Winfried Mack

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in erster Lesung hier und im Ständigen Ausschuss über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP beraten. Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Novellierung des Auszählverfahrens für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab 2011. Die Umstellung, die wir vorsehen, betrifft einzig und allein das Berechnungsverfahren; am Verfahren der Sitzzuteilung an die Parteien selbst verändert sich nach diesem Gesetzentwurf nichts.
Es geht hier nicht um eine Systemänderung. Wir wollen mit diesem wichtigen Gesetz nicht hopplahopp eine Systemänderung vornehmen.
Die Änderung findet an drei Stellen Anwendung: erstens bei der Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze auf Landesebene, zweitens bei der Verteilung dieser Sitze auf die jeweiligen Regierungsbezirke und drittens bei der Berechnung der Ausgleichsmandate.
Wir wollen das Auszählverfahren im Landtagswahlrecht optimieren. Wir im Landtag von Baden-Württemberg sind nach Hamburg und Bremen, die das neue Berechnungsverfahren bereits eingeführt haben, die Ersten, die dieses Verfahren in einem Landtag einbringen. Der Deutsche Bundestag hat die Einführung einmal erwogen. Wir sind die Ersten, die es hier im Landtag eingebracht haben. Wir haben den Gesetzentwurf aber erst eingebracht, nachdem die Vorbereitungen zur nächsten Landtagswahl bereits begonnen hatten und nachdem mit Nominierungsverfahren begonnen worden ist.
Sie haben die Einführung des neuen Verfahrens vorher auch nicht beantragt und auch nicht in die Debatte gebracht.
Sie können mir den Antrag zeigen, in dem Sie das gefordert haben.
Während des Spiels ändert man die Regeln nicht. Deswegen werden wir auch den Änderungsantrag der Fraktion der
SPD, mit dem auch eine Änderung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Inkrafttretens begehrt wird, ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Im Ausschuss habe ich festgestellt, dass Artikel 1 des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen wurde.
Es gibt also eine große Übereinstimmung darüber, dass wir zu diesem neuen Auszählverfahren kommen wollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben uns mit einem Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu beschäftigen. Dieser Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten nicht für die nächste, sondern erst für die übernächste Legislaturperiode vor. Wir sind der Meinung, dass wir all die damit zusammenhängenden Fragen in aller Ruhe miteinander besprechen sollten.
Dafür haben wir in der nächsten Legislaturperiode genügend Zeit, was uns, meine Damen und Herren, hilft, möglichst auch Fehler zu vermeiden.
Als Beispiel dient mir dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der vom 24. Januar 2006 stammt. Zu einer wesentlichen Stelle dieses Gesetzentwurfs liegt mit heutigem Datum, Uhrzeit 11:11 Uhr, schon wieder ein Änderungsantrag vor. Die SPD-Fraktion hat also ihren eigenen Gesetzentwurf in einer wesentlichen Frage schon wieder geändert.
Dann kommt ein Antrag der Grünen, und ich sehe, dass die SPD diesem Antrag der Grünen hinterhereilt und schnell auch noch einen entsprechenden Antrag stellt.
Dies ist kein geordnetes Verfahren, in dem man die Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten kann. Wir wollen kein Stückwerk, sondern wir wollen uns auf der Basis dessen, was uns die Diätenkommission empfohlen hat, in der nächsten Legislaturperiode intensiv mit der Sache beschäftigen und dann einen Gesetzentwurf einbringen.
Im Einzelnen möchte ich zu den von Rot und Grün aufgeworfenen Fragen Folgendes sagen:
Erstens: Bei der Vereinbarkeit von Amt und Mandat muss man nach der Verwaltungsreform in der Tat Änderungen überlegen.
Zweitens ist die Altersentschädigung ein wichtiger Diskussionspunkt. Ich möchte aber herausstellen, dass es hier nicht um die Höhe der Altersentschädigung der Abgeordneten geht – diese ist, glaube ich, weitgehend unumstritten –, sondern schlicht und ergreifend um das System, in dem diese geleistet wird.
Es geht auch um die Unkostenpauschalen. Die Grünen und nun auch die SPD sagen, die Unkostenpauschalen sollen abgeschafft werden und stattdessen soll der Abgeordnete die Möglichkeit bekommen, seinen Aufwand in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Ich weise darauf hin, dass die Diätenkommission dies abgelehnt hat und dass wir uns nicht zusätzlich mit Bürokratie überhäufen sollten.
Wir haben, was dieses Parlament anbelangt, was die Landesregierung von Baden-Württemberg anbelangt, was die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg insgesamt anbelangt, das kostengünstigste politische System in Deutschland. Es ist so, dass die Regelungen, die wir im Abgeordnetengesetz haben, insgesamt gesehen angemessen sind, und deshalb sind keine Eilentscheidungen zu treffen.
Deshalb werden wir den Gesetzentwurf der SPD und die Anträge von der SPD und den Grünen ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende Jörg Döpper hat uns gedankt. Und ich glaube, es ist an uns, ihm auch ganz herzlich zu danken.
Er hat dieses Amt ruhig, ausdauernd und durchsetzungsstark geführt. Er hat die Fälle immer von der menschlichen Seite her beleuchtet. Er ist die Fälle mit Augenmaß angegangen und hat sie mit Augenmaß durch den Ausschuss geleitet. Deswegen möchte ich sagen: Jörg Döpper ist ein allseits anerkannter und erfolgreicher Vorsitzender des Petitionsausschusses.
Auch ich möchte der Verwaltung, die uns unterstützt hat, ganz herzlich danken, insbesondere Herrn Mümmler.
Was ist die Hauptfunktion des Petitionsausschusses? Der Petitionsausschuss ist an Recht und Gesetz gebunden; er ist kein Instrument, um den Rechtsstaat auszuhebeln.
Eine Petition kann nicht an Recht und Gesetz vorbei behandelt werden.
Auf der anderen Seite ist nichts absolut, auch nicht der Rechtsstaat, Herr Kollege Oelmayer. Deswegen kann der Petitionsausschuss in besonders schwierigen und verzwickten Fällen helfen, und er muss helfen – zum Beispiel indem er ein Gespräch anberaumt, in dem die eine oder andere Seite noch einmal beleuchtet wird.
Der Petitionsausschuss kann – das hat er bewiesen – gegen Bürokratie und gegen Bürokraten auch einmal unerbittlich zuschlagen.
Besonders haben uns die Ausländerfälle beschäftigt.
Sie waren oft sehr schwierig, auch von der menschlichen Seite her gesehen. Über 1 000 Fälle sind es gewesen.
Wir haben seit September 2005 die Härtefallkommission, und ich möchte sagen: Wir müssen ganz genau hinsehen, was diese Härtefallkommission bewirkt und was sie nicht bewirken kann. Jedenfalls hat der Petitionsausschuss in diesen schwierigen Fällen seine Funktion nicht verloren, sondern muss immer noch in dem einen oder anderen Fall helfen.
Wir wollen die Evaluation der Härtefallkommission abwarten.
Wir haben immer wieder auch über eine Altfallregelung gesprochen.
Man muss sehen: Eine Altfallregelung beschäftigt sich mit Fällen, in denen Ausländer sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Altfallregelung beinhaltet Schwierigkeiten. Beispielsweise stellt sich die Frage: Wo setze ich den Trennstrich? Bei zehn, bei acht, bei sechs Jahren Aufenthaltsdauer? Und zweitens: Die Rechtstreuen, die entweder freiwillig ausgereist sind oder die abgeschoben werden mussten, sind am Ende diejenigen, die benachteiligt werden. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es Ausländer gibt, die sich schon längere Zeit in Deutschland aufhalten und deren Kinder teilweise hier aufgewachsen oder gar hier geboren sind.
Nein. Ich möchte diesen Gedanken fortführen.
Deswegen bin ich dankbar dafür, dass sich die Innenministerkonferenz mit dieser Frage befasst hat, zuletzt am 9. Dezember 2005 in Karlsruhe. Die Innenministerkonferenz hat den Beschluss gefasst, sie wolle das Zuwanderungsgesetz und seine Wirkungen evaluieren, und hat eine länderoffene Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema „Kettenduldungen und Altfallregelung“ beschäftigen will. Wir meinen, dass die Innenministerkonferenz an diesem Thema dranbleiben soll. Es wäre vernünftig, wenn auf dieser Ebene eine Regelung gefunden werden könnte.
Der Petitionsausschuss hat sich in einigen – auch schwierigen – Fällen mit Windkraftanlagen befasst.
Ich habe den Eindruck, dass der Petitionsausschuss bei diesem Thema das Ohr am Bürger hatte. Er hat gehört, was die Bevölkerung will, und hat die Strömungen in der Bevölkerung aufgenommen.
Wir haben uns auch mit dem Thema Landschaftsverschandelung befasst. Herr Kollege Oelmayer, Anlagen, die höher als das Ulmer Münster sind, können doch auch Sie nicht ertragen.
Ich muss sagen, warum wir in diese verzwickte Situation gekommen sind: weil es bestimmte Vorschriften im Raumordnungsgesetz des Bundes gab. Das ist Zentralismus, das ist Politikverflechtung, was da zum Ausdruck kam.
Der Petitionsausschuss hat sich dem widersetzt. Gott sei Dank wird die Zuständigkeit für die Raumordnung geändert.
Ich möchte noch einen Schlusssatz sagen, wenn Sie gestatten, Herr Präsident.
Wenn Sie mir noch eine Minute gestatten würden, Herr Präsident.
Diese eine Minute kann ich nicht mehr einsparen, weil ich sie schon verbraucht habe.
Wie soll ich etwas einsparen, das ich schon ausgegeben habe?
Ich wollte noch etwas zu unserer Reise nach Sibirien sagen.
Die kann ich nicht mehr zulassen. Sonst ist die Redezeit ganz erschöpft.
Ich nehme an, Herr Abg. Witzel will sich zum Thema Windkraft melden.
Wir haben mit ihm dieses Thema schon längst diskutiert. Deswegen glaube ich nicht, dass ich diese Zwischenfrage zulassen sollte.
