Jürgen Lanclée

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 3978 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für innere Verwaltung, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen
Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der SPD-Fraktion und die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen. Die der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder haben sich der Stimme enthalten. Die mitberatenden Ausschüsse haben sich dem Votum des federführenden Ausschusses jeweils einstimmig angeschlossen.
Die Ausschussberatungen haben zu einer Reihe von klarstellenden, rechtssystematischen und sprachlichen Änderungen geführt. Die Einzelheiten sind Gegenstand des schriftlichen Berichts. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden mit Sicherheit in den Redebeiträgen der Fraktionen angesprochen werden. Deshalb möchte ich meinen Bericht an dieser Stelle schließen und den Bericht zu Protokoll geben.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für innere Verwaltung, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3978 zu beschließen.
In einem ersten Schwerpunkt wurde diskutiert, ob § 6 Abs. 3 auch für Kommunen uneingeschränkte Geltung haben soll. Die Vorschrift regelt, dass die Verwertung oder die öffentliche Wiedergabe von amtlichen Geobasisdaten in bestimmten Fällen nur mit Erlaubnis der Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig ist. Dies wurde insbesondere im Hinblick auf kommunale geographische Informationssysteme, die letztlich auf den amtlichen Geobasisdaten aufbauen, für problematisch erachtet. Auf Vorschlag des Rechtsausschusses sprach sich der federführende Ausschuss daher für die ausdrückliche Regelung von zwei Ausnahmen von der Erlaubnispflicht aus, die eine erhebliche Erleichterung für die Kommunen bedeuten. Die Vertreter der CDU-Fraktion im federführenden Ausschuss lehnten die Neuregelung ab. Auch sie bringe nicht hinreichend zum Ausdruck, dass die Verwertung und öffentliche Wiedergabe der Geobasisdaten in den geregelten Fällen für die Kommunen kostenfrei sei. Aufgrund dieser Einwände erklärte die SPD-Fraktion, dass es einer solchen Kostenregelung nicht bedürfe. In diesen Fällen gebe es keine Erlaubnis der Vermessungs- und Katasterbehörde mehr, für die Kosten erhoben werden könnten.
Der federführenden Ausschuss ging in einem zweiten Schwerpunkt auf die von den kommunalen
Spitzenverbänden zu § 6 Abs. 4 geäußerten Bedenken ein, wonach Mehrausgaben für die Kommunen zu befürchten seien. Der Vertreter des Innenministeriums erläuterte, dass durch eine Pauschalierung der den Kommunen insgesamt entstehenden Kosten im Ergebnis eine Besserstellung der Kommunen sowie eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werde. Der federführende Ausschuss sprach sich infolgedessen mehrheitlich dafür aus, die Regelung beizubehalten und lediglich sprachlich klarzustellen.
Besonders thematisiert wurde schließlich, welche Kostenfolge die Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises für die Kommunen hat. Der Gesetzentwurf sieht in § 7 Abs. 4 vor, dass neben den Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes nunmehr auch die Kommunen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster an Dritte bereitstellen können. Diese Auszüge werden ihnen gegen Erstattung des entstehenden Aufwands von den Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes zur Verfügung gestellt. Um deutlich zu machen, dass bei der Berechnung dieses Aufwands der den Kommunen selbst entstehende Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist, hat sich der Ausschuss für entsprechende Klarstellungen in den §§ 7 und 11 ausgesprochen. Dieses Kostendeckungsprinzip wurde gleichzeitig auch für die Mitwirkung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren sowie anderen behördlichen Vermessungsstellen klarstellend geregelt.
Meine Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Bericht schließen. Namens des Ausschusses für innere Verwaltung bitte ich Sie, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3978 zu beschließen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf soll das seit 1985 gültige Niedersächsische Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster ablösen. Die nun zu beschließende Neufassung des Gesetzes erfasst den gesamten Sachverhalt neu. Sie schließt auch die Neufassung der Rechtsgrundlagen ein. Das ist
notwendig geworden, da sich in den 17 Jahren seit 1985 sowohl im gesellschaftlichen als auch im kommunikationstechnologischen Bereich erhebliche Veränderungen ergeben haben. Diese galt es mit der Gesetzesfassung zu bewältigen.
Verbunden mit der vorliegenden Neufassung ist auch ein neuer Name. Das Gesetz soll, wenn wir so beschließen, den Namen „Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen“ erhalten. In der neuen Systematik wird die Anzahl der Paragrafen von jetzt 21 um rund ein Drittel auf in Zukunft nur noch 13 reduziert. Das kommt unserer Auffassung nach der Übersichtlichkeit, der Nachvollziehbarkeit sowie der Eindeutigkeit und der zukünftigen Handhabung zugute.
Kernstück des Gesetzes ist die angestrebte landesweit einheitliche Bereitstellung von Geobasisdaten. Diese Geobasisdaten sind heute für eine geordnete Daseinsvorsorge für Recht und Verwaltung sowie für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung. Das Gesetz hat zum Ziel, jedermann den Zugriff auf all die Angaben des amtlichen Vermessungswesens zu ermöglichen, die nicht unmittelbar einen Personenbezug, also keine Eigentumsangaben, beinhalten. Für die Datensätze mit Personenbezug genießt der Datenschutz selbstverständlich Priorität.
Das vorliegende Gesetz schafft darüber hinaus die rechtliche Grundlage zu den Bestrebungen in Bund und Land, die Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen als zentralem Element einer modernen Informationsgesellschaft zu fördern. Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen es auch, dass die jetzige Neufassung mittelfristig zu einer Minderung des Verwaltungsaufwandes führt. Außerdem rechnen wir durch die Verbesserung des Dienstleistungsangebots mit Mehreinnahmen für unser Land.
Die Ausschussberatungen haben zu einer Reihe von klarstellenden, rechtssystematischen und sprachlichen Änderungen geführt. Ein Schwerpunkt in den Beratungen war die Kostenregelung für die Bereitstellung der amtlichen Geobasisdaten. Den vorgebrachten Bedenken der kommunalen Spitzenverbände haben wir in § 6 Abs. 3 und 4 Rechnung getragen. Die jetzigen Regelungen haben die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände gefunden. Mit der Einführung von zwei Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei der Verwertung sowie der öffentlichen Wiedergabe von amtlichen Geobasisdaten ist für die Kommunen die Kostenfreiheit festgelegt. Das heißt, die Zurverfü
gungstellung von amtlichen Geobasisdaten durch die Kommunen bedarf keiner Erlaubnis der Katasterverwaltung. Damit entsteht auch keine Gebühr. In § 6 Abs. 4 wurde die Kostenregelung sprachlich klargestellt. Danach ist eine Pauschalierung der den Kommunen insgesamt entstehenden Kosten vorgesehen. Diese Pauschalierung bewirkt im Ergebnis eine Verwaltungsvereinfachung und eine finanzielle Besserstellung der Kommunen gegenüber dem jetzigen Zustand.
Ein weiterer Punkt war der § 7 Abs. 4. Nach dieser Regelung erhalten die Kommunen neben den Vermessungs- und Katasterbehörden nun die Möglichkeit, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster an Dritte bereitzustellen. Die Kommunen erhalten diese Auszüge gegen die Erstattung des Aufwandes für die Bereitstellung. Der Gesetzestext stellt klar, dass auch der den Kommunen selbst entstehende Verwaltungsaufwand - um diesen ging es bei der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden - bei der Kostenrechnung berücksichtigt wird, und zwar in den §§ 7 und 11. Selbstverständlich haben wir bei der Beratung darauf geachtet, dass dieses Kostendeckungsprinzip auch für die Mitwirkung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sowie für alle anderen behördlichen Vermessungsstellen gilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich für die SPD-Fraktion fest: Erstens. Das Gesetz folgt unstrittig den Zeichen der Zeit und der Technik. Zweitens. Das Gesetz ist kommunalfreundlich und erleichtert den Nutzern vor Ort die Arbeit. Drittens. Das Gesetz bietet den Anwendern vielfältigere und auch preiswertere Nutzungsmöglichkeiten. Viertens. Das Gesetz eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlmöglichkeit zwischen der Katasterverwaltung und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren. Fünftens. Es fördert das vom Parlament gewollte betriebswirtschaftliche Verhalten der Landesbehörde für das amtliche Vermessungswesen. Alles in allem sind das gute Gründe, dem Gesetz in der vorliegenden Form zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf die Anmerkungen von
Herrn Coenen eingehen und hier deutlich machen, dass alle mitberatenden Ausschüsse - ich habe das vorhin zwar schon angesprochen, aber ich will es noch einmal unterstreichen - dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt haben. Nur die Mitglieder des Innenausschusses haben versucht, hier irgendwo ein Haar in der Suppe zu finden. Anders kann man das nicht bewerten.
Die kommunalen Spitzenverbände haben uns gegenüber deutlich gemacht - deswegen bezweifle ich auch das, was Sie hier angesprochen haben -, dass sie nach wie vor der Ansicht sind, dass der jetzige Gesetzestext den Bedenken, die sie vorher geäußert haben, Rechnung trägt. Durch die Änderungen sind diese Bedenken ausgeräumt; denn die beiden Ausnahmen bei der Zurverfügungstellung und Verwertung, die ich angesprochen habe, sind in den Gesetzestext eingeflossen. Wir haben auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nachgefragt. Er hat uns bestätigt: Wenn es keiner Erlaubnis durch die Katasterverwaltung des Landes bedarf, dann werden auch keine Gebühren anfallen. Das ist von allen Beteiligten so gesehen worden, auch von den kommunalen Spitzenverbänden. Wenn also keine Erlaubnis erteilt wird, dann fallen auch keine Gebühren an. Insofern entspricht das, was Sie hier moniert und als Grund dafür genannt haben, dass Sie der Gesetzesvorlage in dieser Form nicht zustimmen wollen, nicht den Tatsachen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Alle Beteiligten sind mit dieser Klarstellung in der Kostenregelung einverstanden. Ich denke, das sollte in dem Zusammenhang noch deutlich gemacht werden.
Herr Hagenah hat die Grenzabmarkung angesprochen. Wir gehen davon aus, dass in rund 90 % der Fälle weiterhin eine Grenzabmarkung durchgeführt wird; denn sie kann nach dem Gesetzestext auf Antrag ohne weiteres erfolgen. Das ist vernünftig so. Wer eine Grenzabmarkung möchte, kann sie beantragen. Dann wird das so, wie es heutzutage auch der Fall ist, durchgeführt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hätten heute viel schneller fertig werden können, wenn die CDU-Fraktion dazu bereit gewesen wäre - ich habe gerade wieder gehört, dass das nicht der Fall ist -, zuzugeben, dass der Antrag wirklich erledigt ist.
Nein, nein.
- Nein, das stimmt nicht. Das wissen Sie doch ganz genau.
Ich habe gesagt, wir hätten schneller zum Ende kommen können, wenn Sie Ihren Antrag zurückgenommen hätten.
Das machen Sie jedoch nicht. Deswegen will ich die Kolleginnen und Kollegen nicht länger auf ihren Plätzen verharren lassen,
sondern schnell erklären, um was es geht. Anschließend kann die Sitzung beendet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion – so könnte man sagen - ist flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig,
weil die Landesregierung bereits mit Hochdruck an der Forderung arbeitet, die Sie in Ihrem Antrag und der Kollege gerade aufgestellt haben, nämlich die EDV-Systeme von Polizei und Staatsanwaltschaften für eine - ich betone - noch bessere und
noch schnellere Verbrechensbekämpfung in Niedersachsen zu vernetzen.
Die Zielrichtung des Antrages, diesen Prozess in Gang zu setzen, also dafür Sorge zu tragen - so steht es im Antrag -, dass das passiert, ist eindeutig erledigt, denn die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran und hat auch erklärt, dass Anfang 2004 die Vernetzung fertig gestellt ist.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Ausschuss für innere Verwaltung bei der Diskussion über den Antrag zu dem Ergebnis gekommen, Ihnen zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären.
Zum Sachstand ist Folgendes zu sagen. Erstens. Seit September 2000 wird in Niedersachsen das neue Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS entwickelt.
- Das hätten Sie wohl gerne! - Zweitens. Der Umstieg auf das neue System wird im Januar 2004 - das hatte ich bereits gesagt - abgeschlossen sein. Vorgesehen ist in der Folgezeit ein Ausbau auf rund 11 000 Arbeitsplätze, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auf der Zeitleiste - das ist hier von den Kollegen, die dazu gesprochen haben, nicht deutlich gemacht geworden - haben wir bereits zwei Drittel des Weges zur umfassenden Vernetzung unseres EDV-Systems bei Polizei und Staatsanwaltschaften zurückgelegt.
Zur Erinnerung: Bereits Anfang 1999, also mehr als zwei Jahre vor der Einbringung des hier vorliegenden CDU-Antrages, der aus dem Jahre 2001 stammt - das ist auch deutlich geworden -, hat eine gemeinsame Konferenz der Innen- und Justizminister der Länder eine bundesweite Arbeitsgruppe von Justiz und Polizei mit der Aufgabe betraut. Der Projektrahmen in Niedersachsen umfasst erstens den Datenaustausch mit der Justiz und dem Justizvollzug, zweitens die Verbesserung der elektronischen Kommunikation z. B. zu anderen Behör
den, möglicherweise - so ist das vorgesehen - auch zum Kraftfahrtbundesamt, und drittens - auch das ist eine wichtige Neuerung - die Verfügbarkeit der neuen Funktionalitäten auch im Funkstreifenwagen. Unter dem Namen „Car-PC“ sind bereits erste Prototypen realisiert.
Nun möchte ich noch etwas zum praktizierten Datenaustausch in Hamburg, der hier erwähnt wurde, sagen. Der praktizierte Datenaustausch in Hamburg, der hier so hoch gelobt wurde, stellt nach Einschätzung von Fachleuten keinen großen Fortschritt in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften dar. Das zeigen jedenfalls die Erfahrungen mit diesem System.
Ich finde, es ist deutlich geworden, dass wir daran interessiert sind, eine umfassende Regelung für Niedersachsen zu treffen. Es ist nun einmal so, dass eine umfassende Regelung mehr Zeit in Anspruch nimmt, weil die Systeme aufeinander abgestimmt werden müssen. In dem Antrag steht, dass das Land umgehend dafür Sorge zu tragen hat. Das Land trägt schon seit zwei Jahren, zumindest jedoch seit einem Jahr vor Einbringung Ihres Antrages, dafür Sorge und hat die Dinge auf den Weg gebracht. Deswegen ist Ihr Antrag erledigt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der eigentliche Skandal ist, dass Herr Biallas hier behauptet, die SPD-Fraktion sei nicht für Sicherheit und Sauberkeit in den niedersächsischen Kommunen.
Herr Biallas hat nicht deutlich gemacht, dass das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz die Rechtsgrundlage für die kommunalen Verordnungen bildet. Das haben wir hier mit Mehrheit beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass Sie damals gegen diese Gesetzesgrundlage gestimmt haben.
Außerdem gibt es, anders als dies Herr Biallas ausgeführt hat, in Niedersachsen umfassende, pragmatische und vollziehbare Eingriffsgrundlagen in Bezug auf Sicherheit und Ordnung.
Nein, Herr Präsident. Das kennen wir ja von Herrn Möllring. Das Spielchen lassen wir lieber.
Den Ordnungsbehörden in den Kommunen und der Polizei stehen nach dem Gefahrenabwehrgesetz - das ist bereits angedeutet worden -, dem Ord
nungswidrigkeitengesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Abfallgesetz alle Möglichkeiten zur Störungsbeseitigung zur Verfügung.
Ganz nüchtern betrachtet, Herr Biallas,
oder, anders ausgedrückt, bei Lichte betrachtet geht es der CDU-Landtagsfraktion doch gar nicht um die Genehmigungspraxis bei kommunalen Verordnungen nach dem Gefahrenabwehrgesetz. Sie schieben das nur vor, um der Behauptung, die Sie auch heute wieder aufgestellt haben, Nachdruck zu verleihen.
Die Behauptung, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen nicht bestünden, und wir mit dem Gefahrenabwehrgesetz Punkte gestrichen und damit den Kommunen die Rechtsgrundlagen entzogen hätten, ist falsch. Die Taktik, die damit deutlich wird, schließt nahtlos an die von der CDU-Fraktion bereits 1997 - damals wie auch heute also kurz vor den Landtagswahlen - praktizierte Vorgehensweise an, der Bevölkerung in Niedersachsen zu suggerieren, hier gebe es einen echten Nachholbedarf.
Hintergrund des Antrages ist das seltsame Rechtsverständnis der Opposition zum Polizeigesetz. Sie verfolgen das Ziel, unser in Fachkreisen gelobtes
und modernes Gefahrenabwehrgesetz, das das frühere Gesetz über Sicherheit und Ordnung abgelöst hat, wieder in „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“ umzubenennen bzw. den Begriff „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ durch den Terminus „Sicherheit und Ordnung“ zu ersetzen. Einzig und allein das steckt dahinter. Der Kollege Schünemann hat in der 85. Plenarsitzung am 24. Oktober unverblümt zu erkennen gegeben, dass ihm eine solche Namensänderung eher zusagen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ist Folgendes festzustellen: Der sehr stark ideologisch besetzte Begriff der öffentlichen Ordnung
hat als Voraussetzung polizeilicher Eingriffsmaßnahmen praktisch keine Bedeutung mehr. Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz hat sich im Übrigen mit seinen praxisorientierten Regelungen bewährt. Es stellt eine moderne Eingriffsgrundlage dar. Mit den bestehenden Regelungen wird es den Gefahrenabwehrbehörden ermöglicht, vor Ort wirksam zu handeln. Hinzu kommt, dass es keinerlei Zusammenhang gibt zwischen den Festsetzungen im Polizeigesetz und der Kriminalitätsentwicklung. Die juristische Bedeutung des Begriffs der öffentlichen Ordnung fokussiert sich in der einschlägigen Fachliteratur - Herr Biallas, das hätten Sie nachlesen sollen - lediglich auf Wertvorstellungen von elementarer Bedeutung, die sich bei der großen Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt haben und die als unerlässliche Mindestanforderungen für ein gedeihliches Miteinander angesehen werden.
Aufgrund dieser Schwammigkeit des Begriffsinhalts der öffentlichen Ordnung
- das kann ich Ihnen gerne noch sagen - und dem ständigen Wandel von Wertvorstellungen - ich gebe Ihnen das gern nachher mit auf den Weg führt der Begriff zu rechtsstaatlichen Unsicherheiten. Dieser Begriff hat also längst ausgedient. Es besteht keine Regelungslücke im NGefAG, die durch eine Wiederaufnahme des Begriffs der öffentlichen Ordnung geschlossen werden müsste. Wer das behauptet, sagt der Bevölkerung nicht die Wahrheit.
Für die SPD-Landtagsfraktion stelle ich fest: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in Niedersachsen umfassend geschützt. Allen bisher in der Praxis geschilderten Fällen sozial schädlichen Verhaltens, auch den Fällen, die Sie gerade ange
sprochen haben, kann als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit wirksam begegnet werden.
Erstens. Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für Maßnahmen, die sich allein auf das NGefAG stützen, sind die Gemeinden. Zweitens. Sachlich zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte und die selbständigen Gemeinden. Drittens. Bei Zuwiderhandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und dem Abfallgesetz sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg zuständig. Viertens. Die Polizei ist im Rahmen der Eilkompetenz nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz ebenfalls zuständig für Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Nein; das kennen wir doch von Herrn Möllring.
Nein, Herr Präsident! Des Weiteren hat die Polizei nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen. Das sind umfassende Eingriffsgrundlagen und Eingriffsregelungen, die die CDU bestreitet. Ich fordere Sie daher auf, endlich damit aufzuhören, unverantwortlich mit den Ängsten der Menschen zu spielen,
nur um sich vielleicht einen kleinen Vorteil zu verschaffen. Ich sage Ihnen: Das ist nicht seriös.
Wenn ich dazu den Bericht von Herrn Althusmann in der Bleckeder Zeitung lese, dann stelle ich fest, dass er es auf dieser Grundlage, die ich geschildert habe, mit den Menschen in unserem Lande nicht gut meint.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir noch einmal deutlich machen wollen, dass es in der Sache keinen zusätzlichen Regelungsbedarf gibt, haben wir den Änderungsantrag in der Drucksache 3487 vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich den Leitfaden, der dank der Initiative unseres Innenministers Heiner Bartling
und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden ist. Wir begrüßen, dass dieser Wegweiser für eine einheitliche übersichtliche Anwendung die wesentlichen Sachverhalte und Eingriffsgrundlagen darstellt sowie die Rechtsfolgen aufzeigt. Dieser Leitfaden wird für die Beschäftigten in den Kommunen und bei der Polizei eine gute Leitlinie für sicherlich sinnvolles niedrigschwelliges Einschreiten sein können.
Meine Damen und Herren, wir fordern in unserer Entschließung die Landesregierung auf, diesen Wegweiser, diesen Leitfaden in den niedersächsischen Kommunen auf einem geeigneten Weg publik zu machen, um dadurch etwaige Unklarheiten, die Sie uns zu unterstellen versucht haben, über den Anwendungsbereich des NGefAG auszuräumen. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag in der Drucksache 14/3487 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir gerade von Herrn Minister Bartling gehört haben, soll der heute zur ersten Beratung vorliegende Gesetzentwurf das seit 1985 gültige Niedersächsische Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster ablösen. Eine Neuerfassung des gesamten Sachverhalts - auch das ist deutlich geworden - und eine Neufassung der Rechtsgrundlagen sind erforderlich geworden, weil sich sowohl im gesellschaftlichen Bereich als auch in kommunikationstechnologischen Umfeld erhebliche Veränderungen ergeben haben, die mit einer Novellierung nicht zu bewältigen gewesen wären.
Verbunden mit der vorgelegten Neufassung ist auch ein neuer Name, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach dem Entwurf soll das neue Gesetz jetzt den Namen „Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen“ tragen. Auch die Paragrafen - das wird in dem Entwurf deutlich werden in einer neuen Systematik erfasst und von jetzt 21 auf in Zukunft 13 reduziert werden. Das dient unserer Auffassung nach der Übersichtlichkeit und damit auch der Nachvollziehbarkeit sowie der Eindeutigkeit und Handhabung.
Kernstück des Gesetzes ist die angestrebte landesweit einheitliche Bereitstellung von Geobasisdaten - das ist hier auch schon deutlich geworden -, die heute für eine geordnete Daseinsvorsorge, für Recht und Verwaltung sowie für die Wirtschaft eine große Bedeutung erlangt haben.
Ziel des Gesetzes ist es auch, für jedermann den Zugriff auf all die Angaben des amtlichen Vermessungswesens zu ermöglichen, die nicht unmittelbar einen Personenbezug, d. h. Eigentumsangaben, zulassen. Für die Datensätze mit Personenbezug, also Eigentumsangaben, hat der Datenschutz selbstverständlich Priorität.
Der zu beratende Gesetzentwurf schafft darüber hinaus die rechtlichen Grundlagen zu den aktuellen Bestrebungen in Bund und Land - auch das hat der Herr Minister hier schon deutlich gemacht -, die Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen als zentrales Element einer modernen Informationsgesellschaft zu fördern.
Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen es auch, dass die Neufassung des Gesetzes für das Land mittelfristig zu einer Minderung des personellen Verwaltungsaufwands führt und sich durch die Verbesserung des Dienstleistungsangebots voraussichtlich Mehreinnahmen für das Land ergeben. Wir erwarten weiter, dass sich durch die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, Angaben zum Grund und Boden durch das amtliche Vermessungswesen vollständig, zuverlässig und aktuell bereitzustellen, auch Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt effizient koordinieren lassen.
Zur Kostenregelung in § 6 Abs. 4 haben die kommunalen Spitzenverbände Bedenken vorgebracht. Dort ist vorgesehen:
„Für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke erhalten das Land und kommunale Körperschaften Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung des Aufwandes für die Bereitstellung;“
Wir werden die hierzu vorgebrachten Bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr ernst nehmen und im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren die voraussichtlichen Mehrausgaben für die kommunalen Körperschaften überprüfen.
Zusammenfassend möchte ich für die SPDLandtagsfraktion feststellen:
Erstens. Die vorliegende Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen folgt unstrittig den Zeichen der Zeit und der Technik.
Zweitens. Das Gesetz schafft Freiräume für Entwicklungen in unserer schnelllebigen Zeit und wird den Nutzern vor Ort so manche Arbeit erleichtern.
Drittens. Das Gesetz bietet den Anwendern vielfältigere und auch preiswertere Nutzungsmöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, unter diesen Gesichtspunkten freuen wir uns auf die nun anstehenden Beratungen im Fachausschuss. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Stokar, zu den Spielchen, die sich durch diese Petitionen ziehen und die Sie angesprochen haben, also nach dem Motto „Hier die bösen Polizisten, da die guten Demonstranten“, kann ich nur sagen, dass es so nicht gewesen ist.
Wir haben das in Augenschein nehmen können. So ist das nicht gewesen. Ich finde, das können wir auch so nicht im Raum stehen lassen und in dieser Form nicht mitmachen. Es stimmt so nicht. Nach unserer Ansicht ist es auch für den in Rede stehenden CASTOR-Transport bezeichnend, dass die plakativen Vorwürfe in diesen beiden Petitionen nicht nachvollziehbar sind. Ich möchte einige Vorwürfe nennen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ausnahmezustand ohne Bürgerrechte im Landkreis Lüchow-Dannenberg, massive Hubschraubereinsätze bei Tag und Nacht bringen schlaflose Nächte, Wasserwerfer und gepanzerte Fahrzeuge umstellen eine Schule an der Bahnstrecke
- wenn eine Schule an der Bahnstrecke ist und die Bahnstrecke gesichert werden muss, dann ist klar, dass dort auch Fahrzeuge auftauchen müssen, um den Transport zu sichern -, nächtliche Durchsuchungsaktionen in Wohnungen und auf Grundstücken bekannter Bürger des friedfertigen Widerstandes. Darüber hinaus sollen Bürgerinnen und Bürger eingeschüchtert
und die Bevölkerung kriminalisiert worden sein.
Des Weiteren sollen Überreaktionen und nicht angemessenes Handeln übereifriger Einsatzkräfte stattgefunden haben. Der Vorwurf, insbesondere in der zweiten Eingabe, die Sie angesprochen haben, gipfelt darin - das finde ich mehr als beschämend -, dass das Fehlverhalten sicherlich darauf zurückzuführen sei, dass die Polizeikräfte all den vor Ort eingekauften Alkohol auch genossen hätten.
Das geht nun mehr als zu weit. Dies ist nicht nur eine Diskreditierung, sondern eine Diffamierung der Beamtinnen und Beamten, die dort tätig gewesen sind.
Ja.
Frau Harms, wir sind ja vor Ort gewesen. Wir alle waren zusammen dort, auch die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, und haben die Dinge, die dort abgelaufen sind, in Augenschein genommen.
Alles das, was hier den Einsatzkräften vorgeworfen wird, zieht sich wie ein roter Faden durch alle Petitionen. Alle diese Petitionen gehen von Vorwürfen aus, die wir dort vor Ort - Herr Inselmann hat dazu Stellung genommen - in dieser Form nicht erlebt haben. Das sage ich ganz deutlich. Ich will nicht unterstellen, dass man sich das eingebildet hat. Sicherlich ist in der Tat Konfliktpotenzial bei so einem Einsatz vorhanden, sodass letztendlich auch Konflikte entstehen. Doch solche Vorwürfe, wie sie hier genannt worden sind, sind wirklich absurd, also wenn den Polizeibeamtinnen und -beamten unterstellt wird, dass sie dort Unmengen an Alkohol erworben und ihn genossen haben, sodass sie nicht angemessen reagiert haben. So kann es wohl nicht gewesen sein. Insofern steht da möglicherweise Aussage gegen Aussage.
Dann muss man, meine sehr verehrten Damen und Herren, deutlich machen, wie es eigentlich dazu gekommen ist, dass dort 14 900 Beamtinnen und
Beamte im Einsatz sein mussten. Dazu will ich Ihnen sagen:
Erstens. Es sind dort wieder Betonblöcke unter den Gleisen gefunden worden, an denen sich Menschen anketten und letztendlich dafür sorgen wollten, dass dieser Transport nicht zum Endlager kommt.
Zweitens. Durch Brandanschläge wurde die Eisenbahnbrücke über den Fluss Jeetzel zerstört. Die Wiederherstellung dieser Brücke war mit einem Kostenaufwand von 700 000 DM verbunden.
Es wird ja von einem Ausnahmezustand geredet. Ich frage mich, wer eigentlich diesen Ausnahmezustand - schon einen Monat vor dem Transport initiiert hat. Es wurden dort Bäume gefällt, Strohballen auf die Straße gelegt, Benzin in Reifen gefüllt, das alles wurde als Barrikade aufgestellt und angezündet. Dies ist möglicherweise nicht von der Personengruppe ausgegangen, die Sie gemeint haben.
Aber dort gibt es eben militante Leute, die letztlich dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch diese 14 900 Polizeikräfte geschützt werden müssen, die dort im Einsatz sind. Also nicht nur der Transport ist zu schützen, sondern die Polizeikräfte sind dort auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die hier im Landtag solche Petitionen stellen.
Das sind nur einige Beispiele dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Staat hier für den Transport notwendige Sicherheitsmaßnahmen durchführen musste. Nach unserer Einschätzung aus den Lageberichten - das habe ich bereits gesagt - und aus eigener Beobachtung können wir diese Einlassungen in der Petition in dieser Form nicht bestätigen. Die Polizei hat unserer Kenntnis nach keine Menschenrechte verletzt und keine demokratischen Grundrechte verweigert, wie das in der Petition als Vorwurf steht. Im Gegenteil: Das Konfliktmanagement, das von Frau Stokar ebenfalls angesprochen worden ist, hat im Vorfeld hervorragende Arbeit geleistet. Das Einsatzkonzept der Bezirksregierung ist nach unserer Auffassung auch in diesem Zusammenhang schlüssig, es hat funktioniert.
Die Konfliktmanager haben im Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern - das will ich denen auch zugestehen - auch die mit dem Einsatz verbundenen Behinderungen des alltäglichen Le
bens deutlich gemacht und im Wesentlichen darauf hingewiesen.
Zum Schluss will ich deutlich machen: Die Zukunft wird zeigen, ob die Zahl der Einsatzkräfte - das ist ja in der Petition auch angesprochen worden - bei CASTOR-Transporten reduziert werden kann, damit der Alltag im Wendland während der Transporte für die Bevölkerung wieder erleichtert werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erwarte und schlage „Sach- und Rechtslage“ vor.
Aber nur, um das nicht zu verzögern. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3235 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen. Gleiches gilt für die Ausländerkommission in Abwesenheit des Vertreters der CDU-Fraktion.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3235 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit dem Antrag in seiner 133. Sitzung am 6. Februar
2002 befasst. Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion begründete den Antrag damit, dass auf der Grundlage des geänderten Vereinsgesetzes das Bundesinnenministerium im Dezember vergangenen Jahres ein Verbot der islamistischen und extremistischen Vereinigung „Kalifatsstaat“ verfügt und damit eine Auflösung sowie eine Vermögenseinziehung ermöglicht habe. Dieses Verbot betreffe jedoch lediglich etwas mehr als 1 000 der auf etwa 30 000 geschätzten islamistischen Extremisten in Deutschland. Demzufolge bleibe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch verschiedene andere islamistische, extremistische Religionsgemeinschaften bestehen. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Strukturen dieser Vereinigungen zu zerschlagen und dem organisierten Extremismus durch Vermögenseinziehung die Existenzgrundlage zu entziehen. Demzufolge seien sowohl das Land als auch der Bund in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gefordert, schnellstmöglich entsprechende Verbotsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Schließlich gebe es den Vorstoß Bayerns, gegen die Vereinigung Milli Görüs, die zahlenmäßig größte in Deutschland, ein Verbotsverfahren anzustrengen. Dieses solle nach Auffassung der CDU-Fraktion vom Land Niedersachsen unterstützt werden.
Eine Vertreterin der Fraktion der SPD legte dar, zu der Forderung, gegen alle extremistischen und islamistischen Vereinigungen, deren Organisation und Tätigkeit auf das Gebiet des Landes Niedersachsen beschränkt sei, vereinsrechtliche Verbotsverfahren durchzuführen, sei auszuführen, dass insoweit bereits Prüfungen stattgefunden hätten. Nach der derzeitigen Einschätzung der zuständigen Behörden komme jedoch ein landeseigenes Vereinsverbot nicht infrage; denn man wisse bereits aus den Verfassungsschutzberichten, dass die meisten Gruppierungen deutschlandweit oder international tätig seien, sodass der Bundesinnenminister zuständig sei.
Außerdem werde unter Punkt 2 des Antrages gefordert, dass die Landesregierung auf die zuständigen Ausländerbehörden dahin gehend einwirken solle, dass bei allen Mitgliedern extremistischer und islamistischer Vereinigungen die Durchführung ausländerrechtlicher Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren geprüft werde. Diese Forderung sei nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht umzusetzen, denn es sei bereits aus dem Bereich des Verfassungsschutzes bekannt, dass es außerordentlich schwierig sei, jemanden, der ein verfestigtes Aufenthaltsrecht habe und bislang nicht
strafrechtlich belangt worden sei, auszuweisen. Jedoch sei es selbstverständlich, dass die Durchführung ausländerrechtlicher Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren in diesem Zusammenhang immer geprüft werde.
Soweit unter Punkt 3 des Antrages gefordert werde, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bundesinnenminister dafür einsetzen solle, Verbotsverfahren gegen extremistische und islamistische Vereinigungen durchzuführen, sei die Landesregierung bereits tätig geworden. Insoweit sei nur daran erinnert, dass sie im Bundesrat dem Terrorismusbekämpfungsgesetz zugestimmt und damit die Aufhebung des so genannten Religionsprivilegs im Vereinsgesetz ermöglicht habe. Aus den genannten Gründen werde die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt es für nicht sachgerecht, wenn von den Parteien in der Öffentlichkeit Vereinigungen genannt würden, die verboten werden sollten, ohne zu wissen, ob dies überhaupt möglich sei. Ihrer Meinung nach sollte, wenn es Erkenntnisse über solche Organisationen gebe, die zu deren Verbot führen könnten, darüber keine öffentliche Debatte geführt werden. Denn damit könnte der Erfolg eines Verbotsverfahrens unterlaufen werden. Sie halte das Verbot der Vereinigung „Kalifatsstaat“ deshalb für richtig, weil es sehr viele Belege dafür gebe, dass ihre Mitglieder zu Gewalttaten in Deutschland und in der Türkei aufgefordert würden. Ein Verbotsverfahren gegen Milli Görüs werde ihre Fraktion jedoch nicht unterstützen.
Vertreter des Innenministeriums legten im Anschluss daran ausführlich dar, in welchem Umfang es in Niedersachsen Prüfungen im Zusammenhang mit eventuellen Verbotsverfahren gegeben habe. Danach sei davon auszugehen, dass es in Niedersachsen sechs Teilorganisationen gebe, die in das Verbotsverfahren des Bundesministeriums des Innern mit einbezogen werden könnten. Im Anschluss daran wurde ein Sachstandsbericht zum Verbotsverfahren der Vereinigung „Kalifatsstaat“ gegeben. Außerdem wurde aus ausländerrechtlicher Sicht ausführlich dargestellt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ausweisungsverfügungen gegenüber Anhängern und Unterstützern der Vereinigung „Kalifatsstaat“ mit Erfolg durchgesetzt werden könnten. Dabei wurde besonders deutlich zum Ausdruck gebracht, dass in der Mehrzahl der Fälle eine Ausweisungsverfügung nicht mit Erfolg durchgesetzt werden könne, da die be
troffenen Personen entweder deutsche Staatsangehörige seien oder langjährig unbefristete Aufenthaltsrechte hätten und nicht straffällig geworden seien. Auch soweit lediglich befristete Aufenthaltsberechtigungen bestünden, könne eine Ausweisung nicht mit Erfolg durchgesetzt werden, nur weil eine Person Mitglied der Organisation „Kalifatsstaat“ sei, wenn diese nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.
Im Anschluss an diese Ausführungen von Vertretern des Niedersächsischen Innenministeriums ergab sich noch eine kurze Debatte zu der Frage, ob die im Ausländerrecht zugrunde gelegten Ausweisungstatbestände richtig seien oder ob gegebenenfalls der Gesetzgeber tätig werden müsse, um weitere Ausweisungstatbestände zu schaffen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages ist - das will ich vorweg sagen - keine nebulöse Geschichte. So sollten Sie eine solche Anhörung nicht bezeichnen.
- Doch, das hat er gesagt.
Im Übrigen habe ich gehört, dass Sie Schützenkönig sind.
Zu den Ausführungen, die Sie gemacht haben, darf ich zunächst sagen: Sie kennen ja die Bezugsgröße V0. Das ist eine wichtige Bezugsgröße in der Waffentechnik. Sie bezeichnet die Anfangsgeschwindigkeit, und die war bei Ihrer Rede einfach zu hoch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr McAllister hat schon gesagt, dass unumstritten ist, dass das Waffenrecht dringend novelliert werden muss. Er hat auch schon deutlich gemacht, dass es transparenter und übersichtlicher werden muss.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffenrecht halten wir als SPDFraktion es mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach dem Grundsatz „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ verläuft. Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Privatpersonen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit stringent zu handhaben. Ich gehe davon aus, dass das auch Meinung der CDU-Fraktion ist.
Dieses Signal geht auch von der Mehrheit der Länder in ihren Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf aus. Die Vertreter der Verbände hingegen - das ist auch deutlich geworden - wünschen sich mehr Großzügigkeit für den Erwerb und den Besitz von Waffen.
Nach unserer Auffassung trägt der Gesetzentwurf sowohl dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit als
auch dem der Verwendersicherheit Rechnung. Tragische Ereignisse wie beispielsweise die Schüsse in Bad Reichenhall, der Amokläufer von Eching und Freising oder andere Ereignisse in diesem Zusammenhang machen deutlich, dass der private Schusswaffenbesitz aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglichst sachgerecht zu regulieren und insbesondere auch zu begrenzen ist.
Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfs. Ich sage klipp und klar: US-amerikanische Verhältnisse wollen wir hier nicht haben!
Natürlich ist es richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Restriktionen im Waffenrecht Amokläufe und Tragödien nicht gänzlich verhindern können.
Aber die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass wir die Risiken so weit wie möglich minimieren. Das ist unsere Pflicht.
Angesichts der Komplexität der Materie und der Vielfältigkeit der in Betracht zu ziehenden Interessen und Güterabwägungen bleibt es nicht aus, dass es einzelne Eckpunkte gibt, bei denen nicht jeder aufgrund seiner Interessenlage auch voll zufrieden sein kann und auch voll zufrieden gestellt werden kann.
Die Länder haben im Wege der Stellungnahme des Bundesrates - auch das ist ja deutlich geworden eine Fülle von Anregungen und Anmerkungen gemacht. Dabei handelt es sich überwiegend um regelungstechnische Vorschläge.
Wir werden uns im Laufe des weiteren Verfahrens dafür einsetzen, dass es zu ausgewogenen Regelungen im Waffenrecht kommt: zu Regelungen, die die legalen Waffenbesitzer nicht über Gebühr einschränken - auch das ist eine Forderung von Ihnen -, andererseits aber die öffentliche Sicherheit in besonderem Maße weiter stärken. Dazu werden wir unsere guten und insbesondere unsere vielfältigen Kontakte zu den Landesverbänden der Jägerschaft und auch der Sportschützen weiter aktiv nutzen.
Bei der überwiegenden Zahl der Änderungs- und Prüfwünsche - das hat jedenfalls der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, erklärt - handelt es sich um
Vorschläge, denen aus der Sicht der Bundesregierung gefolgt werden könne. Ziel der Bundesregierung sei es, sachgerechte Lösungen zu finden. Er signalisierte, dass es zu tragfähigen und ausgewogenen Konzepten und Kompromissen komme, in denen auch die berechtigten Interessen der Gruppen, die ich gerade angesprochen habe - der Jäger, der Sportschützen, der Waffensammler, der Brauchtumsschützen und anderer -, angemessen zur Geltung kommen können.
Dennoch ist es für die SPD-Landtagsfraktion wichtig, dass eine angemessene Kontrolle stattfindet, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Es ist richtig, meine Damen und Herren, dass in Zukunft nur derjenige Munition besitzen darf, der auch eine Erlaubnis zum Erwerb hat. Es ist richtig, dass Personen, die bereits schwere Straftaten begangen haben, generell und unwiderleglich als unzuverlässig gelten und legal keine Waffen erwerben dürfen. Es ist richtig, dass Wurfsterne, Spring- und Fallmesser, Butterfly-Messer, allgemeine Hieb- und Stoßwaffen verboten werden sollen. Es ist richtig, dass ein Mitglied eines verbotenen Vereins oder einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen bleibt. Es ist richtig, dass in Zukunft niemand eine unbeschränkte Zahl von Langwaffen erwerben kann, sondern diese auch eine zahlenmäßige Beschränkung wie Kurzwaffen erfahren.
Das vorausgeschickt, komme ich jetzt zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und insbesondere zu der Begründung.
Erstens. Notwendige und berechtigte Kontrollen bei Waffenbesitzern sind kein unberechtigtes Misstrauensvotum. Eine Waffe ist nun mal ein gefährlicher Gegenstand.
Zweitens. Die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters mit Erfassung und Beschießung der geschätzt ca. 8 Millionen legalen Waffen ist kaum leistbar. Man hat errechnet, das würde eine Personalbindung von 24 000 Beamten erfordern. Das kann allenfalls eine Alibifunktion darstellen.
Drittens. Das Wohnungsbetretungsrecht, das Sie auch im Zusammenhang mit Einschränkungen und Reglementierungen angesprochen haben, ist keine Kriminalisierung der Besitzer legaler Waffen. Beim Schornsteinfegergesetz mit dem Wohnungsbetretungsrecht käme niemand auf die Idee, verfassungsrechtliche Bedenken geltend zu machen.
Schusswaffen sind nun mal besondere Gefahrenquellen.
Viertens. Ihre Behauptungen zu kurzen Unterbrechungen von Schießsport- und Jagdausübungen treffen so, wie sie in Ihrer Begründung dargestellt sind, nicht zu. Bereits das geltende Recht schreibt den Widerruf bei Wegfall des Bedürfnisses zwingend vor. In diesen Fällen ist im neuen Gesetz eher eine Verbesserung vorgesehen. Das sollten Sie noch einmal genau in Augenschein nehmen.
Fünftens. Falsch sind auch die Aussagen zur gelben Waffenbesitzkarte. Diese ist keine allgemeine Berechtigung zum grenzenlosen Erwerb von Einzelladerlangwaffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist schon heute ein Nachweis dafür zu erbringen.
Alles in allem ist das also eine Entschließung, die der Sache nicht gerecht wird. Ich bewerte das als den Versuch - Sie haben ja auch so etwas Ähnliches wie eine Hildesheimer Erklärung unterschrieben; Ihre Bundestagsabgeordneten sind ja auch durch die Wahlkreise gelaufen -, Verbände für eine parteipolitische Profilierung zu instrumentalisieren.
Das lassen wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht durchgehen.
Wir sind auf die Beratung im Innenausschuss gespannt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Ihnen vorgelegten Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3082 sind die Empfehlungen zu zwei Entschließungsanträgen und zu
einem Gesetzentwurf zusammengefasst, weil sie thematisch eng zusammenhängen.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 3082 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2769 unverändert anzunehmen sowie den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 2780 und den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2773 abzulehnen.
Den Bericht gebe ich zu Protokoll.
Ich beginne mit der Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen. Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehörenden Mitglieder gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dies entspricht dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für Rechtsund Verfassungsfragen und für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der CDUFraktion ist, dem Landesamt für Verfassungsschutz eine neue Aufgabe zuzuweisen: Mit den ihm zu Gebote stehenden Aufklärungsinstrumenten soll es Informationen sammeln und auswerten, die sich auf Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Inland und die Bestrebungen und Tätigkeiten ausländischer extremistischer Organisationen und deren Unterstützer beziehen. Die CDU-Fraktion und ihre Vertreter im Innenausschuss haben die Notwendigkeit der Gesetzesänderung damit begründet, dass die Entwicklung der Organisierten Kriminalität und des Ausländerextremismus es nahe lege, Maßnahmen der Informationsgewinnung bereits im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts bzw. der polizeirechtlich relevanten Gefahr einsetzen zu lassen. Hierfür seien nachrichtendienstliche Mittel besonders geeignet. Das Landesamt für Verfassungsschutz sei aber bisher rechtlich nicht befugt, auf den genannten Kriminalitätsfeldern Vorfeldbeobachtungen durchzuführen.
Als flankierende Maßnahme sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass in Zukunft die Speiche
rung personenbezogener Daten über das Verhalten einer Person nicht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres einsetzt, sondern bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres.
Den Überlegungen der CDU-Fraktion hat die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entgegengehalten, vonseiten des Landes sollten aus ihrer Sicht keine weiteren Gesetzesänderungen zum Thema innere Sicherheit beschlossen werden, solange nicht die Auswirkungen des neuen Sicherheitspaketes der Bundesregierung bekannt seien und die Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene nicht genutzt würden. Die Vertreter der SPD-Fraktion haben darauf hingewiesen, dass Aufklärungslücken auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität und des politischen Ausländerextremismus jedenfalls durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht zu schließen seien. Unter Bezugnahme auf Äußerungen des Direktors des Landeskriminalamtes und des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz haben sie die Auffassung vertreten, dass die niedersächsischen Polizeibehörden durch eine Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes schon seit einiger Zeit die Befugnis hätten, Vorfeldaufklärung auch in den Bereichen Organisierter Kriminalität zu betreiben. Sie seien auf diese Aufgabe auch organisatorisch gut vorbereitet. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe im Bereich des Extremismus traditionell eine Kompetenz zur Sammlung und Auswertung von Informationen im Vorfeld konkreter strafrechtlich relevanter Taten und konkreter Gefahren. Es gebe also in Niedersachsen keine rechtliche oder organisatorische Lücke, die der Gesetzentwurf noch schließen könne. Im Gegenteil führe die vorgeschlagene Änderung nur zu ungültiger Doppelarbeit. Sie sei eher kontraproduktiv und auch ökonomisch nicht vertretbar.
Damit ist mein Bericht zu Buchst. b der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abzulehnen, abgeschlossen.
Ich komme jetzt zu den Entschließungsanträgen:
In der Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDUFraktion, den Antrag unter Buchst. c abzulehnen, und darüber hinaus mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag zu Buchst. a unverändert anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben in gleicher Weise votiert.
Mit beiden Anträgen hat sich der Ausschuss für innere Verwaltung in insgesamt drei Sitzungen befasst. Die antragstellende Fraktion der CDU hat ihren Antrag damit begründet, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, die Personalstärke des Verfassungsschutzes mittelfristig wieder auf das Niveau von 1990 und das Niveau anderer großer Bundesländer anzuheben, damit der Verfassungsschutz den gestiegenen Herausforderungen kontinuierlich gerecht werden könne. Mit Rücksicht auf die Haushaltssituation und die Schwierigkeit bei der Rekrutierung qualifizierten Personals werde die CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen beantragen, bei dem Verfassungsschutz zunächst mindestens 50 neue Stellen zu schaffen.
Demgegenüber haben Vertreter der Fraktion der SPD hervorgehoben, dass die von der CDUFraktion geforderten zusätzlichen Stellen weder notwendig noch kurzfristig besetzbar seien.
Ein Vertreter des Innenministeriums hat darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die unterschiedlichen Schwerpunkte extremistischer Aktivitäten in den Bundesländern der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz zehn zusätzliche Stellen für begründet und ausreichend erachte, um mit der neuen Sicherheitslage fertig zu werden.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD haben ihre Vertreter damit begründet, dass sie es für wichtig hielten, in der aktuellen Diskussion über die öffentliche Sicherheit auf die wesentlichen und tatsächlichen Fakten hinzuweisen. Danach verfüge Niedersachen über eine gut ausgebildete und gut ausgestattete Polizei. Die Rasterfahndung werde ermöglicht, und die auf Bundesebene vorgesehene Einführung eines neuen Straftatbestandes des § 129 StGB sowie die Aufhebung des so genannten Religionsprivilegs in § 2 des Vereinsgesetzes würden begrüßt.
Dem haben Vertreter der Fraktion der CDU entgegengehalten, dass dieser Antrag der SPDFraktion überflüssig sei. Offensichtlich sollten damit die Versäumnisse der SPD-geführten Landesregierung in den letzten Jahren im Bereich der inneren Sicherheit vertuscht werden. Aus Sicht der Fraktion der CDU sei die Kriminalitätsentwick
lung gerade in den Bereichen Jugendkriminalität und Schwerstkriminalität weiter Besorgnis erregend, und die Aufklärungsquote sei nicht zufrieden stellend. Nach der Einführung der Rasterfahndung und der Videoüberwachung übernehme der Innenminister Positionen der CDU.
Da ich bereits in meinem Bericht zu dem Gesetzentwurf auf die Äußerungen des Direktors des Landeskriminalamtes und des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz eingegangen bin, möchte ich dies an dieser Stelle nicht wiederholen, wenngleich auch die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Entschließungsanträge in die Stellungnahmen eingeflossen sind.
In der abschließenden Sitzung haben die antragstellenden Fraktionen ihre grundsätzlich gegensätzlichen Positionen noch einmal kurz dargelegt. Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenso wie die SPD-Fraktion eine weitere Personalausweitung des Verfassungsschutzes nicht für erforderlich gehalten. Andererseits hat sie angemerkt, dass auch der Antrag der SPD-Fraktion die reale Sicherheitslage im Lande nicht widerspiegele, zur Modernisierung und Reform der Sicherheitspolitik in Niedersachsen keinen Beitrag leiste und sie ihm deshalb ebenfalls nicht zustimmen könne.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Biallas hat gesagt, dass das im Bundesrat alles erledigt wäre. Insofern wundere ich mich schon, dass Sie hier diesen Antrag einbringen.
- Doch. Mit 16 : 0. Das haben Sie doch gerade berichtet. Der Innenminister hat das auch bestätigt.
Ich möchte für die SPD-Fraktion erklären: Wer in Deutschland Schutz und Zuflucht sucht, darf nicht zu Gewalt gegen Menschen anderen Glaubens oder anderer ethnischer Zugehörigkeit aufstacheln. Wer in Deutschland Schutz und Zuflucht sucht, sich also die Vorteile eines liberalen Rechtsstaates zu Eigen macht und gleichzeitig auf dessen Abschaffung hinwirkt, indem er fundamentalistische Ziele verfolgt, muss damit rechnen, dass sein Aufenthalt beendet wird. Darüber sind wir uns sicherlich alle einig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist auch das Ziel der von Herrn Biallas angesprochenen Gesetzesinitiative, die unsere Landesregierung zusammen mit Bayern in den Bundesrat eingebracht hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben ja gehört, dass der Bundesrat diese Gesetzesinitiative mit dem Votum aller 16 Länder verabschiedet hat.
Diese Gesetzesinitiative hat das Ziel, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausweisung der Ausländer zu schaffen, die den gesellschaftlichen Grundkonsens unseres liberalen Rechtsstaates nicht anerkennen wollen bzw. an ihm rütteln.
Dies vorausgeschickt, möchte ich für die SPDFraktion Folgendes feststellen:
Wir wollen, dass ausländische Extremisten und Terroristen aus der Bundesrepublik ausgewiesen und abgeschoben werden.
Sie rennen mit dem vorliegenden Antrag also wieder einmal offene Türen bei uns ein,
wohl wissend, dass der Forderungskatalog Ihres Antrags, den Sie heute zur Abstimmung stellen, durch die von mir bereits angesprochene Bundesratsinitiative abgearbeitet worden ist. Dieser Antrag ist also wieder einmal nichts anderes als der durchsichtige Versuch, das Thema Terrorismusbekämpfung für parteipolitische Profilierung in Anspruch zu nehmen und zu instrumentalisieren, und nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Herr Fischer, Sie können noch so laut schreien. Es wird Ihnen einfach nicht gelingen.
Meine Damen und Herren, Sie haben es noch nicht einmal für nötig gehalten, sich in der Beratung im Innenausschuss sachbezogen und ernsthaft mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes auseinander zu setzen.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einige Ihrer Forderungen hat auch unsere Fraktion - darin möchte ich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Frau Stokar, einbeziehen - deutlich gemacht. Sie haben es versäumt, sich damit auseinander zu setzen.
Jedenfalls haben Ihre oberflächlichen Einlassungen dazu - auch das möchte ich unterstreichen - davon nichts erkennen lassen, nachdem wir auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die ich schon angesprochen habe, hingewiesen hatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag eröffnen Sie uns die Möglichkeit, noch einmal auf das umfassende niedersächsische Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit hinzuweisen, das wir im Landtag im Oktober-Plenum auf den Weg gebracht haben. Auch der Haushalt 2002/2003, den wir am Freitag beschließen werden, sieht bekanntlich eine ganze Reihe von Weichenstellungen zur weiteren Verstärkung der inneren Sicherheit in Niedersachsen vor.
Es war schon amüsant, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Innenausschuss von der CDUFraktion zu hören, man wolle mit diesem Antrag die Initiative des Ministerpräsidenten und des Innenministers im Bundesrat unterstützen.
Das ist bei unserem Ministerpräsidenten nicht nötig, und bei unserem Innenminister schon gar nicht!
Das haben Sie, Herr Biallas, ja auch bestätigt. Das können die beiden allein! Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung nicht. Wie nennt man das? – Auf den fahrenden Zug aufspringen! Nichts anderes!
Diese Spielchen kennen wir doch, Herr Präsident!
Ich habe schon darauf geantwortet. Ich wusste, was Sie fragen wollten, Herr Präsident. Herr Fischer hat sich ja gemeldet. Ich möchte keine Zwischenfragen zulassen.
Meine Damen und Herren, nun zu dem Forderungskatalog des Antrages, dessen einzelne Punkte sich schnell in Luft – ich will einmal unterstreichen, in „heiße“ Luft – auflösen.
Erstens stellt Punkt 3 des uns vorliegenden Antrages keine Verschärfung des geltenden Ausländerrechts dar.
- Das ist doch schon Gesetz. Da brauchen wir nicht mehr zuzustimmen. Die drei anderen Punkte haben erhebliche Bedenken in Bezug auf Verfassungsmäßigkeit und geltendes Ausländerrecht sowie auf die Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention, die insbesondere mit den dazu ergangenen Urteilen unseres Bundesverwaltungsgerichts angesprochen wurde, ausgelöst.
Unser Angebot an Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Antrag entsprechend umzuformulieren, haben Sie nicht aufgegriffen.
Das kann man nicht als seriös bezeichnen. Das will ich einmal vorsichtig so formulieren.
Dass dieser Antrag für Sie nur ein Feigenblatt ist, wurde auch dadurch deutlich, dass Sie sich über die massiven rechtlichen Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit einfach hinweggesetzt haben.
Alles in allem war das eine unsaubere Arbeit, das muss man feststellen! Das können wir in der Innenpolitik so nicht durchgehen lassen!
Ich fasse zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Antrag in dieser Form verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist. Er lässt die einschlägige Rechtsprechung außer Acht. Er widerspricht der Genfer Flüchtlingskommission.
Wir betrachten den Antrag als erledigt. – Konvention, genau das habe ich auch gesagt. Es ist besser, wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen. Wir stimmen ihm in dieser Fassung jedenfalls nicht zu!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich gegen den Entwurf aus. Sie erhoben
zwar gegen die vorgesehenen Änderungen keine Einwände, kritisierten aber, dass die Spielbankenaufsicht weiterhin nicht befriedigend geregelt werde.
Die Beschlussempfehlung wird auch vom mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen getragen. Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat keine Änderungen empfohlen.
Der Ausschuss für innere Verwaltung bittet Sie, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2953 zu beschließen. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Gesetzentwurf sieht eine generelle Absenkung der Spielbankabgabe von 80 auf 70 v. H. des Bruttospielertrages vor. Über diese Absenkung hinaus soll die Spielbankabgabe bei neu eröffneten Spielbanken in den ersten drei Geschäftsjahren auf 65 v. H., bei neu eröffneten Internetspielbanken sogar auf bis zu 30 v. H. ermäßigt werden. Im Gegenzug wird die Zusatzabgabe erhöht, die künftig für jede Spielbank gesondert erhoben werden soll.
Abweichend vom Gesetzentwurf soll der Steuertatbestand für die Erhebung der Zusatzabgabe vollständig im Gesetz geregelt werden. Gleiches gilt auch für die Troncabgabe, die nur dann erhoben werden soll, wenn die Tronceinnahmen die Personalkosten der Spielbank übersteigen. Die im Entwurf vorgesehenen Verordnungsermächtigungen können daher insoweit entfallen.
Schließlich soll die Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Spielordnung um Regelungen zur Videoüberwachung und zum Spielangebot im Internet erweitert werden.
Im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen wurde zudem § 1 Abs. 2 des geltenden Gesetzes überprüft, der Private vom Betreiben eines Spielbankunternehmens ausschließt. Anlass dafür war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2000, mit dem eine ähnliche Regelung des baden-württembergischen Spielbankgesetzes wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit für verfassungswidrig erklärt wurde, weil die dortigen privaten Spielbanken in der Vergangenheit vorbildhaft betrieben worden seien. Wegen des dem
Landesgesetzgeber vom Gericht zugestandenen weiten Beurteilungsund Prognosespielraums halten die Ausschüsse jedoch eine Änderung der geltenden niedersächsischen Regelung nicht für erforderlich. Die Entscheidung, private Spielbankbetreiber nicht zuzulassen, beruhte erklärtermaßen auf dem so genannten Spielbankskandal und kann daher auch in Ansehung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung als gerechtfertigt angesehen werden.
Ich werde nun die wesentlichen Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen des federführenden Ausschusses im Einzelnen erläutern: