Verfügung stehen, bzw. wird dadurch die allgemeine Finanzmasse der übrigen Kommunen des
Landes Niedersachsen um diesen Betrag gekürzt werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die Kommunalwahlen zu den wichtigsten Wahlen gehören. Die kommunale Ebene ist die Ebene, auf der die Bürgerinnen und Bürger dem Staat unmittelbar gegenüberstehen. Es gehört zu den Prinzipien eines Rechtsstaates, dass die Bevölkerung eine Vertretung hat, die aus Wahlen hervorgeht.
Weil die Kommunalwahl für die Demokratie in der Kommune so wichtig ist, sollte der Gesetzgeber - hier der Landtag - dafür Regelungen und Vorschriften erlassen, die Rechtssicherheit, Klarheit und Verständlichkeit schaffen.
Von dieser gesetzlichen Regelung sind erstens die Parteien - aber auch Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerber - und zweitens die amtlichen Wahlleiter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den wesentlichen Änderungen. Erstens: die Fristen und Termine für die Wahlbekanntmachung, für die Wahlleitung, für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge, für die Wahlanzeige und für die Anerkennung der Parteieigenschaften. Diese werden so verändert, dass zwischen ihnen und dem Wahltag ein größerer zeitlicher Abstand besteht. Diese Vorschläge gehen im Übrigen auf Forderungen kommunaler Praktiker aus den kommunalen Spitzenverbänden zurück. Ich denke, es ist richtig, ihnen zu folgen.
Zweitens: die Abschaffung von Wahlvorschlagsverbindungen. Ich denke, dass der Hinweis auf die seinerzeitigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Bundesverwaltungsgerichts hier durchaus von Bedeutung sind. Meine Damen und Herren, die Wahlbekanntmachungen haben nach dem Gesetzentwurf spätestens 120 Tage vor der Wahl zu erfolgen. Ich glaube, dass diese zeitliche Entzerrung für alle Beteiligten einen Vorteil bringt, weil deutlich wird, dass Sorgfalt vor Geschwindigkeit geht.
Drittens: Wahlgeräte werden grundsätzlich zugelassen, ihre Einführung wird aber nicht vorgeschrieben; das möchte ich deutlich machen. Das
technische Gerät kann die Arbeit möglicherweise erleichtern, aber daraus darf kein Zwang werden. Ich darf aus Sicht der Kommunen auch sagen, dass wir uns wünschen würden, dass sich das Land beteiligt. Ich denke aber, dass es das nicht kann, und der Bund wird es wahrscheinlich auch nicht machen. Darum darf ich noch einmal deutlich machen, dass die Freiwilligkeit hier erhalten bleiben muss.
Meine Damen und Herren, die Feststellung des Wahlergebnisses für das jeweilige Wahlgebiet erfolgt in Zukunft nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Dazu möchte ich gerne noch etwas sagen: Bereits im Rahmen der Beratung des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung haben wir uns mit der Ablösung des Auszählverfahrens nach d’Hondt befasst. Damals ging es um die Besetzung der Ausschusssitze. Die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts ist zum 30. April dieses Jahres in Kraft getreten und enthält nun eine Regelung, wonach die Ausschüsse in den kommunalen Parlamenten nach dem Auszählverfahren Hare-Niemeyer zu besetzen sind. Die Koalitionsfraktionen und auch die Landesregierung waren und sind sich einig, dass diese Regelung erst nach der nächsten Kommunalwahl im Jahre 2006 gelten soll. Das möchte ich hier noch einmal deutlich machen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadt Winsen sah dies anders. Sie hatte im Rat einen Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzung gestellt. Die Begründung war der Verweis auf die Änderung des § 51 NGO und damit das Auszählungsverfahren zugunsten von Hare-Niemeyer. Wie Sie wissen, lehnte der Rat den Antrag ab. Daraufhin stellte die Fraktion einen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg, das diesem dann stattgab.
Nachdem nun der Rat der Stadt Winsen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt hat, steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus.
