Delia Hinz

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 14 Jahre nach der Erklärung der Staaten in Rio zur Erarbeitung von Lokalen Agenden für das 21. Jahrhundert wird heute endlich eine Lokale Agenda 21 Berlin durch dieses Haus beschlossen – davon gehe ich jedenfalls aus. Meine Fraktion hat diesen Prozess seit
1996 sehr intensiv begleitet und mitgestaltet, und deswegen haben wir dieses Thema als Priorität benannt.
Eine kurze Anmerkung zu den Anträgen der Grünen: Diese Anträge waren nicht besonders hilfreich, weil deren Inhalt schon zu einem großen Teil in der Ausgangsvorlage bzw. jetzt in der Beschlussempfehlung, die wir als Koalition erarbeitet und vorgelegt haben, enthalten war. Es erschien uns nicht sinnvoll, vorab einzelne Maßnahmen zu beschließen. Deswegen konnten wir dem so nicht zustimmen. Nun werden also heute zwei von neun Anträgen in geänderter Fassung beschlossen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung zu dem, was wir vorgelegt haben.
Bei der Überarbeitung der Vorlage war es uns wichtig, die Entwicklungsmöglichkeiten und Potentiale der Stadt in den Vordergrund zu stellen und Qualitäts- und Handlungsziele sowie Maßnahmen für die Stadt und ihre Menschen zu formulieren. In dieser Agenda 21 stehen die Stärkung von Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie und Bildung, die Daseinsvorsorge sowie die Sicherung von Lebensqualität und Partizipation im Mittelpunkt. Daneben ist es aber auch wichtig – und wir sehen das als Querschnittsaufgabe an –, dass Geschlechtergerechtigkeit und der Themenbereich „eine Welt“ eine Rolle spielen.
Der Start für den gesamtstädtischen Konsultationsprozess erfolgt mittels einer öffentlichen Veranstaltung mit Präsentation des Beschlusses und den Agendagremien.
Zur Finanzierung des Agendaprozesses sind in den Haushalten aller Verwaltungen entsprechende Titel einzurichten und durch interne Umschichtungen Mittel verfügbar zu machen.
Dem hat sich die Koalition aus SPD und PDS nicht gestellt. Es hat in den Haushaltsberatungen und in den Doppelhaushalten niemals eine solche Ausfinanzierung der Agendabeauftragten in jeder einzelnen Senatsverwaltung gegeben. Mithin ist dieser Auftrag vom eigenen Haus bzw. von der hier herrschenden Mehrheit nicht erfüllt worden.
Die CDU-Fraktion hat dann daraufhin drei Jahre später noch einmal die Chance eröffnet, das zu korrigieren. Wir haben gesagt: SPD und PDS! Vielleicht ist euch etwas entgangen. Beschließt doch bitte noch einmal! – Es sollte beschlossen werden, dass es nun doch eine Senatsbeschlussfassung über eine gesamtstädtische Lokale Agenda mit konkreten Handlungskonzepten geben soll. Und wir haben nochmals beantragt, in den einzelnen Senatsverwaltungen Agendabeauftragte und entsprechende Stellen auszufinanzieren. Das war am 19. Oktober 2004. Selbstverständlich sind diese Anträge abgelehnt worden. Mithin ist all das, was man sich an einer gesamtstädtischen Auseinandersetzung zu diesem Prozess hätte wünschen können und unter Einbeziehung des Senats hätten wünschen müssen, nicht erfolgt. Stattdessen haben Koalitionäre von SPD und PDS ihr Wünsch-dir-was-Programm zusammengeschrieben, und sie werden es jetzt beschließen – unter dem Motto: Uns ist egal, was es kostet. Mithin ist es uns auch egal, was letztlich damit passiert. Es wird sowieso in der nächsten Legislaturperiode wertlos sein.
Mit diesem Papier gibt es eine Handlungsgrundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Der Prozess der Lokalen Agenda 21 ist damit aber nicht abgeschlossen. Es geht um die schrittweise Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Wir haben einen Zeitrahmen bis 2030 vorgeschlagen. Weitere Potentiale sind zu benennen. So ist z. B. die Kultur ein Potential in dieser Stadt. Diese Potentiale sind näher zu betrachten, und für sie sind Qualitäts- und Handlungsziele zu erarbeiten. Das ist in die weitere Arbeit mit einzubeziehen.
In dem Teil C – und ich komme jetzt zum Schluss – sind auch Empfehlungen gegeben, wie weiter damit umzugehen ist. Ich hoffe sehr, dass sich die künftigen Abgeordneten in diesem Parlament weiter mit diesem Thema befassen und die vorgelegten Leitlinien umsetzen. Die Verpflichtung von Rio gilt weiter. Dieser Prozess muss unbedingt weitergeführt werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe noch einmal auf die Gründe für die Vorlage eines Landes-Immissionsschutzgesetzes ein. Die Lärmverordnung vom Juli 1994 hatte eine Laufzeit von zehn Jahren und ist im Juni 2004 außer Kraft getreten. Dazwischen gab es noch einmal eine kurze Veränderung und Beschlussfassung. Es wurde aber deutlich, dass ein solches Gesetz dringend erforderlich ist.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Immissionsschutzrecht in Berlin neu geordnet. Es löst die bisher ausschließlich auf Lärm bezogene Verordnung ab und bezieht alle schädlichen Umwelteinwirkungen ein, beispielsweise Geräusche, Luftverunreinigungen, Staub, Gerüche, Licht. Wesentlich ist dabei auch die Umsetzung von Bundes- in Landesrecht, und zwar immer unter Berücksichtigung der Bundesregelungen, beispielsweise der Verkehrslärmschutzverordnung, der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Auf zur Regel gewordene Ausnahmeregelungen soll in Zukunft verzichtet werden. Wir erhof
fen uns dadurch eine Reduzierung der Verwaltungstätigkeit. Als eine weitere Begründung kann man anführen, dass damit eine Harmonisierung des Umweltrechts von Berlin und Brandenburg herbeigeführt wird. Das ist aus meiner Sicht auf jeden Fall sinnvoll.
Schwerpunkt der öffentlichen Debatte über dieses Gesetz ist die Verkürzung der Ruhezeiten gewesen, einmal die Zeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr morgens sowie zwischen 20.00 und 22.00 Uhr abends. Diese Debatte ist sehr emotional geführt worden. Die Verkürzung der Ruhezeiten hat jedoch für klassische Wohngebiete keine Auswirkungen, für Bewohnerinnen und Bewohner in Mischgebieten können sich möglicherweise Nachteile ergeben. Für Gewerbe- und Kerngebiete gibt es keine Veränderungen und somit ist der gleiche Zustand wie bisher gegeben.
Lärm, insbesondere Nachbarschaftslärm, ist oft verhaltensbedingt und schwer regelbar. Schwerwiegende Ruhestörungen finden in der Regel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr statt und sind in jedem Fall verboten. Diese Zeitspanne wird nicht durch diese Gesetzesänderung betroffen, die Regelung dieses Problems muss in anderer Form stattfinden. Die Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind meiner Ansicht nach auf einem guten Weg und haben ihre eigenen Möglichkeiten gefunden, dagegen anzugehen, beispielsweise durch die konsequente Anwendung von Hausordnungen. Die Stellungnahmen der Bezirksämter sind nicht eindeutig gewesen. Sie reichten von Nichtäußerung bis Ablehnung. Deshalb haben wir keine schwerwiegenden Gründe gesehen, von diesem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Eine Ablehnung des Gesetzes war für uns auf Grund der zur Verfügung stehenden Fakten nicht vertretbar. Gleichwohl haben wir Änderungsbedarf gesehen und deshalb einen Paragraphen zusätzlich eingefügt. Mögliche Auswirkungen, die für die Bürgerinnen und Bürger zu Belastungen führen könnten, wollen wir kontrollieren lassen. Deshalb soll in zwei Jahren ein Bericht über die Auswirkungen erstellt werden. Anschließend werden wir den Bericht auswerten und danach entscheiden, ob Änderungen auf den Weg gebracht werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch sehen wir keinen Grund, dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Meine Fraktion wird dem Gesetz, der Änderung sowie unserem Antrag zustimmen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Liebe Kollegen von der Grünen-Fraktion! Ich habe den Eindruck, dass es mit Ihrer Treffsicherheit gerade bei diesem Thema nicht weit her ist. Sie hätten sich schlau machen können, was in der Berliner Verwaltung bezüglich der Fußball-WM läuft. – Wobei wir nur Teil des Ganzen sind, denn eigentlich hat das Organisationskomitee die Fäden in der Hand und arbeitet eng mit der Berliner Verwaltung zusammen. – Ein Anruf in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport oder auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätte Ihnen gezeigt, dass wir auf einem guten Weg
sind, nachdem das Konzept klar ist und wir die verbleibenden sechs Monate nutzen sollten, um verbliebene Mängel zu beseitigen und noch weitere positive Ergebnisse zu erzielen.
