Günter Schork

Appearances

19/10 19/11 19/12 19/16 19/17 19/18 19/21 19/24 19/25 19/26 19/28 19/31 19/34 19/40 19/43 19/44 19/49 19/53 19/55 19/56 19/58 19/61 19/63

Last Statements

Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die im Rahmen der sich derzeit in der Beratung befindlichen Dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vorgesehene Öffnung des sogenannten „Meister-BAföG“ für Bachelorabsolventen sowie die Möglichkeit einer Aufstiegsförderung für Studienabbrecher mit bestimmten Vorqualifikationen, welche in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich meine Rede zur dritten Lesung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2016 mit einem Dank beginnen: mit einem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, insbesondere im Finanzministerium, die bei diesen Haushaltsberatungen außergewöhnlich gefordert waren und es uns durch ihre Zuarbeit und ihr Mitwirken ermöglicht haben, heute die dritte Lesung durchzuführen. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön.
In den Dank einschließen will ich allerdings auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fraktionen. Auch ihnen haben wir das eine oder das andere abverlangt, und auch sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute hier unsere Haushaltsreden halten können. Auch ihnen ein herzliches Dankeschön.
Ich will auch den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss für die konstruktiven Beratungen danken, insbesondere dafür, dass sie das Verfahren und die Beratungsform, die sicherlich von denen anderer Haushaltsberatungen abgewichen sind, mitgetragen haben. Auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Mein Dank gilt insbesondere auch den Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die, was die Flüchtlingspolitik betrifft, angepackt und gemeinsam mit uns Anträge auf den Weg gebracht haben. Auch das ist nicht selbstverständlich. Deswegen will ich es hier ausdrücklich erwähnen und mich für die Zusammenarbeit in dieser Frage herzlich bedanken.
Dass diese Haushaltsberatungen vom üblichen Verfahren abgewichen sind, sehen Sie daran, dass zur dritten Lesung
insgesamt 76 Änderungsanträge vorliegen, die von den Koalitionsfraktionen eingebracht wurden – Einzelheiten nenne ich noch – oder zumindest die Unterschrift der Koalitionsfraktionen tragen, und daran, dass wir heute im Plenum in dritter Lesung über 30 Änderungsanträge abstimmen müssen. Das zeigt, dass das Verfahren nicht das übliche war.
Unter den 76 Änderungsanträgen befinden sich drei, die die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und der FDP eingebracht haben. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Einzelplan 01, in dem es um die Arbeit des Parlaments, der entsprechenden Ausschüsse und auch des Verfassungskonvents geht. Acht Anträge haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht, um das, was in dem Aktionsprogramm Asyl vereinbart ist, auf den Weg zu bringen.
Das Volumen der Änderungsanträge bildet einen Mehrbedarf in Höhe von rund 725 Millionen € ab; davon entfallen 660 Millionen € auf das Aktionsprogramm Asyl. Solche Beträge sind in den vorangegangenen Haushaltsjahren in Änderungsanträgen nicht bewegt worden. Dies zeigt, dass wir mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 auf die besonderen Herausforderungen, die sich uns stellen, eingegangen sind und die notwendigen Mittel bereitstellen, um die Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit Asyl und Flüchtlingen, zu bewältigen.
Zu den Änderungen gehören unter anderem über 600 zusätzliche Stellen bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und 350 zusätzliche Stellen bei der Polizei. Zusammen mit den bereits geplanten 50 zusätzlichen Stellen werden bei der Polizei folglich 400 neue Stellen geschaffen. Weitere Stellen gibt es auch beim Verfassungsschutz und in der Justiz. Außerdem werden über 800 neue Lehrerstellen geschaffen, auch im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm. Wir heben die Mittel für die Extremismusprävention, für die Förderung der deutschen Sprache, für die Ausbildung sowie zur Stärkung des Ehrenamts weiter an. Alle diese Maßnahmen kommen im Wesentlichen dem Aktionsprogramm zugute.
Darüber hinaus gibt es aber noch ein paar Dinge, die wir angepackt haben. Wir stocken die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr auf und leiten die Bundesmittel in Höhe von 52 Millionen € weiter, die im Jahr 2016 zusätzlich zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für die Mittel für den bezahlbaren Wohnraum. Dort werden ebenfalls Bundesmittel in Höhe von 29 Millionen € weitergeleitet.
Darüber hinaus – dieser Punkt wird anschließend sicherlich zu Diskussionen führen – heben wir die Mittel für die Planungen von Bundesfernstraßenmaßnahmen an, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundesmittel, die in größerer Höhe in das Land fließen, auch tatsächlich verbaut werden und wir nicht in die Situation geraten, dass wir Bundesmittel nicht abrufen können. Ich glaube, das ist eine richtige Maßnahme.
Diese Mittel werden zusätzlich zu den 130 Millionen € zur Verfügung gestellt, die wir in dem Bereich bereits ausgewiesen haben: 40 Millionen € für Planungsmittel für Landes- und Bundesstraßen und 90 Millionen € reine Baumittel für den Landesstraßenbau. Dies zeigt, dass wir auch in diesem Bereich unseren Verpflichtungen nachkommen und darauf schauen, dass die Infrastruktur im Straßenbau im Land Hessen erhalten bleibt und sogar verbessert wird.
Schließlich und endlich erhalten die Kommunen aufgrund der Einigung über die Asylpauschalen 210 Millionen € mehr. Davon sind 110 Millionen € für die 45-prozentige Anhebung der Pauschalen im Jahr 2016 und 100 Millionen € rückwirkend für die vergangenen Jahre vorgesehen.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich dafür Dank sagen, dass es gelungen ist, hier zu einer Einigung zu kommen. Ich will auch festhalten, dass wir, die Koalitionsfraktionen und die Regierung, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu dem Schluss gekommen sind, dass im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich Nachbesserungsbedarf besteht.
Ich bin froh und dankbar, dass es gelungen ist, dort zu einer Einigung zu kommen, und deswegen gilt an dieser Stelle mein Dank auch den Kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktiven Gespräche. In den Dank eingeschlossen sind natürlich auch die Mitarbeiter des Finanzministeriums und des Sozialministeriums. Ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Daneben leiten wir die Bundesmittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgelds frei werden, weiter – das ist in dem Haushaltsplanentwurf bereits enthalten – und setzen sie für die Kindertagesstätten ein. Da geht es um ca. 21 Millionen €. Der Vollständigkeit halber: Auch die 250 Millionen €, die wir im Jahr 2016 vom Bund für die Betreuung der Flüchtlinge erwarten, sind natürlich Teil des Finanzierungspakets, das wir gemeinsam für den Aktionsplan aufgelegt haben.
Neben der gewaltigen Aufgabe, vor der wir stehen, will ich auch noch etwas zu einigen anderen Punkten sagen. Trotz der zusätzlichen Mittel – insgesamt steht ein Betrag von knapp 1,3 Milliarden € für das Aktionsprogramm zur Verfügung – gelingt es uns, im Jahr 2016 die Nettokreditaufnahme im Rahmen des Artikel 141-Gesetzes zu halten. Wir planen, wenn die Beschlüsse heute so gefasst werden, mit einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 638 Millionen €. Die zulässige Höchstgrenze liegt bei knapp 700 Millionen €. Dies zeigt, dass wir den Weg konsequent weitergehen, um das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts in den Jahren 2019/2020 zu erreichen.
Nur damit es gesagt wurde: Im Haushalt sind für den Länderfinanzausgleich – gestern wurde ausführlich über dieses Thema gesprochen – 1,89 Milliarden € vorgesehen. Im Kommunalen Finanzausgleich werden im Jahr 2016 über 4,3 Milliarden € zur Verfügung gestellt – der höchste Betrag des Landes Hessen, der bisher im Kommunalen Finanzausgleich war.
Dazu kommt – auch das will ich hier noch einmal erwähnen – das Kommunalinvestitionsprogramm, das wir in der letzten Sitzungsperiode beschlossen haben, mit einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde €. Ich glaube, auch das zeigt, dass wir unseren Kommunen gegenüber das Notwendige tun, damit dort die notwendigen Maßnahmen umgesetzt und durchgesetzt werden können. Die Beträge, die ich genannt habe, lassen sich sehen und zeigen, dass diese
Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen an der Seite der Kommunen stehen.
Herr Kollege Schmitt, ich könnte jetzt in Vorausschau dessen, was in dem PwC-Gutachten steht, auch sagen, wir haben das Kommunalinvestitionsprogramm von über 1 Milliarde € aufgelegt, um genau dem Vorwurf zu begegnen, der logischerweise und erwartungsgemäß heute im Zusammenhang mit dem gerade veröffentlichten PwC-Gutachten von Ihnen kommt.
Schließlich und endlich – das ist der letzte Punkt – zu den Ausgaben für die Flüchtlinge. Wir haben in dem Haushaltsentwurf 2016 628 Millionen € dafür eingeplant. Nach der Beschlussfassung heute werden im Haushalt 2016 gut 1,3 Milliarden € für das Aktionsprogramm zur Verfügung stehen. Ich glaube, das zeigt, dass wir, das Land Hessen, unserer humanitären Verpflichtung den Flüchtlingen gegenüber in dem notwendigen Maß und in dem notwendigen Umfang gerecht werden und dass wir alles tun, um uns den Zielen und Aufgaben der Aufnahme der Flüchtlinge und der Integration der Flüchtlinge, die hier bei uns bleiben dürfen, zu stellen.
Zusammengefasst: Wir halten die Schuldenbremse ein, wir investieren in Bildung, Forschung und Sicherheit, und wir haben ein großes Hilfsprogramm für die Flüchtlinge aufgelegt. Auch wenn die Prognoserisiken – auch das muss erwähnt werden – für die kommenden Jahre erheblich zugenommen haben, gilt, dass der Haushalt 2016 in Zahlen zeigt: Hessen hält Kurs. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Kollege Schmitt davon gesprochen hat, dass der Finanzminister in Bezug auf die Steuereinnahmen Glück hat, dann hat er den Satz nicht vollständig gesagt. Denn es gilt auch das Sprichwort: „Das Glück ist mit dem Tüchtigen.“
Wenn wir uns über die Einzelpläne 06, 17 und 18 unterhalten, dann will ich zunächst einmal für den Einzelplan 06 festhalten, dass wir den Weg, den wir in den letzten Jahren beschritten haben, im Haushaltsentwurf für 2016 konsequent fortsetzen. Wir führen das Hessische Immobilienmanagement und das Hessische Baumanagement zu einer Einheit zusammen, um dort Synergien zu heben und Kosten einzusparen. Wir haben im Haushaltsplanentwurf Maßnahmen vorgesehen, um die Steuerverwaltung zu stärken und um die Steuerkriminalität zu bekämpfen, so wie es in dem Fünfpunkteplan vorgesehen ist. Das sind die wesentlichen Punkte, die in dem ursprünglichen Entwurf für das Haushaltsjahr 2016 im Einzelplan 06 enthalten sind.
Jetzt will ich mich dem Einzelplan 17 zuwenden. Herr Kollege Schmitt, Sie haben den Kommunalen Finanzausgleich angesprochen. Wir halten einmal fest, dass die Mittel im Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 bei gut 4,3 Milliarden € liegen. Das hat zunächst einmal mit einer politischen Bewertung überhaupt nichts zu tun. Das ist der höchste Betrag, der jemals im Kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen bereitgestellt wurde. Das ist Fakt.
Wenn Sie sich in dem Zusammenhang ansehen, wie die Bedarfsermittlungen erfolgt sind und dass in diesen 4,3 Milliarden € ein Stabilitätsansatz von etwa 1 Milliarde €
enthalten ist, der den Kommunen über ihren Bedarf hinaus zur Verfügung gestellt wird,
dann kann man von einer kommunalfeindlichen Politik in dem Zusammenhang mit Sicherheit nicht reden. Das ist schlicht und einfach falsch.
Wenn Sie über die chronische Unterfinanzierung der Kommunen reden, dann nenne ich Ihnen jetzt ein paar andere Beispiele. Dann rechnen Sie das zu den Dingen, die wir im Kommunalen Finanzausgleich geregelt haben, bitte hinzu. Wir haben zu Beginn dieses Jahrzehnts, 2010, ein Konjunkturprogramm über 1,7 Milliarden € aufgelegt, zusätzlich zu dem Bundesprogramm, das es gab. Von diesen 1,7 Milliarden € waren 1,2 Milliarden € für Investitionen der Kommunen vorgesehen, zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich.
Wir haben einen Kommunalen Schutzschirm zur Entschuldung der Kommunen aufgelegt, der sehr erfolgreich ist – es wurde gestern angesprochen –, im Volumen von 3,2 Milliarden €, zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich.
Das gehört zur Wahrheit dazu: Diese beiden Maßnahmen wurden in der letzten Legislaturperiode in der Koalition mit der FDP beschlossen, aber auch andere Fraktionen in diesem Hause haben diese guten Maßnahmen dankenswerterweise mitgetragen.
Das sind zusammengerechnet schon 4,4 Milliarden €, zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich. Gestern haben wir ein Kommunalinvestitionsprogramm beschlossen, das noch einmal 1 Milliarde € zur Verfügung stellt, zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich.
Das sind in Summe etwa 5,5 Millionen € für Investitionen in den Kommunen. Da von „kommunalfeindlich“ zu reden, ist abenteuerlich. Es ist schlicht und einfach nicht die Wahrheit.
Die Landesregierung, sowohl die vorherige Landesregierung von CDU und FDP als auch die konsequente Fortsetzung von CDU und GRÜNEN, steht an der Seite der Kommunen und sorgt dafür, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen können. Das ist die Wahrheit.
Dann reden wir über Ihre Haushaltsanträge, die Sie heute mehrfach angesprochen haben. Jetzt können wir uns darüber unterhalten, warum andere Fraktionen vor dem Hintergrund des Maßnahmenpakets, das zu der Asylproblematik angekündigt war, keine Anträge zur zweiten Lesung gestellt haben. Die SPD-Fraktion hat sich dazu entschieden, in der zweiten Lesung Haushaltsanträge zu stellen. Aber der Kollege Schmitt hat in den Haushaltsberatungen, wo
wir im Übrigen sehr intensiv über die Anträge der SPD gesprochen haben und sie nicht einfach nur abgelehnt haben, zugegeben, dass ein Teil der Anträge, die die SPD gestellt hat, ein Vorgriff auf das Maßnahmenpaket sind und dass Sie das gemacht haben, um Ihren politischen Willen zu dokumentieren.
Ich schildere nur die Diskussion im Haushaltsausschuss. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Es entspricht doch der Wahrheit, was dort gesagt worden ist.
Der entscheidende Punkt – das haben wir im Haushaltsausschuss auch dargelegt – ist die Gegenfinanzierung dieser Anträge. Wenn der Kollege Schmitt die Steuermehreinnahmen im Landeshaushalt im nächsten Jahr anspricht, dann gehört zur Wahrheit dazu, dass ein Teil dieser Steuermehreinnahmen keine originären Steuermehreinnahmen des Landes sind.
Nein, auch nicht der Kommunen. Frau Faeser, hören Sie einfach zu, und schauen Sie es sich noch einmal an. – Jetzt reden wir einmal über die 224 Millionen €, die Sie als Gegenfinanzierung vorgeschlagen haben. Die kommen aus dem Maßnahmenpaket des Bundes für die Asylbewerber, weil sie dem Landeshaushalt über die Umsatzsteuerzuweisung zufließen. Jetzt müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese Beträge gegen das, was im Bund verabredet wurde, für die Finanzierung anderer Maßnahmen einsetzen oder ob Sie sie für die ursprüngliche Aufgabe, nämlich die Unterstützung der Kommunen und die Finanzierung der Flüchtlingsproblematik, einsetzen. Beides geht nicht. Wir können den Euro nur einmal verfrühstücken.
Das ist der Unterschied zwischen der Finanzpolitik, die CDU und GRÜNE betreiben, und der Finanzpolitik der SPD. Sie wollen den einen Euro Einnahmen, den Sie haben, immer zweimal ausgeben, und das funktioniert eben nicht.
Wenn Sie über die sächlichen Verwaltungsausgaben reden – auch das haben wir im Haushaltsausschuss besprochen – und dort 50 Millionen € kürzen wollen, dann müssen Sie sagen, wie Sie die Mehrausgaben und die Querschnittsaufgaben, die dort im Zusammenhang mit Flüchtlingen und der Asylproblematik enthalten sind, finanzieren wollen. Die sind nämlich im Anstieg dieser Haushaltspositionen enthalten. Das ist die Haushaltssystematik. Die nehmen Sie nicht zur Kenntnis, sondern Sie stellen Anträge und wissen nicht, wie sie am Ende des Tages finanziert werden sollen.
Auch die voraussichtlich 400 Millionen € Steuermehreinnahmen im Jahr 2015 – die Zahl ist noch nicht endgültig – können Sie nur einmal ausgeben. Sie wissen, dass wir eine Größenordnung von etwa 150 Millionen € zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung einsetzen müssen, weil uns das das Gesetz zur Schuldenbremse vorschreibt. Wir wollen
den Verfassungsauftrag der Schuldenbremse einhalten, also sind schon einmal 150 Millionen € weg.
