Silvia Neumeyer
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, nach so einer arbeitsreichen Woche gehen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin – ich will ja Frau Troedel heute gerecht werden, deshalb mit der weiblichen Form – aus und wollen einmal so richtig schön Essen gehen. Sie sitzen da, das Essen kommt gerade, auf einmal springt Ihr Partner auf und rennt aus dem Lokal. Die Tür knallt, alle anderen Leute schauen auf Sie, schauen Sie dumm an, und keiner weiß, was los war. Was war los? Der Pieper ging, und Ihr Partner musste zum Einsatz. Sie können sich überlegen, ob Sie jetzt allein weiter essen oder gleich nach Hause fahren. Schlafen können Sie sowieso nicht, denn Sie wissen nicht, wo sich Ihr Partner aufhält. Irgendwann morgens so gegen vier Uhr steht er dann plötzlich vor Ihnen verdreckt, nach Qualm stinkend, und plötzlich strahlt er Sie an und sagt: Wir haben den Brand gelöscht, wir konnten sogar verhindern, dass irgendjemand verletzt wurde, und der Brand hat auch nicht auf das Nachbarhaus übergriffen. Meine Damen und Herren, das ist unsere Freiwillige Feuerwehr!
Ich finde, dass diese Männer und Frauen, die ehrenamtlich einen Dienst am Bürger leisten, unseren vollsten Respekt verdienen.
Von diesen Frauen und Männern haben wir in Bremen und Bremerhaven circa 700, und dafür sollten wir dankbar sein. Im normalen Leben sind sie Bäcker, Maurer oder Frisörin. Um für ihre ehrenamtliche Tätigkeit fit zu sein, trainieren sie in ihrer Freizeit und absolvieren in ihrer Freizeit diverse Fortbildungen: Atemschutzlehrgänge, Kettensägeführerinnenlehrgang, Sprechfunker und Sprechfunkerinnen und so weiter. Diese circa 700 Menschen teilen sich auf 23 Wehren auf, mit denen sie fest verbunden sind. Acht dieser Wehren sind die ganze Woche alarmiersicher. Das heißt, diese Kameraden und Kameradinnen verlassen im Alarmierungsfall ihren Arbeitsplatz, was bei den Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen nicht immer gut ankommt.
Im Moment sind die Zahlen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zumindest im Land Bremen noch stabil. Das ist ihr eigener Verdienst. So gibt es in einigen Wehren die sogenannte Jugendfeuerwehr. Diese Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren sind nicht nur von der Straße weg, nein, ihnen werden auch Werte vermittelt. Sie werden betreut
und geschult, und sie werden auch für die Berufsfeuerwehr zu qualifizierten Nachwuchskräften. Die Berufsfeuerwehr profitiert davon, da viele der jungen Leute aus der Freiwilligen Feuerwehr für sich erkennen, das ist der richtige Weg, und anschließend anstreben, in die Berufsfeuerwehr zu gehen. Die Nachwuchsförderung ist gar nicht hoch genug zu bewerten, und das muss auch so bleiben.
Kommen wir nun zu der Antwort des Senats! Mit 998 Einsätzen in den Jahren 2007 bis 2009 hat die Freiwillige Feuerwehr unsere Berufsfeuerwehr unterstützt und entlastet. Der Zustand der Gerätehäuser allerdings, so können wir der Antwort entnehmen, ist nicht so gut. Drei Gerätehäuser von 23 sind in einem guten Zustand, bei allen anderen sind Mängel zu verzeichnen. Wenn die Mitglieder der Wehren nicht selbst in Eigenarbeit viele Renovierungsarbeiten übernehmen würden, würde es noch schlechter aussehen. So haben sich einige Wehren, deren Fahrzeughalle für die Fahrzeuge zu niedrig ist, schon damit beholfen und haben Mulden in ihre Fahrzeughallen gegraben, damit sie überhaupt mit ihren Fahrzeugen hinein- und herauskommen.
Dann gibt es Wehren, da müssen sich die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in der Fahrzeughalle umziehen. Das heißt, es kommt ein Einsatz, die Fahrzeuge werden gestartet, werden hinausgefahren und die Fahrzeughallen sind frei zum Umziehen, aber nicht frei von Abgasen. Ich finde, das ist ein unhaltbarer Zustand!
Der Senat hat in seiner Antwort geschrieben, dass er in Zukunft unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen wie Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund für die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr gewinnen will. Unter diesen Voraussetzungen, denke ich, wird das nicht gelingen. Das Gerätehaus am Lehester Deich ist bereits um circa zehn Zentimeter abgesackt. Nicht mehr lange, glaube ich, dann ist es ganz verschwunden. Diese Beispiele und noch einiges mehr zeigen, es besteht Handlungsbedarf.
Kommen wir zu den Fahrzeugen! Hier schreibt der Senat, die Fahrzeugausstattung der Freiwilligen Feuerwehren ist derzeit ausreichend. Nach dieser Aussage wundert es mich nicht, dass in den Jahren der rot-grünen Koalition nicht ein neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr angeschafft wurde. Von 42 Löschfahrzeugen sind 26 bereits älter als 20 Jahre, zwei sind im letzten Jahr bereits ausgefallen. Außerdem ist mir zu Ohren gekommen, dass eine Wehr bereits circa eine Woche lang gar kein Fahrzeug hatte. Wie soll der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr denn in Zukunft auf diesem Ihrer Meinung nach ausreichenden Stand bleiben, zumal der Bund die in der Vergangenheit im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellten Fahrzeu
ge reduziert? Ich habe noch einiges mehr zu sagen. Ich melde mich jetzt schon. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schade, dass Herr Öztürk nicht vor mir gesprochen hat! Herr Öztürk, ich wollte natürlich sagen, dass es nur drei Wachen gibt, die in einem sehr guten Zustand sind. Alle anderen Wachen haben Mängel, so wollte ich das sagen. Wenn ich das vorhin anders herum gesagt habe, dann bitte ich, das zur Kenntnis zu nehmen, dass ich es anders herum meinte. Ich finde es gut, alle sprechen hier davon, wie sehr sie sich für die Freiwilligen Feuerwehren einsetzen. Der Kollege Öztürk erwähnte vorhin, dass es ganz wichtig sei, dass die Freiwillige Feuerwehr nicht mit einem Verein verglichen werden könne. So wundert es mich ganz besonders, dass unser Senator das aber auf der Delegiertenversammlung gemacht hat und von einer Zusammenlegung der Wehren sprach. Das sei ja bei Sportvereinen auch gelungen, dann würde das auch bei den Freiwilligen Feuerwehren gelingen. Ich muss sagen, Herr Öztürk, das war richtig, die Feuerwehr ist kein Verein, und das sagen wir hier noch einmal ganz deutlich.
Der Kollege aus der FDP sprach davon, dass wir die Feuerwehren mitnehmen müssen. Wir müssen die Freiwilligen Feuerwehren mit allem, mit Mann und Maus, mitnehmen auch zu den Gesprächen. Denn es ist komisch, wenn auf der Delegiertenversammlung von Zusammenlegung gesprochen wird, ohne dass vorher mit irgendjemanden aus der Freiwilligen Feuerwehr gesprochen wurde. Ich glaube, der Arbeitskreis, den der Senator jetzt gebildet hat, was ich auch sehr begrüße, ist nur entstanden, weil der Landesfeuerwehrverband über die Zeitung protestiert hat, und vielleicht ist er ja auch ein bisschen unserer Großen Anfrage geschuldet. Meine Damen und Herren, wir brauchen diese Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehren, und sie sind ehrenamtlich. Wir müssen mit ihnen sehr behutsam umgehen, damit wir auch in Zukunft genauso viele haben. Ich hoffe, dass der Senator das auch in Zukunft so bedenkt. – Danke schön!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben alle das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ begrüßt, und wir haben großes Interesse daran, dass es Wirkung zeigt. Ein Punkt in diesem Konzept ist die Verkürzung der Jugendstrafverfahren. Für die meisten hier im Parlament ist ein Jahr gefühlt nichts, das liegt am Alter, aber glauben Sie mir, für junge Menschen, die sowieso in der schwierigen Entwicklungsphase zum Erwachsenwerden stecken, ist schon ein halbes Jahr eine lange Zeit.
Das Jugendstrafrecht ist von dem Erziehungsgedanken geprägt. Zur Erziehung gehört, dass man den Zusammenhang zwischen Tat und Sühne noch herstellen kann. Jugendliche, die eine kriminelle Phase durchleben, sollten gleich zu Beginn dieser Phase merken, dass der Staat reagiert, und nicht erst, wenn sie schon mehrere Straftaten verübt haben, bevor die erste Tat geahndet wird. Es kommt nicht auf die Härte der Strafe, sondern auf die Unmittelbarkeit an. Die Anfrage der CDU, Anwendung des vereinfachten Jugendstrafverfahrens, Drucksache 17/372, hat ergeben, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
von 2005 bis 2007 von 5,6 Monate auf 7 Monate verlängert hat.
Steht aber so in der Anfrage, können Sie nachlesen, kann ich Ihnen gleich zeigen! Außerdem wurden wenige Fälle nach dem vereinfachten Jugendstrafverfahren bearbeitet. 2005 waren es noch 556 Verfahren, 2007 nur 313. Hier besteht Handlungsbedarf!
