Helmut Guckert

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.6.2005 werden auf der Ebene des Bundesrechts grundsätzlich den Gemeinden die Zuständigkeiten zugewiesen. Gemäß § 47 e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für den Vollzug des Gesetzes zuständig. Ausnahme ist Absatz 2, wonach das Eisenbahnbundesamt für die Ausarbeitung von Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes und die Information der Öffentlichkeit zuständig ist. Die Zuständigkeit nach Landesrecht besteht in Bayern nicht. Deshalb sind die Gemeinden für die Ausarbeitung von Lärmkarten und für die Aufstellung von Aktionsplänen zuständig. Lärm ist ein lokal wirkendes Ereignis, dem von den vor Ort verantwortlichen Gemeinden in angemessener Art und Weise Rechnung getragen werden kann. Ausgenommen sind die Eisenbahnen, sowie Großfl ughäfen und Bundesautobahnen – wie ich vorhin schon erwähnt habe.
Ich sage Ihnen das ganz offen.
Sicherlich ist jedes Gesetz verbesserungswürdig. Ich halte das BayKiBiG für ein sehr gutes Gesetz, wir haben damit in Bayern viel in Bewegung gesetzt und die Qualität insbesondere für die Familien und deren Kinder verbessert, weil für mich immer das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir durchaus Verbesserungen vornehmen können. Aber auch das habe ich in meinen gesamten Antworten klar und deutlich gesagt; denn ich bin der Überzeugung, dass man durchaus in den unterschiedlichen Bereichen Verbesserungen auf den Weg bringen kann. Nur Ihre Vorstellung, alles auf einmal zu machen und ohne mit den kommunalen Spitzenverbänden zu reden, halte ich für nicht durchführbar.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31.01. hat der Umweltausschuss eine Anhörung zum Arten- und Biotopschutz in der Kulturlandschaft durchgeführt. 12 Experten – Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Vereinen, Verbänden und Arbeitsgemeinschaften – standen Rede und Antwort.
was damit gemeint ist. „Artenvielfalt“ ist wohl für jeden verständlich.
Wir kämpfen weltweit und auch in Bayern um die Artenvielfalt. Deswegen ist es natürlich gut, dass wir über dieses Thema diskutieren. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht beim Reden bleiben und auch nicht bei Absichtserklärungen der CSU-Staatsregierung, sondern es müssen wirklich Taten folgen.
Ich komme zum Stichwort Flächenverbrauch. Ich möchte das in den Mittelpunkt stellen. Es ist schon einiges darüber gesagt worden. Nach wie vor haben wir auch in Bayern einen massenhaften Flächenverbrauch von täglich mehr als 20 Hektar mit all den negativen Folgen, Flächen, die notwendig sind, wenn zum Beispiel neue Betriebe angesiedelt werden. Da sind wir natürlich schon in einem Dilemma, wenn ich gerade an das strukturschwache Oberfranken denke, wo wir froh sind, wenn Betriebe kommen. Die einzelnen Kommunen stellen dann auch, meist sogar kostenlos, Flächen zur Verfügung, um Arbeitsplätze entstehen zu lassen. Da kann ich nicht einfach sagen: Flächenverbrauch, das mache ich nicht.
Anders schaut es bei Flächen aus, die wir beispielsweise für Verkehrsprojekte und Verkehrsgroßprojekte benötigen. Da sollten wir äußerst sensibel sein. Exemplarisch nenne ich die Fichtelgebirgsautobahn, ein Großprojekt im Verkehrsbereich, das unmittelbar ansteht und für die Artenvielfalt entscheidend und eine Nagelprobe sein wird.
Ich brauche die Argumente der Befürworter nicht ausführlich darzustellen, sie sind allgemein bekannt: Ost-WestVerbindung, schnellerer Transport durch das Fichtelgebirge auf den Lkws, Entlastung anderer Verkehrswege – den letzten Punkt nehme ich übrigens sehr ernst.
Für unser Thema hätte aber eine Fichtelgebirgsautobahn meiner Meinung nach verheerende Auswirkungen: einen enormen Flächenverbrauch, und zwar wertvolle, sensible Naturfl ächen. Es müsste eine Schneise durch Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete und Ähnliches geschlagen werden. Außerdem würde die Verkehrsader natürliche Lebensräume zerschneiden, und das ist im Zusammenhang mit der Biodiversität ganz entscheidend.
Gerade im kleingliedrigen Fichtelgebirge wäre das für Mensch und Tier äußerst nachteilig, für die Menschen, weil Wander- und Kreuzungswege zerschnitten würden, aber – und jetzt zum eigentlichen Thema – für die Tiere, weil so eine Autobahn kaum zu überwinden ist. Gerade in diesem Gebiet – ich spreche von Weißenstadt, Großer Waldstein usw. – ist es gelungen, dem Luchs wieder einen Lebensraum zu bieten, einem bedrohten Tier, einem sehr scheuen Tier, dem man selten begegnet,
Sechstens: Wie können wir in den Flächen die Tiere und Pfl anzen wirksam schützen? Das war ein großes Thema. Nicht mit der Käseglocke, da waren sich alle einig, sondern nur mit den Besitzern, mit den Bewirtschaftern in gemeinsamen Möglichkeiten der Bewirtschaftung.
Damit komme ich – siebtens – zu dem Stichwort „Schutz durch Nutzung“. Der Nutzer muss unterstützt werden, das war eindeutig die Meinung. Einklang von Natur und Einkommen, das ist ein entscheidender Faktor.
Im Laufe der 50 Jahre Naturschutz haben wir gelernt, dass es besser ist, einen Angebotsnaturschutz durchzuführen als einen Verbotsnaturschutz, also mit dem Instrument der Förderung zu arbeiten.
Achtens. Veränderungen, Gefährdungen sind heute schon angesprochen worden. Es ist aber nicht darauf hingewiesen worden – und das war auch interessant neben der einen Zahl –, dass von Natur- und Umweltschutz bis zu 15 % Gefährdung ausgehen. Als weiteren Teil gibt es die Besiedelung, die Bautätigkeit und den Verkehr.
Ich darf zusammenfassen: Die Nutzung und Pfl ege der Flächen der Kulturlandschaft bedürfen der hervorragenden Zusammenarbeit der Grundbesitzer, Eigentümer, Ehrenamtlichen, Wissenschaftler und Behörden. Dazu sind jedoch erhebliche staatliche Mittel erforderlich. In der Diskussion ist das immer so einfach: Nach oben gibt es keine Grenze.
