Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. – Ich eröffne die 102. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Sie wurde selbstverständlich wie immer erteilt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie sehr herzlich nach der Sommerpause willkommen heißen. Sie hatten sicher genügend Zeit und Gelegenheit, um sich zu erholen, und hatten Abstand vom politischen Tagesgeschehen. Das heißt, Sie sind gerüstet für die anstehenden Aufgaben, die auf uns zukommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie alle miteinander während der langen Umbauphase um Geduld bitten. Sie haben bemerkt, dass sich in der Sommerpause einiges getan hat.
(Zuruf des Abgeordneten Hans Joachim Werner (SPD) – Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich habe gedacht, mit uns selbst!)
Ich meine die Baustellen, die hier im Hohen Hause sind. Alles andere zu beurteilen steht mir nicht zu.
Gewohntes ist nicht mehr vorhanden bzw. wurde vorübergehend von der einen Seite auf die andere verlagert. Der Umbau der Ostpforte – ich sage das, damit Sie informiert sind, wie es weitergeht – hat sichtbar begonnen. Es wird auch weiterhin Beeinträchtigungen geben. Die Umbaumaßnahmen sind aber im Interesse unserer Sicherheit und vor allen Dingen im Interesse der Besuchergruppen. Wir haben damit in Zukunft größere Räume für eine zügigere Abwicklung.
Sie haben es sicher bemerkt: Auch unmittelbar gegenüber dem Plenarsaal im Senatssaal wird gearbeitet. Der Senatssaal wird vor allem unter technischen Gesichtspunkten saniert und modernisiert, ohne dass er dabei seinen historischen und traditionsreichen Charakter verliert. Zudem wurden an der Südseite des Altbaus die Fenster erneuert. Ich bitte Sie um Nachsicht für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmbelästigungen. Wir haben mit Umbauarbeiten hier im Hohen Hause schon reiche Erfahrung. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch diese Umbauphase mit Gelassenheit und Geduld ertragen und mit gewohntem Einsatz unsere parlamentarische Arbeit meistern werden. Ich wünsche uns dazu einen guten Start.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich zwei Glückwünsche aussprechen. Besondere Geburtstage haben in den vergangenen Wochen folgende Kolleginnen und Kollegen gefeiert: einen halbrunden Geburtstag am 23. Juli Kollegin Erika Görlitz und am 16. August Kollege Dr. Jakob Kreidl. Ich gratuliere beiden ganz herzlich. Alles Gute, Gesundheit und Glückauf!
Herr Kollege Maget, nicht immer so ungeduldig. Das waren die halbrunden, jetzt folgen die runden Geburtstage. Hier darf ich ganz herzlich einem Mitglied des Präsidiums gratulieren, und zwar hatte Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr am 13. September einen runden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und Glückauf, Frau Kollegin!
Ganz besonders herzlich – er ist momentan nicht im Plenarsaal, aber ich weiß, dass er mir zuhört, weil ich gerade bei ihm im Büro gewesen bin – gratuliere ich Herrn Kollegen Prof. Dr. Eykmann. Er hat ebenso einen runden Geburtstag – auch sehr schön – gefeiert. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege, alles Gute und weiterhin Gesundheit und Glückauf!
Die vorschlagsberechtigte SPD-Fraktion hat hierfür das Thema „Bayern, aber gerechter: Büchergeld abschaffen und zwar sofort!“ benannt. Zuständig für die Beantwortung der Fragen ist Herr Staatsminister Schneider. Ich darf ihn bitten, ans Rednerpult zu kommen.
Ich darf Herrn Kollegen Pfaffmann bitten, die Hauptfrage zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich an die Redezeit zu halten. Ich möchte nicht einschreiten müssen und wäre Ihnen dafür dankbar, wenn Sie diszipliniert wären. Vielen Dank. – Herr Kollege Pfaffmann, bitte.
Wir haben in diesem Land seit 2003 eine Diskussion um das Büchergeld, seitdem der Ministerpräsident es sozusagen über Nacht verordnet hat. Seit dieser Zeit gab es überall Proteste: von Eltern, den Schulen, von Betroffenen in unzähligen Petitionen. Wir haben die Büchergelderhebung in den letzten Monaten und Jahren in diesem Hause konsequent abgelehnt, zuletzt in einem Gesetzentwurf vor eineinhalb Jahren.
Im Februar dieses Jahres 2007 hat die Staatsregierung auf unsere Frage, ob sie eine Rücknahme des Büchergeldes plant, mit einem klaren Nein geantwortet.
