Reinhard Dankert

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Last Statements

Ich hatte ursprünglich nicht damit geliebäugelt zu reden.
Aber da ich noch für unsere Fraktion sieben Minuten Zeit habe, will ich wenigstens auf einige Punkte meiner Vorredner, und zwar meine ich die beiden Männer vor mir, eingehen.
Herr Born, Sie als Jurist müssten eigentlich in der Wortwahl genauer sein. Es gibt keinen Bericht der Hartz-Kommission, es gibt Gerüchte aus dieser Hartz-Kommission.
Unabhängig davon ist es, sage ich mal, von mir aus auch nützlich, wenn diese Gerüchte an die Welt geraten. Ich bin gespannt darauf, was der endgültige Bericht sagt, zumal ja einige Kommissionen mitunter noch Themen erarbeiten. Wir sollten etwas Gelassenheit haben, ähnliche Gelassenheit wie Herr Holter, der auch abwarten wird, was denn genau in diesem Kommissionsbericht drinsteht.
Ich werde zu einigen Punkten noch etwas sagen, aber, Herr Born, wenn wir dann schon beim Statistikfrisieren
sind, die Statistik bekämpft hat die CDU mit den Wahlkampf-ABM, das wissen Sie ganz genau.
Das hat uns auch im Land riesige Probleme im Übergangszeitraum von 1998 bis 2000 gebracht. Die Nachwirkungen dieser Genehmigung sind bekannt. Im Land haben wir seit Herbst 1998 45.000 weniger ABM und SAM. Das ist schon bitter, dass wir das haben. Ich beklage das auch, aber wir haben trotzdem insgesamt nur 7.000 Arbeitslose weniger.
Das heißt, die Philosophie des Job-AQTIV-Gesetzes hat schon längst in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt, bevor es dieses Gesetz gab. Es sind an anderer Stelle Arbeitsplätze entstanden. Ich gebe zu, nicht die, die in ABM und SAM nicht ihre Jobs gefunden haben, haben wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit gefunden. Das wissen wir auch alle und deswegen ist es genau richtig, für diese Personenzahl gesonderte Maßnahmen einzufordern, die wir in der Zukunft dann bekommen werden.
Sie sprachen von der Schwäche, Gesetze zu machen, und dass deswegen eine Kommission eingesetzt wurde. Ich darf Sie erinnern, dass ab 01.01. dieses Jahres – und nun haben wir inzwischen die Hälfte des Jahres fast herum – das Job-AQTIV-Gesetz eingesetzt hat, das einige wesentliche Verbesserungen in der Arbeitsförderung gebracht hat bis auf zwei Punkte, da gebe ich Ihnen natürlich vollkommen Recht, das kritisieren wir auch als SPD: die Qualifizierung bei ABM und SAM und die Wartefrist, die ab nächstes Jahr einsetzen soll.
Ich habe mich massiv dafür eingesetzt und nicht nur die ostdeutschen Länder, sondern auch die westdeutschen Länder,
die ABM fahren, kritisieren das übereinstimmend. Da kommt nicht das hervor, dass ABM nur ein Ostgeschäft ist, sondern auch die Westträger sagen, Qualifizierung bei ABM und SAM ist von den Trägern nicht leistbar. Da muss sich die Bundesregierung noch etwas einfallen lassen. Ich hoffe, dass das noch geschieht, wenn nicht dieses Mal, dann beim nächsten Mal.
Das, was an der ganzen Sache schwierig ist, Herr Born, und da nehme ich jetzt beide Bundesregierungen nicht aus, aber insbesondere unter der Kohl-Regierung und der jetzigen Bundesregierung, also beim Bundesministerium für Arbeit, ist – ich garantiere jetzt nicht für die Zahl, aber weitaus mehr als 70 Gesetzesänderungen, wesentliche Gesetzesänderungen sind passiert, die natürlich zu einer Regelungswut in der Bundesanstalt für Arbeit geführt haben –, dass bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und sonstigen Leistungen wie Unterhaltsgeld ein riesiges Potential von Mitarbeitern verbraucht oder gebraucht wurde, die sich dann weniger um die Vermittlung kümmern konnten.
Auch will ich mit einem Irrtum aufräumen. Es wird immer die Zahl der Arbeitsuchenden genommen und geteilt durch Mitarbeiter im Arbeitsamt. Ich denke, das ist auch Statistik, die ein völlig falsches Bild wiederbringt. Hinzu kommt dann noch, dass bei seinem Neuantritt der Chef der Bundesanstalt für Arbeit und jetzige Vorstandsvorsitzende nichts weiter zu tun hat, als bei Amtsantritt
90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt zu verunglimpfen, sie nicht weiter in der Reform mitnimmt, sondern gleich erst einmal vor den Kopf stößt. Das macht man nicht. Kritik hat es dafür auch aus der SPD gegeben. Herr Gerster sollte sich da in seiner Eigenschaft als Chef einer Behörde zurückhalten, auch dabei, was Vorschläge in Sachen Politik anbelangt.
Die Hartz-Kommission hat einen großen Vorteil. Wir sehen das gerade beim unterschiedlichen Echo in Ihrer Partei. Ich erinnere nur an die unterschiedlichen Aussagen von Späth und auch vom möglichen Kanzlerkandidaten. Wie hieß er noch gleich? – Waigel.
Genau das ist richtig, über diese Vorschläge muss jetzt geredet werden, und am besten, wenn sie konkret auf dem Tisch liegen. Und wir dürfen uns nicht überbieten in der Verkündung von sozialen Grausamkeiten, wie man das alles noch besser machen kann.
Ich möchte auch mit einem Punkt endlich mal aufräumen, mit Missverständnissen, die teilweise auch bei meinen Kollegen von der PDS aufgekommen sind. Die SPD redet von einer Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe,
genau genommen von den Kooperationsmodellen, ähnlich wie es im Kölner Modell gewesen ist.
Es gibt keine Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe. Und übrigens, wenn man diese beiden Systeme zusammenlegen wollte – das wissen auch alle Fachleute hier im Raum und ich sage es allgemein verständlich –, muss erst eine umfangreiche Verfassungsdiskussion vorweggehen. Aufgrund dieser Sache können Sie überhaupt erst einmal nachvollziehen, dass das gar nicht so ein Schnellschuss ist. Ich bitte alle, die hier beteiligt sind – auch die auf Bundesebene –, nicht ständig diese Modelle durcheinander zu bringen. Es gibt ein Kooperationsmodell, das ist richtig. Unter anderem wird das auch in Rostock gemacht und das ist gut. Es gibt keine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und schon gar nicht auf dem Niveau der Sozialhilfe.
Deswegen sind auch alle Vorschläge, die in dieser Richtung die Diskussion anheizen, falsch.
Die Diskussion über die Pauschale in den ersten Monaten ist genau die Antwort auf die vorhin genannten circa 70 Gesetzesänderungen der letzten acht Jahre. Es muss überlegt werden, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit von diesen verfluchten Verwaltungsakten befreit werden, ohne dass die Arbeitnehmer einen riesigen Nachteil davon bekommen. Insofern halte ich die Diskussion über die Pauschale durchaus für eine Sache, dass man überlegt, welche Gesetzeswerke wir brauchen und wie wir sie vereinfachen können.
Zum Szenario Abschaffung des Sozialstaates: Dass die PDS den Eindruck hat, bei der SPD geht das so, ist ihr gutes Recht. Ich kann nur daran erinnern, dass wir in der trauten Gemeinsamkeit mit der CDU von 1994 bis 1998
auch in Sachen Bundespolitik immer unterschiedliche Standpunkte hatten. Das ist so, wenn man auf Landesebene eine Kooperation oder Koalition hat oder auf Bundesebene in Opposition ist, dann hat man unterschiedliche Standpunkte.
Eins möchte ich nur sagen: Die Rentenreform, die sicherlich auch vielen Sozialdemokraten wehgetan hat, weil es ein Ungleichgewicht in der Ausgestaltung und Abkehr von der solidarischen Finanzierung war, war aber schlichtweg volkswirtschaftlich und ökonomisch notwendig, weil wir sonst das Rentenniveau nicht gesichert hätten. Und das Rentenniveau ist so hoch wie noch nie. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Punkt, den dieses gesamte Sozialsystem hervorgebracht hat. Denn wenn Sie das Szenario sehen, dass zurzeit drei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren und in Zukunft nur noch ein Arbeitnehmer einen Rentner finanziert, dann wissen Sie auch, dass das schief geht, also muss man sich da etwas einfallen lassen.
Die ewigen Diskussionen, weil das auch ein Vorwurf vom Kollegen Koplin war oder eine Befürchtung, dass die gegenwärtige Diskussion der Hartz-Kommission dazu dienen könnte, die Bereinigung der Arbeitslosenstatistik durchzuführen, sind nicht der Weg. Und es ist auch vollkommen richtig, wenn über Instrumente der Arbeitsmarktpolitik geredet wird, dann redet man erst einmal über Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, aber man muss g l e i c h z eitig ein Instrument schaffen, wo mehr Beschäftigung entsteht. Und das ist genau der Punkt. Deswegen wird ja auch bei den Überlegungen der Hartz-Kommission darüber nachgedacht, ob man diese Form von ABM und SAM ersetzt. Ich sage hier ganz deutlich, warum muss man ABM ersetzen, es sind Mittel der Bundesanstalt für Arbeit, hier und da kofinanziert durch Steuermittel, und das ist eine Tätigkeit, die im Großen und Ganzen – und da gibt es auch keinen Widerspruch – gesellschaftlich notwendig war, nur zurzeit von der Gesellschaft nicht bezahlt wird. Wie man dann vielleicht die Bundesanstalt entlastet über Steuerfinanzierung, das ist eine Diskussion, in die ich mich gerne einbringen will.
Meine rote Lampe kommt. Einen Schlusssatz will ich noch sagen. Gestern wurde hier fürchterlich über Herrn Holter geschimpft, sicherlich in einer anderen Angelegenheit, aber eins will ich Ihnen auch mal ganz deutlich sagen: Wir haben eins der modernsten Arbeitsmarktgesetze in Mecklenburg-Vorpommern, die es in den Bundesländern überhaupt gibt!
