Burgunde Grosse

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit die Integration auch wirklich gelingen kann, frage ich den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die Bemühungen Geflüchteter, eine Wohnung anzumieten, häufig daran scheitern, dass deren befristetes Aufenthaltsrecht vor Ende der von vielen Vermietern verlangten Mindestmietdauer von einem Jahr abläuft?
Herr Senator Czaja! Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass dieses Problem dann in Zukunft nur noch bei den privaten Vermietern bestehen wird, dass es also bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften kein Problem mehr gibt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Lieber Herr Spies von der Piratenpartei! Sie kommen kurz vor Toresschluss mit einem Antrag, die Berliner Jobcenter neu auszurichten, Sie wollen eine gute Arbeitsvermittlung und bedarfsgerechte Sozialberatung – kurz vor Toresschluss, sodass Sie kaum noch Gelegenheit haben, das im Ausschuss zu besprechen. Schade! So ein wichtiges Thema hätte ich an Ihrer Stelle früher eingebracht.
Ich möchte auch eine gute Arbeitsvermittlung, und wer möchte die nicht? Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass ich bei der Einführung der Jobcenter eine Verfechterin davon war, ein Jobcenter mit zwölf Außenstellen zu machen,
aber wir konnten uns damals nicht durchsetzen. Unter Rot-Rot hat man sich nicht getraut, ein großes Jobcenter zu machen, und so sind die zwölf Jobcenter entstanden.
(Alexander Spies)
Nein, heute nicht. – Herr Delius, tut mir leid, aber jetzt nicht!
Ja, tut mir leid! Das können wir nachher draußen machen. – Außerdem, Herr Spies, ist Ihr Antrag sehr schwammig formuliert, denn er könnte auch darauf abzielen, dass Berlin eine Optionskommune werden soll. Das würde aber zurzeit nicht gehen, weil das Kontingent ausgeschöpft ist.
Die Bundesregierung hat ein Kontingent zur Verfügung gestellt, und es würde erst wieder gehen, wenn ein Bundesland das zurückgibt. Es ist aber eine Überlegung wert, und das könnte man in der nächsten Legislaturperiode anpacken, dass man statt zwölf Jobcentern eine gemeinsame Einrichtung für Berlin macht. Das könnten wir, das wollen wir aber nicht übers Knie brechen, sondern das müssen wir abwägen und dann entscheiden.
Sie sprechen von einer drastischen Fehlsteuerung, was ich so nicht unterschreiben und auch nicht nachvollziehen kann. Die vielen Rechtsstreitigkeiten haben unterschiedliche Ursachen – das wissen Sie auch – in der Gesetzgebung, die ziemlich schwierig ist, dann in diesen Antragsformularen. Das ist sehr vielseitig, aber einige könnten sicher vermieden werden. Deswegen haben wir in Berlin die Ombudsstellen eingerichtet, und wir haben erstmalig den Beratungsbus des Berliner Arbeitslosenzentrums finanziert, denn wir wollen, dass die Betroffenen über ihre Rechte, aber natürlich auch über ihre Pflichten aufgeklärt werden.
Ich spreche noch das Thema Sanktionen an: Sanktionen sind ein umstrittenes Thema, und Berlin hat die Hamburger Änderungsanträge, den Wegfall von sogenannten Totalsanktionen, unterstützt. Diese Anträge fanden leider keine Zustimmung bei den Ländern, weil es wahrscheinlich immer noch die Ansicht gibt, die Arbeitslosen wollen gar nicht arbeiten – anders kann ich mir die Ablehnung nicht erklären.
Ja, sehe ich auch so! – Die Anzahl der Arbeitslosen in Berlin hat sich dank der guten Konjunktur zum Positiven entwickelt, aber es gibt noch zu viele Langzeitarbeitslose. Zwei Drittel sind Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, aber auch einige seit vielen, vielen Jahren. Für diese Menschen müssen wir Lösungen finden, und unser Ziel muss es sein, eine umfassende Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Ar
beit zu stellen. – Eine allgemeine Sozialberatung gehört dazu nicht.
