Tobias Reiß

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute gesellschaftlicher Konsens, dass der Umstieg von nuklearer, aber auch von fossiler auf erneuerbare Energien eine Notwendigkeit ist, erstens um den Klimawandel einzugrenzen, zweitens um technische Risiken zu minimieren und drittens um die Abhängigkeit von Rohstoffen zu verringern.
Im September 2011 hat die Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern, kurz die Energiekommission, ihre Arbeit aufgenommen, um diesen Umstieg auf eine möglichst breite, fraktionsübergreifende Basis zu stellen. Die gesamte Arbeit, die seit dieser Einsetzung der Energiekommission geleistet wurde – jeder Termin, jedes Thema und die gesamte Planung -, war dabei von Anfang an mit allen Fraktionen eng abgestimmt und im Einvernehmen festgelegt. In den letzten 22 Monaten haben wir uns in der Energiekommission intensiv mit den verschiedensten Fragestellungen auseinandergesetzt, die sich aus dem Mammutprojekt Energiewende ergeben. In insgesamt 33 Sitzungen wurden alle inhaltlichen Herausforderungen der Energiewende be
leuchtet. In neun Anhörungen haben wir mit insgesamt 60 renommierten Experten aus ganz Deutschland diskutiert. Wir hatten den EU-Energiekommissar Oettinger in der Kommission und waren auf seine Einladung in Brüssel zu Gesprächen mit der halben Generaldirektion Energie. Wir haben, wie es unser Auftrag war, aus diesen Anhörungen Schlussfolgerungen zu der Frage gezogen, wo wir als Mitglieder der Energiekommission die weiteren Herausforderungen der Energiewende sehen. Auf dieser Grundlage haben wir in den letzten Wochen den heute vorliegenden Schlussbericht erarbeitet.
Mein Dank gilt an dieser Stelle den vielen Fachleuten, die uns mit ihrem Sachverstand unterstützt haben, und ebenso den Kolleginnen und Kollegen der Energiekommission. Besonders danke ich den Mitarbeitern der Fraktionen, die in den letzten Wochen zum Teil unter erheblichem Zeitdruck Hervorragendes geleistet haben, um diesen Schlussbericht mit uns zu erarbeiten. Ich danke Herrn Dr. Widmann vom Landtagsamt für seine stets engagierte Betreuung und Koordination unserer Arbeit.
Bayern ist seit jeher ein Standort, an dem Energie zuverlässig und kostengünstig produziert wird. Dieser Wettbewerbsvorteil war die Basis für unsere erfolgreiche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Unsere Unternehmen sind auf eine zuverlässige Versorgung angewiesen. Die Industrie erwirtschaftet mehr als ein Viertel unserer Wertschöpfung und ist damit Garant für Wohlstand und niedrige Arbeitslosenquoten in Bayern. Das steht auf dem Spiel, wenn uns die Energiewende nicht gelingt. Unser Ziel muss es sein, dass auch während und nach der Energiewende in Bayern für die Bevölkerung, genauso wie für Industrie und Unternehmen verlässliche und bezahlbare Energie, Strom wie Wärme, zu jeder Zeit und an jedem Ort unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Energiekommission verschiedenste Handlungsempfehlungen erarbeitet. Eine der drängendsten und wichtigsten davon ist eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Hier besteht akuter bundespolitischer Handlungsbedarf. Dabei ist unstrittig: Das EEG hat einen guten Dienst bei der Einführung der erneuerbaren Energien geleistet. Aber es ist ein Marktanreizprogramm. Wir sind mittlerweile in einer Phase, in der die erneuerbaren Energien, gerade in Bayern mit einem Anteil von jetzt schon 34 %, einen derart hohen Anteil an der Stromversorgung einnehmen, dass sie mehr Versorgungsverantwortung übernehmen müssen. Europaweit nimmt Bayern bei der Versorgungssicherheit einen
Spitzenplatz ein. Damit das so bleibt, müssen neben dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auch moderne, hoch flexible Gaskraftwerke gebaut werden. Im heutigen Strommarkt allerdings können diese Kraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die jetzige Konzeption des EEG muss durch ein Regelwerk abgelöst werden, das Anreize für flexible, effiziente und klimafreundliche neue Erzeugungskapazitäten schafft.
Für die Energiekommission bedeutet das: kein Eingriff in die Bestandsförderung, sondern eine Fortentwicklung des EEG, die auf der einen Seite Vertrauensschutz wahrt, auf der anderen Seite mit den bestehenden Herausforderungen auch effektiv umgeht. Wir brauchen einen technologieoffenen Mechanismus, der regionale Komponenten enthält und damit einen Anreiz für den Zubau neuer Kraftwerke, gerade auch in Bayern, schafft. Die Entscheidung über die Ausgestaltung dieser Investitionsanreize zum Bau neuer Kraftwerke muss sofort zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erfolgen, damit angesichts der langen Bauzeiten rechtzeitig flexible und effiziente neue Kraftwerke errichtet werden können.
Der Netzausbau ist eine weitere energiepolitische Herausforderung. Bereits jetzt bestehen in Norddeutschland Erzeugungsüberschüsse. Gleichzeitig sind mit dem Abschalten weiterer Kernkraftwerke, zumindest zeitweise, Erzeugungsdefizite in Bayern zu erwarten. Das erfordert einen schnellen Ausbau der Übertragungsnetze. Dabei stellt sich die Frage, wie viel Energie künftig vor Ort in Bayern produziert werden soll oder wie viel zukünftig aus Norddeutschland importiert werden soll. Wenn Länder wie Schleswig-Holstein 300 % ihres eigenen Verbrauchs produzieren wollen, müssen sie sich fragen lassen, wie sie diesen Strom sinnvoll ins Netz und vor allem zuverlässig zum Verbraucher bringen wollen. Hier ist die Forderung der Energiekommission eindeutig: Die Konzepte der 16 Länder müssen unverzüglich in eine gemeinsame, nationale Ausbaustrategie zusammengeführt werden.
Beim Netzausbau hat die Thüringer Strombrücke höchste Priorität. Wenn das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Ende 2015 vom Netz geht, muss Bayern stärker in Richtung Ost- und Norddeutschland vernetzt werden. Hier erwarten wir, dass das Zieldatum 2015 beibehalten wird und die Bundesregierung die Umsetzung der Thüringer Strombrücke gemeinsam mit Bayern und Thüringen konsequent vorantreibt. Die drastisch gestiegene Zahl von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung führt auch zu einem immensen Ausbaubedarf im Bereich der regionalen Stromverteilnetze. Dieser Ausbau erfordert, dass die regionalen Netzbetreiber – oft sind das kleinere Stadtwerke – ihre Investitionen zeitnah refinanzieren können. Dabei
fordern wir ein Regulierungsmodell, das es den Netzbetreibern ermöglicht, ihre Investitionskosten rasch und unbürokratisch in ihre Abrechnung einzuarbeiten.
Neben dem Netzausbau ist es zwingend erforderlich, die Forschung und Entwicklung für Stromspeicher weiter zu intensivieren. Intensiv diskutiert haben wir über die Elektrochemie. Batterien könnten bei entsprechendem technischen Fortschritt viele der Schwierigkeiten abfedern, die sich aus den Leistungsschwankungen von Wind- und Sonnenkraft ergeben. Allerdings besteht noch ein erheblicher Forschungsbedarf. Daher fördert Bayern ein Forschungsprojekt an der TU München für Batteriespeichertechnologie bereits jetzt mit 30 Millionen Euro. Beim Thema Energieforschung ist Bayern aktuell Spitzenreiter unter den Bundesländern. Damit das so bleibt, werden wir in Bayern für die Energiewende in den Jahren 2012 bis 2016 eine Energiemilliarde und davon rund die Hälfte, also rund 500 Millionen Euro, für Forschung und Entwicklung bereitstellen. Damit wird einerseits sichergestellt, dass die nötigen Mittel für eine intelligente Energiewende vorhanden sind, und andererseits sorgen wir auf diese Weise dafür, dass Bayern auf diesem in der Zukunft immer wichtiger werdenden technologischen Bereich eine Spitzenstellung einnimmt. So schaffen wir die Grundlage für weitere Arbeitsplätze und wirtschaftliche Erfolge in der Energie- und Umwelttechnik. Diesen Punkt halten wir für ausgesprochen wichtig.
Insgesamt darf bei allen staatlichen Lenkungsmöglichkeiten nicht vergessen werden: Ein Jahrhundertprojekt wie die Energiewende kann nur gelingen, wenn es wirtschaftlich funktioniert. Bei aller Bedeutung von Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit muss die Energie immer auch bezahlbar bleiben. Dieser Punkt wird bei aller Begeisterung für eine Welt ohne Atom und Kohle übersehen, wenn man die Bezahlbarkeit als Kampfbegriff verächtlich macht.
In den letzten zehn Jahren ist der Anteil am verfügbaren Einkommen, den ein deutscher Haushalt für Haushaltsenergie ausgibt, um über 40 % gestiegen und liegt heute durchschnittlich bei über 1.600 Euro pro Jahr. Das liegt nicht allein am Strompreis, da nur die Hälfte der Kosten für Haushaltsenergie auf den Elektrizitätsverbrauch entfällt. Es zeigt aber deutlich, dass ein umsichtiges Handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gefordert ist. Das schließt mit ein, dass wir für unsere Wirtschaft bezahlbare Energie bereitstellen und so Arbeitsplätze und Wohlstand im Freistaat sichern.
In nächster Zeit werden die unbequemen Wahrheiten wie höhere Kosten, Grenzen der technischen Machbarkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz die Dis
kussionen bestimmen. Wir müssen immer wieder Mittel und Wege suchen, um die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig Menschen und Umwelt möglichst wenig zu belasten. Es gilt, technische Neuerungen, gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungsprozesse anzustoßen und miteinander zu verzahnen. Auch dazu wollte die Energiekommission einen Beitrag leisten.
Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung. Diese Kommission wurde von uns gemeinsam eingesetzt, um die Energiewende in Bayern konstruktiv zu begleiten. Unsere Aufgabe als Volksvertreter ist es, bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Maßnahmen zu werben, die eine Umstellung von nuklearen und fossilen auf erneuerbare Energieträger erfordert. Wie wichtig das ist, kann man auch an der Diskussion über die Abstände für Windräder gerade wieder sehen. Bei aller Kritik muss man hier akzeptieren, dass sich die Bürgerinnen und Bürger Sorgen wegen des Abstands der Windräder von ihren Häusern machen. Notwendig ist die Bereitschaft, mit den anderen zu sprechen und ihre Forderungen anzuhören. Das gilt im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern genauso wie auf der politischen Ebene. Nur dann kann man sämtliche berechtigten Interessen unter einen Hut bringen und zu einer Lösung kommen, mit der am Schluss alle leben können.
Vor diesem Hintergrund hätte die Energiekommission eine wichtige Rolle spielen können, nicht im Sinne eines Machtapparates, sondern im Sinne eines Vermittlers. Wer ist denn besser geeignet, den Menschen nahezubringen, dass die Energiewende eben nicht ohne Opfer zu haben ist? Wer kann den Sorgen und Einwänden besser eine Stimme geben als eine überparteiliche Kommission? Daher war es tatsächlich ein gutes Zeichen, dass sich hier im Hohen Hause die Fraktionen an einen Tisch gesetzt haben, um die Energiewende zu begleiten. Die Botschaft war, dass wir den Erfolg dieses Jahrhundertprojektes nicht für einen parteipolitischen Vorteil opfern, sondern alle daran mitarbeiten wollten, zum Wohle unseres Landes und unserer Kinder.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es war das Ziel – das ist uns im ersten Jahr tatsächlich gelungen -, das parteipolitische Hickhack hinter uns zu lassen. Dank der Teilnahme renommiertester Experten aus ganz Deutschland ist es uns gelungen, in weiten Teilen gemeinsame Linien für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft zu zeichnen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein viel zu komplexes Unterfangen, als dass es lediglich mit wenigen schnellen Strichen geplant werden könnte. Das wurde in den vielen Gesprächen mit den Experten
deutlich, zumindest für diejenigen, die es hören wollten.
Aber eines hätte diese Kommission noch erreichen können; das wäre im Interesse der Energiewende sehr wichtig gewesen. Ich meine ein Signal der Geschlossenheit unserer Volksvertretung in dieser Sache. Dieses Signal hat ein Teil der Kommissionsmitglieder angesichts des herannahenden Wahlkampfs verweigert. Wer allerdings den Menschen das Gefühl gibt, er könnte ihnen die Energiewende über Nacht oder zum Nulltarif verschaffen, aber gleichzeitig ein halbes Jahr nicht über die Sache sprechen will, um ja nicht entzaubert zu werden, der handelt unparlamentarisch.
