Lisa Gnadl
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich am Anfang für die SPD-Fraktion deutlich machen, dass wir einer Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zustimmen werden, damit wir auch nach dem 31.12. dieses Jahres überhaupt noch ein gültiges Gleichberechtigungsgesetz in Hessen haben
und damit den Betroffenen, vor allem den Frauenbeauftragten, für die kommenden Monate wieder Sicherheit geben. Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten eine sehr lange Hängepartie erlebt. Und es ist wichtig, dass sie endlich auch eine Rechtsgrundlage für ihre Arbeit in der Zukunft bekommen und dass diese Hängepartie beendet wird.
Rein vom Inhalt betrachtet, hätte aber dieses Gesetz eine Fortschreibung in unveränderter Form aus Sicht der SPDFraktion nicht verdient. Es ist – dabei bleiben wir – überholt und von seiner Konzeption her wenig fortschrittlich.
Das HGlG in seiner derzeitigen Version hat es nicht vermocht, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst tatsächlich zu verwirklichen. Wir wünschen uns ein Gesetz, das mit gutem Beispiel vorangeht; denn noch immer stoßen hier im Land Hessen im öffentlichen Dienst Frauen an die gläserne Decke. Das haben auch die Zahlen aus den eigenen Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen ergeben. Das hat auch der zweite Bundesgleichstellungsatlas aus dem Hause Kristina Schröder ergeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe heute nichts gehört, was das Nichtstun in den vergangenen Monaten rechtfertigt; denn die Kritik an dem derzeitigen HGlG galt schon vor zwei Jahren. Dennoch wurde es 2011 um zwei Jahre verlängert. Der Minister hat deutlich gemacht, dass die Normadressaten angeschrieben wurden. Deswegen finde ich es umso unverständlicher, warum es der Landesregierung in diesen zwei Jahren nicht gelungen ist, ein novelliertes Gesetz vorzulegen.
Dass wir auf den letzten Drücker die Gültigkeit ein weiteres Mal verlängern müssen, ist zwar jetzt notwendig. Aber es steht symbolisch für die Versäumnisse dieser Landesregierung bei der Frauenförderung und für die mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Frauenbeauftragten.
Deswegen, weil die Landesregierung es nicht vermocht hat, ein novelliertes HGlG vorzulegen, haben wir als SPDFraktion einen eigenen Entwurf eingebracht. Dafür haben wir gerade vonseiten der Betroffenen viel Zustimmung bekommen. Wir brauchen in Hessen ein novelliertes und vor allen Dingen wirkungsvolles Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, das ein deutliches Signal für mehr Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst ist.
Wir brauchen ein neues HGlG, mit dem die Frauenbeauftragten in ihrer Arbeit gestärkt werden und mit dem sie auch angemessen ausgestattet werden. Wir brauchen ein HGlG, das den Frauenbeauftragten mehr Durchsetzungsmöglichkeiten durch verbesserte Rechte und auch eine Klagemöglichkeit einräumt.
Wir sind davon überzeugt, dass wir ein Gesetz brauchen, das auch die Verpflichtung zu externer Ausschreibung wieder vorsieht und das die besondere Lebenssituation von behinderten Frauen besonders berücksichtigt, das die paritätische Gremienbesetzung verankert und mit dem auch der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert wird.
Davon sind wir überzeugt. In diesem Sinn haben wir im April einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag zur ersten Lesung eingebracht. Wir werden uns weiter für diese inhaltliche Novellierung des Gesetzes einsetzen, auch wenn wir einer Verlängerung zu diesem Zeitpunkt zustimmen werden. Ich finde, wir müssen in Hessen auch gerade in der Gleichstellungspolitik wieder vorne und vorbildlich für ganz Deutschland sein und damit wieder ein vorbildliches Gleichberechtigungsgesetz in Hessen verankern. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schork, Sie haben vorhin gesagt, Sie werden die Regierung in Hessen bis 2020 stellen.
2022 haben Sie eben gesagt. Aber auch das werden am Ende die Wählerinnen und Wähler entscheiden und nicht die CDU-Fraktion und auch nicht Sie, Herr Schork.
Lange musste der Landtag und mussten vor allem die Schulen in freier Trägerschaft warten, bis Sie endlich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungssystems eingebracht haben. Wir, die SPD-Fraktion, fordern schon seit über zehn Jahren eine Anpassung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Doch Sie von CDU und FDP haben das über diesen langen Zeitraum verweigert,
weshalb die finanziellen Nöte der Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Jahren auch immer größer geworden sind.
Als der Druck aus der Opposition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD,
aber gerade auch der Druck außerhalb des Parlaments von den Verbänden, von den Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an diesen Schulen unterrichtet werden, immer größer wurde, konnten Sie sich der Novellierung dieses Gesetzes nicht mehr verweigern und sind endlich auf den Vorschlag von GRÜNEN und SPD eingegangen, einen runden Tisch zu diesem drängenden Problem einzuberufen. Aber es verging noch eine gefühlte Ewigkeit, bis dieser runde Tisch endlich zustande gekommen ist – und am Ende auch dieser Gesetzentwurf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist überfällig. Lange haben Sie an der Berechnungsgrundlage für dieses Ersatzschulfinanzierungsgesetz gefeilt und Bezugsgrößen verändert, usw. usf. Was die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere der Förderschulen, angeht, können wir nicht nachvollziehen, warum diese nicht eine 100-prozentige Förderung erhalten, da gerade die Förderschulen mit ihrer Arbeit den vollen staatlichen Auftrag übernehmen und insbesondere die Eltern der Kinder hier häufig finanziell sehr belastet sind. Aber immerhin, es gibt einen Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten können und der in den Grundzügen von den Verbänden mitgetragen wird.
Schon im Februar 2012 hatte ich in der Rede im Hessischen Landtag gesagt, dass wir als SPD-Fraktion die wertvolle Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere der Schulen mit einer besonderen pädagogischen Prägung, sehr schätzen, sie als wichtige Ergänzung der Schullandschaft ansehen und dass wir uns von ihnen weiterhin viele Impulse für die pädagogische Weiterentwicklung der gesamten Schullandschaft erhoffen.
Gleichzeitig möchte ich aber in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler – 95 % – auf staatliche Schulen geht. Deshalb stehen, unabhängig von der Beratung dieses Ersatzschulfinanzierungsgesetzentwurfs, im Zentrum unseres politischen Handels die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler und damit auch die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der staatlichen Schulen.
Die Schulen in freier Trägerschaft benötigen verlässliche und transparente finanzielle Rahmenbedingungen. Insofern ist das Zugehen der Landesregierung auf die Träger der freien Schulen richtig, wenn es auch, wie gesagt, sehr spät erfolgte. Aber, wie schon mein Kollege von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausführte, der näher rückende Wahltermin führt selbst bei dieser ausgebrannten Landesregierung dazu, dass sie sich mit letzter Kraft doch noch dem einen oder anderen Problem in Hessen stellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die verlässliche finanzielle Förderung durch das Land ist eine direkte Konsequenz aus dem in unserer Landesverfassung festgelegten Sonderungsverbot, wonach auch an den Ersatzschulen die Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Gerade zu diesem Punkt hätten wir uns etwas mehr Änderungen in diesem Gesetzentwurf gewünscht. In § 6, in dem es um das Schulgeld geht, lassen Sie alles so wie bisher.
Wir, die SPD-Fraktion, sind der Auffassung, dass großer Handlungsbedarf besteht, wenn wir auf der einen Seite das verfassungsrechtlich verbriefte Sonderungsverbot haben, aber auf der anderen Seite Ersatzschulen, die Schulgeld in erheblicher Höhe verlangen, ohne dass in der Öffentlichkeit klar ersichtlich ist, wie diese Schulen dies mit dem Sonderungsverbot vereinbaren wollen. Hier wäre es aus unserer Sicht gut gewesen, den Schulen eine Informationsund Berichtspflicht aufzuerlegen, sodass sie darstellen müssen, wie sie das Sonderungsverbot gewährleisten und auch in Zukunft gewährleisten wollen.
Das wäre sicherlich auch im Interesse der Schulen in freier Trägerschaft gewesen, deren Arbeit auf der besonderen pädagogischen Prägung fußt und die ihre Arbeit eben nicht vornehmlich auf eine ökonomische Gewinnmaximierung ausrichten. Denn mancher Wildwuchs bei den Ersatzschulen schadet auch den etablierten Trägern der Schulen in freier Trägerschaft.
