Martina Gregor-Ness

Appearances

4/54 4/55 4/56 4/63 4/65 4/66 4/70 4/73 4/77 4/81 4/83 4/84 4/85 4/86 4/88

Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern meinem Kollegen Ralf Christoffers folgen wollen. Nur, die Realität und das, was die Volksinitiative will, entsprechen nicht dem, was Ralf Christoffers gerade versucht hat, wohlwollend in die Initiative hineinzulegen.
Wir haben uns in diesem Parlament sehr viel Mühe gegeben. Wir haben an drei Fachausschüsse überwiesen. Der Hauptausschuss hat abschließend beraten. Die Fachausschüsse haben sich wirklich unabhängig voneinander ein Votum und eine Meinung erarbeitet. Das ging über Energiestrategie, rechtliche Rahmenbedingungen, Akzeptanzprobleme bis hin zum Selbstbestimmungsrecht der Kommunen, die die Planungshoheit für ihr Gebiet haben. Das Für und Wider aller Argumente ist abgewogen worden. Die Fachpolitiker der Fraktion DIE LINKE werden mir Recht geben: Wir haben versucht, alles sehr wohlwollend zu bewerten.
Die drei Punkte, die ganz explizit gefordert sind, sind allerdings nicht umzusetzen, oder sie sind bereits umgesetzt, mit Verlaub gesagt. Punkt 3 - keine Windanlagen in Naturschutzgebieten - ist Tatbestand. Daran rüttelt überhaupt niemand.
1 000 m Abstand zu Siedlungen und 10 km Abstand untereinander ist nicht umsetzbar. Sie fordern eine strikte und fixierte Abstandsnorm. Diese Abstandsnorm können wir nicht herbeiführen.
Ich finde zur Ehrlichkeit von Politik gehört auch, einmal zu sagen: Das ist nicht machbar, und deshalb sagen wir ganz prinzipiell Nein.
Es geht genau um diese drei Forderungen, die von 22 000 Menschen unterzeichnet worden sind. Wir nehmen diese 22 000 Menschen in diesem Haus sehr ernst. Ich verweise auf den Bericht. Ich verweise auch noch einmal auf die rechtliche Bewertung, die wir durch unseren Parlamentarischen Beratungsdienst haben machen lassen. Da ist alles nachlesbar, was machbar ist und was nicht leistbar ist.
Deshalb würde ich mir wünschen, die Linke hätte sich durchgerungen und würde die Volksinitiative ablehnen. Es ging überhaupt nicht um den Diskussionsprozess, es ging auch nicht um die Suche nach Lösungen oder um einen Kompromiss. Die Volksinitiative hat sich festgelegt. Sie hat sich selber formiert. Für sie sind wir alle Lobbyisten der Windkraft. Das haben wir alle in diesem Haus nicht verdient. Wer die Energiekonzeption des Landes Brandenburg zum Papier der Windlobby deklariert,
der hat irgendetwas am Diskussionsprozess in unserem Haus nicht verstanden; tut mir herzlich leid.
Es steht für die Windinitiative fest: Alle Behörden handeln willkürlich. Es steht auch fest, dass die Bürgerrechte nicht einklagbar sind und diese mit Füßen getreten werden. - Das sind Zitate, die in der Anhörung gebracht worden sind. Vor diesem Hintergrund kann man Sie alle nur dazu auffordern: Bitte, stimmen Sie an dieser Stelle gegen die Volksinitiative, weil sie nicht zielführend ist. Sie fördert nicht den Diskurs in der Gesellschaft, sondern sie verhindert ihn schlussendlich.
Ich sage einmal all denen, die Volksinitiativen immer als das Instrument größtmöglicher Demokratie und Beteiligung vor sich her führen: Gucken Sie einmal in die Schweiz! Überlegen Sie einmal, wann das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt worden ist! Erst 1990 ist im letzten Kanton der Schweiz trotz Bürgerwillen und Bürgerbefragungen das Frauenwahlrecht per Bundesgerichtsentscheidung durchgesetzt worden. Also Volksinitiativen sind nicht das Nonplusultra der Demokratie.
Eine Abwägung von Interessen findet hier in diesem Hause statt und nirgendwo anders. Deshalb wünschte ich mir einfach ein klares Votum. Zeigen Sie einmal Kreuz und beweisen Sie, dass Sie Demokratie im wahrsten Sinne des Wortes auch leben und aushalten können.
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Wer es mit der Nachhaltigkeit ernst meint, der hätte diesem Antrag zustimmen können wenn er denn zum richtigen Zeitpunkt gestellt worden wäre. Das wäre ein Antrag für die erste Sitzung des neuen Parlaments gewesen, um sich intensiv mit diesem wirklich wichtigen Thema auseinanderzusetzen.
Ich gebe Frau Wehlan inhaltlich in fast allen Punkten Recht. Am Montag und Dienstag dieser Woche fand die Konferenz statt. Der Nachhaltigkeitsbeirat wird seinen Abschlussbericht im September vorlegen. Das ist eine gute Arbeitsgrundlage für die nächste Legislaturperiode. Wir alle, die wir uns dann zeitgleich in der zweiten Halbzeit der UN-Dekade befinden, sind gut beraten, uns dieses Papier zu Gemüte zu führen, Schlussfolgerungen abzuleiten und auch darüber nachzudenken, wie wir den Nachhaltigkeitsbeirat für uns nutzbar machen können und wie wir ihn vernünftig neu implementieren. Aber dazu bedarf es, mit Verlaub, dieses Antrags nicht. Das muss Aufgabe der nächsten Legislatur sein. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Er fällt ansonsten der Diskontinuität anheim. Aber das wird dem Ganzen nicht gerecht. - Danke.
Ich finde schon, dass es der in der nächsten Legislatur zu bildenden Regierung obliegt, in welcher Form sie sich den Ergebnissen der Arbeit des Nachhaltigkeitsbeirates, die im September vorliegen, stellt. Wir glauben nicht, dass wir mit der heutigen Regierung die nächste sozusagen verpflichten können. Vor
diesem Hintergrund ist Ihr Antrag einfach entbehrlich.
Wir könnten nicht einmal einer Überweisung zustimmen. Denn was Sie mit einer Überweisung machen, haben Sie bewiesen, als es um die Ehrenrente für Feuerwehrleute ging. Es geht Ihnen wirklich nur darum, kurz vor dem Wahlkampf ein Thema zu besetzen. Sie wollen nicht wirklich Nachhaltigkeit befördern. Das ist das Problem, das wir an dieser Stelle haben.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn eine Aktuelle Stunde ihren Titel verdient hat, dann ist es diese; denn vor gut 14 Tagen hat die Volksinitiative gegen die massenhafte Bebauung Brandenburgs mit Windkraftanlagen dem Präsidenten immerhin 26 800 Unterschriften übergeben. Diese Leistung ist durchaus zu würdigen, weil die Volksinitiative dieses Quorum ohne jegliche Unterstützung, weder von Parteien noch von Umweltverbänden, geschafft hat.
Was können wir Etablierten daraus ableiten? Welche Fragen müssen wir uns stellen? Welche Fragen müssen wir uns auch gefallen lassen? Haben wir den Abwägungsprozess um unsere Energiestrategie genügend kommuniziert? Oder haben in der Vergangenheit die verantwortlichen Regionalräte vor Ort eventuell ihre Entscheidungsprozesse zu den Windeignungsgebieten nicht transparent genug gestaltet und zu wenig offengelegt? Sind eigentlich die Erfahrungen der Vergangenheit und die Möglichkeiten der Beeinflussung in der Regionalplanung genügend bekannt? Sind die Verfahren transparent, sind die Abwägungsprozesse nachvollziehbar? Oder steht eine ganz simple Frage dahinter? Ist es einfach das persönliche Nichtakzeptieren-wollen von Mehrheitsentscheidungen? Auch diese Frage muss erlaubt sein.
Ich bin an dieser Stelle schon bei grundsätzlichen Fragen des Demokratieverständnises und der Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Wie immer im Leben ist es so, dass wir nicht an den großen Dingen scheitern, sondern an den kleinen. Die großen Dinge und das Ganze, die Energiestrategie und die Klimaschutzziele, sind völlig unstrittig. Wenn wir danach fragen würden, bekämen wir genauso viele Unterschriften oder sogar noch mehr. Aber entscheidend sind die Kleinigkeiten im Umgang mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich nicht verstanden, nicht wahrgenommen und nicht mitgenommen fühlen. Hierbei stehen wir alle persönlich in der Pflicht, hier im Landtag, die Regionalräte vor Ort, die Regionalen Planungsgemeinschaften und auch Bürgermeister, die ihre Interessen sowie die ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger vertreten müssen.
In Zukunft wird sich diese Interessenlage wahrscheinlich dramatisch ändern. Auch das muss jedem klar sein. Mit der Neuregelung der Verteilung des Steuereinkommens aus Windkraftanlagen könnten sich die Kommunen auch plötzlich die Frage stellen: Warum soll die Kommune nicht an Windkraftanlagen partizipieren? - Jegliche Festschreibung von zwangsweisen Mindestabständen kann zum Scheitern führen. Das muss allen bewusst sein. In der Zukunft kann auch die Befürwortung von Windkraftanlagen häufiger auf der Tagesordnung stehen.
Als umweltpolitische Sprecherin möchte ich natürlich ein Plädoyer für die Weiterführung unserer ehrgeizigen Klimaschutzziele halten und auch ein Plädoyer für die Senkung von Emissionen sowie für den Schutz von Menschen und Natur vor Immissionen. Selbstverständlich halte ich aber auch ein Plädoyer für die Windkraft und die Förderung erneuerbarer Energien.
Ich möchte auf das Stichwort Immissionen eingehen. Natürlich gibt es durch Windkraftanlagen verursachte Immissionen. Dazu gehören neben Lärm auch Schattenwurf und die Wahrnehmung in der Landschaft. Es ist klar, dass die SPD für einen ausreichenden Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger eintritt; denn sie müssen in der Nähe von Windkraftanlagen leben. Es kann nicht sein, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass wir der Natur gesetzlich verbrieft Tabuzonen einräumen und um jeden Adlerhorst einen Schutzradius legen, gleichzeitig aber Menschen offensichtlich nicht so verbindlich schützen.
Nur deshalb und nicht aus kleinkariertem politischen Kalkül haben wir bereits jetzt einen Antrag eingereicht, der noch ein
mal ganz klar definieren soll, welche Möglichkeiten wir haben, was wir regeln können und in welchem Maße welche Schutzgüter gegeneinander abzuwägen sind. Wir sind für einen Mindestabstand von 1 000 m zu Windkraftanlagen; denn nur so können wir die notwendige Akzeptanz für die weitere Nutzung von Wind im Land wiederherstellen.
Ich stehe hier als Befürworterin von Windkraftanlagen und habe bereits die Produktion eines Flügels miterlebt bzw. selbst mitgewirkt. Daraus kann man eine völlig neue Sichtweise auf Windenergie ableiten. Wir sollten uns gemeinsam auf ein Gedankenexperiment einlassen. Versuchen wir einmal, die Ästhetik des Windes zu definieren. Noch vor knapp 100 Jahren haben Windmühlen zum ganz normalen Landschaftsbild in Nordeuropa gehört. Schauen Sie sich alte Gemälde aus den Niederlanden an! Sie werden unzählige Windmühlen finden. Sie sehen sehr schön aus und werden überhaupt nicht als störend empfunden. Könnten Sie sich Potsdam-Sanssouci ohne seine Windmühle vorstellen? - Für mich ist das unvorstellbar.
