Udo Stein

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Danke schön, Frau Präsident. – Herr Rülke, als Demokrat müssen Sie einfach damit leben, dass es mein gutes Recht ist, hier mein Abstimmungsverhalten zu er klären.
Ich möchte Corona keinesfalls leugnen. Corona kann eine sehr schlimme Krankheit sein. Ich möchte aber kurz auf die Zah len eingehen. Herr Ministerpräsident, Sie haben hier sehr vie le Zahlen genannt. Da möchte ich den Gesundheitsminister Jens Spahn vom 14. Juni 2020 zitieren:
Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen... zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests nicht 100 Prozent genau sind, sondern ei ne kleine, aber auch eine Fehlerquote haben.
Herr Kretschmann, da appelliere ich jetzt einfach mal an Sie, dass man die Gesamttestzahl nimmt, um die möglichen Feh lerquoten aus Ihren Zahlen herauszunehmen. – Sie schütteln jetzt den Kopf. Dann liefern Sie doch einfach mal die Zahlen. Hören Sie auf, hier dauernd Ihre falschen Testzahlen nach vorn zu stellen.
Genau, das darf man auch begründen.
Herr Kretschmann, ich kann dem auch nicht zustimmen, wenn Sie sagen: „Wir müssen impfen, imp fen, impfen, und dann ist alles gut.“ Die Bürger sind nicht die Laborratten der Regierung.
Genau aus diesen Gründen lehne ich Ihren Antrag ab. Ich kann es auch mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, was Sie hier gerade der Bevölkerung antun. Als freiheitsliebender Mensch kann ich das gleich zweimal nicht tun.
Frau Präsident, wenn das, was Sie hier machen, so weitergeht, dann heißt das für viele in unserem Land: „Grüß Gott, Bank rott.“ Das werde ich nicht mittragen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Gang der bisherigen Beratungen hat uns in unserer Meinung bestärkt, dass mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes mal wieder trickreich der Pelz der Regierung und der Kommunen gewaschen werden soll, ohne ihn dabei nass zu machen.
Nicht nur, dass sich die Regierung – möglicherweise auf Druck der Kommunen – unendlich viel Zeit mit einer Neure gelung gelassen hat und diese bis zum Gesetzesmarathon am Ende der Legislaturperiode aufgeschoben hat; damit hinken wir Bayern auch noch um etwa sieben Jahre hinterher. Ich ha be es bereits gesagt: Ein Grund für diese Verzögerung wurde nicht genannt. Aber den kennen wir auch so: Die Kommunen konnten den Bürgern noch Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Geld aus der Tasche ziehen.
Frau Dr. Leidig, wenn Sie sagen, Sie stünden da an der Seite der Kommunen, muss ich eines ganz klar sagen: Wir stehen hier an der Seite der Bürger.
Insoweit ist das gute Verhältnis des Landes zu den Kommu nen, von dem der Innenminister sprach, eher eine unheilige Allianz für die Bürger.
Eine unheilige Allianz stellt seit 2016 auch die aktuelle Be setzung der Regierung für unser Land dar. Es wird Zeit, dass sich diese Besetzung im März 2021 ändert.
Dieses Erfordernis zeigt sich auch in der Formulierung der entscheidenden Stelle des Gesetzentwurfs. Mit der Neurege lung des Eintretens der Vorteilslage ist entgegen dem Anschein vorläufig weiterhin eine Gebührenfestsetzung auch später als 20 Jahre nach Fertigstellung möglich. Auch die anderen Op positionsfraktionen haben diesen Umstand aufgegriffen und die Regierung zu einer Änderung aufgefordert. Diese ist nun aber doch nicht gekommen. Außer Lippenbekenntnissen war da nämlich gar nichts dabei.
Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs würde ein „Weiter so!“ der bisherigen Regelung bedeuten. Daher stimmt unsere Frak tion dem Gesetzentwurf insoweit zu. Wir wollen ein Ende der alten, bürger- und baufeindlichen Regelung.
Zudem wollen wir mit unserem eigenen Änderungsantrag ei ne weitere Verbesserung erreichen. Er zielt auf eine Herabset zung der vorgesehenen Frist von 20 Jahren zur Festsetzung von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen auf zehn Jahre ab. Dies stellt eine überschaubare und leicht verständliche Än derung dar. Zehn Jahre müssen in einer digitalisierten Verwal tung ausreichen, bis eine Kommune ihre Erschließungsanla gen abgerechnet hat.
Kein Gläubiger im Privatbaurecht wird mit solch großzügi gen Privilegien für seine Forderungen bedacht wie die Kom munen. Seine Forderungen unterfallen viel kürzeren Verjäh rungsfristen.
Was den Regelungsteil mit den Möglichkeiten für Kommu nen betrifft, neben ihrem Gemeinde- bzw. Ortsteilnamen eine sonstige Bezeichnung zu führen, sind unsere Bedenken nicht ausgeräumt. Eine tragfähige Begründung für die Notwendig keit neuer Regelungen – außer dem Wunsch einiger weniger Kommunen – wurde nach wie vor nicht genannt. Ein Wild wuchs von Städtenamen, den sich niemand wünschen kann,
wird die Folge sein – abgesehen von dem Rattenschwanz an Folgeänderungen, der bei Ortsschildern anfängt und bei pri vaten Briefköpfen nicht aufhört, nur um Eitelkeiten von Stadt oberhäuptern zu befriedigen.
Die Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat ist für gewiefte Bür germeister kein Hindernis. Die bisherige restriktive Regelung hat sich bewährt. Sie führt dazu, dass wirklich nur Kommu nen mit herausragenden Merkmalen mit ihrem Namen her ausragen dürfen. Dies dient dem Gemeinwohl aller, nicht nur dem der Kommunen.
Wir werden vermutlich die absurdesten Namensforderungen zu hören bekommen. Ich bin einmal gespannt, wie der Minis ter dann darauf reagieren wird. Denn er hat ja noch immer das letzte Wort. Wir werden beobachten, was dabei herauskommt. Im Zweifelsfall werden wir dem dann auch widersprechen.
Aus diesen Gründen haben wir eine getrennte Abstimmung gefordert. Wir werden dem Artikel, der vorsieht, dass Gemein den oder einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen führen können, nicht zustimmen und bitten die anderen Fraktionen, sich dem anzuschließen.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Gu ten Morgen, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Grath, auch von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag.
Ich beantrage eine Erweiterung der Tagesordnung. Frau Prä sidentin, Sie haben ein Film- und Fotografierverbot für Besu cher erlassen. Da stellt sich mir folgende Frage: Wie ist es ak tuell mit der Verhältnismäßigkeit? Ja, es gab in Berlin einen Vorfall; dieser wird vermutlich der Anlass für diesen Erlass gewesen sein.