Meine Damen und Herren, um schon vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtssicherheit zu schaffen, sind wir mit unserem Koalitions
partner übereingekommen, eine Übergangsvorschrift für die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung und das Regionsgesetz in die Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport einzubringen. Diese soll abschließend klarstellen, dass das Auszählverfahren für die Besetzung der Ausschusssitze erst für die Zeit nach dem 1. November 2006 gelten soll.
Die klare Botschaft lautet also: Bis zum Ende dieser Kommunalwahlperiode gilt d’Hondt, ab dem Beginn der Kommunalwahlperiode 2006 HareNiemeyer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Frau Wörmer-Zimmermann, wenn Sie diese vorgesehenen Änderungen beklagen, dann möchte ich Sie an die Zeit erinnern, als Sie zusammen mit den Grünen regiert haben: Damals haben Sie es, glaube ich, es sogar sehr schnell so gemacht, wie wir es jetzt tun.
Meine Damen und Herren, das schafft meiner Meinung nach Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Das ist wichtig, und darum werden wir es so machen. Das ist, denke ich, zügig umzusetzen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Entwurf über das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes gliedert sich in zwei, wie ich meine, durchaus wichtige Teile.
Ich wende mich zunächst dem ersten Teil, dem Feiertagsgesetz, zu. Das Feiertagsgesetz ist in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Es wird vorgeschlagen, dass den Schülerinnen und Schülern an insgesamt sechs Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften Gelegenheit zu geben ist, an Gottesdiensten oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen. Meine Damen und Herren, die bisherige Rechtslage schien nicht geeignet, dem Sinn dieser Feiertage gebührend Rechnung zu tragen. Diese Regelung war zudem wenig praktikabel. Ich meine, dass man sie deshalb ändern sollte.
Die nun vorliegende Änderung hebt die bisherige Unterrichtsbefreiung an diesen Tagen auch für Schülerinnen und Schüler auf. Pädagoginnen und Pädagogen hatten bereits seit zwei Jahren so zu verfahren.
Meine Damen und Herren, wenn wir über das Feiertagsgesetz reden, werde sicherlich auch ich Ihnen einige meiner Gedanken darlegen dürfen.
- Das, was ich Ihnen zum Feiertagsgesetz zu sagen habe, ist zur Sache.
Emotionalität ist ja gut, aber Sie sollten sich vielleicht auch angewöhnen, die anderen ausreden zu lassen.
Nun zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes, den Kindertagesstätten. Ich meine schon, dass soeben deutlich geworden ist, dass das ein Teil der Bildungspolitik ist, den wir als sehr wichtig ansehen.
Gerade das erscheint uns wichtig.
Meine Damen und Herren, die Beiträge der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind - und das zu Recht - nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. Entscheidendes Kriterium hierfür sind die zumutbaren Belastungen. Bis Ende letzten Jahres galt das BSHG, das die Wertgrenzen durch Pauschalen und Einmalzahlungen definierte. Bis Ende letzten Jahres lag die Einkommensgrenze bei genau 569 Euro. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die Hartz-IV-Gesetzgebung. Das alte Gesetz ist außer Kraft, und die neuen Eckregelsätze haben zu gelten.
Mit der nun vorgeschlagenen Kappung auf 83 % des zweifachen Regelsatzes von 690 Euro wird erreicht, dass zur Feststellung der zumutbaren Belastung der Betrag von 573 Euro weiterhin zugrunde gelegt wird. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden keine Beiträge erhoben. Diese Grenze entspricht der bis 2004 geltenden Einkommensgrenze. Das wissen Sie auch. Der Wahrheit zuliebe sollten Sie das hier auch zugeben.
Ich stelle also fest: Niemand in Niedersachsen wird bei Kita-Beiträgen schlechter gestellt. Ich gebe zu,
dass auch niemand besser gestellt wird. Es bleibt so, wie es ist. Das war von uns so gewollt.
Verehrte Frau Kollegin Seeler, Sie haben das als skandalös bezeichnet. Ich sage Ihnen eines: Was Sie gesagt haben, war in hohem Maße populistisch. Ich bin schon der Meinung, dass es gerade in diesem Bereich wichtig ist, den Eltern deutlich zu sagen, was vorgesehen ist. Wenn es in der Sache keine Änderungen gibt, sollte man das meiner Meinung nach hier auch so darstellen.
Es steht fest, dass der Bundesgesetzgeber mit der Hartz-IV-Gesetzgebung an den Wertgrenzen bei den Kindertagesstätten nichts ändern wollte. Das war politischer Wille.
Der heute schon mehrfach zitierte Oberbürgermeister der Stadt Hannover hat sich ausweislich der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung beim Bund mehrfach bemüht, ebendiese Regelung für die Stadt Hannover umzusetzen.
Das ist doch eigentlich Beweis genug, dass auch wir hier das umsetzen, was bei der Stadt Hannover längst gegeben war.
Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, in Hannover haben Ihre Kolleginnen und Kollegen genau diese Wertgrenzen, die wir heute hier beschließen wollen, gerade beschlossen. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung war zu lesen - ich zitiere -: „Kita-Beiträge bleiben unverändert.“ - Das sollte nun auch für das ganze Land Niedersachsen und im Blick auf die Eltern sowie die Erzieherinnen und Erzieher gesagt werden.
Vor wenigen Wochen hat es, wie Sie wissen, in Schleswig-Holstein einen Regierungswechsel gegeben. Vor diesem Regierungswechsel haben Sie dort ebendas beschlossen, was Sie uns hier vorwerfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf abschließend Folgendes feststellen: Durch die vorgeschlagene Regelung wird niemand gegenüber dem, was bisher war, schlechter gestellt. Ich denke, es ist wichtig, das hier noch einmal deutlich zu machen.
Zweitens ist festzustellen, dass den niedersächsischen Kommunen etwa 10 Millionen Euro an Mehrkosten erspart bleiben. Ich denke, das ist ein nennenswerter Betrag. Sie apostrophieren hier immer Ihre Kommunalfreundlichkeit. In Wahrheit beweisen die Regierungsparteien von CDU und FDP Kommunalfreundlichkeit. Sie sollten das hier deutlich zur Kenntnis nehmen.
Ich möchte noch einmal feststellen, dass die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht haben, dass wir hier auf dem richtigen Wege sind und dass das, was wir heute zur Mitte des Jahres beschließen, dem Willen aller beteiligten Kommunen in Niedersachsen entspricht. Ich denke, es handelt sich um einen fairen Kompromiss, der dem gerecht wird, was derzeit finanzierbar und möglich ist. Sie haben in der Vergangenheit schon manches finanzielle Luftschloss bauen lassen, was dazu geführt hat, dass sich auf der kommunalen Ebene, aber auch auf der Landesebene Schwierigkeiten bei der Finanzierung ergeben haben. Wir wollen das finanzieren, was finanzierbar ist. Was wünschenswert ist, aber nicht finanzierbar ist, können wir derzeit nicht zulassen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1829, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.
Der Gesetzentwurf ist der insgesamt vierte, der sich mit der Eingemeindung von Grundstücken befasst, die im Küstenbereich neu entstanden sind. Ein Schwerpunkt dieses nun vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Klärung der kommunalen Grenzen im Bereich der Häfen Borkum, Norddeich und Cuxhaven. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Wilhelmshaven: Zum ersten Mal befasst sich das Gesetz mit der Zuordnung künftiger Hafenflächen, und zwar zur Stadt Wilhelmshaven. All diese so genannten Inkommunalisierungen dienen der Herstellung klarer Verwaltungs- und Gerichtsbezirkszugehörigkeiten.
Im Innenausschuss wie auch im Rechtsausschuss hat große Einigkeit darüber bestanden, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sinnvoll und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Dies gilt insbesondere auch für die in § 6 vorgesehenen Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven.
Der federführende Ausschuss hat sich noch einmal eingehend mit den gegen diese Gebietsänderungen vorgebrachten Einwendungen befasst - einige hatten in der schriftlichen Begründung des Gesetzentwurfs noch nicht berücksichtigt werden können. Auch unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sind die Ausschüsse der Auffassung, dass die in § 6 vorgesehenen Inkommunalisierungsregelungen den schwierigen und komplexen Planungsprozess um den vorgesehenen Hafenausbau sachgerecht und rechtlich einwandfrei berücksichtigen. Insbesondere sind die durch den noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess denkbaren alternativen Verläufe hinreichend bestimmt erfasst worden.
