Martina Fehlner
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Last Statements
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Bayern eine Stimme in der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk und über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien zu geben, ist zweifelsohne ehrenwert. Dafür haben wir auch Sympathie. Schon bei der jüngsten Reformdiskussion über die Zusammensetzung der Gremien vor zwei Jahren, im Jahr 2016, hat die SPD-Fraktion zwei Sitze für die Vertretung des bürgerschaftlichen Engagements vorgeschlagen. Bedauerlicherweise hat die CSU mit ihrer Mehrheit blockiert und dafür keine Notwendigkeit gesehen. Herr Aiwanger, zustimmen können wir allerdings dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER nicht.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Staatsregierung auf, eine Änderung des Bayerischen Rundfunk- und des Bayerischen Mediengesetzes vorzunehmen. Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Kolleginnen und Kollegen, Gesetze macht nicht die Staatsregierung. Gesetze machen wir, der Landtag.
Deshalb wäre an dieser Stelle ein formeller Gesetzentwurf der einzig seriöse Weg und das richtige Instrumentarium. Herr Aiwanger und Herr Piazolo, ich frage mich, warum Sie das nicht gemacht haben. Aus unserer Sicht ist Ihr Antrag ein nicht ernst gemeinter Schaufensterantrag, bei dem Sie von vornherein davon ausgehen, dass die Mehrheitsfraktion ihn ablehnen wird.
Bei wem wollen Sie damit Punkte sammeln? – In der über Jahre andauernden Reformdebatte zur Rundfunkaufsicht hatten alle Oppositionsfraktionen eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die ein gemeinsames Ziel bzw. den Auftrag hatten, die gesellschaftliche Dynamik, die Relevanz und die wachsende Vielfalt in unserem Land in der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die BLM differenzierter als bisher abzubilden und der Dominanz einer alten Verbändestruktur entgegenzuwirken.
Unser Gesetzentwurf sah vor, die Entsendeorganisationen durch die Integration neuer Gruppen und gesellschaftlich relevanter Perspektiven zu ergänzen. Das darf ich noch mal anführen. Das waren die Wohlfahrtsverbände, die Organisationen queerer Lebensformen, die Vereinigungen der Konfessionslosen, der Landesfrauenrat, der Landesseniorenrat, muslimische Verbände, Menschenrechts- und Verbraucherschutzorganisationen, Film- und Fernsehschaffende und natürlich Vertreter des Ehrenamtes in unserer Gesellschaft. Das war unsere Empfehlung für die Gremien
besetzung. Immerhin sind seit Mai 2017 Ausländerbeiräte sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen in den Gremien vertreten.
Das Rundfunk- und das Mediengesetz sehen vor, dass die Staatsregierung die Zusammensetzung der Gremien immer wieder dahingehend überprüft, ob sie die Aktualität der Perspektiven und Einstellungen in unserer Gesellschaft widerspiegeln. Diese Überprüfung steht im Jahr 2024 an. Insofern wiederholt der Antrag der CSU schlichtweg die gesetzliche Auftragslage. Dass in den Kreis der Vorschläge für eine Vertretung im Rundfunkrat und im Medienrat die Vertreter des bürgerschaftlichen Engagements, etwa die Bürgerallianz, aufgenommen werden, versteht sich von selbst, Kolleginnen und Kollegen. Deshalb werden wir den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen, und dem Antrag der CSU werden wir zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir freuen uns sehr, dass der Tourismus in Bayern mit über 90 Millionen Übernachtungen und über 37 Millionen Gästeankünften im vergangenen Jahr gut dasteht. Das ist ein sehr respektables Ergebnis und das sechste Rekordjahr in Folge.
Wir können auch in diesem Jahr sicherlich wieder mit einem erfreulichen Ergebnis rechnen. Die Vorzeichen dafür stehen gut, und es deutet ja auch alles darauf hin, dass Bayern seine Spitzenposition unter den beliebtesten deutschen Reisezielen behaupten wird. Ganz, ganz viele Menschen in diesem Land haben für diesen Erfolg hart gearbeitet – angefangen von den Hoteliers, den Gastronomen, den touristischen Organisationen bis hin zu den Leistungsträgern aus den verschiedensten Bereichen!
Ich möchte an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion herzlich danken und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Leistungsträgern im Tourismus großen Respekt und große Anerkennung aussprechen.
Wir alle sind stolz darauf, dass Bayern einschließlich Frankens das Urlaubsland Nummer eins ist. Wir müssen jetzt gemeinsam die Weichen für die Zukunft so stellen, dass dies auch so bleibt. Die Herausforderungen sind groß. Dabei geht es nicht nur um Wachstum und um steigende Gästezahlen im Sinne von höher, weiter, schneller, sondern um Qualität, Nachhaltigkeit,
Wertschöpfung und Naturverträglichkeit und um eine moderne Infrastruktur, Mobilität und einen modernen Gästeservice.
Ja, für Bayern ist der Tourismus ein ganz zentraler und wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ja, er sichert 600.000 Arbeitsplätze in unserem ganzen Land. Er ist auch wichtig für das Image des Freistaates in der Welt. Damit der Erfolg Bayerns als Tourismusdestination auch für die Zukunft gesichert werden kann, müssen wir uns gut auf die Herausforderungen und die Veränderungen einstellen. Es geht um den Klimawandel, um eine immer älter werdende Gesellschaft, um die Globalisierung und das veränderte Reiseverhalten, und es geht um die Digitalisierung. All diese Faktoren berühren den Tourismus in Bayern ganz unmittelbar, und darauf müssen wir reagieren.
Bayern hat viele touristische Felder und Facetten. Da sind der Wellness- und Gesundheitstourismus, der Wanderurlaub, Wassertourismus, Kulturtourismus, Fahrradtourismus, Naturtourismus und Städtetourismus. Wenn wir uns die aktuellen Tourismuszahlen genauer ansehen, dann stellen wir fest, dass sich ein durchaus differenziertes Bild ergibt. Auf der einen Seite haben wir den Städtetourismus – die großen Städte München, Regensburg, Würzburg, Augsburg und auch Nürnberg boomen –, aber wir haben auch den Eventtourismus. Da spreche ich die Allianz Arena an, unser weltweit beliebtes Oktoberfest, nicht zuletzt das Tagungs- und Kongresswesen und natürlich unsere Messen.
Strukturschwache ländliche Regionen sind dagegen oft nur ungenügend entwickelt, obgleich hier vielfach großes Potenzial vorhanden ist. Die Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern" hat dies ganz deutlich gemacht und entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt. Gerade für den ländlichen Raum ist der Tourismus mit seinen nicht exportierbaren Arbeitsplätzen extrem wichtig; er ist auch wichtig für die Stabilisierung der Wirtschaft. Die Stärkung der ländlichen Räume wirkt sich positiv auf den Tourismus aus, umgekehrt stärkt der Tourismus die Wirtschaft und die Lebensqualität im ländlichen Raum. Tourismuspolitik ist daher gleichzeitig immer Regional- und Strukturpolitik.
Stichwort: Mobilität. Die Gäste, die zu uns kommen, müssen unkompliziert an ihren Urlaubsort gelangen und auch vor Ort mobil sein. Vom Erhalt und Ausbau des öffentlichen Verbundsystems profitieren also nicht nur die Touristen, sondern auch die Einheimischen. Hier müssen wir den Alltags- und den Freizeitverkehr besser aufeinander abstimmen. Es geht um die Intermodalität. Das bedeutet: Sind alle erforderlichen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Carsharing perfekt auf
einander abgestimmt, dann werden sie auch kombiniert von den Gästen genutzt. Dies erfordert aber beispielsweise gleichzeitig mehr Radabstellanlagen und Leihräder an den Bahnhöfen. Da ist noch Luft nach oben.
Es geht auch um die flächendeckende Versorgung Bayerns mit schnellem Internet. Die muss gewährleistet sein. Der zügige Breitbandausbau im ländlichen Raum ist nicht nur ein wichtiger Faktor für die Standortqualität, für die Hotels und für die Gastronomie, sondern auch ein Attraktivitätskriterium aus Sicht der Reisegäste. Sie müssen in und aus den Urlaubsorten heraus problemlos und schnell digital kommunizieren und Informationen abrufen können.
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist der Klimawandel, vor allem für den Tourismus. Er wird sich in Zukunft noch viel stärker auf den Tourismus auswirken. Betroffen sind hier vor allen Dingen die Alpenregionen und die Mittelgebirge. Hier gilt es, die betroffenen Regionen und Tourismusakteure bei der Umstellung ihres Ganzjahresangebotes noch besser zu unterstützen, zu beraten und auch finanziell zu fördern.
Das wertvollste touristische Kapital in Bayern ist die Natur. Nachhaltigkeit mit ihrer ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimension ist die Voraussetzung dafür, dass wichtige Grundlagen unseres Tourismus, nämlich eine intakte Natur und eine authentische und facettenreiche Naturtradition, erhalten bleiben. Die Bergsteigerdörfer sind hierfür ein sehr gutes Beispiel. Für 60 % der Gäste, die nach Bayern kommen, steht die Natur im Vordergrund. Das Erleben der Natur ist ein zentrales Kriterium. Die Nachhaltigkeit ist also ein Qualitätsmerkmal, und das nimmt an Bedeutung zu. 36 Millionen Deutsche möchten nachhaltig reisen. Nachhaltigkeit heißt, wenn auch verkürzt, Umwelt und Natur zu erhalten und regionale Strukturen und Identitäten zu bewahren und zu stärken.
Besuchermagneten sind unsere Schlösser, unsere Burgen und Museen. Über 20 Millionen Gäste besuchen jährlich die Ausstellungen in unseren Museen, sowohl in den staatlichen als auch in den nichtstaatlichen Museen.
Wichtig im Hinblick auf den Gesundheits- und Wellnesstourismus sind unsere Kur- und Heilbäder. Gäste aus dem In- und Ausland schätzen an Bayern unsere Berg- und Seenlandschaft, aber auch unsere gastfreundliche unverwechselbare bayerische Lebensart. Gerade das Erleben der einheimischen Kultur und das Genießen regionaler kulinarischer Angebote finden bei der wichtigen Zielgruppe der Best Ager oder Silver Ager, wie sie auch genannt wird, ein immer
stärkeres Interesse. Ich denke da an unsere hochgeschätzten Spezialitäten – ich komme aus Franken –, an den Frankenwein, an Bratwurst, an Schäufele und an unsere beliebten bayerischen Biere. Wir brauchen also auch gezielte Maßnahmen, um die einzigartigen Charaktere der bayerischen Regionen zu erhalten und zu fördern. Das beginnt bei der Unterstützung von Produzenten typischer regionaler Landwirtschaftsprodukte oder auch von traditionellem Handwerk, geht über die Hilfe bei der Vermarktung und reicht bis zur Förderung der lokalen Identitäten und Traditionen. Regionalität und authentische Urlaubserlebnisse werden also immer wichtiger. In den letzten Jahren hat allerdings bedauerlicherweise die Zahl der Dorfwirtshäuser und Gaststätten auf dem Land in empfindlichem Maße abgenommen, was sich natürlich negativ auf den Tourismus auswirkt.
Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel spielt die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Ältere Reisende sind auf eine barrierefreie Reise- und Servicekette zum und am Urlaubsort zwingend angewiesen. Wir brauchen den raschen Ausbau barrierefreier tourismusrelevanter Angebote im öffentlichen Raum. Das beginnt bei den Bahnhöfen, aber leider hinken wir da immer noch hinterher. Von der Verwirklichung der Ankündigung, Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen, sind wir noch weit entfernt.
Das reicht hin bis zu einem Netz barrierefreier Wanderwege und dem hürdenlosen Zugang auch zu den Gaststätten. Barrierefreiheit ist ein generelles Qualitätsmerkmal, von dem alle Gäste profitieren.
Um all diese Aufgaben und gesteckten Ziele zu erreichen, haben Sie, Herr Minister, Ihr 10-Punkte-Programm für die Zukunft des Tourismus in Bayern vorgestellt. Da steht wirklich viel Gutes und Richtiges drin, was wir mittragen können, weil es vernünftig ist. Sie haben jetzt vieles aufgegriffen, was wir schon seit Langem fordern. Wir müssen jetzt abwarten, ob Ihre Programme und die höhere Förderung des Tourismus greifen.
Einige Themen, die für uns nach wie vor sehr wichtig sind, vermissen wir allerdings in Ihrem 10-Punkte-Programm. So fehlt uns in Ihrer Tourismusoffensive beispielsweise der Ansatz des bezahlbaren Urlaubs.
Bayern muss ein attraktives Urlaubsziel für alle Zielgruppen sein. Wie gesagt: Eine ganze Reihe von Forderungen ist umgesetzt und in das Konzept eingeflossen. Der Tourismus in Bayern
boomt, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Wir alle sind daran interessiert, dass der Tourismus in Bayern weiter auf Erfolgskurs bleibt und floriert, und dass es keine peinlichen Pannen wie beim dritten Nationalpark oder beim Alpenschutzplan im Falle des Riedberger Horns gibt. Das war wahrlich kein Ruhmesblatt.
Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle wunderschöne Ferien bei uns im wunderbaren Bayern.
(Von der Rednerin nicht au torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einer Problematik, die wir alle seit Jahren hinlänglich kennen: die Lehrerversorgung und das Lehrerperso nalkarussell am Bayerischen Untermain. Nicht nur aus unserer Sicht gibt es hier dringenden Handlungs bedarf, vor allem an den Grund und Mittelschulen.
Junge Lehrerinnen und Lehrer erfahren für diese bei den Schularten meist sehr spät, im schlimmsten Fall erst wenige Wochen vor Schulbeginn, ihre Staatsnote und damit auch ihren Einsatzort in Bayern. Das ist ab solut unbefriedigend und demotivierend, nicht nur für die jungen, gut ausgebildeten und sehr motivierten Pädagogen, sondern auch für die Schulen, für die erst gegen Ende der Sommerferien klar wird, welche Lehr kräfte überhaupt zu ihnen kommen.
Ein weiteres Problem: Oft ist es für die jungen Lehr kräfte fast unmöglich, in so kurzer Zeit eine bezahlba re Wohnung zu finden, vor allem in den Ballungszen tren, speziell in München.
Die bisherigen Zahlen illustrieren den Missstand deut lich.
Jedes Jahr verliert der Bayerische Untermain einen Großteil seiner gut ausgebildeten Junglehrer für Grund und Mittelschulen. Sie werden nach Oberbay ern oder, damit sie heimatnah leben können, in die angrenzenden Bundesländer, Hessen oder Baden Württemberg, versetzt. Abgewandert sind in den letz ten sechs Jahren 91 Lehrkräfte. Lediglich fünf der 40 bis 50 ausgebildeten Pädagogen sind geblieben. In den letzten zehn Jahren waren es 150 Lehrkräfte. Hinzu kommen die Versetzungsanträge. Das waren allein in den vergangenen zwei Jahren 150 bis 200.
Das, Kolleginnen und Kollegen, ist die traurige Wirk lichkeit am bayerischen Untermain. Durch diese hohe Fluktuation und durch dieses sich völlig unnötig dreh ende Personalkarussell sind Kontinuität und Schulent wicklung nahezu unmöglich. Die Leidtragenden sind dabei allerdings nicht nur die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer, sondern natürlich auch die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und nicht zuletzt die Schullei tungen. Der Unterfränkische Lehrerinnen und Lehrer verband hat in seiner Stellungnahme deutlich ge macht, dass fast komplette Prüfungsjahrgänge verloren gehen und dass das Land Hessen Lehrerin nen und Lehrer vom Bayerischen Untermain sehr ge zielt und leider erfolgreich abwirbt.
Kolleginnen und Kollegen, 3.000 Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Lehrer vom Bayerischen Unter
main und darüber hinaus die Gemeinden Mönchberg, Großwallstadt, Leidersbach und Goldbach haben eine Petition zur Lehrerversorgung eingereicht, in der sie die Staatsregierung auffordern, umgehend tätig zu werden und den nicht hinnehmbaren Zustand zu be enden. Bedauerlicherweise wurde die Petition im Aus schuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit der CSUMehrheit abgelehnt; das war wirklich kein Ruh mesblatt.
Allerdings – das ist erfreulich – hat sich das Kultusmi nisterium durch das hartnäckige und stetige Engage ment und durch den Druck der Lehrerinnen und Leh rer sowie der Verbände und durch die Unterzeichner der Petition inzwischen doch eines Besseren beson nen und mit wenigstens einem ersten Schritt in die richtige Richtung auf die kritische Situation in Unter franken und am Bayerischen Untermain reagiert.
Ohne die Petition wäre hier sicherlich nichts passiert.
Deshalb gebührt allen Initiatoren und Unterstützern unser besonderer Dank. Im Übrigen ist das, Kollegin nen und Kollegen, ein gutes Beispiel für Basisdemo kratie in unserem Land.
Wie ist jetzt der aktuelle Stand? – Von 216 in Unter franken anstehenden Lehrereinstellungen auf Beam tenplanstellen sollen dem Bezirk im kommenden Schuljahr 2017/2018 166 erhalten bleiben. Das ent spricht einer Quote von 77 %. Das heißt: 50 Lehrer muss der Bezirk nach Oberbayern abgeben.
Spannend sind für uns jetzt die Fragen: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Wer führt die Auswahl durch? Warum dürfen nur diese 166 Lehrerinnen und Lehrer bleiben und die anderen eben nicht? Kennen Sie, Herr Staatssekretär Eisenreich, die Lehrerinnen und Lehrer, die bleiben dürfen, schon namentlich? Wie viele Planstellen erhält jetzt der Bayerische Un termain? – Wir wären für eine entsprechende Informa tion sehr dankbar.
Aufgrund dieser Sachlage stimmt die SPDFraktion der Petition in vollem Umfang zu, und zwar aus fol genden Gründen: Erstens wollen wir, dass alle am Bayerischen Untermain ausgebildeten Lehrer auch hierbleiben dürfen; denn hier werden sie dringend ge braucht. Wir wollen, dass an den Schulen kontinuier lich, also dauerhaft, nachhaltig sowie konzeptionell gut und sicher geplant werden kann. Das ist notwen
dig für eine gute Bildung in unserem Land; die wollen wir schließlich alle.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt es bedauerlich, dass wir alles, was jetzt erst auf Druck der Petition erwirkt wurde,
schon sehr viel früher hätten haben können, wenn sich die CSU hier nicht beharrlich gesträubt hätte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der wichtigsten und eine der zentralen Zukunftsaufgaben in der bayerischen Medienpolitik ist es, die Unabhängigkeit, die Qualität und die Angebotsvielfalt der Berichterstattung zu sichern und zu fördern. Das bezieht sich natürlich auch auf das lokale und regionale Fernsehen, das einen wesentlichen Beitrag zur journalistischen Vielfalt in Bayern leistet.
Allerdings, Kolleginnen und Kollegen: Ohne staatliche Förderung und Transfers ist das Regional- und Lokalfernsehen mit all den großen Herausforderungen der Zukunft – Stichwort: zunehmende Digitalisierung, zu schwache Werbemärkte und Medienkonvergenz – kaum überlebensfähig; denn wenn man auch ein größeres Publikum erreichen will, ist weiterhin nur die teure Satellitenverbreitung Erfolg versprechend. Für die 16 lokalen und regionalen Fernsehstationen und neuen Spartenanbieter ist das aber nur schwer finanzierbar. Die SPD-Landtagsfraktion hatte deshalb bereits im Mai dieses Jahres einen Vorstoß unternommen und ein entsprechendes Förderkonzept gefordert, um die auslaufende Finanzierung des Lokalfernsehens in Bayern über das Jahr 2016 hinaus fortzusetzen.
Damit die Lokalfernsehstationen qualitativ und technisch einigermaßen wettbewerbsfähig bleiben und mit den großen Anbietern mithalten können, bedarf es neben der Finanzierung ihrer Satellitenverbreitungskosten zusätzlicher Mittel für die Ausstrahlung in HDQualität sowie eines einmaligen Investitionszuschusses in die Produktionstechnik. Die Umstellung auf HDQualität in der Verbreitung ist die Zukunft, das ist hier auch schon angeklungen. Die gesamte Fernsehlandschaft wird sich in den kommenden Jahren auf den HD-Standard stützen; denn nur dank guter Auffindbarkeit und Platzierung in den Empfangsgeräten behält die lokale Fernsehberichterstattung ihre Attraktivität und Akzeptanz und damit ihre Relevanz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit besteht und bestand Konsens, und wir sind auch inhaltlich nicht
weit auseinander. Die Zielrichtung ist die gleiche, und wir gehen in vielen Punkten konform. Es verwundert deshalb schon ein wenig, dass unser Antrag im federführenden Wirtschaftsausschuss im Mai zunächst sozusagen unfreiwillig zurückgestellt wurde, aber derselbe Ausschuss dem Antrag nach der Ersten Lesung des Mediengesetzes im Oktober zugestimmt hat.
Noch mehr verwundert es allerdings, dass der Haushaltsausschuss mit seiner CSU-Mehrheit in seiner letzten Ausschusssitzung für eine Ablehnung votierte. Frage an die Kolleginnen und Kollegen der CSU: Sind Sie denn mehrheitlich dafür oder dagegen?