Obwohl wir auch schon in der großen Koalition an diesem Ding ein bisschen gezerrt haben, ist es jetzt vollendet worden. Ich denke an diese ganze Frage, Herr Albrecht wies es auch auf, wie kriegt dann die Wirtschaft ihre Anforderungen an die Arbeitsämter und die aktuelle Arbeitsmarktpolitik weiter. Das passiert dann in diesen regionalen Projekten, das muss in den Beiräten signalisiert werden. Denn Fakt ist eins, wenn Herr Rehberg sagt, Herr Klinkmann behauptet, es fehlen 500 Plätze in der Biotechnologie, und man bei den Arbeitsämtern mal nachfragt, wo die Stellenangebote sind, dann ist das sicherlich ein volkswirtschaftlicher Bedarf, der von Experten eingeschätzt wird. Dieser ist im Moment nicht so defi
nierbar, dass es bei den Arbeitsämtern aufschlägt als direkte Stellenanforderung, aber trotzdem müssen die regionalen Akteure – und da gehören die Arbeitsämter dazu und alle Qualifizierungsträger – in Zukunft auf diesen Bereich umschulen und auch in den Schulen die Aufklärung so weit machen. Wir müssen unseren Jugendlichen sagen, dass alle, die in der Zukunft einen Job bekommen wollen, ihn auch kriegen werden, weil wir einen Fachkräftemangel haben werden, den es allerdings nicht mit Billiglöhnen gibt, sondern wir werden den Fachkräftemangel nur mit guter Bezahlung für gute Arbeit beseitigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Albrecht, natürlich haben Sie Recht, hier geht es um den Paragraphen 269 des SGB III, um nicht mehr und nicht weniger. Und wenn Sie meinen, das wäre unwichtig, dann mag das vielleicht, wenn man sagt, es ist ein Para
graph von vielen, formal richtig sein, aber wenn man sieht, wie viele Menschen in ABM sind, dann ist das nicht ganz so unwichtig
und es geht sehr viele Menschen an.
Ich denke, egal ob berechtigt oder unberechtigt, die ABM-Problematik ist ein sehr heißes Diskussionsthema im Lande. Und nicht nur bei den ABM-Beschäftigten, sondern auch bei Trägern, bei Ministerien, bei Abgeordneten, überall begegnet uns dieses Thema. Deswegen, glaube ich, ist es nur recht und billig, auch drei Monate nach InKraft-Treten des Gesetzes – wenn man sich im Vorfeld hat nicht durchsetzen können, wir übrigens auch nicht – über diese Dinge zu reden. Und ich merke, dass die Diskussion, die insbesondere aus dem Osten kommt und insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, auch in meiner Partei so langsam, aber sicher Früchte trägt. Die ursprüngliche Bundessicht dieses Gesetzes wird ein wenig verändert und ich hoffe, dass es uns gelingt, hier zu besseren Regelungen zu kommen.
Da wir aber nun beim Job-AQTIV-Gesetz sind und vielleicht der Eindruck entsteht, alles, was dort bisher gemacht wurde, ist schlecht fürs Land, möchte ich dem allerdings energisch widersprechen.
Deswegen will ich auch nur mal stichpunktartig einige Punkte anschneiden, worin unsere Chancen bestehen. Wie das immer so ist in Mecklenburg-Vorpommern, wenn es etwas Neues gibt, dann schalten viele erst einmal auf stur, viele werden nervös und die meisten haben sich vielleicht auch noch gar nicht damit beschäftigt.
Die Intensivierung der Arbeitsvermittlung ist natürlich so ein Schlagwort, was sich überall durchzieht, aber wir haben hier mehr Vermittler. Wir haben das Recht auf Vermittlung durch Dritte und, was vor allen Dingen eine große Chance ist, bei diesen Dritten können auch die Träger mitwirken. Bisher sind ja Träger dafür belohnt worden, wenn ihre ABM-Kräfte in Beschäftigungsgesellschaften gehalten wurden. Jetzt werden sie dafür belohnt, dass sie Leute in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln.
Bei den Existenzgründungen ist die Wartefrist auf Überbrückungsgeld weggefallen, das heißt, es ist sogar möglich, sofort, wenn ein Arbeitsloser in die Existenzgründung gehen will, Überbrückungsgeld zu zahlen. Das war bisher anders.
Der Eingliederungszuschuss für Jugendliche ist verbessert worden, insbesondere für benachteiligte Jugendliche. Wenn aus einer benachteiligten Ausbildung ein Jugendlicher in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wird, dann bekommt der Träger 2.000 Euro Vermittlungsprämie dafür. Bisher mussten solche Träger ihre Jugendlichen in den Maßnahmen bei Strafe von Entzug der Maßnahme halten. Das ist Gott sei Dank geändert worden. Dies sind alles Dinge, die vorher auch im Osten kritisiert waren, die osttypisch sind, die sich inzwischen im JobAQTIV-Gesetz durchgesetzt haben.
Kinderbetreuungskosten bei Weiterbildung, eine Modellmaßnahme aus Schwerin, das ist inzwischen im Bundesgesetz. Jobrotation, sicherlich über Dänemark
und Mecklenburg-Vorpommern in das Bundesgesetz gekommen, auch wir haben daran mitgearbeitet, dass dieses kommt. Dritte können sich auch mit der Jobrotation beschäftigen und werden dafür Gelder der Bundesanstalt bekommen.
Bei ABM für Wirtschaftsunternehmen fällt die Zusätzlichkeit weg. Meine Damen und Herren, was haben Träger immer für Klimmzüge machen müssen! Arbeitsämter sind in Graubereiche gegangen, da braucht man gar nicht drum herumzureden, um die Zusätzlichkeit in irgendeiner Form zu begründen. Ich glaube auch, die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse haben manchmal die Augen zugedrückt, das darf ich mal so ein bisschen flapsig sagen. Man hat hier alles möglich gemacht, was ging, und insofern ist das auch in Ordnung gewesen.
Die 20 Prozent Qualifikation bei ABM, die jetzt natürlich im Job-AQTIV-Gesetz sind, sind ein Problem. Herr Nils Albrecht, Sie haben es angesprochen. Das Problem ist gelöst. Inzwischen zahlt das Landesarbeitsamt Nord die 20 Prozent Qualifikation. Da sind wir Vorreiter für eine bundesweite Regelung, die anderen Länder sind noch nicht so weit.
Jetzt kommen wir zu dem Reizwort „Wartezeit“ bei ABM. Ich darf vorweg noch mal ein Wortspiel machen: Die Wartezeit vor der ABM, bevor man eine ABM bekommt, ist weggefallen. Allerdings, und dazu komme ich etwas später, ist diese dreijährige grundsätzliche Wartefrist im Gesetz enthalten, übrigens auch bei SAM.
Es gibt eine Vereinfachung bei Lohnkostenzuschüssen. Trägereinnahmen werden nicht mehr angerechnet, also Träger können sich etwas dazuverdienen. Das ist bisher nicht möglich gewesen oder auch nur mit ganz schwierigen Verrenkungen in der Praxis machbar gewesen. Die Ausnahmequote für Nichtleistungsempfänger in einer ABMaßnahme kann auf zehn Prozent angehoben werden. Also Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit waren, können in die Maßnahme mit einbezogen werden.
Müssen sogar, gut. Ich bin auch noch nicht so ganz fit im Job-AQTIV-Gesetz, aber ich bin für jeden positiven Hinweis von Ihnen, Herr Kollege Glawe, dankbar.
Es ist also da eine deutliche Verbesserung.
SAM, was ja auch vom damaligen großen Koalitionspartner immer wieder als Vorteil gegenüber von ABM genannt wurde, ist verlängert worden. Einschränkungen fallen weg. Wir haben die künftige Förderung vor allen Dingen für die Älteren, wo dann auch noch die Qualifizierung wegfällt, weil wir sagen, insbesondere die Älteren sind eigentlich gut qualifiziert.
Wir haben die Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen – immer diese Wörter in den Gesetzen –, das ist eine wesentliche verwaltungstechnische Vereinbarung gegenüber Vergabe-ABM. Kommunen können für diese Maßnahmen bis zu 25 Prozent bezuschusst werden. Der große Vorteil ist die Vereinfachung in der Verwaltung. Wir wissen alle, dass Unternehmen vor diesen Maß
nahmen zurückgeschreckt sind, weil dort ein riesiger Wust an Papier zu bearbeiten war. Die Lohnkostenzuschüsse für alle Arbeitnehmer sind vereinheitlicht und vereinfacht worden.
Der Eingliederungsvertrag, der, glaube ich, 1997 von der damaligen CDU-Bundesregierung eingeführt wurde, ist abgeschafft. Er hat schlichtweg nichts gebracht. Dafür haben wir ja jetzt das Profiling, das unter anderem auch Träger durchführen können. Ich weiß, dass es im Lande gute Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und sonstigen Aktionen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt und diese inzwischen dort recht gute Partner der Arbeitsämter sind.
Ich will auch nicht die Probleme verschweigen, die wir haben, und ich glaube, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu, obwohl 22,5 Milliarden Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt in der Bundesanstalt zur Verfügung stehen, das sind mal so ganz nebenbei gegenüber 1998 ein paar Milliarden mehr. 1998 waren es 19,9 Milliarden Euro. Was uns aber insbesondere kneift im Osten, ist die Umverteilung. Bisher wurde dieser Anteil der gut 20 Milliarden Euro fifty-fifty zwischen Ost und West verteilt. Inzwischen hat man sich leider in der Bundesanstalt für Arbeit, in der Selbstverwaltung, dazu entschieden, dass es 51 zu 49 zugunsten der westlichen Bundesländer oder zuungunsten der östlichen Bundesländer verändert wurde.
Hinzu kommen – insbesondere auf Druck der Arbeitgeber – im Jahre 2001 die veränderten Verteilungskriterien. Man hat hier ABM als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgemacht, was es ja auch richtigerweise ist, und hat gesagt, bei hoher Vermittlungsquote erhalten die Länder weniger, die bisher viel vermittelt haben. Da hat es uns bei der hohen ABM-Quote, wir hatten mal 12 auf 1.000 Arbeitslose, schlichtweg angeschmiert und insofern sind uns die Verteilungskriterien zum Nachteil gereicht. Ich denke, dass es auch erst 2003 wieder aufhebbar ist, es sei denn, die Arbeitgeber kommen von ihrer starren Haltung herunter. Aber auch die westlichen Bundesländer müssen von ihrer starren Haltung herunter, denn hier gab es eine Allianz zwischen den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaftsvertretern der westlichen Bundesländer. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat gegen diese Kriterien und gegen diesen Haushalt, der daraus resultierte, gestimmt, nur wir als einziges Land.
Das hat aber nichts genützt, Herr Friese, leider.
Deswegen haben wir im gesamten Eingliederungsbereich schlichtweg weniger Geld. Hinzu kommt, dass aber Spielräume da sind, denn dieser Eingliederungstitel ist in sich deckungsfähig. Ich sage das immer wieder. Inzwischen hat das Arbeitsamt Rostock beziehungsweise die Selbstverwaltung im Arbeitsamt Rostock sich wieder für etwas mehr ABM entschieden, als sie es ursprünglich geplant haben. Auch das könnten andere Selbstverwaltungen unserer Arbeitsämter tun.
Ich will am Rande erwähnen, dass es auch im Bereich JUMP große Erfolge gegeben hat. Durch unseren Ostparteitag – so will ich es mal verkürzen – ist eine klare Zahl reingekommen. In JUMP PLUS soll erreicht werden, dass zusätzlich im Osten 100.000 Jugendliche in Arbeit kommen.
Es soll auch eine Regelung gefunden werden, wo man es mit einer Jugendteilzeit in der Verbindung mit Altersteilzeit schafft, Jugendliche schneller in Unternehmen einzugliedern, und das insbesondere für Arbeitgeber auch etwas schmackhaft zu machen.
Nun könnte man meinen, jetzt komme ich zum Antrag, weil er zugegebenermaßen ein Teilproblem darstellt und man deswegen vielleicht nicht allzu viel Redezeit verwenden muss, aber, Herr Albrecht, Sie haben ja einen Katalog aufgemacht.