Weitere Steuereinnahmen brauchen wir im Haushaltsjahr 2015 schon für die Mehrkosten; auch das wissen Sie. Deswegen warten Sie in aller Ruhe und Gelassenheit ab, welchen Vorschlag Ihnen die Koalition in der dritten Lesung zur Finanzierung des Gesamtpakets macht, und dann können wir uns abschließend über dieses Thema unterhalten.
Es hat relativ wenig Sinn, in der zweiten Lesung, nur um den eigenen politischen Willen zu dokumentieren, Gelder zu verfrühstücken, die überhaupt nicht vorhanden sind. Das ist das Grundproblem der Haushaltspolitik der SPD.
Eine letzte Bemerkung. Frau Ministerin Kühne-Hörmann hat es angesprochen: Im Einzelplan 18 ist eine Reihe von Baumaßnahmen in der Justiz vorgesehen. Der Schwerpunkt der Baumaßnahmen liegt im Bereich der Hochschulen; auch das können Sie im Einzelplan 18 nachlesen.
Sehen Sie sich an, was dort alles an Maßnahmen umgesetzt wird.
Unter dem Strich glaube ich, und die weitere Beratung der Einzelpläne wird das auch noch zeigen, dass wir einen guten, einen gelungen Haushaltsentwurf 2016 vorlegt haben. Wir werden ihn in Bezug auf die Flüchtlings- und Asylproblematik weiter verbessern. Wir werden die notwendigen Maßnahmen einstellen, und wir werden all diese Maßnahmen solide finanzieren.
Das ist Haushaltspolitik von CDU und GRÜNEN, und auf dem Weg werden wir konsequent fortschreiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 1.027 Millionen € für In
vestitionen von Kommunen und Krankenhausträgern – das ist der Inhalt des Gesetzentwurfs, den CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute in erster Lesung in den Hessischen Landtag einbringen. Das ist ein großes Paket zur gezielten Unterstützung aller hessischen Kommunen, eine gute Nachricht für die Kommunen. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass die Regierungskoalition Partner der Kommunen ist.
Die einzelnen Bestandteile dieses Kommunalinvestitionsprogramms bestehen aus folgenden Punkten:
Erstens. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Weiterleitung der Bundesmittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von 317 Millionen €. Damit verbunden – das wissen wir aus dem Bundesprogramm – ist die Komplementärfinanzierung von ca. 35 Millionen €, der Eigenanteil, den die Kommunen im Rahmen des Bundesprogramms zu erbringen haben. Wir bieten den Kommunen an, diese Komplementärfinanzierung über ein Darlehensprogramm mit zehn Jahren Laufzeit bei der WIBank zu finanzieren. Im Falle der Darlehensaufnahme der Kommunen zur Komplementärfinanzierung übernimmt das Land die Zinsaufwendungen für diese zehn Jahre. Damit haben die Kommunen jeweils 1 % des Eigenanteils zu tilgen. Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die Forderung des Bundes in diesem Bundesinvestitionsprogramm erfüllt wird, dass den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden muss, an dem Bundesprogramm teilzunehmen und die Komplementärfinanzierung darzustellen. Denn – auch das ist ein wichtiger Punkt – die Bundesmittel und das Bundesprogramm richten sich ausschließlich an finanzschwache Kommunen.
Wir haben im Land Hessen aufgrund der Steuereinnahmekraft in den einzelnen Gruppen, die wir aus dem Kommunalen Finanzausgleich kennen, und aus den Arbeitslosenkennzahlen die Bedürftigkeit und die Finanzschwäche der Kommunen ermittelt. Von dem Bundesprogramm werden im Land Hessen 248 Kommunen profitieren.
Der zweite Bestandteil ist ein Landesprogramm mit einem Volumen von 370 Millionen €. Das Bundesprogramm ist in einzelnen Teilen restriktiv und darf nur für bestimmte Investitionen verwandt werden. Das hat dazu geführt, dass wir gesagt haben: Wir wollen das Bundesprogramm durch ein Landesprogramm mit einem Volumen von 370 Millionen € ergänzen.
Von diesen 370 Millionen € stehen 25 Millionen € den Kommunen zur Verfügung, die Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sind. Diese Kommunen wollen wir mit dem Betrag von 25 Millionen € gesondert unterstützen.
Die weiteren 345 Millionen € stehen allen – ich wiederhole: allen – hessischen Kommunen zur Verfügung. Für dieses Programm übernimmt das Land 80 % der Tilgung. 20 % der Tilgung verbleiben bei den Kommunen. Das Land zahlt für die ersten zehn Jahre die Zinsen für diese Darlehen. Für weitere zehn Jahre werden die Zinszahlungen auf Antrag gewährt.
Dieses Programm ist bundesweit einmalig. Das Land Hessen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind die Einzigen in der Bundesrepublik Deutschland, die
das Bundesprogramm mit einem entsprechenden Landesprogramm ergänzen. Auch dies ist ein deutliches Zeichen an die Kommunen.
Nächster Bestandteil ist ein Darlehensprogramm von 75 Millionen € für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur. Bei diesem Programm übernimmt das Land die Tilgung zu zwei Dritteln. Der Rest bleibt bei den Krankenhausträgern. Die Zinsregelung ist identisch mit der im Landesprogramm. Auch hier werden für die ersten zehn Jahre die Zinsen übernommen.
Im Gesetzentwurf ist auch festgehalten, dass diese Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur Krankenhäusern, die unverzichtbare Notfallstandorte außerhalb von Ballungsräumen sind, und Spezialkliniken mit überregionaler Bedeutung zugutekommen. Dafür sollen diese 75 Millionen € eingesetzt werden.
Ein weiterer Bestandteil – das ist in den letzten Tagen wiederholt angesprochen worden – ist ein Darlehensprogramm über 230 Millionen € für Investitionen in Wohnraum, zur Schaffung von günstigem Wohnraum. Bei diesem Programm übernimmt das Land Hessen für zehn Jahre die Zinszahlungen.
Da in den letzten Tagen die eine oder andere Kritik gerade an dem Teil genannt worden ist, will ich Ihnen eine Vergleichszahl nennen, um deutlich zu machen, was das Land Hessen – und wir – in diesem Programm macht. Die KfW hat ein exakt gleiches Programm für Investitionen der Kommunen in Wohnraum. Das Gesamtvolumen des KfWProgramms für die gesamte Bundesrepublik Deutschland beträgt 300 Millionen €. Wir als Koalitionsfraktionen in diesem Landtag stellen dafür 230 Millionen € zur Verfügung. Ich glaube, das kann sich sehen lassen.
Für alle Darlehensprogramme gilt – diese Regelung ist vernünftig –, dass die kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung für die Kreditaufnahme als erteilt gilt. Damit können die Kommunen handeln und entsprechende Planungen vorantreiben.
Diese Programme, die ich vorgestellt habe, das gesamte Kommunalinvestitionsprogramm, ermöglichen Investitionen in vielen Bereichen: für den Bau von bezahlbarem Wohnraum, für Schulen, für schnelles Internet, für Straßen und für andere kommunale Infrastruktur. Das Programm von 1.027 Millionen € bietet den Kommunen die Möglichkeit, die Heimat unserer Bürgerinnen und Bürger noch lebenswerter zu machen, sich weiter nachhaltig zu entwickeln und auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Das ist aus unserer Sicht ein guter Gesetzentwurf, den ich für die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier eingebracht habe. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Greilich, Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, dass wir vom Bund 300 Millionen € bekommen und dass wir diese Mittel nach Ihrer Auffassung für zusätzliche Stellen und zusätzliche Maßnahmen an den Schulen einsetzen können.
Mich würde interessieren, wie Sie auf diese 300 Millionen € kommen und auf welches Programm des Bundes Sie sich beziehen. Zurzeit ist ein Betrag von 3 Milliarden € in der Diskussion. Das ist ein Betrag, der vom Bund mögli
cherweise zur Verfügung gestellt wird. Es gibt allerdings nach meinem Kenntnisstand bisher keine Zusagen des Bundes, die über zwei mal 500 Millionen € hinausgehen. Die auf das Land Hessen entfallenden 38 Millionen € werden an die Kommunen weitergeleitet und sind im Landeshaushalt verfügbar.
Geben Sie mir bitte eine Antwort darauf, wo Sie die Information herhaben, dass Hessen 300 Millionen € bekommt, und aus welchem Bundesprogramm dieser Betrag zugesagt und verfügbar ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man zum Abschluss der ersten Lesung des Haushalts 2016 sprechen darf, dann hat man einen Vorteil. Viele Dinge, die man ansprechen will, wurden schon ausgeführt, und man hat die Gelegenheit, auf das eine oder andere zu reagieren und dazu Stellung zu nehmen.
Die Ausführungen des Kollegen Hahn haben dazu geführt, dass ich einige Dinge, die ich ansprechen wollte, jetzt anders ansprechen muss und auch anders in die Haushaltsrede einsteige.
Es liegt mir weit fern, die Frage der Schuldenbremse mit der Frage der Unterbringung der Flüchtlinge in Zusammenhang zu bringen und damit ein falsches Bild zu stellen.
Damit bin ich auch sehr weit von dem, was der Kollege der LINKEN vorgetragen hat, entfernt. Aber die Schlussfolgerungen, die der Kollege Hahn in Bezug auf die Position des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und auch der CDU gezogen hat, halte ich für nicht korrekt. Deswegen will ich dazu etwas sagen und sie aus meiner Sicht richtigstellen.
In der mittelfristigen Finanzplanung, Seite 35 – also im Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen, Drucks. 19/2408 –,
wird in Bezug auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen ausgeführt:
Klar ist freilich schon heute, dass das Land in den kommenden Jahren vor Herausforderungen steht, die sich angesichts begrenzter Konsolidierungs- und Gestaltungsspielräume im Landeshaushalt absehbar kaum bewältigen lassen werden.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt in dem Zusammenhang, den der Kollege Hahn angesprochen hat:
Vor diesem Hintergrund kommt der Zusage des Bundes, einen dauerhaften und substanziellen Finanzierungsbeitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik zu leisten, eine besondere Bedeutung zu. Ohne eine solche Beteiligung wird das Land den vorgesehenen Abbaupfad für die Nettokreditaufnahme nicht beibehalten können.
Was ist an diesem Satz falsch? Was ist an der Aussage falsch, wenn das Land, unabhängig von der Frage, ob der Bund sich beteiligen muss, tatsächlich im Worst-Case-Szenario, das auch in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt ist, in den Jahren 2017 und 2018 765 Millionen € mehr aufbringen muss, um der humanitären Aufgabe der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber nachzukommen? – Dann stellt sich die Frage, wie wir dies finanzieren und wie wir es finanzieren können. Dann stellt sich genau die Frage, die der Finanzminister in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt hat.
Ich glaube, dass der Finanzminister – ich rede jetzt nur über das Thema Flüchtlinge und Asyl – damit ein klares Signal gesendet hat – der Ministerpräsident hat es gestern aufgegriffen –: Die Beteiligung des Bundes an dieser gesamtstaatlichen Aufgabe ist zwingend erforderlich und notwendig.
Meine Damen und Herren, dies darf nicht einmalig sein, sondern muss dauerhaft und strukturell sein.
Das ist das Signal, das von dieser Debatte ausgehen soll. Aber es sollten nicht die Schuldenbremse und die Hessische Verfassung infrage gestellt werden. Wir müssen alles tun, damit wir den Spagat und die Herausforderungen, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen können. Das heißt, das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen müssen gemeinschaftlich von Bund, Land und Kommunen gelöst werden, und gleichzeitig muss dem Verfassungsauftrag der Einhaltung der Schuldenbremse nachgekommen werden. Das ist die strategische Herausforderung der Politik in den nächsten Jahren.
Ein zweiter Punkt, weil Sie die Mehreinnahmen des Landes angesprochen haben. Es gehört zur Wahrheit auch dazu, dass von diesen Mehreinnahmen round about, ohne es jetzt auf Heller und Pfennig oder auf Euro und Cent zu bemessen, 50 % schon verteilt sind, ohne dass wir über die Konsolidierung nachdenken. Es gibt den Länderfinanzausgleich, er hat von 1,4 Milliarden € gesprochen. Wir reden über den Zuwachs beim Kommunalen Finanzausgleich, und, das sehen Sie im Haushalt 2016, die erhöhten Kosten,
die bereits in den Landeshaushalt eingestellt sind, können in der Größenordnung von 230 Millionen € auch nur durch den Einnahmezuwachs finanziert werden oder sind in dem Fall durch den Einnahmezuwachs finanziert.
Bei der Frage der Beteiligung des Bundes sind wir uns grundsätzlich alle einig. In dem Zusammenhang möchte ich zu der Frage Stellung nehmen, was wir als Land tun müssen und was wir schon im Haushalt veranschlagt haben. Herr Kollege Schmitt, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie ausdrücklich dargestellt haben, dass es ein Problem ist – das gilt auch für den Kollegen Hahn und den Kollegen Kaufmann –, dem wir uns gemeinschaftlich stellen müssen. Das sollten wir im Zuge der Haushaltsberatungen einvernehmlich regeln.
Das ist keine Selbstverständlichkeit. Deswegen will ich es hier ausdrücklich lobend und positiv erwähnen. Dazu gehört auch, weil es angesprochen wurde, dass wir zu dem stehen, was wir vereinbart haben. Damit bin ich bei dem Thema Pauschalen. Herr Kollege Kaufmann hat die Vereinbarung, die wir im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich schriftlich fixiert haben, vorgelesen. Jetzt nehmen Sie mir mal bitte eines ab: Ich fühle mich dem verpflichtet,
ich habe es nämlich unterschrieben.
Wir müssen versuchen, eine Lösung hinzubekommen. Sie wissen, das haben alle gesagt, dass es in diesem Bereich im Moment sehr intensive Gespräche gibt, um alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln und einer Lösung zuzuführen.
Ich bin mir sicher, dass man im Zuge der Haushaltsberatungen – ich sage es bewusst so offen – zu einer Lösung kommt und spätestens in der dritten Lesung für den Haushalt 2016 die entsprechenden Regelungen trifft und auch die finanziellen Mittel im Haushalt bereitstellt. Das ist eine klare Vereinbarung, und wir wollen das so umsetzen.
Bei allen anderen Punkten – auch das muss man vor dem Hintergrund der Diskussion sehen, die auf Bundesebene läuft; deswegen habe ich heute Morgen auch die Kurzintervention gemacht; es ist zum jetzigen Zeitpunkt eben noch nicht abschließend geregelt, wie hoch die Beteiligung des Bundes ausfällt – ist es gut und klug, wenn man die Verhandlungen, und nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Einzelheiten eines solchen Programms, abwartet.
Es ist ein Unterschied, ob ich sage, so wie es jetzt in der Diskussion ist, es gibt den Festbetrag von 3 Milliarden € – wie auch immer verteilt, einmalig oder über mehrere Jahre kontinuierlich –, oder ob es z. B. zu einer Einigung kommt, dass der Bund eine Pauschale pro Flüchtling zahlt.
Das sind – das kann jeder nachvollziehen – völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Deswegen bin ich auch froh und dankbar, dass bei diesem Punkt Konsens besteht und wir uns im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen um eine Lösung für die endgültigen Regelungen für den Haushalt 2016 bemühen und es auch mit den entsprechend Haushaltsanträgen in den Haushalt einbringen.
In diesem Zusammenhang – weil es für mich dazu gehört – die Bemerkung: Neben der Erhöhung der Mittel, die wir in dem Haushalt 2016 in der Größenordnung von insgesamt 630 Millionen € veranschlagt haben, will ich darauf hin
weisen, dass der Haushaltsentwurf 2016 im Einzelplan des Innenministeriums bereits 190 neue Stellen für die Regierungspräsidien für den Bereich Asyl vorgesehen hat. Auch im Einzelplan des Finanzministers stehen in der neuen Organisationseinheit „Hessisches Immobilienmanagement“ acht neue Stellen im Haushalt 2016 für die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen. Es sind also 198 Stellen im Haushalt neu geschaffen vor dem Hintergrund der neuen Herausforderung durch Flüchtlinge und der damit verbundenen Probleme.
Zum Kommunalen Finanzausgleich hat der Kollege Kaufmann sehr ausführlich Stellung genommen. In diesem Zusammenhang will ich auch in der heutigen Haushaltsdebatte festhalten, dass der Kommunale Finanzausgleich mit über 4,3 Milliarden € auf einem Höchststand ist, und weiter darauf hinweisen, dass dieser Höchststand unter anderem dadurch erreicht wird, dass in unserem KFA-Gesetz, in unserer Neuregelung, ein freiwilliger Beitrag des Landes in Form des Stabilitätsansatzes vorhanden ist, der im Jahr 2016 eine Größenordnung von über 1,1 Milliarden € erreicht.
