Alexander Muthmann
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben für die Politik das Bild des Laufbandes genommen und gesagt: Wer stehen bleibt, der fällt zurück. – Das stimmt. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal auf einem Laufband gestanden sind; denn da gilt auch: Wer zu schnell läuft oder zu viel will, kommt leicht ins Straucheln, und Omnipräsenz führt nicht zu Omnipotenz.
Ihre bisherige Regierungszeit ist geprägt von einer hektischen, aufgeregten Populismustour: alles auf einmal, nichts zu Ende gedacht, unfertige Konzepte, keine nachhaltigen Lösungen. Für ein solches Regierungshandeln sind die Probleme und Aufgaben viel zu komplex. Nachdenken und Zuhören finden überhaupt nicht mehr statt, offenbar auch nicht in Ihren eigenen Reihen, weil Sie glauben, alles selbst am besten zu wissen. Dieser Allwissenheits- und Allmachtsanspruch macht die Menschen skeptisch und überzeugt niemand. Diese Hauruck-Politik ist fehleranfällig und entwertet den notwendigen parlamentarischen Prozess und – noch wichtiger – wird weder Ihrer Verantwortung noch der des Parlaments gerecht.
Dazu nur zwei Beispiele aus den letzten Monaten: zum einen die Einweihung der Grenzpolizei ohne Rechtsgrundlage, im Übrigen auch ohne die notwendige inhaltliche Abstimmung mit dem Bund, und zum anderen das Familiengeld. Erst gestern hat die Bun
desregierung, der die CSU angehört, auf eine Parlamentarische Anfrage wiederum bestätigt, dass doch eine Anrechnung auf Hartz IV erfolgt, der sozialpolitische Super-GAU. Alle bekommen etwas, nur die Bedürftigsten nicht.
Langfristig tragfähige Lösungsansätze fehlen dagegen in ganz zentralen Politikfeldern. Beim Wohnungsbau sind Ihre Antworten "BayernHeim" und Baukindergeld. Aber die Frage, wie die Wirtschaft motiviert wird, in den Mietwohnungsbau zu investieren, ist noch nicht einmal thematisiert.
Die Deckung des Facharbeiterbedarfs ist eine zentrale Frage zur Sicherung des Wohlstands. Wie halten Sie es mit der Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge?
Im Bildungsbereich: Digitalisierung. Wie wollen Sie diese implementieren? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der Eigenverantwortung der Schulen aus?
Wie stärken wir die Innovationskraft der Wirtschaft, und wie sichern oder ermöglichen wir kreative Milieus? – Fragen ohne Antworten.
Zum Flughafen München hätten Sie eine mutige Infrastrukturentscheidung treffen können, haben aber mutlos agiert.
Interessant fand ich Ihre Ausführungen zum ländlichen Raum. Sie haben gesagt, Bayern müsse dezentraler werden, nicht alles müsse in München entschieden werden, die Regionen sollten mehr Kompetenzen erhalten. – Das ist richtig und eine langjährig auch von mir erhobene Forderung. Aus Ihrem Munde klingt das aber nicht glaubwürdig. Wer glaubt, der Heimatminister müsse jeden Förderbescheid persönlich aushändigen, will Kompetenzen nicht an nachgeordnete Behörden oder gar in die Regionen verlagern. Schon als Heimatminister haben Sie dazu nichts bewegt und in dieser Hinsicht auch die Enquete-Kommission nicht unterstützt. An den Taten, nicht an einer Regierungserklärung ein paar Tage vor der Wahl müssen wir Sie messen.
Moderne, frische Politik geht anders. Die vielen Zukunftsaufgaben müssen wir weltoffen und tolerant, mutig und zuversichtlich, aber auch solide anpacken. Wir müssen kontinuierlich für die Zukunftsfestigkeit arbeiten und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun, sonst wird es nichts auf dem Laufband und auch nichts in der bayerischen Landespolitik.
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück
noch einmal zu der grundsätzlichen und auch rechtsstaatlichen Frage. Der Reigen der Dreistigkeit nimmt kein Ende. Seit heute halten wir auch das Informationspapier des Innenministeriums in Händen. Was heißt es da? Neugründung der Direktion der Bayerischen Grenzpolizei in Passau am 2. Juli 2018. Da bleibt einem einfach der Atem weg. Was war am 2. Juli? Da waren der Ministerpräsident und der Innenminister in Passau und haben einen Festakt abgehalten. Und erst heute schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen.
Ja.
Ich wollte schon hören, was dort gesagt wird. Und da ist in der Tat so getan worden, als seien die rechtlichen Grundlagen für diese Einrichtung schon vorhanden. Das war auch ein Akt der Dreistigkeit.
Ich war auf keinem Foto, liebe Frau Kollegin. Mir ist es um andere Dinge gegangen als Ihnen und vor allem dem Ministerpräsidenten.
Heute haben wir die gesetzlichen Grundlagen für die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei und der nachgeordneten Dienststellen. Die Staatsregierung – das muss man jetzt in dem gesamten Verfahren konstatieren –, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Innenminister, damit auch dem Minister für Recht und Ordnung, präsentiert diese Grenzpolizei ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage. Und da stellen sich Fragen; zwei wesentliche will ich Ihnen auch nennen.
Haben Sie mit diesem Show Act nicht mehr bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes warten können? Was hätten Sie sich denn abgebrochen, wenn wir das in der nächsten oder übernächsten Woche gemacht hätten?
Die grundsätzlichere Frage in diesem Zusammenhang ist: Gibt es in dieser Staatsregierung niemanden mehr, der sagt: Nein, das können wir nicht machen, das ist unanständig. Nicht dem Innenminister, nicht dem Justizminister und auch sonst niemandem ist an dieser Stelle das Gesetz wichtiger als die politische Hörigkeit gegenüber dem Ministerpräsidenten.
Das ist ein Beleg dafür, dass die Medienshow wichtiger ist als Rechtsstaatlichkeit, Gesetzestreue und rechtliche Grundlagen. Das ist damit auch ein Tiefpunkt des Verhältnisses zwischen der Staatsregierung und dem Landtag.
Noch kurz zur Sache. Diese Eile ist überhaupt nur der Show und nicht der Sache geschuldet; denn das Einzige, was in diesem Jahr passiert, ist, dass die 500 Beamten, die bisher der Polizeiinspektion Fahndung angehören und als Grenzpolizisten weiterhin ihren Dienst in der Schleierfahndung tun, Grenzpolizisten werden. Dann wird auch sachlich ein bisschen an zusätzlicher Ausstattung ergänzt. Aber mehr ist dazu im Jahr 2018 nicht zu erwarten. Der Aufwuchs ist für die nächsten Jahre geplant.
All das signalisiert deutlich, dass das, was angekündigt war, nämlich die Qualität der Schleierfahndung zu intensivieren, auch durchaus in den Organisationsstrukturen, in denen wir bisher unterwegs sind, hätte durchgeführt werden können, wenn man das für erforderlich und richtig hält. Das alles ist Show ohne Substanz. Das erkennen die Menschen, und das erkennen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, die Wählerinnen und Wähler. Sie werden das am 14. Oktober auch entsprechend würdigen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben gerade behauptet, dass es bereits eine rechtskonforme Gründung der Bayerischen Grenzpolizei auf der Grundlage des Artikel 4 Absatz 4 POG in Verbindung mit einer Verordnung gab. Deshalb bitte ich Sie, uns an dieser Stelle
zu erklären, warum die Staatsregierung dem Landtag dann überhaupt dieses Gesetz zur Gründung der Grenzpolizei vorgelegt hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu Recht gesagt worden, dass es darum geht, den Tourismus neu zu denken und die Bedeutung des Tourismus zu unterstreichen. Der Wirtschaftsminister hat jetzt, im Jahr 2018, seit er im Haus Verantwortung trägt, eine eigene Abteilung gebildet, in der die Zuständigkeiten des Hauses konzentriert werden; das ist
richtig. Man könnte aber auch sagen: Allein im Wirtschaftsministerium hat es bis zum Jahr 2018 gedauert, um die organisatorischen Maßnahmen so zu treffen, dass dort wie aus einer Hand gearbeitet werden kann.
