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Und schließlich der Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz.

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Wer möchte also zunächst an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Wer stimmt gegen das Überweisungsbegehren? – Enthaltungen? – Dann ist es abgelehnt.

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Bremen braucht eine Digitale Agenda für die öffentliche Verwaltung Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 21. Februar 2019 (Drucksache 19/2057)

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) vom Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/2057, Kenntnis.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Minister Dr. Althusmann kennt sich ja mit Plagiatssoftware zwischenzeitlich gut aus. Alle Verbände fanden das unmöglich, Landeselternrat und Landesschülerrat ebenfalls. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat seine Bedenken angemeldet.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz äußert sich am 10. Mai 2012 wie folgt:

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat in seinem Schreiben vom 10. Mai 2012 in der Tat ausgeführt:

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Weitere Folgen der rot-grünen ideologischen Projekte mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Das Bildungssystem wird belastet und geschwächt mit der Folge, dass immer mehr ausbildungsunfähige Schulabgänger mit oder ohne Abschluss die Schulen verlassen und wegen mangelnder Ausbildungsreife im Niedriglohnsektor stranden werden. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein solches bürokratisches Monster, das den Unternehmen nur Kosten und Mühen, aber keine Produktivitätssteigerungen beschert, die sie dann in Form von Lohnzuwächsen gern an ihre Arbeitnehmer weitergeben könnten.

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setzt eigentlich genau das fort, was in den Kapiteln, die noch im Einzelplan 03 ausgewiesen werden, schon bisher enthal ten war. Von einer strukturellen Veränderung oder von Kon solidierung ist auch da keine Spur. Wir haben zwar einen re duzierten Planansatz, ein Haushaltsvolumen, das nicht mehr 4 Milliarden €, sondern nur noch 2,5 Milliarden € beträgt, je doch ist das der Umressortierung geschuldet. Früher waren die Bereiche Verkehr, Datenschutz, Ausländer und Asylbewer ber im Einzelplan 03 ausgewiesen, doch diese sind zum größ ten Teil verlagert worden.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Herr Staatsrat, Sie haben ja gesagt, dass noch im Jahr 2019 die erste Arbeitsgruppe zusammenkommen wird, um die Planung für den Studiengang Sport zu thematisieren. Inwieweit wird dort die Situation sowohl der Sportstätten auf dem Universitätsgelände als auch der Schul- und Sportturnhallen Gegenstand der Beratung sein? Wir haben in der Deputation für Sport und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bericht über die Situation gehabt. Wir wissen, dass sehr viele Schulturnhallen nicht begehbar sind, weitere vor Schließungen stehen, aber der Sanierungsbedarf enorm ist. Wird das dann auch mit in der Planung berücksichtigt?

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/18052:

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Punkt 69, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Kostenfalle Staatsexamen – Rechtsreferendaren in Hamburg helfen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/18052: Kostenfalle Staatsexamen – Rechtsreferendaren in Hamburg helfen (Antrag der CDU-Frakti- on) – Drs 21/19449 –]

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Meine Damen und Herren, Medienpolitik generell ist natürlich ein sehr breites Themenfeld, das sehr starken Entwicklungen und Veränderungen unterliegt. Hier geht es um die Chancen und die Herausforderungen, die die Wirtschaft betreffen, die das gesellschaftliche Miteinander betreffen – das sind Dinge wie neue Geschäftsmodelle im Journalismus sowie Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen –, die den Datenschutz betreffen oder die – in Zeiten von YouTube und Co – Urheberrechtsfragen betreffen. Das sind alles Fragestellungen, mit denen wir uns beschäftigen müssen und die auch auf NRW zutreffen.

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dazwischen gekommen. Dann sagen Sie das doch auch und tun nicht so, als ob Sie eigentlich noch der Anwalt derer sind, die für Datenschutz sind.

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Bekennen Sie sich wie die CDU/CSU dazu. Es merkt sowieso jeder, dass sich in Deutschland in puncto Datenschutz und in der Frage der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit nun leider etwas ändert.

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Der letzte Punkt: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Rechtsgrundlage für die Führung von Schülerunterlagen schaffen. Vom Landesbeauftragten für den Datenschutz sind wir immer wieder darauf hingewiesen worden, dass wir auch im Sinne der Schulen Rechtssicherheit insbesondere in der Frage schaffen sollen, wie lange Schülerunterlagen aufbewahrt werden können/sollen/müssen und wann sie vernichtet werden können. – Im Ausschuss werden wir darüber noch ausführlich beraten; ich freue mich auf die Diskussion. – Danke schön.

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Das darf aber nicht zu einer Vermischung zwischen Amok und Terror führen, denn das verunsichert auch die Bevölkerung noch deutlicher. Wir stehen zu der vom Bundesinnenminister und vom Innenminister angestoßenen Debatte zum verstärkten Einsatz von Videokameras an öffentlichen Orten. Dabei hat der Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit zurückzutreten. Denn die Abschreckung und die bessere strafrechtliche Ermittlung dienen letztlich dem Schutz der Bevölkerung.

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nelle Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung, ein weiterer Punkt ist der gesetzgeberische Ausschluss von obligatorisch festzusetzenden Verspätungszuschlägen nach der Abgabenordnung für den Bereich der Kirchensteuer und ebenso beinhaltet der Gesetzentwurf die gesetzliche Klarstellung hinsichtlich der Einkunftsarten zur Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs der Kirchensteuer bei glaubensverschiedener Ehe. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen des Thüringer Kirchensteuergesetzes sind mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen abgestimmt. Der Ausschussvorsitzende hat das ja eben in der Berichterstattung dargelegt. Es gab auch keine weiteren Hinweise und Änderungsvorschläge. Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Datenschutz außerhalb des Sozialgesetzbuchs geregelt. Zwischen dem privaten Krankenversicherungsunternehmen und seinen Versicherten besteht ein pri

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Drittens: Welche Vorgaben durch wen und nach welchen Qualitätskriterien gibt es bei der Beauftragung von Trägern für die aufsuchende Beratung Jugendlicher bezüglich der Auswahl, vorheriger Ankündigung, Einsatz von Fachpersonal, Dokumentation, Datenschutz?

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Sie haben im Landtag einen durchaus brauchbaren Antrag vorgelegt. Der Antrag enthält mit der Ladesäuleninfrastruktur und der Förderung von Elektrobussen durchaus Punkte, die man gut finden kann. Das Thema Bezahlung haben Sie aber komplett ausgeklammert. Wenn ich mit meinem Auto mit Verbrennungsmotor an die Tankstelle fahre, kann ich bar bezahlen und komplett anonym tanken. Bei den Ladesäulen geht das nicht. Das Thema Datenschutz müssen wir aber ernst nehmen.

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drittens Datenschutz und Urheberrechtsfragen klären für die Nutzung des Internet und den Aufbau einer URL-Plattform,

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überzeugt, dass dieser Wechsel zum Rundfunkbeitrag und zu der neuen Systematik der Erhebung richtig war. Für uns ist das ein Erfolgsmodell. Die Ergebnisse sind sehr positiv, allerdings mit Abstrichen, was den Datenschutz und den konkreten Übergang angeht.

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Ich sage, wir müssen anders an die Sache herangehen. Wir müssen vom Grundsatz her herangehen. Wir müssen doch an die Wurzel des Übels gehen und nicht den Straßennamen streichen. Ich halte das nach wie vor für den falschen Weg. Datenschutz wird sicherlich eine Rolle spielen, aber wir sehen auch, Abgeordnete werden anders behandelt als normale Menschen. Als Abgeordnete sind wir öffentliche Personen.

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zu klären wäre, also zum Beispiel fällt mir da der Datenschutz ein. Sie können ja nicht einfach die Ermittlungsakten nehmen und irgendwelchen privaten Instituten oder öffentlichen Instituten rüberschieben. Das scheint mir alles nicht so richtig durchdacht zu sein.

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Insgesamt kann ich sagen, dass zuerst die 250 neuen Stellen, dann die Räume dafür und schließlich noch die Digitalisierung im Staatsexamen in dieser Legislatur eine tolle Erfolgsgeschichte für den Justizbereich sind - ein schönes Thema auch für mich in meiner letzten Rede nach fünf Jahren Bürgerschaft als grüne Fachsprecherin für Justiz und Datenschutz, anfangs noch für Wissenschaft. Das war eine sehr wertvolle und interessante Erfahrung für mich.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, der vorliegende AfD-Antrag zur Änderung der Wahlordnung ist mal wieder plakatives Schaulaufen, wie es bei allen Anträgen der AfD der Fall ist. Wenn es der AfD mit dem Schutz der Privatsphäre wirklich so wichtig gewesen wäre, dann hätte sie sich schon viel früher melden können – hat sie aber nicht gemacht. Hinzu kommt, je mehr man an einen Wahltermin heranrückt, desto rechtlich problematischer wird es, wahlrechtliche Vorschriften zu ändern. Dabei gelten – das bekommt die Öffentlichkeit meist so nicht mit – erhebliche Vorlaufzeiten, denn die Parteien und Listen, die die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen – auch Einzelkandidaten, die Unterstützerunterschriften sammeln – sowie die Verwaltung müssen für die Logistik und die Einhaltung bestimmter Fristen sehr lange vor dem Wahltermin anfangen. Im Grundsatz gilt: In ein laufendes Wahlvorbereitungsverfahren darf nicht mehr mit Änderungen eingegriffen werden. Außerdem ist auch Fakt: Die Landesregierung arbeitet schon an der Frage der Anpassung der Wahlordnung. Bei dieser Anpassung ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis viel Auslegungs- und Umsetzungsspielraum lässt. Dass dem mit dem Auslegungs- und Anwendungsspielraum tatsächlich so ist, zeigen nicht nur die medienwirksamen Fälle von Namen auf Klingelschildern an Wohnungen. Jetzt in der allerersten Anwendungsphase ist vieles aber noch ungeklärt.

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Es bestehen noch große Unsicherheiten und man sollte auch nicht völlig überziehen. Es geht darum, Datenschutz wirksam, aber gleichzeitig praktikabel für den Lebensalltag umzusetzen. Bei der Veröffentlichung von Daten zu den Wahlbewerberinnen sind verschiedene, zum Teil gegenläufige, Interessen abzuwägen, zum einen das Interesse der Bewerberinnen auf Schutz der Privatsphäre, nicht nur ihrer eigenen, sondern gegebenenfalls auch der ihrer Angehörigen. An dieser Stelle kommt aber mit Blick auf das bisherige Agieren gegenüber politischen Mitkonkurrenten aus anderen politischen Parteien die Frage auf: Geht es der AfD generell um den Schutz der Privatsphäre oder nur egoistisch um die ihre? Denn aus der Vergangenheit sind Vorkommnisse bekannt, bei denen sich Akteure der AfD nicht als Vorkämpfer des Daten- und Privatschutzes hervorgetan haben. Man hörte keine Unterstützung der AfD in Sachen Privatsphärenschutz, als ein populistischer Rechtsaußen-Mob vor dem Haus einer Grünen-Kollegin seine Hasstiraden gegen einen Moscheebau, gegen den Islam und gegen Menschen, die für Toleranz und Religionsfreiheit eintreten, in übelster Weise öffentlich von sich gab. Und auch meine Kollegin Katharina König-Preuss hat eben noch mal deutlich gemacht, die AfD wollte zweimal vor ihrem Haus aufmarschieren.