Ansonsten können wir auch im Zuge der Haushaltsberatungen über die eine oder andere Facette des Kommunalen Finanzausgleichs und der Neuregelung reden, wenn wir Anfang Oktober die tatsächlichen Zahlen kommunenscharf für die Haushaltsplanungen in den Kommunen, den Kreisen und kreisfreien Städten vorliegen haben.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass diese Neuregelung, die wir dazu verabschiedet haben und die im Haushalt 2016 erstmals ihren Niederschlag findet, ein gutes Gesetz ist, von dem die Kommunen am Ende profitieren.
Eine weitere Bemerkung, die ich auch bei dem einen oder anderen Punkt, den ich noch anspreche, machen werde. Bei den Diskussionen heute wie auch in der Vergangenheit ist mir aufgefallen, dass zwar der eine oder andere – um nicht zu sagen: alle – davon sprechen, dass es Konsolidierungsmaßnahmen geben muss, damit wir die Nettoneuverschuldung und das, was uns in die Verfassung geschrieben wurde, einhalten können.
Auffallend ist aber auch, dass bei jedem Konsolidierungsschritt – und sei er noch so klein –, der im Haushalt oder im Haushaltsvollzug oder bei einzelnen Maßnahmen im Haushalt vorgeschlagen und umgesetzt wird, sofort das Wehklagen anfängt.
Herr Kollege Schmitt, ich wähle meine Worte mit Bedacht und habe gesagt: bei dem einen oder anderen, nicht bei allen.
Dann kann man diese Frage natürlich auch im Zusammenhang mit den Personalausgaben diskutieren. Und die müssen und werden wir auch diskutieren. Aber bei diesem Punkt sage ich sehr deutlich – der Kollege van Ooyen hat ja aus der mittelfristigen Finanzplanung zitiert, was der Finanzminister dort hineingeschrieben hat –: Natürlich müssen wir das, was wir in diesem Bereich geplant haben, vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsurteils jederzeit überprüfen und schauen, dass
es verfassungskonform ist. Das ist doch völlig normal und überhaupt nicht zu kritisieren. Wenn wir dabei feststellen, dass es nicht verfassungskonform ist, müssen wir Änderungen vornehmen. Eines ist aber auch sicher, Herr Kollege van Ooyen: Die Gewerkschaft ver.di ist nicht das Maß aller Dinge.
Das Bundesverfassungsgericht hat Kriterien festgelegt und gesagt, unter welchen Voraussetzungen die Beamtenbesoldung hinter der Besoldung der anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes zurückbleiben kann und darf. Das sagt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus: Das sind die Kriterien, und wenn die eingehalten werden, ist es nicht zwingend erforderlich, dass Beamte dieselben Tariferhöhungen bekommen wie die Angestellten im öffentlichen Dienst. – Das müssen Sie eben einmal zur Kenntnis nehmen. In dieser Frage ist dann eben nicht der vorrangige Punkt, welchen Tarifabschluss es mit den Angestellten im öffentlichen Dienst gegeben hat.
Deswegen noch einmal: Natürlich werden wir uns das sehr genau ansehen und prüfen und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Ich wiederhole es: Die Gewerkschaft ver.di ist in dieser Frage nicht das Maß aller Dinge.
Wir sind es auch nicht, Herr Kollege Rudolph. Das nehmen Sie öfter für sich in Anspruch, aber so vermessen wie Sie bin ich persönlich nicht.
Und ich komme aus dem Odenwald, und wir wissen, dass wir sehr zurückhaltend sind.
Lassen Sie mich noch auf einige andere Punkte eingehen, die auch von einer gewissen Relevanz sind und die es verdient haben, in der Haushaltsberatung – weil sie im Haushalt 2016 enthalten sind – angesprochen zu werden.
Erster Punkt, weil es auch dort die eine oder andere Kritik gegeben hat: Im Bereich des Innern will ich festhalten, dass die 30-Millionen-€-Garantie, die wir für den Brandund Katastrophenschutz ausgesprochen haben, nach wie vor Gültigkeit hat und sich die entsprechenden Mittel im Haushalt finden. Ich will weiterhin darauf hinweisen, dass wir in diesem Bereich zusätzlich knapp 4 Millionen € für Fahrzeugbeschaffungen ausgeben, und ich will ebenso darauf hinweisen, dass wir auch in diesem Bereich zusätzliche Mittel für Prävention und Extremismusbekämpfung zur Verfügung stellen. Weil die Polizeidienststellen angesprochen wurden: Wenn Sie den Haushaltsplan gesehen haben, werden Sie feststellen, dass im Polizeivollzugsbereich 50 neue Stellen geschaffen wurden und dass wir dort in den nächsten Jahren – 2016 bis 2018 – in jedem Jahr Stellenhebungen in der Größenordnung von 100 vornehmen.
Weil auch das kritisiert worden ist: Ja, wir geben auch zusätzliche Mittel für den Verfassungsschutz. Wenn Sie das kritisieren, Herr Kollege van Ooyen, dann frage ich Sie, ob Sie es nicht wollen, dass sich das Land Hessen und der
Verfassungsschutz, wie es ihre Aufgabe ist, um die terroristische Szene, den Salafismus und den IS kümmern und schauen, welche Bedrohungen von diesem Milieu für unsere Gesellschaft und unseren Staat ausgehen oder ausgehen können.
Wollen Sie nicht, dass die Frage rechtsextremistischer und linksextremistischer Gewalttaten im Fokus der Beobachtung des Staates steht?
Ich denke, dass es vor dem Hintergrund dieser kurzen Bemerkungen zu den Bedrohungen und zu den Dingen, die dort anstehen, nicht verkehrt ist, wenn wir auch in diesem Bereich Aktivitäten entwickeln. An anderer Stelle werden wir, weil wir angeblich nichts oder zu wenig tun, ständig kritisiert. Deswegen ist es richtig, dass wir auch insoweit handeln.
Wir haben heute Morgen zwei Stunden lang über den Einzelplan 04, also über alles, was in der Bildungs- und Schulpolitik passiert, ausführlich diskutiert. Ich könnte alle Zahlen und alle Argumente, die heute Morgen vorgetragen wurden, wiederholen, will das aber nicht tun, sondern für diesen Bereich ganz einfach einige Feststellungen treffen.
Wir führen das, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, in diesem Bereich konsequent fort. Wir haben gesagt: Wir legen ein Ganztagsprogramm, den Pakt für den Nachmittag, auf. Wir haben im Schuljahr 2015/ 2016 in den ersten Modellregionen damit begonnen, und alle Rückmeldungen, die wir in dieser Frage erhalten, sind positiv. Wir werden im Schuljahr 2016/2017 mit dem Ganztagsprogramm und mit dem Pakt für den Nachmittag fortfahren und, wie versprochen, im Laufe der Legislaturperiode allen Schulen, die das wollen, die Möglichkeit einräumen, an diesem Pakt für den Nachmittag teilzunehmen.
Dasselbe gilt für den Bereich der Inklusion. Auch dort setzen wir den begonnenen Weg, Stellen für Förderschullehrer in den allgemeinbildenden Schulen zu schaffen und dorthin umzuschichten, konsequent fort. Die entsprechenden Zahlen können Sie im Haushaltsplanentwurf nachlesen.
An dieser Stelle sage ich, auch vor dem Hintergrund dessen, was wir in anderen Bereichen diskutieren, sehr deutlich: Jede auch noch so geringe Umschichtung und Veränderung im Lehrerzuweisungserlass führt zu einem Aufschrei, und alle, die aufschreien, sagen – ich sage dazu: ich rede jetzt nicht über das Thema Asyl, sondern über den „normalen“ Betrieb –: So geht es aber nicht; wir brauchen neue Stellen. – Eines vermisse ich bei all jenen, die sagen, man brauche einen kräftigen Schluck aus der Pulle, man müsse nachbessern, und man brauche neue Stellen: Ich habe nicht gehört, woher sie denn kommen und wie sie finanziert werden sollen, ohne gegen unsere grundsätzliche Haushaltspolitik zu verstoßen.
Die Antwort sind einige in diesem Hause schuldig. Machen Sie einmal Ihre konkreten Vorschläge, wo und wie Sie konkret konsolidieren und umschichten, um zusätzliche
Stellen für Ihre Forderungen, in welchem Bereich auch immer, zu schaffen.