Ich dachte, Herr Huber, wir wären schon weiter. – Noch etwas zur Höhe der Fördermittel: Wir hätten uns im Doppelhaushalt 2017/2018 in jedem Fall mehr Mittel gewünscht, und zwar neben den 10 Millionen Euro zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Satellitenverbreitungskosten in Höhe von 6 Millionen Euro sowie für die Investition in die technische Ausstattung der Programmproduktion in HD-Qualität 2 Millionen Euro, außerdem zur Unterstützung der erhöhten Verbreitungskosten in HD-Qualität auf allen Verbreitungswegen in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Aus unserer Sicht wäre das der richtige und notwendige Schritt gewesen; denn seit 2008 hat die finanzielle Unterstützung des lokalen Fernsehens die Qualität der Berichterstattung durchaus gestärkt und den Zugang der Menschen in ihren Heimatregionen zur Information verbessert. Wir haben es auch für richtig gehalten, dass bei der Förderung der Satellitenverbreitungskosten die Bayerische Landeszentrale für neue Medien beauftragt werden soll, den Umstieg auf die HD-Produktion und die HD-Verbreitung kompetent zu begleiten.
Abschließend noch ein paar Worte zum Umstieg auf den digitalen Hörfunk DAB+. Hier geht die Digitalisierung nur langsam voran. Die Marktdurchdringung ist nach wie vor gering. Wir haben noch einiges vor uns. Hier gibt es noch viel zu tun. Die bayerische Landesmedienzentrale hat auch in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk ein Modell entwickelt, wie die Sendeinfrastruktur gemeinschaftlich genutzt werden kann, wodurch Gelder eingespart werden können. Das begrüßen wir sehr.
Halten wir fest: Die 16 bayerischen Regionalfernsehsender erreichen täglich zur Hauptsendezeit von 18.00 bis 18.30 Uhr 900.000 Zuschauer. Nach der Funkanalyse Bayern 2016 erreicht das Lokalfernse
hen damit 7,9 Prozent der Bevölkerung in Bayern pro Tag zu dieser Sendezeit. Das ist in der Regel mehr als der Bayerische Rundfunk oder nationale Sender erreichen. Die Zahlen sprechen für sich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen nach wie vor, dass wir ein gutes, ein tragfähiges, ein zukunftsorientiertes Mediengesetz auf breiter Basis verabschieden werden, immer im Hinblick auf eine interessante, qualitätvolle, unabhängige und jeweils auf dem modernsten Stand der Kommunikationstechnik agierende Medienlandschaft. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Integrationsgesetz, das die Staatsregierung auf den Weg bringen will, brauchen wir nicht. Was wir allerdings brauchen, ist ein anderes, ein gutes, ein zukunftsweisendes und auf Zusammenhalt basierendes Gesetz. Halten wir fest: Angenommen, das Gesetz tritt in Kraft inklusive des Artikels 10 Satz 2, in dem es heißt: "Die Angebote in Rundfunk und Telemedien sollen einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten." Angenommen, ein Kommentator des Bayerischen Rundfunks kritisiert abends um
halb zehn in der "Rundschau" diesen Gesetzesartikel und erklärt mit Verweis auf die Meinungsfreiheit: Wir halten nichts von dieser Vorschrift, wir sind keiner Leitkultur verpflichtet, die von der Staatsregierung alles andere als schlüssig definiert werden kann; wir halten es mit der Kultur der Vielfalt, wir stehen zur Vielfalt der unterschiedlichen Kulturen in unserem Land; wir setzen uns ein für das Verbindende, nicht für das Trennende; wir machen bei diesem Gesetz einfach nicht mit.
Angenommen, der Kommentator sagt das alles, was passiert dann? Muss dann der Rundfunkrat zusammenkommen? Muss der Intendant gehen? – Deshalb, Kolleginnen und Kollegen: Artikel 10 Satz 2 ist völlig überflüssig. Er greift in die Rundfunkfreiheit ein.
Gerade das wollen wir nicht. Wir wollen die Unabhängigkeit, wir wollen die Vielfalt stärken, wir wollen keinen Raum für falsche Interpretationen bieten. Festzuhalten ist: Artikel 10 Satz 2 kollidiert auch mit dem Rundfunkstaatsvertrag, in dem es heißt, der öffentlichrechtliche Rundfunk habe als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. In § 11 Absatz 1 verpflichtet der Rundfunkstaatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter, die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern zu fördern. Im ZDF-Staatsvertrag steht unter § 5, dass die Sendungen des ZDF die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung der Völker untereinander dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken sollen.
Andere Länder sind hier mit ihren Rundfunkgesetzen schon viel weiter als wir in Bayern. Hier haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten partnerschaftlich und konstruktiv mit der Politik und der Zivilgesellschaft beim nationalen Integrationsplan zusammengearbeitet. Zukunftsweisend ist, dass in einigen Landesrundfunkgesetzen die Sender beauftragt werden, in ihren Angeboten die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu unterstützen. Sie haben die Integration als Querschnittsaufgabe in Programmplanung und Berichterstattung fest verankert. Daher ist das Ziel, auch in der Entwicklung des Redaktionsper
sonals eine bevölkerungsrepräsentative Zusammensetzung zu erreichen.
Die erklärten Ziele der Medien, der privaten wie der öffentlich-rechtlichen, sind daher die interkulturelle Öffnung und die Diversität, also die Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Zuwanderungsgeschichte. Das Ziel ist damit die interkulturelle Kompetenzerweiterung aller Beschäftigten. Bereits 2007 haben der WDR und RTL die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Das ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Diese steht unter der Schirmherrschaft von Angela Merkel. Es gibt eine Selbstverpflichtung dieser Unternehmen, kulturelle Vielfalt anzuerkennen, wertzuschätzen und damit ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Auch der Bayerische Rundfunk hat diese Charta vor zwei Jahren unterschrieben. Die Leitkultur als einen konkreten Programmauftrag in ein Gesetz zu schreiben, ist ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion, halten es deswegen für richtig und notwendig, die Öffnung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Gesetz zu formulieren. Das ist in anderen Landesgesetzen auch längst geschehen. Die Sender sollen in ihren Programmen und in den Belegschaften die alltäglich gelebte kulturelle Vielfalt und die Perspektivenvielfalt ihrer Verbreitungsgebiete als Teil der gesellschaftlichen Normalität widerspiegeln. Das unterstützt die Arbeit, die die öffentlich-rechtlichen Medien aus eigener Verantwortung bereits weitgehend aufgenommen haben. Wir wollen einen unabhängigen, einen qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
In vielen Ländern wird die Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt oder staatlich kontrolliert.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkaufsicht in Deutschland vom März 2014 im Hinblick auf die gebotene Staatsferne, die Vielfalt und die Transparenz der Gremien macht es erforderlich, dass auch die Gremien des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien neu bestimmt werden, und dies bis Ende des Jahres. Die Zeit drängt also.
Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu bereits vor über einem halben Jahr ihren Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkaufsicht vorgelegt. Inzwischen liegen weitere Gesetzentwürfe vor. Nach unserer Meinung berücksichtigen alle Entwürfe weitgehend die wichtigsten Vorgaben des Gerichts. Ich darf diese noch einmal komprimiert zusammenfassen:
Erstens. Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien wird auf weniger als ein Drittel gesenkt.
Zweitens. Es wird ausgeschlossen, dass staatliche und staatsnahe Vertreter auf dem Ticket von Verbänden in die Gremien entsandt werden und dass sie ohne eine 18-monatige Karenzzeit von Parlamenten oder Staatsfunktionen in die Rundfunkaufsicht wechseln können. Es gilt die Inkompatibilitätsregelung.
Drittens. Die Geschlechtergerechtigkeit wird mehr oder weniger erfüllt.
Viertens. Ein wichtiger Schlüsselbegriff vor allem für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allgemein, aber natürlich auch für die Akzeptanz seiner Aufsicht ist das Thema Transparenz.
Fünftens. Das Gebot der Vielfaltsicherung wird ernst genommen; der Vorschlag der Staatsregierung ist an dieser Stelle aus unserer Sicht noch unzureichend.
Das, Kolleginnen und Kollegen, ist die große Linie; das sind die Vorgaben, und in der Umsetzung gehen wir in einigen Punkten mit Ihnen konform. Aufgabe des Landtags ist es nun, das Best-of im Rundfunkge
setz und im Mediengesetz zu verankern. Dazu einige Anmerkungen.
Positiv hat uns überrascht, Herr Huber, dass im Gesetzentwurf der Staatsregierung die aus dem Landtag entsandten Aufsichtsratsmitglieder je zur Hälfte Frauen und Männer sein sollen. Damit wird der Geschlechterparität Rechnung getragen. Für uns ist das ein ganz wichtiger und zentraler Punkt.
Gut ist auch die Absicht, eine sogenannte Freien-Vertretung einzurichten und damit endlich auch den kreativen Programmgestaltern Mitspracherechte zu eröffnen. Inwieweit es allerdings ausreicht, dies über ein Statut zu regeln, wie es die Staatsregierung vorsieht, oder ob es, wie meine Fraktion dies regeln wollte, einer klaren Regelung im Personalvertretungsgesetz bedarf, werden wir in den anstehenden Beratungen noch ausführlich diskutieren.
Jetzt aber zu den Punkten, mit denen wir nicht konform gehen: Wichtig ist für uns, dass die Staatsferne nicht nur gewahrt bleibt, sondern dass sie noch verstärkt wird. – Wir halten ferner eine Reduzierung von 13 auf nur noch 8 Vertreter im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag von 12 Vertretern für sinnvoll. Der Anteil der Politik sowohl im Rundfunkrat wie auch im Medienrat wird damit von 34 % auf nur noch 20 % gesenkt. Das täte dem Gremium sicherlich gut.
Sie schlagen dann vor, Rundfunkrat und Medienrat um jeweils 3 Mitglieder von 47 auf 50 Mitglieder zu erweitern, und zwar mit einem Vertreter der Menschen mit Behinderung – das war längst überfällig –, mit einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte – auch das längst überfällig – und mit einem Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes. Das ist zumindest erklärungsbedürftig. Aus unserer Sicht fehlen in den Gremien allerdings andere, wichtige, bisher völlig unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände, der Landesseniorenrat, muslimische Verbände, Menschenrechtsorganisationen und queere Lebensformen. Wir sind der Meinung, die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Vielfalt erfordert mehr, als Ihr Vorschlag beinhaltet. Deshalb schlagen wir vor, die Gremien auf 55 Sitze zu erweitern.
In Ihrem Gesetzentwurf halten Sie daran fest, dass der Präsident des Bayerischen Landtags geborener Vorsitzender des Verwaltungsrates des Bayerischen Rundfunks ist. Das gibt es in keiner ARD-Anstalt mehr. Zeitgemäß wäre es, das Gremium seinen Vor
sitzenden oder seine Vorsitzende selber wählen zu lassen.