Aber ich möchte einmal daran erinnern, dass wir in dieser Le gislaturperiode auch schon den Fall hatten, dass Besucher von der Besuchertribüne Flugblätter auf uns herabgeworfen ha ben.
In diesem Fall geschah nichts.
Unsere Sicherheit ist ein hohes Gut. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass man sich dafür einsetzt. Aber ich möch te das beschriebene Vorgehen nicht diskussionslos hinnehmen, und ich möchte einfach einmal die Verhältnismäßigkeit in Be zug auf das, was alles passiert, abwägen.
Wenn Bundestagsabgeordnete von der Polizei zu Boden ge rungen werden, dann ist es kein Skandal. Wenn man einen Herrn Altmaier fotografiert, dann ist es skandalös.
Ich möchte die Zeit hier im Parlament nutzen, um die Verhält nismäßigkeit anzusprechen. Deshalb fordere ich, dass wir hier dieses Thema als TOP 1 der Tagesordnung aufrufen.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Aus führungen. – Ich habe folgende Frage: Wenn man sich mit dem Thema ein bisschen auseinandersetzt, findet man Bilder, die zeigen, wie in Guantanamo Gefangene mit einer Maske gefoltert werden. Wie können Sie sich erklären, dass dort so etwas stattgefunden hat, während Sie sagen, das sei alles harmlos?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kommunalabgabenge setzes und der Gemeindeordnung. Aus meiner Sicht ist das schwere Kost, zumindest was den ersten Teil des Gesetzes an geht. Apropos: Ich möchte schon jetzt ankündigen, dass wir im Ausschuss die getrennte Abstimmung über die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs beantragen werden. Denn die Re gelungsmaterien sind so verschieden, dass es zweckmäßig ge wesen wäre, die beiden Teile in getrennten Gesetzentwürfen in den Landtag einzubringen.
Es ist absolut nicht zu verstehen, weshalb eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit der Änderung der Gemein deordnung in einem Gesetz vermischt wird – dies unter dem Gesichtspunkt der Rechts- und Regulierungsklarheit. Die Lan desregierung peitscht doch kurz vor Torschluss noch so viele Gesetze durch den Landtag, da wäre es auf dieses eine auch nicht mehr angekommen.
Wir sehen hier einen bunten Strauß von Verweisregelungen aus der Abgabenordnung vor uns. Zu unserer Verwunderung war das Kommunalabgabengesetz im Jahr 2005 zum letzten Mal Gegenstand einer Aktualisierung, obwohl seitdem mehr fach relevante Rechtsgrundlagen in der Abgabenordnung ge ändert wurden.
Man kann sich schon fragen, warum das Kommunalabgaben gesetz so ein Schattendasein führte. Es trifft doch so gut wie alle Bürger in der einen oder anderen Weise in ihrem Geld beutel. Da sollte man schon viel mehr auf die Rechtssicher heit achten. Wer weiß, wie viele Bürger seitdem mit Abgaben bescheiden belastet wurden, die nicht mehr der Rechtslage entsprachen?
Deutlich wird dies an dem Urteil des Bundesverfassungsge richts zur zeitlichen Obergrenze von Erschließungs- und An schlussbeiträgen aus dem Jahr 2013. Seitdem sind sieben Jah re vergangen. Warum um alles in der Welt braucht der Lan desgesetzgeber bloß so lange, um einen eklatanten Missstand im Abgabenrecht abzustellen? Dies lässt tief in die Arbeits auffassung dieser Regierung blicken – und zwar nicht nur bei diesem Thema, sondern allgemein. Gerade jetzt gilt es, anzu packen. Das Volk muss aus der Krise geführt werden. Dazu braucht es auf der Regierungsbank Macher und keine Lacher.
Herr Strobl, erklären Sie mir bitte mal, wie das sieben Jahre dauern konnte. Ich weiß, Sie waren davor nicht in der Regie rung, aber für die laufende Legislaturperiode tragen Sie Ver
antwortung. Mit diesem Gesetz werden zwar viele Bürger vor ungerechtfertigten Abgabenforderungen der Kommunen be wahrt. Aber wie viele Bürger mehr hätten in den vergangenen sieben Jahren vor großem finanziellen Schaden bewahrt wer den können, die aufgrund gesetzwidriger Veranlagungen mit Erschließungsbeiträgen in Höhe von vielen Tausend Euro überzogen wurden? Das nenne ich dann schon fast eine vor sätzliche Missachtung von Bürgerrechten.
Bayern war der Anlass dieser Rechtsprechung. Bayern hat auf grund dieses Urteils schon im Jahr 2014 reagiert – sechs Jah re vor Baden-Württemberg. Herr Strobl, ich frage Sie noch einmal: Wie rechtfertigen Sie das? Sie tragen doch sonst im mer so stolz die angebliche Vorreiterrolle unseres Musterländ les wie eine Monstranz vor sich her. Das gilt offenbar dann nicht, wenn Grundstücksbesitzer eine sprudelnde Quelle für die Kommunalfinanzen darstellen, egal, ob rechtmäßig oder rechtswidrig.
Den Regelungsteil mit der Möglichkeit der Kommunen, ne ben ihrem Namen sonstige Bezeichnungen zu führen, sehen wir außerordentlich skeptisch. Die bisherige Regelung scheint uns ausreichend. Im Ausschuss werden wir sehen, welche Be gründungen uns präsentiert werden. Einen Wildwuchs an Städtenamen können wir keinesfalls unterstützen. Weniger ist dort in aller Regel mehr. Im Ausschuss wird uns besonders in teressieren, welche Kommunen welche Namensänderungs wünsche an das Ministerium herangetragen haben.
Im Übrigen werden wir näheren Aufschluss darüber fordern, welche Beispiele es für die Umwandlung kommunaler Orga nisationseinheiten in selbstständige Kommunalanstalten gibt. Hier bleibt die Begründung außerordentlich vage.
Alles in allem ist das für uns ein Gesetzentwurf mit vielen Fra gezeichen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst einmal zu den Ausführungen der Kollegin der Grünen: Sie sprachen von der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Es gab aber keine erste Lesung des Gesetzentwurfs. Das möchte ich einfach einmal feststellen.
Sie wurde vertagt oder fand ohne Aussprache statt. Das möch te ich feststellen. Wir haben über den vorliegenden Gesetzent wurf im Ausschuss geredet.
Die aktuelle Situation – wir sprechen über das Landeshoheits zeichen – ist Folgende: Unter der Regierung Kretschmann ha ben wir ein Drittel der Gesamtschulden des Landes zu verant worten. Diesen Haushaltspunkt möchte ich bei diesem The ma einfach einmal erwähnen.
Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs kostet 15 000 €.
Sie sagen, das passe nicht. Hier geht es um 15 000 € vom Steuer zahler. Für Sie passt das nicht. Für Sie ist das ein Nasenwas ser, oder Sie haben keinen Bezug mehr zum Geld. Ich betrach te es von der finanziellen Seite. Ich möchte Ihnen allen ins Ge dächtnis rufen, dass der Steuerzahler das Geld, das hier aus gegeben wird, hart erarbeitet. Da erhoffe ich mir von Ihnen etwas mehr Realitätsnähe.
