Carola Timm
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Last Statements
Mit Stoppuhr.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig ein starker Rechtsstaat ist, zeigt sich heute besonders. Daher sorgen wir in Hamburg dafür, dass die Justiz gut funktioniert, und schaffen dafür die nötige Infrastruktur. Es hat
in dieser Legislatur einen beispiellosen Personalaufbau mit Ausbildungsoffensive und insgesamt 250 zusätzlichen Stellen im Justizbereich gegeben. Diese neuen Kolleginnen und Kollegen müssen natürlich irgendwo untergebracht werden und brauchen daher Räume. Das gilt vor allem für die Staatsanwaltschaft mit 80 zusätzlichen Stellen. Noch dazu ist die Staatsanwaltschaft bisher auf vier Standorte verteilt und soll jetzt zentral an einem Standort im Michaelis-Quartier untergebracht werden.
So, jetzt sehe auch ich diese Stoppuhr, jetzt kann ich die Zeit einschätzen.
Die Justiz ist ein moderner, zukunftsgerichteter Arbeitgeber. Deshalb investieren wir nicht nur in die Infrastruktur und nicht nur in das Personal und in die Räume, sondern auch in die Digitalisierung des Staatsexamens. Handschriftliche Klausuren sind im heutigen Berufsleben nicht mehr zeitgemäß, was man einigen Handschriften übrigens auch ansieht.
Insgesamt kann ich sagen, dass zuerst die 250 neuen Stellen, dann die Räume dafür und schließlich noch die Digitalisierung im Staatsexamen in dieser Legislatur eine tolle Erfolgsgeschichte für den Justizbereich sind - ein schönes Thema auch für mich in meiner letzten Rede nach fünf Jahren Bürgerschaft als grüne Fachsprecherin für Justiz und Datenschutz, anfangs noch für Wissenschaft. Das war eine sehr wertvolle und interessante Erfahrung für mich.
Zum Schluss habe ich aber auch noch eine Bitte. Jetzt, wo das gesellschaftliche Klima immer härter wird und Freiheiten und demokratische Werte massiv und auf vielfältige Weise infrage gestellt werden, bitte ich Sie darum, auch in Zukunft unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Glücklicherweise haben wir mit unserer sehr bewährten Verfassung, einer unabhängigen Justiz und einer freiheitlichen demokratischen Ordnung einen Rahmen, der das ermöglicht. Aber es gilt: Wehret den Anfängen, nichts ist mehr selbstverständlich, und Geschichte darf sich nicht wiederholen. Deshalb müssen wir für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und für eine freie, gerechte und vielfältige Gesellschaft kämpfen. – Vielen Dank und auf Wiedersehen.
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Unrechtsstaat hat Herr Tabbert schon alles gesagt, und auch Sie, Herr Seelmaecker, haben zugestanden, dass das kein Thema für die Hamburgische Bürgerschaft ist. Es handelt sich hier um einen Beschluss der Justizministerkonferenz, und entsprechend hilflos ist das Petitum des Antrags, eine Missbilligung des Abstimmungsverhaltens des Justizsenators auszusprechen. Das ist nun wirklich Hilflosigkeit und nichts, was die Bürgerschaft in irgendeiner Form in der Debatte oder in der Meinungsfindung voranbringt.
Es ist einfach nur einmal wieder ein emotionales hochgepuschtes Thema von der AfD, wahrscheinlich weil Ihnen sonst nichts Besseres einfällt. Abgesehen davon ist es so, dass sich Hamburg bei der Abstimmung enthalten hat. Es ging in diesem inhaltlichen Zusammenhang in dem Antrag auch um sehr viele andere Punkte, denen Hamburg zugestimmt hat, aber in dieser Einzelfrage hat Hamburg sich enthalten. Eine Enthaltung sagt nicht, dass es falsch ist, die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen. Deshalb, Herr Nockemann, ist es völlig herge
holt und völlig verfehlt, Herrn Steffen zu unterstellen, er habe Zweifel am Rechtsstaat. Also, das ist so etwas von … Dazu fällt mir jetzt kein Wort ein, das mit dem parlamentarischen Sprachgebrauch vereinbar ist, das steht für sich. Konzentrieren Sie sich bei der AfD vielleicht lieber auf Ihre angebliche Sozialpolitik, die Sie heute entdeckt zu haben meinen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann natürlich immer noch mehr fordern. Aber wir haben das Thema schon einige Zeit im Blick – das hat Herr Tabbert bereits dargestellt – und in der Vergangenheit einiges verbessert. Das tun wir jetzt weiterhin, denn wir schätzen die Arbeit der Referendarinnen und Referendare sehr.
Das Rechtsreferendariat ist als praktischer Teil der Juristenausbildung entscheidend, denn da sammeln die angehenden Juristinnen und Juristen wertvolle Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen, also bei Gerichten, der Staatsanwaltschaft, Behörden, Anwaltskanzleien und in der Wirtschaft. Dort arbeiten die Referendare richtig mit. Sie entwerfen unter anderem Urteile, Widerspruchsbescheide, Anklagen und anwaltliche Schriftsätze. Dadurch erlernen sie die juristische Arbeit in der Praxis. Das ist für die Berufsorientierung wichtig, denn es geht in diesem letzten Teil der Ausbildung auch um die Entscheidung für oder gegen bestimmte juristische Bereiche und Berufe. Das zusammen mit dem Staatsexamen – das Problem ist auch, dass die Referendarinnen und Referendare fürs Examen lernen müssen – ist eine sehr hohe Belastung. Deshalb ist es wichtig, dass die Referendarinnen und Referendare so gut wie möglich finanziell abgesichert sind. Vor allem in Hamburg sind die Lebenshaltungskosten vergleichsweise sehr hoch. Zwar lösen 100 Euro mehr im Monat das Problem nicht vollständig, aber es ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn es gibt dann eben mehr Geld für die Referendarinnen und Referendare.
Deshalb sollte der Antrag so beschlossen werden, zumal er inhaltlich den besonderen Wert und die Bedeutung der Referendarsausbildung hervorhebt und somit das Thema auch in den politischen Fokus rückt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wurde zwar schon gesagt, aber ich möchte es doch noch einmal betonen, dass die Zeugenberatungsstelle eine sehr wichtige Aufgabe erfüllt, denn gerade beim Landgericht geht es um schwere Straftaten, Gewaltdelikte und auch Sexualdelikte. Von solchen Straftaten betroffene Menschen haben deshalb schwere Übergriffe gegen Leib oder Leben erlitten oder mussten auch als Außenstehende grausame Szenen mit ansehen. Das sind traumatisierende Gewalterfahrungen, und es ist schwer, über solche Erlebnisse zu sprechen und dann eben auch die für die Aufklärung der Straftaten wichtige Rolle als Zeuginnen und Zeugen wahrzunehmen. Deshalb ist eben die Zeugenberatungsstelle so wichtig als Unterstützung. Damit sie das schaffen kann, diese Unterstützungsleistung zu erbringen, muss sie eben entsprechend ausgestattet werden.
Es gibt sie bereits seit 25 Jahren, und es geht da nicht nur um Rechtsberatung und Beistand und Begleitung, sondern auch darum, den Zeuginnen und Zeugen die Angst vor dem Täter zu nehmen, denn dem Täter oder der Täterin begegnet man im Gerichtssaal wieder. Das ist auch eine sehr schwierige Erfahrung, weil man da direkt noch einmal mit den Geschehnissen konfrontiert wird und dann auch noch als Zeugin oder Zeuge dazu aktiv Stellung nehmen muss. Das kann den Zeuginnen und Zeugen leider nicht erspart bleiben, denn diese lückenlose Aufklärung vor Gericht ist notwendig, und dabei kommt es auf die Zeugenaussagen an. Denn der Rechtsstaat muss die Straftaten ahnden können und dafür müssen sie aufgeklärt werden, auch im Interesse des Opferschutzes.
Wenn jedoch die Zeuginnen und Zeugen sich schon in diese für sie sehr unangenehme Situation begeben müssen, dann sollten sie dabei wenigstens Unterstützung erhalten und in einem möglichst angstfreien Raum auch zulasten des anwesenden Täters aussagen. Deshalb ist es wichtig, die Zeugenberatungsstelle so auszustatten, dass sie ihre Unterstützungsfunktion weiter wahrnehmen kann. Dazu muss genügend Personal vorhanden sein, und darauf zielt dieser Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Seelmaecker, was in den letzten Jahren passiert ist, mag interessant sein, aber das können wir doch jetzt im Nachhinein nicht mehr ändern. Entscheidend ist doch, was wir jetzt machen.
Wir gucken in die Zukunft, schaffen jetzt neue Stellen und reagieren damit auf die Situation, wie sie ist, und das ist das Entscheidende.
Wir haben in dieser Legislaturperiode im Justizbereich seit Jahrzehnten den größten Stellenzuwachs mit nunmehr 200 neu geschaffenen Stellen. Da kommen Sie als Opposition mit Ihren Forderungen gar nicht mehr hinterher. Und wenn Sie sich auf Ihren Antrag mit Bezug auf die Sozialgerichte vor zwei Wochen beziehen: Wir stärken auch die Verwaltungsgerichte, gehen also auch in fachlicher Hinsicht über Ihre Forderung hinaus.
Damit sichern wir die Funktionsfähigkeit der Justiz. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu einem möglichst effektiven und schnellen Rechtsschutz haben. Wir stärken den Rechtsstaat insgesamt. Gerade heutzutage in den unruhigen Zeiten brauchen wir einen starken Rechtsstaat – was passiert, wenn man den nicht hat, sieht man gerade in Großbritannien –, und dieser starke Rechtsstaat gewährleistet auch Sicherheit.
