Udo Timm

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frohe Kunde habe ich vernommen. Herr Minister und auch Herr Jarchow von der SPD-Fraktion, der Überweisungsvorschlag unseres Antrages ist ein guter Anfang dafür, dass wir uns gemeinsam darum bemühen, die Sachlichkeit aus dem Antrag herauszuholen und ihn auch genauso ordentlich zu diskutieren,
diese Sachlichkeit, die wir da herausgeholt haben.
Vorgestern haben wir aktuell auf dem Parlamentarischen Abend des Landesanglerverbandes und des Landesjagdverbandes die Gelegenheit nutzen können, uns über die Probleme beim europäischen Aalmanagement zu informieren. Der Aal, einer der Brotfische unserer Fischer, ist in seinem Bestand gefährdet. Aufgrund der Bestandsgefährdung fordern Artenschützer die Beschränkung des Aalfanges und den Umbau der Gewässer. Gleichzeitig verkündet der Landwirtschaftsminister medienwirksam ein Programm zur Rettung des Fischbestandes in Höhe von 37 Millionen Euro.
All diese Aktionen, meine Damen und Herren, werden nicht ausreichen, um den Fischbestand nachhaltig zu sichern. Sie können Millionen und Abermillionen in die Fütterung der Kormorane investieren, ohne dabei den Fischbestand zu sichern.
Meine Damen und Herren, das Problem ist keinesfalls neu. Ich zitiere:
„1. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1.1 auch weiterhin geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darauf hinwirken, daß – der Kormoranbestand im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten reguliert wird, – auch künftig Kormoranschäden durch Vergrämung an besonders gefährdeten Stellen oder durch Förderung technischer Maßnahmen zum Beispiel Teichabdeckungen vorgebeugt wird,“ und so weiter und so weiter.
Sie werden es nicht glauben, aber dieses Zitat stammt aus der Beschlussempfehlung 1/4142 des Umweltausschusses aus dem Jahre 1994 zu dem Antrag der SPD auf der Drucksache 1/3109.
Bereits im Februar 1997 wurde ein Antrag, der dem heute vorliegenden Antrag ähnelt, in diesem Hohen Haus unter Drucksache 2/2354 eingebracht. Ein Ziel des Antrages war damals die Einführung eines europaweiten Managements zur Bestandsregulierung des Kormorans.
Hierbei sollten die Präventiv- und Regulierungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden. Schon damals sollte der Kormoran aus der Liste der besonders geschützten Tiere im Anhang der EU-Vogelschutzrichtlinie herausgenommen und in den zweiten Anhang der Richtlinie aufgenommen werden. Schon damals haben selbsternannte Artenschützer ein erfolgreiches Kormoranmanagement verteufelt. Dennoch wurde dieser Antrag – man höre und staune – von der damaligen Koalition der CDU und SPD eingebracht und mitgetragen.
Meine Damen und Herren, der zuständige Minister der Landesregierung äußerte sich im Oktober 2001 zur Kormoranproblematik wie folgt: „Wenn es um das Kormoranproblem geht, fühle ich mich langsam wie Don Quichotte, der verzweifelt gegen Windmühlen ankämpft.“ Dieses Gefühl, sehr geehrter Herr Minister Methling – ich gebe das jetzt mal weiter an Herrn Backhaus –, habe ich nicht nur bei der Kormoranproblematik. Mit scheint es, als arbeite diese Landesregierung auch in vielen anderen Bereichen wie Don Quichotte.
Minister Methling forderte bereits 2001 die Einführung eines europäischen Kormoranmanagements. Bis heute hat sich leider nichts getan. Es stellt sich die Frage: Hat er überhaupt etwas getan? Im Jahre 2002 konstatierte der Umweltminister, dass mit 10.000 Brutpaaren der Kormoranbestand weit überhöht ist und die Landesregierung sich kontinuierlich mit Möglichkeiten der Schadensminderung beziehungsweise des Schadensausgleiches für die Fischerei auseinandersetzt. Auseinandersetzen allein – das wissen Sie jetzt hoffentlich auch – hilft nicht, Sie müssen auch handeln, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, heute haben wir mehr als 13.000 Kormoranbrutpaare in Mecklenburg-Vorpommern, so die Tierzähler. Bereits bei einem Bestand von 8.000 Brutpaaren gab es Einigkeit darüber, dass eine drastische Reduzierung erfolgen muss. Aus diesem Grund hat sich diese Landesregierung auch in der Koalitionsvereinbarung verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Schäden in der Fischereiwirtschaft durch Kormorane deutlich minimiert werden. Wie so oft sind diesen Worten noch keine konkreten Taten gefolgt oder es war sehr schwer, sie umzusetzen. Vielmehr hat der Umweltminister die geltende Kormoranverordnung in den Bereichen der Küste des Uecker-Randow-Kreises, Nordvorpommerns und Nordwestmecklenburgs außer Kraft gesetzt, sodass hier eine Reduzierung des Bestandes nicht möglich ist.
Als Vorwand muss die Vogelgrippe herhalten. Deren Auswirkungen allein sind schon eine Belastung für die Tourismuswirtschaft, zum Beispiel auf Rügen, ohne nicht absehbares Ende. Da bedarf es nicht noch zusätzlicher Belastungen unserer Küstenfischerei durch die Kormorane.
Aber nun noch einige Bemerkungen aus dem wirklichen Leben, zum Beispiel von der Insel Rügen. Da komme ich ja her, wie Sie wissen. Wir hatten über viele Jahre eine Kormoranbrutkolonie auf dem Tollow im Süden Rügens. Die Nistbäume sind da durch die Einwirkungen der Exkremente der Kormorane abgestorben und inzwischen umgestürzt. Die Kormorane haben sich verzogen, wie sie das so tun. Zwei neue Kolonien sind entstanden: Die erste auf
der Insel Heuwiese im Kubitzer Bodden, ein baumloses Eiland, das intensivste Brutgebiet der Silbermöwe und des Kiebitz in unserer Region. Der Kormoran hat sich dort als Bodenbrüter angesiedelt, 500 bis 600 Brutpaare haben die anderen Vögel fast völlig verdrängt. Der Kiebitz, früher zu tausenden als Brutvogel bei uns, ist verschwunden, restlos verschwunden. Es gibt keinen mehr in der Region.
Die zweite Kolonie hat sich im Weidengebüsch im Nonnensee bei Bergen angesiedelt. Ein See, der durch Renaturierung nach 1990 wieder entstanden ist, der als nahe gelegenes Erholungsgebiet von den Bergern sehr angenommen wird, erleidet jetzt durch circa 800 Brutpaare die Umwandlung zu einer Kloake durch den Vogelkot – Tendenz steigend! In beiden Kolonien würde die Vergrämung durch Nestzerstörung möglich sein, auf der Heuwiese wäre es sehr einfach, die Eier zu entnehmen, Kalkeier in die Nester zu legen und den Kormoran bis zum SanktNimmerleins-Tag auf diesen Eiern sitzen zu lassen.
Das Problem dabei ist nicht, dass wir die Jungvögel bejagen. All das wissen wir, das wissen wir selbst auch, das ist nur bei Tieren und Vögeln so. Solange wie wir nicht wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Altvögelbestände ergreifen beziehungsweise nicht auf die Bestandsvergrößerung der Altvögelbestände eingehen, werden die Bejagung des Jungvogels oder auch Maßnahmen dagegen, wie auch immer, nur halbherzige Sachen sein. Wir müssen also die Altvögel stören und Brut verhindern. Nur so wäre eine nachhaltige Verringerung der Population wirksam zu beeinflussen.
Ein Kormoran frisst am Tag zwischen 350 und 500 Gramm
Fisch. Ich habe es nicht nachgewogen, aber es gibt da unterschiedliche Zahlen. Bei 1.500 Brutpaaren auf Rügen werden täglich von den Altvögeln 1.500 Kilogramm Fisch verzehrt. Bei mindestens 200 Rasttagen, und das ist eigentlich sehr niedrig gegriffen, denn der Kormoran ist in der Regel Ende März da und bleibt bis in den November hinein, aber wenn wir von 200 Rasttagen auf Rügen ausgehen, werden pro Jahr 300.000 Kilogramm Fisch, und zwar Speisefisch, von den Kormoranen vertilgt.
