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b) Allianz von örtlichem Sozialhilfeträger, Berufsbetreuerin, Vormundschaftsgericht und Pflegekasse im Landkreis Uelzen zur Abschiebung einer 100-jährigen Frau ins Pflegeheim - Anfrage der Fraktion der SPD Drs. 14/1702

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Warum denken wir nicht ernsthaft darüber nach, dass gerade an dieser Baustelle einmal das Dableiben durch Integrationsmöglichkeiten finanziert werden kann, weil uns das natürlich humanitär hilft, aber auch wirtschaftlich, rechnerisch und fiskalisch? Wir müssen Zuwanderung finanzieren und nicht Abschiebung. Das ist in unserem eigenen Interesse.

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Was soll ich den Befürwortern der Aufenthaltsgenehmigung jener Frau sagen, die nach einer Vergewaltigung schwer traumatisiert ist, die in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Kosovo abgeschoben wurde, im Petitionsverfahren keine Chance hat, weil die Abschiebung rechtsstaatlich in Ordnung war, und nun kein Härtefall mehr sein kann, weil sie nicht mehr im Bundesgebiet ist? Auch dieser Frau hätte geholfen werden können, wenn die Landesregierung bei der Einsetzung der Kommission nicht so zögerlich gewesen wäre.

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Die Härtefallkommission – das möchte ich für die FDP/ DVP-Fraktion schon jetzt feststellen – hat sich bewährt. Sie hat bewiesen, dass in besonders gelagerten Härtefällen, denen die Unverständlichkeit der Abschiebung auf die Stirn geschrieben steht, Gnade vor Recht ergehen sollte, ohne damit ein neues Einfallstor zu schaffen. Ich denke, das ist ein guter und menschlicher Weg, der hier beschritten wird.

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Alle angemeldeten Härtefälle wurden zurückgestellt, und bei den bei der Kommission angemeldeten Fällen wurde in der Zwischenzeit keine Abschiebung vorgenommen.

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Herr Minister, wie ist das, wenn jemand nichts von der Härtefallkommission wusste? Ich habe jetzt eine Petition vorliegen, in der es darum geht, dass die betreffende Familie abgeschoben worden ist. Die Abschiebung war rechtsstaatlich in Ordnung, also kann der Petitionsausschuss nicht positiv entscheiden. Aber die Antragsteller sind im Ausland. Folglich kann die Härtefallkommission auch nicht entscheiden. Das ist mein Vorwurf. Verstehen Sie, dass ich Ihnen da vielleicht einen Vorwurf mache, dass Sie so spät in die Puschen gekommen sind?

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Meine Damen und Herren von der CDU, ich möchte Ihnen noch eine Sache deutlich machen: Auch Ausländerinnen und Ausländer in Rheinland-Pfalz haben genauso wie wir Deutsche Angst vor weiteren Anschlägen der Terroristen. Aber Sie haben natürlich zusätzlich auch noch Angst davor, für die Anschläge in New York und in Washington mit verantwortlich gemacht zu werden und damit ein Opfer eines ausländerfeindlichen Übergriffs zu werden. Sie sind natürlich durch das verunsichert, was an Gesetzesverschärfung im Ausländerrecht bei der Visaerteilung, bei der Androhung von Abschiebung auf sie zukommt. Wenn wir hier in Rheinland-Pfalz von mehr Sicherheit für alle Menschen reden, dann heißt das auch, dass wir den zugewanderten Menschen mehr Sicherheit geben wollen. Dazu gehört der angebotene Dialog, über den ich das letzte Mal geredet habe. Hierzu gehören die vertrauensbildenden Maßnahmen, aber

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Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auch mit der militärischen oder aber Zivilnutzung der an unsere Landesgrenzen anschließenden Heide beschäftigt und sich dazu positioniert. Hier sind Bereiche des Lebens der Menschen Mecklenburg-Vorpommerns erheblich betroffen. Eine Abschiebung dieser Frage auf die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg oder auf die Bundesebene ist aus meiner Sicht unzulässig. Nicht andere, sondern dieses Haus muss sich zu diesen Belastungen positionieren, die auf uns zukommen.

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Gelingt den Frauen die Flucht, erschwert ihre Sprachlosigkeit die Hilfesuche. Da sie sich illegal in Deutschland aufhalten, droht ihnen Abschiebung oder Ausweisung. Die Bereitschaft, gegen ihre Peiniger auszusagen, wird durch ihre Angst eingeschränkt. Erklären sie sich zur Aussage bereit und helfen dadurch, den Strafanspruch des Staates durchzusetzen, müssen sie besonders geschützt werden. Kehren sie in ihr Heimatland zurück, sind sie dort häufig erneuter Gewalt der Frauenhändler ausgesetzt.

