Sylvia Lehmann
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Gespräche, Besuche, Mails und Briefe verdeutlichen, dass sich das Modellprojekt der Berufseinstiegsbegleitung im Land Bran denburg bewährt hat. Mithilfe des Projektes erhalten so unter anderem Oberschülerinnen und Oberschüler der Luckauer Ober schule „An der Schanze“ im Rahmen der Berufseinstiegsbe gleitung seit dem Jahr 2009 eine äußerst nützliche Unterstüt zung. Träger des Projektes ist die Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH mit Sitz in Cottbus, und es gibt eine Mitfi nanzierung der Agentur für Arbeit sowie über den Europäi schen Sozialfonds. Im Zusammenhang mit der Fortführung und der Zukunft dieser Berufsbegleitung herrscht aber auch ei ne Verunsicherung an der Oberschule durch Meldungen, wo nach die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds auslaufen könnte.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Möglich keiten der Fortführung des Modellprojektes der Berufseinstiegs begleitung mithilfe finanzieller Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungs gesetzes und Landespflegegesetzes setzt die Landesregierung unseren Landtagsbeschluss aus der 48. Sitzung vom 30. Juni 2017 um. Zur Schaffung bzw. Gewährleistung von auch in Zu kunft verlässlichen Strukturen in der gesundheitlichen Versor gung hatten wir die Landesregierung unter anderem gebeten, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das Brandenburger Kran kenhausentwicklungsgesetz so novelliert werden kann, dass die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses - abgekürzt G-BA - unter Berücksichti gung der spezifischen Situation im Land Brandenburg umge setzt werden können.
Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die Möglichkeit, hinsichtlich der Qualität in unseren Krankenhäu sern regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Hinter grund steht das Krankenhausstrukturgesetz vom 10. Dezember 2015. Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber die Quali tät der Krankenhausversorgung als ein Kriterium für die Kran kenhausplanung eingeführt. Die planungsrelevanten Qualitäts kriterien - so heißen sie - erarbeitet der Gemeinsame Bundes ausschuss.
Da die Krankenhausplanung eindeutig Ländersache ist, war uns bei der Bundesgesetzgebung seinerzeit schon sehr wichtig, dass die vom G-BA erarbeiteten Qualitätsindikatoren Empfeh lungen sind und nicht automatisch in den Krankenhausplan übernommen werden müssen, sondern erst nach Berücksichti gung regionaler Besonderheiten durch die zuständige Kranken hausplanungsbehörde des Landes. Mit diesem Instrument, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden wir sehr behutsam und mit Augenmaß umgehen. Selbstverständlich werden wir darauf achten, dass der eventuelle Ausschluss von Qualitätsin
dikatoren nicht mit Einbußen in der qualitativen medizinischen Betreuung der Brandenburgerinnen und Brandenburger einher geht. Der Krankenhausspiegel wird hierfür für uns ein wichti ger Seismograf sein.
Der zuständige Fachausschuss führte zum vorliegenden Ge setzentwurf am 27. Februar dieses Jahres eine Anhörung mit Experten durch. Zur Auswertung der Anhörung lagen dem Ausschuss in seiner abschließenden Beratung am 27. März zwei Änderungsanträge vor: ein Antrag der Fraktion BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN und einer der Koalitionsfraktionen.
Den Vertretern der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war wichtig, vorab im Fachausschuss noch einmal über den beab sichtigten Ausschluss von Qualitätskriterien zu informieren und dies auch fachlich zu begründen.
Die Koalitionsfraktionen folgten gern der Empfehlung der Lan deskrankenhausgesellschaft, bei der Finanzierung der Kranken häuser auch die stationsäquivalenten Leistungen zu berücksich tigen - eine wichtige und richtige Ergänzung, insbesondere für die psychiatrischen Kliniken, in denen diese Leistungen bereits angeboten werden.
Auch dem Hinweis der Landeskrankenhausgesellschaft, den Passus zum Kinderschutz wiederaufzunehmen, ist die Koaliti on gerne gefolgt und plädiert insofern dafür, § 34 wiederaufzu nehmen. Beide Änderungsanträge wurden im Fachausschuss einstimmig bzw. mehrheitlich angenommen.
Mit der Gesetzesänderung zum Landespflegegesetz möchten wir den Landkreisen und den kreisfreien Städten die Durchfüh rung von Modellvorhaben zur kommunalen Beratung pflege bedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ermöglichen. Bundesgesetzlich wurde das mit den §§ 123 und 124 im SGB XI schon geregelt; allerdings bedarf es auch einer landes rechtlichen Regelung, die mit diesem Gesetzentwurf nun vor liegt.
Ich bitte Sie ganz herzlich um Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwick lungsgesetzes und des Landespflegegesetzes in der vom Fach ausschuss beschlossenen Fassung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Landtag hat den vorliegenden Entwurf zur Ände rung des Heilberufsgesetzes im Mai 2018 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Der Fachausschuss hat beschlossen, die Anhörung in Form schriftlicher Stellungnahmen durchzuführen. In der Sitzung vom 16. Mai und abschließend in der Sitzung vom 13. Juni hat sich der Ausschuss dann mit dem Gesetzentwurf befasst.
Bei der Novellierung handelt es sich mehrheitlich um notwen dige Anpassungen im Bereich der Erfüllung der Selbstverwal tungsaufgaben der Kammern. Auch Anpassungen in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung sowie einige redaktio nelle Änderungen waren notwendig. Erstaunlicherweise hatte das Gesetz bislang keine Überschriften für die über 130 Para grafen; das wurde im vorliegenden Gesetzentwurf geändert.
Die Vorschläge der vier Brandenburger Heilberufskammern - der Landesärztekammer, der Landesapothekerkammer, der Landestierärztekammer sowie der Landeszahnärztekammer - wur den bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfs aufgegriffen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verlängerung der Wahl periode der jeweiligen Kammerversammlung, eine Anpassung des Verhältnisschlüssels von Kammermitgliedern zu Delegier ten sowie die Möglichkeit der Bekanntgabe von Satzungen und Beschlüssen im Internet.
Es ging auch um die Präzisierung der Berufspflichten bzw. Kam meraufgaben im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung, um das Einräumen der Möglichkeit zur Festsetzung von Zwangs geldern bei Berufsrechtsverstößen sowie die Einführung des Tatortprinzips bei berufsrechtlichen Verstößen. Das Tatortprin zip bedeutet, dass die Berufsaufsicht bei der Kammer, in der ein Verstoß begangen worden ist, liegt und nicht bei der Kammer, der das Mitglied, dem ein berufsrechtlicher Verstoß vorgewor fen wird, angehört.
Weiterhin wurden Klarstellungen und Konkretisierungen hin sichtlich der Regelungen zur Ethikkommission und im Bereich der Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit von Kammermitgliedern vorgenommen. Die schriftlichen Stellungnahmen enthielten da her überwiegend Einvernehmen mit dem Gesetzentwurf.
Es gab zwei Änderungswünsche in den Stellungnahmen, die auch im Ausschuss besprochen wurden: Die Landestierärzte kammer wollte nicht dafür zuständig sein, das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ihrer Mitglieder zu überprüfen. Im Ausschuss wurde aber deutlich, dass es sich nicht um eine Pflicht der Kammern handelt, sondern nur um die Möglichkeit - beispielsweise wenn es einen Verdacht auf das Nichtvorhan densein einer Seuchenversicherung gibt.
Die Landesapothekerkammer monierte, dass ihr die Möglich keit fehle, bei Pflichtverletzungen ihrer Mitglieder ein Ord nungsgeld zu verhängen. Der Wunsch der Apotheker steht je doch gegen den Wunsch der anderen Kammern, die eine eigene Verhängung von Ordnungsgeldern nicht wünschen. In der Ab wägung und auch aus der Sicht, dass die Selbstverwaltung der Kammern mit dem Heilberufsgesetz gestärkt werden soll, wur de das Anliegen der Apothekerkammer abgelehnt. Damit gehen wir davon aus, dass mit den Stellungnahmen der neun Anzuhö renden sowie den Gesprächen im Ministerium alle Belange der Kammern aufgegriffen wurden.
