Burkhard Lenz

Appearances

5/1 5/15 5/16 5/26 5/36 5/37 5/39 5/46 5/53 5/54 5/60 5/61 5/63 5/66 5/69 5/73 5/77 5/79 5/80 5/82 5/86 5/87 5/89 5/97 5/102 5/105 5/116 5/124

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Namen des Gesetzentwurfes möchte ich jetzt nicht noch mal nennen.
Ja, das habe ich versucht zu lesen, Herr Ritter. Muss ich Ihnen recht geben, SchwArbOWi.
Ich denke, wir sollten zur Sachlichkeit zurückkommen. Schwarzarbeit ist doch ein Problem. Durch die Schwarzarbeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 ist etwa ein Schaden von ungefähr 7,8 Millionen Euro entstanden. Diese Schwarzarbeiter und auch ihre Auftraggeber schädigen eigentlich alle. Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeit konkurrieren. Es liegt deshalb im Interesse aller, gegen diese Schattenwirtschaft entsprechend vorzugehen.
Der Bundesgesetzgeber hat am 23. Juli 2004 das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erlassen. Aufgrund dieser bundesgesetzlichen Änderung ist eine Anpassung des Landesrechts auch erforderlich. Der Wirtschaftsausschuss wird dem Landtag empfehlen, das bisherige Schwarzarbeits-Ordnungswidrigkeits-Zuständigkeitsgesetz aufzuheben.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat sich praktisch als Nebenprodukt gezeigt, dass die Anzuhörenden eine Übertragung der Zuständigkeiten aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte fordern. Dieser Forderung sind wir mit diesem Gesetzentwurf nachgekommen. Zusätzlich werden den Landräten und Oberbürgermeistern die Untersagung der Fortsetzung des Handwerksbetriebes sowie die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerksordnung übertragen. Durch diese Übertragung erhoffen wir uns eine effektive Verfolgung der Schwarzarbeit. Die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte bietet die entsprechende Fachkunde auch noch dazu. So ist gewährleistet, dass die anspruchsvolle Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung angemessen wahrgenommen werden kann.
Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. – Ich bedanke mich.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Frau Měšťan, wir danken noch mal für Ihre Aufklärung, wo Ihre Idee mit dem Gesetzentwurf hergekommen ist. Es gibt allerdings auch – und das hat mein Kollege Herr Müller ja auch schon gesagt – für uns keine neuen Erkenntnisse. Sie wollen eigentlich auch mit …
Würden Sie noch mal wiederholen? Ich habe das Erste nicht …
Das „nicht“ nehmen wir raus, ja, Herr Ritter?
Aber, aber Herr Ritter, es gibt doch in unserer Kommunalverfassung und auch in der gemeinsamen Geschäftsordnung genügend Voraussetzungen, wo die kommunalen Verbände Möglichkeiten haben,
an den Gesetzentwürfen teilzunehmen. Und es gibt auch manchmal Situationen, bei denen es einfach die Zeit nicht zulässt, bestimmte Fristen einzuhalten. Ich bin der Meinung, und meine Fraktion ist der Meinung,
dass wir diese Gesetzesänderung nicht brauchen. Und wir werden wie in der Ersten Lesung Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Kommunalverfassung hat den Innenausschuss jetzt mittlerweile drei Monate beschäftigt. Der Vorsitzende, Herr Dr. Timm, hat darauf verwiesen. Dabei wurde recht schnell deutlich, dass sich die Diskussionspunkte eigentlich auf einige wenige, dafür aber umso bedeutsamere Punkte konzentrierten. Besonders interessant und aufschlussreich war in diesem Zusammenhang die Anhörung. Sowohl die Änderungsanträge der Koalition als auch die Änderungsanträge der Opposition resultierten aus dieser Anhörung. Dies ist für mich ein ausdrückliches Anzeichen einer ergebnisoffenen und konstruktiven Arbeit des Innenausschusses.
Eine kleine Einschränkung muss ich dann aber doch machen. Es wurde von meinen Vorrednern auch schon angedeutet und darauf hingewiesen, dass die Kollegen der FDP uns ja im Innenausschuss mit 42 Änderungsanträgen beglückten. Heute haben wir noch mal 21.
Wie bitte?!
Ja, das ist auch ein Ergebnis, aber dann haben wir auch jetzt über 60.
In der Gesamtheit konnte man bei diesem Gesetzentwurf eigentlich denken, dass die Kommunalverfassung den Untertitel haben sollte „Lex Schnur“,
und begründet wurde das heute ja durch den Redner selber auch noch mal.
Ich denke aber, dass bei den ganzen Anträgen auch vernünftige und brauchbare Anregungen dabei waren.
Guten Änderungsvorschlägen haben wir uns dann im Innenausschuss auch nicht verschlossen.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Gesetzentwurf von der kommunalen Ebene sehr positiv aufgenommen wurde.
Ich möchte einmal Frau Měšťan zitieren. Sie hatten ja zum Schluss auch gesagt, dass der Städte- und Gemeindetag das Gesetz, die Kommunalverfassung als recht gut bezeichnet hat. Herr Glaser hat ja auf der Anhörung zur Kommunalverfassung gesagt, ich zitiere: „... die Kommunalverfassung gilt unter den Gesetzen in unserem Lande als eines der besseren. Handwerklich gut gemacht, sauber, systematisch, so, dass auch viele Ehrenamtler damit vernünftig arbeiten können.“
„Und durch diese Novellierung wird sie noch ein wenig besser, das kann man schon mal sagen.“ Zitatende.
Das hat Herr Glaser gesagt.
Ich glaube, wir haben diesen guten Gesetzentwurf im Innenausschuss nach meiner Meinung noch ein bisschen besser gemacht. So wurde im Innensausschuss das Akteneinsichtsrecht für den Vorsitzenden eines Ausschusses, was eine gute Idee ist, angenommen.
Allerdings besser wird sie, wenn dieses Akteneinsichtsrecht jedes Mitglied der Gemeindevertretung hat – Herr Schnur hatte drauf hingewiesen –,
darauf sind wir dann auch eingegangen. Das Gleiche gilt, das hat Herr Schnur vergessen zu sagen, auch für die Kreistage.
Ein besonderes Anliegen bei dieser Kommunalverfassung war mir die wirtschaftliche Betätigung.
Ich hatte bereits in meiner Rede zur Ersten Lesung deutlich gemacht, dass die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ihren Sinn hat, allerdings nur im engen Rahmen der Kommunalverfassung.
Und dass dieser enge Rahmen meiner Ansicht nach teilweise mehr als überdehnt wurde, das habe ich damals in der Rede auch deutlich gemacht. Daran können wir als Gesetzgeber aber nichts ändern, dafür ist die Kommunalaufsicht zuständig.
Um aber entsprechende Fehler für die Zukunft zu verhindern, hat die Koalition ausdrücklich in das Gesetz geschrieben, dass sich die Anstalt des öffentlichen Rechts an die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung halten muss, der Verweis auf Paragraf 68.