Außerdem sind sie auch sehr exzellente Reusenfischer – Herr Minister Backhaus merkte das auch an – und holen sich den Aal aus den Reusensäcken. Das ist hoch interessant, wenn man die Viecher einmal beobachtet, wie die in die Reusen hineinschwimmen, mit welcher Gewandtheit sie den Aalen nachjagen. Das Problem ist folgendes: Wenn Sie in einem Reusensack 100 Aale drin haben, können Sie davon ausgehen, dass der Kormoran sich einen von 100 Aalen mit Sicherheit schnappt. Manchmal hat er aber Pech, dann schnappt er erst den 14. so sicher, dass er wieder aus dem Reusensack herausschwimmen kann, und das macht er auch mit einer Intelligenz, die zu bewundern ist. Das heißt, die anderen, die er bloß angehackt hat, die kann der Fischer nicht mehr als Speisefisch und als Marktfisch verkaufen. Ich habe mir das bei Fischern in Gagern auf Rügen angeguckt. Es ist erschreckend, was in den Kisten los war. Jetzt reduzieren wir einmal das Problem, Herr Minister Backhaus ist darauf eingegangen, und wir wissen, dass gezielt Aalbesatzmaßnahmen gemacht werden sollen. Diese Aalbesatzmaßnahmen kosten Geld ohne Ende.
Das heißt, der Reusenfischer hat nicht 100 Aale zur Auswahl in dem Reusensack, der hat nur noch 10 drin. Von diesen 10 holt sich der Kormoran einen mit Sicherheit und 3 oder 4 hackt er wieder an. Das heißt also, bei verringertem Fangergebnis ist der Verlust, den die Fischerei erlebt, bis auf 50 Prozent in der Aalfischerei gestiegen. Dagegen gilt es geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dass es nicht einfach ist, das zu machen, Herr Minister, das haben Sie angedeutet und da kann ich Ihnen unbedingt folgen. Das, glaube ich, wissen wir alle.
Und wenn in unserem Antrag steht, landes-, deutschlandweites und europäisches Management, dann hat das seinen Grund. Bei einem Teil dieser Kormorankolonien haben sich, aus welchen Gründen auch immer, die Altvögel auf ihrem Vogelzug gen Osten verzogen. Ich habe mir vorgestern noch sehr interessante Informationen eingeholt. Und zwar hat mir Ulli Dost von der Insel Rügen – der ist vielleicht bekannt, ein Vogelwart in zweiter Generation, der weiß Gott kein Grüner ist – gesagt, wenn wir das Management betrachten, dann will er mir unbedingt den Hinweis geben, und ich solle das auch unbedingt sagen, ein Kormoranmanagement auf deutsche Lande bezogen ist kein ausreichendes Kormoranmanagement, weil es durch den Verzug des Kormorans besonders in Richtung Kurische Nehrung und in Richtung der Küsten der baltischen Republiken dort ein sehr großes Interesse geben muss, sich daran zu beteiligen. Die Widersprüche aus anderen Ländern sind mit Sicherheit da. Ich wollte anmerken, wenn wir das europäische Management angesprochen haben, dann ist es auch eine Sache, die meiner Ansicht nach dem Umstand angemessen ist.
Ich erwarte von Ihnen, meine Damen und Herren, und hoffe, dass Sie, Sie haben es angemerkt, unserem Antrag hier beitreten können. Mit einer Überweisung in die Ausschüsse haben wir die Möglichkeit, uns sachlich damit auseinanderzusetzen. Ich wünsche dem Antrag einen guten Verlauf. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.
Wer hat es noch im Ohr? Dieses Sprichwort trifft den Nagel auf den Kopf, wenn wir heute die Beratung zum Änderungsgesetz des SGB-II-Ausführungsgesetzes abschließen wollen.
Die Finanzministerin hatte in der letzten Landtagsdebatte in ihrer – ich will es mal so nennen – der Art und Weise angemessenen Einbringungsrede versucht, diese Schwierigkeiten zu schildern. Von der Landesregierung wurde ein einfaches und vor allem transparentes Verfahren zur Verteilung der Ausgleichsmittel angestrebt. Daher sollte nur auf das belastbare Zahlenmaterial abgestellt werden.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis des SGB-IIGesetzesvollzuges im Jahre 2005 hatte sich gezeigt, dass die bisherige vorläufige Mittelverteilung nicht der tatsächlichen Be- und Entlastungssituation der Kommunen im Land gerecht wird. Auch der Bund geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt widerspiegeln. Die regionalisierte kommunale Datenbasis in Mecklenburg-Vorpommern stellt eine sachgerechte Mittelverteilung nicht hinreichend sicher. Es sollen und werden keine Änderungen an den bisherigen Ausgleichszahlungen der Ausgleichsmittel erfolgen. Gleichwohl soll ein neuer Schlüssel gefunden werden, der transparent ist und Kriterien folgt, die die aktuellen Kostenfaktoren und ihre Entwicklung beinhalten. Ausgangspunkt war also die Feststellung, dass die Verteilung nicht den tatsächlichen Sachverhalten entspricht.
Wenn diese Annahme des Gesetzentwurfes richtig ist, so führt ein neuer Schlüssel zwangsläufig zu drei möglichen Szenarien: Die Kommune bekommt a) mehr, b) weniger oder c) zufällig genauso viel Ausgleichsmittel. Es darf nun also von der Ausgangslage des Gesetzentwurfes her nicht verwundern, wenn diese Effekte eintreten. Eine ausschließliche Belastungsorientierung führt natürlicherweise zu einer Verschiebung innerhalb der Kommunen.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns zu Beginn der Beratungen und vor allem anhand der Begründung des Gesetzentwurfes vorstellen können, die Regelkreise in der Form des Gesetzentwurfes infrage zu stellen. Transparenz und Klarheit waren die Stichwörter. Die Beratungen haben ein anderes Bild gezeigt: Die Regelkreise machen die Verteilung nicht einfacher. Das 70:30-Verhältnis wird aber eine sachgerechtere Verteilung erzielen als die zwei Stufen von 85,7 Prozent und 14,3 Prozent im bestehenden Ausführungsgesetz.
Grundsätzlich sind die Kriterien sachgerecht, die belastungsorientiert sind, und außerdem soll der Schlüssel transparent und einfach sein. Der Stein der Weisen aber wurde während der abschließenden Beratungen nicht gefunden. Nach kontroverser Debatte im Sozialausschuss wurde diverses Zahlenmaterial ausgetauscht. Der Ausschussvorsitzende stellte seine eigenen Berechnungen zur Verfügung und die Frau Kollegin Schlupp erhielt fünf Minuten vor der Sitzung die Antwort auf eine Kleine Anfrage.
Nun sind die Ausschussberatungen dafür da, damit alle Beteiligten hinterher etwas schlauer sind. Die Frage aber nach den tatsächlichen Be- und Entlastungen der Landkreise und kreisfreien Städte konnte zu keinem Zeitpunkt streitfrei geklärt werden. Eine Ausschussdrucksache dazu gibt es bis heute nicht. Nach Aussage des Sozialministeriums existiert auch kein streitfreies Zahlenmaterial, wogegen der Abgeordnete Heydorn im Bauausschuss aus einem Papier des Finanzministeriums eine Entlastung von 35 bis 44 Millionen Euro der kommunalen Ebene zitierte. Das Sozialministerium bot lediglich eine Grobbilanz des Szenarios außerhalb des Protokolls an.
Streitfreies Datenmaterial, meine Damen und Herren, ist aber die Basis für eine sachgerechte Verteilung der Ausgleichsmittel, nicht nur zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern den Kommunen insgesamt. Beispielsweise weisen Ludwigslust eine Belastung von 0,9 Millionen Euro und Güstrow eine Entlastung von 28.000 Euro während der Anhörung aus. Die getroffene Verteilung im Gesetzentwurf stellt lediglich einen Kompromiss zur Ausgleichsverteilung dar. Schon im Vorfeld konnten sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände nicht auf eine einheitliche Datenbasis festlegen. Auch die Anhörung und die Beratungen in den Ausschüssen erhellten das Bild nicht. Der Kompromiss vollzieht nun einen Spagat anhand von Grobkonzepten und prognostischen Annahmen.
Meine Damen und Herren, bis zum Schluss blieb bei den Beratungen zur Änderung des Ausführungsgesetzes im Sozialausschuss des Landtages die investive Mittelbindung der weiterzuleitenden Wohngeldeinsparungen des Landes strittig. Und in diesem Punkt, so kann man den schriftlichen Stellungnahmen entnehmen, waren sich alle Anzuhörenden einig. Wegen der unterschiedlichen Entlastungsszenarien blieb offen, ob überhaupt eine konkrete Höhe der investiven Mittelbindung vorgenommen werden kann.
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Diese Entlastung hat das Ziel, die kommunale Investitionskraft zu stärken und Freiräume zum Ausbau der Kinderbetreuung zu eröffnen. Schon im Verfahren zur Aufstellung des Landesausführungsgesetzes im September 2004 wurde die Vorgehensweise der Landesregierung kritisiert, die Mittel investiv zu binden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in diesem Punkt stets auf Gesetzentwürfe der abgewählten rot-grünen Bundesregierung verweisen. Entscheidend ist nicht, was in Entwürfen stand, sondern das, was am Ende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Erhärtet wird die Position der CDU-Landtagsfraktion und der kommunalen Spitzenverbände durch den Fakt, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland ist, welches die Weiterleitung der Ausgleichsmittel, hier insbesondere die Einsparung des Landes im Bereich Wohngeld, in Verbindung mit Zweckbeständenauflagen vornimmt. Diese Landesregierung hat unser Land damit wieder einmal in eine Außenseiterposition gebracht und belastet zudem unsere Kommunen. Die Landesregierung will die Kommunen zu Investitionen zwingen, obwohl dieses dann nur über zusätzliche Kassenkredite möglich ist, deren Rahmen weitestgehend ausgeschöpft ist. Außerdem widerspricht die investive Mittelbindung der finanzpolitischen Entscheidung, zunächst die Verwaltungshaushalte auszugleichen, bevor Investitionen getätigt werden. In diesem Zusammenhang muss auch auf den Haushaltserlass des Innenministeriums an die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern für das Haushaltsjahr 2006 vom 10. Oktober 2005 hingewiesen werden.
Und, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, auch der Landkreis Rügen besitzt momentan keinen ausgeglichenen Haushalt
und die investive Bindung der Wohngeldanteile, ob nun 65 Prozent oder der jetzige Vorschlag von 40 Prozent, wird uns weiter den Boden unter den Füßen entziehen. Mit Ihrem Änderungsvorschlag werfen Sie uns einen Rettungsring zu, in dem keine Luft ist.
Dazu ein Zitat aus der Anhörung: „Die investive Bindung ab 2007 auf 65 Prozent einzufrieren geht eindeutig nicht weit genug. Durch die investive Bindung werden dem Verwaltungshaushalt Mittel entzogen, die bei defizitären Haushalten durch teure Kassenkredite ausgeglichen werden müssen. Für den Landkreis Güstrow waren das 2005 etwa 766.000 Euro“
„und 2006 bereits 2.488.000 Euro. Wir finanzieren somit über 3,2 Millionen Euro Investitionen durch Kassenkredite im Verwaltungshaushalt. So wie uns geht es inzwischen fast allen Kreisen und kreisfreien Städten.“
Mit Verweis auf die Stellungnahmen unter anderem vom Landkreistag und des Städte- und Gemeindetages während der Anhörung soll die investive Bindung von Teilen der Ausgleichsmittel entfallen. Eine echte Entlastung
der kommunalen Ebene, so die Spitzenverbände, ist nicht erfolgt, sodass die Ausgleichsmittel nicht investiv eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, mit einem Änderungsantrag wird die CDU-Landtagsfraktion noch einmal den Versuch unternehmen, die investive Mittelbindung zu verhindern und Mecklenburg-Vorpommern aus seiner Außenseiterposition zu befreien.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch darauf verweisen, dass der Änderungsantrag, den die CDU-Landtagsfraktion eingebracht hat, wesentlich weitergehender ist als der von Ihnen gestellte, denn ausgeglichene Haushalte, wenn ich mich richtig erinnere, hat nur noch der Landkreis Nordvorpommern.
Einen anderen Landkreis wüsste ich nicht.
Wenn Doberan das auch hat, ist das sehr gut. Aber ansonsten geht die Schraube der Schulden und der Fehlbeträge mit sehr stark steigender Tendenz nach oben. Ich glaube, auch dem muss Rechnung getragen werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Miene Damen un Herren! Väl hemm’ all wat secht, åwer ik heff noch nich œwerall wat tau secht.
Deswägen will ik dat daun, œwer ik will dat Protokoll nich verfieren. Ik räd nu hochdüütsch wedder, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit es jeder versteht.
Die Bedeutung des 1. Ausschusses des Landtages wurde auch im vergangenen Kalenderjahr erneut bestätigt. 2005 befasste sich der Petitionsausschuss, wir haben es gehört, aber ich habe es noch nicht gesagt, mit 975 Petitionen. Diese Zahl besagt einen erneuten Anstieg von eingegangenen Petitionen im Vergleich zum Vorjahr. Das muss zu denken geben! Die zahlreichen Eingaben befassten sich mit einem breiten Spektrum von Themen, dennoch ist es wichtig, einige Schwerpunkte des Tätigkeitsberichtes hervorzuheben.
Eine besondere Thematik, die gleich zu Beginn des Berichtsjahres vermehrt auf die Tagesordnung kam, stand im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des SGB II am 1. Januar 2005. Durch die neuen Regelungen wandten sich Bürgerinnen und Bürger vermehrt in Form von Eingaben und Petitionen zu Hartz IV an den Ausschuss. Um hier präzise handeln zu können, muss der Petitionsausschuss gezielte Stellungnahmen der betroffenen Ministerien einholen können. Leider wurde über einen langen Zeitraum die genaue Zuständigkeit für derartige Petitionen von Seiten der Landesregierung nicht genügend geklärt. Dieses erschwerte die Arbeit des Ausschusses, da sich eine rasche Bearbeitung der Eingaben zum Wohl der Petenten unter den gegebenen Umständen als schwierig gestaltete. Erst nach fast elf Monaten wurde die Zuständigkeit im Sozialministerium eindeutig zugeordnet. Davor wurde der Gesetzesbereich von Innen- und Sozialministerium auch vor dem Ausschuss unterschiedlich interpretiert. Hier wäre eine schnelle Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wünschenswert gewesen. Petitionen halten sich ohnehin viel zu lange im Sekretariat unseres Ausschusses auf. Anzustreben wäre minus 50 Prozent, dann wären wir vielleicht einmal in der Nähe der Bürgernähe.
In einzelnen Fällen muss das mangelnde Engagement der Ministerien durchaus kritisiert werden. Es kommt vor, dass Mitarbeiter aus den Ministerien vertretungsweise morgens einen Zettel, ich sage das ganz bewusst, in die Hand gedrückt bekommen, schlagen dann im Petitionsausschuss auf und sind außerordentlich erschrocken, wenn wir sie etwas fragen und dann auch noch zum Thema.
Das ist leider kein Einzelfall.
Hier möchte ich anmahnen, dass die zuständigen Herren Minister in Zukunft etwas sorgfältiger mit dem Petitionsausschuss umgehen, denn wir sind eines der wesent
lichen Aushängeschilder der Arbeit dieses Landtages und, wie die Leute im Lande sagen, „die von da oben“, also auch von der Landesregierung. Der Petitionsausschuss muss auf Anfragen stets den aktuellsten Stand mitgeteilt bekommen. Hier besteht noch ein Entwicklungspotenzial in der Zuarbeit der Ministerien, um die unnötige Verzögerung von Petitionen zu verhindern. Eine rasche und kompetente Bearbeitung der einzelnen Eingaben ist elementar für die Arbeit des Petitionsausschusses und sollte uns vor allem auch am Herzen liegen.
Eine besondere Petition im Berichtsjahr 2005 befasste sich mit der Problematik Sozialhilfeantrag und Bestattungsvorsorgeantrag. Die Petentin wies auf die Situation ihres Vaters hin, dem aufgrund eines Beerdigungsvorsorgevertrages die Anträge auf Sozialhilfe und Grundsicherung negativ beschieden worden waren. Das stelle man sich einmal vor!
Der Vertragswert des Bestattungsvorsorgevertrages ging über den im Bundessozialhilfegesetz geregelten Schonbetrag hinaus. So musste der Vater der Petentin, um Sozialhilfe zu bekommen, zunächst jenen Bestattungsvorsorgevertrag auflösen. Dass das soziale Entscheidungen sind, das kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie können mir weitestgehend folgen. Eine klare Regelung für eine solche Art von Vermögen ist im Bundessozialhilfegesetz nicht getroffen worden. Zwar konnte in der speziellen Position den Betroffenen nicht geholfen werden, jedoch resultierte im Mai aus der Eingabe im Petitionsausschuss eine Bundesratsinitiative, die hier im Landtag von allen Fraktionen unterstützt wurde und eine präzisere Regelung der Sozialgesetzgebung in diesem Bereich anstrebt. Das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Einzelnen müssen hier im Besonderen gewahrt sein.
Hier haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, verantwortungsvoll und richtig gehandelt und dürfen uns sogar selbst loben.
Als weitere Punkte möchte ich zwei Petitionen hervorheben, welche Bauvorhaben innerhalb der Waldabstandsregelung thematisierten, ein immer wieder heißes Thema: Die Petenten wandten sich an den Petitionsausschuss, da es ihnen nach Auslegung des Landeswaldgesetzes nicht gestattet wurde, Anbauten beziehungsweise Erweiterungsbauten an bereits vorhandenen Gebäuden vorzunehmen, und zwar an Gebäuden, in denen Generationen lebten. Und die Generationen wollten sie nicht auseinander reißen, deshalb wollten sie für die Oma ein neues Klo an das Haus anbauen. Aber das ging nicht, die Oma hätte wegziehen müssen.
Um die Sachverhalte besser einschätzen zu können, führte der Petitionsausschuss hierzu zwei Ortsbesichtigungen durch. Lassen Sie mich an dieser Stelle einschieben, auch das haben wir gerade wieder vorige Woche erlebt, Ortsbesichtigungen sind das Salz in der Suppe des Petitionsausschusses. Ich bin sehr froh, dass wir die anfängliche Zurückhaltung in der Wahrnehmung oder in der Bestimmung von Ortsterminen heute überwunden haben und damit in eine wesentlich günstigere Situation
kommen, auf Dinge Einfluss zu nehmen und Befragungen oder Abfragen hinsichtlich der Auskünfte bei den Ministerien besser einschätzen zu können.
Erlauben Sie mir noch einen Einschub. Ich habe mich immer wieder für eine solche Vorgehensweise ausgesprochen. Das persönliche Gespräch mit den Petenten während der Ortsbesichtigung ist oft ergiebiger und vor allem bürgernäher als ein langer Briefwechsel. Der Briefwechsel hat den Nachteil, obwohl wir ein sehr gut arbeitendes Sekretariat haben, dass das Sekretariat eine allgemeine Ebene in der Beantwortung einer Frage eines Petenten beurteilen kann, aber bei der fachlichen Beantwortung solcher Petitionen muss es auch Hilfestellungen geben. Hier sind wir auf sehr sachlich dargestellte Informationen aus den Ministerien, die manchmal fehlen, angewiesen.
Ich möchte noch auf eine Sache hinweisen – jetzt höre ich einmal auf, ins Manuskript hineinzugucken –, die mich immer wieder berührt. Es gibt in unserem Bundesland Städte, Hansestädte heißen sie. Hanse hat etwas mit Freiheit zu tun. Die Oberbürgermeister dieser Städte nehmen sich auch die Freiheit, den Petitionsausschuss als den letzten Dreck zu betrachten.
Sie betrachten den Petitionsausschuss als ein Nichts,
als ein lästiges Instrument des Landtages, mit dem den Bürgermeistern auf den Geist gegangen wird.
Ich kann das auch bezeichnen: Das betrifft die Stadt Stralsund, und zwar auch einen CDU-Bürgermeister, der nicht ausgenommen ist, und das betrifft im Besonderen die Stadt Rostock, die dort mehrfach negativ aufgefallen ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir durch unser allgemeines Wirken in unseren Wahlkreisen auch auf diese Situation Einfluss nehmen können,
dann möchte ich Sie ermutigen, das zu tun. Der Petitionsausschuss ist bemüht, mangelhafte oder schlechte beziehungsweise ungenügende Entscheidungen durch Aufklärung zu verbessern oder in das richtige Licht zu rücken. Wir sind dazu nur in der Lage, wenn die Ministerien und die Verwaltungen, wo auch immer sie sind, bemüht sind, dem Petitionsausschuss angemessen zuzuarbeiten und uns die fehlenden Informationen oder das, was wir nicht wissen, zu geben. Das wünsche ich mir für die neue Legislaturperiode, wer auch immer im Petitionsausschuss mitarbeitet. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Baunach! Sehr geehrter Herr Minister Holter! Im Namen der CDU-Landtagsfraktion bedanke ich mich für die fachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Anhörung zur Neugestaltung der Landesbauordnung bei allen eingeladenen Experten und bei allen geladenen Sachverständigen. Es sei noch einmal angemerkt, dieses Dankeschön kann ich auf die allgemeine Mitarbeit meiner Kollegen, die nicht der CDU angehören, nicht wiedergeben. Die Ingenieurkammer beispielsweise habe ich hier heute auch schon gesehen. Herr Zänker, als Interessenvertreter haben Sie es leider nicht so einfach wie die Ministerien. Die werfen einfach ein Blatt Papier auf den Tisch des Bauausschusses mit dem Hinweis: Da wurde noch etwas vergessen! Und schon hauen die Koalitionäre die Hacken in den Teer.
Sie, Herr Zänker, haben wie gegen Windmühlenflügel gekämpft. Auch das Umgarnen des Ausschussvorsitzenden hat am Ende wenig gebracht.
Und deshalb ist es nicht verständlich, dass er sich von Kollegen, die dazu mindestens über 40 Jahre Erfahrungen gesammelt haben, nicht etwas angehört hat, mein lieber Norbert Baunach.
Das ist für mich unverständlich und leider hochgradig bedenklich. Die Anregungen und Hinweise der Experten hätten eine umfassende Erörterung der Novellierung des Gesetzes und eine weitestgehende Umsetzung der Musterbauordnung ermöglichen können. Dieses Prädikat kann ich an den Bauausschuss des Landtages nicht ausgeben, Herr Vorsitzender Baunach. Ich bemerkte es bereits.
Vor eineinhalb Jahren sind wir angetreten, um aus einer guten Landesbauordnung eine noch bessere zu machen. Ich möchte hierzu auch an den Antrag der CDU-Landtagsfraktion erinnern. Am 31.03.2004 konnten wir uns leider nicht auf die unverzügliche Umsetzung der Musterbauordnung 2002 in Landesrecht verständigen. Die finale Baugenehmigung, das Allheilmittel der baulichen Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern als eine sehr wichtige Zielstellung der Landesregierung, haben Sie uns damals versprochen, Herr Minister Holter. Ich habe daraufhin einen geringen Zeitaufschub verschmerzen können. Doch was ist nun aus dem angekündigten großen Wurf geworden? Brot haben Sie uns versprochen, Herr Minister, doch Steine werden Sie uns geben!
Ja, so wat gifft dat, leif Lüd.
Was nützt beispielsweise die angestrebte finale Genehmigung, wenn es weiter dem in der Regel unkundigen Bauherren obliegt, die notwendigen, etwaigen und sonstigen Anträge selbst zu stellen? Das hat nach meiner Auffassung wenig mit dem Dienstleistungsgedanken einer Behörde zu tun. Das ist halbherzig und trägt dem oft zitierten Deregulierungsanspruch unserer Landesgesetze nicht Rechnung.
Meine Damen und Herren, nun haben wir bereits April 2006. Im Ergebnis der öffentlichen Anhörungen und B e t r a chtungen hat die CDU-Landtagsfraktion diverse Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung gestellt. Leider war im Bauausschuss des Landtages keine sachorientierte Beratung möglich, denn es bestand bei den Koalitionsfraktionen nicht einmal die Spur des geringsten Interesses an einem sachdienlichen Gespräch. Auch ein mehrstündiges Gespräch im Bauministerium war erfolglos. Man konnte unseren Argumenten oft folgen, versteckte sich aber dahinter, dass man keine Änderungen mehr veranlassen könne, denn der Entwurf sei abgeschlossen. Ohne konstruktive Diskussionen beziehungsweise Erörterungen wurden sämtliche Anträge abgelehnt.
Herr Mohr hatte bereits genannt, dass es eine ganze Menge Anträge waren. Dass sie nicht alle angenommen werden können, darüber, Herr Mohr, waren wir uns selbstverständlich im Klaren. Reden wollten wir darüber. Deshalb ist aus der Vielzahl der Extrakt übrig geblieben, den wir heute mit acht Änderungsanträgen stellen.
Der Beratungsstil zur Novelle der Landesbauordnung im Bauausschuss war für mich als Bauingenieur enttäuschend. Eine derartige Ignoranz habe ich in meiner 40-jährig e n Berufspraxis nicht erlebt,
nicht einmal in der DDR, meine Damen und Herren, denn da gab es so etwas auch nicht.
Man könnte sich die Frage stellen: Singen wir bald wieder das Lied „Bau auf, bau auf!“ und üben uns im gleichen Schritt und Tritt?
Während aber mit Themen wie Baukultur auf Veranstaltungen Schönwetter gemacht wird, kommt in der konkreten Ausschussarbeit nicht einmal eine sachorientierte Beratung zu Stande. Nicht nur die Anträge der CDU, sondern auch einstimmige Beschlüsse mitberatender Fachausschüsse dieses Landtages wurden im federführenden Ausschuss einfach übergangen. Sie wurden von Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und Linkspartei.PDS, in unerträglicher Weise ignoriert.
So blieb die Stellungnahme des Landwirtschaftsausschusses mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss dieses Ausschusses ohne Berücksichtigung. Dieses wollen wir heute mit einem Änderungsantrag versuchen zu korrigieren. Wir wollen einmal sehen, ob sich die Ausschussmitglieder des Landwirtschaftsausschusses an ihrem einstimmigen Beschluss, bis zu 250 Quadratmeter große land- und forstwirtschaftliche Gebäude verfahrensfrei zu stellen, gebunden sehen.
Durch die Arroganz der Mehrheiten werden weit reichende Sicherheitslücken gerissen, mit Ignoranz und Großmannssucht gehen SPD und Linkspartei.PDS bei einem weiteren Gesetz über sachliche Einwände hinweg. Der Beratungsstil zur Novelle der Landesbauordnung im zuständigen Landtagsausschuss war enttäuschend. Wieder einmal haben die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, dass sie an der Einbeziehung von Fachwissen wenig oder gar nicht interessiert sind. Lustlos und ohne erkennbare Sachkenntnis agierten die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss.
Das war ungeheuerlich, wie man mit uns umgegangen ist, Frau Fraktionsvorsitzende.
In der konkreten Ausschussarbeit kam keine sachorientierte Beratung zustande.
Das muss man sich anhören, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, auch wenn es wehtut!
Ich muss das in diesem Landtag oft genug ertragen, dass mir die Dinge über die Hutschnur gehen. Ich muss es ertragen,
also tun Sie es heute auch einmal! Zeigen Sie Stil!
Nicht nur die Anträge der CDU, sondern auch einstimmige Beschlüsse mitberatender Fachausschüsse wurden, wie schon gesagt, im federführenden Ausschuss mangelhaft beraten.
Meine Damen und Herren, ich kann es gar nicht oft genug sagen, dass die Regierungsfraktionen von Linkspartei.PDS und SPD bei diesem Gesetz über sachliche Einwände, und zwar auch bei den Expertenanhörungen, korrigierende und präzisierende Anträge anderer Ausschüsse und sonstiger Anträge der Opposition, hinweggingen. Mit einer solchen Politik haben SPD und Linkspartei.PDS bereits Chaos im Bereich der Schulpolitik verursacht und sich in Fragen der Verwaltungsmodernisierung in einen Hohlweg begeben,
der sich zudem noch als Sackgasse herausstellt. Aber dazu werden wir uns ja bis zum Morgengrauen noch verständigen.
Die Bürger auf der Straße, auf der Brücke, auch Ihre Genossen von der Insel Rügen, liebe Frau Gramkow, haben dazu eine ganz andere Auffassung.
Jetzt gehen Sie die gleichen Wege bei der Landesbauordnung. Dieser Landesregierung ist nicht mehr zu helfen. Es wird Zeit, dass das Ende der Legislatur auch das Ende dieser Regierungskoalition einleitet.
Richtig.
Meine Damen und Herren, man möchte fast fragen: „Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn! Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen.“ Das sagte Schiller einmal.
Vorschläge, die bei der Anhörung von den Teilnehmern aller Verbände vorgetragen wurden, blieben am Ende
unberücksichtigt. So kann man mit wesentlichen Aspekten des Verbraucherschutzes nicht umgehen!
Rechtsvereinheitlichung durch die Musterbauordnung von 2002 ist das eine, aber wir schreiben das Jahr 2006 und müssen aus Bad Reichenhall und Katowice lernen: Verbraucher schützen, vor Schaden bewahren, Qualität erhöhen! So hat der Bauausschuss des Landtages nach mühevoller Überzeugungsarbeit auf Antrag der CDUFraktion einstimmig beschlossen, eine Pflicht zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in die Landesbauordnung aufzunehmen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird im Paragrafen 48 ein neuer Absatz 4 in die Landesbauordnung aufgenommen, der die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern festschreibt. Insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer sind damit auszustatten. Für neue Wohnungen gilt diese Regelung bereits ab 2006, bei bestehenden Wohnungen hat die Nachrüstung durch den Besitzer bis zum 31. Dezember 2009 zu erfolgen.
In Deutschland verunglücken rund 600 Menschen pro Jahr tödlich durch Brände, die überwiegende Zahl in ihren Wohnungen. Nahezu 90 Prozent von ihnen sterben an einer Rauchvergiftung. Die Gefahren eines Brandes sind meist wenig bekannt und es besteht daher nur eine geringe Bereitschaft, Bränden vorzubeugen und sich vorab mit dem richtigen Verhalten bei Bränden auseinander zu setzen. Rauchwarnmelder können Leben retten! Ihr Alarm ermöglicht bei Bränden die rechtzeitige Flucht oder schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen noch vor einer völligen Verrauchung eines Raumes. Der Stand der heutigen Technik macht die Brandfrüherkennung außerdem zu günstigen Preisen möglich. Rauchwarnmelder sind eine entscheidende Bedingung für rasche und wirksame Gegenmaßnahmen und ermöglichen die Flucht der gefährdeten Personen bei Bränden.
Meine Damen und Herren, wir erfinden das Rad nicht neu. Zuletzt schrieb Hamburg im Dezember 2005 diese Verpflichtung gesetzlich fest: Rauchmelder retten Leben! Dies war eine breit angelegte Kampagne, doch getan hat sich daraufhin nicht viel. Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften haben ihren Mietern kostenlose Geräte angeboten, doch nur wenige machten davon Gebrauch. Auch das ist eine Gefahr, die man erkennen muss. Manche Befragungen suggerieren uns einen Verbreitungsgrad von 30 Prozent. Doch diese Daten sind zu ungenau, da werden beispielsweise nur drei Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern befragt.
Herr Minister, Ihre Einlassung zu diesem Thema kann ich nun gar nicht nachvollziehen. Nicht nur der Zeitpunkt, diesen einstimmigen Beschluss zu kritisieren, war deplaziert, sondern viel schlimmer war die Art und Weise ihrer Argumentation zum Wohnungsbrand in Rostock im letzten Jahr, die kam einer Verspottung der Brandopfer gleich.
Die Tragödie in der Hansestadt Rostock hat die schreckliche Dramatik erneut deutlich gemacht.
Ich habe gar nicht gedacht, dass ich Sie heute Morgen so in Wallung bekommen kann. Das ist ja toll!
Bin ich, bin ich, meine Damen und Herren!
Nach der Regelung mit einer Vorschrift in unserer Landesbauordnung kann die Landesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nun Bürger, Bauherren, Planer und Unternehmer umfassend über die Pflicht zum Einbau geeigneter Rauchwarnmelder informieren und so den qualvollen Tod von Menschen verhindern.
Der Rauchwarnmelder in einer Wohnung wird in Zukunft so selbstverständlich sein wie ein Gurt im Auto. Entsprechend dem Regelungskonzept der Landesbauordnung unseres Landes erfolgt eine Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung durch Behörden oder Dritte nicht.
Da die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Rauch
warnmelder einfach ist, bleibt diese der Eigenverantwortung überlassen. Auch eine Kontrolle von Rauchmeldern durch Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Ziel der Novelle der Landesbauordnung ist es, eine Verringerung der Vorschriften und Kontrollpflichten zu erreichen, um Bauherren mehr Verantwortung zu geben.
Die SPD ist für die Zukunft gut beraten, sich an die Beschlüsse des Ausschusses zu halten, um keine Fehlinterpretationen dieser vorzunehmen. Der Ausschuss hat klar und eindeutig beschlossen, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern durch Behörden oder Dritte nicht erfolgt. Wenn die SPD etwas für die Brandschutzsicherheit hätte unternehmen wollen, wäre es an dieser Stelle möglich gewesen.
So haben die Mitglieder von SPD und PDS im Bauausschuss gegen die Stimmen der CDU durchgesetzt, dass es künftig keine Rohbauabnahme von Abgasanlagen durch den Schornsteinfeger mehr geben wird. Eine mangelhafte oder nachlässige Bauausführung birgt aber gerade hier massive Gefahren in sich, die bislang durch eine Kontrolle der Schornsteinfeger verhindert wurde. Dieser Tatsache hat sich vor allem die SPD-Fraktion jedoch völlig verschlossen. Hier besteht aus unserer Sicht weiterer Handlungsbedarf. Die Abschaffung der Rohbauabnahme führt zu einer Lücke im Brandschutzkonzept der Landesbauordnung.
Durch die Koalitionsfraktionen werden die obligatorischen Bauzustandsbesichtigungen der Schornsteine und ähnliche Abgasanlagen im Rohbau aus der künftigen Landesbauordnung gestrichen. Ohne Not wird somit ein bewährtes Instrument des Brandschutzkonzeptes in Meck
lenburg-Vorpommern abgeschafft. Der SPD und Linkspartei.PDS stehen dabei nicht nur die CDU oppositionell gegenüber, sondern beispielsweise auch die Schornsteinfegerinnung sowie die Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzingenieure und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.
Ohne eine qualifizierte und den gesamten Brandschutz betreffende Rohbauabnahme kann die sichere Benutzbarkeit eines Gebäudes nicht gewährleistet werden. Das ist die übereinstimmende Meinung der angehörten Experten im Bauausschuss. Ein erhöhtes Risiko mit vorhersehbaren, steigenden Schäden und wachsende Anforderungen bis an die Grenzen der Einsatzleistungen der Feuerwehren können befürchtete Auswirkungen sein. Feuerwehren sind heute schon ein sehr hoch geschraubtes Thema in unseren Gemeinden, denn Feuerwehrzüge sind kaum noch voll zu besetzen.
In der vorletzten Woche ist eines der schönsten mit Schilf gedeckten Häuser in Seelen auf der Insel Rügen niedergebrannt. Die Brandursache war zunächst unklar. Der Brand war den Polizeiangaben zufolge im Dachstuhl ausgebrochen. Aus meinen eigenen Erfahrungen als Bauingenieur schließe ich, dass der Schornstein hier eine tragende Rolle gespielt haben kann.
Nach bisherigen Erkenntnissen brach der Brand im Dachstuhl aus und griff dann auf das gesamte Gebäude über.
Noch besteht sie. Wir haben sogar die Chance heute, Frau Gramkow, diese Pflicht weiterhin bestehen zu lassen.
Sie müssen nur wollen!
Sie haben doch gerade vorhin etwas vom Föderalismus gehört, dass wir nicht alles nach den Paragrafen des Gesetzes übernehmen müssen. Also zeigen Sie doch einmal Stil und bringen Sie diesen Änderungsvorschlag zu einer positiven Abstimmung!
Dann haben Sie etwas für die Leute getan, die Sie eben versucht haben anzusprechen. Nur so ist eine Kontrolle der Abgasanlage oder der Schächte und somit die rechtzeitige Erkennung funktions- und sicherheitsrelevanter Mängel möglich. Ein Agieren im Nachhinein ist durch den Schornsteinfeger nur sehr schwer und mitunter gar nicht oder für den Bauherrn nur mit extremen finanziellen und technisch materiellen Aufwendungen möglich.
Mit der Rohbauabnahme kann wesentlich auf die Qualität und die gesicherte Funktionalität eines Gebäudes Einfluss genommen werden. Fach- und sachgerechter Einbau von Sperrungen, Dämmungen und Dichtigkeit garantieren die uneingeschränkte Nutzung und sind eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss von Gebäude
versicherungen. Die Rohbauabnahme als Voraussetzung für Wohnqualität ist ein Garant für gesundes Wohnen. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser, meine Damen und Herren! Genau das ist in einem besonderen Maß notwendig, wenn von der Einhaltung der notwendigen Rechtsgrundlagen und -normen Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum und auch die Umwelt unmittelbar und mittelbar betroffen sind.
Kürzlich stand in der Verbandszeitschrift „Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ Ausgabe 2006 Folgendes: „Im Jahre 1999 hatten Schornsteinfeger in Deutschland z. B. rund 488.000 Mängel an neu erstellten Feuerungsanlagen festgestellt und jeweils deren Mängelbeseitigung überwacht. Dadurch konnten Gefahren abgewendet und größere Vermögensschäden vermieden werden. Die jährliche Anzahl von Mängeln ist seither allerdings kaum kleiner geworden.“ Meine Damen und Herren, schlimmer als blind sein, ist nicht sehen wollen. Sicherheit und Verbraucherschutz müssen oberste Priorität in unserer Landesbauordnung behalten!
Insbesondere spreche ich die Damen und Herren von der Linkspartei.PDS an. Für Sie habe ich mich bemüht, Zitate Ihres Sprachgebrauches zu finden,
damit auch Sie die Brisanz des Wegfalls der Rohbauabnahme im Speziellen verstehen.
Aber Sie wollen hier ja einfach nicht zuhören.
Am 1. April habe ich Ihnen in absichtlich überzogener Weise die Augen öffnen wollen, aber es bleibt wohl bei Folgendem: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen!
Das ist wahrscheinlich das Los des einzigen Bauingenieurs, der an den abschließenden Beratungen im Bauausschuss teilgenommen hat.
Meine Damen und Herren von SPD und Linkspartei.PDS, Sie bringen die Schornsteinfeger in eine unnötige privatrechtliche Haftungssituation. Nach Paragraf 82 müssen diese etwas bescheinigen, was nicht direkt in den Augenschein genommen werden kann.
Der Gesetzentwurf will ebenfalls die Mindeststandards in den unteren Bauaufsichten abschaffen. Der Wegfall der Definition dieser personellen Mindeststandards in der Landesbauordnung wurde während der Anhörung stets als äußerst schädlich beurteilt. Dieses Abweichen von der Musterbauordnung kann und wird die CDU-Landtagsfraktion nicht mittragen! Bauherren und Planern wird fachlich qualifiziertes technisches Personal als Partner in den unteren Bauaufsichtsbehörden entzogen,
aber Investoren brauchen diese kompetenten Ansprechpartner in den Bauaufsichtsbehörden. Diese sind für rechtssichere Investitionen unabdingbar!
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein weiterer Änderungsantrag vor, mit dem wir das Bauen erleichtern und den Tourismus stärken können. Wir sollten Strandversorgungseinrichtungen in der Landesbauordnung genehmigungsfrei stellen.
Dann sollten wir es das 101. Mal machen.
Vielleicht haben wir die Chance, es umzusetzen.
Für eine Strandversorgung mit hoher Qualität gibt es eine Vielzahl von baulichen Anlagen mit entsprechenden Freiflächen. Ein paar Bilder habe ich heute für unseren Bauminister und für unseren Wirtschaftsminister mitgebracht,
damit sie sich das mal angucken können. Vielleicht können Sie sich das mal ausleihen, Frau Gramkow.
Das ist fein. Donnerwetter!
Für eine Strandversorgung mit hoher Qualität gibt es eine Vielzahl von baulichen Anlagen, die als Fertigprodukte unter anderem auch mit dazugehörigen Freiflächen im Angebot sind. Deren Aufstellung muss – und das ist das Verrückte an der Sache – jedes Jahr wieder neu beantragt werden. Da es sich nach Auffassung der Bauämter um Bauen im Außenbereich handelt, ist die Genehmigung jedes Jahr vakant. Das Bauamt – und das ist jetzt eine knackige Spitze – des Landkreises Rügen setzt dem Ganzen noch einen drauf, indem von der Gemeinde Binz die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den weißen Strandsand vorn gefordert wird.
Das ist Behördenwillkür und hat mit Deregulierung nichts zu tun, rein gar nichts.
Hierfür braucht es keine Baugenehmigung und eine durch gemeindliche Verordnung geordnete Strandversor
gung birgt viele Vorteile. So kann eine effizientere Nutzung des Sommergeschäftes ohne Bauerntag erreicht werden. Besserer Service am Strand ist das A und O. Zudem lassen sich nach Schätzungen des DEHOGA MecklenburgVorpommern etwa 200 bis 250 zusätzliche Saisonarbeitsplätze schaffen.
Mit einer Freistellung in der Landesbauordnung könnte sich die Servicekette vom Hotelzimmer bis zum Badestrand fest etablieren. Der DEHOGA ist mit seinem Vorschlag bei der Landesregierung und ihren Fraktionen, meine Damen und Herren von der Koalition, bislang auf taube Ohren gestoßen. Dem Bauausschuss hat der DEHOGA ein sehr schlüssiges Gutachten vorgelegt und auch der Wirtschaftsminister ist, wie ich gehört habe, an einer Genehmigungsfreistellung für Strandversorgungseinrichtungen sehr interessiert. Gratuliere, Herr Minister!
Mecklenburg-Vorpommern könnte auf gleicher Augenhöhe wie andere Küstenländer um die Gunst der Gäste werben. Nur ein attraktives, umfassendes Angebot kann dem Servicemangel an der Ostseeküste entgegenwirken. Die Freistellung der Strandversorgungseinrichtungen in der Landesbauordnung kann zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beitragen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, neben sicherheitsrelevanten Aspekten gibt es durchaus auch noch rein praktischen Änderungsbedarf. Und der Herr Bauminister könnte auch noch einmal zur Ausrichtung der Landesbauordnung auf die letzte Baurechtsnovelle durch das Europaanpassungsgesetz etwas sagen, zum Beispiel zur Beachtung des Baurechtes auf Zeit beziehungsweise zu bedingten oder befristeten Festsetzungen im Bebauungsplan. Nach meiner Information gedeihen in Berlin auch schon Gedanken an eine Baurechtsnovelle 2006/2007. Und, Herr Minister Holter, auf Podiumsveranstaltungen wie letzte Woche in Berlin befürworten Sie stets die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Behörde auch aufgrund demokratischer Aspekte. Nun erklären Sie uns doch bitte, warum Ihre Genossen diesem Antrag der CDUFraktion zum Paragrafen 57 nicht nachkommen können,
oder warum haben Sie denn in Ihrem Entwurf nicht eine derartige Berücksichtigung mit aufgenommen?
So etwas heute Morgen in aller Eile aus einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und nicht in der weit reichenden Form einzureichen, wie das heute geschehen soll, das ist für mich abartig, das ist unehrenhaft.
Oder, Herr Minister: Wie steht es mit den Verordnungsermächtigungen im Paragrafen 85? Hier wird es einige Veränderungen geben. Insbesondere spreche ich hier die Nummer 6 des Absatzes 1 des Paragrafen 85 der alten Fassung an. Erst im Februar haben Sie die Campingplatzverordnung geändert. Doch wie steht es damit, wenn die
Ermächtigung dafür fehlt? Das ist wohl ein Fall für die Deregulierungskommission. Oder wann dürfen wir genau mit dem neuen Baugebührentarif rechnen? Was passiert mit der Anlagenprüfverordnung? Sie sehen, meine Damen und Herren, Fragen über Fragen sind noch offen.
Aber ein Wort möchte ich auch an Frau Lück richten. Bitte stellen Sie sich nicht immer als alleinige Kämpferin für die Barrierefreiheit dar!
Den Antrag der CDU-Fraktion zum Paragrafen 50 einfach abzuschreiben war nun wirklich kein Ruhmesstück.
Wir sprechen dennoch den Punkt 1 c der Beschlussfassung an. Wir werden trotzdem diesen Punkt 1 c heute gemeinsam beschließen. Und ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, Barrierefreiheit heißt nicht einzig und allein behindertengerecht. Auch Mütter und Väter mit Kinderwagen sind auf Barrierefreiheit angewiesen.
Dann würde nämlich auch der Paragraf 35 Absatz 3 Satz 3 der alten Fassung dazugehören. Den schafft aber dieser Gesetzentwurf in seiner unmäßigen Kinderfreundlichkeit ab. Und dann haben in Zukunft die jungen Mütter und Väter gerade keinen Anspruch mehr auf einen gut zugänglichen Abstellraum für Kinderwagen. Zu diesem Punkt der Barrierefreiheit haben Sie nie Stellung bezogen, aber diese Aspekte gehören auch dazu.
Genauso wichtig ist mir eine echte und wirksame Genehmigungsfiktion im Paragrafen 63. Ich werde nicht müde, immer wieder auf die einschlägigen OVG-Urteile hinzuweisen. Es reicht eben nicht, wenn es heißt, und ich zitiere aus Paragraf 63 Absatz 2: „Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der nach Satz 1 maßgeblichen Frist versagt wird.“
Die verheerende Wirkung konnten wir in einem Petitionsverfahren feststellen. Ein Bauherr bekam die in der Frist erfolgte Ablehnungsbescheinigung erst sechs Wochen später zugestellt. Er war von der Genehmigungsfiktion ausgegangen, hatte nach Ablauf der drei Monate Frist angefangen zu bauen und sah sich nun einer Abrissverfügung ausgesetzt, weil nach Auffassung der Richter Entscheidung und Zugang nicht zusammengehören. Dieser Meinung schließen wir uns nicht an und haben einen Änderungsantrag gestellt, der ergänzen soll: „Das Versagen der Genehmigung muss innerhalb der maßgeblichen Frist zugegangen sein.“ Klar, unmissverständlich und bürgerfreundlich, so, wie Sie das von uns gewöhnt sind, meine Damen und Herren – das ist unsere Grundauffassung zu dieser Landesbauordnung.
Es ist richtig, dass unser Vorschlag zu einer Beweislastumkehr führt, aber diesen Aspekt kann man dann nach meiner Auffassung im Baugebührentarif vielleicht noch abfangen. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Wassergesetz in einem geordneten selbstständigen Verfahren eigenständig neu ordnen. Hier sollte es nicht Ballast werden!