Im Ausschuss wurde der Beschlussvorschlag, den Gesetzent wurf in dieser Form anzunehmen, einstimmig - mit einer Enthaltung - angenommen. Ich bitte Sie daher, dem vorlie genden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. - Herzli chen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Im Oktober dieses Jahres wurden Branden burg von der Zentralen Ausländerbehörde 269 Personen zuge wiesen. Mit 525 Personen war der Januar der Monat mit den meisten Zuweisungen. Für das Jahr 2017 geht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von einem Aufnahmesoll von insgesamt 6 200 Personen aus.
Wir blicken einige Jahre zurück und erinnern uns noch recht gut: Im Jahr 2014 sind noch 5 300 Personen aufgenommen und untergebracht worden, im Jahr 2015 waren es bereits mehr als 25 500 und 2016 knapp 10 000 Asylsuchende, die es im Lande zu verteilen galt. Diese Jahre umfassen den Zeitraum unseres ersten Integrationskonzeptes und verdeutlichen gleichermaßen die großen Herausforderungen in dieser Zeit, und zwar ganz besonders des Jahres 2015.
Etwa 890 000 Schutzsuchende in Deutschland haben unser Land und unsere Gesellschaft auf eine große Probe gestellt, und Brandenburg hat diese Situation gut bestanden. Das ist das Er gebnis des besonderen Engagements vieler Akteurinnen und Akteure in Behörden und Verwaltungen, in Wohnverbünden und Beratungsstellen, in den Gemeinschaftsunterkünften, in der Wohlfahrtspflege, in Schulen und Kitas. Mit Unterstützung der unzähligen Ehrenamtlichen hat Brandenburg ein Gesicht der Menschlichkeit gezeigt.
Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben mit ihrem Engagement den Begriff der Willkommenskultur mit Leben er füllt. Im Namen der SPD-Fraktion sage ich dafür nochmals al len ein herzliches Dankeschön.
Hier ist etwas Großartiges in einer unglaublich vielfältigen, netzwerkartigen Struktur entstanden. Wir Politikerinnen und Politiker sollten das dankbar aufgreifen. Ein gesetzlicher Rah men mit unverrückbaren Regeln, wie es im Integrationsgesetz entwurf der CDU formuliert ist, wäre aber genau die falsche Antwort. Gerade der partizipative Prozess innerhalb dieser Strukturen auf Landes- und kommunaler Ebene - eingebettet in die Verbands-, Vereins- und Ehrenamtsstrukturen und bezogen auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur und Wissenschaft - hat die sen komplexen Ansatz der brandenburgischen Integrationspoli tik erst ermöglicht.
Dies alles ist natürlich eingebettet in rechtliche Normen der EU, des Bundesgesetzgebers und des Landesgesetzgebers. Ge rade die Novellierungen auf Bundesebene haben zum einen das Prinzip „Fordern und Fördern“ verstärkt, zum anderen aber auch verschärfte Sanktionen bei Integrationsunwilligkeit, eine neue Wohnsitzauflage und einen Abbau von Abschiebungshin dernissen eingeführt. An diesem Rahmen hat sich die branden burgische Integrationspolitik zu orientieren, und genau das er füllt das Integrationskonzept.
Zuwanderung und Integration verstehen wir in Brandenburg als Chance; wir sehen die Potenziale der Menschen mit Migrati onshintergrund. Integrationspolitik trägt dazu bei, die Zu kunftsfähigkeit des Landes zu sichern und Brandenburg offe ner, attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Das hat übrigens schon der Große Kurfürst erkannt, als er nach dem Dreißigjäh rigen Krieg um Ausländerinnen und Ausländer warb, um die Kriegsfolgen zu beseitigen. Brandenburg ist somit ein Land mit langer Zuwanderungstradition.
Das vorliegende Integrationskonzept beschränkt sich nicht auf das Erreichte und die aktuellen Aktivitäten, Frau Richstein, sondern zeigt auch Perspektiven für die Zukunft auf.
Dabei konzentriert es sich auf sieben Handlungsfelder: Um in terkulturelle Öffnungs- und Willkommenskultur geht es im ers ten Handlungsfeld, weil beides die Grundlage jeglicher Integra tion ist. Aber auch die Überwindung von Ausgrenzung,
Diskriminierung und Rassismus ist ein Schwerpunkt dieses Konzeptes. Die Bildung nimmt einen großen Raum ein und be inhaltet die außerschulische Bildung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie den Hochschulbereich.
Die Eröffnung beruflicher Perspektiven als ein weiteres Hand lungsfeld ist von zentraler Bedeutung, um den eigenen Lebens unterhalt zu finanzieren und materielle Unabhängigkeit zu er reichen. Natürlich ist auch die gesundheitliche Versorgung ein wichtiger Baustein dieses Konzepts.
Um die Situation der Asylsuchenden und Flüchtlinge stärker in den Fokus zu rücken, wurde ein weiteres Handlungsfeld für diesen Schwerpunkt eingerichtet. Um das Ziel der gesellschaft lichen Teilhabe zu erreichen, sind auch für dieses Handlungs feld Perspektiven aufgezeigt.
Integrationspolitik ist Querschnittspolitik; sie betrifft alle Res sorts der Landesregierung. Die Fortentwicklung des Landesin tegrationskonzeptes ist von der interministeriellen Arbeitsgrup pe „Integration“ eng begleitet worden. Eng verbunden ist das Landesintegrationskonzept auch mit der Internationalisierungs strategie, dem Landestourismuskonzept, mit der Fachkräftestu die sowie der Gründungs- und Unternehmensnachfolgestrate gie. Auch hier wird deutlich, wie weit der Integrationsansatz gefasst wird. - Mit Verlaub, das Artikel-Integrationsgesetz der CDU-Fraktion reicht hier nicht heran.
Das Integrationskonzept des Landes hat nicht nur Flüchtlinge und Asylsuchende im Blick. Es nimmt bewusst Bezug auf das Grenzland Brandenburg und beschreibt Perspektiven für die Zusammenarbeit mit Polen. Auch in Richtung EU formuliert das Integrationskonzept Aufgaben und Verantwortlichkeiten für Brandenburg und untermauert damit die internationale Stellung unseres Bundeslandes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meinen Ausführungen ist sicherlich deutlich geworden, dass die SPD-Fraktion den Ge setzentwurf der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Integrati on von Menschen mit Migrationshintergrund ablehnt. Vielmehr glauben wir, mit dem vorliegenden Integrationskonzept eine gute Grundlage für die nächsten Jahre zu haben. Denn Zuwan derung und Integration mit sich wandelnden Herausforderun gen und unter ständig neuen Rahmenbedingungen werden ein dynamischer Prozess bleiben.
Ich bin gleich fertig. - Aber auch in Zeiten großer Herausforderungen darf der Blick auf den einzelnen Menschen mit seinen indivi duellen Potenzialen und Bedürfnissen nicht verloren gehen.
Das Integrationskonzept ermöglicht uns diesen Blick auf den Einzelnen und kann auf neue Herausforderungen schnell reagie ren. Das haben die letzten drei Jahre hier in Brandenburg gezeigt. - Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Bretz, wenn meine Rede so tragend war, hätten Sie mitbe kommen müssen, dass ich diesen Ihren Gesetzentwurf bereits abgelehnt habe. Von einer Überweisung war nicht die Rede. Unabhängig davon kann jede Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss beantragen; das ist gar kein Thema.
Auf Ihre andere Frage möchte ich auch tragend antworten: Ja wohl, wir dürfen Gesetzentwürfe einbringen. Ich glaube aber in meiner tragenden Rede deutlich gemacht zu haben, dass uns das Integrationskonzept der Landesregierung, das wir aktiv mitgestaltet und mitdiskutiert haben, sehr wohl ausreicht. Inso fern sehen wir uns dort gut vertreten und aufgehoben. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt seit Sommer 2016 vor. Ich will es gleich vorweg sagen: Ja, liebe Kollegen von BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, liebe Kollegin Nonnemacher, es hätte schneller gehen können, sollen und müssen. Hinzu kam, dass wir in unserem Anhörungsverfahren leider - lassen Sie es mich so sagen - eine kleine Panne hatten, einen Fauxpas, den wir erst einmal beheben mussten. Das hat zusätzlich Zeit gekostet. Wa rum führe ich das gleich zu Beginn aus? Weil ich sehr gut nach vollziehen kann - und Frau Nonnemacher wird es in ihrem Re debeitrag deutlich machen -, dass Sie das in besonderer Weise ärgert.
Der Landtag hat den Entwurf eines Landesantidiskriminie rungsgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 13. Juli dem zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, als federfüh rendem Ausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. Mit beratend war der Rechtsausschuss tätig. Der Rechtsausschuss hat sich insgesamt dreimal - letztmalig am 15. Juli dieses Jahres - mit dieser Problematik befasst und dem federführenden Aus schuss eine Stellungnahme zugeleitet.
Mehrheitlich sprach sich der Rechtsausschuss für die Ableh nung des Gesetzentwurfes aus. Mit der Antirassismusklausel in der Landesverfassung nehme Brandenburg gegenüber anderen Bundesländern bereits eine Vorreiterrolle ein - so ein Argument. Neben der Landesverfassung stellte der Rechtsausschuss auch auf die Wirkung einzelner Landesgesetze ab, zum Beispiel des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes, des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes, des Landesbeamtengesetzes und des Landespersonalvertretungsge setzes. Zudem verfügen das Land Brandenburg, aber auch die Kommunen über zahlreiche Beauftragte, die Betroffenen in ih ren jeweiligen Fachbereichen - Behinderung, Gleichstellung oder Integration - und selbstverständlich auch in Antidiskrimi
nierungsfragen zur Seite stehen. Darüber hinaus bestehen auf Bundesebene beispielsweise mit dem Allgemeinen Gleichbe handlungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bun despersonalvertretungsgesetz oder dem Bundesbeamtengesetz zahlreiche Regelungen mit Diskriminierungsverboten. Dieser Auffassung hat sich der federführende Ausschuss in der Dis kussion mehrheitlich angeschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt ein wichtiges Anliegen: Antidiskriminierung stärken. Die Anhörungen im federführen den Ausschuss haben aber auch Fragen aufkommen lassen, ob ein Gesetz dafür das geeignete Mittel ist. Wir glauben: Nein. Vielmehr möchten wir die Landesstelle für Chancengleichheit entsprechend weiterentwickeln, stärken und öffentlich bekann ter machen. Insbesondere sollen die Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse der Landesstelle erweitert werden, unter ande rem in Richtung Beratung und Unterstützung der Betroffenen bzw. in Richtung Beschwerde und Vermittlung. Ebenfalls soll die Erarbeitung von Handlungskonzepten und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung und zum Abbau von Benachteiligung zu den Aufgaben gehören.
All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie aber auch in unserem Entschließungsantrag nachlesen, zu dem ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung bitte. Wir denken, dass die Stär kung der Landesstelle der geeignetere Weg ist und wir damit die Situation in Brandenburg im Bereich Antidiskriminierung verbessern können. - Herzlichen Dank.
Das Bundesteilhabgesetz ist im Dezember 2016 im Bundestag verabschiedet worden. Damit dieses Gesetz in Reformstufen ab 2017 in Kraft treten kann, sind die Bundesländer angehal ten, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Vermehrt sind nun Mitte des Jahres 2017 örtliche Sozialhilfeträger und Wohlfahrtsverbände an Landtagsabgeordnete herangetreten und haben den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Ausfüh rungsgesetzes für Brandenburg nachgefragt. In einigen Bun desländern sind die Erarbeitungsprozesse für die Landesaus führungsgesetze bereits abgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung: Wann können und dürfen wir in Brandenburg mit solch einem Ausführungsgesetz rechnen?
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Beantwor tung. Es ist ein guter Sachstand, wie ich finde. Vor allem ist wichtig, dass jetzt die örtlichen Sozialhilfeträger und Wohl fahrtsverbände miteingebunden sind. Das ist sehr gut.
Ich habe eine Nachfrage zur unabhängigen Beratungsstelle, die nach diesem Gesetz auch zum 01.01.2018 eingerichtet werden soll. Können Sie dazu vielleicht etwas sagen?
Aber auch ausführliche Antworten. - Danke, Frau Präsidentin.
Die Berliner rot-rot-grüne Koalition hat sich in ihrem Koaliti onsvertrag zum Ziel gesetzt, die Krankenhausplanung zur sek torenübergreifenden Versorgungsplanung weiterzuentwickeln. Dabei werden geeignete Qualitätsindikatoren herangezogen. Hierbei wird die Koalition in Berlin die Empfehlungen des Ge meinsamen Bundesausschusses für Qualitätsindikatoren im stationären Bereich nutzen. Die Qualitätsindikatoren sollen in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Für die Ge sundheitsregion Berlin-Brandenburg wird langfristig - so die Koalition in Berlin - eine gemeinsame Versorgungsplanung für ambulante und stationäre Angebote entwickelt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Aussagen des Berliner Koalitionsvertrages?
Erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage zur gemeinsamen Krankenhausplanung. Bei aller Freude, Frau Mi nisterin: Befürchten Sie da nicht möglicherweise auch Nachtei le für die Krankenhausstandorte in Brandenburg, wenn man bedenkt, dass im Koalitionsvertrag formuliert ist, dass man auch die Qualitätsindikatoren, die der GB-A vereinbart, be rücksichtigen möchte und wir für Brandenburg möglicherwei se eine andere Sicht oder Prioritätensetzung hinsichtlich der Qualitätsindikatoren haben? Damit will ich natürlich nicht sa gen, dass wir nicht für Qualität stehen - dass das nicht falsch verstanden wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ver ehrte Gäste! „Christ ist erschienen, uns zu versühnen.“ - Schau en wir einmal, wie die heutige Debatte läuft.
Der uns vorliegende Entwurf zum Einzelplan 07 für die Berei che Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat ein Ausgabevolumen von 907 Millionen Euro im Jahr 2017 und rund 912 Millionen Euro im Jahr 2018. Im Vergleich zum Jahr 2016 entspricht das einer Erhöhung der Ausgaben um etwa 42 Millionen Euro im Jahr 2017 und rund 5 Millionen Euro im Jahr 2018.
Der Hauptgrund dieses Aufwuchses liegt in der Erhöhung der Sozialhilfeausgaben. Das betrifft insbesondere die Eingliede rungshilfe für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege. Gründe sind steigende Fallzahlen, aber auch höhere Personal- und Sachkosten. Für 2017 umfasst das 14 Millionen Euro Auf wuchs und für 2018 22 Millionen Euro.
Dass die Arbeitsförderung von der LASA an die ILB überge ben worden ist, insbesondere das ESF-Fördermittelmanage ment, war sicher die richtige Entscheidung, hat aber seinen Preis. Die Kostensteigerung beim Dienstleister ILB beläuft sich auf etwa 4 Millionen Euro im Jahr 2017 und 750 000 Euro im Jahr 2018.
Aber auch für bestimmte bundesgesetzliche Leistungen muss ten im Haushalt Vorkehrungen getroffen werden. So ergeben sich Mehrausgaben zum Beispiel aus dem Pflegeberufegesetz und dem Prostituiertenschutzgesetz.
Auch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung An fang Dezember dieses Jahres zur Errichtung eines Hilfefonds oder Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendli che in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren ha ben, hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von knapp 8 Millionen Euro und soll in fünf Jahresraten - beginnend im Jahr 2017 - gezahlt werden.
Die Schaffung dieses Hilfefonds bzw. der Stiftung „Anerken nung und Hilfe“ ist lange überfällig und wird seit Langem von Betroffenen, Angehörigen und Trägern eingefordert. Das Land Brandenburg kommt seiner Verantwortung hier sehr gern nach.
In der Pflege steht die Politik vor einer großen Herausforde rung. Bis 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen um nahezu 70 % erhöhen. Gleichzeitig geht der Anteil der er werbsfähigen Personen um ca. 30 % zurück. Das heißt, ein zu nehmender Pflegebedarf ist künftig mit weniger Arbeitskräfte potenzial zu decken. Viele Maßnahmen werden erforderlich sein, um diese schwierige Aufgabe zu bewältigen. Der Doppel haushalt tut das Seinige. Die Erhöhung der Zahl der Ausbil dungsplätze in der Altenpflege um 100 auf 400 Plätze ist folge richtig und macht das besondere Interesse des Landes an der Altenpflegeausbildung deutlich.