Für ebenfalls zeitgemäß halten wir es, dass ein Mitglied des Personalrats in den Verwaltungsrat einzieht. Gerade in einer Situation, in der die öffentlich-rechtlichen Anstalten aufgrund des Spardrucks einem Strukturwandel unterliegen, brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort eine Stimme. – So weit unsere Anmerkungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht in einigen Bereichen über die mit Blick auf das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu treffenden Regelungen für Rundfunkaufsicht und Vielfaltsicherung hinaus, insbesondere dort, wo es um Vorgaben für das Marktverhalten des Bayerischen Rundfunks geht und um erhöhte Befugnisse des Rundfunkrates bei wirtschaftlichen Entscheidungen des Senders. Darüber werden wir in den kommenden Beratungen ausführlich diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel muss ein starker, stabiler, unabhängiger und qualitätvoller Rundfunk in Bayern sein, der seine Informations- und Unterhaltungsaufgabe optimal erfüllen kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Lokal- und Regionalfernsehen leistet einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur journalistischen Vielfalt in Bayern. Deshalb ist es uns wichtig, es auch für die Zukunft zu sichern und über das Jahr 2016 hinaus zu fördern. Die künftige Förderung muss sich allerdings auf ein nachhaltiges Konzept stützen und muss dem tatsächlich erforderlichen Förderbedarf entsprechen. Die 16 bayerischen Regionalsender erreichen täglich zur Hauptsendezeit von 18.00 bis 18.30 Uhr 900.000 Zuschauer. Nach der Funkanalyse Bayern 2016 erreicht das Lokalfernsehen damit 7,9 % der Bevölkerung in Bayern pro Tag – Zahlen, die für sich sprechen. Das ist in der Regel mehr, als der Bayerische Rundfunk oder nationale Sender erreichen.
Allerdings, Kolleginnen und Kollegen, ist das Regionalfernsehen ohne staatliche Förderung und Transfers bei all den Herausforderungen der Zukunft – Stichwort Digitalisierung – kaum überlebensfähig; denn die Verbreitung ist weiterhin nur über Satelliten möglich, was vergleichsweise teuer ist. Das ist für die 16 lokalen und regionalen Fernsehstationen und die neun Spartenanbieter nur schwer finanzierbar. Gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Förderbefristung – diese endet zum 31. Dezember dieses Jahres – liegt nun der seit Langem angekündigte Gesetzentwurf der Staatsregierung vor.
Halten wir fest: Seit 2008 hat die finanzielle Unterstützung des lokalen Fernsehens die Qualität der Berichterstattung gestärkt und den Zugang der Menschen vor Ort zur Information verbessert. Deshalb hatte die SPD-Landtagsfraktion bereits zwei Vorstöße unternommen, um die Finanzierung des Lokalfernsehens in Bayern auch über 2016 hinaus fortzusetzen. Jetzt bekräftigen wir diesen Wunsch, damit die Lokalfernsehstationen qualitativ und technisch einigermaßen wettbewerbsfähig bleiben. Um mit den großen Global Playern und Anbietern mithalten zu können, bedarf es neben der Finanzierung der Satellitenverbreitungskosten zusätzlicher Mittel für die Ausstrahlung in HDQualität und eines einmaligen Investitionszuschusses in die Produktionstechnik. Nur so behält die lokale Fernsehberichterstattung ihre Auffindbarkeit, auch dank der guten Platzierung in den Empfangsgeräten, und damit die Relevanz bei den Zuschauern.
Wie bei der Förderung der Satellitenverbreitungskosten soll die Bayerische Landeszentrale für neue Medien beauftragt werden, den Umstieg auf die HD-Produktion und die HD-Verbreitung zu begleiten, den jeweiligen Förderbedarf eines Senders zu ermitteln und die konkrete Förderung zu steuern.
Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sind die Mittel für die Unterstützung der Satellitenverbreitung der 16 Sender schon eingepreist. Dies begrüßen wir. Nicht aufgenommen sind allerdings die aus unserer Sicht notwenigen Fördermittel für die Umstellung der Produktion und die Verbreitung der Programme in HD-Qualität. Dies sollte unbedingt nachgeholt werden.
Noch ein Wort zur Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks. Sie geht leider nur sehr langsam voran. Die Marktdurchdringung mit DAB+ ist noch immer gering. Hier gibt es noch viel zu tun. Nur wenn eine gute Marktdurchdringung mit DAB+ erreicht wird, wird auch eine langfristige Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks zu erreichen sein. Daran sind wir alle interessiert, weil das die Zukunftsperspektive ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen wir auch bei den lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus, aber auch technische Rahmenbedingungen, vor allem im Hinblick auf die Verbreitungstechnik, die den Erfordernissen und Herausforderungen unserer Zeit entsprechen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Januar haben wir hier im Plenum in der Ersten Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes beraten. Schon meine Vorredner hatten darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf das erste Resultat des "Runden Tisches Medienpolitik" ist und im Wesentlichen auf Anregungen der Medienwirtschaft basiert. Schon damals hatten wir kritisch angemerkt, dass nicht alle, die das Mediengesetz betrifft, auch am Runden Tisch vertreten waren.
Kernthema des Gesetzentwurfes ist die Deregulierung des privaten Rundfunks. Richtig ist, und darüber herrscht auch Konsens: Die zunehmende Digitalisierung und die Medienkonvergenz verändern unsere Medienlandschaft rasant. Wir stehen vor großen Herausforderungen und unter zunehmendem Wettbewerbsdruck angesichts der Global Player wie Netflix, Amazon oder Google. Auf diese neuen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen muss der Gesetzgeber reagieren, sich den Gegebenheiten anpassen und die Weichen richtig stellen. Es geht um die Sicherung der Vielfalt.
Allerdings hat die SPD-Landtagsfraktion bereits in dieser Sitzung ihre Bedenken zu wichtigen Passagen und Punkten des Gesetzentwurfs dargelegt und deutlich gemacht. Wir haben, nachdem auch einige wichtige Verbände wie der Bayerische Journalistenverband nicht am "Runden Tisch Medienpolitik" vertreten waren, eine Expertenanhörung gefordert. Es hat sich gezeigt: Die Anhörung war richtig und wichtig; und sie hat auch Ihnen, geschätzter Kollege Blume – das ist schön und freut uns –, trotz der von Ihnen proklamierten Alternativlosigkeit Ihres Gesetzentwurfs durchaus Alternativen aufgezeigt.
Im Wirtschaftsausschuss haben wir die Ergebnisse der Anhörung umfassend beraten und darüber diskutiert. Einvernehmlich konnten wir noch einige Änderungen auf den Weg bringen. So soll beispielsweise aus Gründen der Sicherung der Vielfalt ab dem 1. Januar 2019 keine analoge Verbreitung von Fernsehprogrammen in Kabelanlagen mehr erfolgen. In der Anhörung wurde deutlich, dass durch das bloße Streichen der Must-Carry-Verpflichtung die Abschaltung nicht gefördert wird. Bestimmte Dinge wegzunehmen bedeutet nicht gleich Vielfalt. Eine klare Aussage, wann die analoge Verbreitung über Kabel beendet wird, ist – das hat die Anhörung deutlich gezeigt – sinnvoll.
Nach Aussage der Netzbetreiber wird bis Ende 2018 eine Digitalisierungsquote von circa 90 % erreicht sein. Daher sind weder Verbraucher noch die Wohnungswirtschaft mit diesem Termin überfordert. Einstimmig ist auch der Beschluss gefallen, den Namen "BR-alpha" durch "ARD-alpha" zu ersetzen.
Allerdings bleiben für uns wichtige und zentrale Knackpunkte bei der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes. Das hat auch die Anhörung deutlich gemacht. Kritisch sehen wir, dass der Gesetzentwurf nach wie vor daran festhält, dass die standort- und senderübergreifende Zusammenarbeit von Anbietern nicht durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien und den Medienrat prüfungs- und genehmigungspflichtig sein soll. Die Zusammenarbeit soll künftig der Regelfall sein. Das bedeutet, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien und der Medienrat nur im Nachhinein die Möglichkeit haben, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Der Verdacht der Bildung einer vorherrschenden Meinungsmacht kann dann nur in einem Rechtsstreit gegen privatrechtliche Vereinbarungen ausgeräumt werden. Das ist für uns keine präventive Rundfunkaufsicht, sondern eine repressive und entspricht nicht der Aufgabe eines selbstbewussten und verantwortungsvollen Organs.
Zumindest, lieber Herr Blume, hat die CSU erkannt, dass eine Lücke besteht und insofern einen Änderungsantrag gestellt. Die Zusammenarbeit solle immerhin vorab der BLM mitgeteilt werden. Das ist aber aus unserer Sicht letztendlich nur Kosmetik. Die BLM ist aus unserer Sicht nur der Briefkasten zur Annoncierung von Marktentscheidungen.
Zur Begründung für den Wegfall der Zuverlässigkeitsprüfung eines Anbieters führt die Staatsregierung in ihrem Gesetzentwurf an, dass bei unbefristeten Genehmigungen für die digitale Technik eine Prognoseentscheidung für den gesamten Genehmigungszeitraum nicht möglich sei. Aber gerade dann, wenn eine Genehmigung unbefristet erteilt wird, brauchen wir eine Zuverlässigkeitsprüfung. Es spricht vieles dafür, dass der noch sehr lebendige regionale und lokale Rundfunkmarkt in Bayern nicht nur, wie beim Lokalfernsehen, eine finanzielle Unterstützung braucht, sondern auch schnelle Entscheidungen und offenere Regelungen auf Ebene des Gesetzes, die von Anbietern durch Geschäftsvereinbarungen nicht unterlaufen werden dürfen, obwohl diese immer häufiger neuen Marktentwicklungen hinterherlaufen müssen. Wir wollen die Rolle der Landeszentrale für neue Medien und des Medienrates stärken. Erforderlich ist hier Transparenz.
Die Herausforderung für die Zukunft der regionalen Medienlandschaft in Bayern ist es, Unabhängigkeit, Qualität und Angebotsvielfalt der Berichterstattung zu sichern und auch zu fördern. Die lokalen und regionalen Fernsehanbieter leisten in Bayern einen sehr, sehr wichtigen Beitrag für die journalistische Vielfalt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag ein nachhaltiges Konzept zur Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern. Wir sehen neben der Finanzierung der Satellitenverbreitungskosten zusätzliche Mittel für die Ausstrahlung in HD-Qualität und einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in der Produktionstechnik für wichtig an.
In Bayern wird der Rundfunk unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht veranstaltet. Das gilt auch für die privaten Anbieter, die zum Zwecke der Sicherung der Vielfalt der Aufsicht der BLM und des Medienrates unterstellt sind. Sie können schneller auf Marktentscheidungen reagieren als der Gesetzgeber. Deshalb kann der Gesetzgeber vor allem dem Medienrat einen Vertrauensvorschuss für die Sicherung von Meinungsvielfalt bei tendenziell geringerer Anbieterschaft geben. Unterhalb der Gesetzesebene sollen die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung einer vorherrschenden Meinungsmacht in einem Versorgungsgebiet die BLM und der Medienrat anlegen und die eingesetzten Entwicklungsmaßnahmen für Anbieter und Öffentlichkeit transparent werden.