Aber wir müssen auch Fragen an die Wissenschaftler stellen. Wir haben es gerade deutlich gehört, beim Trockenrasen: Wenn die Veränderung kommt, wenn die Schafhaltung zurückgeht, dann brauchen wir Antworten. Ich durfte gestern, am 27.05.2008, im Industrieausschuss der EU in Brüssel erleben, wie Herr Michael Gorbatschow gesprochen hat und deutlich sagte: Umwelt verstehen, Arten verstehen heißt auch, der Natur keine Gewalt antun. Ich meine, in diesem Sinne sollten wir gemeinsam arbeiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich darf es kurz machen. Meine beiden Vorredner, Herr Staatssekretär Fahrenschon und Kollegin Naaß, haben eigentlich die Ursache, die Begründung und das Verfahren so deutlich angesprochen, dass ich es mir ersparen kann, länger darauf einzugehen.
Frau Kollegin Naaß, Sie sollten aber das Statusrecht und das Dienstrecht nicht miteinander verwechseln. Die Dienstrechtsreform werden wir gemeinsam im Ausschuss erarbeiten; zu manchem haben wir gleiche Gedanken. Die werden wir in der nächsten Zeit einbringen. Dabei werden wir einige Vorschläge von Ihnen übernehmen; da sind wir durchaus offen.
Ich möchte nach den Zielen der Anpassung fragen. Da geht es zunächst einmal um den Personalbedarf. Sie wissen, dass wir in Zukunft noch mehr qualifi ziertes Personal gewinnen müssen. Im Statusbereich geht es auch darum, dass wir sie oft auch schnell gewinnen müssen bei der jetzigen Entwicklung. Zweitens! Auch der wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ent
tenz Gebrauch gemacht. Von der SPD-Landtagsfraktion eingeforderte Nachbesserungen beim Beamtenstatusgesetz sind leider Gottes nicht entsprechend berücksichtigt worden, wie zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung der Laufbahnbefähigungen oder Regelungen beim Versorgungsrecht, um die Mobilität der Beschäftigten nicht zu beschneiden, sondern zu verbessern. Das Bundesgesetz fi ndet nun in den einzelnen Ländern wie auch in Bayern Anwendung. Deshalb muss das Bayerische Beamtengesetz an das Beamtenstatusgesetz des Bundes angepasst werden. Das will die Staatsregierung mit dem Gesetzentwurf tun.
Wir sind der Meinung, dass es eigentlich schade ist, dass die Nutzung der durch die Föderalismusreform seit zwei Jahren gewonnenen Kompetenzen, die Bayern nun in den Bereichen Laufbahn, Besoldung und Versorgung hat, noch auf sich warten lässt. Das Einzige was umgesetzt wird, ist die Anpassung an das Beamtenstatusgesetz. Aber die Kompetenzen, die Bayern seit Jahren eingefordert hat und nun seit zwei Jahren hat, lassen noch auf sich warten. Eine für April 2008 angekündigte Regierungserklärung von Herrn Huber werden wir nun erst in zwei Wochen erhalten, eine Regierungserklärung, die Eckpunkte aufzeigen wird. Aber das Gesetzgebungsverfahren wird irgendwann in den nächsten Jahren erfolgen. Wir wissen heute noch nicht genau, wann. Aber die Umsetzung soll erst in den Jahren 2010/2011 erfolgen.
Mit Verwaltungsvereinfachung hat dies alles wenig zu tun. Denn der Bayerische Landtag muss nun auf die Schnelle, damit Bayern wieder einmal das erste Land in Deutschland ist, noch vor der Sommerpause dieses Gesetz – so ein dickes Gesetz – beraten. In der neuen Legislaturperiode müssen ebenfalls wieder umfangreiche Änderungen vorgenommen werden. Vor allem werden jetzt durch dieses Beamtengesetz Fakten geschaffen; die neuen Kompetenzen werden dann hoffentlich zu entsprechenden Änderungen führen. Wir sind der Meinung, dass Bayern die positiven Dinge, die durch die Dienstrechtsreform entstanden sind, in den Bereichen Laufbahn, Besoldung, Versorgung, schneller nutzen könnte, als angekündigt ist. Es geht dabei um Beförderungsmöglichkeiten, Beförderungsämter, Ballungsraumzulage, Altersteilzeit und viele andere Dinge mehr. Sie könnten schneller organisiert und auf den Weg gebracht werden, nicht erst nach monate- oder jahrelangem Warten, bis die Staatsregierung die Ankündigungen, die jetzt dann in zwei Wochen kommen werden, umsetzen will.
Tatsache ist aber auch, dass wir künftig ein Beamtengesetz haben werden, dass eine ganz andere Gliederung aufweist als bisher und dass man künftig zur Rechtsanwendung zwei Gesetze parallel lesen muss, wenn man einen Überblick über die Rechte und Pfl ichten der Beamten haben will, nämlich das Beamtenstatusgesetz und das Bayerische Beamtengesetz. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung ist das also nicht gerade das Optimale.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 g auf:
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung von Herrn Staatssekretär Fahrenschon begründet. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert in ihrem Antrag, der Landtag solle sich uneingeschränkt zum Schutz von Grund- und Trinkwasser sowie zum Schutz einer ausreichenden Trinkwasserversorgung mit hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen bekennen. Zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge lehnt er jegliche Privatisierung und Liberalisierung ab und weist die Zuständigkeit weiterhin der Kreisverwaltung zu. Das ist so richtig.
Aber, Herr Kollege, ich muss eines sagen: Mich wundert, dass Sie diesen Antrag immer wieder – auch heute ist das der Fall – in das Plenum einbringen, obwohl wir darüber schon umfassend in allen Ausschüssen diskutiert haben. Es ist ein Markenzeichen von Ihnen, dass Sie solche Themen immer wieder pauschal – hören Sie ruhig zu – zur Diskussion stellen und am Kochen halten. Vielleicht denken Sie einmal nach, Herr Kollege, wir verstehen uns sonst ganz gut: Wiederholungen machen nur begrenzt beliebt. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Für die CSU stelle ich eindeutig und klar fest, dass die kommunale Daseinsvorsorge für uns in der bisherigen Form bleibt. Wir wollen die hervorragende Qualität des Trinkwassers sichern. Ich verweise – das ist das Entscheidende, Herr Kollege – auf die beiden früheren Anträge der SPD und außerdem auf die Schriftlichen Anfragen. Laut Protokoll haben wir darüber in vier Landtagsbeschlüssen abgestimmt. Ich frage Sie, warum wir weitere Abstimmungen brauchen. Außerdem verweise ich auf die klare Aussage der Staatsregierung.
Lassen Sie mich ein Wort zur Qualität sagen: Bayern ist bei der Trinkwasserversorgung hervorragend aufgestellt. Bayern sucht mit den Trinkwasserversorgungsunternehmen, den Eigentümern und Bewirtschaftern, praxisnahe und vertretbare Lösungen. Über 10 000 Brunnen, Quellen und dergleichen stehen uns zur Verfügung, um diese Qualität zu garantieren. Man sollte das einmal zur Kenntnis nehmen. Zwei Drittel des Trinkwassers sind unbehandelt, naturbelassen. Wir sollten für unser Wasser gemeinsam werben. Das wäre vielleicht der bessere Weg und das würde die Bevölkerung eher zur Kenntnis nehmen, als wenn immer wieder der gleiche Antrag gestellt wird.