Wie gesagt, die SPD-Fraktion schätzt das vielfältige Angebot, insbesondere das der Schulen in freier Trägerschaft
mit einer besonderen pädagogischen Prägung, weil sie wichtige Impulse auch für unsere staatlichen Schulen geben. Aber wir wollen genau das verhindern, was auch unsere Verfassung verhindern will, nämlich dass freie Schulen nur für Kinder gut betuchter Eltern zugänglich sind. Das ist die Aufgabe beider Seiten, des Landes und der Schulen. Hierzu hätten wir uns mehr in Ihrem Gesetzentwurf gewünscht. Sicherlich werden wir dazu auch in der Anhörung noch über das eine oder andere diskutieren können.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich finde es schade, dass CDU und FDP an diesem Anliegen kein Interesse zeigen. Das ist sehr schade; aber das wundert uns bei CDU und FDP in Hessen nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Egal, wo wir hinschauen, überall dort, wo CDU und FDP regieren, ob im Bund oder auf Landesebene, ist eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht gewollt.
Sie verweisen immer wieder ganz gern auf die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frau und Mann. Aber die gesellschaftliche Realität ist Ihnen am Ende egal. Wenn es hart auf hart kommt und gesetzliche Regelungen notwendig werden, kneifen Sie von CDU und FDP.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben wir letzte Woche bei der Quotendebatte im Bundestag wieder eindrucksvoll vorgeführt bekommen, als es um die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in der Privatwirtschaft ging.
Meine Damen und Herren der CDU, Sie hätten dort beweisen können, dass die CDU es mit der Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ernst meint. Stattdessen haben sich die Arbeits- und die Familienministerin darüber gestritten, was nun der richtige Weg ist. Am Ende hat die CDU eine vage Ankündigung der Einführung einer Quote im Jahr 2020 für das Wahlprogramm gemacht, um die eigenen Abweichlerinnen zu beruhigen.
Die SPD hat Ihnen mit den Gesetzentwürfen in Bundestag und Bundesrat letzte Woche viele Möglichkeiten geboten, Ihre vagen Ankündigungen konkret werden zu lassen.
Jeder dieser Anträge hätte für die Frauen in Deutschland eine Verbesserung bedeutet, aber all das haben Sie letzte Woche verhindert.
Das verwundert uns aber nicht. Ein Blick auf Hessen zeigt, dass Sie hier auch nichts verändern wollen. Das wundert nicht, mit einer FDP-Fraktion, bei der es unter 20 Abgeordneten nur eine Frau gibt und die mit ihrer neuen Listenaufstellung kaum etwas daran ändern will. Es wundert auch nicht bei einer hessischen CDU – wir haben all die Debatten in den letzten Tagen mitbekommen –, der am Ende die eigene Ministerin – Kristina Schröder aus Hessen – noch zu fortschrittlich ist und die sie jetzt in einer unerträglichen Art und Weise selbst demontiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre dringend notwendig, nicht nur eine Verbesserung der Position von Frauen in Spitzenfunktionen in der Wirtschaft zu ermöglichen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Dienst; denn schließlich ist der öffentliche Dienst ein wichtiger Beschäftigungssektor für Frauen. Fast mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Frauen. Dennoch stoßen sie gerade dort immer wieder an eine hartnäckige gläserne Decke; hier wird der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion nicht gerecht.
Das verdeutlichen auch die aktuellen Zahlen. Auf die Kleine Anfrage aus dem vergangenen Jahr haben Sie geantwortet, dass von insgesamt 56 Abteilungsleiterpositionen in den hessischen Ministerien gerade einmal sieben mit Frauen besetzt sind. Da hat es in den letzten fünf Jahren keine Verbesserung gegeben. Die Ressorts wie Innen, Finanzen und Wirtschaft sind in den oberen Führungsetagen komplett frauenfreie Zonen. Das ist einfach unerträglich.
Selbst der Gleichstellungsatlas aus dem Hause Kristina Schröder zeigt deutlich, dass Hessen beim Anteil an Führungspositionen in den obersten Landesbehörden gemeinsam mit Thüringen das absolute Schlusslicht bildet. Mit Genehmigung der Präsidentin würde ich Ihnen gerne eine Grafik zeigen,
um zu verdeutlichen, dass Hessen hier mit 9 % kurz vor Thüringen mit 7 % absolutes Schlusslicht ist. In Deutschland haben wir einen Durchschnitt von 20 % Frauen in den obersten Führungsetagen – das ist wirklich ein Armutszeugnis für Hessen.
Es besteht erheblicher Handlungsbedarf. Deswegen haben wir als SPD-Landtagsfraktion einen umfassenden Gesetzentwurf eingebracht; denn Gleichstellungspolitik darf nicht abhängig von den individuellen Bedingungen vor Ort, sondern muss gesetzlich durchsetzbar sein. Deshalb brauchen wir ein hessisches Gleichberechtigungsgesetz, das sein Ziel – die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen – am Ende auch tatsächlich erreicht. Frauenförderung und Frauenpolitik dürfen keine nebensächliche Goodwill-Aktion einer Landesregierung sein, sondern müssen gesetzlich durchsetzbar sein.
Trotz dieser eklatanten Missstände haben Sie nichts getan. Herr Grüttner, Sie haben keine Novellierung des HGlG vorgelegt. 2011 wurde noch eine Verlängerung bis Ende 2013 beschlossen mit der Maßgabe einer umfassenden inhaltlichen Novellierung. Es hat auf dem Hessentag Veranstaltungen mit Frauenbeauftragten gegeben. Es wurden die Normadressaten 2011 angeschrieben und um Stellungnahmen zum Novellierungsbedarf gebeten. Aber Sie haben es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, im Hessischen Landtag eine eigene Vorlage einzubringen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir als SPD-Fraktion wollen nach dem Stillstand in Hessen einen fortschrittlichen Gesetzentwurf, der auch wieder Vorbildcharakter für andere Bundesländer hat. Wir wollen ein deutliches Signal für mehr Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst setzen. Deswegen haben wir in unserem Gesetzentwurf klare Regelungen verankert, die dem auch gerecht werden.
Insbesondere wollen wir die Beschäftigten in Leitungsund Führungspositionen den Grundsätzen dieses Gesetzes deutlich verpflichten. Wir wollen die Lebenssituation gerade auch behinderter Frauen besonders berücksichtigen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Frauenbeauftragten in ihrer Arbeit stärken und ihre Ausstattung angemessen regeln. Wir wollen ihnen auch eine Klagemöglichkeit geben, damit sie am Ende mehr Durchsetzungsmöglichkeiten haben. Wir wollen eine zentrale unabhängige Stelle, die direkt beim Landtag angesiedelt wird, damit die Interessen der Frauen mehr Durchsetzungskraft bekommen. Eine paritätische Gremienbesetzung ist in unserem Entwurf geregelt, insbesondere auch die Erweiterung des Geltungsbereichs ist ein ganz wichtiger Bestandteil unseres Gesetzes.
Ich komme zum Ende. – Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen Gleichberechtigung für Frau und Mann in der öffentlichen Verwaltung verwirklichen. Wir wollen keine leeren Worthülsen und Sonntagsreden. Wir wollen ein Gesetz, das wieder Vorbildcharakter hat. Wer am Ende mehr Gleichberechtigung für Frauen und Männer in Hessen und mehr Geschlechtergerechtigkeit will, der muss unserem Gesetz im Hessischen Landtag zustimmen. Ich freue mich auf die weiteren Debatten und die Anhörung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ravensburg, ich finde es wirklich ein starkes Stück, dass Sie sich heute hierhin stellen, nachdem Sie selbst über Jahre hinweg
nichts am HGlG novelliert haben, und den von uns eingebrachten Gesetzentwurf von Anfang bis Ende nur kritisieren.
Sie haben nichts getan für die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Der Zustand in der öffentlichen Verwaltung hat in den Jahren, in denen Sie hier tätig sind, zu einem absoluten Stillstand geführt.
Ich habe Ihnen vorhin die Grafik gezeigt, die aus dem Hause der Ministerin Schröder in Berlin kommt. Ich habe Ihnen den Atlas mit den Zahlen vorhin deutlich gezeigt. Hessen ist mit Thüringen absolutes Schlusslicht in Deutschland, was die Frauen in den obersten Landesbehörden angeht. Hessen ist mit 9 % absolutes Schlusslicht, wo der Durchschnitt bei 20 % in Deutschland liegt. Dann stellen Sie sich hin und sagen, es sei alles wunderbar mit dem jetzigen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz. Das ist einfach unerträglich angesichts dieser Zahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Klagemöglichkeit heißt nicht, dass es am Ende nur Klagen hageln wird. Das sehen wir auch beim Bundesgleichstellungsgesetz. Alleine die Möglichkeit verschafft wiederum den Frauenbeauftragten mehr Durchsetzungskraft,
weil sie das Klagerecht im Rücken haben und damit argumentieren können, wenn es um Verhandlungen geht.
