Manfred Groh
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Seit 1950 gibt es den Länderfi nanzausgleich. Seit 1950 ist unser Land, ist Baden-Württem berg das einzige Bundesland, das immer in den Ausgleich ein bezahlt hat bzw. als Geberland die Nehmerländer bei der Er füllung ihrer Aufgaben finanziell unterstützt.
Seit über 60 Jahren hat sich der Länderfinanzausgleich durch die Rechtsprechung, vor allem aber durch die politischen Vor gaben bis fast zur Unkenntlichkeit verändert. 13 Bundeslän der nehmen, drei geben. Eigentlich ist das Verhältnis 12 : 4, wenn man Hamburg mit derzeit gerade noch 80 Millionen € korrekterweise als Geberland hinzunimmt.
Dabei scheint die Ausgangslage recht einfach: Die Steuerein nahmen sollen auf der Ebene der Bundesländer so verteilt wer den, dass in allen Ländern gleiche Lebensverhältnisse geschaf fen werden können. Gleichzeitig ist aber bei dieser Einnah meverteilung aufgrund des föderativen Systems auch klar vor gegeben, dass die Verwendung der Einnahmen einzig und al lein Sache des jeweiligen Bundeslands ist.
Meine Damen und Herren, das ist bereits das erste ernsthafte Problem, mit dem wir uns im Weiteren auseinandersetzen müssen. Schon der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass wir eine unbefriedigende Ausgangslage haben, weil der Län derfinanzausgleich in seiner jetzigen Ausprägung nicht nur kaum erklärbar ist, sondern auch inhaltlich größtes gesell schaftliches Unbehagen auslöst. Das ist keine Show, wie uns die SPD mit dem heute ebenfalls aufgerufenen Antrag weis machen will, sondern die Novellierung ist eine dringende Not wendigkeit.
Dieser gesellschaftliche Missmut kommt nämlich bei den Bür gerinnen und Bürgern stets dann auf, wenn Nehmerländer bes sere – gemeint sind kostenlose – Leistungen anbieten, gar Wahlgeschenke auf Pump verteilen, die sich ein Geberland aus gebotener Verantwortung heraus nicht leisten kann.
Die SPD versucht mit ihrer Aussage „Show statt Substanz“, die Novellierung des Länderfinanzausgleichs als Wahlkampf geplänkel herunterzuspielen. Es gilt zu handeln, und zwar jetzt und heute. Spätestens im Jahr 2020 muss ein neues System des Länderfinanzausgleichs stehen. Es nützt nämlich nichts, erst 2019 zu verhandeln. Herr Kretschmann, Sie haben bereits in der Plenarsitzung am 18. März 2009 gefordert, dass wir über den Länderfinanzausgleich – ich zitiere – „nicht erst im Herbst 2018 diskutieren, sondern jetzt“. Damit haben Sie aus nahmsweise einmal recht. Den SPD-Antrag vom 23. Dezem ber 2010 lehnen wir insoweit auch ab.
Angesichts der Ernsthaftigkeit dieser Diskussion macht es auch wenig Sinn, wenn der Regierende Bürgermeister von Berlin, Ihr SPD-Genosse Wowereit, Aussprüche tätigt wie „Arm, aber sexy“ oder „Man behandelt uns teilweise wie den letzten Dreck“. Mit diesen eher dümmlichen Aussagen macht er deutlich, dass er den Länderfinanzausgleich heute weniger denn je verstanden hat.
Ja, ja, politisch. Das alles ist politisch.
Sie haben nachher das Wort. – Im Kern geht es aber um feh lende Leistungsanreize. Mehreinnahmen bei Geber- und Neh merländern, insbesondere bei den kleineren Nehmerländern, werden durch das System in hohem Maß aufgezehrt.
Bei den Geberländern fließt gleichfalls der größte Anteil der Steuereinnahmen ab.
Ein weiterer SPD-Genosse, Sigmar Gabriel, hat in einer Pres semitteilung vom 24. Januar 2011 dazu verlauten lassen:
Die drei Länder
gemeint sind Bayern, Hessen und Baden-Württemberg –
versuchen, sich aus der innerstaatlichen Solidarität her auszuziehen.
Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall, und das stimmt.
Aber Solidarität darf keine Einbahnstraße sein.
Solidarität bedeutet, einen fairen Ausgleich zwischen denen zu schaffen, die solidarisch Hilfe geben, und denen, die auf die solidarische Hilfe angewiesen sind. Ziel muss sein, dass
ein künftiger Länderfinanzausgleich die Voraussetzungen da für schafft, dass die Leistung empfangenden Länder Schritt für Schritt aus ihrem Status als Nehmerländer herauskommen. Hierzu müssen wir geeignete Anreize entwickeln.
Ob und inwieweit solche Leistungsanreize indes überhaupt geschaffen werden können, muss angesichts der großen Zahl der am Verfahren beteiligten Bundesländer stark bezweifelt werden. Zurzeit sind 16 Bundesländer unterschiedlichster Ausprägung an der Steuerverteilung beteiligt, obwohl ihre fi nanzielle Leistungsfähigkeit zur Gewährleistung gleicher Le bensverhältnisse nie auf den Prüfstand gestellt wurde. Auch wurde nie geprüft, ob die einzelnen Länder überhaupt in der Lage sind, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu stemmen.
Das Grundgesetz spricht von einem angemessenen Ausgleich und nicht von einer Fehlbetragsfinanzierung, meine sehr ge ehrten Damen und Herren.
Die gestrigen Reaktionen im Landtag von Nordrhein-Westfa len zeigen aber, dass dies schwierig sein wird. NordrheinWestfalen, einst Geberland im Länderfinanzausgleich, ist be kanntermaßen zum Nehmerland geworden. Die dortige rotgrüne Regierung will offenbar diesen Status zementieren und zeigt keinerlei Einsparbemühungen mehr, wie ihr verfassungs widriger Haushalt mehr als deutlich aufzeigt. Daher ist es für die dortige rot-grüne Regierung unausweichlich, auch die Ver handlungsangebote unseres Ministerpräsidenten Mappus als Majestätsbeleidigung zu empfinden.
Aber Ruhesessel, Flachbildschirm und Stehlampen – das sind die Probleme, die die rot-grüne Landesregierung in Nord rhein-Westfalen umtreiben und den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen zur Verzweiflung bringen.
Das wird nicht ganz tief, sondern das wurde in der Presse verlautbart, und der Bund der Steuerzahler hat dies aufgegrif fen. Das ist sehr wohl ein Niveau.
Ich kann fortfahren und die Planungen von Ministerpräsident Beck in Rheinland-Pfalz anführen, Schulbusse kostenfrei zu machen und den Klassenteiler auf 24 zu senken. Meine Da men und Herren, bei 26 Schülern bedeutet dies zwei Klassen mit 13 Schülern.
Bremen verzichtet auf die Studiengebühren, und Brandenburg leistet sich ein Schüler-BAföG.
Ganz anders aber hier bei uns in Baden-Württemberg. Wir ha ben uns gestern mit dem Dritten Nachtrag zum Staatshaus haltsplan über ein umfangreiches Sparpaket unterhalten und
dies auch umgesetzt. Anstatt dass sich beispielsweise Nord rhein-Westfalen ein solches Sparprogramm zu eigen macht, wird dort über den Luxus üppiger Büroausstattungen disku tiert und werden die Schulden für den Länderfinanzausgleich zu einem unüberwindbaren Hindernis gemacht.
Bei den Krisenländern ist offensichtlich keine Besserung in Sicht. Wie dem Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen ist, sieht es dort noch viel schlimmer aus. Der Rechnungshof führt darin z. B. aus – ich zitiere –:
Eine Trendwende ist nach der Haushalts- und Finanzpla nung nicht in Sicht. Die im Kernhaushalt für 2011 veran schlagte Kreditaufnahme ist dreimal
ich wiederhole: dreimal –
so hoch wie die des Jahres 2007. Selbst die für 2014 pro gnostizierte Neuverschuldung von mehr als 1,6 Milliar den €
ich wiederhole, weil es sich um Rheinland-Pfalz handelt: 1,6 Milliarden € –
liegt weit über den Kreditaufnahmen der Vorkrisenjahre.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg hat, zählt man alles zusammen, seit Anbeginn des Länderfinanzausgleichs fast 70 Milliarden € in dieses System eingezahlt. Dies ist ei ne unvorstellbare Summe. Rein rechnerisch könnten mit die ser Summe zwei komplette Haushaltsjahre von Baden-Würt temberg ohne jedwede weitere Einnahme bestritten werden. Ich kann es auch anders ausdrücken: Wir hätten überhaupt kei ne Schulden.