Die Anfrage hat auch ergeben, dass das Justizressort nicht nach Erledigungsarten differenzieren kann. Das heißt, wir können nicht unterscheiden, wie viele Verfahren schnell eingestellt wurden, weil sich zum Beispiel herausgestellt hat, dass der Verdächtige gar nicht der Täter war, und wie lange Verfahren dauern, die wegen geringer Schuld ohne Sanktionen eingestellt werden. Ferner hat unsere Anfrage, Drucksache 17/823, Jugendarrest, vom April dieses Jahres ergeben, dass genaue statistische Werte zur Dauer des Zeitraums von der jugendrichterlichen Entscheidung bis zum Beginn der Arrestvollstreckung nicht existieren. Hier gibt es nur Erfahrungswerte und keine festen Vorgaben, die eingehalten werden. Wir meinen, wenn man einen Jugendlichen schon zu einem Arrest verurteilt, um erzieherisch auf ihn einzuwirken, dann muss der Arrest auch so schnell wie möglich vollstreckt werden und nicht erst nach einem halben Jahr. Wenn das Strafverfahren vorher auch schon sieben Monate gedauert hat, ist seit der Tat dann über ein Jahr vergangen!
Frau Präsidentin, liebe Kollegen von den Regierungsfraktionen! Ihrem Senator scheint die Statistik doch wichtig zu sein. Ich möchte hier mit Erlaubnis der Präsidentin aus einer Mitteilung des Senats vom 15. September 2008, Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“, zitieren. Da steht unter dem Punkt 2.3.1 Jugendstrafverfahren beschleunigen – soviel zu
meiner Überschrift – unter anderem: „Der Senator für Justiz und Verfassung wird sich von den Dienststellen vierteljährlich berichten lassen, welche Effekte mit dem Einsatz der Personalverstärkungsmittel erreicht werden.“ Ich habe leider im Rechtsausschuss noch keinen Bericht gehört.
Da können wir demnächst einmal nachfragen, das werde ich auch tun. Das ist der eine Punkt.
Dann muss ich sagen, scheint es mir so, dass diese vierteljährigen Berichte nicht vorgelegen haben, denn sonst hätte man unsere Anfragen anders beantworten können. – Danke schön!
Frau Staatsrätin, wir sprechen hier von 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei. Davon sind 113 in Teilzeit, ich nehme jetzt einmal die Hälfte, die dann also Vollzeit zur Verfügung steht – machen wir uns das einmal so einfach –, und 27 sind in Elternzeit. Dann bin ich bei 80. Sie schreiben, dass das aufgehoben wird. Wir sind uns ja einig, dass die jetzigen Einstellungszahlen gegen den normalen Abgang bei der Polizei das in ungefähr regeln. Nein? Bis 2011 kommen wir etwas herunter, darin sind wir uns doch wohl einig! Jetzt bin ich also bei 80, und Sie schreiben davon, dass Sie die Verstärkung durch die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit aufholen wollen. Es wird hier aber von 25 Anträgen gesprochen. Sind Sie mit mir der Meinung, dass das dann nicht ganz passt, dass man es dadurch nicht auffangen kann?
Wir hatten aber zum Beispiel am 1. November 2007 noch 120 Beschäftigte in Elternzeit bei der Polizei. Jetzt sind wir schon bei 140. Ab circa dem Jahr 2000 wurde immer ungefähr 50 Prozent weibliches Personal eingestellt. Da kommt aus meiner Sicht schon eine natürliche Steigerung in Zukunft auf uns zu. Es werden ferner, glaube ich, auch mehr Väter das Recht in Anspruch nehmen, in Elternzeit zu gehen. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass man noch einmal neu nachdenken muss, ob es dann reicht, dass man das mit den Anwärtern und den 25 Anträgen in der Lebensarbeitszeitverlängerung aufbessern will?
Ich habe noch eine Frage zum Zustand der Kinderbetreuung bei der Polizei! In welchem Zustand ist sie, muss sie verbessert werden, um mehr Eltern bei der Polizei die Möglichkeit zu geben, wieder in den Dienst einzusteigen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele der Gefangenen in der JVA Bremen erhalten während ihrer Haft die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erlangen?
Zweitens: Wie wird an den Standorten in Bremen und Bremerhaven darauf hingewirkt, dass möglichst viele Gefangene einen Schulabschluss erreichen?
Drittens: Wie wird sichergestellt, dass eine in der Haft begonnene Schulausbildung auch nach der Haftentlassung fortgesetzt werden kann, damit sie zu einem Abschluss führt?
Herr Senator, Sie sprachen davon, dass 126 Gefangene an Schulmaßnahmen teilgenommen haben, davon haben zehn ihren erweiterten Hauptschulabschluss gemacht. Haben Sie Erkenntnisse über die Bildungskarriere der restlichen 116?
