Marcus Bocklet
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften, Drucks. 16/7235, lauten wie folgt:
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist einstimmig zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung,Drucks.16/6352 zu Drucks. 16/5945, vortragen.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 97. Plenarsitzung am 28. März 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die obige Beschlussempfehlung gefasst. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 79.Plenarsitzung am 11.Oktober 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 10.November 2005 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/4871 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP, der Änderungsantrag Drucks. 16/4943 mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und der Änderungsantrag Drucks. 16/4944 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden.