Rainer Stickelberger
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem „atemberau benden“ Gesetzentwurf gibt es in der Tat keine Alternative. Dieses Gesetz ist notwendig, um den elektronischen Verwal tungsakt gesetzgeberisch zu kreieren.
Kritisch anzumerken ist allerdings: Wir haben das Onlinezu gangsgesetz, und da stehen noch viele, viele Verwaltungsleis tungen aus, die man elektronisch abfragen kann. Was vor al lem aussteht, ist die elektronische Akte. Erst vor wenigen Wo chen wurde deren Einführung in das Jahr 2025 verschoben. Der Verwaltungsakt, wie er jetzt elektronisch kreiert ist, wird aber erst dann sinnvolle Anwendung finden, wenn auch die Bearbeitung von Aktenvorgängen, von Verwaltungsvorgän gen elektronisch intern erfolgen kann. Sonst haben wir lau fend Medienbrüche – von der Antragstellung zur Bearbeitung und weiter zur Bekanntgabe.
Der Anwendungsbereich ist ohnehin eingeschränkt; er bezieht sich nicht auf Ermessensentscheidungen und nicht auf Ver fahren, in denen unbestimmte Rechtsbegriffe eine Rolle spie len. Deshalb wird der Anwendungsbereich von vornherein be grenzt sein. Die Frau Kollegin hat es erwähnt: Im Wesentli chen wird es Massenverfahren, einfache Verwaltungsakte be treffen. Das ist zu begrüßen. Wir hätten uns allerdings insge samt bei dem Thema „Digitalisierung, Verwaltungsvereinfa chung“ mehr Tempo gewünscht. Aber das ist nun zweifelsoh ne ein notwendiger Schritt, und dieser ist alternativlos.
Die Fragen, die noch gestellt werden, können wir dann gern im Innenausschuss vertiefen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kolle ge. – Sie haben gerade die Standortfrage entwickelt. Da wür de mich Ihre Meinung dazu interessieren: Welchen der drei SWR-Standorte Mainz, Baden-Baden und Stuttgart würden Sie denn gern aufgeben?
Vielen Dank, Herr Schwarz. – Sie haben gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge lobt, die sehr verdienstvoll tätig waren und sind. Dem Dank kann man sich nur anschließen. Mir stellt sich dann, wenn man an das Landesgesundheitsamt denkt, natürlich die Frage, wa rum gerade in dieser brisanten Zeit, in der das Landesgesund heitsamt besonders gefordert ist, die Führung des Hauses aus gewechselt wurde. Können Sie mir das erklären?
Ja.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit „Scheitern“ wäre ei gentlich das Projekt, um das es in diesem Gesetzentwurf geht, zutreffend umschrieben. Solche Begriffe wie „neue RolloutStrategie“ können nur mit Mühe die eingetretene Misere über decken. Wir haben eher den Eindruck, dass uns nach dem Scheitern von „ella“ auch bei einem weiteren Großprojekt im Land, nämlich der Einführung der elektronischen Akte, ein Scheitern droht.
Die Verschiebung zunächst bis ins Jahr 2025 ist natürlich ein schwerer Rückschlag für die Modernisierung und Digitalisie rung der Verwaltung – und das gerade vor dem Hintergrund von Corona. Da hat sich ja gezeigt, was Digitalisierung leis tet – und was sie vor allem nicht leistet – und dass wir da er heblichen Nachholbedarf haben. Deshalb sind Ausbau und Beschleunigung das Gebot der Stunde.
Nach mehreren Jahren der Erprobung und des Vorlaufs hat man nun erkannt, wie komplex die europaweite Ausschrei bung ist, und macht geltend, dass aus fachlichen, organisato rischen und wirtschaftlichen Gründen eine schrittweise Ein führung notwendig sei. Da fragt man sich schon: Wurde das Projekt eigentlich mal seriös geprüft? Gibt es ein stimmiges Konzept für diesen Plan der Einführung der elektronischen Akte?
Offensichtlich hat man diesen ganzen Prozess unterschätzt und die Landesverwaltung, insbesondere BITBW und alle, die an diesem Prozess beteiligt sind, überfordert. Das ist keine Kritik an den Bediensteten, sondern an der Führung dieses Projekts im Haus des Herrn Innenministers. Sie bekommen heute die Kritik ab, Herr Staatssekretär; Sie werden es ver kraften.
Aber es stellt sich schon die Frage: Warum hat man nicht von vornherein dieses Projekt seriös geprüft und aus den Erfah rungen von „ella“ gelernt? Eine schrittweise Einführung hät te durchaus nahegelegen, und zwar von Anfang an. Die Jus tiz hat es im Übrigen so gemacht.
Naheliegend ist es auch, dass man die Polizei einbezieht; sie ressortiert ja schließlich in Ihrem Haus, im Innenministerium. Da ist schon die Frage: Warum hat man dies nicht von Anfang an gemacht?
Damit sind wir bei der politischen Verantwortung für dieses Projekt. Da muss ich schon sagen – wenn man BITBW hier anführt –: Das ist keine Kritik an den Beschäftigten, sondern Kritik an der Hausspitze, die selbst in der Stellungnahme zu einem Berichtsantrag zum Ausdruck bringt, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen bei BITBW nicht aus reicht, dass man Tätigkeiten aus dem Finanzministerium aus Kapazitätsgründen nicht übernehmen könne und eine Ertüch tigung zur Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat. Auf dieser Ba sis wollen Sie dieses Großprojekt „Einführung der elektroni schen Akte“ stemmen? Daran glauben wir nicht.
Ich glaube, BITBW und die beteiligten Aufgabenträger ste hen vor einer komplexen Aufgabe, werden überfordert und haben zu wenig Personal. Damit sind wir bei der Verantwort lichkeit der Hausspitze, des Innenministers, der offensichtlich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei diesem Projekt im Regen stehen lässt.
Jetzt will man zur schrittweisen Einführung übergehen und muss für die schrittweise Einführung in den einzelnen Res sorts jedes Mal einen eigenen Kabinettsbeschluss herbeifüh ren. Da fragt sich schon: Welchen Einfluss hat eigentlich der Digitalisierungsminister in diesem Land auf die Digitalisie rung, insbesondere auch, wenn es um andere Ressorts geht? Warum setzt er sich nicht ausreichend für eine entsprechende stellenmäßige Ausstattung ein? Warum kann er sich gegen über den Ressortegoismen nicht durchsetzen? Wo bleibt denn die dringend notwendige Ertüchtigung? Wir sehen sie nicht.
Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Wir glauben jedenfalls, dass mit diesem vorliegenden Reparaturgesetz nicht verhin dert werden kann, dass die elektronische Akte auf der Strecke bleibt. Ein weiteres Dilemma wie bei „ella“ droht uns. Wir se hen kein Licht am Horizont, dass es diesmal besser wäre.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kann man sich fragen, ob in dieser schwierigen Zeit eine Änderung des Lan desbesoldungsgesetzes mit vielen Verbesserungen richtig ist oder nicht.