Sie sprachen auch davon, dass die Insassen, die kurz vor der Abschlussprüfung die Anstalt verlassen, die Möglichkeit haben zurückzukehren, um ihren Abschluss dann in der JVA zu machen. Wie wird dieses Angebot angenommen?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation von Aus––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
länderinnen und Ausländern, die in Bremen leben, obwohl sie keinen geregelten Aufenthaltstitel haben, ist für die Betroffenen sehr belastend. Sie leben in einem aufenthaltsrechtlichen Schwebezustand, denn bei den Geduldeten handelt es sich um Ausländerinnen und Ausländer, die sich zwar einerseits nicht in der Bundesrepublik aufhalten dürfen, bei denen aber andererseits die Abschiebung ausgesetzt wird, weil sie unmöglich ist oder aus humanitären Gründen.
Je weniger Menschen in diesem Schwebezustand leben, desto besser. Darum ist es eine gute Nachricht, dass die Zahl der Duldungen im Land Bremen in den letzten vier Jahren zurückgegangen ist. Die Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006 und die gesetzliche Altfallregelung aus dem Jahr 2007 waren richtige Schritte. Der Senat weist in seiner Antwort aber zu Recht darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der neuen Regelung erst im nächsten Jahr möglich ist. Das sollten wir abwarten. Ich bin mir sicher, dass zu diesem Zeitpunkt erneut eine bundesweite Diskussion entfacht wird, denn beim Aufenthaltsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, sodass für Besonderheiten in Bremen ohnehin nur ein begrenzter Spielraum vorhanden ist.
Ich bin mir sicher, dass sich die CDU – wie auch in der Vergangenheit – dafür einsetzen wird, dass ausländischen Staatsangehörigen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen können und die de facto wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind, ein gesicherter Aufenthaltsstatus gewährt wird. Genauso wird sich die CDU aber auch dafür einsetzen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die trotz bestehender Ausreisepflicht nicht ausreisen wollen und die ihren Aufenthalt in Deutschland durch Tricksen und Täuschen erschlichen haben, konsequent abgeschoben werden. Es kann nicht sein, dass illegal eingereiste Ausländerinnen und Ausländer zu legalen werden, nur weil sie seit Jahren ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen.
Das würde alles lächerlich machen, was wir von denen fordern, die den legalen Weg gehen. Wir bleiben dabei, wer den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst sichern kann, also keine Sozialleistung in Anspruch nimmt, wer seine Kinder regelmäßig zur Schule schickt und wer ausreichende Deutschkenntnisse hat, der soll die Möglichkeit haben, einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erhalten. Es muss aber auch glasklar sein, dass alle Personen konsequent abgeschoben werden, wenn sie die Ausländerbehörde an der Nase herumführen, ihre Abschiebung vorsätzlich verzögern, wegen Straftaten verurteilt worden sind oder Bezüge zum Extremismus oder Terrorismus aufweisen.
Wir sollten in der Bürgerschaft nicht nur über das Aufenthaltsgesetz reden, wir sollten auch immer über die Behörden reden, die hier in Bremen das Aufenthaltsgesetz anwenden. Ich möchte in diesem Zusammenhang an eine Mitteilung des Senats aus dem vergangenen September erinnern, die den Titel „Aufgabenerfüllung im Stadtamt“ hatte. Dort war von nicht bearbeiteten Anträgen, Rückständen in Widerspruchsverfahren, mangelhafter Arbeitsqualität, liegengebliebener Post und einer hohen Zahl von Untätigkeitsklagen die Rede. Kurz, das beste Gesetz nutzt wenig, wenn das Stadtamt personell nicht in der Lage ist, es schnell und richtig anzuwenden.
Herr Fecker, es war nicht alles nur in der Großen Koalition, was so los ist.
Ich bin auch erfreut, dass wir jetzt einen Innensenator haben, der etwas tut.
Das gebe ich offen zu.
Ich hoffe, dass das in anderen Ressorts auch irgendwann der Fall sein wird.
Wenn das Stadtamt personell nicht in der Lage ist, Recht schnell und richtig anzuwenden, wenn wir rechtliche Schwebesituationen für Ausländerinnen und Ausländer in Bremen tatsächlich verringern wollen, dann muss genau hier angesetzt werden. Gerade denjenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine Erfahrung mit der deutschen Verwaltung haben, sind wir ein klares und rasches Verwaltungsverfahren schuldig, damit unnötige Wartezeiten und Schwebezustände verhindert werden. Wir werden auch diesbezüglich die weitere Entwicklung, Herr Fecker, im Auge behalten und sie aufmerksam beobachten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir machen das jetzt ganz flott! Im Oktober 2006 wurde beschlossen, die Aufgaben der Korruptionsbekämpfung dem Innenressort zu übergeben. Der damalige Senator Röwekamp organisierte die personellen und rechtlichen Voraussetzungen, so konnte die Zentrale Antikorruptionsstelle bereits am 1. Juni 2007 ihre Arbeit kurz nach seiner Amtszeit aufnehmen.