Die jüngste Entwicklung in dieser Sache ist daher in gewisser Weise tatsächlich atemberaubend. Da verweigert ein Teil der Kommissionsmitglieder über Monate hinweg die Teilnahme und das Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen und taucht am Ende mit der Forderung auf, man möge die im stillen Kämmerchen ausgetüftelte Übereinkunft der Opposition als Ergebnis der Kommission präsentieren. Damit hat die Kommission eines ihrer Ziele nicht erreicht, nämlich die Botschaft, dass die Energiewende zu wichtig ist, um dem Wahlkampf geopfert zu werden. Ich hoffe allerdings, dass unsere Bereitschaft, die Erklärung dieser Kolleginnen und Kollegen als Minderheitenvotum in den Schlussbericht aufzunehmen, wenigstens in Zukunft wieder zu einer besseren Gesprächsbereitschaft über dieses absolut zentrale Thema führt.
Zumindest kann man abschließend sagen: Selbst vor diesem Hintergrund hat die Kommission etwas vorzuweisen. Wir haben viele Handlungsempfehlungen für die Zukunft formuliert. Wir wissen, welche Herausforderungen uns erwarten, und auch, welche Chancen uns offenstehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten im größten Infrastrukturprojekt der Nachkriegsgeschichte. Bayern hat die dazu nötigen Fähigkeiten und Ressourcen. Ich darf Sie daher bitten: Missbrauchen Sie dieses wichtige Vorhaben nicht zur Schärfung Ihres parteipolitischen Profils,
sondern nutzen Sie die Gelegenheit, um an der Gestaltung unseres Landes mitzuarbeiten.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich wundere mich, dass Kollege Glauber offensichtlich alle meine politischen Veranstaltungen begleiten lässt,
weil er weiß, was ich sage und was ich nicht sage. Über seine Anwesenheit bei den Debatten der Energiekommission können sich alle ein Urteil erlauben, die selber bei den Sitzungen waren.
Zum heutigen Antrag – der Kollege Wörner hat es gesagt -: Den können Sie noch fünfmal vorlegen, und
wir werden ihn fünfmal ablehnen und die Arbeit der Energiekommission sauber zu Ende führen.
Wenn die Anhörungen kritisiert werden, weil wir Experten eingeladen haben: Sie hatten genauso Gelegenheit, eigene Experten einzuladen. Die letzte Anhörung zur Bezahlbarkeit der Energiewende war meines Erachtens eine der besten Anhörungen überhaupt. Wenn beispielsweise der Chef von General Electric Energy bei uns ist und sich die Zeit nimmt, mit uns über die Fragen der zukünftigen Energiearchitektur zu diskutieren, Sie es aber vorziehen, zu Hause Däumchen zu drehen, dann ist das bitte Ihre Sache. Wenn wir für Donnerstag Initiativen, Bürgermeister, Vertreter von Energiegenossenschaften aus ganz Bayern in die Energiekommission zur Diskussion und zur Vorstellung ihrer erfolgreichen Maßnahmen und Aktionen eingeladen haben, aber Sie zu Hause Däumchen drehen, bitte, dann ist das Ihre Sache. Jeder muss selber wissen, wie er seinem Mandat gerecht wird.
Wenn man die Arbeit und das Arbeitsprogramm, das wir in der Energiekommission abgewickelt haben, kritisiert, dann darf ich darauf hinweisen, dass wir das gesamte Arbeitsprogramm, jeden einzelnen Termin, jede einzelne Sitzung, jedes Thema, die gesamte Planung jeweils mit allen Fraktionen abgestimmt hatten. Das gilt für das Programm bis zum Schlussbericht. Wir haben inhaltlich, zeitlich, sachlich alles gemeinsam festgelegt. Wenn man dann von "Missachtung" oder von "Hinterzimmern" spricht, muss ich schon darauf hinweisen, dass alle Sitzungen öffentlich waren.
Ein Beispiel, Kollege Hartmann, dazu, was die "Missachtung" anbelangt, Thema Fragenkatalog Strom: Da steht heute noch auf der Seite des Kollegen Hartmann, dass "trotz mehrerer Interventionen der GRÜNEN" in den Sitzungen, beim Kommissionsvorsitzenden, in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium eine vollständige Beantwortung noch immer nicht vorliege. Das schreibt er als Kommentar und hat sich auch entsprechend in der Pressekonferenz zum Zwischenbericht geäußert. Dabei hat der zuständige Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums am 3. August alle Fragen, die wir gemeinsam bei einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter im Ministerium besprochen hatten, vorgelegt und 20 Seiten Fragen beantwortet. Aber noch heute behauptet Kollege Hartmann, diese Fragen seien nicht beantwortet. Nachfragen dazu gab es keine mehr. Da ist schon die Frage, wann diese Unwahrheiten endlich von der Homepage verschwinden.
Die Energiewende ist keine Angelegenheit von nur zwei Jahren. Dass dafür jemals ein Minister der FREIEN WÄHLER zuständig werden wird, lieber Herr Kollege Glauber, das bleibt Ihr Traum, auch wenn wir wissen, dass wir in vielen Bereichen vor Herausforderungen stehen, wobei der Ausbau der erneuerbaren Energien sicher noch die geringste ist.
Wir brauchen etliche neue Vorschläge und Initiativen, ob das die EEG-Reform ist mit mehr Gesamtverantwortung für eine sichere Versorgung, ob es die wohl auch in Bayern kommenden regionalen Versorgungsengpässe sind, wo wir uns um einen zügigeren Netzausbau, um ein neues Marktdesign, eben um das, was Kollege Wörner auch angesprochen hat, kümmern müssen, dass wir mehr Anreize brauchen für flexible, effiziente und klimafreundliche neue Kraftwerke als mit dem heutigen Strommarktdesign, wozu sicher auch der Emissionshandel zählt. Wo die Kohlekraftwerke auch wegen der zu geringen Zertifikatpreise ein geringes operatives Risiko haben und hohe Margen erzielen können, während gleichzeitig die Gaskraftwerke nicht wirtschaftlich betrieben werden können; das muss abgelöst werden.
Mit solchen Fragen haben wir uns in 30 Sitzungen mit 60 Experten beschäftigt. Daraus werden wir auch im Schlussbericht entsprechende Handlungsempfehlungen ableiten. Wenn die Opposition dabei nicht mitmachen will, ist das ihre Sache. Danke schön.
Kollege Wörner, auch ich halte mich an mein Wort. Wir haben alles das, was wir zugesagt hatten, auch eingehalten. Wenn Sie die Dinge, die noch in der Diskussion waren, letztlich darauf reduzieren, dass wir uns über zwei, drei Themen verständigt hatten, die dann nicht im Haushalt aufscheinen: Wie gesagt, die Fragen der Energiewende sind nicht Angelegenheit von einem Jahr oder von zwei Jahren. Wir arbeiten nach wie vor an den Fragen, die in den Schlussbericht kommen sollen. Wir haben stets das, was wir gemeinsam besprochen haben, auch umgesetzt. Noch einmal: Es war alles im Einzelnen mit Ihnen abgestimmt und abgesprochen. Die Sitzungen waren öffentlich. Wir haben das Arbeitsprogramm so abgearbeitet, wie es mit Ihnen festgelegt war. Wenn Sie dann sagen, Sie steigen aus, dann ist das Ihr Wahlkampf und nicht der unsere. Wir wollen die Arbeit der Energiekommission bis zur Vorlage des Schlussberichts, der hier am 16. Mai zur Aussprache kommen wird, fortsetzen und werden dann sicherlich auch mit den besseren Energiekonzepten in eine gute Zukunft für den Freistaat Bayern gehen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Unterschied zwischen Regierung und Opposition: Die einen handeln, die anderen poltern herum, und das wird auch so bleiben.
Mit dem heutigen Antrag bestätigen Sie erneut eindrucksvoll, was uns Thomas Lange in seinem Kommentar im "Fränkischen Tag" schon im Oktober bescheinigt hat: Es geht Ihnen ausschließlich darum, ein wertvolles Gremium zu entwerten.
Wörtlich heißt es dazu im "Fränkischen Tag" vom 11. Oktober 2012: "Die Kommission ist weder ein Kaffeeklatsch noch eine Farce", so wie das Kollege Glauber gern in der Öffentlichkeit vertritt. "Sie ist vielmehr die ernsthafteste und ehrlichste Stimme, die der Landtag derzeit zu bieten hat."
So steht das im "Fränkischen Tag". Mir ist schon klar, lieber Charly Vetter, dass es euch nicht passt, dass die Energiekommission eine ernsthafte und ehrliche Arbeit leistet. Es passt euch nicht, dass wir in Bayern mit der Energiewende hervorragend vorankommen. Es passt euch nicht, dass wir für die Energiewende wie kein anderes Bundesland massiv Geld in die Hand nehmen.
- Beispielsweise für die Batterieforschung 30 Millionen Euro. 260 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt für die Energiewende zur Verfügung. Kein anderes Bundesland kann mit diesen Ausgaben mithalten.
Deshalb schneiden wir auch hervorragend in den Rankings ab: Platz 7 im Jahr 2010, Platz 2 im Jahr 2012.
In Bayern sind die Anstrengungen zur Nutzung der erneuerbaren Energien am größten, wie uns das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung - DIW - bestätigt. Das liegt sicher auch an der Bevölkerung und an den Investoren in Bayern. Das DIW bestätigt aber auch: Im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien ist die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Landes- und der Kommunalpolitik in Bayern besonders hoch. Bayern kann vor allen anderen Bundesländern die größten Erfolge bei der Nutzung erneuerbarer Energien aufweisen. Das liegt unter anderem auch daran, dass der Ausbau in den letzten Jahren dynamisch gelaufen ist und die Rahmenbedingungen seitens der Staatsregierung, seitens des Landtags und der Regierungskoalition hervorragend gestaltet werden. Das haben uns am Ende auch zahlreiche Experten in der Energiekommission bestätigt.
Wir werden bis 2016 wie angekündigt eine Milliarde Euro für das neue Energiezeitalter und den Klimaschutz ausgeben. Da wird sicherlich auch die eine oder andere innovative Fischtreppe mit unterkommen, lieber Herr Kollege Wörner.
Es gab einen Terminplan, der in der Energiekommission mit der Opposition abgestimmt war. Danach wäre erstmals am 10. Dezember über Anträge gesprochen worden. Wir haben das dann vorgezogen und angeboten, uns über diverse Anträge zu unterhalten. Die Energiewende findet nicht innerhalb von zwei Jahren statt. Wir werden sicher noch genügend Gelegenheit haben, in Zusammenarbeit in der Energiekommission Anträge aus unserer Arbeit einzubringen.
Jedenfalls entsprechen etliche Investitionen, die wir im Bereich der Energie in den Haushalt eingestellt haben, den Empfehlungen der Energiekommission. Der Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Technologie wurde angesprochen. Hier stehen 180 Millionen Euro zu Verfügung, beispielsweise für die Technologieallianz Oberfranken, für den Nürnberger Technologiecampus, für das Wissenschaftszentrum Straubing, für das Batteriezentrum an der TU München. Für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung. 100 Millionen Euro stehen für die Elektrofahrzeuge in Bayern zur Verfügung. Es wird an der Verteilnetzstudie gearbeitet. An allen Erlässen wird, wie vorhin angesprochen wurde, gearbeitet. Sie werden in Kürze
vorgelegt. Noch einmal zur Arbeit der Energiekommission: Alle Termine, alle Themen, die gesamte Planung waren immer eng mit allen Fraktionen abgestimmt
und einvernehmlich festgelegt. Der Herr Ministerpräsident hat uns vor Weihnachten angeboten, mit der Energiekommission ins Gespräch zu kommen. Das wurde abgelehnt.
Es sei zu kurzfristig, man habe es sich zeitlich nicht entsprechend einrichten können.
Für uns gilt, dass wir auch das restliche Programm bis zum Schlussbericht abarbeiten werden. Wir werden die Arbeit in der Kommission mit euch oder ohne euch mit der uns bestätigten Ernsthaftigkeit fortsetzen.
Wenn die Opposition nicht weitermachen möchte, dann ist das ihre Sache, dann ist es eben so. Sie sitzen im Schmollwinkel, aber wir führen Bayern weiter in ein neues Energiezeitalter und halten uns nicht mit parteitaktischen Spielchen auf.