Das Land stellt sich der Herausforderung, allen Ausbildungs willigen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Mit einem Änderungsantrag der Koalition haben wir zudem die Ausbildung nach dem Altenpflegehilfegesetz auf breitere Füße gestellt. Zusätzlich werden 2017 und 2018 jeweils etwa 500 000 Euro eingestellt und wird damit ermöglicht, dass nun mehr auch Schulabgänger vom Altenpflegehilfegesetz profitie ren. Bislang war die einjährige Ausbildung nur für sogenannte Quereinsteiger über die Bundesagentur möglich.
Die Krankenhäuser sind eine tragende Säule der Gesundheits versorgung. Sie stehen vor notwendigen Umstrukturierungen, zum Beispiel bei der Umwandlung ungenutzter Kapazitäten in
Gesundheits- und Pflegezentren oder Hospize. Das Krankenh ausstrukturgesetz hat zu diesem Zweck einen Strukturfonds mit insgesamt 500 Millionen Euro aus Mitteln der Liquiditäts reserve des Gesundheitsfonds vorgesehen. Jedem Land stehen Mittel aus dem Strukturfonds nach dem Königsteiner Schlüssel zu, die Länder müssen sich jedoch hälftig an der Finanzierung beteiligen.
15 Millionen Euro aus dem Strukturfonds werden mit dem vor liegenden Haushalt in gleicher Höhe gegenfinanziert. Für not wendige Umstrukturierungen der Krankenhäuser stehen in Brandenburg somit 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Insgesamt haben sich fünf Krankenhäuser beworben. Im Ein vernehmen mit den brandenburgischen Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen unter Einbeziehung der Lan deskrankenhausgesellschaft sind davon mittlerweile drei An träge an das Bundesversicherungsamt zur endgültigen Beschei dung weitergeleitet worden.
Die Kliniken in Templin, Prenzlau und Strausberg - allesamt Häuser der Grundversorgung - stellen sich mit ihren Anträgen dem schwierigen Prozess des Strukturwandels in der Kranken hauslandschaft. Neben Standortsicherung geht es um eine en gere Verzahnung der stationären und ambulanten medizini schen Versorgung. Es entspricht unserem politischen Ansatz, Krankenhäuser zu Ankern der gesundheitlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen zu entwickeln.
Bis Mitte nächsten Jahres können finanzielle Mittel aus dem Strukturfonds beantragt werden. Wir hoffen, dass bis dahin noch viele Häuser diese Chance nutzen. Die finanziellen Rah menbedingungen dafür haben wir mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 geschaffen.
Eine Anhörung im Fachausschuss und der Bericht der Landes regierung zum Öffentlichen Gesundheitsdienst machten uns deutlich, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst als dritte Säu le der Gesundheitsversorgung weiter gestärkt werden muss. Mit dem Beitritt des Landes zur Akademie für öffentliches Ge sundheitswesen wollen wir insbesondere die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals vor Ort unterstützen. Die finanzi ellen Rahmenbedingungen dafür haben wir jetzt geschaffen.
Zur Unterstützung von Ehepaaren und nichtehelichen Lebens gemeinschaften mit unerfülltem Kinderwunsch möchten wir in enger Kombination mit dem Bundesprogramm ein Landesför derprogramm auflegen. Unser Landesprogramm soll aber auch eine Förderung gleichgeschlechtlicher Paare vorsehen - ja wohl, liebe Kolleginnen und Kollegen -, soweit das möglich ist.
Erfreulich ist auch, dass der Frauenpolitische Rat, der Senio renrat des Landes und die Dolmetscherzentrale des Gehörlo senverbandes - um nur einige Beispiele zu nennen - künftig nicht mehr jährlich auf Lottomittel hoffen bzw. um Lottomittel bangen müssen, sondern mit diesem Haushalt und dem Ände rungsantrag der Koalition in die Regelfinanzierung des Lan deshaushaltes übernommen werden.
Das bringt mehr Rechtssicherheit und ist gerade für die soziale Arbeit ganz wichtig.
Die Diskussion um Crystal Meth - besonders im Süden des Landes Brandenburg - haben wir in der Koalition aufgegriffen. Befristet auf zwei Jahre vorerst - ich betone: vorerst - sollen zwei Personalstellen in den Landkreisen Elbe-Elster und Ober spreewald-Lausitz, angedockt an die dortigen Sucht- und Bera tungsstellen, gefördert werden. Gleichzeitig wird die Einrich tung einer offenen Sprechstunde getestet - ein interessantes Modell, wie wir meinen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 07 ist solide und gut aufgestellt. Wir bitten deshalb um Ihre Zustimmung.
Perspektivisch müssen wir die investive Förderung der Kran kenhäuser gemäß dem Krankenhausentwicklungsgesetz im Blick behalten. 80 Millionen Euro jährlich hört sich auf den ersten Blick viel an. Ob es ausreichend ist, sollten wir noch einmal genau betrachten.
Ja. - Die Frage der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser wird sich mit dem nächsten Haushalt mit Sicherheit stellen. Bis dahin müssen wir uns politisch positionieren.
Die steigende Entwicklung der Sozialhilfe, hier der Eingliede rungshilfe, muss tiefgründiger untersucht werden. Deshalb un terstützen wir das mit wissenschaftlicher Evaluierung einher gehende externe Gutachten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kol legen! Sehr verehrte Gäste! Integrationspolitik braucht verläss liche differenzierte Daten, Fakten und Informationen. Sie ge ben der Politik Auskunft darüber, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund voll zieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbe darf gibt. Zahlen, Daten, Fakten können zudem mehr Transpa renz in die Debatte bringen und somit helfen, die Diskussion um und über Flüchtlinge zu versachlichen. Deshalb, liebe Kol leginnen und Kollegen, war es richtig, bereits 2014 im Integra tionskonzept darauf abzustellen und die Landesregierung zu bitten, uns jährlich eine Zusammenstellung der Daten und Fak ten zu Migration und Integration im Land Brandenburg bereit zustellen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Flüchtlingssituation hat der Landtag im November 2015 die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, diesen Bericht im Jahre 2016 so früh wie möglich dem Landtag zuzuleiten. Heute nun liegt er uns vor; es ist ein mit vielen Informationen ge spicktes Material. Er gibt uns Auskunft, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in Brandenburg leben, stellt dabei auf ausländische Bevölkerung, Flüchtlinge und Asylsuchende ab.
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Kitas und Schulen sind ein weiteres Kapitel dieses Berichts. Er lie fert Informationen zum Qualifizierungs- und Bildungsstand und geht in einem weiteren Schwerpunkt auf die Arbeitsmarkt situation ein. Aber auch die Situation in puncto Unterbringung wird beleuchtet. Wie sieht es konkret in Gemeinschaftsunter künften, in Wohnungsverbünden und Notunterkünften aus? All diese Informationen sind kreisscharf ermittelt und auch auf die kreisfreien Städte heruntergebrochen.
In Brandenburg lebten im Jahr 2015 88 000 Ausländerinnen und Ausländer. Damit beträgt ihr Anteil an der Gesamtbevölke rung 3 %. Insgesamt leben rund 130 000 Menschen mit Migra tionshintergrund in Brandenburg. Das sind 5 % der Bevölke rung. 5 %, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hier von Überfremdung spricht bzw. behauptet, die Altparteien schaff ten Deutschland ab, ist entweder von allen guten Geistern ver lassen oder beherrscht die Prozentrechnung nicht und ignoriert gesellschaftliche Zusammenhänge.
Oder aber er schürt bewusst Ängste und benutzt Menschen, um politisch zu profitieren. Letzteres ist besonders fies. Aber echt perfide wird es dann, wenn Politiker den Flüchtlingsstrom und
das Angstgefühl der Menschen als Glücksfall bezeichnen. Rich tig ist vielmehr, dass das Land Brandenburg wie die gesamte Bundesrepublik 2015 einen Flüchtlingszustrom von histori schem Ausmaß erlebte, der uns alle vor große Herausforderun gen stellte und nach wie vor stellt. Allein das Land Branden burg hat im vergangenen Jahr 28 000 Asylsuchende aufgenom men, viermal mehr als im Jahr 2014. Das ändert aber nichts an der Feststellung, dass nur 5 % der Gesamtbevölkerung einen Migrationshintergrund haben.
