Joachim Wiesensee
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der soeben vom Herrn Präsidenten genannten Drucksache hat Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen seine Beschlussempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2000 vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt, die Landesregierung, den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Staatsgerichtshofes für die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2000 zu entlasten und die dazu vorliegenden Bemerkungen und
die Denkschrift des Landesrechnungshofs insoweit für erledigt zu erklären. Außerdem enthalten die Empfehlungen die Bitte an die Landesregierung, die Feststellungen und Bemerkungen in dem Bericht zu beachten und dem Landtag über die eingeleiteten Maßnahmen zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten. Des Weiteren sollen die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2000 nachträglich gebilligt werden.
Der Landesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung zeitnah geprüft und dem Landtag frühzeitig seine Denkschrift vorgelegt. Vom Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ wurde die Denkschrift sehr eingehend beraten. Zu allen wesentlichen Sachverhalten hat der Unterausschuss Empfehlungen ausgearbeitet, die die Grundlage für die Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bildeten.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Haushalt und Finanzen nicht, wie bisher üblich, einstimmig beschlossen. Die Vertreter der CDU-Fraktion und der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärten, dass sie die Entlastung der Landesregierung nicht mittragen könnten. Der Entlastung des Präsidenten des Landtages und des Präsidenten des Staatsgerichtshofs könnten sie demgegenüber zustimmen.
Auf vier Punkte des Berichts des Ausschusses für Haushalt und Finanzen möchte ich besonders eingehen.
Sehr viel Mühe und sehr viel Zeit kostete die Beratung des Beitrages „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung“. In seinem Bericht stellt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen fest, dass beim Einsatz des neuen Haushaltsvollzugssystems in der Landesverwaltung Probleme beim buchungsmäßigen Nachweis aufgetreten sind und erhebliche Differenzen zwischen den in der Buchführung ermittelten Beständen und den tatsächlichen Kontoständen vorgelegen haben. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beanstandet, dass die Geldbestandsdifferenzen erst in den Jahren 2001 und 2002 durch eine Vielzahl von Berichtigungsbuchungen, bis auf einen geringen Restbetrag, aufgeklärt werden konnten. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Haushaltsrechnung 2000 infolge der Buchungsmängel fehlerhaft und unvollständig ist und dass auch die Haushaltsrechnungen der Haushaltsjahre 2001 und 2002 fehlerhaft sein werden, weil die Fehlerkorrekturen zu
den Geldbestandsdifferenzen erst im Laufe des Jahres 2001 planmäßig begonnen haben und Korrekturbuchungen überwiegend im Jahre 2002 erfolgten.
Der Unterausschuss hatte vorgeschlagen, dies mit Befremden und nicht nur mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen. Dem ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen jedoch nicht gefolgt. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erwartet ferner, dass die Landesregierung ab dem Haushaltsjahr 2003 eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und vollständige Haushaltsrechnung vorlegt, da ansonsten die Entlastung der Landesregierung gefährdet ist.
Zur Fortführung des Härteausgleichs stellt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seinem Bericht fest, dass das Land die Gewährung eines Härteausgleichs zur Senkung von Mieten fortsetzt, obwohl dies nicht notwendig ist, zumal zwischenzeitlich die Wohngeldleistungen erheblich verbessert worden sind. Hierdurch werden sogar Mieterhöhungen begünstigt und Wohnungsbauunternehmen indirekt zusätzlich subventioniert.
Im Hinblick auf die inzwischen erheblich verbesserten Wohngeldleistungen hält der Ausschuss die Fördermaßnahme für die Jahre ab 2004 für entbehrlich. Er begrüßt deshalb, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes ab 2004 für den Härteausgleich keine zusätzlichen Ansätze mehr ausgewiesen sind. Der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, die Fördermaßnahme schon jetzt als entbehrlich anzusehen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. Die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss unterstützten diesen Vorschlag. Die Vertreter der SPD-Fraktion folgten dem nicht, sondern argumentierten, da der Härteausgleich aufgrund eines Antrages der SPDFraktion im Haushaltsplan 2002/2003 dotiert worden sei, könne von der SPD-Fraktion nicht erwartet werden, dass sie heute das als falsch bezeichne, was sie seinerzeit für richtig erachtet habe.
Auch der Punkt „Alleinige Entscheidung der Wohlfahrtsverbände über die Verwendung von Landesmitteln“ ist im Unterausschuss kontrovers diskutiert worden. Zur Beratung dieses Punktes lagen im Unterausschuss zwei Beschlussvorschläge des Landesrechnungshofs vor. Der Landesrechnungshof hatte seinen ursprünglich vorgesehenen Beschlussvorschlag modifiziert, nachdem von den Vertretern der SPD-Fraktion ein eigener Beschlussvorschlag vorgelegt wurde. Der ursprüngli
che Beschlussvorschlag des Landesrechnungshofs enthielt einen umfangreichen Forderungskatalog, der von den freien Wohlfahrtsverbänden zu erfüllen sei. Diese Liste der Forderungen wurde von den Vertretern der SPD-Fraktion als problematisch empfunden.
Der Vertreter des Landesrechnungshofs hielt es für vertretbar, dass seine Vorschläge und Anregungen in dem Beschluss nicht ausdrücklich wiedergegeben würden. Die Bezugnahme auf den Denkschriftsbeitrag sei insoweit ausreichend. Dabei hob der Vertreter des Landesrechnungshofs hervor, die Vorschläge und Anregungen beträfen keineswegs nur einzelne Fälle der Verwendung von Landesmitteln, vielmehr gehe es um grundlegende Fragen, denen die Landesregierung in der Verantwortung für die Landesfinanzen nachgehen müsse. Zum Teil handele es sich um Praktiken, die in anderen Bundesländern undenkbar seien. Die Wohlfahrtsverbände würden daher wohl nicht überrascht sein, wenn die Landesregierung diese Probleme aufgreife.
Die Vertreter der CDU-Fraktion erhoben den ursprünglichen Beschlussvorschlag des Landesrechnungshofs zum Antrag. Die Mitglieder der SPDFraktion lehnten diesen Antrag ab.
Auch zu dem Punkt „Konzentration auf die notwendigen Aufgaben der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung“ hatte der Landesrechnungshof einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Der Vorschlag sah u. a. vor, die Landeszentrale für politische Bildung in das Niedersächsische Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung einzugliedern.
Die Vertreter der CDU-Fraktion hielten diese Forderung für zu weitgehend. Sie meinten, der Landesregierung solle aufgegeben werden, die Frage zu prüfen, ob die Zusammenlegung der Landeszentrale mit einer anderen Einrichtung zu Synergieeffekten führen könne, wobei die Selbständigkeit der Landeszentrale hinsichtlich der fachlichen Aufgaben zu gewährleisten sei. Dem folgten die Vertreter der SPD-Fraktion nicht. Sie brachten zum Ausdruck, dass sie die Auffassung des Landesrechnungshofes nicht teilten. Vielmehr solle die Landeszentrale angesichts der Bedeutung ihrer Aufgaben als eigenständige Einrichtung erhalten bleiben.
Ich möchte meinen Bericht nicht schließen, ohne allen an der Prüfung beteiligten Mitarbeitern des
Landesrechnungshofes namens des Haushaltsausschusses für die geleistete verantwortungsvolle Arbeit zu danken.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seinen Empfehlungen zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die drei Kernaussagen vorweg nehmen, die sich nach intensiver Beurteilung der Lage aus der Haushaltsrechnung 2000 ergeben.
Das Finanzwesen des Landes Niedersachsen war für das Haushaltsjahr 2000 nicht geordnet. Die Grundsätze von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Haushaltsvollständigkeit sind nicht be
achtet worden. Das ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte dieses Landes, der den Finanzminister zum Rücktritt hätte veranlassen müssen. Der Ministerpräsident hat in der Plenarsitzung am 14. Juni 2002 nachweislich unwahre Behauptungen zu diesem Komplex aufgestellt.
Die Mehrheitsfraktion ist bereit, das Verhalten der Landesregierung zum Haushaltsgebaren 2000 trotz nachgewiesener schwerer Versäumnisse und Fehler abzusegnen. Insgesamt wird dem Parlamentarismus und der Demokratie mit diesem Vorgang schwerer Schaden zugefügt.
Ich will das auch im Einzelnen begründen. Ohne ein geordnetes Finanzwesen ist kein Staat zu machen. Sowohl die formelle als auch die inhaltliche Ordnung des Haushaltes müssen stimmen. Ohne formelle Ordnung sind eine Prüfung und Kontrolle der inhaltlichen Ordnung gefährdet. Wenn die inhaltliche Prüfung an formellen Hürden scheitert, dann ist das Finanzwesen insgesamt nicht in Ordnung. Genau diese Situation hat der Landesrechnungshof der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2000 bescheinigt.
Für die Landeshauptkasse wurde am 5. Januar 2001 zum Stichtag 31. Dezember 2000 eine Differenz zwischen buchmäßigen und tatsächlichen Kontenständen von sage und schreibe ca. 699 Millionen DM festgestellt. Zwei Monate später, am 28. Februar 2001, wurde noch immer eine Differenz von 538 Millionen DM festgestellt. Es gab also noch immer eine Unklarheit von über einer halben Milliarde DM. Dies war wohlgemerkt am 28. Februar 2001 der Fall.
Danach geschah zunächst drei Monate lang praktisch nichts. Die Landeshauptkasse jedenfalls begann erst am 29. Mai 2001 mit der Abstimmung der Geldbestände. Die bis dahin weiter bestehenden Bestandsdifferenzen von rund 208 Millionen DM wurden in eine Nebenrechnung umgebucht und dann nach und nach bis zum 26. November 2002 bestandsmäßig geklärt, und zwar bis auf einen Rest von 62 000 DM oder 31 000 Euro.
Im Ausschuss wurde uns dann allerdings vorgetragen, dass die Haushaltsrechnung 2000 von diesen
Vorgängen durchaus summenmäßig beeinflusst worden ist, und zwar mindestens - d. h. auf absolut gesicherter Grundlage - in einer Größenordnung von 740 000 DM. Die exakten Beträge werden wohl noch höher sein. Die wahre Größenordnung ist im Nachhinein leider nicht feststellbar. - Allein das ist eine unvorstellbare Situation.
