Uwe Brauns
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hogrefe, ich glaube, es gibt hier im Hause keine Meinungsverschiedenheiten darüber, dass Bodenschutz wichtig ist und dass unser Boden entsprechend geschützt werden muss, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre eines Tages nicht nur die Welternährung infrage gestellt, sondern wir würden uns selbst infrage stellen. Ich meine, das wollen wir alle nicht.
Das Bodenschutzgesetz gibt uns wichtige Hinweise darauf, wie wir mit dem Boden umzugehen haben. Da sind wichtige Kriterien angesprochen.
Mit Ihrer Großen Anfrage wollen Sie in Erfahrung bringen, welche Schadstoffe in den Klärschlämmen enthalten sind und wie wir in Zukunft damit umgehen. Es ist wichtig, immer wieder den vorbeugenden Bodenschutz herauszustellen. Klärschlämme sind gerade für die Landwirtschaft von Bedeutung. Klärschlamm ist auf der Grundlage unserer Klärschlammverordnung ein wertvolles Wirtschaftsgut. Das wird er auch auf veränderter Grundlage bleiben. Nur die Kriterien müssen anders werden.
Bundesweit werden ca. 40 % des anfallenden Klärschlamms in der Landwirtschaft verwertet. In Niedersachsen liegt die Verwertungsquote - Herr Minister hat es gesagt - bei etwa 74 %. Durch die gute Beratung unserer Landwirtschaft und die gute Qualität niedersächsischer Klärschlämme sowie die Senkung des Schadstoffgehaltes konnte immer eine hohe Akzeptanz erreicht werden. Dies sollte auch in Zukunft unter veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
Auf der Grundlage des Verwertungskonzeptes des Bundesumweltministeriums und des BMVEL ist Klärschlamm natürlich ins Gerede gekommen. Damit wird auch an den Grundfesten der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes gerüttelt. Dies hat natürlich zu einer starken Verunsicherung bei den Klärwerksbetreibern und in der Landwirtschaft geführt.
Natürlich ist es eine der zentralen Aufgaben des vorsorgenden Umweltschutzes, bedenkliche Stoffeinträge in Boden, Wasser und Luft zu verhindern. Die Frage ist, wie diese Forderungen durch geeignete Wertvorgaben in allen Rechtsbereichen umgesetzt werden können. Dies erscheint für den Bereich mineralischer Schadstoffe, Schwermetalle, realisierbar zu sein. Es gibt Fakten, nach denen das möglich ist.
Probleme allerdings gibt es im Bereich der organischen Schadstoffe, und zwar wegen der unzureichenden Datenlage. Fachleute schließen aber reale Risiken für die Gesundheit der Menschen durch den Einsatz von Klärschlämmen und die darin enthaltenen organischen Schadstoffe aus. Es müssen Qualitätsanforderungen als Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden. Auch müssen in Zukunft bei der Verwertung von Klärschlämmen und Wirtschaftsdüngern die hygienischen Aspekte - die
haben Sie auch mit angesprochen -, ähnlich wie es die Bioabfallverordnung für Bioabfälle und Klärsubstrat vorschreibt, beachtet werden.
Die Verwertung von Klärschlämmen, Gülle und anderen Düngern muss auch den Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes gerecht werden. Ziel muss sein, eine Reduzierung des Schadstoffeintrags zu erreichen. Dabei sind jedoch alle dem Boden zugeführten Düngemittel zu betrachten. So müssen auch die wirtschaftseigenen Düngemittel, wie Gülle, Jauche, Stallmist sowie Mineraldünger, in die ganzheitliche Betrachtung einbezogen werden.
Der Bundesrat hat aus den genannten Gründen unter Mitwirkung Niedersachsens, Hessens und Nordrhein-Westfalens der Bundesregierung Vorschläge unterbreitet, die in einer neuen Klärschlammverordnung berücksichtigt werden sollten. Ich möchte einige Eckpunkte vortragen: angemessene Senkung der zulässigen Schwermetallgehalte und Schwermetallfrachten, Überprüfung der Anforderungen an die Gehalte organischer Stoffe und Ergänzung um relevante Parameter, Festlegung qualitätssichernder Maßnahmen im Anlagen- und Verwertungsbereich, z. B. neutrale Klärschlammuntersuchung - das ist ein sehr wichtiger Aspekt -, Anforderungen an die Klärschlammbehandlung und an die Hygiene, Verbesserung der Klärschlammuntersuchungen, Harmonisierung der Untersuchungsverfahren durch Normen und Verweise und die Anpassung der Bodenwerte für Schwermetalle an die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung.
Unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte werden wir eine gute und sinnvolle Klärschlammverordnung bekommen, die dem Boden- und Grundwasserschutz gerecht wird. Natürlich kann eine Klärschlammverordnung nicht sofort umgesetzt werden, sondern wir brauchen angemessene Übergangsvorschriften, um u. a. die Qualität von Klärschlämmen als landwirtschaftlichem Wirtschaftsdünger den neuen Anforderungen anzupassen oder um für nicht landwirtschaftlich verwertbare Klärschlämme alternative Entsorgungseinrichtungen zu schaffen, die zurzeit nur zum Teil vorhanden sind und somit die Kommunen und Klärwerksbetreiber in arge Schwierigkeiten bringen könnten.
Bei der landwirtschaftlichen Düngung muss durch die Begrenzung von Schadstoffen sichergestellt werden, dass es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in unseren Böden kommt und somit
auch der Schutz des Grundwassers gewährleistet wird.
Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass neben der Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Überwachungsinstrumentarien auch die Qualitätssicherung bei der Verwertung von Klärschlämmen verbessert wird. Auf diese Weise können wir erreichen, dass die landwirtschaftlichen Böden auch in Zukunft von unseren Landwirten für die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln genutzt werden können und dass eine gute Ernährung gesichert ist.
Meine Damen und Herren, mit In-Kraft-Treten der neuen Klärschlammverordnung wird für Klärwerksbetreiber, Kommunen und Landwirtschaft Planungssicherheit geschaffen, die sie auch brauchen, und die Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen wird angemessen sichergestellt. Darüber hinaus wird den Klärwerksbetreibern für ihre Investitionen - derer gibt es ja noch viele - auch langfristig die Planungssicherheit geschaffen, die sie dringend brauchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ein Ausstieg aus der Verwertung von landwirtschaftlichem Klärschlamm wäre für uns unvertretbar. Das würde auch zu Konflikten mit den rechtlichen Vorgaben der EU-Klärschlammverordnung führen. Eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten wäre Ausdruck einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, um wertvolle Nährstoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen und Klärschlamm und Biokompost für die landwirtschaftliche Verwertung sicherzustellen und zu nutzen. Das sollten wir in der Zukunft gemeinsam zu erreichen versuchen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu dem vorliegenden Antrag komme, ein Satz zu dem 100-Tage-Programm der CDU. Es ist ja ein gutes Zeichen, wenn die CDU die Landwirtschaft im 100-Tage-Programm mit keinem Wort erwähnt - dann ist unsere Landwirtschaft auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Antrag haben wir bereits im Jahr 2000 sehr grundlegend diskutiert. Auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten waren wir zu der Erkenntnis gekommen, dass die Produktionsaufgaberente nicht zu finanzieren ist, weshalb der Antrag abgelehnt werden musste. Das war ja auch der Grund, warum der Bund 1996 - also unter einer CDUgeführten Regierung - aus der Produktionsaufgaberente ausgestiegen ist. Wir alle wissen, dass der Agrarhaushalt des Bundes bereits 70 % seiner Ausgaben für den Sozialbereich vorsieht und nur noch 30 % für Investitionen und andere Programme.
Meine Damen und Herren, wenn wir das Anliegen der CDU-Fraktion auch nur gedanklich nachvollzögen, so würden wir auf zusätzliche Kosten von ca. 220 Millionen Euro pro Jahr kommen - mit steigender Tendenz.
Dieses Geld würde für andere Bereiche im Agrarhaushalt des Bundes fehlen, und auf das Land würden ebenfalls erhebliche Kosten zukommen. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, der Strukturwandel in der Landwirtschaft würde sich dadurch auch erheblich beschleunigen. Das können und wollen wir nicht.
Herr Wulff (Osnabrück) wirft nun der Landesregierung vor, dass sie nichts gegen das unverminderte Höfesterben tue, und er will sich dafür einsetzen, dass möglichst jeder Hof erhalten bleibt. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie den schnelleren Strukturwandel und damit das schnellere Höfesterben, oder wollen Sie um den Bestand der Bauernhöfe kämpfen?
Frau Hansen, wenn Sie sich für das zweite Modell entschieden, dann müssten Sie konsequenterweise den vorliegenden Antrag zurückziehen oder Finanzierungsvorschläge dafür machen, wie beides zusammen finanziert werden kann. Außerdem würden Sie mit dem Instrument der Produktionsaufgaberente zusätzliche Anreize geben, die das Höfesterben noch mehr beschleunigen.
Die andere Frage, die sich im Zusammenhang mit der Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente stellt, lautet: Werden da nicht nur Mitnahmeeffekte produziert? - Das kann doch nicht in unserem gemeinsamen Sinne sein, und das wollen wir auch nicht.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag wurde von der CDU-Fraktion vor dem Hintergrund der Finanzierung aus der Modulation erneut eingebracht. Bei der Modulation geht es darum, die gegenwärtigen Leistungen der Land- und Forstwirte für die Einkommen zu erweitern, d. h. den Anteil der Direktzahlungen um 2 % zu kürzen und diese Mittel in die so genannte zweite Säule einzustellen.
Wir hatten bei der Beratung im federführenden Ausschuss darüber zu befinden, welchen Weg wir gemeinsam gehen wollen und können. Die CDUFraktion hatte in der ersten Beratung angedeutet, dass sich auch andere Bundesländer mit der Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente unter Einbeziehung der frei werdenden Mittel aus der Modulation anfreunden könnten. Dieses hat sich aber als Trugschluss herausgestellt, denn auf der PLANAK-Sitzung im Dezember hat sich keines der B-Länder für einen solchen Weg ausgesprochen. Ein deutlicheres Zeichen können Sie nun wirklich nicht bekommen. Eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat zur Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente könnte also nicht einmal mit der Unterstützung aus den CDUregierten Ländern rechnen. In Anbetracht der Finanzlage des Bundes und der anderen Bundesländer war das auch nicht zu erwarten. Sie haben sich deshalb gegen eine Neuauflage der Produktionsaufgaberente ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage: Welches ist der bessere Weg, die knappen finan
ziellen Ressourcen effektiv einzusetzen? - Wir haben uns als verantwortliche Politiker dafür entschieden, Einkommensalternativen zu bieten und nicht die Hofaufgabe und damit den Strukturwandel zu beschleunigen. Wir wollen und müssen alle Kräfte bündeln, um unsere Landwirtschaft, die einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist, wettbewerbs- und zukunftsfähig zu machen. Davon hängen ca. 170 000 Arbeitsplätze in der Urproduktion ab. Hinzu kommt ein Mehrfaches an Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe. Für uns stellt sich damit eine große Aufgabe, und wir alle müssen diese Aufgabe annehmen. Dass wir erfolgreich sind, zeigen auch die bereits vorliegenden Statistiken.
Meine Damen und Herren, die insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen werden nicht mehr. Im Hinblick auf die Osterweiterung ist zu erwarten, dass die Mittel umverteilt werden. Das wird harte Verhandlungen mit sich bringen. Unsere Aufgabe muss es sein, zukunftsorientierte Konzepte zu entwickeln, die unsere Landwirtschaft voranbringen. Niedersachsen ist das Agrarland Nr. 1 und soll es auch bleiben. Die Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente bringt uns nicht voran, sondern nimmt uns die Ressourcen, die wir dringend für wichtige Entwicklungen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum brauchen.
Aus den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Ein herzliches Dankeschön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig, den Entschließungsantrag in einer geänderter Fassung anzunehmen. - Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in der ersten Plenarberatung am 14. März 2002 die besondere Situation des traditionellen Obstanbaues im Alten Land dar. Zum Erhalt der landwirtschaftlichen Existenzen und der einmaligen Kulturlandschaft wurde dieser Bereich im Jahr 2000 als so genanntes Sondergebiet mit weitgehenden Ausnahmen vom neuen Pflanzenschutzrecht ausgewiesen. Über eine so genannte Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen seien Ausnahmen für Gewässerabstandsvorschriften geregelt, einsetzbare Pflanzenschutzmittel festgelegt und die einzusetzende Technik verbindlich
vorgeschrieben worden. Zentrale Punkte des Antrages seiner Fraktion - so führte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter aus - seien der Erhalt des Obstanbaues im Alten Land, aber auch der vorsorgende Gewässerschutz. Hier habe eine umfassende Untersuchung durch ein so genanntes Gewässer-Monitoring ergeben, dass es in der Vergangenheit zum Einsatz illegaler Pflanzenschutzmittel gekommen sei und eine deutliche Überschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Wasser und Boden festgestellt worden sei.
Die Vertreter der Fraktionen der SPD und CDU schlossen sich der Zielsetzung des Entschließungsantrages grundsätzlich an. Darüber hinaus machte der Sprecher der Fraktion der CDU aber deutlich, dass die im Antrag formulierten Forderungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Obstanbau gegenüber Mitbewerbern anderer Teile Europas mit geringeren ökologischen Produktionsauflagen führen dürften.
In der Sitzung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 26. April 2002 waren die Mitglieder übereingekommen, sich vor Ort über die Sonderstellung des Alten Landes im Bereich des Pflanzenschutzrechtes und der Gewässerabstandsregelungen zu informieren.
Am 23. Mai 2002 besichtigte der Ausschuss sodann das Obstbau Versuchs- und Beratungszentrum in Jork und ließ sich dort über die Entstehung des Alten Landes sowie die Entwicklung des dortigen Obstanbaues informieren. Überdies wurden die Ausschussmitglieder durch Vertreter der Biologischen Bundesanstalt über die Ergebnisse des Gewässer-Monitorings in den Jahren 1999 bis 2001 unterrichtet. Zum Abschluss der Bereisung erörterte der Ausschuss mit Vertretern des Beratungszentrums, der Obstbauversuchsanstalt und des Obstbauversuchsringes an ausgewählten Beispielen die Problematik des zunehmenden Verfüllens von Wassergräben in diesem Gebiet.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss Verbraucherschutz verständigten sich die Mitglieder dann auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag. In diesem Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 vorliegt, wird zur Sicherstellung der Qualität des Obstanbaues insbesondere auf eine Weiterführung des Gewässer-Monitorings und
einem den Verhältnissen im Alten Land angepassten Gewässerschutz abgestellt.
Der federführende Ausschuss folgte dieser Empfehlung einstimmig. Der mitberatende Ausschuss für Umweltfragen hat sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Ich bitte Sie abschließend namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 zu folgen und den Entschließungsantrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Herr Minister, können die Fischreste vor der Verarbeitung zu Fischmehl beprobt werden?
Zweite Frage: Hat die Fischmehlfabrik in Cuxhaven die Produktion bereits wieder aufgenommen, wenn nein, wann, und wird nach der Herstellung des Fischmehls sofort eine Beprobung vorgenommen?
Herr Minister, ich frage Sie: Warum und weshalb wird von der Stiftung WWF und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewusst negativ gegen die Zertifizierung PEFC gearbeitet? Liegt dem vielleicht die Erkenntnis zugrunde, dass FSC doch nicht die Bedeutung hat wie PEFC?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut ein Jahr vergangen, seitdem der erste BSE-Fall in Deutschland auftrat. Heute, ein Jahr danach, spricht kaum noch jemand von der Krise. Eines ist aber geblieben: der große volkswirtschaftliche Schaden, dessen Auswirkungen uns noch einige Jahre begleiten werden.
