Sigrid Leuschner
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, ich bin zwar keine Christin,
ich meine aber trotzdem, ein guter Mensch zu sein. Mich überrascht absolut nicht, dass Sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ihre Zustimmung erteilen. Deswegen wird Ihre Argumentation aber nicht seriöser.
Wie ich auch schon in der ersten Beratung gesagt habe, ist dieser Antrag eine Verquickung der Auswirkungen des Haushaltsführungserlasses auf die Personalsituation in der Steuerverwaltung mit den geringeren Steuereinnahmen. Diese Verquickung ist sachlich so nicht richtig. Deswegen halte ich das immer noch für einen reinen Show-Antrag.
Der Rückgang der Steuereinnahmen - das müssten Sie besser wissen, meine Damen und Herren von
der Opposition - hat ganz andere Gründe, die im Wesentlichen in der konjunkturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Hier einen direkten Zusammenhang mit der Personalausstattung der niedersächsischen Finanzverwaltung herzustellen, ist schlichtweg nicht möglich. Dieses Zusammenhang gibt es nicht. Im Gegenteil, in Niedersachsen ist in den letzten Jahren vor allem in den Bereichen, in denen die Steuerverwaltung Geld einnimmt, zusätzlich Personal eingestellt worden. Wir haben hier personell verstärkt.
Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber beraten, dass im Haushaltsführungserlass auch Ausnahmesituationen geregelt sind. Diese Deckelung auf das geltende Beschäftigungsvolumen des Monats Juli 2002 - der Schulbereich ist hiervon ausgenommen; das ist Ihnen auch dargestellt worden - führt nicht dazu, dass im Bereich der Steuerverwaltung keine Auszubildenden mehr eingestellt werden - wir müssen dort das Personal qualifizieren -, sondern, im Gegenteil, alle Auszubildenden werden übernommen. Das ignorieren Sie schlicht und einfach. Das kann jede und jeder im Haus nachlesen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, trotz dieser Information setzen Sie wieder mit Ihrer Kritik an und bauen ein Schreckensszenario auf. Ich kann die Forderungen der Beschäftigten der Finanzverwaltung verstehen. Aber man muss ihnen auch deutlich machen, dass wir im Bereich der Finanzverwaltung schon Ausnahmen machen und dass es einfach nicht angeht, dass Sachverhalte verdreht werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal mit den Beschäftigten in den Finanzverwaltungen reden würden, dann würden Sie erkennen, dass sie ihre Sichtweise ein bisschen differenzierter darstellen. Klar ist, dass die Beschäftigten eine personelle Entlastung wünschen. Genauso klar ist aber auch, dass man ihnen sehr gut verdeutlichen kann, welchen Zwängen der Landeshaushalt ausgesetzt
ist und dass auch die Finanzverwaltung nicht von Personaleinsparungen verschont bleiben konnte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal erläutern, was im Bereich der niedersächsischen Finanzverwaltung bisher alles gemacht worden ist. Die Landesregierung hat durch das Projekt „Finanzamt 2003“ erhebliche Prozesse in Gang gesetzt, die jetzt schon zu einer Personalentlastung führen. Das ignorieren Sie einfach. Wir haben das hier im Plenum verdeutlicht und diskutiert. Die Einführung völlig neuer Arbeitsabläufe führt zu einer erheblichen Entlastung. Begriffe wie „Teamarbeitsmodelle“, „mobile Arbeitsplätze“, „flexiblere Arbeitsplatzgestaltung“ und „Schaffung von Synergien durch Arbeitsbündelung“ kennen wir eher aus dem privatwirtschaftlichen Bereich und bisher nicht aus dem Bereich der Amtsstuben. Hier in Niedersachsen hat das aber Eingang in die Steuerverwaltung gefunden. Darauf sind wir stolz, meine Damen und Herren.
Für die Sicherstellung des Vollzugs der Steuergesetze ist aber die Tätigkeit der Beschäftigten in der Steuerfahndung und Betriebsprüfung ganz wesentlich. Erst durch die Kontrolle der vom Bürger aufgestellten Steuererklärung schaffen wir eine notwendige Steuergerechtigkeit. In diesem Bereich ist auch Personal eingestellt worden. Die Zahl der Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter ist von 1 600 auf über 2100 erhöht worden.
Das muss man anerkennen, und das sollten auch die Gewerkschaften und Berufsverbände in irgendeiner Weise positiv einschätzen.
Wir brauchen in der Steuerverwaltung - das ist unstrittig - gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Dort haben wir angesetzt und in den Jahren 1998 bis 2001, also in knapp drei Jahren, 1 100 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und gehobenen Dienst eingestellt. Trotz des Haushaltsführungserlasses stand in diesem Jahr allen Anwärterinnen und Anwärtern nach erfolgreicher Prüfung der Weg zu einer Festeinstellung offen. Das sollten Sie auch nicht ignorieren. Auch in diesem Jahr wurden wieder 350 Anwärter einge
stellt, und für das Jahr 2003 ist die Neueinstellung von 275 jungen Kolleginnen und Kollegen geplant.
Meine Damen und Herren, Fazit ist: Die Reform der Finanzverwaltung in Niedersachsen ist auf dem richtigen Weg. Wir haben auch das Problem der Überalterung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen.
Nach unserer Zukunftsplanung werden in den nächsten Jahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Ruhestand gehen, durch junges, qualifiziertes Personal ersetzt.
Herr Althusmann, wir werden Ihrer Ankündigung, auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen, nicht folgen. Wir werden den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen. Darum bitte ich auch Sie, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Althusmann, Sie haben diesmal ein bisschen moderater begonnen. Da habe ich natürlich gedacht, unsere Argumente hätten Ihnen eingeleuchtet, und Sie würden unserem Änderungsantrag letztlich zustimmen. Aber was die letzten Ausführungen angeht, so muss ich im Grunde nur die Punkte, die ich in meiner Rede während der ersten Beratung angeführt habe, wiederholen.
Ich beginne mit der Änderung des Ministergesetzes. Insoweit hat der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen dem Landtag einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Sie hatten bereits gesagt, Herr Althusmann, dass es insoweit im Fachausschuss Übereinstimmung gab. Durch die Gesetzesänderung wird die Versorgung der Mitglieder der Landesregierung in dem Umfang abgesenkt, wie es für Beamtinnen und Beamte gilt. Diese neue Regelung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Das gilt in gleichem Maße für die Mitglieder des Landesrechnungshofs. In diesem Punkt bestand Einigkeit zwischen den Fraktionen.
Völlig anders aber ist mit den eben erwähnten Entschließungsanträgen. Der Entschließungsantrag der CDU trägt den Titel „Keine Luxus-Versorgung für ehemalige Staatssekretäre und Richter“ und ist Teil einer - wie ich meine - unwürdigen CDU-Kampagne, durch die wider besseres Wissen immer noch der Eindruck erweckt werden soll, es habe bei der Ruhestandsregelung des ehemaligen Ministers und Staatssekretärs Dr. Wolf Weber irgendwelche Unregelmäßigkeiten gegeben.
Der Antrag der Grünen trägt zwar den Titel „Flexibilisierung des Beamtenrechts“, hat aber nichts mit Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht zu tun. Dieser Antrag ist vielmehr ein Beispiel dafür, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein bisschen auf den Begriff „Populismus“ hereingefallen ist.
Von Ihnen, Herr Hagenah, wird eine schnelle Änderung des § 107 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vorgeschlagen. Die Landesregierung - und nicht wir, das Parlament - wird aufgefordert zu handeln. Der Sachverhalt - Herr Hagenah, das müsste Ihnen genau klar sein - ist ein bisschen komplizierter. Deswegen bedaure ich es sehr, dass wir keinen gemeinsamen Antrag erarbeiten konnten.
Gestatten Sie mir, Herr Althusmann, noch ein paar Worte zu Ihrem Antrag. Wir haben versucht, auch mit Ihnen einen gemeinsamen Antrag zu entwickeln. Das haben Sie rigoros abgelehnt.
Sie haben hingegen der Landesregierung wiederholt vorgeworfen - das tun Sie auch durch Ihren Redebeitrag -, dass aus Ihrer Sicht der Fall Dr. Wolf Weber nicht anständig behandelt wurde. Sie bleiben aber bis heute jeden Beleg dafür schuldig, auf welche Tatsachen Sie Ihre Behauptungen stützen. Durch eine bloße Wiederholung wird der Sachverhalt nicht richtiger. Tatsache ist doch: Wir haben uns im Ausschuss ausführlich informieren lassen. Alle Expertinnen und Experten - vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bis hin zum Landesrechnungshof - haben der Landesregierung gegenüber bestätigt, dass sie korrekt gehandelt hat. Darunter war sogar der Bund der Steuerzahler. Es wundert mich, dass Sie vor diesem Hintergrund nicht den Anstand haben, Ihren Antrag sang- und klanglos zurückzuziehen.