Wie wichtig die Arbeit der ZAKS ist, kann man in dem Bericht, zum Beispiel an der steigenden Zahl der Prüfsachverhalte, sehen. Aber nicht nur Repression, sondern auch Prävention ist eine wichtige Aufgabe der ZAKS. So finden Beratung, Schulung und Vernetzung statt. Die ZAKS steht der öffentlichen Verwaltung, Unternehmen und Bürgern als kompetenter Partner zur Seite. Wenn man die Internetseite der ZAKS aufruft, kann man viele Informationen und Materialien zum Thema Antikorruption finden. Die Seite ist auch für jedermann so aufgebaut, dass sie ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sehr verständlich ist und man wirklich das findet, was man sucht.
Barrierefrei, ja! Diese Dienstleistung zu nutzen, wird dem Bürger durch viele Möglichkeiten der Kontaktaufnahme nähergebracht. Dass ein Hinweisgeber anonym bleiben kann, ist dabei ein sehr wichtiger Punkt. Jetzt kommt der Satz, auf den mein Kollege Ehmke schon die ganze Zeit wartet, weil er sagt, das sagt die Opposition immer: Wir als CDU-Fraktion werden auch in Zukunft darauf achten, dass die ZAKS materiell und personell so gut ausgestattet ist, dass sie ihre hervorragende Arbeit weitermachen kann. – Schönen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Holst am Radio, meine besten Genesungswünsche!
Im September 2008 hatten wir bereits die Debatte zur Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz. Nach Beratung im Ausschuss für Medienangelegenheiten liegen heute der Bericht und Antrag vor. Wie die Kollegin Troedel schon ausgiebig dargestellt hat, können wir die meisten Punkte als erledigt betrachten, alle anderen werden wir vom Ausschuss im Auge behalten.
Nach den Meldungen vom Wochenende, wonach dem Magazin „Wirtschaftswoche“ eine CD mit Bankverbindungen von 21 Millionen Bürgern angeboten wurde, hat die Bundesregierung den bereits für November auf der Datenschutzkonferenz angekündigten Gesetzentwurf gestern endlich vorgelegt. Die Veränderungen zum Schutz des Bürgers sind zu begrüßen, zu bedauern ist die Übergangsfrist von drei Jahren. Aber auch die Wirtschaft muss ihre Kontrollpflichten wahrnehmen. Banken und Kreditkartenunternehmen vernachlässigen oft ihre Datenschutzmaßnahmen.
Ganz wichtig ist in meinen Augen aber auch die Aufklärung der Bürger im Umgang mit ihren Daten. Diese muss noch verstärkt werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch ein Präventionsprojekt der Stiftung Deutscher Polizeibeamter Bremen erwähnen: Das Präventionsprojekt hat das Ziel, Eltern, Erzieher, Jugendliche und Kinder im Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz zu sensibilisieren, zum Beispiel in den Foren knuddels, StudiVZ oder SchülerVZ, ein hervorragendes Projekt der Polizeibeamten. Zu der Vorstellung dieses Projekts waren auch Mitglieder der Bürgerschaft geladen, auf jeden Fall die bildungspolitischen Sprecher. Leider konnte ich außer den Kollegen der CDU-Fraktion niemanden entdecken – schade, aber das kann ja in Zukunft besser werden! Jedenfalls waren viele interessierte Pädagogen anwesend, die das Präventionsprojekt an ihre Schule holen wollen. Eltern und Schüler werden von ihnen aufgeklärt.
Herr Kollege Hamann, für Sie habe ich nun vielleicht kein Rätsel, aber ich habe mir erlaubt, Ihren Namen auch etwas umzustellen und habe festgestellt, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überbrüft.
dass Sie wahrscheinlich der Mann mit dem Aha-Effekt sind.
Herr Holst, Ihnen und Ihren Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle noch einmal vielen Dank sagen, und ich wünsche Ihnen noch einmal alles Gute, und den Kollegen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat Ihnen am 4. September 2008 einen Antrag vorgelegt, in dem sie ein Sicherheitskonzept für Bremen-Nord fordert. Die Veranlassung hierfür ist die steigende Zahl von Kriminalität und Gewalt im ersten Halbjahr 2008. Steigende Wohnungseinbrüche im Bereich Blumenthal und Lüssum und brutale Überfälle im Bereich des Vegesacker Bahnhofs zerstörten das Sicherheitsgefühl der Nordbremer. Am 7. Juni 2008 wurde auf dem Vegesacker Bahnhofsvorplatz ein Familienvater vor den Augen seiner Frau und seiner heranwachsenden Söhne brutal zusammengeschlagen. In Lüssum wollten die Bürger und Bürgerinnen nicht mehr tatenlos zusehen und gründeten eine Bürgerinitiative, um sich
selbst zu schützen. Man stellte sogar ein eigenes Sicherheitskonzept auf.
In einem Artikel der „Norddeutschen“ vom 21. Juni 2008 konnte man lesen, dass die Polizei in Gesprächen mit den Bürgern und Bürgerinnen zugab, nicht mehr ganz Herr der Lage zu sein. Es kamen Äußerungen vonseiten der Polizei, dass Streifenwagenbesatzungen häufig Gruppen von gleich 20 Personen gegenüberstehen. Dies alles veranlasste die Nordbremer CDU, den Innensenator Mäurer zu einer Podiumsdiskussion nach Vegesack einzuladen. Hier sprach der Senator von dem Ernst der Lage und kündigte eine Null-Toleranz-Strategie an. Zum Beispiel wurde die Polizeipräsenz an den Brennpunkten in Lüssum und Vegesack erhöht, und es wurde eine flexible Ermittlungsgruppe in Bremen-Nord etabliert.
Die von Herrn Senator Mäurer umgesetzten Maßnahmen haben gezeigt, dass sich die Lage in BremenNord – wie man aus einem Bericht des Senators zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz in Bremen-Nord entnehmen kann – im August beruhigt hat.
Meine Damen und Herren, dem gleichen Bericht kann man aber auch entnehmen, dass, bei einer Rücknahme der vielfältigen Maßnahmen, die Zielgruppe der 25 Intensivtäter, die fast alle einen Migrationshintergrund haben, keinen Hehl daraus macht, dass dann wieder ihre Zeit kommt.
Diese Ankündigung kann man sogar einem Interview mit Lüssumer Jugendlichen auf der Homepage von Nordwest-Radio entnehmen, und auch der Polizei gegenüber wurden solche Äußerungen getätigt. Dass die Kriminalität in Bremen-Nord noch nicht in den Griff bekommen wurde, zeigen auch die Vorfälle der letzten Wochen. So wurde eine Busfahrerin mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt. Zwei Kontrolleure der Bremer Straßenbahn AG wurden bei einer Fahrkartenkontrolle angegriffen. Dabei erlitt einer Schnittwunden, der andere musste mit schweren Stichverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Innensenator Mäurer hat auf einer Veranstaltung am 18. September 2008 in Bremen-Nord angekündigt, dass die verstärkte Polizeipräsenz bis auf Weiteres aufrechterhalten wird. Dieses, Herr Senator, reicht der CDU-Fraktion nicht aus! Wir fordern ein langfristiges Sicherheitskonzept, das personell unterlegt ist!
Die von Ihnen eingesetzte flexible Ermittlungsgruppe, die, wie wir wissen, nur für eine gewisse Zeit nach
Bremen-Nord abgeordnet ist, war bisher noch nicht so erfolgreich wie erhofft. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der „Norddeutschen“ vom 3. November 2008: „Kommissariatsleiter Mattis Roelle spricht offen von einer Flaute nach Anfangserfolgen, die zur Inhaftierung von vier mutmaßlichen Tätern führten. Jetzt sei kriminalistische Sisyphusarbeit angesagt. Kommissariatsleiter Roelle denkt deshalb ungern daran, was wird, ‚wenn wir irgendwann wieder auf den alten Personalstand zurückfallen’. Aus Kreisen der Bereitschaftspolizei hört man Stimmen, dass sie ihre Kräfte aus den Regionalzügen gerade in der Vorweihnachtszeit an anderen Einsatzorten benötigen und die verstärkte Präsenz in Bremen-Nord dadurch nicht mehr aufrechterhalten kann.“
Meine Damen und Herren, die Polizei in BremenNord muss personell in die Lage versetzt werden, die Sicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Erhöhte Präsenz, täterorientierte Schwerpunktermittlungen, verdeckte Maßnahmen durch zivile Kräfte und eine verstärkte Präventionsarbeit müssen möglich sein! Regionale Kräfte müssen verstärkt eingesetzt werden können! Eine Videoüberwachung am Vegesacker Bahnhofsplatz darf nach unserer Meinung als zusätzliche Maßnahme auch nicht fehlen!
Die Erfolge der Videoüberwachung auf der Discomeile und die von der BSAG gemachten Erfahrungen mit der Videoüberwachung in ihren Bussen und Bahnen bestärken uns in diesem Punkt. Natürlich ist uns klar, Herr Senator, dass die Prävention nicht nur ein innenpolitisches, sondern ein ressortübergreifendes Thema ist: Auch die anderen Senatoren müssen sich dieser Aufgabe stellen!
Die Polizei kann häufig erst eingreifen, wenn es zu spät oder fast zu spät ist. Herr Senator, der CDUFraktion reicht es nicht aus, wie Sie es am 18. September 2008 deuteten, dass die Szene verunsichert ist. Wir möchten, dass die Szene weitgehend aufgelöst wird, dass sich die Bürgerin und auch der Bürger in Bremen-Nord wieder sicher fühlen und auch tatsächlich sicher ist! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Nitz, ich habe Sie bei einer der zahlreichen Veranstaltungen im Bürgerhaus vermisst. Ich habe Sie wirklich vermisst, denn da hätten Sie ja einmal von Ihrer angeblich steigenden Kriminalität reden können, dann hätten Sie einmal sehen können, was der Bürger dazu sagt!
Frau Nitz, glauben Sie mir: Ich wohne länger in Bremen-Nord, das ist schon altersbedingt so. Wenn Sie mir etwas von Prävention erzählen wollen, bringe ich Ihnen nächstes Mal einen Aufnahmeantrag für den Präventionsrat Bremen-Nord mit, denn dort bin ich seit langem tätig. Bei den Nachtwanderern habe ich Sie auch noch nie gesehen!
Herr Kollege Tschöpe, ich spreche nicht nur von Videoüberwachung, ich habe gesagt, dass die Polizei in Bremen-Nord personell in die Lage versetzt werden muss, all diese Tätigkeiten auch ohne flexible Ermittlungsgruppe leisten zu können. Ich spreche zum Beispiel vom Jugendeinsatzdienst, der bisher statt der vier versprochenen Beamten in Bremen-Nord, man muss dazu sagen, seit vier Wochen drei, vorher nur zwei Beamte hat. Ich fordere die vier, die uns versprochen worden sind! Ich rede vom Nordzug, der leider öfter an der Discomeile oder in irgendwelchen auswärtigen Gefilden ist, dass die Polizei Bremen-Nord in die Lage versetzt wird, diese regionalen Kräfte so einzusetzen, wie sie es für richtig hält.
Frau Nitz, alles klar! Zur Videoüberwachung: Ich bin in Bremen-Nord sehr oft auf der Straße, und auch von Grünen und Sozialdemokraten höre ich, dass sie sich eine Videoüberwachung am Vegesacker Bahnhof wünschen. Wir werden so lange Unterschriften in Bremen-Nord sammeln, bis auch Sie dieser Meinung sind! – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu allererst möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei Herrn Holst und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken,
auch dafür, Herr Holst, dass Sie bei wichtigen Themen Ihren Urlaub unterbrechen, um dem Ausschuss für Information und Aufklärung zur Verfügung zu stehen, so wie es bei dem von der CDU eingebrachten Thema Datenpanne beim Einwohnermeldeamt im Juli der Fall war. Wie wichtig die Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz ist, wird uns immer bewusster. Es vergeht kein Tag, ohne dass wir der Zeitung einen Bericht über Datenmissbrauch entnehmen. Der Handel mit persönlichen Daten ist ein lukratives Geschäft. Den hierzu von der Bundesregierung für Ende des Jahres angekündigten Gesetzesentwurf zum besseren Schutz vor Datenmissbrauch begrüßen wir ausdrücklich.
Noch immer weiß nicht jede Bürgerin und nicht jeder Bürger, was es bedeutet, wenn er seine persön––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
lichen Daten in Geschäften für eine sogenannte Rabattkarte angibt oder am Telefon freiwillig seine Kontodaten nennt. Ist die Internetnutzung Fluch oder Segen? Online-Netzwerke wie SchülerVZ, Facebook oder YouTube sind bei unseren Kindern und Jugendlichen der Renner, aber werden sie auch über diese Risiken bei der Preisgabe ihrer Daten genügend aufgeklärt? Ich habe Bremer Schüler befragt, ob sie in den Schulen über diese Gefahren bei der Internetnutzung aufgeklärt wurden. Die Antworten zeigen mir, dass dies wohl nicht ausreichend der Fall ist. In der Bildungsbehörde fehlt es aber auch ganz offensichtlich selbst noch an Aufklärung, wie sich bei der Weitergabe der Daten von Erstklässlern gezeigt hat. Ein höherer Jugendschutz und eine bessere Aufklärung sind daher dringend geboten, aber dies fordern wir auch als einen Punkt in dem gemeinsamen Antrag mit der FDP, der auch sicherlich bei der Koalition auf Zustimmung stößt, zumal der Bürgermeister und die Finanzsenatorin sich für einen besseren Datenschutz ausgesprochen haben.
Viele Restanten, die noch im 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Holst, aufgeführt wurden, findet man im 30. Jahresbericht erfreulicherweise nicht wieder. Handlungsbedarf sieht die CDU-Fraktion aber zum Beispiel noch bei der Datenverarbeitung bei Dataport oder der Umsetzung der Maßnahmen zum Kindeswohlgesetz. Auch die datenrechtliche Lage beim Mammografiescreening muss im Auge behalten werden. Zu begrüßen ist die Erstellung eines neuen Sicherheitskonzeptes für das Bremerhavener Magistratsnetz. Im Bereich Inneres möchte die CDU-Fraktion über die Prüfung im Bereich Videoüberwachung in Polizeifahrzeugen und über den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Polizei Bremen in einer der nächsten Ausschusssitzungen informiert werden.