Dieser Katalog beweist eigentlich, dass Sie so als Neoliberaler ziemlich beratungsresistent sind. Ich kenne Ihre Sprüche schon aus früheren Rostocker Zeiten.
Insofern haben Sie mich nicht überrascht. Aber das macht auch nichts. Bleiben Sie so, wie Sie sind, das macht uns das Ganze einfacher!
So, nun komme ich zu dem berühmten Paragraphen 269, die Wartefrist bei ABM, die grundsätzliche Wartefrist bei ABM und SAM nach einer Maßnahme – und ich sage mal in Klammern: egal, wie lang sie war –, das ist das, was viele Leute bei uns aufregt. Sie haben es erst nicht so richtig mitbekommen. Auf einmal haben Sie mitbekommen, oh, auf Bundesebene ist etwas beschlossen worden, das könnte ja saugefährlich werden.
Es ist richtig, dass diese Wartefrist nach einer ABM – davor ist sie ja abgeschafft worden – in die Logik des Gesetzes passt, denn die Logik des Gesetzes sagt, erst vermitteln in den so genannten regulären Arbeitsmarkt, vermitteln, vermitteln, und wenn dann alles nicht mehr hilft, dann machen wir ABM und SAM beziehungsweise andersherum, erst SAM und dann ganz zum Schluss ABM. Und am Ende dieser Kette steht das einfache Auszahlen von Arbeitslosengeld.
Ich kann nachvollziehen, dass es in der Logik des Gesetzes ist. Und ich wünschte mir auch, dass eigentlich gar nicht mehr viel ABM übrig bleiben müssten, weil ja alle dann in Arbeit wären. Aber wir wissen alle zusammen ganz genau, dass es bei durchschnittlich 10.000 offenen Stellen im Lande – und da rede ich gar nicht davon, ob das 1.000 oder 2.000 mehr sein könnten oder weniger –, dass es um eine Größenordnung von etwa 10.000 offenen Stellen zu der gesamten Arbeitslosenanzahl von über oder inzwischen fast 180.000 geht. Ich habe es an anderer Stelle schon gesagt: Selbst wenn wir diese 10.000 offenen Stellen wegbekommen würden, schnell wegbekommen würden, hat sich die Einführung des Job-AQTIVGesetzes in unserem Land schon längst gelohnt.
Aber wir haben eine riesige Arbeitsplatzlücke und da passt dann halt die Grundlogik vom Job-AQTIV-Gesetz nicht vollkommen auf unser Land und auch auf andere Regionen. Die Voraussetzung ist nämlich, Arbeitsplätze
brauchen wir, auf die vermittelt werden kann. Und das kann dann so schnell und auch mit nötigem Druck passieren. Solange, so sage ich mal, diese Angebote nicht da sind, fühlen sich viele Arbeitslose in unserem Land schlichtweg – na, ich will das harte Wort nicht sagen – verunglimpft durch diese ständigen Diskussionen, dass sie sich nicht bemühen und so weiter.
Herr Albrecht, Sie haben es nicht so deutlich ausgesprochen, aber ein bisschen kam es schon wieder: Was ist denn mit den ganzen Maßnahmen, die ein bisschen mehr Druck erzeugen – Lohnabstandsgebot und, und, und? Wir kennen das ja alles. Das sind die klassischen Formeln, wie gesagt, der neoliberalen Anschauungsweise.
Ich warne auch ein bisschen davor, und ich muss auch Frau Borchardt ein bisschen vor dem Trugschluss warnen, dass jetzt durch die Verkürzung oder den Wegfall der Wartefrist einfach mehr Stellen entstehen würden. Das ist nicht so.
Das ist ein Trugschluss. Ich warne auch nur davor, damit es in der Öffentlichkeit nicht falsch rüberkommt. Wir sind jetzt für die Abschaffung einer Wartefrist und schon haben wir auf einmal wieder mehr ABM. Nein, dazu brauchen wir dann mehr Geld. Das ist ganz klar. Wenn man bei einem Budget für ABM sagt, ich will die Wartefrist abschaffen, dann kriegen einige länger ABM, dafür müssen aber andere noch viel länger warten. Das heißt, an diese ganze Sache müssen wir in den Verhandlungen ganz genau herangehen, auch mit der Bundesregierung, wie wir da zu praktikablen Lösungen kommen. Und wenn es so sein sollte, dass man innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit, innerhalb von Landesarbeitsämtern Dinge umschichten kann, dann macht diese Regelung Sinn, und dahin gehend sollten wir das auch verhandeln.
Ansonsten würden solche Verhandlungen ins Leere gehen. Also man muss das miteinander koppeln, Verkürzung von Wartefristen, wenn es nichts anderes gibt, nur das ist leider im Osten noch eine Zeit lang der Fall. Wir brauchen diese bessere Regelung für Regionen mit einer hohen Beschäftigungslücke. Herr Holter, Sie haben es auch gesagt, es ist nicht nur der Osten, es gibt inzwischen Regionen im Westen, die genauso schlecht dran sind wie hier. Insofern kann das ruhig eine bundeseinheitliche Regelung bleiben.
Es kann ruhig eine bundeseinheitliche Regelung bleiben. Es gibt Regionen mit hoher Beschäftigungslücke, übrigens auch in Bayern.
Da fällt mir ein, Herr Stoiber, glaube ich, wollte ABM ganz abschaffen. Aber ich denke, er wird uns noch mit einigen Dingen überraschen. Vielleicht rudert er wieder zurück, weil Herr Rehberg ja gesagt hat, ABM nur für Ältere. Ich halte die Lösung schon für wesentlich besser als die gnadenlose Regelung von Herrn Stoiber.
Aber gut, wollen wir mal schauen, was sich die CDU so insgesamt ausdenkt für den Bundestagswahlkampf. Darauf sind wir gespannt und werden sicherlich ganz gelassen darauf reagieren.
Wir unterstützen den Minister. Aber Sie wissen auch, dass wir auf Bundesebene eine etwas andere Konstellation haben. Das ist auch ein Appell insbesondere an meine eigenen Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung und auch an alle anderen Verantwortungsträger in meiner Partei. Wir müssen gemeinsam um eine Verbesserung der Regelung in diesem Bereich kämpfen, weil sie wichtig ist für unser Land. Ich halte diese Regelung im Paragraphen 269 für grundsätzlich falsch. Da sind wir uns mit der Landesregierung einig, dass wir hier Verbesserungen machen müssen. Ich weiß, dass Gespräche laufen, und dieser Antrag ist Unterstützung dafür. Ich werde meinen Teil, so gut es geht, auch dazu beitragen, in der Hoffnung, dass wir eine bessere Regelung hinkriegen. Nur so ist der Antrag gemeint.
Wenn man über die gesamte Frage von Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik und angrenzende Dinge reden will, dann werden wir das sicherlich zu gegebener Zeit wieder machen. Hier ging es nur – in Anführungsstrichen – um diese Wartefrist bei ABM.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein Privileg der Jugend, mit leuchtenden Abgeordnetenaugen uns Älteren hier etwas zu sagen.
Mecklenburg-Vorpommern stellt mit seinem flächendeckenden Angebot, das die Erfüllung des normierten Rechtsanspruchs auf Betreuung im Kindergarten sichert und die Versorgung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und auch für Grundschüler bedarfsgerecht vorhält, einen vorderen Platz im Vergleich der Bundesländer dar. Das Land hat seinen finanziellen Beitrag dazu in dieser Legislaturperiode um mehr als zehn Prozent gesteigert.
Aufgrund der Entscheidung des OVG Greifswald zur Ermittlung der Regelkosten 1998 und um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, wurde das bisherige Verfahren der Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) überarbeitet. Im Zeitraum von November 2001 bis Ende Januar 2002 fanden aufwendige Nachfragen bei über 1.000 Kindertageseinrichtungen zu einzelnen Kostenpositionen statt. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass für den Bereich der Krippe und des Kindergartens unter Einbeziehung der Personal- und Sachkostensteigerungen geringere Kosten entstehen, als bisher angenommen.
Wie kann das geschehen? Ein Grund dafür ist, und als Gewerkschafter ist dies für mich besonders bedauerlich, dass zwei Drittel der Träger nicht tariflich gebunden sind.
Diese Tatsache stellt nicht nur einen Nachteil für die Beschäftigten selbst dar, sondern im Hinblick auf die Durchschnittskosten hat dies enorme Auswirkungen. Da die untertariflichen Löhne in die Kosten mit hinein berechnet werden und der Durchschnitt gebildet wird, bedeutet dies unter dem Strich für jede Neuberechnung geringere Regelkosten. Und dieser Kreislauf setzt sich mit jedem Träger fort, der unter Tarif zahlt. Für die tarifzahlenden Träger hat dies enorme Nachteile. Sie sind die Verlierer der Regelkosten, da sie ihre Regelpersonalkosten nicht mehr decken können und so entweder Personal entlassen oder auch unter Tarif zahlen müssen.
Ein weiteres Problem scheint das korrekte Ausfüllen der Kostenblätter darzustellen. Hier sind viele Leiterinnen und Leiter insbesondere zeitlich überfordert. In vielen Fällen fehlt zum Beispiel die Eintragung der Fort- und Weiterbildung sowie Vor- und Nachbereitungszeiten. Dadurch verlieren die Träger erneut Geld und da diese Kosten nicht mit berücksichtigt werden, sind sie dann auch nicht in den Durchschnittskosten vorhanden. Wiederum ein Punkt, warum die Regelkosten zu gering sind. Meines Erachtens ist jedoch dieses Problem durch Information und Fortbildung zu lösen, darauf sollte Wert gelegt werden.
Meine Damen und Herren, ein Bereich, der zu Unsicherheiten bei den Trägern führt, sind die Öffnungszeiten der Einrichtungen. Die Öffnungszeit einer Kita sollte nach dem Kita-Gesetz bei einer Ganztagsbetreuung zehn Stunden nicht unterschreiten. Dieser Standard besteht weiter, wie im Gesetz festgeschrieben. Auch an den Standards Personalausstattungen, Gruppengrößen, der ErzieherKind-Relation hat sich nichts geändert.
Meine Damen und Herren von der CDU, was nun Ihren Antrag konkret angeht, werden Sie sich denken können, dass wir ihn ablehnen. Wir lehnen ihn zum einen ab, weil die Landesregierung sich der Problematik der Regelkosten selbst bewusst ist und auch handelt. So laufen im Moment die Anhörungen zur Betriebskostenlandesverordnung und danach wird das Kabinett sich mit den Ergebnissen der Anhörung befassen. Ihren Antrag brauchen wir nicht, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag im Lande qualitativ zu sichern. Weiterhin lehnen wir ihn ab, da er inhaltlich nichts Konstruktives zum Thema beiträgt. Weder benennen Sie konkrete Maßnahmen noch geben Sie Anregungen für eine Änderung. Allein die Nennung von Paragraphen führt noch nicht zu einem qualitativen Antrag.