Der vorliegende Bericht zeigt aber auch: Unser Ansatz der In tegration ist richtig, und sie ist leistbar. Das System ist keines wegs überfordert.
Im Kita-Bereich liegt der Anteil der Migrationskinder bei knapp 6 % und im Schulbereich bei nur 4 %.
Die Daten und Fakten zeigen aber auch, dass es sinnvoll ist, den Flüchtlingszustrom mit der Fachkräftesicherung und der Integration in den Arbeitsmarkt zu verbinden. Es kommen un ter anderem junge und arbeitswillige Menschen zu uns. Die Hälfte der Flüchtlinge und Asylsuchenden ist unter 35 Jahre alt. 39 % aller Flüchtlinge kommen aus nicht sicheren Her kunftsländern und haben damit eine gute Bleibeperspektive.
Natürlich wäre die Diskussion an dieser Stelle entkrampfter und verständlicher, könnten wir die Fachkräftesicherung über ein Einwanderungsgesetz steuern. Dieser Diskussion haben sich die Konservativen in Deutschland jahrelang verweigert. Heute macht es uns die Diskussion sehr viel schwerer.
Der Bericht zeigt aber auch auf, wo wir verstärkt ansetzen müssen. Die Integration in Wohnungen bleibt prioritär, und vor allen Dingen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir ver stärkt die Frauen aus den Nischen holen; da verharren sie der zeit noch. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Große Krisen, die oft mit mensch lichem Leid verbunden sind und die in besonderer Weise be rühren, haben schon immer die Sozialpolitik aktiviert. Das er leben wir derzeit in Deutschland und Brandenburg. Soziale Si cherheit für alle - ja, natürlich, das ist unser Credo. Es steht in unserem Koalitionsvertrag.
Im Antrag zur heutigen Aktuellen Stunde hat die Linksfraktion darauf bereits Bezug genommen. Auf der Homepage des MASGF ist zu lesen:
„Alle Menschen in Brandenburg sollen trotz unterschied lichster Lebensformen, Lebenslagen und Schicksale mög lichst selbstbestimmt und sozial integriert leben können. Dies zu gewährleisten ist wichtigstes Anliegen branden burgischer Sozialpolitik.“
In Anbetracht der großen Anzahl geflüchteter Menschen argu mentiert die Landesregierung seit Monaten und Wochen, dass Teile der Gesellschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Alle Fraktionen dieses Hauses - bis auf eine - tragen das mit. Wenn wir in diesem Jahr 240 und im nächsten Jahr nochmals 260 Lehrer einstellen, werden diese 500 Lehrer allen Schülern zur Verfügung stehen. Es wird keine Schülergruppe gegen eine andere ausgespielt. Das wäre fatal. Wenn wir in den kommenden Jahren mindestens 2 000 Wohnungen für Haus halte mit niedrigem Einkommen schaffen, dann doch nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die hier leben und entspre chenden Bedarf haben.
Die Landesregierung und alle Fraktionen dieses Hauses - bis auf eine - sind sich völlig einig darin, dass es keine sozialen Kürzungen als Folge der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen geben wird. Wie beschlossen, werden wir den Ki taschlüssel weiter verbessern. Wie im Koalitionsvertrag ver einbart, haben wir gestern die Erhöhung des Landespflege geldes auf den Weg gebracht. Unser Anspruch ist es, mit einer offenen und ehrlichen Politik Ängsten und Sorgen der Bevöl kerung entgegenzuwirken.
Gerade in schwierigen Zeiten braucht man verlässliche Partner. Das wiederum setzt Vertrauen voraus. Die Einforderung einer bundespolitischen Sozialgarantie ist aus unserer Sicht keine geeignete Maßnahme gegenüber der Bundesregierung.
Da setzen wir eher auf Vertrauen, zumal Vorhaben der Bundes regierung deutlich erkennen lassen, dass die schwarz-rote Koa lition der sozialen Spaltung entgegenwirkt, die Gleichbehand lung aller anstrebt und diese auch fördert.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und So ziales wird Ministerin Nahles wie folgt zitiert:
„Unsere Wirtschaft boomt und den sozialen Sicherungs systemen geht es so gut wie lange nicht mehr. Jetzt gilt es, gemeinsam neue Chancen zu eröffnen für jede und je den, der hier ist, und für jede und jeden, der hier an kommt.“
Ich finde das Zitat völlig in Ordnung. Der Inhalt ist sozial und gerecht. Es wird soziale Sicherheit für alle garantiert. Zusätz liche Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik und für Einglie derungsmaßnahmen in Höhe von fast 600 Millionen Euro wer den allen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Anstrengungen für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt werden nicht zulasten der Menschen gehen, die bereits hier leben und auch auf Unterstützung angewiesen sind.
Ein weiteres Beispiel für das soziale Engagement des Bundes sehen wir in der Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus. Hierfür wird der Bund den Ländern bis 2019 zusätzlich 2 Mil liarden Euro zur Verfügung stellen. Diese Wohnungen kom men natürlich allen zugute. Bundesministerin Hendricks sieht ihre Verantwortung wie folgt:
„Wir haben als Staat die Verantwortung, genügend be zahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Ich habe dafür bereits die Erhöhung des Wohngelds und der Mittel für den sozialen Wohnungsbau durchgesetzt. Jetzt werden wir auch in den altersgerechten Umbau von Wohnraum und in erschwingliche Studenten- und Azubiwohnungen investieren.“
Die Kolleginnen und Kollegen unseres hochgeschätzten Koali tionspartners werden natürlich sofort verstehen, dass wir Sozi
aldemokraten eine bundespolitische Sozialgarantie für alle Bürgerinnen und Bürger nicht als notwendig oder geboten an sehen. Solange die SPD in Bundesverantwortung ist, wird es keine Kürzungen geben; schließlich war die SPD auch der Mo tor der Einführung des Mindestlohns.
Dieser ist nicht nur ökonomisch richtig, sondern vor allem so zial gerecht.
Wenn nun wieder einige - unter anderem die Deutsche Bank - fordern, für Flüchtlinge Mindestlohnausnahmen einzuführen, sagen wir deutlich: Das wird es mit den Sozialdemokraten nicht geben.
Übrigens war es der thüringische Ministerpräsident Ramelow, der die Kanzlerin aufforderte, mit einer Sozialgarantie Klarheit zu schaffen, dass die Unterbringung und Integration der Flücht linge keine Kürzung von Renten und Sozialleistungen zur Fol ge habe. - Steht das denn in Rede? Auch die Bundesregierung hat immer wieder erklärt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen nicht zu Kürzungen sozialer Leistungen führen darf. Dieser Verantwortung ist sich jeder bewusst. Alles andere wäre gesell schaftlich nicht zu vermitteln und würde in der Tat - ich sage das so deutlich - politischen Sprengstoff in sich bergen. Unab hängig davon haben wir mit Ministerpräsidenten Dietmar Wo idke eine starke Stimme in die Bundesregierung hinein.
Diese würden wir nutzen, sollte tatsächlich das eine oder ande re sozialpolitisch aus dem Ruder laufen. Diesen Weg halten wir für richtig und zielführend. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr ver ehrte Gäste! Wir diskutieren heute zum ersten Mal in dieser Wahlperiode über Seniorenpolitik und insofern nehme ich mir heraus, Sie alle von Frau Prof. Dr. Heppener zu grüßen. Viele von Ihnen kennen sie: Sie war zwei Wahlperioden Landtagsab geordnete und eine leidenschaftliche Kämpferin für die Senio renpolitik. Ich habe mich sehr gefreut, dass sie in diesem Jahr den „Veltener Teller“ erhalten hat. Bislang sind insgesamt 215 Seniorinnen und Senioren damit ausgezeichnet worden. Ich freue mich sehr und möchte mich bei der Ministerin bedan ken, dass sie diese Tradition aus dem Jahre 1995 - von der da maligen Ministerin Regine Hildebrandt ins Leben gerufen - weiterführt, weil das ein ganz wichtiger Teil der Anerken nungskultur für Senioren hier im Land Brandenburg ist. Vielen herzlichen Dank dafür, Frau Golze!