Ich freue mich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute – und nicht erst wie beim letzten Bericht des Landesbeauftragten fünf Monate nach der Stellungnahme des Senats – beraten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben eben den Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Holst gehört. Zu allererst möchte ich mich im Namen unserer Fraktion ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken
für die geleistete Arbeit zum Schutze der Privatsphäre.
Wie wichtig eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz ist, zeigt sich dadurch, dass viele von Herrn Holst eingebrachte Anregungen aufgenommen und seine Bedenken berücksichtigt wurden. So wurde zum Beispiel bei der Razzia der Polizei im Stubu, bei der die Räumlichkeiten des Finanzamtes genutzt wurden, ein ausreichender Schutz der dort vorhandenen personenbezogener Daten gewährleistet. Bei der Videoüberwachung wurden die Anregungen vom Landesbeauftragten für Datenschutz zur zeitlichen Eingrenzung der Videoüberwachung mit in die Planung einbezogen. Von der Datenbank „Toptäter“ wurde nach gemeinsamer Erörterung Abstand genommen.
Wir haben eben den Bericht des Ausschusses gehört. Viele Punkte sind noch nicht erledigt, die wir in unserem Bericht aufgenommen haben, und wir werden diese in Zukunft immer im Auge behalten. Durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und mit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes hat sich der Arbeitsumfang beim Landesbeauftragten für Datenschutz stark erhöht. Der Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen, der Bürger vertraut auf die gute Arbeit des Datenschutzes. Deshalb müssen wir auch darauf achten, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz auch in Zukunft personell und materiell gut ausgestattet ist,
damit die gute Arbeit auch weiterhin gewährleistet wird. Dies sollte bei den anstehenden Haushaltsbe
ratungen eine große Rolle spielen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Frauen und wie viele Männer in der Polizei Bremen befinden sich derzeit in Elternzeit?
Zweitens: Wie viele Polizistinnen und Polizisten arbeiten in Teilzeit, um die Betreuung ihrer Kinder wahrnehmen zu können?
Drittens: Wie soll die Elternzeit in Zukunft bei den Einstellungszahlen der Polizei berücksichtigt werden, um Fehlzeiten aufzufangen?
Herr Staatsrat, sind Sie mit mir einer Meinung, dass durch den Sinneswandel bei den Männern und die Einstellungsquo
te der Frauen in der Polizei, die ja höher ist, was ich beides sehr begrüße, das Problem größer wird oder dadurch, dass die Zahl derjenigen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sich erhöht?
Können Sie sich vorstellen, dass diese Komponente in Zukunft eine Rolle spielen wird?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder waren sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März einig, dass das Glücksspielmonopol erhalten bleiben muss. Sie haben in einem ersten Schritt reagiert und den Glücksspielvertrag unterzeichnet. Nun folgen die Länder mit den Beschlussfassungen in den Landtagen, und so auch Bremen.
Einen besonderen Stellenwert nimmt für die CDU der Jugendschutz und der präventive Schutz der Spieler vor der Gefahr der Spielsucht ein.
Durch das Monopol wird der Spielbetrieb in Deutschland geordnet und kontrolliert gelenkt. Betrügereien und Kriminalität soll aktiv entgegengewirkt werden. Das können weder ein Konzessionsmodell noch eine völlige Freigabe des Glücksspiels hinreichend gewährleisten. Durch die Erträge aus dem staatlich geregelten Glücksspielbetrieb werden auch für das Gemeinwohl sinnvolle Projekte finanziert. Die Mittelvergabe in Bremen erfolgte bislang mit gutem Erfolg über die Stiftung „Wohnliche Stadt“. Es konnte eine Vielzahl wertvoller Projekte unterstützt werden, zum Beispiel zum Denkmalschutz, für die Pflege von Parks und Gartenanlagen, für die Kulturarbeit und die Kinder- und Jugendarbeit. Ohne diese Unterstützung wäre die Lebensqualität in vielen Stadtteilen sicher nicht so hoch. Auch die Sportvereine bekommen in erheblicher Höhe Lottomittel. Die Arbeit der Sportvereine ist heute, gerade für Jugendliche, wichtiger denn je. Sollte das Gesetz die Einnahmen verringern,
was zu beobachten wäre, darf dies nicht zulasten dieser Projekte geschehen.
Die Umsetzung des Gesetzes ist auch mit einem personellen Mehraufwand beim Senator für Inneres verbunden. Dies ist im Haushalt des Senators für Inneres bei den PEP-Quoten zu beachten. Die CDU erwartet, dass der Senat umgehend eine notwendige Finanzierung sichert, damit die mit diesem Gesetz gewollte Verhinderung und Eindämmung der Spielsucht in Bremen auch tatsächlich erfolgreich umgesetzt wird.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!