In der Anhörung wurde dann deutlich, dass die Beschränkung auf das Örtlichkeitsprinzip bei der wirtschaftlichen Betätigung in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung unter den heutigen Bedingungen ja auch nicht mehr zeitgemäß ist. Deutschland und auch wir als Land Mecklenburg-Vorpommern befinden uns ja mitten in einer Energiewende. Die regenerativen Ener
gien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Eine Energieerzeugung, beispielsweise über Windenergie innerhalb eines Stadtgebietes, das kann sich jeder vorstellen, ist praktisch unmöglich.
Sinn der Kommunalverfassung ist aber auch eine praktische Handhabung. Deshalb haben wir in diesem Bereich das Örtlichkeitsprinzip gelockert. Wir haben aber auch ein Anhörungsrecht für die Wirtschaftsverbände im Vorfeld einer wirtschaftlichen Betätigung eingeführt. Das ist ein Punkt, der nicht nur für die Wirtschaft von Bedeutung ist. Vielmehr sollen sich die Gemeindevertreter vor Ort über die Auswirkungen ihres Handelns genau informieren. Mit einem solchen Anhörungsrecht werden den Gemeindevertretern alle relevanten Daten für eine umfassende Abwägung in die Hand gegeben.
Im Zusammenhang mit der Berücksichtigungspflicht der Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk bei einer beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigung ist dies ein wirkungsvolles Mittel, um weitere Fitnessstudios, Bowlingbahnen und andere Sachen, wie wir sie kennen, aus wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen zu verhindern.
Ja, unter anderem, auch Angelkutter und so was.
Ich denke, diese Kommunalverfassung stellt sich den Herausforderungen im Land. Die Enquetekommission hatte uns in diesem Zusammenhang gebeten, die Experimentierklausel einzufügen. Dies war im Ausschuss leider nicht möglich. Bestimmtheitsgebot, Parlamentsvorbehalt, Demokratieprinzip, alles juristische Vorraussetzungen, die einer Verankerung dieser Experimentierklausel entgegenstanden.
Ich denke trotzdem, dass die kommunale Selbstverwaltung allein über die verstärkte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in kommunale Entscheidungsprozesse erheblich gestärkt wird. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetz. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Eines kann ich Ihnen versprechen, Herr Schnur, ich habe 32 Jahre in der DDR gelebt, ich will dahin nicht zurück.
Ich glaube, es sind mehr hier im Hause, die genau diesen Weg ebenso verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Änderungen, zu den wichtigen positiven Änderungen in der Novellierung der Kommunalverfassung hat meiner Ansicht nach der Innenminister schon etwas gesagt und mein Kollege Heinz Müller ist ausführlich darauf eingegangen.
Ich möchte kurz zu Herrn Ritter und auch zu Herrn Schnur sagen, die Zeit für die Novellierung der Kommunalverfassung ist meiner Meinung nach ausreichend. Herr Ritter hat konstruktive Mitarbeit signalisiert.
Außerdem, Herr Schnur, noch einen Hinweis an Sie: Unsere Legislaturperiode geht meiner Meinung nach fünf Jahre und wir können nicht sechs Monate vorher aufhören zu arbeiten.
Herr Ritter, Sie haben bei den Ortsteilvertretungen und auch bei dem Ortsvorsteher einige kritische Anmerkungen im Falle von Gemeindezusammenschlüssen gemacht. Ich muss Ihnen sagen, ich habe eigentlich positive Echos auf diese Änderungen bekommen, sodass ich das als …
Wenn ich durch meinen Wahlkreis fahre, Herr Schnur.
Ja, die gibt es, Herr Ritter. Es gibt noch andere Menschen als die Menschen der Partei der Landrätin, die auf Rügen vielleicht etwas mehr in die Zukunft gucken als im Augenblick.
Natürlich weiß ich das, Herr Ritter. Aber es gibt auch Leute, die haben in fünf Jahren einen gewissen Wissenszuwachs.
Kommen wir zurück zur Novellierung der Kommunalverfassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass im Vorfeld dieser Landtagssitzung und gerade der Novellierung der Kommunalverfassung ein Punkt sehr strittig behandelt worden ist außerhalb des Landtags, in der Presse, in den Medien, das ist eben die wirtschaftliche Betätigung. Und – jetzt ist der Herr Schnur weg, nein, Herr Schnur steht noch da – was die wirtschaft liche Betätigung der Kommunen betrifft, werden wir nicht zurückgehen zur Staatswirtschaft. Das ist, denke ich, ganz eindeutig auch aus der Novellierung der Kommunalverfassung zu lesen.
Ziel dieser Änderung der wirtschaftlichen Betätigung soll es sein, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Anstalt des öffentlichen Rechts wird in diesem Zusammenhang aber nur neu in die Verfassung aufgenommen. Im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzentwurfes wurde dieses Kommunalunternehmen ja bereits reichlich diskutiert, allerdings meiner Meinung nach auch ohne ausreichende Erklärung. Und dies spiegelte sich dann leider auch in den Medien wider.
Ich will Ihnen nur eins sagen, hier haben wir nicht das Rad ein zweites Mal erfunden. Die Anstalt des öffentlichen Rechts, das hat unser Innenminister ja auch gerade schon gesagt, die gibt es seit Jahrzehnten schon auf der Bundesebene, siehe die Rundfunkanstalten, die Sparkassen, aber auch auf Landesebene, das hat Minister Caffier auch gesagt, gibt es diese. Ich nenne als Beispiele die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das sind die Länder, in denen es diese Wirtschaftsform schon gibt.
Mit der Aufnahme der Anstalt des öffentlichen Rechts in die Kommunalverfassung wird lediglich das Angebot an Organisationsformen für die kommunalen Unternehmen erweitert. Diesen eröffnen sich mehr Handlungsspielräume als bei der Führung eines kommunalen Eigenbetriebes als Regiebetrieb. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit einer GmbH vergleichbar, wobei aber bei der Rechtsform der GmbH die Gefahr der Verselbständigung ganz einfach besteht. Ich habe es in meiner Heimatstadt selber erlebt. Der kommunalen Ebene steht eine öffentlich-rechtliche Organisationsform nun einmal näher als eine privatrechtliche Organisationsform.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist rechtsfähig und rechtlich auch selbstständig. Sie besitzt Personalhoheit und verfügt über eigenes Vermögen. Außerdem kann sie Verwaltungsakte erlassen. Damit sie ideal für die öffentliche Daseinsvorsorge wie im Bereich, damit ist sie – entschuldigen Sie bitte – für die öffentliche Daseinsvorsorge wie im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Abfallentsorgung genau das Richtige. Über die Organe behält die Gemeinde ihren Einfluss. Der Bürgermeister ist gesetzliches Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrates. Die übrigen Mitglieder werden von der Gemeinde bestellt. Da der Verwaltungsrat den Vorstand bestellt,
überwacht und kontrolliert, besteht für die Gemeinde nur eine geringe Gefahr des Steuerungsverlustes.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Es gelten auch für die Anstalt des öffentlichen Rechts die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Diese Vorschriften haben sich zur derzeit geltenden Kommunalverfassung nicht geändert. Immer noch muss ein öffentlicher Zweck vorliegen, um wirtschaftlich tätig zu werden.
Immer noch muss sich die Gemeinde auch das Unternehmen leisten können. Und immer noch muss die Gemeinde die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen. Hinzu kommt vielmehr jetzt noch eine Prognose der Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk und die Klarstellung, dass ein öffentlicher Zweck das Handeln der Kommune rechtfertigen muss.
Die Fraktion der CDU ist ausdrücklich nur für eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden mit einem öffentlichen Zweck. Es gibt ja jetzt schon Sachen, wo man sich nach dem öffentlichen Zweck fragt. Ich persönlich sehe die Daseinsvorsorge, die den Kommunen zusteht, nicht unbedingt in dem Betreiben von Fitnesscentern, von Gastronomie und Zimmervermittlungen. Ich bin auch der Meinung, dass die Vermietung von Angelkuttern nicht Aufgabe eines kommunalen Eigenbetriebes ist.
Da mischt man sich …
Das habe ich auch gesagt.
Da mischt man sich genau in die freie Wirtschaft ein. Ich bin auch der Meinung, denn ich bin zehn Jahre Mitglied eines Betriebsausschusses eines Eigenbetriebes gewesen, wenn die Eigenbetriebe, sprich, die kommunalen Betriebe, so kalkulieren wie die Wirtschaft, dann wird es einen gewaltigen Unterschied geben. Wenn Sie die Gemeinkosten genauso ansetzen wie in der freien Wirtschaft, dann wird es einen Unterschied geben, in dem Sie sehen, dass sich die wirtschaftliche Betreibung bestimmter Wettbewerbszweige von der Kommune nicht wirtschaftlicher betreiben lässt als von der freien Wirtschaft.
Das ist so, das hat man selber mitgemacht.
Ich sehe es zum Beispiel bei der Bewirtschaftung eines Parks, wo man nicht konkret festlegen kann, was kostet die Bewirtschaftung eines Parks. Ja, wenn man die Kalkulation der Betriebe dazu sieht, wo die Gemeinkosten mit eingerechnet werden, was ja häufig auch vergessen wird bei den Kommunen, dann gibt es da doch massive Unterschiede.
Und eins noch, das hatte ich vorhin schon gesagt: Wir wollen durch diese Änderung der Kommunalverfassung nicht die Rückkehr zur Staatswirtschaft vollziehen.
Das hatte ich, glaube ich, gerade deutlich gemacht. Das ist mit uns, der CDU, so nicht zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von den Kommunen selbst wird dieses Gesetzesvorhaben bereits mit Spannung erwartet. Und die gleiche Spannung, glaube ich, besteht bei den mittelständischen Unternehmen und beim Handwerk. Ich freue mich deshalb auf sehr intensive und konstruktive Beratungen, so, wie es Herr Ritter gesagt hat, im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den doch sehr ausführlichen Erläuterungen des Herrn Schnur möchte ich mich etwas kürzer fassen.
Ich denke, dass in den Reden unseres Innenministers und auch in den Ausführungen meines Kollegen Müllers ganz deutlich darauf verwiesen worden ist.
Müller. Hab ich das nicht gesagt?
Nee, das sollte schon zum nächsten Wort gehören.
Es ist ganz deutlich darauf aufmerksam gemacht worden, welche Möglichkeiten die Kommunen, die Gemeinden, die Spitzenverbände haben, um an Gesetzesvorhaben teilzunehmen, mitzuwirken, und nicht nur, wenn es die Landesregierung macht, Frau Borchardt, so, wie Sie es gerade gesagt haben, was passiert, wenn die Fraktionen einen Gesetzentwurf einbringen. Ich glaube, auch die Fraktion – das werden Sie genauso machen, das haben Sie ja gerade bestätigt –, auch die werden sich an die Spitzenverbände wenden
und mit diesen über eventuelle oder über Gesetzentwürfe, ja, über Gesetzentwürfe diskutieren. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, denke ich, die Ausführungen des Innenministers und auch des Herrn Müllers reichen.
Also die reichen. Ich danke den beiden Ausführenden und den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Guten Tag, Herr Professor Methling!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht groß auf das eingehen, was Herr Ritter hier gesagt hat.
Es war nicht allzu viel.
Herr Ritter, es freut mich, dass Ihre Fraktion nach reichlicher Überlegung unserem Gesetzentwurf, dem Gesetzentwurf der Koalition auch zustimmen wird. Das ist …
Dass die Begriffe „Deregulierung“ und „Bürokratieabbau“ gerade in der heutigen Politik und Gesellschaft zwei sehr wichtige Schlagworte sind, ich glaube, das wissen wir alle.
Trotzdem ist es für den Gesetzgeber eigentlich sehr schwer, diese Erwartungen, die man in die beiden Begriffe setzt, auch immer zu erfüllen. Jeder gesetzlich festgelegte Standard beruht auf einer Fülle von Erfahrungen, auf einer Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen und zu guter Letzt auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Gesetzgebungsverfahren. Deshalb lässt sich jeder dieser Standards auch fachlich gut begründen. Und doch zeigt uns die tägliche Praxis, dass die Einhaltung dieser Standards zu Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung der kommunalen Ebene und zu zusätzlichen Kosten bei Bürgern und Verwaltung führen kann. Deshalb ist es eigentlich umso erfreulicher, dass wir es hier nun wieder geschafft haben, einen Teil dieser gesetzlichen Standards auf den Prüfstand zu stellen.
Also es ist schwer, auf Sie nicht einzugehen, Herr Pastörs.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Parteien, der vorliegende Gesetzentwurf enthält insgesamt sieben Artikel,
mit denen eine Verwaltungsvereinfachung von eben der Standardöffnung bis hin zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich ermöglicht werden soll. Gerade das Standarderprobungsgesetz zielt darauf ab, den kommunalen Körperschaften die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung auszuprobieren. Dies lässt sich dann – bei einer erfolgreichen Umsetzung landesweit – für die Kommunen und die Bürger auch kostengünstig für das ganze Land anwenden.
Jede kommunale Körperschaft in unserem Land hat ihre Stärken und Schwächen. Der demografische Wandel, seine Auswirkungen für die Menschen und die Finanzen in einer Kommune müssen individuell betrachtet und bewertet werden können. Den kommunalen Körperschaften muss es dann aber auch möglich sein, entsprechend ihren Voraussetzungen handeln zu können. Mit der Zustimmung zu diesem Vierten Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau schaffen wir dafür diese Möglichkeit. Wir lassen die kommunale Ebene eigenständig entscheiden und eigenverantwortlich handeln.
Das in der 3. Wahlperiode verabschiedete Standardöffnungsgesetz galt ab dem Jahr 2000 – Herr Ritter hat es angesprochen –,
es endete am 31. Dezember 2009. Dass da in dieser Zeit nur elf Anträge zu diesem Gesetz gelaufen sind, zeigt, dass es bei der Verabschiedung dieses Gesetz als sehr fortschrittlich galt, aber dieses Gesetz nicht den gewünschten Erfolg brachte.
Woran hat das gelegen? Das Standardöffnungsgesetz sah eben nur die Befreiung von Sach- und Personalstandards vor, nicht aber von Verfahrensstandards. Dies ändert sich mit dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf.
Das Standardöffnungsgesetz gibt den kommunalen Körperschaften die Möglichkeit, aus der Not mit dem demografischen Wandel und den sinkenden Finanzspielräumen eine Tugend zu machen. Nicht zuletzt wird so erreicht werden, dass Standards an die Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns angepasst werden.
Ich – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Ritter – freue mich eigentlich, dass wir mit diesem Gesetz kein zusätzliches Gremium geschaffen haben, dass es vorher bei der Abstimmung zu diesen Anträgen schon beteiligt wird.
Deshalb hoffe ich auch auf die Zustimmung aller demokratischen Parteien. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich finde es ja gut, Frau Schwebs, dass Sie zum Schluss doch unserem Antrag zustimmen wollen.
Ich glaube, dass dieser Antrag auch nichts mit Aktionismus zu tun hat.
Wie bitte, Herr Roolf?!
Mit blindem Aktionismus?
Ich weiß auch, dass sich dieses Hohe Haus in den letzten Jahren schon häufig mit dem Sicherheitskonzept für die Ostsee befasst hat, aber ich denke, dadurch, dass sich der Schiffsverkehr in den letzten Jahren erhöht hat und immer weiter erhöhen wird, so, wie mir bekannt ist, passieren jeden Tag ungefähr 200 Schiffe die Kadetrinne. Das sind, wie meine Vorredner schon gesagt haben, Schiffe von kleinen Kümos bis hin zu großen Tankern. Wer aufmerksam die Zeitung liest, wird festgestellt oder gelesen haben, dass in Swinemünde ein großer Hafen gebaut wird für LNG-Tanker.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich bin der Einzige hier in diesem Hohen Haus, der durch die Kadetrinne schon mal mit einem Schiff gefahren ist, …
Darf ich mal weiterreden, Gino?
… das über 200 Meter lang war und 12 Meter Tiefgang hatte. Das war damals die „Schwedt“.
Auf welchem bist du denn gefahren?
Allerdings, muss ich dazusagen, war die Besatzung damals natürlich etwas anders ausgebildet als heute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir damals auf der Brücke mit zwei Matrosen waren und zwei Nautikern, um durch dieses Nadelöhr zu fahren, dann ist das heute natürlich ganz was anderes. Wenn wir über Lotsenpflicht reden, muss ich sagen, dass wir damals mit Tankern durch den Kattegat und den Skagerrak mit Lotsen gefahren sind. Wir sind von Grenaa nach Spodsbjerg und von Spodsbjerg nach Grenaa mit Lotsen gefahren. Das war für uns ganz normal, weil die Gefahr, dass wir mit diesen Riesenschiffen irgendwo einen Unfall machen, einfach zu groß war. Heutzutage ist das Verkehrsaufkommen gerade an dieser gefährlichen Stelle wie der Kadetrinne so groß, dass meiner Meinung nach eine Lotsenpflicht unabdingbar ist.
Über die rechtlichen Gesichtspunkte, über die internationalen Vorschriften haben mein Kollege Schulte und auch der Herr Verkehrsminister schon berichtet. Er hat auch davon geredet, dass der Lotse nicht das Allheilmittel ist, um die Sicherheit der Schiffe an dieser gefährlichen Stelle zu sichern, denn zum Schluss ist immer der Kapitän verantwortlich für das Schiff und nicht der Lotse, der lediglich Beratertätigkeiten vornimmt. Ich möchte Ihnen
über die negativen Erlebnisse mit Lotsen an Bord unserer Schiffe nichts berichten. Da könnte ich Ihnen einige Sachen erzählen, da würden Sie sagen, dass solche Lotsen überhaupt nicht zur See fahren dürften.
Die gibt es, Herr Pastörs, ja.
Was ich aber ebenfalls als sehr schwierig und kompliziert ansehe, ist, dass dieser Teil der Ostsee, ich meine also die Kadetrinne, nahe der Übergangszone zwischen dem vorwiegend vom Islandtief beeinflussten und dem weiter östlichen Gebiet des russischen Zentralhochs liegt. Das Aufeinandertreffen dieser unterschiedlichen Luftdruckzonen kann plötzliche Stürme hervorrufen und in seltenen Fällen sogar zu Sommerorkanen führen. Wir hatten es vorhin gehört, diese Passage der Ostsee wird auch häufig von der Sportschifffahrt genutzt.
Diese meteorologische Situation ist eine ganz gefährliche für die Sportschifffahrt. Das heißt, die können gegen den Wind nicht durch die Kadetrinne kreuzen, sie müssen ihren Motor zu Hilfe nehmen. Ich möchte mir nicht vorstellen, was passiert, wie es ja auch schon mal passiert ist, als ein Fährkatamaran eine Segeljacht überrannt hat. Wie durch einen Zufall ist da nichts weiter passiert, nur der Mast wurde abgefahren. Ich möchte aber nicht wissen, was passiert, wenn an einem Hochsommertag die Schiffe der Sportschifffahrt da in die Kadetrinne fahren müssen und es gibt Maschinenschäden. Was dann auf uns zukommt, möchte ich nicht wissen, was passiert, weil auch die Berufsschifffahrt natürlich daran interessiert ist, diesen Seglern auszuweichen. Damit erhöht sich das Gefahrenpotenzial. Wenn dann Schiffe wegen solchen Gefahrenpotenzialen zusammenstoßen, dann kann es immerhin zu Unfällen kommen, die auch nicht durch einen Lotsen verhindert werden könnten.
Für mich selbst heißt es, dass die Schritte, die wir zur Sicherung unserer Küste schon gemacht haben – das heißt, dass wir neben der „Arkona“, dem Mehrzweckschiff, das in Stralsund stationiert ist, jetzt vor Kurzem die „Baltic“ in Dienst gestellt haben und auch die DGzRS mit ihren Schiffen schon einen gewissen Sicherheitsvorsprung an unserer Küste hat –, dass wir weitere Schritte dazu unternehmen müssen. Lotspflicht ist international wichtig.
Übrigens, vielleicht weiß das nicht jeder, haben wir schon öfter über die „Theo Fischer“ gesprochen, aber die „Theo Fischer“, der Seenotrettungskreuzer der DGzRS, ist das einzige Schiff in der Ostsee, das eine Gasgalerie hat. Das heißt, er kann bei eventuellen Gastransporten bis ganz in die Nähe der Schiffe heranfahren. Es gibt kein weiteres Schiff in der Ostsee, das so ausgerüstet ist.