Ich möchte herausstellen, was die Kommunen leisten. In den letzten Jahrzehnten sind 9 Milliarden investiert worden. Dazu hat der Freistaat Bayern dreieinhalb Milliarden beigetragen. Das sind Steuergelder. Das ist ganz entscheidend. Vergleichen Sie doch die Wassergebühren. Im Durchschnitt betragen sie 1,85 Euro pro m³, wenn ich es richtig im Kopf habe. Bei uns sind es 1,40 Euro.
Ich erinnere auch an die Debatte, die wir an dieser Stelle bei der vorletzten Plenarsitzung geführt haben. Damals ging es um einen Dringlichkeitsantrag von uns, der auch die kommunale Daseinsvorsorge betroffen hat. Damals ging es um Liberalisierungs- und Privatisierungsbegehrlichkeiten seitens der Europäischen Union. Es ging um den EU-Grundlagenvertrag, den neu gefassten Artikel 16 des EG-Vertrages, welcher in „Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ umbenannt werden soll. Herr Guckert, in dieser Bestimmung heißt es bedauerlicherweise:
Diese Grundsätze und Bedingungen werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnung gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
Es geht um die Bedingungen und Grundsätze in der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Bestimmung ist ganz klar eine Ermächtigung für Europa, in diese Bereiche horizontal hineinzuregieren. Ich sage es an der Stelle noch einmal: Ich erlebe immer wieder, wie die Dienste von allgemeinem Interesse mit denen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vermischt werden. Ganz aktuell – darüber haben wir auch diskutiert – gibt es die Mitteilung „Dienstleistungen von allgemeinem Interessen unter Einschluss von Sozialdienstleistungen – Europa, neues Engagement“. Darin wird namentlich zu den wirtschaftlichen Bereichen auch die Wasserversorgung gezählt. Da müssen wir aufpassen. Ich habe eingangs gesagt: Wehret den Anfängen. Wenn wir alle wollen, dass die Wasserversorgung in der vollen Organisationshoheit und auch in der faktischen Organisationshoheit bleibt – oft wird über die Organisationsprivatisierung die materielle Privatisierung erzwungen –, sollten wir solche Anträge auch unterstützen, anstatt sie nicht mit scheinheiligen, fadenscheinigen Ausreden ablehnen, wie Sie es eben getan haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes darf ich Folgendes ausführen:
Erstens. Begründung der Änderung: Die Änderungen des Klimas führen nach derzeitigem Kenntnisstand zu immer mehr Hochwasser, bedingt durch Starkregen, Hagel und dergleichen in örtlichen, regionalen und überregionalen Bereichen. Durch Dürre und Regenausfall kommt es in manchen Gebieten zu extremer Trockenheit, Ernteausfall und dergleichen. Folgen sind weitere Gefahren durch Überschwemmung, Erdrutsche, Muren, Dürren, Gefahren für Menschen, Tiere, Hab und Gut. Ziel ist es, den Hochwasserschutz zu verbessern.
Zweitens. Bayern hat seit Jahren auf die Hochwasserentwicklung und den Klimawandel reagiert. 1999 wurde das „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ ge- schaffen. Dieses Programm ist mit einem Investitionsvolumen von 2,3 Milliarden Euro ausgestattet. Zurzeit stehen rund 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Drittens. Mit der Änderung des Bayerischen Wassergesetzes im Jahr 2006 wurde das Drei-Säulen-Programm, sprich: der Dreiklang von natürlicher Wasserrückhaltung, technischen Baumaßnahmen und Vorsorge, gestärkt. Die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter erfuhr eine weitere Stärkung, das heißt, den Hochwasserschutz konsequent zu planen, festzusetzen und umzusetzen zur Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge, zur Abwehr von Naturkatastrophen und zur Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Diese Änderungen hatten die Beschleunigung und Verbesserung der rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen zum Ziel, zum Beispiel die Schaffung von Retentionsräumen. Die Verfahren wurden zum Teil auf die Regierungen übertragen, Erörterungstermine wurden vereinfacht und beschleunigt. Die strategische Umweltprüfung von Hochwasserschutzplänen wurde geregelt.
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, Verbesserungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz gemäß Paragrafen 31 und 32 durchzuführen.
Das Europäische Parlament hat die Hochwasserrichtlinie in diesem Jahr in Zweiter Lesung behandelt.
Ziel der beabsichtigten Änderung des Bayerischen Wassergesetzes ist die Festlegung der Überschwemmungsgebiete. Die Größe ist nach den heutigen Erkenntnissen nach dem Bemessungshochwasser, also dem hundertjährlichen Hochwasser, und mit einem Klimaschutzaufschlag von 15 % festzulegen, und zwar parzellenscharf. Dabei sind in Siedlungsgebiete und Außenbereiche zu unterscheiden, wobei bei den Siedlungsgebieten die Festlegung bis zum 10.05.2010 zu erfolgen hat, bei den Außenbereichen bis zum 10.05.2012. Bei Außenbereichen ist die Infrastruktur, sprich: Bahnen und Straßen, bevorzugt zu behandeln. Die freie Natur steht dagegen im zweiten Glied. Von Bedeutung ist, dass Erosionen auf landwirtschaftlichen Flächen oder nachhaltige Auswirkungen auf Gewässer zu vermeiden sind.
Viertens. Soweit überschwemmungsgefährdete Gebiete erheblich beeinträchtigt werden, sind sie ebenfalls zu ermitteln und zu kartieren. Sie sind allerdings nur dort darzustellen, wo sie bei Versagen öffentlicher Hochwasserschutzeinrichtungen, zum Beispiel Deiche, überschwemmt werden.
Fünftens. Werden Rückhalteflächen wie zum Beispiel Polder neu festgesetzt, die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen betreffen, und Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nutzung gestellt, sind diese zu entschädigen, und zwar entweder gemäß § 19 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach den Entschädigungsrichtlinien für Aufwuchs, Arbeit und Nachschäden.
Sechstens. Die Bevölkerung ist in den betroffenen Gebieten über die neuen Erkenntnisse, geeignete Maßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, gegebenenfalls sogar rechtzeitig zu warnen.
Siebtens. Hochwasserschutzpläne sind aufzustellen. Sie enthalten die Rückhalteflächen, Rückverlegung von Deichen, Erhaltung und Wiederherstellung von Auen und die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Ziele sind die Minimierung der Gefahr, die Bewirtschaftung und der Ausbau der Gewässer, auch der ökologische Ausbau. Insgesamt ist das Ziel, zu steuern, zu planen und zu regeln.
Achtens. Bewirtschaftungspläne, Managementpläne und Maßnahmenprogramme sind bis zum 22.12.2015 zu erstellen. Sie sind besonders dort zu erstellen, wo eine besondere Gefährdung besteht. Das gilt für Siedlungen, Gewerbegebiete und sonstige Einrichtungen. Die Pläne und Programme sind alle sechs Jahre zu aktualisieren.