Bayern ist ein starker Medienstandort, und wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Von Anfang an lag uns daran, ein gutes, qualitätsvolles und ausgewogenes Mediengesetz, das den zukünftigen Herausforderungen und Entwicklungen Rechnung trägt, zu verabschieden. Die für uns kritischen Punkte konnten leider nicht ausgeräumt werden. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkaufsicht reagiert die SPD-Landtagsfraktion auf das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2014. Dieses grundsätzliche Urteil des Gerichts zur Rundfunkaufsicht in Deutschland im Hinblick auf die gebotene Staatsferne, die Vielfalt und die Transparenz macht es erforderlich, dass auch die Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – neu bestimmt werden. Das Gericht hat ein deutliches Signal gegeben und klare Grenzen gezogen. Aus denselben Gründen sind deshalb das Bayerische Rundfunkgesetz und das Bayerische Mediengesetz reformbedürftig, genauso wie der ZDF-Staatsvertrag es war.
Die SPD-Landtagsfraktion hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Initiativen zur Reform der Rundfunkaufsicht gestartet. Das Ziel war stets, fraktionsübergreifende Lösungen zu finden. Die Mehrheitsfraktion zeigte sich daran allerdings nicht interessiert. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion enthält – wie wir meinen – für alle akzeptable Reformvorschläge. Sie orientieren sich an den Leitsätzen des Verfassungsgerichtsurteils, stellenweise gehen sie jedoch darüber hinaus.
Nach Jahrzehnten mit geringen Veränderungen in den Aufsichtsgremien gilt es nun, die gesellschaftliche Repräsentanz zu aktualisieren, sie neu zu justieren und sie zu dynamisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Zusammensetzung der Rundfunkkontrollorgane verbindliche Vorgaben gemacht:
Erstens. Der Anteil seiner staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.
Zweitens. Das Gebot der Vielfaltsicherung verlangt vom Gesetzgeber, Aufsichtsgremien darauf auszurichten, Personen mit möglichst vielen Perspektiven und aus allen Bereichen des Gemeinwesens zu erfassen. Sie sollen vielfältiger als bisher die Gesellschaft und die aktuell in ihr vertretenen Meinungen und Handlungen widerspiegeln.
Drittens. Mitglieder von Regierungen, Parlamentarier, politische Beamte oder Wahlbeamte in Leitungsfunktionen sind von der Bestellung als staatsferne Mitglieder auszuschließen. Es gilt die Inkompatibilitätsregelung.
Viertens. Der Gesetzgeber hat einer Dominanz von Mehrheitsperspektiven sowie einer Versteinerung bei der Zusammensetzung der Rundfunkgremien entgegenzuwirken.
Fünftens. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen – und dabei neben den großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden, auch untereinander wechselnd kleinere Gruppierungen – Berücksichtigung finden.
Sechstens. Es muss die Geschlechtergerechtigkeit eingelöst werden.
Siebtens. Die Transparenz muss gefördert werden.
Maßgeblich ist, dass die Aufsichtsgremien unsere Gesellschaft vielseitig und facettenreich widerspiegeln. Im Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion bleiben der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und die BLM spiegelbildlich zusammengesetzt. Das heißt, beide Gremien entsprechen in ihrer Zusammensetzung ganz den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Wichtig ist für uns, dass die Staatsferne nicht nur gewahrt bleibt, sondern dass sie sogar noch verstärkt wird. Unser Gesetzentwurf sieht daher eine prozentual verkleinerte Bank für Vertreter der politischen Parteien vor. Wir halten eine Reduzierung von 13 auf nur noch 8 Vertreter für sinnvoll.
Der Anteil der Politik, sowohl im Rundfunkrat als auch im Medienrat, wird damit von 34 % auf nur noch 20 % gesenkt; das entspricht einem Fünftel. Es fallen vier Mitglieder des Landtags weg und das Mitglied der Staatsregierung. Eine Inkompatibilitätsregelung stellt außerdem sicher, dass staatsferne Entsendeorganisationen keine staatsnahen Mitglieder benennen können. Damit liegt der Anteil im Gesetzentwurf deutlich unterhalb der erlaubten Schwelle von 33 %.
Im Gegenzug sollen unserer Meinung nach bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen in den Gremien vertreten sein. Die bisherigen Organisationen behalten ihre Mitgliedschaft. Welche Gruppen und Institutionen sollen neu hinzukommen? – Wohlfahrtsverbände, Verbände der Menschen mit Behinderung, Landesfrauenrat, Landesseniorenrat, Ausländerbeiräte, Menschenrechtsorganisationen, muslimische Verbände, queere Lebensformen, Vereinigungen der Konfessionslosen, Verbraucherschutzorganisationen und Film- und Fernsehschaffende. Für uns ist es deshalb gut vertretbar, dass wir die Gremien maßvoll von 47 auf 55 Sitze vergrößern. Neue gesellschaftliche Kräfte, Strömungen und Minderheiten werden so eine echte Chance der Mitwirkung erhalten. Dadurch können die Gremien die tatsächliche Breite der gesellschaftlichen Kräfte repräsentieren. Damit stehen fast 80 % der Mitglieder der Rundfunkaufsicht persönlich in einer hinreichenden Distanz zu staatlich-politischen Entscheidungszusammenhängen. Das heißt, Staatsferne und Vielfaltsicherung sind gesetzlich klar fixiert.
Unser Gesetzentwurf sieht weiterhin die Regelung einer Karenzzeit von 18 Monaten vor. Diese soll den unmittelbaren Wechsel von einem Staats- oder Wahlamt in ein Gremium der Rundfunkaufsicht verhindern. Für zusätzliche Dynamik sollen zwei Gremiensitze auf Vorschlag kleiner gemeinnütziger, kultureller Vereine und Initiativen vergeben werden, die nicht über die gelisteten Organisationen Zugang zum Rundfunkrat und Medienrat haben.
Besonderen Wert legen wir – wo möglich – auf die paritätische Entsendung von Frauen und Männern in die Gremien. Der Wechsel zwischen Frauen und Männern bei der Entsendung wird zwingend vorgeschrieben. Eine Benachteiligung von Frauen wird es hier nicht mehr geben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Schlüsselbegriff, vor allem für die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks und natürlich auch seiner Aufsicht, ist Transparenz. Die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Rundfunkrates und die Veröffentlichung wesentlicher Dokumente und Entscheidungen sollen zugleich die Voraussetzungen dafür verbessern, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stärker als bisher in den Diskurs über die Arbeit von BR und BLM einzubinden. Es ist begrüßenswert, dass BR und BLM hier ihrem Auftrag schon weitgehend nachkommen. In unserem Gesetzentwurf
ist im Hinblick auf die Transparenz das Internet voll berücksichtigt.
Wichtig ist für uns – und hier geht der Gesetzentwurf weit über die Vorgaben des ZDF-Urteils hinaus –, dass wir die Zusammensetzung und die Rechte der Aufsichtsgremien stärken. Damit machen wir sie effektiv unabhängig von der Geschäftsführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bringen sie sozusagen auf Augenhöhe. Ziel ist es, dass die Gremien die erforderlichen Befugnisse und die notwendigen Ressourcen erhalten. Dabei geht es um einen eigenen Etat, das Direktionsrecht über die eigenen Mitarbeiter, die verpflichtende Fortbildung zur kontinuierlichen Erweiterung der fachlichen Kompetenz und die Teilhabe an der Aufsicht über die Unternehmenstöchter. Nur eine wirksame Kontrolle durch die Gesellschaft rechtfertigt auch in Zukunft die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Längst überfällig ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion, dass die Mitglieder des BR-Verwaltungsrates zukünftig wirtschaftliche und juristische Kompetenzen nachweisen müssen; immerhin geht es um einen Jahresetat von nahezu einer Milliarde Euro. Die direkte Wahl der Verwaltungsratsmitglieder des Rundfunkund des Medienrats unter Verzicht auf die bisherigen geborenen Verwaltungsratsmitglieder stärkt die Unabhängigkeit der Gremien. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkaufsicht im Hinblick auf Staatsferne und Vielfalt die verfassungsrechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen und dass dies die richtigen Weichenstellungen für einen starken, unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk in Bayern sind. Und daran sind wir auch alle in Zukunft lebhaft interessiert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder können wir grundsätzlich zustimmen. Der Vertrag enthält gegenüber den bisherigen Regelungen wesentliche Veränderungen, Vereinfachungen und Verbesserungen. Er trägt der sich wandelnden Medienlandschaft, dem veränderten Medienverhalten der Gesellschaft und der Konvergenz der Medien Rechnung.
Noch kurz möchte ich auf einige uns wichtig erscheinende Eckpunkte der sechs verschiedenen Elemente des Staatsvertrages eingehen. Richtig und wichtig ist unserer Meinung nach das gemeinsame digitale Jugendangebot von ARD und ZDF, ausgerichtet auf die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen, die im Internet vor allem mit ihren Smartphones unterwegs sind. Deshalb wird dieses Angebot unter dem Motto "only online" entsprechend der Zielgruppe auch nur im Internet verbreitet. Dabei geht es einerseits darum, eine bessere Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe zu ermöglichen, und andererseits um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, keinen Generationenabriss entstehen zu lassen. Das heißt: Der Rundfunk muss sich auch kontinuierlich verjüngen. Ziel muss es sein, dass
das Gesamtangebot von ARD und ZDF zukünftig in größerem Maße als bisher generationenübergreifend genutzt wird. Das ist ja auch das deutliche Signal der Länder an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wichtig ist die Feststellung, dass durch das neue Jugendangebot für die Beitragszahler keine zusätzlichen Kosten entstehen und nach sorgfältigem Abwägen und dem Hinzuziehen eines wissenschaftlichen Gutachtens die privaten Anbieter auch in Bayern keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten haben. Eingestellt werden im Gegenzug die bisherigen Spartenprogramme EinsPlus und ZDFkultur. Die Aufwendungen für das neue Jugendangebot bleiben auf 45 Millionen Euro jährlich begrenzt.
Ein zweites wichtiges Element des Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist die Umsetzung der Evaluierung des Rundfunkbeitrags. Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags haben wir die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ja auf komplett neue Beine gestellt. Im vergangenen Jahr wurde der Beitrag um 48 Cent auf 17,50 Euro gesenkt – ein Meilenstein, der den Sendern im vergangenen Jahr einen Mehrertrag von 1,2 Milliarden Euro gebracht hat. Es muss noch darüber entschieden werden, wie dieser Mehrertrag verwendet wird. Wie die Medien seit einigen Tagen berichten, soll es bereits einen Vorschlag der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, geben.
Entscheidend für uns ist, dass die Ergebnisse der Evaluierung das Rundfunkbeitragssystem sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen im Wesentlichen bestätigt haben. Deshalb ist es gut, dass durch die Änderungen und Nachjustierungen nun die Verfahren vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Beitragsregelung geht es, wie gesagt, auch um eine bessere Differenzierung im Hinblick auf die Beitragsgerechtigkeit. Daher begrüßen wir es, dass mit dem neuen Vertrag nun die Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen wie Kitas und Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen entlastet werden. Die Mehrbelastung der Kommunen wird durch die Absenkung auf einen Drittelbeitrag kompensiert. Auch die höhere Veranlagung von Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitkräften wird durch das Wahlrecht – bisher wurde ja nach Köpfen abgerechnet, egal ob Vollzeitkräfte oder Teilzeitkräfte – abgemildert.