Ich möchte die ganze Angelegenheit aus einem anderen Blickwinkel betrachten: In Deutschland findet nach 1974 erneut das größte Fest des Fußballs statt, und Berlin ist ein Veranstaltungsort. Das freut nicht nur die Fußballfans in Deutschland, sondern auch die Menschen in Berlin. Ich bin sicher, dass an den zwölf Austragungsorten – und auch hier in Berlin – viel dafür getan wird, um die Fußball-WM für die Fans in aller Welt und auch für die Menschen hier vor Ort zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen. Berlin als Sporthauptstadt Deutschlands hat viele fußballbegeisterte Menschen, die mit dazu beitragen werden, dieses große Ereignis auszugestalten und es zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Berlin hat als Sportstadt große Traditionen. Ich denke dabei an das ISTAF, den Berlin Marathon, German Open und das Internationale Deutsche Turnfest. Das alles sind Veranstaltungen, bei denen sich Berlin als Gastgeber bewährt hat. Hinzu kommen die DFB-Pokalendspiele, auch hier verfügt Berlin über gute Erfahrungen. Berlin hat sich bei all diesen Ereignissen als tolerante, weltoffene Stadt präsentiert, in der sich Menschen friedlich begegnen können. Das hat aus meiner Sicht einen hohen Wert.Wir sind uns darüber einig, dass die Fußballer und die WM-Gäste in Berlin bestmögliche Bedingungen vorfinden sollen und dass Berlin seinen Beitrag zum Gelingen der WM leisten wird.
Positiv ist, dass das DFB-Präsidium sich selbst bereits 1998 Umweltziele gesetzt hat und diese schon in die Bewerbung als Austragungsland für die WM 2006 eingearbeitet hat. Bereits damals ist ein Umweltkonzept für die Stadien vorgelegt worden. Es geht um eine Gesamtbilanz und nicht ausschließlich um eine Bilanz für Berlin. Andererseits hat aber auch Berlin viel einzubringen, das Stichwort Verkehr ist bereits genannt worden. Wir haben diesbezüglich hervorragende Angebote, um die uns viele beneiden. Allerdings wird Berlin kein neues Stadion bauen, das geht allein zeitlich nicht. Die noch zu leistenden Dinge werden aber in Angriff genommen. Wir haben – wie bereits gesagt – noch sechs Monate Zeit, und in dieser Frist kann noch vieles passieren. Deshalb hat es keinen Zweck, hier nur zu meckern und zu nörgeln. Begleiten Sie die Sache! Dafür wäre es sicher hilfreich, wenn Sie sich bei den Akteuren erkundigten, was bereits alles geplant ist.
Ich will nicht im Einzelnen ausführen, worin die Leistungen des Öko-Instituts bestehen, das der DFB bereits im Jahr 2001 beauftragt hat. Die Ziele sind klar, Sie haben sie in Ihrer Großen Anfrage benannt. Sie sind ehrgeizig, aber ich wiederhole: Es geht um die Gesamtbilanz. Die Senatorin hat dargelegt, was alles getan wird, wie mit Wasser und Abfall umgegangen wird und was noch möglich ist im Hinblick auf Energieeinsparungen. Wenn man das insgesamt betrachtet, ist es für solch eine Großveran
staltung wie eine Weltmeisterschaft ein Pilotprojekt. Berlin kann diesbezüglich sehr viel einbringen und für Folgeveranstaltungen wie die Leichtathletik-WM im Jahr 2009 davon profitieren.
Jetzt, wo klar ist, welches die Austragungsstandorte sind, können sich alle gezielter um die Vorbereitung kümmern. Ich habe mir sagen lassen, die BSR hat extra eine Projektgruppe gebildet und wird die notwendigen Einsätze koordinieren. In diesen gesamten Prozess muss von vornherein bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass gar nicht erst viel Abfall entsteht. Aus Sicht der Stadt ist dafür gesorgt, dass die Abfälle entsorgt werden. Dafür steht die BSR, dafür stehen auch noch andere Entsorgungsunternehmen bereit. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Zum Verkehr ist bereits einiges gesagt worden. Wenn vom DFB gefordert wird, dass 50 % der Verkehrleistungen durch den ÖPNV zu erbringen sind, wir in Berlin aber auf 80 % kommen, dann ist das eine hervorragende Leistung. Das müssen uns andere erst einmal nachmachen. Dass wir versuchen werden, Baustellen nicht gerade während der WM zu betreiben, darüber muss noch gesprochen werden. Wir werden nicht alle Baustellen stilllegen können, denn in der Stadt leben Menschen, die Baufortschritt sehen wollen. An dieser Stelle müssen die Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die Planungen diesbezüglich sind aber auf einem guten Weg.
Abschließend bemerke ich: Aus Sicht der PDSFraktion ist Berlin in der Lage, das Wesentliche zum Erreichen der Umweltziele beizutragen. Wir freuen uns auf interessante Spielergebnisse, tolle Tore und eine gute Umweltbilanz. In diesem Sinne sollten wir uns alle auf diese vier Wochen in Berlin freuen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klimakatastrophen weltweit, wie wir sie leider in der letzten Zeit immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, fordern verantwortungsvolles Handeln. Dies gilt nicht nur direkt in den betroffenen Gebieten, sondern auch hier in Berlin, und dazu wollen wir einen Beitrag leisten.
Bevor ich zu unserem Antrag komme, Herr Goetze: Uns geht es hier nicht um Misstrauen. Das möchte ich sehr deutlich machen. Es gibt – so ist der Auftrag des Parlaments – durchaus die Möglichkeit, sich hier einzubringen und zu engagieren. Daneben hat auch die Verwaltung tätig zu sein. Aber wer nimmt uns das Recht, in dieser Form einen Antrag einzubringen? Ich denke, das ist eigentlich auch unsere Pflicht und unsere Aufgabe.
Dem Titel unseres Antrags können Sie entnehmen, dass wir das von uns vorgeschlagene Programm zur Einsparung von Energie und zum Einsatz erneuerbarer Energien mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbinden. Neben der Steigerung von Energieeffizienz sehen wir mit diesem Programm eine gute Möglichkeit für Wachstum und Beschäftigung. Wir stellen dabei die Unterstützung der regionalen Wirtschaft und die lokale Wertschöpfung in den Vordergrund. Wir wollen etwas für die Stadt tun. Das ist in unserem Antrag verankert.
Wir wollen dieses Programm aber nicht von vornherein begrenzen, sondern offen halten, deswegen haben wir hier fünf Maßnahmen benannt, die wir in den Vordergrund stellen. Energiesparmaßnahmen für Gebäude spielen dabei eine wesentliche Rolle. Der Blick richtet sich dabei aber nicht nur auf die öffentlichen Gebäude, sondern auch auf den privaten Immobilienbestand und auf Neubauten. Dazu hat mein Kollege Rogall schon einige Ausführungen gemacht.
Gute Beispiele für Gebäudesanierung in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen gibt es in Berlin schon an vielen Orten. Wer sich im Südosten Berlins, z. B. in Friedrichshagen, umsieht – Herr Goetze, Sie sollten das auch einmal tun –, der ist beeindruckt von der Vielzahl von Möglichkeiten, die es hier schon gibt. Das sind Möglichkeiten, die nicht zu großen finanziellen Belastungen für die Mieterinnen und Mieter geführt haben. Wenn ein Euro pro m2 als Mietsteigerung dabei herauskommt, ist das durchaus zu vertreten, denn mit den Energieeinsparungen haben sie das über die Betriebskosten nachher wieder eingespart.
Insofern ist das ein guter Ansatz. Es wird in Berlin schon praktiziert.
Weitere Bausteine sind die umweltfreundliche Beschaffung. Dabei sollte die Verwaltung Vorbildfunktion einnehmen. Auch das wurde hier schon ausgeführt. Dazu kommt noch die Förderung von energiebewusstem Verhalten aller Berlinerinnen und Berliner. Da gibt es sicher noch eine Reihe von Punkten, die zu unterstützen sind, z. B. Ökoprofit, aber auch die Aktion Fifty Fifty in Berlin an Schulen, Kitas und dergleichen. Das Ganze kann noch mit in dieses Programm eingefügt werden.
Was Initiativen und Programme erreichen, haben die beeindruckenden Ergebnisse des Wettbewerbs Energiesparkommune der Deutschen Umwelthilfe im Sommer dieses Jahres gezeigt. Berlin war kein Wettbewerbsteilnehmer, aber Berlin sollte sich künftig an diesem Wettbewerb beteiligen. Wir müssen auf Dauer nicht schlechter sein als Rostock, Neubrandenburg, Freiburg oder Dresden.
Dazu kann dieses vorgeschlagene Programm beitragen. Herr Buchholz hat es schon ausgeführt, wir haben es gestern in der Sprecherrunde auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung gesetzt. Dann können wir es ausreichend diskutieren. Ich hoffe sehr, dass wir dann unseren Antrag – vielleicht auch mit den Ergänzungen der Opposition – ganz kurzfristig verabschieden und auf den Weg bringen können. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Ich will vorab sagen: Die PDS und die SPD machen nicht nur Pläne, sondern setzen sie auch um. Das zeichnet uns aus. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen, die Sie ernst nehmen sollten.
Wir haben mit der teilweise schlechten Luft in der Stadt genauso Probleme wie die anderen Fraktionen. Wir sehen auch, dass teilweise eine gesundheitliche Bedrohung gegeben ist. Es müssen Veränderungen geschehen, das ist unbestritten. Die Verbesserung der Luft ist unser aller Ziel, denke ich. Wir alle wissen, dass es unterschiedliche Herkunftsquellen und unterschiedliche Arten von Feinstaub gibt. Das, was wir beeinflussen können, sind etwa 50 %, und das ist hauptsächlich Staub aus dem Straßenverkehr. Dessen werden wir uns annehmen, da wir hier Einfluss nehmen können.
Uns liegt der Luftreinhalte- und Aktionsplan des Senats vor. Ich hatte erwartet, dass Sie sich ernsthaft damit auseinander setzen. Es steht eine Reihe von Dingen für den Verkehrsbereich, aber auch für andere Bereiche darin. Statt sich mit diesem Plan auseinander zu setzen, wird hier nur Aktionismus betrieben. Das ist uns zu wenig. Sie kennen den Plan seit Februar so wie wir.
Er ist Ihnen nicht zugegangen? – Das haben wir schon im Ausschuss besprochen. Wir alle konnten uns informieren, nur Sie offenbar nicht.
Da müssen Sie einfach mal in die Datenbank sehen, dann können Sie das auch erkennen, was dort vorliegt. – Auf alle Fälle gab es eine öffentliche Beteiligung, und wir sind
sehr gespannt, was in der öffentlichen Beteiligung vorgetragen wurde, und auf die Auswertung.
Was wir an Anträgen im Ausschuss diskutiert haben, waren schon Ladenhüter. Der Antrag, den wir zu diskutieren hatten, war vom Juni 2004, da gab es noch keinen Luftreinhalteplan, aber den gibt es jetzt. Zu diesem Zeitpunkt fehlt die Aktualität, um diesem Antrag noch zuzustimmen. Zwei andere Anträge, die Sie vorgelegt haben, haben Sie selbst für erledigt erklärt. Ich weiß gar nicht, warum wir hier überhaupt diskutieren.
Das kostet nur unnötig Zeit.
Ich will kurz auf den Antrag der CDU eingehen. Auch die CDU sollte sich mit dem vorliegenden Plan auseinander setzen. Die vorgeschlagene Verbesserung des Verkehrsflusses ist sicherlich ein vernünftiger Ansatz, aber sie muss auch finanziell abgesichert sein, es müssen entsprechende Systeme eingeführt oder erneuert werden, und das ist ein Punkt bei den Haushaltsberatungen, wie man das umsetzen kann.
Eine bessere Instandhaltung der Straßen, die Sie fordern: Da gibt das Straßensanierungsprogramm für 2005. Das ist sicherlich nicht abdeckend für alle notwendigen Maßnahmen, aber es ist ein Ansatz.
Sie fordern die regelmäßige Reinigung von Fahrbahnbelägen. – Da gab es Untersuchungen, die zu dem Ergebnis geführt haben, dass das keine Verbesserung bringt. Was soll das also?
Sie fordern ein Routennetz für Schwerlastverkehr. – Aber letztlich – das müssten Sie genau wissen – ist das nur eine Verlagerung in der Stadt von einer Verkehrstrasse auf eine andere, vielleicht auf eine, wo dann keine Messstation steht. Was soll das Ganze? – In dem Sinne konnten wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Es gibt noch vieles zu regeln, gerade auf der Bundesebene, was hier schon deutlich gemacht wurde. Wir alle sollten uns dafür einsetzen, auch durch entsprechende Nachfragen, dass die Industrie, die Fahrzeugindustrie, die Hersteller von Filtersystemen, ihren Verpflichtungen und den Forderungen nachkommen. Dann können wir uns hoffentlich bald mit der Verbesserung der Luftqualität be
Es ist zum Thema Feinstaub schon vieles gesagt worden. Bedauerlicherweise ist aber die Große Anfrage, die unsere Fraktion gestellt hat: „Wie gut ist die Berliner
Luft?“, immer noch nicht beantwortet. Da sind wesentliche Fragen, die immer noch nicht geklärt sind. Zum Beispiel gibt es Fragen zur Toxizität des Feinstaubs. Neuere Untersuchungen sind zu zweifelnden Ergebnissen gekommen, ob das Ganze überhaupt so gefährlich ist wie behauptet. Ich kann Ihnen nachher Hinweise geben, woraus der Zweifel entsteht. Es gibt auch Erkenntnisse, die schon lange bekannt sind und immer wieder bestätigt werden, zum Beispiel, dass Rauchen ein zehn bis fünfzehn Mal höheres Mortalitätsrisiko als das Einatmen von Feinstäuben birgt.
Über die Feinstaub-Emissionsquellen ist noch längst nicht alles bekannt. Ich wiederhole das. So konnten wir letztens – Frau Kubala, Sie waren dabei – in Friedrichshain bei einer Podiumsdiskussion erleben, wie sich nach über zwei Stunden Feinstaubdebatte aus dem Publikum ein Ingenieur meldete, der erklärte, an einem Gerät zu arbeiten, das Feinstaubbelastungen in den Wohnungen messe. Er ist mit seinem Gerät zu erstaunlichen Ergebnissen gekommen: Selbst in dem Kiez Frankfurter Allee ist demnach die Feinstaubbelastung innerhalb der Wohnungen um das Eineinhalbfache bis Doppelte höher als außerhalb. Wer sein Fenster aufmacht, kann also reinere Luft als innerhalb der Wohnung atmen. Das nehmen Sie nicht zur Kenntnis! Das Thema interessiert Sie gar nicht!
fassen. Wir können die vorgelegten Anträge insgesamt nur ablehnen; es sind nur noch zwei, aber wir lehnen sie für unsere Fraktion ab.
Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS möchte in diesem Prioritätenblock den Blick auf den Berliner Naturschutz lenken. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner einen Antrag eingebracht, der die Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes beinhaltet. Obwohl eigentlich alles sehr deutlich ausgeführt ist, gehe ich kurz darauf ein, warum diese Änderungen erforderlich sind und was der Antrag beinhaltet.
Ausgangspunkt ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002. Mit der damaligen Änderung auf Bundesebene wurde in § 61 das Verbandsklagerecht gesetzlich vorgeschrieben. Bis dahin hatten nicht alle Länder diese Regelung. Sie wurden aufgefordert, in ihren Naturschutzgesetzen entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Der Bund hat eine Anpassungsfrist eingeräumt. Diese Übergangsfrist läuft am 3. April 2005 aus. Der Termin naht, und die Zeit drängt. Die Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes ist nach der Aussage der Verwaltung zwar in Arbeit, lässt aber dennoch auf sich warten. In Berlin droht der Verlust des Verbandsklagerechts. Wenn bis zum 3. April 2005 keine landesrechtliche Regelung erfolgt, verlieren die Naturschutzverbände ihre Anerkennung und haben dann keine Klagebefugnis mehr. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern.
Wir wollen sicherstellen, dass die Arbeit weitergeführt werden kann. Wir wollen die bisher gängige Praxis im Umgang mit den anerkannten Berliner Naturschutzverbänden im gleichen Umfang fortführen und die Verbandsbeteiligung und das Klagerecht weiterhin sichern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, um den Akteuren des Agenda-Forums meinen herzlichen Dank für die Arbeit auszusprechen, die sie an der lokalen Agenda 21 für Berlin geleistet haben.
Sie haben trotz vieler Schwierigkeiten, Widrigkeiten und Unsicherheiten – ich nenne nur das Stichwort „Sicherung der Finanzierung“ – die im Wesentlichen ehrenamtliche Arbeit mit viel Engagement und zeitlichem Aufwand vorangebracht und zu einem vorläufigen Ergebnis geführt. Ich bin überzeugt, dass es ohne die vielen Aktiven dieser Gruppen diesen Bericht heute noch nicht geben würde. Ich hoffe sehr – ich bin eigentlich sicher –, dass die Akteure den Prozess bis zu einer Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus weiterhin begleiten und sich bei der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte engagieren werden. Hier also nochmals Dank und auch die Bitte um weitere Unterstützung!
Zu dem Bericht nur in aller Kürze: Berlin hat sich mit der Erarbeitung einer lokalen Agenda 21 für die Gesamtstadt sehr schwer getan. Ich möchte daran erinnern, dass nach dem UN-Weltgipfel in Rio alle Städte und Gemeinden den Auftrag hatten, bis 1996 einen Konsultationsprozess zwischen Verwaltung, Bürgern und Interessengrup
Goetze
pen in Gang zu setzen und einen Handlungsplan für das 21. Jahrhundert zu erarbeiten. Ziel sollte es sein, die Entwicklung ökologisch, sozial und ökonomisch zu gestalten. Zwei Enquetekommissionen „Zukunftsfähiges Berlin“ wurden von diesem Hause eingesetzt und haben sich zwischen 1998 und 2001 mit diesem Prozess befasst. Das Abgeordnetenhaus hat erst Ende 1999 einen Auftrag an den Senat erteilt, sich mit diesem Prozess zu beschäftigen und einen eigenen Beschluss zu fassen. Nun liegt uns dieser Bericht vor. Ob das gewählte Verfahren, den Prozess in die Hand des Agenda-Forums zu legen, richtig war, darüber lässt sich jetzt im Nachgang trefflich streiten, aber das ist nicht hilfreich für den weiteren Umgang mit dem Bericht.
Alle Abgeordneten hatten seit dieser Beschlussfassung von 1999 die Möglichkeit und eigentlich auch die Pflicht, gemäß der Beschlussfassung steuernd oder regulierend in den Prozess mit einzugreifen. Ich finde, es ist etwas unredlich und auch unehrlich von der CDU, jetzt mit dem Antrag „Lokalen Agenda-Prozess ernsthaft gestalten“ zu kommen und damit offensichtlich alles zum Guten wenden zu wollen. Ich kann mich erinnern, dass die CDUFraktion im Rahmen der Haushaltsdebatten nie eingefordert hat, Mittel in den verschiedenen Verwaltungsbereichen einzustellen. Sie hat sich auch immer damit zufrieden gegeben, dass ausschließlich in dem Bereich Stadtentwicklung Gelder dafür vorgesehen waren.
Deshalb finde ich es sehr merkwürdig, wenn Sie jetzt plötzlich kommen und meinen, Sie hätten in dieser Sache den Stein der Weisen gefunden.
Ich kann mich auch sehr gut erinnern, dass gerade Vertreter der CDU-Fraktion die Arbeit in den Enquetekommissionen blockiert und verzögert haben. Wir – PDS, SPD und Grüne – hatten 2001 schon ein sehr hohes Maß an Übereinstimmung in Sachen Ziel- und Indikatorensystem erreicht. Gescheitert ist der Abschluss an der Unbeweglichkeit der CDU. Ich denke, der Versuch, hier irgend jemanden vorzuführen, geht wegen der fehlenden Eigenaktivitäten daneben.
Wie sollten wir nun weiter mit dem Bericht verfahren? – Die Überweisung in die verschiedenen Ausschüsse ist vorgesehen, wobei der Ausschuss für Stadtentwicklung die Federführung hat. Wir werden dort einen Vorschlag zum weiteren Verfahren machen. Denkbar sind Anhörungen in den jeweiligen Politikfeldern in den Ausschüssen unter Hinzuziehung von Mitgliedern – die Zuständigen sind in dem Bericht am Schluss erwähnt – des AgendaForums, der Verwaltung und von Sachverständigen. Im Ergebnis sollten Empfehlungen an den Stadtentwicklungsausschuss gegeben werden. Dieser Prozess sollte bis Mitte 2005 abgeschlossen sein, und es sollte dann ein Votum des Parlaments vorliegen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die Anhörungen und Debatten auch als
Chance zu begreifen. Viele Entscheidungen, die für diese Stadt getroffen werden, sind auf die Zukunft ausgerichtet. Sie sollten aber sozial gerecht, ökologisch und wirtschaftlich im Einklang sein. Die Umsetzungen sollten dann insgesamt unter dem Motto „Lokale Agenda 21 für Berlin“ stehen. Ich würde mir sehr wünschen, dass der Regierende Bürgermeister, der ja schon in der ersten Enquetekommission eine sehr gute Arbeit geleistet hat, dieses Thema zur Chefsache macht. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob die Rede wirklich so gut und inhaltsreich war, ist die Frage. Das werden wir sicher im Ausschuss diskutieren, wenn wir den Antrag der Grünen behandeln.
Debatten um Deponiesanierungen und Abfallaltstandorte haben wir schon des öfteren geführt. Klarheit über Rückstellungen und dergleichen gibt es nach dem uns jetzt vorliegenden Gutachten bisher nur für die drei Großdeponien in Wernsdorf, Schwanebeck und Schöneicher Plan. Darüber hinaus gibt es allerdings auch öffentlichrechtliche Verträge, die bestimmte Maßnahmen für die Altdeponien Wannsee und Marienfelde beinhalten und die jetzt schrittweise umgesetzt werden. Eine rechtliche Grundlage für die Altablagerungen fehlte allerdings bisher.
Mit der Änderung der beiden Landesgesetze wird jetzt die Zuständigkeit für die Sanierung der Altablagerungen durch die Übertragung an die BSR eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage kann die BSR nun Untersuchungen und gegebenenfalls auch zusätzliche Gutachten in Angriff nehmen und für diese Altablagerungen für die 38 Standorte entsprechenden Sanierungsaufwand feststellen, selbstverständlich immer in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als zuständiger Behörde. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zugesichert, dass sie uns noch weitere Informationen über diese 38 Standorte geben wird. Insofern haben wir auch die Möglichkeit, diese Standorte genauer zu betrachten und unsere Vorstellungen einzubringen.
Uns werden nicht nur die dort erforderlichen Maßnahmen weiterbeschäftigen, sondern auch die Stilllegungs- und Nachsorgekosten. Über die Bundes- und Europagesetzgebung sind diese Kosten umlagefähig. Insofern ist es klar, dass dem Gebührenzahler diese zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt werden. Meine Fraktion geht aber davon aus, dass es nach den Erfahrungen der letzten Jahre und auch nach den Ergebnissen der Untersuchungen im Sonderausschuss Tarifkalkulation mehr Transparenz bei der Gebührenabrechnung geben wird. Wir sind hier Schritte gegangen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft unterstützt werden, durch die die Gebührenkalkulation in Zukunft transparenter und nachvollziehbarer ist.
Mit dem Antrag der Grünen, die Umschichtungen fordern, haben wir erhebliche Probleme, denn diese Rückstellungen wurden für die drei Großdeponien gebildet. Das hat rechtliche Konsequenzen, wenn wir diese auf die 38 Altablagerungsstandorte umtopfen wollen. Das ist nicht umtopfbar, weil es sich um Rückstellungen bezogen
auf die Großdeponien handelt. Man kann dies nicht einfach von der linken Tasche in die rechte Tasche schieben.
Wir sehen vielmehr die Möglichkeit, die 195 Millionen €, die sich aus den Rückstellungen für die drei Großdeponien ergeben haben und die nicht benötigt werden, zu nutzen, um die in den nächsten Jahren durch die neue ab Juni 2005 gültige Regelung zu erwartenden Gebührensprünge zu verringern. Dadurch würden die Belastungen für die Gebührenzahler gemindert.
Nach der Kritik, die die Grünen in der Vergangenheit immer geübt haben, ist mir nicht verständlich, warum sie hier keinen großen Wert auf Transparenz legen. Ich meine, das sind wir den Gebührenzahlern schuldig, und dem sollten Sie sich auch verpflichtet fühlen.
Meine Fraktion unterstützt die rechtliche Klarstellung in den beiden Landesgesetzen und wird der Vorlage – zur Beschlussfassung – zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe auf die Beschlussempfehlungen zu drei Anträgen ein. Zunächst komme ich zur Beschlussempfehlung zum Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Gesetz für Wettbewerb bei der Müllentsorgung und der Straßen
reinigung“. Die FDP fordert zum wiederholten Mal die Privatisierung der BSR und die Ausschreibung von Leistungen, die bisher die BSR erbracht hat. Ich sage dazu – auch zum wiederholten Mal –: Wir halten an der BSR als öffentliches Unternehmen fest. Wir sind der Auffassung, dass die BSR seit dem Jahr 2004 viel zur Leistungs- und Effizientsteigerung getan hat.
Sie wird dies über die Zielvereinbarung abrechnen. Bis zum Jahr 2015 kann die BSR auch die kostenmäßige Wettbewerbsfähigkeit nachweisen. Ich gehe davon aus, dass sie nach den Entscheidungen der Jahre 2003 und 2004 dies auch leisten wird. Insofern können wir den Antrag der FDP nur ablehnen.
Zum Antrag der Fraktion der Grünen, die das Straßenreinigungsgesetz ändern wollte: Offensichtlich lag ein Missverständnis vor, das über ein Gespräch im Ausschuss geklärt werden konnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünen, das hätten Sie auch auf dem kurzen Weg erfahren können. Insofern war dieser Antrag auch nicht zustimmungsfähig.
Zu dem Antrag Drucksache 15/2814, der sich mit dem Stadtreinigungsgesetz befasst: Dieses Gesetz ist derzeit ein Rumpfgesetz. Es ist unbestritten, dass dieses Gesetz aufgehoben werden kann. Es ist verzichtbar. Allerdings konnten wir einer ersatzlosen Streichung nicht zustimmen, da dies erst einmal keine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bedeutet hätte und außerdem zu nicht unerheblichen Einnahmeverlusten geführt hätte. Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Lösung, die hier gefunden wurde, einen Änderungsantrag mit Schritten für eine Neuordnung zu beschließen, der richtige Weg war. Wir haben dem im Ausschuss zugestimmt, und wir werden dem auch im Plenum zustimmen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Debatten über Potentiale der Stadt und Standortfaktoren für Berlin haben hier in der letzten Zeit sehr häufig stattgefunden, Beispiel Wissenschaft, Bildung, Kultur. Ein wichtiges Potential und ein Standortfaktor ganz anderer Art ist das Berliner Grün. Darauf wurde auch schon in der Berlinstudie hingewiesen. Dort wurde ausgeführt: Die Sicherung von Grün stellt eine besondere Herausforderung dar. Sie sollte auf alle Fälle trotz komplizierter Finanzlage weiter verfolgt werden.
Über das Berliner Grün wird viel zu selten gesprochen. Heute haben wir hier die Gelegenheit. Mein Dank an die FDP hält sich da sehr in Grenzen, aber wir werden die Möglichkeit nutzen, uns hier und auch dann im Ausschuss über das Grün zu unterhalten.
Goetze
Die Zahlen in der Beantwortung der Großen Anfrage weisen das Potential an Grün sehr gut aus. Es grünt so grün nicht nur in Grün- und Erholungsanlagen, sondern auch in den Berliner Wäldern, auf den Berliner Friedhöfen,
in den Kleingartenanlagen, auf Sportanlagen, auf Schulhöfen, Spielplätzen und auch an den Berliner Straßen entlang an und mit den weit über 400 000 Bäumen der Stadt. Wir betrachten das gesamte Berliner Grün. Es ist wichtig, das Potential insgesamt zu betrachten. Die FDP konzentriert sich heute auf die Grünanlagen, dann werden wir uns also heute mit den Grünanlagen beschäftigen.
Wenn man die Fragen in der Anfrage der FDP liest, dann besteht zunächst ein Wunsch nach statistischen Daten. Das kann man ja machen, und das ist gut so, wenn man das immer wieder einmal aufruft. Wenn man aber z. B. die Frage 5 etwas intensiver betrachtet – so habe ich das jedenfalls getan –, dann muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie eigentlich mehr oder weniger nach den Abräumpotentialen fragen und nicht so sehr nach den Grünpotentialen.
Ich denke, dass der Senator sehr eindeutig dargestellt hat, dass es einen Bedarf für Grün uneingeschränkt gibt, dass das Grün ausreichend genutzt wird und dass Berlinerinnen und Berliner dem Grün eine hohe Bedeutung beimessen. Das ist sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Es kann ja sein, dass die Mitglieder der FDP-Fraktion einen nicht so hohen Grünbedarf haben. Ich habe das in der Vergangenheit so wahrgenommen, dass es da ein reduziertes Interesse gibt. Ich darf z. B. einmal an Kleingärten erinnern, an den Antrag der FDP „Mentalitätswechsel in der Kleingartenpolitik“,
in dem Sie die Freiräumung von Kleingartenflächen verlangt haben. Aber diese gehören eben auch mit zu dem Stadtgrün. Sie haben gefordert, dass man die Kleingärtner an den Stadtrand verdrängt, dass man sie auch nach Brandenburg schickt. Das alles ist Gott sei Dank mit der großen Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden. Auch gestern hatte ich wieder den Eindruck. Als wir über die Ausgleichskonzeption und die Ausgleichsmaßnahmen zum Landschafts- und Artenschutzprogramm diskutiert haben, hat Herr Hahn die Auffassung geäußert, wozu Ausgleichsmaßnahmen, es könne doch das Grün in Brandenburg genutzt werden. – Also das sehen wir ganz anders. Wir wollen das Berliner Grün nutzen, wir wollen es pflegen, und wir wollen es geschützt wissen.
Gerade im Zusammenhang mit der großen Flächenversiegelung, die auch in dieser Stadt stattfindet, ist die Erhaltung und die Pflege von Grün zwingend geboten. Damit ist auch verbunden, dass in einem begrenzten Maß Grünflächen und Grünanlagen hergestellt werden. Die Entwicklungsgebiete sind auf den Weg gebracht worden,
sie sind bebaut worden, und da wollen wir nicht nur Beton, sondern wir wollen auch Aufenthaltsqualität, und das heißt für uns eben auch sehr deutlich Grün.
Ich sehe die Ausführungen von der FDP teilweise als Scheingefechte an. Ich meine, dass Ihr Ziel eigentlich ein ganz anders ist: Sie wollen in Zukunft auf Grün in der Stadt verzichten.
Sie tun das in jeder Veranstaltung hier.
Ich kann Ihnen aber vielleicht noch eine Empfehlung geben, weil vorhin hier auch gefragt wurde, was wir uns denn vorstellen können. Liebe Kollegen von der FDP, aber vielleicht auch von der CDU! Sie sollten sich mit Ihren Kollegen im Bundestag in Verbindung setzen und sollten mit ihnen einmal über Kostenreduzierung diskutieren, z. B. im Bezirk Mitte. Die Kosten für die Pflege und die Entwicklung von Freiflächen, die unmittelbar eine Hauptstadtfunktion erfüllen, sollten künftig vom Bund übernommen werden. Das wäre eine erhebliche Entlastung für den Bezirk Mitte.
Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung auch Positionen zu Grün formuliert, die wir schrittweise umsetzen werden. Wir haben formuliert, dass wir stärker das bürgerschaftliche Engagement fördern wollen, um im Bereich Grün mehr Qualität zu schaffen.
Ich komme jetzt zu den beiden Anträgen der FDP, zunächst zum Antrag, der sich mit dem Großen Tiergarten befasst. In diesem Antrag fahren Sie fort mit der Privatisierungsarie, die Sie hier immer wieder vortragen. Der Große Tiergarten ist für uns zu wertvoll, als dass wir ihn in dieser Art genutzt haben wollten, wie Sie es vorschlagen. Sie haben beschrieben, dass es ein stadtpolitisch herausragendes Projekt sei, und das soll es auch bleiben. Es ist die große Frage, ob durch einen Betrieb und die Bewirtschaftung durch Dritte der Große Tiergarten aufpoliert und attraktiver wird. Ich wage das zu bezweifeln. Wir wollen keine Biergärten im Großen Tiergarten, wir wollen, dass man den Tiergarten so, wie er ist, benutzen kann. Wir wollen keine Zäune – dass Sie das wollen, kann man aus Ihren Anträgen entnehmen –, und wir wollen an dieser Stelle kein Eintrittsgeld nehmen.
Wir wollen, wie es der Senator in der Antwort zu Frage 11 ausgeführt hat,
hören Sie mir doch mal zu –, dass es eine Neuordnungsagenda 2006 gibt, die sich mit Änderungen in der Verwaltung und mit Strukturänderungen befasst, die in den Bezirken andere Prioritäten setzen und die eine differenzierte Zuweisung von Finanzmitteln zum Inhalt hat. Das alles
sind Möglichkeiten, die wir, wenn wir von der Verwaltung etwas vorgelegt bekommen, intensiv prüfen werden.
Was die Mittelzuweisung anbelangt: Es muss ja nicht immer die schön herausgeputzte Gartenanlage sein. Man kann sich auch einmal eine extensiv gepflegte Anlage ansehen.
Das ist auch einmal ganz interessant. Vielleicht sollten Sie mal mit Ihren Kindern in solch eine Anlage gehen, Herr Dr. Lindner.
Zum Antrag zur Neuordnung des Grünanlagenwesens: Auch hier steht wieder Privatisierung im Vordergrund. Ich sage nur: Stichwort Servicegesellschaft. Ich stimme hier mit Herrn Goetze überein. Wenn er von den Kosten und dem Aufwand gesprochen hat, kann ich dem nur zustimmen. Sie haben in keiner Weise ausgewiesen, welchen Umfang diese Leistungen haben. Kostenmäßig ist das besonders zu bewerten.
Wir fragen uns, welche Grünanlagen Sie aufheben wollen.
Wir werden uns auch noch im Ausschuss unterhalten. Sie werden uns dann genau erläutern, was Sie dort vorhaben und wie Sie das finanzieren wollen. – Wir wollen, dass die Grünanlagen erhalten bleiben. Gerade das Grün in der Innenstadt tut Not. Hier gibt es Defizite. Es wurde schon gesagt: Der Schwerpunkt soll auf wohnungsnahes Grün gelegt werden.
Es ist noch anzumerken, dass wir ein Grünanlagengesetz haben. Wir wollen keine zwei Grünanlagengesetze,
wir wollen auch nicht Grünanlagengesetze für Anlagen erster und zweiter Klasse. Wir wollen diese Anlagen erhalten, und wir wollen, dass nach neuen Finanzierungsmodellen gesucht wird, um die Qualität dieser Anlagen zu stärken. Ich bin schon sehr gespannt, was Sie uns im Ausschuss dazu zu sagen haben. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Deponiedebatte, insbesondere hinsichtlich der Deponie Wannsee, führen wir heute nicht zum ersten Mal. Es ist richtig, dass der Prozess jetzt in Gang gesetzt ist und wir die Maßnahmen begleiten müssen. Wir werden dies auch nach wie vor in unsere zukünftige Arbeit mit einbeziehen.
Wir haben in der Vergangenheit dieses Thema immer wieder in unterschiedlicher Form aufgerufen. Meine Fraktion kritisiert nachdrücklich das zögerliche Handeln der Verwaltung in den 90er Jahren. Ich will in keiner Weise Gefährdungen klein reden, ich meine aber, dass man diesen ganzen Prozess mit Augenmaß betrachten muss, um das Optimale zu erreichen.
Nachdem sich die BSR und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über das weitere Verfahren geeinigt und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen haben, sind die Sicherungsmaßnahmen nunmehr auf den Weg gebracht. Die Vorschläge aus dem Gutachten sind im Wesentlichen berücksichtigt. Die Oberflächenabdeckung wird zurzeit nachgebessert. Der Ausbau der Messstellen ist erfolgt. Es sind noch weitere sieben Messstellen zusätzlich installiert worden. Insofern ist man den Vorschlägen und Empfehlungen aus dem Gutachten gefolgt.
Zu dem Verfahren: Nach einem Screening wurde das weitere Messverfahren festgelegt und das Monitoring eingeleitet. Darüber gibt auch die Beantwortung der Großen Anfrage der Grünen ausreichend Antwort. Ich meine, dass die Hinweise zum Monitoring ausreichend berücksichtigt sind.
Ich darf auch daran erinnern, dass es schon einen Beschluss des Abgeordnetenhauses gibt, der beinhaltet, dass die Senatsverwaltung bei Hinweisen auf Gefährdung zu einer eigenständigen Berichterstattung verpflichtet ist. In einer Mitteilung – zur Kenntnisnahme – hat die Senatsverwaltung bestätigt, dass sie darauf unverzüglich reagieren wird, wenn solche Gefährdungen deutlich werden. Ich sehe deswegen keine Veranlassung für eine neue Beauftragung.
Hinsichtlich der Deponieabdeckung sind die derzeitigen Maßnahmen aus meiner Sicht sinnvoll. Was wäre die Alternative hierzu? – Soll das seit 20 Jahren gewachsene Ökosystem zerstört werden? Soll der ganze Müllberg umgekrempelt werden? – Ich sehe in dem entstandenen Bewuchs einen Teil der Abdeckung und kann nicht erkennen, dass eine technische Abdeckung eine dauerhafte Dichtigkeit bedeutet. Auch solche technischen Abdeckungen bedürfen der Pflege, sind teuer und nicht von Dauer.
Ich habe bereits im Ausschuss darüber berichtet, dass ich mich auch in Brandenburg umgetan habe und bei dem Umweltministerium in Brandenburg habe anfragen lassen, ob von dort eine Gefährdung gesehen wird. Das ist so nicht festgestellt worden. Dort wird zurzeit keine Gefährdung gesehen, und ich meine, dass dies auch in die Entscheidung einbezogen werden muss.
Nach all dem Vorgenannten meine ich, dass wir durchaus Zugang zu Daten haben. In der Oppositionszeit ist es mir ohne Probleme gelungen, aus der Senatsverwaltung entsprechende Informationen zu erhalten. Wir werden diesen Prozess weiter begleiten. Wir werden ihn hier auch wieder aufrufen, aber zu den Anträgen empfehle ich die Ablehnung. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anträge der beiden Fraktionen sind – und das wurde hier schon gesagt – völlig gegensätzlich. Die FDP verlangt, dass die Baumschutzverordnung abgeschafft wird. Es ist hier auch schon das Beispiel Bremen genannt worden. In Bremen wurde deutlich, dass eine Abschaffung der Baumschutzverordnung nachteilig für den Schutz von Bäumen ist. Sicher gibt es Grundstückseigentümer, die nicht sofort zur Axt und zur Kettensäge greifen, aber es gibt auch die anderen, die ganz schnell einen Baum beseitigen wollen, möglichst noch vor der nächsten Vegetationsperiode. Die FDP verfolgt hier das, was die Interessen der Wohnungsbauunternehmen ihr aufgegeben haben. Sie haben diese Abschaffung eingebracht. Wir können uns dem nicht anschließen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag der Grünen dagegen stellt eine deutliche Überregulierung dar. Er bringt weitere Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich, z. B. die Dokumentation von Bäumen, erhöhte Anforderungen bei der Auswahl von Ersatzpflanzungen und eine erweiterte Informationspflicht. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand deutlich erhöht. Es sind zusätzliche Daten zu erfassen. Das alles kann und soll die Verwaltung, die hier die Genehmigungen erteilt, nicht leisten.
Niedergesäß
Welche Vorstellungen haben wir zur Veränderung der Baumschutzverordnung? – Zunächst einmal wollen wir die Baumschutzverordnung erhalten und nicht abschaffen. Wir wollen bürgerfreundliche Regelungen, die außerdem den Verwaltungsaufwand zumindest nicht erhöhen, nach Möglichkeit aber minimieren. Das erwarten wir natürlich auch bei der Veränderung der Ausführungsvorschriften zur Baumschutzverordnung. Wir erwarten, dass vereinfachte Verfahren dargestellt werden und die Möglichkeit besteht, schneller eine Genehmigung zu erhalten. Diese Diskussionen finden zurzeit statt. Die Festschreibung einer 3 m breiten baumschutzfreien Zone lehnen wir ab. Nicht jeder Baum, der in diesem Bereich steht, erzeugt sehr viel Schatten oder führt zum Aufbrechen von Fußwegen. Hier muss man sehr sorgsam mit dem Baumbestand umgehen und differenziert entscheiden können.
Man muss auch über Ausnahmen neu nachdenken. Wir sehen hinsichtlich des Baumumfangs, des Stammumfangs und auch des Astumfangs noch Möglichkeiten, dass Änderungen zugelassen werden. Das wird hier künftig noch eine Rolle spielen. Dagegen sollten z. B. auch in Kleingärten Veränderungen vorgenommen werden. Die sind jetzt in einer Form dort enthalten, die Waldbäume im Grunde genommen in Kleingartenanlagen zulässt. Das sieht das Bundeskleingartengesetz anders. Daher gibt es noch die Notwendigkeit für Veränderungen.
Zu den Ausgleichsabgaben kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir diese Wahlfreiheit, die jetzt vorgeschlagen wird, begrüßen. Wir sind der Auffassung, dass die Ausgleichsabgaben zweckgebunden oder ortsnah einzusetzen sind und dass auch in der Innenstadt erneut über Fassadengrün als Ausgleich nachzudenken ist.
Ein wichtiger Aspekt ist für uns, wenn wir über Veränderungen von Gesetzen und Verordnungen reden, die Angleichung an die Gesetzgebung unseres Nachbarlandes Brandenburg. Dort wurde erst vor kurzem eine Anpassung an die Berliner Gesetzgebung vorgenommen, was den Stammumfang anbelangt. Wir erwarten aber auch, dass die Festlegungen von Brandenburg hinsichtlich der Kleingärten aufgenommen werden.
Es wird jetzt im Rat der Bürgermeister eine sachkundige Stellungnahme geben, die dann damit verbunden ist, dass es eine bürgerfreundliche Herangehensweise und auch ein vereinfachtes Verfahren gibt. In Erwartung dessen werden wir diese beiden vorgelegten Anträge ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass für Berlin Grün ein Standortfaktor ist, ist unbestritten. Ich finde es spannend, dass es zu Beginn der Diskussion heute im Parlament zu solchen Äußerungen kommt; das hat man selten beim Einbringen von Gesetzesänderungen. Insofern wird es sicher eine viel intensivere Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung geben. Ich bin sehr gespannt, was wir unter dem Strich beschließen werden.
Das Antragspaket der Grünen ist sehr umfassend. Es enthält Gesetzesänderungen, aber auch Änderungen vorhandener Planungen, die man hier gar nicht in Gänze besprechen kann. Uns liegen seit geraumer Zeit Vorlagen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vor, die die Sicherung von Grün in der Stadt zum Inhalt haben. Ich erinnere an das IX. Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes vom Dezember 2002 und die Ergänzung zum Landschafts- und Artenschutzprogramm vom Januar 2003, die in Teilen die jetzt vorgeschlagenen Änderungen bereits enthalten. Wir sind aufgefordert, sehr kurzfristig darüber zu beschließen, um die Umsetzung der europäischen FFH- und Zoorichtlinie vorzunehmen sowie den bundesrechtlichen Vorgaben zu Natura 2000 endlich auch für Berlin zur Wirksamkeit zu verhelfen. Wir haben im Mai darüber zu befinden, denn wir dürfen nicht versäumen, uns zu einer Beschlussfassung durchzuringen, um Vertragsverletzungen abzuwenden. Es ist vorgesehen, dass bis zum 8. Mai eine Verpflichtung eingegangen sein soll. Das müssen wir zügig im Ausschuss nachholen.
Sie wissen, die Kleingartenflächen waren schon immer unser Thema. Wir haben schon 1998 den Kleingartenentwicklungsplan gefordert, der jetzt auf den Weg gebracht wird. Wir werden dort sicher erfahren, dass die Schutzfristen doch für weitere Anlagen verlängert werden. Insofern gibt es auch in Zukunft weitere Planungssicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Zum Spittelmarkt schenke ich mir weitere Ausführungen. Darüber können wir im Ausschuss reden. Ich bin gespannt, ob wir in Sachen Grün nicht weiter eine Sicherung vornehmen können. Das alles können wir im Ausschuss beraten. – Ich danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 13. Februar hat der Europäische Gerichtshof zwei Urteile mit erheblichen Konsequenzen für
die Diskussion um Müllverbrennung in Müllverbrennungsanlagen und Industrieanlagen verkündet. Diese Urteile haben bundesweite Auswirkungen auf die Planung und den Bau von Entsorgungsanlagen, auch in Berlin. Die Entscheidung kam scheinbar überraschend, war aber doch voraussehbar. Deutschland konnte sich bei den europäischen Partnern mit seinem vorbildlichen Umweltrecht nicht durchsetzen. Da Heizwert und Schadstoffgehalt der Abfälle nach den EuGH-Entscheidungen keine Kriterien für eine Verwertung mehr sind, ist über die Umsetzung getroffener Entscheidungen auf Abgeordnetenhaus- und Senatsebene neu nachzudenken, und das gerade auch vor dem Hintergrund der Gesetzgebung im Bund und in den Ländern, die besagt: Verwertung vor Beseitigung. Wir hatten uns mit diesem Urteil schon einmal am 19. Februar befasst und hatten mit großer Mehrheit einen Antrag verabschiedet, der die Einbeziehung dieser Urteile beinhaltete. Darauf kommen wir nun mit unserem Antrag zurück.