Ihre anderen Punkte werden wir im Ausschuss für Arbeit, Integration, berufliche Bildung und Frauen beraten. Deshalb stelle ich heute den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die Bestände der Bekleidungskammer der Berliner Feuerwehr seit geraumer Zeit nicht ausreichen, um die
Mitglieder der Jugendfeuerwehren mit einsatztauglicher Kleidung auszustatten?
Herr Senator Henkel! Ich habe gar nicht erwartet, dass meine kurze Frage so eine lange Antwort produziert.
Aber vielen Dank für diese Antwort! Meine Nachfrage ist: Kann ich davon ausgehen, dass diese Misere in kurzer Zeit behoben wird, sodass ich dann den jungen Menschen sagen kann, dass es nicht davon abhängen wird, ob ihre Eltern die Kleidung kaufen können oder nicht, sondern sie bekommen die Ausstattung laut Herrn Senator Henkel?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf Ihren Antrag eingehe, lieber Kollege Reinhardt, möchte ich betonen: Ja, es ist eine wichtige Aufgabe, geflüchtete Menschen in Arbeit zu integrieren. Diese Menschen wollen arbeiten. Das hat die Jobbörse gezeigt, die vor wenigen Tagen im Hotel Estrel stattgefunden hat. Dort waren 4 000 Menschen, die sich nach Arbeitsgelegenheiten erkundigt haben. – Das ist für uns Herausforderung und Auftrag zugleich. Nicht allein das Erlernen der deutschen Sprache, sondern die Teilhabe am Erwerbsleben ist ein Fundament für eine gelungene Integration.
Herr Reinhardt! Das, was Sie uns hier in Ihrem Antrag vorgelegt haben, wird zum einen umgesetzt, das haben Sie selbst eigentlich in Ihrer Rede schon gesagt. Und zum anderen wird derzeit in Gesprächen zwischen Bund und Ländern verhandelt und nach Lösungen gesucht.
Im Einzelnen fordern Sie z. B., dass die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit gemeinsam mit dem Senat die
Beschäftigungsangebote für Geflüchtete ausweitet: zum einen das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug, die Angebote nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz und zum anderen die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, die sogenannten Ein-Euro-Jobs. – Zunächst einmal ist die Regionaldirektion weder für das Asylbewerberleistungsgesetz noch den Bundesfreiwilligendienst zuständig. Davon abgesehen sind Arbeitsgelegenheiten und öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen wie diese gerade auch außerhalb der Unterkünfte in der Tat eine gute Möglichkeit – und sie finden ja jetzt auch statt – für Geflüchtete, Berufserfahrung zu sammeln. Genau deshalb ist beides auch gültige Beschlusslage und Teil des Zehn-Punkte-Planes zur Arbeitsmarktintegration, den die Senatorin Dilek Kolat im November bereits vorgelegt hat.
Der Senat hat beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes auszubauen und mit einem begleitenden Coaching zu kombinieren. Der Bundesfreiwilligendienst liegt jedoch in der Verantwortung des Bundesfamilienministeriums, und weder die Regionaldirektion noch der Senat können einfach so die Anzahl verfügbarer Plätze für Berlin erhöhen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat darüber hinaus angekündigt, 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten schaffen zu wollen. Die Gespräche darüber mit dem Bundesfinanzminister laufen auch aktuell. Geflüchtete, die bereits einen Anspruch auf Leistung nach SGB II besitzen, haben außerdem schon nach heutiger Rechtslage grundsätzlich die Möglichkeit, von den Jobcentern in Arbeitsgelegenheiten eingesetzt zu werden.
Ähnlich verhält es sich mit Ihrer Forderung nach fachlich-sozialpädagogischer Begleitung und Sprachkursangeboten. Auch in diesem Bereich gibt es mit dem Berliner Jobcoaching bereits ein umfangreiches Angebot: dass wir mit speziellen Coaches die geflüchteten Menschen individuell begleiten und bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Und wir bauen dies weiter aus – ein kleiner Hinweis: auch das ist Teil des Zehn-Punkte-Plans.