Jetzt fordern wir Regierungsfraktionen mit diesem Antrag noch einmal 16 zusätzliche Stellen im Justizbereich als Reaktion auf konkrete Bedarfe. Mit den drei weiteren Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit als Reaktion auf die nach wie vor massiven Auswirkungen der Klagewelle Ende 2018 in Krankenversicherungssachen nach geänderten Verjährungsfristen können Rückstände in den Sozialgerichten effektiv abgebaut werden, sodass dann auch keine neuen Bestände bestehen. Ein effektiver, zeitnaher Sozialrechtsschutz ist wichtig, denn da geht es gerade auch um die Bedürftigen, die einen besonderen Rechtsschutz erhalten müssen.
Dann haben wir vier Richterstellen am Verwaltungsgericht wegen der anhaltend hohen Belastung vor allem bei Asylsachen, zwei Richterstellen
am Oberverwaltungsgericht, auch wegen Asylsachen, weil dort jetzt die Berufungsverfahren hinzukommen, aber vor allem wegen sehr komplexer Großverfahren wie zum Beispiel Luftreinhalteplan oder dem neuen Fernbahnhof Altona. Das alles ist mit dem vorhandenen Personal nicht mehr machbar. Deshalb verstärken wir es gezielt. Parallel dazu sollen diese neuen Richterinnen und Richter jeweils wieder Servicekräfte zur Unterstützung erhalten. Den Servicebereich berücksichtigen wir immer, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, denn die Abläufe bei Gericht funktionieren nur mit einem gut ausgebauten funktionierenden Servicebereich.
An diesen vielen Verstärkungsmaßnahmen sieht man, wie ernst wir die im Koalitionsvertrag geforderten angemessenen Ausstattungen der Justiz nehmen und wie zielgerichtet wir es umsetzen, denn wir beobachten konsequent die Arbeitsbelastungen im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Komplexität der Verfahren. Diese drei Kriterien sind immer sehr maßgeblich. Beobachten allein reicht aber nicht. Wichtig ist natürlich, schnell und zielgerichtet auf neue Situationen, aktuelle Trends und dauerhafte Belastungen zu reagieren, und das tun wir. Das machen wir kontinuierlich mit der Schaffung neuer Stellen, wenn sich herausstellt, dass dauerhaft erhöhte Personalbedarfe bestehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dolzer, Sie zeichnen hier ein völlig falsches Bild vom Hamburger Jugendvollzug. Und es ist doch klar, dass wir auch im Jugendbereich einen modernen, auf Resozialisierung gerichteten Vollzug wollen. Deshalb machen wir uns die Mühe einer Expertenanhörung, und da behandeln wir das Thema, da ist es richtig angesiedelt. Es ist ein sehr komplexes Thema mit sehr vielen fachlichen Facetten, und deshalb machen wir in zwei Wochen dazu eine Expertenanhörung. Das ist nicht umsonst, das werten wir aus, und das natürlich mit dem Ziel eines guten Jugendvollzugs.
Das eigentliche Thema ist vor allem – das wurde schon im Justizvollzugsfrieden entschieden, daran haben Sie als Links-Fraktion leider nicht mitgewirkt, aber trotzdem kann man nicht daran vorbei –, dass wir, die anderen Fraktionen, uns im Petitumspunkt 3 eindeutig für die JVA Billwerder ausgesprochen haben. Es ist ohnehin gut, einmal aufzuklären, denn es gibt doch einiges zum Jugendvollzug und vor allem zum Vollzugsfrieden klarzustellen; die Debatte läuft an einigen Stellen aus dem Ruder. Demnach ist es jedenfalls so, dass der Standort der JVA Billwerder vorrangig unter Aufgabe des Standorts der JVA Hahnöfersand geprüft werden soll. Darauf bezieht sich doch Ihre Große Anfrage, die Sie hier anmelden. Das heißt, es ist vielleicht für Experten interessant, aber die Musik spielt in der JVA Billwerder. Darauf sind die künftigen Konzepte gerichtet, und das ist hier von den Fraktionen beschlossen worden. Dazu ist ein Realisierungskonzept vorgelegt worden, das bereits mit einer entsprechenden Senatsdrucksache … Das alles liegt der Bürgerschaft bereits vor.
Vor allem ist es so, dass die JVA Hahnöfersand – das zeigt doch diese Drucksache – sehr aufwendig in der Sanierung wäre, sich da nicht rechnet und dafür auch nicht geeignet ist, weil sie zu sehr außerhalb liegt. Man muss doch einen halbwegs erreichbaren Standort haben. Das alles sind Fragestellungen. Auch ich merke, dass dafür eine Kurzdebatte nicht geeignet ist; dazu kann man gar nicht so viel sagen. Deshalb schließe ich jetzt, das gerät sonst nur durcheinander. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Arbeitsbelastung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist ein Dauerthema, und selbstverständlich hat sich die Belastung verstärkt durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im letzten Jahr, denn dadurch sind die Rechte, aber auch die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten erheblich gestiegen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bekanntlich seit 2017 vollständig unabhängig und benötigt natürlich eine entsprechende Ausstattung, die ihn arbeitsfähig macht, sodass er den erweiterten Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten dauerhaft nachkommen kann. Deshalb haben wir Regierungsfraktionen die Arbeitsbelastung evaluiert anhand mehrerer Anfragen nach Artikel 60a der hamburgischen Verfassung.
Außerdem hat es auch in der Vergangenheit bereits wiederholt Verstärkungen gegeben, so in den letzten Haushaltsbeschlüssen und anlässlich des Inkrafttretens der Europäischen DatenschutzGrundverordnung letztes Jahr. Da hatte es eine Verstärkung um 8,7 Stellen gegeben, die hauptsächlich zur Entfristung von Stellen eingesetzt wurden.
Allerdings ist immer noch nicht absehbar, wie sich die Belastungssituation dauerhaft einpendelt. Das ist weiterhin kontinuierlich zu beobachten. Deshalb ist auch diese Stellenverstärkung nur ein weiterer kurzfristiger Zwischenschritt. Es werden sicherlich, Herr Tabbert hat es schon angesprochen, noch weitere Verstärkungen folgen, vor allem, wenn sich die Belastungssituation nicht ändert und dauerhaft als hoch einpendelt. Es handelt sich also weiterhin um einen laufenden Prozess,
in dem weiter evaluiert wird und auf Basis der evaluierten Daten gegebenenfalls nachgesteuert wird, wie auch jetzt mit den in diesem Antrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Stellen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag soll unnötige Gefängnisstrafen vermeiden; das ist schon ausgeführt worden. Das ist ein sehr wichtiges Anliegen, gerade bei Kleinkriminalität, denn es heißt immer, dass viele in Gefängnissen erst kriminell werden. Außerdem sind Haftplätze teuer und die Personalsituation hat sich zwar erheblich verbessert, aber ist trotz der Ausbildungsoffensive im Moment noch etwas angespannt. Deshalb ist es im Interesse aller, nicht zwingend notwendige Haftaufenthalte zu vermeiden.
Das gilt gerade bei Kleinkriminalität, und darum geht es hier: Es geht um diejenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und diese nicht bezahlen. Das heißt, das Gericht hat von vorherein eine Freiheitsstrafe für nicht notwendig erachtet, und es geht nur darum, was zu tun ist, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird. Da halten wir es für sinnvoll – und darauf zielt der Antrag ja auch ab –, die Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Ar
beit zu ersetzen, denn diese ist sinnvoll, kostengünstig und fördert die Integration in die Gesellschaft.
Das Problem bisher ist eben auch gewesen, dass einige Verurteilte die Arbeit im Gefängnis, die bezahlt wird, gegenüber der gemeinnützigen Arbeit bevorzugt haben. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache, denn diese Menschen brauchen in erster Linie Hilfe und Unterstützung, um dauerhaft ihr Leben in den Griff zu bekommen, und zwar in Freiheit. Wir wollen ja auch entkriminalisieren und tun deshalb viel für die Resozialisierung; es ist im Interesse aller, wenn diese Personen gar nicht erst wieder straffällig werden. Deshalb sieht der Antrag eben nicht nur diese Gesetzesänderung vor, dass man gemeinnützige Arbeit in den Vordergrund stellt und dadurch die Ersatzfreiheitsstrafe möglichst ersetzt, sondern auch gezielte Konzepte zur Motivation und Unterstützung der Verurteilten, die auf ein Leben in Freiheit langfristig eingestellt werden sollen.
Mit diesem Gesetzentwurf wird umgesetzt, dass es nicht mehr die Verpflichtung zur Ersatzfreiheitsstrafe in der bisherigen Form gibt, sondern stattdessen gemeinnützige Arbeit angeboten wird, auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten.
Das muss natürlich alles gut organisiert werden und da muss man natürlich auch überhaupt erst einmal einen wirkungsvollen Zugang zu den Verurteilten haben, die oft in einer sehr schwierigen sozialen Situation und Lebenslage sind. Deshalb wollen wir unter anderem auch die aufsuchende Sozialarbeit stärken, und das mit einzelnen Angeboten. Hierzu soll ein Konzept entwickelt werden. Und da ist Hamburg schon sehr konkret – wie dieser Antrag auch zeigt –, auch in der Umsetzung, um vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung etwas zu bewegen.
Was Sie von der FDP jetzt als Zusatzantrag vorgelegt haben, Bundesratsinitiative: Das kann man machen, das ist aber nicht vergleichbar wirkungsvoll. Denn eine Bundesratsinitiative schadet zwar nicht, aber sie nützt auch nicht immer etwas. Wir sind unabhängig vom Bund mit konkreten Maßnahmen auf einem guten Weg und werden das im Ausschuss noch vertieft behandeln. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Justizbereich in dieser Legislaturperiode bekanntlich den größten Stellenaufwuchs seit Jahrzehnten mit mehr als 170 neu geschaffenen Stellen, und es kann nicht sein, dass Sie als Opposition das ständig kleinreden. Das ist Klein-Klein, was Sie hier vortragen.