Ich möchte zunächst allgemein zum Haushalt sprechen und danach auf den Doppelhaushalt 2002/2003 eingehen. Unser zukünftiges Leitbild muss es sein, sich für eine Neuorientierung und nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen. Nachhal
tig ist die Produktion der Nahrungsmittel nur dann, wenn sie langzeitlich, umwelt- und sozialverträglich ausgerichtet wird. Die nachhaltige Landwirtschaft arbeitet umwelt- und gesundheitsgerecht in weitgehend geschlossenen Kreisläufen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen und Tiere artgerecht zu halten. Diese Art der Bewirtschaftung dient auch dem Schutz und der Wiederherstellung einer abwechslungsreichen, vielfältigen und artenreichen Landschaft in den ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Wir wollen mehr Transparenz, größere Rechtssicherheit und die Ausrichtung auf natürliche und gesundheitsgerechte Nahrungsmittel aus der Region. Unsere Strategie lautet: die multifunktionale Landwirtschaft stärken, eine flächendeckende umweltschonende Landwirtschaft, um Schadstoffe und Emissionen zu senken und den Artenreichtum unserer Kulturlandschaft zu erhalten. Wir wollen den Anteil des ökologischen Landbaus durch gezielte Vermarktungsstrukturen stetig erweitern. Wir wollen den regionalen Zusammenhang in der gesamten Kette von der Nahrungsmittelproduktion über den Vertrieb zum Verkauf stärken, und wir wollen eine artgerechte Tierhaltung und tierschutzgerechte Haltung und Transportbedingungen durchsetzen.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern und ausbauen. Die Land- und Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaftskraft ländlich geprägter Räume in unserem Lande. Zusammen mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen ist die Agrarwirtschaft nach der Autoindustrie der zweitgrößte Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen. Wir wollen die Leistung und Wettbewerbskraft dieses Wirtschaftsbereiches stärken.
Angesichts des Strukturwandels in der Landwirtschaft wird der ländliche Raum als Kulturlandschaft seine landwirtschaftliche Ausprägung nur dann erhalten, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft und unterstützt werden und es den Landwirten gelingt, außerhalb der Nahrungsmittelproduktion Einkommensquellen zu erschließen. Hierzu gehört die Förderung der Nutzung und Vermarktung erneuerbarer Energien durch die Land
wirtschaft, insbesondere aus Biomasse, die Förderung des sanften Tourismus, der Bauerngastronomie und der Direktvermarktung sowie der Regionalvermarktung und die Erleichterung der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude für Zwecke des Wohnens.
Meine Damen und Herren, um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung einen zukunftsorientierten Haushalt vorgelegt, den wir unterstützen.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf ist zwar von der angespannten Haushaltssituation geprägt; er ermöglicht es uns aber dennoch, die Strukturentwicklung im ländlichen Raum wirkungsvoll fortzuführen. Dabei spielt das Programm PROLAND eine bedeutsame Rolle.
Bis zum Jahr 2006 werden mit dem Förderprogramm Investitionen in einer Größenordnung von rund 1,8 Milliarden Euro ausgelöst. Bei PROLAND geht es um konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ländlichen Raumes und der Zukunftssicherung. Im Vergleich der Bundesländer steht Niedersachsen mit seinem finanziellen Engagement ganz oben an der Spitze.
PROLAND bietet auch hervorragende Möglichkeiten für die gewollte Neuausrichtung der Agrarpolitik in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz oder für Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsqualität und -sicherheit.
Einen besonderen Stellenwert hat auch der ökologische Landbau. Mit der Erhöhung der Prämien von 300 auf 500 DM pro Hektar bei der Umstellung auf ökologischen Landbau wurden zusätzliche Anreize gegeben, die von den Landwirten mit steigender Tendenz wahrgenommen werden. Allein in diesem Jahr haben niedersächsische Landwirte Anträge auf Förderung der Umstellung für rund 17 000 ha gestellt. Dies ist ein gewaltiger Fortschritt, meine Damen und Herren.
Die Ursache für die hohe Zahl der Anträge auf Förderung der Umstellung ist auch in der BSEKrise zu sehen.
Die Landberatung ist eine wichtige Grundlage, um das Ziel der Neuorientierung zügig umsetzen zu können. In Niedersachsen sind rund 280 Beraterinnen und Berater tätig.
Die hoch qualifizierten Fachleute werden von den Landwirten als kompetente Ratgeber geschätzt. Die Beraterinnen und Berater der Beratungsringe sind die Multiplikatoren von Informationen. Die Ringe sind landesweit organisiert und am ehesten in der Lage, umstellungswillige Landwirte optimal zu beraten. Hinzu kommt die Einrichtung eines Kompetenzzentrums in Walsrode. Aus diesem Grunde werden die geltenden Richtlinien zur Förderung der Beratung speziell um den Bereich der Umstellungsberatung ergänzt. Außerdem wird die Form der Beratungsförderung von Januar 2002 an wesentlich umgestellt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte zu den Landwirtschaftskammern anfügen. Die Kammern erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im laufenden Haushalt Mittel in Höhe von rund 112 Millionen DM. Für das kommende Haushaltsjahr beträgt der Mittelansatz ca. 57 Millionen Euro. Dennoch wird beklagt, dass die Mittel nicht ausreichen. Durch die Verknappung der Haushaltsmittel wird sich die Agrarverwaltung umstellen müssen, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und unter Berücksichtigung des vorliegenden AFC-Gutachtens.
Wir müssen die Ergebnisse dieser Studie gemeinsam auswerten und im Interesse der Steuerzahler und der Kammermitglieder zu sachgerechten Entscheidungen kommen.
Einen weiteren positiven Aspekt möchte ich noch ansprechen. Im Jahre 2002 findet die erste Landesgartenschau in Bad Zwischenahn statt. Hierfür hat das Land erhebliche Mittel bereitgestellt. Allein für die dauerhaften Investitionen in die gartenbauliche Infrastruktur stellt das Land gemeinsam mit der EU 10,4 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld ist gut angelegt.
Nun noch eine Bemerkung zum Einzelplan 10. Hier ist es uns trotz der erforderlichen Einsparungen gelungen, ca. 300 000 Euro für die Waldinventur sowie ca. 550 000 Euro für Zuschüsse zu den Verbandsbeiträgen nach dem Niedersächsischen Wasserverbandsgesetz für den Privatwald zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass wir einen zukunftsorientierten Haushalt aufgestellt haben. Über die Kosten der SRM-Beseitigung werden wir gemeinsam im nächsten Jahr beraten.
Über die 47 Millionen Euro, die zurzeit im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe nicht gebunden werden können, werden wir uns ebenfalls im nächsten Jahr unterhalten. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu den Einzelplänen 09 und 10. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2827 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion, die Entschließungsanträge in den Drucksachen 2049, 2156 und 2157 - es sind dies die Anträge der SPD-Fraktion in geänderter Fassung anzunehmen und die Entschließungsanträge der CDU-Fraktion in den Drucksachen 2046, 2158, 2159 und 2229 abzulehnen.
Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der federführende Ausschuss hat sich dabei weitgehend auf die Beratungsergebnisse des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ stützen können. Dort hatten die Vertreter der CDU-Fraktion zunächst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Entschließungsanträge dargestellt. Kennzeichnend für die Gesamtsituation - so ihre Argumentation - sei zurzeit eine große Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Landwirtschafts-, Verbraucher- und Gesundheitspolitik des Bundes. Daher fordere die CDU-Fraktion den verstärkten Ausbau von Forschungsaktivitäten und Laborkapazitäten zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Auch sei eine maßgebliche Finanzierung, z. B. in Form eines Hilfsprogrammes für betroffene landwirtschaftliche Betriebe durch EU, Bund und Land unabdingbar.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichte die zunächst in den beiden Entschließungsanträgen seiner Fraktion aufgeführten Maßnahmen zur BSE-Thematik. Danach seien umfangreichere BSE-Tests ebenso erforderlich wie verstärkte Futtermittelkontrollen. Ein wichtiger Punkt sei außerdem die eindeutige und aussagekräftige Kennzeichnung im Bereich der Lebensmittel. Bezüglich der Forschung sollten die Diagnosemöglichkeiten für BSE verbessert werden. Die finanziellen Leistungen sollten im Rahmen des Programms „Landwirtschaft 2010“, welches u. a. die Zielsetzungen der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaues und einer artgerechten Tierhaltung beinhalte, gewährt werden.
Die im Laufe der Beratungen eingebrachten Änderungsund Ergänzungsvorschläge der SPDFraktion zu ihren Entschließungsanträgen, die weitgehend die Zustimmung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fanden, haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dann jedoch veranlasst, ihre eigenen Anträge zurückzuziehen.