Neuntens. Der Unterhalt und die Ausbaulast von Gewässern zweiter Ordnung geht vom Bezirk auf den Freistaat über. Dies erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2009/2010 und wird bei den nachfolgenden Haushaltsberatungen Gegenstand der Beratungen sein. Die Entlastung der
Bezirke bzw. der Kommunen beträgt nach den derzeitigen Berechnungen 9 Millionen Euro.
Zehntens. Beim Hochwasserschutz ist in den Flussgebietseinheiten auch mit Ländern und Staaten sowie den Behörden der Mitgliedstaaten der EU zusammenzuarbeiten.
Elftens. Bei der behördlichen Überwachung von Abwassereinleitungen sollen auch Überwachungsergebnisse aus der Eigenüberwachung gewertet werden können. Kontrollen, Messungen und eigene Untersuchungen werden der behördlichen Überwachung gleichgestellt.
Für den Freistaat Bayern fallen die Kosten an, die ich zuvor erwähnt habe, diese 9 Millionen Euro, die vom Bezirk übernommen werden. Weiter fallen Kosten für den Verwaltungsvollzug an. Die Wasserwirtschaftsämter benötigen für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete und die Erstellung der Hochwasseraktionspläne weiteres Personal, nach dem derzeitigen Stand 18,5 Arbeitskräfte. Auch für die Vergabe an Ingenieurbüros und dergleichen für Erhebungen, Analysen und Pläne sind weitere 3 Millionen Euro notwendig. Den Kommunen fallen keine weiteren Aufgaben und Kosten zu.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Der Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vom 24. Oktober auf Drucksache 15/9152 sieht vor, dass auch der Grünlandumbruch und die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten verboten werden. Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Der Sachverhalt ist ein ganz anderer; hier wird sehr stark von Extremfällen ausgegangen. Wenn wir die Gebiete betrachten, müssen wir das aber differenzierend darstellen, sodass zwischen Steh-, Fließ- und Reißgeschwindigkeit der Gewässer und zwischen der Höhe unterschieden wird. Außerdem bedeutet der Antrag einen Eingriff in Eigentum. Wir können das innerhalb der Aktionspläne klarlegen und regeln. Somit ist es auch ein Eingriff in die Bewirtschaftung. Aus diesen Gründen können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Dr. Otmar Bernhard hat für die Bayerische Staatsregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes zur Beratung vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält nach meiner Meinung folgende wesentliche Aspekte:
Erstens. Der Gesetzentwurf nennt die Gründe für die Änderungen. Es geht in erster Linie um den Klimawandel. Herr Kollege Wörner hat diesen Aspekt bereits angesprochen, allerdings sehr pauschal. Ich möchte deutlich herausstellen, dass aus heutiger Sicht ganz neue Erkenntnisse vorliegen.
Doch, doch, Herr Kollege. Das gilt beispielsweise für die Daten. Da muss man schon einmal bedenken, wie die Daten früher erhoben wurden, wie sie sich heute entwickeln, und wie die neue Technik, die uns heute zur Verfügung steht, neue Daten liefert. Ich kenne das sehr gut durch unser Wasserwirtschaftsamt. Heute kann man ganz andere Berechnungen anstellen. Die Veränderungen
führen zu Extremen, darin sind wir uns alle einig. Es gibt Dürre, Hagel und Starkregen. Diese Faktoren sind von entscheidender Bedeutung. Sie führen dazu, dass wir handeln müssen.
Ein weiterer Aspekt. Wir sind dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpfl ichtet und müssen gemäß der Paragraphen 31 und 32 handeln. Ich empfi nde dies aber als Ergänzung zu unseren Programmen, dem „Drei-SäulenProgramm“ und dem „Aktionsprogramm 2020“, das Herr Staatssekretär Bernhard angeführt hat.
Ein weiterer Aspekt: Wir kommen zweifelsohne den Bezirken und damit den Kommunen entgegen. Wir entlasten diese, was wir bereits früher schon getan haben. Diese Entlastung ist nicht gering, und wir werden sie im Rahmen der Haushaltsdebatte auch zu behandeln haben.
Ein weiterer Punkt ist die behördliche Überwachung der Abwassereinleitung. Soweit es möglich ist, werden wir die Ergebnisse der Eigenüberwachung einbeziehen. Das ist vor allem im Hinblick auf unsere Kläranlagen und die Kleinkläranlagen von ganz entscheidender Bedeutung.
Nun zu den Lösungen des Gesetzes: Es geht vor allem um die Neuausrichtung aufgrund der neuen Erkenntnisse. Wir müssen die Bevölkerung darüber informieren, wir müssen Überschwemmungsgebiete festlegen. Ich glaube, gerade für die Bevölkerung ist dies von großer Bedeutung, es geht um die Rückgewinnung von Retentions- und Rückhaltefl ächen. Es geht um die damit in Zusammenhang stehende Entschädigung. Das ist ein Punkt, der im Wassergesetz zwar unter § 19 geregelt ist, der uns aber in der Debatte um dieses Gesetz mehr beschäftigen wird, als manche vielleicht glauben. Wir müssen versuchen, gerade für unsere Landwirtschaft eine Lösung zu fi nden. Es geht aber auch um überschwemmungsgefährdete Gebiete, über die bisher noch verhältnismäßig wenig gesprochen wurde. Ich kenne das vor allem an den alten Deichen an der Donau und am Lech. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das steuern können und wie wir vorgehen können. Dies muss in den Haushaltsplänen berücksichtigt werden.
Schließlich möchte ich noch die Kosten ansprechen. Hier ist in erster Linie der Freistaat Bayern betroffen, im kommunalen Bereich sind es vor allem die Bezirke. Da geht es um neun Milliarden.
Entschuldigung, es ist schön, dass Sie aufpassen.
Das sind aber Beträge, über die sich die Kommunen freuen, und über die wir im Hinblick auf den Staatshaushalt nachdenken müssen. Es geht dabei auch um die Personalsituation. Wenn wir fordern, dass die Überschwemmungsgebiete und die hochwassergefährdeten
Gebiete ermittelt werden müssen, wenn wir wollen, dass Hochwasseraktionspläne erstellt werden, dann müssen wir auch dementsprechend Personal zur Verfügung stellen. Ich möchte deshalb deutlich darauf hinweisen, dass wir an die Kosten denken müssen, die durch die Vergabe an Private entstehen werden. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Kommunen nach dem heutigen Stand nicht mit weiteren Belastungen und Aufgaben rechnen müssen. Die Belastung wird mehr auf der Seite des Freistaats liegen. Die Kosten für die Kontrollen bei den Kläranlagen, die hinzukommen, werden auf die Gebührennehmer und damit auf die Bürger übertragen werden müssen.