Bei der Sprachförderung wiederum bieten die zwölf bezirklichen Volkshochschulen in Berlin seit 2014 zusätzliche Deutschkurse an und ergänzen damit die Integrationskurse.
Weiterhin fordern Sie, in der Integrationsarbeit sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze einzurichten, obwohl es die sowohl in der Bildungsberatung als auch im Landesrahmenprogramm „Integrationslotse“ längst gibt.
(Fabio Reinhardt)
Ihre Forderung, Langzeitarbeitslose nicht aus dem Blick zu verlieren und gleichermaßen zu fördern: Das ist für den Senat und die große Koalition eine absolute Selbstverständlichkeit und wird auch etwa durch die Förderung von FAV bei gemeinnützigen Trägern und das Jobcoaching für Beschäftigte in öffentlich geförderter Beschäftigung sichergestellt.
Junge Geflüchtete, die älter als 16 Jahre und nicht mehr schulpflichtig sind, erhalten anders, als Ihr Antrag es suggeriert, heute schon eine zweijährige Berufsvorbereitung bestehend aus je einem Jahr Willkommensklasse und Berufsqualifizierung.
Wir werden den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Integration, berufliche Bildung, Arbeit und Frauen überweisen, und dann haben Sie noch einmal Gelegenheit, Ihren Antrag zu begründen und wir, warum wir das nicht machen, was Sie aufgeschrieben haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Na, dann mal los!
Wo das genau ist und wie das läuft? – Ich denke, das kann die Senatorin wesentlich besser beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Dr. Kahlefeld! Ja, Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und Stadtteilmütter sind nicht mehr wegzudenken, und sie leisten wertvolle Aufgaben. Vor gut zehn Monaten haben wir hier Ihren ersten Antrag zum Thema Stadtteilmütter beraten. Im Zentrum meiner Rede stand das Landesrahmenprogramm für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, durch das es erstmals eine Regelfinanzierung für zunächst 80 Lotsinnen und Lotsen gab, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nach Tarif bezahlt werden. Die Lotsinnen und Lotsen werden dabei im Rahmen des Programms für ihre Arbeit qualifiziert, können sich in verschiedenen Gebieten weiterbilden und werden darüber hinaus im Hinblick auf ihren weiteren Berufsweg beraten, z. B. über Möglichkeiten, den Schulabschluss nachzuholen oder eine Berufsausbildung zu machen. Gerade erst im Januar gab es z. B. eine erste Weiterqualifizierung für den Umgang mit Frauen, die Erfahrungen mit Gewalt gemacht haben.
Mit dem neuen Doppelhaushalt haben wir die Mittel des Programms für 2016 um 2,1 Millionen und für 2017 um 2,2 Millionen Euro erhöht und damit beinahe verdoppelt. Die Anzahl der Stellen konnten wir dadurch auf derzeit 157 aufstocken. Hinzu kommen die Stadtteilmütter und Integrationslotsinnen und -lotsen, die über öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen finanziert werden. Hier haben wir unsere Zielzahl von 250 nahezu erreicht. Beide Gruppen, die Stadtteilmütter und Lotsinnen und Lotsen in öffentlich geförderter Beschäftigung und die aus dem Landesrahmenprogramm, werden wir künftig vor Ort besser miteinander vernetzen. Dafür stellen wir aktuell für jeden Bezirk einen Koordinator oder eine Koordinatorin zur Verfügung.
Gleichzeitig wurde im vergangenen halben Jahr von einer Experten- und Arbeitsgruppe unter der Leitung der Senatsverwaltung die Einrichtung eines Berufsbilds „Integrationslotsin/Integrationslotse“ empfohlen, das es langfristig ermöglichen soll, im Rahmen der Lotsentätigkeit einen Berufsabschluss zu erwerben oder in andere Berufsfelder wechseln zu können.