Die Sprecher der Fraktion der SPD betonten, dass ihre Fraktion mit ihren Entschließungsanträgen ein Höchstmaß an Verbraucher- und Gesundheitsschutz durchsetzen möchte. Dies solle auch in Form einer umfassenden und sachlichen Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken und Gefahren geschehen. Wichtige Faktoren seien neben der dringend notwendigen Weiterentwicklung der BSE-Schnelltests auch eine Novellierung des Futtermittelrechts zur Begrenzung der Futtermittelinhaltsstoffe. Auch die SPD spreche sich schließlich im Hinblick auf eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik für eine extensivere Landbewirtschaftung aus.
Die Vertreter der Landesregierung betonten in den Ausschusssitzungen, dass der Verbraucherschutz in Niedersachsen bereits seit Jahren insbesondere im Bereich der Qualitätsproduktion eine hohe Priorität genieße und das Land in Bezug auf den Tierschutz eine Vorreiterrolle eingenommen habe. Die Beibehaltung dieser Standards bliebe auch künftig erklärtes Ziel.
Im Verlauf der weiteren Beratungen ist es trotz entsprechender Bemühungen und verschiedener Änderungsvorschläge der Vertreter der SPDFraktion und der CDU-Fraktion nicht gelungen, einen Konsens in Form eines von allen Fraktionen getragenen Formulierungsvorschlags zu finden, sodass es zu der eingangs genannten mehrheitlichen Empfehlung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kam, der die Empfehlung übernommen hat.
Die weiteren mitberatenden Ausschüsse für Sozialund Gesundheitswesen, für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Haushalt und Finanzen, für Umwelt und für innere Verwaltung schlossen sich der Beschlussempfehlung ohne weitere Diskussion bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie abschließend, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2827 zuzustimmen, d. h. die Entschließungsanträge der
SPD-Fraktion in den Drucksachen 2049, 2156 und 2157 in geänderter Fassung anzunehmen und die Entschließungsanträge der CDU-Fraktion in den Drucksachen 2046, 2158, 2159 und 2229 abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Gesamtproblematik BSE eine sehr brisante war und ist, zeigt allein die Tatsache, dass wir uns bereits mit sieben Anträgen zu dem Thema BSE, Landwirtschaft, Verbraucherschutz hier im Landtag in erster Lesung zu befassen hatten.
- Mit neun Anträgen, gut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit dem Eintreten des ersten BSE-Falls im November letzten Jahres ist nichts mehr, wie es war. Die BSEKrise hat eine breite gesellschaftliche Debatte über die Lebensmittelproduktion ausgelöst, von der alle Beteiligten - Zulieferer, Verarbeiter, Landwirte und Verbraucher - betroffen sind.
Die BSE-Krise hat das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel erschüttert. Sie zeigt, dass die bisherige Agrarpolitik und Lebensmittelproduktion in ganz Europa in eine Sackgasse geraten sind. Sie bietet aber gleichfalls eine große Chance, in einer gemeinsamen Anstrengung von allen Beteiligten - Verbrauchern, Landwirten, Politik, Wissenschaft und landwirtschaftliche Beratung - neue Wege zu beschreiten.
Meine Damen und Herren, aufgrund der BSEKrise sind viele Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Bewältigung der BSE-Krise wird die Haushalte von EU, Bund und Ländern erheblich belasten. Auch von daher hat die Krise Folgen im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Niedersachsen, in der Bundesrepublik, in Europa. Hier sind nicht nur der Gesetzgeber, die Landesregierung und die Bundesregierung gefordert, sondern auch die Landwirte, die Ernährungswirtschaft, der Handel und die Verbraucher selbst.
Damit den Lebensmitteln von den Verbrauchern wieder Vertrauen und Wertschätzung entgegengebracht werden können, muss Lebensmittelproduk
tion zuallererst Qualitätsproduktion werden und sein.
Aus diesem Grunde sind wir alle aufgefordert, eine Umorientierung der Agrarpolitik zu vollziehen, die in der Gesellschaft und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass sich eine umwelt- und naturverträgliche Produktion durchsetzt und sich die Erzeugung gesunder Lebensmittel wirtschaftlich wieder lohnt. Um diese Ziele zu erreichen, müssen sie von allen Akteuren gemeinsam getragen und umgesetzt werden, in den Regionen von den Bäuerinnen und Bauern, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, von der Industrie und vom Lebensmittel-Einzelhandel.
Die neue Landwirtschaftspolitik sollte folgende Ziele haben: Lebensmittelsicherheit und Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebensmittelerzeugung wiederherzustellen, Umwelt, Natur, Boden, Tierschutz zu einem integralen Bestandteil der Agrarpolitik zu machen, Landwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelwirtschaft neue Perspektiven zu bieten, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu sichern und tragfähige Konzepte für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes anzubieten.
Meine Damen und Herren, wir wollen den vorsorgenden Verbraucherschutz und Transparenz in der Lebensmittelproduktion und -vermarktung herstellen. Dazu sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Das Lebensmittelrecht ist zu überarbeiten, und Vorschläge zu einem EU-Weißbuch Lebensmittelsicherheit sind zu machen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelverarbeitung und -kennzeichnung einschließlich der Kennzeichnung gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen im Hinblick auf eine lückenlose Etikettierung und Kontrolle über die gesamte Lebensmittelerzeugungskette hinweg vom Stall bis zur Ladentheke und in Bezug auf Lebensmittelinhalts- und –zusatzstoffe sowie Rückstände verbessert werden. Auch die Koordination mit EU, Bund und Bundesländern in allen Fragen des Verbraucherschutzes muss verbessert werden. Bund und Länder müssen sich über die Verbesserung und die Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln sowie des Veterinärwesens verständigen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Baustein sind die artgerechte Tierhaltung und die umweltgerechte Produktion sowie die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume. Diese wollen wir noch mehr fördern und stärken. Die „Agenda 2000“ gibt hierfür Möglichkeiten und bietet eine Reihe von Instrumenten, die es ermöglichen, Schritte in die richtige Richtung zu gehen.
Zu den einzelnen Bausteinen gehört auch der ökologische Landbau. Der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen ökologischen Landwirtschaft ist erforderlich. Ziel muss es sein, den Anteil ökologischer Produkte zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, das darf aber nicht dazu führen, konventionelle Landwirtschaft und ökologischen Landbau gegeneinander auszuspielen. Beide Wirtschaftsformen werden sich ergänzen, für von beiden erzeugte landwirtschaftliche Produkte wird es auch gute Märkte geben.
In dem einen Jahr seit dem Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland ist im Bereich der Agrarpolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene viel in Bewegung gekommen, um die Agrarpolitik neu auszurichten.
Es ist viel diskutiert, kritisiert und weiterentwickelt worden. Wir befinden uns auf dem richtigen Weg. Die Einrichtung des Verbraucherschutzamtes in Oldenburg, die verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus, die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für ökologischen Landbau sind einzelne Beispiele dafür, was bisher auf den Weg gebracht worden ist.
Nun liegt das Gutachten der Regierungskommission „Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung“ vor. Die Kommission, die aus Experten aus der Wissenschaft, der Landwirtschaft, dem Handel und dem Gewerbe zusammengesetzt ist, hat die Umsetzung einer neuen Landwirtschaftsund Verbraucherschutzpolitik gefordert, die eine Veränderung der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung bedeutet. Wir sind nun alle gemeinsam gefordert, das Gutachten umzusetzen. Wir haben den Landwirten und den Fleisch verarbeitenden Betrieben, die durch die BSE-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, gehol
fen. Für die Landwirtschaft wurden 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt, und für die Betriebe wurden Bürgschaften übernommen. Diese Hilfen haben dazu beigetragen, dass die Landwirte und Betriebe über schwierige Zeiten hinweg gekommen sind. Dafür sind wir der Landesregierung sehr dankbar.
Meine Damen und Herren, in Anbetracht der knappen Zeit konnte ich nur einige Ansätze des gesamten Themas ansprechen. Man kann zu diesem Thema nicht nur über Geld reden und fordern, sondern man muss auch über Inhalte sprechen. Wir schaffen Vertrauen durch Veränderung.
Im Namen meiner Fraktion bitte ich, die Beschlussempfehlung, die heute vorliegt, anzunehmen. - Danke schön.