Mit den Seniorenpolitischen Leitlinien aus dem Jahr 2007 und dem Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2011 hat sich die Landesregierung klar zu einer Politik des aktiven Alterns bekannt. Soziale Einbindung und das Gebrauchtwer den geben dem neuen Lebensabschnitt Sinn und Erfüllung. Ge rade die Älteren sorgen mit ihrem Engagement für Vielfalt und Stabilität. Sie beteiligen sich am sozialen und kulturellen Le ben und stärken so das Miteinander. In Brandenburg sind 23 % der Gesamtbevölkerung derzeit älter als 65 Jahre. Im Jahr 2030 wird der Anteil der über 65-Jährigen bereits bei 34 % liegen.
Selbst die Zahl der hochbetagten Personen ab 80 Jahre wird unter anderem aufgrund der steigenden Lebenserwartung um etwa 160 000 Personen steigen. Das ist eine Verdoppelung ge genüber dem heutigen Stand. Bis zum Jahr 2040 wird das Durchschnittsalter der Bevölkerung weiter steigen. Liegt der zeit das Durchschnittsalter der Brandenburger bei 45 Jahren und das der Brandenburgerinnen bei 48 Jahren, so wird im Jahr 2040 die männliche Bevölkerung im Land durchschnittlich 51 Jahre und die weibliche 53 Jahre alt sein. Das alles hat Aus wirkungen auf die Seniorenpolitik des Landes.
Für die Vergangenheit können wir sagen: Das Instrument der Seniorenpolitischen Leitlinien hat sich bewährt. 2010 fand hierzu eine Befragung statt. Es ging um Bekanntheit, Einfluss und Wirkung der Seniorenpolitischen Leitlinien. An der Befra gung haben sich 44 Gemeinden - das sind 20 % - und 107 Seni orenbeiräte - 60 % - beteiligt. In fast 95 % aller befragten Kommunen und Seniorenbeiräte sind die Leitlinien bekannt. Fast 80 % aller Befragten sehen in den Leitlinien Anregungen für die eigene Arbeit, und mehr als 60 % arbeiten mit den Seni orenpolitischen Leitlinien. Unter anderem deshalb möchten wir an diesem Instrument festhalten, und wir empfehlen mit unserem heutigen Antrag die Fortschreibung der Seniorenpoli tischen Leitlinien.
Hierbei ist die Politik des aktiven Alterns verstärkt fortzuset zen. Die aktive Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am so zialen, wirtschaftlichen, kulturellen und bürgerschaftlichen Le ben ist weiter zu fördern. Eine selbstbestimmte Lebensführung bis ins hohe Alter, auch unter Lebensumständen mit bestehen dem oder drohendem Hilfe- und Pflegebedarf, muss Leitbild unserer Seniorenpolitik sein.
Bei der Befragung 2010 wurden die Kommunen und die Senio renbeiräte auch nach den Handlungsfeldern in der Seniorenar beit befragt und danach, welche Bedeutung bzw. Priorität diese vor Ort haben. Im Ranking ganz oben liegen Pflege und Woh nen im Alter, gefolgt von Mobilität und Gesundheitsversor gung. Bei 80 % aller Befragten ist das bürgerschaftliche Enga gement gleichfalls sehr wichtig, gibt es ihnen doch Erfüllung, Bestätigung und Anerkennung.
Diese und weitere Schwerpunkte finden sich in unserem An trag wieder. Wohnen im Alter ist zum Beispiel ein zentrales Thema für viele Seniorinnen und Senioren. Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer Häuslichkeit und sozialen Gemeinschaft leben. Auch Menschen, die auf Hilfe angewie sen sind, haben Ansprüche an eine selbstständige Lebensfüh rung im privaten Haushalt. Denn Wohnqualität ist Lebensqua lität. Die Wohnung wird immer mehr zum Lebensmittelpunkt. Sie muss bezahlbar, sicher und bequem sein und die Kommu nikation und den Einsatz technischer Hilfsmittel ermöglichen.
Dieser Antrag richtet sich an die Landesregierung und ist res sortübergreifend zu bearbeiten. Der Seniorenrat des Landes ist bei der Bearbeitung des Antrages eng einzubinden. Gleichzei tig sind die Erfahrungen und Berichte der Bundesarbeitsge meinschaft der Senioren-Organisationen und der Bundesar beitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen zu berück sichtigen.
In diesem Jahr fand die 22. Brandenburgische Seniorenwoche statt. Obwohl im Vergleich zum Vorjahr mehr Veranstaltungen stattfanden, ist eine insgesamt rückläufige Tendenz der Teil nehmerzahlen festzustellen. Der Rückgang der Teilnehmerzah len ist unter Umständen auf zwei Aspekte zurückzuführen:
Einerseits werden die Menschen älter, die bisher an den Veran staltungen der Seniorenwoche teilgenommen haben. Sie sind weniger mobil und können nicht mehr all das wahrnehmen, was sie bisher interessierte.
Andererseits ist es möglicherweise nicht gelungen, die neue Seniorengeneration zu erreichen. Menschen „60plus“ fühlen sich in der Regel noch nicht als Senioren und wollen auch noch nicht als solche angesprochen werden.
Für die Durchführung der Brandenburgischen Seniorenwoche in den nächsten Jahren müssen die demografischen Verände rungen innerhalb der älteren Generation berücksichtigt wer den, um der Vielfalt eben dieser Generation gerecht zu werden. Eine stärkere Differenzierung der vielfältigen Angebote, mit der eine breitere Palette von Interessen abgedeckt werden kann, ist zu überlegen. Mit unserem Antrag möchten wir das etwas genauer prüfen.
Wichtig war uns auch, mit dem vorliegenden Antrag die Ein gliederung älterer Flüchtlinge in den Blick zu nehmen, denn die Senioren und ihre Beiräte sorgen sich um das Flüchtlings- und Asylproblem und arbeiten in den Initiativen vor Ort mit. Senioren wissen oft noch aus eigener Erfahrung, was Flücht linge berührt und was sie benötigen. Sie wollen sich an der Brandenburger Willkommenskultur beteiligen, sehen aber auch Beratungs- und Handlungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Fortschreiben. Verbessern. Fördern. Die Umsetzung neuer Leitlinien der Seniorenpolitik“ -
wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Es waren Franzosen und es waren Belgier, es waren junge Menschen, die die Anschläge in Paris verübt haben. Sie lebten in Problemvierteln, gekennzeichnet von hoher Arbeitslosigkeit; sie selbst sahen für sich wohl keine Perspektive. Sie waren für jedes und jeden schnell empfäng lich. Der Übertritt zum „Islamistischen Staat“, der Heilige Krieg, schien für sie die Lösung zu sein und wurde zu ihrer Mission. Der Glaube machte sie fanatisch, extrem und ließ sie zu Kriegern und Terroristen werden.
Das heißt im Umkehrschluss: Wir brauchen eine solidarische Gesellschaft. Wir brauchen eine Gesellschaft, die keinen aus grenzt, eine Gesellschaft, die jeden mitnimmt und jedem Per spektiven eröffnet. Das wiederum erfordert politische Rahmen bedingungen, die wir in Bezug auf die aktuelle Flüchtlingssitu ation in einer erfolgreichen Integration sehen. Insofern möchte ich Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf unseren Entschließungsantrag zur heutigen Aktuellen Stunde richten und natürlich auch für diesen Antrag werben.
Integration ist ein dauerhafter Prozess von Bund, Land und Kommunen. Die Grundlage für die Integrationspolitik der Lan desregierung bildet das Integrationskonzept aus dem Jahr 2014. Die jährliche Daten- und Faktensammlung - das haben wir seinerzeit zusätzlich in diesem Konzept vereinbart - er möglicht auch eine zeitnahe Anpassung dieses Konzeptes. Im Sinne von „Fördern und fordern“, wie es die Kolleginnen und Kollegen der CDU in ihrem Eckpunktepapier zur Integration in Brandenburg formulieren, bedarf es der beiderseitigen Integra tionsbereitschaft: der Bereitschaft, sich zu integrieren, und der Bereitschaft, zu integrieren. Gelungen ist eine Integration dann, wenn aus Altbrandenburgern und Neubrandenburgern vor dem Hintergrund der hier etablierten Traditionen und Wer te eine Verantwortungsgemeinschaft für unser Land entsteht.