Ich möchte damit meinen Bericht beenden. Ich bitte Sie namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1829 zuzustimmen. - Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage der Kommunen, vor allem der niedersächsischen Kommunen ist nach wie vor dramatisch. Darüber gibt es keinen Zweifel. Die Lage, wie wir sie jetzt zu verzeichnen haben, ist aber nicht erst seit dem Jahre 2002 dramatisch, sondern sie ist bereits Ende der 90er-Jahre mit steigenden Defiziten in dieses Jahrtausend gegangen.
Die Situation der kommunalen Haushalte hat sich parallel zu der der Haushalte von Bund und Ländern negativ entwickelt. Was sind die Gründe dafür gewesen? - Wir haben festzustellen, dass es gerade die Bundesebene immer wieder verstanden hat, den Kommunen Aufgaben aufzubürden, ohne ihnen dafür eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen.
Ich darf erinnern an die Grundsicherung im Alter, an den Bereich der Jugendhilfe und an das Tagesbetreuungsausbaugesetz. All das sind Bereiche, die die Kommunen zu einem großen Teil zu finanzieren haben. Das hat sehr viel Geld gekostet. Es sind kostenträchtige Bereiche. Sie aber beklagen, dass es den Kommunen heute schlecht
geht. Fragen Sie doch einmal danach, wer das zu verantworten hat.
Daher glaube ich, dass die Einführung des Konnexitätsprinzips durch die Aufnahme in die Landesverfassung der richtige Weg ist. Wir sollten versuchen, ihn gemeinsam zu gehen. Ich darf das mit gleicher Deutlichkeit auch beim Bund anmahnen. Das ist vor allem für die Kommunen ebenso wichtig.
Meine Damen und Herren, wir sind uns vielleicht über die finanzielle Situation der Kommunen einig. Ich möchte aber feststellen: Zwischen den Kommunen gibt es durchaus Unterschiede. Es geht nicht allen Kommunen gleichermaßen schlecht. Man muss hier und da schauen, woran es liegt und wer die Verantwortung dafür trägt. Auch mit diesen Fragen sollten Sie sich einmal befassen.
Bei der Frage, welche Konsequenzen wir daraus zu ziehen haben, werden sich in diesem Hause die Wege möglicherweise scheiden. Wir sind der Meinung, dass ein Stabilitätsfonds der falsche Weg ist, um dieses Problem zu lösen. Er ist in RheinlandPfalz eingeführt worden. Aber dort herrscht eine andere kommunale Situation, habe ich mir berichten lassen. Somit ist das auf Niedersachsen nicht übertragbar.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass es, wenn wir Finanzinstrumente für die Kommunen entwickeln, sie aber keine Kostenentlastungen bringen, der Problemlösung nicht dient. Im Übrigen sind solche Stabilisierungsfonds Schattenhaushalte, die mit viel Bürokratie verbunden sind. Das nützt am wenigsten den Kommunen.
Mir ist wichtig, eines festzustellen: Das Gesamtgefüge der Finanzverteilung und auch der Aufgabenverteilung gehört auf den Prüfstand. Wir brauchen eine Entflechtung bei der Mischfinanzierung. Heute Morgen ist deutlich geworden, wo die Probleme liegen. Es ist sicherlich eine Aufgabe der Zukunft, das zu entflechten. Nur dann, wenn Finanzverantwortung und -aufgabe in einer Hand liegen, ist auch in Zukunft ein klarer Weg geebnet.
Meine Damen und Herren, eine Ebene, und zwar die kommunale Ebene, von Einnahmeschwankungen auszunehmen, kann man sich zwar wünschen, aber es ist ein illusorischer Weg. Wir kämen ja auch nicht auf die Idee, dem Bund zu sagen, er solle bei uns im Lande für beste Einnahmesituationen sorgen. Das kann man sich wünschen, aber wir kämen nicht einmal auf die Idee, dass man es als realistisch ansehen könnte.
Trotzdem ist es Aufgabe der Niedersächsischen Landesregierung und aller Fraktionen, besonders der CDU/FDP-Koalition, alles Erdenkliche zu tun, was dazu beiträgt, die finanzielle Situation der Kommunen in Niedersachsen zu erleichtern. Es müssen aber taugliche Instrumente sein. Deshalb hat die Initiative von Niedersachsen und Bayern, die Gewerbesteuerumlage von 28 auf 20 Prozentpunkte abzusenken - das hatte eben schon Erwähnung gefunden -, zumindest die aktuelle Not gelindert. Ich meine, dass das ein Beitrag war, zumindest aktuell die Situation der niedersächsischen Kommunen zu verbessern.
Ich meine, dass es weiterhin notwendig ist - die Landesregierung ist hier auf dem richtigen Weg -, die Dinge mit Bürokratieabbau und Deregulierung voranzubringen, um bei den Kommunen Entlastungen auch im Kostenbereich zu schaffen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verwaltungsreform der richtige Weg ist, den es gilt, konsequent fortzusetzen.
Wir sind uns vielleicht nicht im Inhalt, aber zumindest vom Grundsatz her darüber im Klaren, dass an den Aufgabenkatalogen der Kommunen hier und da durchaus noch eine Durchforstung erforderlich ist. Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass Kommunen nur Pflichtaufgaben wahrnehmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das eine oder andere vom Landesgesetzgeber noch verändert werden könnte. Nur durch eine konsequente Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in einer Hand und für eine Ebene ist auf Dauer Selbstverwaltung wieder möglich.
Sie, sehr verehrter Kollege Lestin, haben Ihre Meinung deutlich gemacht. Sie hatten 13 Jahre lang die Gelegenheit, die Situation für die Kommunen zu verbessern. Ich darf Sie daran erinnern, was Sie in den 90er-Jahren im Finanzausgleich an Än
derungen und Verschlechterungen für die Kommunen vorgenommen haben. Aber das wissen Sie selbst am besten.
Meine Damen und Herren, das, was hier hilft, ist zum einen, dass wir versuchen müssen, den Kommunen in Niedersachsen Entlastungen zu verschaffen. Zum anderen müssen wir - das halte ich ebenfalls für sehr wichtig - auf Bundesebene, also in Berlin, eine Politik verfolgen, die wieder zu wirtschaftlichem Wachstum führt, damit die Einnahmesituation der Kommunen verbessert wird. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lennartz, Sie habe natürlich Recht, dass es sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung handelt. Die Koalitionsfraktionen haben dazu Stellung genommen.
Das Ziel der Landesregierung und der beiden Koalitionsfraktionen besteht darin, die kommunale Handlungsfähigkeit, wo immer dies möglich ist, zu sichern und, wenn möglich, zu stärken.
Die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und die Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sind Bestandteil dieser Politik zugunsten der Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Umstellung des kommunalen Haushaltsrechts von der Kameralistik auf die doppelte Haushaltsund Buchführung vor.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat zu erheblichen Diskussionen in den Gemeinden geführt. Hier und da war durchaus Skepsis der Gemeinden gegenüber dem Landesgesetzgeber festzustellen. Auch war häufig festzustellen, dass bei den Fachleuten, bei den Kämmerern, geradezu Begeisterung herrschte. Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden - ich denke, das ist wichtig -, vollständige Informationen über den Verbrauch und das Aufkommen der finanziellen, sächlichen und personellen Ressourcen darzustellen.
Frau Kollegin Rübke, Sie haben kritisiert, dass es so lange gedauert habe. Ich glaube, dass hierbei die Gründlichkeit den absoluten Vorrang vor der Schnelligkeit haben muss.
Dafür ist das Thema für die Gemeinden viel zu wichtig. Ich glaube, auch viele Äußerungen der gemeindlichen Vertreter werden Ihnen das klar gemacht haben.
Meine Damen und Herren, wir wollen aber auch betriebswirtschaftliche Methoden und Instrumente einsetzen, die gegenüber dem bisherigen Zustand ein deutliches Mehr an Transparenz schaffen. Ich glaube, das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger und auch für diejenigen, die in den Kommunen und Landkreisen politische Verantwortung tragen.
Meine Damen und Herren, die Reform passt bei allen zu beklagenden Schwierigkeiten der kommunalen Ebene in die Landschaft, nicht zuletzt deshalb, weil im Bereich der Informationstechnik bei vielen Kommunen Entscheidungsund Handlungsbedarf besteht. Das Ressourcenverbrauchskonzept als der zur Verwirklichung am besten geeignete Buchungsstil ist, meine ich, eine bessere Grundlage der wirtschaftlichen und sparsamen Führung der kommunalen Finanzwirtschaft, als es die Kameralistik bisher gewesen ist.
Auch im Hinblick auf eine nachhaltige Finanzpolitik zugunsten nachfolgender Generationen - das wird in diesem Hause so häufig apostrophiert - hat dieses System gute Ansätze, weil es die Vollständigkeit der Datengrundlage garantiert und weil verlässliche Kennziffern zu fundiertem Handeln befähigen können, wenn man es denn will.
Meine Damen und Herren, jede staatliche Ebene sollte sich zumindest überlegen, ob das, was man jedem Kleinstunternehmer oder jeder Kleinstunternehmerin wie selbstverständlich abverlangt, nämlich eine Buchführung zu erstellen, für sie notwendig wäre. Fakt ist: In Niedersachsen haben sich heute schon etwa 60 Kommunen verschiedenster Größe auf dieses neue System umgestellt.
Dabei wissen wir durchaus, dass mit der Einführung der Doppik noch kein finanzielles Problem als solches gelöst ist. Das ist, denke ich, völlig unstrittig. Aber ich glaube, der Einführung der Doppik muss ein aufrichtiger Kassensturz vorangehen. Dieser muss sämtliche Vermögenspositionen und Schulden mit ihrem aktuellen und wahren Wert ansetzen. Das ist, meine ich, eine durchaus verant
wortungsvolle Aufgabe, wenn ich an die Bewertung von Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen denke, auch unter Berücksichtigung der Herstellungskosten, aber auch möglicher Verkehrs- oder Realisierungswerte. Das kann in der Folge in dem einen Fall durchaus Freude und in dem anderen Fall durchaus Enttäuschung verursachen. Auch die Finanzierung von Abschreibungen, d. h. letztlich den Verzehr unseres kommunalen Vermögens, gilt es zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, in der Bundesrepublik wie auch in der EU ist eine deutliche Entwicklung hin zur teilweisen oder vollständigen Umstellung der Rechnungssysteme öffentlicher Haushalte auf eine bilanzierfähige Doppik festzustellen. Diese Entwicklung kann zur Folge haben, dass mittelfristig von allen öffentlichen Haushalten, auch denen des Bundes und der Länder, auch unter den Gesichtspunkten des Ratings und der Kreditwürdigkeit ein international üblicher Abschluss in Form einer Bilanz erwartet werden wird. Darauf haben sich zumindest alle einzustellen.
Ich habe vorhin gesagt, dass die Gründlichkeit Vorrang vor der Geschwindigkeit haben muss. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2011 vor. Erst ab dem Jahr 2012 sollen alle niedersächsischen Kommunen, deren Eigenbetriebe, kommunale Anstalten und Eigengesellschaften das neue Haushaltssystem verwirklicht haben. Wenn in Einzelfällen die Umstellung auch dann noch nicht für möglich gehalten wird, kann das Innenministerium Ausnahmegenehmigungen erteilen. Festgelegt ist, dass die Doppik im Jahr 2008 einer Evaluierung unterzogen werden wird. Ich glaube, es ist gut, dass wir uns im Jahr 2008 über die Grundsätze und die Bedeutung noch einmal unterhalten werden.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzustellen: Für eine nachhaltige Finanzpolitik auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit ist dies der richtige Weg mit ausreichend langen Übergangsfristen. Wir sollten versuchen, ihn gemeinsam zu gehen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Lennartz, ich bin Ihnen zunächst einmal sehr dankbar dafür, dass wir uns darin einig sind, dass diese Reform vom Grundsatz her notwendig ist, dass die Fusion der Statistischen Landesämter der Freien Hansestadt Bremen und des Landes Niedersachsen sinnvoll erscheint und dass sie auch zu Einsparungen führt.