Es gibt im Haushalt ein neues Förderprodukt. Auch das will ich ansprechen, weil es am Ende auch meinen örtlichen Zuständigkeitsbereich betrifft. Das ist das Programm „Schallschutz und Klimatisierung für Grundschulen in stark fluglärmbelasteten Gebieten“ mit einem Volumen von 5,6 Millionen €. Auch hierzu sage ich: Sie sehen, dass wir die Konsequenzen aus den ersten Teilergebnissen der NORAH-Studie ziehen und handeln.
Wir haben – auch das ist ein neues Förderprodukt im Bereich des Wirtschafts- und Verkehrsministers – 2 Millionen € für Lärmschutz an Schienenstrecken im Mittelrheintal zur Verfügung gestellt.
Ich denke, vor dem Hintergrund aller Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit Lärmminderung und Lärmschutz führen, sind dies zwei Maßnahmen, die sinnvoll und gut sind.
Beim Thema Straßenbau hat der Kollege Schmitt gesagt, eigentlich bräuchten wir 2 Milliarden € mehr.
Eigentlich bräuchten wir 2 Milliarden mehr. – Wörtliches Zitat. Das haben Sie gesagt.
Dann sagen Sie uns aber auch, wie viel zusätzlich Sie im Jahr 2016 in den Haushalt einstellen wollen, und sagen Sie uns auch, wie dies finanziert werden soll.
Wir haben 90 Millionen € bereitgestellt. Das sind 6 Millionen € mehr als ursprünglich geplant. Wir haben auch die 40 Millionen € Planungskosten wieder bereitgestellt, um sicherzustellen, dass die Mittel aus den Bundesprogrammen, die uns zur Verfügung stehen und für den Straßenbau in Hessen vorgesehen sind, nach den entsprechenden Planungen auch vernünftig und ordentlich abgerufen werden können.
Das ist vernünftig und angesichts der Haushaltslage auch ein Betrag, der sich durchaus sehen lassen kann.
Zum Schluss, da einige Punkte, so der neue hessische Hochschulpakt, bereits angesprochen wurden, will ich zusammenfassend festhalten: Der Haushalt 2016, der heute in erster Lesung eingebracht wurde, ist die konsequente Fortschreibung der Umsetzung des Regierungsprogramms und der Koalitionsvereinbarung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er enthält politische Schwerpunktsetzungen bei konsequenter Haushaltskonsolidierung und gleichzeitiger Bewältigung neuer Herausforderungen.
Das ist die Politik, die Schwarz und Grün in diesem Lande machen. Wir laden Sie alle ein, die weiteren Beratungen des Haushalts 2016 mit uns konstruktiv zu führen, damit
wir zu einem guten und endgültigen Abschluss kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich als Vorbemerkung feststellen, dass der Kollege Schäfer-Gümbel
der Herr Kollege Schäfer-Gümbel – in seinem Redebeitrag festgestellt hat, dass die Verabschiedung des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 ein Etappenerfolg ist. Das ist eine Äußerung, die wir bisher in der Debatte noch nicht gehört haben.
Wenn ich das übertragen darf: Wenn ich mir so manche Etappe bei der jetzigen Tour de France anschaue, sehe ich, es ist oftmals so, dass derjenige, der die Königsetappe in den Alpen gewinnt und als Erster den Gipfel erreicht, auch der Gesamtsieger ist. Ich gehe fest davon aus, dass dies auch für das Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich 2016 gilt.
Sie haben diese dritte Lesung beantragt, um uns 48 Stunden zum Nachdenken zu geben. Allerdings haben Sie diese Zeit zum Nachdenken weder in der Debatte am Dienstag noch in der Haushaltsausschusssitzung mit neuen Vorschlägen oder Diskussionsbeiträgen in dem Sinne befruchtet, dass wir hätten darüber nachdenken können. Von Ihnen kamen keine Vorschläge –
im Gegensatz zu den Kollegen von der FDP, die ihre Vorstellungen, die wir in der zweiten Lesung bereits diskutiert hatten, im Haushaltsausschuss für die dritte Lesung nochmals zur Diskussion gestellt haben.
Ich spreche dies aus einem Grund an. Das war für mich wirklich eine Überraschung: Die FDP hat vorgeschlagen, das Thüringer Korridormodell dahin gehend zu ändern, dass man von 50 bis 100 % auf 70 bis 120 % verändert. Die SPD-Fraktion war diejenige, die das aus dem Gesamtpaket herausgenommen hat, sich zu unserer Überraschung bei diesem Vorschlag der FDP enthalten hat und damit dokumentiert hat, dass sie mit ihrer Kritik an dem Thüringer Korridormodell und an möglichen Veränderungen daran offensichtlich – dokumentiert durch ihr Abstimmungsverhalten – kein Interesse hat.
Wir halten fest: Auch gesagt worden ist, dass der Kommunale Finanzausgleich im Jahr 2011 für die Kommunen besser war. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, damit verkennen Sie den Systemwechsel, der mit dieser Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs aufgrund des sogenannten Alsfeld-Urteils verbunden ist. Es gibt für die Kommunen auch in Zeiten schlechterer Steuereinnahmen die Garantie einer Mindestfinanzierung, die sich an dem Bedarf zu orientieren hat und die ein völlig neues Element ist. Allein schon dieser Punkt besagt sehr deutlich, dass das für die Kommunen eine wesentliche Verbesserung der finanziellen Sicherheit für die Zukunft bedeutet.
Ein Wort zu dem, was immer als „Erpressung“ bezeichnet wird.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wie ich das nenne, wissen Sie nicht, weil ich dazu noch nichts gesagt habe. Ich war aber bei den Gesprächen dabei. Es gab im Verlauf des Gesprächs eine Unterbrechung, während der er sich die Kommunalen Spitzenverbände sehr intensiv unterhalten haben. Als Ergebnis kam dann von den Kommunalen Spitzenverbänden die Aussage: „Die Vorschläge werden akzeptiert, und wir sind bereit, anzuerkennen, dass das, was wir verhandelt haben und festhalten wollen, einen vertretbaren Kompromiss darstellt.“
Bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die es zu einzelnen Punkten im KFA gibt, haben die Kommunalen Spitzenverbände, nachdem sie intern beraten hatten, gesagt: „Das ist ein vertretbarer Kompromiss“. Sie können nun aus diesem Gesprächsverlauf eine Erpressung konstruieren und diese ins politische Geschäft einbringen.
Ich teile diese Auffassung klar und eindeutig nicht. Es war ein faires und konstruktives Gespräch. Dabei bleibe ich.
Es war eindeutig nicht so.
Im Ergebnis will ich das zusammenfassend festhalten:
Die Kommunalen Spitzenverbände – ich wiederhole das – bezeichnen es als vertretbaren Kompromiss. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen Finanzausgleich auf den Weg bringen, der klar, fair und ausgewogen ist. Deswegen freue ich mich, dass dieser Entwurf heute zum Gesetz wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, den die SPD einen Tag vor der mündlichen Anhörung eingebracht hat, und in weiten Teilen auch der Wortbeitrag des Kollegen Schmitt zeugen von dreierlei Dingen: Er ist geprägt von substanzloser Kritik.
Es werden keine eigenen Vorschläge gemacht, und Sie zeigen damit, dass Sie kein Interesse an einem sachlichen Diskurs haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihre Position ist geprägt von dem Gedanken, immer mehr Geld auszugeben, immer mehr zur Verfügung zu stellen, ohne darauf zu achten und zu fragen, woher das Geld kommt.
Wenn Sie die Anhörung angesprochen haben und sagen, das Verhältnis zwischen der Landesregierung und der Regierungskoalition und den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen sei völlig zerrüttet, dann wissen Sie sehr genau, dass das nicht stimmt.
Der zentrale Punkt, der von allen Anzuhörenden, egal welcher politischen Couleur in diesem Haus, bei der Anhörung deutlich gemacht wurde, war: Sie haben bei noch keinem Gesetzentwurf eine solch konstruktive, sachliche und von fairem Umgang geprägte Gesetzesberatung erlebt. Alle haben ausdrücklich die Tätigkeit und das Bemühen des Finanzministers gelobt, der überall war, um über dieses Thema zu sprechen. Das ist einhellig von allen vorgetragen worden.
Die Anhörung selbst war sehr sachlich und konstruktiv und eben von einem politischen Diskurs geprägt, dem sich die SPD nach wie vor entzieht.
Deswegen will ich, bevor ich zu der Anhörung selbst einige Dinge sage, eines tun: Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Anzuhörenden, die am Mittwoch der letzten Woche in der siebenstündigen Anhörung waren, dafür bedanken, dass sie hier waren und mit uns sachlich und konstruktiv und in einem fairen Dialog die Positionen und die Meinungen ausgetauscht haben. Dafür allen ein herzliches Dankeschön.