Sie sprechen von der Nachhaltigkeits kontrolle; ich hoffe, dass die Flaggen nicht in China produ ziert werden. Wie es dann mit der Nachhaltigkeit aussähe, können Sie sich denken.
Ob es im Moment das wichtigste Problem unseres Landes ist, dass wir neben unserem Wappenschild die Schildhalter – den badischen Greif und den Württemberger Hirsch – anbringen, wage ich zu bezweifeln. Ich habe an dieser Stelle mehr Raum für das Rotwild und für Hirsche gefordert. Dass Sie diese For derungen lediglich auf der Landesflagge umsetzen wollen, überrascht mich etwas, enttäuscht mich aber umso mehr, denn das halte ich für völlig am Thema vorbei. Aber das wäre ein Thema, das wir auch noch detaillierter besprechen müssten.
Ich möchte an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren.
„Da sollte man selbst einen haben.“ Schön, wenn Sie das so sagen, gerade Sie, die Sie jahrzehntelang dieses Land ver schuldet haben, im Moment übelste Coronamaßnahmen zu verantworten haben und die Wirtschaft an die Wand fahren. Und worüber unterhalten wir uns? Ob wir auf der Flagge ei nen Greif und einen Hirsch haben sollen.
Ja, der Gesetzentwurf kommt nicht von Ihnen. Aber Sie wer den ihm jetzt genauso zustimmen, wie Sie es im Ausschuss getan haben. Jetzt müssen Sie sich hier nicht herausreden. Sie sollten sich um die wirklichen Probleme der Menschen küm mern, um die Menschen, die Existenzängste haben, die we gen Corona nicht wissen, wie es weitergeht. Und worüber dis kutieren wir hier? Manchmal komme ich mir hier schon vor wie im Irrenhaus.
Es tut mir wirklich leid, wenn man den Menschen draußen er klären muss, was hier stattfindet.
Kümmern Sie sich um die Menschen, um die Sorgen und Nö te der Bürger, die euch alle finanzieren – ja, mich auch.
Aber ich möchte zumindest behaupten, dass man abwägen kann, was den Menschen wichtig ist und was nicht.
Wenn man dann sieht, welche Probleme dieses Land im Mo ment hat und worüber wir reden, dann frage ich mich manch mal: Wie kommt man denn darauf? Sitzt ihr im Ausschuss, guckt vor lauter Langeweile und Überforderung aus dem Fenster, seht eine Fahne wehen und sagt dann: „Oh, da könn ten wir auch einmal etwas dran herumschrauben“? Mir feh len manchmal die Worte, was man dazu noch sagen soll.
Ich würde mir manchmal wünschen, dass hier mehr Bezug zur Realität gewonnen wird.
Das Gesetz wurde bereits geändert. Schauen insbesondere Sie von den Grünen nach, warum Sie das Gesetz nicht gleich so verändert haben. Ihr stückelt hier immer nach. Jetzt kommen Nachbesserungen, die Geld kosten.
„Keine Ahnung“. Keine Ahnung haben wohl eher Sie – wenn ich mir anschaue, was Sie hier machen. Kommen Sie bitte in der Realität an.
Danke, Frau Präsidentin. – Kommen Sie einmal wieder ein bisschen in der Realität an!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Mei ne sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sie bitten uns, dass wir die Mindestabstände einhalten.
Frau Präsidentin, ich möchte Sie einmal bitten, dass Sie die Mindestabstände hier nachmessen. Denn zwischen uns sind sie überhaupt nicht gegeben. Solange die Abstände, die Sie uns hier vorschreiben, nicht gegeben sind, beantrage ich eine Sitzungsunterbrechung.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Innenminister, ich habe die weitere Frage: Wie gehen Sie da mit um, dass beispielsweise der Staat Jemen die gleiche Flag ge wie die Reichsfahne hat, nur auf den Kopf gedreht, ohne dass man dort auswärtige Konflikte provozieren kann oder Ähnliches?
Nehmen Sie das bitte mit nach Berlin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! In der heutigen Beratung zum Gesetzentwurf bezüglich des Elektronische-Regierung-Geset zes – ich möchte keine unnötigen Anglizismen verwenden, wenn die deutsche Sprache auch verwendet werden kann – gilt es, vorneweg zu sagen: Es wird Zeit.
Kleine Länder, vor allem im Baltikum, sind uns hier weit vo raus. Das ist schon irgendwo beschämend. Ich habe mich mit dem Gesetzentwurf befasst. Eines sticht da gleich ins Auge: Die vollständige Umsetzung soll laut diesem Gesetzentwurf fünf Jahre dauern. Das überrascht mich dann doch sehr. Auf gelistet ist auch die Anzahl der Arbeitsplätze, bei denen pro Jahr auf papierlose Aktenführung umgestellt werden soll. Da stellt sich mir die Frage: Warum dauert das so lange?
Ich bin mir sicher, dass ein Unternehmen, das Arbeitsplätze in der Größenordnung der im Gesetzentwurf aufgeführten Zahlen hat, wohl keine fünf Jahre brauchen würde, um diese Umstellung durchzuführen. Dazu, woran es liegt, dass dafür fünf Jahre vorgesehen werden, hätte ich gern mehr Details.
In der Begründung zum Gesetzentwurf steht, dass es zu der artigen Verzögerungen kommt, weil u. a. auch aufgrund von Corona eine schnellere Umsetzung nicht machbar wäre. Das mag in Teilen richtig sein; es klingt für mich jedoch eher nach einer willkommenen Ausrede.
Damit wir uns richtig verstehen: Ich begrüße ausdrücklich die Umstellung auf die E-Aktenführung. Sie ist richtig und soll te längst vollzogen sein. Meiner Ansicht nach braucht es für die Aktenführung überhaupt kein Papier – übrigens auch nicht im Landtagsbetrieb, vom Stenografischen Dienst vielleicht einmal abgesehen.
Schauen wir uns nur einmal die Arbeitsweise im Ausschuss an. Ich erhalte die Tagesordnung teilweise dreimal in gedruck ter Form und noch einmal in elektronischer Form. Sagen Sie mir doch bitte einmal, wer das so braucht. Dasselbe gilt für Anfragen, Beschlussempfehlungen, Anträge.
Ich habe eine kleine Vermutung, woran das eventuell liegen könnte. Liegt es womöglich daran, dass hier einige Damen und Herren im Hohen Haus der Zeit quasi ein bisschen ent rückt sind
und dem technologischen Fortschritt nicht mehr folgen kön nen oder wollen? – Ich finde es toll, dass Sie so ehrlich sind.
Klasse. – Das könnte sein. Hier haben wir die Bestätigung dafür.
Das ist ein Umstand, welcher sich dann nicht nur auf den Be reich der Technologie, sondern auch auf die Sorgen und Nö te der Bürgerschaft beziehen könnte. Auch hier scheint mir, dass einige Damen und Herren nicht mehr ganz mithalten kön nen oder wollen und nicht erkennen, was in diesem Land wirklich vor sich geht und was den Bürger umtreibt.
Zurück zum Gesetzentwurf: Eine derart lange Umsetzungs zeit bringt unweigerlich auch erhöhte Personalkosten mit sich. Das wird im Gesetzentwurf auch benannt. Vielleicht schaffen Sie es ja – das wäre mein eindringlicher Appell an Sie –, die Umstellung auf die E-Aktenführung doch etwas schneller als geplant durchzuführen. Ich fordere die Regierung auf, mit vol lem Elan dafür zu sorgen, dass es schneller, als angedacht war, vorangeht, und zwar auch im Sinne von Steuerersparnissen, welche gerade in der aktuellen Zeit mehr als sinnvoll erschei nen. Es würde auch die Angestellten entlasten, die in den kom menden Jahren teilweise die doppelte Arbeit haben – elektro nisch und in Papierform.
Zum Schluss daher noch einmal ein klares Ja zur Sache, jedoch ein klares Nein zur veranschlagten Zeit. Wir werden die Um setzung weiter im Auge behalten. Die Umstellung sollte schnel ler vonstattengehen. Die starre Bindung an das E-GovernmentGesetz der Bundesregierung war sicherlich gut gemeint.
Jedoch lässt sich bei so unterschiedlichen Ebenen eine gleich zeitige Umsetzung eben nicht immer realisieren, erst recht nicht bei einem so komplexen Vorhaben. Anstatt eine gleich zeitige Umsetzung mit dem Bund zu sichern, wäre es meiner Meinung nach wichtiger, landesintern den Gleichlauf zwi schen dem E-Akten-Rollout und der Verpflichtung der Ver waltung zu sichern bzw. zu regeln.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön. – Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Wir waren uns jetzt alle ziemlich ei nig, was die problematische Situation des Waldes angeht. Doch ich finde es schon etwas beeindruckend, wie die Regie rung hier vorn steht, während die Leute, die betroffen sind, die die Probleme haben, die die Probleme vor Ort lösen müs sen, noch immer keine Lösungsvorschläge haben.
Ja, es ist Geld da. Aber die Frage, die jetzt rundum aus der Opposition kam, wann diese Gelder denn ausgezahlt werden, ist nicht beantwortet. Die Leute stehen noch immer da und warten noch immer auf ihre Gelder. Sie haben es seit Anfang des Jahres versprochen. Ich möchte Sie jetzt noch mal dring lich auffordern: Sorgen Sie dafür, dass diese Gelder dort an kommen, wo sie hinkommen sollen: bei den Leuten, die sie brauchen, und das sind die Privatwaldbesitzer.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ein Volksantrag kann zu allen Landes themen eingereicht werden. Wenn knapp 40 000 Bürger un terschrieben haben – in diesem Fall jetzt 86 000 –, muss sich der Landtag damit beschäftigen. Ein Volksbegehren dagegen hat zwei Stufen: zuerst den Zulassungsantrag, der 10 000 Un terschriften benötigt, dann das eigentliche Volksbegehren, das sich über sechs Monate hinzieht und von mindestens 10 % der Wahlberechtigten unterschrieben werden muss. Wenn der Landtag dem Volksbegehren nicht zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung.
Es war von den Initiatoren des Volksantrags klug, diese mil dere Form mit der niedrigeren Schwelle zu wählen. Es war klug, eigene deutliche Positionen zur Diskussion zu stellen, ohne Gegnerschaft aufzubauen. Es ist ein großer gesellschaft licher Vorteil, dass nicht – wie beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“ – die eine gesellschaftliche Gruppe die Freiheit einer anderen Gruppe beschneiden möchte.
Neben seinen konstruktiven Sachforderungen müssen wir die sen Volksantrag in der Politik als Warnschuss begreifen. Denn irgendetwas ist ja schon schiefgelaufen, damit es so weit kom men musste.
Zu den einzelnen Punkten des Volksantrags. Der flächendecken de Erhalt der heimischen Landwirtschaft sagt leider nichts über die Zahl der Betriebe aus. Wenn nur die Flächendeckung erhalten werden soll, könnte dies auch in einer Kolchose oder
in einer Aktiengesellschaft erfolgen. Genau diese Punkte leh nen wir von der AfD ausdrücklich ab.
Wir sagen Nein zum weiteren Strukturwandel, wir sagen als einzige Partei Nein zum weiteren „Wachsen oder Weichen“.
Unsere Diskussion heute findet im größeren Zusammenhang der in vielfacher Hinsicht bedrohlichen Green-Deal-Pläne der EU statt. Es ist erstaunlich, dass die EU selbst sieht, wie ge fährlich diese Politik für die einheimische Landwirtschaft und Wirtschaft sein wird, wenn sie über die Einführung eines Kli mazolls für Importprodukte an der EU-Außengrenze nach denkt.
Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses möchte den Volksantrag mit den Gesetzesänderungen zum Naturschutz gesetz und zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, die wir heute ebenfalls beraten, erledigt wissen. Das ist ein from mer Wunsch der Regierung. Die Landwirte äußern völlig zu Recht weiterhin Kritik. Die schönen Ziele der Gesetzesände rungen werden hohe Mehrkosten nicht nur für die Landwirte, sondern auch für unseren Landeshaushalt bedeuten. Die Po litik täuscht sich hier selbst und täuscht die Landwirte, wenn sie das im Rahmen des vorhandenen Mitteleinsatzes decken möchte.
Zum schönen Wort Biotopverbund. Wenn dafür schon in zehn Jahren über 250 000 ha reserviert werden sollen, wie viel Ein kommen fehlt denn dann den Landwirten? Natürlich sind auch entgangene Gewinne Erfüllungsaufwand im Sinne des Geset zes. Flächen für den Biotopverbund dürfen der Landwirtschaft nur freiwillig und dann mit angemessener Vergütung entzo gen werden. Die Gesetzesänderung darf kein trojanisches Pferd für die Deutsche Umwelthilfe werden.
Die Kritik der Landwirtschaft am Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten besteht weiter. Die Existenz der Betriebe wird einem theoretischen natur schutzfachlichen Interesse untergeordnet. Dazu sagen wir ganz klar Nein, nicht mit der AfD.
Das öffnet ideologischer Willkür über die Grundrechte zum Eigentum und zu unternehmerischer Freiheit Tür und Tor.
