Manuel Heide
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Stichwort war eben: Altes nicht zerstören, sondern wiederherstellen.
Das ist insofern relativ richtig, Frau Kapek. Das Problem ist aber,
dass in dieser Gegend leider sehr viel zerstört worden ist, dass nach dem Krieg sehr viel historische Bausubstanz abgeräumt worden ist, um Paradeplätze und anderes zu schaffen. Leider ist vieles, was leicht wiederherstellbar wäre – ich rede nicht vom Stadtschloss, sondern von der Schinkelschen Bauakademie –, den Aufmarschplätzen für
(Antje Kapek)
den 1. Mai geopfert worden. Insofern können wir dankbar sein, dass diese Kirche stehengeblieben ist.
Man muss aber sehen, dass sich in dieser Umgebung leider vieles verändert hat. Wenn man sich mal den historischen Stadtgrundriss auf alten Karten und Bildern anguckt, dann war die Gegend relativ eng bebaut.
Lassen Sie mich doch mal ausreden! Sie brauchen nicht dazwischenzublöken. – Der historische Stadtgrundriss war sicher nicht prägend für diese Gegend. Nun kann man sich lange darüber streiten, ob das mit der Rekonstruktion dieses Grundrisses gelungen ist oder ob man die Straßen zwei Meter breiter hätte wählen sollen. Fest steht aber, dass man zu dieser Zeit – und auch heute noch – in vielen anderen Städten – ich erinnere an Dresden, Frankfurt und Potsdam – bemüht war, die alten Stadtgrundrisse wiederherzustellen, um dadurch eine gewisse Atmosphäre hinzukriegen. Ich darf mal daran erinnern, dass wir sowohl den Werderschen Markt als auch den Schinkelplatz jahrelang nur als einfache Straßenschilder hatten, aber kein Platz erkennbar war. Die räumliche Ordnung ermöglicht es, jetzt wieder Plätze zu haben. Insofern finde ich den Ansatz, der diesem Bebauungsplan einmal zugrunde lag, gar nicht so schlecht. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Bebauungsplan aus dem Jahr 2008 stammt und entsprechend festgesetzt worden ist. Ich glaube, da war Frau Lompscher noch in der Stadtentwicklungsverwaltung verantwortlich.
Zu diesem Zeitpunkt war es allgemeine Ansicht, dass das so gemacht werden sollte.
Uns haben damals alle Fachleute versichert, es komme nicht zu Schäden. Nun muss man leider Gottes sehen, dass die Überwachung des nun fertiggestellten Gebäudes leider nicht hundertprozentig war. Ich glaube aber – nach dem, was wir im Ausschuss gehört haben –, dass man daraus jetzt Konsequenzen gezogen hat. Man hat zwar nicht den Bebauungsplan geändert, aber man hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass nicht erneut Schäden auftreten können. Wir haben gestern im Ausschuss in der Aktuellen Viertelstunde gehört, dass es dort eine sehr engmaschige Überwachung gibt. Der Prüfstatiker ist täglich vor Ort. Bislang sind alle Maßnahmen erfolgreich getroffen worden, um weitere Schäden zu verhindern. Insofern glaube ich, dass der Senat aus den Erfahrungen gelernt hat und wir die Baumaßnahme durchführen können, ohne dass es zu weiteren Schäden kommt. Das sagen zumindest sämtliche Bausachverständige, die vom Senat befragt wurden.
Nein! – Ich glaube auch nicht, liebe Frau Kapek, dass es für die Verhängung eines Baustopps eine Rechtsgrundlage gibt, denn es sind keine Schäden erkennbar.
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, einen begünstigenden Verwaltungsakt wie diese Baugenehmigung zurückzunehmen, weil Baugenehmigungen nicht nach Gutsherrenart vergeben werden, sondern sie sind Rechtsakte.
Und diese Rechtsakte können auch nur rechtmäßig zurückgenommen werden. Dafür sehe ich keine Veranlassung. Insofern geht Ihr Antrag – so leid es mir tut –, was die Rücknahme der Baugenehmigung und den Baustopp angeht, ins Leere. – Vielen Dank!
Die Kollegin Spranger hat eigentlich schon ausführlich alles erläutert, was zu erläutern war. Wir haben am 26.1. – also erst im Januar – eine ausführliche Debatte im Ausschuss geführt, in der Herr Gaebler als zuständiger Staatssekretär die relativ komplizierte Rechtsmaterie relativ einfach erläutert hat. Insofern wundert es mich, dass wir uns jetzt wieder über dieses Thema unterhalten und, Herr Moritz, ich muss das einfach so sagen, wieder von falschen Voraussetzungen ausgehen.
In bestimmten Situationen sind wir nun mal nicht in Bullerbü, nach dem Motto: Wünsch dir was! – Es gibt vielmehr eine Rechtsordnung, und diese Rechtsordnung hat eine konkurrierende Gesetzgebung. Wenn der Anspruch in § 18 Bundesfernstraßengesetz geregelt ist, dann ist es einfach so, dass damit eine bundesgesetzliche Regelung vorhanden ist. Diese hat – der Kollege Fraktionsgeschäftsführer neben Ihnen verzieht das Gesicht, das kann ich verstehen; öffentliches Recht fand ich auch immer ganz ätzend – –
Nein, machen wir nicht!