Herr Albrecht, wenn Sie Einbringung und Aussprache verwechseln, dann ist das auch kein Wunder, wenn Sie so einen Antrag schreiben.
Sicherlich besteht im Bereich der Regelkosten auch zukünftig Diskussionsbedarf, jedoch, meine lieben Damen und Herren von der CDU, nicht auf einer so oberflächlichen Basis. Sie können versichert sein, dass die Fraktionen von SPD und PDS gemeinsam mit der Landesregierung sich der Erfordernisse der qualitativen Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages durchaus bewusst sind und verantwortungsbewusst mit diesem Auftrag umgehen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Wir lehnen die Dringlichkeit ab. Die Entscheidung wird später getroffen. Morgen findet im Bundesrat die Erste Lesung statt. Im Übrigen hat die Landesregierung sich entschieden, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Und als kleine Zusatzbegründung könnten wir noch anfügen: Bayern hat in den Ausschüssen des Bundesrates für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. Herr Rehberg ist doch jetzt Berater von Herrn Stoiber
und er könnte ja dort dafür sorgen,
dass Bayern sich ostfreundlicher verhält und seine Haltung ändert. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich begebe mich auch auf das Glatteis von Vergleichen, vielleicht auch ein bisschen in die himmlischen Gegenden. Ich will unsere Geschäftsordnung, die über zehn Jahre für uns unsere Arbeit organisiert hat, mit einem Dach vergleichen, das allerdings im Laufe der Zeit ein wenig spröde geworden ist. Der Rechtsausschuss hat fehlende und beschädigte Ziegel regelmäßig ausgewechselt. Eine grundlegende Sanierung war allerdings inzwischen unvermeidbar geworden und die liegt Ihnen heute vor.
Parlamentsgeschäftsordnungen sind nur ein Regelwerk des gesamten Parlamentrechts. In umfassendem Sinne zählen zum Parlamentsrecht Spezialgesetze, wie das Untersuchungsausschussgesetz, das Volksabstimmungsgesetz, oder auch spezielle Normen in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Landesverfassungsgerichtsgesetz, und auf keinen Fall zu vergessen sind natürlich die Regelungen der Verfassung unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern. So gesehen ist die Geschäftsordnung, die jetzt vorliegt, ein Mosaikstein im Gebilde des Parlamentsrechts.
Die zurzeit geltende Geschäftsordnung enthält 66, die neue Geschäftsordnung, die wir hoffentlich nachher verabschieden werden, 115 Vorschriften. Im Standardwerk des Parlamentsrechts und der Parlamentspraxis von Hans-Peter Schneider und Wolfgang Zeh findet sich hierzu ein Hinweis, den ich für wichtig halte. Das Werk beschreibt, dass in einer Geschäftsordnung der Parlamente die Regelungsdichte in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat. Diese Entwicklung der Verrechtlichung und das parlamentarische Verfahren beschreiben sie als in Maßen begrüßenswert, weil die Zunahme der Regelungsdichte in sich die Gefahren birgt, dem Parlament die flexible und schnelle Reaktion auf aktuelle Ereignisse zu verbauen. Geschäftsordnungen regeln das Parlamentsverfahren nicht abschließend. Regelungslücken verbleiben, die auch in Zukunft durch informelle Verfahren ausgefüllt werden konnten.
Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle der Geschäftsordnung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Präzisierungen, Anpassungen an die Landesverfassung und Normierung dessen, was wir bislang als Parlamentsbrauch geübt haben.
Meine Damen und Herren, ich will es auch nicht lassen, auf einige Einzelheiten einzugehen, die vielleicht bisher noch nicht genannt wurden:
In Paragraph 2 Absatz 1 wurde gegenüber dem alten Geschäftsordnungstext aufgenommen, dass der Alterspräsident den Präsidenten während der ersten Sitzung wählen lässt, damit mögliche Auslegungszweifel in dieser Frage klargestellt sind. In Bezug auf die Durchführung der erforderlichen Wahlgänge bei der Wahl der Präsidenten haben wir durchgängig ausdrücklich die geheime Wahl, die natürlich in der Praxis immer praktiziert wurde, aber es war nie so ausdrücklich formuliert worden, vorgesehen. Die Aufgaben des Präsidenten, die im Paragraphen 3 festgeschrieben sind, entsprechen den Vorgaben der Verfassung und sind in ihrer Wortwahl der Verfassung angepasst worden.
Gegenüber der zurzeit noch geltenden Geschäftsordnung wurden die Regelungen über den Ältestenrat in der Novelle in mehreren Paragraphen normiert, um Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrates an die Vorgaben und Definitionen der Verfassung anzupassen. Gleichzeitig wurden Konkretisierungen der Regelungen über den Ältestenrat mit Blick auf die im Landtag bisher praktizierten Abläufe vorgenommen. Das betrifft insbesondere die Regelungen über die Durchführung von Ältestenratssitzungen.
Das Verfahren über die Ausschüsse im dritten Abschnitt des Novellierungsvorschlags ist im Vergleich zu der bisher geltenden Geschäftsordnung in seiner Regelungsdichte erheblich erweitert worden. Der Abschnitt enthielt in der bisherigen Geschäftsordnung oder in der jetzigen noch geltenden 9 Vorschriften und hat in der zukünftigen 20 Paragraphen. Die Erweiterung um insgesamt 11 Vorschriften und die Veränderungen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich gewesen. Darüber hinaus haben wir dem Abschnitt auch deshalb so viel Aufmerksamkeit geschenkt, weil die Regelungen über die Ausschüsse und Kommissionen in der Vergangenheit die größten Auslegungsprobleme hervorgerufen haben. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle dann verzichten.
In Paragraph 15 haben wir dann zum Beispiel geregelt, dass jedes Mitglied des Landtages das Recht hat, Fragen und Anträge auch in Sitzungen eines Ausschusses, dem er nicht angehört, zu stellen. Hiermit werden die Vorgaben des Artikels 22 Absatz 2 der Landesverfassung umgesetzt und die Schlussfolgerungen aus der so genannten Wüppesahl-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezogen.
In Paragraph 27 haben wir Konkretisierungen entsprechend der parallelen Gesetzesbestimmungen vorgenommen.
In Paragraph 28 haben wir die Vorgabe der Landesverfassung, also Artikel 52 Absatz 3, übernommen, dass die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sowie stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses gewählt werden. So ist das jetzt mit der Vorschrift hier. Paragraph 28 Absatz 2 stellt fest, dass die Mitglieder dieses Ausschusses die Mitglieder des Rechtsausschusses sind.
In Paragraph 29 wird ausdrücklich der Einsatz von Sonderausschüssen geregelt und festgelegt, dass die Benennung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden in einer eigenen Zählreihe erfolgt.
Umfassender wurde auch der Abschnitt 6 – Verhandlungsgegenstände – geregelt, was in der Vergangenheit zu einigen Problemen geführt hat.
Zu dem Problem Finanzvorlagen hatte der Kollege Caffier schon etwas gesagt, das kann ich überspringen.
In Paragraph 54 ist festgelegt und definiert, was jetzt Haushaltsvorlagen sind. Auch das ist eine Sache, die sehr dienlich ist. Bei der Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass der noch vorhandene Paragraph 21 der alten Geschäftsordnung gestrichen wurde. Es war ja immer auch ein Punkt, dass, wenn ein Antrag finanzrelevant war, er bisher überwiesen werden musste. Jetzt hat das Parlament die Freiheit zu entscheiden, wie es mit diesem Antrag umgeht. Auch das halte ich für eine sehr positive Regelung.
Ich habe meine Ausführungen über die Bandbreite ein wenig gekürzt, weil ich davon ausgehe, dass wir da noch Gelegenheit zum Lesen und im Einzelnen zum Ausprobieren haben. Herr Kuessner hat, sage ich mal, auch auf den Erprobungscharakter hingewiesen. Wir haben die Geschäftsordnung einer umfassenden Sanierung unterzogen, wir mussten also mit Kompromissen leben. Da gab es ab und zu mal einen scharfen Wind, auch noch heute Morgen. Wir wissen, so trocken, wie sich Geschäftsordnungsreden meistens anhören, dass sich hinter ihnen die Strukturen eines Selbstverständnisses unserer parlamentarischen Arbeit widerspiegeln. Insofern gehe ich davon aus, dass wir in Zukunft auch noch Geschäftsordnungsdiskussionen haben werden.
Ich möchte mich auch dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschließen, an die Kolleginnen und Kollegen, die das mitgetragen haben. – Insofern bitte ich um Zustimmung zur Geschäftsordnung.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sie können mir glauben, dass ich in Abstimmungen ansonsten nicht ängstlich bin und mache nur ausnahmsweise mal von diesem parlamentarischen Recht eines Abgeordneten Gebrauch, nicht eines Parlamentarischen Geschäftsführers.
Sie haben genau gemerkt, auch aufgrund der vielen Zwischenrufe, dass der CDU-Antrag eine lokale Komponente eingebracht hat, und das soll nach meiner Meinung unter anderem zur Folge haben, dass morgen in der Rostocker Lokalpresse steht, die SPD und die PDS hätten sich gegen Rostock ausgesprochen. Alles andere wird nicht in den beginnenden Kommunalwahlkampf in Rostock transportiert werden. Ich habe da inzwischen so meine Erfahrungen. Ich bin hier ganz klar ausgesprochen für die größten Effekte für das Land. Aufgrund einer Olympiabewerbung stehe ich persönlich klar zu Rostock. Das werden mir nicht mal mehr die Vorpommern übel nehmen. Und was gut ist für Rostock, wird auch gut sein für das Land.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Früher habe ich auf so was reagiert, aber hier kann ich es nicht. In einer Aktuellen Stunde ist es möglich, frei von Antrags- und Beschlusszwängen über wichtige politische Themen zu reden und seine Meinung zu sagen. Das möchte ich zur zukünftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes tun.
Es bleibt dabei, meine Damen und Herren, die aktive Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt ein Teil der beschäftigungspolitischen Gesamtstrategie und wird auf hohem Niveau fortgeführt.
Sie muss in Zukunft noch stärker mit der Wirtschaftspolitik und den angrenzenden Bereichen des Landes verzahnt werden. Die Arbeitsmarktpolitik muss des Weiteren leisten, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen zu erhalten und zu verbessern – heute mehr denn je. Eine Aufgabe ist es, weiterhin die Qualifikationsprofile noch flexibler auf die Arbeitsmarktbedingungen und den Stellenbedarf auszurichten. Sie hat aber auch die Aufgabe, betriebsnah das Qualifikationsniveau von Beschäftigten, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, an die technologische Entwicklung anzupassen. Dabei sind die Anforderungen natürlich von Globalisierung und Osterweiterung an die Unternehmen zu berücksichtigen. Somit leistet Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen unseres Landes. Darüber hinaus wird es nach wie vor nötig sein, öffentlich geförderte Beschäftigung eben wegen ihrer Auffang- und Pufferfunktion beizubehalten.
Die Maßnahmen sollten aber auch so ausgerichtet werden, dass die dort Beschäftigten wieder in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Meine Damen und Herren, die Realität ist mir bewusst, aber wenn wir an diesem Ziel nicht festhalten, dann können wir uns gleich beerdigen lassen. Wir müssen an diesem Ziel weiter festhalten, trotz der hohen Zahl von Arbeitslosen. Das Ziel von Arbeitsmarktpolitik insgesamt muss es sein, sie wieder einzugliedern.
Ich hatte schon erwähnt, wir unterliegen natürlich den Rahmenbedingungen von Bund und EU. Deswegen werden auch die Instrumente des Landes – und nicht mit der Brechstange – im Sinne dieser aktivierenden Arbeitsmarktpolitik umgestaltet.
Das Operationelle Programm zur Umsetzung der EUMittel ist der entsprechende Handlungsrahmen bis 2006 mit folgenden Querschnittszielen, Herr Albrecht: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Gesellschaft ohne Ausgrenzung, lebensbegleitendes Lernen, Förderung der Anpassungsfähigkeit und des Unternehmergeistes, Chancengleichheit von Frauen und Männern, das Gender
Mainstreaming – in Klammern oder auch nicht in Klammern, sondern als Hauptziel –, Förderung des lokalen Kapitals für soziale Zwecke und schlichtweg last, but not least, die Regionalisierung.
Bei der Förderung dieser Ziele werden die Finanzierungsinstrumente der Bundesanstalt für Arbeit und der Europäischen Union durch Landesprogramme ergänzt und erweitert. Darüber hinaus müssen von der EU finanzierte Strukturprogramme der Landesregierung, insbesondere des Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Arbeitsministeriums, die zur Förderung von Wirtschaftsinvestitionen dienen, enger miteinander verbunden werden.
Ziel ist es, mit der Kofinanzierung von Bundes- und EUMitteln einen größtmöglichen nachhaltigen Beschäftigungseffekt zu erzielen. Das Land hat immer einen hohen Entlastungseffekt gerade durch die Instrumente ABM, SAM und GAP – für die nicht so Versierten: gemeinwohlorientierte Arbeitsförderprojekte – verbunden mit einer sehr guten Stammstellenförderung in den Trägerstrukturen gehabt.
Hier werden für eine begrenzte Zeit zusätzliche Mittel bereitgestellt, um Träger bei der unvermeidbaren Umsteuerung bis 2006 zu unterstützen. Die neuen Regeln des Job-AQTIV-Gesetzes für die Träger sind zu nutzen, um mit Ausgründungen Wirtschaftsbetriebe zu schaffen, um somit Regie-ABM, also die regionale Infrastrukturförderung, durch Vergabe-ABM zu ersetzen.
Arbeitsmarktpolitik, auch das ist bekannt, ist immer lokal und regional. Hier sollen Projekte mit hoher Qualität aus der Region heraus entwickelt werden. Die örtliche Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen, die Arbeitsverwaltung sind zu beteiligen und haben noch enger zusammenzuarbeiten, als es bisher der Fall war. Das Land wird anderweitig nicht verbrauchte Mittel an die Kommunen für beschäftigungsfördernde Maßnahmen umleiten.
Nicht nur aufgrund der besonderen Erfahrungen mit strukturverändernden Prozessen und nach der Vereinigung ist als ein Teil der Arbeitsmarktpolitik gemeinwohlorientierte Arbeit für das Land weiterzuentwickeln. In diesem Sektor wird gesellschaftlich nützliche Arbeit erbracht, die sich weder privatwirtschaftlich rentiert noch zum Kernbestand staatlicher Aufgaben gehört, das vorhandene Potential ehrenamtlichen Engagements besser ausschöpft und für bestimmte Erwerbslose eine subventionierte Beschäftigung ermöglicht.
Das Programm „Jugend, Arbeit, Zukunft“ im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms wird fortgesetzt. Es bietet einen flexiblen Rahmen für wirtschaftliche und soziale Tätigkeit von Jugendlichen. Im Bereich von Unternehmensgründungen soll der Förderansatz der bisherigen marktorientierten Arbeitsförderbetriebe weitergeführt werden.
So weit, meine Damen und Herren, meine politischen Überlegungen zur zukünftigen Arbeitsmarktpolitik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem zweiten Redebeitrag auf einen Teil des Job-AQTIV-Gesetzes und was man in M-V machen kann, beziehen. Aber vorweg möchte ich bemerken, dass ich – wie immer – nichts beschönige, da kennen mich die Kollegen. Ich habe immer gesagt, kein Landesprogramm kann bundespolitische Weichenstellungen ausgleichen. Das gilt auch heute.
Was waren die für mich zwei wesentlichen bundespolitischen Weichenstellungen?
Zuallererst die Veränderung der Kriterien zur Verteilung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit mit Zustimmung der Sozialpartner und der öffentlichen Hand – nur M-V hat sich der Stimme enthalten, wofür es schon genug Schelte gab. Wir hatten immer hohe Vermittlungsquoten in ABM, worauf wir eigentlich auch stolz waren, zumindest mehrheitlich. Nun hat sich das Blatt gewendet zuungunsten unseres Landes. Hier werden weitere Härten auf uns zukommen. Diese Kriterien gelten nämlich für zwei Jahre, also auch für 2002. Und in diesem Verwaltungsrat hat man sehr deutlich gesagt, dass man vor 2002 nicht gewillt ist, diese Kriterien zu ändern.
Des Weiteren ist das Jugendsofortprogramm JUMP, eine gute Sache übrigens, allerdings kostenneutral aufgelegt worden. 2 Milliarden DM weniger bei ABM hieß es.
Trotzdem bleibt es dabei, die jetzige Reform der Arbeitsförderung hilft. Und, vielleicht darf ich ein wenig polemisch werden: Wenn auch nur die offenen Stellen, die etwa 7.800, die wir zurzeit haben, dadurch besetzt werden könnten, hätte sich das Gesetz schon im Lande gelohnt, denn das Herzstück der Reform ist die schnelle und genaue Vermittlung arbeitsloser Menschen. Die Arbeitsvermittlung bleibt Kernaufgabe der Arbeitsämter. Immerhin schaffen es die Arbeitsämter bundesweit, doch drei Millionen Arbeitsuchende zu vermitteln. Also sie können es.
Die Verkürzung – und das ist jetzt ein Rechenmodell, ich bitte auch bewusst dabei zu bleiben, dass es ein Rechenmodell ist und kein Schönreden – des durchschnittlichen Verbleibs in Arbeitslosigkeit von derzeit rund 35 Wochen um 2 Wochen würde die bundesweit durchschnittliche Arbeitslosenzahl um mindestens 200.000 DM senken. Wie gesagt, ich betone noch einmal, ein Rechenmodell. So könnten rund 4 Milliarden DM an Lohnersatzleistungen gespart werden. Das sind Mittel, die man in besonders strukturschwachen Regionen zur Verfügung stellen könnte. Trotz Rückgang bei ABM, rund die Hälfte der im Eingliederungstitel zusammengefassten Mittel für aktive Maßnahmen gehen in die neuen Länder, so dass die damit überproportionalen Verhältnisse der Arbeitslosenzahlen unterstützt werden.
Von besonderer Bedeutung für strukturschwache Regionen ist das neu geschaffene Instrument der beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung. Ich bin sicher, auch hier werden wir irgendwann mal eine kurze
Form dieses etwas langen Wortes finden. Kommunen oder andere öffentlich-rechtliche Träger können für Arbeiten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur einen Zuschuss des Arbeitsamtes erhalten, wenn die Arbeiten von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt und vom Arbeitsamt vermittelte Arbeitslose in diesen Unternehmen neu eingestellt werden. Das ist eine Herausforderung für alle, die in der Arbeitsmarktpolitik tätig sind, denn wir haben bisher in diesem Bereich recht wenig Erfolge. Brandenburg ist da etwas weiter. Ich betone noch mal, es ist für mich nicht die Wunderwaffe der Arbeitsmarktpolitik, es ist nach wie vor ein Instrument und daran müssen alle Beteiligten noch kräftig lernen.
Das Verfahren allerdings ist unkomplizierter als die bisherige Regelung bei Vergabe-ABM. Da die anfallenden Arbeiten ausgeschrieben werden, können sich alle Unternehmen um den Auftrag bewerben. Die Arbeitslosen werden unmittelbar in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes eingesetzt, so, wie es die gesamte Zielrichtung der Umorientierung der Arbeitsmarktpolitik verlangt.
Es handelt sich auch nicht um eine Finanzierung kommunaler Aufgaben auf Kosten der Arbeitsverwaltung. Nur Projekte, die ohne die Förderung des Arbeitsamtes ganz unterblieben beziehungsweise nicht in gleicher Größenordnung durchgeführt würden, sind förderfähig. Die Zuschüsse des Arbeitsamtes werden auch nur dann gezahlt, wenn Arbeitslose beschäftigt werden, die ansonsten Anspruch auf Lohnersatzleistungen hätten. Der Anteil zugewiesener (geförderter) Arbeitnehmer ist auf höchstens 35 Prozent der insgesamt eingesetzten Arbeitnehmer begrenzt. Zudem darf die Förderung 25 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten nicht übersteigen. Diese Regelungen verhindern nach meiner Meinung Missbrauch und Mitnahmeeffekte. Außerdem ist der Einsatz dieses neuen Instruments an die Zustimmung der Selbstverwaltung gebunden.
Wichtig ist für M-V, dass das Instrument der beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung auch mehr im Dienstleistungssektor Anwendung findet. Da lassen sich eher Widerstände abbauen, die aus dem natürlich arg gebeutelten Baubereich kommen.
Das politische Ziel, ABM abzubauen, ist zwar aus Sicht westdeutscher Arbeitsmarktpolitiker für den dortigen Arbeitsmarkt nachzuvollziehen, jedoch für Ostdeutschland mit einem ganz und gar nicht vergleichbar schwachen ersten Arbeitsmarkt äußerst bedenklich. Politische Widerstände gegen diese uneingeschränkte Fortsetzung der ABM-Förderung sind leider nahezu über alle Parteigrenzen hinweg enorm. Deswegen haben wir uns auch nicht durchsetzen können. So wird die mit dem JobAQTIV-Gesetz angestrebte Modernisierung, ich komme zum Schluss, der Arbeitsförderung aus der besonderen ostdeutschen Sicht nur in einem sehr schmerzhaften Prozess vollzogen werden können. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich springe an dieser Stelle mal ein.
Unzweifelhaft ist es, dass die Lage schwierig ist.
Bund und Länder leiden gemeinsam unter den Folgen der weltweiten Konjunkturflaute. Dies wirkt sich auch auf unsere Steuereinnahmen aus. Es ist natürlich nicht zu bestreiten, dass es uns vor ernsthafte Probleme stellt, und da gibt es natürlich auch nichts zu beschönigen. Allerdings hilft es auch nicht, Horrorszenarien an die Wand zu malen, sondern wichtig sind eine nüchterne Analyse und entschlossenes Handeln.