Dies nur zur Veranschaulichung der Größenordnung und zum Verständnis für all diejenigen, die noch immer Zweifel an der Position von Baden-Württemberg hegen. Mehr gegebenen falls in der zweiten Runde.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, vielleicht gestatten Sie mir doch noch zwei oder drei Anmer kungen zu den Redebeiträgen, die wir soeben gehört haben.
Herr Dr. Schmid, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Aus sage, mit der Sie die Finanzstärke unserer Kommunen so sehr hervorgehoben haben. Bei der gestrigen Haushaltsdebatte hat es sich noch ein bisschen anders angehört.
Man muss wissen, was man in die Waagschale wirft, bevor man überhaupt eine solche Klage erheben kann. Wir müssen diese Klage also seriös und gründlich vorbereiten.
Auch gibt es Finanzbeziehungen, über die wir bislang noch gar nicht gesprochen haben, die aber das Land Baden-Würt temberg überproportional betreffen. Vergleichen Sie z. B. das Aufkommen des Solidaritätszuschlags in Baden-Württemberg und Berlin. Vergleichen Sie die Aufkommen in beiden Län dern. Dann werden Sie Erstaunliches feststellen.
Ich kann Ihnen beispielsweise aber auch die Nettobelastun gen durch Steuern und Sozialabgaben anführen, die BadenWürttemberg Jahr für Jahr zu schultern hat. Diesbezüglich ha ben wir eine Summe von etwa 15 Milliarden € errechnet, die wir über die Rentenversicherung, über das Arbeitslosengeld I und II erbringen.
Passen Sie doch einmal auf. Sie reden immer einmal von Einnahmen, einmal von Ausgaben; darauf gehe ich noch ein mal kurz ein.
Außerdem haben wir in der gesetzlichen Krankenversiche rung einen Risikostrukturausgleich. Das alles muss man ein mal sehen. Wenn wir schon dabei sind: Dies ist eine Frage, die man prüfen kann und muss. Möglicherweise muss man Ansatzpunkte schaffen, um zu einer Novellierung des Länder finanzausgleichs zu kommen. Beschäftigen Sie sich erst ein mal mit solchen Aspekten, bevor Sie reden.
Herr Kretschmann, noch einmal zu Ihnen: Wir wissen selbst, dass der Länderfinanzausgleich einnahmeorientiert ist.
Aber ich habe Ihnen gesagt, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern ein gesellschaftliches Unbehagen auftritt. Das bezieht sich ausschließlich auf die Einnahmen, weil die Bürgerinnen und Bürger es nicht mehr verstehen, wenn Nehmerländer bes sere, kostenlose Leistungen anbieten bzw. wenn sie Wahlge schenke auf Pump verteilen. Dies nur zur Richtigstellung.
Ich möchte Ihnen aber auch die neu einzuführende Brennele mentesteuer vor Augen führen. Haben Sie dies schon einmal durchdacht und durchgerechnet?
Das hat doch damit nichts zu tun.
Das hat doch nichts damit zu tun, ob wir diese beschlossen haben oder nicht. Vielmehr stellen wir die Forderung auf, dass man ihre Auswirkungen in einer Gesetzesfolgenabschätzung genau überprüft und möglicherweise einen weiteren Ansatz punkt findet, um eine Korrektur im Länderfinanzausgleich herbeizuführen.
Denn die Brennelementesteuer – soweit sie eine Betriebsaus gabe ist – betrifft selbst Kommunalverwaltungen. Ich selbst komme aus Karlsruhe, wo die EnBW ihren Sitz hat.
Das hat doch nichts damit zu tun, dass man die Steuer be schlossen hat. Es geht darum, dass man das Ganze im Län derfinanzausgleich nachvollzieht und dort entsprechende Maßnahmen zur Gegensteuerung trifft. Verstehen Sie das doch endlich einmal.
Dann werden Sie sehen, dass wir da auf gar keinem schlech ten Weg sind.
Herr Schmiedel, das ist doch dummes Zeug.
Es hat auch nichts damit zu tun, ob ich das veranlasse. Viel mehr muss ich mit Ihrer Zustimmung und mit Ihrer politischen Ausrichtung dafür Sorge tragen, dass im Länderfinanzaus gleich die entsprechenden Regelungen getroffen werden.
Wir werden auch dafür sorgen, dass es möglicherweise einen Verwendungsnachweis gibt. Denn man kann nicht einfach das Geld nehmen und Konsum betreiben, ohne dass geschaut wird, ob man das Geld auch so investiert, dass es wieder zu Steuermehreinnahmen führt.
Übrigens hat auch das Bundesverfassungsgericht dies schon gesagt. Es hat Berlin ins Stammbuch geschrieben – da kom men übrigens die Ausgaben ins Gespräch –, dass die Über schüsse, die erzielt werden – dadurch, dass beim Haushalts ausgleich geholfen wird –, zweckentsprechend für Investitio nen zu verwenden sind, damit zu erwarten ist, dass es wieder zu Steuermehreinnahmen kommt.
Da, lieber Herr Kretschmann, gibt es einen Unterschied, ob ich Geld da oder dort verwende. Der Staat muss das Geld im mer so verwenden, dass er wieder zu entsprechenden Steuer rückflüssen kommt.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In zweiter Lesung sprechen wir heute über den Dritten Nach trag zum Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011. Nach der Finanzausschusssitzung am 20. Januar, bei der wir den Dritten Nachtrag im Einzelnen erörtert haben, sind noch weitere Anträge erforderlich geworden. Ich möchte an dieser Stelle drei Anträge besonders hervorheben, um den Bürgerin nen und Bürgern zu zeigen, dass die CDU-Landtagsfraktion auch auf aktuelle Ereignisse, wie ich meine, sehr schnell und auch sehr gut reagieren kann.
Viele Straßen, auch Landesstraßen, haben unter dem Winter be sonders gelitten. Einige Schlaglöcher sind dazugekommen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, speziell für diese Schadensregulierung die Mittel für die Erhaltungsmaßnahmen im Straßenbau nochmals um 15 Millionen € aufzustocken. Zu sammen sind es nun 55 Millionen € im Jahr 2011. Dies ist auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, weil wir damit Landesvermö gen in Form von Straßen für die Zukunft erhalten.
Noch wichtiger für die Zukunft ist allerdings, weil das in der Verantwortung für die kommenden Generationen liegt, eine nochmalige Absenkung der Nettoneuverschuldung im Jahr 2011. Sie alle erinnern sich sicher: Im Urhaushalt 2010/2011 mussten wir mit einer Neuverschuldung von 2,6 Milliarden € im Jahr 2010 und 2,1 Milliarden € im Jahr 2011 planen. Al lerdings haben wir diesen Haushalt in einer Zeit beschlossen, in der uns Baden-Württembergern die Beben der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sehr ordentlich durchgeschüttelt haben. Aus jetziger Betrachtung haben wir die Amplituden dieses Bebens möglicherweise härter empfunden, als sie sich im Nachhinein gezeigt haben. Aus damaliger Sicht indes war die sehr hohe Verschuldung notwendig, um den Haushaltsaus gleich zu gewährleisten, aber auch um Impulse und Anreize für die Wirtschaft zu geben.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern – ich blicke hier bei spielsweise nach Nordrhein-Westfalen – sind wir aber nicht auf diesem Stand verharrt und haben das durch die Kreditauf nahme vorhandene Geld ausgegeben. Wir haben vielmehr ent lang der Entwicklungen der Krise und der Auswirkungen für Baden-Württemberg nachgesteuert, und wir haben nach dem Anspringen der Wirtschaft ein zusätzliches Sparprogramm in Höhe von 500 Millionen € verkündet. Dies werden wir um setzen.
Einen sehr beachtlichen Teil dieser Einsparungen in Höhe von 500 Millionen €, meine Damen und Herren, verlangen wir un serer Beamtenschaft ab. Gerade im Hinblick auf den Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben von etwa 45 % – das sind immerhin rund 14,5 Milliarden € – scheint dies auch nicht unbillig zu sein. Wir nehmen den Bediensteten we der vom Brutto- noch vom Nettogehalt etwas weg, sondern werden Vorschläge umsetzen, die von Freiwilligkeit, Mitwir kungsmöglichkeiten und Vertrauensschutz geprägt sind.
Die Beihilfe und die Besoldung bleiben unangetastet. Das sa ge ich besonders an die Adresse der Grünen, die ständig die unsoziale Absicht, Herr Schlachter, bei Besoldung, Versor gung und Beihilfe zu kürzen, verlauten lassen und entspre chende Maßnahmen fordern.
Die Beihilfe, die Versorgung und die Besoldung sind Zeichen unserer Wertschätzung für die hervorragenden, herausragen den Leistungen unserer Beamtenschaft und bleiben daher un berührt.
Ich nenne aber bei den Personalmaßnahmen ganz konkret den Einstieg in ein freiwilliges, differenziertes Lebensarbeitszeit konto. Meine Damen und Herren, das ist einmalig und bun desweit beispielgebend. Die CDU-Landtagsfraktion hat hier Zeichen gesetzt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Baden-Württemberg übernimmt als Geberland im Länderfi nanzausgleich bundesweite Verantwortung bei der Konsoli dierung der Staatsfinanzen. Wir werden morgen noch Gele genheit haben, uns ausgiebig über den Länderfinanzausgleich zu unterhalten. Plötzlich meinen sogar die Grünen, dass es an gebracht wäre, gegen den Finanzausgleich zu klagen. Man hö re und staune.
Das ist in der Presse veröffentlicht. Ich kann es Ihnen vor lesen.
Wir gehen also nicht den Weg verfassungswidriger Haushal te, wir gehen auch nicht den Weg des Ignorierens von Defizi ten. Vor allem erlauben wir uns keine Sonderleistungen wie den unentgeltlichen Schulbus, nur weil es populär ist und der SPD in Rheinland-Pfalz vermeintlich zum Wahlsieg verhilft.
Ein Sparprogramm kurz vor einer entscheidenden Landtags wahl zu beschließen und umzusetzen, meine Damen und Her ren, zeigt politischen Mut und politischen Gestaltungswillen. Auf den ersten Blick – auch hier lohnt sich wiederum die Sicht nach Nordrhein-Westfalen – ist es sicherlich ein einfacherer Weg, Versprechungen zu machen und mit dem goldenen Füll horn übers Land zu ziehen, um den Wählerinnen und Wäh lern auf Pump und zulasten kommender Generationen Ge schenke zu machen. Über Geschenke beschwert sich niemand. Bei erforderlichen Einsparungen ist sicherlich etwas mehr po litische Argumentation notwendig, vor allem aber auch mehr substanzielle Seriosität. Mit uns, der CDU-Fraktion, gibt es keine unsolide Haushaltspolitik, keine Wahlgeschenke auf Pump. Das möchte ich nochmals besonders betonen.
Es ist kein Geheimnis, dass wir in den kommenden Jahren ei ne strukturelle Unterdeckung bewältigen müssen. Die mittel fristige Finanzplanung, die heute ebenfalls auf unserer Tages ordnung steht, weist diese strukturelle Unterdeckung sehr deutlich aus. Umso wichtiger ist es allerdings, dass die Net toneuverschuldung weiter abgesenkt wird. Ich bin mir sicher, dass nicht nur den Menschen in Baden-Württemberg klar ist, dass auch der Staat nur das ausgeben darf, was er an Einnah men erzielt.
Verantwortung gegenüber der Bevölkerung heißt für uns Christdemokraten auch besondere Rücksichtnahme auf die
junge Generation, auf unsere Kinder. Das hat etwas mit Ge nerationengerechtigkeit zu tun.
Deshalb werden wir nahezu alle Steuermehreinnahmen zur Absenkung der Kreditaufnahme verwenden. Wir haben aber auch mit dem strukturellen Sparkatalog – ich nannte ihn be reits – im Umfang von 500 Millionen € ein Zeichen in diese Richtung gesetzt.
Ab dem Jahr 2020 dürfen wir, wie Sie wissen, keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Es ist aber zu spät, erst im Jahr 2017 oder gar erst im Jahr 2019 aufzuwachen. Dann reibt man sich verwundert die Augen und stellt fest, dass es gar nicht mehr möglich ist, dem Verschuldungsverbot Folge zu leisten.
Daher ist es ein sehr wichtiges politisches Symbol, jetzt in der mittelfristigen Finanzplanung wieder deutlich einen Konsoli dierungskurs mit dem Ziel der Nullneuverschuldung ab 2014 aufzuzeigen.
Im Urhaushalt 2010/2011 haben wir – ich habe es bereits er wähnt – mit einer Neuverschuldung von 2,6 Milliarden € bzw. 2,1 Milliarden € geplant und der Regierung entsprechende Kreditermächtigungen eingeräumt. Durch das Anspringen der Steuereinnahmen, insbesondere aber auch durch einen maß vollen Vollzug des Haushalts ist es uns gelungen, den Kre ditrahmen für 2010 nur zu 1,6 Milliarden € auszuschöpfen. Für 2011 senken wir heute die Neuverschuldung auf insge samt ganze 0,8 Milliarden €.
Sie, sehr geehrter Herr Kollege Schmiedel, haben uns in der ersten Lesung des Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan am 15. Dezember 2010 – ich hoffe, Sie erinnern sich noch –
vorgeworfen, wir hätten zu großzügig erklärt, die Neuver schuldung werde halbiert.
Ungeachtet dessen, dass es uns damals nur um die Darstel lung der Größenordnung gegangen ist, kann ich Ihnen heute sagen, sehr geehrter Herr Schmiedel: Rechnen Sie abermals nach. Dann werden Sie feststellen: Es ist eine Absenkung von 4,7 Milliarden € auf 2,4 Milliarden €.
Nach dem durch die Föderalismuskommission II beschlosse nen Schuldenverbot dürfen die Länder ab dem Jahr 2020 kei ne neuen Schulden mehr aufnehmen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung erreichen wir dieses Ziel bereits sechs Jahre früher. Selbst wenn wir kurzfristig auf Schwankungen der Konjunktur oder auf sonstige Ereignisse mit neuen Schulden reagieren müssten, was derzeit nicht wahrscheinlich ist, hät ten wir noch einen zeitlichen Puffer, um solche Unwägbarkei ten abzufedern. Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass in unserem Land nur eine unionsgeführte Regierung in der La ge ist, solide Haushalte aufzustellen.
Blicken wir bei dieser Gelegenheit nur einmal beispielhaft in unser benachbartes Bundesland Rheinland-Pfalz. Hier wird es ohne einen Wechsel der Regierungsverantwortung auch kei nen haushaltspolitischen Sanierungskurs geben. Ich bin mir
sicher, dass die SPD durch kurzfristige Wahlgeschenke, die versprochen wurden, die Probleme im rheinland-pfälzischen Haushalt noch verstärken, ja, ich kann sogar sagen, zementie ren wird.
Dies ist ein Weg, den Baden-Württemberg nicht mitgehen kann und auch nicht mitgehen wird und dessen Tolerierung für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg höchst ungerecht wäre.
Wir müssen in den kommenden Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, zusätzliche Lasten für den Haushalt schul tern. Ich denke hierbei an die wachsende Zahl der Versor gungsempfänger und an die Tilgungen, die wir im Hinblick auf die Schuldenbremse vornehmen müssen. Dies sind zusätz liche Belastungen für den Haushalt, die man bei der Aufstel lung künftiger Haushalte auch ordnungsgemäß berücksichti gen muss. Daher kann ich es nur wiederholen: Der jetzige Haushalt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dritte Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 ist jedoch nicht nur ein Haushalt des Sparens, sondern auch ein Haushalt des Gestaltens. Hierfür nehmen wir keine neuen Schulden auf – das möchte ich besonders betonen –, sondern nutzen die Haus haltsüberschüsse der Jahre 2009 und 2010.
Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, werden wir im Be reich der Verkehrsinfrastruktur zusätzlich 40 Millionen € in den Erhalt der Landesstraßen investieren. Heute beschließen wir, diesen Betrag von 40 Millionen € nochmals um 15 Mil lionen € für die Beseitigung von Winterschäden auf den Lan desstraßen aufzustocken. Hier erwarte ich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg die unge teilte Zustimmung dieses Hohen Hauses.
Die im Einzelplan 04 – das ist der Etat des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – ausgewiesenen k.w.-Vermerke wurden in Erwartung eines zeitnahen Rückgangs der Schüler zahlen, die auf einer Prognose des Statistischen Landesamts beruht, aufgenommen. Schon seit dem Jahr 2007 wurde ihr Vollzug bei jeder Haushaltsaufstellung verschoben. Zum jet zigen Zeitpunkt ist wiederum nicht absehbar, wie sich der Rückgang der Schülerzahlen gestaltet bzw. in welchem Um fang finanzielle Ressourcen für die Qualitätsentwicklung er forderlich sind. Deshalb schlagen wir vor, den Vollzug der k.w.-Vermerke bis zum Jahr 2014 auszusetzen und sie danach in einem gestuften Verfahren zu vollziehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt bezüglich der Infrastruktur für das Land Baden-Württemberg sind die 15 Millionen € für den Ausbau der Breitbandverkabelung. Ein schneller Internetan schluss ist nicht nur für Unternehmen und Handwerk von zen traler Bedeutung, sondern ist auch für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Land ein zentraler Standortfaktor.
Für die Städtebauförderung geben wir ebenfalls 14 Millio nen € mehr aus. Wir erhöhen den Zuschuss für den Flughafen
Friedrichshafen um 5 Millionen € und unterstützen die Stadt Staufen mit 2 Millionen € bei der Schadensregulierung.
Bildung, Ausbildung und Betreuung von Kindern, Jugendli chen und jungen Erwachsenen im Land liegen uns, wie Sie wissen, ebenfalls sehr am Herzen. Für die Bildungshäuser werden wir deshalb weitere 3,5 Millionen € zur Verfügung stellen.
Mit dem bundesweit einmaligen Förderprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen“ haben wir für Kinder vom Kindergar ten bis zur vierten Klasse ein durchgängiges, ganzheitliches musikalisches Bildungsangebot geschaffen. Damit können weitere rund 380 Standorte mit dem Programm „Singen – Be wegen – Sprechen“ erfolgreich arbeiten. Dafür stellen wir im Haushaltsjahr 2011 weitere 1,2 Millionen € zur Verfügung.
Für die überbetriebliche Ausbildung geben wir 3 Millionen € aus. Mit insgesamt 7 Millionen € statten wir ein Programm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum aus. Probleme gibt es im ländlichen Raum insbesondere, wie Sie wissen, bei der Praxisnachfolge.
Schließlich: Für die Ausstattung und für die Überstundenver gütung bei der Polizei stellen wir weitere 5,9 Millionen € in den Haushalt ein. Dies ist auch ein Zeichen unserer Wertschät zung für die hervorragende Arbeit unserer Polizei.
In einem ersten Schritt wollen wir 60 Millionen € in die Schlüsselbranchen unseres Landes investieren und damit die Innovationskraft der Unternehmen des Landes stärken.
Dem Dritten Nachtrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, könnten Sie also jederzeit die Überschrift „Verantwortung vor Populismus“ oder – wir können es auch anders ausdrücken – „Verantwortung gegenüber den Bürge rinnen und Bürgern statt haushalterischer Luftbucherei“ oder „Generationengerechtigkeit durch nachhaltige Investitionen statt billiger Wahlgeschenke“ geben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung sprechen wir heute über den Dritten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für das kommende Jahr 2011. Es ist aber schon ungewöhn lich, dass an einem Plenartag zwei Tagesordnungspunkte den Haushalt des Landes zum Gegenstand haben. Ich darf inso weit an die Debatte von heute Vormittag unter Punkt 1 der Ta gesordnung anschließen.
Ich darf zunächst an den Urhaushalt 2010/2011 erinnern. Wir mussten infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eine noch nie dagewesene Rekordverschuldung beschließen; unser Finanzminister hat bereits darauf hingewiesen. Für das Jahr 2010 hat der Haushaltsgesetzgeber, also wir, eine Netto neuverschuldung von 2,6 Milliarden € beschlossen, und für das Jahr 2011 waren es immerhin noch 2 Milliarden €.
Aufgrund der erfreulichen Ergebnisse der November-Steuer schätzung, die das Wiederanspringen der Konjunktur im Land mit zeitlicher Verzögerung nachzeichnet, ist es uns nunmehr möglich, die Nettoneuverschuldung abzusenken. An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank unserem Ministerpräsiden ten Stefan Mappus und natürlich auch unserem Finanzminis ter Willi Stächele.
In einem Kraftakt wurde die Nettoneuverschuldung für die Jahre 2010 und 2011, ausgehend von einer Rekordverschul dung von 4,67 Milliarden €, halbiert – ich wiederhole: hal biert. Ich halte dies für einen sehr wichtigen Schritt, weil die die Regierung tragenden Fraktionen im Landtag hiermit auch gezeigt haben, dass ihnen die Konsolidierung wichtig ist.
Während Regierungen in anderen Bundesländern in einer kurzsichtigen Denkweise Wahlgeschenke verteilen,
bleibt Baden-Württemberg auf diesem Konsolidierungskurs, was sich nach meinem Dafürhalten langfristig auch auszah len wird.
Wichtiger ist mehr denn je, meine Damen und Herren, dass keine Hypotheken auf die Zukunft aufgenommen werden, sondern der Staat insgesamt handlungsfähig bleibt. Ich verra te Ihnen allen kein Geheimnis, wenn ich auf die strukturelle Unterdeckung des Landeshaushalts für die kommenden Jah re verweise. Das ist keine Aufgabe, die man von heute auf morgen erledigen kann.
Umso wichtiger ist es aber, dass mit den Steuermehreinnah men und den Steuereinnahmen generell sowie mit einem Spar paket die Nettoneuverschuldung für das laufende und für das kommende Jahr um 2 Milliarden € abgesenkt werden kann. Eine geringere Nettoneuverschuldung wirkt strukturell für die kommenden Haushaltsjahre. Das ist besonders wichtig. Es müssen logischerweise in Zukunft weniger Zinsen finanziert werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Schulden bremse nach der Landeshaushaltsordnung verweisen. Wir ha ben uns verpflichtet, neu aufgenommene Schulden binnen sie ben Jahren wieder abzutragen. Auch hier schaffen wir Luft und Handlungsspielraum für die kommenden Jahre, da bei ei ner geringeren Nettoneuverschuldung auch die Tilgungsraten geringer ausfallen können.
Allerdings greift im Jahr 2019 ohnehin eine natürliche Brem se für weitere Schulden. Denn ab dann ist es den Ländern nach der Föderalismuskommission ohnehin verboten, neue Schul den zu machen.
Meine Damen und Herren, es ist allerdings zu spät, erst im Jahr 2017 oder 2018 mit der Konsolidierung zu beginnen. Da her war es wichtig, ohne weiteres Zögern den 2008 und 2009 eingeschlagenen Konsolidierungspfad unmittelbar fortzuset zen und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu zei gen, dass der Pfad in Richtung Nullnettoneuverschuldung – oder Nettonull, wie ich auch sagen darf – wieder eingeschla gen wird.
Eine der zentralen Einsparpositionen im Haushalt ist ein Stel leneinsparprogramm mit einem Umfang von rund 1 500 Stel len. Auch darauf hat der Finanzminister schon hingewiesen. Erlauben Sie mir aber schon jetzt den Hinweis, dass die Be reiche Sicherheit, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Jus tiz und Steuervollzug ausgenommen bleiben. Das halte ich für sehr wichtig.
Ebenfalls zu den Einsparungen für 2011 wird das sogenann te Vorgriffsstundenmodell mit 20 Millionen € beitragen, über dessen genaue Ausgestaltung wir uns im Rahmen der Bera tungen im Finanzausschuss am 20. Januar 2011 unterhalten werden. Lassen Sie mich aber eines vorausschicken: Wichtig ist uns dabei, dass für die hervorragende Beamtenschaft Fle xibilität und Mitgestaltungsmöglichkeiten bis hin zu Freiwil ligkeitsmodulen gewährleistet werden. Ein Vorgriffsstunden modell kann nämlich nur dann Bestand haben, wenn auf bei den Seiten Vertrauen besteht. Mit Rücksicht darauf werden wir, die CDU-Fraktion, in der Finanzausschusssitzung im Ja nuar entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Mit einem Stelleneinsparprogramm sowie dem soeben ge nannten Vorgriffsstundenmodell wird auch der Beamtenbe reich in die Konsolidierungsstrategie der Landesregierung ein gebunden. Dies ist ohne Alternative, da jeder zweite Euro im Landeshaushalt für Personalkosten ausgegeben wird.
Wichtig ist aber, dass keine Kürzungen bei der Besoldung und Versorgung und im Bereich der Beihilfe erfolgen – obwohl das eine oder andere selbst vom Beamtenbund im Vorfeld aus drücklich angeboten wurde. Das Argument, dass es bei einer Absenkung des Beihilfesatzes für Pensionäre zu übermäßigen Belastungen gekommen wäre, hat zu dieser Entscheidung bei getragen.
Die kommenden Jahre werden für den Haushaltsgesetzgeber, also für uns, nicht einfach werden. Ziel muss es sein, so schnell wie möglich wieder ohne neue Schulden auszukom men. Wir müssen aber in den kommenden Jahren auch zusätz liche Lasten für den Haushalt schultern. Ich denke hier an die wachsende Zahl der Versorgungsempfänger und an die Til gungen, die wir für die Schuldenbremse vornehmen müssen. Sie wissen es – ich habe es vorhin erwähnt –: Beginnend mit dem Jahr 2007 haben wir uns dabei in der Landeshaushalts ordnung selbst ein Gebot gesetzt.
Dies sind zusätzliche Belastungen für den Haushalt, die man bei der Aufstellung künftiger Haushalte berücksichtigen muss. Daher kann ich nur wiederholen: Der jetzige Haushalt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Zukunft.
Der dritte Nachtragshaushalt 2011 ist jedoch nicht nur ein Haushalt des Sparens, sondern auch ein Haushalt des Gestal tens. Hierfür nehmen wir keine neuen Schulden auf, sondern nutzen die Überschüsse der Jahre 2008 und 2009.
Im Bereich der Infrastruktur werden wir zusätzlich 40 Milli onen € in den Erhalt der Landesstraßen stecken. Dies ist eben falls eine sinnvolle Investition in die Zukunft, da es darum geht, Vermögenswerte des Landes zu erhalten. Auch der Rech nungshof des Landes hat uns diesbezüglich entsprechende An regungen gegeben.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Infrastruktur im Land sind Investitionen in Höhe von 15 Millionen € zum Ausbau der Breitbandverkabelung. Ein schneller Internetanschluss ist nicht nur für die mittelständische Industrie und das Handwerk von zentraler Bedeutung, sondern ist auch ein zentraler Stand ortfaktor für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Vielen Dank, Herr Kollege.
Die Städte sind hinreichend mit Breitbandversorgung ausge stattet.
Jetzt gilt es, auch die weißen Flecken im ländlichen Raum noch entsprechend zu versorgen.
Für die Städtebauförderung geben wir ebenfalls 14 Millio nen € mehr aus.
Wir erhöhen den Zuschuss für den Flughafen Friedrichshafen um 5 Millionen €
und unterstützen die Stadt Staufen mit 2 Millionen € aus dem Landeshaushalt.
Die Bildung, Ausbildung und Betreuung der Kinder, der Ju gendlichen und der jungen Erwachsenen im Land liegt uns ebenfalls sehr am Herzen. Für die Bildungshäuser werden wir 3,5 Millionen € aus dem Landeshaushalt aufwenden.
Mit dem bundesweit einmaligen Förderprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen“ haben wir für Kinder vom Kindergar tenalter bis zur vierten Klasse ein durchgängiges, ganzheitli ches musikalisches Bildungsangebot geschaffen. Schon der Modellversuch hat außerordentlich gute Ergebnisse hervorge bracht. So ist insbesondere die Quote der schulfähigen Kin der in der Modellphase signifikant angestiegen. Daher haben wir, die CDU-Fraktion, uns im Landtag dafür stark gemacht, dass in Baden-Württemberg überall dort solche Kooperatio nen an den Start gehen können, wo die Partner dies gemein sam beantragt haben. So können weitere rund 380 Standorte in dem Programm „Singen – Bewegen – Sprechen“ erfolg reich arbeiten. Zudem stellen wir weitere 1,2 Millionen € für das Jahr 2011 zur Verfügung, um fast 40 % zusätzliche Ko operationen bewilligen zu können.
Für die überbetriebliche Ausbildung geben wir 3 Millionen € aus. Weiter fördern wir mit 0,5 Millionen € Maßnahmen der Kinderbetreuung für Landesbedienstete.
Mit insgesamt 7 Millionen € statten wir ein Programm zur Si cherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum aus. Auch das ist eine wichtige Position. Probleme gibt es nämlich im ländlichen Bereich insbesondere bei der Praxisnachfolge. Wir sehen den Arzt im ländlichen Raum als existenzielle In frastruktur an. Diese wollen wir durch ein geeignetes Pro gramm erhalten.
Das Kapital der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit wird um 5 Millionen € aufgestockt. Damit können wir weiter sinn volle Projekte unterstützen, was sich seit vielen Jahren be währt hat.
Für die Ausstattung und für die Überstundenvergütung für die Polizei stellen wir 5,9 Millionen € in den Haushalt ein.
Dies ist auch ein Zeichen unserer Wertschätzung der hervor ragenden Arbeit der Polizei in unserem Land, die in diesen Zeiten sicherlich nicht gerade einfach ist.
In einem ersten Schritt wollen wir weitere 60 Millionen € in die Schlüsselbranchen unseres Landes investieren, um die In novationskraft der Unternehmen des Landes zu stärken, um so auch langfristige wirtschaftliche und technologische Pers pektiven der baden-württembergischen Landespolitik festzu legen. Näheres hierzu werden wir in der Ausschussberatung am 20. Januar 2011 zu erörtern haben.
Meine Damen und Herren, mit den zwei schuldenfreien Haus halten 2008 und 2009 haben wir gezeigt, was möglich ist. Es muss unser Ziel sein, so bald wie möglich wieder ohne Kre dite auszukommen. Der hier vorgelegte Haushaltsentwurf für den Dritten Nachtrag ist eine sinnvolle, zeitgemäße und auch den Erwartungen der Bevölkerung entsprechende Perspekti ve, den Pfad zum Kreditverzicht wieder zu beschreiten. Ich bitte Sie alle, uns auf diesem Weg zu unterstützen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Dienstrechtsreform schaffen wir die Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Dienstrecht für das 21. Jahrhundert. Wir haben, wie Ihnen bekannt ist, lange dafür gekämpft, in diesem Be reich die Gesetzgebungskompetenz zu erhalten. Dies ist uns nunmehr mit der Föderalismusreform I auch gelungen. Mit dem heute zur Entscheidung anstehenden Gesetzespaket schöpfen wir diese Gesetzgebungskompetenz aus. Wir zeigen mit der Dienstrechtsreform auch, dass wir die hohe Leistungs kraft und das Expertenwissen der Beamtinnen und Beamten des Landes wertschätzen und weiterhin verlässliche Partner der Beamtenschaft sind und auch bleiben werden.
Nun ist es, wie bei jeder Novellierung bzw. Generalrevision, auch erforderlich, einen ausgewogenen, sachgerechten Kom
promiss zwischen den modernen Erfordernissen, die den In teressen der Beamtinnen und Beamten entsprechen, sowie den Belangen des Landes zu erreichen. Dabei haben wir auch da rauf geachtet, die Freiräume derer, denen die Dienstherrenei genschaft vor Ort zukommt, zu vergrößern, damit sie in ihren Bereichen individuelle Lösungen im Einvernehmen mit den Personalvertretungen finden können.
Meine Damen und Herren, im Laufbahnrecht haben wir ins besondere durch Stellenhebungen im mittleren und im geho benen Dienst strukturelle Verbesserungen geschaffen, die auch in der Fläche ankommen werden. Der einfache Dienst wird durch die Dienstrechtsreform abgeschafft. Sicherlich sind da mit nicht alle Wünsche der Beamtenschaft hinsichtlich der Dienstrechtsreform erfüllt. Man kann aber, so glaube ich, mit Fug und Recht sagen, dass die strukturellen Verbesserungen fast historische Dimensionen haben.
Insbesondere haben wir auch den familienpolitischen Belan gen Rechnung getragen. So haben wir z. B. als Baustein zum „Kinderland“ Baden-Württemberg statusrechtliche Freistel lungszeiten wie z. B. die unterhälftige Teilzeit eingeführt. Da mit ist es in Zukunft nicht mehr zwingend notwendig, min destens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stun den abzuleisten. Vielmehr ist es jetzt möglich, dass Familien ihre Arbeitszeiten noch individueller an ihre Lebenssituation anpassen.
Die Fortführung der Altersteilzeit für schwerbehinderte Be dienstete stand für die CDU-Landtagsfraktion stets außer Fra ge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, bei die ser Gelegenheit auch den kommunalen Bereich noch kurz zu erwähnen. Auch hier standen für uns Flexibilität und Moder nität im Vordergrund. So haben wir beispielsweise Mehrar beits- und Sitzungsvergütungen in die Verantwortung der Kommunen gestellt. Darüber hinaus werden wir uns in naher Zukunft mit einem eigenständigen Landeskommunalbesol dungsgesetz über weitere Verbesserungen bei den Landräten und Bürgermeistern beschäftigen.
Mit Mehrausgaben von rund 40 Millionen € im Jahr schaffen wir durch die Dienstrechtsreform strukturelle Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung in allen Laufbahnen. Diese sind bereits im Nachtragshaushalt 2011 etatisiert, insbesondere für Stellenhebungen in den unteren Besoldungsgruppen, vor al lem im Bereich der Steuerverwaltung und der Polizei.
Die Förderung der Gesundheitsprävention mit 6 Millionen € ist ebenfalls Teil der Dienstrechtsreform. Wie Sie wissen, las sen sich viele Krankheiten durch eine gesunde Lebensweise, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und körperliche Akti vität verhindern. Gesundheit und Prävention gerade bei be rufsbedingten Krankheiten sind ein sehr wichtiger Aspekt. Die Gesundheitsprävention hat sich bei den Arbeitgebern in der Privatwirtschaft nachweislich bewährt. Das wird auch im öf fentlichen Dienst so eintreten. Die Gesundheitsprävention ist als Teil der Fürsorgepflicht zu sehen, die das Land BadenWürttemberg als Dienstherr gegenüber seinen Bediensteten hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auf einen zentralen Bestandteil der Dienstrechtsreform kommen, auf die Erhöhung der Lebensarbeitszeit von 65 Jahren auf 67 Jahre.
Hiermit zeichnen wir zunächst die Änderungen für die Beam ten des Bundes und die Ruheständler im Bereich der gesetz lichen Rentenversicherung nach, indem die Lebensarbeitszeit bis ins Jahr 2029 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an gehoben wird. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig.
Da der Bund mittlerweile durch die geänderten Gesetzge bungskompetenzen keinen Versorgungsbericht mehr erstellt, hat das Land jüngst den ersten eigenen Versorgungsbericht vorgestellt. Dieser zeigt in überaus deutlicher Weise auf, wie die Zahl der Versorgungempfänger von derzeit 93 000 auf fast 160 000 ansteigen wird. Das stellt nahezu eine Verdopplung der Zahl der Versorgungsempfänger dar und wird auch min destens zu einer Verdopplung der Versorgungsausgaben füh ren. Wir schätzen den Aufwand hierfür auf etwa 6 Milliar den €. Wir fangen dies zwar durch den Versorgungsfonds, den wir eingerichtet haben, und die Versorgungsrücklage teilwei se auf; zwingend ist aber auch, die Versorgungsausgaben durch flankierende Maßnahmen wie die Erhöhung der Lebens arbeitszeit weiter zu begrenzen.
Für die CDU-Fraktion ergibt sich daraus auch finanzpolitisch die zwingende Notwendigkeit, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben und zu deren Finanzierbarkeit zu ergreifen. Ge rade aus der Sicht von Baden-Württemberg scheint der Bei trag, den wir mit der Erhöhung der Lebensarbeitszeit abver langen, ohne Alternative zu sein, und nur dieser Teil der Dienstrechtsreform führt zu einer strukturellen Entlastung der Staatsfinanzen. Alle anderen Maßnahmen, meine Damen und Herren, führen zu Mehrausgaben, sodass die Dienstrechtsre form im Jahresdurchschnitt gerade einmal zu Einsparungen in Höhe von rund 75 Millionen € netto führen wird.
Mit dem sogenannten Altersgeld schaffen wir im Hinblick auf einen Wechsel zwischen dem öffentlichen Dienst und der pri vaten Wirtschaft deutlich mehr Flexibilität als bisher. Wie Sie wissen, scheiterte mancher Wechsel in die Privatwirtschaft al lein schon deshalb, weil bis dahin erdiente Versorgungsan sprüche verloren gegangen sind und ein Ausgleich durch den neuen Arbeitgeber schlichtweg nicht finanzierbar war. Durch die Neuregelung eröffnen wir in vorbildlicher Weise, wie ich meine, die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft.
Mit einem Änderungsantrag zur Dienstrechtsreform wollen wir erreichen, dass für Beamtinnen und Beamte die Möglich keit geschaffen wird, eine ehrenamtliche Betreuung in unab weisbaren Einzelfällen ausnahmsweise auch während der Ar beitszeit – unter Belassung ihrer Bezüge – wahrzunehmen. Das Land Baden-Württemberg setzt hierdurch wirksame Im pulse, um Beschäftigte für die Übernahme eines solchen Eh renamts gewinnen zu können.
Ein wichtiger Punkt, über den wir heute noch zu reden haben, ist die Anrechenbarkeit von Hochschulausbildungszeiten, wo von besonders teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen betroffen wä ren. Die Kürzung der Anrechenbarkeit von Hochschulausbil dungszeiten und die damit verbundenen Einsparungen waren eine Bedingung für den Verzicht auf eine schnellere Umset zung der Pension mit 67 Jahren.
Die Kürzung der Anrechenbarkeit von Hochschulausbildungs zeiten auf zwei Jahre und vier Monate wird daher auch im Rahmen der Vergleichsberechnung für 1991 bereits vorhan
dene Beamtinnen und Beamte beibehalten. Da eine Benach teiligung teilzeitbeschäftigter Frauen jedoch vermieden wer den soll, wird im Gegenzug eine Deckelung eingeführt, wel che die finanziellen Auswirkungen der Kürzung auf den Be trag beschränkt, den auch andere Beamtinnen und Beamte durch die Kürzung der Anrechenbarkeit von Hochschulaus bildungszeiten von drei Jahren auf zwei Jahre und vier Mo nate hinzunehmen haben.
Die Kürzung der Anrechenbarkeit von Hochschulausbildungs zeiten von drei Jahren auf zwei Jahre und vier Monate verrin gert das Ruhegehalt z. B. von teilzeitbeschäftigten Beamtin nen in der Besoldungsgruppe A 13 – verheiratet, Endstufe, keine Amtszulage zugrunde gelegt – um 53,68 €. Die finanzi ellen Auswirkungen der Kürzung der Anrechenbarkeit von Hochschulausbildungszeiten von vier Jahren und sechs Mo naten auf zwei Jahre und vier Monate werden im Rahmen ei ner Vergleichsberechnung für 1991 bereits vorhandene Beam tinnen in dem genannten Beispiel – wiederum A 13 – eben falls auf 53,68 € begrenzt.
Diese Deckelung, meine Damen und Herren, erfolgt rechts technisch durch die Gewährung einer Ausgleichszulage, die das Ruhegehalt gegebenenfalls entsprechend erhöhen wird. Durch diese Deckelung wird eine überproportionale Schlech terstellung teilzeitbeschäftigter Frauen, die im Rahmen der Ruhegehaltsberechnung von der teilweisen Anwendung des vor 1992 geltenden Rechts profitieren, vermieden. Mit ande ren Worten: Damit haben wir sichergestellt, dass alle Bediens teten bei der Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten nicht mehr als acht Monate verlieren.
Mehr Details können Sie den Tabellen zum Änderungsantrag Drucksache 14/7100-9 entnehmen. Ich denke, wir haben da mit einen guten Ausgleich der beiderseitigen Interessen ge funden.
Mit dem Änderungsantrag Drucksache 14/7100-10 werden wir es ermöglichen, dass der gehobene Forstdienst laufbahn rechtlich als gehobener technischer Dienst eingeordnet wird. Damit werden wir die bestehenden Ungleichbehandlungen im Vergleich mit anderen gehobenen technischen Diensten auf heben. Mit dieser Regelung wird es künftig auch möglich sein, im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern um die bes ten Absolventen zu bestehen.
Bei der Vielzahl der von mir nicht im Einzelnen angesproche nen Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderun gen oder technische Anpassungen. Insofern erlaube ich mir, auf die Ihnen vorliegenden Einzelbegründungen im Speziel len zu verweisen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend be merken: Die Dienstrechtsreform ist ein wegweisender Schritt für ein modernes Dienstrecht für das 21. Jahrhundert. Sie ist einerseits Anerkennung für die erfolgreichen Leistungen un serer Beamtenschaft, andererseits berücksichtigt die Dienst rechtsreform auch die notwendigen Konsolidierungsmaßnah men für unseren Landeshaushalt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Dienstrechtsreform ist ein ausgewogenes Reformkonzept; das habe ich schon mehr
fach erwähnt. Der einzige Vorwurf, den man erheben kann, ist, dass sie auch hätte früher kommen können.
Die CDU-Landtagsfraktion wird aus den genannten Gründen dem gesamten Gesetzespaket mit vollster Überzeugung zu stimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in zweiter und drit ter Lesung...
... den ersten Nachtrag zum Dop pelhaushalt 2010/2011 verabschieden, dann dürfen wir uns in erster Linie bei unserem Finanzminister Willi Stächele für die se herausragende Haushaltsfortschreibung bedanken. Wer in heutiger Zeit die Nettokreditaufnahme um 50 Millionen € ab senken kann, 40 Millionen € für strukturelle Verbesserungen bei den Landesbediensteten veranschlagen kann und darüber hinaus dem Landtag, also uns, den notwendigen Spielraum für wichtige politische Handlungsfelder lässt – ich denke da bei z. B. an die Empfehlungen des Sonderausschusses „Win nenden“ –, der hat unser aller Lob verdient. Daher gleich zu Anfang volle Zustimmung der CDU-Fraktion zu diesem Haus halt.
Meine Damen und Herren, das Jahr 2010 lässt uns nach den bisherigen Entwicklungen auf ein neues Wachstum hoffen. Das sagen vor allem auch die Wirtschaftsforschungsinstitute. Die konjunkturelle Erholung in Deutschland setzt sich gefes tigt fort. Der Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Leistung dürfte im zweiten Quartal dieses Jahres merklich stärker aus fallen als im ersten Quartal.
Diese Besserungstendenzen am Arbeitsmarkt setzten sich in den letzten Monaten bereits verstärkt fort. Die anhaltende kon
junkturelle Erholung, gestützt durch zusätzliche Impulse aus einer kräftigen Frühjahrsbelebung, wirkte sich zunehmend auf den Arbeitsmarkt aus. Dies bekommt insbesondere BadenWürttemberg wohltuend zu spüren.
Auch wenn in vielen Branchen und Unternehmen die Lage noch immer angespannt ist, drehen sich weitere wichtige Vor zeichen der Wirtschaft wieder von minus nach plus. Es wird sich zeigen: So, wie Baden-Württemberg mit seiner starken Export-, Investitionsgüter- und Hightechwirtschaft besonders hart von der weltweiten Abwärtsbewegung betroffen war, so wird es von der jetzt einsetzenden Belebung auch wieder schneller als andere nach oben getragen.
Je Einwohner exportierte Baden-Württemberg im Jahr 2009 weltweit Güter im Wert von 12 000 €, Deutschland insgesamt exportierte im Vergleich dazu Güter im Wert von 8 000 € je Einwohner. An der Höhe der Exportquote – dem Anteil des Exportvolumens am Bruttoinlandsprodukt –, die 38 % beträgt, wird die hohe Exportintensität des Landes deutlich sichtbar. Auch hier wieder ein Vergleich: Deutschlandweit beträgt die Exportquote 27 %. Ich bin fest davon überzeugt: Baden-Würt temberg wird auch nach der Krise nicht Opfer, sondern Ge stalter und Gewinner des Strukturwandels sein. Unsere Un ternehmen haben die Zukunftsmärkte fest im Blick. Sie sind Weltspitze, wenn es um die Entwicklung und Optimierung neuer technologischer Trends und Möglichkeiten geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten der Krise und der Veränderungen tragen wir erst recht Mitverantwortung für Ar beitsplätze und Umsätze unserer Unternehmen. Auf diesem Weg in die Zukunft hat unsere Wirtschaft auch die volle Un terstützung der Landespolitik. In Baden-Württemberg ist die Gefahr einer Firmenpleite seit vielen Jahren am niedrigsten. Bezogen auf 10 000 Unternehmen hat Baden-Württemberg im Jahr 2009 mit gerade einmal 65 Unternehmen die gerings te Insolvenzrate unter den Bundesländern. Im Durchschnitt lag diese Insolvenzrate bei 94 Unternehmen.
Mit unserem Landesinfrastrukturprogramm und mit dem mas siv ausgeweiteten Landesbürgschaftsrahmen haben wir vie len Unternehmen im Tiefpunkt der Krise wertvolle Überbrü ckungshilfe leisten können. Gerade zur Unterstützung unse rer Unternehmen bei der Überwindung der Finanzkrise brau chen wir die Banken in Baden-Württemberg und einen star ken Finanzplatz Stuttgart. Wir werden daher alles tun, damit den Banken nicht durch zusätzliche Abgaben notwendiges Ka pital abgezogen wird, das dann für die Kundenfinanzierung nicht mehr zur Verfügung stehen würde.
Grundlegende Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, die Haftung und die Verantwortung, müssen wieder stärker das Handeln der Finanzakteure bestimmen.
Meine Damen und Herren, eine besondere Belastung für Ba den-Württemberg ist der Länderfinanzausgleich. Ohne diesen stünde Baden-Württemberg schuldenfrei da. Auch für die Jah re 2010 und 2011 müssten keine Schulden aufgenommen wer den; im Gegenteil: Ohne Zinsbelastung könnte das Land so gar in Krisenzeiten Rücklagen in Milliardenhöhe bilden. Ba den-Württemberg ist nämlich das einzige Land, das immer in
den Länderfinanzausgleich einbezahlt hat. Kein anderes Land hat mehr in den Länderfinanzausgleich einbezahlt. Seit 1950 sind dies immerhin 46,5 Milliarden €. Die Gesamtverschul dung des Landes Baden-Württemberg am Kreditmarkt ist nicht höher.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg saniert sich nicht zulasten seiner Kommunen. Baden-Württemberg wird weiterhin der starke Partner der Kommunen sein und de ren Interessen auch beim Bund vertreten. Auch in Zeiten der Krise sorgt Baden-Württemberg für eine gute und solide Fi nanzausstattung seiner Kommunen. Die Gemeinden in Ba den-Württemberg haben die niedrigste Pro-Kopf-Verschul dung aller Kommunen in Deutschland.
Wenn Sie mir eine Bemerkung gestatten: Auch darauf, lieber Herr Kretschmann, hätten Sie bei Ihrer Haushaltsrede, bei der Sie einen Vergleich zu Nordrhein-Westfalen zogen, eingehen sollen, ja, im Sinne unseres Landes meine ich, sogar eingehen müssen. Schade, dass Sie dazu nicht in der Lage sind.
Gerade in Krisenzeiten sind Investitionen in Bildung Investi tionen in die Zukunft. Dies zahlt sich in Baden-Württemberg schon jetzt aus. Im Bereich der beruflichen Bildung belegt Ba den-Württemberg im Bildungsmonitor Platz 1. Bei der ge meinsamen Beschulung von behinderten und nicht behinder ten Kindern ist das Land mit Bayern und Bremen Vorreiter. Das Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige ist bundesweit einmalig. Dies gilt auch für das Projekt „Singen – Bewegen – Sprechen“. Der Orientierungsplan findet bundesweit hohe Beachtung. Beim PISA-Länderranking belegen wir Spitzen plätze.
Bei der Jugendarbeitslosigkeit hat Baden-Württemberg bun desweit den niedrigsten Wert. – Sie hören das sehr wohl, lie ber Kollege.
Wir sparen auch nicht an unseren Bürgern. Im Gegenteil: In der Ländervergleichsstudie „Wie sozial sind die Länder?“ wurden im Jahr 2006 anhand von 27 Indikatoren die Politik felder Wirtschaftsleistung, Armut, Arbeit, Bildung, Geschlech tergleichstellung und Generationenverhältnis untersucht, und Baden-Württemberg liegt – wen wundert es? – hier wieder an erster Stelle.
Einen Solitär unserer baden-württembergischen Hochschul politik stellt das Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ dar. Mit diesem ambitionierten Programm stellt Baden-Württem berg als erstes Bundesland überhaupt sicher, dass für den dop pelten Abiturjahrgang 2012 und für eine steigende Zahl von Studienberechtigten in den kommenden Jahren eine ausrei chende Zahl von qualitativ hochwertigen Studienplätzen zur Verfügung steht. Bis zum Jahr 2012 werden über alle Hoch schularten hinweg 20 000 zusätzliche Studienanfängerplätze eingerichtet.
Die baden-württembergischen Universitäten haben bei der Ex zellenzinitiative sensationell abgeschnitten. Nicht zuletzt dank vorausschauender Hochschulpolitik und bester Rahmenbedin gungen kommen vier von neun Exzellenzuniversitäten aus Ba den-Württemberg. Auch in den übrigen Förderlinien waren die Universitäten des Landes weit überproportional vertreten. Rund ein Drittel der Fördergelder gingen somit nach BadenWürttemberg. Mit der Exzellenzinitiative wurden weit über 1 000 hochwertige Arbeitsplätze in Baden-Württemberg ge schaffen.
Mit dem Solidarpakt haben alle Hochschulen einschließlich der Hochschulmedizin finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2007 bis 2014. Dies bedeutet: keine Einsparungen, und dazu Zuwächse bei den Personalkosten. Der Solidarpakt si chert die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Der Wert eines gesicherten Budgets wird derzeit deutlicher denn je.
Mit dem Nachtragshaushalt werden auch die Voraussetzun gen für die Dienstrechtsreform geschaffen, mit der das Land die durch die Föderalismusreform gewonnenen Gesetzge bungskompetenzen ausfüllen wird. Dieses Gesetz werden wir morgen noch behandeln.
Im Nachtragshaushalt setzen wir zudem die Senkung des Klassenteilers an Grundschulen um und schaffen Vorsorge für die Vorschläge der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiter bildung“. Ebenfalls Gegenstand sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die aufgrund der Empfehlungen des Son derausschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Win nenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendge walt“ beschlossenen Maßnahmen.
Der Nachtragshaushalt sieht vor, dass die Nettoneuverschul dung im Jahr 2011 um 50 Millionen € gegenüber der bisheri gen Planung gesenkt wird. Dies ist ein sehr wichtiges Zeichen auf dem Weg, künftig keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen.
Die Absenkung der Neuverschuldung gewinnt mit einem Blick nach Nordrhein-Westfalen weitere Bedeutung. SPD und GRÜNE planen dort eine Rekordneuverschuldung von sage und schreibe 9 Milliarden €, um ihre künftigen, von einer Min derheitsregierung getragenen Koalitionskompromisse und die nachträglichen Wahlgeschenke überhaupt umsetzen zu kön nen.
Noch ein Wort zu unserem lieben Herrn Kretschmann und zu den lieben Kolleginnen und Kollegen der Grünen: Das vertei digen Sie auch noch. Wenn Sie weiterhin unseren baden-würt tembergischen Haushalt schlechtreden, zeugt das nicht gera de von Sachkompetenz, sondern vielmehr nur von purem Po pulismus.
Natürlich tun Sie das, und zwar in hohem Maß.
Sobald nämlich die Grünen, meine Damen und Herren, Re gierungsverantwortung mittragen müssen, spielen zuvor ge äußerte hehre Grundsätze der Finanz- und Haushaltspolitik plötzlich keine Rolle mehr.
Man könnte es auch etwas anders formulieren und sarkastisch sagen: Es ist gut, dass es wieder eine rot-grüne Regierung in einem Flächenland gibt. Diese wird uns nämlich aufzeigen, was viele bereits verdrängt haben: die Jahre 1998 bis 2005 un ter einer rot-grünen Bundesregierung.
Ich komme zum Schluss. Der aktuelle Nachtrag kann nur die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung berücksichtigen und die wichtigsten aktuellen Änderungen für die aktuellen Haushalts jahre dementsprechend umsetzen. Daher haben wir die Regie rung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, den Land tag im November 2010 über die aktuellen Planungen zu in formieren und eine Fortschreibung der mittelfristigen Finanz planung vorzulegen.
Das sind unsere Ziele, meine Damen und Herren. Das sind die Ziele der CDU für Baden-Württemberg auf dem Weg aus der Krise. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass wir auf diesem Weg gut und schnell vorankommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit dem heute soeben von Herrn Finanz minister Stächele eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes sind wir nach vorn gerichtet und wer den zügig eine neu strukturierte Landesbank ins Leben rufen und unsere Landesbank damit zukunftsfähig aufstellen.
Mit diesem Entwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes stecken wir den Rahmen ab, in dem sich die Landesbank auf ihre größte Stärke konzentrieren kann, nämlich auf die part nerschaftliche Begleitung des innovativen Mittelstands in Ba den-Württemberg. Gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist diese Aufgabe wichtiger denn je.
Dass die SPD-Fraktion diesen von der Landesregierung auf gezeigten Weg mitgeht, ist richtig. Wir begrüßen das. Aller dings stelle ich der Fraktion GRÜNE anheim, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kol legen, ist uns allen doch objektiv gesehen klar: Wir brauchen eine leistungsfähige Landesbank, die ihre wichtige Aufgabe als solider Partner für das Land, die Kommunen und den Mit telstand gestärkt wahrnehmen kann.
Diese Argumentation erscheint überzeugend. Selbst Sie, lie ber Kollege Schlachter, dürften als Bankfachmann doch dar an keine Zweifel hegen und müssten die Umstrukturierung so ebenfalls mittragen und begrüßen können.
Wir brauchen unsere Landesbank mit ihrer Funktion als Zen tralstelle für die Sparkassen und als Mittelstandsbank, um nur zwei Funktionen noch einmal hervorzuheben und zu wieder holen.
Meine Damen und Herren, wie uns Finanzminister Stächele bereits eingehend dargelegt hat, ist die gesetzliche Änderung des Landesbankgesetzes aus Gründen der Restrukturierung notwendig. Zwar hat die Europäische Union die von BadenWürttemberg vorgeschlagenen Maßnahmen vollumfänglich anerkannt, aber sie fordert ihre zwingende gesetzliche Umset zung.
Der von der EU akzeptierte Plan zur Neuausrichtung unserer Landesbank beinhaltet die Konzentration auf die Kernfelder der LBBW. Dies sind fünf Säulen, nämlich folgende Aufga benbereiche: das Privatkundengeschäft, das Unternehmens kundengeschäft, ausgewählte Immobilienfinanzierungen, die Sparkassenzentralbanktätigkeit bzw. das Zentralbankgeschäft sowie das kundenbezogene leistungsfähige Kapitalmarktge schäft. In diesen fünf Aufgabenbereichen wird die LBBW dann tätig werden können.
Auslösender Grund für die Beteiligung der EU war die dorti ge Betrachtungsweise, die gewährte Kapitalaufstockung von 5 Milliarden € und die Risikoabsicherung von 12,7 Milliar den € als Beihilfe zu werten.