Das ist wirklich ausdiskutiert, dieses Thema. – Damit ist es einer Gesetzgebung des Landes Berlin nicht zugänglich.
Selbst wenn ich es wollte, hätte ich überhaupt keine Möglichkeit, mit dem Entschädigungsgesetz des Landes Berlin in ein Bundesgesetz wie das Bundesfernstraßengesetz einzugreifen.
Es ist alles ganz einfach: Am besten ist es, Sie wenden sich an Ihre Kollegen von der Bundestagsfraktion: diese können einen Änderungsantrag zum Bundesfernstraßengesetz einbringen. In diesem Änderungsantrag können Sie das fordern, was Sie hier vorliegen haben. Der Weg aber, den Sie hier gewählt haben, ist leider Gottes der völlig falsche, und der wird nicht dadurch richtiger, dass wir noch drei Stunden darüber debattieren.
Na ja, liebe Kollegen! Ich glaube, hier ist eben schon so viel Richtiges von vielen Seiten gesagt worden, sowohl von Frau Haußdörfer als auch von Frau Kapek, dass ich mich relativ kurz fassen kann. Ich glaube, der große Fehler an diesen Anträgen ist, dass sie in weiten Teilen das geltende Baurecht wiedergeben. Insofern weiß ich nicht, warum man diese Anträge verabschieden sollte. In der Tat, wenn wir uns über die Vergangenheit unterhalten, dann kann man sich über verschiedene Dinge streiten, darüber, ob man das heute noch einmal so machen würde. Das Thema dieses Bebauungsplans war ein besonderes Anliegen unseres damaligen Senatsbaudirektors. Es ist weitestgehend – ebenso wie die kritische Rekonstruktion der Stadt – von uns kritischer begleitet worden als von anderen Fraktionen, obwohl ich zugebe, dass wir auch im Verlass auf das, was uns damals gesagt worden ist, diesem Bebauungsplan zugestimmt haben. Frau Kapek! Dass Sie gegen diesen Bebauungsplan waren, ist kein besonderes Qualitätszeichen, weil ich mich an kaum einen Bebauungsplan erinnern kann, bei dem Sie sich nicht zumindest der Stimme enthalten haben, insofern ist das nicht so die große Schwierigkeit.
Ach, Verzeihung! Wir hatten in Adlershof so drei grüne Bebauungspläne, da haben Sie dann entsprechend zugestimmt.
Ja, aber gern!
Erstens kann ich mich an diese Debatte nicht mehr sehr gut erinnern.
Ich weiß nur, dass es damals eine Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit einer gewissen Senatorin Lompscher gab, die mit Sicherheit über mehr Herrschaftswissen und mehr Ansatzpunkte verfügt hätte als die entsprechenden Abgeordneten.
Zweitens gab es damals – das hat Herr Spallek auch in der letzten Ausschusssitzung noch einmal bestätigt – ein statisches Gutachten eines vereidigten Prüfstatikers, dass die Errichtung dieser Gebäude ohne eine entsprechende Beeinträchtigung der Bausubstanz möglich ist. Ich habe immer die Schwierigkeit, wenn es Baufachleute gibt, die ausgewiesene Fachleute sind, und mir sagen, das geht, dass ich dann als dummer Jurist sage: Nein, dieser Fachmann irrt – und ich habe die allgemeine Weisheit gepachtet. Insofern finde ich schon, dass man sich auf derartige fachliche Expertisen verlassen können muss, auch wenn sie hier offensichtlich fehlerhaft gewesen ist.
Insofern gehe ich davon aus, dass bei der neuen Bebauung, die dort erfolgt, durch die Senatsverwaltung noch einmal expressis verbis geprüft wird, dass sichergestellt ist, dass ein Gutachten erstellt wird, das nicht die Fehler wiederholt, die beim letzten Gutachten gemacht worden sind. Dann hoffe ich, dass wir eine vernünftige Bebauung hinbekommen.
Zum Thema Marienkirche kann ich Ihnen nur sagen: Sicherlich wird man sich darüber unterhalten müssen, was die Marienkirche in ihrer Umgebung verträgt und was nicht. Ob man wieder auf drei Meter heranrücken muss, um den mittelalterlichen Stadtgrundriss zu haben,
oder ob man jetzt auf andere Verkehrswege ausweichen kann, aber trotzdem von der kleinteiligen Struktur her die entsprechende Siedlungsstruktur erhält, darüber wird man
(Antje Kapek)
sich unterhalten können. Es gibt eine Vielzahl von Diskussionen über die Gestaltung der Mitte. Ich glaube, dass die Wiederherstellung eines annähernden Stadtgrundrisses, wie wir ihn auch auf der anderen Seite haben, die damals von der DDR sozusagen wiedererbaut worden ist, sicherlich ein Stück Qualität ist, über das man miteinander debattieren muss. Nichtsdestotrotz muss auch sichergestellt werden, dass diese Denkmale weiter erhalten bleiben. Aber unter uns gesagt: Sie werden mir doch heute nicht erklären wollen, dass es so, wie es heute in dieser Wüste aussieht, mit dieser Kirche, die da etwas einsam an den Straßenrand gedrängt worden ist, eine glückliche Situation ist, die dieser Kirche und der historischen Mitte der Stadt gerecht wird. Das können sie doch nicht ernsthaft meinen.