Das, was jetzt im Wirtschaftsministerium neben den fachlichen Initiativen, beispielsweise die Tourismusfachhochschule und andere Dinge mehr, aufgesetzt wurde, wäre im Übrigen auch eine Blaupause für die gesamte Staatsregierung; denn eine Vielzahl weiterer Zuständigkeiten gibt es in anderen Häusern, die leider nach wie vor nicht ausreichend koordiniert sind. Beispielsweise sollte im Landwirtschaftsministerium die LEADER-Förderung, die auch sehr stark den Tourismus und die regionale Entwicklung betont, auch in eine Zuständigkeit zusammengeführt werden. Die Landwirtschaftsministerin hat jetzt als Maßnahme die 100 ausgezeichneten Wirtshäuser vorgestellt und prämiert, ohne dass die bayerische Marketinggesellschaft Bayern Tourismus Marketing davon überhaupt etwas wusste. Inwieweit das Wirtschaftsministerium eingebunden war, weiß ich nicht. Es geht nicht nur darum, den Ministerien und den Ministerinnen und Ministern eine Präsentationsplattform zu bieten, sondern vor allem darum, das Marketing voranzubringen.
Darüber hinaus stelle ich die Frage: Müssen Schlösser und Seen im Finanzministerium angesiedelt sein? Diese sind für die Staatsregierung und insbesondere für das Umweltministerium auch eine wichtige Marketingmaßnahme, was Landschaft, Landschaftspflege und vor allem auch weiche Förderungen angeht. Darüber hinaus sind die Kommunen betroffen. Eine solche Marketingmaßnahme kann professionalisiert werden. Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube, es ist eine Aufgabe, Anreize zu schaffen, aber nur in Größenordnungen, die auch etwas zu leisten vermögen. Ein Blick nach Österreich wäre durchaus hilfreich. Auch das Thema flexiblere Arbeitszeiten ist ein weiterer Faktor, der betrachtet werden muss. Sie waren auch beteiligt, die Dinge aufzusetzen.
Der Branche wäre sehr geholfen, wenn die Staatsregierung wie aus einer Hand arbeiten würde und im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministers neben der Förderung auch noch ein paar Fachthemen aufgreifen würde, um der Branche das Arbeiten zu erleichtern. Es ist noch einiges zu tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mir geht es in der heutigen Auseinandersetzung mehr um den Stil als um den Inhalt. Es stellt sich schon die Frage an die CSU: Wo in dieser Fraktion ist die Haltung eines Alois Glück? – Alois Glück arbeitet in einer bedächtigen Analyse, mit Weitblick und in europäischer Verantwortung an Problemlösungen und hat angesichts der Bedeutung der Europäischen Union die Suche nach Gemeinsamkeiten und insbesondere einen respektvollen Umgang angemahnt. Ich zitiere aus dem dritten Absatz des Antrags der CSU: "Der Landtag stellt fest, dass gegen Enttäuschung, Skepsis und Angst vor Kontrollverlust in der Bevölkerung Europas nur Entschlossenheit und die konsequente Lösung von Problemen helfen."
Ich glaube eben nicht, dass man bei solchen Emotionen ausschließlich auf Entschlossenheit setzen kann. Probieren Sie es doch einmal wieder mit Aufklärung, mit Werten wie Solidarität und Menschlichkeit, mit Zuversicht und der Bereitschaft zum Kompromiss! Angesichts der Werte, die wir Europa zu verdanken haben, und der Konsequenzen, die aus der Entwicklung des Friedens, der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und auch des Wohlstands der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten erwachsen sind, sollte man in Wortwahl, im Stil und im Umgang miteinander zu mehr Bedachtsamkeit zurückkehren, um in der Sache die notwendigen Lösungen zu finden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN auf Nichtbehandlung hat Ihnen noch einmal die Chance gegeben, über die politische Bedeutung und Bewertung Ihrer eigenen Anträge nachzudenken und von einer Abstimmung abzusehen. So müssten Sie sich nicht vorwerfen lassen, dass Sie bereit sind, Ihrem Innenminister Seehofer quasi einen völligen Freibrief auszustellen. Es ist nämlich auch ein öffentliches Bekenntnis zu einer entmündigten Gefolgschaft und einer deprimierenden Verantwortungslosigkeit, wenn ich mit meiner Stimme für etwas eintrete, was ich nicht kenne.
Sie lassen keinen Hauch und kein Mindestmaß an Bereitschaft zu parlamentarischer Kontrolle erkennen. Wie sieht es denn mit Ihrer politischen Selbstachtung aus? Jeder muss für sich entscheiden können. Sie haben auch noch namentliche Abstimmung beantragt, sodass sich keiner seiner Verantwortung entziehen kann. Gerade angesichts der Bedeutung der Themen, die die Vorredner eben inhaltlich beleuchtet haben, ist es ein unsägliches und nicht erklärbares Verhalten, wenn Sie jetzt über einen Masterplan abstimmen, den Sie nicht kennen.
Natürlich weisen Sie richtigerweise darauf hin, dass die Rechtsstaatlichkeit ein ganz wesentliches Element unseres Zusammenlebens darstellt. Deswegen ist es auch erforderlich, im Detail hinzuschauen, ob die umstrittene Zurückweisung an der deutschen Grenze al
lein auf § 18 des Asylgesetzes gestützt und damit gerechtfertigt werden kann oder ob Dublin III ein solches geordnetes Überstellungsverfahren innerhalb der Europäischen Union erforderlich machen würde, wie auch viele Juristen immer wieder argumentieren. Dies scheint offenbar konkret geplant. Genau wissen wir es aber nicht wirklich. Ist das vorgesehen? Müssen solche Bedenken bei diesem Plan berücksichtigt werden? All das wissen wir nicht. Ich halte es für völlig verantwortungslos, an dieser Stelle einem solchen Masterplan die Zustimmung zu erteilen. Ich werde es jedenfalls nicht machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte war mir zu viel von dem "Münchner" Flughafen die Rede. Er heißt zwar zumindest landläufig so, aber von der infrastrukturellen Bedeutung her ist er ein Flughafen des Landes, ein internationaler Flughafen, der für die Entwicklung ganz Bayerns mitverantwortlich ist. Wer die Zukunft gestalten will, muss die entsprechenden Infrastrukturvoraussetzungen schaffen. Der Herr Kollege Huber hat an anderer Stelle an einem, wie ich finde, ganz anschaulichen Beispiel, nämlich am Ausbau der Autobahnen, durchaus den Kern getroffen. Es ist eine pure Selbstverständlichkeit, dass wir uns über Umweltauswirkungen von Autos, Flugzeugen und anderem trotz vier Spuren auf der Autobahn oder einer dritten Startbahn am Flughafen München weiter Gedanken machen müssen. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass sich entgegen der eingangs gemachten Bemerkung vom Herrn Kollegen Piazolo in den letzten Jahren etwas geändert hat. Zumindest ist die Baugenehmigung als solche gerichtlich überprüft und bestätigt.
Das ist schon von Bedeutung, weil die Debatte, die wir über Planrechtfertigung und über die Prognosen, wie sich die Dinge weiterentwickeln, führen, gerichtlich sehr aufwendig untersucht worden ist und diese Argumentation ihre Bestätigung gefunden hat.
Ich bedaure auch, dass die CSU an dieser Stelle trotz des klaren Bekenntnisses zur Notwendigkeit der dritten Bahn vom Kollegen Erwin Huber dennoch – jetzt offenbar wieder wahltaktisch bedingt – davor zurückschreckt, eine klare Entscheidung zu treffen. Wir können das in der Tat nicht allein von der Stadt München und den dortigen Auswirkungen, die viel beschrieben worden sind, abhängig machen, sondern müssen auf die Auswirkungen für Bayern insgesamt schauen. Ich darf aus niederbayerischer Sicht noch sagen: Wenn man hört, die Wachstumsgrenzen seien qualitativ erreicht, werden wir das sicherlich diskutieren. Aber auch in Niederbayern, in Ostbayern insgesamt, wie im Übrigen auch im südlichen Oberbayern, setzt man auf Impulse durch den Flugverkehr. Die Wirtschaft und alle, die den Flugverkehr nutzen, müssen darauf setzen, dass die politisch Verantwortlichen da die richtigen Infrastrukturvoraussetzungen schaffen. Deswegen bin ich durchaus für den Bau dieser dritten Bahn.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand Ihren Einstieg in Ihre Rede, sehr geehrter Herr Kreuzer, durchaus vielversprechend, weil Sie eingangs darauf hingewiesen haben, dass es bei der Verabschiedung dieses Gesetzes um das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit geht und dass es eine große Herausforderung darstellt, das richtig auszutarieren. Wir wissen auch, dass die Sicherheitslage sehr gut ist. Trotzdem soll es jetzt in diesem Gesetz nach den Vorstellungen der Staatsregierung eine Vielzahl zusätzlicher Befugnisse geben und auch die Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse. Das alles will ich jetzt an dieser Stelle nicht noch einmal problematisieren. Ich meine aber schon, dass Sie, die Staatsregierung und die CSU-Fraktion, heute eine Chance vertun, wenn Sie offensichtlich jetzt auch in der Dritten Lesung zur Verabschiedung dieses neuen PAG kommen wollen. Es gibt doch eine Vielzahl von Menschen, die sich mit diesem Gesetz nicht wohlfühlen und die Sorge um die Entwicklung der Freiheitsrechte haben.
