Georg Wacker

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Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen über die Vor gänge um die Privatschulfinanzierung der letzten Monate zei gen, dass der grün-roten Landesregierung die Privatschulen in der Tat nicht am Herzen liegen. Die Landesregierung hat immer nur auf politischen Druck reagiert, und das Ergebnis ist jetzt die Vorlage eines „Privatschulreparaturgesetzes“, durch das Sie Ihr eigenes stümperhaftes politisches Vorgehen reparieren.
Ich möchte mit dem grundsätzlichen Hinweis auf das Brutto kostenmodell beginnen, das vor zehn Jahren in einem großen Konsens mit den Privatschulverbänden erarbeitet wurde. Die ses Bruttokostenmodell hat heute uneingeschränkt Gültigkeit. Dazu gehörte auch die Überlassung von Beamten an die Schu len in freier Trägerschaft, ohne die Bezuschussung dabei zu berücksichtigen. Das heißt, man hat akzeptiert, dass die Ver
sorgungsbezüge für die verbeamteten Lehrkräfte auch vom Land getragen werden. Das war ein Kompromiss.
Sie, meine Damen und Herren, haben gegen diesen Kompro miss verstoßen. Sie führen eine Versorgungsabgabe ein und produzieren damit in der Privatschullandschaft Verlierer und Gewinner.
Es entsteht eine neue Ungerechtigkeit. Sie geben den einen Geld in die linke Tasche und nehmen es den betroffenen Pri vatschulen aus der rechten Tasche wieder heraus.
Sie haben gegenüber den Privatschulverbänden nicht einmal die geringste Wertschätzung zum Ausdruck gebracht. Und es war einmalig in der Geschichte des Bildungsausschusses, dass Sie eine Anhörung der betroffenen Verbände im Zusammen hang mit der Vorlage des Privatschulberichts nicht zugelassen haben. Dabei ging es damals um die Senkung des Kosten deckungsgrads. Das waren relevante Punkte, bei denen die Expertise der Privatschulverbände notwendig gewesen wäre.
Nur: Diese Ignoranz rächte sich, denn bei der Novellierung des Schulgesetzes zur Inklusion haben Sie die Privatschulen einfach vergessen.
Dann hat die CDU-Fraktion hier einen Antrag eingebracht, in dem sie die Landesregierung aufgefordert hat, auch Koopera tionen zwischen privaten und öffentlichen Sonderschulen zu ermöglichen. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt. Dann ha ben Sie auf Druck reagiert. Jetzt ist dies Bestandteil des Pri vatschulgesetzes. Das hätte von Anfang an so sein können; Sie wollten einfach nicht hören.
Sie haben die Notwendigkeit gesehen, sehr kurzfristig eine Sondersitzung einzuberufen, und haben auch wieder verges sen, die Flüchtlinge mit einzubeziehen. Jetzt gab es ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, in dem da rauf hingewiesen wurde, dass man eine flexibilisierte Hand habung der Zuschüsse benötigt. Jetzt reagieren Sie wiederum erst auf Druck.
Das Einzige, Herr Minister, was Sie verstehen, ist es, Wahl geschenke zu verteilen. Sie haben kapiert, dass man durch die rückwirkende Wirksamkeit der Fördersätze – nämlich zum 1. Januar 2016 – natürlich ein Wahlgeschenk verteilt. Auch das ist zum ersten Mal geschehen, dass rückwirkend Zuschüs se bewilligt werden.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist es in der Tat keine politische Großtat, dass Sie im Zuge der massiv steigenden Steuereinnahmen zwischen 2010 und 2016 endlich eine spür bare Erhöhung um 40 % vorgenommen haben – und trotzdem haben Sie damit nicht einmal den Kostendeckungsgrad von 80 % erreicht.
Ganz neu ist auch, Herr Poreski – deswegen empfehle ich Ih nen, auch einmal in die Fläche hineinzuhören –: Die Schul verwaltung – damit meine ich das Kultusministerium, nicht die durchführende Schulverwaltung vor Ort – betreibt eine
Politik der Nadelstiche gegenüber den Privatschulen. Jetzt hat man einen Bildungsnavigator eingeführt, mit dem im Grunde die Bildungsangebote transparent dargestellt werden sollen – da haben Sie die Privatschulen einfach vergessen. Erst auf grund eines massiven Drucks der betroffenen Schulen – und übrigens auch des Sozialministeriums – haben Sie ein Jahr später das Versäumte nachgeholt.
Bei den wichtigen Bildungswegekonferenzen, bei denen es darum geht, den Eltern die gesamte breite Palette der inklusi ven Angebote, aber auch der Angebote der Sonderschulen dar zulegen, haben Sie zunächst einmal auch hier die Schulen in freier Trägerschaft, die wirklich hochattraktive Angebote ha ben, einfach vergessen. Das heißt, erst auf politischen Druck hin reagieren Sie; die Mühlen mahlen langsam.
So lässt sich, meine Damen und Herren, vieles Weitere auf zählen. Sie erbringen den Schulen in freier Trägerschaft ge genüber nicht die erforderliche Wertschätzung, die sie verdie nen. Das spüren auch die Schulen vor Ort.
Wir, die CDU, sagen in aller Deutlichkeit: Schulen in freier Trägerschaft sind ein Gewinn auch für das öffentliche Schul wesen. Wir wollen auch in der nächsten Legislaturperiode – das ist unser Angebot als CDU – ein neues Bruttokostenmo dell 2 in Form einer fairen Partnerschaft entwickeln, wobei wir übrigens auch, Herr Poreski, die zukünftigen Oppositions fraktionen der jetzt im Landtag vertretenen Parteien mit ein beziehen wollen.
Das bedeutet im Grunde, in einem breiten Konsens und einer fairen Partnerschaft ein Bruttokostenmodell zu entwickeln, wobei wir auch über Fragen der Dynamisierung sprechen wol len. Wir wollen auch eine Clearingstelle einrichten, damit, wenn es von Schulen in freier Trägerschaft Unmut und Pro test gegenüber dem Vorgehen der Schulverwaltung gibt, auch sofort Abhilfe geleistet werden kann.
Meine Damen und Herren, das sind die Voraussetzungen, da mit die Schulen in freier Trägerschaft wieder das Vertrauen und die Wertschätzung seitens der Politik erhalten, die sie ver dient haben, und das haben Sie, meine Damen und Herren, sträflich vernachlässigt. Diese Schulen verdienen das Vertrau en und die Unterstützung.
Deswegen sagen wir: Es ist notwendig, dass die finanzielle Anpassung vollzogen wird. Daher werden wir am Ende dem Gesetz zustimmen. Aber was Sie machen, ist sträflich, indem Sie durch die Einführung einer Versorgungsabgabe eine neue Gerechtigkeitslücke entstehen lassen, die wir im Zusammen hang mit dem Gesetzentwurf natürlich ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft haben nicht nur einen Anspruch auf öffentliche Unterstützung; sie verdienen sie auch, weil sie eine hervorragende pädagogische Arbeit leisten. Sie ergänzen nicht nur das öffentliche Schul wesen, sondern bereichern es auch durch ihre pädagogischen Innovationen. Das möchte ich für die CDU-Fraktion gleich an den Anfang stellen.
Es ist allerdings, meine Damen und Herren, auch kein Wun der, dass die Landesregierung jetzt endlich die Anpassung als notwendigen Schritt vollzieht. Denn angesichts der außeror dentlich günstigen Steuereinnahmen, über die diese Landes regierung im Moment verfügt, ist es eine Pflicht, dass gerade in dieser Zeit auch das Bruttokostenmodell in Gänze schnells tens umgesetzt wird.
Damit können Sie sich nicht rühmen, sondern das ist eine Pflichtaufgabe, die Sie mit diesem Gesetz auch erfüllen.
Meine Damen und Herren, es ist davon auszugehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft eine weitere öffentliche Unter stützung benötigen. In der vorherigen Debatte ist zu Recht da rauf hingewiesen worden – deshalb kann ich, Herr Minister, dieses Thema auch nicht aussparen –: Wir haben schon eine Schere, die deutlich auseinandergeht. Interessanterweise voll zieht sich die Öffnung der Schere bei der Schülerzahlentwick lung bei den Privatschulen im Vergleich zum öffentlichen Schulwesen sehr deutlich seit dem Jahr 2011. Wir haben es seit dem Jahr 2011 mit einer Umwälzung des Bildungssys tems zu tun.
Ich sage dies in aller Deutlichkeit; denn gerade in den Jahren 2011 bis 2013/2014 haben an den Realschulen die Schüler zahlen um 4,1 % abgenommen; an den öffentlichen Gymna sien betrug der Rückgang 0,3 %. Wenn die Menschen volles Vertrauen in das öffentliche Schulwesen hätten, müssten sich die Schülerzahlen an den Privatschulen genauso entwickeln. Das tun sie allerdings nicht. Wir haben in diesem Zeitraum an den Privatschulen bei den Realschulen ein Plus von 2,1 % und bei den Gymnasien sogar ein Plus von 6,5 %.
Die Schülerzahlen an den Privatschulen haben also deutlich zugenommen, während sie an den öffentlichen Schulen ten denziell zurückgehen. Diese Entwicklung setzt sich in den da
rauf folgenden Jahren fort. Das ist eine Entwicklung, die wir mit größter Sorge beobachten müssen vor dem Hintergrund: Es kann nicht sein, dass die Förderung der Privatschulen sich im Grunde nur darauf konzentriert, das Defizit Ihrer Bildungs politik im öffentlichen Schulwesen beseitigen zu müssen –
obwohl selbstverständlich die Schulen in freier Trägerschaft auch dann diese finanzielle Unterstützung verdienen und ei nen Anspruch darauf haben.
Zweite Bemerkung, Inklusion: Es war die CDU-Fraktion, die zum Inklusionsgesetz einen Antrag eingebracht hatte, den Grün-Rot abgelehnt hat. Ich zitiere den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Schulgesetzes:
Zur Umsetzung der Inklusion können sonderpädagogi sche Lehrkräfte der freien Schulen an den öffentlichen Schulen des Landes eingesetzt werden.
Das haben Sie seinerzeit ohne Begründung abgelehnt. Jetzt tun Sie es.
Herzlich willkommen! Sie sind auch bereit, von der Opposi tion zu lernen.
Wir halten diesen Schritt für notwendig, sagen aber auch gleichzeitig: Dem, was wir als notwendig und im Ergebnis als richtig bewerten, ist ergänzend hinzuzufügen: Sie machen ei ne Gerechtigkeitslücke auf, meine Damen und Herren. Die Versorgungsabgabe ist die größte Sünde, die Sie in diesem Zusammenhang dem Parlament vorlegen. Es kann doch nicht sein, dass Sie eine Versorgungsabgabe für neue beamtete Lehrkräfte, die nach dem Stichtag des Jahres 2014 jetzt im Privatschulwesen übernommen werden, einführen wollen.
Es kann nicht sein, dass die Schulen in freier Trägerschaft, die einen sehr hohen Anteil an beamteten Lehrern haben, gegen über den Schulen, die einen sehr geringen Anteil an beamte ten Lehrkräften haben, benachteiligt werden. Wenn Sie mit den Schulen in freier Trägerschaft reden, werden Sie feststel len, dass es nicht wenige Privatschulen sind, die genau durch diese Ungleichbehandlung, die Sie jetzt sozusagen im Privat schulgesetz systematisieren, erhebliche finanzielle Schwierig keiten haben. Meine Damen und Herren, das ist schlicht und einfach inakzeptabel. Wir wollen auch hier eine gerechte Ba lance zwischen den Schularten innerhalb des Privatschulwe sens. Sie schaffen eine Ungleichheit, die wir nicht akzeptie ren können.
Im Übrigen, wenn Sie das Einvernehmen mit den Privatschul verbänden würdigen, darf ich in diesem Zusammenhang, was die Umsetzung der Versorgungsabgabe betrifft, ein Zitat aus einem Schreiben des Privatschulverbands anführen:
Der aktuell vorliegende diesbezügliche Entwurf wider spricht deutlich dem im Herbst 2013 im Vorfeld der Ver einbarung zwischen Vertretern des Kultus-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums und den Vertretern der AGFS ausgehandelten Verfahren.
Auch das ist Bestandteil der Wahrheit. Sie haben an dieser Stelle die Privatschulverbände vom Tisch gefegt.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Wir finden es außerordentlich schade, dass Sie hier die Zusage nicht ein gehalten haben, dass Sie sich nicht an die parlamentarischen Spielregeln halten. Auch dieser Gesetzentwurf ist so sehr mit heißer Nadel gestrickt worden, dass wir hierzu eine Sonder sitzung des zuständigen Ausschusses benötigen; wir haben den Gesetzentwurf im Grunde erst vor wenigen Stunden er halten. Das ist meines Erachtens kein guter parlamentarischer Brauch. Aber eine neue Landesregierung im Jahr 2016 wird hier Besseres tun, als diese Regierung es getan hat.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Heberer, Sie ha ben eben einige Zahlen genannt zum Anteil des Musikunter richts, der an den Schulen nicht stattfindet. Könnten Sie mir dazu bitte die Quelle und die statistische Grundlage benen nen? Welche Erhebung soll das gewesen sein? Bitte benennen Sie die genaue Quelle. – Danke.
Herr Minister, Sie haben noch einmal das Modell der Landesregierung erläutert. Es ist un strittig, dass es bedarfsgerecht verbindliche Ganztagskonzep te geben muss. Es geht aber um die entscheidende Frage: Wel chen Raum haben daneben freiwillige und flexible Betreu ungsangebote, wie eben die Kollegin Bettina Meier-Augen stein gefragt hat?
Haben Sie denn seit der Einführung der Neuregelung durch die Landesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit sich der Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten in den jeweiligen Kommunen entwickelt hat? Wir haben ja Hinweise, dass jetzt offensichtlich ein Verdrängungsprozess zulasten dieser frei willigen Betreuungsangebote stattfindet. Deswegen die kon krete Frage: Hat das Ministerium Hinweise, dass sich die Zahl der Horte seither an den jeweiligen Standorten verändert hat?
Ich habe noch eine zweite Frage: Wenn es jetzt beispielswei se an einer gebundenen Ganztagsgrundschule eine Komplett umstellung gibt, die Ihr Landeskonzept ja vorsieht, aber El tern dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben sie nach Ihren Aussagen die Möglichkeit, die Schule zu wechseln. Jetzt haben wir bei den Grundschulen immer noch die Schulbezirksgrenzenregelung. Welche Hür den müssen die Eltern nehmen, um einen solchen Wechsel vornehmen zu können?
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich kann man der Rede des Kollegen Kern überhaupt nichts mehr hinzufügen.
Er hat in allen Punkten vollkommen recht.
Ich darf Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der grün-ro ten Koalition, sagen: Sie wollen einfach den Elternwillen nicht ernst nehmen. Das ist das Fazit Ihrer Politik. Dabei ist die Sachlage ganz einfach: Entweder Sie lassen eine Ganztags schule an drei oder vier Tagen zu, oder – das ist die Alterna tive – es gibt überhaupt kein Ganztagsangebot. Das heißt, Fle xibilität, bedarfsgerechte Betreuungsangebote für die Eltern sind von Ihrer Seite überhaupt nicht gewollt.
Darüber hinaus gibt es ein Weiteres – das hat der Kollege Kern eben nicht angesprochen –: Sie wollen eigentlich die Vereine in Ihr Konzept einbinden.
Aber dieser Schuss geht ganz gehörig nach hinten los. Sie de gradieren die Vereine zu reinen Dienstleistern: Bürokratismus pur sowohl auf der schulischen Seite als auch aufseiten der Vereine.
Sie wollen den Schulen die Monetarisierung ermöglichen. Wenn man sich die Zahlen genau anschaut, muss man aller dings feststellen, dass nur ein Fünftel der Ganztagsgrundschu len die 50-%-Quote der Monetarisierung ausreizt.
Bürokratismus schreckt ab. Davon haben die Vereine recht wenig.
Sie planten einen ganz großen Wurf. 70 % der Grundschulen wollten Sie in zehn Jahren zu Ganztagsgrundschulen ausbau en. Das bedeutet 175 Grundschulen pro Jahr. Sie haben im mer gesagt, ein Riesenbedarf sei vorhanden. Wo ist denn der Riesenbedarf? Eigentlich bräuchten wir eine Warteschlange, eine Warteliste. Fehlanzeige! In der zweiten Tranche waren es nicht einmal 175 Antragsteller, sondern lediglich 112. Auch
diese Zahl belegt: Flexibilität ist erwünscht. Da Sie flexible Angebote vor Ort nicht zulassen, gibt es dementsprechend auch sehr wenige Anträge. Das ist die Wahrheit, und das ist der Beleg für Ihre verfehlte Politik.
Wir wollen, meine Damen und Herren, dass Sie mehr Wahl freiheit zulassen. Ihre falsche Steuerung führt jetzt zu einem Hortsterben. Kollege Kern hat die Beispiele genannt.
Wir schließen uns der Position des Vorsitzenden des Landes elternbeirats an, der bei einer Anhörung der CDU-Fraktion sagte: „Erziehung ist zuvorderst Aufgabe der Eltern, nicht des Staates.“ Wenn wir dem Rechnung tragen wollen, müssen wir den Eltern auch die Freiheit geben, selbst entscheiden zu kön nen.
Deswegen wollen wir, dass eine enge Verzahnung von frei willigen ergänzenden Hortangeboten mit der Grundschule und mit den verbindlichen Ganztagsschulangeboten ermöglicht wird. Nur so kann am Ende auch gewährleistet werden, dass jedes Kind bei Bedarf auch passgenau einen Platz an einer Ganztagsschule finden kann.
Aber Ihre Bevormundungspolitik hört hier nicht auf. Sie wol len ausschließlich das achtjährige Gymnasium. Wir wollen, dass den Menschen Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 ein geräumt wird. Sie machen die Realschule pflichtgemäß, ver ordnungsgemäß zu einer „Gemeinschaftsschule light“. Die Menschen wollen, dass es auch in Zukunft leistungsstarke Re alschulen gibt.
Sie wollen den Lehrern vor allem an der Realschule und an der Gemeinschaftsschule nur ein pädagogisches Konzept vor schreiben. Wir wollen die pädagogische Freiheit für alle Pä dagoginnen und Pädagogen in unserem Land. Sie wollen durch Ihre regionale Schulentwicklung Schulstandorte schlie ßen. Wir wollen, dass alle Schulen gleichwertige, gleichbe rechtigte Perspektiven
in unserem Land Baden-Württemberg haben.
Wir wollen, dass die Schulen mehr Freiraum haben, ihre Lehr kräfte selbst auszusuchen. Sie schneiden diesen Freiraum ein.
Meine Damen und Herren, anhand dieser Beispiele sieht man: Grün-Rot steht für Dirigismus und Bevormundung in der Bil dungspolitik. Wir, die CDU, stehen für Flexibilität, Vielfalt und Freiheit in unserem Bildungswesen.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit bleibt mir jetzt nur ein Argument, und ich finde, das ist ein extrem wichtiges Argument. Herr Kolle ge Käppeler, ich höre Ihnen – das wissen Sie – immer sehr aufmerksam zu.
Aber Sie haben von sozialer Gerechtigkeit gesprochen und haben auch die Kostenseite angesprochen. Da muss ich Ihnen jetzt nur eines sagen: Sie müssen sich einfach einmal gut über legen, ob das Argument auch tatsächlich trägt. Sie sagen, Ihr Konzept der Ganztagsschule sei kostenlos.
Das stimmt für das verpflichtende Angebot. Aber in dem Mo ment, in dem Sie für neue Antragsteller die Zuschüsse für Hor te und verlässliche Grundschulen gänzlich streichen und die Eltern auf Wahlfreiheit pochen, weil sie ihr Kind nicht an drei oder vier Tagen in die Schule schicken können oder wollen und deswegen flexible Angebote benötigen – das ist die Fol ge Ihrer Politik –, müssen sie noch tiefer in die Tasche grei fen als bisher.
Das heißt, Ihr Angebot ist kostenlos, und wenn die Eltern Wahlfreiheit haben wollen, müssen sie tief in die Tasche grei fen. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Sozialdemokraten, ist sozial höchst ungerecht.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen die Gelegenheit, eine erste Bilanz der grün-roten Bildungspolitik zu ziehen und dabei einmal genau anzuschauen, welchen be sonderen Wert die Grundwerte der Bildungspolitik – Freiheit, insbesondere pädagogische Freiheit – in der Arbeit der grünroten Landesregierung haben.
Meine Damen und Herren, um es vorweg zu sagen: Fehlan zeige. Wir stellen Ihnen in diesem Bereich ein schlechtes Zeugnis aus.
Dies möchte ich gern an wenigen Beispielen darlegen. Schau en wir zunächst einmal die Ganztagsschulen an. Im Jahr 2013 gab es eine deutschlandweite Umfrage des forsa-Instituts. Laut dieser Umfrage haben 87 % der befragten Eltern erklärt, dass sie ein flächendeckendes, aber nicht verbindliches Ange bot an Ganztagsschulen haben möchten. Lediglich 34 % sag ten, sie wollten für ihr Kind ein verpflichtendes Ganztagsan gebot.
Obwohl Sie Kenntnis davon hatten, dass der Elternwille hauptsächlich in Richtung freiwilliger Angebote geht, haben Sie trotzdem eine verpflichtende Ganztagsgrundschule einge führt. Sie haben für freiwillige ergänzende Angebote nichts übrig; Sie haben diesbezüglich die Finanzierung eingestellt.
Meine Damen und Herren, die Eltern können selbst entschei den, was ihrem Kind guttut. Herr Schmiedel, Sie beschneiden damit die Wahlfreiheit der Eltern.
Insbesondere sind flexible Angebote erwünscht.