Frau Ravensburg, wenn Sie sich mit den kommunalen Frauenbeauftragten unterhalten, lassen Sie sich die Situation vor Ort schildern, unter welchen Bedingungen sie arbeiten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen ist dieser Gesetzentwurf absolut notwendig, den wir Ihnen heute vorlegen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schork, wer in der Opposition und wer auf der Regierungsbank sitzen wird, entscheiden immer noch die Wählerinnen und Wähler und nicht Sie hier im Hessischen Landtag.
Wir haben heute Morgen in der bildungspolitischen Debatte wieder eindrucksvoll erleben können, dass die schwarzgelbe Koalition nach dem Motto handelt: Unsere Meinung steht fest, bitte verwirren Sie uns nicht mit Tatsachen.
Deshalb halten Sie wider besseres Wissen an Ihrer Politik fest, die eine krude Mischung aus Rezepten von vorgestern, handwerklichem Murks und blinder Ignoranz gegenüber dem Willen der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer ist.
Das wurde heute schon bei der Debatte um die Abkehr von G 8 deutlich. Frau Ministerin, die Eltern, die ihre Meinung in einer Petition artikuliert haben, als „laut“ zu beschimpfen, ist, so finde ich, abenteuerlich.
Die SPD fordert nach wie vor die wirkliche Rückkehr zu G 9 mit einer flexiblen Oberstufe, wie es meine Kollegin Heike Habermann heute Morgen hier ausgeführt hat.
Aber auch bei anderen bildungspolitischen Themen sprechen die Tatsachen gegen Sie. Die Studie zum Schulformwechsel in Deutschland von der Bertelsmann Stiftung hat gezeigt, dass in Hessen unter Schwarz-Gelb die Durchlässigkeit des Schulsystems nur nach unten gegeben ist. Auf einen Aufstieg in eine höhere Schulform kommen neun Abstiege. Damit hat Hessen das zweitschlechteste Ergebnis unter den Bundesländern.
Beim Leistungsvergleich in den Grundschulen schneiden die Grundschüler Hessens bei allen getesteten Kompetenzen unterdurchschnittlich ab. Bei der Anhörung zu Ihrem zentralen Schulamt hat es an Kritik nur so gehagelt. Trotzdem haben Sie unbeirrt eine schulferne Monsterbehörde geschaffen, die keiner außer Ihnen wollte und die auch keiner braucht.
Na ja, mit „keiner braucht sie“ ist das vielleicht so eine Sache. Vielleicht wird sie doch noch von den Mitgliedern der FDP nach der Landtagswahl am 22. September 2013 gebraucht.
Hinsichtlich der Ganztagsschulen droht Hessen das Schlusslicht unter den Bundesländern zu werden. Das zeigt ebenfalls eine Studie der Bertelsmann Stiftung.
Im Bildungsmonitor 2012 ist Hessen auf Platz 9 zurückgefallen. Beim Ranking des Bildungsmonitors hinsichtlich der Dynamik kommt Hessen sogar nur auf Platz 14, weil in Hessen keine Verbesserungen zu erkennen sind.
Das sind die Fakten. Sie wollen aber, wie gesagt, an Ihrer Meinung unbeirrt festhalten, statt diese Tatsachen wahrzunehmen.
Denken Sie immer daran: Nicht die Überbringer der schlechten Nachrichten sind für den Inhalt verantwortlich. Die Verantwortung für diesen schulpolitischen Offenbarungseid tragen immer noch Sie.
Da können Sie sicher sein: Bis zum 22. September 2013 werden wir bei jeder Gelegenheit an diese desaströse Bilanz Ihrer Schulpolitik erinnern.
Wir werden unser Konzept des Hauses der Bildung dagegenstellen, das endlich mit Ihrem inhaltlichen und hand
werklichen Stümperwerk Schluss machen wird. Wir wollen eine Bildungspolitik aus einem Guss.
Wir werden jedem Kind die bestmöglichen Bildungschancen garantieren. Das setzt aber voraus, dass man die Kinder nach der 4. Klasse nicht einfach in Schubladen steckt, aus denen sie nicht mehr herauskommen.
Denn Kinder sind vielfältig und brauchen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten.
Herr Irmer, statt auf Selektion, so wie Sie es hier in Hessen betreiben, setzen wir auf eine individuelle Förderung.
Anfangen werden wir bei den Kleinsten, indem wir die frühkindliche Bildung ausbauen werden.
Statt die Herdprämie zu unterstützen, werden wir den Grundschulen das Angebot machen, jedes Jahr 100 Grundschulen zu echten Ganztagsschulen auszubauen.
Damit werden wir nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, sondern wir werden auch den Rahmen für individuelle Förderung schaffen. Das ist der Schlüssel, um in Hessen den Bildungserfolg endlich von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Das würde den Aufstieg durch Bildung ermöglichen.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Thomas von Aquin hat gesagt:
Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten.
Bei Ihrer Bildungspolitik haben wir lange genug auf das Wunder der Einsicht gewartet. Umso härter werden wir jetzt für Veränderungen arbeiten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es hat mich jetzt doch noch einmal gereizt, an dieser Debatte teilzunehmen. Herr Grüttner, wir haben uns mit Zwischenrufen etwas zurückgehalten, wollten an dieser Stelle aber doch noch einmal etwas zu dem sagen, was Sie hier vorgetragen haben.
Sie haben davon gesprochen, dass Sie mit diesem Betreuungsgeld für Familien eine echte Wahlfreiheit schaffen wollen. Ich kann dazu nur sagen, dass ich in einem ländlichen Gebiet, in der Wetterau wohne.
Bei uns sieht es so aus, was die Krippenplätze angeht, dass wir in unserem Dorf ganze 15 Krippenplätze haben. Diese Krippenplätze haben eine lange Warteliste; die sind vollkommen ausgebucht. Die Eltern haben die Wahlfreiheit, die sie heute haben müssten, eben überhaupt nicht; und mit dem Betreuungsgeld haben sie sie noch immer nicht, weil sie dann noch immer keine Krippenplätze haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist es scheinheilig, bei dem Betreuungsgeld von Wahlfreiheit zu sprechen.
Eines möchte ich noch einmal sagen: Wir sind nicht dafür, dass der Staat den Familien vorschreibt, wie und wo sie ihre Kinder zu erziehen haben. – Das hat auch mein Kollege in keinster Weise gesagt. Das macht der Staat heute auch nicht. Niemand von uns will den Familien etwas vorschreiben. Wir wollen aber eine echte Wahlfreiheit, und die kann nur bestehen, wenn wir in die Krippenplätze und in die Kinderbetreuung mehr Geld investieren und nicht in das rückwärtsgewandte Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld ist und bleibt für die klassische Einverdiener- oder Versorgerehe konzipiert. Das ist nun mal die Realität. Frau Wiesmann, selbst wenn Sie mit Ihrem Vorschlag versuchen, das Betreuungsgeld zu verschlimmbessern, bleibt es dabei: Es werden die alten Rollenbilder bestätigt. Selbst wenn Frauen dann zuverdienen können, sind sie aber nicht vollzeitberufstätig. Sie bleiben die Zuverdienerinnen. Der Mann ist der Hauptverdiener, und das wirkt sich später auf die Altersversorgung und alles andere aus. Das heißt am Ende: Altersarmut für Frauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist das Betreuungsgeld ein Rückschritt in der Geschlechtergerechtigkeit, und Sie manifestieren damit eine ungerechte Rollenverteilung bei der Familienarbeit. Das ist die Realität. Der Staat greift den Alleinverdienerfamilien doch schon heute finanziell stark unter die Arme, beispielsweise mit dem Ehegattensplitting. Ich finde, es bedarf nicht noch weiterer Anreize, sondern eher der Abschaffung dieser Anreize, die es bisher schon gibt.
Wir haben auch einen Gleichstellungsbericht dieser Bundesregierung, in dem steht, dass die Erwerbstätigenquote von Frauen in Vollzeit seit Jahren stagniert. Das wollen Sie auch noch verstärken, indem Sie eine Prämie schaffen, die die Frauen vor allen Dingen an der Vollzeittätigkeit hindert und vom Arbeitsmarkt fernhält. Damit sinkt die Frauenerwerbsarbeitsquote noch weiter.
Meine Damen und Herren, deswegen kann ich nur Frau Ilse Glos zustimmen, der Ehefrau von Michael Glos, Bundestagsabgeordneter der CSU. Die hat gesagt: Das Betreuungsgeld ist eine „Schnapsidee der Männer innerhalb der CSU“. – Also kommen Sie doch bitte aus Ihren familienpolitischen Gräben der Fünfzigerjahre heraus und beerdigen Sie endlich diese „Schnapsidee der CSUMänner“. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an den Anfang meiner Rede ein eindrucksvolles Zitat stellen:
Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
So lautet es im „Buchenwaldschwur“ vom 19. April 1945, acht Tage nach der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald, geschworen von den Opfern der in deutschem Namen begangenen Verbrechen bei einer Gedenkfeier.
Heute, im Jahr 2011, müssen wir feststellen, dass wir eine neue Welt mit einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland aufgebaut haben, dass wir aber gleichzeitig diese Grundordnung unseres Zusammenlebens ständig und fortwährend verteidigen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde nie die Bilder der Brandopfer von Mölln und Solingen Anfang der Neunzigerjahre vergessen können. Als 13-Jährige habe ich damals fassungslos die Nachrichten verfolgt und gesehen, wie Menschen wegen ihrer Herkunft von rechtsextremen Gewalttätern verbrannt wurden.
In diesem Jahr haben uns alle die schrecklichen Bilder des Terroranschlags in Norwegen auf das Osloer Regierungsgebäude und die Arbeiterjugend mit 77 Toten zutiefst erschüttert. Beeindruckt hat mich damals die Antwort des norwegischen Volkes mit dem Ruf nach mehr Offenheit und Demokratie.
Genauso erschüttert bin ich heute darüber, wie unbehelligt in den letzten Jahren von dem Terrornetzwerk „Nationalsozialistischer Untergrund“ systematisch und brutal mindestens zehn Menschen ermordet wurden, ohne dass die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden die Zusammenhänge der Morde und die wahren Motive der Mörder erkannt haben. Ich bin überzeugt, wir sollten uns das Handeln der Norweger zum Vorbild nehmen. Nur ein Mehr an Demokratie kann den rechtsextremen Einstel
lungen und Gewalttaten in unserer Gesellschaft Einhalt gebieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gefahr, der wir angesichts solcher brutalen rechtsextremen Anschläge immer wieder unterliegen, ist, dass wir sie als Einzeltaten sehen und sie zu schrecklichen Momentaufnahmen unseres Alltagslebens werden. Über einige Wochen und Monate ist das Thema Rechtsextremismus und dessen Gefahren sehr intensiv in der Berichterstattung präsent, und dann schlummert das Thema wieder vor sich hin, bis uns der nächste rechtsextreme Anschlag erschüttert. Wir neigen dazu, zu übersehen, dass in Deutschland regelmäßig Menschen aus menschenfeindlichen Motiven gewaltsam angegriffen und gar getötet werden. Wir wollen es oftmals nicht wahrhaben, dass Rechtsextremismus eine permanente Bedrohung in Deutschland ist.
Wir haben es keineswegs mit einem gesellschaftlichen Randproblem zu tun. Die menschenverachtende Ideologie und die rechten Einstellungen sind in der Mitte unserer Gesellschaft weit verbreitet, über alle Parteigrenzen hinweg, in allen sozialen Schichten, in Ost- und Westdeutschland, bei Frauen wie bei Männern. Diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist der Nährboden der rechtsextremen Gewalttäter. Zeitungen wie der „Wetzlar Kurier“ nehmen diese rechten Stimmungen in der Gesellschaft auf,
unterfüttern sie und machen sie salonfähig.
Ich denke, was wir jetzt in den letzten Wochen der Berichterstattung über die drei Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ erlebt haben, ist nur die Spitze eines Eisberges.
Es gibt in Deutschland ein großes Potenzial an rechtsextremen Einstellungen. Niemand kann und darf davor die Augen verschließen. Rechtsextreme Überzeugungen sind längst in der Mitte angekommen, und vielleicht war die Mitte auch nie frei von ihnen. Das zeigt die FES-Studie „Die Mitte in der Krise“ ausdrücklich. Der Aussage: „Im nationalen Interesse ist unter bestimmten Umständen eine Diktatur die bessere Staatsform“, stimmen beispielsweise 8,8 % zu, und 18 % wollen diese Aussage weder bejahen noch verneinen.
Für die Aussage: „Die Verbrechen des Nationalsozialismus sind in der Geschichtsschreibung weit übertrieben worden“, gab es 7,3 % Zustimmung, und 16,8 % wollten diese Aussage weder bejahen noch verneinen. Ähnlich war es bei der Aussage: „Die Juden arbeiten mehr... mit üblen Tricks, um das zu erreichen, was sie wollen“. Hier stimmten 14,8 % zu, und 21,8 % wollten diese Aussage weder bejahen noch verneinen.
Deswegen müssen wir bei unserem politischen Handeln den Fokus darauf legen, den Rechtsextremen den Nährboden zu entziehen. Es muss alles unternommen werden, um dem erstarkenden Rechtsextremismus wirksam Einhalt zu gebieten.
Das heißt auch, dass wir alles, was wir in den letzten Jahrzehnten bereits getan haben, auf den Prüfstand stellen müssen. Ich will niemandem unterstellen, dass nichts getan wurde, aber das, was getan wurde, muss auf den Prüfstand gestellt, und es muss vor allen Dingen ein Gesamtkonzept erarbeitet und entwickelt werden. Ich weiß, dass es auch in Hessen Programme gibt wie das Aussteigerprogramm IKARus, das „Beratungsnetzwerk Hessen – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ oder auch das Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“.
Die beiden zuletzt genannten sind aber vor allem Bundesprogramme, an denen wir in Hessen partizipieren. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion auch schon zu diesen Haushaltsberatungen und zu den Haushaltsberatungen im letzten Jahr einen Haushaltsantrag über 136.000 € gestellt, die wir für das Beratungsnetzwerk Hessen zusätzlich aus hessischen Landesmitteln zur Verfügung stellen wollen, weil wir wissen, dass die stetige Weiterentwicklung dieses Beratungsangebots notwendig ist, dies aber mit den zeitlich befristeten Bundesprogrammen eben nicht möglich und machbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag fordert ein Gesamtkonzept für Hessen. Wir brauchen mehr Raum in unserem Bildungssystem für Demokratie und für die Auseinandersetzung mit dem, was man heute gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nennt. Es muss bei Kindern und Jugendlichen stärker denn je das Bewusstsein entwickelt werden, dass Demokratie ein Wert für sich ist und dass die Würde eines jeden Menschen nicht verhandelbar ist. Demokratie kann nur entwickelt und vermittelt werden, wenn Demokratie auch in den Schulgemeinden vor Ort gelebt wird und erfahrbar ist.
Rechtsextremismus ist ein Problem, das in der Mitte der Gesellschaft gelöst werden muss und nicht an ihren Rändern. Das lässt mich zu dem absurden Begriff des Extremismus kommen, wie er heute leider immer noch viel zu häufig gebraucht und definiert wird.
Wir können in Anbetracht solcher Zustimmungsraten, wie ich sie vorhin aus der FES-Studie genannt habe, zu den rechtsextremen Äußerungen nicht mehr von einem Randproblem reden. Deshalb halte ich auch die unsinnige Aufrechnung von Links- und Rechtsextremismus für völlig daneben und verfehlt.
Jedes Phänomen bedarf einer fundierten wissenschaftlichen Analyse und nicht platter Gleichmacherei. Eine solche Analyse fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Denn nur so können wir wirkungsvoll gegen diejenigen vorgehen, die unsere demokratische Gesellschaft bedrohen.
Auf dieser falschen Extremismustheorie basiert auch die Extremismusklausel. Diese lehnen wir als SPD-Fraktion grundsätzlich ab. Das haben wir auch schon in der Vergangenheit im Hessischen Landtag deutlich gemacht.
Es war von Familienministerin Schröder falsch, in der Förderung der Projekte gegen rechts so herumzupfuschen, wie sie es getan hat. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern stattdessen: mehr statt weniger Förderung und diese mit weniger statt mehr Bürokratie.
Lassen Sie die Menschen, die sich vor Ort für unsere Demokratie einsetzen, unsere Anerkennung spüren, statt ihnen zu misstrauen und Antipathie entgegenzuschleudern. Deshalb weg mit der Extremismusklausel und mehr Förderung für die örtlichen Initiativen! Gerade die kleinen Projekte vor Ort, wie wir sie z. B. aus Schwalm-Eder kennen, aus der Wetterau und von der Bergstraße, müssen besonders gefördert werden.
Wir haben in unserem Antrag noch mehr Punkte deutlich gemacht, z. B. die stärkere Vernetzung der Kommunen – Herr Präsident, ich komme zum Schluss –, und wie wir die Arbeit gegen rechts vor Ort noch besser konkret ausbauen können.
Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat von George Bernhard Shaw beenden: „Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit. Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten.“ – Ich hoffe, dass alle Fraktionen in diesem Haus die Angst vor der Verantwortlichkeit ablegen und dass gute Konzepte für eine starke Demokratie in diesem Haus entstehen und umgesetzt werden. Dazu ist unser Antrag ein Beitrag. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen leider trotz der fortgeschrittenen Uhrzeit eine Rede nicht ersparen, schließlich wollen wir die Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen. Ich denke, dass die Weiterbildungsträger in Hessen auch zu dieser Uhrzeit noch ein Recht auf eine ordentliche Debatte haben.
Vor dem Hintergrund, dass CDU und FDP immer vom angeblichen „Bildungsland Nummer eins“ reden, fragt man sich, ob man angesichts dieser leeren Versprechen eher lachen oder angesichts der realen Zustände eher weinen sollte. So ist es bei den allgemeinbildenden Schulen, so ist es in der Hochschulpolitik, und so ist es leider auch im Bereich der Weiterbildung.
Der Hessische Volkshochschulverband hat es auf den Punkt gebracht: 1 € für die Bildung ist zu wenig. – Pro Jahr investiert das Land Hessen nur einen einzigen Euro pro Bürger in die Volkshochschulen. Die Landesförderung der Volkshochschulen beträgt in Hessen nur etwa die Hälfte der Landesförderungen im bundesdeutschen Durchschnitt. Gemessen an der Kaufkraft werden die Ausgaben für die Weiterbildung jährlich geringer, denn seit dem Jahr 2000 sind die Mittel für die Weiterbildung hier in Hessen eingefroren, was durch die Inflation inzwischen einer realen Mittelkürzung um etwa 20 % gleichkommt.
Diese schleichende Absenkung der Mittel wollen Sie in den nächsten fünf Jahren fortschreiben. Es gibt aber nicht nur diese versteckten Absenkungen, sondern es gibt auch zusätzliche Kürzungen, die Sie mit der Gesetzesänderung vornehmen wollen. So soll mit der Novelle des Weiterbil
dungsgesetzes der Innovationspool gestrichen werden. Anscheinend haben CDU, FDP und die Landesregierung kein Interesse daran, die Weiterbildung in Hessen weiterzuentwickeln und Qualitätssicherung zu betreiben. Sonst dürften Sie nämlich den Innovationspool nicht streichen.
Wir finden es bedauerlich, dass bei den Verhandlungen, die nach der ersten Lesung stattgefunden haben, nur eine einzige Verbesserung am ursprünglichen Gesetzentwurf erzielt werden konnte, nämlich der Erhalt der Bauunterhaltungskosten für die Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck. Diese Änderung begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich, sie reicht uns aber nicht.
Weitere dringend notwendige Verbesserungen des Gesetzentwurfs sind leider an der Blockade von CDU und FDP gescheitert. Besonders ärgerlich finde ich das beim Innovationspool, denn da geht es um lächerliche 200.000 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Betrag im Landeshaushalt nicht abbildbar sein soll.
Weitere Punkte, die wir am vorliegenden Gesetzentwurf für verbesserungswürdig halten, machen wir in unserem Dringlichen Entschließungsantrag deutlich, über den heute mit abgestimmt werden soll. Darin betonen wir nochmals die Bedeutung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und für die Lebensperspektive unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir sind überzeugt, dass den Weiterbildungsangeboten in öffentlicher Verantwortung eine ganz große Bedeutung zukommt und dass die Landesregierung mit einem Einfrieren der Mittel auf dem Stand von 2000 ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.
Wer wie Sie die öffentliche Weiterbildung schrittweise aushungert, sollte sich später nicht wundern, wenn Weiterbildungsangebote immer weiter zurückgefahren werden bzw. die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger steigen.
Wir als SPD-Fraktion hätten der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes heute gern zugestimmt, weil wir die meisten Ansätze in der Novelle durchaus teilen. Die Kritikpunkte, die ich eben angeführt habe, machen uns eine Zustimmung aber nicht möglich. Deswegen werden wir uns heute der Stimme enthalten.
Wir machen mit unserem Entschließungsantrag konstruktive Vorschläge, wie die Weiterbildung strukturell verbessert werden kann. All das benötigt auch entsprechende Mittel. Deshalb werden wir, wie in den vergangenen Jahren, einen entsprechenden Haushaltsantrag hierzu einbringen; denn wir sind überzeugt, dass wir einen ersten Schritt zur Aufstockung der Landesmittel in der Weiterbildung in Höhe von 1 Million € benötigen. Das haben wir schon in den vergangenen Jahren deutlich gemacht. Wenn es den Regierungsfraktionen mit dem Schlagwort vom Bildungsland Nummer eins wirklich ernst ist, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und ändern Sie das Weiterbildungsgesetz entsprechend.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lebensbegleitendes Lernen ist ein Schlagwort, das sich besonders in den vergangenen Jahren wie ein Leitmotiv durch die bildungspolitische Diskussion zieht. Vor dem Hintergrund des Übergangs zur Wissensgesellschaft bedeutet lebenslanges Lernen nicht nur eine Aufforderung an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, sich weiterzubilden, sondern auch an die Wirtschaft und Politik, für entsprechende Bildungsangebote zu sorgen.
Damit dieses Schlagwort vom lebensbegleitenden Lernen kein inhaltsleeres Modewort bleibt, muss es mit Substanz gefüllt werden. Dafür sorgen nicht zuletzt tagtäglich auch die Volkshochschulen und die vielen freien Bildungsträger in Hessen. Dafür haben wir als Landesgesetzgeber schon in der Vergangenheit mit den gesetzlichen Regelungen gesorgt. Dafür müssen wir weiterhin sorgen, um gute Rahmenbedingungen für die Weiterbildung zu geben.
Daher begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich, dass der Landtag im Zuge des Ablaufs der Geltungsdauer des Hessischen Weiterbildungsgesetzes über eine Novellierung diskutiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt in einigen Bereichen auch eine positive Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes dar, beispielsweise bei der Einführung der Unterrichtsform des E-Learnings oder die angestrebte bessere Koordinierung von Bildungsangeboten.
An anderen Stellen haben wir als SPD-Fraktion allerdings auch Kritikpunkte, die wir gern konstruktiv in die Beratungen mit einbringen wollen, beispielsweise die Bezuschussung der Unterrichtseinheiten. Die Landesregierung möchte die Landesförderung für die öffentlichen Träger wie bisher auf 200.000 Unterrichtsstunden festschreiben. Das heißt, es wird nur jede siebte Unterrichtsstunde des geleisteten Pflichtangebots der Bildungsträger durch das Land gefördert. Dabei empfiehlt der hessische Weiterbildungsbericht 2010 – ich zitiere –:
Die öffentliche Kofinanzierung der Weiterbildung entfaltet eine hohe Bindungswirkung für die auch finanziell bedeutsame Beteiligung der gesellschaftlichen Großgruppen an Weiterbildung. Daher sollte das jetzige Finanzierungsvolumen auf jeden Fall angemessen erweitert werden. Eine Stagnation oder Absenkung würde das weitere finanzielle Engagement der beteiligten Verbände deutlich gefährden.
Meine Damen und Herren, erschwerend kommt hinzu, dass selbst die geförderten Unterrichtsstunden unverändert bleiben. Bedenkt man die seither eingetretenen Kaufkraftverluste, dann sieht man, dass hier ein Stillstand auf dem Bisherigen auch einen Rückschritt bedeuten kann. Daher fordern wir eine stärkere Bezuschussung der Unterrichtseinheiten durch das Land und werden dies in die weiteren Beratungen mit einbringen.
Ähnliches gilt für die Zuschüsse des Landes an den Landesvolkshochschulverband für die Leistungen und die
Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher Trägerschaft.
Meine Damen und Herren, mit lediglich 6 % Landesanteil liegt Hessen bei der Weiterbildungsförderung am Ende der Bundesländer. Es ist ein wichtiger Punkt, im Zuge der Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes zu einer Änderung zu kommen und eine Veränderung, was die Zuschüsse angeht, herbeizuführen und sie nicht auf dem Status quo zu belassen.
Ein eindeutiger Rückschritt ist aus unserer Sicht die Streichung des Innovationspools. Die Ziele, die mit den Mitteln aus dem Innovationspool erreicht werden sollten, sind aus Sicht der SPD-Fraktion weiterhin notwendig. Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Weiterbildung sind Daueraufgaben. Deswegen verwahren wir uns dagegen, dass diese gestrichen werden sollen, denn letzten Endes wollen wir uns an den Weiterbildungsmaßnahmen des Bundes und der EU weiter beteiligen können und diese zusätzlichen Mittel zur Weiterbildung, die nach Hessen fließen, dadurch nicht gefährden.
Zusammenfassend kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir grundsätzlich der Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes zustimmen und diese begrüßen, dass wir einige Neuerungen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes, wie es uns heute vorliegt, ausdrücklich positiv bewerten, dass wir aber unsere Forderungen nach einer höheren Bezuschussung der Unterrichtseinheiten und des hvv-Instituts sowie nach Erhaltung des Innovationspools für Entwicklungsprojekte in die anschließenden Beratungen einbringen werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die anstehende Novellierung auch zu einer realen Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens wird. Ich bin da guter Dinge. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: Sowohl im Grundgesetz als auch in der Hessische Verfassung ist verankert, dass es Schulen in freier Trägerschaft gibt. Gleichzeitig wird damit ein Sonderungsverbot festgeschrieben. Es darf eben
die Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden.
Ich drücke es einmal etwas moderner aus: Auch an Schulen in freier Trägerschaft darf es keine Bildung nach dem Geldbeutel der Eltern geben. – Das ist gut so.
Auch das wurde schon angesprochen: Schulen in freier Trägerschaft sind für die hessische Schullandschaft eine Bereicherung. Wir können dabei gerade an die Schulen in freier Trägerschaft mit einem besonderen pädagogischen Konzept denken. Wir wissen auch alle, dass die Nachfrage der Eltern nach Plätzen an Schulen in freier Trägerschaft gestiegen ist. So stieg z. B. in den letzten zehn Jahren die Nachfrage deutschlandweit um 40 %. Trotzdem wissen wir auch, dass wir in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern eine relativ geringe Anzahl an Schülerinnen und Schülern an Schulen in freier Trägerschaft haben, und dass hier in Hessen rund 95 % der Schülerinnen und Schüler staatliche Schulen besuchen.
Wenn wir im Grundgesetz ein Recht für die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft haben, dies auch garantieren und gleichzeitig vorschreiben, dass das erhobene Schulgeld kein soziales Ausschlusskriterium sein darf, dann ergibt sich daraus die Pflicht, auch die Schulen in freier Trägerschaft entsprechend zu fördern. Über die Höhe müssen wir in Hessen, wenn es tatsächlich um die Novellierung eines Ersatzschulfinanzierungsgesetzes geht, diskutieren.
Es wurde schon angesprochen, dass es Unterschiede zwischen den Schulen in freier Trägerschaft und auch Unterschiede zwischen den einzelnen Ersatzschulen gibt. Letzten Endes hat die Große Anfrage gezeigt, dass es da erhebliche Unterschiede gibt. Wenn wir uns anschauen, wie teilweise Hunderte von Euro an Schulgeld erhoben werden, dann ist das eklatant, und dann ist es aus meiner Sicht auch nicht mehr für alle Eltern möglich, ihre Kinder auf diese Schulen zu schicken.
Die Große Anfrage zeigt nicht, welche Staffelungen es tatsächlich gibt, ob teilweise Geschwisterrabatte möglich sind oder nicht, ob Stipendien für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien gewährt werden – das alles ist an vielen Stellen nicht im Detail ersichtlich. Deswegen sehen wir als SPD-Fraktion dort noch einige große Fragezeichen, wie es bei den Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich aussieht.
Es wurde auch schon beklagt, dass wir kein geregeltes Verfahren haben, wie die Schulen in freier Trägerschaft überprüft werden. Ich denke, es ist auch im Sinne vieler Schulen in freier Trägerschaft, dass es eine solche Überprüfung von staatlicher Seite gibt – nämlich von denjenigen, die auch ein vernünftiges Angebot und ein pädagogisches Konzept haben
und die auch den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Unterricht in ihren Schulen ermöglichen.
Wenn es keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen geben darf, wie es die Forderung ist, dann stellt sich für
mich die Frage: Wo fängt diese Sonderung an? Letzten Endes ist das eine sehr schwierige Frage. Wie ist es mit Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen? Wie ist es mit Familien, die mehrere Kinder und einen Durchschnittsverdienst haben? Letztendlich kann man da nur sagen: Die Große Anfrage ist ein erster Schritt in eine solche Diskussion, und wir müssen uns dieser Diskussion in Hessen stellen. Deswegen ist es für uns als SPD-Fraktion unverständlich, warum wir jetzt noch weitere fünf Jahre auf eine Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes warten müssen;
denn genau gestern wurde ein Gesetz eingebracht, welches vorsieht, das Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das eigentlich in diesem Jahr ausgelaufen wäre, noch einmal bis 2016 zu verlängern. Da kann ich auch Herrn Reuscher nicht verstehen, wenn er sagt, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit.
Ich denke, wir haben schon genug Zeit für die Diskussion gehabt. Es hat auch schon ein runder Tisch getagt und finanzielle Grundlagen erarbeitet und dargelegt, die uns beispielsweise auch an einem Parlamentarischen Abend von den Schulen in freier Trägerschaft vorgestellt wurden. Wenn man sich das alles anschaut, lässt sich nur sagen: Was hier in Hessen stattfindet, Herr Reuscher, verläuft im Schneckentempo. Es geht hier einfach nicht voran. Wir können nicht bis 2016 warten, bis wir hier endlich eine Novellierung vorliegen haben.
Frau Präsidentin, ich will zum Schluss kommen. – Ich denke, wir sollten auch bei dieser Diskussion schlicht und ergreifend bedenken, dass wir jetzt dringend eine Novellierung brauchen. Wir sollten uns auch die Frage stellen, wie wir unser eigenes staatliches Schulsystem so verbessern, dass es attraktiver für Eltern wird, die keine Ganztagsangebote in ihrer Nähe haben und die möglicherweise auch die individuelle Förderung im staatlichen Schulsystem vermissen.
Deswegen sind wir für eine zügige Novellierung und hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Kulturpolitischen Ausschuss. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorweihnachtszeit kann so schön sein. Wir sind uns einig, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und auch bei uns in Hessen ein bedeutender Wirtschaftszweig ist. Über Jahre hinweg hat sich hier etwas entwickelt. Nach vielen Jahren ist diese Kultur- und Kreativwirtschaft auch in der politischen Agenda angekommen. Ich kann Sie nur dazu beglückwünschen, dass Sie es mittlerweile auch schon gemerkt haben.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft wächst stetig; die Zahlen zeigen dies. Im Bericht der Bundesregierung von 2008 steht, dass die geschätzte Bruttowertschöpfung im Jahr 2008 rund 63 Milliarden € entspricht, dass die Zahl der Unternehmen im Jahr 2008 auf rund 240.000 Unternehmen und Selbstständige angestiegen ist, immerhin ein Zuwachs von 4,3 % gegenüber 2007. Der Bericht zeigt auch, dass das Umsatzvolumen aller Unternehmen insgesamt bei 132 Milliarden € liegt, immerhin auch ein Zuwachs um 1,8 % gegenüber 2007. Das zeigt, dass die Zahl der Unternehmen in der Kreativwirtschaft wächst. Sie wächst allerdings auch stärker als der Umsatz.
Insgesamt kann die Kreativwirtschaft mit anderen Branchen mithalten, beispielsweise der Automobilindustrie und der chemischen Industrie. Eine Steigerung der Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft bleibt aber eine wichtige Aufgabe für die Zukunft.
Zum Entschließungsantrag der CDU und der FDP möchte ich gerne kommen. Sie beschreiben und begrüßen die wachsende Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und sagen, dass dies ein wichtiger Standortfaktor ist. Doch was haben Sie dazu beigetragen? Was wollen Sie zukünftig zur Förderung beitragen? Dazu sagen Sie gar nichts – kein einziges Wort in Ihrem Antrag, den Sie heute vorlegen, meine Damen und Herren.
Was Sie uns vorlegen, ist ein reiner Schaufensterantrag. In Punkt 5 Ihres Antrags sehen Sie die Notwendigkeit, die Förderprogramme und -instrumente stärker auf die Bedürfnisse der Unternehmen auszurichten. Die Kultur- und Kreativwirtschaft soll auch künftig unterstützt und nach Möglichkeit ausgebaut werden.
Da drängen sich mir einige Fragen auf: Was soll ausgebaut werden? Wo sehen Sie den Verbesserungsbedarf? Wo klemmt es zurzeit, weshalb Sie einen weiteren Ausbau vorsehen? Sie sehen, das, was Sie heute in Ihrem Ent
schließungsantrag abfeiern wollen, ist und bleibt heiße Luft; denn Sie fordern nichts Konkretes, und Sie handeln auch nicht entsprechend.
Mit der heutigen Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2011 haben Sie wichtige Anträge aus der Opposition, die in diese Richtung gehen, abgelehnt, die wichtige Förderprogramme ausbauen und neu entwickeln wollen. Dafür möchte ich Ihnen Beispiele nennen.
Die Filmförderung, Hessen-Invest. Die Veränderungen bei der Vergabe von Hessen-Invest-Film I zu dem aktuell noch laufenden Hessen-Invest-Film II haben sich aus unserer Sicht nicht bewährt. Sowohl im Hinblick auf die geförderten Projekte wie auch im Hinblick auf die Rückflussquoten hat sich gezeigt, dass viele der hessischen Unternehmen kaum in der Lage sind, an den Mitteln zu partizipieren.
Hier müssen – das ist unsere Forderung – die Förderkriterien dringend in Zusammenarbeit mit der hessischen Filmwirtschaft überarbeitet werden. Seit Jahren fordern wir als SPD-Fraktion eine Aufstockung des Fonds auf 12 Millionen €. Seit Jahren fordern wir die Neuorganisation der Filmförderung. Eine solche professionelle und unabhängige Organisationsform existiert in anderen Bundesländern schon lange.
Als zweites Beispiel möchte ich Ihnen das von uns geforderte Sonderprogramm zur Digitalisierung von Kinos nennen. Eine Umstellung auf eine digitale Speichertechnik der Kinos ist gerade von kleinen Kinos alleine nicht zu finanzieren. Das wissen wir alle.
Diese Digitalisierung ist aber erforderlich, da die Filmwirtschaft immer stärker auf die digitale Speichertechnik des Filmmaterials setzt. Wenn wir also die kulturelle Vielfalt in Hessen in der Kinolandschaft, in der Filmlandschaft erhalten wollen, gerade auch in ländlichen Regionen, dann brauchen wir eine entsprechende Landesförderung, dann brauchen wir ein Sonderprogramm, damit wir an der Bundesförderung entsprechend partizipieren können und die Kinos diese Umstellung, die Digitalisierung vollziehen können.
Tun wir das nicht, dann sind die kleineren Kinos in Hessen in ihrer Existenz bedroht. Deswegen halte ich es für sehr bedauerlich, dass Sie unserem entsprechenden Haushaltsänderungsantrag nicht zugestimmt haben.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie es also ernst meinen mit Ihren wohlfeilen Worten zur Kultur- und Kreativwirtschaft, dann fördern Sie das Cluster der Kreativwirtschaft durch die Einrichtung eines Clustermanagers nach dem Vorbild des Landes NRW. Dann bauen Sie die Ausbildungsschwerpunkte an den hessischen Hochschulen, die mit der Kreativwirtschaft zusammenarbeiten, entsprechend aus. Dann schaffen Sie Förderinstrumente bei der WI-Bank, mit denen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Produkte marktfähig zu machen, beispielsweise die Förderung von Prototypen im Games-Bereich. Dann steigen Sie endlich in ein Förderprogramm zur Digitalisierung der kleinen Kinos in Hessen ein. Dann strukturieren Sie die Filmförderung neu.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, was in Ihrem Antrag völlig verloren geht, ist, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft anders funktioniert als andere Wirtschaftsbranchen. Ausgangspunkt für die Wertschöpfung ist und bleibt der schöpferische Akt der künstlerisch und kreativ Tätigen. Dafür braucht es eine entsprechende Förderung. Dafür braucht es aber – da kann ich meinem Kollegen von den GRÜNEN nur zustimmen – mehr Freiräume für die individuelle künstlerische Entfaltung.
Ein Blick auf die kommunale Debatte kann das erhellen, wenn wir uns beispielsweise anschauen, was in den Kommunen bezüglich bezahlbarer Ateliers passiert. Dafür braucht es aus unserer Sicht auch eine stärkere Zusammenführung und Vernetzung von Kultur und Bildung. Kultur- und Kreativwirtschaft hat eine gesellschaftspolitische Dimension. Die darf uns nicht verloren gehen. Auch hier kann ich Herrn Klose von den GRÜNEN nur zustimmen: Kreativwirtschaft darf nicht auf den Standortfaktor reduziert werden, sondern bedeutet sehr viel mehr.
Wohlfeile Worte wie die, die von CDU und FDP in ihrem Antrag formuliert werden, reichen nicht aus. Es müssen entsprechende Taten folgen. Ich habe die Forderungen aufgezählt. Dazu haben wir auch einen eigenen Antrag eingebracht.
Wir alle begrüßen die wachsende Bedeutung der Kulturund Kreativwirtschaft. Aber das allein reicht nicht aus. Es ist halbherzig, es auf der einen Seite zu begrüßen, auf der anderen Seite aber Haushaltsanträge zur weiteren Förderung der Kreativwirtschaft abzulehnen. Das passt nicht zusammen. Das ist scheinheilig. Deswegen kann ich Sie nur bitten, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal den Fokus auf diejenigen lenken,um die es heute in dieser Debatte geht.Ich möchte Sie fragen,ob Sie schon einmal ein Kind erlebt haben, das hungrig in die Schule gegangen ist und das das Mittagessen an der Schule nicht von den Eltern bezahlt bekommen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das schon erlebt. Ich kenne einen Jungen im 3. Schuljahr, der regelmäßig ohne Frühstück das Haus verlässt und der darauf angewiesen ist, ob das Geld für das Mittagessen von den Eltern überwiesen wurde. Das ist unabhängig davon, ob die Eltern sich das leisten können oder nicht, es trifft aber nicht immer zu, dass dieses Geld für das Mittagessen da ist. Können Sie sich vorstellen, dass es dann eine Lehrerin gibt, die ihr Brot mit dem Kind teilt, damit es nicht den ganzen Tag über hungrig bleibt? Wissen Sie, wie sehr sich dieser Junge dafür schämt?
Das, was ich erlebt habe, hat mich sehr ergriffen. Kindern muss eine solche Scham erspart bleiben. Das hat auch etwas mit der Würde eines Menschen zu tun.
Gerade in einem wohlhabenden Land wie Deutschland darf es keine hungrigen Kinder an den Schulen geben. Das ist nichts Abstraktes, über das wir hier reden. Das passiert tagtäglich hier in Deutschland und auch in Hessen. Essen und insbesondere eine warme Mahlzeit am Tag gehören zu den elementaren Voraussetzungen,damit Kinder sich gut entwickeln können, damit sie lernen können, damit sie aufmerksam den Unterricht verfolgen können. Das ist unerlässlich für das Kindeswohl.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kinder sind die Bevölkerungsgruppe mit besonders hohem Armutsrisiko. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums gelten 2,6 Millionen Kinder in Deutschland als arm. Das ist eine unvorstellbare Zahl. Das ist jedes sechste Kind, das in Armut lebt, darunter insbesondere Kinder von Arbeitslosen, von Alleinerziehenden und aus Migrantenfamilien.
Untersuchungen belegen:Arm heißt für Kinder oft, hungrig in die Schule zu kommen und sich falsch und ungesund zu ernähren, auch, weil das Geld für eine ausgewogene Ernährung fehlt. Deswegen fordern wir, dass jedes Kind einmal am Tag ein gesundes warmes Essen bekommen muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir vertreten die Auffassung, dass das Essen mindestens für bedürftige Kinder kostenfrei sein muss, denn Ernährung ist ein Teil der Kinderrechte.
In diesem Punkt unterscheiden wir uns von der Fraktion der GRÜNEN. Wir brauchen endlich eine ganztägig arbeitende Schule. Denn Ganztagsschule und Schulessen gehören zusammen, damit die Nachmittagsleistung der Schüler nicht davon abhängt, ob der Geldbeutel der Eltern reicht oder nicht.
Was die Partei DIE LINKE in ihrem Antrag fordert,greift schlicht zu kurz. Da kann ich meinen Vorrednern nur recht geben. Das hieße am Ende: Das, was für reiche Hoteliers und Millionspender der FDP gilt, soll auch für arme Kinder gelten, nämlich ein Mehrwertsteuersatz von 7 %. Das klingt nett und legt auch den Finger in die Wunde einer nicht mehr nachvollziehbaren Mehrwertsteuergesetzgebung.
Ja, hier gebe ich Ihnen recht: Diese Gesetzgebung ist völlig chaotisch und bedarf einer grundsätzlichen und generellen Überprüfung.Auch das haben wir mit unserem Antrag heute deutlich gemacht.
Aber der Antrag der LINKEN geht am Problem vorbei. Es geht darum, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert werden muss und dafür die entsprechenden Möglichkeiten erhalten muss. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz löst das grundlegende Problem nicht, dass besonders Familien mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern das Schulessen nicht bezahlen können. Das ist nämlich eine gesellschaftspolitische Frage. Die beantworten wir als SPD in unserem Antrag wie folgt: Das Land muss endlich seiner Verantwortung auch gegenüber den Kindern gerecht werden. Wir fordern deshalb die Landesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Schulträgern und unter Bereitstellung der entsprechenden Mittel dafür zu sorgen, dass alle Kinder unabhängig von ihrem ökonomischen Hintergrund und dieser Mehrwertsteuerdebatte Zugang zu einem gesunden Mittagessen in der Schule haben.
Auf diesen Weg wollte sich ein Landkreis in Hessen bereits machen:Hersfeld-Rotenburg.Er hat beschlossen,ein kostenfreies Schulessen einzuführen.
Ich komme gleich zum Schluss. – Das hätte eine Vorreiterposition in Hessen sein können. Das Land hat den RP angewiesen, das nicht zuzulassen. Hier wird deutlich, dass die Landesregierung, statt selbst etwas zu tun und Verantwortung zu übernehmen, auch noch diejenigen behindert, die ein kostenloses Schulessen anbieten wollen. Das ist unerträglich. Es geht hier um die Würde des Menschen. Das gilt auch für Kinder. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie sehen, vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung der „Wetterauer Zeitung“ vom 11. März 2010 und des „Kreis-Anzeigers Wetterau und Vogelsberg“ vom 13. März 2010 über eine mögliche Schließung des Amtsgerichts Nidda im Zusammenhang mit Einsparungsforderungen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, die Pläne der Landesregierung bezüglich des Amtsgerichts am Standort Nidda aus?
Herr Staatssekretär, wie wäre die Schließung von Gerichten mit dem Ziel vereinbar, „das Ansehen der hessischen Justiz im Sinne eines modernen Dienstleisters für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu steigern“, wie
es Herr Staatsminister Hahn auf der Homepage seines Ministeriums formuliert?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fast froh über den letzten Beitrag. Natürlich ist endlich das Wort der Finanzierung gefallen.Wir haben zunächst in den Reden gehört, wie wichtig kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche ist, wie wichtig die Öffnung des Zugangs zu kultureller Bildung ist. Dann fällt natürlich auch gleich das Finanzierungsargument, obwohl wir zu Beginn der Debatte auch gehört haben,was der tatsächliche Eintritt zumindest in die Landesmuseen kostet und dass das nicht in einer Höhe ist, die man nicht kompensieren könnte.
Ich denke, bevor man über die Finanzierung redet, muss man sich klar werden, welchen Stellenwert kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen für uns hat.Wenn wir überzeugt sind, dass dieser Stellenwert so hoch ist, weil er viele Dimensionen anspricht,sozialpolitische,bildungspolitische und auch kulturpolitische Dimensionen, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch ermöglicht wird, dann, finde ich, ist es ein bisschen zu kurz gegriffen, wenn wir gleich sagen: Wir machen uns lieber keine weiteren Gedanken darüber,wie wir den Zugang öffnen,sondern reden das wieder mit dem Finanzierungsargument nieder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kulturelle Bildung befähigt uns zu einem selbstbestimmten Leben. Um den Zugang zur kulturellen Bildung zu erreichen, ist die
Kostenfreiheit bei den Landesmuseen und auch den Staatstheatern natürlich ein Teil. Er ist notwendig, aber er ist nicht hinreichend.Auch darüber haben wir heute in der Debatte schon vieles gehört.
Er ist nicht hinreichend, weil wir eine aktive Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur benötigen. Deswegen müssen wir nicht nur darüber reden, dass wir den Zugang zu Bildung so öffnen, dass alle kulturelle Einrichtungen besuchen können, sondern wir müssen auch darüber reden, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass am Ende alle Kinder und Jugendlichen diese Einrichtungen auch besuchen wollen.
Ich denke, da kann man der Fraktion DIE LINKE durchaus dankbar sein, dass sie diesen Antrag eingebracht hat, der es uns zumindest ermöglicht, im Ausschuss über ein Gesamtpaket zu diskutieren. Ich denke auch – das haben einige der Vorredner schon deutlich gemacht –, dass ein Gesamtpaket notwendig ist. Wir können dieses Thema nicht aus einer rein ökonomisierten Betrachtungsweise heraus beurteilen. Hier greift der Antrag noch zu kurz, da es nicht nur um die anfallenden Kosten geht. Wir brauchen mehr kulturelle Bildung, auch in den Schulen. Der Stellenwert in den Schulen, was Museums- und Theaterbesuche angeht, muss entsprechend erhöht werden.
Wir müssen uns aber auch darüber Gedanken machen, wie wir nicht nur die Kinder und Jugendlichen in die Museen, sondern die kulturelle Bildung auch in die Schulen bekommen, und das unter dem Aspekt, dass viele Kinder und Jugendliche in Hessen im ländlichen Raum und eben nicht im Ballungsraum leben. Dann kommen noch die Fahrtkosten hinzu. Deshalb müssen wir uns überlegen: Wie können wir Museumspädagogen an die Schulen holen? Wie können wir es erreichen, dass mehr Schauspieler Zeit haben, Schulen zu besuchen? Denn es wird sicherlich notwendig sein, dass die Kultur zu den Menschen gebracht wird und nicht nur die Menschen zur Kultur.Auch diesen Aspekt dürfen wir in der Auseinandersetzung nicht vernachlässigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Antrag, den wir als SPD-Fraktion unterstützen, können wir – davon sind wir überzeugt – einen notwendigen Beitrag dazu leisten. Wir benötigen aber auch noch eine Diskussion im Ausschuss. Deswegen kann der Antrag als ein erster Schritt hin zu einem anderen Verständnis von Kultur und Bildung gesehen werden, das sich am Menschen orientiert, dem sich die ökonomische Verwertbarkeit unterzuordnen hat, das die geistige Unabhängigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen wieder in den Blick nimmt. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Carlo Schmid hat 1948 im parlamentarischen Rat gesagt:
Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu organisiert werden.
Diese Neuorganisation ist mit dem Grundgesetz als Basis gelungen, auch wenn Verfassungsvorgaben und die Realität in Deutschland noch mehrere Jahre an einigen Stellen auseinanderklaffen sollten, etwa bei der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau.
60 Jahre Grundgesetz – sicherlich ein wichtiges, ein zentrales Ereignis unserer deutschen Geschichte, das wir alle in zahlreichen Veranstaltungen im Mai dieses Jahres gebührend gewürdigt haben. Das Grundgesetz als Grund
stein unseres demokratischen Zusammenlebens ist gerade für uns Sozialdemokraten eine Selbstverständlichkeit.
Denkt man an unsere eigene Parteigeschichte und die damit verbundenen leidvollen und grauenhaften Erfahrungen während der Nazidiktatur, wird deutlich, dass wir für die Grundrechte, die im Grundgesetz verankert sind, stehen. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, was es heißt, wenn einem Rechte verwehrt werden.
So ist Art. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, der Ausgangspunkt für unsere Gesellschaft und Demokratie und zugleich Auftrag für uns alle.
Weil es sich bei der Würdigung des Grundgesetzes für uns um eine Selbstverständlichkeit handelt, kann ich Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP,unsere Zustimmung zu Ihrem Antrag signalisieren.
Der Kritik von Mathias Wagner kann ich in Bezug auf die Begründung durchaus auch zustimmen. Es hat tatsächlich keine Urabstimmung bei der Wiedervereinigung gegeben. Letztendlich bleibt natürlich die Frage,warum man es sich damals nicht zugetraut hat, das Volk zu fragen.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, nun zum zweiten Teil Ihres Antrags, zur Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer, folgende, teilweise auch kritische Anmerkungen.