Aber eines sollten Sie sich klarmachen: Im Schmollwinkel weht weder Wind noch scheint dort die Sonne.
Ich kenne keine einzige Aussage, wonach wir als tragendes Element dieser Energiekommission das Ruhigstellen der Opposition betrieben hätten. Ich glaube, es muss jeder bestätigen, der in der Kommission in den letzten 23 Sitzungen dabei war, dass wir versucht haben, die Themen konstruktiv anzugehen, alle einzubinden und am Ende gemeinsame Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Kommission ist noch nicht am Ende. Der Schlussbericht liegt noch nicht vor. Wir haben noch etliches an Arbeit vor uns. Ich betone noch einmal: Wir haben alles, jeden einzelnen Termin, jedes einzelne Thema, das gesamte Programm im Einvernehmen mit Ihnen allen abgestimmt. Wenn Sie heute sagen, die Kommission habe das, was wir im Einvernehmen festgestellt und abgearbeitet haben, nicht sachgerecht durchgeführt, dann muss ich entgegenhalten: Wir haben uns jedenfalls stets bemüht − das ist uns auch zumindest bis zum Zwi
schenbericht bestätigt worden -, in hervorragender Weise zusammenzuarbeiten.
Und dann haben der Kollege Glauber und der Kollege Hartmann gemeint, sie müssten in der Öffentlichkeit den Wahlkampf eröffnen, weil ihr mit dem Thema auf der fachlichen Ebene nicht weiterkommt. Wir sind in der Umsetzung. Im Doppelhaushalt 2013/2014 werden 260 Millionen Euro bereitgestellt. Sagen Sie mir ein Bundesland, das gerade in innovativen Fragen, in Forschung, in Technologie, in angewandter Forschung mehr investiert als der Freistaat Bayern.
Was den Termin mit dem Ministerpräsidenten angeht, so war es sicher auch die FDP, aber es ist am Ende insgesamt abgelehnt worden, dieses Gespräch zu führen. In der Kommission waren alle Fachminister, die Staatsregierung war in jeder Sitzung durch Vertreter der Energieagentur vertreten. Hier von Missachtung zu sprechen, ist schon ein starkes Stück.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil von 35 % der erneuerbaren Energien in Bayern ist natürlich ein Erfolg des EEG und der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, aber sicherlich ein Erfolg mit Grenzen. Wir stellen alle fest,
dass sich die Diskussion in der Öffentlichkeit immer stärker von der Frage, wie wir den Ausbau voranbringen, zu der Frage, wie wir unser System bezahlbar halten, verlagert. Wir sind uns sicher darin einig, dass wir die Kosten nicht ins Unendliche steigen lassen dürfen. Natürlich wollen wir auf der anderen Seite die Energiewende nicht ausbremsen. Das sage ich auch ganz deutlich.
Das EEG ist als Markteinführungsinstrument konzipiert und kann in seiner heutigen Ausgestaltung die mit der Energiewende verbundenen Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Wir brauchen eine Anpassung, die mehr Systemverantwortung für die Erneuerbaren mit sich bringt. Ich möchte auf die Debatte von vorhin zurückkommen: Ich habe von der Opposition in der Energiekommission nur sehr wenig gehört, wenn es beispielsweise um die Frage einer stärkeren Systemverantwortung oder um die Frage von mehr Versorgungsverantwortung für die Windkraft oder die Photovoltaik ging.
Das bisher bestehende Fördersystem für die erneuerbaren Energien führt zu einem bekannten Ergebnis: Wenn der Preis an der Leipziger Strombörse aufgrund der Einspeisung von Ökoenergie sinkt, wird gleichzeitig die EEG-Umlage teurer. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag von Marcel Huber, die EEG-Umlage von 5,28 Cent pro Kilowattstunde vom Strombörsenpreis zu entkoppeln.
Zukünftig müssen wir vermeiden, dass die EEG-Umlage bei sinkenden Strompreisen steigt. Das wäre möglich, indem wir den schwankenden Zuschlag auf den Börsenpreis durch einen fixen Zuschlag ersetzen. Damit würde die EEG-Vergütung bei sinkenden Börsenpreisen nicht mehr steigen, und niedrigere Börsenpreise könnten an die Verbraucher weitergegeben werden.
Vor dem Hintergrund aller Reformüberlegungen ist für uns eines klar: Der Bestandsschutz für bestehende Anlagen ist stets zu gewährleisten. Das bringt auch unser Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck. Wir lehnen jede Form von Rückwirkung ab. Investoren brauchen Vertrauensschutz und Investitionssicherheit.
Eine weitere wichtige Maßnahme, die im Dringlichkeitsantrag aufgeführt ist, ist die Beschränkung der Umlagebefreiung auf diejenigen stromintensiven Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Wir müssen deshalb prüfen − das hat die Bundeskanzlerin schon letztes Jahr formuliert −, ob es richtig war, dass wir so viele Unternehmen herausgenommen haben, weil mehr Firmen profitieren, als vorher beabsichtigt war.
Uns ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiv produzierenden Unternehmen in Deutschland und Bayern ein großes Anliegen. Es ist aber richtig, die aktuellen Regelungen mit dem Ziel zu überprüfen, zukünftig die richtige Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und den kleineren und mittleren Unternehmen sowie den Verbrauchern zu finden. Diese Zielsetzung beinhaltet unser Antrag hinsichtlich der Korrekturen zum EEG. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Roos ist nur der Meinung, dass die Regierung abgelöst wird, er ist nicht dieser Überzeugung, weil er genau weiß, dass das nicht gelingen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich ist es wichtig, dass wir alle Unternehmen, alle Forschungseinrichtungen und alle Initiativen im Bereich des Leichtbaus bestmöglich vernetzen, damit wir in Bayern alle Synergien entlang der gesamten Wertschöpfungskette in diesem Bereich heben, wie der Antrag es fordert. Den Antrag haben wir im Wirtschaftsausschuss schon breit diskutiert und dabei gemeinsam festgestellt, dass die Aktivitäten in den Bereichen Leichtbau und Elektromobilität in Bayern massiv unterstützt und gefördert werden, dass es eben nicht an der Vernetzung fehlt, wie Kollege Roos ausgeführt hat. Deswegen steht die SPD-Fraktion mit diesem Antrag auch alleine da.
Es gibt die Förderprogramme "Neue Werkstoffe" oder "Elektromobilität", die Kooperationsvorhaben bewusst fördern. Seit 1999 besteht das Kompetenzzentrum "Neue Materialien Nordbayern" mit Landesforschungseinrichtungen in Bayreuth und Fürth. Diese Einrichtungen sind deutschlandweit für die Entwicklung von Leichtbauwerkstoffen und innovativen Fertigungsverfahren im Industriemaßstab bekannt. Durch die enge Anbindung an die jeweilige Universität vor Ort wird auch ein aktiver Technologietransfer betrieben. Das am Standort Bayreuth betriebene Gründerzentrum bietet innovativen Neuunternehmen hervorragende Startbedingungen. Jetzt, im ersten Halbjahr 2013, startet der Bau des Technologiezentrums in Augsburg. Auch hier sollen Betriebe der Branchen Maschinenbau, Automobilbau, Energietechnik und Flugzeugbau neue Leichtbautechnologien weiter entwickeln. Das Zentrum für Leichtbauproduktionstechnologie der Deutschen Luft- und Raumfahrt in Augsburg oder die Fraunhofer Institute in Augsburg und Bayreuth sind weitere wichtige Standbeine in den Bereichen Leichtbau und Elektromobilität. Dabei besteht entgegen den Ausführungen des Kollegen Roos eine sehr enge Koordinierung und Vernetzung zwischen diesen verschiedenen Maßnahmen und Akteuren.
Das zentrale Element hierfür stellt die bayerische Cluster-Offensive dar. Es stimmt eben gerade nicht, dass es hier ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Die ClusterPolitik stärkt gerade Nordbayern. Acht der ClusterPlattformen haben dort ihren Sitz. Diese Cluster-Plattformen treiben die Netzwerkbildung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in wichtigen Kompetenzfeldern der bayerischen Wirtschaft aktiv voran. Im Cluster "Neue Werkstoffe" ist die bayerische Leichtbauszene umfassend vertreten. Das Cluster "MAI Carbon" hat am Spitzenclusterwettbewerb des Bundesforschungsministeriums erfolgreich teilgenommen. 80 Millionen Euro werden hier in dem Technologiefeld carbonfaserverstärkte Kunststoffe investiert. Auch auf dem Gebiet der Elektromobilität existieren zahlreiche Initiativen.
Die 2008 hier gestartete und 2010 mit einer FünfPunkte-Strategie ergänzte Zukunftsoffensive Elektromobilität hat eine klare industrie- und technologiepolitische Ausrichtung, die der Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung im Zeitalter der Elektromobilität höchste Priorität einräumt. Ein neben diesen Aktivitäten institutionalisierter Branchendialog Leichtbau würde Doppelstrukturen schaffen und zu keinem erkennbaren Zusatznutzen führen.
Wir werden dem Antrag deshalb auch heute nicht zustimmen.
War das der Staatssekretär im neuen Energieministerium, der gerade gesprochen hat?
- Nein, kann er nicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Glauber, wenn man in der Energiekommission ein Jahr konstruktiv zusammenarbeitet und einstimmig einen Zwischenbericht verabschiedet, ist es schon eigenartig, dass Herr Kollege Glauber in der Pressekonferenz ausflippt, weil er meint, das diene der eigenen Profilierung. Schließlich stilisiert er vier einzelne Anträge zur Sollbruchstelle in Bezug auf die Arbeit der Energiekommission hoch. Das ist für mich ein wenig eigenartig. Wir sollten weiter an den Fragen arbeiten, die sich im Moment stellen. Die Anträge, die als Anträge der Energiekommission bezeichnet werden, sind mitnichten Anträge der Energiekommission. Wir haben uns gerade nicht auf diese vier Anträge verständigt.
Das betrifft auch das Thema KWK. Wir haben uns damit intensiv auseinandergesetzt. Wir wissen dass das KWK-Gesetz erst im Jahre 2012 novelliert wurde. Auf Bundesebene gibt es ein Marktanreizprogramm für den KWK-Bereich. Wir haben das Ökokreditprogramm der LfA. Wir haben vorgeschlagen, dies konzeptionell zu überprüfen. Wirken diese Ansätze? Kann die KWK diesen Beitrag leisten? Herr Kollege Mütze hat die Netzstabilisierung angesprochen. Kann die KWK diesen Beitrag nicht leisten, weil die Leistung zu gering ist? Wir haben uns in dieser Hinsicht bewegt.
Eines ist auch klar: Kollege Erwin Huber hat unsere starke industrielle Basis in Bayern angesprochen. Unsere gemeinsame Aufgabe ist die Gewährleistung
einer sicheren und stabilen Energieversorgung für Bayern. Dieses für uns so entscheidende Zukunftsthema eignet sich meines Erachtens nicht für alberne parteipolitische Spielchen.
Trotz aller Chancen der Energiewende stehen wir nach wie vor bei vielen Fragen insbesondere zur Versorgungssicherheit und zur Zuverlässigkeit unserer Energieversorgung vor enormen Herausforderungen. Zunächst müssen alle anerkennen − Kollege Mütze hat das herausgestellt −, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gerade in Bayern zügig vorankommt. Das ist Fakt.
Jede dritte verbrauchte Kilowattstunde in Bayern wurde regenerativ erzeugt. Herr Kollege Wörner, gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, die erzeugten Kilowattstunden intelligent ins System zu integrieren. Hinsichtlich des Netzausbaus, der flexiblen Kraftwerke oder der Energieeffizienz haben wir noch erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden. Das gilt auch für den Klimaschutz, der gestern in der Generaldebatte einen breiten Raum eingenommen hat. Im vergangenen Jahr hatten wir so viel Ökostrom im Netz wie noch nie zuvor. Gleichzeitig ist der CO2-Ausstoß der bundesdeutschen Stromerzeugung stark gestiegen, weil der Atomstrom überwiegend durch Kohle ersetzt worden ist. Es ist absurd, wenn sich neue und effiziente Gaskraftwerke nicht rechnen, während klimaschädliche Kohlekraftwerke auf Hochtouren laufen. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Braun- und Steinkohle hatten im Jahre 2010 noch einen bundesweiten Marktanteil von 42 %. Der Marktanteil von Kohle ist im Jahre 2012 auf nahezu 50 % gestiegen. Herr Kollege Glauber, Sie bleiben mucksmäuschenstill, wenn es darum geht, eine stärkere System- und Versorgungsverantwortung im Bereich von Windkraft und Photovoltaik zu verankern.