Die damaligen Windmühlen sahen viel gedrungener und kräftiger aus als unsere kleinen Windmühlen, die wir heutzutage in der Landschaft finden. Wenn wir darüber und über Wind neu nachdenken, werden wir begreifen, dass Wind als Element in der Natur immer vorhanden ist. Warum sollten wir dieses Element nicht nutzen? Die Frage lautet: Wie nutzen wir es? Ist es zum Beispiel hinnehmbar, dass wir von Verspargelung reden, dass wir Windkraftanlagen in der Landschaft nur noch als störend empfinden? Oder könnte man Landschaft neu gestalten? Könnte man Höhenzüge nicht auch betonen, indem man Windräder obendrauf setzt, anstatt sie hinter dem nächsten Hügel zu verstecken, um sie nicht wahrnehmen zu müssen?
Wie Sie wissen, komme ich aus der Lausitz. Dort denken wir immer über neue Landschaften nach und wollen diese gestalten, und zwar nach unseren neuesten Maßstäben. Wir haben uns über die Anlage von Energiegärten Gedanken gemacht. Wir haben uns auch über die Neugestaltung von Windparks Gedanken gemacht, um sie ästhetisch besser einzufügen und sie auch als Element in der Landschaft wahrzunehmen. Ich glaube, von dieser Seite hat das noch niemand gesehen. Wir sehen immer nur das Feindbild Windenergieanlage als landschaftszerstörendes Element. Warum nähern wir uns dem Wind nicht einmal anders? Nur so können wir vorankommen.
Wer von Ihnen bestreitet, dass jeder andere Eingriff in die Natur viel dramatischer ist? Ist eine Inanspruchnahme von 1 % unserer Landesfläche, die zurzeit mit Windenergieanlagen bebaut ist, wirklich eine Massenbebauung? Ist das wirklich die Verspargelung der Landschaft? Diese Fragen beantworten Sie sich am besten am Wochenende in aller Ruhe. Vielleicht kommen wir dann gemeinsam zu einer neuen Diskussionskultur.
Ich will, dass wir uns im Dialog mit den Menschen auf die notwendigen 550 ha verständigen, die wir brauchen, um unsere Energiestrategie umzusetzen und unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wo weisen wir diese Gebiete aus? Pauschale Abstandsregelungen werden uns nicht helfen. Der Mindestabstand muss gelten, um die Siedlungen in unserer schönen Landschaft Brandenburgs genügend zu schützen; völlig klar. Aber auch die anderen Fragen müssen offen gestellt und neu diskutiert werden. Dazu gehört auch der Wald als eine Möglichkeit. In der Lausitz sehe ich da überhaupt kein Problem. Unsere Kiefernwälder könnten vielleicht sogar gewinnen. In
der Schorfheide würde ich ein Windrad natürlich ablehnen. Das kann man wirklich niemandem zumuten.
An dieser Stelle darf es aber vernünftigerweise keine Tabus geben. Lassen Sie uns darüber erneut diskutieren und die Volksinitiative mitnehmen. Dann versuchen wir zu vernünftigen Kompromissen, zu vertretbaren Möglichkeiten der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu kommen. Ich glaube, dass das machbar ist. Wir alle haben die Verpflichtung, diese Diskussion zu führen, dabei natürlich die Bedenken ernst zu nehmen, aber auch Entscheidungen so zu kommunizieren, dass sie nachvollziehbar sind und nach Möglichkeit eine breite Akzeptanz finden.
In diesem Sinne: Glück auf! Lassen Sie uns keinen Wind mehr machen, sondern den Wind vernünftig und optimal im Einklang mit Mensch und Natur nutzen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich gibt es nicht mehr viel zu sagen. Ich kann verstehen, dass Herr Thiel und die Linke auf unseren Antrag reagieren musste. Uns war es wichtig, die Handlungsoptionen, die überhaupt möglich sind, voll auszuschöpfen. Deshalb muss man auch noch einmal für dieses Hohe Haus ganz klar bis zum Juli dargelegt haben, an welchen Schaltstellen das möglich ist. Wir müssen zwischen Bundesgesetz, Regionalplanungsgesetz und örtlicher Kompetenz abwägen und die jeweiligen konkreten Schritte dort tun, wo sie richtig und notwendig sind.
Wir wissen, dass wir uns in einem ganz breiten Themenfeld bewegen. Es geht um neu auszuweisende Gebiete. Es geht um die bestehenden Gebiete. Es geht um Repowering. Wir haben zurzeit ein riesengroßes Problem zu bewältigen. Wir wissen, wir müssen die Windpläne fortschreiben. Wir wissen, wir haben - bei uns in der Region zum Beispiel - überhaupt keinen existenten Windeignungsgebieteplan. Genau in diese Lücke hinein passieren jetzt nämlich die Sachen, die wehtun. Durch die Privilegierung ist es zurzeit möglich, auch unabhängig von Windeignungsgebieten neue Anlagen zu errichten. Diese unterliegen dann eben nicht der von uns allen politisch gewollten Konzentration von Windanlagen auf möglichst wenige Gebiete im Land. Um das auszuhebeln, bedarf es der Vernunft von allen Seiten; denn jeder Windplan, der beklagt wird und der nicht zügig und ordentlich im Verfahren abgearbeitet wird und wieder in Kraft tritt, bewirkt im Gegenteil, dass wir diese Verspargelung überall in der Region haben. Deshalb müssen wir verantwortungsbewusst und so schnell wie möglich wieder zu verbindlichen Windplänen kommen. Das muss das Signal sein, das aus diesem Haus hinausgeht. Wir müssen auffordern: Arbeitet in den Regionalen Planungsgemeinschaften daran; denn nur das sichert Bürgerinnen und Bürgern ihre Schutzbedürfnisse!
Das größte Problem, das wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen - das haben wir nicht nur hier bei diesem Thema, wir haben es generell -, ist die völlige Entfremdung von uns allen von den eigentlichen Grundlagen des Wirtschaftens und des Lebens. Das haben die Landwirte zu beklagen, die sozusagen nur noch als Störfaktor im Dorf wahrgenommen werden. Jeder, der neu hinzuzieht, will natürlich keine neuen Stallungen im Ort haben, möchte nicht durch Tiere und entsprechende Gerüche belästigt werden. Die Nächsten wollen keine Industrieanlagen mehr errichtet haben, wieder andere keine Windkraftanlagen. So lässt sich die Kette unendlich fortsetzen. Das Dramatischste, was passiert, ist, dass wir alle Kinder wollen, aber den Kinderspielplatz oder die Kita im Wohngebiet schon infrage stellen, weil sie Lärm verursachen.
Wenn wir in einer Gesellschaft so weit gekommen sind, dann können wir uns alle bemühen, wie wir wollen, dann schaffen wir es nie, einen Konsens zu finden. Da gibt es unendlich viel zu tun. Es fängt mit der Kleinigkeit Wind an und endet bei ganz anderen ethischen und moralischen Fragen.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Kollegen! Wir befassen uns heute in 2. Lesung abschließend mit der notwendigen Novelle zu unserem Abfallgesetz. Diese Novelle umfasst gleichzeitig die Integration des Bodenschutzgesetzes.
Frau Adolph hat bereits darauf hingewiesen: Die Novellierung unseres Gesetzes ergab sich aus verschiedenen Notwendigkeiten. Das ist logischerweise die Anpassung an Bundesrecht, das sind natürlich europäische Normen, die wir zu erfüllen haben. Uns ging es vor dem Hintergrund von Deregulierung auch um eine Straffung des Gesetzes, und wir haben versucht, das Bodenschutzgesetz, die Anforderungen, die an das Land gestellt werden, aufzugreifen, haben uns aber als Land davon verabschiedet, ein eigenes Bodenschutzgesetz zu machen, sondern wir integrieren das in das Abfallgesetz, weil das auch von der Thematik her naheliegend ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat einige Bestimmungen ersatzlos wegfallen lassen; dies sind solche Dinge wie Beauftragung Dritter, Zusammenschlüsse, Regelungen zur Entsorgungspflicht und zu Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Dann gibt es mehrere Vorschriften, die gestrafft und gebündelt worden sind. Dazu gehören die Pflichten, die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und die Abfallbilanzen.
Damit haben wir natürlich die Zahl der Paragrafen auch extrem verringert. Das Gesetz ist handhabbarer, lesbarer und verständlicher geworden. Ich glaube, es ist ein wichtiges Anliegen, dass wir in das Gesetz sozusagen auch Bürgernähe hineinbekommen haben.
Im Kapitel 7 haben wir die notwendigen umfangreichen Vorschriften zum Landesbodenschutzgesetz verankert. Wir müssen zugeben, dass im Bereich der Entsorgungswirtschaft immer noch schwarze Schafe unterwegs sind. Deshalb ist die Deregulierung in dem Bereich einigen Grenzen unterworfen. Wir können natürlich nicht allen Entsorgungsfirmen ohne Kontrolle blindlings vertrauen. Schwarze Schafe tragen insgesamt dazu bei, dass auch dieser Wirtschaftszweig gelegentlich im Zwielicht steht, obwohl der überwiegende Teil unserer Entsorgungsunternehmen und Akteure in dem Bereich eine vorbildliche Arbeit leisten. Deswegen mussten wir aber die in § 31 geregelten Anzeigepflichten erweitern.
Nach Meinungsbildung und Beschlussfassung im Ausschuss ist festzustellen, dass wir weiter Anreize zur Vermeidung und zur Verwertung - Frau Adolph hat darauf hingewiesen - geben wollen. Deshalb haben wir ein „sollen“ fixiert, weil uns ein „können“ nicht ausreichend war. Nichtsdestotrotz können wir
damit eines nicht erreichen, worauf Frau Adolph abgestellt hat: Es gibt in diesem Bereich keine sozial verträglichen Gebühren. Gebühren haben immer der Leistung zu folgen und sind klar definiert und abrechenbar.
Wir wollten natürlich auch Fehlanreize im Bereich der Abfallentsorgungsträger vermeiden, indem wir die Pflichtentleerung nicht zum Gesetzesinhalt gemacht haben. Nichtsdestotrotz können die Entsorgungsträger logischerweise Pflichtentleerungen zum Beispiel wegen hygienischer Notwendigkeiten festlegen. Aber das soll dann, bitte schön, im jeweiligen Satzungsgebiet und in Satzungshoheit erfolgen, weil das zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlich geprägten Räumen sehr variieren kann. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Entsorgung muss allerdings gewährleistet sein. Das sind wir uns allen und unserer Gesundheit insgesamt schuldig.
Wir haben in diesem Ausschuss und in dem Beratungsprozess bewiesen, glaube ich, dass man auch in Vorwahlkampfzeiten zu vernünftigen Regelungen kommen kann. Es gab in der Diskussion eine große Einmütigkeit. Wir haben die Änderungen zum Gesetz im Ausschuss einstimmig beschlossen und in unseren Beschlussvorschlag aufgenommen. Vor diesem Hintergrund sage ich: Hut ab! Vernünftige Politik, bürgerorientiert und zukunftsweisend, ist in diesem Hohen Haus auch in Vorwahlzeiten mehrheitsfähig. Was wollen wir mehr? Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin leider Gottes abergläubisch. Heute ist der 13. und der Tagesordnungspunkt ist der 13. Ich könnte fast sagen: Schlimmer kann es nicht kommen, weil man diese Klimagasinventur einfach nüchtern zur Kenntnis nehmen muss. Sie ist ernüchternd, positiv ausgedrückt. Ihr Ergebnis kann uns nicht befriedigen.