Wichtig ist, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Thema Jugendmedienschutz berücksichtigt und die dort fixierten Regelungen den Jugendschutz auf der Basis der freiwilligen Selbstkontrolle sichern sol
len. Mit der Änderung des JugendmedienschutzStaatsvertrags soll der Schutz von jungen Menschen in der Medienwelt verbessert werden und zugleich eine Angleichung der Regelungen an Vorschriften des Bundes und der EU erfolgen. Gut ist daher, dass die Novellierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes auch für Rundfunk und Telemedien übernimmt. Dies schafft die Grundlage für eine einheitliche, alle elektronischen Medien umfassende Alterskennzeichnung.
Eine wichtige politische Aufgabe bleibt die Förderung der Medienkompetenz in allen pädagogischen Handlungsfeldern, von der Kita über die Schule bis hin zur Erwachsenenbildung. Das ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Hier brauchen wir mehr Investitionen, und diese sind auch gut angelegt. Es gibt zu wenig Angebote. Der Medienführerschein und das Medienkompetenznetzwerk reichen hierfür nicht aus.
Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Stellung und Verantwortung. Wichtig ist, dass er seinen Auftrag nachhaltig erfüllen kann, und entscheidend ist auch, dass die Sender sorgsam mit dem Geld der Beitragszahler wirtschaften und dass Programmqualität und Programmvielfalt gesichert sind. Wir brauchen auch in Zukunft einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In diesem Sinne halten wir den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für eine sinnvolle Weichenstellung in die Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf verfolgt die Staatsregierung nach eigenen Angaben das Ziel, den Medienstandort Bayern zu stärken und den Ordnungsrahmen an die technischen Entwicklungen anzupassen. Aufgabe des Landtags ist es nun, darüber zu befinden, ob diese Ziele mit dem Gesetzentwurf tatsächlich erreicht oder aber sogar verfehlt werden. Der Gesetzentwurf ist das erste Resultat des Runden Tisches Medienpolitik und basiert im Wesentlichen auf Anregungen der Medienwirtschaft. Kernthema ist die Regulierung des privaten Rundfunks. Die Frage ist: Enthält der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung alle wichtigen Punkte zum Schutz der Medienpluralität, zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur Sicherung eines guten und unabhängigen Journalismus? Vor diesem Hintergrund müssen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch kritisch hinterfragt werden.
Richtig ist, dass wir uns den Herausforderungen einer sich rasant verändernden Medienwelt stellen müssen. Deshalb gilt es, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sorgfältig zu überprüfen und anzupassen. Es geht um die Digitalisierung, die zunehmende Medi
enkonvergenz, die Kombination und Überlagerung von Geräten, um Verbreitungswege und um Inhalte. Dem müssen wir Rechnung tragen und das Bayerische Mediengesetz dieser Entwicklung anpassen.
Die Verbände wie der Bayerische Journalistenverband, der Verband Bayerischer Lokalrundfunk, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, aber auch der BR haben ihre Stellungnahmen zur Änderung des Mediengesetzes schriftlich abgegeben. Die Bewertungen sind unterschiedlich. Die Skepsis wird in zentralen Punkten deutlich. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Welche Impulse zur Förderung von Meinungsvielfalt gehen von dieser Deregulierung aus, welche fehlen? Sollen und dürfen Rundfunkanbieter, Medienhäuser und Kabelnetzbetreiber über die per Gesetz vorangetriebene Deregulierung künftig selbst darüber befinden, welche Art und welches Maß an Vielfalt den Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird, oder nicht? Wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Erleichterung von Fusionen und Kooperationen der eigentliche Mehrwert – gut finanzierter Journalismus und Meinungsvielfalt – gesichert? Oder werden vor allem die Geschäftsmodelle der bisher aktiven Marktteilnehmer geschützt, vor allem die der größeren? Wird der Medienrat in seinen Aufsichtsgremien gestärkt oder beschnitten? – Kolleginnen und Kollegen, auf keinen Fall darf mit der Änderung des Mediengesetzes einer Monopolisierung des Medienmarktes Vorschub geleistet werden.
Skeptisch sehen unter anderem die Journalistenverbände, der VBL und die BLM die Streichung von Artikel 36, die Abschaffung der Must-carry-Liste im analogen TV-Kabel. Die Vielfalt muss auch im Kabel gesichert sein. Zwar ist der Digitalisierungsgrad in Bayern gestiegen, aber ein Drittel der bayerischen Kabelhaushalte empfangen ihre Programme noch über das analoge Kabel. Aus unserer Sicht ist es problematisch, wenn gesetzliche Regelungen auf einen baldigen UKW-Abschalttermin spekulieren, den aber tatsächlich noch keiner kennt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Änderung des Mediengesetzes ist weitreichend. Wir müssen sie gut aufs Gleis setzen.
Wir müssen alle Meinungen und Stellungnahmen ins Kalkül ziehen. Darüber hinaus stehen in den nächsten Wochen die Ergebnisse und Leitlinien der Bund-Län
der-Kommission zur Medienkonvergenz fest. Es gilt, diese zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt geht es in diesem Jahr um die Förderung der lokalen TV-Sender. Das bedeutet, dass wir das Mediengesetz wieder öffnen und Änderungen vornehmen müssen. Deshalb regen wir an, die Gesetzesberatung im Bayerischen Landtag mit einer Anhörung im Wirtschafts- und im Kulturausschuss zu beginnen.
Alle offenen Fragen könnten nochmals öffentlich diskutiert werden.
Auf diese Weise können diejenigen Betroffenen Stellung nehmen, die nicht am Runden Tisch Medienpolitik vertreten waren. Unser aller Ziel muss es sein, ein wirklich gutes, ausgewogenes und zukunftsorientiertes Mediengesetz zu verabschieden. Dafür setzt sich die SPD-Landtagsfraktion ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer Auffassung sind im Laufe der Beratungen zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im Wesentlichen eine Novelle des ZDF-Staatsvertrags beinhaltet, keine neuen Erkenntnisse, Gesichtspunkte und Argumente hinzugekommen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden die Länder verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung des ZDF-Staatsvertrags zu treffen. Dies ist geschehen. Die Länder haben sich auf eine entsprechende Neuregelung geeinigt. Diese findet auch unsere Zustimmung.
Wichtig waren und sind für uns folgende Positionen: das Gebot der Staatsferne, die Vielfaltssicherung und die Transparenz der Gremien. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als besondere Form der Wahrnehmung der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Beurteilung. Die Gremien müssen also unsere Gesellschaft vielseitig und facettenreich widerspiegeln; sie dürfen nicht versteinern. Einer Dominanz von Mehrheitsperspektiven ist entgegenzuwirken.
Diesem Änderungsauftrag der Verfassungsrichter kommen die Länder im Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach. Deshalb wird nicht nur der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien auf ein Drittel gesenkt; auch das Spektrum der in den Gremien vertretenen gesellschaftlichen Strömungen und Perspektiven wird erweitert und um Vertreterinnen und Vertreter von Gruppen ergänzt, die vielfältiger als bisher die Gesellschaft und die aktuell in ihr vertretenen Meinungen und Haltungen widerspiegeln. Personen mit möglichst vielen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen gesellschaftlichen Bereichen unseres Gemeinwesens müssen vertreten sein. Immerhin sorgt die Evaluierungsregelung dafür, dass immer wieder überprüft werden muss, jeweils nach zwei Amtsperioden, ob die Zusammensetzung des Fernsehrates noch zeitgemäß ist, also der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt.
Es ist gut, dass durch die Einführung der Inkompatibilitätsregelung verhindert wird, dass Verbände und Organisationen Politiker oder staatsnahe Vertreter in die
Gremien entsenden. So werden nun auch die Mitglieder der Europäischen Kommission, hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und Beamte, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Leitungsebene und die Mitglieder des Parteivorstandes dem staatlichen Bereich zugeordnet. Eine Karenzzeitregelung kann ebenfalls vor dem Zuzug der Politik durch die Hintertür schützen.
Es ist gut, dass Transparenzregelungen einbezogen werden, von der Veröffentlichung von Protokollen über die Öffentlichkeit der Sitzungen bis hin zur Veröffentlichung von Gehältern des Leitungspersonals.
Wir hoffen, dass die Gleichstellungsregelung in der Praxis nun wirkt, und werden genau beobachten, wie sich das Geschlechterverhältnis in den Gremien entwickeln wird. Klar ist, dass ein Staatsvertrag, der zwischen 16 Bundesländern mit unterschiedlichen Regierungszusammensetzungen und Interessenlagen geschlossen wurde, bedeutet, dass die vertragliche Regelung zwischen den Ländern natürlich auch immer eine Kompromisslösung ist. In diesem Fall glauben wir, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde. Wir stimmen ihm zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist es ganz wichtig, auf allen Ebenen die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt zu erhalten und zu stärken, weil der Bürger davon direkt profitiert. Je besser, umfangreicher und vielseitiger er informiert ist und informiert wird, umso abgewogener kann er seine Urteilsfähigkeit fördern und am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilhaben.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die privaten Hörfunkanbieter und die Bürgermedien, die Community Media, leisten hierzu seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag. Die Vielfalt der bestehenden Meinungen – so ist der Auftrag – muss sich auch im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit widerspiegeln und zum Ausdruck kommen. Ein ganz wichtiger Aspekt für die Weiterentwicklung unserer Zivilgesellschaft ist das ehrenamtliche Engagement auch - oder besser gesagt: vor allem - in den Medien, in den gemeinnützigen Bürgerrundfunkprogrammen. Dies gilt es weiter zu stärken und zu fördern. Die Bürgerradios in Bayern, zwei an der Zahl, stehen für großes ehrenamtliches Engagement ihrer Mitglieder. Letztlich ist es dieses ehrenamtliche Engagement, das auch den Un
terschied zu den öffentlich-rechtlichen und privaten Radios ausmacht.
Die Community Media bieten – das ist auch im Hinblick auf die vielen Flüchtlinge in unserem Land und deren Integration ein wichtiger Aspekt – Sendeplätze beispielsweise für Migranten und Randgruppen. Sie tragen so zur kulturellen Öffnung und zur Stärkung der Medienkompetenz bei.
Im Landtag besteht sicherlich genauso wie im Europäischen Parlament – Kollegin Gote hat es schon angesprochen - Konsens darüber, dass die Community Media ein durchaus wichtiger Teil eines demokratischen Mediensystems sind.
Wir sind der Auffassung, dass wir dies noch deutlicher im Bayerischen Mediengesetz verankern sollten. Wir brauchen deshalb neben der Programmförderung auch eine Struktur- und Technikförderung. Ganz wichtig ist es für uns auch, verlässliche und bessere Arbeitsbedingungen für die Ehrenamtlichen zu schaffen. Deshalb möchten wir, dass im Bayerischen Mediengesetz eine Regelung zur Aufrechterhaltung der lokalen und regionalen Informationsvielfalt getroffen wird, die neben der Programmförderung auch eine strukturelle Basisförderung gemeinnütziger Rundfunkanbieter ausdrücklich zur Aufgabe der BLM macht. Ich hoffe, dass wir dafür eine Mehrheit finden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir halten eine Verlängerung der laufenden Amtsperiode des Medienrats um ein Jahr ebenfalls für sinnvoll. Somit haben wir genügend Zeit für die notwendigen Änderungen des Bayerischen Mediengesetzes. Deshalb werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch zustimmen. Unabhängig davon müssen wir uns im weiteren Verlauf der Gesetzesberatung noch über eine ganze Reihe von Themenkomplexen verständigen. Es wird sicherlich viele unterschiedliche Positionen geben. Diese gilt es zu diskutieren.
Am 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Zusammensetzung und Beschlussfassung in den Aufsichtsgremien des ZDF in wesentlichen Teilen verfassungswidrig und daher unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Der erste Schritt ist somit getan. Der zweite muss nun folgen. Das Bayerische Rundfunkgesetz und das Bayerische Mediengesetz sind aus denselben Gründen reformbedürftig, wie der ZDF-Staatsvertrag es war. Das Gericht hat deutliche Signale gegeben und klare Grenzen gezogen. Ich nenne nur einige Stichpunkte: Die Unabhängigkeit und Vielfalt des öffentlichrechtlichen Rundfunks muss im Hinblick auf die gebotene Staatsferne gestärkt werden. Bei der Gremienarbeit und den Gremienentscheidungen gilt es, die Transparenz zu verbessern. In der Rundfunkaufsicht muss für Geschlechterproporz gesorgt werden. Eine Versteinerung der Gremien darf es nicht geben. Sie müssen die Gesellschaft facettenreich und vielseitig widerspiegeln. Außerdem geht es um die Inkompatibilitätsregelung, durch die verhindert werden soll, dass Verbände und Organisationen Politiker oder staatsnahe Vertreter in die Aufsichtsgremien entsenden.
Das ist heute jedoch nicht unser Thema. Darüber wird in den nächsten Wochen zu reden sein. Dem heute vorgelegten Gesetzentwurf stimmen wir, wie gesagt, zu.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Juni 2014 firmiert der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks nicht mehr unter BR-alpha, sondern unter ARD-alpha. Damit soll der Sender künftig für Bildungs- und Informationsangebote innerhalb der ARD-Familie noch weiter geöffnet werden. Die Namensänderung signalisiert den Anspruch, bundesweit zu senden. Der Bildungskanal bleibt allerdings weiterhin ein Sender in der Verantwortung des Bayerischen Rundfunks bei unverändertem Etat. ARD-alpha ist der einzige Bildungskanal in der ARD-Familie und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm umfasst nicht nur klassisches Bildungsfernsehen wie Telekolleg oder die Sprachkurse, sondern auch Sendungen zur Wissenschaft, zu Kunst und Kultur sowie zur Geschichte.
Festzuhalten ist: Bildung und Wissen zu vermitteln, ist eine der Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD-alpha eröffnet einen chancengerechten Zugang zur Bildung und bietet als einziger Sender den Zuschauern beispielsweise die Möglichkeit, den Hauptschul- oder den Realschulabschluss nachzuholen. Über 1.000 Sendungen produziert der BR für ARD-alpha.
Doch genau diese Umbenennung ist der Knackpunkt. Die zentrale Frage im Hinblick auf die Namensände
rung lautet nun: Darf und soll ARD-alpha bald ausgespeist werden? – Wir sagen deutlich: Nein. Lassen Sie mich die Hintergründe kurz aufzeigen. Seit dem Jahr 2012 streiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland um viel Geld. Es geht um die Einspeisevergütung und den Must-Carry-Status. Ende des Jahres 2012 haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach vielen Jahrzehnten die Einspeisevergütung für die analoge Verbreitung im Kabelnetz gekündigt. Diese einseitige Kündigung und die Umbenennung in ARD-alpha hat nun den marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland zu der Einschätzung gebracht, dass kein MustCarry-Status mehr vorliege, weshalb die gesetzliche Verpflichtung zur Verbreitung des Bildungsprogramms ersatzlos entfalle. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat sich der Argumentation von Kabel Deutschland angeschlossen und stellte ihr eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Gegen dieses Ergebnis der behördlichen Klärung durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat der BR Einspruch eingelegt. Eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Das Urteil ist bis Ende des Jahres zu erwarten. Das alles ist hinlänglich bekannt.
Neu ist jetzt allerdings das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni dieses Jahres, das klar von einer unbedingt notwendigen gesetzlichen Übertragungspflicht des Kabelnetzbetreibers ausgeht. Das gilt nicht nur für die rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen, sondern auch für die landesgesetzlichen Bestimmungen. Den Regelungen kann nicht entnommen werden, dass die Übertragungspflicht nur gegen Entgelt zu erfolgen hat. Somit bestätigen die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Ergebnis auch die Rechtsauffassung des Bayerischen Rundfunks im laufenden Verfahren. Durch die Umbenennung ändert sich weder die Trägerschaft noch die Finanzierung des Programms. Der Etat ist gleich geblieben, auch der Programmauftrag bleibt der gleiche. Nicht der Programmname hat eine Berechtigung, sondern der Programminhalt.
Kolleginnen und Kollegen, wir können auf den Bildungskanal ARD-alpha, der in alleiniger Trägerschaft des BR verantwortet wird, zu Recht stolz sein und uns freuen, dass der BR sich überhaupt noch einen Bildungskanal leisten kann. In Bayern gibt es noch einen hohen Anteil von analogen Kabelempfängern. Diesen Zuschauern dürfen wir den Bildungskanal ARD-alpha nicht vorenthalten. Man kann durchaus auf dem Standpunkt stehen, erst einmal das Urteil des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Wir sehen das allerdings nicht als notwendig an. Notwendig ist für uns allerdings eine klarstellende Änderung des Bayerischen
Mediengesetzes und des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Wir wollen, dass der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks nach wie vor im analogen Kabel verbreitet werden muss. Dies erreichen wir durch eine einfache redaktionelle Anpassung des Gesetzes: Der Name BR-alpha ist durch ARD-alpha zu ersetzen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist wichtig, die regionale Medienvielfalt in Bayern zu sichern. Hier aber besteht unserer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf. Deshalb haben wir einen Dringlichkeitsantrag eingebracht mit dem Ziel, dass regionale Werbemärkte für nationale TV-Konzerne tabu bleiben. Halten wir fest: Die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter und die Zeitungen in Bayern leisten einen ganz maßgeblichen Beitrag zur regionalen Medienvielfalt und zu regionaler Information und Unterhaltung ihrer Hörer, Leser und Zuschauer.
Uns hat daher schon merkwürdig berührt, dass sich der Bayerische Ministerpräsident völlig überraschend dem Votum aller anderen 15 Länder nicht ange
schlossen hat, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern und Regelungen zu schaffen, um die regionale Werbung nationaler TV-Anbieter als unzulässig zu unterbinden. Wir brauchen jedoch im Rundfunkstaatsvertrag Regelungen, die die Forderungen erfüllen, dass regionale Werbung regionalen Programmen vorbehalten bleibt und dass die technischen Möglichkeiten nationaler Rundfunkanbieter, Fernsehwerbung und Hörfunkwerbung zu regionalisieren, nicht dazu genutzt werden dürfen, um regionalen und lokalen Medien den Werbemarkt abzugraben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten hier nicht wankelmütig werden. Wir dachten eigentlich, dass im Hinblick auf die Zeitungsleser, die Fernsehzuschauer und die Radiohörer und deren Interesse an vielfältiger Berichterstattung hier im Hause der Grundkonsens bestand, dass regionale Medien die Chance haben müssen, sich aus regionalen Werbemärkten zu refinanzieren. Wer lokale Werbung will, muss auch lokale Berichterstattung liefern. Daran hat sich nichts geändert.
Die deutschen Zeitungsverleger befürchten Einnahmeverluste von bis zu 280 Millionen Euro pro Jahr. Das ist bedenklich und hat natürlich Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, auf die Qualität der Ausbildung, auf die Informationsvielfalt und somit auch auf die Qualität der Zeitungen insgesamt. Grund für diese Einschätzung des Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, ist auch der für uns überraschende und nicht nachvollziehbare Einspruch des Bayerischen Ministerpräsidenten gegen eine im Konsens erarbeitete Änderung des Rundfunkstaatsvertrags.
Die Folgen für die Medienlandschaft in Bayern sind absehbar. Mit viel Energie drängen nationale TV-Anbieter wie der Medienkonzern ProSiebenSat.1 seit Jahresbeginn in die regionalen Werbemärkte. Die Werbebudgets werden bereits jetzt neu verteilt, und Gelder, die einmal aus den traditionellen Werbemärkten abgeflossen sind, sind für die Zeitungsverleger unwiederbringlich verloren. Eine Studie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – hat bereits vor drei Jahren gezeigt, dass die Umschichtung von Werbebudgets in Bayern vor allem zulasten der Zeitungen geht, die ohnehin gegen sinkende Auflagen und schwindende Anzeigenerlöse zu kämpfen haben.
Gerade sie sind es aber, die aus unseren Heimatregionen berichten und informieren. Sie sichern so die wichtige publizistische Vielfalt und natürlich auch die Meinungsvielfalt. Wir brauchen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus, gerade auch im lokalen und regionalen Bereich.
Unverständlich ist, dass der Bayerische Ministerpräsident als Einziger gegen eine von allen anderen Ministerpräsidenten vorgeschlagene Änderung des Rundfunkstaatsvertrags gestimmt hat. Er hat damals darauf hingewiesen, dass er noch entsprechende Gespräche führen wolle. Für uns wäre es schon interessant zu wissen, welche Gespräche geführt wurden und welche neuen Erkenntnisse sie gebracht haben. Das würden wir gerne erfahren. Wir sind immer von einer gemeinsamen Lösung ausgegangen; der Ministerpräsident will sie aber augenscheinlich nicht.
Unsere Haltung bleibt unverändert. Wir wollen, dass im Rundfunkstaatsvertrag fixiert wird, dass regionalisierte Werbung für die nationalen TV-Anbieter nicht zugelassen wird. Deshalb unser Dringlichkeitsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter und die Zeitungen in Bayern leisten einen ganz maßgeblichen Beitrag zur regionalen Medienvielfalt und zur regionalen Information und Unterhaltung ihrer Hörer, Zuschauer und Leser. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014 ist es nun zulässig und verstößt nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts, regionalisierte Werbung auch in bundesweiten Programmen zu schalten. Wir bedauern dies; denn die Folgen für die Medienlandschaft sind auch hier bei uns in Bayern absehbar. Eine Studie der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien hat bereits vor drei Jahren gezeigt, dass die Umschichtung von Werbebudgets in der Regel zulasten der bayerischen Zeitungen geht, die ohnehin gegen die sinkenden Auflagen und die schwindenden Anzeigenerlöse zu kämpfen haben. Kolleginnen und Kollegen, gerade die Printmedien berichten und informieren aber wie kein anderes Medium aus den Heimatregionen, aus den Städten, aus den Gemeinden und aus den Landkreisen. Damit sichern sie die wichtige publizistische Vielfalt und natürlich auch die Meinungsvielfalt generell. Sie gilt es in allererster Linie zu schützen.
Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch darum, guten, unabhängigen, qualifizierten Lokaljournalismus zu fördern. Wir brauchen vor allem im lokalen und regionalen Bereich gut ausgebildete Journalisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss unser aller Anliegen und Interesse sein. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, soweit es um Gesetzesgrundlagen geht. Eigent
lich bestand im Hinblick auf die Zeitungsleser, die Radiohörer und die Fernsehzuschauer und deren Interesse an vielfältiger Berichterstattung in der bayerischen Medienpolitik ein Grundkonsens, dass regionale Medien die Chance haben müssen, sich aus regionalen Werbemärkten zu refinanzieren. Das ist auch im regionalen und lokalen Bereich für das Funktionieren unseres dualen Rundfunksystems in Bayern, das einzigartig in Deutschland ist, relevant. Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Seit Jahrzehnten besteht hier im Bayerischen Landtag weitgehend Konsens darüber, dass lokale TV-Anbieter notfalls aus dem Staatshaushalt mit Transferleistungen gestützt werden, weil die Märkte allein die Sender nicht tragen. Daher ist es schwer verständlich, dass diese Werbemärkte nun für überregional ausgerichtete Medien geöffnet werden sollen, Programmanbieter, die überhaupt keinen publizistischen Mehrwert liefern und keinen Beitrag zur regionalen und lokalen Berichterstattung leisten.
Wir brauchen daher im Rundfunkstaatsvertrag Regelungen, die dafür sorgen, dass regionale Werbung regionalen Programmen vorbehalten bleibt und dass die technischen Möglichkeiten zur Regionalisierung nationaler Rundfunkanbieter der Fernsehwerbung und der Hörfunkwerbung nicht dazu benutzt werden dürfen, regionalen und lokalen Medien den Werbemarkt abzugraben. Wer lokale Werbung verbreiten will, muss im Gegenzug regionale Berichterstattung leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zu unserem nächsten wichtigen medienpolitischen Thema, der Umbenennung von BR-alpha zu ARDalpha im Bayerischen Mediengesetz und dessen Verbreitung im analogen Kabelnetz. Seit Juni 2014 heißt der Bildungskanal nun ARD-alpha. Der neue Name wurde deshalb gewählt, um deutlich zu machen, dass der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks zur ARD-Familie gehört, und um sein Alleinstellungsmerkmal als einziger Bildungskanal in der ARD-Familie in ganz Deutschland herauszustellen. Der NDR berichtete bereits im Februar in seiner Mediensendung ZAPP darüber, dass Kabel Deutschland die Verbreitung des Senders ARD-alpha einstellen will. Die BLM hat Kabel Deutschland in einem Verfahren formell recht gegeben. Zurzeit ist ein Verfahren des BR gegen die Bayerische Landesmedienzentrale vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Nach unserer Auffassung besteht der Must-carry-Status von ARD-alpha aber weiterhin; denn trotz Umbenennung ist ARDalpha nach wie vor das Bildungsprogramm. Wir bitten um eine Klarstellung und um eine redaktionelle Anpassung von Bayerischem Mediengesetz und Bayerischem Rundfunkgesetz, das heißt, in beiden Geset
zen soll der Name BR-alpha durch ARD-alpha ersetzt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nun schon über zwei Jahre zurück, dass die frühere Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt wurde. Mit dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge haben wir die Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett auf neue Beine gestellt. Der Blick zurück zeigt: Das war nicht ganz einfach.
Erstmals in der Geschichte wird der Rundfunkbeitrag ab April 2015 gesenkt, nämlich um 48 Cent. Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag machen das möglich: rund 1,5 Milliarden Euro. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Meilenstein. Die Mehreinnahmen werden zum Teil durch die Beitragssenkung aufgezehrt. Die restlichen verfügbaren Mehreinnahmen landen auf einem Sperrkonto, und das ist auch gut so; denn bevor die Sender in den nächsten Jahren zusätzliches Geld ausgeben dürfen, müssen sie von der KEF überprüfen lassen, ob und inwieweit das sinnvoll ist. Die Rücklagen sind im Hinblick auf die laufende Evaluierung richtig und wichtig. Für uns ist entscheidend, dass der Rundfunkbeitrag in den nächsten Jahren stabil bleibt und die Sender sorgsam mit dem Geld der Beitragszahler umgehen. Das ist
das Gebot der Stunde. Das muss die Orientierungslinie für die weitere Zukunft sein.
Genauso wichtig ist es allerdings, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seiner besonderen Stellung und Verantwortung nachhaltig seinen Auftrag erfüllen kann, das heißt, die Menschen in Bayern mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information und guter Unterhaltung zu versorgen und Programmvielfalt zu sichern. Der Bayerische Rundfunk mit seinen Fernsehprogrammen und fünf Hörfunkprogrammen und natürlich seinen hochgeschätzten Orchestern steht für Qualität, professionellen Journalismus, kulturelle Ambitionen und regionale Verbundenheit. Wir freuen uns, dass der Bayerische Rundfunk wie kein anderer Sender in Deutschland eine so starke regionale Beziehungsvielfalt pflegt.
Journalistische Qualität und Programmqualität, aber auch anspruchsvolle Unterhaltung sind essenziell wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz und Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb soll er in Bayern, in Deutschland, gegen immer mehr private Anbieter von Filmen und Serien konkurrenzfähig bleiben. Er soll natürlich gegen die großen globalen Digitalkonzerne wie Google & Co. konkurrenzfähig bleiben. Studien belegen es: Überall dort, wo ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, fühlen sich die Menschen besser informiert, und sie sind es auch. Benötigt werden finanzielle Spielräume, die Rücklagen für die laufende Evaluation. Es wäre peinlich und nicht zu kommunizieren, wenn wir nach 2016 wieder an der Preisspirale drehen müssten. Das würde niemand verstehen.
Schließlich geht es um die Beitragsgerechtigkeit. Die Evaluierung wird ganz sicher zeigen, dass es hier soziale und auch wirtschaftliche Ungerechtigkeiten gibt, die es auszugleichen gilt. Wir brauchen gute Lösungen und Beitragsregelungen, beispielsweise für Schulen, für Kindergärten, für gemeinnützige Einrichtungen, für die Polizei, für die Feuerwehren, für den Katastrophenschutz, aber auch für mittelständische Unternehmen mit betrieblichen Kraftfahrzeugen und Filialbetrieben. Hier die richtige Balance zu finden, ist sicherlich eine echte Herausforderung; denn auf der einen Seite wird eine Beitragssenkung, auf der anderen Seite gleichzeitig eine Reduzierung der Werbeschaltungen gefordert. Natürlich müssen und sollen die Sender sparen. Sie dürfen sich aber auch nicht kaputtsparen. Auf keinen Fall dürfen die Programmqualität und die Programmvielfalt leiden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wertvolle und wichtige Größe in unserer Medienlandschaft, die wir alle mitfinanzieren, weil wir auch in Zukunft einen
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land brauchen. Wir wollen aber auch in Zukunft ein kritisches Auge darauf haben, wie die frei werdenden Mittel eingesetzt werden. Darüber werden wir nach dem Evaluierungsprozess erneut diskutieren und entscheiden.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei uns in Unterfranken sagt man: Da blei ma dahom.
- In Aschebersch!
- "Dahom" oder "daheem", genau.
Ja, Bayern ist das Tourismusland Nummer eins in Deutschland. Im vergangenen Jahr war Bayern als Reiseziel so beliebt wie nie zuvor. Fast 32,5 Millionen Gästeankünfte und über 85 Millionen Übernachtungen sorgten für ein Rekordergebnis. Damit behauptete Bayern auch im Jahr 2014 seine Spitzenposition unter den beliebtesten deutschen Reisezielen.
Für diesen Erfolg haben ganz viele Menschen in Bayern hart gearbeitet: die Hoteliers, die Gastronomen, die touristischen Verbände bis hin zu den touristischen Leistungsträgern aus den verschiedensten Bereichen. Das dürfen wir hierbei nicht vergessen. Ihnen allen möchte ich auch im Namen meiner Fraktion herzlich Dank sagen. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Leistungsträgern unseren Respekt bekunden.
Wir alle sind stolz darauf, dass Bayern das Urlaubsland Nummer eins ist. Wir müssen alles tun, damit das auch in Zukunft so bleibt. Ja, für Bayern ist der Tourismus ein ganz zentraler Wirtschaftsfaktor, und ja, er sichert über eine halbe Million Arbeitsplätze. Damit der Erfolg für Bayern als Tourismusdestination auch für die Zukunft gesichert werden kann, müssen wir uns hier rechtzeitig auf Herausforderungen und Veränderungen einstellen: Es geht um den Klimawandel, es geht um eine immer älter werdende Gesellschaft, und es geht um die Globalisierung. All diese Faktoren berühren den Tourismus in Bayern unmittelbar. Darauf müssen wir reagieren.
Wenn wir uns die aktuellen Tourismuszahlen genauer ansehen, dann ergibt sich ein durchaus differenziertes Bild. Auf der einen Seite boomt der Städte- und der Event-Tourismus – hier nenne ich als Stichwörter Oktoberfest und Allianz Arena – und nicht zuletzt auch
das lebhafte Tagungs- und Kongresswesen. Auf der anderen Seite stehen die strukturschwachen ländlichen Regionen, die touristisch oft nur schwach entwickelt sind, obgleich dort vielfach ein hohes Potenzial vorhanden ist. Gerade für den ländlichen Raum ist der Tourismus mit seinen nicht exportierbaren Arbeitsplätzen aber extrem wichtig zur Stabilisierung der Wirtschaft vor Ort.
Die Stärkung ländlicher Räume wirkt sich auf den Tourismus positiv aus. Umgekehrt stärkt der Tourismus die Wirtschaft und die Lebensqualität im ländlichen Raum.
Die Gäste müssen unkompliziert an ihren Urlaubsort gelangen und vor Ort mobil sein. Das spielt eine wichtige Rolle für die Attraktivität des Reiseziels. Vom Erhalt und vom Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs profitieren Einheimische und Touristen gleichermaßen. Alltags- und Freizeitverkehr müssen besser aufeinander abgestimmt werden, es geht hier um Intermodalität. Das heißt, sind die erforderlichen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Car-Sharing perfekt aufeinander abgestimmt, werden sie auch kombiniert genutzt. Dies erfordert beispielsweise Radabstellanlagen und Leihräder an den Bahnhöfen.