Für Bayern gilt ebenfalls, dass eine sichere Energieversorgung für die Zukunft nicht über einzelne Fischtreppen, sondern nur über ein schlüssiges Gesamtkonzept gewährleistet werden kann. Zur Wahrheit und Klarheit gehört auch, dass Energiepolitik in allererster Linie Aufgabe des Bundes ist. Obwohl die Energiepolitik Aufgabe des Bundes ist, wird in Bayern mehr in den Umbau unserer Energieversorgung investiert als in irgendeinem anderen Bundesland. Schon der aktuelle Nachtragshaushalt für das Jahr 2012 sieht für den Bereich Energie und Klimaschutz über 126 Millionen Euro vor. Im neuen Doppelhaushalt werden wir mehr als 260 Millionen Euro in das Zukunftsthema Energie
investieren. Bis zum Jahr 2016 soll insgesamt eine Milliarde Euro, eine Energiemilliarde, in das neue Energiezeitalter und den Klimaschutz investiert werden. Die Arbeit der Energiekommission ist in diesem Zusammenhang mitnichten ohne Wirkung. Der Doppelhaushalt 2013/2014 berücksichtigt vielmehr wichtige Forderungen auch aus der Arbeit der Energiekommission.
Ein wichtiger Schwerpunkt sind zusätzliche Mittel für anwendungsorientierte Forschung und den Technologietransfer. Mit 94 Millionen Euro werden die im Jahre 2012 begonnenen Forschungsprojekte im Bereich Energieerzeugung, Speicherung, Produktion und Netze fortgesetzt. Dazu zählen das Forschungsnetzwerk "Solar Technologies Go Hybrid", "Energy Valley Bavaria" an der TU München oder die Anschubfinanzierungen für die Technologie-Allianz Oberfranken, den Nürnberger Technologiecampus und das Wissenschaftszentrum Straubing.
Lieber Herr Kollege Glauber, dazu zählt auch das Kompetenzzentrum für Kraft-Wärme-Kopplung an der Hochschule Amberg-Weiden. Wir müssen die Frage klären, wie wir die Kraft-Wärme-Kopplung für das Ausbauziel "25 % bis 2020" weiter leistungsfähig ausbauen. Zusätzlich investieren wir in den nächsten beiden Jahren noch einmal 40 Millionen Euro in energietechnische Leuchttürme, um Hochtechnologieprojekte wie beispielsweise die Bioethanol-Anlage in Straubing oder die Batterieforschung an der TU München anzuschieben.
Das Thema E-Mobilität ist angesprochen worden. Über 100 Millionen Euro werden in Bayern investiert, um das Ziel, bis zum Jahre 2020 200.000 Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen, tatsächlich zu erreichen. Wir arbeiten daran, dass Bayern die modernste und energieeffizienteste Mobilitätsregion in ganz Europa wird. Das ist unser Auftrag. Unser Auftrag ist es, die Zukunft Bayerns zu gestalten. Herr Kollege Glauber, ich weiß, Ihr Auftrag ist das nicht. Wir sagen jedenfalls Ja zur Energiewende. Wir sagen Ja zu einer Energiepolitik aus einem Guss. Wir sagen Ja zum vorliegenden Doppelhaushalt.
Wir wissen alle, dass die Initiative zur Einrichtung der Energiekommission nicht zuletzt auf den Ministerpräsidenten zurückgeht. Er hat uns angeboten, bei diesem Thema fraktionsübergreifend zusammenzuarbeiten. Das haben wir grundsätzlich geschafft. Das wird bestätigt, auch wenn Herr Kollege Mütze sagt, das sei nur ein Versuch gewesen. Ich würde sagen, den Versuch kann man mit ausreichend benoten.
Herr Kollege Glauber, eines fällt auf: Wir haben ein Jahr lang konstruktiv zusammengearbeitet und einen Zwischenbericht vorgelegt, der eben nicht nur der kleinste gemeinsame Nenner ist. Der Zwischenbericht greift wichtige Themenfelder auf und setzt Impulse. Jemand wie Kollege Glauber besinnt sich jedoch in der Pressekonferenz nicht auf diese gute Zusammenarbeit, sondern flippt zur eigenen Profilierung aus und bezeichnet die Kommission als Kaffeeklatsch oder Ähnliches. Das dient dem Land Bayern im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Weiterentwicklung hinsichtlich der Energiepolitik und der Energiewende sicherlich nicht. Das kann jeder für sich bewerten. Wir jedenfalls werden in der Energiekommission mit der hervorragenden Arbeit, die in diesem Jahr geleistet wurde, auch im nächsten Jahr weitermachen. Unser Angebot an die Opposition steht nach wie vor, weiter konstruktiv mitzuarbeiten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der rote oder, lieber Ludwig, im Moment noch der grüne Faden, der sich durch die Dringlichkeitsanträge und auch durch die aktuelle Debatte zieht, ist sicherlich unser aller Ziel: die Kosten der Energiewende möglichst gerecht zu verteilen und darüber auch eine ehrliche Debatte zu führen.
Dazu gehört meines Erachtens, lieber Kollege Hartmann und auch Herr Kollege Fahn, zunächst zu akzeptieren, dass es sicherlich vielschichtige Gründe für die aktuelle Erhöhung der EEG-Umlage gibt. Nach den Zahlen, die das Öko-Institut hierzu veröffentlicht, gehen alleine 20 % der Steigerung darauf zurück, dass die Differenz zwischen dem Strompreis an der Börse und den festgelegten Einspeisetarifen im letzten Jahr größer war als ursprünglich angenommen.
Bereits im September - das konnte man nachlesen hatten die Netzbetreiber einen negativen Kontostand, der nun durch 0,35 Cent je Kilowattstunde im kommenden Jahr nachträglich ausgeglichen werden muss.
Um solche Prognosefehler im laufenden Jahr auszugleichen, wird die sogenannte Liquiditätsreserve erhöht; das schlägt mit weiteren 18 % oder 0,31 Cent zu Buche. Größter Einzelposten ist der ungebremste Ausbau der Photovoltaik. 29 % oder 0,6 Cent resultieren hier aus der Einspeisevergütung für PV-Anlagen.
Der Ausbau der Wasserkraft und aller anderen erneuerbaren Energien - Biomasse, Geothermie, Windkraft - trägt noch mit etwa 6 % zum Anstieg bei, und den Rest kann man unter sonstigen Kosten wie Steuereffekten zusammenfassen, auch noch einmal mit circa 7 %. Das sind insgesamt 80 % der aktuellen Steigerung, was heißt, dass lediglich der Rest, also 20 % oder 0,35 Cent, auf die Befreiung der stromintensiven Betriebe zurückzuführen ist.
Ich stimme durchaus zu, dass die stromintensiven Betriebe ausschließlich zum Schutz ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit befreit werden dürfen. Aber der Erhalt dieser internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiv in Bayern und Deutschland produzierenden Unternehmen muss uns schon ein Anliegen sein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger darf natürlich auch der Effekt dieser bestehenden Sonderregelungen sein. Da halte ich es für durchaus legitim, diese Rabatte für energieintensive Unternehmen bei der Ökostromförderung auf den Prüfstand zu stellen, weil offensichtlich wirklich mehr Firmen profitieren Herr Fahn, Sie haben einige aufgezählt -, als anfangs beabsichtigt war. Wir brauchen am Ende eine Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und der Belastung, die für kleine und mittlere Unternehmen oder auch für die Haushaltskunden dadurch entsteht, dass sie die Erhöhung der EEG-Umlage schultern müssen.
Unser Dringlichkeitsantrag zielt deshalb darauf ab, beispielsweise durch flexible Steuertarife die Strompreisbelastung der privaten Verbraucher, aber auch der Wirtschaft bei steigender EEG-Umlage zu begrenzen.
Herr Kollege Hartmann, Sie fordern in diesem Zusammenhang, die EEG-Umlage für die privilegierten Endverbraucher wegen der gesunkenen Börsenpreise von 0,05 Cent auf 0,5 Cent zu erhöhen. Es ist sicherlich richtig, dass der Strom aus erneuerbaren Energien zunächst kurzfristig die Strompreise an der Börse senkt. Richtig ist aber in diesem Zusammenhang auch, dass dies nur geringe Auswirkungen auf die Beschaffungspreise für den Industriestrom hat. Der so
genannte Merit-Order-Effekt betrifft nur den sogenannten Spotmarkt und nicht den Terminmarkt. Industriekunden aber handeln auf dem Spotmarkt nur den geringsten Teil ihrer Strombeschaffung. Die Industrieunternehmer sichern sich langfristig über den Terminmarkt ab und schließen, vor allen Dingen was die stromintensivsten Unternehmen anbelangt, meist eigene Stromlieferverträge direkt mit dem Energieversorger ab. Der Merit-Order-Effekt spielt damit für diese Unternehmen kaum eine Rolle.
Sie fordern in Ihrem Dringlichkeitsantrag, dass in den nächsten Jahren der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und die gesicherte Einspeisevergütung im Erneuerbaren Energien Gesetz in den nächsten Jahren erhalten bleibt.
Richtig ist, dass der Anteil in Bayern von bald 35 % regenerativen Stroms ein Erfolg ist. Es ist aber ein Erfolg mit Grenzen. Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so weiterentwickelt werden, dass die Erneuerbaren am Ende aus der Förderung entlassen werden können.
Die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien ist Voraussetzung, wenn sie in Zukunft das Rückgrat unserer Energieversorgung werden sollen. Da wollen wir nicht die Axt anlegen, Herr Kollege Hartmann, wie Sie es formuliert haben, sondern wir brauchen eine Anpassung, die eben mehr Systemverantwortung für die Erneuerbaren bringt.
Wir müssen in diesem Zusammenhang auch erreichen, dass der Ausbau der Erneuerbaren, der Netzausbau und der Aufbau von Reserve- und Speicherkapazitäten ganzheitlich gesehen und stärker miteinander vernetzt werden. Das erfordert eine Anpassung des EEG. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab.
Das betrifft auch die nachgezogenen Anträge, weil wir zunächst eine Überprüfung der aktuellen Regelungen vorgenommen wissen wollen, um dann zu entscheiden, in welchen Bereichen die EEG-Umlage und deren Verteilung auf die stromintensive Industrie erfolgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hartmann, das EEG war, wie Sie es in Ihrem Antrag zeitlich richtig einordnen, sicherlich der Auslöser und die Basis für den bisherigen Erfolg im Ausbau der erneuerbaren Energien. Das bestreitet keiner. Dass ein Einspeisevorrang zu kostendeckenden Vergütungssätzen, die für einen langen Zeitraum garantiert sind, Investitionen auslöst, ist meines Erachtens selbstverständlich. Dass Sie diese Selbstverständlichkeit heute vom Landtag feststellen lassen wollen, wie Sie es in Ihrem Dringlichkeitsantrag sagen, ist meines Erachtens etwas dürftig.
Entscheidend ist nämlich vor allem für die Zukunft die weitere und nicht weniger wichtige Aufgabe des EEG, die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen. Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Wer sich wie die GRÜNEN für den Erfolg des EEG feiern lassen will und der Staatsregierung Versäumnisse vorwirft, muss sich auch fragen lassen, was er denn selbst für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien getan hat. Was haben denn die GRÜNEN in den letzten zehn Jahren für den Ausbau der Stromnetze und der Speicherkapazitäten getan, außer dagegen zu demonstrieren?
Die erneuerbaren Energien sind dank des EEG längst keine Nische mehr. 10 oder 20 % erneuerbare Energien in ein System zu integrieren ist sicher etwas anderes, als wenn es 40, 50 % oder mehr wären.
Herr Kollege Hartmann, Sie schreiben in der Antragsbegründung selbst, dass der Einspeisevorrang und die garantierte Vergütung bei einer weiterhin erfolgreichen Entwicklung der erneuerbaren Energien zweifellos auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Ja.
Selbstverständlich kenne ich den Antrag der GRÜNEN zum Pumpspeicherkataster und weiß, dass im Kabinett beschlossen wurde, bayernweit nach geeigneten Standorten für Pumpspeicherkraftwerke zu suchen. Aber beides ist nicht zwingend das Gleiche. Wenn ich ein Kataster mit theoretisch denkbaren Standorten über Bayern ziehe und dadurch Unruhe in das Land bringe, ist es etwas anderes, als wenn ich konkret und gezielt auf Standorte zugehe, die nach bestimmten Kriterien geeignet sind.