Deshalb ist für mich die Ausstattung der Küste mit sehr guten Rettungsschiffen das eine, auf der anderen Seite ist der Weg, den diese Rettungsschiffe zu dem Verunfallten haben müssen, ein weiterer wichtiger Punkt, den wir beachten müssen. Es gilt für mich, dass wir unbedingt auf der Strecke zwischen Warnemünde und Rügen einen Schutzhafen haben müssen, in dem nicht nur der Rettungskreuzer „Theo Fischer“ stationiert wird, sondern der auch gleichzeitig als Anlandepunkt für auf See Verunglückte genutzt werden kann.
Aber zurück zu unserem heutigen Antrag: Ich glaube, dass die Lotspflicht für die Kadetrinne ein weiterer Schritt für die Sicherheit, in Richtung verbesserte Sicherheit für
unsere Küste in Mecklenburg-Vorpommern ist. Ich habe gehört, die Fraktion DIE LINKE stimmt unserem Antrag zu. Dann hoffe ich, dass die FDP, auch wenn wir Ihren Änderungsantrag ablehnen, lieber Herr Leonhard, auch zustimmt. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist ein wichtiger Punkt in der oder für die Wirtschaft, auch für die Kommunen,
über den sich trefflich streiten lässt, Herr Methling. Ich werde Ihnen nachher auch ein paar Beispiele nennen, die Sie in einem Einwurf vorhin von Herrn Roolf gefordert haben. Ich möchte heute darauf nicht eingehen. Ich habe gesagt, wichtiger Punkt für die Wirtschaft und auch für die Gemeinden, aber nur ein Punkt aus der Kommunalverfassung.
Ich denke, dass Frau Měšťan das aus den Medien heute morgen schon gehört hat, dass sich das Kabinett in der nächsten Woche mit der Novellierung der Kommunalverfassung,
da weiß sie mehr als wir, befasst. Der Innenminister – aber er ist für mich maßgebend – hat darauf hingewiesen, dass die Regierung an einer Novellierung der Kommunalverfassung arbeitet, dass wir noch in diesem Herbst über die Novellierung im Landtag diskutieren werden. Und da, Herr Roolf, sollten Sie Ihre Änderungswünsche für diese beiden Paragrafen der alten Kommunalverfassung – 68 und 70 sind 68 und 77 – einbringen. Darüber sollten wir diskutieren, so, wie es Frau Měšťan vorgeschlagen hat, im Innenausschuss. Ihr Antrag, Ihr Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung kommt hier zu einem falschen Zeitpunkt. Ich könnte Ihnen auch vorschlagen: Ziehen Sie ihn einfach zurück! – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPFraktion hat dem Landtag jetzt einen doch etwas ungewöhnlichen Antrag vorgelegt. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz soll empfohlen werden, darauf sind meine Vorredner ja auch schon eingegangen, dem Landtag einen Bericht über die Praxis der Videoüberwachung in den Landes- und Kommunalbehörden bis Ende dieses Jahres vorzulegen.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass solch ein Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich ist – das werde ich begründen –, weil erstens ausschließlich auf den Bericht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten vom 20. April eingegangen worden ist. Und in der Tat, Herr Leonhard und auch Herr Ritter haben massive Verstöße bei dieser Untersuchung festgestellt. Ich bin aber der Meinung, das ist doch eigentlich verwunderlich, dass gerade kommunale Behörden – und Niedersachsen ist nun ein sehr großes Land – solche Verstöße gegen den Datenschutz getan haben. Es ist aber meiner Meinung nach auch kein Anlass und ausreichender Grund, diese Verstöße, die in Niedersachsen vorgekommen sind, eins zu eins auf unser Land umzusetzen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legt nach Paragraf 33 Absatz 1 unseres Landesdatenschutzgesetzes dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vor. Einen solchen Tätigkeitsbericht hat der Datenschutzbeauftragte zuletzt im Jahr 2008 für den Berichtszeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 vorgelegt. Und darin geht es – und das haben Sie auch bereits gesagt, Herr Leonhard – um die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen.
Beispielsweise wurde die anlasslose Verkehrsüberwachung mit Videotechnik in diesem Bericht gerügt. Die vorbeifahrenden Fahrzeuge wurden damals aufgenommen, um Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht und das Handyverbot zu erfassen. Diese Bildaufzeichnungen erfolgten ohne einen konkreten Verdacht und betrafen alle Verkehrsteilnehmer. Nachdem der Datenschutzbeauftragte diesen Verstoß festgestellt hatte, hatte die betroffene Polizeidirektion die Verkehrsüberwachung mittels Videotechnik eingestellt. Darüber hinaus hatte das Innenministerium den Vorfall zum Anlass genommen, die anderen Direktionen des Landes auf die rechtliche Situation hinzuweisen.
Dieses Beispiel zeigt doch einerseits, dass der Datenschutzbeauftragte seine Tätigkeit sehr ernst nimmt, es zeigt aber auch, dass die Behörden in unserem Land die Rügen durch den Datenschutzbeauftragten respektieren und ihr eventuell rechtswidriges Handeln sofort einstellen. Ich könnte auch noch weitere Beispiele aus dem Achten Tätigkeitsbericht nennen, ich glaube aber, dass dieses eine Beispiel reicht. Ich bin überzeugt, dass der Datenschutzbeauftragte auch in seinem nächsten Tätigkeitsbericht Fehler beim Umgang mit Videotechnik, sollten sie denn überhaupt vorgekommen sein, aufzeigen wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse noch mal kurz zusammen: Dieser Bericht aus Niedersachsen lässt meiner Meinung nach keine Rückschlüsse auf unser Land zu. Der Datenschutzbeauftragte prüft stichprobenartig auch den Einsatz von Videotechnik in den Landes- und Kommunalbehörden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in seinem nächsten Tätigkeitsbericht bestimmt enthalten. Ich glaube, wenn die FDP diesen Tätigkeitsbericht abgewartet hätte, dann hätte sich dieser Antrag auch erledigt. Auch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden wir ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19.11.2007 konnte man im Internet einen Entwurf des damaligen Bundesumweltministers zum Umweltgesetzbuch einsehen. Dieses Umweltgesetzbuch sollte das größte umweltpolitische Projekt der zurückliegenden Legislaturperiode auf Bundesebene werden. Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Vollregelungen durch den Bund waren durch die Föderalismusreform damit geschaffen. Den Ländern wurden Abweichungsmöglich
keiten zugebilligt. Von diesen Abweichungsmöglichkeiten waren die stoff- und anlagenbezogenen Regelungen sowie die allgemeinen Grundsätze des Artenschutzes und Meeresnaturschutzes aber ausgenommen.
Der seitens des Bundesumweltministers ins Internet gestellte Gesetzentwurf gliederte sich zunächst in sechs Bücher, spätere Erweiterungen waren natürlich geplant. Im ersten Buch sollten ein allgemeiner Teil und die integrierte Vorhabensgenehmigung, im zweiten Buch die Belange der Wirtschaft, im dritten Buch die Belange des Naturschutzes, im vierten Buch die Regelung zur nicht ionisierenden Strahlung, im fünften Buch der Emissionshandel und im sechsten Buch der Bereich der erneuerbaren Energien geregelt werden.