Als wir vor zwei Jahren den Antrag eingebracht und eine Klimagasinventur für Brandenburg eingefordert haben, konnte man voraussehen, dass man sich damit ganz offensiv die Karten legt, damit die Karten wirklich für jeden auf dem Tisch liegen und man an den Zahlen nicht herumdeuteln kann, muss und sollte.
Klar ist, dass wir unsere Klimaschutzziele durchaus noch erreichen können, das allerdings nur unter maximalen Anstrengungen. Obwohl pro Tonne eingesetzter Primärenergie weniger CO2 ausgestoßen wurde, ist der Ausstoß insgesamt auf einem relativ hohem Niveau geblieben, ganz einfach deshalb, weil der Verbrauch steigt. Obwohl wir immer wieder proklamieren: Energie sparen!, tut es weder der private Haushalt, noch ist es in der Industrie zurzeit möglich. Nun ist es in der Industrie nicht per se schlecht, wenn der Verbrauch steigt, weil das im Umkehrschluss bedeutet, dass sich unsere Industrieproduktion gesteigert hat und wir Wertschöpfung dadurch akquirieren. Das Problem an der Stelle ist: Wenn wir nicht zu einer wirklichen Entkopplung von Wachstum und CO2-Ausstoß kommen, worauf Herr Thiel gerade abgestellt hat, kann es uns nicht gelingen, das Problem weltweit in den Griff zu bekommen.
Die Frage ist: Wie kann man mit diesem dünnen Papier, das einen so brisanten Inhalt hat, für die Zukunft umgehen? Man kann daraus einige Zahlen ableiten, die hoffnungsvoll stimmen. Herr Thiel hat bereits darauf hingewiesen. Es sind immerhin 7 Millionen CO2-Äquivalent durch den Einsatz erneuerbarer Energien eingespart worden. Das sind über 10 % dessen, was an CO2-Ausstoß fabriziert wird. Diese 10 % sind teuer erkauft und die Akzeptanz erneuerbarer Energien stößt gerade an ihre Grenzen. Das werden wir morgen ausführlich debattieren. Erneuerbare Energie, CO2-Reduktion versus mangelnde Akzeptanz ist ein Problem, das uns in den nächsten Jahren begleiten wird. Wir müssen entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.
Wir können auch feststellen, dass die uns zugeteilten Zertifikate zum Glück nicht ausgeschöpft worden sind. Das hat natürlich auch etwas mit der Zuteilungspraxis zu tun; das wissen wir. Aber es unterstreicht auch die Bemühungen unserer Großemittenten, durch entsprechende Maßnahmen den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Insgesamt gesehen: Die Zahlen liegen auf dem Tisch, jeder hat sie, an ihnen kommt niemand vorbei. Wir müssen uns weiter intensiv darum bemühen, begleitende Maßnahmen einzuleiten und zu vertiefen; denn das Ergebnis kann uns mitnichten befriedigen. So klar und nüchtern kann man das Thema Klimagasinventur zusammenfassen. Deshalb gilt für die nächste Legislaturperiode, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gibt viel zu tun. Packen wir es an!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Adolph, ich frage mich ernsthaft: Sind Sie im Jetzt und Hier angekommen bzw. wann beabsichtigen Sie das zu tun?
Wir haben eine kommunal verfasste bzw. organisierte Abwasserversorgung im Land, und sie funktioniert besser, als Sie es beschreiben. Mit 50 % Auslastung, die Sie hier immer und immer wieder heraufbeschwören, würde nirgends im Land eine Biologie funktionieren. Das, was Sie darlegen, ist vernichtend. Alle zwei Jahre gibt es einen Bericht; das ist von der EU vorgeschrieben. Wir erwarten in Kürze den 6. Bericht. Darin kann man alle Zahlen, die Sie zu Recht einfordern, nachlesen. Nicht mehr und nicht weniger werden wir abfordern, denn wir haben uns der Entbürokratisierung und dem Grundsatz: Berichtspflichten - so viel wie nötig und nicht so viel wie möglich, verschrieben.
- Ja, natürlich.
Alles andere ist in den kommunalen Abwasserberichten dargelegt. Die Zweckverbände sind verpflichtet, ihre Zahlen, inklusive Auslastung und Anschlussgrad, alle fünf Jahre offenzulegen. Das gehört nicht in das Parlament. Wir sind kein zentral-regiertes Land, sondern kommunal verfasst. - Nun kommen Sie zu Ihrer Frage.
Was nützt Ihnen eine durchschnittliche Auslastungszahl? Das frage ich Sie im Ernst. Es ist vor Ort zu klären, ob eine Anlage rentabel zu betreiben ist, ob sie ausgelastet ist und funktioniert. Das ist eine kommunale Aufgabe. Dazu brauche ich keinen Landesdurchschnitt zu ermitteln. Das sagt überhaupt nichts aus. Wenn Sie einmal PARLDOK anklicken, werden allein in der letzten Legislatur 100 Treffer angezeigt. Das sind Kleine und Große Anfragen und Berichte zum Thema Abwasser. Alle Zahlen liegen vor; Sie müssten sie nur zusammenschreiben, und brauchten dann keinen Bericht von der Landesregierung anzufordern. Der 6. Bericht - wie gesagt, nach EU-Richtlinie vorgeschrieben - mit allen Parametern, die notwendig und wichtig sind, wird vorgelegt. Mehr ist nicht nötig. Deswegen bitte ich um Ablehnung des Antrags.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen hat dieses Hohe Haus nichts verbockt, und zum anderen halte ich die Drohung mit anderen parlamentarischen Mitteln für mehr als unangemessen. Ich bitte Sie einfach: Lehnen Sie den Ihnen vorliegenden Antrag ab. Ich liefere Ihnen dafür auch noch ein paar gute Gründe, damit Sie das ruhigen Gewissens tun können.
Frau Wehlan hat selber ausgeführt, wie der Stand der Dinge ist. Die Landesforstverwaltung hat ein Jahr Zeit, den Landesbetrieb aufzubauen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, um in die Zielstruktur hineinzukommen. Es gibt für den Aufbaustab genügend zu tun. Er hat wirklich Wichtigeres zu tun, als uns jetzt einen Status-quo-Bericht zu liefern, der uns keinen Erkenntniszugewinn bringt.
Es gibt nirgendwo im Haus Anhaltspunkte dafür, dass die Landesforstverwaltung zurzeit nicht arbeitsfähig ist und dass irgendetwas im Land nicht funktioniert. Es gibt einen ersten Zwischenbericht. Frau Wehlan hat darauf hingewiesen. Er ist im Intranet allen Beschäftigten zugängig. Der ganze Prozess läuft in ständiger Rückkopplung sowohl mit dem Personalrat als auch mit den Beschäftigten. Am 6. April - auch das hat Frau Wehlan gesagt - wird es eine Vollversammlung aller im Forstbereich Beschäftigten geben. Der Aufbaustab wird alle dort vorgetragenen Anregungen, Hinweise und Vorschläge aufnehmen, versuchen, diese in das Papier einzuarbeiten, und eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorbereiten.
Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie das seinen Gang gehen. Es wird permanent rückgekoppelt. Es wird verbessert. Wir befinden uns in einem dynamischen Prozess. Mir nützt eine Situationsbeschreibung, angefangen am heutigen Tag bis in den Juli hinein, überhaupt nichts. Das Thema gehört in den Fachausschuss. Wir haben es für diesen längst als Zwischenbericht angemeldet. Für alle Kollegen, die diesen Antrag ablehnen wollen, will ich das noch einmal bemerken. Ich glaube, das Interesse, das dafür in diesem Haus zurzeit herrscht, wenn es vielleicht auch nicht von allen Kollegen geteilt wird, gibt mir Recht: Wir sollten es da beraten, wo es hingehört, und das ist der Fachausschuss. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ablehnung des Antrags.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute für die Fraktion der SPD,
weil ich in der Fraktion von diesem Projekt auf jeden Fall nicht direkt betroffen bin und deshalb auch einmal einen Blick von außen auf das Projekt werfen darf.
Dass VDE 17 ein Schlüsselprojekt ist, steht erst einmal fest. Das bedeutet nicht nur Schlüsselprojekt für die Logistikbranche, nicht nur für die Binnenschifffahrt. Es ist ein Schlüsselprojekt in diesem Haus; denn allein in dieser 4. Wahlperiode haben wir uns fünfmal in Ausschusssitzungen damit befasst, gab es sechs Kleine Anfragen, gab es mehrere Anträge, Entschließungsanträge, und wir haben heute zum Abschluss auch noch die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu behandeln.
Die Frage war für mich: Warum diese Große Anfrage? Denn die aus den eventuell zu erwartenden Antworten abzuleitenden Schlussfolgerungen haben Sie bereits im Vorspann Ihrer Großen Anfrage gezogen: Das Projekt ist überdimensioniert, unwirtschaftlich, greift in den Naturhaushalt ein, alles steht schon fest. Wir kennen auch Ihre Meinung: Das Projekt ist schlichtweg abzulehnen. - Also, warum stelle ich da noch eine Große Anfrage? Nun hätte es ja sein können, da es im zeitlichen Zusammenhang mit der Einreichung der Klage der Stadt Potsdam
stand, dass Sie für die Klagebegründung noch ein paar Fakten gebraucht hätten. Das erschließt sich mir allerdings nicht, weil man mit einer Klagebegründung nicht ein Vierteljahr warten kann, bis die Große Anfrage beantwortet ist.
Also, die Frage ist: Was wollen wir hier eigentlich erreichen? Ein Verfahren, das zum Glück in dieser Bundesrepublik Deutschland ordentlich geführt wird, das über Raumordnung, Planfeststellung bis hin zu Gerichten zu entscheiden ist, ist aufgrund dieser Tatsache zum Glück dem politischen Einfluss erst einmal entzogen. Darauf bin ich stolz und damit bin ich auch zufrieden, weil eine politische Einflussnahme in einem solchen Abwägungsprozess nicht gut sein kann. Bis zum Planfeststellungsbeschluss sind alle Maßnahmen auf ihre Verträglichkeit geprüft worden, sie sind reduziert worden, der Ausbau ist entsprechend zurückgefahren worden. Das werden Gerichte zu beurteilen haben. Das, was Sie jetzt noch haben wollen, sind Prognosezahlen. Selbstverständlich sind die Prognosezahlen für die ursprüngliche Begründung des Projekts nicht mehr nachvollziehbar.
Auch im Bereich der Binnenschifffahrt gibt es extreme Schwankungen. Wir haben die Einmaleffekte des Ausbaus von Berlin gehabt. Wir haben in der Zwischenzeit sozusagen ein gesettetes Niveau von Verkehrsströmen, aber wir haben auch einen Aufwuchs, der vor allem im Transport von nachhaltigen Brennstoffen in Richtung Berlin begründet ist, weil die Heizwerke in Berlin einen höheren Bedarf vor allem an Holz haben. Wir haben es in Brandenburg mit der Versorgung von Schrott für die Stahlproduktion.
Das Problem ist: Wir können das Ganze hin- und herdiskutieren - Ihre Meinung steht fest. Ich warte jetzt einfach auf die Entscheidung des Gerichts. Dann können wir uns damit gern wieder befassen. Eine Einflussnahme auf das jetzt laufende Verfahren verbietet sich. Wenn man mit der Beantwortung von Fragen unzufrieden ist, kann man sich im Umkehrschluss bitte auch mal fragen: Habe ich die Fragen richtig und vor allem dem richtigen Adressaten gestellt?