Auf den Hinweis zu den Märkten, den der Minister in der Kommission zum Ausdruck gebracht hat und das Marktdesign, komme ich gern zurück.
Ich knüpfe jetzt aber daran an, dass auch Sie das aktuelle Design auf den Prüfstand stellen wollen. In Ihrer
Begründung wundert mich eines. Und das ist, Herr Kollege Hartmann, das möchte ich fast so sagen, der Hammer.
- Ja, das wäre ein Kompliment. Aber, ich glaube, das würde Herr Hartmann für sich nicht in Anspruch nehmen wollen.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, eine Abschaffung des Einspeisevorrangs und der Einspeisevergütung kämen
… erst dann in Frage, wenn die erneuerbaren Energien in wesentlichen Teilen des Jahres eine Vollversorgung gewährleisten können. Nur wenn dies der Fall ist, können die herkömmlichen Grundlastkraftwerke auf nuklearer und fossiler Basis abgeschaltet werden und damit der Markt für flexible Ersatzkraftwerke geöffnet werden.
Herr Kollege Hartmann, am Jahrestag von Tschernobyl wollen Sie also den Ausstieg aus der Kernenergie erst dann, "wenn die erneuerbaren Energien in wesentlichen Teilen des Jahres eine Vollversorgung gewährleisten". Aber wir wollen das nicht. Und Sie wollen auch erst dann, wenn diese wesentliche Vollversorgung mit erneuerbaren Energien gewährleistet ist, den Markt für flexible Ersatzkraftwerke öffnen. Auch das wollen wir nicht.
Genau das war die Intention in der Diskussion mit Staatsminister Zeil in der Energiekommission. Ein Marktdesign, das Systemintegration, Speichertechnik und den Ausbau flexibler Ersatzkraftwerke fördert, braucht man doch nicht erst, wenn die erneuerbaren Energien die wesentliche Vollversorgung übernommen haben. Dieses Marktdesign braucht man, damit man überhaupt so weit kommen kann. Das Design ist keine Folge der Vollversorgung mit erneuerbaren Energien, sondern die Voraussetzung.
Dass das Konzept zum jetzigen Zeitpunkt mit Grünstromzertifikaten funktionieren soll, sehe auch ich skeptisch. Jedenfalls hätte das kurz- oder mittelfristig negative Auswirkungen auf den Ausbau der Photovoltaik und auf Bürgerenergieanlagen und würde die Dynamik in diesem Bereich vor allem in Bayern ein Stück weit zum Erliegen bringen.
Diese Dynamik war gerade in den letzten zwei Jahren enorm. In den Jahren 2010 und 2011 wurden in Deutschland insgesamt 15.000 Megawatt Photovoltaik zugebaut. In Bayern waren zu Beginn des Jahres, wie der Staatsminister auch in der Energiekommission berichtet hat, 8.100 Megawatt Photovoltaikleis
tung installiert. Das ist weit mehr als unsere installierte Kernkraftwerksleistung. Das zeigt eindeutig, dass Investoren eine gute Rendite erwirtschaften und die Anlagenpreise offensichtlich stärker sinken als die Einspeisevergütung.
Eine Rückführung des Anlagenzubaus auf ein gesundes Maß liegt im Interesse einer kosteneffizienten Entwicklung und eines kosteneffizienten Ausbaus unserer Stromversorgung. Dieses Interesse liegt auch der aktuellen EEG-Fortschreibung zugrunde. Man kann an dieser Fortschreibung allerdings noch vieles kritisieren, beispielsweise die Begrenzung auf zehn Megawatt oder den Wegfall des Eigenverbrauchsbonus.
Wir haben gerade aus Bayern an dem Entwurf noch wesentliche Änderungen durchgesetzt. Der Vertrauensschutz wurde deutlich verbessert. Der automatische Anpassungsmechanismus, also der "atmende Deckel", wurde wieder eingeführt. Die Rechte des Parlaments wurden gestärkt. Die Versorgungsermächtigungen wurden gestrichen.
Deshalb kann ich hier betonen: Wir wollen keine schleichende Abwicklung des EEG, sondern eine intelligente, volkswirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung mit bezahlbaren und wettbewerbsfähigen Strompreisen für Verbraucher und Wirtschaft. Wir wollen an erster Stelle die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung sicherstellen. Wenn diese nicht gewährleistet ist, sinkt die Akzeptanz für neue Lösungen. Dies kann keiner wollen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz aller Aufregung und sicherlich berechtigter Kritik muss man sich zunächst einmal doch die Entwicklung der letzten Jahre vor Augen führen. Wir haben in Deutschland in knapp zehn Jahren bis zum Jahr 2009 eine Photovoltaik-Leistung von insgesamt rund 10.000 Megawatt installiert. In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt 15.000 Megawatt installiert, das heißt 150 % jener Leistung, für deren Installierung wir vorher mehr als zehn Jahre gebraucht haben. Dieser über dem Doppelten der jährlichen Zubaukorridor-Obergrenze liegende Zubau und Boom zeigt eindeutig, dass Investoren eine gute Rendite erwirtschaften konnten und die Anlagenpreise offensichtlich stärker sinken als die Einspeisevergütung. Lieber Herr Kollege Thalhammer, dennoch würde ich in diesem Zusammenhang nicht von Goldrausch sprechen. Wenn ein Anlagenbetreiber nach den gesetzli
chen Rahmenbedingungen in eine Anlage investiert, ist es sicherlich Aufgabe der Politik, entsprechend nachzusteuern. Es ist richtig, die Systempreise gehen nach unten und werden auch weiterhin nach unten gehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft hatte im letzten Jahr eine Preissenkung um 25 % angenommen und geht für das laufende Jahr von 23 % aus. Wir haben also gewiss den Auftrag, entsprechend nachzusteuern; denn eine Rückführung des Anlagenzubaus auf ein gesundes und verkraftbares Maß liegt im Interesse eines kosteneffizienten Ausbaus der Photovoltaik und im Interesse bezahlbarer und wettbewerbsfähiger Strompreise für Verbraucher und Wirtschaft.
Bei allem Verständnis für die erforderlichen Kürzungen dürfen wir diejenigen - das wurde schon gesagt -, die im Vertrauen auf bestehende Konditionen Investitionsentscheidungen getroffen haben, die bereits Verträge geschlossen haben, bereits konkret geplant haben, Flächen gesichert haben, die Geld aufgewendet haben, selbstverständlich nicht im Regen stehen lassen. Die erheblichen Vergütungseinschnitte zum 9. März sind unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes daher für uns definitiv nicht akzeptabel.
Der 9. März liegt vor dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden soll. Das halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich und - ich muss das so deutlich sagen - für politisch nicht glücklich und nicht seriös.
Der Bund muss in jedem Fall eine angemessene Übergangsregelung schaffen; alles andere widerspräche dem Prinzip der Verlässlichkeit und wäre ein Angriff auf die Investitions- und Rechtssicherheit am Standort Deutschland.
Auch bei anderen Punkten besteht nach unserer Überzeugung Nachbesserungsbedarf. So ist die Einmalabsenkung zum 9. März insbesondere für Freiflächenanlagen so hoch, dass keine Rentabilität mehr gegeben sein dürfte. Mit der Absenkung um weitere 30 % verlassen wir meines Erachtens den bisherigen Weg des Sinkfluges, also der kontinuierlichen Einbindung des Solarstroms in den natürlichen Markt, wobei es bisher zu keinen größeren Turbulenzen gekommen ist. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Gebot politischer wie auch volkswirtschaftlicher Klugheit, dass wir nach einem Jahrzehnt hoher Förderung nicht ausgerechnet kurz vor Erreichen der Marktparität in Deutschland den Stecker ziehen und damit die hier aufgebaute Industrie gefährden. Besonders betroffen wäre Bayern mit bis zu 10.000 Arbeits
plätzen und Existenzen. Ich halte eine weitere Absenkung um 15 bis 20 % im Bereich der FreiflächenPhotovoltaik für vertretbar. Dies würde auch zu einer Vergütung führen, die der von Offshore-Windkraftanlagen vergleichbar ist. Aus bayerischer Sicht kann es nicht sein, dass die Nutzung von Off-Shore-Wind im Norden Deutschlands höher gefördert wird als die Freiflächen-Photovoltaik im Süden.
Auch die vorgesehene Begrenzung der PhotovoltaikFörderung auf maximal 10 Megawatt installierter Leistung halte ich nicht für zielführend, zumal diese Grenze willkürlich ist. Sinnvoller wäre eine abgestufte Einspeisevergütung, die der höheren Wirtschaftlichkeit großer Anlagen entspricht. Auch eine Wiedereinführung der Freiflächenvergütung - das ist in einem Antrag enthalten - würde Kostensenkungspotenziale eröffnen und könnte die Einmalabsenkung leichter verkraftbar machen.
Ein weiteres Thema ist sicherlich auch der jetzt eingeführte Eigenverbrauchsbonus, der gerade erst damit begonnen hat, zur Entwicklung von Speicherkonzepten beizutragen. Er sollte deshalb nicht gleich wieder gestrichen werden.
Statt der Kappung der Vergütung auf 85 bzw. 90 % sollten wir im EEG Regelungen vorsehen, die die Speicherung und eine höhere Effizienz fördern. Dass die in höchstem Maße sinnvolle Regelung zur Förderung des Eigenverbrauchs nach einem Jahr schon wieder gestrichen wird, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Entscheidend ist es, die Rahmenbedingungen verlässlich zu machen und die Anpassungen so zu verstetigen, dass ein punktuelles Nachsteuern auf dem Verordnungsweg nicht erforderlich wird. Auch ich halte die Verordnungsermächtigung für ungeeignet.
Der Photovoltaik wird in Bayern im Jahr 2021 gemäß dem Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung ein Anteil von 16 % am bayerischen Strommix zukommen. Die Photovoltaik hat daher gerade für uns in Bayern eine besondere Bedeutung. Die geplante Neuregelung muss deshalb sicherstellen, dass die Ausbauziele Bayerns und damit die Realisierung der Energiewende in diesem zentralen Punkt nicht gefährdet werden.
Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Die Anträge der GRÜNEN und FREIEN WÄHLER werden wir ableh
nen. Die Ablehnung des SPD-Antrags schreibt uns der Koalitionsvertrag vor.
Der Korridor liegt aktuell bei 2.500 bis 3.000 Megawatt. Jetzt müssen wir feststellen, dass wir in den letzten beiden Jahren diesen Zubau mit jeweils 7.500 Megawatt massiv überschritten haben und dass auch ohne eine Änderung zu erwarten ist, dass wir im ersten Halbjahr 2012 einen Zubau von rund 8.000 Megawatt bekommen würden. Dies ergibt sich zumindest aus den Prognosen. Wenn wir die Systempreissenkungen mit den dann möglichen Renditen vergleichen, müssen wir davon ausgehen, dass bis zu der geplanten Absenkung im Juli verstärkt ein weiterer Zubau kommen wird. Das hat auch das letzte Jahr gezeigt, als der Zubau erst im letzten Quartal massiv gekommen ist. 3.500 Megawatt hatten
wir in den ersten drei Quartalen, den Rest von 4.000 Megawatt hatten wir dann im letzten Quartal. Wir haben deshalb sicherlich den Auftrag, beim Zubau dämpfend einzugreifen.
Wenn wir den Zubaukorridor so, wie er jetzt in den Vorschlägen geplant ist, bekommen würden, würden wir im Jahr 2020 bei rund 48.000 Megawatt landen. In etwa zehn Jahren hätten wir dann rund 50.000 Megawatt. Wir hätten dann den großen Auftrag, die sonstigen Rahmenbedingungen anzupassen. Wir müssten deshalb die Speichertechnologie weiterentwickeln und den Netzausbau vorwärts bringen. Mit den gesetzlichen Vorgaben sind wir hinsichtlich des Zubaukorridors auf einem guten Weg.
Bei der Kostenentwicklung haben die letzten Jahre dazu geführt, dass bereits eine Einspeisevergütung von kumuliert rund 100 Milliarden Euro aufgelaufen ist. Darin, dass diese Zahl mit der Absenkung der Einspeisevergütung ebenfalls absinkt, sind wir uns sicherlich einig. Letztendlich geht es aber nicht darum, sondern wir müssen das System insgesamt kosteneffizient erhalten und am Ende einen Energiemix bekommen, der bezahlbar und für unsere Wirtschaft tragfähig ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst stellt sich für mich die Frage, warum diese Anträge überhaupt hochgezogen wurden, denn alle drei Anträge befassen sich mit Fragen, die wir schon in den nächsten Sitzungen der Energiekommission auf der Tagesordnung haben werden. Wir werden diese Fragen mit Experten besprechen und anschließend die notwendigen Schlüsse ziehen.
