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„Minister für Bundesangelegenheiten, Kultur und Chef der Staatskanzlei Karl Rauber; Minister der Finanzen Peter Jacoby; Minister für Inneres und Europaangelegenheiten Stephan Toscani; Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Annegret Kramp-Karrenbauer; Minister für Wirtschaft und Wissenschaft Dr. Christoph Hartmann; Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz Georg Weisweiler; Minister für Bildung Klaus Kessler; Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Simone Peter; Minister der Justiz Peter Müller.

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Man hatte nicht mehr in den Bereich der Wissenschaft investiert. Sie hatten sich selbst aufgegeben. Und jetzt eine solche Klappe, obwohl Sie damals nichts zu einer Verbesserung der Situation beigetragen haben.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

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Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 97. Plenarsitzung am 28. März 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die obige Beschlussempfehlung gefasst. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Für uns ist interessant, wie die Ergebnisse von außen bewertet werden – und das ist schon bemerkenswert –: Die CDU spricht von einer bildungspolitischen Nullnummer, Schülervertreter nennen den Gipfel eine Farce, die GEW spricht von alten Ladenhütern, der Verband junger Unternehmer bezeichnet die Verabredung als grob fahrlässig und einen Schlag ins Wasser und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft wirft Bund und Ländern Mutlosigkeit vor; denn sie hätten das Ziel aufgegeben, mehr junge Menschen zur Aufnahme eines Studiums zu motivieren.

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Evaluierte wissenschaftliche Erkenntnisse müssen schneller in die Praxis transportiert werden. Praxiserkenntnisse müssen schneller von der Wissenschaft aufgenommen werden. Danke, Herr Dollase, für die Unterstützung.

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Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Kauffold.

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Zum Punkt I.1.: Ihr Antrag ist vom 13.04. Es war ja damals ein Dringlichkeitsantrag. Sie haben zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach dem 24.03. keine Ersatzvornahme durchgeführt hat. Sie hätten zumindest zum Antragsschluss für die jetzige Landtagssitzung wissen

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtagsbeschluss vom Februar dieses Jahres ist bindend, der Kooperationsvertrag zwischen Guth Karlsburg und der Universität Greifswald eine Voraussetzung, effektiv Potenzen im Land miteinander zu verbinden zum Nutzen des Standortes Mecklenburg-Vorpommern in der Wissenschaft und zum Nutzen des Standortes für die Patientenversorgung.

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Herr Helmrich, ich will Ihnen sagen, auch wenn ich Ihren Antrag – das habe ich deutlich gemacht – für überflüssig und für nicht hilfreich halte, ich bin jederzeit bereit, hier im Landtag und in den Ausschüssen über diese Dinge zu reden. Es gibt ein Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse und ich sehe überhaupt kein Problem, auch im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur dieses Problem auf die Tagesordnung zu setzen

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Das ist einer der Ansätze, einer der Gründe, die wir als Staffelstab aus der Enquetekommission heraus weitergeben wollten. Es ist nicht Sache von Politikern, wenn man etwas in Gang setzt, ständig dann noch wieder in irgendeiner Weise Einfluss nehmen zu wollen. Und für die Zuständigkeit der Universität Rostock insgesamt für dieses Dokumentationszentrum ist letztlich der oberste Dienstherr auch klar in Form des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

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Jetzt hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Kauffold, ums Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister Kauffold.

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Zu TOP 1: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen, hat die Drucksachennummer 3/552. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Döring bestimmt.

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Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen (Thüringer Studienplatzver- gabegesetz - ThürStVG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/385 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/552 ZWEITE BERATUNG

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Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

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Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, nicht nur jetzigen Studierenden, sondern auch ihren Eltern und künftigen Studenten Sicherheit zu geben. Bitte lassen Sie es nicht bei den großen Worten der Parteivorsitzenden und lassen Sie uns über diesen Antrag im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beraten und streiten. Ich danke Ihnen.

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Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können damit die Aussprache schließen und kommen zur Abstimmung. Es war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Das ist mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag. Ich frage deshalb, wer stimmt dem Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/413 zu, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Enthaltungen? Ebenfalls mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 4 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

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Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 3/3283

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tages eingebracht und federführend in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie mitberatend in den Finanzausschuß überwiesen.

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Der Finanzausschuß, der die Beschlußempfehlung in der Sitzung am 14. Juni 2000 behandelte, stimmte der Vorlage mehrheitlich ohne Änderungen zu. Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft stimmte der vorliegenden Beschlußempfehlung mit 8 : 2 : 0 Stimmen zu. - Vielen Dank.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Hochschulgesetzes hat nach seiner Einbringung in den Landtag eine ausführliche Anhörung und Diskussion im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft erfahren. Die nunmehr vorliegende Gesetzesnovelle ist nach unserer Auffassung eine gute Voraussetzung dafür, den kooperativen Prozeß - das möchte ich betonen - zwischen Hochschulen und Kultusministerium bei der Weiterentwicklung der Wissenschaftsstruktur erfolgreich zu gestalten. In diese positive Bewertung beziehe ich ausdrücklich die nach der Anhörung vorgenommenen Veränderungen in der Gesetzesnovelle ein.

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In der vorliegenden Beschlußempfehlung ist es mit der Änderung des § 5 gelungen, den Gegenstand von Zielvereinbarungen klarer zu definieren. Staat und Hochschule werden verpflichtet, Instrumentarien auszubauen, mit deren Hilfe eine möglichst optimale Nutzung der Ressourcen im Sinne einer kreativen und produktiven Entwicklung der Wissenschaft im Lande erreicht und auch belegt werden kann.