Mir bleibt daher wirklich nicht viel anderes übrig, als Ihnen zum wiederholten Male die Argumente zu nennen, die Sie gerne ignorieren. Sie haben in der Öffentlichkeit wiederholt - ich verweise nur auf Ihre Presseerklärung zu dem Thema -, dass die Landesregierung fehlerhaft gehandelt habe. Das stimmt nicht. In Wirklichkeit stellt sich der Sachverhalt - ich wiederhole das - so dar: Herr Dr. Wolf Weber hat am 4. Februar auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet und ist seit dem 13. Februar nicht mehr Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages. Er hat - das ist bekannt - unterschiedliche Funktionen ausgeübt und dadurch Versorgungsansprüche erworben. In dem Moment, als er nicht mehr Abgeordneter dieses Hauses war, traten diese erworbenen Versorgungsansprüche automatisch in Kraft.
In der Zwischenzeit - in den letzten Monaten und Jahren - ist sowohl im Abgeordnetengesetz als auch im Beamtengesetz, als auch im Ministergesetz sehr viel geändert worden. Wir haben in unserem Änderungsantrag deutlich zum Ausdruck gebracht, dass 1999 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes eine Doppelalimentation ausschloss und dass für Mitglieder der Landesregierung die
Anrechnungsvorschriften geändert worden sind. Das ist alles in unserem Änderungsantrag aufgeführt. Dies ignorieren Sie aber völlig, Herr Althusmann.
So kann das einfach nicht gehen. Sie können auch nicht einen ehemaligen Minister und Abgeordneten des Hauses hier so verunglimpfen.
Das sind erworbene Ansprüche, die stehen ihm zu.
Die gesetzliche Grundlage hat sich mittlerweile geändert. Das ignorieren Sie.
Dazu ist aus meiner Sicht auch nicht mehr allzu viel zu sagen. Das ist nach Recht und Gesetz gemacht worden. Wir stehen voll hinter dieser Regelung. Ich bedaure wirklich sehr, dass Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen.
In den meisten Punkten hätten Sie einfach die Arbeit des Parlaments und der Landesregierung anerkennen müssen. Im letzten Punkt bitten wir ja die Landesregierung im Rahmen einer Aufforderung auch noch, § 16 Abs. 2 des Ministergesetzes entsprechend zu regeln.
Aber wenn so eine Regelung für Ministerinnen und Minister, für Parlamentarische Staatssekretäre und für die Abgeordneten, die im Beamtenverhältnis sind, getroffen wird, dann müssen wir das reiflich überlegen und können keinen Schnellschuss machen. Denn es trifft auch auf die Abgeordneten dieses Hauses zu, die im Beamtenverhältnis sind. So eine Regelung muss das Parlament in seiner Gesamtheit nach einer ausführlichen Beratung treffen.
Wir stimmen als Fraktion dem Gesetzentwurf zu, und wir werden die beiden Anträge in der SPD
Fraktion geänderten Fassung annehmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, ich hatte gedacht, wir würden uns mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sachlich auseinander setzen. Aber Ihre Einlassungen machen mich wirklich zornig. Ich weiß nicht, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie hier zitieren, die Ihnen schreiben. Ich kann Ihnen andere Aussagen nennen.
Herr Althusmann, ich weine auch keine Krokodilstränen. Außerdem falte ich nicht die Hände. Vielmehr geht es um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Situation in den Finanzämtern. Sie müssten eigentlich wissen, dass der Ausfall der
Steuereinnahmen konjunkturelle bzw. wirtschaftliche Gründe hat und dass die Verquickung, wie sie im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen worden ist, nicht sachgerecht ist. Darin wird die Personalsituation als ein Grund dafür angenommen, und es wird gesagt, da zu wenig Personal vorhanden ist, können geringere Steuereinnahmen realisiert werden. Das ist so einfach nicht zutreffend.
Wir haben im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht über den Haushaltsführungserlass geredet. Es ist dort auch die Deckelung des Beschäftigungsvolumens angesprochen worden. Auf die Situation der Finanzämter sind wir ausdrücklich eingegangen. Dort ist auch gesagt worden, dass alle Auszubildenden, alle Anwärterinnen und Anwärter übernommen werden und dass dadurch eine qualifizierte Entlastung der Beschäftigten zustande kommt. Das haben Sie einfach negiert. Daraus ist dann letztlich dieser Antrag gestrickt worden.
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen: Wir besuchen als Arbeitskreis auch die Finanzverwaltung. Wir sehen, wie das Projekt „Finanzamt 2003“ greift, welche Erleichterung dadurch für die Beschäftigten entsteht, was die Bearbeitung von Fällen angeht. Die Beschäftigten können ihr Sachwissen nach wie vor einbringen, während die Arbeitsabläufe - das ist wirklich richtungweisend in Niedersachsen - so verbessert werden, dass in ganz naher Zukunft alle Steuererklärungen zügig und sachgerecht bearbeitet werden können.
Nein. - Dadurch wird eine sachgerechte Bearbeitung der Steuerfälle zustande kommen. Herr Althusmann, das wissen Sie auch.
Gerade - diese Kritik der Beschäftigten nehmen wir sehr ernst - bezüglich der Altersstruktur, die es in Zukunft in der Finanzverwaltung geben wird, hat die Landesregierung Vorsorge getroffen. Wir übernehmen die Anwärterinnen und Anwärter. Wenn in zehn Jahren viele ausscheiden werden, wird weiterhin qualifiziertes Personal vorhanden sein. Ich kann die Einlassungen der Gewerkschaften verstehen. Aber ich finde, die Deutsche Steuer
gewerkschaft ist bei weitem über ihr Ziel hinausgeschossen.
Das kann man so nicht einfach stehen lassen. Wir diskutieren mit den Beschäftigten, nehmen ihre Kritik ernst und schaffen dadurch Abhilfe. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch zwei Sätze. Herr Hagenah, Sie müssen sich festlegen und erklären, was Sie wollen. Wollen Sie die Verwaltungsreform mit uns gemeinsam vorantreiben, oder wollen Sie sie wieder kritisieren? Herr Althusmann, ich kann hier ebenfalls jede Menge Zettel vorweisen, die das Gegenteil belegen, nämlich wie erfolgreich wir in Niedersachen im Vergleich zu den anderen Ländern dastehen.
Ihre Polemik hilft nicht weiter. Unterstützen Sie uns lieber im Interesse der Beschäftigten und der Gewerkschaften. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, die Debatte hat gezeigt, dass wir uns im Ausschuss ernsthaft Gedanken darüber machen sollten, ob wir diesen Bereich nicht noch verbessern können. Da mag es in der Bewertung sicherlich unterschiedliche Standpunkte geben. Herr Althusmann, ich nehme Ihnen wirklich ab, dass Sie daran ernsthaft mitwirken wollen, und ich glaube auch nicht, dass es nur die Überschrift sein wird, der Sie Ihre Zustimmung erteilen werden. Meines Erachtens ist es wichtig, dass wir den Bereich der Personalentwicklungsmaßnahmen noch weiter verstärken. Das liegt im Interesse der Beschäftigten und auch ihrer Gewerkschaften.
Herr Hagenah, es ist durchaus wichtig, dass wir den Bereich der Gleichstellung und der Gesundheitsförderung auch weiterhin fortentwickeln. Aber das kann nicht der einzige Bereich sein. Meine Kollegin Meyn-Horeis hat ja auch gesagt, wo aus unserer Sicht in Ihrem Antrag die Schwierigkeiten liegen. Wir können in Anträgen nicht utopische Forderungen erheben, die wir als Land letztlich nicht finanzieren können. Der Innenminister hat eben deutlich zum Ausdruck gebracht, welche mögliche Konsequenz das für Stellen haben würde. Ich bitte Sie darum, dass wir im Ausschuss ernsthaft darüber beraten, inwieweit wir im Interesse der Beschäftigten in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet Kontinuität und Sicherheit entwickeln können. Das ist notwendig. Das ist ja auch Ihre Forderung.
Herr Althusmann, ich habe eine Bitte: Der Bereich der Personalentwicklungsmaßnahmen wird von den Beschäftigten gut angenommen. Das Konzept ist aus einem Guss. Es bringt uns in der Sache doch wirklich nicht weiter, wenn hier wieder einzelne Beispiele aus dem Zusammenhang herausgenommen werden; ich habe das schon wiederholt gesagt. Ich habe schon das Gefühl, dass bei Ihnen ein Eigeninteresse und die Enttäuschung, dass Sie Maßnahmen nicht selbst anbieten können oder wollen, dahinterstecken muss. Es sind wirklich seriöse Anbieterinnen und Anbieter, die sicherlich manchmal mit der Überschrift der Angebote einen gewissen Anreiz schaffen. Bitte berücksichtigen und bedenken Sie das doch. Bei diesem Thema bringt uns solch ein scharfer Ton wirklich nicht weiter, weil wir uns im Grundziel, in der Sache doch einig sein sollten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir unseren Antrag im März-Plenum eingebracht haben,
war es unser Anliegen, das vor über zwei Jahren durch den Niedersächsischen Finanzminister initiierte Projekt zur grundlegenden Reform der Steuerverwaltung in Niedersachsen zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, ich werde auch im Hinblick darauf, dass dies heute der letzte Tagesordnungspunkt ist, nicht noch einmal alle Punkte unseres Antrages aufzählen. Nur so viel: Das Reformprojekt soll, nachdem dem Lenkungsausschuss Anfang 2003 alle Ergebnisse vorliegen, flächendeckend in allen niedersächsischen Finanzverwaltungen eingeführt werden. Sie wissen von den Modellprojekten in 24 Finanzämtern, die schon abgeschlossen sind und die sich mittlerweile bewährt haben. Wichtig ist uns auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Erfahrungen in ein solches Projekt einbringen und es damit verbessern.