Aber eines hat uns, glaube ich, diese Krise gezeigt: Eine Kri se kann man nur mit einem starken Staat meistern. Was macht denn einen starken Staat aus? Neben der Besonnenheit unse rer Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher auch die Leistungs fähigkeit, die Qualität, die Lernbereitschaft, der Einsatz un serer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb halten wir dieses Gesetz für richtig. Es bringt zahlreiche Verbesserun gen, was Stellenhebungen angeht, insbesondere in den unte ren Besoldungsgruppen. Wir tragen aber auch die Stellenhe bungen mit, die der Kollege Dr. Rösler in Ergänzung der bis herigen Vorlage genannt hat. Auch das ist durchaus sinnvoll.
Wir begrüßen die Änderungen, die Anpassungen im Beihilfe recht im Anschluss an die entsprechende Rechtsprechung. Wir begrüßen selbstverständlich auch die Möglichkeit für unsere Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten, die freie Heilfür sorge in Anspruch zu nehmen – ein altes Thema, das mein ge schätzter Kollege Zimmermann seit 20 Jahren – jetzt mit Er folg – verfolgt hat.
Es ist schon interessant: Zu früheren Regierungszeiten der CDU, als die SPD entsprechende Anträge gestellt hat, wurde die freie Heilfürsorge in diesem Bereich immer abgelehnt mit der Begründung, das sei viel teurer als die Beihilfe. Jetzt steht in der Begründung der Vorlage, dass es günstiger sei. Was die sen Bewertungswandel herbeigeführt hat, erschließt sich mir nicht auf Anhieb. Aber das Ergebnis stimmt – wenngleich uns das Wahlrecht natürlich recht gewesen wäre, das freie Wahl recht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe.
Da müssen sich ein relativ junger Beamter, eine junge Beam tin sehr früh in ihrem Leben, ihrem Beamtenleben für eine freie Heilfürsorge entscheiden – und das unwiderruflich. Ob eine solche Entscheidung in einem so frühen Stadium eines beruflichen Lebens noch zeitgemäß ist, das kann man sich schon fragen. Sich als junger Beamter im mittleren oder ge hobenen Dienst im Alter von um die 20 für die nächsten 45
Jahre festlegen zu müssen – da werden wir in den nächsten Jahren vielleicht Korrekturbedarf haben.
Kollege Wald, Sie haben die wesentlichen Punkte genannt, die uns künftig auch noch beschäftigen werden. Was wir jetzt machen, sind gute, notwendige Schritte. Aber die großen Bro cken, die großen Themen liegen ja noch vor uns, z. B. der Aus bau des Homeoffice – ein wichtiges Thema –, aber auch die Themen „Kinderbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mitar beiter“ oder „Wohnungen für Bedienstete“ – Sie erinnern sich vielleicht noch an den alten Begriff „Dienstwohnung“: Die Privatwirtschaft geht verstärkt dazu über, wie früher wieder Werkswohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu suchen; auch da werden wir gefordert sein.
Das Lebensarbeitszeitkonto oder überhaupt ein Arbeitszeit konto – das sind ja zwei verschiedene Dinge – werden uns ebenfalls beschäftigen, und wir sind gut beraten, wenn wir das im Benehmen auch mit dem Beamtenbund, mit den Gewerk schaften diskutieren. Es gibt ja aus den Fraktionen – auch mei ne Fraktion hat hierzu viel Vorarbeit geleistet – durchaus gu te Vorschläge. Da sollte sich dieses Parlament vielleicht ge meinsam zusammenfinden, um entsprechende Regelungen für die Zukunft zu schaffen. Denn die Bedeutung einer starken Mitarbeitercrew, guter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll ten wir nicht nur unter dem Blickwinkel einer Legislaturperi ode sehen; ein starker öffentlicher Dienst ist eine Stütze un seres Staates, und wir sind gut beraten, diese Stütze weiter auszubauen und sie für die Zukunft zu stärken – denn es kann ja auch durchaus sein, dass uns weitere Krisen ins Haus ste hen.
Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nachdem der Herr Minister das Wort „eID-Karte“ gefühlt 50-mal korrekt ausgesprochen hat, habe ich damit sicher Schwierigkeiten. Ich werde mich deshalb mit dem „elektronischen Identitätsnachweis“ beschäftigen.
Das Gesetz datiert ja von Juni letzten Jahres und tritt jetzt am 1. November in Kraft. Es wird also Zeit, die Ausführungsbe stimmungen im Gesetz zu regeln – sozusagen auf den letzten Drücker. Um für so ein Gesetz ein Jahr zu brauchen, bedarf es schon einer besonderen Begründung.
Natürlich bringt dieses Gesetz eigentlich nur echten Mehr wert, wenn auch möglichst viele Personen in den Genuss die ses Gesetzes kommen. Es ist ja für mehr Personen angelegt. Sie sprachen von 800 000 potenziellen Nutzern. Ob das ge lingen wird, wird man sehen. Das bedarf sicherlich einiger Anlaufzeit. Aber ein echter Mehrwert ist natürlich nur dann vorhanden, wenn diese Dienstleistungen auch in hohem Maß über diese Karte in Anspruch genommen werden können. Das Land hat, was die Dienstleistungen betrifft, gewaltigen Nach holbedarf.
Im Ranking nach dem Onlinezugangsgesetz ist Baden-Würt temberg eher im unteren Drittel des Ländervergleichs zu se hen. Da bedarf es also noch großer Anstrengungen, um – wie Sie sagen – E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Von einem hohen Anspruch sind wir weit entfernt.
Wie sieht denn die Wirklichkeit aus? Sie schreiben selbst in der Begründung, das Serviceportal service-bw sei noch gar
nicht dazu in der Lage, dieses Instrumentarium anzuwenden. Es ist nicht ausreichend auf die Einführung der elektronischen Identitätskarte vorbereitet, und das vor dem Hintergrund, dass man ja mit der Einführung dann mit steigenden Fallzahlen zu rechnen hat.
Wir sind wieder einmal bei der Frage: „Was kann die IT in diesem Land leisten?“ und damit insbesondere bei der Frage: „Was kann BITBW leisten?“ BITBW hat großartige Aufga ben, viele Aufgaben vor sich, hat aber zu wenig Personal. Wir haben vor einer Woche eine Antwort auf einen Antrag von uns erhalten, in dem davon die Rede ist, dass zu wenige Stellen vorhanden sind. Das stimmt. Bei allen Anstrengungen, die die Mitarbeiter unternehmen – davor habe ich große Hochach tung –, glaube ich, dass sich BITBW laufend übernimmt.
Gestern hatten wir das E-Government-Gesetz auf der Tages ordnung. Dazu haben wir zwar nicht debattiert, aber dieses E-Government-Gesetz in seiner Novellierung ist das Einge ständnis, dass BITBW große Vorhaben in diesem Land nicht schafft. Die schafft es nicht, und zwar aufgrund fehlender bzw. mangelnder Ressourcen, zu wenig Personal.
Deswegen haben wir schon auch Bedenken, ob die Umset zung dieses Gesetzes, das ja nur einen schmalen Ausschnitt aus der vielfältigen Aufgabenpalette darstellt, rechtzeitig ge lingt und ob diejenigen, die diese elektronische Karte in An spruch nehmen, auch wirklich einen Mehrwert davon haben. Das wird uns dann im Ausschuss noch beschäftigen. Da hät ten wir dann gern Auskunft, wie das Ganze umgesetzt wird. Nach den bisherigen Erfahrungen sind wir da noch sehr skep tisch.