Ich gebe zu: Ich habe aus dem Papier der CDU zitiert. Das ha be ich deshalb getan, weil wir uns hier mit den Kollegen der CDU völlig einig sind. Dass gelungene Integration nun unbe dingt vom Kopftuchverbot und von der Aussetzung des Min destlohnes - der Ministerpräsident hat sich dazu klar positio niert - abhängt, glauben wir zwar nicht, aber natürlich können und sollten wir auch über solche Punkte diskutieren.
Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das unkomplizierter. In Fragen der Integration haben wir mit Kollegen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN große Schnittmengen. Ich sage nur Bargeldleistungen, Integrationskurse, gesundheitliche
und psychosoziale Betreuung - ein Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der uns im Fachausschuss noch immer be schäftigt.
Ich appelliere deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU sowie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Sie, un serem Entschließungsantrag heute hier Ihre Zustimmung zu geben. Wir werden in den nächsten Wochen noch sehr intensiv über das Landesaufnahmegesetz diskutieren. Mit dem Landes aufnahmegesetz wollen wir eine deutliche Verbesserung der Personalausstattung und des Betreuungsschlüssels erreichen. Wir werden eine Investitionspauschale für die Schaffung von Wohnraum aufnehmen und die Übernahme der Gesundheitsko sten im Wege einer Spitzabrechnung regeln. In diesem Zusam menhang möchten wir auch die Gesundheitskarte einführen. Das Landesaufnahmegesetz wird sich an realen Möglichkeiten vor Ort orientieren; Herr Christoffers hatte dazu ebenfalls schon Ausführungen gemacht.
Liebe Kollegen von der CDU, wir können Ihnen versichern, dass wir uns in dieser Frage mit unserem Koalitionspartner sehr einig sind. Das Landesaufnahmegesetz soll eine Unter stützung für unsere Kommunen sein. Das ist das Maß aller Dinge.
Zuletzt möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den Kommunen für das, was sie in dieser schwierigen Zeit vor Ort leisten, bedanken. Viele von uns erleben ja die Diskussionen vor Ort mit, wenn es darum geht, Unterbringungsmöglich keiten zu suchen und zu schaffen. Die Diskussionen führen die Kommunen und oftmals auch wir vor Ort. Wir alle wissen: Das sind nicht immer leichte Diskussionen. Daher herzlichen Dank dafür!
Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich mich auch bei den vielen ehrenamtlichen Helfern und den Willkommensinitiati ven bedanken. Ich weiß nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie es Ihnen geht: Wenn ich mit den Ehrenamtlichen spreche, dann schöpfe ich auch für meine Arbeit, für mein Tun und Handeln Kraft. Es stärkt sogar mein Selbstbewusstsein, und ich erkenne in dem, was sie tun, wie sie es tun und wie sie argu mentieren, dass ich in meinem Tun und Handeln auf der rich tigen Seite stehe. Dies stärkt meine innere politische Haltung. Dafür gleichermaßen herzlichen Dank! Werden Sie nicht mü de, liebe Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler! Ich sage auch immer vor Ort: Wir Berufspolitiker wären ohne das Ehrenamt oftmals sehr allein und stünden manchmal ganz erbärmlich da.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gott sei Dank dürfen die Pflegerinnen und Pfleger in Brandenburg selbst mitdenken und entscheiden. Seit fast 20 Jahren sind engagierte Pflegekräfte, die sich berufspolitisch einsetzen, für eine Pflegekammer unterwegs. Auch in Brandenburg, das ist richtig gesagt worden, gibt es seit etwa 14 Tagen eine Online-Petition mit derzeit 263 Unterstützerinnen und Unterstützern.
Das Thema Pflegekammer wird schon lange kontrovers diskutiert. Die Kritiker verweisen auf die Pflichtmitgliedschaft und die Pflichtbeiträge für die Pflegekräfte und warnen vor dem Aufbau bürokratischer Strukturen. Die Befürworter versprechen sich eine Stärkung der Stellung der Pflegekräfte im Gesundheitssystem. Von der Registrierung der Berufsangehörigen in einer Kammer erhofft man sich verlässliche Planungsstrukturen, was sich positiv auf die Fachkräftesicherung auswirken kann.
Heute liegt ein Antrag von der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, in dem Sie mit Ihrer
Überschrift fordern: „Den Weg zur Pflegekammer jetzt auch in Brandenburg frei machen!“ Im letzten Absatz der Begründung Ihres Antrages stellen Sie aber fest:
„Begrüßenswerterweise hat die Landesregierung Geld für eine Befragung und Infokampagne zur Pflegekammer in den Haushalt 2015/16 eingestellt.“
Insofern wird deutlich, Kollegin Nonnemacher, dass die Landesregierung sich längst auf den Weg gemacht hat. Auch auf die mündliche Anfrage der Kollegin Schier vom 21. Januar antwortete die Landesregierung, für das Thema Pflegekammer offen zu sein, und verwies darauf, natürlich und selbstverständlich Erfahrungen anderer Bundesländer einfließen zu lassen warum auch nicht? Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass für eine solche Umfrage eine gute Information der zu Befragenden notwendig ist. Breit angelegte Informationsveranstaltungen müssen stattfinden. Das geht nicht mit einem Schnellschuss, denn man möchte die Pflegekräfte erreichen. Man möchte sie bei diesem Prozess mitnehmen.
Daraus ergibt sich unser Entschließungsantrag. Unter Punkt 1 können Sie erkennen, dass wir - unter anderem aufgrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern - riesengroßen Wert auf solch eine allumfassende Informationskampagne legen. In Niedersachsen haben 67 % für die Pflegekammer votiert, aber für eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeitrag waren es nur noch 42 %. Insofern müsste über diese Prozesse umfassend informiert werden.
Wir möchten auch, dass ein Konzept für solch eine repräsentative Befragung erstellt wird und wir dies mit Experten im Fachausschuss diskutieren und erörtern. Denn es müssen Fragen beantwortet werden, meine Damen und Herren, die in Niedersachsen ebenfalls aufgetreten sind - übrigens ist die CDU in Niedersachsen absolut dagegen, das nur am Rande - wie: Warum sollen Pflegekräfte verkammert werden, die einen Arbeitnehmerstatus haben? - Sie üben keinen freien Beruf aus und sind insofern nicht mit denen zu vergleichen, die stets zum Vergleich herangezogen werden: Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte. Diese Fragen müssen wir diskutieren und besprechen. Wir möchten, dass eine unabhängige Institution diese Befragung völlig wertneutral durchführt und der Fachausschuss darüber immer wieder informiert wird und sich auch aktiv einbringt.
Für uns ist und bleibt wichtig: Die Entscheidung über die Errichtung einer Pflegekammer darf nicht über die Köpfe der Pflegekräfte hinweg erfolgen. Wenn von Ihnen der große Ruf danach kommt, werden wir die Letzten sein, die das nicht wollen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kollegin Nonnemacher, auch ich erinnere mich an lebhafte und gute Debatten in der vorhergehenden Wahlperiode und auch daran, dass wir einen richtig guten Entschließungsantrag eingebracht haben, den wir dann fraktionsübergreifend verabschiedet haben. An diesen Beschlüssen halten wir natürlich fest. Jedoch hat sich die Welt ein bisschen weitergedreht und weiterentwickelt.
Wegen der zahlreichen Krisen in Afrika und Nahost sind derzeit weltweit so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Obwohl wir um die Dinge in der Welt wissen, wir jeden Tag sehen, hören und lesen können, wie und wo sich die Kriegsherde entwickeln, hat uns der Flüchtlingsstrom überrascht. Mit 200 000 in diesem Jahr hat sich die Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland in der Tat erheblich erhöht. Landauf und landab stellen sich die Landkreise und kreisfreien Städte dieser Aufgabe, stehen aber gleichzeitig vor gewaltigen Problemen.
Das Kardinalproblem liegt in der Bereitstellung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Vor dieser Herausforderung stehen wir natürlich auch in Brandenburg. In den Zusammenkünften mit dem Innen- und Sozialministerium wird das Problem von kommunaler Seite immer wieder angesprochen und Unterstützung eingefordert.
Wir meinen: Wenn die Situation so ist, wie sie ist, muss darauf entsprechend reagiert werden. Insofern ist es erforderlich, in solch einer angespannten Situation befristet Ausnahmeregelungen zu erlassen. Die in diesem Zusammenhang vereinbarte Verabredung zwischen dem Sozialministerium und den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bislang geltende Wohnfläche von 8 m2 in Ausnahmefällen auf 5 m2 reduzieren zu dürfen, schmerzt sozialpolitisch sehr, ist aber eine Ausnahme und bleibt eine Ausnahme, die zeitlich befristet ist.
Jede Ausnahme, meine Damen und Herren, muss natürlich begründet werden. In deren Bewertung fließen selbstverständlich freistehende Wohnungen bzw. zum Abriss vorgesehene Wohnblöcke mit ein. Das übrigens war auch ein Anliegen der Landräte. Grundsätzlich gilt: An unseren beschlossenen Standards halten wir fest. Das hatte ich eingangs bereits gesagt.
Für Brandenburg erwarten wir in diesem Jahr etwa 6 000 Flüchtlinge - doppelt so viele wie im Vorjahr. Da kann durchaus die eine oder andere Ausnahme in den Kommunen erforderlich werden, aber auch nur dafür, um die Erstaufnahmeeinrichtung nicht zu überfordern und dort menschenwürdige Bedingungen zu sichern.
Auch die befristete Lockerung des Baurechts - der Bundestag folgt hier einer Bundesratsinitiative - wird die angespannte Flüchtlingssituation entkrampfen. Befristet auf fünf Jahre - also bis Ende 2019 - dürfen künftig Unterkünfte für Flüchtlinge auch in Gewerbegebieten errichtet werden. Darüber hinaus soll es möglich sein, Bürohäuser oder andere Gewerbeimmobilien direkt als Flüchtlingsheime zu nutzen.
Herr Gauland hat heute Morgen die Frage gestellt: Wen wollen wir hier haben? - Ich weiß gar nicht, ob sich die Frage so stellt; denn immer mehr Asylbewerber dürfen in Deutschland bleiben. Zu uns kommen syrische Flüchtlinge, die fast zu 90 % anerkannt werden. Zu uns kommen aber auch Schutzsuchende aus dem Irak, deren Anerkennungsquote hier bei 56 % liegt. Zu uns kommen also Menschen, die Schutz suchen. Insofern sind wir gut beraten - das ist auch unsere Verantwortung -, alles zu tun, um diesen Menschen Hilfe und Schutz zu bieten.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen befristet Ausnahmen erlaubt sein; denn nichts zu tun wäre fatal, menschenunwürdig und damit auch unsozial. Notunterkünfte, wie Zelte und Turnhallen, sollten wir in Brandenburg vermeiden. Durch gemeinsame Anstrengungen kann uns das gelingen. Ich werbe insofern leidenschaftlich für unseren Entschließungsantrag und danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Dass wir im reichen Deutschland überhaupt über Armut sprechen müssen, ist beschämend. Es ist beschämend für große und kleine Politik, und es ist für alle politisch handelnden Parteien nicht gerade gut.
Aber wir stellen fest: Die CDU hat die Armut als ihr Thema entdeckt. Das freut uns, das haben Sie schon im Wahlkampf versucht; über die Startlinie sind Sie damals nicht hinausgekommen.
Heute formulieren Sie das in einem Antrag. Wir finden das gut, weil es in der Tat ein ganz wichtiges Thema ist und auch uns umtreibt.
Der hier verwendete Armutsbegriff konzentriert und beschränkt sich mehr auf die Einkommensarmut. Das heißt, dass vorhandenes Vermögen oder möglicherweise auch Schulden hier nicht berücksichtigt werden. Deswegen sprechen wir - um das einfach noch einmal zu benennen und zu definieren - von der relativen Armut. Armutsgefährdet sind alle Personen, deren Einkommen unterhalb von 60 % des mittleren Nettoeinkommens liegt. Das bedeutet hier für uns in Deutschland: Bei einer Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und einem Kind, liegt der Betrag der Armutsgrenze bei etwa 1 564 Euro. Alle, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, sind von Armut gefährdet.
Richtig ist Folgendes: Zwischen 2005 und 2009 hat sich der Anteil armutsgefährdeter Personen in Brandenburg von 19 % auf 15 % deutlich reduziert, und erst in den letzten Jahren, beginnend ab 2010, 2012, 2013 ist der Anteil der Armutsgefährdung von 17 % bis hin zu 22 % wieder angestiegen.
Warum ist das so? Das kann viele Ursachen haben, aber eine entscheidende Ursache - ich hatte schon gesagt, dass sich diese Armutsdefinition an der Einkommensgröße orientiert - ist die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Damit spielen auch bundespolitische Entscheidungen - Frau Schier, diese Aussage kann ich Ihnen nun wirklich nicht ersparen - eine ausschlaggebende Rolle. Ich erinnere mich sehr gut an die Diskussionen im Jahr 2010 - damals noch im alten Landtag -, bei denen es um die Arbeitsmarktreform auf Bundesebene ging; manche haben auch von der Instrumentenreform gesprochen. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, welche dramatischen und drastischen Einsparungen es da gab, die in der Bundespolitik ihresgleichen gesucht haben. Insgesamt sind fast 3 Milliarden Euro aus dem System der Eingliederung herausgenommen worden, und dann ist aber mit einem großen Tamtam und Theater das Bildungsund Teilhabepaket propagiert worden, mit dem eine knappe Milliarde wieder dazugelegt wurde. Insgesamt entstand also eine Lücke von 2 Milliarden Euro.
Das alles - das große Prestigeprojekt - ging unter SchwarzGelb relativ geräuschlos über die große bundespolitische Bühne. Das hatte selbstverständlich auch Auswirkungen - wir haben damals schon gewusst, dass das Auswirkungen auf die Arbeitsmarktpolitik eben auch im Land Brandenburg haben wird und darauf, dass sich die Armut verschärfen und möglicherweise auch die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen wird. Frau Schier, Sie beklagen, wir hätten das gewusst. Ja, wir wussten das und haben es eben leider befürchtet. Das Bildungspaket ist nach wie vor ein Flop. Nur etwa 60 % der Betroffenen nehmen dieses Angebot in Anspruch, ganz einfach, weil die damit verbundene Bürokratie unerträglich ist und es zu einer weiteren Stigmatisierung der Familien führt - in aller Regel sind es ja Familien, die diese Förderung beantragen müssen.
Trotz vieler Aktivitäten auf Landesseite - arbeitsmarktpolitisch, familienpolitisch, gesundheitspolitisch, gleichstellungspolitisch - konnten diese gravierenden Einsparungen nicht komplett kompensiert werden. Ich nenne nur einige Maßnahmen, mit denen wir versucht haben, wenigstens gegenzusteuern: Im Bildungspaket haben wir soziale Strukturen wie den Schulsozialfonds und das Schüler-BAföG, um nur das zu nennen, eingezogen. Wir haben Integrationsbegleiter im Arbeitsmarktbereich eingeführt. Aber das alles war nicht ausreichend, und wir werden nunmehr mit dem neuen Arbeitsmarktpolitischen Programm in der neuen Förderperiode unseren Schwerpunkt verstärkt auf Alleinerziehende, auf Ältere und auf Jugendliche richten. Das wird nicht leicht, das wird auch wieder eine große Herausforderung sein - ich bin gleich fertig -, denn in der neuen Förderperiode stehen uns leider nur 320 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung. In der vorhergehenden Periode waren es noch 620 Millionen Euro. Das heißt, dass wir sehr konzentriert und zielorientiert mit diesen Geldern umgehen müssen. Armut in Brandenburg ist für die Koalition Rot-Rot weiterhin ein ganz wichtiges Thema. - Danke.