Dieses Reformprojekt beinhaltet- das ist mittlerweile bekannt - mehrere Etappenschritte, die wir von der SPD-Landtagsfraktion nachdrücklich unterstützen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass grundlegende wirtschaftliche und technologische Wandlungsprozesse die Steuerverwaltung vor ganz neue Herausforderungen stellen. Wir wollen diese Herausforderungen mit den Beschäftigten gemeinsam gestalten.
Die Rahmenbedingungen der Steuerverwaltung haben sich in den letzten Jahren nachhaltig verändert. Auf diese Herausforderung reagieren wir. Eine unserer Antworten ist das Projekt Finanzamt 2003. Ziel ist es, ein zukünftiges Leitbild zu entwickeln. Ich meine, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Wir setzen innerhalb dieses Prozesses bewusst auf das Wissen und Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch auf externen Sachverstand.
Deswegen- das habe ich im März schon einmal erwähnt - ist es wichtig, dass die Erkenntnisse des Beauftragten für Staatsmodernisierung, des Landesrechnungshofes und der Gewerkschaften mit einfließen, Herr Althusmann,
und nicht in vollem Umfange, so wie sich das einzelne Leute vorstellen, umgesetzt werden.
Wichtig, meine Damen und Herren, ist auch die Evaluierung des Projekts. Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung auf, durch ein Projektcontrolling im Sinne einer Zielerreichungskontrolle die Projektarbeit zu ermöglichen, damit den Projektauftrag sicherzustellen und über die Ergebnisse zu berichten. Wir halten es für wichtig, dass innerhalb des Gesamtprozesses auch die Erfahrungen ausländischer Steuerverwaltungen genutzt werden.
Wir wollen die konsequente Weiterentwicklung elektronischer Dienste wie ELSTER und der rechtssicheren elektronischen Signatur, und wir begrüßen es, dass das Projekt Finanzamt 2003 endlich sowohl die Zukunftsfragen einer modernen Steuerverwaltung als auch den Aufbau eines serviceorientierten und effizienten Verwaltungsteils innerhalb der Landesverwaltung in Angriff nimmt.
Umso mehr hat mich bei den Beratungen verwundert, dass Sie, Herr Althusmann, nicht dem Gesamtanliegen unseres Antrages Rechnung getragen haben, sondern sich mehr bei der Kritik von Detailproblemen, die bei der praktischen Umsetzung in diesem Projekt eindeutig erstehen können - ich sage einmal - ereifert haben und dem Gesamtprojekt Ihre Absage erteilen werden. Auch Sie, meine Damen und Herren, müssen wissen, dass Effizienz und Leistungsfähigkeit notwendige Voraussetzungen sind, um die Gemeinschaft beispielsweise vor Steuerkriminalität schützen zu können. Das ist in Zukunft wichtiger denn je.
Sie wissen, dass in den nächsten Jahren Serviceorientierung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und die Schlagkraft einer Behörde gegenüber Steuerhinterziehung die Kernziele dieser Verwaltung sind. Das wird innerhalb dieses Projektes auch voll geleistet.
Das Gesamtprojekt hat ehrgeizige Ziele. Diese werden bereits in Einzelschritten umgesetzt. Ich verstehe auch, dass, wenn einmal bei der Umsetzung Fehler entstehen oder eine zeitliche Verzögerung eintritt, dies nicht ohne Kritik durch die Beschäftigten bleiben kann. Trotzdem ist das Gesamtprojekt auf einem guten Weg. Wir wollen mit unserem Antrag, der auch nicht über mögliche Umsetzungsprobleme hinwegsieht, das Projekt unterstützten und mit dazu beitragen, dass Schwierigkeiten erkannt werden, dass rechtzeitig gegengesteuert und insgesamt ein Gesamterfolg sichtbar wird. Ich meine, dass es dabei wenig hilfreich ist, wenn innerhalb dieses Gesamtprozesses einzelne Probleme aus dem Zusammenhang gerissen werden, das gesamte Projekt negativ dargestellt wird und dadurch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hoch motiviert sind, die Motivation genommen wird. Richtig wäre aus meiner Sicht, dass wir als Abgeordnete dieses Hauses gemeinsam alles daran setzen, dieses ehrgeizige Ziel anzugehen und durch Handlungen umzusetzen. Ich finde, das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Steuerverwaltung schuldig.
In Gesprächen mit Berufsverbänden und Gewerkschaften haben uns beispielsweise die Vertreterinnen und Vertreter aus den Personalräten mitgeteilt, dass sie hinter dem Anliegen des Finanzministers stehen und das Projekt auch weiterhin unterstützen. Die Beschäftigten der Steuerverwaltung erwarten aber - das halten wir für eine berechtigte Forderung -, dass auf die unstrittig schwierigen Arbeitsund Personalbedingungen, die aus unterschiedli
chen Gründen in den Finanzämtern herrschen, im Hinblick auf die zukünftige Personalplanung reagiert werden muss. Sie sagen, dass die Altersstruktur der Beschäftigten in den Finanzämtern mit berücksichtigt werden muss, wobei den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern klar ist, dass die personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvereinbarungen eingehalten werden müssen. Sie erwarten von uns aber auch einen Beitrag zur Sicherstellung qualifizierten Personals, und sie legen sehr viel Wert auf die Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften.
Für meine Fraktion habe ich gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Berufsverbände und Gewerkschaften erklärt, dass wir ihre Forderungen ernst nehmen und sie in Zukunft berücksichtigen und umsetzen wollen. Aus diesem Grunde haben wir in den Beratungen einen Änderungsantrag zu unserem Antrag eingebracht, der diesem Anliegen noch mehr entspricht. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich in der Zwischenzeit vor Ort in mehreren Finanzbehörden informiert. Ich bedauere es, dass Sie in den Ausschussberatungen unserem Antrag nicht Ihre Zustimmung erteilt haben. Ich bitte Sie, sich das zu überlegen, und ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Althusmann und Herr Hagenah, ich möchte vermeiden, dass hier Legenden gestrickt werden. Sie haben im Ausschuss eine Anhörung von Vertreterinnen und Vertreter aller 68 Finanzämter gefordert. Das war die Forderung von Herrn Althusmann. Wir haben gesagt, dass das zu einer Verzögerung führen würde. Es steht den Fraktionen frei, mit den Gewerkschaften und den Berufsorganisationen zu reden und sich vor Ort ein Bild zu machen.
Das haben wir getan. Ich kann Ihnen sagen, dass die Beschäftigten hinter dem Projekt „Finanzamt 2003“ stehen,
aber auch wollen, dass wir die Situation bei den Finanzverwaltungen künftig verbessern und die Altersstruktur berücksichtigen. Das werden wir tun.
Herr Präsident Meine Damen und Herren! Ich hatte nach der Sondersitzung des Ausschusses für öffentliches Dienstrecht und Verwaltungsreform die Hoffnung, dass wir dieses Thema hier im Plenum des Landtages sachlich erörtern könnten. Von Ihrer Seite, Herr Althusmann, kamen aber wieder nur Polemik und die Unterstellung, dass die Landesregierung bewusst Fehler gemacht habe. Sie wissen, dass das nicht stimmt. So kommen wir nicht weiter.
Herr Hagenah, Ihr Vorschlag enthält konstruktive Anregungen, über die wir uns im Ausschuss unterhalten müssen.
Ich warte, Herr Althusmann, auf Ihren Vorschlag. Im Ausschuss haben Sie vollmundig angekündigt, Sie würden einen Antrag auf Änderung des Beamtengesetzes vorlegen. Wo ist er? - In Ihrem Antrag findet sich lediglich wieder Polemik. Sie stellen Behauptungen in den Raum, von denen Sie wissen, dass sie nicht stimmen.
Sie wissen, dass die Landesregierung in diesem Punkt nach Recht und Gesetz gehandelt hat. Das bestätigt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, das bestätigt der Landesrechnungshof, und das bestätigt auch der Bund der Steuerzahler. Auch Sie wissen, dass die Versorgungsansprüche von Herrn Dr. Weber aus den unterschiedlichen Statusverhältnissen resultieren, dass sie sich daraus ergeben, dass er als Staatssekretär in den Niedersächsischen Landtag gewählt worden ist, dass er zweimal Minister war und dann wieder Abgeordneter in diesem Hauses war. Sie wissen, dass er, als er seine Wiederbeschäftigung als Staatssekretär beantragt hat, weil sein Verhältnis als Staatssekretär geruht hat, von der Landesregierung übernommen werden musste. Das war also keine Ernennung zum Staatssekretär, wie Sie dies gegenüber der Presse dargestellt und verbreitet haben. Das ist sachlich falsch. Das haben Sie gerade wiederholt.