Vielen Dank.
Nach diesem Hinweis muss ich mich ja jetzt wohl kurzfassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich hätte nicht gedacht, dass ich nach diesen zwei Ple nartagen am Abend noch die Regierung loben muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist so gut, dass er von der SPD-Fraktion sein könnte.
Für uns sind natürlich drei Punkte wichtig. Der erste Punkt sind die Stellenhebungen – ganz wichtig – in den unteren Be soldungsgruppen, der zweite die Korrekturen im Beihilferecht – ebenfalls sehr wichtig –, und der dritte betrifft – auch sehr erfreulich – die freie Heilfürsorge für die Vollzugsbeamten in der Justiz. Wie Sie wissen, ist dieser letzte Punkt ein altes An liegen unseres Kollegen Zimmermann, der sich gefühlt schon 50 Jahre um dieses Thema bemüht
und hier jetzt zum Ende seiner Laufbahn noch einen Erfolg verzeichnen kann.
Wir schließen uns dem an. Der Gesetzentwurf findet unsere Zustimmung. Keine Frage: Darin ist vieles, was langjährigen Wünschen und Erfordernissen zur Steigerung der Attraktivi tät des öffentlichen Dienstes entspricht. Aber das ist sicher lich kein Grund, sich zurückzulehnen und nichts mehr zu tun.
Wir sind uns sicher auch darin einig, dass es im Hinblick auf die finanzielle Situation nach Corona und die Verpflichtung zur Schuldentilgung wahrscheinlich das letzte Mal ist, dass wir ein Füllhorn in dieser Größenordnung ausschütten kön nen, da wir uns nun auch anderen Gesichtspunkten zuwenden müssen. Corona hat ja den Zwang wie auch die Bereitschaft zum Homeoffice gestärkt. Aber wir dürfen nicht vergessen: Das kann auf Dauer in unserem öffentlichen Dienst nur funk tionieren, wenn wir entsprechende Kinderbetreuungsmöglich keiten zur Verfügung stellen.
Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steht und fällt auch damit, inwieweit wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern Wohnungen anbieten können. Da hat die SPD mit ihrer Landesentwicklungsgesellschaft gute Vorschläge gemacht. Wir dürfen das nicht aus dem Auge verlieren. Das ist mittler weile für junge Beamte ein wichtiger Gesichtspunkt.
Schließlich sollten wir das Thema Lebensarbeitszeitkonto – oder überhaupt Arbeitszeitkonto – verstärkt in den Blick neh men, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern.
Insgesamt ist das ein gutes Gesetz. Aber um auf Dauer kon kurrenz- und wettbewerbsfähig mit der Wirtschaft zu sein, müssen wir noch zu ganz anderen Maßnahmen greifen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat scheint eine Namensänderung kein großes Unterfangen zu sein – bei nä herem Hinsehen aber schon.
Abgesehen davon gefällt mir der Name ITEOS natürlich viel besser. Erstens steckt „IT“ drin und zweitens „Eos“, die grie chische Göttin der Morgenröte. Homer beschreibt sie als an mutige, schön gelockte, rosenarmige Gottheit in einem saf ranfarbigen Kleid, also sehr romantisch, sehr schillernd.
Ja, deswegen die dunkle Krawatte. Von dieser Anmut ist nämlich wenig übrig geblieben.
Diese erforderliche Namensänderung, meine Damen und Her ren, ist schlichtweg peinlich. Bei einem jungen Unternehmen – vor zwei Jahren gegründet – hat man offensichtlich die Mar kenprüfung nicht durchgeführt. Jetzt hat man 27 Elemente ab gefragt. Warum hat man das nicht bei der Gründung von ITEOS getan und damit jetzt einen Schaden verursacht? Die ser hält sich, was das Finanzielle angeht, im überschaubaren Rahmen. Aber für ein Staatsunternehmen, für ein Unterneh men, an dem das Land und die Kommunen in gleicher Weise als Träger in einer Anstalt des öffentlichen Rechts beteiligt sind, ist das schlichtweg peinlich.
Doch hatte diese erwähnte Göttin der Morgenröte auch ziem lich skandalbehaftete Beziehungen, wie Sie sicher alle noch
wissen. Die Beziehungen von ITEOS – ich bleibe jetzt ein mal bei dem mir besser gefallenden Namen – sind durchaus auch skandalträchtig. Ich darf nur an „ella“ erinnern.
Da stellt sich schon die Frage: Wie sieht denn die Zukunft die ses Unternehmens aus? ITEOS, sein namentlicher Nachfol ger jetzt und BITBW sind die Hauptakteure in der IT-Archi tektur für das Land Baden-Württemberg. Wie gestaltet sich in Zukunft da die Zusammenarbeit? Wir haben schon Zweifel, ob die Zentralisierung, die man mit BITBW und damit auch im Verbund mit ITEOS angestrebt hat, in Zukunft dauerhaft das leisten kann, was man erwartet. Das soll keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ITEOS oder BIT BW sein.
Aber es stellen sich schon die Fragen: Reicht die Struktur aus, wie wir sie jetzt haben, bei den gewaltigen Anforderungen an die IT-Architektur? Ist sie leistungsstark genug? Haben wir genügend Personal? Bekommen wir genügend qualifiziertes Personal? Überfrachten wir vielleicht diese Architektur mit Aufgaben, die sie gar nicht leisten kann? Bräuchte man viel leicht externe Beratung? Wie sieht es aus mit der Zentralisie rung, mit der Abgabe von Kompetenzen aus den einzelnen Ressorts an das Digitalisierungsministerium? Herrschen dort nicht noch Ressortegoismen vor, die diesen Betrieb IT, den wir dringend brauchen, stören? Ist diese Struktur für die Zu kunftsaufgaben tauglich, wenn man beispielsweise an die Um setzung des Onlinezugangsgesetzes, die elektronische Akte oder das Konjunkturpaket des Bundes, das in diesem Bereich ebenfalls erhebliche Investitionen vorsieht, denkt? Wir haben Zweifel, dass dies gelingt.
Mit der Änderung des Namens sind wir natürlich einverstan den. Dem müssen wir aufgrund der gerichtlichen Entschei dung nachkommen. In einem frühen Stadium hätte da viel Schaden vermieden werden können.
Die strukturellen Probleme und Fragen, die sich im Rahmen der IT-Struktur unseres Landes stellen, sind nach wie vor un beantwortet. Die SPD-Fraktion bleibt skeptisch und wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, Herr Staatssekretär! „Komm.ONE“ – das war Sinn und Zweck meines Redebeitrags. Mir geht es nicht um den Na men, ich verliere mich auch nicht über 200 000 €, sondern es geht um die Peinlichkeit des Vorgangs an sich, und es geht um die inhaltliche Struktur unserer IT-Architektur im Land. Wenn die Hauptakteure jetzt die neue Anstalt des öffentlichen Rechts einerseits und BITBW andererseits sind, dann stellt sich schon die Frage, wie sich die Zusammenarbeit in Zukunft gestaltet.