Ich darf Sie bitten, dem Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss zuzustimmen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Paulig, ich bewundere Sie immer wieder, wie Sie solche Dinge darstellen. Es geht bei dieser Petition, die von der Gemeinde und von Herrn Funk eingereicht wurde, meiner Meinung nach um drei Bereiche. Ich darf das sehr kurz machen.
Der erste Bereich sind die Grenzwerte. Diese haben Sie wenig angesprochen, aber es ist eindeutig, dass die Grenzwerte von der Bundesregierung nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenkommission festgelegt werden, dass sie vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgerichtshof überprüft worden sind und dass die Forschungsergebnisse hier einfl ießen.
Ich möchte deutlich sagen – und das ist, glaube ich, das Entscheidende –, dass die Messungen ergeben haben, dass die Grenzwerte maximal bis zu 5 % erreicht werden und dass sie in Kellern bei 0,02 % bis 0,11 % liegen. Zu den akustischen Signalen, zu den Niederfrequenzsignalen, die Sie angesprochen haben, ist zu sagen, dass die Taktung von 8,3 Hertz die Taktung des einfachen Radios ist, die es bereits seit 1992 gibt. Sie behaupten, dass das eine Besonderheit sei. Da muss man natürlich zur Kenntnis nehmen, wie es sich in Wirklichkeit verhält.
Der zweite Bereich, den ich anspreche – ich darf das sehr kurz machen –, ist die Technik. Was ist eigentlich geschehen? Es ist auf eine neue Technik umgestellt worden, wenn man es genau nimmt auf eine neue Software. Damit ist die Betriebstechnik modernisiert worden. Die Sendefrequenz, die Sendeleistung und die Antennenanlage blieben unverändert. Das Ziel dabei war, Energie einzusparen. Sie reden in vielen Ihrer Anträge davon, aber hier spielt das für Sie überhaupt keine Rolle. Wenn man sieht, dass Taktung und Leistung gleich geblieben sind und bei den Messungen diese 10-Hz-Modulation wegfällt, ist das eigentlich klar.
Jetzt zur Elektrosensibilität, dem dritten Bereich. Es ist eindeutig, dass dieses Phänomen da ist, dass diese Hinweise wahrscheinlich auch in Oberammergau auftreten, aber nicht so, wie Sie das dargestellt haben. Sie sprechen von 200 Leuten und von 100, die sich beim Ge
sundheitsamt gemeldet haben. In der Petition wird einmal von 30 Personen und einmal von 20 berichtet, die sich an das Gericht gewandt haben.
Aber das entscheidende ist Folgendes: Bis heute hat es keine Mitteilung gegeben, dass sich jemand beim Gesundheitsamt gemeldet hat. Nur Sie sagen das immer wieder. Auch im Umweltausschuss haben Sie vorgetragen, dass eine Liste vorliegt. Mir ist heute berichtet worden, dass bis heute beim Gesundheitsamt nichts vorliegt.
Aber eines möchte ich deutlich sagen: Nicht nur wir allein von der CSU, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition und speziell von der SPD waren dabei, als wir seinerzeit im Umweltausschuss eine Anhörung zur Elektrosensibilität durchgeführt haben. Diese Anhörung hat ergeben – und das sollten wir, denke ich, deutlich ansprechen –, dass etwa 2 % unserer Bevölkerung eine solche Sensibilität hat. Aber wenn man die Untersuchungen durchführt, stellt man fest, dass das sehr unterschiedlich ist und dass es dabei auf den Tag ankommt. In der Anhörung, Frau Paulig, hat ein Professor ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass es eine Ausschlussdiagnose gibt, sodass man diesem Phänomen nachgehen kann.
Dabei müssen aber die Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten. Wenn wir schon anbieten, dass sie sich beteiligen können, dann können wir von den Bürgerinnen und Bürgern auch erwarten, dass sie sich über ihre Ärzte – das ist das Entscheidende – beim Gesundheitsamt anmelden, sodass wir dem nachgehen und das Vorhaben unterstützen können. Das ist doch unser Ziel.
Ich darf zum Schluss kommen. Die Grenzwerte sind eingehalten. Das muss man klar feststellen. Sie liegen sogar nur bei 5 %. Wir haben im Ausschuss angesprochen, man soll prüfen, ob man die Technik zurücknehmen kann. Der Betreiber erklärt, dass dies nicht mehr möglich ist, weil die alte Software nicht mehr hergestellt wird und dass das in ganz Bayern in dieser Form läuft. Damit müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen, dass es nicht mehr anders geht, nachdem die Sender auch zusammengeschaltet sind. Das ist in dieser Form in Ordnung.
Das Thema Elektrosensibilität habe ich gerade angesprochen. Unser Angebot steht. Wenn Personen dieses Problem haben, sollten sie sich melden. Wir werden dem nachgehen und Hilfe gewähren.
Unser Votum bleibt, wie wir es im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen haben mit der Maßgabe, dass die Meldungen über die Ärzte an die Gesundheitsämter gehen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Bayerischen Staatsregierung eingebrachte Entwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes liegt zur Beratung vor. Er beinhaltet im Wesentlichen folgende Bereiche: erstens, bestimmte bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu genehmigen und herzustellen; zweitens, die rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Schutzmaßnahmen zu beschleunigen; drittens, die Beibehaltung der bewährten Hochwasserschutzstrategie – das 3-SäulenProgramm – und, viertens, die Umsetzung der EU-Richtlinie Strategische Umweltprüfung für bestimmte Pläne und Programme.
Zu unserem bewährten Hochwasserschutzprogramm: Seit Jahren leisten unsere Wasserwirtschaftsämter her
vorragende Arbeit. Diese Arbeit wollen wir stärken, den Hochwasserschutz konsequent planen, festsetzen und umsetzen. Das Aktionsprogramm hat folgende Ziele: die Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge, die Abwehr von Naturkatastrophen und die Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes. Das Programm ist in Einzelaktionen und Einzelaktivitäten zu bündeln und zeigt die zu erwartenden Kosten für den Zielzeitraum bis 2020. Das 3-Säulen-Programm ist bekannt und bewährt und wird von vielen anderen geschätzt. Ich will nicht auf die Details eingehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um weitere bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen, die vorrangig an Main und Donau besonders große Schutzwirkung bringen werden. Ich denke an die Flutpolder, die Deichbauten und die Deichrückverlagerungen, die insbesondere in meinem Heimatlandkreis von großer Bedeutung sind. Diese Maßnahmen sind vorrangig geeignet, eine effektive Dämmung herbeizuführen, große positive Wirkungen zu erzielen, die großen Wassermengen zu steuern, zu lenken und raschen Schutz herzustellen. Sie bringen im Ergebnis noch mehr Schutz für die Menschen.