An dieser Stelle gehen unsere Meinungen auseinander. Was Herr Dellmann in seinem Haus und die Landesregierung an Antworten gegeben haben, war das, was hier zu beantworten war. Alles andere entzieht sich unserer Sphäre. Wenn Sie der Meinung sind, in Berlin werde alles offener und klarer behandelt, dann mag das so sein, dann müsste man vielleicht einmal die Opposition in Berlin fragen, ob sie das auch so sieht. Dann wird sich schon auftun, wo die Differenzen liegen, und dass sie Ihre Zustimmung nicht teilt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Bewertungen sind sehr unterschiedlich, obwohl wir uns in der Sache zum großen Teil auch im Ausschuss sehr einig waren. Frau Wehlan hat gesagt, es sei kein großer Wurf. Ich dagegen glaube, es ist der größte Wurf, den wir bisher in der Forst getätigt haben. Nachdem wir Forstreformen bislang stets an Strukturen und an deren Veränderung festgemacht haben, werden wir dieses Mal eine völlig neue Struktur ins Leben rufen. Wir wollen einen Landesbetrieb errichten. Die Errichtung eines Landesbetriebs setzt selbstverständlich den Beschluss des vorliegenden Gesetzes voraus. Dies beinhaltet nichts anderes als die Auflösung der unteren Forstbehörden.
Nun ist die treffliche Frage zu stellen und eventuell ein Streit darüber zu führen, was als Erstes zu tun ist. Wenn wir uns nicht festlegen, dass wir a) einen Landesbetrieb wollen und b) die unteren Behörden demzufolge auflösen müssen, kommen wir nicht in die neue Struktur. Dafür lassen wir uns ein Jahr lang Zeit. Diesbezüglich ist ein Aufbaustab zu installieren, der den gleitenden Übergang des in der Forst vorhandenen Personals in den neuen Landesbetrieb erst ermöglicht. Schließlich können wir nicht eine Hülle danebenstellen und in einer Schaltsekunde das Personal plötzlich überführen und umsetzen wollen. Dies wäre ein unrealistisches Herangehen.
Die Aufgabenkritik haben wir explizit eingefordert. Diese Aufgabenkritik hat im Ergebnis erbracht, dass bis auf 100 Stellen im Zusammenführen aller einzelnen Kritiken, die aus den Ämtern zurückgekommen sind - eine Differenz zur Zielzahl 2015 besteht. Führt man die Synergien vor allem auch in den oberen Verwaltungshierarchien zusammen, sind diese 100 Personen durchaus auch darstellbar.
Unser großer Vorteil liegt darin, dass wir all das, was wir in der Anhörung erfahren haben und was vor allem vor dem Hintergrund eines noch nicht abgeschlossenen Sozialtarifvertrags in Rede stand, jetzt gelöst haben. Wir haben einen Sozialtarifvertrag, der alle in der Landesregierung bei künftigen Umstrukturierungsprozessen bindet und der selbstverständlich Sonderregelungen für spezifische Teilfelder, die aus der Forst heraus resultieren, enthält. Dies gilt, nebenbei bemerkt, entsprechend für Lehrer. Dadurch haben wir einen Großteil an Unsicherheit und an Unklarheit beseitigt. Dies wird uns zudem in der Arbeitnehmerschaft, in der Belegschaft und im Personal zugutegehalten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir heute um Ihr klares Votum für diesen Gesetzgebungsprozess; denn wir brauchen Klarheit. In der Anhörung wurde auch vonseiten der Gewerkschaft und der Vertreter der Forst eindeutig gesagt, die Motivation der Mitarbeiter sei an einem Tiefpunkt angekommen, weil es an Klarheit fehle und man nicht wisse, wohin es geht. Diese Motivation können wir nur wiederherstellen, indem wir klare Prämissen setzen und sagen: Dort geht es hin. Bitte wirken Sie mit. - Dieses Mitwirken ist gewollt und erwünscht. Ich bin relativ optimistisch, dass dieses „Wir sind ein Team!“ als Leitbild der Forstverwaltung durchtragen wird und sich der Aufbaustab seiner Verantwortung durchaus bewusst ist.
Frau Wehlan hat bereits auf die von uns eingebrachten Änderungsanträge hingewiesen. Wir wollen selbstverständlich, dass tätige Mithilfe im Wald weiter stattfindet, weil wir bei diesen ganzen kleinteiligen Besitzverhältnissen für die Kleinstwaldbesitzer unterstützend wirken müssen. Wir wollen, dass diese Dienstleistung entsprechend den wettbewerbsrechtlichen Regelungen auf EU-Ebene stattfinden kann, und wir haben auch die Ministerialverwaltung in das ganze Paket des Personals mit einbezogen, weil wir eine Gleichbehandlung aller in der Forst Tätigen und Verantwortlichen gewährleisten wollten.
Wir müssen konstatieren, dass in der Aufgabenkritik natürlich die tätige Mithilfe enthalten war und demzufolge kein neues Personal oder vermehrter Personalbestand erforderlich ist. Als die Aufgabenkritik durchgeführt wurde, war für den Gesetzgeber noch gar nicht erkennbar, dass diese Aufgabe gestrichen werden sollte. Das kann auch nicht sein, weil in der Anhörung massiv darauf hingewiesen worden ist, wie notwendig diese Dienstleistung aus der Forst heraus für die Fläche des Landes ist.
Ich bitte Sie, unserem Beschlusstext zuzustimmen.
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist absolut überflüssig, weil wir im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes alles geregelt haben, was dazu notwendig ist, und mit dem Entschließungsantrag, liebe Frau Wehlan, insinuieren Sie ja, dass überhaupt jemand die Idee habe, Landeswald in massiver Form zu verkaufen. Dem ist mitnichten so. Wir wissen um den Wert unseres Waldes, und der Wald bildet ja auch einen Teil der Bonität des Landes. Wir wollen natürlich im Wald wirtschaftlich arbeiten, und wir werden es schaffen, denn wir können damit sogar Geld verdienen. Wer würde da auf die Wahnsinnsidee kommen, dies nicht zu wollen und den Wald zu veräußern?! Wir haben ja gelernt: Marktradikalismus ist vorbei.
Das, was man im hoheitlichen und im wirtschaftlichen Bereich in der öffentlichen Hand erledigen kann, sollte man auch weiter tun. Denn wir können das durchaus schaffen. Dazu gibt der Gesetzestext alle Möglichkeiten, und der neue Forstbetrieb wird eine Erfolgsstory schreiben, genau wie alle anderen Landesbetriebe das bereits jetzt tun. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser geschätzter Kollege Dr. Klocksin ist noch nicht wieder verwendungsfähig - auch ich bin nicht hundertprozentig einsatzfähig -, deshalb müssen Sie mir erlauben, dass ich den Versuch unternehme, Ihnen unsere Änderungsanträge zum Straßengesetz nahezubringen. Ich hoffe bei dem Gesetzentwurf auf Ihr Vertrauen, Ihre Zustimmung und Ihre Unterstützung.
Das Straßengesetz ist sehr lange in der Diskussion gewesen. Wir haben uns dazu im Umweltausschuss verständigt, Beschlüsse gefasst und abschließend im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung darüber diskutiert. Es gab eine ausführliche Anhörung. Das Anliegen der Koalition war es eindeutig, die dort vorgebrachten Bedenken, Änderungsvorschläge und Anregungen ernst zu nehmen.
Für uns und unseren Änderungsantrag gilt Folgendes: Baumund Alleenschutz haben wir in den Mittelpunkt unserer Bemühungen gerückt und dementsprechend auch die notwendigen Schritte unternommen, um im Gesetzestext wieder Klarheit zu schaffen. Obwohl das Straßengesetz unter der Prämisse, den Vorgaben des SANS zu folgen - keine Doppelungen, keine Bezüge auf andere geltende Gesetze -, novelliert und damit ein relativ kompaktes Gesetz geschaffen werden sollte, haben wir uns dem nicht gebeugt, sondern explizit die Verweise auf das Naturschutzgesetz wieder angeführt. Dadurch sind die Alleen im Land weiter geschützt. Wir haben den Verweis in das Gesetz aufgenommen und dafür gesorgt, dass die Nachpflanzung von Alleen, die in Anspruch genommen worden sind, zeitnah und auskömmlich gesichert wird. Diesbezüglich gilt es, alle Maßnahmen aus dem Bereich Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen vorrangig einzusetzen. Wir haben ein Alleenkonzept im Land verabschiedet und uns in dem Verfahren, wie wir in Zukunft unsere Alleen gestalten wollen, selbst gebunden.
Das, was gerade suggeriert wurde, sind pure Behauptungen, die mitnichten etwas mit unserem Gesetz zu tun haben.
- Doch, Frau Tack, Sie haben mehr Behauptungen aufgestellt als Beweise angeführt.
Auch die Bedenken der Naturschutzbehörde haben wir sehr ernst genommen und deshalb die Beteiligungsrechte für die anerkannten Naturschutzverbände im Land ohne Wenn und Aber wieder in den Gesetzestext eingeführt. Wir haben die Gleichbehandlung mit allen anderen Trägern der öffentlichen Belange wiederhergestellt. Wir haben vor allen Dingen für die Kommunen etwas Wichtiges erreicht, indem wir verhinderten, dass es zu einer Fristverlängerung von planfestgestellten Straßen kommt; das war nämlich vonseiten des Ministeriums und der Landesregierung so angedacht. Wir waren der Meinung, damit torpediert man die Planungshoheit der Kommunen und verhindert womöglich Entwicklungen. Denn man kann nicht über 15 Jahre eine planfestgestellte Straße bzw. Trasse brachliegen lassen, ohne dass es zu einer Realisierung kommt; das muss innerhalb von zehn Jahren möglich sein.
Wir haben im Falle der Umwidmung von Straßen dafür gesorgt, dass den Kommunen eine angemessene und ausreichende Beteiligungsfrist zugestanden wird. Ursprünglich war dafür nur ein Monat vorgesehen, und ich sage: Innerhalb dieser kurzen Frist kann keine Gemeindevertretung und kein Kreistag beteiligt werden; deshalb haben wir die Frist auf drei Monate verlängert, was natürlich auch nicht Gegenstand von Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung ist.
Wie Sie alle wissen, bin ich nicht der glühendste Befürworter aller Vorschläge des SANS, und wir haben heute Morgen ja gelernt, dass ein bisschen mehr staatliche Kontrolle gelegentlich ganz nützlich ist, und an dieser Stelle, wo es im Straßengesetz um Planfeststellungsverfahren geht, wollen wir das durchsetzen.
Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, dass wir das auf Landesebene weiter durchführen. Gerade die Fraktion DIE LINKE fordert immer das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung ein. Ich finde, dass die Verantwortung im Bereich von Kreisund Gemeindestraßen in das entsprechende Gremium gehört.
Plangenehmigungen sind immer durchzuführen, wenn Belange Dritter betroffen sind. Das kann man überhaupt nicht ausschließen. Ich möchte noch einmal sagen: Plangenehmigungen bei Straßenbauvorhaben kommen dann zur Anwendung, wenn feststeht, dass Rechte anderer nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt werden, und die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben.