Zu „ella“ gibt es Vergleichsverhandlungen; der Herr Minister hat es angekündigt. Mich würde interessieren, wie diese Ver
gleichsverhandlungen ausgehen, ob sie zum Abschluss kom men. Wir reden über einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist spannender als die 200 000 €, die bei dem Gesetzentwurf eine Rolle spielen.
Dann stellt sich schon die Frage: Sind die beiden Partner, die die IT im Land tragen, überhaupt in der Lage, weiterhin zu kooperieren und das zu leisten, was man von ihnen erwartet? Ich meine, das ist über dieses Gesetz hinaus die entscheiden de Frage; der Kollege Karrais hat auch in diese Richtung ar gumentiert. Wir haben da nach wie vor Zweifel und hätten schon gern gewusst, was konkret geschieht, damit für die Zu kunft „ella II“ oder „ella III“ verhindert wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minis terpräsident. – Sie haben davon gesprochen, der Krisenmodus würde noch so lange andauern, bis ein Impfstoff wirken könn te. Bedeutet das, dass Sie über den 15. Juni hinaus grundsätz lich im Wege der Rechtsverordnung regieren? Und wie beur teilen Sie dann die Perspektive
vor dem Hintergrund, dass vonseiten der CDU-Fraktion heu te ein Pandemiegesetz ins Spiel gebracht wurde, das gerade verhindern würde, dass weiter mit Rechtsverordnungen re giert würde? Wie beurteilen Sie diese Situation?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat – – Oh, klebrig.
Es ist in der Tat ein besonderer Tag des Parlaments, wenn die Verfassung geändert wird. Ich glaube, in den letzten 20 Jah ren war das nicht oft der Fall. Einmal haben wir die Vorschrif ten für Volksabstimmungen und Volksbegehren geändert. Frau Walker, Sie haben zu Recht auf die hohen Hürden hingewie sen: die Zweidrittelmehrheit, die für einen solchen Beschluss erforderlich ist.
Das ist auch ein Ausdruck dafür, dass sich die Regelungen un serer Verfassung offensichtlich bewährt haben. Ich glaube, un serer Verfassung ist auch gebührend Respekt gezollt
bei der Prüfung und Abwägung entsprechender Änderungen.
Es ist nun weiß Gott nicht so, dass sich diese Verfassungsän derung aufgedrängt hätte. Vorausgegangen ist ein intensiver Diskurs, in dem man sich auch mit kritischen Einwänden aus einandergesetzt hat. Das war kein leichtes Unterfangen. Es gab ja durchaus Bedenken: Reicht es nicht aus, wenn das Grundgesetz geändert wird, also der Bund tätig wird? Ist es sinnvoll angesichts des Investitionsbedarfs insbesondere auch der öffentlichen Hand? Erst recht in Zeiten von Corona: Ist es da sinnvoll, eine Schuldenbremse auch landespolitisch zu ver ankern?
Für uns, die SPD-Fraktion, sind im Wesentlichen vier Punk te für unsere Zustimmung maßgebend.
Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf Ausdruck einer funk tionierenden föderalen Struktur, einer Struktur, wie sie Arti kel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes entspricht, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind.
Deshalb ist es wichtig, dass das Land aktiv an der Weiterent wicklung dieser Finanzverfassung mitwirkt, sich als selbstbe wusstes Land zu seiner eigenen Staatlichkeit bekennt und ei gene Akzente setzt. Das findet Niederschlag in diesem Ge setzentwurf.
Zweitens zeichnet diesen Gesetzentwurf aus, dass ihn vier Fraktionen tragen, während Verfassungsänderungen sonst eher auf Veranlassung der Regierung erfolgen, wenn diese aus ak tuellem Anlass ein Gesetz erlassen will und dazu eine Verfas sungsänderung braucht. Hier ist es nicht so; hier kommt die Initiative aus dem Parlament selbst. Der breite Rückhalt ist gut, wenn wir an das Unterfangen einer Verfassungsänderung gehen,
vor allem dann, wenn es sich um eine solch weitreichende Entscheidung mit erheblichen Konsequenzen handelt. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass gerade jetzt, im Zei chen von Corona, diese Schuldenbremse ihre besondere Be deutung gewinnt.
Der dritte Punkt: Diese Regelung, die wir jetzt in dritter Le sung beschließen, stärkt vor allem den Haushaltsgesetzgeber, der für den Haushalt, für die Finanzpolitik dieses Landes ver antwortlich ist. Es ist das Königsrecht des Parlaments, das wir mit dieser Verfassungsänderung deutlich stärken. Ich glaube, es ist gut so, wenn wir das Handeln des Parlaments gerade in seiner Kernfunktion als Haushaltsgesetzgeber weiter stärken und auf eine entsprechend breite Legitimationsgrundlage stel len, nämlich unsere Verfassung.
Diese Stärkung scheint mir besonders dann wichtig, wenn wir in einer Zeit leben, in der mit Verordnungen regiert wird und in der das eine oder andere in der parlamentarischen Beratung durchaus zu kurz kommen kann.
Der vierte Punkt ist die konkrete Ausgestaltung der Schulden bremse mit ihren Abweichungen von der grundgesetzlichen Regelung. Für uns ist die Feststellung einer Notsituation mit Zweidrittelmehrheit wichtig. Wir sind stolz darauf, dass wir das erreichen konnten und dem Primat des Parlaments ent sprechend Rechnung getragen wird.
Wir begrüßen die Aufnahme der Konjunkturkomponente ei nerseits und des Kontrollkontos andererseits, womit ausnahms weise aufgenommene Schulden in einem respektablen Zeit raum zurückgezahlt werden müssen.
Auch werden die Kontrollrechte des Parlaments zweifelsoh ne gestärkt. Gestärkt wird auch die Rolle der Nichtregierungs fraktionen. Das ist uns besonders wichtig. Ich glaube, das zeigt dieses Gesetz. Das ist gut so.
Abschließend: Die Verfassungsänderung ist kein Grund zum Jubeln, aber sicher eine wichtige Grundlage für eine seriöse Haushaltspolitik in der Zukunft. Diese muss ihre Alltagstaug lichkeit noch unter Beweis stellen. Ihre Anwendung ist Dau eraufgabe, bei der Parlament und Regierung insgesamt gefor dert sind.
Den Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, aber auch der Arbeitsgruppe beim Finanzministerium, an der die Fraktionen mitgewirkt haben, der Frau Finanzministerin und dem Rechnungshof herzlichen Dank. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Minis terin, Sie sind jetzt auf die aktuelle Haushaltslage eingegan gen. Kollege Wald hat vorhin – was auch unserer Meinung
entspricht – deutlich gemacht, dass er eine Haushaltssperre nicht befürwortet. Eine Haushaltssperre hat er ausdrücklich abgelehnt – zu Recht, wie ich meine, in Anbetracht der Kre ditbewilligungen, die wir im März beschlossen haben, und der 1,2 Milliarden € aus dem anderen Topf.
Bis wann rechnen Sie mit einem Nachtragshaushalt? Die ak tuelle Steuerschätzung wirft ja die Zahlen, die bisher im Haus halt zugrunde gelegt sind, über den Haufen, sodass aus unse rer Sicht eine Anpassung des Haushalts geboten ist. Wie stel len Sie sich dazu?