Zur Analyse: Die Steuereinnahmen unseres Landes betrugen im Ist des Jahres 2000, also des vergangenen Jahres, 4.813 Millionen Euro. Der ursprüngliche Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2002 belief sich auf 4.822 Millionen Euro, also etwa denselben Betrag wie im Jahr 2000. Nach den Ausführungen der Finanzministerin muss der Ansatz jetzt nach unten korrigiert werden, auf 4.692 Millionen Euro. Damit wird er rund 120 Millionen Euro niedriger sein als das Ist des Jahres 2000. Ich habe diese Zahlen deshalb so ausführlich zitiert, weil es sich dabei nicht um Mindereinnahmen gegenüber früheren Prognosen handelt, sondern um Mindereinnahmen gegenüber dem tatsächlichen Ist des vergangenen Jahres.
Absolute Rückgänge bei den Steuereinnahmen dieser Größenordnung sind in den vergangenen Jahrzehnten einmalig. Auch große Steuerreformen, wie zum Beispiel des früheren Bundesfinanzministers Stoltenberg, haben stets nur zu einer Abmilderung des Steueranstiegs geführt, nicht aber zu absoluten Rückgängen. Derartige Entwicklungen kann keine Landesregierung, kein Land einfach so auffangen. Angesichts dieser Tatsachen kommen wir nicht daran vorbei, unsere Planung neu zu orientieren.
Ich begrüße nachdrücklich, dass die Landesregierung in außerordentlich kurzer Zeit dem Landtag Vorschläge unterbreitet.
Erst am vergangenen Freitag hat der Bundesfinanzminister die Ergebnisse der Steuerschätzung verkündet. Am Montag lag die Regionalisierung vor. Am Dienstagvormittag hat das Kabinett beschlossen. Am Dienstagnachmittag haben sich die Koalitionsfraktionen über die Eckdaten beraten, vermutlich Sie auch, meine Damen und Herren von der CDU. Heute befassen wir uns im Landtag mit dieser Angelegenheit.
Ich gehe davon aus, dass das Finanzministerium noch in dieser Woche eine Vorlage an den Finanzausschuss richtet, so dass der federführende Ausschuss rechtzeitig vor der Erörterung der Liste der offenen Punkte eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung hat. Es tut mir nicht Leid, Herr Rehberg, dass damit Ihre Rechnung nicht aufgeht. Sie haben sich in einem Brief an den Präsidenten des Landtages dafür eingesetzt, die Haushaltsberatungen in das nächste Jahr zu verschieben. Wenn wir uns darauf eingelassen hätten, würden Sie mit Sicherheit ordentlich draufhauen und Krokodilstränen weinen über die verspätete Verabschiedung des Haushalts, die damit verbundenen Verzögerungen bei Investitionen.
Das wird so nicht laufen. Einer rechtzeitigen Verabschiedung des Haushaltes steht nichts im Wege.
Auch inhaltlich ist die vorgelegte Lösung für den Defizitausgleich vernünftig. Es handelt sich um einen Mix zwischen einerseits gerade noch verkraftbaren Einsparungen, die uns allen wehtun werden, und einem zeitlich befristeten Verzicht auf weitere Absenkung der Nettokreditaufnahme. Ich möchte aber betonen, dass wir im Jahr 2002 trotz der Steuerausfälle die Nettokreditaufnahme des Jahres 2001 nicht überschreiten. Der Konsolidierungskurs wird damit fortgesetzt. An seinem Ziel, die Nettokreditaufnahme schrittweise auf null zurückzuführen, halten wir weiterhin fest.
Mit dieser ausgewogenen und schnellen Reaktion zeigen wir als Koalition, dass wir handlungsfähig sind und auch in Zukunft unsere Kräfte nicht auf interne Auseinandersetzungen, sondern auf die Arbeit am weiteren Aufbau des Landes konzentrieren werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anfang der 90er Jahre legte die EU Kapazitätsbegrenzungen fest, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen europäischen Werften, die ihrer Ansicht nach aus der Auszahlung von Beihilfen resultieren würden, entgegenzuwirken. Diese Kapazitätsobergrenzen betrafen die Werften in Wismar, Rostock, Stralsund und Wolgast und wurden mit einer Gültigkeit bis 2005 mit insgesamt 327.000 cgt festgelegt.
Und ich will noch mal ganz kurz daran erinnern, dass wir damals eine CDU-geführte Bundes- und Landesregierung hatten. Und wenn Herr Rehberg so in einem Zwiegespräch mit dem Wirtschaftsminister sagte, er hält das für keinen Erfolg, dann kann man hier auch mal die Frage stellen: Haben Sie denn damals nicht mehr rausholen können, wenn Sie denn so schlau sind und uns vorwerfen, dass wir keinen Erfolg erreicht haben?
Immerhin haben wir Ihnen damals nicht vorgeworfen, dass Sie in der EU nicht mehr erreicht haben. Es ist auch sehr schwierig, dann mit der EU zu verhandeln. Das müsste die CDU eigentlich am eigenen Leibe gespürt haben.
Seit Ende 1998 hat es dann ein koordiniertes und aufeinander abgestimmtes Vorgehen von Bundes- und Landesregierung gegeben. Hier gab es kein Nebeneinander mehr, es war ein Miteinander.
Eine durch die Bundesregierung beantragte Überprüfung der Kapazitätsbeschränkung im Jahr 2000 wurde von der EU-Kommission noch unter Hinweis auf die Überkapazitäten am Weltschiffbaumarkt negativ beschieden. Diese Entscheidung war bereits zum damaligen Zeitpunkt kaum nachvollziehbar, nein, sie war schlichtweg falsch. Die Situation hatte sich längst geändert. Tatsächliche Wettbewerber der ostdeutschen Werften – übrigens auch der europäischen – sind nicht mehr die europäischen Mitbewerber, sondern die koreanische Schiffbauindustrie. Aufträge, die bei ostdeutschen Werften platziert sind und aufgrund der Kapazitätsbegrenzung nicht ausgeführt werden können, gehen umgehend nach Korea und schwächen damit nicht nur die ostdeutsche, sondern die gesamte europäische Schiffbauindustrie. Mit den Kapazitätsbegrenzungen wurde und wird nicht mehr die europäische Schiffbaukonferenz, sondern Südkorea geschützt. Wenn ein Staat durch gezielte Eingriffe meint, seinen Werften Wettbewerbsvorteile zum Nachteil anderer Werften verschaffen zu müssen, und es klar ersichtlich ist, dass Verhandlungen und immer währende Gespräche zu keinem Erfolg führen, dann allerdings muss gehandelt werden, liebe EU.
Meine Damen und Herren! Die Werften in MecklenburgVorpommern haben in den 90er Jahren hohe Investitionsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln erhalten, damit sie zu modernen wettbewerbs- und leistungsfähigen Schiffbaubetrieben umstrukturiert werden können. Sie gehören jetzt zu den modernsten Werften auf der Welt, wenn sie nicht sogar die modernsten sind.
Der Weltschiffbaumarkt hat sich durch das Zusammenwirken der hohen Leistungsfähigkeit der modernen großen koreanischen Werften mit einer unverantwortlichen koreanischen Dumpingpreispolitik, bei der die Schiffe bis zu 40 Prozent unter den eigenen Gestehungskosten angeboten werden, dramatisch verändert. Korea hält inzwischen mehr als 50 Prozent der Marktanteile bei Schiffneubauten. Unsere Werften mit den Menschen, die dort arbeiten, und der vorhandenen Technik sind auch bereit, sich den Südkoreanern zu stellen. Wenn Südkorea aber keine wirklichen Nachteile zu erwarten hat, warum soll es dann in den Verhandlungen nachgeben? Das hat Südkorea ja auch bisher nicht getan.
Der enge Rahmen der jährlich und pro Werft festgelegten Produktionsbeschränkungen macht es den Werften unmöglich, betriebswirtschaftlich sinnvoll auf ihre Produktivitätsentwicklung, auf die Verringerung der Fertigungstiefe und auf technologisch bedingte Änderungen der Produktionsplanung zu reagieren. Hier musste gehandelt werden. Die Bundes- und Landesregierung haben diesem Umstand Rechnung getragen und nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission erreicht, dass die für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern bis 2005 weiterhin geltenden Kapazitätsbeschränkungen ab 2001 flexibel gehandhabt werden können. Diese von der Europäischen Kommission genehmigte neue Regelung trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Werften in Wismar, Rostock, Stralsund und Wolgast bei, sichert größere betriebswirtschaftliche Spielräume und dadurch auch mehr Werftarbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich verstehe, dass meine lieben Kollegen in den Betrieben, die Gewerkschafter, die Betriebsräte und die anderen Beschäftigten sich natürlich mehr erhofft haben, aber ich weiß auch von den Gesprächen, dass sie gesagt haben, viel mehr war wohl nicht rauszuholen, das habt ihr gut so gemacht. Das Engagement, die Nachdrücklichkeit und die Intensität der Verhandlungen der Bundes- und Landesregierung mit der Europäischen Kommission sind ausdrücklich zu begrüßen. Auch wenn Herr Rehberg das anders sieht, es ist anzuerkennen, dass ein für ostdeutsche Werften erfreuliches handhabbares Ergebnis erzielt wurde, das für die Wettbewerbsfähigkeit der Werften auch neue Spielräume sichern hilft. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Wir sind wieder mal bei einem Thema, was in der Öffentlichkeit sicherlich brisant ist, bei diesem oder jenem ein wenig Bauchschmerzen hervorruft, aber insgesamt, denke ich, ist es richtig, was wir heute tun. Wir haben vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht de jure, aber politisch den Auftrag bekommen, über unser Zulagensystem von Abgeordneten zu entscheiden, und wir tun dies heute mit der Einbringung des
Gesetzentwurfes. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ich sagte es schon, entfaltet zwar nicht unmittelbare Rechtskraft, aber wir wissen alle, dass die „politischen Botschaften“ dieser Behörde von uns zu respektieren sind.
Das jetzige Abgeordnetengesetz enthält, wir wissen das, zusätzliche Entschädigungen für Ausschussvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Richtigkeit dieser Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht bestritten, es hat hierzu Bedenken geäußert und Thüringen hatte ja auch den konkreten Auftrag, das sofort richtig zu stellen. Wir tun’s jetzt.
Die Regelung, die wir bisher hatten, haben wir sehr bewusst in unser Abgeordnetengesetz genommen – ich darf vielleicht daran erinnern –, um der Öffentlichkeit auch die Höhe von Abgeordnetenentschädigungen transparent zu machen. Die bisher im Abgeordnetengesetz ausgewiesenen Zulagen für die genannten Personen werden nunmehr gestrichen. Unberührt von dieser Streichung bleibt das Recht der Fraktionen, für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben von Fraktionsmitgliedern diese durch die den Fraktionen zugewiesenen Zuschüsse abzugelten. Ich sage an dieser Stelle auch, das ist gut für unsere Fraktionsautonomie. Wir werden also in Zukunft entscheiden, wie wir mit unserem Geld auch in diesem Bereich umgehen.
Um aber hier die notwendige Transparenz zu gewährleisten, haben wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine entsprechende Ergänzung vorgenommen, und zwar stellen wir unter der Ziffer 2 a die Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben in der Fraktion dar. So kann also auch zukünftig die Öffentlichkeit nachlesen, welche Leistungen an Fraktionsmitglieder gehen.
Die Grundentschädigung wird nach Paragraph 6 Absatz 1 für die vierte Legislaturperiode, also für unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger, vermutlich ab November 2002 auf 3.890 Euro angehoben. Die Abgeordneten der nächsten Wahlperiode werden damit also etwa 400 DM mehr an Entschädigung erhalten, als die Abgeordneten dieser Legislaturperiode am Ende haben werden. Das ist einerseits begründet dadurch, dass wir den Anpassungsmechanismus hatten bezüglich der Inflationsrate, und zum anderen werden sicherlich einige Einsparungen, die im Abgeordnetengesetz vorgenommen wurden, auf die Entschädigung der Abgeordneten umgelegt. Das passiert auch aufgrund des Verfassungsgrundsatzes, dass die Abgeordneten etwas gleicher werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja gerade gerügt, dass durch die Zulagensysteme bestimmte Abgeordnetenhierarchien entstanden sind. Und insofern ist dies auch berechtigt. Auch unsere Landesverfassung spricht von einem angemessenen Gehalt, das Abgeordnete bekommen sollen – Gehalt natürlich in Anführungszeichen gesetzt –, damit sie in ihrer Entscheidung frei und ohne wirtschaftliche Interessenkollision sein können.
Wir müssen es in aller Öffentlichkeit tun. Es gibt keine Gewerkschaft, die für uns Tarifverträge aushandelt. Daran haben wir uns gewöhnt. Das tun wir selbstbewusst und auch offen.
Vergleichsdaten zur Angemessenheit von Abgeordnetenentschädigungen – das gestaltet sich schwierig. Aber ich will vielleicht mal einige Dinge nennen, die unverdäch
tig sind. Ein Angestellter entsprechend des Nasensatzes des Finanzministeriums für ‘98, BAT Ost, II a bekommt im Jahr brutto etwa 90.000 DM, ein Beamter A 14 entsprechend dieses Nasensatzes in 2002 brutto 92.000 DM. Ein stellvertretender Abteilungsleiter B 2, nach den Nasensätzen des Finanzministeriums wieder mal dargestellt, bekommt im Jahr brutto 127.000 DM. Ein Abgeordneter jetzt, der 30 Prozent Zulagen bekommt, also ein Ausschussvorsitzender oder ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender, bekommt im Jahr 109.000 DM brutto. Sie können sich selber Ihren Reim darauf machen. Vielleicht werden diese Zahlen ja auch in die Öffentlichkeit geraten. Ich denke, wir brauchen uns da überhaupt nicht zu verstecken. Warum vergleichen wir uns mit dem öffentlichen Dienst? Weil wir genauso finanziert werden wie dieser. Wir werden aus Steuermitteln bezahlt und demzufolge können wir vielleicht auch in den Vergleich dieser Gehaltsgruppen mal eingehen.
Im Vergleich zu anderen Landesparlamenten – auch das sollte man mal sagen – nehmen wir uns auch recht bescheiden aus. Wir liegen mit unserer Erhöhung der Grundentschädigung weiterhin im unteren Drittel aller Abgeordnetenentschädigungen. Wenn Bedarf ist, können wir das auch nachliefern. Das beweisen die Veröffentlichungen der anderen Landtage.
Ich bitte Sie also um Überweisung des Antrages federführend in den Rechtsausschuss und in den mitberatenden Finanzausschuss. Meine Fraktion wird dieser Überweisung zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel sind in den ersten Monaten dieses Jahres ungewöhnlich stark gestiegen. Das haben wir nun schon gehört. Von Januar bis März lagen sie um fast 10 Prozent über den Werten des Vorjahres, im April sind sie nach den ersten Schätzungen der Apotheken sogar um 15 Prozent nach oben geschnellt. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, kommen auf die Kassen zusätzliche Ausgaben in Milliardenhöhe zu. Diese aktuelle Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich gibt mit Recht Anlass zur Sorge.
Das Volumen der Arzneimittelausgaben in der Bundesrepublik liegt bei 39 Milliarden DM und diese Ausgaben steigen weiter, trotz Budget und trotz Kollektivhaftung. Diese haben nicht den erhofften Erfolg gebracht. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Jahren bundesweit die höchsten Ausgaben für Arzneimittel, circa 11,4 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Auch das ist ein Fakt, den man nicht wegdiskutieren kann. Bei wirtschaftlicher Verordnungsweise könnten jährlich bis circa 200 Millionen DM bei uns im Land eingespart werden, und dies, ohne die Qualität der Versorgung der Versicherten zu beeinträchtigen.
Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen könnte man bundesweit durch generische Substitution und Wirkstoffsubstitution ein Wirtschaftlichkeitspotential im Jahr 2000 von 7,2 Milliarden DM erreichen. Hier muss angesetzt werden. Bereits unter Budgetbedingungen und drohendem Kollektivregress ist es in den letzen Jahren regelmäßig zu hohen Ausgabenzuwächsen in der Arzneimittelversorgung gekommen. Deswegen hat die Bundesregierung die gesetzliche Ablösung des Arzneimittelbudgets und des Kollektivregresses beschlossen und zugleich der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen neuere Steuerungsinstrumente zur Verfügung gestellt. Besondere Situationen, wie zum Beispiel eine hohe Zahl von Diabetikern, bei den Patienten könnten dadurch konkret berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, es kommt darauf an, dass die gemeinsame Selbstverwaltung alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt, um vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen. Gemeinsames Ziel ist die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben zugesichert, Aktivitäten zur Steuerung der Arzneimittelausgaben in die
Wege zu leiten. Um die stark steigenden Arzneimittelkosten im laufenden Jahr in den Griff zu bekommen, haben Ärzte, Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen am 14. Juni eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von Generikaprodukten, das Vermeiden von teureren Arzneimittelvarianten ohne Zusatznutzen, das Vermeiden von umstrittenen Medikamenten und das Verschreiben von preisgünstigeren Reimportarzneimitteln.
Meine Damen und Herren, auch die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium bestätigt, die Positivliste werde Anfang 2003 eingeführt. Die von der Pharmaindustrie schon mehrfach verhinderte Liste wird zurzeit von unabhängigen Wissenschaftlern beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn erarbeitet und sollte ursprünglich bereits 2002 kommen. Schon jahrelang habe ich in diesem Parlament immer wieder auf den Nutzen und die Notwendigkeit einer Positivliste hingewiesen. In der Bundesrepublik sind gegenwärtig 45.000 Präparate im Handel, rund die Hälfte davon ohne staatliche Zulassung. Diese unbefriedigende Inflation wurde bereits von der Europäischen Union gerügt. Einige unserer europäischen Nachbarn haben schon Positivlisten eingeführt, so zum Beispiel die Niederlande mit rund 9.900 Präparaten und Österreich mit etwa 11.000 Medikamenten.
Eine Positivliste wird auch in Deutschland mehr Licht in den Medikamentendschungel bringen. Die Positivliste soll den Ärzten die Auswahl zweckmäßiger Arzneimittel erleichtern, indem sie den Arzneimittelmarkt übersichtlich darstellt. Zum einen wird die Qualität der Verschreibung für die Bürgerinnen und Bürger verbessert, zum anderen erhält dadurch der Vertragsarzt Rechtssicherheit und Transparenz über die Arzneimittel, denn ein Arzt kann heute selbst bei größtem persönlichen Einsatz, und der ist hier zu unterstellen, schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr den Überblick über die neuesten Arzneimittel haben.
Der steile Ausgabenanstieg der Arzneimittelkosten gefährdet die Beitragsstabilität der Kassen, das merken wir jeden Tag inzwischen. Die Nutzung der vorhandenen Wirtschaftlichkeitspotentiale würde zu einer spürbaren Beitragsentlastung für Versicherte und Arbeitgeber führen. Dieses wiederum hätte positive Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten, bekanntermaßen dann auch für unseren Standort hier in Mecklenburg-Vorpommern. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich sinngemäß wiederholen, was ich bereits in der Aktuellen Stunde am 5. März 1997 gesagt habe: So ein diffiziles Problem, wie das der Drogenproblematik, in einer Aktuellen Stunde abzuhandeln, finde ich verfehlt.
5-Minuten-Beiträge werden diesem Thema nicht gerecht. Also werde ich jetzt auch zwangsläufig diesem Thema nicht gerecht werden können. Und wir haben es auch gehört von Herrn Glawe, die Stunde, die Fakten sind
zwar aktueller geworden, aber der Standpunkt der CDU nicht.
Sie setzen nach wie vor auf Repression, Sie setzen nach wie vor auf das Gewaltmonopol, während, wie wir es eben gehört haben, PDS und SPD doch mehr auf die Prävention setzen.
Über die Zahlen der Schäden haben wir schon viel gehört. Ich will noch eine obendrauf packen. Nach bundesdeutschen Berechnungen beträgt der Gesamtschaden für die 1,7 Millionen Alkoholabhängigen in unserer Bundesrepublik circa 40 Milliarden DM. Das entspräche wohl umgerechnet für Mecklenburg-Vorpommern einem Schaden von etwa 2 Milliarden DM. Rund 8 Millionen Menschen sind von der Suchterkrankung eines Familienmitgliedes mit betroffen. Ich weiß, wovon ich da rede. Der Verlust von Familie, Arbeit und Wohnung infolge alkoholbedingter Krankheiten kann zur kompletten Auflösung sozialer Bindungen führen. Erhöhtes Unfallaufkommen unter Alkoholeinfluss und vermehrte Gewaltbereitschaft sind typische Begleiterscheinungen eines übermäßigen Alkoholkonsums, für unser Land leider ein besonders aktuelles Thema.
Und wiederum sind es wie immer die Kinder, die enorm unter der einhergehenden Vereinsamung und Überforderung leiden. Es ist mittlerweile unbestritten, dass sie ein erhöhtes Risiko tragen, selbst abhängig zu werden. Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren hat auf diese Situation reagiert und eine eigene Arbeitsgruppe „Kind und Sucht“ initiiert.
Nach Meinung der DHS sind gegen die Suchtgefahr zwei Strategien dringend erforderlich, auf der einen Seite massive Öffentlichkeitsarbeit, um die Gefährdung durch Tabak und Alkohol deutlich zu machen, und auf der anderen Seite frühzeitige suchtmittelunabhängige Prävention, um den individuellen Einstieg in den Konsum hinauszuschieben oder sogar zu verhindern. Dabei fordert die DHS Chancengleichheit in den Bemühungen. Ich zitiere: „Den 1,6 Werbemilliarden der Alkohol- und Tabakindustrie muss mehr entgegengesetzt werden, als die 2 5 M i l l i o n e n DM, die Bund und Länder hier jährlich zur Verfügung stellen.“, so Jost Leune, der stellvertretende Vorsitzende der DHS. Auch die Sozialministerin des Landes – wir haben es gehört – sieht das ähnlich, wie ihre Aktivitäten in der Gesundheitsministerkonferenz zeigten.
Nach Angabe der Landesstelle gegen die Suchtgefahren lebt die überwiegende Mehrzahl aller Jugendlichen drogenfrei. Circa 75 Prozent der jungen Menschen zwischen 12 und 25 Jahren haben bislang auf den Konsum illegaler Drogen verzichtet und haben auch nicht vor, das zu ändern. So weit die gute Nachricht. Die schlechte: Einstiegs- und Durchschnittsalter der Konsumenten sinken. Auch wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern bei den drogenkonsumierenden Jugendlichen noch nicht die Dimension der alten Bundesländer erreicht haben, so kann oder muss dennoch Folgendes festgehalten werden: In der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen hat sich das Konsumverhalten weitgehend angeglichen. Hier ist die deutsche Einheit schon vollzogen.
Und auch beim Einstiegsalter gibt es kaum noch Unterschiede. Eine Prophezeiung, die ich hier leider schon häufig angesprochen habe, ist traurige Realität geworden.
Insbesondere wird natürlich das Thema Designerdrogen bei Jugendlichen unterschätzt. Die Uni Hamburg hat in einem Test über Ecstasykonsumenten Folgendes festgestellt, dass mehr als ein Viertel der Ecstasykonsumenten mindestens eine so genannte psychotische Störung haben. Zu diesem Krankheitsbild gehören Halluzinationen, Personenverkennung oder Wahnvorstellungen. Hinzu kommen Beziehungsideen, in denen Beziehungen zu Personen oder Gegenständen wahrgenommen werden, die nicht real sind. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass Ecstasy das Gehirn auf Dauer schädigt.
Meine Damen und Herren, zwar ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Diskreditierung bestimmter Formen der Suchthilfe zu beenden. Dies ist insbesondere der neuen Bundesregierung zu verdanken. Heute haben wir den gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Drogensüchtige in erster Linie kranke Menschen sind, denen es zu helfen gilt. Trotzdem ist die gesellschaftliche Debatte über den Konsum psychoaktiver Substanzen und deren gesundheitliche und soziale Risiken dringend notwendig, denn diese Risiken sind unabhängig davon, ob die Substanzen legal oder illegal sind. Es geht aber weder um die Überdramatisierung noch um die Bagatellisierung einiger Substanzen. Eine realistische, glaubwürdige Präventionsund Behandlungskonzeption muss von der Lebensfähigkeit der Menschen ausgehen, sonst hilft es nicht.
Bemerkenswert ist noch, dass es einen Aktionsplan zum Alkohol gibt, die Einrichtung von Schwerpunktpraxen für Sucht, das Modellprojekt des Bundes zur heroingestützten Behandlung und die Integration von Drogenberatern in die Suchtberatungsstellen. Ich denke, die beste Hilfe für Menschen, die suchtgefährdet sind, ist die Hilfe, dass diese Sucht gar nicht erst entsteht. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Caffier, ich kann Ihnen in vielen Dingen beipflichten. Sicherlich kollidieren hier viele Grundrechte von Abgeordneten miteinander, weil wir sie vielleicht zu viel in Anspruch nehmen, aber wir müssen uns auch ein bisschen selbst disziplinieren. Ich erwähne auch noch unser Grundrecht auf Kleine Anfragen, auch da sollten wir aufpassen und eine Regierung nicht zuballern im wahrsten Sinne des Wortes, indem wir Berichte abfordern und sie dann hinterher kritisieren, dass sie diese nicht richtig macht.
Ich denke, zuallererst sollten wir unsere eigenen Berichte, die wir abgefordert haben, bearbeiten, da ist noch eine Menge in der Pipeline, wie man so schön sagt, Herr Kollege Caffier erwähnte das. Zweitens sollten wir uns überlegen als Parlament, wie oft und warum wir Berichte abfordern. Und drittens, denke ich, zu den Terminsetzungen muss man vielleicht auch mal gestatten, dass man hier und da als Parlament daneben gelegen hat wie in diesem Fall.
Ich denke, namens der SPD-Fraktion kann ich der Terminverlängerung zustimmen, denn uns geht es um den Bericht und nicht darum, wie schnell er kommt. Die Zeit von zwei Monaten ist, glaube ich, noch einigermaßen machbar. Aber was Herr Caffier auch meinte, ist, dass viele Berichte extrem, sage ich mal, verzögert wiedergegeben werden, und die Anregung, dann wenigstens einen Zwischenbericht zu geben, warum und weswegen, ist in Ordnung. Ansonsten habe ich der ganzen Sache nichts hinzuzufügen. Wir stimmen der Fristverlängerung zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe anwesenden Jugendlichen! Ich glaube, man braucht gar nicht so viel hin und her zu reden. Herr Rehberg, ich gebe Ihnen in einem Punkt unumwunden Recht: Jugendliche sollten zuallererst hier eine Chance haben.
Wir wissen alle, dass es im Moment objektiv nicht die Arbeitsplätze gibt, die jedem Jugendlichen hier auf einer zweiten Schwelle Erfolg bescheiden. Demzufolge ist dann auch der Ruf nach einem Jugendsofortprogramm sehr groß. Und wir alle sollten aufhören zu suggerieren –
und das hat der Minister auch sehr deutlich gesagt –, dass mit einem Jugendsofortprogramm, auch nicht mit JUMP, mit 2 Milliarden DM ausgestattet, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit beseitigt werden kann. Es kann bestenfalls punktuell gemildert werden. Und ich denke, mit so viel Ehrlichkeit und so viel Offenheit sollte man es
insbesondere auch den jungen Leuten ganz klar ins Gesicht sagen,
denn so bekloppt sind die nämlich alle nicht, dass sie es nicht kapieren. Und ich glaube, die Wahrheit in diesem Punkt ist besser, als wenn wir ihnen was vormachen wollen.
Ich denke, unsere neuen Programme – und Herr Minister Holter hat das vorgelegt, was er im Moment vorlegen kann – sollten in Zukunft darauf ausgerichtet sein, dass junge Menschen durch spezielle Maßnahmen, Landesmaßnahmen, von mir aus auch in Kombination mit Bundes- und EU-Programmen, eigene Zukunftschancen erkennen können und sie auch ergreifen.
Die Förderinstrumente für junge Menschen sollten aber auch regional ausgerichtet sein und vor allen Dingen der Stärkung der regionalen Strukturen dienen. Und ich denke, jeder Jugendliche ist immer froh, wenn er zuerst vor der Haustür Arbeit findet, denn das Geld alleine, das man im Westen verdient, ist nicht immer und nicht ausschließlich der Grund wegzugehen. Alle, die Kinder in dem Alter haben, wissen das auch ganz genau, dass es zu Hause nach wie vor doch am schönsten ist, und nicht nur wegen des Hotels Mama.
Die Stärkung des Fachkräftebedarfs für die Zukunft – das ist ein ganz entscheidender Punkt, der muss angedockt werden. Das kann nicht ein Arbeitsmarktprogramm allein. Herr Holter sagte das auch schon. Das beginnt in der Schule. Das beginnt mit der Berufsfrühorientierung und das beginnt mit besserer Schulausbildung, als wir sie zurzeit haben.
Und der nächste Punkt ist: An der zweiten Schwelle ist das Problem, nicht mehr an der ersten Schwelle, denn da schaffen wir es regelmäßig und jährlich durch Wahnsinnsprogramme – die Zahl wurde von der Finanzministerin genannt, 100 Millionen DM –, dass die Jugendlichen eine Ausbildung bekommen. Aber dann kommt die zweite Schwelle und dann knallt es meistens. An der zweiten Schwelle muss die Arbeit zwischen den Akteuren Arbeitsamt, Wirtschaft, Schule und Berufsschule verbessert werden. Ich denke, eine ganz hohe Bindungswirkung für das Land hat die Qualifikation. 75 Prozent unserer Jugendlichen haben eine Ausbildung und in der Regel auch eine gute Ausbildung. Und sie sind dann auch nicht länger als ein halbes Jahr arbeitslos. Ich will das nicht beschönigen, aber das gehört auch zur Wahrheit und zu den klaren Zahlen, die man immer wieder ablesen kann. Es ist schon schlimm genug, wenn man ein halbes Jahr arbeitslos ist. Das gebe ich voll und unumwunden zu. Am besten wäre es, gleich nach der Lehre in den richtigen Betrieb rein, und dann wissen sie auch, wie es langgeht. Aber manchmal ist nur eine bestimmte Zusatzqualifikation neben einer normalen Facharbeiterausbildung nötig, um in einem bestimmten Betrieb, in einer bestimmten Region und zu einer bestimmten Zeit einen Arbeitsplatz zu ergattern. Und da ist manchmal die Krux, dass das nicht zusammenpasst. Also muss man rechtzeitig während der Lehre anfangen, den Bedarf in der Region zu ermitteln. Und für den Fall, dass in einem Jahr vielleicht diese oder jene Zusatzqualifikation erreicht werden muss, muss man das organisieren. Das ist sehr aufwendig, da sind die
Arbeitsämter auch noch nicht so richtig darauf vorbereitet. Und ich denke, gerade die Träger auf dem zweiten Arbeitsmarkt und die Strukturen, die wir haben, könnten hier eine sehr große und gute Arbeit leisten. Und das kostet nicht mal unbedingt so viel mehr Geld.
Aber immerhin sind es inzwischen 25 Prozent der Jugendlichen, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind, und die entwickeln sich dann zu den Problemfällen. Es sollten jedoch auch jene, die nicht so bedarfsgerecht ausgebildet sind und nicht sofort eine Arbeitsstelle kriegen, durch Qualifikation, durch Zusatzqualifikation in den Basisqualifikationen, die sie für jeden Job brauchen, zusätzlich ausgebildet werden. Auch dann würden sie ein wenig länger hier bleiben und eher eine Chance suchen.
Die Existenzgründung für junge Absolventen von unseren zahlreich vorhandenen Hochschulen und Fachhochschulen, glaube ich, ist inzwischen von allen bejaht und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir da mehr tun wollen.
Herr Holter hat ein Programm vorgelegt und insbesondere höre ich auch von der Opposition und insgesamt von vielen Verbänden, an diesem „Jugend baut“ gibt es Kritik. Nun weiß ich nicht so recht, was die Opposition immer an dem Punkt will. Ich denke, die Philosophie von „Jugend baut“ ist, Investitionen im kommunalen Bereich mit Beschäftigung von Jugendlichen zu verbinden. Ich weiß gar nicht, was Sie dagegen haben. Sie jammern doch herum, dass gerade im Baubereich keine Investitionen erfolgen. Sie bemängeln zu Recht, denke ich, die Kürzungen im ABM-Bereich, im soziokulturellen Strukturbereich. Genau da setzt zum Beispiel für Investitionen auch das Jugendbauprogramm an. Und so ganz nebenbei entsteht Beschäftigung für Jugendliche. Ich weiß gar nicht, was da so schlecht dran sein soll. Und ich denke, Sie sollten sich langsam mal darauf einigen, was Sie denn wollen. Einmal wollen Sie es so rum, einmal so rum. Das, denke ich, wird mit der Zeit bei Ihnen aber auch abklingen.
Insofern möchte ich dem Minister ausdrücklich danken für das Vorlegen des Sofortprogramms. Ihr Antrag ist damit überflüssig geworden.