Alle drei Anträge beschäftigen sich damit, dass es in Zukunft wohl das größte Problem sein wird, die Windund die Sonnenenergie und die dadurch stark schwankende Stromproduktion in unser Energiesystem zu integrieren. Dazu wird das Versorgungssystem grundlegend umgebaut und angepasst werden müssen. Dafür müssen wir die regenerative Stromerzeu
gung und den Stromverbrauch unter Einbeziehung von Speicherung und moderner Netztechnik intelligent aufeinander abstimmen. Da sind wir uns sicher einig. Diese Frage ist deshalb auch zentraler Bestandteil des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung, und sie ist auch Bestandteil des Energiekonzeptes der Bayerischen Staatsregierung. Das wird selbstverständlich von uns auch unterstützt. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen für eine intelligente Steuerung und Speicherung der regenerativ erzeugten Energie aus Wind und Sonne.
Ich halte nichts davon, jetzt pauschal mit der Gießkanne 20 Projekte zu fördern. Eine Förderung macht meines Erachtens nur Sinn auf der Basis konkreter Projektanträge mit schlüssigen Konzepten. Wir laden die Kommunen und die Stadtwerke ein, uns Projektskizzen vorzulegen. Dafür stehen dann auch Mittel aus dem Haushalt und dem Nachtragshaushalt zur Verfügung.
Mit dem zweiten Antrag wollen Sie erreichen, dass sich die Staatsregierung gegen den Neubau von Kohlekraftwerken ausspricht. Ein Neubau von Kohlekraftwerken in Bayern wird von niemandem angestrebt; potenzielle Investoren sind nicht in Sicht. Von daher ist dieser Antrag entbehrlich. Sie fordern, ausschließlich den Bau von Erdgaskraftwerken, die in KraftWärme-Kopplung betrieben werden, zu unterstützen. Das wird so nicht funktionieren, aber auch damit werden wir uns in der Energiekommission beschäftigen. Mit zunehmender Stromerzeugung aus Sonne und Wind, für die gegenwärtig die notwendigen Speicherkapazitäten nicht zur Verfügung stehen - Herr Kollege Hartmann hat die Kapazitäten angesprochen -, steigt der Bedarf an schnell regelbaren Kraftwerken.
Moderne, hocheffiziente Gaskraftwerke, wie wir zuletzt eines in Irsching eingeweiht haben, haben mittlerweile sehr hohe Wirkungsgrade und ermöglichen eine sehr flexible Betriebsweise, sodass sie auf Lastschwankungen kurzfristig reagieren können. Diese Funktion verlangt aber eine stromgeführte, das heißt eine am Strombedarf orientierte Betriebsweise. Andererseits ist Gas selbstverständlich auch ein idealer Energieträger für die Kraft-Wärme-Kopplung - KWK -, bei der durch die gleichzeitige Bereitstellung von Strom und Wärme eine besonders hohe Energieeffizienz erreicht werden kann. Das setzt jedoch die Existenz eines ausreichenden Wärmebedarfs im Umfeld der KWK-Anlage und einen wärmegeführten Betrieb voraus. Der Wärmebedarf entspricht aber meist weder örtlich noch zeitlich der für einen stabilen Netzbetrieb erforderlichen elektrischen Last, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden regenerativen Einspeisung mit hoher Schwankung.
Ja.
Herr Kollege Hartmann, das wird in Teilbereichen sicherlich sinnvoll sein. Die Ausschließlichkeit, die im Antrag formuliert ist, wird aber nicht funktionieren, weil der Wärmebedarf vor Ort nicht vorhanden ist. Dadurch kann eine ökologisch und ökonomisch effiziente Stromerzeugung allein mit KWK-Anlagen nicht erreicht werden. Aber auch diese Frage werden wir in der Energiekommission sicher noch vertieft mit den Experten diskutieren.
Sie wollen des Weiteren ein Konzept zum Ausbau von Stromspeichern und ein Kataster für Pumpspeicherkraftwerke. Die Staatsregierung soll deshalb Maßnahmen zur Anregung eines Marktes für Stromspeicher und von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf diesem Gebiet ergreifen. Es ist richtig: Die starke Zunahme fluktuierender Stromeinspeisungen aus Windund Solarenergie erfordert einen Ausbau der Kapazität für die Stromspeicherung. Wir brauchen gewaltige Speicher, die den Ökostrom dann aufnehmen, wenn er in Massen produziert wird, und die ihn dann wieder abgeben, wenn er in Mengen benötigt wird. Ein fixes, staatlich erstelltes Konzept der Standorte für die erforderlichen Stromspeicheranlagen inklusive des erforderlichen Zeitrahmens ist aber seriös nicht zu erstellen und wird deshalb abgelehnt. In Zeiten eines liberalisierten Strommarktes liegt die Investitionsentscheidung für Stromspeicheranlagen bei der Energiewirtschaft und bei potenziellen Investoren und nicht beim Staat. Die grundsätzliche Frage nach Bedarf, Standort, Größe und Ausbau solcher Speicherkraftwerke ist nach energiewirtschaftlichen, naturschutzfachlichen, umweltfachlichen, raumplanerischen oder netztechnischen Kriterien zu beantworten. Dann ist es Aufgabe des Freistaats, die Umsetzung geplanter
Projekte möglichst verzögerungsfrei sicherzustellen. Ob Sie tatsächlich die verzögerungsfreie Umsetzung des geplanten Pumpspeicherwerks in Riedl wollen oder ob Sie es tatsächlich weiter behindern möchten, weiß ich nicht.
Das kann jedenfalls nicht unser Ziel sein. Deshalb lehnen wir diese Anträge wie schon im Ausschuss ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann dem Kollegen Hartmann in der Einschätzung durchaus zustimmen, dass in Bayern die Energiewende gerade durch örtliche und regionale Initiativen getragen wird und sich viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie auch viele Kreistage aufgemacht haben, um in Bayern gemeinsam mit der Staatsregierung die Energiewende umzusetzen.
Wenn Sie nun eine Zwischenbilanz mit der Frage ziehen wollen: "Wo bleibt die Energiewende?", könnte man auch fragen: Wo bleiben die GRÜNEN bisher bei dieser Energiewende?
Mehr als dagegen zu sein, rumzumosern und ein Stück weit vor Weihnachten den Wunschzettel rauszuholen, war bisher nicht festzustellen.
Herr Kollege Hartmann, Sie wissen wie wir, dass die Energiewende nicht von heute auf morgen zu schaffen ist und dass wir Energiekonzepte brauchen, die nicht von oben nach unten verordnet werden können. Wir werden Akzeptanz, Verständnis und Engagement auf Dauer nur bekommen, wenn wir in einen engen Diskurs mit einem breiten Spektrum Betroffener eintreten, angefangen bei den regionalen Planungsverbänden über die Netzbetreiber bis hin zu Versorgen, Grundbesitzern sowie Vertretern des Natur- und Umweltschutzes, um gemeinsam koordinieren zu können. Dafür wurde auch die Energieagentur geschaffen, die Sie heute kritisiert haben. Sicher ist es richtig, dass die im Land entstehenden Aktivitäten noch stärker koordiniert werden müssen und dass die Koordination über die Energieagentur verstärkt wird erfolgen müssen.
Derzeit entstehen sehr viele Energienutzungspläne. Wir haben erst letzte Woche im Wirtschaftsausschuss auf Antrag der GRÜNEN über das Thema "Förderung von örtlichen und regionalen Energieagenturen" diskutiert und festgestellt, dass die Förderung über das Klimaprogramm Bayern 2020 verlängert wurde, dass in allen 18 Planungsregionen regionale, von Kommunen getragene Energieagenturen entstehen sollen und dass diese dann selbstverständlich von der Energieagentur des Freistaats koordiniert werden müssen, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss.
Der Umbau - da gebe ich Ihnen auch recht - unserer Energieversorgung muss selbstverständlich auch mit bayerischem Geld angeschoben werden. Hohe Millionenbeträge für die Energieforschung, unter anderem für neue Speichertechnologien, für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude und für die Entwicklung moderner Effizienzkonzepte oder intelligenter Stromnetze werden erforderlich sein. Bayern wird in den nächsten fünf Jahren mehr als eine Milliarde Euro in die Energiewende und den Klimaschutz investieren. Nach dem Entwurf der Staatsregierung starten wir im Nachtragshaushalt 2012 mit zusätzlichen 127 Millionen Euro - für den Bereich Wirtschaft und Verkehr mit 40 Millionen Euro, für den Bereich energetische Sanierung staatlicher Gebäude mit 20 Millionen Euro, für den Bereich Umwelt und Gesundheit mit 22 Millionen Euro, beispielsweise für die ökologische Modernisierung von Wasserkraftwerken, für die Energiesystemforschung mit 23 Millionen Euro und für die Bereiche des Landwirtschaftsministeriums mit 20 Millionen Euro. Bayern wird damit seiner Führungsrolle beim Einsatz für die Energiewende in Deutschland auch bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel sicher gerecht. In Baden-Württemberg sieht es beispielsweise ganz anders aus. In einer Pressemitteilung aus dem Finanzministerium Baden-Württembergs lese ich, dass sich die rot-grüne Politik beispielsweise in 46,5 Millionen Euro für die Elektromobilität - das haben wir bereits in bestehenden Haushalten - oder in 11 Millionen Euro für die Umsetzung der Energiewende widerspiegelt. Damit wird man aber in diesem Bereich den Ansprüchen an einen Landeshaushalt sicher nicht gerecht.
Auch die steuerliche Förderung und Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung wird derzeit im Bundesrat mit den Stimmen der GRÜNEN verhindert, obwohl sicher unstrittig ist, dass das Potenzial hoch ist. Es gäbe keinerlei Einnahmeverluste, wie vorgetragen. Zuletzt hat das Forschungszentrum in Jülich festgestellt, dass die öffentliche Hand für jeden Euro, der 2010 in die Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens geflossen ist, vier bis fünf Euro zusätzlich an Steuermitteln eingenommen hat.
Wir wollen in den nächsten zehn Jahren 50 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken. Sicherlich werden wir mit einer Deckelung gerade im Bereich der Photovoltaik nicht hinkommen - da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Hartmann. Nichtsdestotrotz muss man aber erkennen, dass beispielsweise der Sachverständigenrat für Umweltfragen diese Deckelung schon im März angemahnt hat, wenn man in der Zukunft ein Energiesystem zu wettbewerbsfähigen Preisen, bezahlbar für Industrie, Gewerbe und die Bürger, schaffen möchte. Ich bin aber auch überzeugt, dass uns dieser Ausbau in Bayern gelingen wird und dass damit ganz andere Herausforderungen auf uns zukommen werden.
Wir hatten erst letzte Woche in der Energiekommission die Anhörung zu den Stromnetzen. Entscheidend für die Integration der erneuerbaren Energien ist der zügige Ausbau leistungsfähiger und intelligenter Übertragungs- und Verteilnetze. Darin waren sich alle Experten einig. Als ersten Schritt hat jetzt die Bundesnetzagentur die Berechnungen zur Entwicklung der Energiegewinnung in Deutschland bis zum Jahr 2022 vorgelegt. Darauf konnten erstmals auch Bürger Einfluss nehmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände hat das Szenario sicherlich deutlich verbessert. Auch hier stehen die erneuerbaren Energien und deren Ausbau im Mittelpunkt. Die Experten haben letzte Woche bestätigt - beispielsweise Herr Kohler von der Dena -, dass wir bis zu 4.500 Kilometer neue Übertragungsnetze brauchen und dass wir alle zur Verfügung stehenden Technologien von der Hochtemperaturtechnik bis hin zur Gleichstromtechnik ausnutzen müssen.