Jetzt zum Ökolandbau. Der Volksantrag spricht in Punkt 7 da von – sehr vernünftig –, den Ökosektor nachfrageorientiert auszubauen. Der biologische Landbau gründet sich auf zwei Pfeiler: die Überzeugung der Bauern und die Nachfrage der Verbraucher. Ein staatlicher Zwang wird – wie eine zu hohe Sauerstoffzufuhr zu einem Feuer – diesen Markt krank ma chen und das Ganze zu schnell abbrennen lassen.
Wie wir es mit unseren Änderungsanträgen zu dem im nächs ten Tagesordnungspunkt zu beratenden Gesetzentwurf tun, so hält auch die Landwirtschaft die Reduktion des Pflanzen schutzmitteleinsatzes um 40 bis 50 % innerhalb von zehn Jah ren für fachlich nicht machbar. Die Formulierung muss daher geändert werden, und zwar von „wird... werden“ in „soll... werden“. Wir in der Politik sind keine Zauberer, und wir sind auch keine Diktatoren. Wir können Rahmenbedingungen set zen, aber der konkrete Eingriff der Politik in die Wirtschaft
war immer zum Scheitern verurteilt. Das möchte ich hier auch noch einmal explizit der SPD sagen, wenn es an die Geldver teilung geht: Ein freier Markt – und davon sind wir in der Landwirtschaft ganz weit entfernt – funktioniert am besten. Da müssen wir langfristig wieder hin.
Die Politiker werden weiter ihre Gelder bekommen, auch mit einem Schutz der einheimischen Wirtschaft – nicht global frei, sondern, wie Sie immer sagen, nach dem Prinzip der Regio nalität, zu gleichen Bedingungen,...
... zu Bedingungen, die dann weltweit gelten, wenn Produkte zu uns kommen.
Die Bauern werden ihrer Existenz beraubt, wenn Sie so wei termachen
und den Pflanzenschutz reduzieren möchten.
Direkte Demokratie gehört zum Wesenskern unserer Partei. Wir von der Alternative für Deutschland treten seit unserer Gründung für mehr Mitbestimmung der Bürger bei politischen Entscheidungsprozessen ein. Allein die Diskussion über die Volksanträge ist eine Bereicherung unserer Demokratie.
Direkte Demokratie braucht jedoch die Identifikation des Bür gers mit seiner Heimat.
Wenn ein Volksbegehren jedoch die eine gesellschaftliche Gruppe gegen die andere aufbringt,
wenn die andere gesellschaftliche Gruppe noch stärker die Dinge vom Staat regulieren und die Menschen drangsalieren lassen möchte, dann beraubt sie sich ihrer gesellschaftlichen Legitimation.
Dann entpuppt sich so eine Initiative als das, was sie ist: ein ideologisch motiviertes Verbandsbegehren, das die Mitglie der unserer Gesellschaft gegeneinander ausspielt.
Dem vorliegenden Volksantrag der Bauernverbände ist es zu danken, dass versucht wurde, diese Spaltung zu verhindern. Jedoch kritisieren wir hier die Regierung, die die Existenz un
serer Landwirte, was die Reduktion von Pflanzenschutzmit teln angeht, enorm bedroht und hier mit Bevormundung die Freiheit des Einzelnen untergräbt.
Das werden wir nicht zulassen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Naturschutz ist ein wichtiges Thema. Und ich denke, niemand hier in diesem Saal ist gegen Natur schutz. Aber wenn der Naturschutz in die Existenz von ein zelnen Beteiligten eingreift, dann muss man das schon einmal klar und deutlich ansprechen.
In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 16/8379, heißt es, dass
der Erhalt unserer biologischen Vielfalt im Land daher nur möglich sein wird, wenn zugleich die Rahmenbedin gungen für die familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg stimmen, damit auch künftig eine rentable Landbewirtschaftung zugleich zum Wohle der Arten und zum Wohle der Menschen möglich ist;
Es ist auch unser oberstes Ziel, die Familien und die Betriebe zu schützen, die unsere Lebensmittel erzeugen und ganz ne benbei noch unsere schöne Heimat und die Kulturlandschaft geschaffen haben.
Doch der Bruch, der durch die Koalition geht, wird daran sichtbar, dass die CDU noch etwas in die Beschlussempfeh lung hineingebracht hat. Das Feld der Paragrafen muss sie den Grünen und der Ökodiktatur überlassen. Das ist Planwirtschaft
zuhören! – und wird sich für alle Beteiligten, die konventio nell wirtschaftenden Bauern und die Biobauern, schädlich aus wirken.
Mit aller staatlichen Gewalt, mit Geld und Beeinflussung soll der Anteil des Ökolandbaus innerhalb von zehn Jahren von 13 auf 40 % erhöht werden; das ist eine Verdreifachung. Der Markt wird nicht so schnell wachsen, vor allem nicht in der vor uns liegenden Rezession. Da können Sie auch hinein schreiben: „soweit der Markt es zulässt“.
Wir wollten, dass Sie die Zahlen herausnehmen. Dem haben Sie sich verweigert. Die Geschädigten werden vor allem die heutigen Biobauern sein, die Pioniere und deren Nachfolger, die das ganze Erfahrungswissen eingebracht haben. Denn wenn das Angebot steigt, wird auch die Umstellung, die Sie staatlich fördern, eingepreist. So wird aus unserem funktio
nierenden Markt im Gleichgewicht durch den großen Störer Staat wieder ein Stück Marktwirtschaft zerstört. Das Ergeb nis ist, dass der Markt nicht einmal mehr für die bisherigen Biobauern reichen wird, geschweige denn für die neu Hinzu kommenden.
Ähnliches gilt für die Pestizidreduktion. Nach dem neuen § 17 b des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes soll die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel in nur zehn Jah ren um 40 bis 50 % zurückgefahren werden. Dies ist eine gro be Missachtung der Sparsamkeit und des verantwortungsbe wussten Handelns der Landwirte in unserem Land. Wir soll ten alles tun, was unserer heimischen Landwirtschaft nützt und sie schützt. Denn die gute fachliche Praxis und die Trans parenz für die Verbraucher bei der einheimischen Produktion sind auf viel höherem Niveau als bei den Importprodukten.
Die einfache Mengenreduzierung ist also wieder typische grü ne Planwirtschaft.
Nach dem neuen § 34 des Naturschutzgesetzes werden Bau ern aus Naturschutz- und Biosphärengebieten verbannt, wird Landwirtschaft dort zu Dienstleistung, zu Landschaftspflege degradiert.
Das ist ideologische Verbohrtheit und eine Verdrehung von geschichtlichen Fakten. Die Natur muss nicht vor den Bauern geschützt werden, die Natur wird gerade von den Bauern ge schützt. Erst die landwirtschaftliche Produktion in möglichst kleinen Einheiten bringt die biologische Vielfalt.
Auch die Kritik des Badischen Landwirtschaftlichen Haupt verbands lässt an Ihrem Gesetzentwurf Verbesserungsbedarf erkennen. Deshalb haben wir Änderungsanträge eingebracht, die vorsehen, dass die Reduktion und die Festlegung des Ein satzes von Pflanzenschutzmitteln nicht in Zahlen festgeschrie ben werden, sondern auf der freiwilligen Mitarbeit der Land wirte basieren.
Ihr Gesetzentwurf ist mit untragbaren Mehrkosten und gerin geren Erträgen für die Landwirte in unserem Land verbunden. Das können Sie mit Anreizen nicht ausgleichen.
Diese Festlegungen der Landesregierung werden zu weiteren Betriebsaufgaben in unserer Landwirtschaft führen. Am An fang meiner Rede...
... – nein – habe ich die Ziele, die Sie hineingeschrieben haben, die Bedingungen, die für unsere Landwirte stimmen müssen, zitiert. Dem wird Ihr Gesetzent wurf nicht gerecht.
Jetzt muss ich einmal eines ganz klar und deutlich sagen: Egal, wie Sie heißen und welche Farbe Sie vertreten: Sie tragen die Verantwortung für das Höfesterben in der Vergangenheit, und Sie tragen die Verantwortung für das Höfesterben in der Zu kunft. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er bürokra tische Regelungen vorsieht und sich finanziell gegen die Land
wirte in unserem Land richtet – gegen die Versorgungssicher heit und gegen die praktische Vernunft.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe noch folgende Frage: Wissen Sie, zu wie vielen Überstunden es für die Polizisten in Gaildorf im letz ten halben Jahr gekommen ist?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wie bitte?
Bis dahin stimmt es. – Ich möchte Ihnen, Herr Kollege, ein mal etwas zur Wahrheit sagen. Sie reden hier von einem Ge sellschaftsvertrag, Sie reden hier von wegweisenden Regelun gen für die Zukunft. Ich glaube, Sie haben noch immer nicht begriffen, in welcher Situation wir uns aktuell befinden. In der Zukunft wird der Haushalt ein anderer sein als bisher, Herr Rapp. Wir rennen geradewegs in eine Rezession hinein.
Jetzt komme ich einmal auf die Kosten zu sprechen. Wer soll das alles bezahlen? Diese ganze „Rettet die Bienen“-Geschich te zahlt einer, und das ist die Landwirtschaft in unserem Land. Ihr steht alle hier und sagt, ihr würdet der Landwirtschaft den Rücken stärken. Und was ist die Wahrheit? Die möchte ich euch jetzt nämlich einmal sagen.
Nein, die sage ich jetzt. – Die Wahrheit kam in der Anhö rung zum Ausdruck: Ihre Politik bedeutet für alle landwirt schaftlichen Betriebe in unserem Land Mehrkosten. Das ha ben wir in der Anhörung gehört. Durch die Reduktion des Ein satzes von Pflanzenschutzmitteln steigen die Kosten für die Betriebe in unserem Land um zwei Drittel – wenn man das umsetzt, was Sie hier wollen. Eine Kostensteigerung um zwei Drittel: Die müssen Sie erst einmal ausgleichen. Zu den hö heren Kosten kommt auch noch ein Ertragsverlust in Höhe von 40 % dazu.
Das waren die Punkte, die hier in der Anhörung angesprochen wurden. Und Sie sagen hier, Sie wollten das ausgleichen, Sie möchten das hier zukunftsfähig machen. Diejenigen, die die se Politik von Ihnen bezahlen werden, sind die familiären Landwirtschaftsbetriebe, die übrig geblieben sind und die wir noch haben. Das ist nämlich der Rest, der bei dem übrig blieb, was schon von Ihrer Politik kaputt gemacht wurde. Die Be triebe in unserem Land wollt ihr dann in einen globalen Exis tenzkampf zwingen – mit höheren Auflagen, mit einer Reduk tion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln –, und da sollen die dann überleben können?
Wie soll denn das funktionieren? Das geht nicht, und wenn Sie Ihre Politik so weiterführen, ist das ein weiterer Sargna gel für den Untergang der bäuerlichen Familienbetriebe in un serem Land.
Aber ich möchte nicht nur schimpfen. Vielmehr sagen Sie al le, Sie würden sich zu den Familienbetrieben in unserem Land bekennen. Dann erwarte ich aber auch, dass Sie hier Lösungs vorschläge bringen, dass Sie hier sagen, wie Sie die Mehrkos ten, die auf die Betriebe in unserem Land zukommen, und die geringeren Erträge ausgleichen möchten. Das ist doch das, was die Landwirte hören wollen.
Und glauben Sie doch nicht, dass die Landwirte aufhören, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren, wenn hier weiter hin mehr Bürokratie, mehr Bevormundung und mehr Eingrif fe in das Alltagsleben jedes einzelnen Landwirts stattfinden. Warum gehen die Landwirte auf die Straße? Weil sie Exis tenzängste haben, weil sie sich immer mehr überschulden. Das wollen Sie alle nicht hören. Aber genau das sind die Proble me der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land. Dafür haben Sie hier keinerlei Lösungen, sondern nur noch mehr Bürokratie, noch mehr Bevormundung. Das kann so nicht funktionieren.
Das wird mit uns auch so nicht kommen. Wir lehnen diese Änderung und diese Bevormundung vehement ab.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie sprachen gerade eben die Beatmungsgeräte an. Meine Frage: Wissen Sie, wie viele Beatmungsgeräte bestellt wurden und ob diese bereits ausgeliefert wurden und einsatz fähig sind?
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute noch einmal die Ände rung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf der Ta gesordnung. Ich möchte zunächst einmal auf die Stellungnah me des Landesjagdverbands eingehen. Daraus ergibt sich ei ne wichtige Erkenntnis: Herr Minister Hauk, Sie sind den Jä gern und allen kompromissbereiten Teilnehmern der runden Tische im Herbst beim Thema Wildschäden in den Rücken gefallen. Der dort erzielte Kompromiss bei der Wildschadens regulierung und der Umkehr der Beweislast wurde von Ihnen geopfert, weil Sie dem Nachkarten einer Interessengruppe nachgegeben haben.
Da stellt sich die Frage: Wozu sollen sich Verbandsvertreter überhaupt an einen runden Tisch setzen, wenn der Minister wesentliche Einigungen vergisst oder unter dem Druck ein
zelner Interessengruppen über den Haufen wirft? So sieht ver trauensvolle Verbandsarbeit nicht aus, Herr Hauk.
Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zum Schadensaus gleich eingebracht, der genau diese Punkte noch einmal zur Abstimmung stellt. Wir sind aber noch etwas weiter gegan gen und fordern, dass die Schäden durch den Luchs nicht nur bei den Weidetierhaltern, sondern auch bei den Revierinha bern erstattet werden können. Mit gutem Willen lässt sich das auch unbürokratisch regeln.
Unser Änderungsantrag soll ein Zeichen sein, dass die Jäger angesichts der Zunahme der Zahl großer Raubtiere nicht al leingelassen werden.
Der Institution des Stadtjägers stimmen wir grundsätzlich zu, doch fehlt im aktuellen Entwurf die Regelung zum Eigentums- und Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten. Stadt jäger ja, aber nicht, indem die grundsätzlichen Rechte des Jagdpächters verletzt werden.
Die Benachrichtigung der Polizei vor jedem Einsatz des Stadt jägers scheint eine weitere bürokratische Hürde ohne erkenn baren praktischen Nutzen zu sein. Das sehen wir ganz klar als eine offene Flanke, was dieses Thema angeht. Dies könnte den Stadtjäger von seinem notwendigen und nützlichen Tun ab halten oder ihn zumindest unnötig behindern.
Wir Jäger üben traditionell eine kluge Selbstbeschränkung und haben Verantwortungsbewusstsein bei der Ausübung des Pri vilegs, Waffen zu führen. Der Landesjagdverband stellt sich beim Widerstand gegen die Erhöhung der Schusszahl auf fünf Schuss aus halbautomatischen Waffen genau in diese Traditi on.
Wir lehnen es ab, wenn die Jäger zu Erfüllungsgehilfen einer Denke „Wild gegen Wald“ herabgestuft werden sollen.
Den Grünen und dem Ökologischen Jagdverband sei da ganz klar gesagt: Das schadet dem Ansehen der Jäger ungemein.
Der Minister hat in seiner Rede Anfang Mai davon gespro chen, Konflikte zu entschärfen. Deshalb sollte das sachlich gebotene Verbot von mehr als drei Schuss aus halbautomati schen Waffen bestehen bleiben.
Die Sorgfalt, der Respekt vor dem einzelnen Tier und die sau bere Ansprache vor dem Schuss sind nicht durch höhere Ma gazinladungen und mehr Schüsse zu ersetzen.
Herr Pix, genau das, was ich das letzte Mal gesagt habe – man könne dies zwischen den Zeilen lesen –, haben Sie heute be stätigt. Es geht um einen Feldzug gegen das Rehwild. Diesen lehnen wir vehement ab. Das tragen wir nicht mit.
Die Entrechtung des Jägers und des Revierinhabers setzt sich in § 36 fort. Der Jäger ist kein Erfüllungsgehilfe der unteren Jagdbehörde. Ich sehe es positiv, dass der Punkt, der die Drit ten angeht, jetzt als nur bezogen auf den Seuchenfall geändert
wurde. Jäger und Revierinhaber handeln eigenverantwortlich, haben Rechte und Pflichten und füllen diese auch ordnungs gemäß aus.
Auf einen Punkt möchte ich noch ganz schnell eingehen: Beim Thema Wolf bin ich von der CDU enorm enttäuscht. Da hät te ich mir von Ihnen viel mehr erwartet. Da kann ich nur an unsere Forderung erinnern: Der Wolf muss ins Jagdrecht.
Zum Schluss noch etwas zum Ände rungsantrag der SPD: Warum soll man für einen Schaden auf kommen, wenn der Fall nicht dem Jagdrecht unterliegt, son dern dem Naturschutzrecht? Sollte der Wolf im Jagdrecht sein, hätten wir dem Antrag zugestimmt, aber so, Herr Gall, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Hauk. Das ist sehr freundlich, dass Sie die Frage zulassen. – Trauen Sie mir nicht
zu, dass ich als Rehkitzretter, der in den letzten Wochen tage lang mit Drohnen unterwegs war, genau weiß, wann Rehkit ze gesetzt werden und wann nicht? – So viel zur fachlichen Praxis.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, dass wir hier unterschiedlicher Meinung und unter
schiedlicher Grundauffassung sind, gehört zur Demokratie. Ich finde es immer schön, wenn solche Vorwürfe kommen.
Ich habe speziell die Frage an Sie: Sie haben gerade davon gesprochen, dass der Anteil der Windenergie in Baden-Würt temberg 13 % ausmacht. Laut Statistischem Landesamt lag der Anteil der Windenergie 2019 bei etwa 4 %. Wenn Sie jetzt in Bezug auf dieses Jahr von 13 % sprechen, würden Sie mir dann zustimmen, dass dies auch etwas mit dem Rückfahren der Wirtschaft, das wir gerade in der Coronakrise erleben, al so damit, dass einfach insgesamt weniger Strom erzeugt wur de, zu tun hat?
Zudem habe ich die Frage an Sie: Wie erklären Sie es sich, dass wir bei der Windenergie in diesem Jahr mehrfach nega tive Strompreise haben? Finden Sie, dass sich so etwas rech net?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf der Tagesordnung.
Ganz unscheinbar wirkt in Ihrem Gesetzentwurf die Ände rung eines Halbsatzes, dass für Eigenjagdbesitzer die Pacht höchstfläche von 1 000 ha nicht mehr gelten soll. Sie sollen zupachten können, ohne im gleichen Umfang weiterverpach ten zu müssen. Zum Ausgleich sollen Dritte in entsprechen dem Umfang an der Jagdausübung beteiligt werden. Das be deutet, dass z. B. die Gemeinde oder der private Großgrund besitzer die gleiche Fläche nicht mehr verpachten muss, son dern irgendwelche abhängigen Erfüllungsgehilfen – mögli cherweise mit einem Jagderlaubnisschein – einsetzen kann. Diese Regelung ist nicht nur unsozial, weil dadurch immer
weniger Jäger eigenverantwortlich die Hege und die Pflege des Wildes betreiben können, sondern sie greift durch die Hin tertür auch massiv in das bewährte Reviersystem ein.
Aber ich finde, der dickste Bock, den Sie geschossen haben, ist, dass zukünftig Anordnungen, die bei der Abschusserfül lung im Einzelfall notwendig sein können, z. B. wenn der Wildbestand – angeblich – zu hoch ist, nicht durch den Jagdaus übungsberechtigten, sondern gleich durch Dritte umgesetzt werden können. Das nenne ich – Herr Hagel, da muss ich Ih nen jetzt ganz massiv widersprechen –
eine massive Entmündigung und einen Eingriff ins Jagdaus übungsrecht.
Es ist schön, wenn Sie immer von der Freiheit der Jäger re den; aber so ein Eingriff hat mit Freiheit nichts, aber überhaupt gar nichts mehr zu tun.
Es gibt aber auch Neuerungen, die wir begrüßen und die wir mittragen – allerdings unter gewissen Bedingungen. Das Wild tierportal und die Digitalisierung sind Schritte in die richtige Richtung. Diese tragen wir mit, jedoch lehnen wir den perso nellen Aufwuchs in der aktuellen Situation – wir wissen nicht, was durch Corona auf uns zukommt – vehement ab. Ich wür de mir dort die Umwidmung einer Stelle wünschen.
Die Einführung eines Stadtjägers begrüßen wir. Das ist schon lange nötig, damit man auch in befriedeten Bezirken eingrei fen kann. Viele Wildtiere sind in der Stadt aktiv: Füchse, Waschbären, zum Teil sogar Wildschweine. Dort muss man eingreifen können.
Die Maßnahme zur Verringerung der Störung von Wildtieren gehört ebenfalls zu den Punkten, die wir unterstützen. Aber, Herr Pix, nach dem, was ich von Ihnen gehört habe und was ich zwischen den Zeilen gelesen habe, habe ich doch sehr stark die Vermutung, dass versucht werden soll, den Rehwild abschuss und auch die Jagdzeiten zu verändern. Der Minister hat das jetzt zwar nicht gesagt, aber wenn ich Sie von der Waldrettung und der ganzen Klimageschichte reden höre, dann darf ich doch daraus schließen, dass Sie vehement ge gen das Rehwild vorgehen werden. Das werden wir nicht dul den, und dem werden wir auch nicht zustimmen.
Herr Minister, es hat mich schon etwas beruhigt, dass Sie ge sagt haben, die Änderung der Jagdzeit betreffe nicht die ein zelnen Jagdzeiten der Wildtiere. Denn ich habe, als ich den Gesetzentwurf durchgelesen habe, schon mit einiger Sorge darauf geschaut, ob die Veränderung der Jagdzeit nicht einen Eingriff in die Raubwildjagd bedeutet. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Aber wenn Sie die Jagdzeit früher beenden möchten, dann fehlen uns zwei Wochen bei der Raubwildjagd. Sollte das kommen, dann ist alles, was wir bisher mit der Ak tion für das Niederwild angestrengt haben, wirklich dahin.
Denn auch das Raubzeug gehört massiv bejagt. Im Ausschuss werde ich schon darauf achten, dass wir das beibehalten.
Insgesamt kann ich sagen: Ich bin von der CDU massiv ent täuscht. Die CDU hat es geschafft, das Ministerium zu bekom men. Sie haben einen schwarzen Minister hineingesetzt. Aber das, was hier in die Tat umgesetzt wird, ist rein grüne Politik. Deshalb werden wir das definitiv ablehnen.
Frau Präsidentin, Herr Minister!
Oben.
Ja, hier, hallo. – Sie haben gerade selbst gesagt, dass es auf grund der Coronakrise zu Ausfällen in der Landwirtschaft kommt, weil durch geschlossene Restaurants die Nachfrage gesunken ist. Ich habe die Frage: Haben Sie einen Haushalts puffer für die landwirtschaftlichen Betriebe, die das natürlich erst viel später merken, wenn sie ihre Produkte nicht mehr verkaufen können?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt unser Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes vor. Aber zunächst einmal möchte ich mit einigen Informationen in das Thema einführen.
Am 7. September 2017 fand hier im Haus, unten im Saal, ei ne denkwürdige Pressekonferenz statt. Der Landesnatur schutzverband, der NABU, der BUND berichteten über ihre Untersuchungen von 24 Genehmigungsverfahren für Wind kraftanlagen. Es gab viele Konflikte vor Ort wegen Mängeln bei Naturschutzgutachten.
Diese Mängel waren politisch und ökonomisch offensichtlich gewollt; denn es gab eine Genehmigungswelle im November und Dezember 2016 aufgrund der Einführung des neuen EEG zum 1. Januar 2017.
Keines der Gutachten erfüllte alle Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt auch nur annähernd, sondern maximal zu 56 %. Das schlechteste umfasste gerade einmal 26 % der Kriterien. Damit sei die wesentliche Grundlage für die Genehmigungen bestenfalls mangelhaft, empörte sich Dr. Brigitte Dahlenben der, Vorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.
Dahlbender; danke schön.
Ein anderes Datum war dagegen ein Festtag für die Natur, für Mensch, Wald und die Heimat. Am 19. Dezember letzten Jah res verkündete der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Rodungs- und Baustopp für die geplanten zwölf Windkraft großanlagen auf der Länge und dem Ettenberg.
Der Betreiber selbst schreibt von „Schwachwindanlagen“, die dort hätten gebaut werden sollen. – Ein Hinweis auf die Wind verhältnisse in ganz Baden-Württemberg?
In einem der größten unzerschnittenen Waldgebiete im Land, ohne durchkreuzendes Straßennetz, hätten bis zu 13 ha Wald für Windkraft geopfert werden sollen.
Wir gratulieren ausdrücklich den fleißigen und kompetenten Bürgerinitiativen zu diesem Urteil.
Sie haben mit einer unglaublichen Ausdauer und Opferbereit schaft für Natur und Wald, für unsere Heimat, gekämpft.
Liebe Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, sitzen Sie noch ruhig, oder wird es Ihnen langsam mulmig?
Denn was wir Ihnen heute präsentieren, ist nichts anderes als die 1:1-Kopie eines Gesetzentwurfs, den Ihre Landtagskolle gen in Thüringen am 31. Januar dieses Jahres in den Thürin ger Landtag eingebracht haben.
Der Gesetzentwurf besteht im Kern aus – –
Ein Plagiat muss ja nichts Falsches sein. Ihr macht ja ab und zu auch mal was Richtiges.
Der Gesetzentwurf besteht im Kern aus einem Satz:
Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Wind energieanlagen ist nicht zulässig.
Bezogen auf unseren Wald.
Unser Gesetzentwurf ist ein Angebot an Sie, wieder zur Sach politik zurückzukehren.
Denn was CDU und FDP in Thüringen für sachlich richtig halten, kann im Wald in Baden-Württemberg nicht falsch sein.
1 ha gefällter Wald und über 3 000 t Beton mit 200 t Stahl un ter der Erde für jede einzelne Windenergieanlage sind auch für unseren Wald ein schädlicher Eingriff in die Natur – von den Schäden bei Rotmilan und vielen anderen Vögeln, Fle dermäusen und Insekten, von der Schädlichkeit auch für den Menschen einmal ganz zu schweigen.
Dieser Gesetzentwurf, liebe Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, ist Ihr Prüfstein dafür, ob Sie, die Sie von Ihren Wählern gewählt worden sind, um bürgerlich-vernünftige, sach orientierte Umwelt-, Wirtschafts- und Energiepolitik zu ma chen, dies tatsächlich einlösen. Oder wollen Wähler von CDU und FDP tatsächlich, dass die FDP in die Opposition gehen muss? Und haben Wähler der CDU tatsächlich dort ihr Kreuz gemacht, damit ihre CDU sich den Grünen unterordnen muss?
Unser Gesetzentwurf ist zu 100 % Sachpolitik –
Sachpolitik, wie sie in einem anderen Bundesland, einem Bun desland mit einer bürgerlichen Mehrheit im Landtag und ei nem hohen Anteil an bewaldeter Fläche, von CDU und FDP gemeinsam gefördert worden ist.