Alles in allem sichern wir mit den genannten Maßnahmen die Arbeit der Stadtteilmütter und Integrationslotsinnen und -lotsen sowohl materiell als auch konzeptionell ab und entwickeln dieses wichtige Tätigkeitsfeld stetig weiter. Da ein Konzept, wie es der Antrag fordert, in Gestalt des Landesrahmenprogramms bereits weitgehend vorliegt, bitte ich darum, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und den Antrag abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
(Dr. Susanna Kahlefeld)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich rede heute über den Einzelplan 09, für den Bereich Arbeit. Lassen Sie mich mit einem Beispiel anfangen!
Ende August berichtete die „Abendschau“ des RBB über das Beratungsangebot „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“, ein Projekt des Berliner Arbeitslosenzentrums Evangelischer Kirchenkreis, kurz BALZ genannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts sind mit ihrem Beratungsbus regelmäßig unterwegs und beraten vor den zwölf Jobcentern die Erwerbslosen vor Ort. Am Ende ihres Beitrags berichtete die „Abendschau“, dass die weitere Finanzierung des Projekts nicht gesichert sei.
Zuhören! – Die Moderatorin Cathrin Böhme fragte, ob die Politik nicht helfen könne. Deshalb freue ich mich, heute antworten zu können: Ja, die Politik kann helfen, und wir tun es auch. Wir werden dieses so wichtige Projekt für die Erwerbslosen in dieser Stadt erhalten
und erstmals mit Landesmitteln unterstützen. Dafür stellen wir 2016 und 2017 jeweils 60 000 Euro in den Haushalt ein. Vielen Dank an die Haushälter, die das mitgetragen haben,
und zwar an die Haushälter aller Parteien.
Das war nur ein kleiner, für viele Bürgerinnen und Bürger jedoch sehr sichtbarer Teil des Einzelplans. Mit diesem Haushaltsplanentwurf ist es uns insgesamt gelungen, einen Großteil der wegfallenden ESF-Mittel mit Landesmitteln zu kompensieren und die allermeisten der bewährten Arbeitsmarktprogramme aus dem Kapitel Arbeit und Ausbildung zu erhalten. Im Zentrum steht nach wie vor unser Programm Berlin-Arbeit, das nachweisbar wirkt und erfolgreich ist.
Unsere Bemühungen, Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, werden wir weiter aufrechterhalten, Frau Senatorin, stimmt’s? Die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung werden wir weiterhin fördern. Auch das Projekt zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, ARRIVO, das wir in diesem Jahr begonnen haben, werden wir fortsetzen und ausbauen. Ein Schwerpunkt des Haushalts liegt in der öffentlich geförderten Beschäftigung, mit der wir Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben.
Schließen möchte ich mit einem Projekt, das mir besonders am Herzen liegt, mit der Jugendberufsagentur. Mit ihr machen wir allen Berliner Jugendlichen ein Angebot aus einer Hand. An der entscheidenden Schnittstelle des Übergangs von der Schule in den Beruf bieten wir allen jungen Menschen unter 25 Jahren unter einem Dach
(Simon Kowalewski)
Beratung und Vermittlung an, damit sie einen Schul- und Berufsabschluss erreichen. Sie sehen, mit diesem Haushalt setzen wir die richtigen Schwerpunkte! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Breitenbach! Auch die Zeiten bei den Gewerkschaften haben sich geändert, das weißt du ganz genau! Und deine geliebte HBV gibt es inzwischen auch nicht mehr, sie ist bei Verdi untergegangen.
Ist das Tarifeinheitsgesetz ein Fluch, oder ist es ein Segen? Ist das im Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz ein Zugeständnis an die Arbeitgeber? Ist das Tarifeinheitsgesetz ein Zugeständnis an die großen Gewerkschaften? – Ich sage, weder das eine noch das andere.
Ziel des Tarifeinheitsgesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern.
Kollidierende Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften beeinträchtigen die Tarifautonomie. Der Bundesgesetzgeber schafft mit dem neuen Tarifvertragsrecht einen gesetzlichen Rahmen. Es beschreibt Verfahrensweisen, wie Tarifkollisionen vermieden werden können, nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Gewerkschaften bestehende Interessenkonflikte untereinander nicht autonom zu einem Ausgleich bringen können, erst dann greift subsidiär der Grundsatz der Tarifeinheit. Die Tarifkollision wird dann auf demokratischem Wege nach dem Mehrheitsprinzip aufgelöst. Es gilt der Tarifvertrag, der innerhalb der Belegschaft die größte Akzeptanz findet.
Nein, keine Zwischenfrage, das Thema ist schwierig genug!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken! Sie bezeichnen das Gesetz als Verfassungsbruch und als Angriff auf die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Das ist nicht der Fall; die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht werden nicht angetastet.
Die Wahrung und Förderung der Wirtschaft und Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 9 Grundgesetz bleiben auch weiterhin allein Aufgabe der Tarifparteien. Das Innen- und das Justizministerium haben das Gesetz geprüft und ihm bescheinigt, verfassungskonform zu sein. Das Gleiche hat während der Anhörung im Bundestag auch ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts getan. Ihm zufolge ist es geradezu die Pflicht des Gesetzgebers, das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit auszugestalten, den Ausgleich der verschiedenen Träger dieses Grundrechts gesetzlich zu regeln. Und über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks entscheiden auch künftig die Arbeitsgerichte anhand des konkreten Einzelfalls.
Die Tarifeinheit, also das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, war im Übrigen bis 2010, fast 60 Jahre lang, liebe Elke, grundlegender Bestandteil unserer Arbeits- und Wirtschaftsordnung.
Nicht umsonst hat sich der DGB, haben sich aber auch die Arbeitgeber sofort nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an die Politik gewandt – nicht die Politik hat sich eingemischt, sondern sie haben sich an die Politik gewandt – und gefordert, die Tarifeinheit wiederherzustellen, um Tarifkollisionen zu vermeiden. Denn Tarifkollisionen gefährden den sozialen Frieden in den Bet
(Elke Breitenbach)
rieben. Elke! Wenn besonders streikmächtige Berufsgruppen die Schlüsselposition im Betriebsablauf einnehmen, ihre Interessen gesondert vertreten, statt sich für das Wohl der gesamten Belegschaft einzusetzen, führt das zu einer Entsolidarisierung innerhalb der Arbeitnehmerschaft.
Das schwächt die gewerkschaftliche Interessenvertretung insgesamt. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Verteilungsfragen untereinander lösen, können sie nicht gegeneinander ausgespielt werden. Auch das hast du ganz klar vorhin gesagt.
Deshalb hoffe ich, dass sich künftig wieder mehr Gewerkschaften zusammentun und Tarifgemeinschaften bilden.
Die Zusammenarbeit von Verdi und dem Beamtenbund im öffentlichen Dienst ist ein Beispiel dafür. Gemeinsam sind sie stärker als gegeneinander. Das Tarifeinheitsgesetz verhindert Anreize, Belegschaften zu spalten, und wirkt der Zersplitterung der Tariflandschaft entgegen.
Es stärkt die bewährte Sozialpartnerschaft und sichert die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.
Abschließend noch ein kurzes Wort an dich, liebe Elke, und an euch, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken: Mit diesem dringlichen Antrag seid ihr offenbar einem Antrag von Klaus Ernst gefolgt, der angekündigt hat, dieses Thema am Köcheln zu halten. Wir werden eurem Antrag – jedenfalls heute – nicht zustimmen, aber ich denke, das habt ihr auch nicht erwartet. Wir werden ihn in den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Liebe Kollegin Dr. Kahlefeld! Schön, dass Sie den Antrag hier heute gestellt haben und dass sie ihn zur Priorität gemacht haben. Damit geben Sie mir die Möglichkeit, hier und heute im Plenum vorzustellen, was wir in dieser Koalition bisher alles für die Stadtteilmütter und Integrationslotsinnen getan haben und was wir auch in Zukunft noch weiter entwickeln werden. Wenn ich die Betonung auf diese Koalition lege, mache ich das vor dem Hintergrund, dass das Projekt Stadtteilmütter in der rot-roten Koalition bereits ins Leben gerufen wurde – ein Erfolgsrezept, wie es sich zeigt – und weil wir hier in Köpfe, in Menschen, für Menschen investiert haben. Und das ist der richtige Weg.
Angefangen hat alles 2004, ich erinnere daran, in Neukölln mit einer kleinen Gruppe von Frauen und Unterstützung des SPD-Bürgermeisters, die sich entschlossen hatten, durch aufsuchende Familienarbeit den in Berlin lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Hilfestellung zu geben – eine Hilfestellung und Beratung, eine Hilfestellung durch Begleitung bei Besuchen von Ärzten, Ämtern oder Behörden, dringend notwendig; ein sogenanntes niederschwelliges Angebot, eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den neu zugewanderten oder dem bereits länger hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Projekte, die es inzwischen in allen Bezirken gibt, zeigen uns bis heute, dass diese wichtige Ergänzung zu Familienzentren oder anderen festen Beratungsstellen dingend weiter gebraucht wird.
Heute sind wir nun weiter und reagieren auf diese jetzige Situation, und neben den Stadtteilmüttern und Integrationslotsinnen gibt es inzwischen eine Gruppe von Integrationslotsinnen, die in vier Bezirken, auch in meinem Bezirk Spandau, Flüchtlingen vor Ort helfen und in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, eine richtige und eine wichtige Entscheidung der Senatorin. Bis Ende 2013 wurden alle diese Projekte, ohne die wir viele Familien nicht erreicht hätten und auch weiter nicht erreichen würden, über befristete Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung finanziert und waren deshalb regelmäßig vom Aus bedroht. Ich erinnere mich noch zu gut an die Aufmacher, jedes Jahr wieder in allen Berliner Tageszeitungen: Stadtteilmütter vor dem Aus. – Immer wieder ist es uns, der SPD-Fraktion, gelungen, diese wichtigen Projekte aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Im aktuellen Doppelhaushalt 2014/15 haben wir 2,2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt und ein Landesrahmenprogramm für Integrationslotsinnen geschaffen. Dadurch gibt es erstmals eine Regelfinanzierung für inzwischen 80 Integrationslotsinnen, die sozial
versicherungspflichtig beschäftigt sind und nach Tarif bezahlt werden.
Wie Sie sicher wissen, hat die SPD-Fraktion in ihrer Klausurtagung beschlossen, die Stadtteilmütter auf dem Niveau von Anfang 2014 in die Regelfinanzierung aufzunehmen. Damit beenden wir endlich die Hängepartien bei der Finanzierung.
Durch eine verbindliche Basisqualifikation, die allein mindestens 100 Stunden umfasst, erwerben die Lotsinnen Grundkenntnisse über unsere Bildungslandschaft, Sozialgesetzgebung, Aufgabenverteilung innerhalb der Bezirke. Diese Grundkenntnisse können sie anschließend je nach Bedarf mit – Frau Dr. Kahlefeld, ich hoffe, Sie hören zu – Themen wie Asyl- und Aufenthaltsrecht, Rente und Pflege, Schuldner- und Suchtberatung ergänzen.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Vergleich zu den Anfängen vor elf Jahren hat sich trotz aller finanziellen Widrigkeiten, insbesondere während der letzten Wahlperiode im Bund, die uns immer wieder die Gelder gestrichen haben, eine Menge getan. Es besteht die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen oder eine Berufsausbildung zu machen. Diejenigen, die über die Arbeitsmarktförderprogramme finanziert werden, erhalten ebenso eine individuelle Beratung. Hierbei werden die familiären und beruflichen Hintergründe sowie die während ihrer Lotsentätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Sie gehen keinesfalls verloren.