Herr Minister, hält es die Landesregierung für ausreichend, den Geltungsbereich eines Verbraucherinformationsgesetzes auf Erzeugnisse, die unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz fallen, zu begrenzen?
Welchen Beitrag kann ein Verbraucherinformationsgesetz leisten, um die Situation der Menschen zu verbessern, die an Lebensmittelallergien oder an Lebensmittelunverträglichkeiten leiden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Eintreten des ersten BSE-Falls in Deutschland im November letzten Jahres ist nichts mehr, wie es war. Diese BSE-Geschichte hat in der Bevölkerung zu einer tiefen Verunsicherung ge
führt. Dinge, die bis dahin als sicher und verlässlich galten, haben sich scheinbar zu einem gesundheitlichen Risiko entwickelt. Das hat dazu geführt, dass einige wichtige Maßnahmen zur Sicherheit und teilweisen Neuorientierung des Verbraucherschutzes und der Landwirtschaft ergriffen werden mussten. Dazu wollen und werden wir unseren Beitrag leisten.
Ein wichtiger Bereich ist dabei auch die Tierkörperbeseitigung. Die Tiermehlproblematik, die von Herrn Ehlen angesprochen worden ist, ist meines Erachtens zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die SPD-Fraktion lassen unsere Landwirte nicht im Regen stehen,
sondern wir helfen dort, wo es richtig und wichtig erscheint. Das haben wir auch in diesem Fall bewiesen. Die Landesregierung beteiligt sich in diesem Jahr mit 50 % an den Kosten der Beseitigung von verendeten Rindern, Schafen und Ziegen. Die Zuschüsse belaufen sich auf 6,5 bis 7 Millionen DM. Die Tierkörperbeseitigung ist nach den zurzeit geltenden Regelungen zu finanzieren. Für Schlachtabfälle aller Art müssen Schlacht- bzw. Zerlegungsbetriebe die Kosten übernehmen. Bei der Beseitigung des spezifischen Risikomaterials müssen wir zwei Bereiche unterscheiden. Dabei geht es zum einen um das Material, das in den Schlachtbetrieben anfällt. Hierfür gilt die Gebührensatzung des jeweiligen Landkreises. Die anfallenden Kosten sind von den Schlachtbetrieben zu zahlen.
Seit dem 1. Februar ist auch die Beseitigung der Kadaver von Kälbern von unter einem Jahr und Jungrindern gesetzlich geregelt. Die Kosten dieser Beseitigung hat gemäß § 3 Abs. 6 des Ausführungsgesetzes zum Niedersächsischen Tierkörperbeseitigungsgesetz der Tierhalter zu zahlen. Hinzu kommt, dass das Endprodukt Tiermehl nicht mehr abgesetzt werden darf. Das war so gewollt. Das ist per Gesetz geregelt. Die Tierseuchenkasse hat im Oktober letzten Jahres in Anbetracht der Diskussion über die Übernahme der Kosten entschieden, dass sie diese Kosten übernimmt. Hierfür hat sie
von sich aus 9 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Diese zur Verfügung gestellten Mittel waren allerdings aufgrund der Einbeziehung der Jungrinder und der sich daraus ergebenden starken Zunahme des SRM-Materials im April dieses Jahres aufgebraucht. Nunmehr hätten die Kostenrechnungen wieder an die Tierhalter ausgestellt werden müssen. Daraufhin haben wir gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Bartels nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und Lösungen gefunden, die, so hoffen wir, alle Beteiligten zufrieden stellen. Die Gesamtkosten werden sich in diesem Jahr schätzungsweise auf ca. 22 Millionen DM belaufen. Davon hat die Tierseuchenkasse bereits 9 Millionen DM übernommen. Die Landesregierung hat sich bereit erklärt, bei den verbleibenden 13 Millionen DM unbürokratisch zu helfen, und angekündigt, 50 % der Restkosten zu übernehmen. Damit haben wir den Landwirten sehr geholfen. Was die Defizite angeht, die bei der Beseitigung normalen Tierkörpermaterials - also bei der Beseitigung normaler Schlachtabfälle, die nicht SRMMaterialien sind - entstehen, müssen die Kosten in Zukunft zu zwei Dritteln von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und zu einem Drittel von den Tierseuchenkassen aufgebracht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem erreichten Ergebnis können wir uns im Ländervergleich gut sehen lassen. Es gibt zwar Bundesländer, die sich an den Kosten der Tierkörperbeseitigung beteiligen. Andere Bundesländer beteiligen sich hingegen nicht und zahlen keine Mark. Es gibt Bundesländer, in denen die Kommunen die gesamten Kosten zu tragen haben und in denen sich die Tierhalter in Form hoher Beiträge an der Tierseuchenkasse beteiligen müssen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wie unterschiedlich die Kostenregelungen in den Bundesländern gehandelt werden. In Anbetracht dieser Diskussion sind sich alle Bundesländer darüber einig, dass sich der Bund und die EU an den Kosten beteiligen müssten und sollten. Die bisher geführten Gespräche haben leider noch nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt. Es konnte aber erreicht werden, dass sich die EU an den Kosten der BSE-Tests bei Rindern, die älter als 30 Monate sind, beteiligt. Wir hoffen, dass die begonnenen Gespräche bald zu dem gewünschten Ergebnis führen und damit positiv abgeschlossen werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Es ist alles getan worden, um den
Tierhaltern zu helfen, sie mit ihren Problemen nicht allein zu lassen. Wir sollten nicht vergessen, dass die SRM-Beseitigung im Interesse des Verbraucherschutzes erfolgt. Es ist deshalb gerechtfertigt, die Kosten dieser Maßnahme nicht allein den Tierhaltern aufzubürden, sondern das Land sieht sich in seiner Verantwortung.
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, abweichend von der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu beschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe ist gut gemeint, lässt sich aber aus sachlichen und fachlichen Gründen nicht umsetzen. Die Landesregierung hat genau das umgesetzt, was mit dem Bund gemeinsam beschlossen und von der EU als Rahmenbedingungen vorgegeben worden ist.
Seit Beginn der Agrarreform können Stilllegungsflächen für nachwachsende Rohstoffe benutzt werden. Nachdem entsprechende Erfahrungen gesammelt worden sind, hat es kritische Bemerkungen seitens der EU-Kommission gegeben. Die Europäische Union hat nachgerechnet, wo die festgesetzten Erträge erreicht worden sind und wo es Probleme gab. Nach dieser Kritik haben die Mitgliedstaaten der EU einen gemeinsamen Vorschlag unterbreitet, wie man die Thematik zur Zufriedenheit aller Beteiligten regeln könne. Die Regelung beinhaltet, dass die statistischen Erträge der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Hierbei werden das Jahr mit dem höchsten sowie das Jahr mit dem niedrigsten Ertrag weggestrichen und wird von den drei verbleibenden Jahren der Durchschnitt ermittelt.
Es ist zu Recht auch darauf hingewiesen worden, dass Raps als nachwachsender Rohstoff in der Regel auf Stilllegungsflächen bzw. auf Standorten mit geringem Ertragsniveau angebaut wird. Aus diesem Grund wird ein Abschlag vorgenommen, der von der EU vorgegeben ist. Daneben wird aber auch auf eine Vegetationsbeobachtung abgestellt.
Diese wird landesweit repräsentativ mit Hilfe der Ernteberichterstatter durchgeführt. Das Ergebnis liegt erst kurz vor Beginn der Ernte vor. Das lässt sich nicht ändern. Deshalb ist das ein Punkt, der uns zeitlich bindet. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Vegetationsbeobachtungen für alle betreffenden Kulturpflanzen gelten sollten, die für einen repräsentativen Ertrag festgelegt sind. Eine frühere Festlegung, die im Antrag gefordert wird, ist daher gar nicht möglich.
Meine Damen und Herren, ein Problem gibt es in der Tat. Es besteht darin, dass für die Statistik auf den Food-Anbau abgestellt wird, während es beim Anbau von Raps als nachwachsenden Rohstoff ausschließlich um den Non-Food-Bereich geht. Das kann zur Folge haben, dass es auf den schlechteren Böden auch einmal eng wird. Insgesamt gesehen gibt es aber keine Möglichkeit, von diesem System abzuweichen. Es hat sich im Laufe der Zeit eingespielt und wird auch anerkannt. Wollte man davon abweichen, stellte sich sehr schnell die Frage der Anlastung. Dann, Herr Wojahn, bekämen wir echte Probleme.