Vor welchen Herausforderungen wir tatsächlich stehen, zeigt sicherlich auch die aktuelle Witterung mit nahezu keinem Wind, viel Nebel und niedrigen Flusspegeln. Gleichzeitig verfolgen wir das Ziel, Wind- und Sonnenenergie massiv auszubauen. Blicken wir auf die Prognosen für die Bundesländer, die letzte Woche vorgestellt wurden: In den nächsten zehn Jahren werden wir demnach rund 140.000 Megawatt installierte Wind- und PV-Leistung haben. Angesichts einer Minimallast von rund 35.000 Megawatt wissen alle, dass wir beim Ausbau der Netze und der Speichertechnologie noch Großes vor uns haben. Um das zu begleiten und den Prozess in Bayern aktiv mitzugestalten, ist sicherlich auch die Energiekommission eingerichtet worden. Unser gemeinsames Ziel dort ist es, eine nachhaltige Energiewende voranzubringen, die sowohl ökologischen als auch ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen Rechnung trägt. Dafür ist sicher auch die konstruktive Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Gruppen, aller Ebenen und natürlich aller Fraktionen und Parteien erforderlich.
Wir haben zu Beginn der Arbeit in der Kommission mehrfach betont, dass wir bei dieser Jahrhundertaufgabe auf parteitaktische Manöver verzichten wollen und uns überwiegend auf die Sache konzentrieren sollten. Ich möchte mich insbesondere bei den Kollegen von der FDP, der SPD und den FREIEN WÄHLERN und bei meinen eigenen Kollegen für die bisher sehr konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Dem Anspruch dieser Zusammenarbeit werden meines Erachtens, lieber Ludwig Hartmann, die GRÜNEN aktuell aber nicht gerecht.
Wenn ich mir den polemischen Blog zur Kommission im Netz ansehe, in dem Sie sich über die teilnehmenden Fraktionen und die Experten mokieren, sollten wir uns darüber Gedanken machen, dass zwar eine kritische Begleitung des Themas sicher sowohl hier im Hohen Haus als auch in der Energiekommission wichtig und richtig ist, aber auch darüber, ob das, was wir uns selbst auf die Fahnen geschrieben haben, erreicht werden kann, wenn Sie in der Öffentlichkeit mit der Kommission so umgehen. Das glaube ich nämlich nicht, und das glauben sicherlich auch die Bürgerinnen und Bürger nicht, wenn wir nur Kritik um der Kritik willen üben.
Wir sollten uns verabschieden vom kategorischen Klagen und vom destruktiven parteipolitischen Geplänkel und gemeinsam am Ziel der Zukunft unseres Landes arbeiten und die Energiewende gemeinsam voranbringen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Stahl, ich bin ein Stück weit von der Art und Weise überrascht, wie wir aus Anlass des vorliegenden Antrags über die Arbeit der Energiekommission diskutieren, die wir erst in drei Sitzungen aufgenommen haben. Ich habe in den Sitzungen den Eindruck gewonnen, dass wir das Thema "Umstieg auf die neuen Energien" ernsthaft diskutieren und durchaus bereit sind, uns den Fragenkatalog zu eigen zu machen. Dadurch haben wir dem Wirtschaftsministerium in weniger als vierzehn Tagen nicht wenig Arbeit zugemutet. Wir sind uns darüber einig, dass es dazu noch Nachfragen geben wird und wir das eine oder andere noch vertiefen werden. Wir sollten uns auch darüber einig sein, dass die Energiekommission insgesamt die Chance bietet, wie es Herr Kollege Thalhammer dargestellt hat, gemeinsam einen Beitrag zum Umstieg auf die erneuerbaren Energien in Bayern zu leisten, alle Akteure wie die Kommunen einzubinden sowie die Stimme der Regionen und der Bürgerinnen und Bürger Bayerns zu sein. Das ist zumindest unser Anspruch. In den ersten Sitzungen habe ich den Eindruck gewonnen, dass wir diesen Ansprüchen gerecht werden wollen.
In dieser Tragweite stimme ich Ihnen selbstverständlich nicht zu. Das Ministerium hatte 50 Fragen zu beantworten. Die Fragen, die in der Kürze der Zeit beantwortet werden konnten, sind beantwortet worden. Es ist nicht die Aufgabe des Mi
nisteriums - ich möchte dem Herrn Staatsminister nicht vorgreifen -, aus dem Internet oder sonstigen Quellen Daten zu fischen, sondern auf der Basis amtlicher Statistiken zu arbeiten. Wir als Energiekommission sollten keine Informationen erwarten, wenn diese in der Kürze der Zeit nicht eingeholt werden können. Zugleich haben wir ebenfalls den Anspruch zum Ausdruck gebracht, angemessen informiert zu werden.
Das Ziel, Bayern in zehn Jahren zu 50 % aus regenerativen Energien zu versorgen, ist in der Begründung des Antrags der FREIEN WÄHLER noch einmal ausgeführt worden. Dazu benötigen wir ein koordiniertes Vorgehen und die Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen. Der rote Faden, den Herr Kollege Glauber angesprochen hat, ist dabei sicherlich die richtige Formulierung. Deswegen sind die Kommunen ein wichtiger Partner beim Umbau der Energieversorgung. Aufgrund ihrer Planungshoheit sind sie die Träger. Wir brauchen sie beim Ausbau von Stromtrassen und der Festlegung von Standorten. Gemeinsame Flächennutzungspläne zum akzeptierten Ausbau beispielsweise der Windenergie müssen vor Ort erarbeitet werden. Wir brauchen die Kommunen aber auch als Organisatoren der Energiewende vor Ort und als Träger regionaler Initiativen wie Energiegenossenschaften. Wir brauchen die Kommunen und die Verantwortlichen, weil sie das Vertrauen der Menschen bei der Finanzierung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Energiegenossenschaften genießen. Sicherlich bekommen wir noch viele Baustellen und Handwerker, die am Ende ein bayerisches Energiegebäude, das optimal energetisch versorgt und bezahlbar ist, schaffen werden. In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr - das kommt auch im Antrag zum Ausdruck -, dass unkoordinierte Einzellösungen der Energieversorgung auf regionaler und kommunaler Ebene entstehen, die von einem gesamtvolkswirtschaftlichen Optimum weit entfernt sind. Aus diesem Grund bedarf es einer intensiven Koordination und Netzwerkbildung. Das fordern die kommunalen Spitzenverbände zu Recht.
Das ist der Hintergrund des Antrags der FREIEN WÄHLER. Die Vorlage eines Teilenergieplans Strom, der zum Teil umfangreiche Daten- und Potenzialerhebungen erfordert sowie den Energiebedarf und das Potenzial einzelner Erneuerbare-Energien-Träger städte- und landkreisscharf ermitteln soll, geht nicht auf andere wichtige Themengebiete wie die Wärme ein. Darauf hat Herr Kollege Thalhammer schon hingewiesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen landkreis- und städtescharfe Energieleitplanungen, die von der Staatsregierung erstellt werden, befürworten. Energiekonzepte lassen sich nicht von oben verordnen. Das wissen Sie und wir alle. Wir
müssen gemeinsam daran arbeiten und die regionalen Initiativen annehmen.
Wir lehnen den Antrag auch deshalb ab, weil wir keine Erwartungen wecken sollten, die am Ende nicht erfüllt werden können. Die geforderte Detailschärfe für alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte ist zu vertretbaren Aufwendungen sicherlich nicht zu leisten. Die Bayerische Staatsregierung fördert die Erstellung kommunaler und interkommunaler Energienutzungspläne und hat hierzu einen Leitfaden herausgegeben. Sicherlich brauchen wir eine Intensivierung dieses Dialogs sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit zum Umbau der Energieversorgung mit den Kommunen. Unabhängig davon müssen wir den roten Faden ständig durch Monitoring und Fortschrittsberichte - das ist auch vorgesehen - begleiten. Dabei müssen selbstverständlich der Ist-Zustand und der Bedarf von Energieinfrastruktur und der Ist-Zustand und der Zubau im Bereich erneuerbarer Energien dargestellt werden, um rechtzeitig Maßnahmen zur Nachsteuerung und zur Beschleunigung einleiten zu können, wenn die Ziele nicht erreicht werden.
Letztlich wird der Ausbau nicht nur der Verteilnetze, sondern auch der Übertragungsnetze und die Schaffung von Speicherkapazitäten - darin sind wir uns alle einig - bestimmen, welchen Anteil die erneuerbaren Energien an der künftigen Stromversorgung haben werden. Nicht zuletzt werden wir in der Energiekommission darauf zu achten haben, dass die Staatsregierung diese Ausbauziele gemeinsam mit allen Akteuren konsequent umsetzt. Dazu sind wir bereit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind uns darin einig, dass wir für den schnelleren Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung auch bayerisches Geld einsetzen müssen. Wir haben jetzt aber Sommerpause, sodass es aus zeitlichen Gründen schon keinen Sinn macht, mit heißer Nadel einen Nachtragshaushalt 2011 zu stricken. Bis wir mit den parlamentarischen Beratungen fertig wären, wäre das Jahr vorbei.
Herr Kollege Wörner, wir sagen aber selbstverständlich Ja zu zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Umstieg auf erneuerbare Energien in einem Nachtragshaushalt 2012. Das Energiekonzept der Staatsregierung oder auch das Konzept der CSUFraktion enthält diese von Ihnen gewollte Willenserklärung. Diese Konzepte enthalten etliche haushaltsrelevante Vorschläge, die selbstverständlich in die Beratungen dieses Nachtragshaushalts einfließen müssen.
Eine auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung in Bayern braucht ein aktives Zusammenwirken von Bürgern, Kommunen, Wirtschaft, Wissen
schaft und bayerischer Politik. Das erfordert selbstverständlich auch eine finanzielle Flankierung von staatlicher Seite.
Für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung ist neben den Ländern in erster Linie der Bund gefordert. Deshalb wundert es mich schon, dass hier für die energetische Gebäudesanierung bayerisches Geld gefordert wird, während die SPD-regierten Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur energetischen Gebäudesanierung im Bundesrat letzte Woche wegen der damit verbundenen Steuerausfälle abgelehnt haben. Wir sind uns darin einig, dass Energiesparmaßnahmen an Gebäuden eine tragende Säule unserer Energiezukunft sind. Deshalb muss es unser Ziel sein, möglichst schnell mit gezielter Förderung die Sanierungsrate zu erhöhen.
Wir wollen, dass die Bürger mitmachen, dass sie sanieren, dass sie einsparen. Das heißt am Ende aber auch, dass sie investieren müssen. Wir sollten nicht so tun, als würden wir den Energieumbau mit staatlichen Mitteln alleine bewältigen können. Trotz aller Fördermaßnahmen und steuerlicher Anreize, die wir sicherlich begleitend schaffen müssen, wird die Energiewende nur gelingen, wenn jeder Einzelne bereit ist, seinen Beitrag zu leisten. Der energiepolitische Dreiklang - Energie sparen, erneuerbare Energien erzeugen und sie effizient verwenden - lebt vom Mitmachen der Menschen. Wir wollen, dass Bayern das Land mit der höchsten Energieeffizienz und der saubersten Energieerzeugung wird.
Das werden die zukünftigen Haushalte auch dokumentieren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Roos, es ist selbstverständlich so, dass die fünf großen Tankstellenbetreiber mit 65 % Marktanteil eine marktbeherrschende Stellung haben. Das Bundeskartellamt stellt deshalb im Abschlussbericht zu der bis Ende Mai durchgeführten "Sektoruntersuchung Kraftstoffe" fest, dass die wettbewerbsfeindlichen Marktstrukturen auch zu überhöhten Preisen führen. Auf den Kraftstoffmärkten funktioniert der Wettbewerb nicht. Die fünf großen Mineralölkonzerne beherrschen den Tankstellenmarkt. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass bei funktionierendem Wettbewerb die Preise tatsächlich niedriger wären.
Die Sektoruntersuchung hat gezeigt, dass die Tankstellen ihre Preise häufig nahezu parallel nach dem immer gleichen Schema praktisch per Knopfdruck ändern. Aber - Kollegin Widmann hat es angesprochen das Bundeskartellamt konnte keine Preisabsprachen feststellen. Wegen der gemeinsamen Marktbeherrschung kommt es jedoch praktisch nicht vor, dass einer der fünf Konzerne aus dem Preisgefüge ausschert und über einen längeren Zeitraum die Preise senkt.
Klar ist auch für uns: Selbst wenn keine Preisabsprachen nachgewiesen werden konnten, ist es unsere politische Aufgabe zu prüfen, ob durch regulative Eingriffe Verbesserungen für die Verbraucher erzielt werden können. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Nach dem österreichischen Modell dürfen die Preise nur einmal, um 12 Uhr, erhöht werden. Kollege Roos hat schon darauf hingewiesen, dass der Bundestagskollege Dr. Nüßlein vorschlägt, nach dem australischen Modell nur eine einmalige Preiserhöhung, um 6 Uhr früh, zuzulassen.