Zu den Verfahrensänderungen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes sieht auch vor, dass die rechtlichen Verfahren zur Zulassung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Bei der Abwägung im Verwaltungsverfahren zur Stärkung des Hochwasserschutzes soll ein Programmsatz zugunsten der Schaffung von Retentionsfl ächen aufgenommen werden. Die Zuständigkeit für die Zulassungsverfahren für die gesteuerten Flutpolder soll zur effektiven Bündelung der Verfahren von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Regierungen übertragen werden. Wie Herr Staatsminister bereits dargelegt hat, handelt es sich um eine eng begrenzte Zahl von Baumaßnahmen und um Größenordnungen, die in der Regel über einer Million Kubikmeter Retentionsraum liegen. Man muss dazu auch sagen, dass bei den Regierungen große überörtliche Erfahrung vorliegt, die wir auch nutzen sollten.
Zum Erörterungstermin: Die Zulassungsverfahren bei Wasserrecht und Planfeststellung sollen durch eine optimale Gestaltung des Erörterungstermins vereinfacht und beschleunigt werden. Künftig soll es also kein zeitaufwändiges Verfahren mehr geben; das führt zu einer Verwaltungsvereinfachung. Der Erörterungstermin liegt im Ermessen der Behörde. Ich habe selbst erlebt, dass diese Behörden vor Ort sehr viel Erfahrung haben. Die Ortskenntnis ist also gegeben, so dass ich davon ausgehe, dass sie zum Nutzen der Bürger eingesetzt wird. Die Möglichkeit, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, ist durchaus gegeben.
Es bleibt auch bei dem bewährten Drei-Säulen-Programm. Ich möchte hinzufügen, dass es keine einseitige Betonung des technischen Hochwasserschutzes gibt. Auch der ökologische Hochwasserschutz kann ausgebaut werden.
Nur noch ein paar Sätze zu der Richtlinie. Die SUP ist bei diesen Hochwasserschutzplänen und -maßnahmen mit
dem Ziel durchzuführen, ein höheres Umweltniveau zu erzielen. Die erheblichen Umweltauswirkungen, seien sie positiver oder negativer Art, sind aufzunehmen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Es ist auch zu prüfen, ob Planungsvarianten und zumutbarer Aufwand gegeben sind.
Ich möchte zum Ganzen sagen: Mit der SUP-Richtlinie wird das Wasserrecht für die Wirtschaft und die Bürger keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen. Die neuen Anforderungen betreffen lediglich die Planungen der Behörden. Herr Minister Dr. Schnappauf hat bereits gesagt, dass wir die Vorgaben 1 : 1 übernehmen wollen und werden. Ich bitte um die Verweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss und um eine einvernehmliche Beratung.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes. Die Sorge um die Altlasten und speziell um die gemeindlichen Hausmülldeponien hat uns in den letzten Jahren sehr oft beschäftigt. Jetzt zeichnet sich eine praktische Lösung ab. Herr Kollege Wörner, ich möchte vorweg auf Ihr Anliegen eingehen: Hier handelt es sich um eine Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen, speziell mit den kreisangehörigen Gemeinden, nicht mit den kreisfreien Städten.
Wir haben im Umweltausschuss schon häufi g über dieses Thema gesprochen. Hier geht es um die Frage, ob man Gebühren beim Verursacher holen kann oder ob Steuergelder eingesetzt werden können. Das macht die Sache sehr schwer. Deshalb haben wir häufi g darüber diskutieren müssen. Wir sollten gemeinsam um eine Lösung ringen. Ich denke, wir haben diese Lösung gefunden.
Ich möchte ein paar Sätze zur Ausgangslage sagen: Diese Entwicklung ist in den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren entstanden. In den Fünfzigerjahren wurde der Abfall – soweit es ging – verwertet und nur in ganz geringen Mengen deponiert. In den Sechziger- und Siebzigerjahren ist dieses Problem durch den gestiegenen Wohlstand aufgetreten. Die Verwertung verlor an Bedeutung. Die angefallene Menge wurde immer größer und das Material immer unterschiedlicher.
Ich möchte daran erinnern, dass an den Ablagerungsorten damals neben Holz, Eisen und Baumaterialien auch verschiedene Verpackungsmaterialien, Kunststoffe, Farben, Lacke und im schlimmsten Fall sogar Öle abgelagert wurden. Was waren das für Ablagerungsorte? Es handelte sich vorwiegend um Mulden, Senken sowie natürlich um alte Sand- und Kiesgruben. Diese Gruben wurden dann eingeebnet. Teilweise wurde in diesen Gruben der Kies bis zum Grundwasser abgebaut, sodass diese Stoffe und Materialien ins Grundwasser gelangen konnten.
Heute werden diese Flächen teilweise als Grünland- und Sportfl ächen genutzt oder – in manchen Fällen – bebaut. Dies betrifft dann die Dorfentwicklung. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich in den Gemeinden ein sehr starker Siedlungsdruck ergeben. Neue Baugebiete erfordern neue Flächen. Dabei kann es vorkommen, dass die eine oder andere Gemeinde bei der Planung oder während der Durchführung einer Baumaßnahme auf Überraschungen stößt, wenn ehemalige Müllabladeplätze und Müllkippen, die dort betrieben wurden, Probleme hervorrufen.
Die Gemeinden sind verpfl ichtet, bei einem bestehenden Altlastenverdacht ihrer Untersuchungspfl icht nachzukommen, damit keine Nutzung erfolgt, die mit der Altlast nicht zu vereinbaren ist, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst würden.
Meine Damen und Herren, Altlastenbewältigung ist eine Investition in die Zukunft. Bereits der Verdacht – das muss man sich immer wieder vor Augen führen – reicht schon aus, um Bürger zu verunsichern, Planungen zu stoppen und Investoren abzuschrecken. Vor diesem Hintergrund sollte man deshalb grundsätzlich jedem Altlastenverdacht nachgehen. Ziel muss es sein, mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt zu erkennen und, wenn notwendig, abzuwehren. Unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen müssen auch für die nachfolgenden Generationen gesichert werden. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Standortrisiko abzubauen, Planungs- und Investitionshemmnisse zu beseitigen und die Nutzung weiterer Flächen zu ermöglichen.
Das Gesetz, das wir heute behandeln, soll die kreisangehörigen Gemeinden bei der Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien fi nanziell entlasten. Auf die Finanzierung und ähnliche Fragen brauche ich an dieser Stelle nicht einzugehen, Herr Staatssekretär Bernhard hat diese Themen klar und deutlich dargestellt. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Gesetz bzw. um Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der SPD, von Maßnahmen zum Abbau von Stellen Abstand zu nehmen, speziell bei den Wasserwirtschaftsämtern, verfolgt den Zweck, die Verwaltungsreform wieder zum Thema zu machen.