Ihr Antrag zu Paragraf 57, meine Damen und Herren, der unserem Änderungsantrag entlehnt worden ist, ist abzulehnen und stellt außerdem noch einen schlechten Stil dar.
Ihr Antrag ist weitestgehend hier abzulehnen.
Jetzt komme ich noch einmal auf den Ausgangspunkt der Reden von meinen Kollegen Herrn Mohr und Herrn Baunach zurück, wo uns suggeriert wurde: In intensiver Arbeit im Bauausschuss durch SPD und PDS und aller anderen
CDU – sind dieser Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung entstanden. Meine Damen und Herren von PDS und SPD, diese intensive Arbeit kann ich Ihnen zu der Landesbauordnung nicht bescheinigen.
Ja, das werde ich gern tun. Es ist mitunter dick genug gewesen.
Anregungen wurden berücksichtigt. Das ist ein Hohn der fachlichen Öffentlichkeit gegenüber, Derartiges zu suggerieren.
Gott sei Dank, Herr Kollege Mohr, sind wir so weit, dass wir die Redezeit nicht von Ihnen vorgelegt bekommen, sondern wir noch frei darüber entscheiden können.
Ich hoffe, dass das noch sehr lange in diesem Landtag so bleibt.
Acht Änderungsanträge hat die CDU Ihnen heute vorgelegt. Ich hoffe, dass Sie sie wenigstens gelesen haben, damit Sie, wenn Sie diese ablehnen, draußen auch eine Antwort darauf geben können, warum Sie das getan haben. Herr Lohse, Sie brauchen das nicht, Sie verstehen sowieso nichts davon.
Die Musterbauordnung ist in diesem Land nicht angemessen beachtet worden.
So wie bisher findet Ihr Gesetzentwurf auf Drucksache 4/1810 aufgrund der Vielzahl der genannten Kritikpunkte nicht die Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lang ist es her, im Jahre 1806 wurde der Landkreis Rügen als selbstständige Gebietskörperschaft gegründet.
Nee, min Gauden, nich, dor häb’n de Pommern för sorcht.
Heute stehen wir vor einer Schicksalsentscheidung. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes darüber zu entscheiden, ob diese zweihundertjährige Selbstständigkeit beendet werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzesvorhabens ist die Neuordnung der Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Willen der Regierung und der Koalitionsfraktionen von SPD und Linkspartei.PDS soll es zukünftig,
Frau Gramkow, nur noch fünf Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern, aber ohne selbstständigen Landkreis Rügen geben.
Das kann ich Ihnen nicht oft genug sagen, irgendwann besteht die Chance, dass Sie es begreifen.
Der 1806 gegründete Landkreis würde damit in einem dieser Großkreise aufgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie heute Morgen in Richtung Schloss über die Brücke gegangen sind, haben Sie feststellen können, dass auch viele Rüganerinnen und Rüganer sich an der Demonstration dieses Teiles der Verwaltungsreform beteiligten.
Wir haben mit Abstand den größten Personenpulk gestellt mit 150 Mann.
Das ist nicht zu unterschätzen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass sich die Rüganer und Rüganerinnen in einer Abstimmung am 13. Juni 2004 mit 92,4 Prozent für den Erhalt der Selbstständigkeit des Landkreises Rügen ausgesprochen haben.
Außerdem hat der Kreistag Rügen in seiner Sitzung am 15. Januar 2004, ist lange her, mit einem interfraktionellen Antrag – ich betone, interfraktionellen Antrag – mit sehr großer Mehrheit den Beschluss gefasst, die Landrätin zu beauftragen, gegen das Verwaltungsmodernisierungsgesetz im Teil III der Kreisgebietsreform zu klagen.
Frau Gramkow, da lag das Ding doch schon auf dem Tisch.
Da wussten wir doch, was auf uns zukommt.
Wir haben nur rechtzeitig Vorsorge betrieben. Und Ihre Genossen von der damaligen PDS haben einstimmig dafür gestimmt,
dass wir der Landrätin Kerstin Kassner, Linkspartei.PDS, den Auftrag zur Klage erteilen.
Wir Rüganerinnen und Rüganer sprechen uns mit allem Nachdruck gegen die Liquidation des 200 Jahre alten einzigen Insellandkreises Deutschlands aus.
Ein Aufgehen Rügens in einem neu zu bildenden Großkreis,
dessen Verwaltung irgendwo auf dem Festland sitzt,
ist gleichbedeutend mit einem nicht wieder gutzumachenden Identitätsverlust. Die Vogelgrippe mit all ihren nachteiligen Auswirkungen, besonders in der Tourismuswirtschaft, haben wir noch nicht verkraftet, so soll uns nun ein neuer Tiefschlag versetzt werden.
Der Verlust der Selbstständigkeit des Landkreises Rügen wird gleichbedeutend sein mit einem erheblichen Verlust an bürgernaher Verwaltung. Es wird nachteilige Auswirkungen auf die Arbeit der Vereine und Verbände sowie das Ehrenamt haben. Und, sehr geehrter Herr Kollege Müller, dabei geht es nicht um diesen klappernden Kanaldeckel. Ich glaube, ich muss Sie da nicht ernst nehmen mit dieser Äußerung, die Sie da gemacht haben.
Darum kümmern sich nämlich Kreistagsabgeordnete zumindest auf Rügen nicht.
Da Sie noch nie die Ehre hatten, in einem Kreistag Ihre Menschen zu vertreten, können Sie natürlich...
Gut, dann jetzt in dem Kreistag.
Dann können Sie natürlich solche Dinge erzählen und auch die Menschen, die das beschäftigt, in dieser Art und Weise bedrücken.
Mitarbeiter in den Ausschüssen im Kreistag und sachkundiger Einwohner zu werden oder zu sein, das geht quer durch alle Parteien, ganz egal, welches Parteibuch man hat. Es ist ein hohes Amt,
eine hohe Verpflichtung und wir wissen alle durch die Bank – und Sie wissen es auch, Herr Müller –, dass es uns immer wieder große Schwierigkeiten bereitet, für diese ehrenamtliche Arbeit engagierte Menschen zu gewinnen.
Nein. Ich möchte bitte meine Rede beenden und dann gestatte ich auch keine Anfrage.
Das Durchschnittsalter der Ehrenämtler ist inzwischen sehr hoch. Rentenalter stellt zwar Erfahrung dar, aber die Leute, die über die Probleme reden können, brauchen wir aus dem Arbeitsleben
und wenn ich dann davon ausgehe, dass sie zukünftig immer von der Insel herunterfahren müssen, um diesem Ehrenamt auch nachzukommen, dann frage ich mich, welche Bereitschaft bei den Arbeitgebern besteht, das zuzulassen.
So werden dann in Zukunft – und mein Kollege Renz hat es angesprochen – die Volkshochschule und die Musikschule in ihrem Wirken für die Insulaner und besonders für die musikalische Förderung und Erziehung unserer Kinder, worauf wir außerordentlich viel Wert legen müssen, das sage ich mit allem Ernst, schmerzliche Einschnitte hinnehmen müssen. Feuerwehren, Rettungswesen, Kleingartenverbände,
Kreistagsarbeit und kommunale Selbstverwaltung werden nachteilig für den Landkreis Rügen beeinflusst.
Das internationale Engagement des Insellandkreises Rügen im Ostseeraum in den Organisationen der großen
Inseln B 7, in der Viereckenorganisation und der Pomerania, wird nicht mehr im inseleigenen Interesse zu vertreten sein.
Mein Gott, is dat schön, wenn’t Licht is.
In einem Kreistag fern von Rügen werden wir nur noch mit einer sehr begrenzten Anzahl, nämlich 19, an Kreistagsmitgliedern vertreten sein und haben somit nicht mehr die Möglichkeit, unsere Entwicklung zum Nutzen der Inselbevölkerung selbst zu bestellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vertreter der Rüganerinnen und Rüganer, zumindest eines sehr großen Teiles, kann ich dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. Dem Änderungsantrag des Kollegen Abgeordneten Döring von der Linkspartei.PDS zu der Insel Rügen stimme ich dagegen gern zu. – Danke schön.