Natürlich gibt es in der Frage des Kommunalen Finanzausgleichs unterschiedliche Positionen.
Ich will bei einem anfangen. Herr Kollege Schmitt, das sage ich hier auch sehr deutlich, auch wenn es ein CDU-Kollege aus dem Kreis Bergstraße ist, der dort Landrat ist: Sich hierhin zu stellen, einen zehnminütigen Vortrag zu halten und dann von der Bildfläche zu verschwinden und sich nicht den kritischen Fragen der Abgeordneten zu stellen, das halte ich für einen nicht fairen Umgang. Und genau das ist passiert. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.
Sowohl der Kollege Wilkes als auch der Kollege Schimpf von der Bergstraße haben vor der Fragerunde der Abgeordneten diesen Raum verlassen. Das ist nicht in Ordnung.
Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Das kann ich so interpretieren, dass er sich vor kritischen Fragen zu seinen Ausführungen gescheut hat.
Der Zeitplan, wann die Kommunalen drankommen, war allen bekannt, und sie sind vor der Fragerunde gegangen. Das ist der Sachverhalt.
Ja, und? Der zuständige Finanzminister und die Staatssekretärin sitzen doch hier.
Sie haben den Punkt angesprochen, den die Kommunalen Spitzenverbände in diesem Zusammenhang vortragen, dass im Jahr 2018 1 Milliarde € weniger im Vergleich zum geltenden Recht im KFA wären.
Zunächst halten wir einmal fest, dass 2016 knapp 4,4 Milliarden € im Kommunalen Finanzausgleich sind und das eine gute Milliarde € mehr ist als noch vor fünf Jahren. Das ist ein klarer Zuwachs. Dann ist die Rechnung der Kommunalen ja sehr einfach: Die Hauptposition sind die 400 Millionen €, die 2010 aus dem Kommunalen Finanzausgleich herausgenommen wurden und die damit im geltenden Recht überhaupt nicht mehr drin sind. Damit fällt diese Position schon einmal weg.
Der zweite Punkt. Sie sagen, aus den angenommenen Zuwächsen des Stabilitätsansatzes würden ihnen 200 Millionen € entgehen, weil wir die sogenannte Drittelregelung anwenden. Ein Drittel sind mehr als 23 %. Und ob ihnen im Jahr 2018 dadurch tatsächlich Geld entgeht, ist durch nichts, aber auch durch gar nichts bewiesen. Damit haben wir schon einmal 600 Millionen € von 1 Milliarde € abgeräumt. Aufgrund der Zeit spare ich es mir, jeden weiteren Punkt anzusprechen. Auch diese Rechnung bedarf also einer sehr intensiven Diskussion und einer Überprüfung, was überhaupt dabei herauskommt.
Dann reden wir über die zwei Punkte, die Sie dankenswerterweise auch angesprochen haben. Das eine sind die Steuerzuwächse und damit die Frage des Symmetriegebots. Sie wissen, dass wir beim Finanzkraftzuschlag 1 % an den relevanten Steuereinnahmen vorgesehen haben, an denen das Land beteiligt ist. Damit kann man schon einmal nicht behaupten, dass sie abgekoppelt würden. Das ist der erste Punkt; denn sie bekommen 1 %.
Der zweite Punkt. Nach der Drittelregelung – ich habe es eben ausgeführt – bekommen die Kommunen ein Drittel. Ein Drittel soll einer Rücklage für schlechte Zeiten zuge
führt werden – in Klammern: eine Rücklage für den Kommunalen Finanzausgleich, für die Kommunen –, und ein Drittel soll in den Landeshaushalt. Zwei Drittel der Mittel sind also für die Kommunalen vorgesehen. Das ist die Wahrheit.
Natürlich ist es einer der Kritikpunkte. Sie wissen so gut wie ich, dass wir bereits in der Anhörung signalisiert haben, dass dies ein Punkt ist, über den wir im weiteren Verfahren mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Auswertung der Anhörung noch weiter reden werden. Dann werden wir sehen, was im Ergebnis dabei herauskommt.
Dasselbe, auch das will ich sehr deutlich sagen, gilt für die Frage der Bundesmittel. Auch dort gibt es noch Gesprächsbedarf, und die Entscheidungen werden nach einer gründlichen Auswertung und weiteren Gesprächen in diesen Fragen getroffen.
Ein weiterer Punkt ist das Korridormodell. Da ist es schon auffällig, was der Gutachter Rödl & Partner dazu ausgeführt hat und in seinem Gutachten schreibt. Es ist schon auffällig, wenn er bei dem Benchmark-Modell auf einen Betrag kommt, der den Kommunen zusteht, der um 100 Millionen € höher liegt als das tatsächliche Defizit. Das ist das Ergebnis seiner Berechnungen.
Obwohl er kritisiert, dass es überhaupt Abschläge gibt, hat er in seinen beiden anderen Modellen, die er uns vorgetragen hat, auch Abschläge in der Größenordnung von 100 Millionen € errechnet. Er hat – auch das ist in der Diskussion sehr klar geworden – über sein Gutachten in der Anhörung seine Ausführungen und das, was er erarbeitet hat, sehr deutlich relativiert. Am Ende wurde deutlich, dass die von ihm vorgeschlagenen Modelle keine echten Alternativen zu dem Thüringer Korridormodell sind.
Abundanzumlage: heftig umstritten, auch innerhalb der kommunalen Familie. Die Positionen reichen von einer strikten Ablehnung bis hin zu einer ausdrücklichen Befürwortung. Einer der Anzuhörenden hat ausgeführt, es sei überfällig, dass die Abundanzumlage und die Solidaritätsumlage für die abundanten Kommunen eingeführt werden. – In diesen beiden Extremen bewegen wir uns bei der Frage der Abundanzumlage.
Ich will ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Kommunale Finanzausgleich 2016 einen Systemwechsel beinhaltet. Durch die Garantie der Mindestfinanzausstattung erhalten die Kommunen ein Sicherheitsnetz, oder, wie es Prof. Schwarz ausgeführt hat, es ist eine Art Kaskoversicherung für die Kommunen. Der Kommunale Finanzausgleich 2016 verbessert schon allein durch das Volumen die Finanzen der Kommunen. Er erfüllt die Vorgaben des Staatsgerichtshofs.
In den weiteren Beratungen und Gesprächen bis zum Ende mit der dritten Lesung werden wir den Dialog mit allen betroffenen Kommunen weiterführen. Sie von der SPD sind herzlich eingeladen, in den weiteren Beratungen und in der Auswertung der Anhörung endlich Ihre Vorschläge zu diesem Kommunalen Finanzausgleich einzubringen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, ein paar Ihrer Ausführungen machen es notwendig, dass man dazu Stellung nimmt. Sie haben die Frage der Versicherung angesprochen. Dass es eine Versicherung gibt und dass der neue KFA, insbesondere in Zeiten sinkender Steuereinnahmen, einen Systemwechsel hin zu mehr finanzieller Sicherheit für die Kommunen bedeutet, wurde in der Anhörung von keinem bestritten.
Selbst der Gutachter der abundanten Gemeinden hat ausdrücklich gesagt: Jawohl, das ist so.
Wenn man davon spricht, dass das eine Versicherung ist, lege ich Wert darauf, dass dies für den Teil gilt, den der Staatsgerichtshof als Mindestausstattung definiert hat. Das sind die Pflichtaufgaben und der sich darauf beziehende Bedarf, der sich an wirtschaftlich handelnden Kommunen orientieren soll, sowie das Mindestmaß an freiwilligen Leistungen.
Allein aus diesen Bemerkungen ergibt sich, dass diese Versicherung nicht zu 100 % wirksam ist. Im Übrigen liegt die Deckung nicht bei 91 %, sondern mit dem neuen Gesetzentwurf wird sie bei 95 % liegen.
Was die Bundesmittel betrifft, so ist von allen angekündigt worden, dass sie im weiteren Beratungsgang des Gesetzentwurfs eine Rolle spielen. Wir sollten uns wenigstens auf das verständigen, was auch die Kommunalen Spitzenverbände zugestanden haben: Mittel von Dritten – ich bleibe jetzt bei den Bundesmitteln – verringern den Bedarf bei der Mindestausstattung. Das erklären sogar die Kommunalen Spitzenverbände.
Sie sagen aber gleichzeitig: Wir gehen davon aus, und wir fordern, dass diese Mittel beim Stabilitätsansatz berücksichtigt werden und dort einfließen. – Jetzt streiten wir nicht über die Frage, ob beim Stabilitätsansatz alles freiwillig ist oder nicht; aber auf diesen Minimalkonsens sollten wir uns wenigstens verständigen: dass es eben keine Frage der Mindestausstattung ist, sondern dass es darum geht, wie weit das beim Stabilitätsansatz Berücksichtigung findet.