Allein die damalige Verfahrensweise, dass der Gesetzentwurf bereits vor der Ressortbefassung im Internet einzusehen war, sorgte für erhebliche Unruhe innerhalb der damaligen Bundesregierung. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums ging in weiten Teilen über die bisherigen Anforderungen hinaus. So war zum Beispiel im Bereich des Naturschutzes die Erweiterung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis nicht mehr vorgesehen. Der bisherige Vorrang des Vertragsnaturschutzes in Paragraf 3 des Bundesnaturschutzgesetzes sollte entfallen und im Bereich des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts sollten erhebliche Verschärfungen gegenüber den bisherigen Regelungen aufgenommen werden. Weitere Verschärfungen fanden sich in den Bereichen des Emissionsschutzes und des Wasserrechtes.
Vor diesem Hintergrund ist es nur verständlich, dass die Nutzerverbände, insbesondere der Bauernverband, gegen die Absichten des Bundesumweltministeriums votierten. Als kleinster gemeinsamer Nenner einigte sich die Bundesregierung auf die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 wurden die Vorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege erstmals bundeseinheitlich unmittelbar geregelt.
Mit dem nunmehr seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechtes wollen wir das geltende Recht klarstellen und den landesrechtlichen Spielraum ausnutzen. Im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und abweichungsfeste Regelungen des Bundesgesetzes übernommen. Bisherige landesspezifische Regelungen, bei denen die Möglichkeiten der Abweichungen vom Bundesrecht bestanden, wurden zum überwiegenden Teil unverändert übernommen. Bei der Auslegung von Abweichungsmöglichkeiten zum Bundesrecht wurden keine Verschärfungen gegenüber bisherigen landesrechtlichen Regelungen vorgenommen.
Dennoch bleibt für meine Fraktion festzuhalten, dass wir uns im Rahmen der Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesrecht mehr Erleichterungsmöglichkeiten gewünscht hätten.
So haben wir in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt, dass keine Regelungen getroffen werden, die über Bundesregelungen hinausgehen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Anwenderfreundlichkeit der gesetzlichen Regelungen im Bereich des Naturschutzrechtes verbessert wird und
die abweichungsfesten Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht überführt werden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Recht schönen Dank.
Ja, also ich muss ganz ehrlich sagen, nach so einem Vortrag hier noch etwas Sachliches zu dem Gesetzentwurf beizutragen, fällt mir wirklich schwer.
Aber ich glaube, der Präsident hat richtig gehandelt, es war eigentlich schon viel zu spät, dass der Kollege hätte gehen sollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren setzt sich meine Fraktion dafür ein,
dass im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirte in MecklenburgVorpommern wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir zwei Anträge mit dem Ziel,
den Absatz 3 des Paragrafen 81 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern ersatzlos zu streichen, in den Landtag eingebracht. Heute verabschieden wir einen Gesetzentwurf, der diesem Ansinnen Rechnung trägt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsunternehmen in unserem Land beiträgt. Ich freue mich, dass gerade hier ein einstimmiges Votum der Fachpolitiker im Agrarausschuss zustande gekommen ist.
Dennoch will ich es hier noch einmal klar und deutlich sagen, dass meine Fraktion auch in anderen Bereichen nach wie vor für die 1:1-Umsetzung von europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben steht.
Deshalb haben wir uns im Rahmen der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarungen vehement dafür eingesetzt, dass das Vorhaben der EU und des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern konsequent nach diesem Grundsatz umgesetzt wird.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will hier noch einmal die wirklich wichtigsten Knackpunkte zur Abstandsregelung aufgreifen. Am 14. Januar 2006 trat eine neue Düngeverordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von drei Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt in der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer dar. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-Meter-Abstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.
Vor diesem Hintergrund hat die bisherige Regelung in Paragraf 81 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Wettbewerbsverzerrung dargestellt. Landwirte und ihre berufsständischen Interessen
vertretungen haben sich zu Recht in der Vergangenheit darüber beklagt, dass diese Regelung schwerwiegende Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. So wurden weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraums noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik berücksichtigt.
Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund nun einen Randstreifen von fünf Metern normiert. Die Regelungen der Düngeverordnung gelten nach wie vor. Das landwirtschaftliche Fachrecht und die gute fachliche Praxis bieten schon heute ausreichend Grundlagen zum Schutz der Umwelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam sind und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Aus diesen Gründen verfügen andere Bundesländer schon heute über keine landesgesetzlichen Regelungen dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn meine Fraktion gerne weitergehende Änderungen, zum Beispiel im Bereich des Hochwasserschutzes oder des Küstenschutzes, vorgenommen hätte, so war aufgrund des Zeitdrucks leider nicht mehr möglich.
Meine Fraktion geht davon aus, dass nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes
ein weiterer Schritt notwendig sein wird.
Hören Sie bitte mal zu, Herr Pastörs!
Hierbei sind sowohl die Interessen des Gewässerschutzes als auch die Interessen
der Menschen unseres Landes in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Ich bitte um die Zustimmung
zum Gesetzentwurf. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gründe für die Ablehnung des Antrages der LINKEN sind von meinen drei Vorrednern eigentlich schon genügend genannt. Ich möchte allerdings ein, zwei Sachen noch hinzufügen.
Frau Borchardt, Sie hatten über eine Befragung gesprochen, hatten da Ergebnisse genannt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es bei diesen Umfragen um das Sicherheitsbedürfnis an deutschen Flughäfen ging,
und da ist festgestellt worden, dass 68 Prozent der Befragten für ein höheres Sicherheitsgefühl …
Sie haben gesagt, 60 Prozent der Befragten seien für die Scanner. Dass aber das Sicherheitsbedürfnis erhöht werden soll und das von 68 Prozent bestätigt worden ist, das haben Sie nicht gesagt.
Des Weiteren haben Sie von dem Interview des Innenministers unserer Bundesrepublik gesprochen. Dieses Interview hätten Sie von Anfang an lesen sollen, dann hätten Sie vielleicht diesen Antrag nicht gestellt. Ich möchte daraus jetzt zitieren. Es ging um den Einsatz der Nackt- oder sogenannten Ganzkörperscanner und da steht ein paar Zeilen vor dem von Ihnen zitierten: „Dabei müssen drei Kriterien erfüllt sein. Erstens: Ein solches Gerät muss leistungsfähig sein, es muss die Dinge, die man erkennen will, erkennen lassen. Zweitens: Das Gerät muss gesundheitlich völlig unbedenklich sein. Drittens: Es müssen die Persönlichkeitsrechte vollumfänglich gewahrt werden. Im Moment wird ja nur“ – das haben wir gemerkt – „über das dritte Kriterium diskutiert,“
„das ist auch in Ordnung, aber es müssen alle drei Kriterien zusammen gegeben sein.“ Erst dann kann man „über den Einsatz solcher Geräte“ befinden. Das haben meine Vorredner auch schon gesagt und deshalb lehnt auch meine Fraktion Ihren Antrag ab. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Reese! Meine Herren von der FDP! Die Koalition auf Bundesebene ist ja ein Beleg dafür, dass es zwischen meiner und Ihrer Partei doch durchaus eine Menge Schnittmengen gibt. Dass die Interessen allerdings so weit gehen, dass Sie unsere Parteitagsbeschlüsse hier als Landtagsanträge einbringen, das zeugt doch von einer neuen Qualität und fällt sogar der Fraktion DIE LINKE auf. Recht schönen Dank, Herr Ritter.