Wir haben im Wirtschaftsausschuss schon ausführlich über die Vorschläge debattiert und abgestimmt. Auch nach Vorliegen der Sektoruntersuchung bin ich nicht davon überzeugt, dass wir mit der Realisierung eines dieser Modelle eine preissenkende Wirkung für die Verbraucher erzielen könnten. Die Sektoruntersuchung hat nämlich auch gezeigt, dass die Mineralölkonzerne in aller Regel nur einmal täglich die Preise erhöhen. Damit liefe sowohl das österreichische als
auch das australische Modell ins Leere. Der Kontrollaufwand würde sich allerdings erhöhen. Ergebnis: höhere Bürokratieaufwendungen, aber keine preisdämpfende Wirkung.
Es wird übrigens bezweifelt, dass das in Österreich angewandte Modell dort preissenkend gewirkt hat. Im Gegenteil, es ist zu vermuten, dass die Tankstellen vorsorglich am Vormittag die Preise über den Marktpreis hinaus erhöhen, weil sie nach 12 Uhr keine Möglichkeit zur Preiserhöhung mehr haben.
Eine Einschränkung der freien Preisbildung wäre nur dann vertretbar, wenn sie tatsächlich zur Verbesserung der Orientierung der Verbraucher führen würde. Aber auch das ist nicht zu erwarten, weil durch die jederzeit bestehende Möglichkeit von Preissenkungen die Preise auch weiterhin variieren würden.
Wir dürfen auch nicht übersehen, dass für mehr als die Hälfte - nahezu 60 % - des Kraftstoffpreises in Deutschland der Staat verantwortlich ist. Rechnet man die Steuern heraus, kommt man zu dem Ergebnis, dass die deutschen Kraftstoffpreise im EU-Vergleich am unteren Rand liegen; der Kraftstoff selbst ist also preisgünstig.
Dazu trägt sicherlich in Deutschland ein mit rund 35 % noch vergleichsweise hoher Anteil mittelständischer Tankstellen bei. Die freien Tankstellen sind das Korrektiv, weil sie die Preise der Markentankstellen unterbieten. Der Verbraucher kann entscheiden, wo er tankt; er kann auf preiswerte Angebote der freien Tankstellen achten. Gerade die mittelständischen Tankstellenbetreiber dürfen wir nicht durch einen Eingriff in die freie Preisbildung schwächen. Ein Fehler in der Preisgestaltung um 12 Uhr wirkt sich auf die Gewinnmarge einer kleinen Tankstelle weitaus massiver aus als auf die einer Konzerntankstelle. Laut Bundesverband Freier Tankstellen verbleibt den Betreibern freier Tankstellen eine Marge von gerade einmal 4 Cent pro Liter. Die kapitalstarken Markengesellschaften können geringere Margen über Stunden wesentlich besser verkraften. Ich betone: Wir müssen zuallererst aufpassen, dass die freien Tankstellen als Korrektiv nicht zurückgedrängt werden.
Mit einer Tankstellenverordnung, ähnlich dem österreichischen oder dem australischen Modell, nehmen wir jedoch gerade den freien Tankstellen die Möglichkeit, ihre Preise korrigierend flexibel zu gestalten. Deshalb lehnen wir die Anträge ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Fahn, wir sind uns einig, dass die Kohle aufgrund des Endes der Kernenergienutzung und trotz ambitionierter Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien noch längerfristig einen Anteil an der deutschen Stromerzeugung haben wird. Insbesondere zur Ergänzung des stark fluktuierenden Stroms aus Wind und Sonne wird die Kohleverstromung bis zu einem ausreichenden Ausbau von Speichermöglichkeiten einen -wenn auch zurückgehenden - Anteil am deutschen Strommix haben. Dennoch haben wir uns in Deutschland zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 % gegenüber 1990 zu senken.
Auch mich überzeugt CCS nicht wirklich, aber diese Technologie ist zumindest eine theoretisch denkbare Möglichkeit, CO2-Emissionen deutlich zu senken. Die Eignung dieser Technologie für Deutschland ist allerdings bislang nicht nachgewiesen. Herr Kollege Dr. Fahn hat darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich auf Forschungs- und Demonstrationsvorhaben beschränkt. Es sind nur zwei Vorhaben angedacht, die vor weiteren Entscheidungen im Jahr 2017 evaluiert werden sollen. Im Übrigen hat das Gesetz, das jetzt im Bundesrat verabschiedet wurde, eine sogenannte Länderöffnungsklausel. Jedes Bundesland kann für sich bestimmen, ob und dass eine Erprobung und Demonstration nur in bestimmten Gebieten zulässig sein soll bzw. in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Vor allem sind Untersuchungen nur dort zulässig, wo Beeinträchtigungen von Bodenschätzen oder andere Nutzungsoptionen ausgeschlossen sind.
In Bayern bestünde rein theoretisch eine Speichermöglichkeit in den Gas- oder Öllagerstätten südlich der Donau. Diese Lagerstätten werden aber vorrangig als Lager- und Gasspeicher und zur Öl- und Gasförderung genutzt. Im Übrigen finden im gesamten südbayerischen Raum in den für eine CO2-Speicherung geeigneten Gebieten bereits Untersuchungen zur Tiefengeothermie statt; das haben Sie bereits angesprochen. Aufgrund der damit bestehenden konkurrierenden Nutzung und des generellen Schutzes der Bodenschätze ist die CO2-Speicherung in Bayern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Die CCSTechnologie, davon können wir ausgehen, wird in Bayern nicht zur Anwendung kommen.
Gefährliche CCS-Endlager, wie Sie das im Antrag formuliert haben, Herr Kollege Fahn, wird es in Bayern wegen des jetzt im Bundesrat verabschiedeten Gesetzes nicht geben. Man kann deshalb davon ausgehen, nachdem die FREIEN WÄHLER das auch wissen, dass dieser Antrag der Öffentlichkeitsarbeit geschuldet ist und wir uns nach der Ablehnung im Wirtschaftsausschuss nur deshalb mit diesem Thema noch einmal beschäftigen dürfen. In diesem Zusammenhang fällt mir auf, dass es im mitberatenden Umweltausschuss keine einzige Wortmeldung zu dem Antrag gegeben hat. Wir müssen uns also wegen der Öffentlichkeitsarbeit der FREIEN WÄHLER im Plenum mit diesem Antrag beschäftigen. Schon deshalb ist der Antrag abzulehnen. Das werden wir tun.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist völlig unstrittig, und das sieht man auch an der Vielzahl der Anträge, die heute zur Novelle des EEG eingereicht wurden, dass für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und gerade auch in Bayern ideale Rahmenbedingungen notwendig sind. In dieser Frage sind wir uns also alle einig. Das ist auch der Anspruch, dem sich die Novelle des EEG stellen muss.
Auch wir sehen das Ziel, den Ausbau bei mindestens 35 % bis zum Jahr 2020 festzusetzen, als nicht gerade ambitioniert an. Der Bund könnte sich hier sicherlich ein Stück stärker an den bayerischen Zielen orientieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch das Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung, wonach in den nächsten zehn Jahren der Anteil der erneuerbaren Energien bei 50 % liegen soll. Bayern liegt bereits bei 25 % und befindet sich auf einem guten Weg, während der Bundesdurchschnitt derzeit nur 17 % beträgt.
Wir müssen aber, um dieses ambitionierte Ziel der 50 % zu erreichen, eine optimal auf Bayern zugeschnittene Förderkulisse haben, und zwar mit dem Ziel - und auch hier stimmen wir in weiten Teilen überein -, dass wir eine dezentrale regenerative Energieversorgung erreichen, die von den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Regionen, vor allem auch im ländlichen Raum, getragen wird. Deshalb darf das EEG nicht norddeutsche Großanlagen für Windkraft und Biomasse bevorzugen und einseitig fördern. Wir brauchen auch kleinere dezentrale Einrichtungen und müssen diese fördern, so wie die Einrichtungen bei uns hier in Bayern üblich sind. Was die Onshore-Windanlagen anbelangt, brauchen wir eine angemessene Förderung.
Wir brauchen im EEG Investitionssicherheit durch planbare, bedarfsgerechte, aber auch innovationstreibende Vergütungssätze. Die Windenergie hat auch an Binnenstandorten enorme Potenziale für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau. Der Bedarf des überregionalen Netzausbaus würde dadurch auch reduziert. Wir fordern, die Förderbedingungen für Onshore-Windkraftanlagen nicht durch eine erhöhte Degression der Fördersätze zu verschlechtern. Wir sind uns auch weitgehend darin einig, dass die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Fläche wieder möglich sein sollte. Wir wollen die Ausweitung der Vergütungsfähigkeit von Strom aus Freiflächenanlagen, aber eben nicht nur auf ertragsstarken Ackerflächen, sondern auch auf ertragsärmeren Ackerflächen oder auf Grünlandflächen, denn diese sollten für Photovoltaik stärker genutzt werden. Ich plädiere nach wie vor dafür, die Entscheidung über konkrete Anlagen und über den Bau der Anlagen auf solchen Flächen den Kommunen zu überlassen. Das Stufenmodell, das im Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten ist, erachte ich deshalb als ungeeignet. Ziel der EEG-Novelle muss sein, auch verstärkt die Energieträger Wind und Sonne am Strombedarf zu orientieren. Sie müssen dazu kommen, dass sie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Die aktuell größte Herausforderung in diesem Zusammenhang ist nicht allein, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, sondern die Beantwortung der Frage, wie wir weiter steigende Erzeugungskapazitäten von Wind und Sonne in den Markt und in das gesamte Energiesystem integrieren können. Im derzeitigen System bekommt der Anlagenbetreiber eine von der Nachfrage unabhängige fixe Einspeisevergütung. Das führt im Ergebnis zu Ineffizienz, die mit dem wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien immer größer wird. Herr Kollege Wörner, deshalb müssen wir mehr Anreize für ein marktgerechtes Verhalten der Anlagenbetreiber schaffen. Mit einer Marktprämie wird dieser finanzielle Anreiz sicher für eine bedarfsgerechtere Einspeisung gesetzt. Wir brauchen ein Prämienmodell, das es den Anlagenbetreibern ermöglicht, ohne großes Risiko den Bereich der garantierten Einspeisevergütung zu verlassen und Markterfahrungen zu sammeln, am Schluss aber auch zur garantierten Vergütung zurückzugehen. Dann ist das nämlich auch für kleinere Anlagenbetreiber geeignet.
Biogasanlagen können im Verbund mit Windkraft- und Photovoltaikanlagen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Einführung einer Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen halte ich für ein geeignetes Instrument, um eine verbesserte Marktintegration der erneuerbaren Energien zu errei
chen und einen Anreiz für die Einrichtung von Biogasspeichern zu setzen.
Die Beibehaltung des Vergütungsniveaus für bestehende Biogasanlagen und für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet werden und in Betrieb gehen, ist unverzichtbar und ein Gebot des Vertrauens- bzw. Bestandsschutzes.
Ferner müssen wir Anreize vor allem zugunsten kleiner Biogasanlagen setzen; wir schlagen eine Grenze bei 75 kW vor. Was den Maximalanteil von Mais und Getreidekorn anbelangt, so sehen wir es etwas anders als die FREIEN WÄHLER; unseres Erachtens sollte er von 50 auf 60 Masseprozent angehoben werden. Das führt zu einem Energieanteil von gut 70 %. Ich denke, damit könnten alle leben. Das würde auch die Akzeptanz vor Ort erhöhen - Thema "Vermaisung". Die vollständige Aufhebung der Obergrenze halte ich nicht für sinnvoll.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass die Kumulierungsmöglichkeit von Nawaro- und Güllebonus abgeschafft werden sollte. Der Anteil der Gülle sollte gestärkt, die Quersubventionierung der nachwachsenden Rohstoffe vermieden werden.
Herr Kollege Hartmann, im Gegensatz zu dem Antrag Ihrer Fraktion halten wir es für legitim, die Regeln über Anschluss-, Abnahme- und Ausbaupflichten der Netzbetreiber im EEG zu überprüfen und im Sinne eines effizienten Netzbetriebes zu überarbeiten. Wir brauchen ein gesamtwirtschaftlich hocheffizientes System. Dazu ist es erforderlich, ein zu großes Missverhältnis zwischen hohen Anschluss- und Ausbaukosten einerseits und geringer zusätzlicher Stromproduktion andererseits zu vermeiden.