Immer wieder versuchen Sie – ich möchte das ganz sachlich sagen –, mit pauschalen Feststellungen das Thema hochzuspielen. Die Verwaltungsreform hat das Ziel, den Veränderungen in unserer Gesellschaft in Technik und Wissen Rechnung zu tragen. Sie hat das Ziel, die Technik auch in der Verwaltung – begonnen von der EDV bis zu modernen Verfahren – einzubeziehen und Verwaltungsvorgänge dadurch zu straffen, zu vereinfachen und effi zienter zu gestalten. Wir können davon ausgehen, dass eine moderne Verwaltung den Herausforderungen gerecht wird und Leistung erbringt.
Nun zur Wasserwirtschaft: Wir hatten das große Ziel, die Wasserwirtschaftsämter als eigene Fachbehörden zu erhalten.
Ziel war es, diese selbstständige Verwaltung, die als Fachbehörde ganz spezielle Aufgaben wie Planungen und Genehmigungen durchführt, zu erhalten. Einen Teil der Hoheitsaufgaben haben wir aber an die Landratsämter abgegeben. Wir haben die Wasserwirtschaftsverwaltung insgesamt neu organisiert. Wir haben entsprechend einem früheren Vorschlag bestimmte Ämter zusammengelegt und damit in der Strukturpolitik Verbesserungen durchgeführt.
Jetzt muss ich etwas zu dem Synergieeffekt sagen, den wir alle erwarten, und der auch zum Tragen kommt. Es beginnt bei den Labors, die wir innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung, aber auch zusammen mit anderen Behörden zusammen führen. Es geht auch um die Aufgaben, die Sie immer wieder ansprechen, lieber Kollege. Zum Teil kann man diese Aufgaben an Privatbetriebe abgeben, um damit den Mittelstand zu stärken. Das wünschen wir alle miteinander. Natürlich werden auch gewisse Aufgaben abgebaut. Ich denke an die Veränderungen gegenüber früheren Zeiten. Sie ziehen es immer wieder an einem Beispiel auf, nämlich am Hochwasser. Hochwasserbekämpfung – heute unter auch unter dem Aspekt der Vorsorge – hat es schon immer gegeben. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Hochwasserbekämpfung heute wie früher durch die Wasserwirtschaftsämter hervorragend durchgeführt wurde. Der Synergieeffekt, den wir in der Wasserwirtschaftsverwaltung erreichen – innerhalb der Verwaltung und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden –, ist groß.
Jetzt noch ein Satz zu den Flussmeistern. Ich kenne ihre Arbeit aus unserem Amt sehr gut. Man sollte deutlich sagen, dass bei uns – es mag in anderen Ämtern etwas anders sein – ein Drittel für das Bauen und zwei Drittel für den Vollzug der Verordnungen und für die Kontrolle zuständig ist. Hier wird hervorragende Arbeit geleistet.
Aufgrund der bereits erwähnten Synergieeffekte ist in diesem Bereich der Abbau um 15 %, wie wir es vorgeschlagen haben, bis zum Jahr 2007 durchaus vertretbar.
Für uns von der CSU ist es ein klares Konzept: Die Weiterentwicklung der Behörden, die Anpassung an das Zeitgeschehen, an Gesellschaft und Technik und die Fortbildung unseres Personals im Fachwissen. Wir wissen, dass sich Angestellte und Beamte in der Wasserwirtschaft sehr stark engagieren.
Es ist aber auch ein Spagat zwischen Verwaltung und Investitionen zu machen. Wenn wir über Investitionen sprechen, müssen wir sehen, dass sie sehr wichtig sind. Aus der Einsparung können wir natürlich mehr Investitionen fi nanzieren. Mehr Investitionen heißt mehr Arbeit für die kleineren und mittleren Betriebe sowie für die Arbeitnehmer. Investitionen heißt mehr Lebensraumgestaltung, mehr Verbesserung und Schutz für die Bevölkerung und mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Ich glaube, das muss unser Ziel sein. Deshalb können wir aus der Sicht der CSU diesem Antrag in keiner Weise zustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da in der Europäischen Gemeinschaft die anfallenden Kosten der Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Nebenprodukten in sehr unterschiedlicher Weise gedeckt sind und die Maßnahmen von den einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße subventioniert werden, hat die Kommission zur Verhinderung von unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen einen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen und TSE-Tests für Falltiere und Schlachttiere erlassen, der ab dem 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2013 anwendbar ist.
Aufgrund der Novellierung der EG-Verordnung 1774/2002 und des entsprechenden Bundesrechts anstelle des Tierkörperbeseitigungsgesetzes vom 11.04.2001 ist das Tierische Nebenproduktbeseitigungsgesetz vom 25.01.2004 getreten. Das oben genannte Gesetz ist der veränderten Rechtslage anzupassen, das heißt, die staatlichen Beihilfen für die Falltierbeseitigung müssen der neuen EU-Vorgabe angepasst werden.
Die Kommission geht davon aus, dass Falltiere, das heißt verendete Tiere, in der Tierhaltung üblich sind und deshalb als Teil der normalen Erzeugungskosten zu betrachten sind. Nach dem im Artikel 174 Absatz 2 des EU-Ver
trages verankerten Verursacherprinzip hat in erster Linie der Erzeuger die Kosten für die Beseitigung zu tragen. Ab 1. Januar 2004 dürfen daher die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen nicht mehr in vollem Umfang der anfallenden Kosten gewähren. Mindestens 25 % der Kosten für die Beseitigung, zum Beispiel Entseuchung oder Verbrennung, sind von den Tierbesitzerinnen und –besitzern unmittelbar selbst zu tragen. Bisher wurden die Kosten für die Beseitigung von abholpflichtigen Tierkörpern, von Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes, zu je einem Drittel vom Staat, den Kommunen – Landkreis oder Zweckverband – und der Gemeinschaft der Tierhalter als beitragsfinanzierte Tierseuchenkasse getragen. Diese Regelung ist eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 des EU-Vertrags, die 100 % der Kosten für die Beseitigung und den Transport umfasst.
Nach der neuen EU-Regelung muss sich der Tierhalter mit mindestens 25 % an den Beseitigungskosten beteiligen; er muss sich aber nicht an den Transportkosten beteiligen. Da hierfür die für die Tierseuchenkasse erhobene beitragsfinanzierte Umlage nicht ausreichend ist, wird eine entsprechende Gebühr für den Tierhalter eingeführt. Diese erhobene Gebühr für die Beseitigung der Falltiere wird auf das Drittel der Tierseuchenkasse angerechnet, sodass die bisherige Drittelregelung der Beteiligung von Staat, Kommune und Tierhalter – dies ist von allen Beteiligten so gewollt – die Kosten für die Tierhalter in etwa konstant halten kann. Das ist ein entscheidender Faktor. Durch eine Senkung der Beiträge zu der Tierseuchenkasse soll die Gebühr für die fünfundzwanzigprozentige Deckung der Falltierbeseitigung wieder ausgeglichen werden.