Herr Kollege Stoch, Sie sprechen in Ihrer Rede die wesentlichen Gesichtspunkte an, die in dieser Debatte eine Rolle spielen müssen. Wie empfin den Sie es, nachdem auch der Herr Ministerpräsident den Raum verlässt,
dass weder die Kultusministerin noch die Wirtschaftsminis terin noch der Innenminister noch der Gesundheitsminister anwesend sind – immerhin der Herr Landwirtschaftsminister ist anwesend –,
vor dem Hintergrund der wichtigen Debatte, die wir heute füh ren?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen bei diesem Gesetzentwurf für die Ausschussberatung und die zweite Le sung noch erheblichen Klärungsbedarf oder Nachbesserungs bedarf.
Es ist gesagt worden, welche Bedeutung dieser Zensus für al le Entscheidungen von Verwaltung, Wirtschaft und Wissen schaft in diesem Land hat. Auch die Bedeutung für die Ge meinden ist – ganz klar – sehr groß, wenn man daran denkt, wie die Gemeinden gerade in der letzten Zeit darum gekämpft haben, ihre Einwohnerzahlen richtig feststellen zu lassen, weil das ja für Schlüsselzuweisungen und andere finanzielle Trans fers ganz erheblich ist.
Aber zwei Themen sind für uns schon ganz wichtig. Erstens besteht bei Folgendem Klärungsbedarf: Sie siedeln die Erhe bungsstellen bei Großen Kreisstädten ab 30 000 Einwohnern an. Bei Großen Kreisstädten mit zwischen 20 000 und 30 000 Einwohnern ist das fakultativ. Warum differenziert man da ei gentlich? Diese Großen Kreisstädte erfüllen im Wesentlichen die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden. Da kann ich nicht einsehen, warum eine Stadt mit 25 000 Einwohnern das schlechter machen soll als eine Stadt mit 30 000 Einwohnern.
Warum man kleine Gemeinden – also mit unter 20 000 Ein wohnern – ganz herausnimmt, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Denn im Entwurf wird an mehreren Stellen gerade betont, dass die Sachnähe der Erhebungsstellen in den
Gemeinden zu einer ordnungsgemäßen, nachvollziehbaren Datenerhebung beiträgt. Aber wenn man das von den Gemein den wegnimmt, hat es ja gerade den gegenteiligen Effekt. Aus unserer Sicht hat da der Gemeindetag recht, der fordert, dass man auch diese Gemeinden mit Erhebungsstellen versieht.
Besonders toll klingt es ja – man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen –, wenn es im Entwurf heißt:
Es ist davon auszugehen, dass diese Kommunen
also die unter 20 000 Einwohnern –
nicht in der Lage sein werden, den mit der Einrichtung einer Erhebungsstelle einhergehenden Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Abschottung von den sonstigen Verwaltungsstellen der Kommunen, gerecht zu werden.
Das sagen Sie einmal dem Bürgermeister einer Gemeinde unter 20 000 Einwohnern, die immer wieder komplizierte Erschließungsbeiträge feststellen muss oder komplizierte Bebauungsplanverfahren durchführt. Wie ich unsere Ge meinden kenne, werden diese das mit dem Zensus auch noch schaffen.
Zweiter Punkt, der uns am Herzen liegt, ist die Schulung der Erhebungsbeauftragten.
Hier hätten wir schon gern erfahren – eventuell auch in der Ausschussberatung –, wie die Schulungen vorgenommen wer den sollen. Denn ich kann mir vorstellen, dass es für Privat personen gar nicht so leicht ist, sich in dieses rechtlich immer hin nicht ganz anspruchslose Werk hineinzufinden. Das gilt auch für die Frage, wie die Erhebungsbeauftragten den Bür gern gegenübertreten. Wir kennen aus der Vergangenheit viele Problemfälle, die es da im Alltag gibt.
Gerade die Bürger, die zum Zensus gebeten werden, sind mit unter vielleicht nicht die einfachsten. Was sieht man da vor? Es wird sicherlich nicht damit getan sein, diese Erhebungsbe auftragten rechtlich zu schulen, sondern man muss sie auch in der Kommunikation und in der Konfliktbewältigung schu len. In der Vergangenheit haben wir dazu leidvolle Erfahrun gen gemacht.
Diese beiden Punkte – Ortsnähe bei den Erhebungsstellen und die Schulung der Betroffenen – sind für uns die wesentlichs ten Punkte. Sie sind umso wichtiger, weil wir ja wissen, dass es das Geheimhaltungsverbot und das sogenannte Rückspiel verbot in diesem Gesetzeswerk gibt. Es ist nicht erlaubt, hin terher Rückgriff auf die erhobenen Daten zu nehmen. Das ist völlig abgeschottet vom übrigen Verwaltungsbereich. Umso wichtiger ist es, dass die Erhebung möglichst fundiert, nach vollziehbar und gründlich erfolgt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann gibt es kaum Möglichkeiten, dass es nachher im Wege des Rechtsschutzes oder durch Nachgänge und Kontrolle in irgendeiner Form korrigiert werden kann. Umso wichtiger ist es deshalb, dass es vor Ort sachkundig passiert.
Dazu, wie es passiert, erwarten wir von der Landesregierung noch Auskünfte. Uns interessiert, wie sie es besser machen will, als es dieser Gesetzentwurf vermuten lässt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon in der ersten Lesung angekündigt, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden. Dabei bleibt es. Denn die Kritikpunkte, die wir ge äußert haben, stehen nach wie vor im Raum.
Für uns ist klar: Die Regelung, die der Gesetzentwurf vorsieht, ist mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Das ist ganz klar. Außerdem fehlt der schlüssige systematische Be zug zu unserem Polizeigesetz. Bei uns ist es anders als in Bay ern; unsere Regelung unterscheidet sich da.
Ganz wesentlich: Der Präventivgewahrsam – er ist beschrie ben worden – würde zu einem Unendlichkeitsgewahrsam aus gedehnt.
Damit würden, Herr Gögel, alle verfassungsrechtlichen Schran ken gesprengt. Auch wenn im Einzelfall ein richterlicher Be schluss vorgesehen ist,
wäre gleichwohl das Übermaßverbot verletzt.
Die SPD-Fraktion will ein solches Gesetz nicht, auch wenn der Innenminister vielleicht ein solches Gesetz wollte
oder Ähnliches gern hätte. Auch Herr Zimmermann hat ja ge rade in diese Richtung argumentiert. Vielleicht kommt da auch noch einiges auf uns zu.
Wir haben das Polizeigesetz erst vor einem Jahr geändert. Da stellt sich dann die Frage – wie schon in der ersten Lesung –: Was ist daraus geworden, aus Maßnahmen der präventiv-po lizeilichen Quellen-TKÜ, aus dem Einsatz präventiv-polizei licher Aufenthaltsüberwachung? Für eine präventive TKÜ – darauf haben wir bereits in der ersten Lesung hingewiesen – gibt es keine oder nur ganz wenige Einzelfälle.
Für uns gilt – und das ist ganz wichtig –: Bestehende Geset ze sind anzuwenden – und dafür müssen die passenden per sonellen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden –, bevor man neue Gesetze erlässt.