Andererseits gibt uns das Gemeinschaftsrecht auch gar keinen Spielraum, von diesem System abzuweichen. Die Agrarverwaltung ist verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung den Handlungsspielraum, den Sie wünschen bzw. fordern, eben nicht.
Meine Damen und Herren, weil das so ist, müssen wir den vorliegenden Antrag ablehnen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass sich bei den nachwachsenden Rohstoffen insgesamt viel getan hat. Es ist eine Reihe von Verbesserungen eingetreten, die von der Landwirtschaft und der Wirtschaft aufgegriffen worden sind und die uns in der Nutzung der nachwachsenden Rohstoffe vorangebracht haben. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten. - Ein herzliches Dankeschön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben der noch bestehenden BSE-Krise besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Maul- und Klauenseuche in der Bundesrepublik, insbesondere auch in Niedersachsen, ausbrechen kann. Niedersachsen ist das Land mit der umfangreichsten Klauentierhaltung und damit verbunden einem starken Handel mit Klauentieren und Waren von Klauentieren. Von daher besteht in Niedersachsen ein besonderes Seucheneinschleppungsrisiko. Es bleibt trotz Abklingen der Maulund Klauenseuche in den Ländern Holland und Großbritannien das Risiko einer Viruseinschleppung. Diese Gefahren sind noch lange nicht gebannt, und wir können in der Tat von Glück reden, dass wir bisher verschont geblieben sind.
Meine Damen und Herren, sollte aber ein MKSAusbruch in Niedersachsen erfolgen, hätte dieses für die betroffene Region und weit darüber hinaus katastrophale Auswirkungen. Nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Lebensbereiche würden davon erfasst werden. Wir alle wissen, dass es Maul- und Klauenseuche schon immer gegeben hat. Weil das so ist, hat die Landesregierung landesweit immer alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um entsprechend reagieren zu können. Landesweit sind auf allen Verwaltungsebenen, Ministerium, Bezirksregierung, Landkreis, Krisenstäbe eingerichtet worden, die im Krisenfall sofort tätig werden können. Alle erforderlichen Maßnahmen werden nach einem Bundesseuchenkatalog für jede einzelne Seuche festgelegt. Die Landesregierung hat hier vorbildliche Arbeit geleistet. Die Frage, die sich für uns ergibt, ist: Müssen wir erst immer reagieren, oder sollten wir nicht besser vorbeugen?
Selbstverständlich ist es besser, vorzubeugen, als zu reparieren. Aus diesem Grunde hat sich die Landesregierung immer für die Impfung eingesetzt. Minister Bartels hat sich auf der Agrarministerkonferenz in Cottbus für eine Not- und Ringimpfung ausgesprochen. Auf dieser Konferenz wurde mit großer Mehrheit beschlossen, die Bundesministerin für Verbraucherschutz aufzufordern, sich für eine Ring- oder Schutzimpfung bei der EU einzusetzen. Zwischenzeitlich hat die Lan
desregierung eine Entschließung zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in den Bundesrat eingebracht. In dieser Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sowohl aus Gründen des Tierschutzes und der Tierzucht als auch im Hinblick auf Verbrauchererwartungen bei der EU-Kommission schnellstmöglich auf eine Grundsatzentscheidung zur Änderung der Richtlinie 85/511 EWG mit dem Ziel der Zulassung von Impfungen zu dringen und die Kommission aufzufordern, die Entwicklung markierter Impfstoffe voranzutreiben. In dem Antrag wurden z. B. folgende Forderungen aufgestellt: Zulassung von Schutzimpfungen gegen ein identifiziertes MKSVirus bei dringender Viruseinschleppgefahr. Verbindliche Festlegung der Grundsätze für die Durchführung von Suppressivimpfungen und Schutzimpfungen. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, gegenüber der EUKommission darauf zu dringen, ihre Vorschläge für die Änderung der Richtlinie so zu gestalten, dass bei einer gezielten Schutzimpfung innereuropäische Handelsrestriktionen nur vorübergehend und nur in einem Maße eintreten, die in einem auf die Impfkampagne bezogenen Zeitraum unerlässlich sind. - Meine Damen und Herren, diese Entschließung wurde bereits am 11. Mai im Bundesrat beraten und anschließend dem Agrarausschuss des Bundesrates überwiesen. Wir können nach dem Beratungsstand davon ausgehen, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung dem Entschließungsantrag unserer Landesregierung zustimmen wird.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass die Landesregierung alles getan hat, was zu einer Änderung der Impfpolitik der EU-Kommission zu tun ist. Nun hat die CDU-Fraktion einen zweiten Antrag zur Tierseuchenbekämpfungspolitik in den Landtag eingebracht. Man könnte sich nun die Frage stellen, ob dieser neu vorliegende Antrag ein zweiter Aufguss ist oder ob er von der Bundesratsentschließung der Landesregierung kopiert worden ist. Auf diese Frage gibt es eine Antwort: Ein zweiter Aufguss schmeckt meistens schal und ist wenig geeignet, den ersten zu übertreffen.
Unser Eindruck ist, dass die CDU-Fraktion mit ihrem zweiten Antrag auf einen bereits fahrenden Zug springen wollte und dabei sogar den letzten Wagen verpasst hat.
Nach unserer Auffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir in aller Ruhe den Beratungen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegensehen. Ich würde mich freuen, wenn wir zu einer einvernehmlichen Regelung kämen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der am Wochenende bekannt gewordene Verdacht von Maul- und Klauenseuche in einem Kälberbestand in Damme/Landkreis Vechta lässt befürchten, dass die Maul- und Klauenseuche aus Großbritannien auf den Kontinent überspringen könnte. - Inzwischen ist sie ja in Frankreich ausgebrochen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie das Risiko eines Ausbruchs von Maul- und Klauenseuche in Niedersachsen?
2. Welche Vorkehrungen hat sie für einen Krisenfall getroffen?
3. Welche Strukturen für die Zusammenarbeit der Behörden, der Landwirtschaft und des nachgelagerten Gewerbes sind für den Seuchenfall vorgesehen, und wie haben sie am Wochenende im konkreten Verdachtsfall funktioniert?
Herr Minister, ich frage Sie: Gibt es eine neue Beurteilung für Niedersachsen, nachdem in Frankreich die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, und müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das gleiche Thema haben wir bereits am 20. Oktober des letzten Jahres hier im Landtag behandelt.
Die Debatte stand aber unter einem anderen Vorzeichen. Da hatten wir noch keine BSE-Fälle in Deutschland. Alle getroffenen Maßnahmen der EU standen unter dem Zeichen des vorbeugenden Schutzes. Das war richtig und war auch wichtig.
In dieser Debatte hatte Herr Biestmann die EU und die Bundesregierung mit Vorwürfen attackiert. Herr Biestmann, wenn Sie sich diese Rede noch einmal vergegenwärtigen,
dann kriegen Sie einen roten Kopf; ich meine, nicht zu Unrecht. Nach dem gegenwärtigen Stand der Lage ist es richtig, dass Tiermehl nicht mehr verfüttert werden darf. Die Gründe dafür sind bekannt. Bei dem SRM-Material muss man im Übrigen auch unterscheiden.
Nein, möchte ich nicht.
Erstens. Die anfallenden Kosten zur Beseitigung des Risikomaterials werden von den Schlachtbzw. Zerlegebetrieben gezahlt. Ich meine, Sie wissen, Herr Biestmann, dass diese Materialien, also die Schlachtabfälle, überhaupt nicht zur Diskussion stehen.
Zweitens. Die Kosten für verendete Tiere, Schafe und Ziegen, die von der EU-Entscheidung erfasst wurden, werden zu einem Drittel von der Tierseuchenkasse und zu zwei Dritteln von den Landkreisen getragen.