Demnächst wird es eine Expertinnenrunde geben, die einheitliche Standards für ein Berufsbild Integrationslotsen/Stadtteilmütter entwickelt. Damit wollen wir langfristig die Möglichkeit schaffen, im Rahmen der Lotsentätigkeit einen Berufsabschluss zu erwerben oder aber in andere Berufsfelder wechseln zu können. Wir von der SPDFraktion sagen aber auch, dass wir die Ausgestaltung kritisch, aber konstruktiv begleiten werden, damit nicht das Aufgabenprofil der Stadtteilmütter mit dem Aufgabenprofil der Integrationslotsen vermischt wird. Das ist unser Anliegen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, könnte ich es mir natürlich einfach machen und sagen: Ihren Antrag brauchen wir eigentlich nicht. Das ist aber nicht mein Stil. Wir werden Ihren Antrag noch einmal ausführlich im Ausschuss diskutieren und danach entscheiden, ob wir Ihrem Antrag zustimmen können oder nicht und eventuell wegen Erledigung durch Tätigwerden des Senats ablehnen werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Liebe Kollegin Dr. Kahlefeld! Die 69 Lotsinnen braucht der Senat wohl nicht für sich. Die braucht sie für die Menschen. Ich denke, das ist auch eine wichtige Entscheidung.
Bene! Ein bisschen Contenance bitte, ja!
Und die 2,2 Millionen sind im Haushalt eingestellt. Das sind unsere Mittel. Damit wird finanziert. Ich denke, damit haben wir ganz deutlich gemacht, dass wir dieses Projekt finanzieren, Frau Dr. Kahlefeld. Und wenn Sie noch Probleme haben, können wir uns gern am Rande des Plenums noch mal unterhalten.
Frau Senatorin! Viele Arbeitgeber reden sich ja immer damit raus, dass die jungen Leute nicht ausbildungsreif seien, wenn sie von der Schule kommen, und sie deshalb nicht eingestellt werden. Wird denn die Jugendberufsagentur das auch als einen Punkt haben, dass sie die jungen Menschen dann ausbildungsreif in die Ausbildung entlässt, oder wie wird die Jugendberufsagentur da agieren?
Schönen Dank, Kollege Buchner! Meine Frage ist: Sie haben hier ausgeführt, alle Bäder bleiben erhalten. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Stimmen Sie mir vor diesem Hintergrund zu, dass die Unterschriftensammlung und die Onlinepetition in zwei Bezirken Berlins deswegen eine völlige Augenwischerei sind und die Bürgerinnen und Bürger völlig verunsichern und somit überflüssig sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie werden Sie die Rechtsunsicherheit beseitigen, die bei den Mobilitätshilfediensten durch die EU-Rahmenrichtlinie zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen und ihre Vorgaben zum Transport von Rollstühlen entsteht, und gleichzeitig die Mobilität von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern gewährleisten?
Ich möchte eine Nachfrage stellen, Herr Senator Czaja. Wie mir bekannt ist, nimmt Ihre Senatsverwaltung an dem Runden Tisch „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderungen“ teil. Welche Ergebnisse haben diese Treffen denn bislang erzielt?
Liebe Elke Breitenbach! Ich habe damit gerechnet, dass du jetzt da vorne so sprichst, aber du musst doch zugeben, dass das erst mal ein Schritt in die richtige Richtung
(Heiko Herberg)
ist, dass der gesetzliche Mindestlohn heute erst mal auf den Weg gebracht wurde! Dass man natürlich nicht ganz glücklich mit diesen Ausnahmen sein kann, das ist richtig. Aber dass er jetzt durchgesetzt wurde, und das auch noch mit der CDU, die immer dagegen war, das ist doch ein Fortschritt!
Das musst du doch wohl zugeben!
Ich frage Sie, Frau Senatorin Scheeres: Inwieweit beziehen Sie die Ergebnisse mit ein, die es jetzt schon aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt? Das ist ein Vorläufer, und dort beschäftigt man sich schon seit ein, zwei Jahren mit diesem Thema.
Herr Senator Czaja! Habe ich Sie richtig verstanden, dass nicht eine einzige Beschwerde bei Ihnen eingegangen ist? Das heißt also, alle sind grundauf zufrieden. Ich habe aber bei den Ausführungen nicht nachvollziehen können, ob alle Anmeldungen an den Weihnachtsfeiertagen berücksichtigt werden konnten.