Das sind die Grundprämissen, über die wir hier verhandeln. Das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendetwas aushebeln wollten. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei größeren Straßenbauvorhaben sowieso vorgeschaltet. Damit ist auch wieder eine Beteiligung gewährleistet. Wir haben also wirklich versucht, alles, was in den Anhörungen an uns herangetragen worden ist, aufzunehmen und diese Punkte im Änderungsantrag zu formulieren, der Gegenstand der Beschlussvorlage ist. Ich bitte heute alle in diesem Hause, unserem Antrag stattzugeben und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. Danke.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vertreter der Brandenburger Forst! Wir alle haben heute Morgen bei Ankunft am Landtag ein Flugblatt erhalten. Ich finde es schon bedauerlich, dass in diesem Flugblatt von der Verantwortung der Abgeordneten die Rede ist und unterstellt wird, wir würden oberflächlich und leichtfertig mit dem Problem Forstreform umgehen. Es gibt, glaube ich, kein Themengebiet, dem wir uns im Ausschuss, in diesem Parlament so oft und so intensiv gewidmet haben wie dem Brandenburger Forst. Wir alle hier im Haus wissen, was uns dieser Forst, diese Brandenburger Wälder eigentlich wert sind. Das hat mit wirtschaftlicher Entwicklung und gewachsenen Holzpreisen nichts zu tun, sondern das ist unser Land Brandenburg, das mit seinem Waldreichtum einen Wert an sich darstellt. Wir werden vielleicht allesamt noch in die Lage kommen, diesen Wert einsetzen zu müssen, wenn das Land mit 3 Milliarden Euro mit in die Verantwortung für die Finanzkrise genommen wird. Denn dann können wir ja locker eine Grundschuld eintragen. Unser Wald gibt das allemal her, ohne dass wir irgendwo an die Substanz gehen müssen. Das nur am Rande.
Forstreform begleitet uns seit Jahrzehnten in diesem Parlament. Wir befinden uns heute nicht etwa am Anfang, sondern am Ende einer Diskussion. Wir sind elf Jahre nach dem WIBERA-Gutachten, zehn Jahre nach Personalüberleitung, ein Jahr nach dem KPMG-Gutachten und nach dem gefundenen Konsensmodell; uns liegen endlich zehn Aufgabenkritiken aus allen Ämtern des Landes vor. Endlich ist es gelungen, von Top
down zu Bottom-up umzukehren. Aber all das wird überhaupt nicht anerkannt und gewürdigt. Ich finde es bedauerlich, dass es heute wieder zu einer Demonstration kommen musste, denn ich habe das Gefühl, dass wir uns auf einen guten Weg gemacht haben.
Der Gesetzestext, der heute vorliegt, ist nur der Anfang eines weiteren Diskussionsprozesses. Die Form einer Anstalt öffentlichen Rechts war nicht gewollt, und auch wir im Parlament haben unsere Zustimmung dazu verweigert. Demzufolge blieb als Alternative ein Landesbetrieb. Ein Landesbetrieb, mit Verlaub gesagt, Frau Wehlan, ist keine neoliberale Veranstaltung. Ein Landesbetrieb wird mit hohen normativen Standards gegründet, und es ist mitnichten so, wie es im Flugblatt der IG BAU suggeriert wird. Dort steht, dass für diese neue Übung - gemeint ist damit der Landesbetrieb - kein verlässliches Regelwerk besteht, das Sicherheit garantiert, Akzeptanz fördert und Mitarbeit gewährleistet, und dass es dementsprechend kein Vertrauen für das „neue Produkt“ des Kabinetts gibt.
Meine Damen und Herren von der Gewerkschaft, ich bitte Sie inständig: Ein Landesbetrieb ist weder eine Übung noch ein neues Produkt, sondern geübte Praxis. Landesbetriebe arbeiten in diesem Land erfolgreich. Sie haben wichtige wirtschaftliche Aufgaben und sind mit hohen Kompetenzen ausgestattet, gewährleisten ein Maß an Flexibilität, das wir bisher gar nicht kannten, und sind transparent vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Haushaltsführung. Unsere Landesbehörden müssen aufgelöst werden, wenn wir diese Aufgabe übertragen wollen. Dafür haben wir ein Landesorganisationsgesetz, das alle Schritte dafür vorschreibt. Hat das Land hoheitliche Aufgaben, muss es diese mit Weisungsvorbehalt unterlegen. Dementsprechend brauchen wir auch diesen Passus im Gesetzestext.
Die bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisse - der Minister führte das bereits aus - werden natürlich überführt. Ein Landesbetrieb ist, wie gesagt, keine Übung und kein neues Produkt, sondern gut geübte Praxis.
Im Wirtschaftsbericht der Landesforst, der übrigens mit dem Titel „Wir sind ein Team“ überschrieben ist, ist eine Vision der Landesforstverwaltung beschrieben: Die Landesforstverwaltung Brandenburg ist effizient, bürgernah und der Nachhaltigkeit des Waldes sowie seiner Funktion besonders verpflichtet.Dieser Leitsatz sollte Anleitung für unser Handeln im Parlament und für das Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters sein. Um diesem Leitbild zu genügen, müssen wir Verlässlichkeit, Langfristigkeit und verbindliche Rahmenbedingungen garantieren.
Eine solche Garantie für Verlässlichkeit bietet unser heute zu diskutierender Entwurf für die Errichtung eines Landesbetriebes. Sicherlich ist dieser Entwurf noch diskussionswürdig, denn - ich schließe mich an - es kann nicht einfach in den Raum gestellt werden, dass zum Beispiel tätige Mithilfe zu streichen ist. Wir haben unendlich viele Kleinwaldbesitzer, die unbedingt Unterstützung brauchen.
Ich frage die IG BAU: Warum schwächen Sie Ihre Verhandlungsbasis? Wir brauchen einen geschlossenen Sozialtarifvertrag über alle Bereiche unserer Landesverwaltung. Dazu sind wir angetreten. Natürlich kann sich im Laufe der Verhandlungen ergeben, dass für einzelne Beschäftigtengruppen spezifische Regelungen notwendig sind; das kann bei Lehrern sein,
und das kann im Forst sein. Aber wir müssen doch erst einmal herauskristallisieren: Wo liegen diese Knackpunkte, wofür brauchen wir Extraregelungen? Seien Sie bitte als Gewerkschaften geschlossen und verhandeln Sie geschlossen! Nur so können wir unserem Ziel eines geschlossenen Sozialtarifvertrages für alle Mitarbeiter der Landesverwaltung näher kommen. Da haben Sie unsere volle Unterstützung. Bitte zersplittern Sie sich nicht und fordern nicht heute pauschal einen eigenen Tarifvertrag, wenn Sie noch nicht einmal die Eckpunkte des zu erwartenden Sozialtarifvertrags für die gesamte Verwaltung kennen!
In diesem Sinne wünsche ich uns für die Beratungen eine konstruktive Art der Diskussion. Sie können sicher sein: Der Gesetzentwurf verlässt dieses Parlament nicht so, wie er heute eingebracht worden ist. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Lausitzer hier im Raum! 1984 hat Herbert Grönemeyer einen Hit geschrieben, der auf jedem Konzert von allen Konzertteilnehmern inbrünstig mitgesungen wird. In diesem Lied gibt es eine Zeile, die da lautet: „Dein schwarzes Grubengold hat uns wieder hochgeholt.“ Nun komme ich leider nicht aus dem Ruhrpott, sondern aus der Lausitz, und dieses Lied bezieht sich eigentlich auf Grönemeyers Heimatstadt Bochum. Man hätte die Hymne aber locker auf unsere Stadt Cottbus umschreiben können. Cottbus, meine Heimat, die Lausitz, haben durch, mit und für die Kohle gelebt. Das wollen sie auch weiterhin tun. Nun haben sich die Zeiten seit 1984 geändert. Ob Gott sei Dank oder leider, das liegt, glaube ich, im Auge des Betrachters.
Was ich sagen will, ist: Das Image der Kohle hat sich seitdem gewandelt. Es ist nicht mehr das eines Energieträgers, eines Bodenschatzes, wie der Ministerpräsident schon ausführte, und sie steht auch nicht mehr als Quelle des Wohlstandes im Fokus, sondern die Kohle wird in unseren Breiten- und Längengraden nur noch als Klimakiller bezeichnet. Diese Wahrnehmung können auch nur wir uns in diesen Längen- und Breitengraden leisten, denn wir haben ja sauberen Strom im Angebot, und wir können ihn auch teuer bezahlen. - Weltweit ist es leider nicht so einfach.
Seit langer Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschäftigt mich persönlich die Zerrissenheit meiner Region. Diese Zerrissenheit ist mir nicht erst durch die Volksinitiative wieder deutlich geworden, sie hat sich auch noch einmal am vergangenen Sonntag verstärkt, denn das erste Juliwochenende ist in der Lausitz traditionell der „Tag des Bergmanns“ gewesen. Wer die Hunderte Teilnehmer am „Tag des Bergmanns“ erlebt hat, die mit Wehmut im Herzen, aber auch mit Stolz der vergangenen Zeiten gedacht haben, wird verstehen, wie schwierig es in der Lausitz ist, damit umzugehen. Der komplette Verlust von Identität - auch von Heimat - wird schon wahrgenommen. Wenn man heutzutage Industrie nur noch in Form von Industriebrachen - oder, wenn es gut geht, umgestaltet zu einem Schaubergwerk als postmodernes Museum wahrnehmen kann, dann
weiß man, was in der Region auch an Verlustängsten für die Zukunft besteht.
Heimatverlust hat für uns immer zum Alltag gehört. Doch ich frage mich: Was will DIE LINKE uns eigentlich noch zumuten? 1984, als ich angefangen habe, im Bergbau zu arbeiten, wurde für die Kohle und von der Kohle ohne Rücksicht auf Verluste alles abverlangt. Es ging um Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit, Autarkie, und es ging um Friedenspolitik.
Heute nähern Sie sich, liebe LINKEN, dem Problem von der anderen Seite, allerdings - so mein Gefühl - mit der gleichen Verbohrt- und Verbissenheit.
Die wenigen Vernünftigen in Ihrer Fraktion können sich leider nicht durchsetzen; denn sie unterliegen primär der Parteistrategie und -taktik. Ein so polarisierendes Thema ist natürlich ein ideales Fressen für Strategen und Taktiker. Ich frage Sie ernsthaft: Darf man mit Gefühlen von so oder so Betroffenen so umgehen? Darf man sie politisch missbrauchen?
Darf man Menschen Hoffnungen machen, die man nicht erfüllen kann?
Die Volksinitiative, liebe Frau Kaiser, ist richtig und wichtig. Wir brauchen den Widerstand in der Region. Die Region muss sich definieren. Wenn Volksinitiativen allerdings missbraucht werden, ob von außerparlamentarischen oder von parlamentarischen Parteien, dann frage ich mich: Was sind diese Volksinitiativen noch wert? - Sie fallen ihrem Kalkül zum Opfer und dienen nicht dem Selbstverständnis der eigentlich Betroffenen, die diese Volksinitiative gegründet haben.
Am Dienstagabend gab es in Cottbus eine Talkrunde zum Thema Umsiedlung. Diese Talkrunde war selbstverständlich geprägt von Emotionen, genau wie die Debatte in diesem Hause. Was mich am allermeisten verunsichert hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, war ein Diskussionsansatz, der sich darauf bezog, dass es auf Verlässlichkeit, Wahrheitsliebe und Sozialverträglichkeit im Sinne von Planungssicherheit ankommt.
Es ist wichtig, an dieser Stelle anzumerken, dass von allen Betroffenen - es waren Umsiedlungsbetroffene, die dort diskutiert haben - gesagt worden ist: Nicht Vattenfall ist unser Problem, nicht die Kohle ist unser Problem. Vattenfall ist ein verlässlicher Partner und löst für uns die Probleme. Es gilt das gesprochene Wort. Unser eigentliches Problem ist die Politik, die sich um klare und schnelle Entscheidungen drückt, die Menschen verunsichert, mit ihren Gefühlen spielt und sie nachher im Stich lässt.