Für Berlin ist ein Umsteuern bezüglich der geplanten Ausschreibung für Siedlungsabfälle, die für das Jahr 2005 noch mit ca. 983 000 Tonnen pro Jahr zu erwarten sind, angesagt. Macht es nach der neuen Rechtsprechung Sinn, die Planung und den Bau teurer Trenn- und Verwertungsanlagen zu beauftragen, wenn danach möglicherweise doch alles verbrannt wird? – Hierzu sind neue Entscheidungen notwendig. In jedem Fall sind unsinnige Investitionen zu vermeiden. Im Hinblick auf eine maßvolle Gebührenentwicklung sind neue Wege zu suchen.
einem Anliegen gefasst werden, das offensichtlich schon nächste Woche im Senat ansteht, d. h. das entweder ausgeprüft ist – dann ist das hier eine scheinheilige Nummer, das noch einmal als Willensbildung des Parlaments vorzulegen – oder wo tatsächlich noch Prüfvorgänge anstehen. Dann wäre es uns unbenommen, in 14 Tagen hierüber eine qualifizierte Entscheidung zu treffe
Was stehen denn für Prüfungen aus? – Es steht die Prüfung aus, ob man Teilmengen für kürzere Laufzeiten vorsehen kann, ob es ein vorzeitiges Kündigungsrecht gibt, ob es Schwankungsbreiten geben soll.
Es wird ein maximaler Prozentsatz von 50 % einer auszuschreibenden Menge definiert, die vielleicht in einem Public-Private-Partnership-Verfahren vergeben werden soll. Wieso nicht 30 %, wieso nicht 70 %? – Dazu stellen Sie sich nicht der Debatte. Sie definieren die ökologischen Kriterien nicht – siehe Ziffer 3 Ihres Antrages –, die bei der Vergabe berücksichtigt werden sollen. Sie diskutieren auch die Frage nicht, ob diese ökologischen Kriterien möglicherweise die ganze Ausschreibung wertlos machen, weil sie nach Vergaberecht überhaupt nicht vorgenommen werden dürfen.
Und Sie beantworten nicht die Frage, wohin Sie mit der Abfallverwertung und -beseitigung wollen. Der Antrag macht dazu überhaupt keine Aussage, d. h. 100 % des Berliner Abfalls können theoretisch in irgendwelchen Verbrennungsanlagen landen – eine Position, die bei der SPD ganz neu ist, die sich vielleicht angedeutet hat, die bei den Grünen aber extrem erstaunlich ist, zumal an dieser Stelle keinerlei Aussagen dazu gemacht werden, dass man so etwas nicht haben will, sondern vielleicht einen anderen Weg der Entsorgung oder Verwertung gehen müsste.
Dieser Antrag ist erstens über das Knie gebrochen, zweitens völlig unscharf, drittens unnötig, weil im Senat schon Vorentscheidungen getroffen wurden, und viertens auch gar nicht sinnvoll, weil die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass 100 % der Berliner Abfallmengen in irgendeiner Form befeuert werden. Das ist ein erstaunlicher Vorgang, dass dem das Parlament in einer Sofortabstimmung zustimmen möchte. Deswegen sagen wir: Das ist überflüssig. Nachdem man über Jahre hinweg in der Abfallwirtschaftspolitik des Landes Berlin einen Eiertanz aufgeführt hat, fehlen nun angeblich 14 Tage, um sich qualifiziert darüber zu unterhalten. Das ist ein Missbrauch der parlamentarischen Mehrheit. Da machen wir nicht mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich hier kurz auf die vier weiteren Anträge der Fraktion der Grünen konzentrieren. Sie befassen Sie offensichtlich damit, was wir der BSR zutrauen und was nicht. Dazu ist zu klären, wie wir es mit der BSR als kommunales Unternehmen halten. Wir alle kennen die Zielvereinbarung vom Jahr 2000. Darin ist enthalten, dass die BSR bis zum 31. Dezember 2003 die leistungsmäßige Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben soll. Andere Maßnahmen sind auch noch bis zum Jahr 2015 vorgesehen. Der erste Schritt, 31. Dezember 2003, ist noch nicht erreicht. Bis dahin muss der BSR die Chance gegeben werden, ihre Leistungsfähigkeit als Unternehmen insgesamt zu beweisen. Wir können Kritik an dem Vorstand üben. Hier ist das Gesamtunternehmen zu bewerten.
Ganz kurz zu den Anträgen. Zu dem Rahmenprogrammantrag: Die Forderung nach Vermeidung und Verwertung haben wir auch schon über lange Zeit erhoben. Das alles steht in dem Abfallwirtschaftsplan 2001 geschrieben. Sie haben es nur etwas anders formuliert. Jetzt ist es an der Zeit, zu fragen, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden. Wir haben gestern im Ausschuss einen Beschluss gefasst, dass wir die Abfallwirtschaftspläne, aber auch das Abfallwirtschaftskonzept noch einmal neu vorgetragen haben wollen. Dieser Bericht soll uns im April vorliegen. Das sollte die Grundlage für unser weiteres Vorgehen sein.
Der Gewerbeabfallantrag ist sehr interessant, aber hier muss man auch fragen: Was können die privaten Entsorger zu welchen Preisen, und wo stehen die Anlagen, in denen sie es dann tun wollen? – Das Ganze ist also noch einmal sehr genau zu hinterfragen.
Das gilt insbesondere für die Bioabfälle. Die Ergebnisse der Bioabfallsammlung sind für uns nicht zufrieden stellend. Wir kritisieren das seit langem. Aber gab es wirklich ein zielführendes Konzept? – Das können wir nicht erkennen. Wir sehen auch einen deutlichen Mangel an Beratungsleistung. Hier ist Nachbesserung und Optimierung vorzunehmen. Wir sind für die Beibehaltung der Biogutsammlung, schon aus ökologischen Gesichtspunkten. Wir erwarten aber ein differenziertes Vorgehen in den unterschiedlichen Wohnlagen. Müllverbrennung zu benutzen, um den Bioabfall zu beseitigen, ist der falsche Weg. Außerdem gibt es noch einen Senatsbeschluss aus dem Jahre 1998, der die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen vorschreibt.
Abschließend: Man kann der BSR nicht allein die Verantwortung zuschreiben; hier ist auch die Verwaltung, die Fachbehörde, gefragt. Darüber werden wir im Ausschuss noch ausführlich beraten. – Danke!
Danke schön! Herr Senator! Sind seit Bekanntwerden dieses Problems eine Vielzahl von Neuanpflanzungen vorgenommen worden? Wird es aus Ihrem Haus die Empfehlung an die Bezirke geben, in der nächsten Zeit Neuanpflanzungen nicht vorzunehmen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben von Herrn Senator Strieder in der Beantwortung der Großen Anfrage etliche Beispiele für die nachhaltige Entwicklung in Berlin gehört. Diese guten Ergebnisse begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch können wir uns nicht zufrieden zurücklehnen. Es gibt vieles zu tun.
Ich möchte daran erinnern, im Herbst 1999, 7 Jahre nach Rio und 1 Jahr nach dem in Rio vereinbarten Termin, hat das Abgeordnetenhaus den Senat mit der Arbeit an einer lokalen Agenda 21 für die Gesamtstadt beauftragt. Bis zum Herbst 2001 sollte das Papier des Senats erarbeitet sein. Nun soll uns bis zum Herbst 2003 endlich ein Bericht vorgelegt werden. Diese erneute Verzögerung ist kein Grund zur Freude, denn ein Handlungsprogramm für die Stadt ist dringend erforderlich.
In der Berlin-Studie z. B. wurde festgestellt: Berlin braucht ein Leitbild, eine Strategie und einen Aktionsplan. Und: Berlin ist international zum Nachzügler geworden. – Was ist nun zu tun? Es gibt viele Aktivitäten, besonders in den Bezirken. Da steht nicht immer Agenda drauf, aber es ist Nachhaltigkeit drin. Mein Kollege Buchholz hat schon verwiesen auf das Energieeinsparprogramm fifty-fifty. Das muss natürlich ganz intensiv unterstützt werden, und es muss auch noch erweitert werden in dem Sinne, dass man z. B. Wassereinsparung und Abfallreduzierung genauso behandelt. Umweltbildung in den Schulen sollte in diesem Sinn ein Schwerpunkt in dem Handlungsprogramm sein.
Ein Handlungsauftrag an den Senat gemäß dem von der FDP vorgelegten Antrag, was eine Katastrophenschutzinformation in Schulen anbelangt, halten wir allerdings für überflüssig, da rechtliche Grundlagen vorhanden sind und es in der Eigenverantwortung der Schulen liegt, derartige Veranstaltungen durchzuführen. Da ist niemand gehindert, da bedarf es keiner zusätzlichen Regelung durch das Land Berlin.
Zurück zum Handlungsprogramm: Vielfältige Empfehlungen sind auch aus dem ersten Bericht der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ zu entnehmen. Ich möchte hier nur drei Beispiele nennen, z. B. die Evaluation des Berliner Haushalts auf Nachhaltigkeit als Grundlage für alle Entscheidungen, die Erarbeitung eines länderübergreifenden Wasserwirtschaftsplans, Prüfung der Einführung einer Abgabe auf Landschaftsverbrauch zur Reduzierung von Flächenversiegelung. Wir sollten uns nun endlich mal dieser Empfehlungen annehmen und sie viel intensiver in die parlamentarische Arbeit einbringen.
Ich habe hier auch einen Hinweis an Herrn Goetze. – Herr Goetze, dieser Bericht der 1. Enquetekommission ist im Konsens beschlossen worden. Sie haben daran mitgewirkt, und mir ist es völlig unverständlich, was Sie heute hier vorgetragen haben. Das war nicht das Ergebnis dieser doch sehr umfangreichen Arbeit.