Ich wollte noch ein Wort zu unserer Reise nach Sibirien sagen. Wir haben in den Städten, in denen wir waren, in Barnaul, in Nowosibirsk, viele Russlanddeutsche kennen gelernt, die dort heute noch wohnen, und wir haben von ihrem Schicksal in den Zwanzigerjahren, in den Vierzigerjahren gehört, wo sie verfolgt wurden, weil sie Deutsche waren. Wir alle – über die Parteigrenzen hinweg – haben damals erlebt, wie notwendig und wichtig es ist, dass wir hinter diesen Menschen stehen, ihr Schicksal akzeptieren und sagen: Es war richtig, dass diese Menschen auch in größerer Zahl nach Deutschland kommen konnten. Sie sind Deutsche,
sie sind Russlanddeutsche, sie gehören zu unserem Volk, und deswegen stehen wir in diesem Punkt voll hinter den entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes.
Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP legen heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Auszählverfahrens vor, das ab dem Jahr 2011, also für die Wahlen zum übernächsten Landtag von Baden-Württemberg, gelten soll. Die Umstellung betrifft das Berechnungsverfahren, und zwar umfasst die Änderung drei Punkte: Erstens geht es um die Verteilung der Sitze auf Landesebene, zweitens geht es um die Verteilung dieser Sitze auf die Regierungsbezirke und drittens um die Berechnung der Ausgleichsmandate.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Höchstzahlverfahren von d’Hondt auf das nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind beide Auszählverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das Wahlrecht in gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten nicht nur den gleichen Zähl-, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben müssen.
Da Mandate nur ganzzählig zugeteilt werden können und grundsätzlich bei allen Berechnungsverfahren Reststimmen zugeteilt werden müssen, erfordern alle Verfahren, ob d’Hondt oder Sainte-Laguë/Schepers, Rundungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt es daher der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, für welches System zur Berechnung und Verteilung der Mandate er sich entscheidet.
Wir stellen um auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, weil wir das Verfahren optimieren wollen.
Dieses Verfahren gilt bereits mit einigen Modifikationen für die Wahl der Bürgerschaft in Bremen und in Hamburg. Außerdem verwendet es mittlerweile der Deutsche Bundestag für einzelne Verfahren,
zum Beispiel für die Berechnung der Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat usw. In der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags war auch vom Bundesministerium des Innern angedacht, dieses Verfahren insgesamt auf den Bundestag und die Bundestagswahlen anzuwenden. Dies ist dann aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht weiterverfolgt worden.
Auch die FDP/DVP und Teile der Grünen hier im Landtag haben dieses Verfahren gefordert.
Ich gehe deswegen davon aus, dass wir uns im Landtag einig sind, dass wir auf dieses Verfahren umstellen können.
Gleichzeitig ist in der Tagesordnung der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Vereinbarkeit von Amt und Mandat aufgerufen. Auch dieser Gesetzentwurf betrifft erst die übernächste Legislaturperiode. Wir wollen zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in aller Ruhe darüber befinden,
ob und, wenn ja, wie wir die Vereinbarkeit von Amt und Mandat neu regeln. Die Landräte wurden im Zuge der Verwaltungsreform natürlich gestärkt, was die staatlichen Aufgaben anbelangt. Ich meine, insoweit muss der Grundsatz der Gewaltenteilung neu bewertet werden. Wir wollen heute den Gesetzentwurf der SPD ablehnen,
sind aber zu Beginn der nächsten Legislaturperiode hierüber gesprächsbereit und können uns vorstellen, dass wir da zu einer Neuregelung kommen.
Im Übrigen bitte ich darum, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der SPD-Fraktion begehrte Gesetzesänderung wäre verfassungswidrig.
Wir haben das kommunale Wahlrecht für Unionsbürger für Gemeinderäte und für Kreisräte. Hier geht es um das passive Wahlrecht in Regionalverbandsversammlungen.
Die Regionalplanung ist eine staatliche Aufgabe, Frau Kollegin Haußmann. Sie wussten das bisher noch nicht, aber Sie nehmen das jetzt zur Kenntnis.
Bei staatlichen Aufgaben ist dieses passive Wahlrecht nicht möglich.
Das ergibt sich aus Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes. Wenn man dem Gesetzentwurf der SPD folgen wollte, müsste man entweder das Grundgesetz ändern oder die Europäische Union zu einem Staat machen. Dann könnte Ihrem Anliegen entsprochen werden. Aber solange dies nicht kommt,
so lange wäre die von Ihnen gewollte Gesetzesänderung verfassungswidrig. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land Baden-Württemberg bekennt sich durch seine Landesverfassung zu Europa, zur Europäischen Union und zur europäischen Idee. Unser Land Baden-Württemberg liegt im Herzen Europas. Wir sind die Hochtechnologieregion Nummer 1 in Europa
und damit der Motor der europäischen Wirtschaft. Unsere Bürger – das stellt man immer wieder fest – haben die Vorzüge der Europäischen Union angenommen. Sie schätzen die Möglichkeit des Grenzübertritts ohne Grenzkontrollen genauso wie den Euro, wenn es darum geht, dass heute keine Wechselkursverluste mehr anfallen.
Seit über 60 Jahren leben wir in Frieden und Freiheit, und unser Land hat noch nie ein höheres Bruttoinlandsprodukt pro Kopf gehabt, und noch nie war hier die Lebenserwartung höher.