Sicherlich hat ein Versprechen, das in Horno gegeben wurde, einen gewissen Anteil daran. Nur bitte ich alle, die damals schon in der Verantwortung standen, sich daran zu erinnern,
warum dieses Versprechen gegeben werden konnte. Als wir das Braunkohlegrundlagengesetz beschlossen haben, haben alle gesagt: Ihr seid Utopisten. 40 Millionen Tonnen Jahresförderung erreicht ihr niemals. - Wir sind heute, wenn ich mich nicht ganz täusche, schon bei fast 60 Millionen Tonnen. Die Nachfrage steigt; wir werden sie befriedigen müssen, und zwar zu vertretbaren Preisen und jederezeit versorgungssicher. Das sind wir den Menschen schuldig.
Niemand hier kann mir und den Lausitzern insgesamt ein gleichwertiges Rückgrat bieten, wie es die Kohle für uns darstellt. Es ist stark, es ist verlässlich, es bildet unsere Basis. Ich verlange von Ihnen auch nicht den Plan B und die Lösung unserer Probleme. Wir in der Lausitz verlassen uns immer noch auf unsere eigenen Kräfte. Unsere Regionale Planungsgemeinschaft hat sich gefunden und sich ein Leitbild gegeben, das Leitbild einer innovativen Energieregion.
Wir lösen unsere Tagesaufgaben und auch die Zukunftsaufgaben. Dabei bauen wir auf einen ausgewogenen Energiemix. Im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald finden Sie alle Segmente der Stromerzeugung, ob konventionell, ob regenerativ; selbst Wasserkraft. „Vattenfall“ heißt ja eigentlich nichts anderes als „Wasserkraft“. Vattenfall hat in seinem Konzern alle Module einer vernünftigen Energieerzeugung. Wenn Brandenburg morphologisch und geologisch anders gestrickt wäre, könnten wir mehr auf Wasserkraft setzen. Das ist bei den natürlichen Voraussetzungen aber nicht möglich.
Sie stellen alle unsere guten Ansätze und den Weg, auf den wir uns gemacht haben, infrage. Auch ich hätte gerne das Grußwort des Beigeordneten Herrn Nicht zur Energietagung in Cottbus zitiert, weil er nämlich genau das alles zusammengefasst hat. Er hat zusammengefasst, was ist und was in Zukunft sein wird. Eines ist klar: Es gibt hier keinen Entweder-oderWeg, sondern nur einen Sowohl-als-auch-Weg. Dessen müssen wir uns bewusst sein.
Ich bin als Umweltpolitikerin nicht der Fraktion zugehörig, die versucht, sich den Menschen über Missionierung zu nähern und von ihnen Verzicht zu verlangen. Wir Menschen sind viel zu sehr Mensch, als dass wir freiwillig auf unseren Wohlstand verzichten würden. Ich baue als Umweltpolitikerin auf technologischen Fortschritt und technischen Umweltschutz. Das ist der Weg, der global gegangen werden muss.
Wichtig ist für uns, dass die Debatte nicht weiter von Lobbyisten und Ideologen geführt wird, sondern dass wir Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler einbeziehen. Es gibt keinen seriösen Wissenschaftler, der den Ausstieg aus der Kohle jetzt, sofort verlangt; auch nicht in 40 Jahren. Das ist, global gesehen, völlig unrealistisch.
Ein Szenario ist ein Szenario. Es ist nicht einmal so verlässlich wie eine Prognose, liebe Frau Tack, mit Verlaub gesagt. Die 5 Millionen, die im Szenario stehen, sind durchaus zu hinterfragen; denn sie setzen voraus, dass wir in hohem Maße auf das Wohlstandsniveau, das wir heute haben, verzichten. Anderenfalls sind solche Ziele nicht erreichbar.
Ich bitte die Initiatoren der Volksinitiative, auch zu beachten, dass es keine Planung gibt, die aus einem Planungs- und Betei
ligungsprozess so herauskommt, wie sie hineingegangen ist. Am Tagebaurand von Jänschwalde haben wir es bereits einmal erlebt. Hier wird immer nur Horno angeführt. Aber es gibt auch einen Ort, der Grießen heißt. In Grießen war von Bergwerkseigentümern der Abriss beantragt worden - Grießen ist nach der Planung nicht mehr zum Abriss vorgesehen. Auch das gehört zur Wahrheit, und das kann man nur wissen, wenn man in der Region wohnt.
Was wir brauchen, lieber Herr Nord, ist nicht eine qualifizierte Minderheit, sondern wir brauchen eine qualifizierte Mehrheit und eine Mehrheit von Qualifizierten.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns einen Dialog führen. Glück Auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube schon, dass auch der Antrag, über den wir vorhin debattiert haben, zur richtigen Zeit eingebracht worden ist, weil Energie unser Hauptthema ist und das Zukunftsthema schlechthin sein wird. Man hätte aber zwischen den Themen Gaspreis und Kopplung unterscheiden sollen; das wäre zielführender gewesen. Eigentlich tut es mir leid, aber Herr Christoffers hat in seinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass es bundesweit diese Diskussion gibt und dass man wirklich darüber nachdenken muss, ob das noch zeitgemäß ist.
Unseren Antrag auf Solarflächenanalyse betrifft eine Frage, die sich unmittelbar aus der Diskussion um die Energiestrategie und das Maßnahmenpaket zum Klimaschutz in Brandenburg ergibt. Wir wollen bis zum Jahr 2020 20 % der Primärenergie aus regenerativen Energieträgern erzeugen; 10 % davon sollen wiederum aus Solarstrom erzeugt werden.
Es gibt Hochrechnungen, die besagen, dass man mindestens 10 Millionen Quadratmeter oder ca. 5,6 % aller vorhandenen Dachflächen als Potenzial für Fotovoltaik- und solarthermische Anlagen nutzen könnte. Das ist ein vernünftiger Ansatz, würde jedoch voraussetzen, dass private Investoren ihre Dächer entsprechend ausrüsten. Darauf haben wir relativ wenig Einfluss.
Aktuell stehen wir allerdings vor einer Problematik ganz anderer Art. Allein in unserer Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald gibt es derzeit - Stand: diese Woche - bereits 20 Quadratkilometer baurechtlich angefragte Flächen für die Ausweisung als Solarflächen. Ich halte diese Entwicklung für dramatisch; denn ich finde, die hohe Akzeptanz, die die Solarenergiegewinnung im Land hat, darf nicht durch die gleichen Fehlentwicklungen verspielt werden, wie wir sie in der anfänglichen Euphorie beim Umstieg auf Windenergie erleben mussten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung, solide abzuwägen, an welchen Standorten unter welchen Bedingungen Solarflächen ausweisbar sind.
Wir haben ein Problem: Solarzellen sind zurzeit nicht privilegierte Energieanlagen im Sinne von Windkraft. Durch diese Einstufung war es möglich, Windkraft in Vorranggebieten planungsrechtlich zu sichern und zu untersetzen. Das geht mit Solarflächen zurzeit nicht. Sie sind nur nach Baurecht auszuweisen - Baurecht im Außenbereich sicherlich -, aber wir sind in keiner glücklichen Lage, weil wir es nicht steuern können.
Ich bin für Solarenergie und möchte sie in möglichst breitem Maßstab ausgebaut haben. Das wäre vernünftig. Aber ich möchte nicht, dass die hohe Akzeptanz durch Fehlentwicklungen kaputtgemacht wird. Ich verweise auf die Fläche des Solarparks in Lieberose: 150 Hektar! Mit der erzeugten Leistung von 50 MW könnten 16 000 Haushalte versorgt werden. An Standorten, wo es sich lohnt, kann man so vorgehen. In Lieberose ist das vernünftig. Wir haben die Entmunitionierung dorthin bekommen und hätten nicht wirklich eine andere sinnvolle Nutzung gefunden.
Aber wir müssen Nutzungskonkurrenzen ausschließen. Solarflächen dürfen nicht zulasten der Lebensmittelproduktion und auch nicht zulasten des Naturschutzes gehen. Man muss sich vor Augen halten: Das ist eine Hightech-Investition von immenser - auch finanzieller - Bedeutung. Die Solarparks müssen gesichert, insbesondere eingezäunt werden. Damit sind sie de facto nicht mehr für die Allgemeinheit zugänglich. Daraus können in der Fläche durchaus Konflikte entstehen. Vor diesem Hintergrund halte ich unseren Antrag für wichtig und zeitgemäß.
Ich muss DIE LINKE enttäuschen. Das, was Sie versucht haben, in anderen Bereichen noch komplett zu machen - wir haben es heute Mittag thematisiert -, ist im Maßnahmenpaket schon enthalten. Wir wissen, dass wir unseren Biomasseaktionsplan überarbeiten müssen. Das steht bereits drin. Wir wissen auch, dass wir im Bereich der Windkraftnutzung unsere Eignungsgebiete überarbeiten müssen, weil wir neue, höhere Windräder mit noch höherer Leistung haben. Also brauchen wir an dieser Stelle eine Anpassung.
Wir wissen natürlich auch, dass wir 50 % mehr Flächen ausweisen müssen. Also müssen wir unsere Eignungsgebiete ohnehin noch einmal in landesplanerischer Hinsicht prüfen und diese auch nach neuen Kriterien ausweisen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Verständnis dafür zu haben, dass wir Ihren Antrag in Gänze jetzt nicht unterstützen können. - Danke.
Vor allem wünsche ich allen eine sonnige Sommerpause. - Ich habe mir selbst nichts hinzuzufügen - mit Verlaub gesagt -, sondern möchte auf Frau Steinmetzer-Mann erwidern. Ich verweise noch einmal auf den Maßnahmenkatalog: Unter Punkt 2.1.4.1. - Nutzung der Windenergie - ist schon fixiert: Wir müssen die Regionalen Teilpläne Windkraft überarbeiten.
Unter Punkt 2.1.4.3. - Energetische Nutzung von Biomasse wird auf den Biomasseaktionsplan verwiesen. Dieser ist mit dem Ziel einer Optimierung der Energieerträge und vor dem Hintergrund möglicher Nutzungskonkurrenzen zu überarbeiten.
Unter Punkt 2.1.4.2. - Nutzung der Solarenergie - liest man leider nur etwas von der „Erarbeitung eines Rechtsrahmens, gegebenenfalls einer Mustersatzung“ für den gebäudetechnischen Teil. Angesichts der Dramatik der Entwicklung, die ich soeben zu schildern versucht habe, und vor dem Hintergrund des hohen Nachfrageniveaus, das sich in der Fläche darstellt, sehen wir akuten Handlungsbedarf genau in dem Feld. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihren Antrag abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Der Antrag der Linken klingt verführerisch. „Strukturen der Daseinsvorsorge landesweit zukunftsfähig sichern“ - wer in diesem Hause möchte das nicht? Das Problem ist nur: Sie verfehlen das Thema mit dem von Ihnen gewählten Ansatz vollständig.
Es besteht keine Notwendigkeit, zurzeit über den LEP B-B zu diskutieren. Wir sind überhaupt nicht an dem Verfahren beteiligt. Herr Heinze hat darauf hingewiesen, dass die Phase der Stellungnahmen zur Landesplanung abgeschlossen ist; gegenwärtig erfolgt ihre Sichtung. Offensichtlich kennt Herr Heinze die Ergebnisse dieses Abwägungsprozesses schon und kommt zu dem Schluss, wir müssten eine dritte Ebene einführen. Ich kenne die Ergebnisse der Abwägung noch nicht und bin mir noch gar nicht sicher, wie der Bericht aussehen wird.