Insofern wird es Sie nicht verwundern, wenn wir aufgrund der Argumente, die ich Ihnen eben genannt habe, Ihren Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank!
Na ja, liebe Kollegen! All das, was wir eben miteinander besprochen und gehört haben, ist nicht so ganz neu. Man kann erst mal festhalten, dass der große Fehler der Fehler des Vorgängersenats war, jegliche Förderung des Wohnungsbaus einzustellen.
Ob das so klug gewesen ist, die Anschlussförderung einzustellen, darüber können wir uns sicherlich auch lange unterhalten.
Da gibt es übrigens auch Kollegen von Ihnen, die anderer Meinung sind, nämlich dass im Endeffekt der Wegfall der Anschlussförderung teurer gewesen ist, als es gewesen wäre, wenn man sie weiter bezahlt hätte. Das nur als kleiner Exkurs. Insofern hätte man da vielleicht auch mal bestimmte Dinge ein bisschen besser nachrechnen sollen.
Aber, wie gesagt, wir reden jetzt von mir aus auch gern nur über das Thema Neubauförderung. Da wollen Sie ja wohl nicht abstreiten, dass diese entsprechend eingestellt worden ist und dass mit dieser Einstellung der Neubauförderung natürlich auch der Bestand an Sozialwohnungen und an Wohnungen, die für Menschen mit ge
(Andreas Otto)
ringen Einkommen zur Verfügung stehen, relativ eingeschränkt worden ist – insbesondere in der Frage des Zugangs.
Wir haben nun eigentlich ein Luxusproblem, dass nämlich diese Stadt mittlerweile so attraktiv geworden ist, dass eine Vielzahl von Leuten ihren Weg nach Berlin findet, und zwar sowohl Leistungsträger als auch Studenten oder auch Facharbeiter, und dass es damit zumindest in einigen Bereichen der Stadt zu entsprechenden Engpässen auf dem Wohnungsmarkt kommt, unter denen leider dann besonders die Leute leiden, die sozial schwach sind. Insofern begrüße ich alle diese Maßnahmen – Frau Spranger hat sie ja schon aufgezählt –, mit denen der Senat diesem entgegenwirkt. Wir haben schließlich auch mit dem Neubauprogramm zumindest einen ersten, sehr richtigen Schritt getan, um insbesondere die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu veranlassen und es ihnen zu ermöglichen, auch im unteren Preissegment entsprechend tätig zu werden.
Ich darf daran erinnern, dass wir die Zahl der landeseigenen Wohnungen auf 300 000 erhöhen und dass wir insbesondere im Bereich der Neubautätigkeit dabei sind, dass die kommunalen Gesellschaften im Bereich des Neubaus einen erheblichen Beitrag leisten sollen und dass dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Wir haben – Frau Spranger hat es schon genannt – das Bündnis für soziale Mieten, das eine ausdrückliche Hilfe auch für sozial schwächere Mitbürger darstellt, weil ihnen hier ein entsprechendes Segment garantiert ist.
Wir haben – und das muss man auch sagen – den Spagat zwischen einer Subventionierung der Bestandsmieten, wie Sie es mit den 5,50 Euro fordern, und dem Thema „Förderung des Neubaus“ hinzubekommen. Wir wissen es alle und werden es auch in der nächsten Haushaltsdebatte wieder erleben, dass die Mittel leider nicht unbegrenzt sind. Wenn Sie hier 100 Millionen Euro fordern, dann müssten Sie uns auch mal sagen, woher die kommen sollen.
Na gut! Da kann man sich sicherlich fragen, ob das Thema Schuldentilgung nicht auch ein wichtiges Thema ist – insbesondere bei der Verschuldungsquote, die wir in Berlin haben und in Anbetracht der niedrigen Zinsen, die ja nicht immer so bleiben werden. Das heißt, nur Schulden zu machen, ist ja nun auch nicht der Weg aus der Krise, sondern das führt dann eher dazu, dass wir die Probleme auf die Generationen von morgen verlagern.
Das ist Ihre Politik, aber das ist mit Sicherheit nicht unsere Politik.
Wenn wir dann definieren wollen, was die Aufgabe der landeseigenen Gesellschaften ist, ist es auf der einen Seite, wie wir eben gesagt haben, die Bestandspflege insbesondere auch für sozial Schwache, es ist auf der anderen Seite der Neubau, und dann sind es auch Sanierung und Modernisierung. Wenn wir die Klimaziele des Landes Berlin auch nur halbwegs ernst nehmen wollen, dann wissen wir, dass das gerade im Bereich der Wärmeversorgung, der Heizung etc. pp. wesentliche Investitionen sind, die dann ja auch nicht voll auf die Mieter umgelegt werden sollen, sondern wo man im Prinzip nur einen Teil davon umlegen kann und somit ein Teil von den Gesellschaften selbst finanziert werden muss.
Dem ist entgegenzuhalten, dass wir in den ersten neun Monaten bereits 6 000 Neuvermietungen an sozial Schwache hatten – von insgesamt 14 000 –, dass 30 Prozent des Nettoeinkommens hier entsprechend als Grenze getilgt werden und dass die 5,50 Euro, die Sie nennen, eine Nettokaltmiete sind. Wenn ich das mal mit den 6,50 Euro vergleiche, die jetzt dort in dem Programm stehen, dann muss man auch sehen, dass die neuen Wohnungen allesamt relativ niedrige Betriebskosten haben und es deshalb zu einer verhältnismäßig geringeren Belastung im Vergleich zu entsprechenden Altbauten kommt.
Herr Otto! Wir haben in der Vergangenheit im Bauausschuss einzelne Gesellschaften eingeladen, damit sie ihre Programme vorstellen. Ich schlage vor, dass wir das mal wieder machen, anstatt uns mit irgendwelchen KleinKlein-Problemen zu befassen, denn ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass die Kollegen die Möglichkeit haben, konkrete Fragen zu stellen und den Gesellschaften mitzuteilen, was wir an Anliegen haben.
Das Thema Eigenkapitalerhöhung ist aus meiner Sicht auch eines, das im Prinzip nicht so relevant ist, denn wir haben ja die Gewinne in den letzten Jahren nie entnommen – mit Ausnahme der 1 Million Euro der HOWOGE. Wir sind dabei, entsprechend die Grundstücke kostenlos zur Verfügung zu stellen – im Wege der Eigenkapitalerhöhung. Das heißt, das läuft alles. Aber trotzdem müssen wir darüber entscheiden, wie die Mittel prioritär eingesetzt werden. Ich glaube, dass wir sehr viel für den Bestand machen und dass wir noch mehr für den Neubau machen müssen. Insofern lassen Sie uns im Ausschuss über diesen Antrag weiter debattieren! – Danke sehr!
Leider nicht, Frau Kollegin. Leider nicht! – Lange Rede, kurzer Sinn, Frau Lompscher! Ich bedaure es außerordentlich, dass ich Ihr Feindbild zum Teil korrigieren muss. Immerhin war es die Koalition auf Bundesebene, die es erreicht hat, dass die Mietsteigerungen in bestimmten Brennpunktgebieten auf diese 15 Prozent in vier Jahren gesenkt werden dürfen.
Ich gehe davon aus, dass das Land Berlin entsprechend dieser Vorgaben demnächst eine Festsetzung vornehmen wird.
Lassen Sie mich kurz etwas zu den einzelnen hier angesprochenen Punkten sagen. Erstens: das Thema Vorkaufsrechte. Wir wissen, dass Vorkaufsrechte heutzutage möglich sind. Sie sind durch die Bezirke wahrzunehmen. Sie können auch heute schon wahrgenommen werden. Es macht nur niemand, und zwar aus dem einfachen Grund, weil Vorkaufsrecht immer bedeutet, dass sie zu dem Preis einsteigen, der in dem anderen Vertrag beurkundet worden ist. Das heißt mit anderen Worten, wenn es jemanden geben sollte – – Sie schütteln den Kopf, so ist es aber nun einmal. So steht es leider in diesen Vorkaufsrechten drin. – Das heißt: Sie bezahlen dann natürlich auch die Renditeerwartung, die ein unredlicher Investor hat, mit. Die zahlt dann also auch der Bezirk mit. Deshalb ist es kein Zufall, dass man bislang in Bezirken wie FriedrichshainKreuzberg vor diesen Maßnahmen zurückgescheut ist.
Ich darf ferner daran erinnern, dass wir einmal eine Zeit hatten, in der es eine Vielzahl von bezirkseigenen Wohnhäusern gegeben hat, die zum Schluss in einem Zustand gewesen sind, dass die landeseigenen Gesellschaften diese noch nicht einmal geschenkt haben wollten, und es des sanften Drucks des Senats bedurfte, dass diese übernommen worden sind, weil es sich gezeigt hat, dass der Bezirk, der Staat, kein Wohnungseigentümer ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften ohne Weiteres bereit sein werden, diese Wohnungen oder Objekte zu dem Preis, der beurkundet worden ist, zu übernehmen.
Wenn hier gesagt wird, dass man die Rückflüsse, die jetzt dankenswerterweise aus der Rückzahlung von Darlehen fließen, dazu nehmen soll, dann haben wir eine andere Vorstellung. Wir möchten gern, dass diese Rückflüsse dazu verwandt werden, um die Neubautätigkeit zu erweitern. Das heißt, wir wollen diese nicht dazu verwenden, um vorhandene Wohnungen staatlich einzukaufen, sondern wir wollen sie dazu verwenden, dass wir neue Wohnungen schaffen können. Wir glauben, dass dies mittel- und langfristig die einzige Möglichkeit ist, die Mietsteigerungen zu begrenzen.