Besonders skandalös ist, dass nicht nur bis zum 31. Dezember 2000 ohne Beleg herumgebucht worden ist - noch dazu von externen Arbeitskräften -, sondern dass auch danach noch die Maßnahmen zur Korrektur dieser skandalösen Fehlbuchungssituation bis zum 29. Mai 2001 nicht dokumentiert worden sind. Der Landesrechnungshof hat dazu festgestellt, dass er diese Umbuchungen mit einem Volumen von rund 300 Millionen DM nicht nachprüfen kann.
Man kann also festhalten: Zunächst wurde eine immense Differenz von rund 700 Millionen DM festgestellt, und dennoch wurde in der Korrekturphase danach munter weiter gewurstelt.
Es stellt sich jetzt die Frage nach den Verantwortlichkeiten. In der freien Wirtschaft wäre klar: Das Ergebnis der Buchführung würde nicht anerkannt. Gegebenenfalls würden Zuschätzungen vorgenommen oder gar steuerstrafrechtliche Ermittlungen angestellt. Auf jeden Fall würde der Buchhalter rausgeschmissen und müsste der für die Finanzen verantwortliche Vorstand den Hut nehmen.
Herr Möhrmann, damit können wir Sie nicht durchlassen: Dass das Jahr 2000 bestimmte Umbrüche im Rechnungswesen nach sich zieht, wussten wir eine Reihe von Jahren vorher. Das war lange angekündigt; das hätte man alles erledigen können. Auch das Argument mit der EuroUmstellung, das immer wieder herangezogen wird, zieht nicht. Das hätte, meine ich jedenfalls, rechtzeitig geordnet werden müssen. Die freie Wirtschaft jedenfalls hat das im Großen und Ganzen auch geschafft.
Ich stelle also fest: Das neue Haushaltsvollzugsystem wurde übereilt ohne ausreichende Erprobungszeit und ohne ausreichend geschultes Personal eingeführt. Das ist die erste grundlegende krasse Fehlentscheidung der politischen Führung gewesen. Nachdem das Zahlenchaos im Januar 2001 bekannt wurde, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Doch Fehlanzeige! Es wurde weiter ge
wurstelt. Auch beim Krisenmanagement hat die politische Führung kläglich versagt.
Wir alle kennen geringfügigere Ursachen, deretwegen Minister schon ihren Hut genommen haben. Hier klebt der Finanzminister am Stuhl, obwohl die politische Kultur den Rücktritt verlangt hätte.
Aber der Ministerpräsident stellt sich dann hierher und erklärt am 14. Juni 2002 vor diesem Parlament: „Es fehlt kein Geld.“ - Das ist ein Satz, den er nicht beweisen kann, weil die Haushaltsrechnung nicht stimmt.
Er führt weiter aus: „Es fehlt kein Beleg, nicht einer.“ - Diese Aussage ist nachweislich unwahr. Es fehlen reihenweise Belege, sodass Umbuchungen in Größenordnungen von 700 Millionen DM nicht nachvollziehbar waren.
Drittes Zitat: „Die Haushaltsrechnung geht auf, und zwar präzise.“ - Das ist erneut eine unwahre Behauptung. Die Haushaltsrechnung geht leider immer noch nicht auf und wird wahrscheinlich nie aufgehen. Sogar die Haushaltsrechnung der Jahre 2001 und 2002, in denen die haushaltsrelevanten Differenzbuchungen vorgenommen worden sind, werden nicht stimmen. Das hat uns der Landesrechnungshof ganz klar mitgeteilt.
Weiter hat der Ministerpräsident ausgeführt: „Das entscheidende Ergebnis der Aufarbeitung ist: Erstens. In keinem einzigen Fall musste die Haushaltsrechnung auch nur um einen Cent korrigiert werden.“ - Das ist wieder eine falsche Aussage, denn es sind erhebliche Beträge in der Haushaltsrechnung 2001 und 2002 für das Haushaltsjahr 2000 korrigiert worden. Ich behaupte, es waren nicht nur die 740 000 DM, die man uns im Ausschuss als gesichert genannt hat, sondern es waren zweistellige Millionenbeträge.
Wir erwarten hier eine Richtigstellung und eine Erklärung, ob der Ministerpräsident das Parlament wissentlich oder unwissentlich falsch unterrichtet hat. Der Nachweis, dass die Unterrichtung in der Sache falsch war, ist längst erbracht.
Die Mehrheitsfraktion - das hat Herr Möhrmann ja gerade erklärt - ist lediglich bereit, das Zahlenchaos zu bedauern. Ansonsten äußert sie keinerlei Kritik, geschweige denn hat sie das Rückgrat, das einzig Richtige zu tun, nämlich der Landesregie
rung wegen der Unstimmigkeiten die Entlastung zu verweigern.
Ich komme zum Schluss. Wir können die Entlastung nicht erteilen. Wir haben in unserem Antrag festgestellt, dass wir wohl bereit sind, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Entlastung zu erteilen. Der Landesregierung Entlastung zu erteilen sind wir leider nicht imstande.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möhrmann hat in seinem letzten Beitrag zu Punkt 8 der Tagesordnung unterstellt, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt. Das ist für mich ein ungeheuerlicher Vorwurf. Ich weise ihn entschieden zurück.
Ich gehöre diesem Parlament mehr als 16 Jahre an. Ich habe zwar nicht sehr oft, aber doch einige Male hier sprechen dürfen. Ich kann mit gutem Gewissen behaupten, dass ich dem Parlament nie die Unwahrheit gesagt habe.
Herr Möhrmann, meine Aussagen zu Tagesordnungspunkt 8 können leicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden,
indem Sie die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ am 26. November 2002 und die Aussagen des Ministerpräsidenten vom 14. Juni 2002 noch einmal durchlesen.
Danach werden Sie feststellen, dass die von mir geschilderten Sachverhalte leider zutreffend und richtig dargestellt worden sind.
Herr Möhrmann, wenn Sie das alles durchgelesen haben, werden Sie als aufrechter Demokrat den Ministerpräsidenten auffordern, vor diesem Hause die damals behaupteten Unwahrheiten zu widerrufen. Das kann ich von Ihnen wohl erwarten.
Mit der Entscheidung zur Haushaltsrechnung 2000 haben Sie nach meinem Dafürhalten das vornehmste Recht des Parlaments, das Budgetrecht, mit Füßen getreten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3975 empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und der Grünen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ehe ich auf die wesentlichen Diskussionspunkte der Ausschussberatungen eingehe, möchte ich vorwegschicken, dass diese Beratungen - anders als übliche Haushaltsberatungen - wesentlich von verfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Fragestellungen geprägt waren. Diskussionen über haushaltspolitische Gewichtungen, die sonst üblicherweise Gegenstand von Haushaltsberatungen sind, oder Einzelfragen des Haushaltsplans haben dagegen bei diesem Nachtragshaushalt keine prägende Rolle gespielt. Dies entspricht dem besonderen Charakter des vorgelegten Nachtragshaushalts. Er soll nach der Darstellung der Landesregierung
ausschließlich die Einnahmeausfälle des Landes ausgleichen. Es handelt sich also um einen reinen Finanzierungsnachtrag. In der neuen Legislaturperiode wird nach den Erklärungen der Landesregierung dann ein Konsolidierungsnachtrag folgen, der die Grundlagen für die weitere Sparpolitik des Landes legen und auf einer ins Einzelne gehenden Aufgabenkritik aufbauen wird.
Im Haushaltsausschuss haben sich unterschiedliche Auffassungen schon über den Zeitpunkt des Nachtragshaushalts ergeben. Die Vertreter der CDUFraktion haben darauf hingewiesen, dass ein Nachtragshaushalt angesichts der Haushaltslage des Landes schon wesentlich früher hätte vorgelegt werden müssen. Die Vertreter der Landesregierung und der SPD-Fraktion haben demgegenüber geltend gemacht, dass Veranlassung hierfür erst die letzte Steuerschätzung vom November mit der daraus folgenden Erkenntnis gegeben habe, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört sei.
Gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt haben der Landesrechnungshof und die Vertreter der Fraktionen der CDU und der Grünen weiter eingewandt, dass ein solcher reiner Finanzierungsnachtrag dem Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts nicht genüge. Er nehme lediglich die Steuermindereinnahmen, die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sowie die Veränderungen hinsichtlich der Finanzhilfen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder auf. Alle weiteren notwendigen Änderungen, die zwangsläufig eine umfassende Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben im Detail und auch Aussagen über die tatsächlich fehlenden Haushaltsmittel und die deshalb neu zu setzenden Prioritäten voraussetzten, lasse er unter Verletzung des Haushaltsrechts außer Acht.
Dem haben die Vertreter der Landesregierung und der SPD-Fraktion entgegengehalten, dass beabsichtigt sei, zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Konsolidierungsnachtrag folgen zu lassen. Der hier vorgelegte Finanzierungsnachtrag solle nicht mehr als eine Art Vorschaltnachtrag sein, also eine zeitgerechte und notwendige Vorstufe zur kommenden Haushaltskonsolidierung. Als ein solcher Teil eines geschlossenen Konzepts sei er rechtlich bedenkenfrei.
Eingehend hat sich der Haushaltsausschuss mit der Kritik des Landesrechnungshofs und der Vertreter der CDU-Fraktion befasst, der Nachtragshaushalt
2002/2003 überschreite ohne genügende Rechtfertigung die von Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung gesetzte Obergrenze der Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof und die Vertreter der CDU-Fraktion haben dazu Folgendes vorgetragen: Zwar lasse Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung eine Überschreitung der Obergrenze für Kreditaufnahmen u. a. zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu; dies gelte aber nur dann, wenn die Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sei, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden oder zu mildern. Für das Jahr 2002 sei es aber ohnehin nicht mehr möglich, durch eine Kreditaufnahme einen solchen, die Überschreitung der Obergrenze des Artikels 71 Satz 2 rechtfertigenden Effekt zu erzielen; denn der Kassenschluss für das Jahr 2002 sei nahezu erreicht. Die zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe 1,6 Milliarden Euro diene vielmehr unzulässigerweise allein dazu, einen sonst im Jahre 2002 entstehenden Fehlbetrag zu verhindern, wobei unsicher sei, ob dieser Fehlbetrag wirklich nur durch Steuerausfälle entstanden sei.
Aber auch die für das Haushaltsjahr 2003 vorgesehene zusätzliche Kreditaufnahme von 1,35 Milliarden Euro sei zu beanstanden. Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung betrage die Gesamtbelastung des Landes aus dem prognostizierten Rückgang der Steuereinnahmen lediglich 691 Millionen Euro. Soweit mit der Kreditaufnahme somit also auch Haushaltsfehlbeträge aus dem Jahre 2001 gedeckt würden, verstoße dies gegen § 17 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Es komme ein Weiteres hinzu: Die über die Grenze des Artikels 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung hinausgehende zusätzliche Kreditaufnahme sei nur dann zulässig, wenn sie nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sei, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren oder zu mildern. Hierfür geeignet sei zwar auch eine Kreditaufnahme zu dem Zweck, nicht zu weiteren Einsparungen im Haushalt gezwungen zu sein und etwa durch zusätzliche Streichung von Personalstellen im öffentlichen Dienst den Störungsfaktor Arbeitslosigkeit sogar noch zu verstärken. Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hierzu von der Landesregierung gemachten Angaben reichten aber nicht aus. Die Landesregierung müsse im Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen begründen und belegen, welche Sparmaßnahmen durch den kreditfinanzierten
Haushaltsausgleich vermieden würden und worin der damit bewirkte Effekt im Sinne einer Beseitigung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts liege. Dies sei auch durch die noch im Laufe der Ausschussberatungen abgegebenen Erklärungen nicht hinreichend geschehen.
Insgesamt haben sich die Vertreter der CDUFraktion und der Grünen die Kritik des Landesrechnungshofs zu Eigen gemacht, dass das Gesetz den dringend notwendigen Zwang zum Sparen und Konsolidieren nur hinausschiebe. Es sei daher geboten, die Beratungen über den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzustellen und einen vollständigen Konsolidierungsnachtragshaushalt 2003 vorzulegen, der auch eine haushaltsrechtlich zulässige Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Jahre 2001 regele. In diesem Rahmen sei dann über alle Maßnahmen zu entscheiden, die nach Einschätzung der Landesregierung zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich seien. Die Liquidität des Landes sei jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2003 anderweitig gesichert, sodass auch noch ausreichend Zeit vorhanden sei.
Der Vertreter der Fraktion der Grünen hat einen entsprechenden Änderungsantrag seiner Fraktion angekündigt, der inzwischen auch eingegangen ist.
Die Vertreter der SPD-Fraktion haben dagegen auf die durch ein Gutachten gestützten Ausführungen der Landesregierung über die negativen Effekte für die Volkswirtschaft verwiesen, die im Falle von Kürzungen im Landeshaushalt bei den Personalund Sachkosten sowie im Bereich der Zuwendungen und Subventionen einträten. Hinreichend belegt seien nicht nur diese negativen Effekte, sondern auch die Annahme der Landesregierung, dass sie durch die Kreditaufnahme vermieden würden.
Dass es eine nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gebe, stehe nach den entsprechenden Feststellungen der Bundesregierung fest. Dies gelte auch für Niedersachsen. Die Landesregierung handele maßvoll, wenn sie die Kreditaufnahme ausschließlich auf die Kompensation der Einnahmeausfälle beschränke.
Wie die Landesregierung lege auch die SPDFraktion großen Wert darauf, nicht durch Ausgabenkürzungen des Landes im Sinne einer haushaltspolitischen Vollbremsung zusätzliche negative Effekte auf die Beschäftigungssituation im Land Niedersachsen zu erzeugen.
Was den Zeitplan angehe, so halte es die SPDFraktion mit der Landesregierung für geboten, zunächst in einem ersten Schritt die Nachfinanzierung des Doppelhaushalts sicherzustellen, verteilt auf die beiden Haushaltsjahre. Das geschehe mit dem vorgelegten Finanzierungsnachtrag ja auch. Sodann sei auf der Basis einer neuen Steuerschätzung ein umfassendes und in sich ausgewogenes Konsolidierungsprogramm auszuarbeiten. Ein solches Vorgehen verstoße auch nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht gegen die Landesverfassung.
Ich bin damit am Ende meines Berichts. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in Drucksache 3975 zuzustimmen. - Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Aller, Sie sagten, hinsichtlich der Förderung von Wohnungen im Bestand bzw. der Altbautenförderung solle bei der Eigenheimzulage umgesteuert werden. Soweit mir bekannt ist, hat die Koalitionsvereinbarung das Gegenteil vor. Sie wollen ja die Eigenheimzulage kürzen. Insofern bitte ich Sie, auszuführen, wie das denn gedacht ist. Wollen Sie weiter Steuervergünstigungen gewähren? Wollen Sie eine höhere Eigenheimzulage gewähren? Oder wie soll das geschehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, ich frage Sie: Am 5. Januar 2001 ist ja wohl erstmalig festgestellt worden, dass rund 700 Millionen DM im Bestandsverzeichnis gegenüber den tatsächlichen Kontoständen fehlen. Dann sind am 28. Februar etwa 538 Millionen festgestellt worden. Wann ist Ihnen persönlich zur Kenntnis gebracht worden, dass diese Differenz besteht, und was haben Sie dazu unternommen?
In Artikel 67 heißt es, über- und außerplanmäßige Ausgaben können geleistet werden, wenn der Landtag nicht noch einen Nachtragshaushalt verabschieden kann. Ich frage Sie, ob diese Vorschrift des Artikels 67 von Ihnen immer und in jedem Fall eingehalten worden ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Eingabe des Landkreises Wesermarsch geht es um die Errichtung eines Zwischenlagers am Kernkraftwerk Unterweser. Das Zwischenlager wird von der Bevölkerung aus vielerlei Ängsten heraus, die natürlich durch die Vorgänge am 11. September noch verstärkt wurden, abgelehnt.
Nach dem Atomkonsens soll ja an jedem Kernkraftwerk ein Zwischenlager errichtet werden. Das Kernkraftwerk Unterweser soll danach 2011 vom Netz gehen und abgebaut werden, während das Zwischenlager - darüber wurde überall berichtet, und es ist wohl auch so - mindestens 30 bis 40 Jahre an dieser Stelle bestehen wird. Das Zwischenlager würde somit ohne ein bestehendes Kernkraftwerk noch wenigstens 20 bis 30 Jahre dort bestehen. Eine Konditionierungsanlage ist nicht vorhanden. Auch insoweit macht sich natürlich die Bevölkerung viele Sorgen. Wir bitten daher, der Eingabe stattzugeben und nicht, wie vom Ausschuss empfohlen, abzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis werde ich den Antrag nicht nur einbringen, sondern auch die Stellungnahme meiner Fraktion dazu abgeben.
Ich hoffe, dass nicht alle Kollegen davon Gebrauch machen, sondern ein paar anwesend bleiben.
Ich werde versuchen, mich in Anbetracht der Zeit kurz zu fassen. - Der Antrag ist klar formuliert und auch schriftlich ausführlich begründet worden. Von daher werde ich nur ein paar Dinge ergänzen.
Dieser Antrag soll die Sportanlagenbetreiber davor schützen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, da aufgrund höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr alle Erlöse aus Grundstücks- und Gebäudevermietungen der vollen Umsatzsteuer in Höhe von 16 % zu unterwerfen sind. Zukünftige Investitionen können und müssen jetzt mit vollem Vorsteuerabzug, aber auch mit voller Umsatzsteuerversteuerung kalkuliert werden. In der Vergangenheit war wegen der Aufteilung der Erlöse - Grundstücks- und Gebäudeteile steuerfrei und Betriebsvorrichtungen steuerpflichtig - nur ein verminderter Vorsteuerabzug möglich. Dadurch hat sich für die kommerziellen Anlagenbetreiber
natürlich eine andere Kalkulationsgrundlage ergeben, die jetzt bei voller Besteuerung der Erlöse mit 16 % keine Kompensationsmöglichkeiten mehr haben, weil der Markt keine höheren Preise zulässt. Wenn denn höhere Preise durchgesetzt werden müssen, betrifft es natürlich auch Sportvereine, die diese Anlagen oft mit in Anspruch nehmen und dann auch entsprechend höhere Kosten verkraften müssen.
Es gibt allerdings auch einige Sportvereine, die unter hohem finanziellem Aufwand und auch mit viel Arbeitseinsatz eigene Anlagen geschaffen haben und ihre Anlagen gegen Entgelt auch Vereinsfremden zur Verfügung stellen. Diese Sportvereine kommen durch diese Regelung ebenfalls in Schwierigkeiten.
Diese sehr problematische Veränderung in der Besteuerung der Altsportanlagen hat auch den Bundestag beschäftigt, der die Bundesregierung am 28. Februar 2002 durch einen einstimmigen Beschluss aufgefordert hat, gemeinsam mit den Ländern eine Übergangsregelung zu schaffen. Diese Regelung soll laut Bundestagsbeschluss bis Ende dieses Monats getroffen werden. Insofern bitten wir um sofortige Abstimmung und um breite Unterstützung unseres Antrags.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier lediglich darum - ich möchte noch einmal versuchen, das klar zu machen -, dass der Bundestagsbeschluss nur besagt, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den Ländern gemeinsam nach einer Regelung zu suchen. Die Bundesregierung ist gleichzeitig aufgefordert worden, solch eine Regelung mit den Ländern bis Ende Mai herbeizuführen. Wir fordern unsere Landesregierung dazu auf, an dieser Regelung positiv mitzuwirken - nicht mehr und nicht weniger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion enthält einige unterstützenswerte Anliegen, worüber wir im Ausschuss schon mehrfach diskutiert haben. Er müsste unseres Erachtens aber um einige Punkte erweitert werden; denn wir müssen nicht nur die Wasserstraßen, sondern auch die Gesamtsituation der deutschen Binnenschifffahrt verbessern. Die im Antrag beschriebenen ökonomischen und ökologischen Vorteile des Binnenschiffsverkehrs liegen auf der Hand, sodass ich darauf nicht weiter eingehen werde.
Die in Ihrem Antrag genannten Zahlen zur Verkehrsleistung - Herr Buß, Sie haben ja ausgeführt, dass die Verkehrsleistung auf den deutschen Binnenwasserstraßen in den vergangenen zehn Jahren um knapp 20 % gestiegen sei, und der Bundesverkehrswegeplan geht bis zum Jahr 2015 von einer Steigerung der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt um mehr als ein Drittel aus - sind sicherlich richtig. Diese Zahlen müssen unseres Erachtens aber auf die deutsche Binnenschifffahrt heruntergebrochen werden. Dann aber, meine Damen und Herren, werden sie verheerend.
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 15. August 2001 wird dazu ausgeführt:
„Der Marktanteil der deutschen Binnenflotte an der in Deutschland auf den Binnenschifffahrtsstraßen erbrachten Transportleistungen sank von 44,4 % im Jahr 1991 auf 35,2 % im Jahr 2000.“
Weiter heißt es in diesem Schreiben:
„Die Binnenfrachtschiffsflotte verringerte sich seit 1992 bis 2000 um 900 Schiffe = 27 % auf 2 448 Schiffe.“
Da die gewerbliche Binnenschifffahrt bei uns mittelständisch geprägt ist, ist damit eine große Anzahl von mittelständischen Existenzen vernichtet worden. Das darf uns nicht kalt lassen, sondern muss unseres Erachtens dazu führen, den Ursachen auf den Grund zu gehen und die Rahmenbedin
gungen für die deutsche Binnenschifffahrt zu verbessern.
Ein Grund des Niedergangs der deutschen Binnenschifffahrt ist darin zu erkennen, dass die Niederländer ihr Frachtvolumen zulasten der deutschen Binnenschifffahrt ständig ausweiten. Es ist bekannt, dass die niederländischen Binnenschiffer einen so genannten Innovationsführer an die Hand bekommen, in dem 32 Fördermöglichkeiten aufgeführt sind. Bei Neubauten bekommen sie Staatsgarantien usw. usf. Entweder müssen diese zum Teil gegen EU-Recht verstoßenden Förderungen dort sofort eingestellt werden, oder unseren Binnenschiffern müssen ebenfalls solche Förderungen gewährt werden. Von einer Harmonisierung auf diesem Gebiet, die im SPD-Antrag auch gefordert wird, sind wir aber noch meilenweit entfernt. Der scheidende Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt hat auf der Mitgliederversammlung am 12. Oktober 2001 ausgeführt:
„Die Politik habe die Ausführungen des Gewerbes zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nicht entsprechend gehandelt und gegebene Versprechen gebrochen. Durch die Steuerreform habe die neue Regierung die Rahmenbedingungen für die deutsche Binnenschifffahrt sogar erheblich verschlechtert.“
Er hat die Nachteile des deutschen Partikuliers gegenüber seinen niederländischen Kollegen auf 1 DM pro transportierter Tonne beziffert. Wer die Margen in der Binnenschifffahrt kennt, der weiß, dass diese Beträge nicht aufgeholt, eingefahren bzw. verkraftet werden können.
Wir haben es zwar mit einem europäischen Markt zu tun und dürfen sicherlich nicht nur in nationalen Kategorien denken, aber wir haben nicht nur das Recht, sondern es ist unsere verdammte Pflicht, die deutschen Unternehmen vor solchen Wettbewerbsverzerrungen zu schützen.
Das hier zur Debatte stehende Thema wurde Ende des Jahres 2000 bis Mitte des vorigen Jahres auch im entsprechenden Ausschuss des Bundestags diskutiert und Mitte des Jahres vom Bundestag auch verabschiedet. Alle Fraktionen hatten Anträge eingebracht. Die Anträge von den Oppositionsparteien auf Erhöhung der Mittel für den Ausbau der Binnenwasserstraßen wurden jedoch abgelehnt. Im
Haushalt bzw. in der Finanzplanung des Bundes sind für den Ausbau und für Ersatzmaßnahmen an Bundeswasserstraßen für das Jahr 2002 1,005 Milliarden DM, für das Jahr 2003 1,026 Milliarden DM und für die Jahre danach jeweils 1,022 Milliarden DM ausgewiesen.
Wenn der Ersatzinvestitionsbedarf von 875 Millionen, der aus den vorgenannten Zahlen erbracht werden muss, mit steigender Tendenz beziffert wird, dann bedeutet das letztlich, dass lediglich rund 130 Millionen für grundlegende Neuerungen zur Verfügung stehen. Gleichwohl sind wir der Meinung, dass das Land den Bund auffordern muss, mehr zur Verbesserung der Wasserstraßeninfrastruktur in Niedersachsen zu tun.
Wenn wir mehr Container über die Binnenwasserstraßen transportieren wollen - was sinnvoll ist -, dann muss die Möglichkeit geschaffen werden, Container dreilagig mit Binnenschiffen zu befördern. Einige Experten gehen von einem zweilagigen Modell aus - soweit ich weiß, auch die Bundesregierung. Wirtschaftlich ist das nicht zu betreiben. Wirtschaftlich wird es erst, wenn die Container dreilagig über die Binnenwasserstraßen abtransportiert werden können. Der dreilagigen Beförderung stehen zu viele Brücken entgegen. Aber auch die Schiffskonzeption, die das Problem mit entsprechenden Ballasttanks und einer notwendigen Abladetiefe von 2,70 m lösen könnte, muss meines Erachtens in Betracht gezogen werden. Es müssen unseres Erachtens Schiffstypen gefördert werden, die sowohl auf See- als auch auf Binnenwasserstraßen wirtschaftlich fahren können. Diese müssen entwickelt werden. Auch im Hinblick auf den kommenden JadeWeserPort ist das dringend erforderlich. Auf längere Sicht muss gesichert werden, dass Container aus dem JadeWeserPort auch über Binnenwasserstraßen abfließen können.
Der Antrag sollte unseres Erachtens im Ausschuss ausführlich beraten werden. Dazu werden wir eine Anhörung beantragen, damit wir die Probleme der Betroffenen in den Antrag und den Beschluss mit einfließen lassen können.
Wir freuen uns auf eine intensive Beratung, und hoffen, dadurch nicht nur die Binnenwasserstraßen in Niedersachsen zu verbessern, sondern auch die Probleme der Binnenschifffahrt insgesamt zu lösen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Minister Aller, Sie haben mich völlig falsch zitiert. Ich möchte das zurückweisen.
ob dieser Antrag, der von der Mehrheitsfraktion gestellt wird, ehrlich gemeint ist und ob damit alle diese Dinge - die 40-Stunden-Woche, die Stelleneinsparungen - rückgängig gemacht werden sollen. Das ist eine Frage zu dem Antrag. Die Antragsteller müssen doch sagen, was sie mit dem Antrag bewirken wollen. Sie wollen es doch so darstellen, als wenn das alles in den Finanzämtern bestens geregelt ist. Das ist aber nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Entschließungsantrag der SPD wird der Landtag aufgefordert, zu begrüßen, zu unterstützen, davon auszugehen, und zum Schluss, Frau Leuschner, wird dann eine milde Forderung
nach Projektcontrolling und Bericht erhoben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, zu solchen Wischiwaschi-Jubelanträgen sollte sich das Parlament doch zu schade sein.
Wenn dieser Antrag so beschlossen würde, würde das das Land aber auch keinen Millimeter voranbringen. Davon bin ich überzeugt.
Beim ersten Lesen des Antrages entsteht der Eindruck: Ist ja toll, was die Regierung alles auf den Weg gebracht hat
- so haben Sie es ja beschrieben - und noch bringen will. Aber nach dem zweiten Blick drängen sich doch einige kritische Fragen auf. In Absatz 3 soll der Landtag Ziele betonen, was „betonen“ in diesem Zusammenhang auch immer bedeuten soll. So werden unter Nr. 3 die Verbesserung der schwierigen Arbeits- und Personallage in den Finanzämtern und unter Nr. 4 die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation als Ziel formuliert. Soll das bedeuten, Frau Leuschner, dass konkret die Einsparauflagen für die Finanzämter aufgehoben werden sollen?
Nach einer Vorlage im Haushaltsausschuss sollen doch im Kapitel 04 06, bei den Finanzämtern, insgesamt 408 Stellen in den Jahren 2000 bis 2004 gestrichen werden. Soll die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden, indem die Wochenstundenzahl für die 8 500 Beamten wieder gleichgeschaltet wird mit den Arbeitszeiten der Angestellten? Zurzeit ist es doch so, dass der Beamte an seinem Schreibtisch noch sitzt, während der Angestellte schon seinen verdienten Feierabend genießen kann. Das sind doch Dinge, die nicht laufen. Oder sollen die Verschlechterungen bei den Beihilferegelungen, die erst kürzlich über das Haushaltsbegleitgesetz mit Mehrheit beschlossen wurden, aufgehoben werden?
Nach meinem Eindruck aus Gesprächen mit Finanzbeamten ist die Verbitterung über die ständigen Verschlechterungen ihrer Rahmenbedingungen groß. Das gilt u. a. auch für die Absenkung der Altersversorgung, die, wie wir wissen, durch Bundesgesetze veranlasst worden ist.
In Absatz 4 wird begrüßt, dass viele Maßnahmen zu einer effizienteren Verwaltung in Angriff genommen worden seien. Insbesondere werden hier Vereinfachungen des Steuerrechts sowie das BundLänder-Projekt FISCUS genannt. Bei der Feststellung, die bisherigen Vereinfachungen des Steuerrechts machten die Steuerverwaltung effizienter, bin ich doch ein bisschen ins Grübeln gekommen. Welche Vereinfachungen können damit wohl gemeint sein? Die Regelungen für die so genannten 630-DM-Jobs? Die Regelung für die Bauabzugssteuer, die wir seit kurzem erleben und die in Fachkreisen sehr umstritten ist? Das Steuerentlastungsgesetz, das Steuerbereinigungsgesetz, beide aus dem Jahre 1999, mit vielen grundlegenden und komplizierten Änderungen, z. B. Halbeinkünfte
verfahren, Verlustabzugsbeschränkung, Überentnahmeregelung usw. usf.? Das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage, das extra geschaffen werden musste, um die Kirchensteuerausfälle einigermaßen abzumildern? Das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 15. August 2001, das mit der Begründung, rechtssystematisch die Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung voranzubringen – die richtige Bezeichnung wäre an sich „Reparaturgesetz“ gewesen – eingebracht wurde? Diese Beispiele nenne ich, um nur einige zu nennen.
Fest steht, dass in den letzten Jahren das Steuerrecht nicht einfacher, sondern komplizierter, umfangreicher und die Gesetzgebung hektischer geworden sind. Bei dieser Sachlage von Vereinfachungen zu sprechen, ist mehr als abenteuerlich. Das Bund-Länder-Projekt FISCUS als Allheilmittel anzusehen, ist meines Erachtens sehr problematisch. Das Finanzministerium hat uns im Haushaltsausschuss am 18. Oktober 2000 mitgeteilt, dass für FISCUS im Jahre 2001 – damals haben wir den Haushalt 2001 beraten – 10 Millionen DM zusätzlich bereitgestellt würden und eine GmbH gegründet werden solle. Der Ausschuss sollte zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage bekommen. Die FISCUS GmbH ist zwar im März 2001 gegründet worden, auf eine Vorlage wartet der Ausschuss aber noch heute. Ich habe noch keine gesehen.
Für uns drängen sich zu dem FISCUS-Projekt einige Fragen auf. Wie hoch ist die Beteiligung des Landes an der GmbH? Wie viel Geld ist insgesamt bisher in dieses Projekt geflossen? Sind für das Gesamtprojekt bundesweit 340 Millionen DM ausgegeben worden, ohne bisher ein lauffähiges Programm einsatzfähig zu haben? Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat in seinem Bericht vom 7. Februar 2001 den Projektstand im Frühjahr 2000 als unzureichend und negativ beurteilt. Der Landesrechnungshof NordrheinWestfalen stellt fest: Die Annahme, bis zum Jahre 2002 seien erste einsatzfähige echte FISCUSProdukte fertig, ist unrealistisch. Er zweifelt auch stark die Wirtschaftlichkeit des Projektes an. Wir müssen Obacht geben, dass wir uns nicht an einem Millionengrab in dreistelligem Umfang beteiligen.
Das Projekt Finanzamt 2003 steht und fällt mit einer guten EDV und mit funktionierenden Programmen. Unser Hauptaugenmerk müssen wir daher bei der Behandlung dieses Antrages auf diesen Bereich richten. Wir schlagen daher abwei
chend von der Empfehlung des Ältestenrates vor, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Federführung zu beauftragen.
Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen die dramatischen Einbrüche bei der Gewerbesteuer nicht den Steuerreformen zugeschrieben. So habe ich Sie jedenfalls verstanden. Auf der anderen Seite haben Sie aber ausgeführt, dass durch eine Rücknahme der Entscheidung bezüglich der Besteuerung der Dividendeneinnahmen wahrscheinlich 750 Millionen DM Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen wären. So habe ich Sie jedenfalls verstanden. In den Steuerreformen wurde doch meines Erachtens auch vereinbart - -
- - - Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen. Welche Auswirkungen hat das für die Kommunen gehabt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist leider nicht so, dass ich all dem zustimmen kann, was der Kollege Buß von sich gegeben hat.
Die Politik, meine Damen und Herren, zumal die Landespolitik und die Landesregierung haben in Butjadingen nun einmal dramatisch an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Der von der CDU-Fraktion initiierte einstimmig gefasste Landtagsbeschluss vom November 1997 hatte nun einmal einige Kernpunkte. Ich will sie nicht alle wiederholen, aber einige doch noch einmal herausstellen.
So sollten vor der Erteilung des Einvernehmens zum Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung die niedersächsischen Belange berücksichtigt werden. Die durch die Weservertiefung eintretende zukünftige Verschlickung sollte beseitigt werden. Die uneingeschränkte Hafennutzung wurde schon angesprochen. Es wurde auch zugesagt, dass ein moderater Eingriff in den Nationalpark, wie er sich aus dem vorgestellten HN-Modell ergibt, akzeptiert wird.
Noch im Februar 1998 hat die Landesregierung gesagt: Wir werden kein Jota vom Beschluss abweichen und uns notfalls verklagen lassen. - Bei Beschlussfassung, meine Damen und Herren, war durchaus klar, dass das Einvernehmen vom Bund gerichtlich erzwungen werden konnte, das Ausbauvorhaben aber keinen Zeitverzug vertragen konnte und damit über die Zeitschiene die Möglichkeit bestand, den Bund und das Land Bremen an der Beseitigung der Schäden an Butjadingens Küste zu beteiligen.
Der damalige Ministerpräsident Schröder hat sich dann über diesen Landtagsbeschluss hinweggesetzt und das Einvernehmen erklärt. Angeblich hat er dabei ein umfängliches Beweissicherungsverfahren ausgehandelt, was meines Erachtens in einem solchen Verfahren eine Selbstverständlichkeit ist, wahrscheinlich aber auch nichts nützt, weil hinterher noch einige Baumaßnahmen durchgeführt wurden.
Da sich die Landesregierung der Möglichkeit begeben hat, den Bund und Bremen an den Kosten für die Beseitigung der Verschlickung zu beteiligen, muss sie - das ist nur folgerichtig - allein für die Beseitigung aufkommen. Es stehen noch aus: ein ungehinderter Badebetrieb und eine uneingeschränkte Hafennutzung. Der ungehinderte Badebetrieb soll durch einen Badepolder gewährleistet werden. Für diesen Badepolder ist aber auch ein intakter Fedderwarder Priel erforderlich, der die Be- und Entwässerung des Polders sicherstellt. Dazu muss noch einiges getan werden, vor allem wenn man daran denkt, dass die Be- und Entwässerung durch den Nationalpark Wattenmeer gehen.
Die uneingeschränkte Hafennutzung in Fedderwardersiel ist zurzeit nicht möglich. Das Zeitfenster zum Aus- und Einlaufen des Ausflugsschiffes und der Fischkutter hat sich seit 1997 um insgesamt zwei Stunden vermindert. Die am 13. Oktober 1999 zwischen den Nutzern, der Gemeinde und dem Land vereinbarte 40 m breite Fahrrinne auf SKN - 1 m wird nicht eingehalten. Wenn weiter so verfahren wird, werden noch mehr Fischer aus Fedderwardersiel abwandern und damit die Attraktivität dieses Hafens weiter vermindern, nicht nur für die seebezogenen Berufe, sondern auch für den Tourismus.
Am 25. Januar 2001 konnten wir in der örtlichen Presse lesen: Ministerpräsident Gabriel hat eine schriftliche Hafenzufahrtsgarantie für Fedderwardersiel zugesichert. Oder: Das Land garantiert die
Zufahrt auch schriftlich. Das sagte Ministerpräsident Gabriel dem Bürgermeister Blumenberg und dem Landrat Zempel zu.
Mit Schreiben vom 7. Mai 2001, also nach gut vier Monaten, wird diese Zusage relativiert, indem die am 13. Oktober 1999 vereinbarte 40 m breite Fahrrinne auf SKN - 1 m als Orientierungswert, der jeweils unter Kostengesichtspunkten optimal gelöst wird, zugesagt wurde. Diese Zusage, meine Damen und Herren, hat nun nichts, aber auch gar nichts mit einer uneingeschränkten Hafennutzung zu tun.
Die Gemeinde Butjadingen, die Bürgerinitiative, die Sportschifffahrt, der Landkreis und viele Einwohner haben sich mehrfach mit Petitionen, Resolutionen und Schreiben an die Landesregierung und an den Landtag gewandt.
Die jüngsten gleichlautenden Resolutionen der Gemeinde und des Kreistages vom 11. Dezember dieses Jahres stellen einstimmig, also mit den Stimmen der SPD vor Ort, fest: Die im Beschluss vom November 1997 formulierten Zusagen sind nicht umgesetzt.
Die Bevölkerung in Butjadingen und der Wesermarsch ist mehrheitlich durchaus für einen weiteren Ausbau der Containerterminals III A und IV in Bremerhaven und den Ausbau des Weser-JadePorts. Vor Ort wird man aber nicht bereit sein, weitere Fahrwasservertiefungen hinzunehmen, die den Schlickanfall weiter dramatisch ansteigen lassen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Bisher ist meines Erachtens nicht ernsthaft mit Bremen verhandelt worden, auch mit dem Bund nicht. Der Bürgermeister von Bremen, Herr Scherf, hat dem Landrat Zempel - so hat er mir heute noch einmal versichert - mehrfach Unterstützung zugesagt, die ernsthaft ausgelotet und, wie ich meine, auch eingefordert werden muss. Die Bevölkerung von Butjadingen, wo mehr als 1 400 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, wenn der Tourismus wegbricht, hat einen Anspruch auf volle Unterstützung durch das Land.
Die Region Butjadingen steht mit dem Rücken an der Wand - an der Schlickwand, wie man hier sa
gen muss - und wird durch das Verhalten der Landesregierung gezwungen, mit allen Mitteln gegen weitere Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Fremdenverkehrswirtschaft, die Fischer und die Schifffahrt anzukämpfen.
Wir bitten, den mehrheitlich gefassten Ablehnungsbeschluss des Fachausschusses nicht mitzutragen. Herr Buß, die Eingaben mit einer Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage zu bescheiden, bedeutet faktisch eine Ablehnung. Wenn es keine Ablehnung wäre, dann hätten Sie empfohlen, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Das konnten und wollten Sie nicht. Meines Erachtens ist das eine Beerdigung 1. Klasse und damit eine Ablehnung.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bevor ich auf einige wesentliche Änderungen zu sprechen komme, die das Zahlenwerk des von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 betreffen, möchte ich zunächst auf den Haushaltsgesetzentwurf selbst eingehen.
Die Beschlussempfehlung, die im Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen ist, sieht nur wenige Änderungen des Haushaltsgesetzes vor:
Abweichend von einem Votum des Landesrechnungshofs blieb § 3 unverändert. Der Rechnungshof hatte zu § 3 Abs. 1 vorgetragen, die durch die Kreditermächtigung für die NFG und die Wohnungsbauförderung durch das „Bankenmodell“ finanzierten Aufgaben seien als Ausgaben für Landesaufgaben im Landeshaushalt zu veranschlagen; Gleiches gelte für die Finanzierung des Landesanteils an den BAföG-Darlehen. Dieser Auffassung folgte der Haushaltsausschuss nicht. Ebenso wenig hielt der Haushaltsausschuss die vom Landesrechnungshof geforderte gesetzliche Ermächtigung für die Kreditaufnahme der niedersächsischen Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen und eine Berücksichtigung der EXPO-Schulden bei der Höhe der Kreditermächtigung für erforderlich.
Anlass zu einer eingehenden Diskussion im Haushaltsausschuss gab § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfes. Danach sollte für Bürgschaften und Garantien, die zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH übernommen werden, keine Einwilligung des Haushaltsausschusses er
forderlich sein. Die Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten zunächst gefordert, diese Ziffer zu streichen, um nicht zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft kontrollfreie Räume zu schaffen. Der Haushaltsausschuss einigte sich schließlich auf eine zusätzliche Klarstellung, die für ausreichend erachtet wurde, um eine hinreichende Kontrolle über die Vergabe von Bürgschaften und Garantien zu behalten: Die Einwilligung des Haushaltsausschusses bei Bürgschaften und Garantien zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft soll danach nur insoweit entbehrlich sein, als die Bürgschaften und Garantien für Finanzierungen innerhalb des beschlossenen Wirtschaftsplans und für Refinanzierungen übernommen werden. Nur insoweit kann man sagen, dass der Haushaltsausschuss über diese Vorgänge bereits zuvor informiert worden ist.
Eine weitere klarstellende Änderung ist in § 8 Abs. 5, also der Vorschrift über das Personalkostenbudget, vorgenommen worden, und zwar in Satz 3. Diese Änderung soll die Flexibilität der Mittelbewirtschaftung innerhalb der die Schulen betreffenden Kapitel gewährleisten. Der Haushaltsausschuss folgte damit einer Anregung des Landesrechnungshofs, die vom Vertreter des Kultusministeriums unterstützt wurde. Dagegen folgte der Haushaltsausschuss dem zu § 8 Abs. 4 Satz 3 vorgetragenen Votum des Rechnungshofs nicht, die Verwendung der Reformdividende für Leistungsprämien zu streichen. Er entsprach damit der Auffassung des Vertreters der Landesregierung, der eine solche Verwendung für ausgesprochen sachgerecht hielt. Auch soweit sich der Landesrechnungshof aus Rechtsgründen gegen die Regelung des Trennungsgeldes in § 9 Abs. 4 und wegen eines befürchteten Missbrauchs gegen § 9 Abs. 5 gewandt hatte, konnte sich der Haushaltsausschuss diesen Bedenken nicht anschließen.
§ 16 Abs. 4 und 5 wurden auf Anregung der SPDFraktion gestrichen, nachdem das Haushaltsbegleitgesetz um entsprechende Regelungen ergänzt worden war. Es handelt sich dabei um die Vorschriften über die Förderung der Musikschulen und der Träger von niedersächsischen LaienmusikEnsembles. Mit dieser Verlagerung der Regelungen in das Haushaltsbegleitgesetz wurde zugleich einem Bedenken des Landesrechnungshofs Rechnung getragen, der geltend gemacht hatte, dass die Absätze 4 und 5 im Kontext des Haushaltsgesetzes gegen das so genannte Bepackungsverbot verstießen.
Mit der Änderung in Nr. 2 Abs. 8 Nr. 4 der Anlage 2 kam der Haushaltsausschuss schließlich einer Anregung des Landesrechnungshofs und des Finanzministeriums nach. Im Regierungsentwurf war eine jährlich zweimalige Unterrichtung des Landtags über die Denomination der Professorenstellen in den Hochschulkapiteln sowie über wesentliche strukturelle Änderungen in einzelnen Hochschulen vorgesehen. Der Vertreter des Finanzministeriums hatte dazu ausgeführt, dass die Veränderungen an den Hochschulen nicht so vielfältig seien, dass es zweier Berichte pro Jahr bedürfe. Nicht überzeugen konnte der Landesrechnungshof den Haushaltsausschuss dagegen davon, dass Nr. 2 Abs. 7 der Anlage 2 das Budgetrecht des Landtages unterlaufe.
Soweit die Beschlussempfehlung § 16 Abs. 2 und die Anlage 2 des Haushaltsgesetzes unter Nr. 2 Abs. 4, Nr. 3 Abs. 1 und Nr. 6 Abs. 1 ändert, handelt es sich ausschließlich um die Aktualisierung von Verweisungen.
Ich komme nun zu den Einzelplänen. Auf die im Haushaltsausschuss geführte haushaltspolitische Debatte möchte ich in meinem Bericht nicht weiter eingehen, weil sie im Wesentlichen der entspricht, die wir hier bei der Einbringung des Haushalts im Plenum geführt haben. Ansprechen möchte ich indes einige Hinweise, die der Präsident des Landesrechnungshofs einer guten Übung folgend zum Auftakt der parlamentarischen Beratung im Haushaltsausschuss vorgetragen hat.
Er wies darauf hin, dass der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Jahresbericht unter der Überschrift „Raus aus der Schuldenfalle“ die Problematik des Schuldenwachstums und der Zinsbelastungen ausführlich dargestellt habe. Dankbar sei der Landesrechnungshof, dass die Landesregierung schon im Haushaltsplanentwurf einige aktuelle Anregungen des Landesrechnungshofs aufgegriffen habe, so z. B. das Anreizmodell zur Beteiligung der Kommunen an den Unterhaltsvorschusskosten, die Angleichung der so genannten Investitionsfolgekosten nach dem Landespflegegesetz an das Niveau der anderen Bundesländer und die Rückführung des Hafenbudgets auf einen realistischen Ansatz. Der Landesrechnungshof sehe das als Ermunterung, weitere konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs sei wegen der bekannten Rahmenbedingungen erkennbar davon geprägt gewesen, die Nettoneuver
schuldung im zulässigen Rahmen zu halten. Dabei habe der Finanzminister die Hauptlast zu tragen gehabt, nicht nur hinsichtlich der Finanzmittel, sondern auch hinsichtlich der Kreativität, den Haushaltsplanentwurf zum Ausgleich zu bringen. Aus dieser Defensive, den Haushaltsausgleich herbeiführen zu müssen, habe die Landesregierung globale Ansätze in der bemerkenswerten Größenordnung von jährlich mehr als 300 Millionen Euro ausgebracht. Auch der Landesrechnungshof müsse zunächst einmal davon ausgehen, dass beispielsweise die globale Minderausgabe in Höhe von 1 % des Ausgabevolumens nach der Bodensatztheorie erbracht werden könne. Erhebliche Risiken sehe der Landesrechnungshof aber in dem Einsparansatz von 20 Millionen Euro bei den Beihilfekosten für Beamte und Pensionäre.
Ein weiteres Haushaltsproblem betreffe die Finanzierung des Betreuungsgesetzes. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs sollte zusätzlich versucht werden, den Anteil der Berufsbetreuung zu begrenzen und damit die Kostensteigerungen aufzufangen. Der Landesrechnungshof rege an, die Möglichkeit zu eröffnen, für solche Betreuungsaufgaben künftig teildienstfähige Beamte einzusetzen. Dem Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ müsse noch mehr zum Durchbruch verholfen werden. Das sei übrigens nicht nur Auffassung der Bundesregierung, sondern auch Auffassung des Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Ein weiteres Problem sei der Stellenabbau. Verbal seien sich alle Fraktionen über die Notwendigkeit des Stellenabbaus einig. Die 5 500 Stellen aus den Zielvereinbarungen würden schrittweise erbracht; über das Tempo der Realisierung möge gestritten werden. Sorgen bereite dem Landesrechnungshof allerdings die Gefahr eines Drehtüreffektes. Hier würden 5 500 Stellen hinausgespart, aber in der Drehtür würden wieder im großen Umfang Stellen hineingeholt. Selbstverständlich erkenne der Landesrechnungshof die politischen Prioritäten etwa im Bildungsbereich uneingeschränkt an. Er weise aber darauf hin, dass wegen der strukturellen Verbesserungen im Schulbereich das von ihm aufgezeigte maximale Einsparpotential nicht mehr erreichbar sein werde. Das Einsparvolumen habe sich bereits um 36 % reduziert. Die Zielsetzung der Landesregierung, ab 2005 Personalüberhänge infolge des Schülerrückgangs zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einzusetzen, treffe damit auf eine erheblich verringerte Ausgangsbasis.
Des Weiteren regte der Landesrechnungshof einen „Innovationspakt Polizei“ an. In diesem Innovationspakt könne festgelegt werden, die Stellen in den Assistenzdiensten auf den für die Einsatzbereitschaft der Polizei unbedingt notwendigen Umfang zu reduzieren. Es müsse möglich sein, dass die 500 neuen Stellen des Polizeivollzugsdienstes durch Optimierung in den Servicebereichen letztlich erwirtschaftet werden könnten.
Die nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung angehörten kommunalen Spitzenverbände kritisierten u. a. den fehlenden Ausgleich für die Erhöhung des Kindergeldes sowie die beabsichtigte Festlegung der Bedarfszuweisungen mit jeweils 64 Millionen Euro. Darüber hinaus verwiesen sie mit großer Sorge auf die zunehmende Anzahl von Kleinst- und Kleinförderprogrammen, die seitens der Landesregierung aufgelegt werden. Dadurch würden eigene Prioritätensetzungen der Kommunen erschwert und insbesondere bei der Haushaltskonsolidierung Zielkonflikte vorprogrammiert. Im Übrigen gehe mit ihnen zunehmend eine ungleiche Finanzierung der Verhältnisse im Land Niedersachsen einher. Die kommunalen Gebietskörperschaften, die zu einer Mitfinanzierung nicht in der Lage seien, gerieten weiter ins Hintertreffen, während finanzstärkere Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften noch aus einzelnen Fördervorhaben profitierten. Hinzu komme, dass angesichts der schwierigen Finanzsituation des Landes in jüngster Zeit Förderprogramme nicht mehr landesweit, sondern nur noch als Ausschreibung für wenige Kommunen angeboten würden. Auch hierdurch entstehe im Land eine unterschiedliche Entwicklung, die im Hinblick darauf, dass die Bürger grundsätzlich einen gleichen Anspruch auf Leistungen des Landes hätten, äußerst bedenklich sei. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände forderte daher den Landtag auf, bei der Bereitstellung von Mitteln für Zuweisungen einen besonders strengen Maßstab anzulegen und auf Mischfinanzierungen sowohl im Interesse des Landeshaushalts als auch im Interesse der Kommunen zu verzichten.
Da meine Redezeit bald abgelaufen ist, möchte ich den Rest des Berichtes zu Protokoll geben. Sie haben ja den Bericht vorliegen. Ich möchte nur noch das Abstimmungsergebnis bekannt geben.
In der Abstimmung über die Einzelpläne des Haushaltsplanentwurfs für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 beschloss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne 12 – Niedersächsi
scher Staatsgerichtshof -, 14 - Landesrechnungshof - und 1 - Landtag - einstimmig. Die übrigen Einzelpläne billigte der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der CDU und des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seinen Beschlussempfehlungen zum Haushalt zuzustimmen.
Der Finanzminister bedankte sich für die Bereitschaft der CDU-Fraktion, sich Neuerungen im Bereich der Haushaltsführung und Neuerungen im Sinne von E-Government nicht zu verschließen. Selbstverständlich werde sich im Zuge dessen auch das Beratungsverfahren zwischen Landtag und Landesregierung verändern. Online bedeute höhere Schnelligkeit und mehr Transparenz. Dies sei aber auch gewollt. Der Landtag werde sich fragen müssen, ob er sich in Zukunft eher als Buchhalter oder eher als Kontrolleur politischer Vorgaben verstehe.
Was die Entwicklung der Nettokreditaufnahme angehe, sei oberste Priorität der Landesregierung, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Dafür habe sie die Möglichkeiten auf der Einnahmeseite voll ausgeschöpft. Die Bewertung des Landesrechnungshofs, sie sei hier sehr kreativ vorgegangen, empfinde er dabei nicht als Vorwurf. Selbstverständlich sei sich die Landesregierung bewusst, dass einige der vorgenommenen Maßnahmen nur einmal angewendet werden könnten. Die Vorschläge des Landesrechnungshofs werde die Landesregierung selbstverständlich in ihren Beratungen berücksichtigen. Das Thema Assistenzdienste der Polizei und insbesondere das Unterthema Fahrdienst habe bereits auf der Tagesordnung gestanden. Der Innenminister habe zugesagt, dieses Thema sehr zügig aufzuarbeiten. Auch dem gesamten Bereich der Beihilfe wende sich die Landesregierung mit besonderer Priorität zu. Oberste Richtschnur sei hier, zur Einsparung zu kommen. In der Diskussion stünden Fragen wie die Herstellung der Vergleichbarkeit des Leistungsspektrums mit den gesetzlichen Krankenkassen, die Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für Beamte oder Änderungen bei der Gebührenordnung für Ärzte. Was den Einsatz teildienstfähiger Beamter etwa für Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz angehe, sei die Landesregierung mit dem Landesrechnungshof im Grundsatz einig.
Im Verlauf der Haushaltsberatungen beantragten die Vertreter der CDU-Fraktion im Haushaltsausschuss, dass zum Haushaltsplanentwurf 2002 von der Landesregierung eine vollständige Ergänzungsvorlage vorzulegen sei, die alle neuen Strukturdaten enthalte. Die Haushaltsberatungen sollten erst nach Vorlage dieser Ergänzungsvorlage fortgesetzt werden. Zur Begründung führten sie aus, dass die Steuerschätzung vom November 2001 zu enormen Einnahmeausfällen des Landes in Höhe von 300 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2002 führe. Des Weiteren hätten das Urteil des Staatsgerichtshofs zu den Kindertagesstätten, die geplanten Änderungen der Unternehmensbesteuerung und die Nachzahlungen für Beamte mit mehr als zwei Kindern Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2002. Sichergestellt werden müsse mit der Ergänzungsvorlage, dass ein verfassungsmäßiger Haushaltsplanentwurf auch im Hinblick auf die Obergrenze der Nettoneuverschuldung vorgelegt werde. Nur aufgrund einer vollständigen Darstellung der Auswirkungen und der Strukturdaten sei der Landtag in der Lage, den Haushaltsplanentwurf 2002 ordnungsgemäß zu beraten und zu beschließen.
Des Weiteren beantragten die Vertreter der CDUFraktion, den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2003 von den Haushaltsberatungen abzukoppeln. Der Haushaltsplanentwurf 2003 müsse von der Landesregierung neu erstellt und getrennt vom Haushaltsplan 2002 im nächsten Jahr beraten werden. Die im Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2003 zugrunde gelegte Datenbasis entspreche nicht den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Die von der Steuerschätzung abgeleiteten wesentlichen Einnahmedaten stellten eine unsichere Datenbasis dar. Damit widerspreche der Haushaltsplanentwurf den Vorschriften des § 11 der Landeshaushaltsordnung, wonach die Einnahmen und Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen seien. Deshalb sei eine Neuvorlage des Haushaltsplanentwurfs 2003 dringend erforderlich.
Die Vertreter der SPD-Fraktion erklärten, Ihre Fraktion werde beide Anträge ablehnen. Die zweite Steuerschätzung eines Jahres komme immer Anfang November und müsse immer in den Haushaltsberatungen verarbeitet werden. Die SPDFraktion habe ihre Ergebnisse in ihren Änderungsantrag eingearbeitet. Der Umfang der Steuermindereinnahmen sei den Oppositionsfraktionen bekannt. Die SPD-Fraktion habe kein Verständnis
dafür, dass sich die CDU-Fraktion jetzt aus den Haushaltsplanberatungen verabschieden wolle, zumal sie es gewesen sei, die seinerzeit schon einmal vor dem Staatsgerichtshof auf verfassungsgemäße d. h. rechtzeitige Vorlage und Verabschiedung der Haushaltsentwurfs geklagt habe.
Hinsichtlich des Antrages auf Abkoppelung des Haushaltsplanentwurfs 2003 verwiesen die Vertreter der SPD-Fraktion darauf, dass das Land mit dem Instrument des Doppelhaushalts gute Erfahrungen gemacht habe. Insbesondere in unruhigen und schwierigen Zeiten wie diesen gebe ein Doppelhaushalt längerfristig Planungssicherheit. Dies seien Landtag und Landesregierung ihren Partnern auf verschiedensten Ebenen schuldig.
Auch Vertreter des Finanzministeriums verwiesen darauf, dass die Landesregierung es nicht für erforderlich halte, eine Ergänzungsvorlage vorzulegen. Die sich aus der November-Schätzung ergebenden Korrekturnotwendigkeiten seien in den Änderungsantrag der SPD-Fraktion eingearbeitet. Damit würden noch einmal 420 Titel angesprochen und ein Volumen von rd. 2 Milliarden Euro bewegt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion spiegele alle Erkenntnisse wieder, über die die Landesregierung momentan verfüge. Eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung würde nicht anders aussehen. Die Landesregierung habe ein Interesse daran, dass der Landtag den Haushalt möglichst im Dezember verabschiede, damit auch die gewünschte Planungssicherheit hergestellt sei. Einem geordneten Haushaltsvollzug stehe nach der Verabschiedung des Haushalts nichts im Wege.
Der Vertreter der Fraktion der Grünen hielt es nicht für erforderlich, dass die Landesregierung eine Ergänzungsvorlage vorlege, sprach sich aber nachdrücklich dafür aus, den Haushaltsplanentwurf 2003 von der aktuellen Beratung abzukoppeln. Dies sei dringend notwendig. Es sei absehbar, dass die Wirtschaftswachstumsprognose der Bundesregierung, auf denen auch der vorliegende Haushaltsplanentwurf basiere, weit unter den tatsächlichen Zahlen liegen werde. Ferner sei absehbar, dass das laufende Haushaltsjahr 2001 mit einem Fehlbetrag abschließen werde. Hinzu komme, dass die SPD-Fraktion in ihrem Änderungsantrag von unrealistischen Tarifabschlüssen ausgehe. Schon allein aus diesen Gründen werde deutlich, dass der Haushaltsplanentwurf 2003 keine seriöse Beratungsgrundlage sein könne. Aus diesem Grunde hätten die Grünen in ihrem Änderungsantrag auch ausschließlich auf das Jahr 2002
abgestellt. Insofern unterstützte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der CDU-Fraktion, jetzt ausschließlich den Haushaltsplanentwurf 2002 zu beraten.
Der Ausschuss lehnte die von den Vertretern der CDU-Fraktion gestellten Anträge mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Auch der Änderungsantrag des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand keine Mehrheit.
Der Haushaltsausschuss schlägt sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.
Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen führen saldiert zu Veränderungen im Zahlenwerk von minus 189,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2002 und minus 254,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2003. Der Betrag der Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsjahr 2002 geringfügig erhöht und im Haushaltsjahr 2003 geringfügig vermindert. Die Veränderung der Haushaltsvolumina gegenüber dem Haushalt des jeweiligen Vorjahres beträgt 2002 minus 1,6 v. H. und 2003 plus 2,2 v. H..
Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen im Einzelnen nicht erläutern. Es würde einfach den mir zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Berichterstattung sprengen. Ich erlaube mir daher, Sie auf die Erläuterungen in den Empfehlungen zu verweisen.
Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen ihre Änderungswünsche hier im Plenum erneut vortragen werden.
Ich möchte jetzt noch kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz, das ja im Tagesordnungspunkt 9 aufgeführt ist, eingehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf, dessen ursprünglichen Inhalt wir bereits im Plenum besprochen haben, ist, wie das bereits in den Vorjahren der Fall war, aufgrund von Änderungsanträgen der SPDFraktion um eine ganze Reihe weiterer und bedeutsamer Änderungen erweitert worden. Diese beziehen sich insbesondere auf die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen, die Einführung von Studienguthaben und Studiengebühren im Hochschul
recht, verschiedene Änderungen des Lotteriegesetzes und des Schulgesetzes sowie einige wenige gewichtige Gesetzeskorrekturen.
In der Form der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2930, die im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der der SPD-Fraktion angehörenden Mitglieder und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden ist, enthält der Entwurf nun 20 Artikel, darunter 13 Änderungen von Landesgesetzen, die für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. Da der Gesetzentwurf bereits einmal im Plenum behandelt worden ist, beschränkt sich mein Bericht auf die Erläuterung der in den Ausschussberatungen beschlossenen Änderungsempfehlungen. Die einzelnen Änderungen zu den Artikeln gebe ich zu Protokoll.
Damit schließe ich meinen Bericht. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2930 zuzustimmen. - Danke schön.
Artikel 1 sieht vor, die Gewährung bewohnerbezogener Zuschüsse an Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen einzuschränken. Künftig sollen diese Zuschüsse nur noch gezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige vor der Aufnahme ins Pflegeheim seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen gehabt hat. Allerdings sollte diese Regelung ursprünglich nach einer Übergangsbestimmung für die bis zum Ende dieses Jahres aufgenommenen Pflegebedürftigen noch nicht gelten. Der mitberatende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen hat jedoch - auf einen Antrag der dortigen Ausschussvertreter der SPD-Fraktion empfohlen, diese Übergangsbestimmung zu streichen. Damit greift der Ausschuss eine Empfehlung des Landesrechnungshofs auf. Hintergrund der Änderung ist, dass es außer in Niedersachsen nur noch in Nordrhein-Westfalen eine Regelung gibt, die auch die aus anderen Bundesländern zugezogenen Pflegebedürftigen in die Förderung einbezieht. Der Sozialausschuss hat eingehend beraten, inwieweit die Überlegung des Landesrechnungshofs zutrifft, dass die finanziellen Folgen der Neuregelung praktisch nur die Sozialhilfeträger außerhalb Niedersachsens treffen, weil diese für die
wegfallenden Zuschüsse eintreten müssten. Die Vertreter des Fachministeriums erklärten dazu, dass die Auffassung des Landesrechnungshofs im Grundsatz zutreffe, und meinten, dass die dabei zu erwartenden Verfahrensschwierigkeiten grundsätzlich lösbar sein müssten. Der federführende Haushaltsausschuss folgte schließlich mehrheitlich den Empfehlungen des Sozialausschusses, obwohl Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hinwiesen, dass die Vorschrift nach ihrer Einschätzung sehr leicht zu umgehen sei. Vertreter der SPD-Fraktion wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der gesetzlichen Regelung eine Sonderstellung Niedersachsens beseitigt werde, die das Land gegenüber anderen Bundesländern schlechter stelle.
Auf Änderungsanträge der SPD-Fraktion gehen die neu eingefügten Änderungen zu den §§ 10, 13 und 19 des Niedersächsischen Pflegegesetzes zurück, mit denen sowohl die Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen als auch die Zahlung der bewohnerbezogenen Zuschüsse für Pflegebedürftige in Heimen begrenzt werden sollen. § 19 enthält dazu die nach dem Sozialgesetzbuch erforderliche Folgeregelung, die es den Einrichtungsträgern ermöglicht, die vom Land nicht mehr bezuschussten Teilbeträge den Pflegebedürftigen in Rechnung zu stellen. Die Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen sind mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder beschlossen worden.
Artikel 2 blieb unverändert. Soweit die kommunalen Spitzenverbände gegen sie verfassungsrechtliche Bedenken erhoben hatten, schloss sich der federführende Ausschuss der Auffassung der Vertreter des Landesrechnungshofes und des GBD an, die diese Bedenken für unberechtigt erklärt hatten. Auch die im Innenausschuss von einem Sprecher der CDU-Fraktion geäußerte Befürchtung, der unter Nr. 2 vorgesehene neue § 4 über die Kostenverteilung zum Unterhaltsvorschussgesetz werde zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes in den Kommunen führen, wurde von den Ausschüssen letztlich nicht geteilt.
Auf Anregung des GBD wurde Artikel 3, der die Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes betrifft, um eine neue Nr. 1/1 ergänzt. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Finanzverteilungsgesetzes wurde mit dieser Änderung an den Umstand angepasst, dass es im Haushaltsjahr 2002 keinen
Kommunalverband Großraum Hannover mehr gibt.
Artikel 4 wurde lediglich redaktionell geändert. Insbesondere im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht äußerten allerdings die Vertreter der CDU-Fraktion Kritik an der Ersetzung der Kostendämpfungspauschale durch die Herausnahme der Aufwendungen für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen aus dem beihilfefähigen Aufwand. Sie machten geltend, dass mit einer solchen Maßnahme der Vertrauensschutz, den die Beamtinnen und Beamten genössen, erheblich beeinträchtigt werde. Diese müssten erhebliche Aufwendungen machen, um durch eigene Leistungen einen vergleichbaren Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dem hielten Vertreter der SPD-Fraktion und der Landesregierung entgegen, dass sich das Land im Hinblick auf die unverkennbaren Sparzwänge zu Recht aus einem Bereich der Beihilfe zurückziehe, der nicht als medizinisch notwendig, sondern lediglich als angenehm angesehen werde. Das den Beamtinnen und Beamten zugemutete Opfer sei für sie auch tragbar. Rechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung seien hingegen nicht zu erheben.
Die Ausschüsse folgten auch der im Haushaltsausschuss geäußerten Auffassung des Vertreters des Landesrechnungshofes nicht, es sei der Haushaltsentlastung dienlicher, die Kostendämpfungspauschale beizubehalten, allerdings in einer Form, dass sie jedes Jahr erneut anfalle.
Artikel 5 wurde lediglich redaktionell geändert. Artikel 6 und 7 wurden unverändert gelassen. Dagegen ergaben sich zu Artikel 8 wesentliche Änderungen:
Dieser Artikel enthielt zunächst lediglich Regelungen, mit denen die Umstellung von DM- in EuroBeträge sowie eine Anpassung der Finanzhilfe für die Studentenwerke erfolgen sollen.
Die nunmehr der Beschlussempfehlung zu entnehmenden Änderungen des NHG gehen auf Anträge der SPD-Fraktion zurück. Die neu eingefügten §§ 81 a und 81 b des NHG enthalten Bestimmungen über „Studienguthaben“ und „Studiengebühren“.
Das mit § 81 a gewährte Studienguthaben orientiert sich an der Regelstudienzeit des gewählten Studienganges zuzüglich weiterer vier Semester. Daneben sieht die Regelung eine Erhöhung des
Studienguthabens aus personenbezogenen Gründen vor.
Von den Studierenden, denen kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für das Land nach § 81 b eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Im Einzelfall kann wegen unbilliger Härte auf die Erhebung ganz oder teilweise verzichtet werden. Die Studiengebühr wird erstmals für das Sommersemester 2003 fällig.
Nachdem der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zunächst vorsah, ein Drittel der Einnahmen aus der Studiengebühr den Hochschulen in ihrer Gesamtheit für ein Programm zur Verkürzung der Studienzeiten zur Verfügung zu stellen, wurde aufgrund eines weiteren Änderungsantrages der SPDFraktion im Rahmen des Beratungsverfahrens ein Festbetrag in Höhe von 5 Millionen Euro in den Gesetzentwurf eingefügt, der auf die Hochschulen entsprechend ihrem Anteil am Gesamtaufkommen verteilt werden soll.
Artikel 10 wurde lediglich in seinen Nrn. 4, 5 und 9 geändert.
Die Änderungen der Nr. 4, die den § 105 NWG betrifft, sind redaktioneller Natur. Sie sollen den Inhalt der Regelungen deutlicher zum Ausdruck bringen. Gegenstand der Erörterungen im Umweltausschuss war die Frage, ob den Wünschen einzelner Unterhaltungsverbände, die nach § 105 Abs. 2 Satz 1/1 NWG zu den Kosten der Unterhaltung beitragen müssen, nach völliger Freistellung von diesen Kosten nachgekommen werden solle, und weiter, ob die Übertragung der Unterhaltungspflicht nach Absatz 4 auf einen Unterhaltungsverband stets mit der Übertragung der gesamten Eigentümerstellung einhergehen müsse. Der Ausschuss sah aufgrund der Stellungnahmen der Vertreter der Landesregierung im Ergebnis keinen Anlass, Änderungen am Gesetzentwurf im Sinne der Einwendungen der Unterhaltungsver
bände vorzuschlagen. Insbesondere müsse es bei der Übertragung der Unterhaltungspflicht vom Land auf einen Unterhaltungsverband dem Land stets möglich sein, die gesamte Eigentümerstellung zu übertragen, weil es von der Sorge um die fraglichen Flächen, insbesondere von der Verkehrssicherungspflicht, nur auf diese Weise insgesamt befreit werde. Dies sei aber gerechtfertigt, wenn die Unterhaltung des Gewässers ohnehin in einer anderen Hand liege.
Die Streichung der Nr. 5, die eine Änderung des § 114 Abs. 1 NWG zum Gegenstand hatte, geht auf eine Anregung des Landesrechnungshofs zurück; gegen sie waren auch vonseiten des Wasserverbandstags Niedersachsen Bedenken erhoben worden. Der Landesrechnungshof hatte nicht nur darauf hingewiesen, dass die geplante Kostenausgleichspflicht das Land als Eigentümer großer Waldflächen ganz besonders treffe, sondern auch deutlich gemacht, dass eine Kostenausgleichspflicht der Oberlieger eines Gewässers sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Auch der Wasserverbandstag hatte auf besondere Schwierigkeiten der Berechnung einer Beteiligung der Oberlieger hingewiesen.
Soweit die in Nr. 9 angesprochene Anlage zu § 105 Abs. 2 NWG in den laufenden Nummern 4, 10, 11, 19, 21, 25, 30, 31, 31/1, 35, 37 und 52 geändert worden sind, entspricht dies einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Sie hatte die Änderungen im Hinblick darauf vorgeschlagen, dass die Unterhaltungspflicht hinsichtlich der Nr. 31/1 in Bezug auf die schiffbare Teilstrecke des Gewässers beim Land verbleibe und in allen anderen Fällen die betroffenen Unterhaltungsverbände die Unterhaltung der fraglichen Gewässer selbst übernehmen wollten.
Artikel 11 blieb unverändert. Artikel 12 wurde lediglich redaktionell und klarstellend geändert.
Mit dem auf Antrag der SPD-Fraktion eingefügten neuen Artikel 12/1 sollen die Vorschriften über die Förderung der Musikschulen und der Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik in das Niedersächsische Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen integriert werden. Bisher waren diese Regelungen in den jährlichen Haushaltsgesetzen enthalten, so auch in § 16 Abs. 4 und 5 des Haushaltsgesetzentwurfes 2002/2003. Mit dieser Verlagerung der genannten Vorschriften aus dem Haushaltsgesetz wurde einem Anliegen des Landesrechnungshofes entsprochen.
Die Änderungen des Artikels 13 dienen der Verdeutlichung des Regelungsziels: Es geht ausschließlich um den Konzessionsabgabenanteil der Niedersächsischen Umweltstiftung, und es geht gerade darum, dass von diesem Anteil dem Land der benannte Teilbetrag frei von einer Zweckbindung verbleibt.
Neu eingefügt wurden auf Antrag der SPDFraktion die Artikel 13/1 und 13/2.