Zurzeit melden sich alle diejenigen zu Wort, die eine dritte Ebene - Grund- oder Kleinzentren - wieder eingeführt haben wollen. Sie verkennen vollständig, dass wir mit der Überarbeitung unserer Landesplanung dazu übergegangen sind, das Prinzip „Stärken stärken“ konsequent umzusetzen. Wir begreifen die Städte als Anker im Raum und haben deshalb den Status als Mittelzentrum dahingehend ausgeweitet, dass wir eine größere Anzahl an Städten zu Mittelzentren erklärt haben. Im alten Plan waren es 27; jetzt sind es 33. Was die Mittelzentren in Funktionsteilung angeht, so waren es früher 6; wir haben jetzt 14.
Wir haben dafür in Kauf genommen, dass die Grundzentren wegfallen. Dafür gibt es gute Gründe, die ich aber nicht alle aufführen will. So liegt uns ein Gutachten vor, das belegt, dass eine übergemeindliche Funktionswahrnehmung durch die Grundzentren überhaupt nicht erfolgt. Wenn in diesem Hause
alle ehrlich wären, würden sie bestätigen, dass es überhaupt nicht um den planerischen Status, sondern um die Einwohnerveredelung im Rahmen des FAG geht.
Die Einwohnerveredelung ist der Kernpunkt der Diskussion und hat mit Landesplanung relativ wenig zu tun. Das sollte man ehrlicherweise auch einmal sagen.
Dass sich in der Vergangenheit, nachdem die Gemeindegebietsreform gegriffen hatte, unsere Kommunen untereinander, mit Verlaub gesagt, unehrlich verhalten haben, resultierte aus Folgendem: Wenn ein Ort bzw. Amt vorher Grundzentrum war und dann eine Einheitsgemeinde gebildet wurde, dann hat die Einwohnerveredelung plötzlich für das gesamte Gebiet des Amtes gegriffen. Wenn ein Ort beim Amt geblieben ist, dann ist die Veredelung weiterhin nur für die Kernstadt erfolgt. Das ist nicht gerecht und kann so nicht bleiben. Das kann auch nicht unser aller Anliegen in diesem Haus sein. Vor diesem Hintergrund fragen Sie bitte noch einmal genau nach, welche Motivation jeder Einzelne hat!
Es kann durchaus Orte geben, die besondere Funktionen wahrnehmen. Das können Erholungsorte sein oder Orte, die besonders industriell geprägt sind, aber auch Gegenden, in denen militärische Einheiten stationiert sind, die einen ganz anderen Infrastrukturbedarf haben. Das alles ist aber landesplanerisch nicht zu ermitteln.
Noch dazu wollen Sie gern das Parlament beteiligt wissen. Es tut mir leid, in Ihrem Antrag verlangen Sie, dass „im engen Zusammenwirken von Gemeinsamer Landesplanung und den Regionalen Planungsgemeinschaften“ ein neuer Bericht erarbeitet wird. Also wären wir wieder außen vor.
Wir können uns im Fachausschuss permanent informieren lassen. Das ist erfolgt. Am 13. März haben wir alle einen wunderschönen Plan des Ministeriums bekommen, der eine Zeitachse enthält und genau darlegt, in welchen Schritten welche Abstimmungen erfolgen. Wir dürfen nie vergessen, dass wir eine gemeinsame Landesplanung mit Berlin haben; auch insoweit sind Abstimmungsprozesse notwendig. Ich bitte alle Kollegen, die Interesse an dieser Terminplanung haben, bei den Fachkollegen aus dem Ausschuss nachzufragen. Das ist kein Problem. Wir alle haben die Terminplanung erhalten und können sie weiterleiten.
Sie werden erkennen, dass der LEP B-B Teil eines langfristigen Prozesses ist, der von der Interministeriellen Arbeitsgruppe über die PLAKO bis hin zur Benehmensherstellung im Fachausschuss reicht; dort sind wir gefragt. Das Problem ist nur: Sie verkennen grundsätzlich, dass es sich bei dem Ganzen nicht um ein Gesetz, sondern um eine Rechtsverordnung handelt. Es ist kein Regelungsgegenstand dieses Parlaments. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Er ist sachlich völlig unbegründet und kommt zur Unzeit. Unser Fachausschuss ist jederzeit informiert worden. Im Benehmen mit dem Minister werden wir auch das weitere Verfahren gestalten. Dabei kommt es zu einer Abwägung zwischen allen Interessengruppen, sowohl im Land als auch mit Berlin. Ich gehe davon aus, dass die kommunale Ebene unseren - dann wahrscheinlich abgestimmten - Bericht in Gänze mittragen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, einen wunderschönen guten Morgen in unserem wunder
Wir sprechen darüber, dass die ITB in diesem Jahr entsprechende Impulse setzen kann. ITB klingt ja nach Börse, und an der Börse muss man seine Aktien gut platzieren. Wir im Land Brandenburg haben gute Aktien, die sich platzieren lassen. Das ist Kultur, das ist Historie, und das ist vor allem eine Aktie, die hier noch gar nicht richtig in den Mittelpunkt gerückt worden ist, nämlich unsere Natur.
Sämtliche Umfragen belegen, dass für die Urlauber in ihrer Entscheidungsfindung für einen Aufenthalt in einer Region das Naturerleben unangefochten an erster Stelle steht. Urlaub in intakter Natur und in attraktiver Landschaft sind zentrale Entscheidungskriterien.
Die Landestourismuskonzeption der Jahre 2006 bis 2010 legt dar, dass in einigen Marktsegmenten wie dem Erholungs- und Naturtourismus noch besonders Potenziale für die Tourismusentwicklung erschlossen werden können, und sieht insbesondere im Naturtourismus einen Schwerpunkt für die künftige Tourismusentwicklung.
Das Bedürfnis der Menschen nach Naturerlebnis steigt. Die Besucherzentren in den Großschutzgebieten sind Anlaufstellen und Schaufenster für die gesamte Region. Brandenburg ist ein Land mit nahezu unerschöpflichen Potenzialen zum Naturerleben, es ist das gewässer- und vogelartenreichste Land der Bundesrepublik. Hier kann der Tourist hautnah spektakuläre Naturschauspiele, zum Beispiel den Vogelzug von täglich 70 000 Kranichen im Rhinluch bei Linum - wir sind damit der größte Vogelrastplatz in ganz Europa -, die Trappenbalz im havelländischen Luch erleben, und wir können selbst Elch und Wolf im Südosten Brandenburgs wieder begegnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, geradezu magische Anziehungskräfte für die Naturtouristen haben natürlich unsere Badestellen im Land Brandenburg. Wir haben 3 000 Seen und 6 500 km Fließgewässer. In der diesjährigen Badesaison werden landesweit erstmals 253 EU-Badegewässer und -Badestellen auf der Grundlage einheitlicher europäischer Kriterien ausgewiesen. Diese werden über die Landesgrenzen hinaus bekannt gemacht und im EU-Internetauftritt - im Badegewässeratlas - veröffentlicht. Die Badestellenkarte des Landes Brandenburg - das ist total spannend - ist mit 300 000 Zugriffen in den Sommermonaten die mit Abstand am meisten nachgefragte Internetseite der Landesregierung. Darauf sollte man stolz sein. Diese Karte gibt Auskunft über die Qualität der Gewässer. Wir wissen, dass die Berliner alle Jahre neue Sorgen mit der Badewasserqualität haben. Es gibt also genügend Ausweichmöglichkeiten in unserem Land.
Wir haben elf Naturparke, drei Biosphärenreservate und den Nationalpark. Diese Gebiete erstrecken sich über rund ein Drittel unserer Landesfläche. Die Großschutzgebiete profilieren sich verstärkt im Bereich Naturtourismus und streben selbstverständlich eine enge Allianz zwischen dem Naturschutz und der Tourismusbranche an.
Auch für Besucher mit Behinderung haben die Großschutzgebiete spezielle Angebote parat. Sie haben nämlich das Potenzial dieser Besuchergruppe zu Recht erkannt.
Zur diesjährigen Internationalen Tourismusbörse gab es erstmalig einen Angebotskatalog „Brandenburg natürlich - Grüne Paradiese mit City-Anschluss“. Welche Region hat schon die
spannendste Hauptstadt der Welt in den eigenen Reihen und damit das Potenzial, auch internationale Touristen ins Land zu locken?
Die Naturerlebnisangebote werden gemeinsam mit Praktikern der Tourismusbranche und den Großschutzgebieten des Landes entwickelt. Fortgeschrieben und aktualisiert wurden auch die Angebote zu „Lust auf Natur“. Wir haben in diesem Jahr 100 Veranstaltungen mehr als im vergangenen Jahr und insgesamt 332 Angebote.
Dass jede touristische Nutzung selbstverständlich mit einem behutsamen Umgang der Natur verbunden sein muss, wohldurchdacht und geplant erfolgt, ist selbstverständlich. Denn was wir wollen, ist, Natur erlebbar machen. Was man selbst erlebt hat, ist man auch eher bereit zu schützen. In diesem Sinne lassen Sie uns weiterarbeiten für unser Land, für unsere Touristen. In diesem Sinne: Herzlich willkommen und ein herzliches Glückauf allen Besuchern Brandenburgs!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Land Brandenburg sind 134 Wasserversorger und 243 Wasserentsorger tätig. Diese tun das in großer Mehrzahl als verlässliche Dienstleister und tragen damit wesentlich dazu bei, dass dieses Feld der Daseinsvorsorge ordentlich bearbeitet wird.
Trotz aller Sorgfalt, trotz technischer Standards, trotz Einleitungsgenehmigungsverfahren gibt es nach der Bestandsaufnahme entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg noch zu viele Gewässer, die den Status „guter Zustand“ nicht erreichen. Deshalb und vor allen Dingen für unsere Zukunft und für unsere Kinder sollten wir unsererseits auf Landesebene alles tun, um die Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie so schnell wie möglich zu erreichen. Aus Sicht der Wasserversorger und -entsorger sowie der Gewässerunterhaltungsverbände gilt: Die Vorsorge muss Vorrang vor der Aufbe
reitung haben. Das ist Kern und Ziel der heute zu verabschiedenden Novelle des Gesetzes zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zur Abstimmung vorliegende Beschlussvorlage hat einen Diskussionsprozess, der sich über mehrere Monate erstreckte, hinter sich. Es wurde über mehrere Jahre - sogar innerhalb der Landesregierung - mit den Verbänden und mit den Beteiligten ein Abstimmungsprozess geführt, bevor der Gesetzentwurf überhaupt unser Parlament erreichte. Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs im September und der Anhörung am 24. Oktober 2007 erfolgte eine intensive, natürlich zum Teil sehr kontroverse Diskussion in den Fraktionen, im Ausschuss und auch hier im Plenum.
Bei der Unterschiedlichkeit der Interessen ist ein Ausgleich selbstverständlich besonders schwierig und nur mit hoher Kompromissfähigkeit aller Betroffenen machbar. Unsachliche, beleidigende und herabwürdigende Stellungnahmen, wie sie zum Teil in der Anhörung erfolgten, sind dabei nicht sachdienlich.
Auch bei den durch die Koalition eingebrachten Änderungsanträgen handelt es sich um einen Kompromiss. Aber die Änderungsanträge enthalten eine verantwortungsvolle, abwägende und ausgewogene Wertung der vorgetragenen Stellungnahmen.
Wichtig waren uns als Koalition die Anregungen des Nachhaltigkeitsbeirates, der kommunalen Spitzenverbände und der Naturschutzverbände. Diese finden sich in unserer Beschlussvorlage auch wieder.
Konkret: Auf Anregung des Nachhaltigkeitsbeirates haben wir in den Gesetzentwurf die nachhaltige Entwicklung und die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung aufgenommen. Damit unterstreichen wir die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Gewässer vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen und der daraus resultierenden Auswirkungen.
Ernst genommen haben wir ebenfalls die Hinweise des Städteund Gemeindebundes und einzelner Kommunen.
Entgegen dem Gesetzentwurf gilt: Umlageschuldner ist und bleibt der Flächeneigentümer. Die Voraussetzung der Bestandskraft des Beitragsbescheides ist gestrichen, um Gemeinden vor unnötigen Vorfinanzierungen zu bewahren.
Die Gemeinden sind mit den Änderungsanträgen der Koalition in der Lage, unter verschiedenen Möglichkeiten der Beitragserhebung zu wählen. Diese werden regional verantwortlich und dem Aufwand verwaltungsseitig angemessen flexibel gehandhabt werden.
Für alle Flächen, die aufgrund der Naturschutzgesetzgebung einer wirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die zu zahlenden Beiträge durch das Land zu erstatten. Die ausgewiesenen und sich in Planung befindenden bis zu ca. 20 000 Hektar Totalgebiete und Naturschutzentwicklungsgebiete sind von hohem öffentlichen Interesse. Um eine Gleichbehandlung mit den anderen Flächeneigentümern zu gewährleisten, haben wir diesen Weg der Erstattung gewählt.
Zur Sicherung von Investitionen haben wir die Befristung der
Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang zwingend an die Erlaubnis zur wasserrechtlichen Einleitung gebunden. Damit wollen wir dem Eindruck der Willkür von Entscheidungen entgegenwirken.
Die Gewässerunterhaltungsverbände werden in ihrer Satzungshoheit gestärkt, indem die Modalitäten zur Bildung der Verbandsbeiräte selbst bestimmt werden können. Die geeigneten Kriterien wird jeder Verband für sich bei der Bestimmung der Vertreterzahl vor Ort finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, sind unsere Anträge wirklich abgewogen und allumfassend.
Zu dem von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entschließungsantrag möchte ich abschließend noch Folgendes ausführen: Die Fortführung der Novelle unter Beachtung der Nachhaltigkeit und die Vorlage eines neuen Gesetzes zu Beginn des nächsten Jahres ist nichts weiter als ein ungeeigneter und unangemessener Versuch politischer Profilierung.
Die Punkte unseres Änderungsantrags habe ich benannt, und die Punkte des Entschließungsantrags sind nichts weiter als all die Änderungsanträge, die wir im Ausschuss bereits einmal mit Mehrheit abgelehnt haben. Es wäre also recht und billig gewesen, die Anträge heute noch einmal zu stellen und eine Novelle nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. In meinen Ausführungen habe ich darauf bereits hingewiesen.
Die Gesetzesnovelle ist die erste vollumfängliche Novelle des Wassergesetzes in Brandenburg. In diese Novelle sind auch 12 Jahre Vollzugserfahrung eingeflossen. Das Landesgesetz ist erstens dem Bürokratieabbau und zweitens der Nutzerfreundlichkeit verpflichtet.
Es ist ein modernes Gesetz mit hohen, anspruchsvollen Zielen bezüglich der Gewässerqualität. Es gibt Nachfragen aus anderen Ländern, die sich bei ihren anstehenden Novellen unseres Gesetzes bedienen wollen.
Um das alles zu ignorieren, muss man wohl wirklich Opposition sein!
Wir alle wissen aber auch, dass mit der zu erwartenden Umweltgesetzgebung des Bundes eine Novellierung des Wassergesetzes erfolgen wird.
Die Haltbarkeit unseres heutigen Beschlussvorschlages ist daher begrenzt. Auch nur von daher und nur von Bundesseite begründet, werden wir das Gesetz wieder anfassen, und nicht auf Wunsch von Frau Adolph.
Zum Thema Seriosität der Argumentation möchte ich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch eines sagen: Vor dem Hintergrund der sicherlich für niemanden befriedigenden Situation um die Kläranlage Fürstenwalde spielt DIE LINKE ganz offen
die empörte, auf Recht und Ordnung bedachte Anwältin der Umwelt. Von Umweltskandal, von Gefährdung des Gewässers, von illegalem Betrieb ist die Rede. Gemeint ist damit die Verrieselung gereinigten Abwassers. Eigenartig finde ich nur, dass eben diese Möglichkeit der Verrieselung von Ihnen immer wieder salonfähig gemacht werden soll. Denn genau darauf zielen Ihre Änderungsanträge ab. Ich finde, das ist keine seriöse Politik.
Wir haben diesen Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt, und ich bitte Sie alle hier im Hohen Hause, dem Beschlussvorschlag des Ausschusses zuzustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Der Minister war zunächst zu Recht verunsichert; ich bringe ja nicht mal das entsprechende Stockmaß eines Pferdes aus Neustadt (Dosse) mit, als dass ich zu dem Thema sprechen könnte. Aber ich versuche es trotzdem.
- Lassen Sie sich nicht verwirren; das stimmt an dieser Stelle wirklich nicht. Damit beschäftigt man sich in Neustadt (Dosse) nicht. Dort werden hochkarätige, edle Pferde gezüchtet, die unserem Land alle Ehre machen. Das Brandzeichen - Pfeil und Schlange - ist inzwischen international überall vertreten. Wir können mit den Pferden richtig Geld verdienen, weil die Zucht ihrer Beachtung wert ist.
Neustadt (Dosse) - das ist unser Haupt- und Landgestüt. Das klingt großartig und vielversprechend, ein bisschen nostalgisch und romantisch. Es klingt jedoch auch nach Pflicht und Verantwortung. In diesem Jahr schreibt Neustadt (Dosse) immerhin 220 Jahre Gestütsgeschichte. Friedrich Wilhelm II. war es, der das Gestüt per Erlass - über dem steht der vom Minister zitierte Titel „Zum Besten des Landes“ - gegründet hat. Er hatte andere Zielsetzungen, als wir sie heute haben. Diese lasse ich einmal dahingestellt. Wir sollten uns dennoch dieser Verpflichtung stellen und das als unsere Aufgabe annehmen.
Unser Gestüt ist sowohl in architektonischer als auch in kulturhistorischer Hinsicht ein Prachtstück, ein Juwel preußischer Kultur. Das Gestüt hat mit seiner Tradition alle Möglichkeiten, um in der Landschaft der Ostprignitz ein Juwel zu bleiben und sich als solches weiterzuentwickeln.
Ein Haupt- und Landgestüt bedeutet vor allen Dingen Verpflichtung. Frau Wehlan ging bereits darauf ein, dass wir uns dieser Verpflichtung gestellt haben. Dazu diente schlussendlich auch die Überführung in eine Stiftung im Jahr 2001. Mit der Umwandlung in eine Stiftung haben wir große Ziele verfolgt. Man muss sich die Frage gefallen lassen: Haben wir, die Verantwortung tragen, vor Ort tatsächlich alle mitgenommen und konnten sie den großen Schritt so schnell nachvollziehen? Wir wollten sowohl die EU-Fördermöglichkeiten nutzen - der Minister ging darauf ein - als auch neue Handlungsfelder eröffnen. Wir wollten die Strukturen des Gestüts flexibilisieren, sodass das Gestüt innerhalb der Region Neustadt (Dosse) und des Landkreises stärker wahrgenommen werden kann. Sie haben es schon einige Male vernommen, ich spreche immer von „unserem Gestüt“; aber eigentlich müsste die Region sagen, es ist ihr Gestüt im Sinne eines Leuchtturms in der Prignitz-Region. Das ist leider noch nicht vollbracht.
Vor diesem Hintergrund haben wir alle Erfahrungen, die wir seit der Errichtung im Jahr 2001 sammeln konnten, mit dem Bericht des Landesrechnungshofs und mit externem Sachverstand in Verbindung gebracht und daraus eine Novelle des Stiftungsgesetzes zu verfassen versucht. Unsere Aufgabe muss es sein, die Stärken, die das Gestüt ohne Zweifel hat, zu stärken, und um die vor Ort vorhandenen Chancen zu erweitern. „Stärken stärken“ im Sinne des Gestüts bedeutet eindeutig, die züchterischen Qualitäten, die das Gestüt hat, nachhaltig zu sichern. Es muss ein Dienstleistungszentrum rund um unser „Kulturgut Pferd“ werden. Die Gestütsaufgaben sind dabei der wichtigste Punkt in der Sicherung, und natürlich müssen die naturräumlichen Ressourcen besser in die Entwicklung des Gestüts einbezogen werden. Hinzu treten viele weitere Chancen, die es im Außenmarketing noch besser und klarer darzustellen gilt.
In der Schule gibt es das Fach „Reiten“. Es wird gut angenommen und ist sozusagen ein mögliches Unterpfand für den Erhalt einer Schule, weil es ein Alleinstellungsmerkmal ist. Wir haben überregionale Partner mit im Boot. Inzwischen ist die Uni Wien eine Kooperation mit unserem Gestüt eingegangen. Natürlich wurde die Novellierung darauf ausgelegt, das an Stärken Vorhandene mit den Chancen, die wir sehen, zu verbinden und das Stiftungsmodell auf diesem Wege endgültig zum Erfolg zu führen.
Insbesondere müssen wir erreichen, dass sowohl die Gemeinwohlorientierung als auch die Wertschöpfung aus der Stiftung
heraus deutlicher in den Vordergrund rücken und wir diesen programmatischen Ansatz verstärken. Die Feststellungen des Landesrechnungshofs haben im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden, und wir wollen vor allen Dingen die betriebswirtschaftliche Seite, sprich: die Ablauforganisation des Gestüts stärken.
Das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt hat auch im bundesweiten Vergleich Alleinstellungsmerkmale, um die es sich zu kämpfen lohnt. Wir haben ein Landgestüt mit touristischem Potenzial, das in einer völlig intakten Naturlandschaft existiert. Es gibt - ich sagte es bereits - das Fach „Reiten“ an der Schule. Mit dem Veranstaltungszentrum der Graf-von-Lindenau-Halle besteht die Möglichkeit, große Veranstaltungen in die Region zu ziehen, die jenseits des Reitens Optionen für die Region öffnen. Über die wissenschaftliche Kooperation verfügen wir in der Region auch über internationales Know-how. Wichtig sollte es sein, dass Neustadt (Dosse) endlich als das Gestüt der Region anerkannt und angenommen wird. Dazu setzen wir Impulse.
Ich hoffe, Herr Helm verzeiht es mir, dass ich ihm heute den größeren Teil der Arbeit überlasse; er ist der Kuratoriumsvorsitzende und kann aus erster Hand berichten, was nottut, welche Erfahrungen gesammelt worden sind. Er ist als Erster in der Verpflichtung, nach der Novelle die entsprechenden neuen Zielsetzungen mit geschärftem Blick auf die Aufgabenstellungen umzusetzen. Dazu wünsche ich ihm allen Erfolg. Unser Gestüt hat es verdient.
Einen wunderschönen guten Morgen in diesem Hohen Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Brandenburg ist ein armes Land - ich möchte das präzisieren: ein rohstoffarmes Land. Außer Sand und Kies haben wir noch die Braunkohle. Eigentlich müssten wir in Zeiten der weltweiten Ressourcenknappheit froh darüber sein, aber in Brandenburg wird die Braunkohle - sowohl das Vorkommen als auch die großen Lagerstätten - eher als Last denn als Chance begriffen. Um Rohstoffvorkommen wird in der Welt Krieg geführt. Was also wollen wir in Brandenburg tun? Wollen wir uns bekriegen, oder wollen wir Lösungen suchen? Wir sollten sachlich und ohne Emotionen analysieren, welche Chancen wir haben, und benennen, welche Probleme und Risiken es gibt. Wir sollten innerhalb des Zielkonflikts, den es zwischen Energieversorgungssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit gibt, nach Lösungen suchen.