Wenn Sie von einem Umwandlungsverbot sprechen, dann sollten Sie deutlicher sagen, dass dieses Umwandlungsverbot heute bereits möglich ist. Es bezieht sich aber nur auf Milieuschutzgebiete. Diese Milieuschutzgebiete sind in der Regel relativ klein und haben eine relativ schwierige Sozialstruktur. Die Wohnungseigentumsquote innerhalb dieser Gebiete beträgt 3 Prozent, 14 Prozent in ganz Berlin. Auch das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Ich fände es viel besser, wenn mehr Leute ihre eigenen Wohnungen hätten und damit auch einen gesicherten
Alterssitz, sodass man dadurch Mietsteigerungen für Mietwohnungen begrenzen könnte.
In diesen Milieuschutzgebieten – das ist auch die Erfahrung, von der die Kollegen aus Hamburg berichtet haben – haben Sie immer ein großes Problem damit, dass Sie auf der einen Seite den Zeitpunkt finden müssen, zu dem die Investitionen, die dort von Privaten angeschoben werden, nicht abgewürgt werden, und auf der anderen Seite das Thema der sogenannten Gentrifizierung. Wobei ich sage, dass das Thema Gentrifizierung – oder ich sage: Vertreibung – ein zweischneidiges Schwert ist. In vielen dieser Gegenden ist es erst erforderlich, eine entsprechende soziale Mischung überhaupt zu schaffen, die dort leider nicht immer mehr besteht. Deshalb bin ich der Meinung, dass verstärkte private Investitionen, dass mehr Eigentümer, die in diese Gebiete ziehen, manchen Gebieten gut täten.
Wenn Sie sich die Zahlen der Umwandlungen in Milieuschutzgebieten angucken, dann sind die sehr niedrig. Was aus meiner Sicht ganz wichtig ist: Es liegt aus Hamburg keinerlei Kontrolluntersuchung vor, wie sich die Miete in diesen Milieuschutzgebieten, wo ein Umwandlungsverbot besteht, entwickelt hat und wie sie sich in den Gebieten entwickelt hat, in denen das nicht der Fall ist. Sie dürfen nicht vergessen: Die Leute kaufen keine Wohnung in Gebieten, die sich im Sinkflug hinsichtlich ihrer Sozialstruktur befinden, sondern in Gebieten, die aufstreben, in die man aufgrund der Verkehrsanbindung, aufgrund der gewachsenen Attraktivität gern hinkommt. Auch in diesen Gebieten steigen die Mieten, unabhängig davon ob umgewandelt wird oder nicht.
Zur Verkürzung der Kündigungsfristen kann ich nur noch eines sagen, weil die Zeit mir langsam knapp wird: Wir haben in Berlin eine sehr unterschiedliche Lage. Wir haben in den Außenbezirken, sei es Reinickendorf, sei es Köpenick, eigentlich kaum Umwandlungen. Wir haben ja ein Vorkaufsrecht der Mieter. Die haben in den Innenstadtbezirken eine siebenjährige Kündigungssperrfrist. Danach ist die Kündigung – das sollte Ihnen auch bekannt sein – nur dann möglich, wenn wir Eigenbedarf dort geltend machen, das heißt, nur unter sehr engen Voraussetzungen. Insofern glaube ich, dass man sich sicherlich angucken muss, wie sich das in den einzelnen Gebieten entwickelt. Aber eine generelle Verlängerung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. – Vielen Dank!
Ich habe die Antwort zwar akustisch, aber von der Sache her nicht recht verstanden, insbesondere deshalb, weil wir momentan eine Vielzahl von abgelehnten Asylbewerbern haben, die aus Ländern Europas kommen, insbesondere Beitrittskandidaten der Europäischen Gemeinschaft. Insofern glaube ich, dass die Kriterien, die Sie eben genannt haben, nur sehr eingeschränkt Anwendungen finden.
Danke, Herr Kollege Gram! – Es drängt sich die Frage auf, was nach diesem schnellen Asylverfahren mit den Leuten passieren soll, wenn sie nicht freiwillig ausreisen?
Liebe Kollegen! Wenn wir schon eine Anhörung machen, dann sollte die Feuerwehr sicherlich mit dabei sein, weil sie die Behörde ist, die es am besten bewerten kann. Wir sollten uns dann noch überlegen, Vertreter anderer Bundesländer einzuladen, die Rauchmelderpflicht haben. Ich kenne es nur für Schleswig-Holstein. Da haben sie die nicht im Treppenhaus, da haben sie sie in der Wohnung, dann aber auch in jeder Besenkammer. Was die da sollen, weiß ich nicht.
Aber Kollegin Lompscher hat es schon gesagt: Wenn ich einen Rauchmelder im Treppenhaus habe, muss ich bei einem alten Berliner Mietshaus auch sicherstellen, dass die Menschen in nach hinten hinaus liegenden Schlafzimmern, in Schlafzimmern im Seitenflügel, entsprechend geweckt werden. Ich weiß nicht, wie das passieren soll bezüglich des Lärmpegels. Sicherlich gibt es da etwas. Insofern ist die Frage, baue ich diese Rauchmelder nur ins Treppenhaus ein oder gehe ich einen Schritt wei
ter und sorge dafür, dass sie auch in den Wohnungen eingebaut werden.
Ja, gerne.
Ich glaube, wir sollten nicht eine Anhörung machen und vorher die Ergebnisse schon vorwegnehmen. Insofern bin ich da auch offen, was die Ergebnisse angeht. Wir sollten uns vor allen Dingen anschauen, ob es in den Bundesländern, die eine Rauchmelderpflicht in den Wohnungen haben, wirklich zu einer signifikanten oder überhaupt einer niedrigeren Unfall-, Vergiftungs- und Todesrate durch Feuer kommt, als es hier in Berlin der Fall ist. Denn ich habe nichts davon, wenn ich auf der einen Seite jetzt diese Rauchmelder einbaue und sich nachher herausstellt, dass sich an der Zahl der bedauerlichen Toten und Verletzten nichts ändert. Es ist immer schwierig aufzurechnen, das wissen wir alle, nach dem Motto: Was ist es uns wert, dass wir einen Brandtoten in Berlin pro Jahr weniger haben? Aber ich weise Sie darauf hin, dass erstens die Frage ist, wer ist für den Rauchmelder in der Wohnung verantwortlich, ist es der Mieter, ist es der Vermieter. Wenn es der Vermieter ist, dann kann ich die Kosten dafür entsprechend umlegend, weil es eine gesetzliche Verpflichtung ist. Dann zahlen wir neun oder elf Prozent mehr, inklusive der Wartungskosten.
Sie schütteln den Kopf, aber wissen, dass es eine sehr diffizile Debatte in diesem Haus ist. Ich verweise darauf, dass es zum Teil schwierig ist, diese Pflicht durchzusetzen. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass es pro tausend Wohnungen ungefähr anderthalb Klagen gibt, wo die Vermieter nicht nur anschreiben, noch einmal anschreiben, eine Frist setzen, sondern wo gerichtlich der Zugang
zur Wohnung erstritten werden muss. Wenn wir davon ausgehen, dass allein der BBU 700 000 Wohnungen hat, dann kann ich mir vorstellen, dass es ungefähr 10 000 Klagen sind. Der Kollege Heilmann ist gerade nicht da, aber ich kann mir vorstellen, wie sich die Amtsrichter freuen, diese Klagen zu haben. Unter uns gesagt: Selbst uns als Anwälten macht das bei dem Streitwert nicht so richtig Freude. Insofern sollte man das auch dort miteinander abwägen.
Für mich ist es wichtig, sich mit Experten zu unterhalten, welche Möglichkeiten es gibt, das nur im Treppenhaus zu machen. Ist das sinnvoll, oder ist das nicht sinnvoll – aus den Gründen, die Frau Lompscher schon gesagt hat? Zweitens: Wie hoch ist der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen, wenn wir die Rauchmelder in den jeweiligen Wohnungen haben? – Das sind Dinge, die für mich abzuklären sind. Insofern sage ich Ihnen eine vorurteilsfreie Prüfung durch meine Fraktion zu und freue mich auf eine interessante Anhörung im Bauausschuss. – Vielen Dank!
Na ja, liebe Kollegin! Da muss man erst einmal Zügel haben. Es ist natürlich ein bisschen schwierig, wenn man das Pferd erst auf die Koppel gelassen hat, dann zu gucken, dass man die Zügel in der Hand hat, und das offensichtlich nicht so ganz greift.
Wenn es hier heißt, man müsse die GSW an die Zügel nehmen, dann frage ich mich natürlich, wo das Instrumentarium dazu sein soll.
Wir haben uns lange darüber unterhalten, dass offensichtlich, nach dem, was Sie gesagt haben, in dem Vertrag dem Senat keine entsprechenden Rechte vorbehalten wurden. Wenn Sie sich über diesen Vertrag äußern, dann scheinen Sie ihn ja doch zu kennen.
Aha! Dann stelle ich Ihnen doch die Frage, dann ist die Veröffentlichung doch der falsche Weg, sondern wir müssen uns darüber unterhalten, wie man die Rechte von Mieterinnen und Mietern, wenn sie mit Füßen getreten werden, wie Sie das behauptet haben, schützen kann.
Ja, aber Verzeihung, wenn es im Vertrag steht, dann ist doch das Thema Veröffentlichung der Verträge hier das völlig falsche. Dann ist das ja ein Thema von gestern.
Wir wollen hier nicht in Dialog verfallen.
Ich sage nur, dass für das Thema Veröffentlichung die GSW ohnehin der falsche Ansprechpartner ist, denn sie ist das Objekt der Privatisierung. Und die Privatisierung ist damals mit zwei Partnern durchgeführt worden, die hier schon genannt wurden: Cerberus und Walter.
Nein! – Die sind diejenigen, die dann eine Zustimmung erklären müssen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheit im Ausschuss noch nicht beendet ist, sondern wir demnächst dieses Thema wieder auf der Tagesordnung haben werden. Ich bin optimistisch, dass die GSW dann auch kommt und Missstände oder Missverständnisse, wie man das auch immer auslegen mag, entsprechend richtigstellen wird.
Ich gestatte um diese Zeit gar keine Zwischenfragen mehr,
sondern hoffe, dass wir diesen wunderschönen Raum bald verlassen können.
Dann darf ich darauf hinweisen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtlosen Mieter gibt, sondern dass es dann, wenn die Häuser wirklich in einem Zustand sind, der entsprechende Sanierungsarbeiten ratsam oder zwingend macht, noch ein entsprechendes Verfahren vor dem Amtsgericht gibt. Da kann man alles Mögliche haben, angefangen von Vorschüssen für Gutachten und Ähnliches, sodass es hier keine Rechtlosigkeit der Mieter gibt, sondern zugegebenermaßen ein vielleicht unzureichender Vertrag hier vom Senat nicht genügend kontrolliert wird. Wie gesagt, das werden wir entsprechend nachverfolgen. Aber ich warne davor, einfach hier nach dem Motto, es war einmal vor einer gewissen Zeit eine landeseigene Gesellschaft, zu erwarten, dass es deshalb immer noch Sonderrechte des Landes Berlin gibt. Dieses ist mit Sicherheit nicht zutreffend.
Meine Damen und Herren! Dass der Kollege Brauer hier noch einmal die Weisheit Ernst Reuters preist und ihn als Modell darstellt, hätte ich eigentlich nicht geglaubt,
aber man lernt im Lauf der Zeit immer noch dazu. Es war nicht immer so mit Ihrer Partei.
Aber lassen Sie mich kurz nur eines sagen: Der Kollege Nolte hat im Prinzip viele Dinge schon richtig ausgeführt. Er hat die Koalitionsvereinbarung zitiert, nach der wir uns diesem Problem widmen wollen. Herr Esser hat gesagt, seit 2006 habe die alte Koalition daran gearbeitet. Ich kann Ihnen versichern, es wird bei uns schneller gehen. Sie werden in den nächsten drei Wochen eine entsprechende Aussage hören. Ich finde es ganz richtig, dass man vorher einmal darüber nachdenkt, denn wir haben nichts davon, wenn wir Immobilien für Preise unter dem Marktwert vergeben, wenn man sich auf der anderen Seite nicht sicher sein kann, dass es eine Nutzung ist, die wir als Land Berlin haben wollen, und wenn wir diese Nutzung vor allen Dingen auch langfristig sichern. Ich darf Sie nur an die Diskussion über die GSW erinnern. Da sind aus sozialen Gründen Mietwohnungen oder Wohnhäuser der Bezirke in das Vermögen der GSW gekommen. Gerade Sie haben sich darüber beschwert, dass es dort keine langfristigen Sicherungen gibt. Das wollen wir nicht. Wir wollen ganz konkret wissen, was damit passiert. Wir wollen auch ganz konkret wissen, welchen Mehrwert die Nutzung durch soziale Institutionen hat.
Das Thema Wohnungsbaupolitik haben wir auch noch einmal extra in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Auch dort werden wir mit Sicherheit tätig werden. Das Problem, das wir haben, ist – das ist richtig –, innerhalb des Berliner Innenstadtrings – nur dort ist das Thema Wohnungsmangel, wenn überhaupt, ein Thema – sind die Baugrundstücke relativ dünn gesät. Auf der anderen Seite ist es gerade die Partei der Grünen, die, wenn irgendwo gebaut wird, dies so weit als möglich konterkariert – durch Anwohnerinitiativen et cetera pp. Insofern bitte auch hier ein Stück mehr Ehrlichkeit!
Sie können versichert sein, dass wir unsere Koalitionsvereinbarung zügig umsetzen. Insofern wird es sicherlich noch einen Antrag III und IV geben, aber auch hierüber werden wir sachlich berichten und Ihnen mit konkreter Sacharbeit bald den Wind aus den Segeln nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat den offensichtlichen Erfolg der Humboldt-Box vor dem Hintergrund der noch zu generierenden Spenden für die Errichtung der historischen Fassade des Humboldt-Forums?
2. Inwieweit gibt es bereits einen konkreten Bauablaufplan für die Realisierung des Humboldt-Forums, und welche konkreten Schritte sind noch in diesem Jahr geplant?
Der Tagespresse war heute zu entnehmen, dass offensichtlich hinsichtlich der Grundstücksüberlassung noch ein Vertrag bzw. die Unterschrift des Landes Berlin fehlt, da dort die Nutzungsbindung noch einmal konkret festgeschrieben werden soll. Ich frage in Anbetracht der Tatsache, dass es wohl eine Vereinbarung zwischen dem Bundesbauministerium und der Senatskanzlei gibt, die bindend ist, und zweitens diese Nutzungsregelung auch in der Satzung verbindlich festgeschrieben ist und diese nur im Einverständnis mit dem Land Berlin geändert werden kann, weshalb man diese Formalie jetzt noch braucht. Wann kann mit dem Abschluss dieses Vertrages, der für den Baubeginn erforderlich ist, gerechnet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Spranger hat schon einige richtige Dinge gesagt. Man muss eingangs der Rede zunächst einmal darauf hinweisen, dass die Steigerung der Mieten in den letzten Jahren im Wesentlichen der Steigerung der Inflationsrate entsprach.
Das heißt, generell zu sagen, in Berlin stiegen die Mieten exorbitant und überproportional, ist nicht zutreffend.
Man muss die Dinge manchmal auch analysieren. – Ich gebe Ihnen recht, dass es natürlich mittlerweile eine Differenzierung innerhalb der Stadt gibt, wenn ich die Auswahl habe, wo ich wohnen möchte. Es gibt bestimmte Bezirke, nehmen wir Prenzlauer Berg, Mitte oder andere Modebezirke, die in sind und wohin Leute ziehen wollen, weil sie das chic finden, und die auch bereit sind, entsprechende Preise zu zahlen. Da bekommen wir in der Tat ein Problem, insbesondere bei der Neuvermietung oder mit Leuten, die innerhalb eines Kiezes umziehen
müssen, Wohnungen zu finden, die dem bisher gezahlten Preisniveau entsprechen. Da gebe ich Ihnen völlig recht.
Aber das gilt nicht für die Bestandmieter in diesen Bezirken. Wenn wir uns den Mietspiegel anschauen, sehen wir, dass diese Mietspiegelbezirke über die ganze Stadt gestreut sind, auch in den Modebezirken.
Insofern besteht auch dort im Bestand kein großer Grund zur Sorge.
Wenn Sie bei Neuvermietungen eine Begrenzung der Mieten auf gesetzlicher Basis fordern, weiß ich nicht, ob Sie damit den Leuten helfen, für die Sie das beabsichtigen, sprich sozial Schwache, Alleinerziehende etc.
Von mir aus auch einkommensschwach! Das ist doch nicht das Problem. – Wenn ich einen bestimmten Vermieter habe, der die Wahl zwischen zwei Akademikern ohne Kind und einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern hat, dann weiß ich ganz genau, wen er wählt. Auch mit einer entsprechenden Preisbegrenzung helfen Sie sozial- oder einkommensschwachen Gruppen nicht.
Es ist vielmehr dringend erforderlich, für unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Bestände so weit zu erhöhen, dass sie in allen Gegenden Wohnungen haben, und Neubau und Kauf zu ermöglichen.
Wer kriegt den Neubau? – Neubau müssen auch die Wohnungsbaugesellschaften leisten. Wenn ich mich umschaue und mich mit den Geschäftsführern unterhalte, dann sind die mittlerweile wieder bereit, in Neubau zu investieren, beispielsweise die GESOBAU.
Die Krausenstraße ist doch keine schlechte Straße. Ich weiß nicht, warum Sie da nicht hinziehen wollen. Das ist in Mitte. Ich kenne viele Leute, die das möchten.
Einer Ihrer Vorschläge ist die Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die Sie uns wie ein Allheilmittel darstel
len. Wir hatten heute Gelegenheit, uns das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Thema Ferienwohnungen anzugucken. Darin steht, dass nach der Rechtsprechung nicht zwischen kurz- und langfristigem Wohnen differenziert wird. Nach der Ansicht des für uns zuständigen Oberverwaltungsgerichts sind Ferienwohnungen Wohnen. Der Bundesgerichtshof hat eine ähnliche Entscheidung getroffen. Damit führt die Zweckentfremdungsverordnung für Ferienwohnungen völlig ins Leere. Da müssen wir uns etwas anderes ausdenken.
Dazu ist die Koalition ja bereit. Aber wenn ich mir die Urteile gegen das Bezirksamt Mitte anschaue, sehe ich etwas anderes. Der Kollege Gothe, der jetzt Staatssekretär ist, kennt das, da er diesen Kampf aufgenommen hat.
Ein weiteres Ihrer Allheilmittel sind Milieuschutzgebiete. Da muss man aus meiner Sicht gut aufpassen, dass wir über die entsprechenden Gebiete keine Käseglocke stellen. Wir müsse vielmehr den vorhandenen Wohnstandard sicherstellen. Ich erinnere an die Wohnungsbaugenossenschaft in Pankow, die ihren betagten Mietern größere Balkone – mehr als fünf Quadratmeter – zum Nulltarif zur Verfügung stellen wollte. Sie darf das nicht und klagt mittlerweile gegen das Bezirksamt – und das alles nur, weil ein Balkon größer als fünf Quadratmeter ist. Aus meiner Sicht ist es nicht erstrebenswert, dass Milieuschutzsatzungen einen zeitgemäßen Stand von Wohnungen verhindern.
Das Thema „Begrenzung der Modernisierung“ ist aus meiner Sicht im Wesentlichen durch das BGB geregelt. Wir haben dort den § 544. Lesen Sie sich den mal durch! Dazu gibt es auch schöne Literatur. Dort ist geregelt, dass nach der Modernisierung die Miete auf 30 Prozent des Einkommens des Mieters begrenzt ist. Diese Grenzen der Rechtsprechung werden auch durch die Novellierung nicht angepasst.
Wir haben eine Vielzahl von städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die mittlerweile einen Bestand von 300 000 Wohnungen haben. Ich erwarte vom Senat, dass er diese Wohnungsbaugesellschaften weiter ertüchtigt und sie anhält, ihrer sozialen Verantwortung für die Mieter noch stärker als in der Vergangenheit gerecht zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!