Sie haben von fadenscheinigen Argumenten gesprochen und die Worte „in aller Stille und Heimlichkeit“ benutzt. Das ist sachlich falsch! Die Landesregierung ist offen damit umgegangen. Sie hat korrekt gehandelt. Sie hatte die Aufgabe, zu prüfen, auf welcher Position Herr Dr. Weber wieder
beschäftigt werden kann, ob es vergleichbare Tätigkeiten im Landesdienst gibt oder ob die Entscheidung zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand getroffen werden muss. Die Landesregierung hat sich nach Abstimmung mit dem Landesrechnungshof – hierüber hat es eine lange und ernsthafte Diskussion gegeben – so entschieden und ihre Entscheidung den Fraktionen mitgeteilt.
Sie aber sprechen gegenüber der Öffentlichkeit von Skandalen und davon, dass der Fall habe verheimlicht werden sollen. Das weisen wir entschieden zurück. Wir sind damit sehr offen umgegangen.
Drei Stunden lang haben wir im Ausschuss ganz, ganz ausführlich darüber geredet, wie man solche Fälle vermeiden kann, die unter Umständen auch in Zukunft entstehen können, weil unterschiedliche Statusverhältnisse berührt sind. Da haben Sie vollmundig angekündigt, dass von Ihrer Seite ein Änderungsantrag komme,
um die Regelungslücken zu schließen. Sie haben nicht berücksichtigt, dass sowohl die SPD-Fraktion als auch die Landesregierung gemeinsam in den letzten Jahren sehr viele Änderungen im Abgeordnetengesetz und im Ministergesetz vorgelegt haben, die wir hier im Plenum verabschiedet haben. Das ignorieren Sie schlicht und einfach.
Ich sage: Legen Sie uns etwas vor, dann können wir sachlich, wie Herr Hagenah es hier angedeutet hat, diskutieren. Polemisieren Sie nicht herum, sondern bleiben Sie auf dem Boden der Tatsachen, und verunglimpfen Sie nicht auch persönlich Menschen, die sich für das Wohl des Landes eingesetzt haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine im Auftrag des Landesrechnungshofes durchgeführte Untersuchung zur Internetnutzung durch Landesbedienstete will herausgefunden haben, dass 44 % der in niedersächsischen Landesbehörden getätigten Internetzugriffe nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun haben. Hieraus wird die Schlussfolgerung gezogen, dass dem Land durch privates „Surfen“ pro Jahr 753 000 Arbeitsstunden der Beamten und Angestellten verloren gingen. Auffallend häufig seien Online-Shops und Erotikangebote „angeklickt“ worden. Vonseiten der Landesregierung sind die Zahlen des Landesrechnungshofes als grob überzeichnet zurückgewiesen worden. Dennoch hat allein durch die Veröffentlichung des Zahlenmaterials das Ansehen der niedersächsischen Landesbediensteten in der öffentlichen Wahrnehmung stark gelitten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die vom Landesrechnungshof vorgestellten Zahlen zur privaten Internetnutzung durch Landesbedienstete?
2. Wie schätzt sie das Ausmaß der privaten Internetnutzung durch Landesbedienstete ein?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, um mit vertretbarem finanziellen, technischen und organisatorischen Aufwand dafür Sorge zu tragen, dass zweifelhafte Internetangebote, insbesondere solche pornografischen oder extremistischen Inhalts, von Rechnern der Landesverwaltung nicht aufgerufen werden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag unterstützen wir das vor über zwei Jahren durch den Niedersächsischen Finanzminister initiierte Projekt zur grundlegenden Reform der Steuerverwaltung in Niedersachsen. Dieses Reformprojekt soll, nachdem dem Lenkungsausschuss Anfang 2003 alle Ergebnisse vorliegen und er sie ausgewertet hat, in allen Finanzämtern eingeführt werden. Derzeit laufen in 24 Finanzämtern Niedersachsens zahlreiche Modellprojekte. Einige von diesen Projekten sind bereits abgeschlossen, andere befinden sich in der Auswertungsphase, aber schon jetzt sind erfolgreiche Teillösungen in den laufenden Betrieb übernommen worden. Durch dieses Vorgehen wird ermöglicht, dass genau getestet werden kann, ob in der Theorie entwickelte Modelle auch in der Praxis anwendbar sind. Das ist gut.
Lassen Sie mich kurz erläutern, was dieses Reformprojekt beinhaltet und wie die SPDLandtagsfraktion es unterstützen wird. Die grund
legenden wirtschaftlichen und technologischen Wandlungsprozesse stellen die Steuerverwaltung vor neue Herausforderungen. Die Rahmenbedingungen der Steuerverwaltung haben sich durch die Europäisierung und Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen und der Finanzströme sowie durch die digitale Revolution in der Informationsund Kommunikationstechnologie in den letzten Jahren nachhaltig verändert. Auf die hiermit verbundenen Herausforderungen, meine Damen und Herren, müssen wir als Politik und Verwaltung neue Antworten finden.
In diesem Zusammenhang ist das Projekt Finanzamt 2003 als ein wichtiger Baustein im Programm der Landesregierung zur Staatsmodernisierung zu sehen. Ziel des Projekts ist es, für die Steuerverwaltung in Niedersachsen ein zukunftsfähiges Leitbild zu entwickeln. Hierbei sind wir auf einem guten Weg. Deshalb unterstützt die SPDLandtagsfraktion den vom Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion und den 68 niedersächsischen Finanzämtern getragenen Reformprozess.
Dieser Prozess - das betone ich hier noch einmal besonders - setzt bewusst auf das Wissen und Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung und setzt zusätzlich externen Sachverstand gezielt mit ein. So sind die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes, des Beauftragten für Staatsmodernisierung, der Gewerkschaften und anderer Gruppen in die Arbeit mit eingeflossen.
Meine Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung auf, durch ein Projektcontrolling im Sinne einer Zielerreichungskontrolle die Evaluation der Projektarbeit zu ermöglichen und damit den Projektauftrag sicherzustellen sowie über die Projektergebnisse zu berichten.
Wir halten es für sinnvoll, dass innerhalb dieses Prozesses die Erfahrungen ausländischer Steuerverwaltungen insbesondere zur Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung oder Verstärkung von Online-Diensten benutzt werden. Hier gibt es beispielsweise in den Vereinigten Staaten sehr gute Erkenntnisse, aber auch in den europäischen Ländern.
Wir wollen die Mitwirkung an Modellen zur Entlastung der Verwaltung von arbeitsaufwendigen Verfahren und zur Entwicklung effizienter Alternativen bei Veranlagungsmethoden vorantreiben. Deswegen fordern wir die konsequente Weiterent
wicklung elektronischer Dienste wie ELSTER und der rechtssicheren elektronischen Signatur.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass mit dem Projekt Finanzamt 2003 Zukunftsfragen einer modernen Steuerverwaltung in Deutschland, zugleich aber auch die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau einer serviceorientierten und effizienten Verwaltung in Angriff genommen werden. Insbesondere sind an dieser Stelle aus meiner Sicht eine Vereinfachung des Steuerrechts, Anstrengungen im europäischen Rahmen, aber auch Grundsatzfragen der Steuerpolitik wie Steuergerechtigkeit, Transparenz und Akzeptanz sowie das BundLänder-Projekt FISCUS zu nennen.
Meine Damen und Herren, das Finanzamt der Zukunft muss sich über seine Schnittstellenfunktion neu definieren. Die große Chance der Steuerverwaltung liegt in der Entwicklung hin zu einem kundenfreundlichen, serviceorientierten Dienstleistungsunternehmen. Aber Effizienz und Leistungsfähigkeit sind auch notwendige Voraussetzungen, um die Gemeinschaft vor Steuerkriminalität zu schützen. Dies ist in Zukunft notwendiger denn je.
Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung mit der kontinuierlichen technischen und personellen Stärkung der Steuerfahndung und Betriebsprüfung wichtige Voraussetzungen für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Terrorismus und Kriminalität erfüllt. Zum Beispiel gab es da gezielte Erfolge bei den so genannten Bankenverfahren, die das eindrucksvoll belegen.
Ihnen allen ist sicherlich deutlich, dass nicht zuletzt nach den Anschlägen am 11. September dies bewusst und deutlich vorangetrieben werden muss.
Wir gehen davon aus, meine Damen und Herren, dass sich das Konzept Finanzamt 2003 als ein vernetztes Gesamtkonzept darstellt, das über die gesamte Steuerverwaltung realisiert werden kann. Für uns sind vier Punkte besonders wichtig, erstens die Optimierung des Dienstleistungsangebots für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, zweitens die Erhöhung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung, drittens die Verbesserung der schwierigen Arbeits- und Personallage in den Finanzämtern - das ist besonders wichtig, weil wir da lange Ausbildungszeiten haben -,
und viertens geht es um die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und die Motivation.
Uns ist klar, dass diese Reform nur mit der Unterstützung und Motivation und dem Einbringen des Fachwissens der mehr als 14 400 Beschäftigten in der Steuerverwaltung gelingen kann. Wir sind der Meinung, dass mit dem Reformprojekt Finanzamt 2003 neue Wege beschritten werden.
Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss und hoffe, dass die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen dieses Projekt mit vorantreiben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah, das war ja sehr harter Tobak - Sie an der Spitze der Gewerkschaft ver.di! Wir haben auch mit der Gewerkschaft ver.di geredet und verhandelt. Die Kolleginnen und Kollegen haben uns so etwas nicht gesagt.
Sie wissen genau, dass Verwaltungsreform in Niedersachsen weiter vorangeht. Wir unterhalten uns in den Ausschüssen und auf Veranstaltungen darüber und setzen es um. Ich glaube, dass das, wie Sie es hier im Plenum darstellen, wirklich hart an der Grenze ist.
Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung macht einen zwischen den Ressorts Staatskanzlei, Finanzministerium und Innenministerium abgestimmten arbeitsteiligen Prozess deutlich, der die Verwaltungsreform weiter intensiviert. Durch unsere Änderungsanträge wird dieser noch weiter vorangebracht.
Wir haben gerade im Bereich der IuK-Ausstattung sehr viele Mittel eingesetzt, Herr Hagenah. Das ist auch wichtig und notwendig und hilft im Endeffekt auch den Beschäftigten; denn sie brauchen neue Arbeitsmethoden und neue Arbeitsverfahren in den Finanzverwaltungen, beim Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung sowie neuer Steuerungselemente. Das dürfen Sie nicht vergessen.
Wir haben in diesen Bereichen für das Jahr 2002 193,3 Millionen Euro und für das Jahr 2003 170,3 Millionen Euro bereitgestellt. Das ist eine Steigerung um 10 %: Das dient den Beschäftigten. Wir wollen hin in Richtung einer modernen Landesverwaltung. Die Grundvoraussetzung ist, dass wir diesen Bereich weiter ausdehnen.
Wir haben hier einen gemeinsamen Antrag zum Thema E-Government verabschiedet. E-Government ist notwendig. Auch für diesen Bereich dient der Einsatz dieser Mittel. Das sollten Sie wissen, Herr Hagenah. So, wie Sie es darstellen, nämlich dass es zulasten der Beschäftigten geht, ist es falsch. Es ist genau umgekehrt. Die Beschäftigten erwarten das. Wir begrüßen ausdrücklich, dass
dieser Bereich auch im neuen Doppelhaushalt besonders berücksichtigt ist.
Wir können die Veränderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich engagieren und qualifizieren, vorantreiben. Wir haben im Bereich der Nachwuchsförderung eine ganze Menge im öffentlichen Dienst gemacht. Sie haben das vorhin erwähnt und als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnet. Wir haben für Personalentwicklungsmaßnahmen sehr viele Mittel eingesetzt und haben nach Gesprächen mit der Gewerkschaft ver.di die Mittel für diesen Bereich um 200 000 Euro pro Jahr aufgestockt. Das war auch der Wunsch der Kolleginnen und Kollegen. Das dient auch der Gesundheitsförderung.
Insgesamt geht es nicht um den Einsatz von Mitteln, sondern darum, was man in Abstimmung mit den Gewerkschaften damit macht. Ich meine, dass das in unserem Änderungsantrag deutlich zum Ausdruck kommt. Wir lassen uns die Verwaltungsreform in Niedersachsen nicht schlechtreden. Sie können das aber gern versuchen.
So stimmt das einfach nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Das mache ich hiermit.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2746 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig, den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 14/2210 - in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht erläuterte ein Vertreter der Fraktion der CDU, dass zu überlegen sei, an welchen Stellen und in welchem Umfang elektronische Bürgerdienste angeboten werden könnten. Auch müssten praktische Erfahrungen gesammelt werden.
Grundsätzliche Unterstützung fand dieser Antrag durch den Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag bedürfe aber noch einiger Modifizierungen und Ergänzungen. So führe die Stadt Hannover bereits in Zusammenarbeit mit
dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Modellprojekt zur Einführung der digitalen Signatur durch. Um die Überlegungen zu dem übergeordneten Rahmen und die Überlegungen zum praktischen Einsatz zusammen zu führen, rege er an, dass zum einen eine Fachgruppe die grundsätzlichen Möglichkeiten durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien herausarbeiten und zum anderen in den Fachbehörden Projektteams kurzfristig eigene Ansätze entwickeln sollten.
Weiterhin plädiere er für die Einrichtung eines digitalen Informationsmanagements in der Verwaltung. Bisher vergewissere man sich des vorhandenen Wissens lediglich per Aktenlage und Mundpropaganda. Die Einführung einer Art Datenbank würde aber erhebliche Synergien ermöglichen.
Die Sprecherin der Fraktion der SPD hob hervor, dass auch sie den Antrag für inhaltlich sinnvoll erachte. Er solle aber noch um einen weiteren Punkt ergänzt werden, um einer möglichen Gefahr von unbefugten Manipulationen entgegen zu treten und um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Die in dem in Rede stehenden Antrag indirekt zum Ausdruck kommende Vermutung, dass die elektronische Vorgangsbearbeitung den Gang der Verwaltungsverfahren revolutionieren würde, teilte ein Vertreter der Landesregierung. Es müssten aber auch die Ängste vor dem so genannten gläsernen Bürger berücksichtigt werden. Die Landesregierung habe deshalb von der elektronischen Erledigung der Meldevorgänge mittels der Einrichtung eines zentralen Melderegisters mit den entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten für die Kommunen Abstand genommen, obwohl dieses die bessere und zugleich kostengünstigere Lösung sei.
Ein weiterer Vertreter der Landesregierung teilte dem Ausschuss auf Nachfrage mit, dass die digitale Signatur im kommunalen Bereich noch nicht vorhanden sei. Die Landesregierung verhandele aber mit zwei Stadtverwaltungen, um im Rahmen eines Pilotprojektes die direkte Kommunikation zwischen der Kommunalverwaltung und Einrichtungen der Landesverwaltung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten auch externe Stellen über die Sicherheitstechnik der digitalen Signatur erschlossen werden, damit die notwendigen Erkenntnisse für einen flächendeckenden Einsatz gewonnen werden könnten.
Nachdem sowohl die Faktion Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion der SPD schriftliche Änderungsvorschläge eingebracht hatten, verständigte sich der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig darauf, den Antrag der Fraktion der CDU in der Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegenden Fassung anzunehmen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Medienfragen, für Wirtschaft und Verkehr, für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen haben sich dieser Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig angeschlossen.
Namens des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2746 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das klang von der Berichterstattung und der Thematik her erst einmal sehr trocken. Aber ich meine, dass das Gesetz notwendig, spannend und im Inhalt auch wichtig für die Beschäftigten ist. Der Entwurf, der von der Landesregierung vorgelegt wurde, beinhaltet im Wesentlichen Anpassungen an bundesrechtliche Regelungen, nämlich an Änderungen des Dienstrechtsreformgesetzes und des Versorgungsreformgesetzes des Bundes. Schon in der ersten Beratung ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass wir auch in Niedersachsen Schluss machen mit einem Regelungswust, der Zulagen und Entschädigungen betrifft, dass Anpassungen im Bereich der Familien- bzw. Ortszuschläge und bei den Aufwandsentschädigungen enthalten sind, dass die Leitungen zukünftig zusammengefasster Schulen neue Ämter erhalten und Leitungsämter an einigen Hochschulen um eine Besoldungsgruppe höher gruppiert werden können, weil es den bundesgesetzlich vorgegebenen Messzahlen entspricht.
Ich habe gedacht, dass diese Regelungen in den Ausschüssen - es handelt sich dabei um notwendige Anpassungen - völlig unstrittig sind. Aber schon in der ersten Beratung hat Herr Althusmann Kritik zum Ausdruck gebracht, die ich gar nicht nachvollziehen konnte.
Die SPD-Fraktion hat im Laufe der Beratungen zwei Änderungsanträge eingebracht. Der erste Änderungsantrag ist auf Initiative unseres Arbeitskreises Recht und Verfassung zustande gekommen. Das ist die Aufnahme von teilzeitbeschäftigten Richterinnen und Richtern in die Altersteilzeit. Das ist eine notwendige Regelung. Mein Kollege Hepke wird nachher noch kurz Stellung dazu nehmen.
Bei dem zweiten Änderungsantrag geht es um eine Überprüfung der B-Besoldung. Überprüft worden sind die Besoldungsämter B 2 bis B 7. In der letzten Zeit hat es dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe gegeben. Sie hat sehr lange und intensiv gearbeitet, hat nach einer analytischen Bewertungsmethode ungefähr 40 Ämter der Mittelbehörden hinsichtlich ihrer Personenzahl, ihrer regiona
len Stellung und ihrer Bedeutung untersucht. Ausgenommen waren - das will ich hier besonders betonen - die bundesrechtlichen Besoldungsämter bei den obersten Landesbehörden. Die hat man ausgeklammert, weil wir als Landesgesetzgeber hier keine Kompetenz haben.
Bei diesen sehr vernünftigen Untersuchungen - in der Arbeitsgruppe war auch der Landesrechnungshof vertreten - ist als Ergebnis herausgekommen, dass etliche Ämter, nämlich zehn, herabzustufen sind,
ein Amt höher zu bewerten ist, sieben Ämter erstmals neu eingestuft werden und der Rest entfallen kann. Das mag Einzelnen nicht passen. Das ist aber eine analytische Bewertung gewesen. Hier sind auch Vergleiche mit anderen Ländern angestellt worden.
Jetzt geht es darum, wie es umgesetzt wird. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und sie in unseren Änderungsantrag übernommen. Wir haben auch - das ist Ihnen bekannt, meine Damen und Herren - in Niedersachsen bewusst Führungspositionen auf Zeit eingeführt. Diese Regelungen der Führungspositionen auf Zeit laufen parallel zu den Lebenszeitbeamten.
Wenn nun Ämter neu bewertet werden, ist es gut und richtig, dass für diejenigen, die von einer Herabgruppierung betroffen sind, Regelungen getroffen werden - das ist sinnvoll und vernünftig und dass man so genannte Überleitungsregelungen trifft. In dem Bereich Führungspositionen auf Zeit bedeutet das, dass wir vorgeschlagen haben, es nur für die Dauer des Zeitamtes zu machen. Das heißt, eine neue Bewertung tritt in Kraft, die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber sitzt auf der Stelle, und um sie oder ihn nicht zu benachteiligen, bekommt er oder sie bis zum Ablauf dieser Zeit auch noch die Zulage. Das entspricht unserer Fürsorgepflicht.
Es hat natürlich im Laufe der Beratungen darüber auch Diskussionen gegeben. Wenn jemand aufgrund guter Leistungen wahrscheinlich zum zweiten Mal ein Amt übertragen bekommt und dann aus dieser zweiten Periode in den Ruhestand gehen wird, was ist dann mit den Beschäftigten? Wie sollen wir das handhaben? In diesem Zusammenhang gab es zwei Sichtweisen, die wir ausführlich diskutiert haben. Wir sind der Meinung, dass es bei Führungspositionen auf Zeit nicht zu vertreten ist,
weitere Übergangsregelungen zu verankern. Ich meine, dass dies eine sinnvolle Regelung ist, die auch in den Arbeitskreisen und anschließend in der Fraktion abgestimmt wurde.
Bei unterschiedlichen Meinungen ist es nicht verwunderlich, dass es darüber Presseberichte gibt. Ich meine aber, dass der gesamte Sachstreit mit der gebotenen Sachlichkeit geführt werden muss. Diese vermisse ich jedoch manchmal. Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf mit unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Ich meine, dass wir insgesamt - trotz der einen Detailbewertung in der B-Besoldung - ein vernünftiges Gesetz verabschieden können. Wir haben die unterschiedlichen Sichtweisen demokratisch ausgetragen. Wenn wir an dem Begriff „Führungspositionen auf Zeit“ festhalten wollen, meine ich, dass es notwendig ist, die Überleitungszulage nur für die festgelegte Zeit zu gewähren. Ich bitte um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über zwei Anträge, die sich mit der Zukunftsfähigkeit, den zukünftigen Aufgaben und der Arbeit der staatlichen Mittelinstanzen in Niedersachsen befassen. Gemeint sind damit Mittelinstanzen. Es ist ein größeres Vorhaben der Verwaltungsreform und betrifft nicht ausschließlich die Zukunft der Bezirksregierungen. Nun wird es niemanden verwundern, dass dieses Thema zugespitzt und engagiert diskutiert wird. Aus unserer Sicht geht es aber um mehr.
Zu unserem Antrag: Wir wollen mit unserem Antrag das Vorhaben der Landesregierung, ein Behörden übergreifendes regionales Management einzuführen, unterstützen.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss ich sagen: Herr Hagenah, Ihr Antrag ist eine
Fleißarbeit. Er ist mittlerweile zwei Jahre alt. In dieser Zeit hat sich eine ganze Menge getan. Mein Kollege Plaue hat anlässlich der ersten Beratung gesagt, dass wir ihn ablehnen werden. In der Zwischenzeit ist eine ganze Menge geschehen. Mittlerweile haben wir im Landtag gemeinsam das Gesetz zur Bildung der Region Hannover verabschiedet. Die Regionsversammlung ist vorletzten Sonntag gewählt worden. Die Wahl des Regionspräsidenten steht noch für den kommenden Sonntag aus. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, dass die Niedersächsische Landesregierung in der Zwischenzeit auch ein sehr umfangreiches Konzept für das künftige Regionalmanagement für Niedersachsen vorgelegt hat, über das wir im Fachausschuss bereits ausführlich diskutiert haben und über dessen Stand und weitere Entwicklung wir ständig unterrichtet werden. Die ersten Unterrichtungen haben stattgefunden. Alle Fraktionen - das ist jetzt keine Information aus dem Ausschuss - haben es unterstützt. Alle bisherigen Erfolge werden ständig erörtert. Das ist meiner Meinung nach eine richtungsweisende Sache. Es gibt zwölf Pilotprojekte. Nach Abschluss der Pilotphase werden wir sicherlich auch ein Resümee ziehen können.
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der vorgelegten Bestandsaufnahmen zeigen uns, dass ein Flächenland wie Niedersachsen auch in Zukunft eine Mittelinstanz in Form der Bezirksregierungen braucht. Eine Abschaffung der Bezirksregierungen schafft generell nicht mehr Bürgernähe. Nicht umsonst halten auch andere große Flächenländer an den Bezirksregierungen fest. Ein Flächenland braucht eine regional verwurzelte und vor Ort ansprechbare Landesregierung. Es bedarf einer Koordinierung und Bündelung der Aufgaben der obersten und der oberen Landesbehörden sowie der Vollzugsbehörden.
Meine Damen und Herren, bei dieser Entscheidung haben wir besonders berücksichtigt, dass sich die Bezirksregierungen schon lange einem umfassenden Modernisierungs- und Reformprozess stellen. Wir haben uns das vor Ort angeschaut. Was die Kolleginnen und Kollegen und die Behördenleitungen dort vorweisen, kann sich wirklich sehen lassen. Durch unser Konzept der organisatorischen Neuausrichtung der Mittelinstanz, das Regionalmanagement, bauen wir Bürokratie weiterhin konkret ab, ohne dabei aber Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das Regionalmanagement ist hierbei ganz bewusst nicht als Institution, sondern als Instrument ausgestattet, mit
dem keine neue Bürokratie aufgebaut wird. Vielmehr geht es um die Neuorientierung der Bezirksregierungen.
Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass wir für eine solche Neuorientierung keine neuen Regionalverwaltungen und auch kein entsprechendes Gesetz in Form einer Regionalordnung für ganz Niedersachsen brauchen. Wir brauchen auch keinen Sachverständigenrat für die Umsetzung. Die Region Hannover ist aus unserer Sicht ganz eindeutig in der Situation des Ballungszentrums bedingt. Dort haben örtliche Akteure von unten heraus diese Region gebildet. Man kann sie nicht von oben aufsetzen und vom Landesgesetzgeber verordnen. Das wollen wir nicht.
Meine Damen und Herren, die Bezirksregierungen sind bereits Kompetenzzentren,
die es den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern ersparen, mit mehreren Ministerien gleichzeitig zu verhandeln. Sie garantieren ortsnahe Entscheidungen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Man muss sie nicht erst, wie die CDU es fordert, abschaffen, um dann Kompetenzzentren zu errichten, sie also quasi umbauen. Im Übrigen stellt sich hier die Frage, wie sich die Opposition so etwas vorstellt. Die CDU hat die Forderungen bisher mit keinem Wort inhaltlich gefüllt.
Am Eingang wird nur ein Schild ausgetauscht. Aus Ihrer Sicht soll sich gar nichts ändern.
Das müssen Sie mir noch einmal erläutern.
Meine Damen und Herren, ein erfolgreiches Regionalmanagement ist genau das Gegenteil von bürgerferner Verwaltung. Es geht schließlich um ein aktives Management für die Regionen, das aus der Mittelinstanz heraus die regionale Entwicklung wirkungsvoll verstärkt.
Uns geht es darum, die entwickelten Konzepte praktisch zu erproben und diese Erprobung zu begleiten. So bringt es auch unser Antrag zum Ausdruck.
Die aus den eingeleiteten Modellvorhaben gewonnen Erfahrungen sollen im Jahre 2000 von der Landesregierung vorgelegt werden. Wir werden sie unserem Antrag entsprechend ausführlich im Landtag und im Fachausschuss beraten.
Ich begrüße es außerordentlich, dass hier keine weitere Einführung ohne vorhergehende Erprobung stattfinden wird und wir die weitergehenden Entscheidungen auf der Grundlage - das ist für uns wichtig - der Ergebnisse dieser Pilotprojekte treffen können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, ich verstehe wirklich nicht, was Sie hier wieder für Unterstellungen machen. Dieser Gesetzentwurf ist gut. Die Landesregierung hat sehr lange daran gearbeitet. Frau Ministerin Dr. Knorre hat hier noch einmal ausgeführt, um was es im Einzelnen geht. Ich finde, dass der Vergleich mit dem Trojanischen Pferd hier völlig unangemessen ist.
Frau Ministerin hat eben gesagt, dass es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung um eine Anpassung des niedersächsischen Rechts an die auf Bundesebene erfolgten Änderungen des Dienstrechtsreformgesetzes und des Versorgungsreformgesetzes geht. Das ist eine Notwendigkeit. Das hat einige Zeit gedauert. Das war zwingend notwendig, und das entspricht einer Vereinbarung, es auf der Ebene aller Länder umzusetzen. Das nun gleich wieder mit Verdächtigungen zu verbinden, finde ich wirklich unangemessen.
Das war zwischen Bund und Ländern vereinbart, und ich finde es gut und richtig, dass Niedersachsen dieser Sache zügig nachkommt.
Wenn man sich nun den vorliegenden Gesetzentwurf ansieht, so wird deutlich, dass die Übernahme der Änderungen - ich habe das schon ausgeführt im Wesentlichen eine Fleißarbeit war. Die SPDFraktion begrüßt den Gesetzentwurf, weil wir durch diese Anpassung in Niedersachsen eine abgestimmte Handhabung dieser beamtenrechtlichen Bestimmungen erreichen. Wir sind der Auffassung, dass wir den Entwurf zügig in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, behandeln und schnellstmöglich verabschieden sollten.
Ich hatte gehofft, Herr Althusmann, dass wir diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen ohne große Kritikpunkte gemeinsam zustimmen können. Wenn Sie jetzt aber wieder mit Unterstellungen arbeiten - Einheitsbrei, Trojanisches Pferd, mal sehen, was dahinter steckt, dahinter könnte sich ja im Endeffekt noch etwas ganz Großes verbergen, und das würde Mehrkosten verursachen, also können Sie das nur ablehnen -, sollten Sie sich einmal mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände unterhalten. Meine Fraktion hat das getan. Dort sind keine Einwendungen vorhanden. Vielleicht können Sie sich da auch einmal erkundigen. Sie stehen ja seit einiger Zeit dem Deutschen Beamtenbund sehr nahe. Ich glaube, der Deutsche Beamtenbund wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht meine Absicht, hier im Plenum auf die einzelnen Details dieser Änderungen des Besoldungsgesetzes einzugehen. Dies sollten wir in den Fachausschüssen erörtern. Aber ich finde, dass es der Öffentlichkeit
gegenüber doch notwendig ist, einmal ganz kurz die Schwerpunkte zu erwähnen.
Im Wesentlichen - das hat Frau Ministerin schon erwähnt - handelt es sich um Änderungen zum Familien- bzw. Ortszuschlag, zu den Aufwandsentschädigungen, zur Technikerzulage und zum Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen. Dies mag auf den ersten Blick wenig aufregend erscheinen. Aber dahinter verbergen sich, wie gesagt, diese Anpassungen und die Absicht, im Bereich des Zulagen- und Entschädigungswustes nun endlich einmal etwas zu ändern. Das finde ich richtig, und das begrüßen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz erläutern: Der § 17 des Bundesbesoldungsgesetzes regelt jetzt, dass so genannte Aufwandsentschädigungen nur noch dann zulässig sein sollen, wenn aufgrund tatsächlich nachvollziehbarer Anhaltspunkte diese Mehraufwendungen auch wirklich anfallen. Eine überhöhte Entschädigung, die nicht den tatsächlichen Aufwendungen entspricht, soll künftig auf Landesebene ausgeschlossen werden. Das finde ich fair und gerecht und vernünftig.
Durch das Versorgungsreformgesetz wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der bundesgesetzlich geregelten Stellenzulagen ausnahmslos beseitigt. Auch dies wird durch diesen Entwurf auf Niedersachsen übertragen. Zulagen sollen, dem ursprünglichen Charakter der Zulage entsprechend, wieder auf die für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion bestimmten Leistung zurückgeführt werden.
Dies ist gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Versorgungsausgaben. Ich finde, Herr Althusmann, das kann man nun wirklich nicht ablehnen.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig soll durch dieses Gesetz die Leitung zusammengefasster Schulen verändert werden. Wir wollen dadurch künftig neue Ämter einführen. Diese Personen können sich zukünftig „Rektorinnen“ und „Rektoren“ nennen. Das ist eine gute Sache; das finden wir gut.
Im Bereich der Hochschulen sind Höhergruppierungen für Kanzlerinnen bzw. Kanzler an Fachhochschulen und Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten vorgesehen. Das ist aus unserer Sicht eine gute Sache. Dort wieder die Verbindung zur allgemeinen Hochschulpolitik herzustellen, ist wirklich ein weiter Sprung, Herr Althusmann. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen im Fachausschuss, und ich glaube, dass wir bei nüchterner Betrachtung wirklich nicht hinter jeder Sache gleich etwas Schlimmes vermuten müssen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, Ihr Engagement in allen Ehren, aber so ist der Sachverhalt nun wirklich nicht. Ich meine, dieser Fall ist nicht dazu geeignet, moralische Kriterien und die Vorweihnachtszeit wieder ins Spiel zu bringen.
Es gibt nach der Beihilfeverordnung wirklich eine Ausschlussfrist von einem Jahr. Diejenige, die für ihre Tante die Betreuung übernommen hat, verfügte seit zwei Jahren über eine Vollmacht. Bei der Beihilferegelung ist es so, dass Ansprüche innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr geltend gemacht werden können. Das hat die Petentin, obwohl sie es für ihre Tante hätte machen können, nicht gemacht. Ihr ist vom Amtsgericht per Fax am 20. Dezember die Betreuung zugewiesen worden. ich meine, dass die Frist von 14 Tagen durchaus ausgereicht hätte, um formlos einen Widerspruch einzureichen. Das ist nicht gemacht worden.
Herr Atlhusmann, Sie reden davon, dass das eine erstarrte Bürokratie sei. Ich meine, dass diejenigen,
die irgendetwas in Anspruch nehmen wollen, sich auch an ganz bestimmte Regelungen halten müssen. Das ist keine erstarrte Bürokratie, sondern das ist auch ein Schutz des öffentlichen Dienstes. Sonst könnte man, wenn das nicht so wäre, daraus auch herleiten, dass man im Nachhinein Ansprüche geltend machen kann, die wirklich nicht gerechtfertigt sind. Wir bleiben bei der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sehrt, ich habe Ihren Ausführungen sehr aufmerksam zugehört. Aufgrund der Tatsache, dass Sie aus der Rede meines Kollegen Adam, die er hier im November gehalten hat, zitiert haben, werden seine Argumente wieder einmal bekräftigt. Diese sind auch heute noch richtig. Wenn Sie sich das einmal überlegen und auch einmal in die Begründung Ihres Antrags hineinschauen, dann werden Sie feststellen, dass Ihr Antrag ein reiner Show-Antrag ist, mit dem - sicherlich angetrieben durch Ihren Kollegen Althusmann - jetzt wieder einmal mehr versucht werden soll, gemeinsam mit dem Deutschen Beamtenbund Schulter an Schulter für eine gerechte Behandlung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen einzutreten. Das war eine schöne Fantasie. Wenn man aber einmal dahinterschaut, dann wird man zu dem Ergebnis kommen,
dass die in diesem Antrag behauptete Benachteiligung der niedersächsischen Beamten in Wirklichkeit nicht besteht.
Mein Kollege Adam hat eben sehr klar ausgeführt, was wir für Beamtinnen und Beamte insgesamt getan haben. Ich erinnere nur einmal an die Altersteilzeit. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss den Antrag betreffend Altersteilzeit abgelehnt haben, weil sie der Meinung gewesen sind, dass dies zu teuer sei. Sie haben die Möglichkeit für junge Menschen, in den öffentlichen Dienst einzutreten, und auch die Möglichkeit für ältere Menschen, eher in den Ruhestand zu gehen - wir können das im Ausschuss zu gegebener Zeit ja einmal prüfen -, einfach nur negiert. Wir haben dieses Modell in Niedersachsen durchgesetzt. Wir hätten es auch gern eher gemacht. Entscheidend aber ist, was dabei im Endeffekt herauskommt.
Telearbeit haben wir auch eingeführt. Wir werden diese Projekte ausdehnen. Dies ist meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Sache.
Nun einmal zu dem besoldungsrechtlichen Bereich: Das ist ein Show-Antrag. Das wissen Sie ganz genau, wenn Sie in die Begründung Ihres Antrags hineinschauen. Damals wurde in der Begründung ganz einfach gesagt, dass die Position des Deutschen Beamtenbundes zum damaligen Zeitpunkt mit aufzunehmen ist. Herr Hagenah hat eben ausgeführt, dass Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen netto immer noch mehr erhalten als Tarifkräfte. Wir haben jetzt eine Regelung dahin gehend getroffen, dass die Besoldungserhöhung der Beamtinnen und Beamte zum 1. Januar 2001 ausgezahlt worden ist. Damit ist Ihr Antrag in der Tendenz null und nichtig. Das sollten Se einsehen.
Unsere Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen - ich möchte das noch einmal betonen - leisten eine gute Arbeit im Polizeidienst. Richtig ist: sicherlich auch unter erschwerten beruflichen Bedingungen. Die leisten gute Arbeit als Lehrerinnen und Lehrer sowie als Bedienstete in den Landesbehörden und in anderen Bereichen. Ich glaube, dass wir dies in der Vergangenheit durch unsere Initiativen honoriert haben. Jetzt aber eine generelle Ungleichbehandlung in den Vordergrund zu stellen und zu sagen, dass das so ist und dass sie auf allen Ebenen
gegenüber Tarifkräften benachteiligt werden, ist schlicht und einfach falsch. Wir haben Ihnen im Ausschuss noch einmal die Möglichkeit gegeben, Herr Althusmann, ihren Antrag zu überdenken und gegebenenfalls in einer geänderten Form vorzulegen. Sie aber haben gesagt, dass Sie das nicht machen wollten. Jetzt wiederholen Sie im wesentlichen Ihre Argumente. Ihr Antrag wird dadurch aber nicht richtiger. Wir lehnen ihn ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich rede zu den Petitionen 3013 und 3065. Den Sachverhalt haben wir schon während der letzten Plenartagung erörtert. Hier geht es um Kindergeldansprüche im Rahmen der Beamtenbesoldung, die sich aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil ergeben haben. Im letzten Plenum hat Herr Althusmann allerdings nicht darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass ausschließlich diejenigen, die eine Klage eingereicht oder Widerspruch eingelegt haben und deren Anträge nicht endgültig entschieden worden sind, einen rückwirkenden Rechtsanspruch - rückwirkend heißt: vor Änderung des Bundesbesoldungsbzw. -versorgungsanpassungsgesetzes - haben.
Um solche Fälle, die jetzt strittig gestellt sind, handelt es sich. In dem ersten Fall hatte der Antragsteller weder einen Antrag gestellt noch Widerspruch eingelegt noch Klage eingereicht. Deswegen bleiben wir bei Unterrichtung über die Sachund Rechtslage.
Bei der zweiten Petition ist der Sachverhalt in der Tat anders. Der Petent hatte 1997 Klage eingereicht und für die Jahre 1997 und 1998 eine Rückzahlung erhalten. In Bezug auf 1996 konstruieren Sie, Frau Trost, aber etwas nach dem Motto „Was wäre, wenn“. Der Petent reichte am 28. Oktober einen Antrag ein. Die Bezirksregierung hielt diesen Antrag für einen Widerspruch. Das war nicht richtig; das ist auch völlig unstrittig. Nach sieben Wochen kam ein abschließender Bescheid. Auch
wenn der Petent „Antrag“ geschrieben hätte, änderte dies nichts daran, dass sieben Wochen bei einem solchen Sachverhalt angemessen sind. Dabei bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass damals die Rechtslage eine andere war. Es bestand keine Notwendigkeit, die eingereichten Unterlagen übermäßig zügig zu bearbeiten. Sieben Wochen sind bei einer normalen Behörde für eine zügige Behandlung durchaus gängig. Deswegen bleiben wir bei der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, es ist nicht redlich, unserem Projekt Verwaltungsreform die Vorwürfe zu machen, die hier gemacht worden sind. Wir sind in Niedersachsen in den letzten Jahren mit der Verwaltungsreform ein großes Stück weitergekommen. Ich möchte in erster Linie den Bediensteten und den Gewerkschaften danken, die sich massiv dafür eingesetzt haben. Wir haben die Altersteilzeit eingeführt, wir haben Diskurse durchgeführt, wir haben viele Pilotprojekte durchgeführt, wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 200 Projekten qualifiziert. Sie sind engagiert. Das jetzt alles wieder herunterzureden, Herr Althusmann, ist nicht redlich.
Sie greifen sich wie immer einzelne Beispiele heraus. So haben Sie vorhin aus dem Bereich der Personalentwicklungsmaßnahmen einen Bereich herausgenommen, der sich dem Thema Gesundheitsprävention widmet. Neben weiteren 199 vernünftigen Beispielen ist dieses Beispiel Gesundheitsprävention, das Sie quasi nur als Überschrift erwähnt haben, wirklich ein sinnvolles Beispiel. Die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern sind sehr motiviert. Ich finde, das ist gut angelegtes Geld. Wir wollen dadurch die Verwaltung modernisieren. Wir wollen auch eine andere Situation zwischen Führungskräften und Beschäftigten hinbekommen.
Herr Althusmann, Sie kritisieren dann weiterhin unsere IuK-Technik und die Einführung von P 53. Das ist eine gute Sache. Man kann dadurch sinnvoller, effektiver arbeiten. Das wird sich in Zukunft auch rechnen.
Ein Wort zum Stellenabbau. Sie wollen ja, dass alles schneller und effektiver geht. Dann müssen Sie aber auch sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden, und Sie müssen auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn Sie mehr Stellen in Niedersachsen abbauen wollen.
Noch ein Wort zum Reformarbeitsmarkt. Ich meine, allen ist klar, dass man Beschäftigte, die sich in den Reformarbeitsmarkt hineinbegeben, nicht automatisch in einen anderen Bereich umsetzen kann. Das braucht auch eine gewisse Zeit. Deswegen meine ich, dass wir noch eine Menge gemeinsam dafür tun können, die Mechanismen des Reformarbeitsmarktes zu verbessern.
Ich glaube nicht, Herr Hagenah, dass es so ist, wie Sie es beschrieben haben, dass der Reformarbeitsmarkt gescheitert ist. Wir haben gute Beispiele dafür, dass Mitarbeiter effektiv umgesetzt werden können.
Aus unserer Sicht ist die Verwaltungsreform eine gute Sache. Es geht nicht nur um Worthülsen.
Das Wort „Worthülsen“ ist wirklich eine Unterstellung. Es stecken konkrete Beispiele dahinter. Wir haben das in den Ausschussberatungen immer erläutert. Ich meine, dass Ihr Vorgehen nicht fair ist. Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit den Beschäftigten und den Personalräten vor Ort angestrengt, und wir sind auf einem guten Weg. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, es hat mich schon gewundert, dass Sie diese Eingabe strittig gestellt haben. Sie haben erläutert, dass Sie im Haushaltsausschuss zu einer anderen Meinung gekommen sind. Aber ich meine, wir haben den Sachverhalt sehr ausführlich erörtert.
Wir alle im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht waren der Meinung, dass wir uns trotz eines möglichen individuellen Nachteils in diesen Bereichen an der Bundesregelung orientieren müssen und auch, wenn noch andere Fälle kommen, von dem Votum „Sach- und Rechtslage“ nicht abweichen können.
Es ist Ihr Recht, die Eingabe strittig zu stellen. Man kann über Nacht zu neuen Erkenntnissen kommen. Ich meine, dass Sie sich mit Ihrer Position vielleicht nicht durchsetzen konnten. Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen einstimmig und im Einklang mit den vier mitberatenden Ausschüssen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen zuzustimmen.
Durch den Staatsvertrag wird die Landesbausparkasse der Landesbank Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2001 in die neue „LBS Nord“ eingegliedert, die aus der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse hervorgehen soll. An dem länderübergreifenden Institut werden die Norddeutsche Landesbank und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband mit jeweils 44 v. H. und die Landesbank Berlin mit 12 v. H. beteiligt sein.
Entsprechend den Mehrheitsverhältnissen bestimmt der Staatsvertrag in seinem § 6 die Anwendung niedersächsischen Rechts. Die Aufsicht soll das Niedersächsische Finanzministerium im Benehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin ausüben.
Über das Gesetzesvorhaben bestand in den Ausschussberatungen Einigkeit. Zu den Fragen, ob womöglich der Sitz der „LBS Nord“ von Hannover nach Berlin verlegt oder Steuereinnahmen infolge der Fusion nach Berlin verlagert werden könnten, führten Vertreter des Finanzministeriums und des
Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aus, dass damit aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht zu rechnen sei. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit auch zu dem anliegenden Staatsvertrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 1692 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in Übereinstimmung mit den mitberatenden Ausschüssen für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht sowie für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wurde in allen beteiligten Ausschüssen von der Ausschussmehrheit der SPD-Mitglieder getragen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten jeweils gegen diese Empfehlung. Sie begründeten dies jeweils mit der weitgehenden Ablehnung der von ihnen vorgelegten Änderungsvorschläge.
Vielen Dank. - Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung soll vor allem die auf Bundesebene beschlossene Fortentwicklung des Haushaltsrechts nachvollzogen werden.
Ich gebe den weiteren Bericht zu Protokoll. Ich will nur noch sagen, dass der federführende Aus
schuss für Haushalt und Finanzen darum bittet, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1692 zu folgen.