Das EU-Recht – damit natürlich auch das Bundesrecht – führt zu einem zusätzlichen, teilweise massiven Verwaltungsaufwand, und dies steht meiner Meinung nach teilweise im Widerspruch zu unserem Bestreben nach Verwaltungsvereinfachung. Wir haben es vorhin gehört, es ist die Alternative 2. Aus dieser ergibt sich – aus der Sicht der Landwirtschaft betrachtet – auf der einen Seite der Verwaltungsaufwand, und auf der anderen Seite die einzige Möglichkeit, die Kosten so weit zu regeln.
Eine Mehrbelastung bleibt insoweit, als Gebühren und Entgelte zum Ausgleich der höheren Kommunalverwaltungskosten erhoben werden. Das EU-Recht verlangt zwingend, für die Falltierbeseitigung das Gebührenmodell einzuführen. Dies belastet die Kommunen – in diesem Fall die Landkreise – im Vollzug. Das Konnexitätsprinzip ist gewahrt. Die Gebührenerhebung ist zulässig. Die Konsultation mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde durchgeführt. Die Anpassung der Begriffe wie „tierische Nebenprodukte“, „Betriebe“ und so weiter an die EU-Novellierung durch das Gesetz ist erforderlich. Die grundsätzliche Novellierung des Systems der Beseitigung tierischer Nebenprodukte bleibt einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten. Im Hinblick auf die zwingenden EU-Vorgaben sind die Anpassungen erforderlich, da andernfalls zum 01.01.2005 die Rechtsgrundlagen für die beseitigungspflichtigen Kommunen fehlen würden und mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu rechnen wäre. Die CSUFraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs an die dafür zuständigen Ausschüsse.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verpackungsverordnung ist ein wiederkehrendes Thema. Wenn Herr Kollege Dr. Runge von Gezerre spricht, dann sollte er sich vor allem in seiner Fraktion und seinem Bundesminister darum bemühen, dass wir aus diesem Gezerre herauskommen.
Was wir wollen, das ist seit Jahren eine klare Regelung. Ich darf das kurz im Telegrammstiel machen: Die derzeitige Verordnung, meine Damen und Herren, sieht wie folgt aus: Das Zwangspfand gilt nur für Einwegverpackungen aus Glas, Kunststoff und Metall für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke. Ausgenommen sind Wein, Milch, Sekt und Spirituosen. Ich glaube, gerade hierin liegt in Zukunft das Problem.
Die Mehrwegquote ist gestrichen, das ist durchaus auch positiv. Es gibt kein einheitliches Rücknahmesystem. Im Grunde haben wir fünf Systeme. Handel und Bürger sind verunsichert und teilweise auf sich gestellt. Teilweise ist das System ganz kompliziert und in jedem Fall nicht sachgemäß. Wir haben deshalb am 17.03.2004 den Antrag 15/647 gestellt. Die derzeitige Verpackungsverordnung ist für uns unzureichend. Wir, die CSU-Fraktion, wollen eine schnelle Lösung und klare Vorgaben für die Getränkeindustrie und ein eindeutiges System.
Was sind die Ziele unseres Antrags? – Erstens. Wie Kollege Dr. Runge angesprochen hat, das muss ich dazu sagen, in Zukunft die Herausnahme der Fruchtsäfte, wenn die Regelung nicht weiter vorankommt. Das deutet für den weiteren Vollzug, gilt die bisherige alte Regelung. Bei einer Unterschreitung der Mehrwegquote werden dann die Fruchtsäfte einbezogen.
Dasselbe gilt bei der Milch. Das kann zweitens nach unserer Meinung in keinem Fall in der bisherigen Form bleiben.
Drittens die Behandlung von ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen wie Dosen und Einweg-PET, also – das muss man dazu sagen – Einwegglas bei Bier, Wasser, CO2-haltigen Getränken. Das ist der Schwerpunkt. Das sind die Massengetränke, wenn man so will, die sich teilweise in der Größenordnung von 80 % bewegen.
Viertens die Verhinderung der Ausweitung des Pfandes auf Milch, Wein, Sekt und Fruchtsäfte. Ich habe das schon angesprochen.
Fünftens. Die Sicherung einer Mehrwegquote ist für unsere Getränkeindustrie von größter Bedeutung.
Ganz wichtig ist für uns natürlich sechstens die Umsetzung. Sie muss bürgernah und verständlich sein. Deswegen auch der in unserem Antrag enthaltene Vorschlag, ein einheitliches Pfand von 0,25 Euro einzuführen, das nur für Verpackungen von 0,1 bis 3 Liter eingeführt werden soll, weil die größeren Packungen in diesem Fall einen anderen Weg gehen.
Siebtens. Neben der Bürgernähe und neben der Verständlichkeit ist für uns die Verbraucherfreundlichkeit ein entscheidender Punkt.
Ich möchte achtens hinzufügen: keine Mehrwegquote, wie sie ursprünglich auch einmal in der Diskussion war. Das darf man ruhig so sagen. Dieser Wegfall der Mehrwegquote entspricht wahrscheinlich im Wesentlichen der EU-Vorgabe. Das heißt, mit höchster Wahrscheinlichkeit könnte das Vorhaben dann mit den EU-Richtlinien übereinstimmen.
Von besonderer Bedeutung ist für uns die Revisionsklausel, also die Überprüfung nach fünf Jahren. Die Erfahrungen, die Ökobilanz, die Wissenschaft, die Technik, die Lebensgewohnheiten und die Entwicklungen müssen in Zukunft in der Fortschreibung Berücksichtigung finden.
Unsere beiden Anträge, auch der neue, finden damit Zustimmung in der Bevölkerung und bei den Unternehmen. Unserem Antrag vom 17. März wurde am 13. Mai im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz von der CSU einstimmig zugestimmt und die beiden Oppositionsparteien enthielten sich der Stimme, sodass wir hier eine gewisse Richtung sehen.
Ich möchte hinzufügen, Herr Kollege Runge, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir, wenn die Staatsregierung im Bundesrat einen Antrag einbringt, zu diesem Antrag stehen. Dazu brauchen wir keine zusätzliche Aufforderung. Ich meine, die Bayerische Staatsregierung wird gebeten, den Vorschlag mit den Eckpunkten, die wir in unserem Antrag haben, in den Bundesrat einzubringen.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu Ihrem Antrag sagen. Es ist für uns schon interessant, dass Sie in Ihrem Antrag einen Teil dieser Fakten übernehmen. Aber für uns ist das natürlich ein Problem, weil es ein Kompromiss ist. Wir sehen, dass Sie eigentlich kein Vertrauen in Ihren Minister haben. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Fazit: Wir wollen Sicherheit für den Verbraucher.
Ja, ja, es ist im Zusammenhang mit Ihrem Antrag kein schriftlicher Vorgang vorhanden – das ist das Problem –, der das ganz wiedergibt. Wir wollen eine klare Lösung. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und stimmen unserem Antrag zu. Darum bitte ich.