Allein das mit der Sachkompetenz – wir sind hier doch nicht im Prüfungsamt.
170 Stellen, das ist viel mehr, als Sie als Opposition mit sämtlichen Haushaltsanträgen zusammen fordern,
und damit sichern wir nicht nur die Funktionsfähigkeit der Justiz, sondern wir stärken den Rechtsstaat insgesamt, und gerade in den heutigen unruhigen Zeiten brauchen wir einen starken Rechtsstaat, auch um die freiheitliche Demokratie zu verteidigen.
Sämtliche Stellenverstärkungen sind gezielte Reaktionen auf konkrete Bedarfe. Um ein paar Beispiele zu nennen, auch über die Haushaltsanträge hinaus: an den Verwaltungs- und Sozialgerichten wegen des Fallzahlenanstiegs bei den Asylverfahren und andauernd hoher Fallzahlen, am Oberlandesgericht als Reaktion auf eine andauernde Belastungssituation, bei der Staatsanwaltschaft unter anderem auch zur Bekämpfung der Einbruchkriminalität und der Wirtschaftskriminalität. Darüber hinaus haben wir nach wie vor den Pool an Verstärkungsrichterinnen und -richtern für den flexiblen Einsatz bei Belastungsspitzen.
Parallel, das ist mir auch noch einmal ein wichtiger Punkt, wurden die Servicekräfte entsprechend mit verstärkt, denn diese sorgen für das Funktionieren der Arbeitsabläufe; sie sind deshalb immer mit zu bedenken, was wir regelmäßig tun.
Mit unseren Haushaltsanträgen sollen jetzt noch weitere Verstärkungen dazukommen, das hat Herr Tabbert schon vorgestellt. Es gibt zusätzliche Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit, damit können Rückstände dauerhaft effektiv abgebaut werden, ohne dass neue Bestände dazukommen, dass es also irgendwann einmal zum Ausgleich kommt. Das ist notwendig, denn ein effektiver, zeitnaher Sozialrechtsschutz ist wichtig, gerade für Bedürftige.
Und auch kurzfristig sind wir immer dabei, haben sofort reagiert auf die aktuelle Klagewelle aufgrund einer bundesrechtlichen Gesetzesänderung und haben auch da gleich den Unterbau verstärkt mit fünf Stellen, damit die Klagen zumindest rechtzeitig erst einmal in die Bearbeitung gehen können und entsprechend erfasst werden.
Dann haben wir noch für die Staatsanwaltschaft Vermögensabschöpfungen zusätzliche Stellen geschaffen. Das haben wir debattiert am 1. November. Das zeigt, wie wichtig es ist, hier auch stark aufgestellt zu sein, weil es da um die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität geht, nämlich um die Rückgabe von aus Verbrechen erlangtem Vermögen.
Dann gibt es weitere Verstärkungen des Oberlandesgerichts, um gerade nach dem Brexit Hamburg als Gerichtsstandort weiter attraktiv zu machen, denn es ist nicht nur so, dass wir damit dann auch Klagen in dem Sinne anziehen und entscheiden in Hamburg, sondern die Erlöse kommen dann sogar als Gewinn zugute. Es gibt dann eben Gerichtsgebühren, wovon wir auch profitieren. Das haben Sie teilweise ebenfalls gefordert, aber wir gehen noch über Ihre Anträge hinaus.
Zusätzlich noch zum Thema Opferschutz, das haben Sie angesprochen. Wir haben das Thema auch in unseren Anträgen, wir haben den Opferschutz gemeinsam mit dem Sozialbereich in einem Antrag dazu behandelt, denn Opferschutz kann nur wirksam durchgesetzt werden mit juristischen Mitteln; anders kann man die Täter nicht belangen. Und deshalb verstärken wir auch in diesem Bereich.
An diesen vielen Verstärkungsmaßnahmen sieht man, wie ernst wir die laut Koalitionsvertrag geforderte angemessene Ausstattung der Hamburger Justiz nehmen und wie zielgerichtet wir das umgehen … umsetzen.
Umsetzen.
Dazu beobachten wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, konsequent die Entwicklung der drei Kriterien, nämlich Arbeitsbelastung, Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Komplexität der Verfahren.
Krankheitsfälle gibt es übrigens überall, das ist nun einfach gang und gäbe.
Wir reagieren nicht nur schnell und zielgerichtet auf neue Situationen, aktuelle Trends und dauerhafte Belastungen, indem wir Stellen schaffen, sondern wir planen nämlich auch. Wir setzen effektiv Schwerpunkte und wichtige Akzente für die Zukunft. Bei den einzelnen Verstärkungsmaßnahmen sind wir immer in Gesprächen
mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, weil man nur da, wenn man vor Ort die Beteiligten mit einbezieht, die konkreten Handlungsbedarfe erkennen kann und dann zielgerichtet und damit sehr viel effizienter und effektiver steuern kann.
Selbstverständlich kümmern wir uns dabei auch um den Unterbau und schaffen zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Justizangestellte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Ich komme noch zum Bereich Strafvollzug. Da haben Sie auch Haushaltsanträge eingebracht, allerdings zu Themen, die teilweise schon im Justizausschuss behandelt worden sind, wie zum Beispiel diese Gründerkurse. Das ist einfach nicht totzukriegen, Frau von Treuenfels.
Und vor allem bringen Sie zum Resozialisierungsgesetz nichts wirklich Neues. Abgesehen von Stellenforderungen, die kann man immer haben, wärmen Sie die alte Debatte wieder auf.
Ich habe den Antrag gelesen, ja.
Wir haben das Gesetz im Ausschuss schon intensiv diskutiert, auch mit Expertenanhörungen. Ich will nicht abstreiten, dass auch einmal ein neuer Antrag dabei war, aber die alte Debatte führt jetzt hier nicht weiter.
Deshalb möchte ich stattdessen betonen, wie wichtig es ist, dass wir das Resozialisierungsgesetz beschlossen haben. Damit ist erstmals – das möchte ich betonen und in diesem Punkt waren wir uns auch immer einig gewesen – ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsplanung verbindlich geregelt und es wird ein Übergangsmanagement auch für die Zeit nach der Entlassung eingeführt. Das ist einfach sehr wichtig. Um das erfolgreich umzusetzen, und das ist übrigens auch neu, werden bis 2021 mehr als 1 Million Euro aufgewendet werden für Stellenhebungen, und es sind auch Neueinstellungen geplant. Außerdem wird die Finanzierung der Resozialisierungsmaßnahmen verstetigt. Die sind also nicht mehr nur befristete Mittel aus EU-Projekten.
Das sind wichtige Investitionen, denn der Anspruch auf individuelle Hilfeplanung beinhaltet systematische Unterstützungsleistung zur Alltagssituation für ein Leben jenseits der Kriminalität. Das kann ich hier im Einzelnen in den Haushaltsberatungen nicht ausführen.
Haben wir auch schon gemacht.
Entscheidend ist jedenfalls: Funktioniert die Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft, so senkt das die Rückfallquote und sorgt für mehr Sicherheit und Opferschutz.
Zur Personalsituation möchte ich noch kurz sagen, wir investieren weiter in die Personalverstärkung mit jährlich bis zu 100 Auszubildenden im allgemeinen Vollzugsdienst. Das ist natürlich keine Sofortmaßnahme, das ist klar, die Auszubildenden müssen erst einmal fertig werden.
Es macht sich aber mittelfristig bemerkbar, wir sind nämlich jetzt schon so weit, auch wenn Sie dazwischenschreien, dass wir die Trendwende erreicht haben, nämlich dass mehr Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden, als in den Ruhestand gehen.
Damit sind wir auch im Bereich Strafvollzug langfristig und mittelfristig auf einem sehr guten Weg.
Ich möchte noch etwas zum Datenschutz sagen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bekanntlich seit 2017 vollständig unabhängig und benötigt natürlich eine entsprechende Ausstattung, die ihn dauerhaft arbeitsfähig macht. Das ist auch so in der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgesehen. Es handelt sich um eine relativ kleine Behörde, die bereits verstärkt worden ist. Mit dem letzten Haushalt vor zwei Jahren haben wir 3,7 zusätzliche Stellen überwiegend im höheren Dienst beschlossen. Anlässlich des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutzgrundverordnung hat es noch einmal eine Verstärkung um 8,7 Stellen gegeben, die zur Entfristung führen.
Ich sehe die rote Lampe, ich komme deshalb zum Schluss.
Ich möchte abschließen zu diesem Bereich der Datenschutzgrundverordnung. Wir werden noch auswerten, wie hoch die Bedarfe tatsächlich sind,
denn das kann man jetzt leider noch nicht abschätzen, weil man erst einmal sehen muss, wie sich die Fallzahlen dauerhaft einpendeln. – Vielen Dank.
Noch kurz zum Datenschutz, und dafür ist Senator Till Steffen nicht mehr zuständig, deshalb werde ich das jetzt klarstellen. Wir haben keinen Antrag zum Datenschutz,
weil der Datenschutzbeauftragte unabhängig ist. Wir haben keinen Antrag zum Datenschutz, weil wir noch nicht wissen, wie viele Stellen wir dafür benötigen. Und ein seriöser Antrag muss die Stellenanzahl beinhalten und gegenfinanziert sein. Das haben Sie auch nicht, auch wenn Sie noch so schreien. Wir haben diesen Antrag mit den Bußgeldern. Der löst das Problem nicht, dass man wenige Monate nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung noch gar nicht sagen kann, wie viele Stellen denn benötigt werden.
Wir warten nicht nur ab, wir erstellen im Frühjahr ein Ersuchen, wo wir das auswerten, und anhand dieser neuen Daten, die wir dann zur Verfügung haben, mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten, werden wir dann konkrete Forderungen erheben können.
Das ist auch ein geplantes Vorgehen. Dass Sie daraus irgendwie eine grüne, was weiß ich, Versagensgeschichte konstruieren, ist völlig verfehlt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Justizbereich bekanntlich den größten Stellenaufwuchs seit Jahrzehnten mit 170 neu geschaffenen Stellen. Darüber haben wir auch immer wieder debattiert, das ist ein echter Erfolg, aber was wir noch nicht besprochen haben, ist, wie sich die neu geschaffe
nen Stellen konkret positiv auswirken. Das wird sehr deutlich sichtbar am Beispiel der Stärkung der Staatsanwaltschaft zur Vermögensabschöpfung, was heute unser Debattenthema ist.
Die Vermögensabschöpfung ist jetzt schon eine Erfolgsgeschichte. Es geht darum, das durch Straftaten erlangte Vermögen abzuschöpfen, also zu sichern und an die Geschädigten zurückzugeben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, war aber bisher immer schwierig in der Umsetzung. Jetzt gibt es zunächst eine rechtliche Vereinfachung durch Änderung bundesrechtlicher Vorschriften vor allem zur Beweislastumkehr. Vor allem aber muss die Staatsanwaltschaft die Ressourcen haben, den konkreten Vermögensvorteil zu ermitteln und den Verbleib des Vermögens herauszufinden. Das ist gerade bei organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität sehr schwierig und gelingt daher nur, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechend gut ausgestattet ist. Es geht also hier um ein Thema, wo wir Wirtschaftskriminalität bekämpfen, und das ist ein politisch wichtiges Ziel. Ist die Staatsanwaltschaft dafür nicht ausgestattet, dann fällt die Vermögensabschöpfung hinter der vorrangigen Strafverfolgung zurück, die Geschädigten müssen ihre Rechte selbst geltend machen und in zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Das sollte nicht sein, denn die Vermögensabschöpfung hat eine wichtige Funktion: Sie stärkt den Rechtsstaat, weil sie die gerechte Güterverteilung wiederherstellt.
Danke schön.
So liegt der Fokus nicht nur auf den zu bestrafenden Tätern, sondern auch auf den Opfern, deren Schaden zumindest in finanzieller Hinsicht wiedergutgemacht wird. Die Beute wird zurückgegeben und damit der rechtmäßige Zustand, der vor der Straftat bestand, möglichst wiederhergestellt. Das hat auch eine abschreckende Wirkung auf die Täter, weil sie dann wissen, dass sie ihre Beute nicht behalten dürfen, wenn sie erwischt werden. Und das erschwert die Begehung weiterer Straftaten, dann fehlen dafür nämlich die Ressourcen. Auf diese Weise gelingt es dann auch, kriminelle Strukturen zu zerschlagen, wie gesagt, besonders im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität. Und das sind Kriminalitätsformen, die es wirklich gezielt zu bekämpfen gilt.
Dank der zielgerichteten Stellenverstärkungen für die Vermögensabschöpfung gelingt es, dieses Vorgehen, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, wirkungsvoll umzusetzen. Das zeigt sich bereits jetzt, etwa ein Jahr nach der ersten Stellenverstärkung mit fünf zusätzlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. So wurden nach dem hier vorliegenden Bericht des Senats 219 Millionen Euro – ich wiederhole diese Summe noch einmal,
219 Millionen Euro – sichergestellt, allerdings fielen 209 Millionen Euro dann auf einen Einzelfall, wo es um einen dänischen Geldwäscheskandal ging. Trotzdem ist es eine große Steigerung, auch wenn man das herausrechnet, es ist eine Effektivitätssteigerung um 900 Prozent, das heißt, es ist neunmal mehr Vermögen abgeschöpft worden als in den Jahren zuvor. Das bedeutet einen immensen Erfolg für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität, und das stärkt auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Dieser beeindruckende Erfolg bei der Vermögensabschöpfung zeigt, dass die rot-grüne Entscheidung, die Staatsanwaltschaft personell zu verstärken, genau richtig und sozusagen Gold wert war. Nur durch entsprechende Investitionen in mehr Personal kann der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität ebenso wirksam wie nachhaltig der Kampf angesagt und entgegengewirkt werden, denn die Verfahren erfordern dezidierte Fachkenntnisse, aufwendige Ermittlungen, die oft kompliziert sind, weil sie auch auf internationaler Ebene stattfinden und man da ebenfalls Rechtshilfegesuche braucht.
Wir haben also nach kurzer Zeit sehr große Summen an Vermögen sichergestellt. Das zeigt, dass die Verstärkung in diesem Bereich ein großer Erfolg war nach so kurzer Zeit. Es kann nur heißen, weiter so. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf, der bereits im Vorfeld umfassend beraten worden ist, unter Einbeziehung sämtlicher Experten und Verbände. Intensiv diskutiert wurde das Gesetz auch im Ausschuss im Rahmen einer Expertenanhörung. Dabei war der Opferschutz ein wesentliches Thema und auch die Frage, ob es
andere, weiterreichende Instrumente als einen Opferschutzbeauftragten geben soll. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Stellung der Freien Träger, wobei hier Konsens ist, dass die Freien Träger aufgrund ihrer großen Kompetenzen und Erfahrung in der Praxis stets intensiv einzubeziehen sind. Vor allem wurde das Gesetz nach intensiver Debatte einstimmig in einer gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Justizausschusses beschlossen. Sie haben also nicht dagegen gestimmt, und auch Ihre Änderungs- und Zusatzanträge kommen erst jetzt, nicht schon damals.
Außerdem haben die Regierungsfraktionen Anregungen entgegengenommen, einen eigenen Antrag, der auch einstimmig beschlossen wurde. Dabei ging es inhaltlich um die Freien Träger und um die für die Praxis sehr wichtige Evaluation des Gesetzes. Nun gibt es noch kurzfristig weitere Änderungsvorschläge, es ist also ein laufender Diskussions- und Optimierungsprozess.
Das Gesetz sollte aber jetzt erst einmal beschlossen werden, damit es wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten und so der Resozialisierungsprozess starten kann. Nachbesserungen sind gerade aufgrund der Erfahrungen in der Umsetzung dann immer noch möglich und sollten gegebenenfalls auch erfolgen. Es besteht aber Einigkeit über die Grundrichtung und grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Das ist auch gut so, denn das Gesetz schafft die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Erstmals wird ein Rechtsanspruch auf Eingliederung und individuelle Hilfeplanung – ich sehe, die Zeit läuft ab – und ein professionelles Übergangsmanagement eingeführt.
Eine erfolgreiche Resozialisierung dient dem Opferschutz. Deshalb brauchen wir ein Resozialisierungsgesetz, das jetzt die Voraussetzungen dafür schafft, auch wenn es nicht sofort alle Probleme des Strafvollzugs lösen kann.
Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Seelmaecker, Einbeziehung heißt nicht, dass 1:1 alles umgesetzt wird, was gefordert wird.
Und natürlich, es hat Kritik gegeben. Aber es sollte jetzt trotzdem in Kraft treten, damit der Prozess erst einmal losgeht, denn es gibt ganz wesentliche positive Gesichtspunkte in diesem Gesetz. Der eine, darauf ist Herr Tabbert schon eingegangen, ist der Opferschutz. Ich möchte noch einmal den Punkt Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsplanung hervorheben. Das ist verbindlich geregelt. Es gibt dieses Übergangsmanagement. Das ist ganz wichtig für die Strafgefangenen bei dem Übergang in die Freiheit, denn es ist sehr schwer, aus dem im Detail durchstrukturierten, fremdbestimmten Gefangenenalltag zurück in ein eigenständiges Leben zu finden. Darum geht es nämlich. Gelingt die Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft, so sinkt dadurch die kriminelle Rückfallquote. Das dient dem Opferschutz, erhöht die allgemeine Sicherheit in der Gesellschaft. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt des Gesetzes.
Wir stehen bei diesem Resozialisierungsprozess am Anfang. Das wird weiterentwickelt, gegebenen
falls auch das Gesetz noch angepasst. Deshalb sind jetzt nicht zu konkrete Maßnahmen definiert. Wichtig ist es aber, jetzt überhaupt erst einmal anfangen zu können, damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht, auch die Freien Träger. Es ist uns sehr wichtig, gerade diese intensiv einzubeziehen. Wie gesagt, Nachbesserungen kann es immer noch geben, aber erst einmal muss es jetzt losgehen. Das ist das Entscheidende. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst klarstellen, dass für alle und damit auch für politische Beamte wie Staatsräte, die Regeln des Rechtsstaates gelten. Nach diesen Regelungen gibt es keinen Anspruch für die Öffentlichkeit auf konkrete Informationen zu laufenden Ermittlungsverfahren. Dagegen spricht auf jeden Fall schon mal die bereits angesprochene Unschuldsvermutung, also der Schutz vor Vorverurteilung; das gilt in strafrechtlichen und auch in disziplinarischen Ermittlungsverfahren. Der Sachverhalt ist aufzuklären und die Schuld zu beweisen. Das ist gerade bei Beginn von Ermittlungen wichtig, wenn noch ein vager Anfangsverdacht besteht.