Wichtig für Berlin ist ein übergreifender Aktionsplan und ressortübergreifendes Handeln. Dazu sind die unterschiedlichen Aktivitäten in der Stadt, wie z. B. Projekt 2020, Ergebnisse der Berlin-Studie, die Thesen von Herrn Strieder und vieles andere mehr zu einem Handlungsprogramm zusammenzuführen. Das gilt nicht nur für den Umweltbereich, sondern Ökologie, Ökonomie und Soziales sind sinnvoll miteinander zu vernetzen.
Die heute vorliegenden Anträge können den Prozess der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt nachhaltig befördern. Wir sind uns alle einig, dass ein Umdenken beim Umgang mit Naturgütern dringend notwendig ist und die schlimmen Erfahrungen der Naturkatastrophen von 1997 beispielsweise und 2002 nicht verdrängt werden dürfen.
Da selbst der Bundeskanzler Schröder den Ausbau von Elbe und Havel kritisch sieht, wäre es das Sinnvollste, wenn man den Antrag auf Verzicht auf das Verkehrsprojekt 17 heute und hier abstimmen könnte. Das müssen wir auf alle Fälle kurzfristig im Ausschuss nachholen. Dies gilt genauso für den Antrag Aktions
plan Klimaschutz und die Unterstützung der Kampagne für fairen Handel. Letzteres war übrigens auch eine Empfehlung der Enquetekommission.
Wir sollten also gemeinsam das bürgerschaftliche Engagement stärken und hier schnellstens einen Antrag gemeinsam beschließen. Es gibt dazu verschiedene Vorschläge. Wir sollten Klaus Töpfer folgen, der gestern in Johannesburg gesagt hat, dass nicht mehr die Zeit ist, Resolutionen zu verfassen, sondern die Zeit des Handels gekommen ist. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Zunächst einmal komme ich zu Ihnen. Dass hier sehr viel mittel- und langfristig geplant werden muss und dass viel zu tun ist, ist uns allen bewusst. Das müssen wir zielgerichtet und zielstrebig angehen.
Wenn ich hier Ihren Antragstext lese als Einsetzungsauftrag, habe ich ein Problem damit. Es gab in der Vergangenheit schon 2 Enquetekommissionen. Es gab gut ausformulierte Einsetzungsaufträge. Das kann ich hier nicht erkennen. Ich muss Sie also fragen, was der konkrete Auftrag ist. Was soll diese neue Enquetekommission leisten? Sie fordern als Ziel die Benennung von Umsetzungsschritten von Qualitäts- und Handlungszielen, die in Bezug zu den Berichten der 13. und 14. Legislaturperiode stehen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Bericht der 13. Wahlperiode sehr viele Projekte, Hinweise und Modelle enthält, die durchaus ganz kurzfristig von diesem Parlament übernommen werden können. Es ist im wesentlichen eine Bestandsaufnahme. Darüber waren wir uns auch einig. Sie hat auch noch Lücken. Alle Abgeordneten sind aufgerufen, sich mit diesem Bericht zu befassen. Ich muss zugeben, dass auch wir hier noch nachzuarbeiten haben. Wir werden uns der Sache auch noch einmal annehmen und daraus noch einige Vorschläge unterbreiten.
Der Arbeitsbericht der 14. Wahlperiode beinhaltet Vorschläge, wie beispielsweise die Formulierung eines Leitbildes oder Vorschläge für Qualitätsziele, Handlungsziele und Indikatoren, die aus mehreren Fraktionen kamen. Die CDU-Fraktion hat sich daran nicht wesentlich beteiligt. Gerade Herr Goetze, der hier einiges angeführt hat, hat selten an den Beratungen teilgenommen. Auf jeden Fall gibt es hier eine gute Grundlage.
Was hätte nun eine neue Enquetekommission zu tun? – Ich sage einfach: Es besteht Handlungsbedarf, dass man die geleistete Arbeit kurzfristig zusammenfassen und zu einer Empfehlung formulieren muss, die dann als Grundlage für dieses Parlament dient und zu einem Beschluss des Parlaments führen soll. Nach den vier Jahren Arbeit, die wir im Großen und Ganzen geleistet haben, ist es wichtig, dass das Parlament Leitlinien und Handlungs- sowie Qualitätsziele beschließt.
Damit kann man dann auch in eine öffentliche Debatte gehen. Was bisher vorliegt, sind halbfertige Sachen. Die kann man so nicht diskutieren. Insofern muss man darüber nachdenken, in welcher Form man jetzt weiter damit umgehen kann. Ob dies dann eine neue Enquetekommission sein soll oder ob es andere Möglichkeiten gibt, das gilt es hier zu prüfen. Aus diesem Parlament muss jedenfalls zehn Jahre nach Rio ein Signal mit entsprechenden Hinweisen, Empfehlungen und z. B. einem Leitbild kommen.
Wir werden sicher in der Ausschusssitzung darüber beraten, was es noch zu tun gibt. Wir wollen nicht von vorn anfangen, wir wollen nicht bei Null anfangen. Es liegt genug vor. Es sollen keine Papiere beschrieben werden. Wir wollen zügig zu einem Beschluss in diesem Parlament kommen, damit wir dann gegenüber der Verwaltung, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit etwas in der Hand haben, worüber wir diskutieren können, was dann für die Stadt ein Leitbild sein könnte. Insofern sollte es eine kurze Zeit geben, in der wir noch darüber beraten, aber dann muss hier endlich eine Beschlussfassung vorliegen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir mit diesem Antrag keine neue Enquetekommission beauftragen können. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hahn! Wenn man sich Ihren Antrag ansieht und zudem in die Dokumentation unseres Hauses schaut, kann man feststellen, dass die FDP-Fraktion einen Antrag aus dem Jahr 1994 jetzt wieder vorlegt.
Denn Sie haben damals und heute das Ziel verfolgt, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, Kleingartenflächen für die Bildung von Wohneigentum freizumachen und z. B. den Pachtzins zu erhöhen. Neu ist allerdings, dass Sie Kleingartenanlagen in den Liegenschaftsfonds überführen und die vor einigen Monaten verkündeten Schutzfristverlängerungen wieder zurücknehmen wollen.
Ihre Vorstellungen sind für mich und meine Fraktion schwer nachvollziehbar. Wenn man andere Publikationen liest als die, die Sie vorgestellt haben, kann man dem entnehmen, dass Berlin eine Mieterstadt und insofern nicht mit München oder anderen Städten vergleichbar ist. Es wird also in Berlin – das wird immer wieder bestätigt, und auch meine Vorredner haben darüber gesprochen – den Bedarf für Eigenheimbauflächen einfach nicht geben. Im Übrigen wurde gestern in der Ausschusssitzung sehr deutlich, dass in der Stadt doch sehr viele Flächen zur Verfügung stehen. Wir brauchen dafür nicht Kleingartenflächen in Anspruch zu nehmen.
Gerade weil die Kleingärten in Berlin eine lange Tradition haben und die Lebens- und Wohnqualität durch Kleingärten in
der Stadt geprägt ist, sollten diese in der Stadt erhalten bleiben. Ich kann nur zurückgehen auf das Jahr 1993, wo im Kleingartenkonzept schon festgeschrieben wurde, dass die Nutzung von Kleingärten für Berlin eine typische Form des städtischen Lebens ist. Es gab im Rahmen des Beschlusses zum Flächennutzungsplan eine Festlegung für einen maßnahmeorientierten Kleingartenentwicklungsplan einschließlich der Ersatzflächen. Das ist die Beschlusslage.
Wir, die PDS-Fraktion, haben schon lange diesen Kleingartenentwicklungsplan eingefordert. Nun wird er uns bald vorliegen. Die erste Vorstellung gab es im vergangenen Jahr. Wir fordern die Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in der Stadt. Das ist wichtig für ihre Lebensplanung. Gerade in den Zeiten knapper Kassen und reduzierter Freizeitangebote – meine Vorredner haben das bereits angesprochen – ist es wichtig, diese Kleingärten als Alternative für Freizeitgestaltung und Erholung zu nutzen.
Ich habe nur noch eine Minute Redezeit und möchte das gern zu Ende vortragen.
Ich möchte nur weiter fortfahren. – Wie gesagt, es ist für die Stadt wichtig, weil Kleingärten einen Ausgleich für fehlendes Stadtgrün darstellen.
Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung auf die Kleingartenproblematik Bezug genommen und sehen das etwas anders als Sie. Wir sehen nicht nur den einen Satz, den Sie herausziehen, als notwendig und wichtig an, sondern auch das Weitere. Wir werden also durchaus nicht jeden Kleingarten erhalten können, sondern wir werden für Infrastrukturmaßnahmen einzelne Kleingärten in Anspruch nehmen müssen. Trotzdem sollen die Kleingärten im Wesentlichen erhalten bleiben. Wenn eine Inanspruchnahme erfolgt, soll zudem ein nahräumlicher Ausgleich erfolgen.
Es wird sicherlich interessant werden, wenn wir im Ausschuss darüber beraten. Sicherlich gibt es bei der FDP nicht so viele Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Wenn Sie uns den Mentalitätswechsel vorschlagen, sollten Sie vielleicht selbst über die Notwendigkeit eines solchen Mentalitätswechsels noch einmal nachdenken. Darüber werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren können. – Danke!