Aber jetzt steht uns wieder – Kollege Zimmermann hat es an gedeutet und darauf hingewiesen – eine Änderung des Poli zeigesetzes ins Haus. Wir ändern das Polizeigesetz in kurzen Takten. Gestern ist uns der Entwurf zugegangen. Da stellt sich für uns doch die Frage – Herr Kollege Zimmermann, diese Diskussion werden wir dann führen –: Bringen die neuen Re gelungen ein Mehr an Sicherheit für unsere Bevölkerung und
Verbesserungen für die Arbeit der Polizistinnen und Polizis ten in unserem Land? Das wird der Gradmesser für die Be wertung dieser Regelungen sein.
Darüber werden wir uns unterhalten, und im Einzelfall kön nen Sie im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bür ger im Land durchaus mit aufgeschlossener Kommentierung aus der SPD-Fraktion rechnen, wenn wir die Vorschriften und Regelungen für sinnvoll erachten. Wir stellen jedoch mit Er staunen fest, wie die Fraktion GRÜNE nach und nach einst von ihr hochgehaltene hehre Grundsätze auf dem Kompro missaltar der Komplementärkoalition opfert.
Sie haben Abschied genommen von vielen, vielen Ansprü chen, die Sie in der Vergangenheit vertreten haben,
und wir freuen uns, dass Sie da insgesamt gesehen doch ei nen realistischen Kurs einnehmen.
Vielen Dank.
Ja, Herr Minister, zur Lo gik: Natürlich sind wir uns einig, dass wir froh sein können, wenn es möglichst keine Anwendungsfälle für die verschärf ten Gesetzesbestimmungen gibt. Das ist ganz klar. Aber man
erzeugt natürlich schon die Erwartung, dass mehr Sicherheit stattfindet, wenn man solche Regelungen schafft – und ist technisch nicht in der Lage,
sie umzusetzen. Das ist etwas ganz anderes, und daran wird es wohl häufig fehlen.
Der zweite Punkt: Sie haben jetzt den Gesetzentwurf vorge stellt, auf den sich die Koalitionsfraktionen, nach langem Streit, wohl geeinigt haben. Offiziell ist er noch nicht in den Landtag eingebracht; Sie haben im Ministerrat jetzt ein An hörungsexemplar beschlossen – also der ganz reguläre Weg. Ich glaube, wir sollten einmal abwarten, was die Anhörung ergibt, was die Beteiligten, die Betroffenen zu diesem Gesetz entwurf meinen, statt jetzt so zu tun, als könne man schon den großen Erfolg feiern. Ich meine, der Respekt vor den Anhö rungsbeteiligten gebietet es, dass wir zunächst das Ergebnis abwarten und erst dann die Einzelheiten des Gesetzes disku tieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stempel, Faxgerät und PC entsprechen heute schon nicht mehr der Realität in unse ren Verwaltungsbüros. Wir sind da schon weiter, als der Titel dieser Debatte vermuten lässt.
Herr Dr. Rülke, ich kann Ihnen nur empfehlen, bei Gelegen heit vielleicht mal in ein Landratsamt oder in eine der 1 100 Gemeinden in Baden-Württemberg zu gehen.
Da würden Sie Fortschritt pur erleben. Davon können Sie sich eine Scheibe abschneiden.
Dass Sie ausgerechnet nach einem Digitalisierungsminister rufen, kann ich verstehen. Ich kann verstehen, dass Sie nach langer Phase der Enthaltsamkeit wieder einmal ein Minister amt anstreben.
Allein der Deckungsvorschlag, auf den Sie ja sonst in den Haushaltsdebatten immer besonders großen Wert legen, hat heute gefehlt.
Das Bild, das durch den Titel dieser Aktuellen Debatte ver mittelt wird, verkennt auch die Leistungen und die Anstren gungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwal tungen. Das haben diese nicht verdient, Herr Dr. Rülke.
Unbestritten ist aber natürlich, dass wir die Möglichkeiten der Digitalisierung in unserem Land noch nicht voll ausschöpfen, etwa im Vergleich zu Finnland oder Schweden; das ist schon gesagt worden. Von Estland will ich gar nicht sprechen. Da
hat man andere Startvoraussetzungen gehabt. Es wäre aber et was billig, hier einfache Schuldzuweisungen auszusprechen. Das hilft uns auch nicht weiter.
Uns sind in diesem Zusammenhang drei Punkte wichtig, auf die ich näher eingehen will: Akzeptanz, Solidarität und Kon sequenz.
Erstens zur Akzeptanz: Wenn wir von der Digitalisierung der Verwaltung sprechen, sollten wir uns klarmachen, was wir da von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwal tung verlangen. Wenn man sich die Altersstruktur in den meis ten Behörden anschaut, stellt man fest, dass viele Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter noch zu Zeiten von Kugelschreiber und Schreibmaschine begonnen haben. Sie haben die Einführung des PCs und der Kommunikation per E-Mail im Büro erlebt. Seit ein paar Jahren bekommen sie Laptops, mit denen sie auch von zu Hause aus arbeiten können, und am Ende ihrer beruflichen Laufbahn steht möglicherweise das völlig papier lose Büro, wie wir es etwa bei den Grundbuchämtern schon weitgehend erleben.
All diese Veränderungen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem alltäglichen Geschäft – neben dem all täglichen Geschäft! – bewältigen. Wir sollten anerkennen, dass das für die einzelnen Mitarbeiter ein riesiger Kraftakt ist. Dieser Kraftakt ist auch nicht von heute auf morgen umsetz bar.
Wenn wir möchten, dass die digitale Verwaltung wirklich funktioniert – das ist ein langer Prozess –, dann darf das nicht ausschließlich von oben verordnet werden. Es muss in der Mitarbeiterschaft akzeptiert und im besten Fall als Erleichte rung angesehen werden. Die Beschäftigten müssen einen Mehrwert in diesem Prozess erleben. Dann stehen sie – so glaube ich – hinter dieser Entwicklung.
Dann ist für uns ganz wichtig: Wenn im Zuge der Digitalisie rung Arbeitsplätze wegfallen, dann sind umfassende Möglich keiten der Weiterbildung und Perspektiven für die Beschäf tigten gefragt.
Zweiter Punkt: Solidarität. Die Modernisierung und Digitali sierung der Verwaltung muss ein gemeinsames, solidarisches Ziel aller Ressorts sein. Wären sich in der Vergangenheit alle Ressorts darüber einig gewesen, dass die Neuordnung und Zentralisierung der IT dringend geboten ist, wären wir in die ser Frage möglicherweise schon weiter. Die BITBW hätte dann das zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal, und die einzelnen Ressorts würden weniger Widerstand leis ten, wenn es darum geht, Kompetenzen der IT und das damit verbundene Personal abzugeben. Dann würden tatsächlich noch mehr Synergieeffekte geschaffen und kein Flickentep pich, bei dem am Ende doch jedes einzelne Ressort seine Son derlösung aufbaut, weil die einzelnen Fachverfahren zu viele Besonderheiten aufweisen, um sie von der BITBW betreuen zu lassen.
Wir stehen hinter der BITBW und tun nach unseren Möglich keiten alles dafür, dass sie personell und inhaltlich gestärkt wird.