Zum anderen geht es um den Datenschutz, der hier ein besonderes Gewicht erhält. Auch das wurde schon gesagt: Es geht hier um einen öffentlichen Pranger, und es sollen nach dem Antrag die Namen sämtlicher Konzertbesucher veröffentlicht werden, also aller Personen, die die Karten angenommen haben. Damit wird ein Generalverdacht begründet, der auch viele Unschuldige trifft. Das ist ein gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Außerdem hat sich das Parlament aus laufenden Ermittlungen herauszuhalten. Das ist schon wegen der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz notwendig. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Offenlegung laufende Ermittlungen gefährden kann. Wenn nämlich Verdächtige bekannt sind, dann ist das eine Art Frühwarnsystem. Das kann geplante Ermittlungsmaßnahmen durch bestimmte Verdunklungsmaßnahmen natürlich noch vereiteln. Das kann niemand wollen, im Gegenteil, der Sachverhalt sollte lückenlos aufgeklärt werden. Dafür müssen aber die zuständigen Behörden, also insbesondere die Staatsanwaltschaft, ungestört ihre Arbeit machen können; und das ist eben ermitteln und aufklären. Populistische Forderungen nach einem öffentlichen Pranger helfen da nicht weiter. Deshalb ist der Antrag auch für die Klärung der Vorwürfe kontraproduktiv. Wir haben stattdessen ein Interesse an der Aufklärung,
aber bitte professionell und wirkungsvoll durch die dafür im Rechtsstaat vorgesehenen Instrumente.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich finde es sehr erfreulich, dass wir uns in diesem wesentlichen Punkt geeinigt haben und hiermit einen gemeinsamen Antrag einbringen. Herr Seelmaecker, genauso wie Sie schätze ich das als eine gute Sachentscheidung ein und ich schließe mich auch dem Dank von Herrn Tabbert an alle Beteiligten an. Wir haben damit eine grundsätzliche Strukturentscheidung zur Standortfrage und zum Jugendvollzug gemeinsam getroffen und einen Konsens erzielt über Wahlperioden hinaus. Das schafft Klarheit und Stabilität für die Zukunft.
Damit beenden wir die Auseinandersetzungen der Vergangenheit und das ewige Hin und Her, das es bei nahezu jedem Regierungswechsel gegeben
hat, mit immer neuen Planungen zur Nutzung der jeweiligen Gefängnisstandorte; diese Historie ist im Antrag dargestellt und Herr Tabbert hat sie ausführlich vorgestellt, deshalb wiederhole ich das jetzt nicht. In Zukunft wird es natürlich auch zu weiteren Themen Auseinandersetzungen geben. Da wird Ihnen schon etwas einfallen, daran habe ich gar keinen Zweifel.
Ihnen wird immer etwas einfallen, da würde ich wirklich nicht dran zweifeln.
Wir haben diesen gemeinsamen Antrag, das bleibt bei diesem wichtigen Punkt, und der Prozess der Umsetzung wird von uns gemeinsam im Ausschuss begleitet. Sie sagen, mit Leben füllen; genau das werden wir dort ja tun.
Diese Einigung ist umso erfreulicher, als es um Standorte und damit verbundene Bauvorhaben geht, denn Baumaßnahmen sind teuer und erfordern eine längerfristige Planung. Gerade da sind klare Verhältnisse und Stabilität bei der Planung für alle Beteiligten wichtig, auch um teure Fehlkalkulationen zu vermeiden; davon hatten wir schon genug.
Dass die Standorte der Haftanstalten nun klar sind, ist auch wichtig für alle Beteiligten, für die Insassen und deren Angehörige, aber vor allem auch für die Beschäftigten im Strafvollzug. Sie müssen jetzt – verbindlich wird es ja erst im Folgenden noch alles vertieft und beschlossen – langfristige Planungssicherheit erhalten und wissen, wo sich ihre Arbeitsplätze in Zukunft befinden werden oder wohin sie künftig fahren müssen, um Insassen zu besuchen.
Inhaltlich ist es sinnvoll, sich auf den relativ zentral gelegenen Standort Billwerder zu konzentrieren, um dort einen modernen, qualitativ hochwertigen Strafvollzug einzurichten, der auf eine erfolgreiche Resozialisierung zielt – das ist auch ein sehr wichtiges Thema, dazu gibt es einen Gesetzentwurf, den wir gesondert behandeln –, und das ist gerade bei Jugendlichen wichtig.
Ich sagte es schon: Wir werden im Dialog bleiben, in der Kommunikation und Auseinandersetzung. Wir werden das weiterhin im Ausschuss vertieft behandeln, zum Teil noch mit Expertenanhörungen. Es gibt Probleme, die Sie benennen, zum Beispiel im Personalbereich, die aber sehr zielstrebig von uns angegangen werden mit der Ausbildungsoffensive. Die wird sich bald auch in der Praxis noch stärker bemerkbar machen, wenn nämlich die ersten Anwärterinnen und Anwärter fertig werden mit der Ausbildung. Wir haben sehr viele, etwa 100 im Jahr. Das wird sich mittelfristig sehr bald schon auswirken in der Praxis.
Ansonsten wurde in der Debatte zur Regierungserklärung schon ausgeführt, dass wir insgesamt 170 Stellen im Justizbereich schaffen. Also da sind wir sehr aktiv, da tun wir viel und sind jetzt – das ist ja das Thema hier mit diesen gemeinsamen Struktur- und Standortentscheidungen – auf einem guten Weg und werden den Prozess der Umsetzung weiter aktiv begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu dem Thema ist tatsächlich im Prinzip alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Deshalb fasse ich mich hier auch nur sehr kurz.
Nur noch die Punkte, zu denen ja auch schon etwas gesagt worden ist: Wir haben das Thema in der Ausschusssitzung im Juli 2017 bereits auf der Grundlage eines FDP-Antrages behandelt, der im Prinzip dieselbe Zielrichtung hat. Da haben die Senatsvertreter das Projekt im Wesentlichen für gut befunden und auch dargestellt, dass sie grundsätzlich verfolgen, was in anderen Bundesländern abläuft, und prüfen, ob und inwieweit das für Hamburg zu übernehmen ist.
Bezogen auf die Internetnutzung gibt es im Rahmen von Computerkursen die Möglichkeit, vor allem mit dem Schwerpunkt Qualifizierung und Berufsorientierung; und das ist nämlich der entscheidende Punkt. Es ist aufgrund der Debatte im Ausschuss letzten Jahres, in dem auch der Senat ausführlich berichtet hat, beschlossen worden, das Thema Innovationen im Strafvollzug regelmäßig im Ausschuss weiterhin zu behandeln. Dort werden wir das weiter bewegen. Deshalb ist der Antrag als erledigt abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, Herr Seelmaecker, Frau von Treuenfels, Sie zeichnen hier ein Bild von einer Gefährdung, von einem Untergang, von einem Rechtsstaat, der zusammenbricht,
und das finde ich ein völlig falsches Bild und eine Unverschämtheit vor dem Hintergrund, dass wir 123 Stellen innerhalb von zwei Jahren geschaffen haben im Justizbereich. Ich wiederhole die Zahl noch einmal: 123. Das sind so viele Stellen, das ist ein so gewaltiger Stellenaufwuchs, und dann zeichnen Sie so ein Bild – das ist wirklich völlig neben der Realität.
Zum Strafvollzug. Es wissen alle, dass die Situation im Strafvollzug schwierig ist. Das ist seit Jahren so, das ist nichts Neues,
und gerade weil das so ist, werden wir das jetzt ändern. Uns interessiert nicht nur, was seit zwei Jahren ist, uns interessiert, was in zwei Jahren ist. Wir tun nämlich konkret etwas, anstatt immer nur zu dramatisieren, und das ohne Lösungsvorschläge.
Denn Sie haben ja selbst keine eigenen Vorschläge.
Wir handeln. Wir investieren nicht nur, wie schon gesagt, in Stellen im Gesamtjustizbereich, wir investieren in Ausbildung.
Es ist klar, dass es dauert, bis sich das auszahlt, denn die Auszubildenden müssen erst einmal fertig werden. Aktuell haben wir 155 Auszubildende, verteilt auf acht Lehrgänge. Im nächsten Jahr, 2018, sind drei Lehrgänge mit insgesamt 62 Auszubildenden beendet. Das wird sich dann schon deutlich auswirken. Vor allem sichern wir den Nachwuchs dauerhaft, denn wir wollen regelmäßig pro Jahr bis zu 100 Nachwuchskräfte ausbilden; auch das eine hohe Zahl: 100 Nachwuchskräfte in fünf Lehrgängen. Das ist eine dauerhaft wirksame Maßnahme.
Um genug geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden, werden die Einstellungskriterien weiterentwickelt. Darüber hinaus – und das ist etwas, das bei Ihnen überhaupt nicht vorkommt – gibt es strukturelle Überlegungen. Wir sind da im Dialog. Wir planen auch Strafvollzugsreformen, um die Arbeitsbedingungen im Vollzug dauerhaft zu verbessern. Wir haben das Problem, dass es viele kleine Anstalten gibt, die mit dem vorhandenen Personal schwer zu bedienen sind; da hilft eine Konzentration auf einen Standort. Dazu sind wir im Gespräch.
Völlig falsch läuft in der Mediendebatte der Punkt, die Resozialisierung auf Eis zu legen, denn ein moderner Strafvollzug zielt auf die erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft. Nur so lassen sich Straftaten verhindern. Das dient dem Opferschutz, und dann sinken auch die Gefangenenzahlen, wenn die Täter und Täterinnen nicht wieder rückfällig werden. Das kommt dann auch der Personalsituation zugute. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist immer dasselbe: Nach Terroranschlägen wird nach schärferen Gesetzen gerufen,
und die CDU schließt sich dem als Erste an und verfällt in Aktionismus. Das ist der Unterschied zu Herrn Tabbert, der differenziert dargestellt hat, inwieweit auch der Datenschutz zu Recht zu berücksichtigen ist.
Das Problem an Ihrem Antrag und Ihrem Vorschlag ist, dass Videoüberwachung auf Verkehrsknotenpunkte, auf Bahnhofsvorplätze und auf andere Plätze ausgeweitet werden soll und somit mehr oder weniger unbegrenzt möglich ist. Das ist deshalb so problematisch, weil dann auch Unbescholtene aufgezeichnet werden. Es werden sehr viele Daten gesammelt von sehr vielen Personen, die keiner Straftat verdächtig sind, und das greift in Grundrechte ein. Es greift ein in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in Persönlichkeitsrechte. Und das schränkt den Alltag ein, denn man verhält sich naturgemäß anders, wenn man ständig unter Beobachtung steht oder sich beobachtet fühlt oder mit einer Beobachtung rechnen muss.
Nein.
Auf der anderen Seite muss natürlich möglichst alles zur Vermeidung von Straftaten getan werden. Es stellt sich die Frage – das ist nämlich der entscheidende Punkt, der in Ihrem Antrag gar nicht berücksichtigt wird –, inwieweit Videoüberwachung dafür überhaupt ein geeignetes Mittel ist. Denn es entsteht eine große Datenmenge, darunter auch Daten von unverdächtigen Personen. Da kommt es sehr stark auf die Umsetzung an, nämlich dass es gelingt, die Daten der tatsächlich Verdächtigen herauszufiltern, denn eine anlasslose Datenspeicherung ist ein großes Problem, weil auch mit diesen Datenmengen umgegangen werden muss. Was dabei passieren kann, haben wir gerade bei G20 gesehen, wo zu Unrecht verdächtigten Journalistinnen und Journalisten die Akkreditierung entzogen wurde.
Nein, das ist keine Doppelmoral, weil es das Bundeskriminalamt war.
Ich verstehe mein eigenes Wort nicht mehr, aber ich rede einfach einmal weiter.
Solche falschen Verdächtigungen nützen niemandem etwas, im Gegenteil, sie schaden nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Verbrechensbekämpfung. Die Verbrechensbekämpfung ist doch Ihr Anliegen, und dafür sind unstrukturierte Datenmengen schädlich, weil Unbescholtene in Verdacht geraten. Die Aufmerksamkeit der Ermitt
lungsbehörden sollte sich einmal auf die richten, die tatsächlich echte Straftäter sind und verfolgt werden müssen. Wenn Sie immer darüber klagen, dass die Polizei zu wenig Personal hat, dann müssen Sie die Polizisten wenigstens sinnvoll einsetzen.
Zum anderen sind Videoaufzeichnungen, wenn überhaupt – das ist eine weitere fehlende Differenzierung –, hilfreich bei der Strafverfolgung, wenn es also darum geht, Täter zu fassen. Aber verhindert werden Straftaten damit nicht unbedingt.
Gut, dass es jemand sagt. Ich finde auch, dass es zu laut ist.
Vielen Dank. – Noch einmal ein letzter Gedanke. Strafverfolgung wird mit Videoaufzeichnungen, wenn überhaupt, ermöglicht, jedoch nicht unbedingt die Abschreckung.
Gerade Terroristen wollen im Rampenlicht stehen, und deshalb ist es ihnen recht, gefilmt zu werden.
Insgesamt zeigt sich, dass das Thema komplex ist und genau zu differenzieren ist, in welchem Fall eine Einzelfallprüfung angebracht ist. Pauschale und undifferenzierte Ausweitungen, mit denen alles verschärft werden soll, ohne zuerst einmal geprüft zu haben, was mit den vorhandenen Regelungen erreicht werden kann, machen keinen Sinn. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Seelmaecker, es geht hier nicht um die Senatsauffassung, sondern um den Antrag der AfD, und deshalb möchte ich dazu
jetzt auch sprechen. Ich gebe Ihnen aber recht in dem Punkt, dass es nicht um Verbote geht und erst recht nicht um Zensur, sondern es geht inhaltlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das ist ebenfalls eine wichtige Sache.
Natürlich ist die Meinungsfreiheit unbestritten ein sehr hohes Gut in der Demokratie, aber sie hat Grenzen, und diese Grenzen bestehen eben im Persönlichkeitsrecht. Das ist gerade durch die unbarmherzige Öffentlichkeit, Anonymität und Schnelligkeit des Internets sehr schnell beeinträchtigt, denn das Internet bietet Raum für Fake News, Hasskommentare, Schmähkritik – richtig üble Sachen. Und genau das, was da im Internet passiert, beeinträchtigt die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit braucht wie alle Freiheiten einen Raum, um sich zu entfalten. Das geht nur in einem Kommunikationsklima, das den freien Austausch von Meinungen ermöglicht in einem offenen Diskurs, der auch andere Meinungen zulässt. Hasskommentare sind das Gegenteil. Bei Hasskommentaren geht es darum, die eigene Meinung mit Gewalt durchzusetzen. Das zerstört den konstruktiven Diskurs in einem freiheitlichen Diskussionsklima, denn Hasskommentare sind dazu da, andere fertigzumachen und sie mundtot zu kriegen. Wer auf diese Weise einen auf den Deckel bekommt, der sagt irgendwann seine Meinung nicht mehr.
Hierzu hat übrigens auch die AfD ihre Historie, insofern kann ich ihr Problem mit der Bekämpfung von Hasskommentaren verstehen.
Wer noch ein Problem damit hat, das sind die Firmen, Internetriesen wie Facebook, die natürlich eine möglichst uneingeschränkte Kommunikation in ihren sozialen Netzwerken wollen. Aber es geht nicht, dass es dort grenzenlose Beleidigungen gibt. Alle Versuche, und das ist der entscheidende Punkt, die Firmen dazu zu bringen, selbst etwas dagegen zu tun, haben nichts gebracht. Netzwerkbetreiber, insbesondere Facebook, haben strafbare Inhalte über lange Zeit auf Rügen hin nicht oder wenn, dann nur verzögert gelöscht. In diesem Punkt übernimmt Facebook keine Verantwortung für die 30 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer. Verbraucher, die auf die Löschung von beleidigenden Inhalten drängen, sind immer hingehalten worden und werden auch jetzt nur vertröstet. Insofern wäre da ein bisschen Löschkultur im Netz dringend angebracht.
Auch ein lang andauernder runder Tisch beim Bundesjustizministerium hat daran nichts geändert. Deshalb muss jetzt endlich etwas passieren, wir brauchen verbindliche Regelungen und zur Not eben auch mit Bußgeldern, wenn es gar nicht anders geht. Das bezieht sich auf eindeutige Fälle von Hasskommentaren und Schmähkritik; die müs
sen geahndet werden. Darunter fallen beispielsweise gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge.
Es mag sein, dass der Gesetzentwurf dafür nicht die optimale Lösung ist und dass da noch nachgebessert werden muss. Aber der Antrag der AfD, und um den geht es hier, verkennt das Problem, dass gegen Hasskommentare gerade deshalb etwas getan werden muss, weil die Betroffenen sonst ihre Meinungsfreiheit gar nicht ausleben können. Deshalb ist der Antrag abzulehnen und die Zielsetzung, Hasskommentare zu bekämpfen, weiter zu verfolgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie Herr Tabbert schon sagte, tue Gutes und rede darüber, das mache ich jetzt auch, vor allem weil wir wirklich etwas tun. Wir investieren 1,4 Millionen in Baumaßnahmen für die Sicherheit der Gerichte, also für stärkere Einlasskontrollen, moderne Sicherheitstechnik und mehr Sicherheitspersonal. Sicherheit im Gerichtssaal ist wesentlich für das Funktionieren des Rechtsstaates. Prozessbeteiligte und Angestellte der Gerichte müssen sich angstfrei bewegen können. Nur so können sie sich darauf konzentrieren, ihre Rechte wahrzunehmen. Das gilt nicht nur für die Strafjustiz, sondern für alle Justizbereiche, gerade auch für Familienrechtsstreitigkeiten, bei denen die Emotionen, insbesondere bei Sorgerechtsstreitigkeiten, sehr hochkochen können. Deshalb ist es gut und notwendig, nicht nur im Strafjustizgebäude, sondern in allen Gerichten, gerade auch in den
Amtsgerichten im Bezirk, anzusetzen, um diese sicherer zu machen und die Maßnahmen greifen zu lassen.
Hier herrscht Konsens. Aber Sie als Opposition – das kann ich verstehen – müssen ja irgendetwas kritisieren. Und so sagen Sie, Herr Seelmaecker, das sei überfällig, es dauere zu lange. Sie sind mit der Maßnahme einverstanden; etwas anderes fällt Ihnen als Kritik offensichtlich nicht mehr ein.
Genauso die FDP, die sagt, die Maßnahmen müssten in der Praxis greifen. Das ist doch selbstverständlich. Welchen Sinn machen Maßnahmen, wenn sie nicht in der Praxis greifen?
Herr Dolzer, auch auf die Kritik in Ihrer Pressemitteilung möchte ich eingehen, dass – ich zitiere – die Eingangskontrollen die Gerichte unzugänglich oder gar zu Festungen machten. Es geht nicht um Abschottung. Im Gegenteil, die Sicherheit für alle Beteiligten ist, wie bereits ausgeführt, Voraussetzung dafür, dass die Verhandlungen überhaupt in vernünftiger Atmosphäre stattfinden können.
Es gibt Gewalttäter, das lässt sich nicht ausblenden. Sie haben in dem Punkt recht, dass man sie therapieren sollte. Aber die Therapie ist ein Prozess, der dauert. Die Gerichtsverhandlung hingegen ist eine konkrete Situation, die eskalieren kann, und eine solche Situation kann man nicht mit Konfliktlösungsmethoden wegmoderieren. Das nützt gar nichts, wenn jemand mit einem Messer vor einem steht, weil er damit ungehindert hereinkommt. Hinzu kommt, dass es jetzt auch noch zusätzliche Bedrohung von Leuten gibt, die den Rechtsstaat gar nicht erst anerkennen, den sogenannten Reichsbürgern. All das kann die Situation verschärfen und zu weiterer Eskalation führen. Vor allem aber, und das ist der entscheidende Punkt bei dieser Kritik, bleibt niemand wegen der Kontrollen weg. Das sieht man täglich am Flughafen. Es ist leider immer noch so, dass sehr viele Leute fliegen, obwohl auch dort die Kontrollen immer strenger werden.
An den Gerichten brauchen auch diejenigen Sicherheit, die dort arbeiten, gerade die Richterinnen und Richter, die auch unbequeme Entscheidungen treffen müssen. Damit können sie aus der Natur der Sache heraus Aggressionen auslösen. Deshalb müssen gerade sie geschützt werden und in einem angstfreien Raum arbeiten können, denn nur so können sie solche Entscheidungen ungehindert treffen.
Insgesamt ist das Konzept überzeugend, denn es betrifft alle Gerichte und besteht aus vielfältigen Maßnahmen – Sicherung des Eingangsbereichs, mehr Sicherheitspersonal, Abtrennung nicht öffent
licher Bereiche, vor allem der Arbeitszimmer. Das ist alles in sich überzeugend und schlüssig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD erzeugt mit diesem Antrag ein falsches Bild. Sie vermittelt den Eindruck, dass die Justiz verfilzt ist und das System der Richterwahl gegen die Gewaltenteilung verstößt. Das ist falsch und gefährlich. Richtig ist, dass die Justiz in Deutschland ausgesprochen gut funktioniert. Sie ist ein echtes Korrektiv zur Politik, gerade auch das Bundesverfassungsgericht mit seinen vielen richtungsweisenden Entscheidungen. Dass das so ist, zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung. Man kann in der Sache unterschiedlicher Meinung sein, aber es kann niemand bestreiten, dass das Gericht sich sehr gründlich und vertieft mit der Materie auseinandergesetzt hat, obwohl das ein sehr komplexes, weites Feld ist.
Unsere Justiz hat ein sehr hohes Niveau. Sie ist bei den Entscheidungen gründlich, genau, differenziert und trotzdem lebensnah. So habe ich die Gerichte in meiner beruflichen Tätigkeit als Behördenjuristin in Hamburg kennengelernt.
Die deutsche Justiz funktioniert also, sie funktioniert hervorragend, und es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern. Und weil das so ist, arbeitet der Antrag mit Unterstellungen. Da ist von Kuhhandel und Parteienfilz die Rede. Dabei hat sich das durch die hamburgische Verfassung vorgesehene Verfahren mit den Richterwahlausschüssen über Jahrzehnte bewährt – die Kollegen haben es ausgeführt –, im Gegensatz zu dem Verfahren in den USA, wo Trump im Alleingang irgendwelche ultrakonservativen Richter benennt, die dann auch noch lebenslang im Amt sind. Herr Kruse, das war es dann mit den Grenzen des Rechts, von denen Sie vorhin sprachen.
Dieses Beispiel aus Amerika zeigt, dass das dort ein echtes Problem ist. Da kann man ein neues System mit weniger Macht für den Präsidenten fordern, denn das ist tatsächlich gefährlich für die Demokratie. Aber so ist es hier eben nicht. Dieser Antrag redet Probleme herbei, wo gar keine sind. Vor allem aber gefährdet der Antrag mit dem vorgeschlagenen Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz und erreicht somit genau das Gegenteil. Wenn nämlich ausschließlich juristische Fachverbände in einer Justizversammlung über die Richterwahl bestimmen, dann ist das ein intransparentes Verfahren, das demokratisch nicht legitimiert ist, weil jede Anbindung an Exekutive und Legislative fehlt, und genau das verstößt gegen die Gewaltenteilung; es ist nicht so, wie Sie es genau andersherum darstellen.
Das ist mit Artikel 20 Grundgesetz nicht vereinbar, weil alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen muss. Das ist der entscheidende Grundsatz, das ist das Wesen der Demokratie. Hierzu bedarf es immer einer Legitimationskette – auch Jura übrigens, erstes oder zweites Semester. Diese Voraussetzungen sind im jetzigen System durch die ausgewogene Besetzung des Richterwahlausschusses gegeben, die gerade verhindert, dass eine Partei mit ihren Leuten durchmarschieren kann; auch das haben die Kollegen schon im Detail ausgeführt. Außerdem wird die Auswahl nach Leistung gewährleistet. Das ist eine zwingende Voraussetzung und notwendig, um weiterhin die Qualität der Gerichtsentscheidungen und der Rechtsprechung zu gewährleisten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Lenders, zu dem, was in der "Hamburger Morgenpost" steht. Dort steht nur: Die Justizbehörde prüft die Ausweitung des Verfahrens auf mehreren Ebenen und plant eine Fachtagung dazu.
Das ist das, was heute in der Zeitung steht. Und eine Prüfung ist, wie das Wort schon heißt, kein ab
schließendes Ergebnis, also keine Wertung. Sie führt doch gerade erst zu einem Ergebnis hin. Deshalb ist so eine Aussage für eine Profilierung, wie Sie sie dem Justizsenator unterstellen, wie Sie ihm doch sowieso immer alles Mögliche unterstellen, völlig ungeeignet.
Jetzt zum Inhalt Ihres Antrags. Ja, der erweiterte Einsatz von DNA-Analysen kann grundsätzlich sinnvoll sein, allerdings muss das Verfahren auch zuverlässig funktionieren. Bisher hat das Institut für Rechtsmedizin am UKE festgestellt, dass es zwar grundsätzlich möglich ist, auch Augen-, Haar- und Hautfarbe mit DNA-Analysen festzustellen. Die Ergebnisse sind auch vielversprechend, aber weit entfernt von der Zuverlässigkeit, die bei der Geschlechtsbestimmung und Personenidentifizierung gegeben ist. Um es in Zahlen auszudrücken: Demnach liegt die Zuverlässigkeit bei der Augenfarbe immerhin zwischen 80 und 95 Prozent, bei der Hautfarbe zwischen 70 und 90 Prozent und bei der Haarfarbe nur zwischen 60 und 80 Prozent. Da gibt es diverse Schwankungen, je nachdem, welche Methode man nimmt. Im Ergebnis ist das nicht schlecht, aber im Moment noch zu wenig, wenn man bedenkt, dass es um Strafverfolgung geht.
Zwar ist es richtig, dass man mit dieser Methode grundsätzlich den Kreis der Verdächtigen eingrenzen kann, das setzt aber eine sehr hohe Zuverlässigkeit voraus, um das wirksam zu tun, denn sonst bewirkt es das Gegenteil. Wenn ein falscher Verdacht begründet wird, dann ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der davon betroffenen Person, und vor allem ist so ein Fehler auch hinderlich für die Strafverfolgung, weil der wahre Täter oder die Täterin bei einer falschen Verdächtigung davonkommen könnte und die Polizei auf die falsche Fährte gerät.
Das ist auch anders, Herr Lenders, als bei Zeugenaussagen. Die sind auch unsicher, aber es ist offensichtlich, dass es um menschliche Wahrnehmung und damit verbundene Wertung geht. Die DNA-Analyse dagegen ist ein technisches Verfahren, ein wissenschaftliches Verfahren, und hat entsprechend klar definierte Ergebnisse. Man kann also bei einer DNA-Analyse sagen, was richtig oder falsch ist. Das ist eine andere, eine höhere Verbindlichkeit und hat eine stärkere Wirkung als Zeugenaussagen.
Wenn die notwendige Zuverlässigkeit gegeben ist, dann kann der erweiterte Einsatz von DNA-Techniken sinnvoll sein, vor allem, wenn andere Ermittlungsmethoden keinen Erfolg versprechen oder bei besonders schwerwiegenden Straftaten. Aber für
eine allgemein gültige Gesetzesänderung ist die Methode zum jetzigen Zeitpunkt noch zu unsicher.
Und das ist doch der entscheidende Punkt, wo der AfD-Antrag widersprüchlich ist oder, wie es formuliert worden ist, wo er das falsche Petitum hat. Einerseits wird nämlich in dem Antrag eingeräumt, dass der Stand der medizinischen Forschung zur DNA-Analyse noch keine verlässlichen Aussagen zulässt, und auf der anderen Seite soll schon gleich die Strafprozessordnung entsprechend geändert werden. Da ist es eben wesentlich zielführender, wie es auch im CDU-Antrag ausgeführt ist und wie es nun auch die Justizbehörde machen möchte, erst einmal zu prüfen, also Prüfungen der umfassenden Nutzung von DNA-Spuren. Das ist eine Sache, die eine nähere Betrachtung lohnt, und deshalb möchten wir diesen CDU-Antrag auch an den Ausschuss überweisen und dort die Debatte fortführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit – über die ich mich freue, Herr Seelmaecker – kann ich nicht verstehen, warum Sie den Justizsenator im Abklingbecken sehen.
Vielleicht ist Ihnen einfach nichts weiter dazu eingefallen.
Ich möchte deshalb noch einmal hervorheben, wie viel diese 77 Stellen sind, und weil das schon ausführlich dargestellt wurde, nur noch einmal kurz auf die jeweiligen Bedarfe eingehen, auf die wir reagieren. Denn, wie Herr Tabbert gerade sagte, wir gehen hier nicht nach dem Gießkannenprinzip vor, sondern sehr gezielt: bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten wegen der zunehmenden Asylverfahren und andauernd hohen Fallzahlen, beim Oberlandesgericht als Reaktion auf andauernde Belastungen und Terrorismus, beim Vormundschaftsgericht auch wegen der vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bei der Staatsanwaltschaft sind die Stichworte Salafismus und Wirtschaftskriminalität und die strafrechtliche Vermögensabschöpfung, also Zurückzahlen von Gewinn. Darüber hinaus haben wir schon sehr früh diesen Verstärkungspool mit Richterinnen und Richtern geschaffen, die flexibel einsetzbar sind. Und – das ist ein Punkt, den ich besonders betonen möchte – wir verstärken auch immer parallel dazu die jeweiligen Servicekräfte, denn die sind wichtig für das Funktionieren der Arbeitsabläufe. Das ist immer mit zu bedenken, und das ist genau das, was die Opposition nicht tut.
An den vielen Verstärkungsmaßnahmen sieht man, wie ernst wir die im Koalitionsvertrag geforderte angemessene Ausstattung nehmen und wie zielgerichtet wir dies umsetzen. Dazu beobachten wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Entwicklung der Arbeitsbelastung in Hinblick auf die Eingangszahlen, die Verfahrensdauer und die Komplexität der Fälle.
Das ist unser Ansatz, Herr Seelmaecker. Damit reagieren wir nicht unter Druck, sondern das ist ge
nau das, was wir machen: Wir reagieren schnell und zielgerichtet auf neue Situationen, aktuelle Trends und dauerhafte Belastung, indem wir Stellen schaffen und nicht nur darüber reden. Wir schaffen sie. Und natürlich schaffen wir auch Ausbildungskapazitäten für Justizangestellte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
im Justizvollzug und auch für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Herr Seelmaecker, die Probleme dort sind bekannt. Sie werden angegangen. Und auch die Zwangsvollstreckung steht nicht vor einem Kollaps.
Darüber hinaus investieren wir 1,4 Millionen Euro in die Sicherheit an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft.
Jetzt möchte ich gern noch auf den Punkt eingehen, bei dem die Einigkeit etwas geringer ist, nämlich der Strafvollzug. Die Opposition fordert viele einzelne Maßnahmen, die wir zum Teil in der Bürgerschaft schon behandelt haben, zum Beispiel Mindestlohn für Häftlinge oder Gründerkurse. Wir wollen dagegen langfristige Verbesserungen durch strukturelle Veränderungen, weil das mehr bringt als Einzelmaßnahmen. Im Sinne dieser strukturellen Veränderung prüfen wir – die Betonung liegt auf prüfen – das Modell der Kooperation mit Schleswig-Holstein. Damit schaffen wir keine Tatsachen, denn nach Abschluss der Prüfung wird das Kooperationsmodell noch gegen Planungsalternativen abgewogen.
Wir wollen einen effizienten, qualitativ hochwertigen Strafvollzug und gehen die Defizite des gegenwärtigen Strafvollzugs gezielt an. Wir haben aktuell das Problem, dass es viele kleine Anstalten gibt. Da ist die Betreuung schwerer und auch für das Personal ist die Situation schwierig, weil es sich dann aufteilen muss. Wir wollen das mit einer gemeinsamen Infrastruktur künftig besser bündeln. Das bietet auch Chancen.
Es bietet Chancen im Sinne von sehr qualifizierten Angeboten für Ausbildung, Arbeit, Betreuung, Therapie und Ähnliches. Wir können all das jetzt sehr viel zielgerichteter ausbauen und eine Vielzahl von Häftlingen in einer Vollzugsart gezielt unterstützen. Dazu gehört beispielsweise intensiver schulischer Unterricht zum Erwerb von Grundqualifikationen wie Sprache, Alphabetisierung oder der Erwerb eines Schulabschlusses als Voraussetzung für weitere Qualifizierung. Das gilt übrigens – Frau Suding, ich spiele auf Ihren Beitrag von gestern an – auch für Jugendliche. Die müssen jetzt nach Hahnöfersand und das ist so abgelegen und die Verkehrsanbindung so schlecht, dass man dort in
diesem Sinne sehr wenig dauerhaft auf die Beine stellen kann.
Im Zuge der Resozialisierung wollen wir den offenen Vollzug Glasmoor weiterentwickeln: mehr Haftplätze, keine Saalbelegung mehr. Die Kosten dafür sind jetzt solide ermittelt. Sie werden eingehalten. Herr Seelmaecker, das ist durchgeplant, und eben weil es durchgeplant ist, gibt es eine Nachtragsdrucksache, in der das vorgestellt wird. Das ist solide ermittelt und dieser Betrag wird jetzt auch eingehalten.
Für das nächste Jahr planen wir, ein Resozialisierungsgesetz zu verabschieden: Fallmanagement, individuelle Hilfeplanung, Übergangsmanagement. Der Gesetzentwurf ist in Arbeit. Sämtliche Fachleute sind im Rahmen eines Kongresses einbezogen worden.
Jetzt habe ich leider nur noch sehr wenig Zeit für den Datenschutzbeauftragten. Wir haben vollständige Unabhängigkeit verliehen. Eine derart starke Position ist wichtig, auch in der Auseinandersetzung mit Internetriesen wie Facebook, Google oder WhatsApp, in der gerade unser Datenschutzbeauftragter sehr aktiv ist. Er hat vor Kurzem eine Anordnung gegen Facebook erlassen wegen der Übernahme von Daten von WhatsApp. Das ist ein Beispiel für die Kehrseite der Digitalisierung. Das Datenmissbrauchsrisiko wird immer größer. Nicht umsonst gibt es die Forderung nach einer digitalen Grundrechtecharta für die EU. Deshalb haben wir auch dort Stellen geschaffen, und das ist auch im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wissenschaft ohne Mut und Visionen – das sehen 100 000 Studierende anders, Herr Ovens.
Im Wintersemester sind erstmals 100 000 Studierende in den Hamburger Hochschulen eingeschrieben. Das zeigt, dass Hamburg als Wissenschaftsstandort immer attraktiver wird und die Hochschulen ein tolles Angebot haben.
Diesem Trend entsprechend investiert der Senat in die Wissenschaft, allein – es wurde schon ausgeführt – 1 Milliarde Euro in Sanierungs- und Baumaßnahmen. Es wird nicht nur Neues geschaffen im Zuge der Fraunhofer-Strategie, es geht auch darum, die Studienbedingungen zu verbessern und moderne Räumlichkeiten zu schaffen, damit unter guten Bedingungen studiert werden kann. Ich nenne als Beispiel nur den Philosophenturm und den WiWi-Bunker der Universität; wir hatten all das in der letzten Bürgerschaftssitzung. Zusätzlich gibt es jetzt noch 17 Millionen Euro für die Landesforschungsförderung. Es ist also sehr viel, was in Wissenschaft insgesamt investiert wird,
und zwar nicht nur in das Studium an sich, sondern auch in die Infrastruktur drumherum. Dazu gehören die Mittel für Sanierungsmaßnahmen in Studierendenwohnheimen, Herr Ovens, und das ist natürlich nicht nur Farbe. Das ist schlicht falsch. Selbstverständlich gibt es auch zusätzliche Wohnheimplätze. Die werden geschaffen.
Studierendenwohnanlagen werden saniert, um zeitgemäßes energieeffizientes Wohnen zu ermöglichen. Das ist eine auch in sozialer Hinsicht sehr wichtige Aufgabe, damit man auch, wenn man ein geringes Einkommen hat, in Hamburg studieren kann, beziehungsweise Studierende haben in der Regel gar kein Einkommen. Deshalb ist das besonders wichtig.
Nein, dieses Mal nicht, wegen der Redezeit. Das dauert einfach zu lange.
Stichwort Modernisierung der Mensen und Cafés. Sie versorgen täglich 25 000 Menschen mit Speisen und Getränken und deshalb sollten sie auf dem neuesten Stand sein.
Alle diese Investitionen in Bau und Sanierung zählen noch nicht einmal zu den 40 Millionen Euro, die wir laut Koalitionsvertrag zusätzlich für Wissenschaft zur Verfügung stellen. Denn diese Mittel werden nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern zielgerichtet eingesetzt. Vor allem gehen sie nicht nur in die Spitzenforschung wie die Exzellenzinitiative, für die sich Hamburg mit mehreren Clustern bewirbt. Aufgrund der gestrigen Debatte möchte ich hier kurz etwas zur Exzellenzinitiative anmerken: Hamburg hat diese nicht verzögert, Frau Suding, sondern mit der Evaluation, die jetzt nach sieben Jahren stattfindet, einen sehr wichtigen Kompromiss erreicht, der einen durchlässigen, flexiblen Wettbewerb erst ermöglicht. Und das ist unsere Leistung gewesen, vor allem die von Frau Senatorin Fegebank.
Es geht auch Geld in wissenschaftsgeleitete Projektförderung. Diese ist nicht an Themen gebunden und für alle Fachrichtungen offen, natürlich auch für Geistes- und Sozialwissenschaften.
Darüber hinaus erhalten die kleineren Universitäten insgesamt 8,75 Millionen Euro als strukturelle Förderung und Steigerung der Grundfinanzierung. Über den Einsatz dieser Mittel können die Hochschulen relativ frei entscheiden.
Die Holzwirtschaft, Herr Ovens, ist selbstverständlich nicht vor dem Aus, sondern es läuft gerade ein erfolgreicher Mediationsprozess.
Dort wird also investiert.
Sie bringen als Opposition in Ihren Haushaltsanträgen immer dasselbe. Das mit der Vermögensteuer und der Schuldenbremse von Herrn Dolzer lasse ich weg; er ist nicht da. Aber auch die BAföG-Millionen, Herr Schinnenburg und Herr Ovens, sind eine Uraltkamelle in dieser Legislaturperiode, seit 2015 immer wieder diskutiert.
Dabei wird das Geld zweckgebunden für Bildung eingesetzt. Es wird sogar noch viel mehr investiert als diese 30 Millionen Euro, vor allem, wenn man noch die Qualitätssicherung der Kita-Betreuung
dazurechnet. Vor allem gibt es die BAföG-Millionen immer noch, nur werden sie jetzt vom Bund ausgezahlt.
Dann haben Sie noch Anträge zur Integration von Flüchtlingen gestellt. Da haben wir keinen Dissens. Zur Alten Post/Schlüterstraße laufen die Verhandlungen. Ansonsten fehlt Ihnen die Gesamtstrategie. Die haben wir, unter anderem mit der Fraunhofer-Strategie.
Prüfstand Windenergieanlagen in Bergedorf: Das ist sehr wichtig, um Windenergieanlagen noch zuverlässiger und leistungsfähiger zu machen, ein Meilenstein in der Forschung für die erneuerbare Energie.