Dritte Bemerkung zu den Investitionen. Wir haben alle gemeinsam, Land und Bund – bis auf DIE LINKE vielleicht –, in den Krisenjahren ein Konjunkturprogramm mit insgesamt 2,7 Milliarden € aufgelegt.
Zu den Konjunkturprogrammen ist gesagt worden, es werden Investitionen finanziert,
die schon geplant waren und nun aus den Investitionsvorhaben und den Investitionsplanungen der nächsten Jahre vorverlegt werden, die also schon in dem Investitionsplan enthalten waren und vorgezogen werden. Wenn ich diese Investitionen vorgezogen habe, ist es doch völlig logisch, dass sie in den Investitionsausgaben der Folgejahre nicht mehr enthalten sind – eben weil sie vorgezogen wurden.
Damit im Übrigen auch diese Mär ein Ende hat: Wenn Sie sich einmal die Investitionsausgaben im Bundesvergleich anschauen, dann werden auch Sie feststellen, dass im Jahr 2013 die Investitionsausgaben der hessischen Kommunen im Bundesvergleich an dritter Stelle lagen. Also kann es um die Investitionstätigkeit und die Ausstattung mit finanziellen Mitteln für Investitionen nicht so schlecht bestellt sein. Ich lege Wert darauf, dass wir dies hier noch einmal festhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Plenarrunde Ende März haben wir uns im Rahmen der Diskussion in diesem Haus über das Thema „Bündnis Ausbildung Hessen“ unterhalten. Wir haben die Vielzahl der Einzelmaßnahmen, die in diesem „Bündnis Ausbildung Hessen“ vereinbart sind, diskutiert. All die Punkte, die der Kollege Lenders angesprochen hat, sind in diesem Ausbildungsbündnis enthalten. Das haben wir in der letzten Plenardebatte hier ausführlich diskutiert.
Heute reden wir über die Initiative Pro Abschluss. Diese Initiative ist ein Bestandteil des „Bündnisses Ausbildung Hessen“. Es ist nicht die alleinige, sondern es ist eine von vielen Initiativen, und ich glaube auch, dass es eine wichtige Vereinbarung innerhalb des Bündnisses ist. Jetzt geht es darum, zu zeigen, dass das, was wir dort vereinbart haben und die Landesregierung mit einer Vielzahl von Verbänden vereinbart hat, wofür wir dankbar sind, auch tatsächlich mit Leben gefüllt wird.
Es geht nicht darum, das hier zu feiern, sondern es geht darum, dass wir hier als Hessischer Landtag zeigen, dass das ein wichtiges Programm ist, dass uns das Anliegen am Herzen liegt, dass wir es parlamentarisch unterstützen und dass wir es auch bekannt machen und all denen, an die sich das Programm richtet, deutlich machen, dass es wichtig und notwendig ist, dass sie sich beteiligen, dass sie ihre Bedenken zurückstellen und dass sie sagen: Jawohl, das ist eine vernünftige Maßnahme, um Beschäftigte ohne fundierte Ausbildung in die Qualifizierung zu bringen und zu einem Berufsabschluss zu führen.
Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten. Auch das dürfte klar sein. Eine gute Ausbildung, eine gute Qualifizierung erhöhen mit Sicherheit die Chance, den Arbeits
platz zu erhalten, und minimieren das Risiko, in einer Krisensituation als Erster auf die Straße gesetzt zu werden.
Deswegen ist es wichtig, dass wir all denen, die in Beschäftigung sind, die uns fragen: „Warum soll ich eine Ausbildung denn machen?“, deutlich machen, dass es auch für ihre persönliche Entwicklung notwendig, richtig und gut ist, wenn sie diese Ausbildung durchlaufen.
An zweiter Stelle stehen die Unternehmen. Auch für diese ist die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter ein Vorteil. Wir alle wissen, dass wir zu wenige Facharbeiter haben. Die Unternehmen beklagen dies zu Recht. Dann müssen die Unternehmen aber ihre Verpflichtung auch wahrnehmen und dazu beitragen, dass Facharbeiter ausgebildet und gewonnen werden. Das kommt am Ende des Tages den Unternehmen wieder zugute. Deswegen haben wir die Unternehmen davon zu überzeugen, dass sie ihren Beitrag zu diesem Programm leisten müssen.
Wer am Montag – wie ich – auf der Auftaktveranstaltung war, konnte dort zur Kenntnis nehmen, dass die Industrieund Handelskammern sehr wohl hinter diesem Programm stehen. Auf der Veranstaltung wurde als positives Beispiel der Werdegang eines jungen Mannes dargestellt, der in einem Unternehmen die Nachqualifizierung bereits durchlaufen und einen Beruf erlernt hat. Es wurde sehr deutlich, dass es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die bereit sind, gemeinsam mit allen Beteiligten, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen, damit der genannte Personenkreis eine Verbesserung seiner Qualifikation und einen Berufsabschluss erlangt. Insofern geht es um ein maßgeschneidertes Programm für eine bestimmte Zielgruppe – ein Baustein innerhalb des „Bündnisses Ausbildung Hessen“. Über die Einzelheiten hat Herr Kollege Bocklet gesprochen, sodass es nicht notwendig ist, dass ich das alles wiederhole.
Ich glaube, aus den Beiträgen der CDU-Fraktion, unseres Koalitionspartners, der Landesregierung, aber auch aus den Wortbeiträgen meiner Vorredner von den Oppositionsfraktionen ist deutlich geworden, dass dies ein gutes Programm, ein notwendiges Programm ist und es an uns allen liegt, bei unseren Besuchen von Unternehmen in unseren Wahlkreisen dafür Sorge zu tragen, dass dieses Programm bekannt wird, dass es eine Akzeptanz findet und dass sich möglichst viele daran beteiligen, damit es am Ende zu einem Erfolg wird – für die, die sich qualifizieren, für die Unternehmen und damit am Ende für unsere Politik und für unser Land.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns bei allen inhaltlichen Auseinandersetzungen und Diskussionen in politisch wichtigen Fragen, wie z. B. dem Kommunalen Finanzausgleich, nicht gegenseitig das ehrliche Bemühen absprechen, vernünftige Lösungen zu erarbeiten. Deswegen war Ihre Bemerkung in Bezug auf die Bilanz in dem Zusammenhang nicht ganz angebracht. Im Übrigen ist es mit dem Lesen von Bilanzen immer so eine Sache. Jeder liest etwas anderes heraus, ganz wie er es will.
Insofern sollten wir uns bei dem Punkt der Sachlichkeit widmen und uns mit den wirklichen Fragen auseinandersetzen.
Ich will mich zu Beginn für die CDU-Fraktion ausdrücklich den Worten des Finanzministers und auch des Kollegen Schäfer-Gümbel anschließen, was den Dank an alle betrifft, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs beteiligt waren, die in unzähligen Sitzungen, in unzähligen Stunden daran mitgearbeitet haben, dass wir heute einen Gesetzentwurf im Hessischen Landtag haben, über den wir im weiteren Verfahren intensiv diskutieren werden. Ihnen allen von der CDU-Fraktion ein herzliches Dankeschön. Das war sicher mehr als das, was üblicherweise zu leisten ist.
Eine zweite Bemerkung. Weil ich den Eindruck habe, dass das noch nicht bei allen, die sich in der politischen Diskussion mit dem Thema beschäftigen, angekommen ist, will ich es noch einmal sehr deutlich sagen: Das Alsfeld-Urteil von 2013 beinhaltet einen Systemwechsel. Das ist nach meiner Auffassung und nach meinem Kenntnisstand noch nicht überall angekommen. Auch Sie haben das vorhin ausdrücklich gesagt. Ich will es aber noch einmal betonen.
Das Alsfeld-Urteil gibt uns vor, einen bedarfsbezogenen Kommunalen Finanzausgleich zu machen, nicht aber einen Kommunalen Finanzausgleich nach dem bisherigen Steuerverbund. Das impliziert auch, dass wachsende Steuereinnahmen nicht automatisch im Kommunalen Finanzausgleich zu wachsenden Zahlungen an die Kommunen führen. Das ist die Systematik des Alsfeld-Urteils.
Das gilt bis auf einen Bereich, und das sind die freiwilligen Leistungen, die abhängig von der Finanzkraft des Landes zu dotieren sind. Alle anderen Bereiche, die der pflichtgemäßen Bedarfsanalyse unterliegen, sind von den Steuereinnahmen unabhängig.