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Meine Damen und Herren, am Ende dieses Prozesses – wenn die Frauen ihn überhaupt durchstehen – steht für sie die Abschiebung; im Regelfall bekanntlich ohne Perspektive im Heimatland.

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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf die Wintererlasse der Jahre 2002 und 2003. Wir sind der Meinung, die damalige Situation ist mit der heutigen Lage allerdings nicht vergleichbar. Kollege Schmitz hat darauf hingewiesen: Es ging damals um eine Abschiebung in ein völlig anderes Gebiet, eben nach Serbien und nicht in den Kosovo.

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Es ging um eine andere historische Situation. Es ging um andere Größenordnungen der von der Abschiebung betroffenen Personen. Insofern kann man beides nicht miteinander vergleichen.

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Mit der Rückführung von Roma wurde erneut ein Thema aufgerufen, das besonders tragisch wie traurig ist: Krieg, Vertreibung und Verfolgung, der Zerfall eines Staates, Hass von Menschen und viel Leid. Die Menschen, über die wir hier sprechen, haben fern ihrer Heimat bei uns in Deutschland und NRW Schutz und Zuflucht gesucht. Deshalb ist die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen eine der unerfreulichsten Aufgaben eines Landes, der damit betrauten Stellen und Beamten. Niemand zerstört gerne Hoffnung oder Träume sowie entstandene Bindungen.

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Die Entscheidung, ob eine Abschiebung in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region erfolgen soll, kann nur anhand einer umfassenden Beurteilung der Situation im Herkunftsland getroffen werden. Das wissen wir und ich habe es hier wiederholt vorgetragen. Diese wird natürlich nicht von uns in Nordrhein-Westfalen vorgenommen, sondern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage im Kosovo. Natürlich ist es geboten, die konkrete Situation vor Ort und etwaige Veränderungen permanent kritisch zu beobachten und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren.

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die Befürchtung des Menschenrechtskommissars des Europarates, dass die massenhafte Abschiebung von Minderheitenangehörigen in den Kosovo ‚einen negativen Effekt auf die Situation von Minderheitenangehörigen im Kosovo’ haben wird. …

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Die Linksfraktion lehnt die Inhaftierung von Menschen ausschließlich zur Sicherung der vorgesehenen Abschiebung grundsätzlich ab. Abschiebehaft bei unbegleiteten

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um ganz unterschiedliche Situationen handeln, in denen sich einzelne Flüchtlinge befinden. Eine Kommission, in der Vertreter der Kirchen, von Vereinen und Organisationen, die äußerst engagiert und kompetent in der Flüchtlingsarbeit sind, mitarbeiten sollten, kann Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte beraten, bevor diese ihre Ausländerbehörden die Entscheidung über Abschiebung oder Verbleib fällen lassen. Solche Kommissionen, die keinesfalls Gerichtsurteile aufheben können, gibt es in anderen Bundesländern, gibt es auch in Berlin.

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Aktuelle Ereignisse in unserem Bundesland zeigen auf, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir laufen nicht der Illusion hinterher, dass jeder der Kommission vorgestellte Härtefall auch als solcher gesehen wird und zur Aufhebung der Abschiebung führt. Wir gehen aber davon aus, dass Menschen, die ganz eng mit Flüchtlingen zusammenarbeiten, die deren Schicksale kennen wie kein anderer, sehr wohl dazu beitragen können, Menschenleben zu bewahren.

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Dann wird gesagt: In der Kommission sitzen die Gutmenschen, die immer entscheiden, dass alle, die sich dort melden, bleiben können. - Wenn man die Statistiken betrachtet, sieht man, dass das nicht der Fall ist. Es geht auch nicht ausschließlich um die Frage „Kann derjenige, kann die Familie bleiben oder nicht?“, sondern es geht oft um Fragen, bei denen die Kommission dann empfiehlt, noch ein Vierteljahr mit der Abschiebung zu warten, zum Beispiel bis die Ausbildung des Jugendlichen, der zur Familie gehört, abgeschlossen ist oder bis eine ärztliche Behandlung abgeschlossen, eine Familienzusammenführung beendet ist oder Ähnliches.

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Wir haben festgestellt - das ist im Heim-TÜV deutlich geworden -, dass in der Landesaufnahmestelle im Jahr 2014 über 2.000 Menschen weniger als zwei Monate dort gewohnt haben. Das ist eine sehr gute Zahl, die deutlich macht, dass es uns gelungen ist, die langen Aufenthalte dort herabzusetzen. Es gibt durchaus noch längere Aufenthalte dort. Das hängt oft damit zusammen, dass die Identität der jeweiligen Person nicht feststellbar ist, dann kann auch keine Abschiebung erfolgen. Es ist aber auch so, dass etwa 10 Prozent in der Landesaufnahmestelle verbleiben, die sich keinen anderen Wohnraum suchen, obwohl sie sie eigentlich verlassen sollten.

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Immer wieder haben Politiker aus der CDU, aber auch aus der SPD mit ihren Parolen an Ausländerfeindlichkeit, Hass und Neid appelliert und damit solche Haltungen gesellschaftsfähig gemacht und geschürt. Entgleisungen dieser Art sollten meiner Meinung in Zukunft mit Abschiebung bestraft werden - ganz besonders, wenn es sich um Politiker handelt, die im Amt für innere Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Wenn sich die Parteien auf so etwas wie eine freiwillige Selbstkontrolle, einen Ehrenkodex gegen rechten Populismus einigen könnten, wären wir einen großen Schritt weiter.

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für die kleinen und mittleren Betriebe lösen können, indem wir ein Moratorium in Bezug auf die Abschiebung der angesprochenen Menschen schaffen.

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Die Härtefallkommission spricht damit im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die Ausländerbehörde aus wenn aufgrund der dargelegten humanitären und sozialen Aspekte in der drohenden Abschiebung eine besondere Härte gesehen wird. Härtefälle sind je nach Art und Einzelfall unterschiedlich. Grundsätzlich geht man von folgenden Faktoren aus: erstens wenn der Flüchtling in seinem Heimatland durch die Todesstrafe bedroht ist oder zweitens wenn Leib und Seele durch Familienbeziehungen in Gefahr sind.

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Während der Wortlaut des Bundesgesetzes zum Beispiel die Abschiebung in ein Drittland oder ein anderes Transitland zulassen würde, möchte die PDS ein Aufenthaltsrecht immer nur dann als gerechtfertigt ansehen, wenn die Rückkehr in das Heimatland unmöglich ist. Somit unterscheidet sich der PDS-Antrag deutlich von diesem genannten Bundesgesetz.

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Soweit die PDS in ihrer Antragsbegründung noch eine andere Auslegungshilfe gibt, wann Härtefälle vorliegen, teilen wir diese Auffassung ebenfalls nicht. Danach soll ein Härtefall immer schon dann gegeben sein, wenn Leib und Seele durch Familienbeziehungen in Gefahr sind. Hand aufs Herz, meine Damen und Herren Abgeordnete: Wer von Ihnen würde bei einer bevorstehenden Abschiebung diesen Grund nicht für sich in Anspruch nehmen wollen?

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Nächster Punkt, der mir sehr am Herzen liegt: Flüchtlingspolitik. Herr Minister, bei den Rückführungskosten sind Sie sehr großzügig: 8 Millionen € im letzten Jahr, 8 Millionen € in diesem Jahr für Rückführung – sprich: Abschiebung – von Flüchtlingen, obwohl das Rechnungsergebnis 2008 nur 4 Millionen hergab und wir doch alle wollen, dass es eine vernünftige Bleiberechtsregelung gibt. Anstatt symbolische Rückführungskosten auszuweisen, die die völlig falsche Botschaft aussenden, sollten Sie

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Frau Düker, ob Sie es glauben oder nicht, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Zusammenhang mit der Abschiebung der Widerspruchsverfahren um 36 Stellen aus dem Innenbereich verstärkt worden. Vielleicht schauen Sie noch einmal in den Haushalt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit steht so gut da, dass sie den Anstieg der Widerspruchsverfahren verkraften kann. Wir können getrost die nächsten zwei Jahre abwarten, um dann zu schauen, ob es überhaupt nötig ist, dass sie diese Stellen behalten. Das werden wir dann tun und sachgerecht reagieren.

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Wir kommen zur Eingabe 2082. Sie betrifft die Aufhebung der Abschiebung wegen Erkrankung. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1854 vor, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

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Trotzdem – meine Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen die Rechtslage darzustellen – können wir keine Ausweisung oder Abschiebung vornehmen. Da muss etwas geändert werden, weil etwas falsch ist.

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Meine Damen und Herren, die Union versteht es doch tatsächlich, den Abbau von Arbeitnehmerrechten, den Abbau elementarer Rechte der sozial Schwächeren, nämlich derjenigen, die in der Regel durch abhängige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, diesen Abbau also und die Abschiebung von älteren Arbeitslosen aufs Abstellgleis, das alles verkauft die Union

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Im übrigen werden auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, in Fällen, in denen das verantwortbar ist, von einer Strafverfolgung abzusehen und sofort zu einer Abschiebung ins Heimatland zu kommen.