Zum dritten Punkt, zur Konsequenz: Die Modernisierung und die Digitalisierung der Verwaltung müssen Chefsache sein. Sie dürfen sich nicht in Maßnahmen erschöpfen, die viel Öf fentlichkeitswirksamkeit erlangen, ohne viele Inhalte zu lie fern.
Da muss ich leider feststellen, dass großen Worten häufig kei ne Taten folgen. Wir haben zwar seit knapp zwei Jahren eine Digitalisierungsstrategie der Landesregierung – darin ist vie les enthalten –, aber wir vermissen dabei eigentlich, dass sich unser Ministerpräsident, der ja sonst in anderen Fällen gern einmal Zukunftsthemen aus den Ressorts an sich zieht – so z. B. im Bereich der Wirtschaftspolitik – und über die einzel nen Ressorts hinweg regiert, dieses Themas annimmt.
Bei der Modernisierung unserer Verwaltung erleben wir das nicht. Da zieht sich unser Ministerpräsident offensichtlich noch auf die Position zurück, dass man ja Schreibmaschinen und Kugelschreiber hat. Das genügt aus seiner Sicht vielleicht noch.
Erwartungen wurden viele geweckt, aber es sind auch viele Enttäuschungen zu verzeichnen. Das gilt für einige einzelne Projekte, aber auch für die Infrastruktur. Lassen Sie mich ei nige Punkte erwähnen.
Was ist eigentlich aus den Digitallotsen geworden?
Still ruht der See. Man hört eigentlich nichts. – Es läuft, und in welche Richtung es läuft,
das werden Sie uns nachher sicherlich sagen.
Mit welcher Unterstützung die Digitallotsen vom Land rech nen können, darauf sind wir gespannt.
Im Rahmen der Gigabit-Allianz wurde versucht, zwischen al len Beteiligten eine Allianz herzustellen. Das ist nicht gelun gen. Es wurden Workshops veranstaltet. Was ist eigentlich aus dieser Gigabit-Allianz geworden? Aus unserer Sicht: Still ruht der See.
Genauso die Taskforce Mobilfunk: Sie wurde mit viel öffent lichem Brimborium angekündigt, in der Presse zelebriert, und ein halbes Jahr später durften wir aufgrund eines Antrags von uns erfahren, dass sich die Taskforce immer noch im Aufbau befindet und im Grunde noch nichts Konkretes passiert ist.
Viel Lärm um nichts.
Die Gigabit Region Stuttgart wurde im Beisein des Minister präsidenten und in Ihrem Beisein, Herr Innenminister, öffent lich gefeiert, obwohl sich dann nach entsprechendem Nach fragen ergeben hat, dass die Landesregierung in diesem Pro
jekt überhaupt keine Rolle spielt, sondern sich in die Zuschau errolle begibt. Aber in der Presse lässt sie sich natürlich ge waltig für diese Aktion, die aus den Kommunen kommt, fei ern.
Man könnte so noch weitermachen. Ich nenne etwa die Nut zung der Möglichkeiten des Personalausweises, der ja im Grunde eine elektronische Signatur im großen Stil darstellt. Da könnte man sich dranhängen und für das Land viele neue Verwaltungsleistungen digital erschließen. Aber da fehlt of fensichtlich der Mut.
Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich betonen: Die SPD unterstützt die Digitalisierung und den damit einher gehenden Prozess, von dem die Bürgerinnen und Bürger pro fitieren müssen und bei dem wir sehr stark die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung im Blick haben müssen. Ohne die wird es nicht zu schaffen sein.
Deshalb haben Sie unsere Unterstützung bei dieser großen Aufgabe – einer Aufgabe, die vielleicht zu groß ist für diese Regierungskoalition,
die sich ja schon bei weniger bedeutenden Projekten heillos zerstreitet.
Unsere Unterstützung haben Sie im Interesse des Landes.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Erstens: Herr Minister, Ihr Engage ment für den Glasfaserausbau, für schnelles IT verdient unse ren Respekt. Das ist keine Frage. Man muss auch sagen, dass der Bund mittlerweile erheblich mitfinanziert. Ich denke, das ist eine gute Sache.
Zweitens: Leider ist das Mobilfunknetz in großen Bereichen Baden-Württembergs noch immer löchrig wie ein Schweizer Käse. Andere Länder mit vergleichbarer Topografie sind viel leicht schon weiter. Aber ich weiß natürlich auch, woran das liegt. Es sind viele Akteure im Spiel, die schwer unter einen Hut zu bringen sind. Trotzdem wollen wir Sie bestärken: Blei ben Sie am Ball!
Der dritte Punkt: Wir haben natürlich eine Reihe von Leucht turmprojekten, viele Modellprojekte. In den Landkreisen, in den Gemeinden engagiert man sich, um digitale Verwaltungs leistungen auf den Weg zu bringen. Das verdient unsere An erkennung. Da ist das Land natürlich mit der Koordination ge fordert, weil uns die Landesverfassung auch verpflichtet, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu sorgen.
Abschließend, Herr Rülke, was den „badischen Aktenknoten“ angeht: Mit diesem umzugehen bedarf eines erheblichen Ma ßes an handwerklicher Kunst.
Und das müsste die FDP als Mittelstandspartei doch beson ders freuen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Grundsteu erreform beschäftigt uns seit langer Zeit in diesem Haus. Was wir derzeit erleben, sind wieder Chaostage in der Koalition, die tief zerstritten ist und zwischen den Modellen, die da in der Gegend herumgeistern, hin- und herwankt: das Boden wertmodell, das „Wald-Modell“, das Wald- und Wiesenmo dell.
Ich weiß nicht, was da noch alles auf uns zukommt.
Wir haben ein Gesetz, das im Bund verabschiedet wurde, das im Übrigen auch verfassungsrechtlich geprüft wurde, und wir haben eine Länderöffnungsklausel, die das Land offensicht lich will, aber mit der Sie, Frau Ministerin Sitzmann, offen sichtlich nicht umgehen können und die Sie heillos überfor dert.
Auch der Herr Ministerpräsident hat mittlerweile gemerkt, dass ein eigenes Grundsteuermodell ein komplexes Vorhaben sei, wie man heute der Presse entnehmen kann, und außerdem zweifelt er an, ob das Scholz-Modell verfassungsgemäß ist.
Da stelle ich mir schon die Frage, Frau Ministerin: Wo waren Sie eigentlich bei den Verhandlungen im Bund zwischen den Länderfinanzministern? Da waren Sie doch aktiv beteiligt. Ha ben Sie da eigentlich einmal verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, zur Sprache gebracht? Ich hatte immer den Eindruck, Sie sind eher eine Befürworterin des Scholz-Mo dells. Jetzt wird plötzlich alles infrage gestellt.
Deswegen wollen wir schon wissen, wohin die Reise in die sem Land jetzt geht. Wie geht es weiter? Kommunen und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf, dass die Regierung Klarheit schafft und endgültig sagt, wofür sie sich entschei den wird.
Deshalb diese Frage: Wie geht es weiter?
Und die zweite Frage: Wir – der Landesgesetzgeber, der Land tag – haben in diesem Haushalt 150 Stellen für Personal zur Aufarbeitung der Grundsteuer bewilligt. Was machen Sie ei gentlich mit diesen Stellen? Sie stellen Leute ein, Sie binden Finanzmittel und wissen noch gar nicht, wofür eigentlich.