Dies ist übrigens geltendes Recht und ergibt sich aus § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz. Darin ist eindeutig geregelt worden, dass die kostenfreie Entsorgung für Tierkörper gilt, die wegen ihrer Einstufung als Risikomaterial ganz oder teilweise nicht verwertbar sind. Die Entsorgung dieser Materialien muss somit nach der in Niedersachsen zurzeit gegebenen verbindlichen Rechtslage kraft Gesetzes von den Verursachern, d. h. von den Besitzern finanziert werden. Hinzu kommt, dass das Endprodukt Tiermehl nicht abgesetzt werden kann. Meine Damen und Herren, das ist genau das Problem.
Tiermehl und teilweise Tierfette, die nicht mehr verfüttert werden dürfen, sind kraft Gesetzes Abfall. Das ist bekannt. Die hierfür anfallenden Beseitigungskosten belaufen sich für Niedersachsen auf ca. 60 Millionen DM.
In dem vorliegenden Antrag wird eine Drittelteilung zwischen dem Land, den entsorgungspflichti
gen Gebietskörperschaften und der Tierseuchenkasse gefordert.
Das heißt, für das Land wären das jährliche zusätzliche Kosten von 20 Millionen DM.
In Anbetracht der Finanzlage des Landes, meine Damen und Herren von der CDU, wird es schwer sein, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen. Einen konkreten Finanzierungsvorschlag haben Sie dem Antrag leider nicht beigefügt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung führt derzeit Gespräche mit dem Bund und der EU. Konkrete Ergebnisse
liegen zurzeit noch nicht vor. Wir hoffen
- bleiben Sie ganz ruhig – auf eine einvernehmliche Regelung aller Beteiligten. Zurzeit werden in den anderen Bundesländern unterschiedliche Regelungen durchgeführt.
Einige Bundesländer beteiligen sich bis zu einem Drittel an den Entsorgungskosten. Das sind die Länder Bayern, Thüringen und Brandenburg.
Andere Länder beteiligen sich nicht an den Kosten. Das sind z. B. Baden-Württemberg und Hessen - von Ihnen regierte Bundesländer - und einige andere. Des Weiteren gibt es Bundesländer, in denen die Kommunen allein 100 % der Kosten tragen.
Nein. – Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wie unterschiedlich die Kostenregelung in den Bundesländern gehandhabt wird. In Anbetracht dieser Diskussion sind sich alle Bundesländer einig, dass sich der Bund und die EU mit an den Kosten beteiligen müssen. Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, müssen wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie wir den Landwirten helfen oder helfen können.
Aber eines dürfen wir nicht tun, nämlich an den Grundfesten des Tierkörperbeseitigungsrechts und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes rühren. Sonst könnten wir zu Erkenntnissen kommen, die niemand will.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.
Deshalb müssen wir im Ausschuss darüber reden und ausloten, wie wir zu einem Ergebnis bzw. zu einem Kompromiss kommen. Wir wollen - das wissen wir alle -, helfen, wenn wir denn können.
Aber wenn Sie immer nur Anträge stellen - in der letzten Plenarsitzung, in dieser Plenarsitzung -, immer nur Geld fordern und nirgendwo einen konkreten Deckungsvorschlag machen, dann dürfen Sie, meine Damen und Herren, sich nicht wundern, dass Sie nicht ernst genommen werden. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema haben wir im letzten Plenarsitzungsabschnitt sehr ausführlich beraten.
Allerdings haben Sie von der CDU damals keinen Betrag genannt. Das haben Sie heute getan, indem Sie einen Betrag von 120 Millionen DM genannt haben.
Ich komme nachher noch darauf zu sprechen.
Meine Damen und Herren, die BSE-Krise hat die Landwirtschaft und die fleischverarbeitenden Unternehmen in eine existentielle Krise gebracht und zu einer tiefen Verunsicherung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Wir müssen alles tun, um die BSE-Krise zu beenden.
Ministerpräsident Gabriel hat in seiner Regierungserklärung zum Thema BSE im letzten Tagungsabschnitt die Situation umfassend beschrieben, Wege aufgezeigt, wie wir aus der Krise herauskommen können und wollen, und ein Finanzierungskonzept vorgelegt.
In Niedersachsen sind ca. 4 000 Rindermastbetriebe betroffen. Diese Betriebe sind in der Regel Familienbetriebe und sind unverschuldet in eine schwierige Notsituation geraten. Aber auch die niedersächsische Milchviehhaltung mit ihren mehr als 2 200 Betrieben gerät unter Druck, weil sich die Verwertungsmöglichkeit der Kälber und Alttiere verschlechtert und sie dadurch starke Einbußen hinnehmen müssen. Auch die fleischverarbeitenden Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten geraten zunehmend in Schwierigkeiten. Insgesamt arbeiten in diesen Betrieben ca. 21 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie geraten nun unter Druck und kämpfen um ihre Existenz.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat alle notwendigen Schritte eingeleitet, um allen in Not geratenen landwirtschaftlichen und fleischverarbeitenden Betrieben zu helfen.
Nein, ich möchte im Zusammenhang ausführen.
Die Landesregierung hat bereits kurz nach Jahreswechsel Kontakt mit Brüssel aufgenommen, um konkrete Konditionen und Voraussetzungen schnell greifender Hilfen zu klären. Niedersachsen war das erste Land, das die enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission gesucht hat.
Um den Betrieben, die existentiell bedroht sind, zu helfen, hat die Landesregierung folgende Hilfen vereinbart: Den betroffenen Betrieben werden steuerliche Vergünstigungen eingeräumt. Die Vorauszahlung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer wird angepasst. Rückständige Steuern werden bei Liquiditätsschwierigkeiten gestundet; falls erforderlich, wird Vollstreckungsaufschub eingeräumt.
Mit den Vertretern der betroffenen Landwirtschaft und der fleischverarbeitenden Industriebetrieben wurden deren akute wirtschaftliche Sorgen erörtert.
Im Ergebnis wird die Landesregierung zwei Programme auflegen. Dabei handelt es sich zunächst einmal um ein Existenzsicherungsprogramm für betroffene landwirtschaftliche Betriebe, das mit 10 Millionen DM dotiert ist. Ich finde, das ist eine gute Grundlage.
Damit gewährt das Land Betrieben, die durch den anhaltenden Preisverfall auf dem Rindfleischsektor oder durch BSE direkt in ihrer Existenz bedroht sind, Zuschüsse zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Für die fleischverarbeitende Industrie wird die Landesregierung einen Bürgschaftsrahmen bereitstellen. Gemeinsam mit den betroffenen Betrieben werden wir Chancen und Möglichkeiten der Umstrukturierung von Betrieben erwägen. In den Fällen, in denen die Existenz der Betriebe akut bedroht ist und eine realistische Überlebenschance besteht, werden wir Rettungsund Überbrückungsbürgschaften anbieten. Dafür werden wir Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen.
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird als Servicezentrum für erforderli
che EU-Notifizierungen zur Verfügung stehen. Als Soforthilfe für Landwirte ist eine kostenlose Rücknahmeaktion für Futtermittelkomponenten, die nicht mehr verwandt werden dürfen, durchgeführt worden. Die Soforthilfe sah vor, dass die dem Verfütterungsverbot unterliegenden Futtermittelkomponenten kostenlos bei den Kommunen abgeliefert werden konnten.
Das Land trägt die Hälfte der Kosten für die Entschädigung und Tötung sowie für die unschädliche Beseitigung von Rindern aus BSE-Herden. Die andere Hälfte zahlt die Niedersächsische Tierseuchenkasse. Für die getöteten Tiere aus BSEHerden wird eine Entschädigung nach geltendem Tierseuchenrecht gezahlt, und zwar in der Höhe des so genannten Gemeinwertes.
Die Landesregierung hat mit der Milchwirtschaft vereinbart, dass die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen angefallene, nicht abgeholte Milch aus Umlagemitteln entschädigt.
Ich möchte noch einige weitere Maßnahmen nennen, die von der Landesregierung ergriffen worden sind: Einrichtung einer BSE-Hotline - erreichbar auch an allen Festtagen -, Unterrichtung der Landwirte über die Ertragsausfallversicherung - dies ist von anderen Bundesländern aufgegriffen worden -, Bereitstellung von Verbrennungskapazitäten für Tiermehl z. B. in Buschhaus, Anderten und Hameln-Afferde, Ausdehnung der prophylaktischen Untersuchungen mittels BSE-Schnelltest auf alle über 30 Monate alten Rinder, die zur Schlachtung gelangen, Ausweitung der epidemiologischen Monitoring-Untersuchungen bei allen verendeten oder getöteten bzw. not- oder krankgeschlachteten Rindern, die älter als 30 Monate sind, Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Futtermittelüberwachung zur Einhaltung des Verfütterungs- und Herstellungsverbots in Futtermittelmischbetrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Intensivierung der BSE-Forschung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat mit dem vorliegenden Antrag 120 Millionen DM als Soforthilfe gefordert. Hier zeigt sich einmal mehr, wie Sie handeln.
Wenn wir die Debatten dieser Woche zusammenfassen, dann möchten Sie 500 bis 600 Millionen DM ausgeben, obwohl Sie nicht wissen, woher das Geld dafür kommen soll.
Hier fehlt jegliche Grundlage einer soliden Finanzierung.
- Wir wollen und wir werden den Landwirten helfen!
- Sie wollen das Land in den finanziellen Ruin stürzen,
indem Sie das Geld, das nur einmal ausgegeben werden kann, zweimal ausgeben.
Meine Damen und Herren, so kann man nicht miteinander umgehen.
Im Agrarausschuss werden wir Gelegenheit haben, uns mit dem Antrag zu befassen, und werden Ihnen sagen, was möglich und erforderlich ist.
Nun noch einige Sätze zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 38.
Die BSE-Krise hat vieles in unserem Lande verändert - das wurde bereits mehrfach gesagt -; nichts ist mehr, wie es war. Verbraucherinnen und Verbraucher sind sehr verunsichert. Die Landwirtschaft weiß nicht, wie es weitergeht, und viele sind unschuldig in Not geraten. Viele tausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den fleischverarbeitenden Betrieben fürchten um ihren Arbeitsplatz.
Zwischenzeitlich liegen viele Vorschläge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Lebens
mittelsicherheit und zur Neuorientierung der Landwirtschaft vor. Alle diese Anregungen und Vorschläge sollen und müssen zusammengefasst und ausgewertet werden. Ministerpräsident Gabriel hat daher eine externe Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit diesem Gesamtkomplex beschäftigt, die auswertet, eigene Vorschläge entwickelt und unterbreitet. Wir möchten, dass die Arbeit der externen Arbeitsgruppe parlamentarisch begleitet wird, und wollen einen Unterausschuss einrichten. Der Unterausschuss soll sich mit den Fragen der nachhaltigen Landwirtschaft sowie mit den gesundheitspolitischen und verbraucherschutzrelevanten Fragestellungen beschäftigen.
Meine Damen und Herren, wir beantragen: Der Landtag richtet entsprechend § 10 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Unterausschuss, bestehend aus sieben Mitgliedern, ein.
Der Unterausschuss trägt die Bezeichnung „Unterausschuss für gesundheitlichen Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft“. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal auf den Beitrag des Kollegen Wojahn eingehen, was die Enquete-Kommission angeht. Sehr geehrter Herr Kollege, ich meine, es kann nicht schaden, dass sich Politik zunächst einmal zurückhält und Fachleute, nämlich die Kommission, die der Ministerpräsident berufen hat, arbeiten lässt.
Ich meine, es ist gut, dass sich Politik zurücknimmt, dann die Ergebnisse diskutiert und danach zu Entscheidungen kommt.
Wir sollten nicht den Fehler machen, immer Besserwisser zu sein oder bestimmte Dinge beeinflussen zu wollen.
- Ich weise ja nur auf die Gefahr hin, Frau Hansen.
Was die Bekämpfung von BSE angeht: Wir wissen, dass es seit 1986 BSE in England gibt und die Wissenschaft bis heute noch nicht in der Lage ist, zu erklären, wie mit dieser Thematik umzugehen ist. In Deutschland gibt es inzwischen 16 BSEFälle, drei davon in Niedersachsen, und drei neue Verdachtsfälle in Bayern und Sachsen-Anhalt. Das ist die traurige Bilanz, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, und niemand weiß, was Morgen auf uns zukommen kann. Nichts ist zurzeit mehr so, wie es war. Eine tiefe Verunsicherung herrscht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch bei den Landwirten und der verarbeitenden Fleischindustrie.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht angehen, dass, wenn der Verbraucher Geflügelwurst an der Theke kaufen möchte, diese dann mit Rindfleisch vermengt ist oder dass, wenn der Landwirt Tierfutter kauft, dieses mit Tiermehl vermengt ist. Das darf und kann nicht sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf eine gesicherte Herkunft, auf eine gute Qualität und auf klare Kennzeichnung der Lebensmittel. Sie fordern zu Recht, dass die gesamte Nahrungskette von der Erzeugung bis zum Handel transparent gestaltet wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen eindeutig und einfach erkennen können, wie die Produkte erzeugt wurden und was sie beinhalten.
Damit das in Zukunft so sein wird, begrüßen wir die Entscheidung unseres Ministerpräsidenten, ein Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das beim ML angesiedelt wird, einzurichten. Dies wird eine schlagkräftige Behörde zur Überwachung der Qualität in der Lebensmittelerzeugung, in der Verarbeitung und im Vertrieb sein.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Aspekt sind auch die Futtermittelkontrollen bis hin zur Verpflichtung zu Eigenkontrollen. Wirksame Eigenkontrollmaßnahmen auf allen Stufen der Erzeugung sind Voraussetzung dafür, dass mögliche Fehler frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Betriebseigene Kontrollen sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Die Einführung von betriebseigenen Kontrollen in das Futtermittelrecht dient zugleich dazu, die Anforderungen auf allen Ebenen der tierischen Erzeugung bis hin zur Lebensmittelgewinnung zu vereinheitlichen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Komplex in der Gesamtproblematik ist die Neuausrichtung der Agrarpolitik. Dazu gehören auch eine tiergerechte und flächenbezogene Tierhaltung und eine extensive Landbewirtschaftung. Die Landwirtschaft muss die BSE-Krise auch als eine Chance zur Neuorientierung begreifen.
Die Zukunft der Landwirtschaft liegt in der Qualität. Dazu gehört der ökologische Landbau. Dieser muss einen höheren Stellenwert bekommen.
Es ist mehrfach angesprochen worden: Wir streben in den nächsten Jahren einen 10-prozentigen Anteil des ökologischen Landbaus und damit die nachhaltige Landbewirtschaftung an.
In Niedersachsen beträgt der Anteil des ökologisches Landbaus - auch das wurde bereits gesagt ca. 1,4 %. In der Bundesrepublik sind es inzwischen 2,4 % der genutzten Fläche. Dies ist im Vergleich zu Österreich mit 9 % und Schweden mit 5 % ein relativ niedriges Niveau.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und sind Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Auch bei der Ausdehnung der Produktion sollen die erzeugten Ökoprodukte zu einem Preis abgesetzt werden können, der die wirtschaftliche Existenz der Betriebe sichert. Darüber hinaus sind aufgrund der besonderen Umweltverträglichkeit die nicht durch den Marktpreis
abgedeckten Umweltleistungen durch die Gesellschaft abzudecken. Das wird auch beim konventionellen Anbau getan.
Meine Damen und Herren, um dieses Ziel zu erreichen, sind z. B. folgende flankierenden Maßnahmen erforderlich: Verbesserung der Förderung für die Umstellung auf den ökologischen Landbau bzw. die Beibehaltung des ökologischen Landbaus sowie die Beibehaltung stärkerer Prämiendifferenzierung zwischen Umstellungs- und Beibehaltungsförderung. Dazu gehören auch der Absatz, die Verarbeitung und Vermarktung. Ebenso wie konventionelle Betriebe sollen die Ökobetriebe ihr Einkommen über den Markt erzielen. Insbesondere gehört dazu, dass ein konsumentenfreundliches flächendeckendes Angebot an Ökolebensmitteln besonders im allgemeinen Lebensmittelhandel geschaffen wird und dass die Direktvermarktung und der Fachhandel verbessert werden. Genau das ist die Problematik, an der zum Teil auch der Ökolandbau scheitert.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucheraufklärung durch Sachinformationen notwendig. Ökologischer Landbau und artgerechte Tierhaltung können erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten jetzt ohne Vorbehalte die Ökologisierung der Landwirtschaft vorantreiben.