Man könnte viele weitere Vorzüge darstellen, die zwar nicht unbedingt direkt mit der Europäischen Union zusam
menhängen, die aber damit zusammenhängen, dass die Europäische Union in den vergangenen Jahren Stabilität, Frieden und Wohlstand garantiert hat. Deswegen bleiben wir bei dieser Europäischen Union.
Wenn wir eine europapolitische Debatte führen, dann sollten wir nicht an erster Stelle jammern oder klagen oder lamentieren,
sondern das Entscheidende herausarbeiten. Das Entscheidende ist: Wir wollen Europa! Wir dürfen nicht in finstere Zeiten zurückfallen.
Das europäische Projekt darf nicht scheitern.
Der Europäische Konvent hat einen europäischen Verfassungsvertrag ausgearbeitet. 14 von 25 EU-Mitgliedsländern haben diesen Verfassungsvertrag mittlerweile ratifiziert. Das entspricht mehr als 50 % der Bevölkerung. In zwei Ländern ist die Volksabstimmung über diesen Verfassungsvertrag negativ ausgegangen, aber bestimmt nicht wegen des Verfassungsvertrags selbst, sondern weil andere Fragen im Vordergrund standen und auch deshalb, weil die Bürger zu Recht nicht akzeptieren, dass sich Europa um die falschen Dinge kümmert
und sich in Dinge einmischt, die es nichts angehen.
Zu Recht wollen die Bürger nicht von Brüssel bevormundet werden und misstrauen dem Zentralismus. Wir brauchen ein Europa, das den Blick auf das Wesentliche richtet statt auf den Krümmungsgrad der Banane, die Form von Traktorsitzen und den Biber im Aubereich. Wir brauchen eine klare Kompetenzzuschreibung für die Europäische Union und eine wirksamere Kontrolle der neuen Kompetenzordnung. Die Bürger haben bisher nicht den Eindruck, dass das funktioniert, und damit haben sie Recht.
Aber genau deshalb brauchen wir den Verfassungsvertrag. Deswegen müssen wir an ihm festhalten und müssen schauen, dass dieser Verfassungsvertrag auch in Kraft tritt.
Zweitens müssen die Bürger nicht nur wissen, ob der Staatsaufbau funktioniert und bezahlbar ist. Sie möchten auch wissen, wo Europa anfängt und wo Europa
aufhört.
Wer sich zur freiheitlichen Demokratie, zu Gerechtigkeit, zur Gleichberechtigung von Mann und Frau und zu den Idealen des Humanismus und der Aufklärung auf dem europäischen Kontinent bekennt, der gehört zu Europa.
Wir wollen niemanden ausgrenzen. Deswegen haben wir bei der EU ein funktionierendes Instrumentarium. Wir können über Assoziierungsmöglichkeiten viele Partnerschaften mit anderen Ländern in der Welt schließen. Aber Europa als Gemeinschaft kann doch nicht erfolgreich weiterexistieren, wenn wir die Europäische Union überdehnen. Deshalb sage ich ganz bewusst: Es war Österreich, das Anfang dieser Woche unser baden-württembergisches Verständnis von Europa und der Europäischen Union vertreten hat.
Dafür sind wir dankbar.
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der türkische Ministerpräsident Erdogan schickt seine zwei Töchter zum Studium in die USA und begründet das damit, sie könnten in der Türkei nicht studieren, weil sie ein Kopftuch tragen. Er sagt, deswegen müsse er seine Töchter zum Studium in die USA schicken.
Was glauben Sie, was in der Türkei in Zukunft passiert, wenn die dortige Regierung an solchen Auffassungen festhält? Das passt doch nicht damit zusammen, dass wir in Baden-Württemberg gleichzeitig zu Recht ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte im Unterricht an öffentlichen Schulen beschließen. Deswegen bin ich sehr skeptisch, wenn es darum geht, die Türkei in die Europäische Union aufzunehmen.
Wir befürworten den schnellen Beitritt Kroatiens zur EU. Kroatien ist ein Land, das immer zu Europa gehört hat, das immer nach Westen orientiert war. Baden-Württemberg fühlt sich den Ländern im Donauraum besonders verbunden, und wir haben gerade mit Ungarn eine hervorragende Partnerschaft, die wir weiter pflegen wollen.
Wenn wir Europas Zukunft angehen wollen, müssen wir uns an die Arbeit machen. Wir brauchen Bürokratieabbau in Europa, und zwar nicht nur in geringem Umfang. Die Europäische Kommission hat in der letzten Woche eine Vorlage herausgegeben, nach der 68 Gesetzentwürfe gestrichen werden sollen. Das ist gut, aber das sind nur 68 Gesetzentwürfe, also Entwürfe, die noch nicht Gesetz geworden sind. Wir brauchen aber auch einen Abbau von Gesetzen.
Die Landesregierung hat ein Schwarzbuch herausgegeben. Dieses Schwarzbuch ist eine wichtige Anregung.
Ein Graubuch. Gut. Aber es ist von Schwarzen gemacht worden, und deswegen ist dieses Buch gut.
Es ist doch so, dass wir in Deutschland diejenigen sind, die so viele Regeln in Brüssel verursacht haben; deshalb müssen wir auch diejenigen sein, die diese Regeln wieder abbauen. Wir brauchen einen vernünftigen Finanzrahmen in der Europäischen Union. Die Kommission hat für 2007 bis 2013 den Vorschlag gemacht, wir sollten den Finanzrahmen um 50 % steigern; das heißt, die Bundesrepublik müsste 50 % mehr Mittel aufbringen als bisher. Das ist doch nicht verkraftbar.
Wir brauchen eine Stärkung des Europäischen Parlaments – das geht nur über den Verfassungsvertrag –, und wir brauchen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Kein Nationalstaat kann sich heute allein verteidigen.
Hören Sie doch ein bisschen zu, und seien Sie nicht so nervös!
Lesen Sie einmal den Europabericht, und schauen Sie, was in Teil B steht. Das sind genau die Themen, zu denen ich im Moment rede.
Herr Wintruff, haben Sie den Europabericht vor sich liegen?
Er hat ihn nicht gelesen. Gut.
Herr Wintruff, ich weiß nicht, ob Sie von Bildungspolitik etwas verstehen; beim Thema Europapolitik jedenfalls sollten Sie sich ein bisschen zurückhalten.
Wir brauchen eine gemeinsame Wettbewerbs- und Wachstumsstrategie in Europa; nur so können wir uns in der globalisierten Welt behaupten.
Ich möchte Erwin Teufel, der im Verfassungskonvent hervorragende Arbeit geleistet hat, Dank sagen.
Ich möchte auch – das muss auch einmal im Landtag von Baden-Württemberg gesagt werden – Peter Straub Dank sagen, der als Präsident des Ausschusses der Regionen die
Stimme der Regionen in Europa verkörpert und da hervorragende Arbeit leistet.
Auch unsere Europaminister Palmer, nicht „Macho-Müller“, sondern Ulrich Müller
und Willi Stächele leisten hervorragende Arbeit in Europa, genauso wie unsere Landesvertretung mit Richard Arnold. Dafür herzlichen Dank.
Wenn wir Europa richtig bauen, können wir in BadenWürttemberg optimistisch in die Zukunft sehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch ein paar Sätze sagen.
Erstens zur SPD: Lieber ist der Europabericht kurz und die Europapolitik der Landesregierung gut als andersherum.
Informationen zur Europapolitik der Landesregierung gibt es jederzeit.
Zweitens zu dem, was Herr Walter und jetzt auch der Herr Minister gesagt haben: Es ist richtig, dass in Brüssel relativ wenig Beamte beschäftigt sind. Aber wir müssen natürlich beim Thema Bürokratie sehen, wie viele Beamte bei uns im Land mit der Brüsseler Bürokratie beschäftigt sind. Da gilt es abzubauen.
Zu dem, was Herr Walter zu den Traktorsitzen gesagt hat: Man kann Herrn Stoiber alles zuschreiben,
aber nicht die Form der Traktorsitze. Denn zu der Zeit, als das in Brüssel beschlossen wurde, war Stoiber noch am Katzentisch in der Bayerischen Staatskanzlei, aber er war nicht Ministerpräsident.
Und drittens zum Verfassungsvertrag: Es ist gut, dass wir beim Thema Verfassungsvertrag Einigkeit haben. Ich würde mir wünschen, dass wir auch noch bei einem weiteren Punkt Einigkeit erzielen könnten, nämlich bei dem von uns gewollten Gottesbezug in der Europäischen Verfassung.
Herr Theurer hat die Föderalismusreform in Deutschland angemahnt. In der Tat: Wenn die Europäische Verfassung kommt, dann brauchen wir die Föderalismusreform in Deutschland noch dringender.
Ein letzter Punkt: Thema Türkei. Ich halte es schlicht und ergreifend für absolut unehrlich, heute zu sagen: In 10 oder in 15 Jahren dürft ihr ganz bestimmt in die EU kommen,
obwohl wir heute noch gar nicht wissen, ob das klappt. – Herr Walter hat dies gesagt, genau. – Wir müssen ehrlich bleiben. Wir müssen sagen: Wir verhandeln jetzt, die Verhandlungen beginnen jetzt.
Wir werden sehen, wie weit wir in den nächsten Jahren kommen.
Dann werden wir zu einem Vertrag kommen. Ob dies ein Beitrittsvertrag ist oder nicht, werden wir dann zum gegebenen Zeitpunkt sehen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel Einsicht gab es selten. Der Ständige Ausschuss hat dem vorliegenden Antrag der Regierung einstimmig zugestimmt.
Die Regierungsmitglieder sollen die Belange unseres Landes in Unternehmen wahrnehmen, bei denen das Land Einfluss hat. Dies, meine Damen und Herren, sind wichtige Unternehmen. Denken Sie an die Landesbank Baden-Württemberg, mittlerweile die viertgrößte Bank in Deutschland. Denken Sie an die Landesstiftung Baden-Württemberg, mittlerweile die zweitgrößte Stiftung, die wir in Deutschland haben. Denken Sie an die wichtige Aufgabe der Neuen Messe oder an das Unternehmen Carl Zeiss. In all diesen Unternehmen sind Regierungsmitglieder und Staatssekretäre dieser Regierung vertreten, die die Interessen des Landes Baden-Württemberg wahrnehmen. Wir betreiben damit auch aktive Standortpolitik.
Ich muss auch dazusagen: Unsere Vertreter in den Aufsichtsräten sind gut. Man schaue sich nur die Ergebnisse beispielsweise von Rothaus an. Rothaus hat bei einem Eigenkapital von 94 Millionen € im Jahr 2003 sage und schreibe ein Ergebnis von 20 Millionen € nach Steuern eingefahren. Oder nehmen Sie SHW, Wasseralfingen: Eigenkapital 62 Millionen €. Ergebnis nach Steuern 9 Millionen €.
Das sind ausgezeichnete Zahlen. Da sieht man, dass unsere Leute in den Aufsichtsräten gute Arbeit begleiten. Jede „Heuschrecke“ würde sich danach die Fühler und alle sechs Beine abschlecken. Ich bitte den Landtag darum, dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat die heutige Debatte zur Eigenheimzulage beantragt, und diese Debatte könnte aktueller nicht sein. Der zuständige Ausschuss des Bundesrats wird sich heute mit dieser Frage befassen.
Einmal mehr will die Bundesregierung die Eigenheimzulage abschaffen. Ich sehe aber die Möglichkeit, dass wir heute in diesem Haus ein Signal für den Erhalt der Eigenheimzulage setzen. Ich meine, dass uns dies auch gelingen
könnte, weil wir hier zum einen den Glücksfall haben, dass auch die SPD-Fraktion für den Erhalt der Eigenheimzulage ist,
und zum anderen haben wir die besseren Argumente für den Erhalt der Eigenheimzulage. Wer durch das Internet surft und einmal bei www.bundesregierung.de nachschaut, der findet die besten Argumente für den Erhalt der Eigenheimzulage.
Dort wird eine Studie des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung veröffentlicht,
deren Lektüre ich nur empfehlen kann. Es gibt auch keine fiskalischen Argumente gegen den Erhalt der Eigenheimzulage.
Meine Damen und Herren, die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2004 schon deutlich reduziert, nämlich um 30 %, während in anderen Bereichen nach Koch/Steinbrück nur um 12 % gekürzt wurde. In diesem Bereich wurde hingegen um 30 % gekürzt. Es kann also nicht sein, dass man jetzt wieder fiskalische Argumente anbringt. Wer unbedingt Subventionen kürzen will, der sollte bei der Steinkohle beginnen.
Das wäre ein Bereich, in dem man noch viel stärker kürzen könnte.
In unserer Wohnungsbaupolitik hat die Wohneigentumsförderung die Priorität Nummer 1.
80 % der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wünschen sich ein Eigenheim, und wir haben in BadenWürttemberg die höchste Bausparsumme. Aber nur gut die Hälfte der Bevölkerung kann diesen Wunsch nach den eigenen vier Wänden tatsächlich realisieren. Deutschland liegt bei der Eigentumsquote in Europa an letzter Stelle, und Ba
den-Württemberg – das muss auch einmal gesagt werden – liegt bei der Eigentumsquote im Bundesvergleich noch nicht an erster Stelle; da sind andere Bundesländer vorn.
Wir müssen aufholen, was den Anteil der Bevölkerung angeht, der über eigene vier Wände verfügt. Dies hat sehr viel mit einer wirksamen Altersvorsorge zu tun. Vor dem Hintergrund des enormen Reformbedarfs in Deutschland müssen wir doch gerade etwas für die Altersvorsorge tun. Eine wirksame Form hierfür ist die Wohneigentumsförderung.
Im Hinblick auf die Familienpolitik verhält es sich ganz genauso. Die Eigenheimzulage hilft, dass junge Familien nach und nach Wohneigentum bilden und aufbauen können.
Ich halte überhaupt nichts von der Argumentation der Bundesregierung, die die Mittel für die Eigenheimzulage gegen Investitionen in Bildung und Forschung ausspielen will. Wir müssen beide Politikbereiche aufeinander abstimmen. Wer glaubt, es helfe dem Bildungsbereich, wenn man bei der Eigenheimzulage streicht, der muss heute nur in die „Stuttgarter Zeitung“ schauen. Dort wird er lesen: „Eichel kürzt bei der Bildung“. Finanzminister Eichel muss streichen und wird in allen Bereichen kürzen. Er wird alles nehmen, was er nur bekommen kann.
Es geht also nicht um ein Entweder-oder,
sondern es geht darum, dass wir diese Bereiche aufeinander abstimmen.
Es wird uns immer wieder vorgeworfen, wir wollten Neubau im Unverstand betreiben. Ich glaube, das ist überhaupt nicht der Fall. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Baden-Württemberg Gott sei Dank weiterhin Zuzugsland ist. Wir haben ein Bevölkerungswachstum.
Bis zum Jahr 2025 werden wir zusätzliche Wohnungen brauchen.
Wir werden sehen, dass bis zum Jahr 2025 die Zahl der privaten Haushalte zunehmen wird. Das Institut GEWOS sagt, drei Viertel dieser zusätzlich notwendigen Wohnungen bräuchten wir im Eigenheimbau. Also, wir müssen gerade auch hier etwas für die Wohneigentumsbildung tun. Dann werden wir es auch schaffen, die zusätzlichen Wohnungen zu bekommen.
Die Eigenheimzulage ist zielgenau,
sie ist zukunftsorientiert, sie ist modern. Über 50 % der beantragten Eigenheimzulagen gehen in den Bestand und nur ein Anteil von unter 50 % – –
Herr Drexler, Sie kommen nachher um 11:11 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 2 dran.
Herr Kollege von der SPD, die Eigenheimzulage ist marktgerecht. Über 50 % der Mittel gehen in den Bestand.
Das hat die Bundesregierung veröffentlicht. Das brauchen Sie sich nur anzuschauen. Dann sehen Sie es.
Die Eigenheimzulage reduziert eindeutig die Schwelle zur Eigentumsbildung, sie löst Wachstumseffekte aus, sie fördert den Bereich Eigenkapital, der sehr kritisch ist.
Fazit: Die Eigenheimzulage ist keine Vergangenheitssubvention, sondern eine Zukunftsinvestition, an der wir festhalten wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich muss man heute schon ein bisschen traurig sein. Denn man muss eindeutig feststellen: Die Grünen haben schon gescheiter herausgeschwätzt als heute bei dieser Debatte.
Es wurde gesagt, primäres Ziel der Grünen sei nicht die Wohneigentumsbildung, sondern die Wohnungsversorgung. Ich habe immer gedacht, die Grünen gingen vom Grundsatz der Subsidiarität aus
und seien der Meinung, dass Selbstverantwortung eher gestärkt als zurückgenommen werden müsse. Jetzt machen Sie genau das Gegenteil.
Heute gilt der alte Satz: Lieber ein Häuschen im Grünen als ein Grüner im Häuschen.
Von der SPD wurde gesagt, in Deutschland gebe es unheimlich viele leer stehende Wohnungen. Lassen Sie uns
einmal miteinander durchgehen, wo sich die leer stehenden Wohnungen in Deutschland befinden. Es wurde ja genannt: Sie befinden sich in Ostdeutschland.
Warum gibt es in Ostdeutschland leer stehende Wohnungen? Weil es dort früher keine Wohneigentumsförderung, sondern staatliche Wohnungsversorgung gab.
Aus diesem Grund ist die Fehlallokation zustande gekommen. Das ist doch die Ursache für das Ganze.
Die Eigenheimzulage ist ein nachfrageorientiertes System. Demjenigen, der bauen will, der aber noch ein paar Kröten dazuhaben muss, um über die genannte Schwelle zu kommen, wird die Eigenheimzulage gewährt.
Dies ist ein sehr zielgenaues politisches Instrument.
In der bisherigen Debatte wurde immer wieder gesagt, die Eigenheimzulage müsse regionalisiert werden.
Jetzt möchte ich einmal etwas über eine Studie der Bundesregierung vortragen, die sich damit befasst hat, wo die Eigenheimzulage in Deutschland hauptsächlich in Anspruch genommen wird. In der Pressemitteilung zu dieser Studie steht:
Bezogen auf die Einwohnerzahl wurde die Förderung am stärksten in den nördlichen Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in Anspruch genommen.
Also: Jetzt räumt doch endlich einmal auf mit dem Argument, dass sich die Verhältnisse in Deutschland in dieser Beziehung so sehr unterscheiden würden! Nein, die Eigenheimzulage wird überall in Deutschland angenommen.
Denn überall in Deutschland gibt es junge Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen und daher dieser Eigenheimzulage bedürfen.
Dann muss man auch noch dazusagen: Fast zwei Drittel derjenigen, die die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen, sind Familien mit Kindern. Fast zwei Drittel sind Familien mit Kindern! Die Förderung kommt also wirklich zielgenau an.
Dann haben Sie noch die Wohnungsbauförderung in Deutschland und in Baden-Württemberg angesprochen. Dazu kann ich nur sagen: Im letzten Jahr hat das Land BadenWürttemberg vom Bund für das Landeswohnraumförderprogramm gerade noch 12,6 Millionen € bekommen,
und das Land Baden-Württemberg hat noch das Doppelte draufgelegt. Also: Wer davon spricht, die Wohnraumförderung sei vom Land zurückgefahren worden, muss auch sehen, was der Bund auf diesem Feld gemacht hat. Er hat diese Förderung nämlich nahezu auf null heruntergefahren.
Deswegen ist es unehrlich, in diesem Bereich das eine gegen das andere auszuspielen.
Wir brauchen die Eigenheimzulage. Sie ist ein Zukunftsinstrument. Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat entsprechend abzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der SPD-Fraktion sind etwas angegraut.
Dennoch sind sie es wert, dass man darüber spricht. Sie sind deswegen ein bisschen angegraut, weil sie ein Jahr alt sind und die Justizreform inzwischen am 26. November 2003 von der Regierung beschlossen worden ist.
Ich möchte in der Reihenfolge, in der Herr Kollege Stickelberger vorgegangen ist, auch zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen.
Zunächst komme ich zur Sozialgerichtsbarkeit. Meine Fraktion würde eine Fusion der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten begrüßen. Wir alle wissen, dass dazu eine Veränderung des Bundesrechts erforderlich ist. Aber es gibt ja eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz. Frau Justizministerin, wenn ich richtig informiert bin, haben Sie darin die Federführung. Wir hoffen also, dass es da einen Durchbruch gibt.
Die Zahlen zur Begründung, warum diese Fusion notwendig ist, sind ziemlich eindeutig. Wir haben bei der Sozialgerichtsbarkeit in den vergangenen zehn Jahren bei der Zahl der Verfahren eine Steigerung um 62 %. Im Zuge von Hartz IV könnte diese Steigerung um 15 % weiter zunehmen, weil die sozialhilferechtlichen Streitigkeiten vom Verwaltungsgericht auf die Sozialgerichtsbarkeit übergehen. Daran sieht man auch ein bisschen, dass die Unterscheidung zwischen Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Prinzip akademisch ist und eine Fusion durchaus infrage käme, um einen flexibleren Richtereinsatz zu gewährleisten. Ich glaube, dass dies unser Hauptanliegen ist.
Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass sich für uns die Standortfrage überhaupt erst dann stellt, wenn auf Bundesebene und im Bundesrecht die Integration ermöglicht wird. Erst dann wollen wir über Standortfragen sprechen. Zuerst einmal steht die Integration der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten im Vordergrund.
Natürlich möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Standortfrage nicht das allein Entscheidende ist. Es ist im
merhin möglich, dass ein Gericht Außentermine wahrnimmt. Im Zweifel soll der Richter und nicht der Kunde reisen.
Zu einem Außentermin.
Da wird es doch genügend Möglichkeiten geben. Das wird übrigens auch heute schon gemacht.
Zum Thema „Grundbuch und wo es geführt werden soll“ gibt es im Moment keinen Änderungsbedarf, vor allem nicht nach den Beschlüssen der Koalition zu dieser Justizreform. Ich sehe das genauso wie Sie, Herr Stickelberger. Es hat sich bewährt, dass im badischen Landesteil das Grundbuch bei den Gemeinden geführt wird. In Württemberg geschieht das beim württembergischen Bezirksnotariat. Das württembergische Bezirksnotariat hat sich ebenfalls bewährt. Wir wollen daran nichts ändern. Von daher müssen wir dieses Thema nicht weiter behandeln.
Über den Weltuntergang können Sie nachher sprechen.
Lassen Sie mich fortfahren und zum Thema Handelsregister kommen. Wir unterstützen nachdrücklich den Vorschlag der Justizministerin, das Handelsregister auf die Industrieund Handelskammern in Baden-Württemberg zu übertragen. So ist das auch am 26. November letzten Jahres in der Koalition beschlossen worden.
Die Führung des Handelsregisters gehört nicht zu den Kernaufgaben der Rechtspflege, und die Kammern verfügen über registerrechtliches Know-how. Bei den Kammern ergäbe sich die Möglichkeit, die Dienstleistung von der Beratung bis zur Eintragung ins Handelsregister aus einer Hand zu erbringen.
Die Gebühren werden weiterhin aufwandsbezogen sein.
Die Kammern können im Zweifel die Leistung preisgünstiger erbringen. Hier könnte ein gewisser Einspareffekt eintreten.
Natürlich brauchen wir dazu die Voraussetzungen im Bundesrecht. Hier scheint es so, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien dies noch nicht eindeutig sehen. Vielleicht können Sie Ihren Einfluss geltend machen, damit wir an dieser Stelle weiterkommen. Dann könnten wir nämlich beides machen: Wir
könnten das Handelsregister auf die Industrie- und Handelskammern übertragen, und wir könnten gleichzeitig das elektronische Handelsregister einführen. Damit hätten wir eine Reform aus einem Guss.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage, die wir gerade behandeln, besteht in diesem Haus in wichtigen Teilen große Einigkeit. Dies ist umso erfreulicher, als es um zentrale Rechtsfragen, um die Abwägung von zentralen Grundrechtspositionen und wichtigen Verfassungsgütern, geht.
Wir müssen der Verwaltung und den Gerichten eine klare Willensentscheidung des Parlaments an die Hand geben. Insbesondere sind alle Fraktionen dieses Parlaments der Überzeugung, dass im Kopftuch auch ein politisches Symbol gesehen werden muss, wie es Frau Ministerin Schavan formuliert hat.
Auch das Bundesverfassungsgericht räumt ein, im Kopftuch werde in jüngster Zeit verstärkt ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen, das die Abgrenzung zu Werten der westlichen Gesellschaft wie individuelle Selbstbestimmung und insbesondere Emanzipation der Frau ausdrückt. Es hält deshalb ein Gesetz für möglich, welches das Tragen eines Kopftuchs generell verbietet. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen.
Zur Wertung des Kopftuchs auch als politisches Symbol führte der Kollege Wintruff im Rahmen der Ersten Beratung zutreffend aus:
Der Zwang zur Verhüllung, dem Millionen muslimischer Frauen ausgesetzt sind, das Züchtigungsrecht des Ehemanns und das Recht, die Ehefrau zu verstoßen, sind für islamistische Fanatiker erstrebenswerte Ziele ihres missionarischen Tuns auch bei uns.
Diesen fundamentalistischen islamischen Kräften