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zung vorgenommen. Da die Thüringer Koordinierungsstelle vorrangig das Ziel verfolgt, den Anteil weiblicher Studierender in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studienrichtungen insbesondere an Thüringer Hochschulen und Universitäten zu erhöhen, wurde die Stelle dementsprechend aus Mitteln des Geschäftsbereichs des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst finanziert. Das Anliegen der Koordinierungsstelle deckt sich mit dem allgemeinen Auftrag des Kultusministeriums für Berufswahlvorbereitung und Studienwahl von Schülerinnen und Schülern. In diesem Sinne ist die Landesregierung sehr an einer Kooperation des Kultusministeriums mit der Koordinierungsstelle interessiert und bemüht, diese finanziell zu unterstützen. Dies trifft für den Bereich der gezielten Lehrerfortbildung zu, die gemeinsam mit dem ThILLM zu planen und durchzuführen sein wird. In den Fällen, in denen konkret die Arbeit der Schule und an der Schule betroffen ist, ist eine Projektfinanzierung möglich. So können Vorhaben der Koordinierungsstelle in der Weise gefördert werden, dass nach Abstimmung mit dem ThILLM Fortbildungsangebote der Koordinierungsstelle für Beratungslehrer oder für Fachlehrer und Fachberater in den naturwissenschaftlichen Fächern finanziert werden. Ebenso möglich ist eine finanzielle Unterstützung für befristete Projekte zur Schulentwicklung, indem z.B. in einem Thüringer Gymnasium unter der Anleitung der Koordinierungsstelle erprobt wird, wie naturwissenschaftliche Defizite abgebaut bzw. mädchenspezifische Herangehensweisen im Unterricht an naturwissenschaftliche und technische Themen konkret umgesetzt werden können. Die Übernahme von anfallenden Sach- und Dokumentationskosten ist möglich. Weiterhin könnten auch Projekte zur Berufswahlvorbereitung mit mädchen- bzw. frauenrelevanten Aspekten an außerschulischen Lernorten mit Übernahme von Honorar- und Fahrtkosten für die Schülerinnen gefördert werden.

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Zu 3.: Die Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik - es ist im Grunde eigentlich unser Stolz - ist zu einem festen Bestandteil der Bildungslandschaft Thüringens und auch bereits bundesweit geworden. Ihre Zielgruppe sind Schülerinnen der Gymnasialoberstufe. Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigte noch im Jahre 1997 die Förderung des Projekts im Rahmen des Hochschulsonderprogramms 3, und wir waren stolz, dass auch der Gleichstellungsausschuss das sehr unterstützt hat und mit dazu beigetragen hat. Die angebotenen Bereiche betreffen den praktischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik, die Berufs- und Studienorientierung, die Elternarbeit - ganz wichtig - und Lehrerbildung. Herr Krapp hat das auch sehr gut dargestellt, was diese Koordinierungsstelle schon alles tut.

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Zusammenfassend: Die gesetzlichen Grundlagen sind für die Realisierung der Chancengleichheit für Mädchen und Jungen geschaffen worden, es fehlt die praktische Umsetzung im Alltag, und zwar auf allen Ebenen - Wirtschaft, Politik, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Und solange hierher Schulklassen kommen mit Lehrerinnen und Lehrern, die mich immer noch mit großem Erstaunen dann angucken, dass wir einen Gleichstellungsausschuss haben, was der denn soll und wozu wir ein Gleichstellungsgesetz haben, da wissen Sie selbst, wie weit entfernt die Schulen noch sind, um dieses Problem anzugehen. Ich bitte Sie, die Beratung im Gleichstellungsausschuss und im Ausschuss für Bildung und Medien und hier federführend im Gleichstellungsausschuss fortzusetzen. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Zu Punkt 1: Ich kann nicht nur dieses Thema negativ verkaufen, ich verkaufe es positiv. Und wir alle sollten es positiv verkaufen, denn je mehr Negatives ich rüberbringe, da brauche ich mich gar nicht zu wundern, wenn es belächelt wird. Da brauche ich mich nicht zu wundern. Punkt 1 des Antrags, ich betone, regionale Beispiele sind zu erwähnen. Sie sind flächendeckend unterschiedlich, aber wer eigenständig-selbständig dieses Thema betrachtet, der hat Erfolge vorzuweisen und nicht nur bedeutende Frauen aus der Musik, aus der Wissenschaft, aus der Forschung, aus der Wirtschaft sind zu nennen. Jeder hat zu Hause in seinem Ort irgendeine Dame, egal ob sie Oma oder Tante oder Mutter genannt wird, das ist eine Persönlichkeit.

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Meine Damen und Herren! Wir haben genug Erfahrungen sammeln können, die mit der Wahrung staatlicher Belange verbunden waren. Der angehörte Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verglich gar das Ansinnen dieses § 66 Abs. 4 mit den berüchtigten Gepflogenheiten des früheren Volksbildungsministeriums der DDR. Die blauhaarige Margot im fernen Chile wird es wohl dankbar registrieren.

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Dann sprechen Sie von innovationsfördernden Wirkungen. Welche müde Mark geht im Moment in die Innovationsförderung, und zwar in bezug auf die Erhebung der Öko-Steuer? - Nicht eine müde Mark geht in die Wissenschaft.

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Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 3/3123

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Die vorläufige Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft folgte inhaltlich der Verständigung zwischen den Fraktionen der PDS und der SPD.