Oh, dann nehme ich das sogar weg, Herr Dr. Methling. Vielen Dank dafür, Herr Schnur.
Herr Schnur ist ja wieder da.
Kollege Schnur, ich kann ja verstehen, dass Sie aufgrund Ihrer politischen Vergangenheit nichts unversucht lassen, uns als CDU zu kompromittieren. Nur, wer im Glashaus sitzt, der sollte doch nicht mit Steinen werfen. Schauen Sie mal auf die Vergangenheit einiger Personen, die zu Ihrer Partei oder auf Mandat Ihrer Partei in politischen Funktionen sitzen!
Aber nun doch zur Sache. „Kein Ende in der Aufarbeitung der SED-Diktatur“, das spricht natürlich meiner Fraktion aus dem Herzen. Der CDU ist es ein großes Anliegen, das von der SED verursachte Unrecht ans Licht zu bringen. Unser Parteitagsbeschluss ist, denke ich, dazu auch der beste Beleg. Die jungen Leute über das aufzuklären, was damals in der DDR wirklich geschah, ermöglicht ihnen, die freiheitliche Demokratie, in der wir heute leben dürfen, zu schätzen. Freiheit, freie Wahlen und vieles mehr, was heute selbstverständlich erscheint, das haben wir uns vor 20 Jahren erst erkämpft,
ist natürlich noch lange nicht abgeschlossen. Das können wir als CDU natürlich auch den Opferverbänden versprechen. Nicht umsonst werden Landtagsabgeordnete in Brandenburg jetzt als Stasi enttarnt. Jetzt aufzuhören, denke ich, und das haben die Vorredner auch gesagt, wäre der total falsche Weg. Darum wird es natürlich auch bei uns im Land weiterhin Stasiüberprüfungen geben.
In der öffentlichen Diskussion werden zurzeit gerne zwei Dinge vermischt: Das eine ist die Stasiüberprüfung und das andere die Ernennung zum Beamten. Grundlage für die Stasiüberprüfung ist allein das Stasiunterlagengesetz. Schauen Sie dort mal in Paragraf 4 Absatz 1, Herr Schnur, da steht, dass Einsicht in die Unterlagen nur dann gestattet werden kann, wenn es das Stasiunterlagengesetz erlaubt oder anordnet. Das macht doch eigentlich klar, wenn das Stasiunterlagengesetz keine Überprüfung vorsieht, findet sie auch nicht statt. Wenn also Bürgermeister, Abgeordnete oder leitende Beamte überprüft werden sollen, ist ein Ersuchen nach den Paragrafen 20 und 21 an die Behörde zu richten. Daran
ändern die Änderungen im Beamtengesetz überhaupt nichts.
Damit bin ich jetzt beim Beamtenrechtsneuordnungsgesetz angekommen. Dieses Gesetz, das wir vorgestern hier verabschiedet haben, nimmt auf Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes Bezug. Jeder, der Beamter in Mecklenburg-Vorpommern werden will, muss aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Da steht es selbstverständlich im Widerspruch, wenn der Bewerber zu DDR-Zeiten für das Amt für Nationale Sicherheit oder das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat. Wir als CDU haben das immer wieder betont.
Genauso wie wir nicht wollen, dass aus Amtsstuben rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet wird, wollen wir auch nicht, dass Leute, für die die Menschenrechte nicht schützenswert waren, in die Amtsstuben unserer Gemeinden einziehen.
Wer für die Stasi gearbeitet hat, hauptamtlich oder informell, für den waren die Menschenrechte nicht so wichtig. Und deshalb bestehen Zweifel daran, dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch heute eintritt.
Solche Frauen und Männer können unsere Gesellschaft nicht repräsentieren.
Jeder Dienstherr oder Arbeitgeber ist in diesem Falle gefordert. Ich halte es für selbstverständlich, dass weiter hier bei uns im Land auch Anfragen gestellt werden. Danach ist dann die Prognoseentscheidung nach Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes zu treffen. Der dabei bestehende Beurteilungsspielraum muss voll ausgeschöpft werden. Er ist nur beschränkt gerichtlich überprüfbar. Das heißt, der Richter prüft auch nur auf wirklich grobe Fehler, er kann dem Dienstherrn nicht seine Meinung aufdrängen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch ein Wort speziell zu den Bürgermeistern. Das sind ja die Fälle, die im Augenblick die Öffentlichkeit am meisten interessieren.
Der Minister und auch Herr Dr. Timm sind darauf schon kurz eingegangen, das Kommunalwahlgesetz muss natürlich geändert werden. Es ist selbstverständlich nicht sinnvoll, wenn erst jemand gewählt wird, der hinterher doch nicht Bürgermeister werden kann, weil er bei der Stasi gearbeitet hat. Dieser Zustand, das wurde schon gesagt, ist unhaltbar. Das Gesetz muss dementsprechend geändert werden.
Die Wahlausschüsse müssen darüber entscheiden können, ob jemand wegen seiner Stasivergangenheit zur Wahl antreten darf oder nicht. Und für diese Entschei
dung muss auch ausreichend Zeit eingeräumt werden. Solche Dinge wie in Schönberg darf es einfach nicht mehr geben.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Die Stasiüberprüfung geht weiter. Die CDU steht zu ihrem Parteitagsbeschluss und dafür brauchen wir den Antrag der FDP nicht. Deshalb werden auch wir ihn ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder von uns ist schon einmal durchs Land gefahren – das hat mein Kollege Gino Leonhard ja auch gesagt – und hat ab und zu mal keinen Empfang auf seinem Handy. Das liegt natürlich auch daran, welches Netz ich gerade habe, das muss man dazusagen. Ich kann ja auch den Aspekt des Antrages verstehen. Was aber der Antrag, wenn er so dasteht, der Bevölkerung suggeriert, dass es nicht möglich ist, irgendwelche Notrufnummern in unserem Land zu wählen, dem muss ich widersprechen. Es gab, Sie hatten es, Herr Leonhard, auch gesagt, noch keinen Fall, wo bekannt geworden ist, dass so etwas passiert ist. Aber die Vorsorge kann ich auch ganz gut verstehen. Ich verstehe aber nicht, dass die FDP hier wieder nach mehr Staat ruft, denn wir müssen mal davon ausgehen, dass die Mobilfunkanbieter gewinnorientierte Firmen sind,
und jede Investition sich genau überlegen und auch Kosten und Nutzen abschätzen.
Eine Frage mal an die FDP-Fraktion: Was will die eigentlich machen, wenn am 31.12.2009 der Vertrag zwischen D1 und O2 ausläuft und 14,4 Millionen Kunden von O2 keine Netzabdeckung mehr haben? Denn die nutzen bis jetzt das D1-Netz mit. Was wollen wir denn für die tun? Da stellt sich mir wirklich die Frage, was soll das werden. Es wird auch weiterhin sogenannte Funklöcher geben, denn aufgrund der heute zu übertragenden Datenmengen wird es im vorhandenen Funknetz immer zu Überlastungen kommen und das führt dann auch zu entsprechenden Funklöchern.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Anfang dieses Jahres betreiben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Unternehmen E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und der Ericsson GmbH ein Projekt zur Versorgung mit mobilem Breitband im ländlichen Raum. Das Projekt soll untersuchen, ob mit der am Markt verfügbaren Mobilfunktechnik unterversorgte Gebiete abgedeckt werden können, denn selbstverständlich ist eine flächendeckende Breitbandanbindung für unser Land auch ein wichtiger Standortfaktor. Die entsprechenden Frequenzen sind aufgrund
des Engagements des Landes und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt worden.
Das Projekt läuft, Sie werden es wissen, Herr Leonhard, in Grabowhöfe bei Waren. 50 Haushalte und Betriebe wurden dafür ausgewählt. Im Umkreis von rund 20 Kilometern zu der Sendestation in Grabowhöfe wird die mobile Breitbandtechnologie bis Ende 2009 getestet. Und das wissen Sie auch: Breitbandversorgung im ländlichen Raum bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur die Versorgung mit schnellem Internet. Sogenannte breitbandige Datendienste können auch Mobilfunkstandards wie das Ihnen sicherlich bekannte UMTS bieten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Breitbandstrategie der Bundesregierung aufgelegt. Diese fördert bis Ende 2010 die flächendeckende Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse. In unserem Land können Kommunen, die die sicherlich sehr hohen Kosten nicht alleine aufbringen können, Förderanträge an das Umweltministerium stellen. Es sind mittlerweile 50 Kommunen dieser Möglichkeit nachgekommen.
Meine Damen und Herren der FDP, nach alledem bin ich überzeugt, dass die Landesregierung, aber auch die Bundesregierung auf einem guten Weg ist, den ländlichen Raum mit modernen Technologien zu versorgen. Lassen wir die Initiativen wirken, neue halte ich für entbehrlich. Die CDU-Fraktion wird Ihren Antrag deshalb auch ablehnen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Dienstagmorgen hat sich der Europäische Fischereirat in Luxemburg auf die neue Festlegung für Fangquoten geeinigt. Demnach sollen die erlaubten Fangmengen für den Hering in der westlichen Ostsee um 16,5 Prozent gesenkt werden und die Fangmengen für den Dorsch in der östlichen Ostsee um 15 Prozent und der westlichen Ostsee um 8,6 Prozent erhöht werden. Seitens der Europäischen Union wurde für den Hering in der westlichen Ostsee eine Fangquotenreduzierung von 21 Prozent vorgeschlagen.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Heringsquote in der westlichen Ostsee um 39 Prozent gekürzt worden ist, wird die Existenz der Kutter- und Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern mit der erneuten 16,5 prozentigen Kürzung richtig bedroht. Die Quotenkürzung seitens der Europäischen Kommission erfolgte auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen. So wurden gerade im Bereich der westlichen Ostsee seit mehreren Jahren schlechte Nachwuchsjahrgänge beim Hering festgestellt. Obwohl die wissenschaftlichen Untersuchungen seitens der Kutter- und Küstenfischerei angezweifelt werden, ist die Absicht einer Absenkung der zulässigen Fangmenge nachzuvollziehen.
Die EU hatte bei der Absenkung der Heringsquoten im letzten Jahr zugesagt, bis zum Juni dieses Jahres genau wie beim Dorsch einen Managementplan zu erarbeiten, um den Fischern eine Planungsmöglichkeit zu geben. Die nunmehr erfolgte drastische Reduzierung der Fangmenge für den Hering innerhalb von zwei Jahren ohne Aussicht auf Besserung ist sowohl für die Fischer als auch für den nachgelagerten Bereich nicht tragbar.
Der Managementplan soll übrigens jetzt bis Januar des nächsten Jahres stehen.
Für mich stellt sich hier die Frage: Was nutzt ein gesunder Heringsbestand ohne Küstenfischer? Und wie kann die Auslastung der Fischverarbeitung – und das nicht nur auf der Insel Rügen – künftig gesichert werden?
Zahlreiche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren auf die Heringsfischerei spezialisiert, denn sie wurden von der EU aufgefordert, nachdem die Dorschquote gesenkt wurde, sich auf ihren Brotfisch, den Hering, zu konzentrieren. Die nunmehr innerhalb von zwei Jahren erfolgte Kürzung der Heringsquote von 55,5 Prozent dürfte zur Aufgabe mehrerer Unternehmen im Land führen. Allein im Fischverarbeitungszentrum in Sassnitz-Mukran werden jährlich nur circa 11.000 Tonnen Hering aus der deutschen Kutter- und Küstenfischerei verarbeitet. Gebaut und mit EU- und Landesmitteln gefördert wurde das Werk aber für 50.000 Tonnen. Die wurden auch früher von den deutschen Küsten…
Lassen Sie mich ausreden, Frau Peters!
Früher wurden diese 50.000 Tonnen auch von den Kutter- und Küstenfischern angelandet. Sie sind nicht alle da verarbeitet worden. Zugekauft wurde schon ewig aus dem Nordatlantik, aus Irland, das weiß ich. Aber angelandet worden sind diese 50.000 Tonnen doch in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Dr. Methling.
Ja, ich mache weiter.
Ich denke, dass wir – und das müssten eigentlich auch Sie einsehen, Herr Professor Dr. Methling – uns darüber im Klaren sind, dass mit diesen Quoten dramatische
Auswirkungen auf den Bereich der Kutter- und Küstenfischerei zu erwarten sind. Wir wissen aber auch, dass die Fischer nicht vom gefangenen Fisch, sondern vom Erlös leben.
Aber zu den Kürzungen von Fangquoten kommen die erhöhten Ausrüstungsanforderungen für die Schiffe der Kutter- und Küstenfischerei. Die aus dem …
Das ist doch Quatsch.
Das ist doch Quatsch, Herr Professor Methling. Diese erhöhten Anforderungen an die Ausrüstung können nur aus dem Erlös bezahlt werden. Und wenn Sie unseren Antrag gelesen haben, …
Hätten, ja.
… dann machen wir dort Vorschläge, wie man bessere Erlöse erzielen kann. Und dann haben die Fischer auch die Möglichkeit, aus diesen Erlösen wieder die erhöhten Anforderungen der Ausrüstung zu bezahlen. Aber ich denke, Sie haben unseren Antrag gar nicht erst gelesen.