Ich möchte nur die Evangelische Jugend in Bayern mit einem Satz erwähnen. Sie schreibt, die geplante Gesetzesänderung erzeuge ein Klima der Unsicherheit und des Misstrauens. Damit verbunden ist nämlich die Idee, mit all denen, die diese Sorgen formulieren und artikulieren, noch einmal ins Gespräch zu kommen und Befugnis für Befugnis zu analysieren und unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, ob wir diese weiteren freiheitseinschränkenden Befugnisse wirklich brauchen oder ob es auch mit dem Status quo so gut weitergeht, wie es die derzeitigen Zahlen zeigen. Das wäre eine große Chance gewesen, die heute leider nicht genutzt wird.
Es wäre auch möglich gewesen, die Regelungen, die notwendig sind, um die Datenschutz-Grundverordnung zu vollziehen, abzutrennen und heute zu beschließen. Mit dem Rest hätte man in einer vertrauensbildenden Diskussion in den nächsten Wochen fortfahren können. Leider scheint das nicht der Fall zu sein. Ich bedaure das sehr.
Ich bin nicht die Frau Stamm. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze, denn die wesentlichen Argumente sind bereits genannt worden. Wenn bislang der Eindruck entstand, dass diese Debatte und die Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Bayerische Grenzpolizei mit insgesamt 1.000 Stellen einzurichten, konzeptionslos und vor allem mit dem Bund unabgestimmt war, war dies bis heute eine Vermutung. Aber seit Herr Ländner gesprochen hat, kann man es für eine Gewissheit halten, dass auch seitens der CSU-Fraktion keine Klarheit darüber herrscht, was eine Grenzpolizei ist. Es sei denn, ein bayerischer Landespolizist, der in der Nähe der Grenze seine Arbeit tut, wird als Grenzpolizist bezeichnet. So kann man die Sache auch irgendwie ins Lot bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritikpunkte sind kurz zusammenzufassen: Die zusätzliche Struktur wird ineffizient und teuer werden. Sie ist konzeptlos und vor allem mit dem Bund nicht abgestimmt. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist unter anderem zu lesen, dass die bayerische Polizei darüber hinaus grenzpolizeiliche Aufgaben verstärkt koordinieren soll. In so einem Fall muss man wohl davon ausgehen, dass auch hier das Rollenverständnis nicht mehr stimmt und zurechtgerückt werden muss. Das ist zunächst einmal eine zentrale Bundesaufgabe. Ergänzend dazu und in Abstimmung mit dem Bund kann man zusätzliche Tätigkeiten einfließen lassen, wenn es über die Schleierfahndung hinausgehen soll. Geht
es jedoch lediglich um eine Verstärkung der Schleierfahndung, dann sagen Sie dies. In so einem Fall brauchen wir ein derartiges Gesetz nicht. Der Hinweis auf die Sorge der zahlreichen Inspektionen, dass die dringend benötigten, aber nicht ankommenden Polizisten zu ihren Lasten gehen werden, muss ernst genommen werden. Dieser Hinweis macht die Skepsis gegenüber der Bayerischen Grenzpolizei verständlich. Es ist zudem ein Affront gegen die Bundespolizei und die Bundespolitik. All das ist unnötig. Darauf sollte verzichtet werden. Nehmen Sie dieses Gesetz zurück!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Beitrag richtet sich auch an den Kollegen Blume, der von Toleranz und Achtung als Grundlagen des Zusammenlebens gesprochen hat und im nächsten Satz den Redebeitrag der Vorrednerin als Beitrag von größter anzunehmender Dummheit bewertet hat. Das passt nicht zusammen. Wenn auf der einen Seite von Symbolik gesprochen wird und dahinter nicht der Nachweis von Substanz steht, kommt es zu dem Problem, über das heute diskutiert wird.
In Zeiten, in denen wir uns um ein tolerantes, weltoffenes und modernes – ich würde sagen: auch friedliches – Bayern und um ein gutes Miteinander der verschiedenen Religionsgemeinschaften bemühen, ist Symbolik einfach zu wenig. Da sind Verständnis, Gespräche und Empathie wichtig und gefragt. Die Politisierung eines solchen christlichen Symbols – das wurde bereits ausgeführt, ich will es nicht wiederholen – halte ich für falsch, und zumal diese aufdringliche Inszenierung ist abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Ländner, von einer Distanzierung von der Polizei kann im Zusammenhang mit der Kritik an dem PAG-Entwurf keine Rede sein. Möglicherweise haben Sie dazu auch meinen letzten Beitrag gehört. Ich habe mich mit dem PAG vor allem deswegen kritisch auseinandergesetzt, weil es angesichts "drohender
Gefahren" um eine Fülle neuer Befugnisse und um die Vorverlegung der Eingriffsschwelle geht.
Das ist durchaus einer Kritik und einer Auseinandersetzung würdig, zumal unsere verschiedentlich vorgetragene Kritik durch eine große Zahl gesellschaftlicher Gruppen aufgegriffen wurde, die sich mit diesem Entwurf ebenfalls befasst. Dass daran eine Reihe von Gruppen beteiligt ist, mit denen ich persönlich politisch gar nichts gemeinsam habe und nichts zu tun haben möchte, ist offenkundig. Das ist mehrfach angesprochen worden. Aber gemeinsam Bedenken gegen diesen Entwurf des PAG zu artikulieren, bedeutet noch nicht, gemeinsame Sache zu machen, wie Sie, Herr Kreuzer, es formuliert haben.
Diese Summe kritischer Äußerungen und Bewertungen wird auch über Veranstaltungen nach außen getragen. Diese Kritik zu diskreditieren, wird über diesen Dringlichkeitsantrag auch ein Stück weit versucht. Stattdessen sollten wir in dieser Debatte den PAGEntwurf sachlich bewerten und zu einer vernünftigen Auseinandersetzung zurückkehren. Das haben das PAG und vor allem die Polizisten, die dann die Maßnahmen vollziehen müssen, verdient.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung: Wenn der Ministerpräsident im Rahmen seiner heutigen Regierungserklärung sagt, er wolle wissen, wo und wie die Menschen ihre Religion ausüben, dann fühle ich mich auch persönlich angesprochen. Und ich fühle mich dabei ausgesprochen unwohl. Ich will eben nicht, dass der Ministerpräsident weiß, wo, wie, wann und ob ich überhaupt meine Religion ausübe. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, bei aller Eiferei bitte ich Sie, bei diesem Thema im Rahmen einer politischen Erklärung nicht zu überziehen. Wir müssen hier die gebotene Sensibilität dessen beachten, was der Staat kann, was er darf und wo er seine Grenzen hat.
Sie haben heute eine Vielzahl von Themen aufgeworfen. Man könnte auch sagen: Sie haben mit der Gießkanne gearbeitet. Was haben wir geboten bekommen? – Viel Staat, zusätzliche Behörden, viel Geld und viel Personal. Ich glaube aber, dass Ihre Politikansätze auf vielen Politikfeldern unzureichend sind. Lassen Sie mich kurz ein paar Beispiele ansprechen: Beim Thema Sicherheit lautet Ihre Antwort: mehr Polizei und mehr Befugnisse. Ich hätte mir die Überlegung gewünscht, ob flankierend dazu nicht Themen wie der gesellschaftliche Zusammenhalt, Sensibilität und Wertebewusstsein, selbstbewusste gesellschaftliche Haltung sowie Empathie und Bildungsarbeit einen Beitrag leisten müssten, um das Maß an Sicherheit zu gewährleisten, das die Bevölkerung haben möchte.
Dieselbe Problematik besteht beim Thema Wohnungsbau. Alle Vorredner haben bestätigt und unterstrichen, dass dieses Thema eine besondere Herausforderung und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Was ist Ihre Antwort darauf? – Mehr Fördergeld, Baukindergeld, eine Eigenheimzulage und eine eigene staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Auf ganz zentrale weitergehende Fragen, zum Beispiel wie wir Impulse für Investoren setzen können, um den Miet
wohnungsbau insgesamt anzukurbeln, oder wie wir Menschen, die viel Geld haben, von denen es auch nicht wenige gibt, bewegen können, Geld in den Mietwohnungsbau zu investieren, wurden keine Antworten gegeben. Dabei geht es um Regelwerke, um Verfahren und um Bauvorschriften. Dazu haben wir nichts gehört. Mit Ihren Ideen allein wird dieses Problem nicht zu lösen sein.
Ein weiterer Aspekt: Bei der Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik darf es nicht nur um prestigeträchtige staatliche Maßnahmen gehen. Hier lautet die wesentliche Frage, welche Impulse und Rahmenbedingungen wir für die Innovationskraft der Wirtschaft und der Wissenschaft setzen können und müssen. Dabei geht es beispielsweise um die Fragen: Wie organisieren wir kreative Milieus? Wie können wir es ermöglichen, dass Innovationen bei der Digitalisierung und anderen wichtigen Zukunftsthemen verbessert werden? Gibt es so etwas wie innovative oder digitale Freiheitszonen: ein Beispiel ist die digitale Forschungszone, auch im wirtschaftsschwachen ländlichen Raum. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dazu haben wir nichts gehört! Sie haben zum Thema "gleichwertige Lebensbedingungen" nur gesagt, der ländliche Raum müsse Wirtschafts- und Lebensraum bleiben: Das ist zu wenig. Wir legen großen Wert darauf, dass die Menschen überall und unabhängig davon, wo sie in Bayern leben, ein erfolgreiches und gelingendes Leben führen können.
Sie haben 1.000 Sendemasten angekündigt. Ich hoffe, der Freistaat erledigt das selbst. Sie haben außerdem eine Wirtschaftsagentur angekündigt. Das ist ein Eingeständnis bisheriger Versäumnisse. Die Opposition hat das schon längst angemahnt.
Zuletzt die Machtbegrenzung: Der Ministerpräsident will nur noch zehn Jahre im Amt bleiben dürfen. Damit wollen Sie zeigen, dass Macht Begrenzung braucht und Wechsel ein natürlicher Bestandteil der Demokratie ist. Dies ist aber nicht erst in zehn Jahren möglich, sondern schon am 14. Oktober, wenn die Wähler die Dinge richtig beurteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit und Sicherheit – das sind zwei entscheidende Pole, zwischen denen wir uns im Bereich des Polizeirechts bewegen. Seien wir uns auch in dieser Debatte der Verantwortung bewusst, die wir auf diesem Feld haben! Eine Aktuelle Stunde reicht dafür jedenfalls nicht aus. Es geht auch nicht nur um ein Polizeiaufgabengesetz. Es geht um die Koordinaten des Staates, die hier neu justiert werden.
Auch ich appelliere an die CSU, den Entwurf der Staatsregierung nicht nur einfach durchzuwinken; denn ich halte gemeinsam mit der FDP in Bayern dieses Gesetz in seiner Gesamtheit für nicht nur problematisch, sondern für schlicht untragbar.
Zentral ist dabei die Überwachungsgesamtrechnung. Das heißt konkret: Wir könnten uns in diesem Haus sicherlich trefflich über jede einzelne Eingriffsbefugnis
der Polizei streiten – DNA-Untersuchungen, Meldeanordnungen, Drohnen, automatisierte Erkennungssoftware usw. Kaum eine dieser Einzelmaßnahmen würde unser Sicherheits- und Freiheitsgesamtgefüge per se ins Wanken bringen, auch wenn wir Freien Demokraten bei vielen Punkten sicherlich den Enthusiasmus der CSU nicht teilen. Bei Ihrem PAG geht es aber um mehr; denn im Sinne einer Gesamtrechnung geht es um die Summe der Einzelmaßnahmen, geht es um eine mögliche Rundumüberwachung. Es geht um das Gesamtgefüge, für das im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht Grenzen angemahnt hat.
Wir hören immer wieder, es gehe um Sicherheit vor Terror, um frühe Eingriffsmöglichkeiten gegen Gefährder, um die Verhinderung von Anschlägen. Auch hierüber ließe sich hervorragend diskutieren. Es kann aber nicht angehen – und wir können das der Regierung auch nicht durchgehen lassen –, dass sie die Terrorismusbekämpfung als Argument anführt, dann aber, sozusagen als Beifang, die neuen Befugnisse ohne Bezug zum Terrorismus ausgestaltet. Das passt nicht zusammen.
Die Politik darf vor dem Hintergrund von Bedrohung eines nicht vergessen: Die Menschen in unserem Land wollen nicht nur ein sicheres Leben, sie wollen auch ein freies Leben – und dafür werbe ich.
Ja. – Wenn Sie auf der einen Seite immer mehr Eingriffsrechte wollen, dann ist es auf der anderen Seite notwendig, den Schutz der Bürger vor diesen Eingriffen zu erhöhen. Das PAG will aber leider nur einseitig die Befugnisse ausweiten, die Kontrollmechanismen hingegen halten mit dieser Entwicklung nicht Schritt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier zumindest über das Ziel einig, dass die Gewässerqualität nicht den Bach runtergehen soll, und dass wir insgesamt unsere An
strengungen angesichts der Ergebnisse, die wir zur Gewässerqualität in den letzten Wochen und Monaten immer wieder berichtet bekommen haben, verstärken müssen.
Ich habe in den letzten Jahren auch immer große Sympathie für eine Lösung auf freiwilliger Basis gehabt. – Wer nicht? Natürlich ist das die vornehmere Variante. Aber wenn der Kollege Hünnerkopf von einer bewährten Praxis über die letzten Jahre spricht,
ist der Zeitpunkt erreicht, sich genauer anzuschauen, ob sich die bisherige Praxis, für die auch ich mich ausgesprochen hatte, tatsächlich bewährt hat. Man kann in die Bundesländer schauen, die mit gesetzlichen Vorgaben arbeiten, um zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln und worin sie sich unterscheiden. Man sollte auch die bayerische Lösung noch einmal analysieren und genauer schauen, was wir an Verbesserungen erwarten dürfen, wenn man das gesetzlich entsprechend regeln würde.
In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Frage, wie viele der Gewässer tatsächlich an beiden Ufern über den Vertragsnaturschutz überhaupt unter Schutz stehen. Oder erreichen wir damit gar keine relevante Größenordnung, nehmen wir damit in Kauf, dass die beabsichtigten Zielsetzungen nicht erreicht werden können?
Nach meiner Überzeugung ist aus ordnungspolitischer Sicht ein staatliches Eingreifen nur dann zu rechtfertigen, wenn der offene Markt nicht zu den gewünschten Ergebnissen kommt. Dies ist sicherlich auch Aufgabe der Ausschussberatungen, hier noch einmal sauber zu analysieren und zu schauen, was mit den vorgelegten Gesetzentwürfen wirklich an Verbesserungen zu erreichen ist. Wenn spürbare Verbesserungen erreicht werden können, wird man nicht umhin kommen, auch zu anderen Instrumenten zu greifen; denn ich glaube, man kann, Stand heute, so nicht konstatieren, dass die Gewässergüte gut und dass die Praxis bewährt ist.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, ist ein Anschlag auf den ländlichen Raum und würde, zur Wirksamkeit gebracht, erhebliche Entwicklungsprobleme für die wirtschaftsschwachen Regionen mit sich bringen.
Lieber Kollege Stümpfig, ich finde es bezeichnend, dass Sie bei der Begründung hier und heute diesen Gesetzentwurf mit der Stadt Nürnberg verprobt haben. Das ist der Blick auf die großen Ballungsräume. Ich will aber einmal den Blick auf unsere kleinsten Gemeinden dagegensetzen und die Auswirkungen dort ermitteln.
Auf der Grundlage von 4,7 Hektar pro Tag – ziehen wir mal 20 % für Staat und alle staatlichen Flächenverbrauchsansprüche ab – bleiben für die Gemeinden
4 Hektar mal 365 Tage; das ergibt 14,6 Millionen m2
pro Jahr. Bei 12,5 Millionen Einwohnern sind das etwa
1,1 m2 Flächenverbrauchskontingent pro Einwohner.
Wir haben im Bayerischen Wald teilweise Gemeinden mit 1.000 Einwohnern, sprich an dieser Stelle dann
einem Kontingent von etwa 1.100 m2. Wenn in dieser Gemeinde ein Landwirt einen Freilaufstall realisiert, kann keine Familie mehr bauen, oder wenn die Gemeinde den Kindergarten erweitert, ist weitere Entwicklung an dieser Stelle nicht mehr möglich.
So – das kann man bei den vielen verschiedenen Nutzungsarten, die wir alle per se begrüßen, schon deutlich sagen – wird das nicht aufgehen. Das würde die Entwicklungspotenziale gerade der kleinen Kommunen erheblich beeinträchtigen. Es ist völlig ausgeschlossen, die Idee dann irgendwie zu kompensieren, beispielsweise bei der Stadt Nürnberg vorstellig zu werden und um Verbrauchskontingente anzuhalten oder anderweitig zu verhandeln; denn diese Gemeinden sind auch wirtschaftlich nicht in der Lage, da mitzumachen.
Es ist an anderer Stelle schon gesagt worden: Das Ziel ist ehrenwert, aber der Instrumentenkasten ist völlig undurchdacht und kann keinesfalls akzeptiert werden. Sie dürfen bitte bei allem, was Sie machen, nicht immer nur die Ballungsräume im Blick haben und dort verproben.
Das Gesetz gilt für ganz Bayern.
Deswegen werde ich an dieser Stelle selbstverständlich nicht zustimmen.
Bei der CSU gibt es nichts Neues. Da muss auch noch mehr an Ideen nachgeliefert werden. Das ist noch nicht zufriedenstellend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wer wollte bestreiten, dass es Bayern sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich gut geht? Doch auch die CSU-Fraktion hat zuletzt mehr und mehr notwendige Personalveränderungen gefordert. Doch eine Veränderung im Amt des Ministerpräsidenten muss auch inhaltliche Veränderungen bewirken. Aber welche sind das? – Der designierte Spitzenkandidat der FDP für die kommende Landtagswahl, Herr Martin Hagen, fordert ein Update für Bayern. Ich finde, das ist ein schönes und treffendes Bild. Herr Söder, das ist kein Wechsel des Betriebssystems, sondern ein Update im Sinne von Aktualisierung und Modernisierung, um Bayern auf den neuesten Stand zu bringen. Wenn Sie so wollen: eine neue Generation Bayern.
Ich möchte zwei Beispiele für den Weg in die Zukunft nennen; das ist zum einen das Thema Bildung. Noch im Nachtragshaushalt haben wir zusätzliche 160 Mil
lionen Euro für die Bildung zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich jedoch um Mittel ohne Plan. In der Bayerischen Staatsregierung weiß offenbar kein Mensch, was ein digitales Klassenzimmer ist. Eine PowerPoint-Präsentation mit einem Beamer vorzuführen, reicht jedenfalls nicht. Die Schülerinnen und Schüler dürfen mehr Qualität erwarten.
Zum anderen geht es um das Thema Wirtschaft. Die Bayerische Staatsregierung begleitet die mittelständische Wirtschaft in das Zeitalter der Digitalisierung mit dem Förderprogramm "Digitalbonus, Bayern" – allerdings mit Verwaltungsverfahren aus dem 19. Jahrhundert, nach dem Motto: Heute haben wir Feierabend, kommen Sie bitte nächsten Monat wieder. An dieser Stelle gibt es Entbürokratisierungs- und Optimierungschancen. Weniger Staat und bessere Ergebnisse sind möglich.
Zu anderen wichtigen Themen wie Wohnungsbau, gleichwertige Lebensbedingungen oder Sicherheit werden wir den neuen Ministerpräsidenten an seinen Ergebnissen messen. Gespannt sind wir aber vor allem auf den Politikstil des neuen Ministerpräsidenten: Aufrichtigkeit, Verlässlichkeit sowie Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft.
Die Ankündigung, die dritte Startbahn vor der Landtagswahl nicht mehr auf den Weg zu bringen, lässt jedoch nichts Gutes erwarten. Eine als richtig und für Bayern notwendig erkannte Investition aus wahltaktischen Überlegungen zu verschieben, wird Ihrer Verantwortung für die Gesamtentwicklung Bayerns nicht gerecht. Sehr geehrter Herr Söder, wenn Sie heute das Gefühl haben, Sie hätten endlich Ihr Ziel erreicht, so sage ich Ihnen: Für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern gibt es viel zu tun und viel zu verbessern.
Sehr geehrter Herr Seehofer, leider habe ich nur drei Minuten Zeit. An dieser Stelle will ich jedoch nicht versäumen, auch Ihnen persönlich herzlich zu danken und Ihnen alles Gute zu wünschen. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei allem, was Sie künftig tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In konjunkturell guten Zeiten wie diesen ist es zunächst keine Kunst, Rekordzahlen zu vermelden. Es ist auch keine Kunst, ohne neue Schulden auszukommen.
Und es ist an dieser Stelle zunächst auch keine Kunst, Finanzminister zu sein. Vor allem ist es keine gute Politik, immer mehr Geld zu haben. Ob eine Politik, zumal die Finanz- und Haushaltspolitik, gut ist, be
urteilt sich durchaus auch danach, wie gut, wie effektiv das Geld eingesetzt wird, und danach, ob da und dort auch Effizienzreserven gehoben werden. Leider kann ich aus Zeitgründen nur an drei exemplarischen Bereichen, die mir besonders wichtig sind, der Bildung, den gleichwertigen Lebensbedingungen und der Wirtschaftspolitik, darstellen, wie diese Staatsregierung mit dem vielen Geld der Steuerzahler umgeht.
Dazwischen darf ich im Übrigen bemerken, dass mich gar nicht wundern würde, wenn wir binnen weniger Wochen nach dem Amtsantritt des Ministerpräsidenten Söder einen weiteren Nachtragshaushalt vorgelegt bekämen, um das Wahlprogramm bzw. das ZehnPunkte-Programm zu finanzieren. Auch das wäre ein Paradebeispiel für von der Staatsregierung verantwortete Ineffizienz. Aber weg von den Spekulationen, hin zu den Fakten.
Erstens. In der Bildungspolitik sehen wir viel Geld, wenig Plan. Im Nachtragshaushalt werden Ausgaben in Höhe von 40 Millionen Euro und 122,5 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsförderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Ausgaben für digitale Bildung neu eingestellt. Da werden Millionen Euro bereitgestellt. Die Gemeinden und Schulen antworten aber einzig mit einem großen Fragezeichen auf die Fragen: Was wird denn nun gefördert? Wie fit sind die Lehrerinnen und Lehrer für diesen Wandel? Was ist der Mindeststandard, den jedes Klassenzimmer haben muss? Wie verhindern wir eine Schere in der digitalen Bildung zwischen reichen Gemeinden, die alles kaufen und sich alles leisten können, und ärmeren Gemeinden, die diese Dinge nicht kofinanzieren können? Wo ist da Ihr Konzept? – Wie gesagt: viel Geld, kein Plan.
Was finden wir bei den gleichwertigen Lebensbedingungen? – Gießkanne statt Schwerpunkten. Die Landesentwicklung braucht eine kraftvolle Förderung; das ist gerade schon gesagt worden. Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf sollte hier insbesondere im Fokus stehen. Doch statt hier ehrliche Schwerpunkte zu setzen, wird das Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf einfach erweitert und erweitert. 53,7 % der Fläche Bayerns haben inzwischen besonderen Handlungsbedarf. So kann man Gleichwertigkeitsprobleme nicht angehen.
Mein letzter Punkt ist der Digitalbonus. Was haben wir beim Digitalbonus und der Wirtschaftspolitik? – Bürokratie statt durchdachter Prozesse. Ich sage Ihnen jetzt einmal, wann der Digitalbonus in der letzten Zeit beantragt werden konnte: vom 1. bis zum 4. Dezember – und da war noch ein Wochenende dazwischen –, vom 1. bis zum 11. Januar und vom 1. bis zum 6. Februar. Natürlich ist der Digitalbonus wichtig, und
er wird auch aufgestockt. Aber zeigen Sie mir ein Unternehmen, das sagt: Ich nehme Aufträge nur in den ersten paar Tagen des Monats an. Das ist ein unsägliches, ein unsinniges Verfahren. Sie denken, die Wirtschaft soll sich an den Prozessen der Verwaltung orientieren. Ich meine – das tut die FDP im Übrigen auch –, dass die Verwaltung so denken und handeln sollte, wie die Wirtschaft es braucht, und da ist sehr viel mehr Effizienz und Effektivität erforderlich, als wir es an dieser Stelle erleben. Schon an diesen Beispielen wird deutlich: Viel Geld allein macht keine gute Politik.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle könnte ich noch viel Positives vermerken, aber meine Redezeit beträgt nur vier Minuten. Nachdem so viel Optimistisches gesagt worden ist, möchte ich auf Kritikpunkte eingehen, weil ich glaube, dass die Enquete-Kommission mit dem jetzt vorgelegten Papier ihre Chancen nicht ausreichend genutzt hat. Die Aufgabenstellung war klar: Die Kommission sollte Handlungsstrategien und Empfehlungen für den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung erarbeiten, wie das Verfassungsziel der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen sowie eine ausgeglichene Entwicklung der Teilräume umgesetzt werden kann. Die Kommunen haben Empfehlungen, Hilfestellungen und Konzepte erwartet. Ich bezweifle, dass mit der gebotenen Ernsthaftigkeit an diesen Aufgaben gearbeitet worden ist. Es ist bezeichnend, dass einen Tag vor der abschließenden Debatte im Plenum noch kein öffentlich zugänglicher Abschlussbericht vorliegt. Offensichtlich ist das Interesse, den Bericht zu veröffentlichen, gar nicht sonderlich groß. Die Kommission hat versucht, Fachpolitik der einzelnen Ressorts ohne Fachpolitiker zu betreiben. Das ist ein Problem. Ein Gremium wie die Enquete-Kommission kann nicht die Expertise von Politikern und Spezialisten aus allen Ressorts ersetzen. Stattdessen hätte man sich auf ressortübergreifende Konzepte konzentrieren sollen.
Der Abschlussbericht beschäftigt sich mit den falschen Fragestellungen. Statt eines Konzepts liefert der Bericht langatmige Ausführungen über den ellenlangen Fragenkatalog. Die wichtigsten Fragen wurden allerdings nicht beantwortet: Ab wann herrscht keine Gleichwertigkeit? Wer bewertet das? Welche Rolle spielen die Teilräume Bayerns bei dieser Einschätzung? Wie werden sie beteiligt? Welche Raumkategorien betrachten wir überhaupt? – Ich hätte mir auch die klare Festlegung gewünscht, dass es nicht um eine Mindestausstattung, sondern um politisch zu bewertende Maximalabweichungen zwischen den Räumen geht.
Für den Gesetzgeber ist die Frage durchaus interessant: Kann man, muss man ein solches Gleichwertigkeitsverfahren normieren? – Daneben muss es um die Festlegung von klaren Zuständigkeiten gehen. Wenn Fachpolitiken schon so großen Raum einnehmen, wie sie es hier tun, dann gibt es auch da viele Fragezeichen. Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen. Erstens. Die Kommission schlägt jetzt auf einmal einhellig die Einführung eines verbindlichen Zieles zur Reduktion des Flächenverbrauchs in Bayern vor. Wenn man dieses Thema wie die GRÜNEN angeht, wird gerade der strukturschwache Raum all seiner Entwicklungsmöglichkeiten beraubt.
Ein zweites Beispiel ist die Diskussion über die Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass ein Papier zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Bayern zu parteipolitischen Debatten über den Grad der gewerkschaftlichen Organisation in Unternehmen führt. Nach den Ausführungen soll die öffentliche Hand Aufträge nur noch an entsprechende Betriebe vergeben dürfen. Das hat mit der Frage nach der Gleichwertigkeit schon gleich gar nichts zu tun.
Beispiel Nummer drei ist der Erhalt von Grundschulen. Dass die Kommission die Forderung nach "möglichst wohnortnahen Grundschulen" aufnimmt, lässt an ihrer Ernsthaftigkeit zweifeln. Abgesehen davon, dass die Formulierung selbst im Landesentwicklungsprogramm schon konkreter ist, wäre von der Kommission mehr zu erwarten gewesen. Wir brauchen konkrete Zahlen. Wie lange darf die Fahrt in die Schule dauern? – Wie weit darf die Schule vom Wohnort weg sein?
Ich halte die gleichwertigen Lebensbedingungen nach wie vor für ein ganz zentrales Thema. Aber ich glaube, dass der Bericht leider nicht das an Beiträgen leistet, was er hätte leisten können und müssen.
Aber ich werde großen Wert darauf legen, dass wir bei den Ansätzen, die ich gerade dargestellt habe – dem Gleichwertigkeitsbericht, der Beteiligung von Teilräumen und Aufforderungen an Staatsregierung und Landtag –, mehr tun, als dieser Bericht skizziert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Huber, Ihr Bild von der Dame am Straßenrand ist nicht richtig. Sie sehen zwar, dass sie in Nöten ist, suchen aber irgendwelche Bürgermeister, die in der Lage sind, der Dame aus dem Dilemma herauszuhelfen, anstatt das selber in die Hand zu nehmen. Genau das ist das Problem bei dieser Konstellation und diesem Förderprogramm.
Richtig ist die Analyse, dass die weißen Flecken dringend verschwinden müssen, in erster Linie für alle, die auf der Straße unterwegs sind und dort arbeiten müssen. Reden Sie doch mal mit Handwerkern, die irgendwo auf Baustellen unterwegs sind und dort die notwendigen Verbindungen nicht zustande bringen. All das macht deutlich, dass wir möglichst zügig zu Lösungen kommen müssen.
Was ist denn das für eine Lösung, wenn Sie jetzt die flächendeckende Erschließung des Netzes auf insgesamt 2.000 Verantwortliche verteilen und erwarten, dass das zügig geht? Wenn es Ihnen ernst wäre mit einer schnellen Erledigung dieser Aufgabe, müssten Sie das anders anpacken. Dann müsste der Staat das selbst in die Hand nehmen und die Gemeinden bei der Suche in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet um Unterstützung bitten. Wenn die Unterstützung aus
bleibt, macht man es notfalls auch ohne. Man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, dass 2.000 Gemeinden das Netz in gleicher Schnelligkeit schließen.
Wenn man in die Begründung Ihres Antrags hineinschaut, dann erkennt man, dass Sie die besten Argumente selbst liefern. So verweisen Sie darauf, dass entlang der meisten Straßen und Bahnstrecken die Netze Lücken haben. Da sollen in dem einen Fall 16 Gemeinden entlang einer Regionaltrasse und in einem anderen Fall 14 Gemeinden entlang einer Staatsstraße koordiniert die Lücken schließen. Das ist doch der Webfehler des Systems. Man hätte erwarten dürfen und müssen, dass Sie nach den Erfahrungen aus dem Breitbandausbau andere Schlüsse ziehen. Wir haben Ihnen die Vorbilder schon im Zusammenhang mit der Breitbanddebatte genannt: Oberösterreich und andere nehmen die Sache staatlicherseits im Wesentlichen selbst in die Hand.
Dann müssen wir den 2.000 Gemeinden auch nicht erklären, was es mit den 97 % und den 3 % auf sich hat. Wir aber wissen das und können das entsprechend selbst steuern und koordinieren. Dem Förderprogramm der CSU kann man in dieser Form jedenfalls nicht zustimmen.
Herr Kollege Runge, es amüsiert mich jedes Mal aufs Neue, dass für die CSU immer wieder der ehemalige Wirtschaftsminister Erwin Huber in die Bütt geht, um uns zu erklären, wie man solche Infrastrukturaufgaben kraftvoll staatlich steuert und lenkt. Das ist ihm schon früher nicht gelungen, und auch heute hatte er wieder nicht recht. Das weiß auch der Herr Kollege Glauber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in aller Kürze: Wir haben uns über alle Fraktionen hinweg mit der Frage befasst, wie wir mit wirtschaftsschwachen Regionen umzugehen haben. Die Fraktionen haben da und dort durchaus gemeinsame, aber auch unterschiedliche Konzeptionen entwickelt. Aber jetzt wird für einen Teilraum der besondere Handlungsbedarf betont. Das ist, glaube ich, nicht sachdienlich. Wir müssen schon den gesamten bayerischen Raum im Auge haben und überlegen, wie wir alle Regionen mit besonderem Handlungsbedarf stärken können. Deswegen ist dieser Antrag, der zunächst nur drei Landkreise benennt
und dann in einem Nachsatz in der Begründung noch den Landkreis Fürth anführt – nach dem Motto: Übrigens gilt das auch noch für den Landkreis Fürth –, nicht sachdienlich. Die Überlegungen, die im Zentrum des Antrags stehen, sind nicht nur für die drei zunächst genannten Landkreise richtig und sachgerecht, sondern auch für den noch en passant genannten Landkreis Fürth: Jetzt ist uns auch noch der Landkreis Fürth eingefallen.
Wenn wir uns hier mit der Frage befassen, was für Regionen mit besonderem Handlungsbedarf zu tun ist, müssen wir vielmehr über Mittelfranken deutlich hinausgehen. Deswegen kann ich den Antrag an dieser Stelle, wiewohl ich die Unterstützung auch dieser Region für richtig halte, nicht mittragen, weil sich dann sofort die Frage stellt, was wir denn für alle anderen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf tun. Ich bitte um Verständnis für die Auffassung, dass zwar auch darauf ein Fokus gelegt werden kann, aber nicht nur. Deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht zustimmen.
Herr Kollege Huber, wenn Sie mit dieser Bemerkung recht hätten, dann wären die Heimatstrategie und die Nennung vieler Räume mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern ja höchst problematisch für die Entwicklung.
Insofern teile ich Ihre Einschätzung nicht. Wir müssen schon die Bereitschaft mitbringen, hier eine saubere Analyse unter dem Gesichtspunkt gleichwertiger Lebensbedingungen vorzunehmen,
und dürfen uns dann auch nicht davor scheuen, diejenigen, die – in welchen Bereichen auch immer – Nachholbedarf haben, zu benennen und hier im Landtag darüber zu sprechen. Die Wirkung, die Sie hier gerade damit verbunden haben, sehe ich nicht. Das würde, konsequent zu Ende gedacht, bedeuten,
dass wir die Frage, wie wir fördern oder wie wir mit Räumen mit besonderem Handlungsbedarf umgehen, wegen der von Ihnen beschriebenen Wirkung nicht mehr stellen dürften. Das hielte ich für falsch.
Das wäre jetzt ein Beitrag gewesen, wenn Herr Huber hier gestanden hätte, aber mich haben Sie eben gar nicht angesprochen.
Ich bleibe aber bei der Einschätzung, dass es durchaus falsch war. Wenn wir diese Regionen, die erst durch die Erweiterung und die gemäßigten Kriterien zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf hinzugekommen sind, jetzt mit einem solchen Antrag besonders herausgreifen, wissen Sie genauso gut wie
ich, dass es noch deutlich schwächere Regionen als die hier genannten gibt.
Aber das ist ein bayerisches Parlament, es ist ein Antrag an den Bayerischen Landtag, sehr geehrte Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit der Einführung des G 8 wissen wir, dass eine Entscheidung für das eine oder das andere alleine noch keine Qualität sicherstellt. Das haben wir jetzt über viele Jahre am und mit dem G 8 leidvoll erfahren müssen.
Heute haben wir die Entscheidung für das G 9 zu erwarten – mit einer Vielzahl von Schwächen und Unklarheiten. Zum Teil ist es eingangs auch schon mit einer sehr wohlwollenden Begrüßung des G 9 angesprochen worden. Dann ist auch sehr schnell gesagt worden, was alles nicht oder noch nicht passt.
Kollege Piazolo hat darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung hier und heute unklar ist, wie es mit der Oberstufenausgestaltung aussehen wird. Der Wunsch, ein Gymnasium aus einem Guss zu bekommen, wird im Vorblatt zur Gesetzesbegründung mit der Formulierung angesprochen, dass die Jahrgangsstufen fünf bis dreizehn aus einem Guss entwickelt werden.
Diese Ausführungen haben aber lediglich deklaratorischen Charakter und haben keinen Niederschlag oder gar Beleg im konkreten Gesetzentwurf gefunden. Zu den Fragen nach der persönlichkeitsbildenden Grundlagenvermittlung und wie es mit dem individualisierten Lernen werden soll, wie die zu Recht betonte Notwendigkeit der Digitalisierung und auch die stärkere Betonung der politischen Bildung denn umgesetzt und ausgestaltet werden soll, sieht die heute zu erwartende Entscheidung keine Klärung vor. Diese inhaltlichen Konkretisierungen stehen noch aus.
Es ist auch völlig unklar, wie es mit den Kosten für diese Reform gehen wird. Die Kosten, die die Kommunen zu tragen haben, insbesondere jetzt auch auf dem Weg aus der Kreidezeit in die digitalisierte Welt, erfordern sehr viel mehr Aufwand. Es ist eine andere Investition, alle Schüler mit Laptops auszustatten, als eine Tafel ins Klassenzimmer zu hängen. Ich finde die Erwartungen der Kommunen sehr berechtigt, zu klären, welchen Beitrag der Freistaat dazu leisten wird. Die "Konnexität" ist nicht nur ein Stichwort, sondern ist eben auch verfassungsrechtlich verankert. Auch dazu erfahren wir leider nichts.
Alles zusammengenommen kann man feststellen, dass noch sehr viele Fragen offen sind. Daher kann man an dieser Stelle schwerlich sagen, dass das heute zu beschließende G 9 ein Erfolg werden wird. Zu viele Probleme sind bisher ausgespart worden. Ich hätte mir gewünscht und halte es auch für erforderlich, dass die Erfahrungen, die mit der Einführung des G 8 gemacht worden sind, bei der Wiedereinführung des G 9 nicht bzw. nicht in so wesentlichen Teilen, wie gerade ausgeführt, wiederholt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit nur ein paar wenige Anmerkungen: Ziel der Gesetzesinitiative war zu Recht eine Regelung zur Finanzierung
der unbegleiteten jungen Flüchtlinge. Jetzt bekommen wir, obwohl sich das alles unter dem einheitlichen Regime des Jugendhilferechts abspielt, eine geteilte Lösung. Die Kostentragung für die Minderjährigen ist jetzt im Gesetz selbst geregelt, während die Kostentragung für junge Volljährige im wahrsten Sinne des Wortes ausgeklammert wurde. Es hätte einer einheitlichen Regelung bedurft. Alleine die Tatsache, dass Sie dabei gesetzestechnisch unterschiedlich agieren, macht das Vorgehen insgesamt schon verdächtig.
Richtig ist, dass der Staat im Wesentlichen die Kosten übernimmt und die finanziellen Lasten nicht den Kommunen überträgt und dort belässt. Ich verstehe schon – und das will ich auch noch einmal sagen –, dass die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung natürlich betrachtet werden muss. Ich will dazu sagen, dass ich unabhängig von der Thematik immer Sorge habe, wenn man eine Regelung trifft, wonach der eine entscheidet und ein anderer zu 100 % zahlt. Das ist immer problematisch und vielfach, wenn man es empirisch betrachtet, kostentreibend. Deshalb hätte ich an dieser Stelle auch verstanden, wenn man über pauschale Lösungen oder zumindest über einen, wenn Sie so wollen, kostendämpfenden Eigenanteil nachgedacht hätte. Aber jetzt ist es an der einen Stelle bei den Minderjährigen zu 100 % und im Übrigen bei den volljährigen Unbegleiteten nur zu einem erheblich reduzierten Teil wohl als Neuregelung zu erwarten. Das halte ich für unbefriedigend und falsch.
Zur Verordnung für zielgruppenspezifische Leistungen will ich auch ein paar Fragen aufwerfen: Erstens. Sind Ziel, Inhalt und Ausmaß dessen, was in der Verordnung zu erwarten ist, überhaupt ausreichend definiert? Übrigens ist dieses Instrumentarium unnötig und falsch; es schafft eine weitere Verordnungsbürokratie und schränkt Handlungsspielräume der Jugendämter völlig unnötig ein. Besser wäre es, die Jugendämter in ihren Kompetenzen zu stärken und zu unterstützen und sie nicht durch eine solche Verordnung zu bevormunden; denn die Jugendämter haben schon jetzt ein sehr austariertes Instrumentarium, und man muss auch bei den volljährigen Unbegleiteten nicht so tun, als ob da überhaupt nur die teuersten Lösungsmöglichkeiten denkbar wären oder immer zum Einsatz kämen. Lassen wir die Kompetenzen umfassend bei den Jugendämtern – das ist der richtige Weg.
Zuletzt noch einen Satz zu den 24 Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen. Wir wollen integrieren, wir wollen auch die Akzeptanz, wir wollen auch, dass alle hier möglichst schnell zu Deutschkenntnissen kommen. Das wird durch diese Regelung erschwert. Fragen Sie die Verbände, fragen Sie die Wirtschaft! – Insgesamt sind die Probleme nur zum Teil gelöst, und
leider werden neue geschaffen. Deswegen kann ich dem nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich dem Kollegen Gehring gleich anschließen, nachdem er zuletzt festgestellt hat, dass da noch viel zu tun ist. Die Begründung des Antrags der SPD unterstreicht das auch. Das Beste an diesem Antrag ist die Überschrift,
die das Ziel sehr deutlich unterstreicht und betont: "Berufliche Bildung stärken und Gleichwertigkeit … herausstellen". In der Begründung des Antrages ist dann aber davon die Rede, dass es dabei insbesondere um die Mittel- und Realschulen zu gehen hat. Das ist schon unzureichend.
Frau Petersen hat erläutert, wenn man im Gymnasium dann auch noch ein bisschen was macht, dann schadet das nicht. Das unterstreicht bereits die Schieflage auch in der Bewertung. Es ist vielmehr zwingend notwendig, gerade auch im Gymnasium diese Perspektiven deutlicher zu machen und den Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien den Blick auf die Qualität der beruflichen Bildung zu öffnen; denn es wäre geradezu gefrevelt, wenn die Gymnasiasten nicht erkennen könnten, was an beruflichen Perspektiven, an Entwicklungspotenzial, im Übrigen auch an Verdienstmöglichkeiten im Handwerk jetzt und auch künftig besteht. Da muss mehr kom
men. Gerade die Gymnasien kann man nicht nur unter "ferner liefen" nennen. An anderer Stelle, in der Enquete-Kommission, wird die Akademikerquote in einer Region als Indikator für die Entwicklungsmöglichkeit und die Entwicklungsqualität der Region diskutiert.
Auch all das ist sehr verdächtig und nicht im Sinne der Gleichwertigkeit.
Zuletzt erscheint im Antrag auch die Forderung, ausreichend finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung zu stellen. Was wäre denn das? – Ich bitte die SPD, zu verdeutlichen, wie diese Zielsetzung zu erreichen ist, und zu präzisieren, wie es zu gehen hat. Man kann dem Antrag zustimmen, aber im Wesentlichen nur wegen der Zielsetzung und nicht wegen der Begründung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will den Blick noch einmal auf die Gesamtbedeutung des Landesentwicklungsprogramms lenken. Die Gestaltung des Landesentwicklungsprogramms ist eine große und wichtige Aufgabe für die Entwicklung Bayerns. Es kann und muss ein wirksames Steuerungsinstrument für die Entwicklung Bayerns darstellen – überfachlich und über alle Zuständigkeiten der Ministerien hinweg. Das Landesentwicklungsprogramm könnte und müsste – wenn es seiner Aufgabe gerecht würde – alle Fachministerien und alle nachgeordneten, insbesondere staatlichen Behörden mit steuern, und zwar bei den wesentlichen Fragen.
Wie steuert man die Entwicklung des Freistaates richtig? Ich erinnere an dieser Stelle an das Gutachten des Zukunftsrates, das berechtigterweise viel Kritik eingesteckt hat, weil es Bayern über nur sieben Zentren steuern wollte. Das geht natürlich nicht. Wahr und richtig ist: Um eine Entwicklung in einem Flächenland sicherzustellen, muss man mehr als sieben Zentralen Orten klar definierte Aufgaben in verschiedenen Ebenen zuweisen. Daran fehlt es aber: Zum einen wurden die Anzahl der Zentralen Orte und im Übrigen auch die der Ebenen nahezu beliebig erweitert. Bei 2.000 Gemeinden haben wir fast 1.000 Zentrale Orte.
Als weiteres Dilemma, das heute noch gar nicht so deutlich angesprochen wurde, kommt hinzu, dass für die Zentralen Orte nicht mehr klar geregelt ist, welche Aufgaben sie für ihren jeweiligen Versorgungsraum zu erfüllen haben. Das taucht da und dort in den Begründungen andeutungsweise auf, allerdings nicht mehr verbindlich. Es fehlt auch völlig am Bekenntnis des Freistaates, diesen Kommunen, diesen Zentralen Orten bei der jeweiligen Versorgungsaufgabe für die
Räume behilflich zu sein, sie zu unterstützen, sie zu fördern. Ein solches Bekenntnis würde in der notwendigen Verbindlichkeit dazu passen und erwartet werden. Daran fehlt es aber auch, sodass eine wesentliche Aufgabe – im Übrigen hat bereits der vorletzte Landtag der Staatsregierung schon einmal als Aufgabe mit auf den Weg gegeben, dieses Zentrale-OrteSystem zu überarbeiten – nicht einmal im Ansatz wirksam erledigt wurde. Dieses System ist ein Sammelsurium an Beliebigkeiten und Gefälligkeiten gegenüber vielen Erwartungen von Kommunen, aber kein starkes Steuerungsinstrument.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen; das ist notwendig nach dem, was Erwin Huber in seinen Eingangsschilderungen zur Entwicklung des Freistaates Bayern dargestellt hat. Ich erinnere daran, dass der verantwortliche Minister in dieses Landesentwicklungsprogramm mittlerweile 50 % der Fläche als Raum mit besonderem Handlungsbedarf hineinschreibt. Damit wird die Aufgabe auch verfehlt, denn es geht an dieser Stelle darum, die besonders Bedürftigen, die Benachteiligten, die wir nach wie vor haben, klar zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass den besonders Bedürftigen geholfen werden kann. Daran fehlt es aber auch. Wir haben stattdessen eine Förderpolitik mit der Gießkanne. Das ist in Zeiten, in denen viel Geld im Haushalt ist und man sich profilieren will, vielleicht noch irgendwie nachzuvollziehen, aber das ist keine Politik mit Substanz.
Bereits wegen dieser beiden zentralen Kritikpunkte kann ich diesem Gesamtwerk nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zellmeier hat in seiner Darstellung darauf hinge
wiesen, dass das das falsche Thema zum falschen Zeitpunkt war und ist. Das gilt auch für diesen Dringlichkeitsantrag. Ich finde, dafür gab und gibt es keinen Bedarf. Wenn man denn wollte, bedürfte es stattdessen eines Gesetzgebungsverfahrens. Ein solcher Antrag liegt aber nicht vor. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich auch keine relevante politische Kraft, die das erwägen würde. Deswegen gibt es auch keinen Bedarf und keine Rechtfertigung, das hier zu debattieren.
Warum dann also zu diesem Zeitpunkt dieser Dringlichkeitsantrag? – Ich glaube, Sie erreichen damit dreierlei:
Erstens wird damit beizeiten eine ruhige und differenzierte Betrachtung dieses Themas vermieden, indem man es schnell in einen Dringlichkeitsantrag schiebt.
Zweitens schüren Sie mit diesem Antrag in diesem Gremium – darauf haben schon Vorredner hingewiesen – völlig unnötig eine antimuslimische Stimmung.
Drittens klären Sie damit darüber auf, was es eigentlich bedeutet, die rechte Flanke zu schließen. Das hatten wir uns immer schon gefragt. Ich bin in der Sache eigentlich nicht dagegen, bitte aber aus all diesen Gründen um Verständnis, dass ich diesem Antrag nicht zustimmen werde.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr erfreulich, dass der Bürokratieabbau hier wieder auf die Tagesordnung genommen worden ist; denn in allen Debatten muss man sich auch die Bedeutung dieses Themas vor Augen führen. Je komplizierter die Rechtslage insgesamt ist, desto größer wird der taktische Nachteil kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber großen Konzernen, die sich mit ihren BackOffice-Arbeiten leichter tun, all den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Bei der Durchsicht der Anträge von CSU und SPD fällt – natürlich mit Ausnahme des Themas Mindestlohn – große Übereinstimmung auf. Dabei drängt sich
die Frage auf, warum all die von CSU und SPD für richtig gehaltenen Vereinfachungen in der vorangegangenen Bundesregierung nicht längst umgesetzt wurden. Da gibt es offenbar Übereinstimmungen; da wäre Zeit gewesen. Trotzdem wurde auf diesem Gebiet nichts getan. Allerdings liegen uns jetzt wiederum Anträge der CSU zu diesem Thema vor. Der Dringlichkeitsantrag der CSU liest sich streckenweise wie ein Teil der Vorverhandlungen zum neuen Koalitionsvertrag.
Der Dringlichkeitsantrag der SPD liest sich wie eine Rechtfertigung dafür, dass einiges zwar beschlossen, aber nicht umgesetzt wurde. Die FDP unterstützt dieses Anliegen jedenfalls. Aber es darf nicht bei diesen Ankündigungen bleiben. Wir werden darauf achten, dass den Ankündigungen die notwendige Umsetzung folgt.
Ergänzend darf ich mit Blick auf die kleinen und mittleren Unternehmen insbesondere im ländlichen Raum folgenden Aspekt nennen, der heute noch nicht angesprochen wurde: die Vereinfachung durch Digitalisierung. Sie setzt aber vonseiten der Behörden und in Bezug auf die Glasfaserverkabelung in den einzelnen Betrieben voraus, dass eine dynamische Entwicklung nicht nur in ein paar privilegierten Regionen erfolgt, sondern dass in ganz Bayern die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Auch darauf werden wir Wert legen.
Ich begrüße die Anträge zum Bürokratieabbau sehr, erwarte aber, dass sich alle Beteiligten nicht nur in diesen Anträgen sonnen, sondern für eine entsprechende Umsetzung sorgen.