Die Gründe, die wir angeführt haben, waren immer die gleichen, nämlich: Das Büchergeld führt dazu, dass die Bildung vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Es ist eine weitere Belastung für die Familien. Es ist ein bürokratisches Monster. Alleine die Stadt München – um ein Beispiel zu bringen – muss für ein Mehr von einer Million Euro an Büchergeldeinnahmen 532 000 Euro Verwaltungskosten bezahlen.
Wir haben immer wieder gesagt, dass die Erhebung des Büchergeldes die faktische Abschaffung der Lernmittelfreiheit bedeutet.
Sie haben immer wieder alle Begründungen abgelehnt und immer wieder gesagt, alle Begründungen seien nicht richtig. Deswegen meine Frage: Haben Sie mittlerweile erkannt, dass die Begründungen, die wir hier immer wieder genannt haben, richtig sind, und wenn das so ist, warum schaffen Sie das Büchergeld dann nicht sofort ab – Sie wollen es erst nächstes Jahr tun –, um sozusagen schon jetzt die Belastungen für die Familien zu reduzieren? Wenn Sie aber die Begründungen nach wie vor für falsch halten, frage ich Sie: Warum schaffen Sie dann das Büchergeld überhaupt ab?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der letzten Debatte vor der Sommerpause darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr eine Revision über die Höhe des Büchergeldes ansteht, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Diese Revision wird durchgeführt. Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen ist in der Tat festzustellen, dass die Höhe des Büchergeldes in manchen Bereichen zur Diskussion steht. Das war der erste Punkt.
Zweitens ist es uns ein Anliegen, die Familien zu entlasten. Mit diesem Ziel treten wir auch in die Gespräche mit den Kommunen ein, um die Frage zu erörtern, wie es gelingen kann, eine gemeinsame Finanzierung ohne Beteiligung der Eltern zustande zu bringen.
Das ist auch der Grund, warum wir das Büchergeld nicht sofort abschaffen können; denn wir brauchen einfach die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese Gespräche beginnen in dieser Woche und werden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Das Büchergeld beruht im Übrigen auf einem gültigen Gesetz, das für dieses Schuljahr gilt. Daher kann das Büchergeld aus unserer Sicht frühestens zum nächsten Schuljahr abgeschafft werden.
Ein Aufruf, die Zahlung des Büchergeldes zu boykottieren, ist im Prinzip ein Aufruf, ein geltendes Gesetz nicht einzuhalten.
(Dr. Thomas Beyer (SPD): Was machen dann die CSU-Oberbürgermeister? – Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))
Deshalb werden wir ganz sukzessive arbeiten und versuchen, zum nächsten Schuljahr – wenn wir uns mit den Kommunen einigen können – die Entlastung für die Familien zu erreichen.
Herr Minister, im Juli, also kurz vor der Sommerpause, haben wir im Hohen Hause beantragt, das Büchergeld sofort abzuschaffen. Ihre Antwort lautete damals, Sie könnten das nicht tun; denn es gebe eine dreijährige Überprüfungsphase, deren Ergebnisse erst abgewartet werden müssten, um danach zu entscheiden, ob man das Büchergeld beibehalten werde, ob man es reduzieren werde oder in welcher Form man es erheben wolle.
Was hat sich nun faktisch zwischen Juli und September geändert, dass Sie jetzt entgegen Ihrer Auskunft, die Sie uns damals gegeben haben, das Ergebnis der Prüfung nicht abwarten müssen, sondern jetzt schon entscheiden können?
Meine weitere Frage in diesem Zusammenhang lautet: Die kommunalen Spitzenverbände stehen nach deren Auskunft Gewehr bei Fuß, um sofort mit Ihnen gemeinsam eine Verabredung zu treffen,
wie man den Ausfall der Geldmittel fi nanzieren kann, der durch den Verzicht auf die Erhebung in diesem Jahr zustande käme.
Ich frage Sie noch einmal: Warum müssen Sie für den nächsten September ein Wahlkampfgeschenk aufrechterhalten und was führt Sie dazu, die Eltern deshalb – nur deshalb – ein weiteres Mal mit dieser Sondersteuer „Büchergeld“ zu belegen?
Wie vor der Sommerpause bereits gesagt, ist nach drei Jahren eine Revision angesagt. Ich habe damals deutlich gemacht, dass im Zuge dieser Erhebungen, die wir bereits stichprobenartig vorgenommen haben und auch in Zukunft vornehmen werden, die Höhe oder auch anderes revidiert werden kann.
Dafür ist es notwendig, die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu führen. Und dass sie zu Gesprächen bereit sind, ist das eine.
Die kommunalen Spitzenverbände stehen für Gespräche bereit; das weiß ich. Aber ich glaube nicht, dass Sie das Ergebnis der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden schon kennen können.