Deswegen darf ich Ihnen aus dem Schreiben einer Mutter aus Stuttgart zitieren:
Wir haben zwei Halbtagsklassen à 28 und zwei Ganztags klassen à 18 Kinder. In die Halbtagsklassen darf niemand mehr hinein; die Klassen sind ja voll. Geteilt werden dür fen sie nicht, weil die Gesamtzahl des Jahrgangs nicht voll erreicht wird. Es müssen Kinder vom Halbtag abge wiesen werden; sie müssen entweder zwangsweise in den Ganztag oder den Schulbezirk wechseln. Die angebliche Wahlfreiheit ist mitnichten gewährleistet.
Meine Damen und Herren, das ist ein deutliches Zeugnis ei ner betroffenen Mutter. Im Übrigen – auch das ist bezeich nend –: Der Besuch einer verpflichtenden Ganztagsschule ist kostenfrei, während Eltern, die freiwillige Angebote in An spruch nehmen wollen, gegebenenfalls tief in die Tasche grei fen müssen. Das ist nicht nur eine Einschränkung der Wahl freiheit, Herr Schmiedel, es ist sogar in höchstem Maß sozial ungerecht.
Nach der Grundschule geht es dann weiter. Sie bevormunden die Kinder auch dann, wenn sie auf eine weiterführende Schu le gehen. Sie wollen ja eine Schule für alle. In einem ersten Schritt haben Sie die Gemeinschaftsschule eingeführt, in ei nem zweiten Schritt geht es um die Realschule. Sie verkau fen Ihre Politik als eine Weiterentwicklung der Realschule, dabei tragen Sie aber die Pädagogik der Gemeinschaftsschu le in die Realschule, allerdings mit einem entscheidenden Un terschied: Die Realschulen bekommen dafür wesentlich we niger Ressourcen als die Gemeinschaftsschulen.
Sie bevormunden die Realschulen, indem Sie für die Orien tierungsstufe vorschreiben, dass nur nach den Prinzipien der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden darf. Wir hingegen wollen, dass den Realschulen der Freiraum gegeben wird, selbst über die pädagogischen Konzepte und über die Orga nisationsformen entscheiden zu können.
Auch das ist eine Einschränkung der pädagogischen Freiheit, Herr Kollege Fulst-Blei.
Darüber hinaus bevormunden Sie auch die Gemeinschafts schulen. Wir hören immer öfter, dass es auch an den Gemein schaftsschulen den Wunsch gibt, in nach Leistung differen zierten Klassen unterrichten zu können. Dieses Verbot haben Sie im Schulgesetz festgeschrieben.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich nun insbeson dere zur Rolle des Lehrers. Um es ganz klar zu sagen: Die Lehrkräfte in Baden-Württemberg genießen eine hervorragen de Ausbildung. Sie erwerben einen breiten Fundus an Unter richtsmethoden und an Handwerkszeug für die Herangehens weise im Unterricht. Wir wollen allerdings, dass die Lehrkräf te mehr Freiraum erhalten, um genau diese vielseitigen päd agogischen Instrumente in jeder Schulart einsetzen zu dürfen,
immer da, wo es den Bedürfnissen der Kinder entsprechend erforderlich ist. Grün-Rot versagt ihnen allerdings das Ver trauen. Sie machen die Lehrer zu Lernbegleitern, und Sie las sen an bestimmten Schularten jeweils nur eine Unterrichts methode zu, nämlich das individuelle Lernen.
Es geht noch weiter: In Ihrem Schulgesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule missbrauchen Sie sogar den Begriff der christlichen Gemeinschaftsschule, indem Sie die Gemein schaftsschule dadurch verfassungsrechtlich zu rechtfertigen versuchen.
Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang aus einem Verwal tungsgerichtsurteil vom 28. Oktober 1997 zitieren:
... die mit der pädagogischen Verantwortung dem Lehrer eingeräumte pädagogische Freiheit findet ihren Grund und ihre Rechtfertigung in der Erziehungsaufgabe des Lehrers.
Auch ein hohes Gericht, meine Damen und Herren, betont die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte – die Sie vielen Lehr kräften hier eben nicht einräumen wollen.
Wenn Sie, Herr Kollege Kleinböck, sagen – ein Zwischenruf aus den hinteren Reihen –, dies sei ein altes Urteil, so darf ich Ihnen noch ein Zitat mit auf den Weg geben. Es stammt von Jürgen Zöllner, langjähriger Sozialdemokrat, langjähriger Kul tusminister in Rheinland-Pfalz und ehemaliger Bildungssena tor in Berlin sowie ehemaliger Präsident der Kultusminister konferenz. Er sagte zum Prinzip der pädagogischen Freiheit:
Es gilt das Prinzip der pädagogischen Freiheit: Der Leh rer ist gehalten, diejenigen Mittel zu wählen, mit denen er seine Bildungsaufgabe möglichst gut einlösen kann.
Meine Damen und Herren, Bezug nehmend auf die Gemein schaftsschule, Bezug nehmend auf die Realschule und auch schrittweise Bezug nehmend auf die anderen Schularten schränken Sie die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte ein. Aber glauben Sie nicht, dass die Lehrkräfte dies nicht mer ken! Hier begehen Sie einen eklatanten Fehler. Geben Sie den Lehrkräften die Freiheit, die sie brauchen, um einen guten Un terricht zu erteilen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich hätte nicht gedacht, Herr Minister Stoch, dass man nach fast fünfjähriger Regierungszeit so ab gehoben argumentieren kann, wie Sie es getan haben.
Was ich mir auch nicht vorstellen konnte, Herr Minister, ist Folgendes: Sie haben überhaupt kein Gespür dafür, was die Lehrer an unseren Schulen im Moment empfinden. Ich darf Ihnen sagen: Sie haben keinen Satz zu dem Thema „Pädago gische Freiheit der Lehrkräfte“ gesagt – obwohl das ein Grundsatz ist, der in jeder Lehrerausbildung gilt, ein Grund satz, der in allen Landesgesetzgebungen festgeschrieben ist. Sie beschädigen diesen Grundsatz durch Ihre Gesetzgebung, die ich vorhin zitiert habe, bezogen auf Gemeinschaftsschule und Realschule. Wenn Sie mit den Lehrkräften an den Schu len sprechen, werden Sie, wenn Sie ergebnisoffen zuhören, genau diesen Kritikpunkt wahrnehmen, dass die Lehrkräfte besonders an den Realschulen nicht so unterrichten dürfen, wie sie es eigentlich wollen.
Nichts, aber auch gar nichts haben Sie dazu gesagt.
Um es auch deutlich zu sagen: Ihre Verbotspolitik ist weiter hin auflistbar.
Sie haben immer wieder das Argument des Datenschutzes ins Feld geführt. Dabei wissen Sie ganz genau, dass auch der Lan desdatenschutzbeauftragte attestiert hat, dass es kein Problem wäre – darüber haben wir im Bildungsausschuss gesprochen –, die Eltern dazu zu verpflichten, die Grundschulempfehlung den weiterführenden Schulen vorzulegen. Wenn Sie mit den Lehrkräften sprechen, werden sie Ihnen sagen, dass sie die sen Befund als wichtige Eingangsdiagnose brauchen, um die Kinder von Anfang an optimal fördern zu können.
Sie ignorieren den pädagogischen Willen der Lehrkräfte.
Um bei dem Thema „G 8/G 9“ eines in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Position der Grünen können wir sehr wohl nach vollziehen. Liebe Frau Kollegin Boser, es ist ganz klar: Sie sind deswegen konsequent für das achtjährige Gymnasium, weil Sie nur ein Ziel haben,
nämlich die Gemeinschaftsschule zu retten.
Ich sage Ihnen: Ihr ideologisches Bild der Gemeinschaftsschu le bröckelt. Die Anfangseuphorie lässt nach.
Wenn wir sehen, dass mittlerweile landesweit 29 % der Ge meinschaftsschulen nicht mehr die Mindestschülerzahl von 40 Kindern aufweisen, 60 % der Gemeinschaftsschulen be reits rückläufige Schülerzahlen haben, stellen wir fest, dass die Anfangseuphorie nachlässt.
Wenn Sie immer wieder mit wissenschaftlichen Befunden kommen, darf ich Professor Trautwein zitieren, was Sie auch immer wieder gern tun:
... eine starke Fixierung auf eine Methode hat sich bis lang noch immer als Irrweg erwiesen.
Nehmen Sie das doch einmal zur Kenntnis, wenn es darum geht, den Gemeinschaftsschulen pädagogische Freiheit ein zuräumen. Herr Minister, Sie sagen bewusst die Unwahrheit, wenn Sie sagen: „Wir wollen der Gemeinschaftsschule vor schreiben, eine andere Schulart zu übernehmen.“ Aber wenn Sie die Zügel locker lassen, werden Sie merken,
dass die Gemeinschaftsschulen durchaus auch auf bewährte pädagogische Konzepte zurückgreifen werden,
nämlich den differenzierten Unterricht, mit dem sich unsere Schulen in Baden-Württemberg in der Vergangenheit hervor ragend bewährt haben.
Eines zu der Behauptung, den Werkrealschulen hätten wir an geblich keine Zukunftsperspektive gegeben: Was ist denn die Zukunftsperspektive der Werkrealschulen, die Sie aufgezeigt haben – abgesehen von den Werkrealschulstandorten, die le diglich den rettenden Anker der Gemeinschaftsschule ergrif fen haben? Nur dieses Ziel, nur diese Option haben Sie zuge lassen.
Ich darf Ihnen sagen, lieber Herr Kollege Schmidt-Eisen lohr: Was ist denn unter Grün-Rot die Perspektive der aller meisten Werkrealschulen gewesen? Schulschließung. Schul schließung!
Noch im Jahr 2011 lagen die Zahlen der Übergänge auf die Werkrealschule zwischen 23 und 25 %. Durch die überhaste te Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung lie gen die Übergangszahlen jetzt bei 7 %.
Sie nehmen damit jeder kleinen Kommune im ländlichen Raum die Perspektive,
überhaupt noch einen weiterführenden Schulstandort aufrecht zuerhalten. Das ist die Wahrheit.
Damit komme ich zum Schluss, meine Damen und Herren. Das schreiben wir auch in unserem Bildungskonzept deutlich fest – Sie haben immer nur bestimmte Auszüge zitiert –:
Wir wollen den Realschulen das ermöglichen, was sie wollen: die Schülerinnen und Schüler im differenzierten Unterricht dem Hauptschulabschluss und dem Realschulabschluss zuzu führen. Das untersagen Sie in Ihrem Gesetz weitestgehend.
Zweitens wollen wir, dass die Gymnasien gestärkt werden und daneben die Gemeinschaftsschulen aufgrund ihrer pädagogi schen Verantwortung für ihre Schülerinnen und Schüler die Freiheit bekommen, das Richtige zu tun.
Davor haben Sie Angst. Denn wenn Sie ihnen diese Freiheit einräumen würden, würden Sie Ihre eigene Politik entlarven.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen – ich habe ja jetzt drei Minuten Zeit; insofern kann ich das Ganze auch ein bisschen ausschmü cken –:
In der Regierungszeit der früheren Großen Koalition wurde ein wegweisender Beschluss gefällt, nämlich dass die En quetekommissionen mit die wertvollsten parlamentarischen Einrichtungen sind. Damit hat man wirklich die Chance, frak tionsübergreifend Handlungsempfehlungen zu entwickeln und diese auch fraktionsübergreifend umzusetzen. Damit legen sich alle Fraktionen und auch die Regierung – unabhängig da von, wer regiert – selbstverpflichtend auf, die Handlungsemp fehlungen entsprechend umzusetzen. Insofern ist es auch selbst verständlich und erwartungsgemäß, dass die Handlungsemp fehlungen – die Sie auszugsweise zitiert haben – auch 1 : 1 umgesetzt werden.
Dennoch habe ich eine konkrete Frage. Die Regierungsfrak tionen von Grünen und SPD haben damals als Oppositions fraktionen ein Sondervotum abgegeben. Bestandteil des rotgrünen Minderheitenvotums war, ab 2010 pro Jahr 400 zu sätzliche Deputate für das berufliche Schulwesen einzurich ten. Votum von SPD und Grünen war also: zusätzlich drei Mal 400 Deputate. Damit meine ich nicht die Stellen, die den Schulen für eine Wiederbesetzung zur Verfügung stehen.
Herr Minister, wie gehen Sie mit diesem Sondervotum dieser Fraktionen um? Was tun Sie, um dieses Sondervotum umzu setzen? Kam es denn tatsächlich zu der Neubesetzung von ins gesamt 1 200 zusätzlichen Deputaten bis zum Jahr 2013?
Zweite Frage: Herr Staatssekretär Dr. Mentrup hatte bereits im Jahr 2012 im Bildungsausschuss ausgesagt, dass es zu ei ner Drittellösung kommt, was die Unterbringungskosten für die Bezirks- und Fachklassen betrifft. Nunmehr hat es eine ganze Legislaturperiode gedauert, bis diese Zusage auch tat sächlich eingelöst wurde. Um es konkret zu sagen: Die Ein lösung erfolgt erst nach Ablauf dieser Legislaturperiode. Wie Ihrem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen ist, ist diese Tranche von 4 Millionen € erst nach der Sommerpause des Jahres 2016 vorgesehen.
Deswegen die konkrete Frage: Entspricht dieser Betrag exakt der Drittellösung, oder beabsichtigen Sie, darüber hinaus mehr zu tun, wie Sie es ja auch gegenüber dem Ausschuss zumin dest in Aussicht gestellt haben?
Vielen Dank.
Herr Minister, wenn ich Sie rich tig verstanden habe, haben Sie insofern einen Zusammenhang mit der Enquetekommission hergestellt, als 1 200 Stellen für die beruflichen Schulen geschaffen wurden und Sie dann in etwa gesagt haben, netto seien dies 400 zusätzliche, neue Stel len, die den beruflichen Schulen zugutekämen. Sie haben auch eine Verbindung zu den Minderheitenvoten hergestellt, die da mals SPD und Grüne gefällt haben, nämlich den beruflichen Schulen jährlich 400 zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stel len.
Nun sind wir uns darin einig, dass die Flüchtlingssituation ei ne ganz besondere Herausforderung darstellt und natürlich je de Regierung zwingend handeln muss und den beruflichen Schulen aufgrund der ganz besonderen Herausforderungen entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen muss.
Deshalb die konkrete Frage: Wofür werden diese 400 Stellen plus, die Sie eben zitiert haben, zur Verfügung gestellt? Ge hen sie in die allgemeine Unterrichtsversorgung, in die Qua litätsverbesserung, in die Sicherung der Unterrichtsversor gung, oder wird damit der Bedarf der VABO-Klassen abge deckt? Ich hätte gern eine konkrete Auskunft, wofür diese 400 Stellen, von denen Sie gesprochen haben, tatsächlich einge setzt werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aufgrund der knappen Redezeit kann ich nur noch zwei Ar gumente ansprechen.
Zuhören ist eine pädagogische Stärke, die man besitzen muss. Sie haben sie offensichtlich nicht.
Aber das war nicht die Bemerkung, die ich kundtun wollte.
Erstens: Mittlerweile pfeifen es die Spatzen von den Dächern im ländlichen Raum, dass Sie die regionale Schulentwicklung nur deshalb eingeführt haben, um die Gemeinschaftsschule im Land Baden-Württemberg flächendeckend zu implemen tieren.
Die regionale Schulentwicklung ist nur Mittel zum Zweck.
Zweitens: Herr Minister, damit knüpfe ich an Ihre letzte Aus sage an. Ihre Zahlen haben es selbst ergeben: 49 % der Ge meinschaftsschulen im Regierungsbezirk SüdwürttembergHohenzollern erreichen die Mindestschülerzahl von 40 nicht. Das ist eine gescheiterte regionale Schulentwicklung.
Mit dieser regionalen Schulentwicklung kannibalisieren Sie durch die Gemeinschaftsschulen die anderen Schularten.
Jetzt kommt der letzte Satz: Sie kannibalisieren Ihre eigenen Gemeinschaftsschulen, und damit haben Sie ein Problem mit Ihrer eigenen Politik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir heute die Gele genheit haben, über die frühkindliche Bildung zu sprechen. Das machen wir ja nicht allzu häufig. Diese Debatte gibt uns auch die Gelegenheit, den Blick auf das Ganze zu richten. Es ist wichtig, immer wieder zu betonen, dass gerade im früh kindlichen Bereich – ich denke, hier gibt es auch einen Grund konsens – die wichtigsten Bildungsgrundlagen eines jungen Menschen gelegt werden. Insofern muss man ganz besonders hierauf ein Augenmerk richten.
Ich verstehe sehr wohl, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und auch von den Grünen, dass Sie jetzt vor der nächsten Landtagswahl Ihre Maßnahmen abfeiern möchten.
Dennoch nutzen wir natürlich diese Debatte dazu, Herr Kol lege Fulst-Blei, um auf die offenen Punkte in der frühkindli chen Bildung hinzuweisen. Denn es geht darum, dass wir ei ne ganzheitliche Förderung der Kinder in den Kindergärten in Baden-Württemberg in den Blick nehmen.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen – nachdem Sie jetzt auf den Personalschlüssel hingewiesen haben –, dass es bereits vor 2011 – dazu sagen Sie, Frau Wölfle, es sei angeblich nichts geschehen – dort einen deutlichen Sprung des Personalschlüs sels nach oben gegeben hat, und das noch zu Zeiten der alten Landesregierung. Das ist also eine „Erblast“, von der Sie jetzt ganz konkret profitiert haben.
Was ich bei Ihren Ausführungen ein bisschen vermisst habe, ist Folgendes: Nach meinem Wissen sind Träger der Kinder gärten nach wie vor die Kommunen und die freien Träger, und die entscheidende finanzielle Last und die entscheidende Ver antwortlichkeit liegen gerade bei den Trägern vor Ort. Inso fern sollten wir diese Debatte nicht nutzen, um die Maßnah men der Landesregierung hochzujubeln, sondern wir sollten sie dazu nutzen, einfach den Trägern vor Ort dafür zu danken, welche hervorragenden Leistungen sie in den letzten Jahren erbracht haben.
Wenn wir sehen – hier zitiere ich aus der Bertelsmann-Studie –, dass gerade in den letzten zwei Jahren enorme Anstrengun
gen seitens der Träger vollbracht wurden, dann ist dies ein Verdienst genau der Träger vor Ort. Das sollte man an dieser Stelle auch würdigen.
Ich denke, wir sind uns auch darüber einig, dass es ganz wich tig ist, ein Bildungssystem zu schaffen, bei dem wir gelingen de Übergänge für die Kinder und Jugendlichen vorbereiten. Das heißt, es geht um eine Bildungsbiografie ohne Brüche. Hierfür haben wir eine besondere Verantwortung. Deshalb geht es für uns, die CDU-Fraktion – dazu haben Sie, Frau Wölfle, überhaupt keinen Satz gesagt –, ganz zentral um das Modell der Bildungshäuser für die Drei- bis Zehnjährigen. Wir wissen, dass es an 194 Standorten in Baden-Württemberg eine hervorragende Kooperation zwischen den Kindergärten und den Grundschulen gibt und dort genau dieser gelingende Übergang vom Kindergarten in die Grundschule praktiziert wird.
Das ZNL, das TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen in Ulm, hat auch ausdrücklich belegt, dass nicht nur die Kinder in den Kindergärten, sondern auch die Kinder an den Grundschulen davon profitieren, dass durch das gemein same pädagogische Konzept dieser beiden Einrichtungen vor Ort genau dieser Übergang gelingt. Sie haben keinen Ton da zu gesagt.
Für uns gehört zu einer hervorragend aufgestellten Bildungs landschaft in Baden-Württemberg – wir wollen darauf hinwir ken, dass wir eine sehr gut aufgestellte Bildungslandschaft be kommen – auch ein flächendeckendes Angebot an diesen Bil dungshäusern, die zweifelsohne eine erfolgreiche Arbeit prak tiziert haben.
Sie haben keinen Satz dazu gesagt. Im Gegenteil: Sie hatten die Absicht, zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016 diese erfolg reichen Einrichtungen auslaufen zu lassen. Jetzt haben Sie sie noch einmal um ein Jahr verlängert. Angeblich, Frau Staats sekretärin, steht jetzt eine Entscheidung im Ministerrat an, wie es mit den Bildungshäusern weitergeht.
Viele Kommunen warten darauf, zu erfahren, wie sich Ihre noch amtierende Landesregierung dazu positioniert. Auch wir erwarten von Ihnen heute eine Antwort, wie Sie sich die Zu kunft dieser sehr guten Einrichtungen vorstellen.
Meine Damen und Herren, wenn wir über das Thema Quali tät sprechen, dann geht es nicht nur um die personelle Aus stattung, sondern auch um die Qualifizierung. Auch dazu, Frau Wölfle, haben Sie leider nichts gesagt. Es geht um die fortlau fende Fortbildung der Fachkräfte, die gerade aufgrund der zu nehmenden Heterogenität auch in den Kindergärten erforder lich ist. Es sind einmal zu Beginn dieser Legislaturperiode 10 Millionen € als Landesanteil zur Verfügung gestellt wor den. Der Förderbedarf, der Fortbildungsbedarf steigt aber wei ter. Wir sehen hier aufgrund der zukünftigen Herausforderun gen eine dringende Notwendigkeit, nicht nur über den Perso nalschlüssel zu sprechen – das ist natürlich sehr wichtig –, sondern darauf hinzuwirken, dass die Fachkräfte in unserem Land für die Zukunft gut aufgestellt werden und eine ange messene, gründliche Fortbildung für die Aufgaben erhalten, die sie vor Ort haben.
Auf die Frage, welche konkreten Zielsetzungen diese Quali fizierungsmaßnahmen haben, würde ich dann gern in der
zweiten Runde eingehen. Dabei werde ich eine weitere Lücke in Ihrer Politik ansprechen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte jetzt nur, nicht Äpfel mit Birnen zu verwechseln.
Herr Kollege Schmiedel, Sie sind politisch ein alter, erfah rener Hase – das meine ich jetzt positiv –, und Sie wissen ge nau – wenn Sie immer wieder die alte Landesregierung tadeln und sagen, früher sei gar nichts gelaufen
und jetzt würden die Wohltaten vollbracht –, dass die haus haltspolitischen Vorgaben,
die wir zwischen 2006 und 2011 erlebt haben, überhaupt nicht vergleichbar mit den Steuereinnahmen sind, die wir seit fünf Jahren hier erfahren.
Ich möchte sogar noch weiter gehen. Wenn Sie diese außer ordentlich günstige – –
Zuhören ist auch eine Gabe, die die Kinder in den Kinder gärten zu Recht lernen.
Ich glaube, deswegen sollten wir das auch als Erwachsene praktizieren. Deswegen hören Sie mir jetzt gut zu.
Es wäre sogar eine Sünde,
wenn Sie diese sprudelnden Steuereinnahmen nicht dazu nut zen würden, genau in den wichtigsten bildungspolitischen Be reich, nämlich in frühkindliche Bildung, zu investieren.
Deswegen dürfen Sie nicht so tun, als wäre das eine außeror dentliche Errungenschaft der grün-roten Landesregierung.
Dennoch sage ich ganz deutlich – das haben wir im Ausschuss auch immer wieder kundgetan, wenn ich die Beispiele des Projekts PIA oder des Projekts SBS in der Weiterentwicklung zu SPATZ nehme –: Das haben wir durchaus gewürdigt. Es ist so, dass wir im Grunde die wichtigen politischen Maßnah men auch anerkennend formulieren.
Wenn Sie heute zum wiederholten Mal, wie der Kollege Kern sagte, eine solche Debatte beantragen, dann ist es unsere Auf gabe, genau auf die noch bestehenden Lücken hinzuweisen.
Diese bestehenden Lücken in der frühkindlichen Bildung gibt es nach wie vor. Sie haben keinen Satz dazu gesagt, wie Sie mit den hoch qualitativen, wertvollen pädagogischen Vorga ben des Orientierungsplans, der übrigens auch als Ihre Erb last in der letzten Legislaturperiode durch CDU und FDP/DVP entwickelt wurde, weitermachen wollen. Sie haben keinen Satz dazu gesagt. Das ist die wichtigste bildungspolitische Grundlage, die die Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kin dergärten haben. Viele Vorgaben sind darin noch enthalten, die man zukünftig noch umsetzen muss.
Das Zweite sind die Bildungshäuser. Frau Kollegin Wölfle, ich habe sehr wohlwollend aufgenommen, was Sie sagten. Al lerdings hat die Landesregierung sich bisher noch nicht posi tioniert,
auch nicht über die Frage, ob im Kabinett jetzt im Oktober tatsächlich eine Entscheidung darüber ansteht. Wir halten die se Einrichtung, eine CDU-Entwicklung, die wir in der letzten Legislaturperiode ermöglicht haben, für die wichtigste bil dungspolitische Standorteinrichtung, die es vor Ort gibt, vor allem für kleinere Kommunen im ländlichen Raum, mit dem hervorragenden pädagogischen Angebot, alle Kinder optimal auf den Schulanfang vorzubereiten. Es ist aufgrund der fach lichen Tatsache eine zwingende Notwendigkeit, dass Sie sich
zu dieser Einrichtung bekennen und auch heute noch in aller Deutlichkeit sagen: Jawohl, wir werden dieses Erfolgsprojekt der CDU
auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen, vorausge setzt, Sie regieren ab 2016 überhaupt noch.
Diese Aussage ist nicht gegeben.
Gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen, zum einen zu dem Thema Flüchtlinge und zum anderen zu der Verantwortung der Eltern. Ich glaube, da bewegen wir uns jetzt auch in einer Grundsatzfrage. Hier sind wir froh, dass Sie, Frau Staatsse kretärin, auch dieses Thema auf dem Schirm haben. Allerdings müssen wir in aller Deutlichkeit sagen: Die pädagogische He rausforderung der Integration der Flüchtlingskinder sowohl in den Kindergärten als auch an unseren Schulen – hier ste hen wir erst am Anfang einer Entwicklung – ist die größte pä dagogische Herausforderung seit Beginn dieses Jahrtausends. Darüber muss man sich im Klaren sein.
Wenn wir uns genau anschauen, um welche Kinder es sich hierbei handelt, sehen wir: Hier geht es nicht nur um die Fra ge einer normalen Sprachförderung für Kinder mit Migrati onshintergrund. Es sind Kinder, die aus anderen kulturellen Verhältnissen kommen, es sind Kinder, die schlimme trauma tisierende Entwicklungen durchgemacht haben, worauf die Erzieherinnen überhaupt nicht vorbereitet sind. Sie können auch nicht darauf vorbereitet sein.
Wir brauchen einen Pakt für Flüchtlingskinder, der rasch mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt werden muss. Man muss ein ganzheitliches Konzept entwickeln, und 500 000 € hier und 1,2 Millionen € da sind im Grunde ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Erzieherinnen sind verunsichert über die Frage, wie sie aus ihrer Sicht zukünftig mit diesem Problem umgehen. Das muss ein Schwerpunkt sein, und Sie haben nicht genügend zum Ausdruck gebracht,
dass hier eine außerordentliche Kraftanstrengung vollzogen wird.
Ein allerletzter Satz – das habe ich in Ihren Reden absolut ver misst – zu der Verantwortung der Eltern: Sie reden die Ver antwortung der Eltern sogar klein, indem Sie das Betreuungs geld im Grunde völlig kleinreden. Übrigens hat das Bundes verfassungsgericht das Betreuungsgeld nicht kassiert, sondern es in die Verantwortung der Länder gegeben. Es geht im Grun de darum – das gilt für jedes frühkindliche Angebot –: Die Wahlfreiheit der Eltern ist bei uns nicht nur im Zusammen hang mit der Ganztagsschule später im Grundschulbereich ein wichtiges Element, sondern es ist wichtig, anzuerkennen, dass die Eltern die erste wichtige Verantwortung, die Erstverant wortung wahrnehmen, dass die Eigenverantwortung der El tern in erster Linie gestärkt werden muss und man frühkind
liche Bildung nicht nur über den Staat definieren sollte. Das ist eine Grundsatzaussage. Es war wichtig, diese noch einmal zum Ausdruck zu bringen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Heute, zur zweiten Lesung, können wir auf eine sehr umfassende und informative Anhö rung zurückblicken, die der Bildungsausschuss noch vor der Sommerpause veranstaltet hat. Dabei sind zwei Erkenntnisse sehr deutlich zutage getreten.
Erstens: Die Positionierung der Wirtschaftsverbände, aber auch der meisten Lehrerverbände hat klar ergeben, dass im Zusammenhang mit dem jetzt vorliegenden Realschulgesetz mehr pädagogische Freiheit für die Realschulen eingefordert wird. Man kritisiert, dass die Realschulen die Vorgabe bekom men, nur nach den pädagogischen Prinzipien der Gemein schaftsschule zu arbeiten. Damit sieht man auch die Gefahr, dass das Leistungsniveau dadurch reduziert wird.
Des Weiteren wurde – übrigens auch von den kommunalen Landesverbänden, die ich ergänzend erwähnen kann – Sorge dafür getragen, dass das Leistungsniveau dadurch absinken kann, dass man nicht leistungsdifferenzierte Klassen zulassen möchte.
Meine Damen und Herren, es gab, wenn man von einigen spe ziellen Verbänden absieht, bei dieser Anhörung ein breites Verständnis über die Ausgestaltung der Differenzierung nach Leistungsniveaus, weil man diesem Prinzip unterstellt, dass so eine bessere Förderung durch einen guten Unterricht an den Realschulen gewährleistet werden kann.
Meine Damen und Herren, wenn man sich diesen Gesetzent wurf anschaut, muss man zu dem Ergebnis kommen: Es ist ein Zwangsmodell, das Sie, Herr Minister, vorlegen. Denn Sie verordnen eine Pädagogik der Gemeinschaftsschulen, obwohl die Realschulen hervorragend bewiesen haben, dass sie nach ihren bewährten pädagogischen Prinzipien einen sehr guten Unterricht erteilen können. Wir fordern Sie auf: Geben Sie den Realschulen die pädagogische Freiheit; denn sie wissen am besten, wie man einen guten Unterricht organisieren und halten kann.
Meine Damen und Herren, mit unseren Änderungsanträgen legen wir auch die Grundzüge unseres pädagogischen Kon zepts vor. Zum einen sagen wir: Auch wir wollen eine Orien tierungsstufe an der Realschule. Allerdings wollen wir, dass die Realschulen genau die Freiheit haben, um entweder inte grativ oder aber auch nach leistungsbezogenen Unterrichts formen zu unterrichten. Das heißt, dass die Realschulen die Möglichkeit haben sollen, auch leistungsschwächere Schüle rinnen und Schüler zusammenzunehmen und diese entspre chend ihrem Leistungsniveau speziell zu fördern. Das unter sagen Sie, indem Sie in einem ersten Schritt konsequent in den Jahrgangsstufen 5 und 6 die Gemeinschaftsschule an der Realschule einführen.
Des Weiteren wollen wir, dass nach der Jahrgangsstufe 6, nämlich nach der Orientierungsstufe, zumindest in den Kern fächern – das ist auch ein entscheidender Unterschied zu dem vorliegenden Gesetzentwurf – Deutsch, Mathematik, Fremd sprache und Naturwissenschaften auf den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss hinführend ein leistungsdiffe renzierter Unterricht ermöglicht wird. Denn im späteren Be rufsleben kommt es genau auf diese Kernfächer an. Da brau chen die Jugendlichen eine spezielle Förderung.
Mit den von Ihnen vorgesehenen zehn Poolstunden – zwei felsohne mehr als nichts –
ich komme in der zweiten Runde noch auf einen interessan ten Vergleich zu sprechen, lieber Kollege Fulst-Blei – gewähr leisten Sie nicht einmal eine Unterrichtsstunde pro Jahrgangs stufe, bezogen auf ein Unterrichtsfach. Das ist im Grunde le diglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
Deswegen sagen wir in aller Deutlichkeit: Unser Konzept ist weiter gehend. Wir wollen den Realschulen die Möglichkei
ten einräumen, entsprechend ihren bestehenden Stärken und Profilen auch zukünftig ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen zu können. Ihr Konzept ist sozusagen ein konkreter Schritt in Richtung Umsetzung der Gemeinschaftsschule an der Real schule, und das lehnen wir natürlich ab.
Herr Kultusminister, wenn Sie die Debatte zum Anlass nehmen, sich auch zum Thema G 8 bzw. G 9 zu äußern, sage ich nur eines. Ich bin gern bereit, Ih re Aussage in der heißen Phase des vergangenen Landtags wahlkampfs nachzulesen.
Ich bin gespannt, welche Diskussionen in der SPD zu diesem Thema geführt werden, meine Damen und Herren. Es ist doch bekannt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender eine andere Position vertreten hat als der Kultusminister. Es ist doch bekannt, dass hinsichtlich der Frage G 8/G 9 ein Riss durch Ihre Partei geht. Ich bin gespannt, wie auf Ihrem Landesparteitag die Wahlfrei heit zwischen G 8 und G 9 diskutiert wird. Dann werde ich Sie hier in diesem Hohen Haus zu diesem Thema zitieren, meine Damen und Herren.
Ich bin dem Kollegen Käppeler dankbar für die Offenheit. Denn er sprach von der Etablierung einer zweiten Säule. In diesem Zusammenhang erwähnte er die Realschule und be zeichnete diese als integrative Säule. Das heißt, Sie haben die Karten auf den Tisch gelegt und deutlich gemacht, dass Sie mit Ihrem Konzept kein anderes Ziel verfolgen, als die Real schule im Endausbau zu einer Gemeinschaftsschule zu ma chen.
Wenn Sie von Gleichstellung sprechen, dann muss man sa gen, dass es einen ganz entscheidenden Unterschied gibt. Die Realschulen wollen Sie somit nach und nach zu Gemein schaftsschulen machen. Während die echte Gemeinschafts schule eindeutig eine Privilegierung erfährt, strafen Sie die
Realschule ab. Das möchte ich anhand von Fakten belegen, Herr Minister.
Sie können vor Kraft kaum laufen, wenn Sie sagen, dass zehn Poolstunden bereitgestellt werden. Vergleichen wir einmal die Poolstunden für die Realschulen, die für die individuelle För derung vorgesehen sind – das ist durchaus eine sinnvolle pä dagogische Maßnahme –, mit den Poolstunden, die Sie für Ihr Lieblingsprojekt, für die Gemeinschaftsschule, zur Verfügung stellen. Die Realschule bekommt im Endausbau zehn Pool stunden. Den Gemeinschaftsschulen stehen für die individu elle Förderung bereits jetzt zwölf Poolstunden zur Verfügung, immer pro Zug gerechnet. Das war es übrigens schon für die Realschulen.
Den Gemeinschaftsschulen werden für besondere pädagogi sche Aufgaben zusätzlich zehn Poolstunden pro Zug zugewie sen. Da es sich um ein neues pädagogisches Projekt handelt, bekommen die Gemeinschaftsschulen sechs Poolstunden. Die Realschulen haben auch ein neues Konzept. Ihnen wird diese Anschubfinanzierung aber nicht gewährt. Das ist wieder ein Beispiel für die eklatante Benachteiligung der Realschule.
Die Gemeinschaftsschulen bekommen für den Ausbau des Ganztagsbetriebs bis zu fünf Poolstunden, die Realschulen aber nicht.
Wir können also feststellen, dass es für die Realschulen zehn Poolstunden und für die Gemeinschaftsschulen mindestens das Dreifache gibt. Hat das etwas mit pädagogischer Gerech tigkeit zu tun? Hat das etwas mit bildungspolitischer Gerech tigkeit zu tun? Eindeutig nein.
Sie strafen die Realschulen ab. Wir haben immerhin in der vergangenen Legislaturperiode mit der Senkung des Klassen teilers, was Sie immer wieder verschweigen, alle Schularten gleichermaßen berücksichtigt.
Immerhin haben die Realschulen davon nahezu 1 300 zusätz liche Unterrichtsdeputate erhalten. Diese Zahl werden Sie mit diesem Konzept nicht toppen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne hat die Real schule einen festen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft. Es hat schon sehr beeindruckt, als die Realschulen in BadenWürttemberg mit Realschulen auch aus anderen Bundeslän dern am 17. April dieses Jahres einen gemeinsamen „Süddeut schen Realschultag“ in Ulm veranstaltet haben, auf dem füh rende Vertreter der Wirtschaft aus Baden-Württemberg und aus Deutschland insgesamt den besonderen Stellenwert des pädagogischen Auftrags der Realschulen untermauert haben.
So hat Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK in Ulm, ge sagt – Zitat –:
Die Realschule ist der natürliche Partner des Mittel stands.
Und Werner Stockburger, Ausbildungskoordinator von Air bus in Deutschland, sagte wörtlich:
Die Realschulabsolventen sind gefragter und eben nicht nur Akademiker.