Deshalb schon die Frage: Was muten Sie eigentlich den Be schäftigten, die Sie jetzt einstellen, zu, wenn diese nicht ein mal wissen, was auf sie zukommt?
Da sind Sie gefordert.
Wir wollen auch wissen: Wie verhält es sich denn nun mit dem Gesetz, das Olaf Scholz in den Bundestag eingebracht hat und das verabschiedet wurde? Denn nach dem Länderfinanzaus gleich müssen Sie wahrscheinlich, rein fiktiv, parallel berech nen, wie die Grundsteuer aussähe, wenn man sich an das Bun desgesetz hielte. Auch dazu wollen wir eine Antwort.
Im Übrigen gebe ich Ihnen den guten Rat: Wenn Sie sich in der Koalition nicht einigen, dann legen Sie einfach den Ge setzentwurf des Bundes zugrunde. Dieser regelt alles und be zieht die Kommunen und die Steuerzahler in gerechter Wei se in das Verfahren ein.
Frau Ministerin, die Landesregierung ist gefordert.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Der Titel des Gesetzes „Ge setz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse“ klingt gut. Aber hält der Inhalt des Gesetzes auch das, was die Über schrift verspricht?
Zunächst, ganz klar, ein Lob für die Fleißarbeit, die mit der Erstellung dieses Berichts verbunden war – über 1 400 Vor schriften, die man untersucht hat. Keine Frage: Das ist sehr begrüßenswert.
Aber was bleibt denn bei diesem Gesetz übrig? Mit ihm wird die Schriftform bei 17 Regelungen ersatzlos gestrichen, und die elektronische Alternative wird für 89 Verfahren aufgezeigt. Das sind nicht einmal 10 % der untersuchten Vorschriften – also wahrlich kein großer Wurf. Hinzu kommt, dass ja erst noch Verwaltungsvorschriften an diese elektronischen Mög lichkeiten angepasst werden müssen, insbesondere dort, wo sich auch erhöhte Anforderungen stellen, etwa wenn man an Regelungen wie die zur elektronischen Signatur denkt.
Klar ist außerdem, dass weiterhin eine Verschriftlichung von Vorgängen erforderlich ist. Das gebietet schon die Verpflich tung zur Dokumentation und Beweissicherheit. Und auffällig ist ja schon, dass man gerade auch die Vorschriften herange zogen hat, bei denen es so gut wie keine oder nur ganz gerin ge Fallzahlen gibt.
Herr Kollege Hockenberger, dass Sie das Wollmatinger Ried nicht kennen, enttäuscht mich jetzt natürlich etwas. Aber das zeigt, wie selten diese Vorschriften zur Anwendung kommen, bei denen man jetzt sozusagen die große Reform feiert oder zumindest den ersten Schritt dafür tut.
Die Verpflichtung des Bürgers wird nicht begründet; das ist richtig. Aber alle Behörden sind ja gemäß dem E-Govern
ment-Gesetz verpflichtet, Zugang zur elektronischen Kom munikation bereitzustellen. Wie steht es denn damit?
In der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Vollzugs behörden nach ihrem Ermessen entscheiden können, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie elektronische Zugän ge ermöglichen. Das heißt, das Gesetz gibt zwar die Richtung vor, aber de facto entscheidet sich ein Behördenleiter – viel leicht nach seinem Geschmack, nach seinen Ressourcen oder anderen Kriterien, die sich aus dem Gesetzentwurf nicht er hellen – für eine Verfahrensvorschrift, die es dann auch elek tronisch zur Anwendung zu bringen gilt.
Bei alldem wird aus unserer Sicht ein spürbarer Abbau von Bürokratie nicht erreicht. Der Industrie- und Handelskammer tag hat ja in der Anhörung vor allem darauf hingewiesen, dass ein Abbau von Dokumentations- und Berichtspflichten auf der Tagesordnung steht. Es wird die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten gefordert, und die Digitalisierung muss auf allen Ebenen fortschreiten. Dazu leistet dieses Gesetz nur einen ganz kleinen, marginalen Beitrag.
Für uns weiter ungeklärt sind Fragen der Rechtssicherheit, die sich natürlich stellen, wenn man diese Möglichkeiten schafft, und des Datenschutzes. Dazu finden wir in diesem Gesetzent wurf vergleichsweise wenig. Was uns auch wundert, ist, dass der Landesdatenschutzbeauftragte hierzu keine Stellungnah me abgegeben hat oder jedenfalls keine inhaltlichen Ausfüh rungen dazu gemacht hat, obwohl dieses Gesetz, gerade was die elektronische Kommunikation angeht, doch massiv Neu land betritt.
Unser Fazit: zunächst ein kleiner Schritt. Richtig, wir wollen jetzt einmal die Entwicklung beobachten, was da noch auf uns zukommt. Es sind ja weitere Schritte vorgesehen.
Wir werden uns heute bei der Abstimmung über diesen Ge setzentwurf enthalten und werden dem Änderungsantrag bzw. dem Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zustim men. Das, was die FDP/DVP bemängelt, fehlt in diesem Ge setzentwurf auf jeden Fall. Im Übrigen behalten wir die Ent wicklung kritisch im Auge, ob auch das Ziel, das Sie mit die sem Gesetz verfolgen, in Zukunft erreicht werden kann.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, vielen Dank. – Sie haben eben gesagt, Sie diskutieren. Am nächsten Mittwoch wird der Finanzausschuss über den Haushalt des Wirtschaftsministeriums beraten. Meinen Sie nicht,
dass es der Respekt vor dem Haushaltsgesetzgeber gebietet, bei einer so wichtigen Debatte wie heute, in der es um die Zu kunft des Handwerks geht, hier endgültig Farbe zu bekennen, wie es mit dieser Meisterprämie steht? Also erklären Sie dies klar und deutlich.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Artikelgesetz einige wenige Anmerkungen. Wir haben ja in der ersten Le sung auf eine Debatte verzichtet. Deshalb kann man aber nicht sagen, die Dinge seien nicht nachvollziehbar. Es bestand aus reichend Gelegenheit, sich mit den einzelnen Bestimmungen zu befassen. Gleichwohl einige Bemerkungen:
Die Zulieferung von statistischen Daten zu den Arbeitsunfäl len über die Unfallkasse ist eine sinnvolle Regelung. Wir wa ren ohnehin immer dafür, dass man die statistischen Nachwei se und Berichtspflichten in diesem Land etwas reduziert. Da für gab es ja auch Ansätze. Diese Maßnahme ist begrüßens wert.
Was die Wartezeit für den Versorgungsanspruch angeht, herrscht, glaube ich, immer noch ein Missverständnis vor. Frau Bay hat es vorhin erklärt – vielen Dank –: Gleichstellung erfolgt nur hinsichtlich der Zeit, die erfüllt sein muss; bei der Wartezeit gibt es eine Gleichstellung. Die Höhe des Min destanspruchs hängt natürlich immer auch vom Arbeitsum fang, der auch tatsächlich geleistet wurde, ab.
Das haben wir ja auch schon im Innenausschuss angespro chen.